# V-443877 — Gesetzgebung

**VID**: V-443877  
**VNr**: V-443877  
**Vorgangstyp**: Gesetzgebung  
**Sachgebiet (vsys)**: Straßenverkehr  
**Beteiligte Parteien/Fraktionen**: AfD, CDU, Die Linke, Grüne  
**Dokumente**: 16

## Pipeline-Stand

Aktueller Schritt: **Verkündet (GVBl)**

| Schritt | Datum |
|---|---|
| Gesetzentwurf eingebracht | 2026-02-03 |
| 1. Lesung | 2026-02-12 |
| Ausschussberatung | 2026-02-11 |
| Beschlussempfehlung | 2026-02-11 |
| 2. Lesung | 2026-02-26 |
| Verkündet (GVBl) ← | 2026-03-09 |

## Beschlüsse (Empfehlungen)

- **unbekannt** · 19/2951
- **unbekannt** · 19/2948
- **unbekannt** · 19/2949
- **unbekannt** · 19/2950
- **angenommen** · Empfehlung: annahme · 19/2952
  > Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes

## Dokumente

### 19/2933 – Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes)

**DokTyp**: Antrag (Gesetzentwurf)  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2026-02-03  **Urheber**: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)  **vsys**: 2630  **Status**: done

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2933.pdf

> Ziel des Gesetzes ist es, die Befugnis zum Einsatz von Streusalz durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zu erweitern.ÄnderungsgesetzEinfügung § 10a Vorabüberweisung an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr

**Stage 0**: pass=False, reason=geo_none, geo_tier=none, title_hit=False

**Akteure handelnd**: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) (gazetteer)

**Akteure betroffen**: Berliner Stadtreinigung (BSR) (gazetteer, ×5); Alexander Freier-Winterwerb (gazetteer, ×2); Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) (gazetteer, ×2); Ausschuss für Mobilität und Verkehr (federführend) (gazetteer, ×1)

```
Drucksache 19/2933
04.02.2026
19. Wahlperiode

Antrag

der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD

Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Straßenreinigungsgesetzes

Das Straßenreinigungsgesetz vom 19. Dezember 1978 (GVBl. S. 2501), das zuletzt durch Ar-
tikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (GVBl. S. 478) geändert worden ist, wird wie
folgt geändert:

Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt:

„§ 10a Ermächtigungsgrundlage

(1) Die nach diesem Gesetz zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, abweichend von §
3 Abs. 8 zeitlich begrenzte Abweichungen zuzulassen, wenn die öffentlichen Belange die Ab-
weichung erfordern oder wenn die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer offen-
bar nicht beabsichtigten Härte führen würde, die Abweichung mit öffentlichen Interessen ver-
einbar ist und keine wesentliche Beeinträchtigung der Belange Beteiligter mit sich bringt.
Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Drucksache 19/2933
19. Wahlperiode

(2) Macht das Land Berlin von seinen Kompetenzen nach Absatz 1 Gebrauch, geht die Kom-
petenz zur Anordnung von Ersatzvornahmen nach § 6 Absatz 3 auf die nach diesem Gesetz
zuständige Senatsverwaltung über, die die Bezirke zur Unterstützung auch entsprechend weisen
kann.

(3) Erweisen sich Maßnahmen nach Absatz 1 oder Absatz 2 als unzureichend, kann das Land
Berlin bei Lagen nach Absatz 1 auf Kosten des Pflichtigen durch die nach diesem Gesetz zu-
ständige Senatsverwaltung, die die Bezirke zur Unterstützung auch entsprechend weisen kann,
den gesamten Winterdienst nach § 3 und § 4 ganz oder teilweise übernehmen. Die nach
Satz 1 auf durch das Land zu erbringenden Tätigkeiten obliegen den Berliner Stadtreinigungs-
betrieben (BSR).

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin
in Kraft.“

Begründung:

Nach § 3 Absatz 7 können die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) bereits jetzt Feuchtsalz
als Auftaumittel auf Fahrbahnen einschließlich Radfahrstreifen von Straßen der Einsatzstufe 1,
Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, Fußgängerüberwegen, Haltespuren des Omnibuslini-
enverkehrs sowie an besonderen Gefahrenstellen verwenden. Darüber hinaus ist die Verwen-
dung von Auftaumitteln nach § 3 Absatz 8 bisher verboten.

§ 10a Abs. 1:
In außergewöhnlichen Witterungs- oder Gefahrenlagen, insbesondere bei Eisregen, Blitzeis
oder langanhaltender extremer Glätte, kann die strikte Anwendung dieses Verbots jedoch dazu
führen, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. In solchen Situati-

onen kann eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben, insbesondere für Fußgänger, mobilitäts-
eingeschränkte Personen sowie den Rad- und Kfz-Verkehr bestehen.
Mit der Einführung des neuen § 10a Abs. 1 wird daher eine gesetzliche Ermächtigungsgrund-
lage geschaffen, um in eng begrenzten Ausnahmefällen zeitlich befristete Abweichungen vom
Verbot des § 3 Abs. 8 zuzulassen. Die Regelung ermöglicht es der zuständigen Senatsverwal-
tung flexibel und verhältnismäßig zu agieren.
Zugleich stellt die Norm sicher, dass Abweichungen nur dann zulässig sind, wenn sie im öf-
fentlichen Interesse liegen, mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind und keine wesentli-
chen Beeinträchtigungen der Belange Dritter nach sich ziehen. Der Grundsatz des Umwelt- und
Bodenschutzes bleibt damit gewahrt, während gleichzeitig der Schutz von Leben und Gesund-
heit sowie die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in Ausnahmesituationen sichergestellt
werden.

§ 10a Abs. 2:
Gemäß § 6 Abs. 3 kann die zuständige Behörde eine Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen
anordnen, wenn ein Anlieger seiner Pflicht zum Winterdienst nach den §§ 3 und 4 nicht nach-

kommt. Die zuständigen bezirklichen Ordnungsämter machen von dieser Möglichkeit jedoch
Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 3 Drucksache 19/2933
19. Wahlperiode

nur in Einzelfällen Gebrauch, eine für die Bürgerinnen und Bürger unbefriedigende Situation.
Deshalb geht in den Fällen des § 10a diese Kompetenz an die zuständige Senatsverwaltung
über. Da diese für die originär bei den Bezirken liegende Aufgabe keine eigenen dauerhaften
Ressourcen vorhält, haben die Bezirke mit ihren dafür notwendigen Ressourcen zu unterstüt-
zen.

§ 10a Abs. 3:
Die BSR ist eine wesentliche Stütze unserer Winterdienste. In Ausnahmelagen nach § 10a kann
es erforderlich sein, dass der Senat auf diese professionelle Hilfe zurückgreifen muss.

Berlin den, 03. Februar 2026

Stettner Freymark

und die übrigen Mitglieder
der Fraktion der CDU

Saleh Vierecke
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion der SPD
Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 4 Drucksache 19/2933
19. Wahlperiode

Synopse StrReinG

Straßenreinigungsgesetz in der Fassung
vom 19. Dezember 1978 (GVBl. S. 2501),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Geset-
zes vom 20. Dezember 2023 (GVBl. S. 478)

Geltende Fassung Künftige Fassung

§ 10a Ermächtigungsgrundlage

(1) Die nach diesem Gesetz zuständige Senats-
verwaltung wird ermächtigt, abweichend von §
3 Abs. 8 zeitlich begrenzte Abweichungen zu-

zulassen, wenn die öffentlichen Belange die
Abweichung erfordern oder wenn die Durch-
führung der Vorschriften im Einzelfall zu einer
offenbar nicht beabsichtigten Härte führen
würde, die Abweichung mit öffentlichen Inte-
ressen vereinbar ist und keine wesentliche Be-
einträchtigung der Belange Beteiligter mit sich
bringt.

(2) Macht das Land Berlin von seinen Kompe-
tenzen nach Absatz 1 Gebrauch, geht die Kom-
petenz zur Anordnung von Ersatzvornahmen
nach § 6 Absatz 3 auf die nach diesem Gesetz
zuständige Senatsverwaltung über, die die Be-
zirke zur Unterstützung auch entsprechend
weisen kann.

(3) Erweisen sich Maßnahmen nach Absatz 1
oder Absatz 2 als unzureichend, kann das Land
Berlin bei Lagen nach Absatz 1 auf Kosten des
Pflichtigen durch die nach diesem Gesetz zu-
ständige Senatsverwaltung, die die Bezirke zur
Unterstützung auch entsprechend weisen kann,
den gesamten Winterdienst nach § 3 und § 4
ganz oder teilweise übernehmen. Die nach
Satz 1 auf durch das Land zu erbringenden Tä-
tigkeiten obliegen den Berliner Stadtreini-
gungsbetrieben (BSR).
```

### 19/2933-1 – Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes)

**DokTyp**: Antrag  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2026-02-10  **Urheber**: Bündnis 90/Die GRÜNEN (Grüne)  **vsys**: 2630  **Status**: done

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2933-1.pdf

> Vorabüberweisung an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr

**Stage 0**: pass=False, reason=geo_none, geo_tier=none, title_hit=False

**Akteure handelnd**: Bündnis 90/Die GRÜNEN (Grüne) (gazetteer)

**Akteure betroffen**: Berliner Stadtreinigung (BSR) (gazetteer, ×5); Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) (gazetteer, ×5); Alexander Freier-Winterwerb (gazetteer, ×3); Bündnis 90/Die GRÜNEN (Grüne) (gazetteer, ×2); Ausschuss für Mobilität und Verkehr (federführend) (gazetteer, ×1); Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) (gazetteer, ×1)

```
Drucksache 19/2933-1
10.02.2026
19. Wahlperiode

Antrag

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Annahme einer Entschließung

Das Glättechaos in Berlin beenden – für einen funktionierenden Winterdienst aus einer
Hand von Profis

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Ob eine Stadt funktioniert, zeigt sich insbesondere im Umgang mit den Schwächsten. Der
CDU geführte Senat von Berlin hat das Versprechen, Berlin wieder zum Funktionieren zu
bringen, erneut gebrochen. Wochenlang blieben Gehwege von Eis und Schnee ungeräumt –
ein Versagen mit massiven Folgen für tausende Menschen. Die Unfallzahlen erreichten
Rekordhöhen, und Polizei und Feuerwehr waren am Limit. Viele ältere Menschen und
Menschen mit Behinderungen waren von der Mobilität abgeschnitten und konnten sich nicht

mehr selbstständig durch die Stadt bewegen. Auch die wirtschaftlichen Folgen durch
Gesundheitskosten, Arbeitsausfall, Unfallschäden und Umsatzeinbußen sind für das Land
Berlin enorm. Statt Berlin sicherer zu machen, hat der Regierende Bürgermeister erneut in der
Krise versagt. Das ist eine Blamage für Berlin.
Sehenden Auges hat die CDU geführte Senatsumweltverwaltung eine rechtswidrige
Allgemeinverfügung erlassen. Das daraufhin von den Fraktionen der CDU und SPD

vorgelegte Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetz (Drucksache 19/2933) ist nicht
geeignet, das Chaos zu beheben. Das vorgelegte Gesetz ignoriert die beschlossene
Verwaltungsreform. Das beispiellose Zuständigkeitschaos im Winterdienst muss beendet
werden. Die Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, müssen endlich auch für SPD und CDU
Priorität haben. Das bedeutet, dass auch der Winterdienst auf Gehwegen in die Hände von
Profis gehört.

Das Abgeordnetenhaus stellt deshalb fest:
Berlin braucht endlich einen funktionierenden Winterdienst aus einer Hand – organisiert von
Profis. Dazu muss der Senat jetzt auf den Weg bringen:
Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Drucksache 19/2933-1
19. Wahlperiode

 Die Berliner Stadtreinigung (BSR) als professionell aufgestelltes Landesunternehmen
wird gesetzlich beauftragt, den Winterdienst aus einer Hand zu organisieren – sowohl
auf Gehwegen, Fahrbahnen und Radwegen, als auch an Haltestellen der BVG, vor
Gebäuden der Landes- und Bezirksverwaltung, in Fußgängerzonen und auf
öffentlichen Plätzen. Hohe Priorität sollen hierbei die Gehwege haben. Denn selbst
wenn Menschen das Auto oder das Fahrrad bei Glätte stehen lassen: zu Fuß gehen
müssen alle Menschen in Berlin.

 Zur Finanzierung dieser Aufgabe kann die BSR Straßenreinigungsgebühren auch für
den Winterdienst auf Gehwegen erheben. Im Gegenzug entfallen die Kosten, die
Eigentümer*innen und Mieter*innen derzeit für private Winterdienstunternehmen
zahlen.

Die bisher geltende kleinteilige Verantwortung für jeden Gehwegabschnitt durch die
Grundstückseigentümer*innen hat sich als unpraktikabel und ineffizient erwiesen und führt zu
einem erheblichen Kontroll- und Umsetzungsdefizit. Gerade mobilitätseingeschränkte
Menschen müssen auch bei Schnee und Eis die Möglichkeit haben, sicher unterwegs zu sein.
Herkömmliches Tausalz schadet Bäumen, Pflanzen, Tieren und der städtischen Infrastruktur

und bietet regelmäßig keine Lösung für das Glatteis. Der Einsatz von Tausalz wäre in den
meisten Fällen nicht nötig, wenn rechtzeitig und professionell der Winterdienst durchgeführt
würde.
Der von den Fraktionen der CDU und SPD vorgelegte Gesetzentwurf verschärft das
Zuständigkeitschaos, schadet der Umwelt und Infrastruktur der Stadt und verhindert eine
klare Planungsperspektive für die BSR. Diese muss nun in die Lage versetzt werden, um die

notwendigen Ressourcen für einen Winterdienst aus einer Hand aufzubauen. Die Vorstellung,
dass sich die BSR die Kosten für eine Ersatzvornahme nachträglich von einzelnen
Eigentümern zurückholen muss, geht an der Realität der Stadt vorbei.
Berlin, den 10. Februar 2026

Jarasch Graf Hassepaß Kapek Lux
und die übrigen Mitglieder der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
```

### 19/2933-2 – Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes)

**DokTyp**: Antrag  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2026-02-10  **Urheber**: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)  **vsys**: 2630  **Status**: done

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2933-2.pdf

> Vorabüberweisung an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr

**Stage 0**: pass=False, reason=geo_none, geo_tier=none, title_hit=False

**Akteure handelnd**: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) (gazetteer)

**Akteure betroffen**: Alexander Freier-Winterwerb (gazetteer, ×2); Berliner Stadtreinigung (BSR) (gazetteer, ×2); Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) (gazetteer, ×2); Ausschuss für Mobilität und Verkehr (federführend) (gazetteer, ×1)

```
Drucksache 19/2933-2
10.02.2026
19. Wahlperiode

Antrag

der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD auf Annahme einer Entschließung

Evaluation und Reform des Berliner Winterdienstes
Der Senat wird aufgefordert, die Regelungen zum Winterdienst, insbesondere auf Flächen, die
von Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt werden, zu evaluieren. Dem Berliner Abgeord-

netenhaus ist diese Evaluation und gegebenenfalls Änderungsvorschläge zum 1. Juni 2026 zu
berichten.
Gegenstand dieses Berichtes ist die ortsteilscharfe, einheitlich lesbare Darstellung von Glätte-
unfällen und Ersatzvornahmen und verhängte Bußgelder unterschieden nach öffentlich und pri-
vaten Liegenschaften in den letzten fünf Jahren und im Vergleich zu den Jahren 2010 und 2011.

Dem Abgeordnetenhaus ist darüber hinaus zu berichten, welche Schadensersatz-, Amtshaf-
tungsansprüche und Schmerzensgeldforderungen dem Land Berlin gegenüber in den letzten
fünf Jahren gerichtlich anhängig gemacht oder sonst durchgesetzt wurden.

Gegenstand des Berichtes ist außerdem die Darstellung der materiellen und personellen Aus-
stattungen insbesondere der BSR und der Bezirke zur Umsetzung, Kontrolle und Ersatzvornah-
men beim Winterdienst.

Ferner wird der Senat aufgefordert, bis zum 1. Juni 2026 dem Abgeordnetenhaus aus dem Be-
richt abgeleitete gegebenenfalls erforderliche Novellierungsentwürfe als förmliche Gesetzes-
vorlagen zur Beschlussfassung, soweit notwendig über Drucksache 19/2933 hinausgehend auch
zum Berliner Straßenreinigungsgesetz, nach folgenden Maßgaben zuzuleiten inklusive der da-
für notwendigen materiellen und personellen Voraussetzungen zu deren Umsetzung:

Aus dem prioritären Gesetzeszweck des Gesundheitsschutzes, an dem festgehalten wird, sind
Gehwege von Schnee zu beräumen, bei Schnee- und Eisglätte unverzüglich mit abstumpfenden
Mitteln zu bestreuen, bei Bedarf auch wiederholt, und verbleibende Eisbildungen, denen nicht
ausreichend durch Streuen entgegengewirkt werden kann, zu beseitigen.
Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Drucksache 19/2933-2
19. Wahlperiode

Diese Maßnahmen sollen als Grundsatz des Winterdienstes durchgesetzt werden. Dafür werden
insbesondere die Maßnahmen der Kontrolle, Ersatzvornahmen und Bußgelder erheblich ver-
stärkt. Ferner entwickelt der Senat ein Konzept, das die grundsätzliche Verantwortung und Kos-
tentragungspflicht der Anrainer beibehält und zugleich einen qualifizierten Winterdienst nach
einheitlichen Standards sicherstellt. Der Senat prüft z.B., ob und inwieweit Dritte oder die Ber-
liner Stadtreinigung, die dafür personell und technisch in die Lage zu versetzen wäre, ggf. zu
weiteren Unterstützungen, insbesondere auf öffentlichen Flächen und auch für Ersatzvornah-
men, herangezogen werden können.

Begründung:

Der Jahreswechsel hat die Berlinerinnen und Berliner mit großen Herausforderungen und Ein-
schränkungen konfrontiert. Auch die starken Mobilitätseinschränkungen infolge der Witte-
rungslage führten zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens.

Aufgrund der anhaltenden extremen Glätte kam es zu zahlreichen Unfällen mit Personen- und
Sachschäden. Nicht nur vulnerable Gruppen, sondern die Berlinerinnen und Berliner allgemein,
waren in ihrer Mobilität eingeschränkt. Insbesondere die Nichtdurchsetzung der Räum- und
Streupflicht hat zu oben genannten Einschränkungen geführt.

Mit dem neugeschaffenen § 10a Straßenreinigungsgesetz wird kurzfristig eine gesetzliche Er-
mächtigungsgrundlage geschaffen, um in eng begrenzten Ausnahmefällen zeitlich befris-
tete Abweichungen vom Verbot des Streusalzeinsatzes des § 3 Abs. 8 Straßenreinigungsgesetz
zuzulassen. Die Regelung ermöglicht es der zuständigen Senatsverwaltung flexibel und ver-
hältnismäßig zu agieren. Zugleich kann die zuständige Senatsverwaltung unterlassenen Win-
terdienst im Wege der Ersatzvornahme bspw. mit der BSR kompensieren.

Das Ausbringen von Taumitteln kann jedoch nur eine Ausnahme sein und stößt an technische
Grenzen.
Es bedarf einer grundsätzlichen Evaluation und ggf. Reform des Winterdienstes, insbesondere
bezogen auf Fußwege. Deshalb ist der Senat aufgefordert, bis zum 1. Juni 2026 diese umfas-

sende Evaluation in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durchzuführen und dem Berliner Ab-
geordnetenhaus zu berichten. Ferner soll mit dem Ziel vereinheitlichter hoher Standards ein
verbesserter Winterdienst ermöglicht und gesetzlich novelliert werden.
Berlin den, 10. Februar 2026

Stettner Kraft Freymark
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU

Saleh Schopf Vierecke
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD
```

### 19/67 – Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2026-02-11  **Urheber**: Ausschuss für Mobilität und Verkehr  **vsys**: 2630  **Status**: done

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/m/m19-067-wp.pdf

**Stage 0**: pass=True, reason=apr_sample, geo_tier=ortsteil, title_hit=False

**Tags**: ereignis_parl=Ausschusssitzung, topos=Mobilität & Verkehr

**Akteure handelnd**: Ausschuss für Mobilität und Verkehr (federführend) (urheber)

**Akteure betroffen**: Berliner Stadtreinigung (BSR) (gazetteer, ×87); Lars Bocian (gazetteer, ×49); Bündnis 90/Die GRÜNEN (Grüne) (gazetteer, ×32); Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) (gazetteer, ×20); Alternative für Deutschland (AfD) (gazetteer, ×17); Alexander Freier-Winterwerb (gazetteer, ×15); Daniel Wesener (gazetteer, ×7); Oda Hassepaß (gazetteer, ×6); Die Linke Fraktion Berlin (Die Linke) (gazetteer, ×4); Antje Kapek (gazetteer, ×3); Benedikt Lux (gazetteer, ×3); Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) (gazetteer, ×3); Christopher Förster (gazetteer, ×3); Niklas Schenker (gazetteer, ×3); Rolf Wiedenhaupt (gazetteer, ×3); Alexander Bertram (gazetteer, ×2); Tino Schopf (gazetteer, ×2); Ausschuss für Mobilität und Verkehr (federführend) (gazetteer, ×1); Berliner Feuerwehr (gazetteer, ×1); Charité – Universitätsmedizin Berlin (gazetteer, ×1); degewo (gazetteer, ×1); Frank Luhmann (gazetteer, ×1)

**Locations**: Pankow (bezirk, text); Reinickendorf (bezirk, text); Spandau (bezirk, text); Treptow-Köpenick (bezirk, text); Mitte (ortsteil, text); Mitte (ortsteil, text)

_(Protokoll-Volltext ausgelassen)_

### 19/2948 – Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes)

**DokTyp**: Beschlussempfehlung  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2026-02-11  **Urheber**: Ausschuss für Mobilität und Verkehr  **vsys**: 2630  **Status**: done

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2948.pdf

> zu Drucksache 19/2933-1

**Stage 0**: pass=False, reason=geo_none, geo_tier=none, title_hit=False

**Akteure handelnd**: Ausschuss für Mobilität und Verkehr (federführend) (gazetteer)

**Akteure betroffen**: Bündnis 90/Die GRÜNEN (Grüne) (gazetteer, ×2); Alexander Freier-Winterwerb (gazetteer, ×1); Alternative für Deutschland (AfD) (gazetteer, ×1); Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) (gazetteer, ×1); Lars Bocian (gazetteer, ×1)

```
Drucksache 19/2948
11.02.2026
19. Wahlperiode

Der stellvertretende Vorsitzende
des Ausschusses für Mobilität und Verkehr

mehrheitlich mit CDU, SPD und AfD gegen
GRÜNE bei Enthaltung LINKE
An Plen

Dringliche Beschlussempfehlung

des Ausschusses für Mobilität und Verkehr
vom 11. Februar 2026

zum

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf
Annahme einer Entschließung
Drucksache 19/2933-1
Das Glättechaos in Berlin beenden – für einen
funktionierenden Winterdienst aus einer Hand von
Profis

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Antrag – Drucksache 19/2933-1 – wird abgelehnt.

Berlin, den 11. Februar 2026

Der stellvertretende Vorsitzende
des Ausschusses für Mobilität und Verkehr

Lars Bocian
```

### 19/2949 – Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes)

**DokTyp**: Beschlussempfehlung  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2026-02-11  **Urheber**: Ausschuss für Mobilität und Verkehr  **vsys**: 2630  **Status**: done

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2949.pdf

> zu Drucksache 19/2933-2

**Stage 0**: pass=False, reason=geo_none, geo_tier=none, title_hit=False

**Akteure handelnd**: Ausschuss für Mobilität und Verkehr (federführend) (gazetteer)

**Akteure betroffen**: Alexander Freier-Winterwerb (gazetteer, ×2); Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) (gazetteer, ×2); Alternative für Deutschland (AfD) (gazetteer, ×1); Bündnis 90/Die GRÜNEN (Grüne) (gazetteer, ×1); Lars Bocian (gazetteer, ×1)

```
Drucksache 19/2949
11.02.2026
19. Wahlperiode

Der stellvertretende Vorsitzende
des Ausschusses für Mobilität und Verkehr

mehrheitlich mit CDU und SPD gegen AfD
bei Enthaltung GRÜNE und LINKE
An Plen

Dringliche Beschlussempfehlung

des Ausschusses für Mobilität und Verkehr
vom 11. Februar 2026

zum

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD
auf Annahme einer Entschließung
Drucksache 19/2933-2
Evaluation und Reform des Berliner Winterdienstes

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Antrag – Drucksache 19/2933-2 – wird angenommen.

Berlin, den 11. Februar 2026

Der stellvertretende Vorsitzende
des Ausschusses für Mobilität und Verkehr

Lars Bocian
```

### 19/2933-3 – Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes)

**DokTyp**: Antrag  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2026-02-11  **Urheber**: Die Linke Fraktion Berlin (Die Linke)  **vsys**: 2630  **Status**: done

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2933-3.pdf

> Vorabüberweisung an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr

**Stage 0**: pass=False, reason=geo_none, geo_tier=none, title_hit=False

**Akteure handelnd**: Die Linke Fraktion Berlin (Die Linke) (gazetteer)

**Akteure betroffen**: Die Linke Fraktion Berlin (Die Linke) (gazetteer, ×2); Ausschuss für Mobilität und Verkehr (federführend) (gazetteer, ×1); Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (gazetteer, ×1)

```
Drucksache 19/2933-3
11.02.2026
19. Wahlperiode

Antrag

der Fraktion Die Linke auf Annahme einer Entschließung

Mobilität für alle gewährleisten: Winterdienst neu aufstellen
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Vereiste Fußwege sind eine Gefahr insbesondere für die schwächsten
Verkehrsteilnehmer*innen. Senior*innen, Mobilitätseingeschränkte und Kinder sind besonders
auf sichere Fußwege angewiesen. Gerade für ältere Menschen stellt die Unfallgefahr auf glatten
Wegen ein hohes Risiko dar.

Mit der Zielstellung, die bestehende Winterdienstpflicht zu verbessern und konsequent
umzusetzen, wird der Senat aufgefordert, insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen und
umzusetzen:

1. Die Bußgelder für die Verletzung der Streupflicht (Schneeräumpflicht) für
Grundstückseigentümer*innen sollen künftig bis zu 50.000 Euro betragen können. Die
Bezirke sollen in die Lage versetzt werden, bei Pflichtverletzung von
Grundstückseigentümer*innen per Ersatzvornahme tätig werden zu können und die
entstandenen Kosten ohne zusätzliche Belastung für Mieter*innen den
Grundstückseigentümer*innen in Rechnung zu stellen. Es soll ein digitales Meldeportal
für Mieter*innen eingerichtet werden.

2. Zudem soll der Senat einen Bericht vorlegen, welche Auswirkungen und
Voraussetzungen eine Neuorganisierung des Winterdienstes nach Regionen, analog der
Kehrbezirke der Schornsteinfeger*innen, hätte. Dabei sollen insbesondere die
möglichen Kostenauswirkungen für Mieter*innen dargestellt werden.

3. Das Straßenreinigungsgsetz (StrReinG) soll dahingehend angepasst werden, dass
künftig in begründeten Ausnahmefällen eine begrenzte Streusalzfreigabe an vom Land
Berlin oder den Bezirken beauftragte fachkundige Dienste ermöglicht wird.
Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Drucksache 19/2933-3
19. Wahlperiode

Begründung:
Mit dem am 4. Februar 2026 bekannt gewordenen Urteil des Verwaltungsgerichts zur
Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
wurde deutlich, dass der Senat für die Sicherstellung der Mobilität bei vereisten Fußwegen nicht

auf eine Allgemeinverfügung zurückgreifen kann.
Damit rechtzeitig vor dem nächsten Winter nachhaltige Änderungen des
Straßenreinigungsgesetzes fundiert vorgeschlagen und umgesetzt werden können, sind zeitnah
Auswertungen und Prüfungen zu sinnvollen Änderungen des Straßenreinigungsgesetzes sowie
weiterer Maßnahmen für die Sicherstellung des Winterdienstes einzuleiten. Zentral sind dabei
die Verbesserung des Winterdienstes sowie ein abgestuftes Maßnahmenset bei
Beeinträchtigungen der Fußverkehrssicherheit.

Berlin, den 11.02.2026

Helm Schulze Schenker
und die übrigen Mitglieder der Fraktion

Die Linke
```

### 19/2950 – Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes)

**DokTyp**: Beschlussempfehlung  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2026-02-11  **Urheber**: Ausschuss für Mobilität und Verkehr  **vsys**: 2630  **Status**: done

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2950.pdf

> zu Drucksache 19/2933-3

**Stage 0**: pass=False, reason=geo_none, geo_tier=none, title_hit=False

**Akteure handelnd**: Ausschuss für Mobilität und Verkehr (federführend) (gazetteer)

**Akteure betroffen**: Alexander Freier-Winterwerb (gazetteer, ×1); Alternative für Deutschland (AfD) (gazetteer, ×1); Bündnis 90/Die GRÜNEN (Grüne) (gazetteer, ×1); Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) (gazetteer, ×1); Die Linke Fraktion Berlin (Die Linke) (gazetteer, ×1); Lars Bocian (gazetteer, ×1)

```
Drucksache 19/2950
11.02.2026
19. Wahlperiode

Der stellvertretende Vorsitzende
des Ausschusses für Mobilität und Verkehr

mehrheitlich mit CDU, SPD und AfD gegen
LINKE bei Enthaltung GRÜNE
An Plen

Dringliche Beschlussempfehlung

des Ausschusses für Mobilität und Verkehr
vom 11. Februar 2026

zum

Antrag der Fraktion Die Linke auf Annahme einer
Entschließung
Drucksache 19/2933-3
Mobilität für alle gewährleisten: Winterdienst neu
aufstellen

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Antrag – Drucksache 19/2933-3 – wird abgelehnt.

Berlin, den 11. Februar 2026

Der stellvertretende Vorsitzende
des Ausschusses für Mobilität und Verkehr

Lars Bocian
```

### 19/2933-4 – Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes)

**DokTyp**: Antrag  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2026-02-11  **Urheber**: Alternative für Deutschland (AfD)  **vsys**: 2630  **Status**: done

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2933-4.pdf

> Vorabüberweisung an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr

**Stage 0**: pass=False, reason=geo_none, geo_tier=none, title_hit=False

**Akteure handelnd**: Alternative für Deutschland (AfD) (gazetteer)

**Akteure betroffen**: Alternative für Deutschland (AfD) (gazetteer, ×5); Berliner Stadtreinigung (BSR) (gazetteer, ×3); Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) (gazetteer, ×2); Ausschuss für Mobilität und Verkehr (federführend) (gazetteer, ×1)

```
Drucksache 19/2933-4
11.02.2026
19. Wahlperiode

Antrag

der AfD-Fraktion auf Annahme einer Entschließung

Winterdienst-Versagen beenden – Fußgängersicherheit jetzt gewährleisten, statt
ideologisch am Streusalzverbot festzuhalten

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Winter 2025/2026 hat auf dramatische Weise offenbart, dass der Berliner Winterdienst in
seiner jetzigen Organisationsform nicht in der Lage ist, die Sicherheit der Berliner Bevölkerung
auf Gehwegen zuverlässig zu gewährleisten. Wochenlange Glatteis- und Eisregenlagen haben
zu einer beispiellosen Häufung von Unfällen geführt. Krankenhäuser meldeten
Ausnahmezustände, Rettungsdienste und Feuerwehr operierten an der Belastungsgrenze.
Besonders betroffen waren ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen, für die ein Sturz auf

Eis dauerhafte gesundheitliche Folgen bis hin zum Verlust der Selbstständigkeit bedeuten kann.
Dieses Versagen ist kein Naturereignis, sondern das Ergebnis politischen Unterlassens. Bereits
am 21. Januar 2026 hat die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag „Sichere Gehwege im Winter
gewährleisten – Stufenmodell zur Weiterentwicklung des Berliner Winterdienstes“
(Drucksache 19/2896) einen umfassenden, sachlich fundierten Lösungsvorschlag vorgelegt.
Statt diesen Antrag aufzugreifen, hat der CDU-geführte Senat eine rechtlich fragwürdige

Allgemeinverfügung erlassen, die vom Verwaltungsgericht umgehend beanstandet wurde. Das
Urteil des Verwaltungsgerichts vom 4. Februar 2026 hat unmissverständlich klargestellt, dass
sich der Senat für die Gewährleistung der Gehwegsicherheit bei vereisten Fußwegen nicht auf
eine Allgemeinverfügung stützen kann.
Die bestehende Rechtslage führt zu einem kaum vermittelbaren Widerspruch: Während die
BSR auf Fahrbahnen Streusalz einsetzen darf – einschließlich vorbeugend bei Glättegefahr –,
bleibt deren Einsatz auf Gehwegen verboten, obwohl gerade dort die verletzlichsten

Verkehrsteilnehmer unterwegs sind. Diese Ungleichbehandlung von Autoverkehr und
Fußgängern ist sicherheitspolitisch nicht zu rechtfertigen.
Das Abgeordnetenhaus stellt fest:
Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Drucksache 19/2933-4
19. Wahlperiode

Der Schutz von Leib und Leben der Berlinerinnen und Berliner muss in Extremwetterlagen
Vorrang vor einem ideologisch motivierten, pauschalen Streusalzverbot auf Gehwegen haben.
Berlin braucht einen Winterdienst, der Sicherheit, Umweltschutz und Praxistauglichkeit
verantwortungsvoll miteinander verbindet, statt Fußgänger aus falsch verstandener
Umweltfürsorge schutzlos zu lassen.

Der Senat wird aufgefordert:
1. unverzüglich durch geeignete Rechtsanpassung – insbesondere eine Novellierung des
Berliner Straßenreinigungsgesetzes – den zeitlich und räumlich eng begrenzten Einsatz
von Streusalz auf Gehwegen zuzulassen, wenn eine außergewöhnliche Glätte- oder
Eisregenlage vorliegt, mechanische Räumung und abstumpfende Mittel nicht
ausreichen und eine akute Gefährdung von Fußgängern besteht. Dabei ist sich am
bewährten Hamburger Modell zu orientieren, das den Tausalzeinsatz auf Gehwegen in

genau definierten Ausnahmesituationen erlaubt, ohne den grundsätzlichen Umwelt- und
Gewässerschutz aufzugeben;
2. klarzustellen, dass der Einsatz von Streusalz im Land Berlin bereits heute auf
Fahrbahnen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, und die bestehende
sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung zwischen Fahrbahnen und
Gehwegen zu beseitigen;

3. ein wissenschaftlich begleitetes Pilotprojekt zur Erprobung umwelt- und
tierverträglicher Auftaumittel aufzulegen, das auf innerstädtische Geh- und
Nebenflächen konzentriert ist und Acetat- sowie Formiatverbindungen, innovative
Solekonzepte und weitere chloridfreie Alternativen hinsichtlich Kosten, Wirksamkeit,
Umweltwirkungen und Praxistauglichkeit vergleichend prüft, wobei systematisch
externe Erfahrungen – insbesondere des Flughafen BER, der seit Jahrzehnten einen

leistungsfähigen Winterdienst ohne Streusalz betreibt, sowie Erfahrungen aus Bayern
und der Schweiz – auszuwerten sind;
4. die Maßnahmen der Kontrolle, Ersatzvornahmen und Bußgelder gegenüber säumigen
Grundstückseigentümern erheblich zu verschärfen, damit die bestehende
Winterdienstpflicht tatsächlich durchgesetzt wird, und den Bezirken die dafür
erforderlichen personellen und materiellen Mittel zur Verfügung zu stellen;

5. auf Grundlage der Ergebnisse des Pilotprojekts eine Neuausrichtung des
Winterdienstrechts vorzubereiten mit dem Ziel, nach erfolgreicher Erprobung erneut auf
Streusalz zugunsten moderner, umwelt- und tierverträglicher Auftaumittel zu
verzichten und deren Einsatz sowohl für die BSR als auch für Private rechtssicher zu
ermöglichen;

6. dem Abgeordnetenhaus bis spätestens 30. September 2026 einen umfassenden Bericht
vorzulegen über die Unfallentwicklung auf Gehwegen während Glättelagen, die
Umsetzung und Wirkung der kurzfristigen Regelung, den Stand des Pilotprojekts,
etwaige Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen gegen das Land Berlin sowie
Empfehlungen für eine dauerhafte Rechtsanpassung.
Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 3 Drucksache 19/2933-4
19. Wahlperiode

Begründung
Der Jahreswechsel 2025/2026 hat die Berlinerinnen und Berliner mit einer anhaltenden
extremen Glättelage konfrontiert, die in diesem Ausmaß seit Jahren beispiellos war.
Wochenlang blieben Gehwege gefährlich vereist, die Unfallzahlen erreichten Rekordhöhen,
und Krankenhäuser berichteten von einer Vielzahl an Verletzten. Besonders betroffen waren
ältere Menschen, deren Mobilität und Selbstständigkeit durch Stürze dauerhaft beeinträchtigt

werden kann, sowie mobilitätseingeschränkte Personen und Kinder. Der Schutz von Leib und
Leben muss in solchen Extremsituationen Vorrang haben.
Die AfD-Fraktion hat als erste Fraktion bereits am 21. Januar 2026 mit der Drucksache 19/2896
einen umfassenden, differenzierten Stufenplan vorgelegt, der kurzfristige Gefahrenabwehr,
mittelfristige Erprobung umweltfreundlicher Alternativen und langfristig einen Verzicht auf
Streusalz zugunsten moderner Auftaumittel vorsieht. Dieser Ansatz war von Anfang an darauf

angelegt, weder in eine ideologische Totalverweigerung von Tausalz zu verfallen noch den
Umweltschutz aufzugeben.
Der CDU-geführte Senat hat es versäumt, rechtzeitig eine gesetzeskonforme Lösung
herbeizuführen. Stattdessen wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die das
Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 4. Februar 2026 als rechtswidrig eingestuft hat. Das
Gericht stellte klar, dass der Senat für die Sicherstellung der Mobilität auf vereisten Fußwegen

nicht auf das Instrument der Allgemeinverfügung zurückgreifen kann. Damit ist die vom AfD-
Antrag von Anfang an geforderte Rechtsanpassung auf gesetzlicher Grundlage – statt
behördlicher Schnellschüsse – bestätigt worden.
Die bestehende Ungleichbehandlung zwischen Fahrbahnen und Gehwegen ist sachlich nicht
haltbar. Während die BSR auf Fahrbahnen gemäß § 3 Berliner Straßenreinigungsgesetz
Streusalz einsetzen darf – einschließlich vorbeugend bei Glättegefahr –, bleibt der Einsatz auf

Gehwegen, dem primären Verkehrsraum der verletzlichsten Verkehrsteilnehmer, grundsätzlich
untersagt. Diese Privilegierung des Autoverkehrs gegenüber Fußgängern ist in einer Stadt, die
sich der Verkehrswende verschrieben hat, besonders widersprüchlich.
Das Hamburger Modell, an dem sich der Antrag orientiert, beweist, dass Gefahrenabwehr und
Umweltverantwortung kein Widerspruch sein müssen. Es erlaubt den Einsatz von Tausalz auf
Gehwegen ausschließlich in eng definierten Ausnahmesituationen und ist rechtlich erprobt.
Praxisbeispiele aus sicherheitskritischen Infrastrukturen wie dem Flughafen BER sowie

laufende Erprobungen in anderen Bundesländern zeigen darüber hinaus, dass leistungsfähiger
Winterdienst auch langfristig ohne klassisches Streusalz möglich ist.
Berlin verdient einen funktionierenden Winterdienst, der die Sicherheit der Bürger schützt und
zugleich den Umweltschutz ernst nimmt. Der vorliegende Entschließungsantrag bietet hierfür
einen realistischen, verantwortungsvollen und fußgängerorientierten Rahmen.

Berlin, den 11. Februar 2026

Dr. Brinker Wiedenhaupt Bertram

und die übrigen Mitglieder der AfD-Fraktion
```

### 19/2951 – Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes)

**DokTyp**: Beschlussempfehlung  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2026-02-11  **Urheber**: Ausschuss für Mobilität und Verkehr  **vsys**: 2630  **Status**: done

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2951.pdf

> zu Drucksache 19/2933-4

**Stage 0**: pass=False, reason=geo_none, geo_tier=none, title_hit=False

**Akteure handelnd**: Ausschuss für Mobilität und Verkehr (federführend) (gazetteer)

**Akteure betroffen**: Alternative für Deutschland (AfD) (gazetteer, ×2); Alexander Freier-Winterwerb (gazetteer, ×1); Bündnis 90/Die GRÜNEN (Grüne) (gazetteer, ×1); Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) (gazetteer, ×1); Lars Bocian (gazetteer, ×1)

```
Drucksache 19/2951
11.02.2026
19. Wahlperiode

Der stellvertretende Vorsitzende
des Ausschusses für Mobilität und Verkehr

mehrheitlich mit CDU, SPD, GRÜNE und
LINKE gegen AfD
An Plen

Dringliche Beschlussempfehlung

des Ausschusses für Mobilität und Verkehr
vom 11. Februar 2026

zum

Antrag der AfD-Fraktion auf Annahme einer
Entschließung
Drucksache 19/2933-4
Winterdienst-Versagen beenden –
Fußgängersicherheit jetzt gewährleisten, statt
ideologisch am Streusalzverbot festzuhalten

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Antrag – Drucksache 19/2933-4 – wird abgelehnt.

Berlin, den 11. Februar 2026

Der stellvertretende Vorsitzende
des Ausschusses für Mobilität und Verkehr

Lars Bocian
```

### 19/2952 – Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes)

**DokTyp**: Beschlussempfehlung  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2026-02-11  **Urheber**: Ausschuss für Mobilität und Verkehr  **vsys**: 2630  **Status**: done

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2952.pdf

> zu Drucksache 19/2933

**Stage 0**: pass=False, reason=geo_none, geo_tier=none, title_hit=False

**Akteure handelnd**: Ausschuss für Mobilität und Verkehr (federführend) (gazetteer)

**Akteure betroffen**: Alexander Freier-Winterwerb (gazetteer, ×2); Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) (gazetteer, ×2); Alternative für Deutschland (AfD) (gazetteer, ×1); Bündnis 90/Die GRÜNEN (Grüne) (gazetteer, ×1); Lars Bocian (gazetteer, ×1)

```
Drucksache 19/2952
11.02.2026
19. Wahlperiode

Der stellvertretende Vorsitzende
des Ausschusses für Mobilität und Verkehr

einstimmig mit CDU und SPD bei Enthaltung
GRÜNE, LINKE und AfD
An Plen

Dringliche Beschlussempfehlung

des Ausschusses für Mobilität und Verkehr
vom 11. Februar 2026

zum

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD
Drucksache 19/2933
Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Antrag – Drucksache 19/2933 – wird angenommen.

Berlin, den 11. Februar 2026

Der stellvertretende Vorsitzende
des Ausschusses für Mobilität und Verkehr

Lars Bocian
```

### 19/80 – Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes)

**DokTyp**: I. Lesung  **DokArt**: PlPr  **DokDat**: 2026-02-12  **vsys**: 2630  **Status**: done

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/PlenarPr/p19-080-wp.pdf

> Antrag auf Annahme einer Entschließung der Fraktionen der CDU und SPD Drucksache 19/2933-2 wurde angenommen.Antrag auf Annahme einer Entschließung der Fraktion Bündnis 90/die Grünen Drucksache 19/2933-1 wurde abgelehnt.Antrag auf Annahme einer Entschließung der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2933-3 wurde abgelehnt.Antrag auf Annahme einer Entschließung der AfD-Fraktion Drucksache 19/2933-4 wurde abgelehnt.

**Stage 0**: pass=False, reason=dokart:PlPr, geo_tier=none, title_hit=False

**Akteure betroffen**: Alexander Freier-Winterwerb (gazetteer, ×1); Alternative für Deutschland (AfD) (gazetteer, ×1); Bündnis 90/Die GRÜNEN (Grüne) (gazetteer, ×1); Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) (gazetteer, ×1); Die Linke Fraktion Berlin (Die Linke) (gazetteer, ×1)

_(Protokoll-Volltext ausgelassen)_

### 19/81 – Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes)

**DokTyp**: II. Lesung  **DokArt**: PlPr  **DokDat**: 2026-02-26  **vsys**: 2630  **Status**: done

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/PlenarPr/p19-081-wp.pdf

> Angenommen Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2933-5 wurde angenommen

**Stage 0**: pass=False, reason=dokart:PlPr, geo_tier=none, title_hit=False

**Akteure betroffen**: Alexander Freier-Winterwerb (gazetteer, ×1); Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) (gazetteer, ×1)

_(Protokoll-Volltext ausgelassen)_

### 19/2933-5 – Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes)

**DokTyp**: Änderungsantrag  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2026-02-26  **Urheber**: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)  **vsys**: 2630  **Status**: done

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2933-5.pdf

**Stage 0**: pass=False, reason=geo_none, geo_tier=none, title_hit=False

**Akteure handelnd**: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) (gazetteer)

**Akteure betroffen**: Alexander Freier-Winterwerb (gazetteer, ×4); Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) (gazetteer, ×4); Berliner Stadtreinigung (BSR) (gazetteer, ×2); Senatsverwaltung für Finanzen (gazetteer, ×2)

```
Drucksache 19/2933-5
26.02.2026
19. Wahlperiode

Änderungsantrag

der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD zum Antrag der Fraktion der CDU und der
Fraktion der SPD

Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes – Drs. 19/2933

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD - Drucksache 19/2933 - Ände-
rung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes – wird mit folgender Änderung angenommen:

Artikel 1
Änderung des Straßenreinigungsgesetzes

Das Straßenreinigungsgesetz vom 19. Dezember 1978 (GVBl. S. 2501), das zuletzt durch Ar-
tikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (GVBl. S. 478) geändert worden ist, wird wie
folgt geändert:

Der neu einzufügende § 10a soll wie folgt gefasst werden:
„§ 10a Ermächtigungsgrundlage

(1) Die nach § 10 zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, abweichend von § 3 Abs. 8
zeitlich begrenzte Abweichungen zuzulassen, wenn die öffentlichen Belange die Abweichung
erfordern oder wenn die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer offenbar nicht
beabsichtigten Härte führen würde, die Abweichung mit öffentlichen Interessen vereinbar ist
und keine wesentliche Beeinträchtigung der Belange Beteiligter mit sich bringt.

(2) Macht die nach § 10 zuständige Senatsverwaltung von ihren Kompetenzen nach Absatz 1
Gebrauch, gilt für die Dauer der Lage, dass es im erheblichen Gesamtinteresse des Landes Ber-
lins gemäß § 23 LOG BE ist, Ersatzvornahmen nach § 6 Absatz 3 vorzunehmen oder von den
Instrumenten des § 24 Abs. 3 LOG BE Gebrauch zu machen.

(3) Erweisen sich Maßnahmen nach Absatz 1 oder Absatz 2 als unzureichend, kann das Land
Berlin durch die nach § 10 zuständige Senatsverwaltung im jeweiligen Einvernehmen mit der
für Betriebe zuständigen Senatsverwaltung sowie der Senatsverwaltung für Finanzen bei Lagen
Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Drucksache 19/2933-5
19. Wahlperiode

nach Absatz 1 auf Kosten des Pflichtigen den Winterdienst nach § 3 und § 4 ganz oder teilweise
übernehmen. Die nach Satz 1 zu erbringenden Tätigkeiten obliegen den Berliner Stadtreini-
gungsbetrieben (BSR).“

Berlin, den 26. Februar 2026

Stettner Freymark
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion der CDU

Saleh Vierecke
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion der SPD
Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 3 Drucksache 19/2933-5
19. Wahlperiode

Synopse StrReinG

Straßenreinigungsgesetz in der Fassung
vom 19. Dezember 1978 (GVBl. S. 2501),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ge-
setzes vom 20. Dezember 2023 (GVBl. S.
478)

Geltende Fassung Künftige Fassung
§ 10a Ermächtigungsgrundlage

(1) Die nach § 10 zuständige Senatsver-
waltung wird ermächtigt, abweichend von
§ 3 Abs. 8 zeitlich begrenzte Abweichun-

gen zuzulassen, wenn die öffentlichen Be-
lange die Abweichung erfordern oder
wenn die Durchführung der Vorschriften
im Einzelfall zu einer offenbar nicht be-
absichtigten Härte führen würde, die Ab-
weichung mit öffentlichen Interessen ver-
einbar ist und keine wesentliche Beein-
trächtigung der Belange Beteiligter mit
sich bringt.

(2) Macht die nach § 10 zuständige Se-
natsverwaltung von ihren Kompetenzen
nach Absatz 1 Gebrauch, gilt für die
Dauer der Lage, dass es im erheblichen
Gesamtinteresse des Landes Berlins ge-
mäß § 23 LOG BE ist, Ersatzvornahmen
nach § 6 Absatz 3 vorzunehmen oder von

den Instrumenten des § 24 Abs. 3 LOG
BE Gebrauch zu machen.

(3) Erweisen sich Maßnahmen nach Ab-
satz 1 oder Absatz 2 als unzureichend,
kann das Land Berlin durch die nach § 10
zuständige Senatsverwaltung im jeweili-
gen Einvernehmen mit der für Betriebe
zuständigen Senatsverwaltung sowie der
Senatsverwaltung für Finanzen bei Lagen
nach Absatz 1 auf Kosten des Pflichtigen
den Winterdienst nach § 3 und § 4 ganz
oder teilweise übernehmen. Die nach Satz
1 zu erbringenden Tätigkeiten obliegen
den Berliner Stadtreinigungsbetrieben
(BSR).
```

###  – Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes)

**DokTyp**: Gesetz- und Verordnungsblatt  **DokArt**: GVBl  **DokDat**: 2026-03-09  **vsys**: 2630  **Status**: done

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/gvbl/g26080118.pdf

**Stage 0**: pass=False, reason=geo_none, geo_tier=none, title_hit=False

_(geparst, aber kein Textinhalt extrahiert)_


### 19/3157 – Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes)

**DokTyp**: Mitteilung zur Kenntnisnahme (Zwischenbericht)  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2026-04-15  **vsys**: 2630  **Status**: done

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-3157.pdf

**Stage 0**: pass=False, reason=geo_none, geo_tier=none, title_hit=False

**Akteure betroffen**: Berliner Stadtreinigung (BSR) (gazetteer, ×2); Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (gazetteer, ×1)

```
Drucksache 19/3157
20.04.2026
19. Wahlperiode

Mitteilung – zur Kenntnisnahme –

Evaluation und Reform des Berliner Winterdienstes
Drucksachen 19/2933-2 und 19/2949 – Zwischenbericht
Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Drucksache 19/3157
19. Wahlperiode
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

I B 18
Tel.: 9(0)25-2446

An das

Abgeordnetenhaus von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

M i t t e i l u n g

- zur Kenntnisnahme -

über

Evaluation und Reform des Berliner Winterdienstes

- Drucksachen Nr. 19/2933-2 und 19/2949 - Zwischenbericht -

---------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt legt nachstehende
Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor.

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 12. Februar 2026 Folgendes

beschlossen:

"Der Senat wird aufgefordert, die Regelungen zum Winterdienst, insbesondere auf
Flächen, die von Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt werden, zu evaluieren. Dem

1
Berliner Abgeordnetenhaus ist diese Evaluation und gegebenenfalls
Änderungsvorschläge zum 1. Juni 2026 zu berichten.

Gegenstand dieses Berichtes ist die ortsteilscharfe, einheitlich lesbare Darstellung von
Glätteunfällen und Ersatzvornahmen und verhängte Bußgelder unterschieden nach

öffentlich und privaten Liegenschaften in den letzten fünf Jahren und im Vergleich zu den
Jahren 2010 und 2011.

Dem Abgeordnetenhaus ist darüber hinaus zu berichten, welche Schadensersatz-,
Amtshaftungsansprüche und Schmerzensgeldforderungen dem Land Berlin gegenüber in

den letzten fünf Jahren gerichtlich anhängig gemacht oder sonst durchgesetzt wurden.
Gegenstand des Berichtes ist außerdem die Darstellung der materiellen und personellen

Ausstattungen insbesondere der BSR und der Bezirke zur Umsetzung, Kontrolle und
Ersatzvornahmen beim Winterdienst.

Ferner wird der Senat aufgefordert, bis zum 1. Juni 2026 dem Abgeordnetenhaus aus
dem Bericht abgeleitete gegebenenfalls erforderliche Novellierungsentwürfe als
förmliche Gesetzesvorlagen zur Beschlussfassung, soweit notwendig über Drucksache

19/2933 hinausgehend auch zum Berliner Straßenreinigungsgesetz, nach folgenden
Maßgaben zuzuleiten inklusive der dafür notwendigen materiellen und personellen

Voraussetzungen zu deren Umsetzung:
Aus dem prioritären Gesetzeszweck des Gesundheitsschutzes, an dem festgehalten wird,

sind Gehwege von Schnee zu beräumen, bei Schnee- und Eisglätte unverzüglich mit
abstumpfenden Mitteln zu bestreuen, bei Bedarf auch wiederholt, und verbleibende

Eisbildungen, denen nicht ausreichend durch Streuen entgegengewirkt werden kann, zu
beseitigen.

Diese Maßnahmen sollen als Grundsatz des Winterdienstes durchgesetzt werden. Dafür
werden insbesondere die Maßnahmen der Kontrolle, Ersatzvornahmen und Bußgelder

erheblich verstärkt. Ferner entwickelt der Senat ein Konzept, das die grundsätzliche
Verantwortung und Kostentragungspflicht der Anrainer beibehält und zugleich einen

qualifizierten Winterdienst nach einheitlichen Standards sicherstellt. Der Senat prüft z.B.,
ob und inwieweit Dritte oder die Berliner Stadtreinigung, die dafür personell und

technisch in die Lage zu versetzen wäre, ggf. zu weiteren Unterstützungen, insbesondere
auf öffentlichen Flächen und auch für Ersatzvornahmen, herangezogen werden können."

Hierzu wird berichtet:

Der Beschluss beinhaltet den Auftrag an den Senat eine Evaluierung zum Winter
2025/2026 durchzuführen. Hierfür soll eine umfassende Erhebung von Daten und

Statistiken nicht nur zum Winter 2025/2026 sondern auch der vorvergangenen Winter
2
vorgenommen werden. Der Berichtsauftrag ist sehr umfassend und bindet zahlreiche
Stellen im Land Berlin. Die Bereitstellung der erforderlichen Daten durch die

einbezogenen Verwaltungen erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand.
Der Bericht ist daher innerhalb der gesetzten Frist nicht umsetzbar.

Ich bitte daher, den Berichtstermin bis zum 31.07.2026 zu verlängern.

Berlin, den 15.04.2026

Ute Bonde
Senatorin für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

3
```
