# V-437392 — Gesetzgebung

**VID**: V-437392  
**VNr**: V-437392  
**Vorgangstyp**: Gesetzgebung  
**Sachgebiet (vsys)**: Öffentlicher Haushalt  
**Beteiligte Parteien/Fraktionen**: AfD, Die Linke, Grüne  
**Dokumente**: 69

## Pipeline-Stand

Aktueller Schritt: **Verkündet (GVBl)**

| Schritt | Datum |
|---|---|
| Gesetzentwurf eingebracht | 2025-07-22 |
| 1. Lesung | 2025-09-11 |
| Ausschussberatung | 2025-09-08 |
| Beschlussempfehlung | 2025-12-10 |
| 2. Lesung | 2025-12-18 |
| Verkündet (GVBl) ← | 2025-12-18 |

## Beschlüsse (Empfehlungen)

- **unbekannt** · 19/2828

## Dokumente

### 19/2627 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf)  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2025-07-22  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2627.pdf

> Vorabüberweisung an den Hauptausschuss (federführend); Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien;Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz;Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung;Ausschuss für Sport;Ausschuss für Verfassungsschutz;Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz;Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz;Ausschuss für Mobilität und Verkehr;Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung;Ausschuss für Gesundheit und Pflege;Ausschuss für Wissenschaft und Forschung;Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie;Ausschuss für Arbeit und Soziales;Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung;Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen;Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe

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### 19/57 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-09-08  **Urheber**: Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/dd/dd19-057-ip.pdf

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### 19/56 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-09-08  **Urheber**: Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/iso/iso19-056-ip.pdf

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### 19/53 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-09-08  **Urheber**: Ausschuss für Wissenschaft und Forschung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/wf/wf19-053-ip.pdf

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### 19/55 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-09-08  **Urheber**: Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/web/web19-055-ip.pdf

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### 19/80 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-09-10  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-080-ip.pdf

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### 19/58 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-09-10  **Urheber**: Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/bem/bem19-058-ip.pdf

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### 19/61 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-09-10  **Urheber**: Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/r/r19-061-ip.pdf

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### 19/58 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-09-10  **Urheber**: Ausschuss für Mobilität und Verkehr  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/m/m19-058-ip.pdf

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### 19/70 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: I. Lesung  **DokArt**: PlPr  **DokDat**: 2025-09-11  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/PlenarPr/p19-070-wp.pdf

> Zusammen beraten mit: Aktuelle Stunde

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### 19/53 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-09-12  **Urheber**: Ausschuss für Sport  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/sp/sp19-053-ip.pdf

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### 19/35 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-09-15  **Urheber**: Ausschuss für Verfassungsschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/vfs/vfs19-035-wp.pdf

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### 19/55 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-09-15  **Urheber**: Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/k/k19-055-ip.pdf

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### 19/57 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-09-15  **Urheber**: Ausschuss für Gesundheit und Pflege  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/gp/gp19-057-ip.pdf

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### 19/56 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-09-15  **Urheber**: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/81 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-09-17  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/55 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-09-18  **Urheber**: Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/57 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-09-18  **Urheber**: Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/56 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-09-18  **Urheber**: Ausschuss für Arbeit und Soziales  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/38 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-09-18  **Urheber**: Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/82 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-09-19  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/83 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-09-24  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/84 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-10-01  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/59 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-10-06  **Urheber**: Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/dd/dd19-059-ip.pdf

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### 19/55 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-10-06  **Urheber**: Ausschuss für Wissenschaft und Forschung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/wf/wf19-055-ip.pdf

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### 19/57 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-10-06  **Urheber**: Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/web/web19-057-ip.pdf

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### 19/59 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-10-06  **Urheber**: Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/iso/iso19-059-ip.pdf

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### 19/2627-1 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf/Ergänzung)  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2025-10-07  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2627-1.pdf

> Austauschseiten im Band 7 - Kapitel 0730, Titel 52135 und 54059

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### 19/60 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-10-08  **Urheber**: Ausschuss für Mobilität und Verkehr  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/m/m19-060-ip.pdf

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### 19/85 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-10-08  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-085-wp.pdf

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### 19/60 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-10-08  **Urheber**: Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/bem/bem19-060-ip.pdf

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### 19/63 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-10-08  **Urheber**: Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/r/r19-063-ip.pdf

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### 19/55 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-10-10  **Urheber**: Ausschuss für Sport  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/sp/sp19-055-ip.pdf

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### 19/36 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-10-13  **Urheber**: Ausschuss für Verfassungsschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/vfs/vfs19-036-ip.pdf

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### 19/57 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-10-13  **Urheber**: Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/k/k19-057-ip.pdf

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### 19/59 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-10-13  **Urheber**: Ausschuss für Gesundheit und Pflege  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/gp/gp19-059-ip.pdf

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### 19/58 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-10-13  **Urheber**: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/sw/sw19-058-ip.pdf

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### 19/86 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-10-15  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-086-ip.pdf

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### 19/58 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-10-16  **Urheber**: Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/uk/uk19-058-ip.pdf

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### 19/59 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-10-16  **Urheber**: Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/bjf/bjf19-059-ip.pdf

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### 19/40 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-10-16  **Urheber**: Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/ifgva/ifgva19-040-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/58 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-10-16  **Urheber**: Ausschuss für Arbeit und Soziales  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/as/as19-058-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/87 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-10-17  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-087-wp.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/88 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-11-05  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-088-wp.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/89 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-11-12  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-089-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/90 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-11-14  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-090-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/91 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-11-19  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-091-wp.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/92 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-11-26  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-092-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/93 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-12-03  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-093-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/94 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-12-05  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-094-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/2828 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Beschlussempfehlung  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2025-12-10  **Urheber**: Hauptausschuss  **vsys**: 8300  **Status**: done

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2828.pdf

**Stage 0**: pass=True, geo_tier=planungsraum, title_hit=False

**Tags**: ereignis_parl=Beschlussfassung, prozess=Entscheidung, topos=Wirtschaft & Arbeit

**Akteure handelnd**: Hauptausschuss (urheber)

**Locations**: Charlottenburg-Wilmersdorf (bezirk, text); Charlottenburg-Wilmersdorf (bezirk, text); Friedrichshain-Kreuzberg (bezirk, text); Friedrichshain-Kreuzberg (bezirk, text); Lichtenberg (bezirk, text); Lichtenberg (bezirk, text); Marzahn-Hellersdorf (bezirk, text); Marzahn-Hellersdorf (bezirk, text); Mitte (bezirk, text); Mitte (bezirk, text); Mitte (bezirk, text); Mitte (bezirk, text); Neukölln (bezirk, text); Neukölln (bezirk, text); Neukölln (bezirk, text); Reinickendorf (bezirk, text); Reinickendorf (bezirk, text); Reinickendorf (bezirk, text); Steglitz-Zehlendorf (bezirk, text); Steglitz-Zehlendorf (bezirk, text); Tempelhof-Schöneberg (bezirk, text); Treptow-Köpenick (bezirk, text); Britz (ortsteil, text); Britz (ortsteil, text); Buch (ortsteil, text); Buch (ortsteil, text); Charlottenburg (ortsteil, text); Friedrichsfelde (ortsteil, text); Gropiusstadt (ortsteil, text); Grünau (ortsteil, text); Grünau (ortsteil, text); Heinersdorf (ortsteil, text); Hellersdorf (ortsteil, text); Hellersdorf (ortsteil, text); Karow (ortsteil, text); Köpenick (ortsteil, text); Kreuzberg (ortsteil, text); Mahlsdorf (ortsteil, text); Märkisches Viertel (ortsteil, text); Märkisches Viertel (ortsteil, text); Marzahn (ortsteil, text); Moabit (ortsteil, text); Moabit (ortsteil, text); Oberschöneweide (ortsteil, text); Pankow (ortsteil, text); Pankow (ortsteil, text); Pankow (ortsteil, text); Pankow (ortsteil, text); Pankow (ortsteil, text); Schöneberg (ortsteil, text); Siemensstadt (ortsteil, text); Spandau (ortsteil, text); Spandau (ortsteil, text); Spandau (ortsteil, text); Spandau (ortsteil, text); Spandau (ortsteil, text); Steglitz (ortsteil, text); Tegel (ortsteil, text); Tegel (ortsteil, text); Tegel (ortsteil, text); Tegel (ortsteil, text); Tempelhof (ortsteil, text); Tempelhof (ortsteil, text); Tempelhof (ortsteil, text); Tempelhof (ortsteil, text); Tempelhof (ortsteil, text); Weißensee (ortsteil, text); Weißensee (ortsteil, text); Zehlendorf (ortsteil, text); Blankenburger Süden (planungsraum, text); Britzer Garten (planungsraum, text); Dahlem (planungsraum, text); Freiheit (planungsraum, text); Hasenheide (planungsraum, text); Hasenheide (planungsraum, text); Krumme Lanke (planungsraum, text); Leopoldplatz (planungsraum, text); Leopoldplatz (planungsraum, text); Märchenland (planungsraum, text); Märchenland (planungsraum, text); Tierpark (planungsraum, text); Tierpark (planungsraum, text); Urbanstraße (planungsraum, text); Wannsee (planungsraum, text); Wuhlheide (planungsraum, text)

```
Drucksache 19/2828
12.12.2025
19. Wahlperiode

Der Vorsitzende
des Hauptausschusses

Zu I.: mehrheitlich mit CDU und SPD gegen
GRÜNE, LINKE und AfD
Zu II.: mehrheitlich mit CDU und SPD gegen
AfD bei Enthaltung GRÜNE und LINKE
An Plen

Dringliche Beschlussempfehlung

des Hauptausschusses
vom 10. Dezember 2025

zur

Vorlage – zur Beschlussfassung –
Drucksache 19/2627
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von
Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
(Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

hierzu:

Drucksache 19/2627-1
Austauschseiten im Band 7 – Kapitel 0730,

Titel 52135 und 54059

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Die Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2627 wird mit folgenden Änderungen
angenommen:

I. a)

1. § 1 wird wie folgt gefasst:

„§ 1
Feststellung des Haushaltsplans

(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan von Berlin für die Haushalts-
jahre 2026 und 2027 wird für 2026 in Einnahmen und Ausgaben auf
- 2 -

45.528.278.000 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 42.925.265.300 Euro und
für 2027 in Einnahmen und Ausgaben auf 46.547.214.900 Euro mit Verpflichtungser-
mächtigungen von 39.031.858.900 Euro festgestellt, und zwar

1. für das Haushaltsjahr 2026

a) in den Einzelplänen 01 bis 29 auf Einnahmen und Ausgaben von 32.568.896.000 Euro
mit Verpflichtungsermächtigungen von 39.438.515.300 Euro,
b) in den Einzelplänen 31 bis 45 (Bezirkshaushaltspläne) auf Einnahmen und Ausgaben
von 12.959.382.000 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 3.486.750.000 Euro
und in den einzelnen Bezirkshaushaltsplänen nach Maßgabe der Haushaltsübersicht
des Gesamtplans;

2. für das Haushaltsjahr 2027

a) in den Einzelplänen 01 bis 29 auf Einnahmen und Ausgaben von 33.528.958.700 Euro
mit Verpflichtungsermächtigungen von 35.430.570.400 Euro,
b) in den Einzelplänen 31 bis 45 (Bezirkshaushaltspläne) auf Einnahmen und Ausgaben
von 13.018.256.200 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 3.601.288.500 Euro
und in den einzelnen Bezirkshaushaltsplänen nach Maßgabe der Haushaltsübersicht
des Gesamtplans.

(2) Die Verpflichtungsermächtigungen gemäß Absatz 1 sind ab einem Gesamtbetrag von
10.000.000 Euro gesperrt. Sonstige im Haushaltsplan gesetzte Sperren von Verpflich-

tungsermächtigungen bleiben davon unberührt. Satz 1 gilt nicht für die weisungsunab-
hängigen Verfassungsorgane und weisungsunabhängigen Landesbeauftragten.“

2. § 2 wird wie folgt gefasst:

„§ 2
Kreditermächtigungen

(1) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, zur Deckung von
Ausgaben für finanzielle Transaktionen (Anlage 8 zum Haushaltsplan) im Haushaltsjahr
2026 bis zur Höhe von 2.600.000.000 Euro und im Haushaltsjahr 2027 bis zur Höhe von
2.800.000.000 Euro Kredite aufzunehmen. Mehrausgaben für finanzielle Transaktionen
dürfen mit Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses durch Kredite fi-
nanziert werden, sofern die Gesamthöhe der Kreditermächtigung dadurch nicht über-
schritten wird. Diese Mehrausgaben sind keine über- oder außerplanmäßigen Ausgaben
im Sinne des § 37 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 30. Januar 2009 (GVBl. S. 31, 486), die zuletzt durch Gesetz vom 10. Juli

2025 (GVBl. S. 270) geändert worden ist.

(2) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, gemäß Artikel 109
Absatz 3 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes zur Deckung von Ausgaben die anteilige struk-
turelle Kreditermächtigung für die Länder bis zur Höhe von 787.244.000 Euro im Haus-
haltsjahr 2026 und bis zur Höhe von 787.244.000 Euro im Haushaltsjahr 2027 in An-
spruch zu nehmen. Im Falle eines das Haushaltsjahr 2027 betreffenden Nachtragshaus-
- 3 -

haltsgesetzes 2026/2027 ist diese Kreditermächtigung auf die sich aus dem festgestellten
nominalen Bruttoinlandsprodukt für das Jahr 2025 ergebende Höhe anzupassen.

(3) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der durch
§ 4 des Gesetzes zur landesrechtlichen Umsetzung der Schuldenbremse vom 25. Novem-
ber 2019 (GVBl. S. 742) sich ergebenden Bestimmungen konjunkturbedingte Kreditauf-
nahmen bis zur Höhe von 823.203.000 Euro im Haushaltsjahr 2026 und bis zur Höhe von
446.970.000 Euro im Haushaltsjahr 2027 vorzunehmen. Etwaige sich aus der Konjunk-
turbereinigung ergebende Tilgungsverpflichtungen sind von der für Finanzen zuständigen
Senatsverwaltung umzusetzen.

(4) Die Restschuld des mit § 2 Absatz 1 des Haushaltsgesetzes 2020/2021 vom
17. Dezember 2019 (GVBl. S. 830), das zuletzt durch Gesetz vom 17. Dezember 2020
(GVBl. S. 1487) geändert worden ist, aufgenommenen Notlagenkredits ist beginnend mit
dem Jahr 2028 über einen Zeitraum von 22 Jahren in gleichmäßigen Raten zu tilgen.

(5) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, Kredite zur Tilgung
von in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 jeweils fällig werdenden Krediten, zur vorzei-
tigen Tilgung von Schulden, zur Tilgung kurzfristiger Kredite und zum Kauf von Inha-
berschuldverschreibungen des Landes, der aus Gründen der Marktpflege erforderlich ist,
aufzunehmen.

(6) Erfolgt die Kreditaufnahme im Sinne der Absätze 1 bis 5 in fremder Währung, ist das
damit verbundene Wechselkursrisiko bezüglich des Kapitals und der zu zahlenden Zinsen
in voller Höhe durch Wechselkurssicherungsgeschäfte auszuschließen.

(7) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kre-
ditermächtigung Darlehen beim Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt
und beim Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin anstelle sonst notwendiger
Kreditaufnahmen am Kreditmarkt aufzunehmen, solange die Mittel für ihre Zwecke nicht
benötigt werden. Die Beträge zur Tilgung von in Vorjahren aufgenommenen Darlehen
wachsen dem Kreditrahmen zu.

(8) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kre-
ditermächtigung anstelle sonst notwendiger Kreditaufnahmen am Kreditmarkt innere
Darlehen bei Rücklagen, die ihrer Verwaltung unterstehen, aufzunehmen, solange die
Mittel für ihre Zwecke nicht benötigt werden. Die Beträge zur Tilgung von in Vorjahren
aufgenommenen inneren Darlehen wachsen dem Kreditrahmen zu.

(9) Die Ermächtigungen der Absätze 7 und 8 gelten bei Anwendung des Artikels 89 Ab-
satz 2 der Verfassung von Berlin entsprechend.

(10) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, in den jeweiligen
Haushaltsjahren Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 13 Prozent der in § 1 fest-
gestellten Beträge und darüber hinaus für die Stellung von Sicherheiten nach Absatz 12
Satz 3 aufzunehmen.

(11) Ab dem 1. Oktober der Haushaltsjahre 2026 und 2027 dürfen im Vorgriff auf die

Kreditermächtigung des jeweils nächsten Haushaltsjahres Kredite am Kreditmarkt bis zur
- 4 -

Höhe von 2 Prozent der in § 1 festgestellten Ausgaben aufgenommen werden. Diese Kre-
dite sind auf die Kreditermächtigung des jeweils nächsten Haushaltsjahres anzurechnen.

(12) Im Rahmen der Kreditfinanzierung dürfen ergänzende Vereinbarungen getroffen
werden, die der Steuerung von Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken sowie der Erzie-
lung günstiger Konditionen bei neuen Krediten und bestehenden Schulden dienen. In der
Summe dürfen diese ergänzenden Vereinbarungen 40 Prozent des Gesamtschuldenstan-
des am Ende des jeweils vorangegangenen Haushaltsjahres nicht überschreiten. Die für
Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, Sicherheiten in Form verzinster
Barmittel zu stellen und entgegenzunehmen.“

3. In § 10 wird die Überschrift wie folgt neu gefasst:

„§ 10

Einschränkung der gesetzlichen Deckungsfähigkeit und der Verwendung von in den
Haushaltsberatungen verstärkten Ansätzen“

4. In § 10 (Einschränkung der gesetzlichen Deckungsfähigkeit und der Verwendung von in
den Haushaltsberatungen verstärkten Ansätzen) wird vor Absatz 1 als neuer Absatz 1
eingefügt:

„(1) Die Deckungsfähigkeit nach § 20 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 der Landeshaushaltsord-
nung und für die Bezirke nach § 20 Absatz 1 Nummer 3 und 4 der Landeshaushaltsord-
nung wird ausgeschlossen. Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung kann Ausnah-
men zulassen. Satz 1 gilt nicht für die weisungsunabhängigen Verfassungsorgane und
weisungsunabhängigen Landesbeauftragten.“

Die bisherigen Absätze 1 und 2 werden zu den Absätzen 2 und 3.

5. In § 11 (Regelungen im Zusammenhang mit dem Sondervermögen Infrastruktur der
Wachsenden Stadt) wird vor Absatz 1 als neuer Absatz 1 eingefügt:

„(1) Sofern die sich nach § 4 des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens
Infrastruktur der Wachsenden Stadt vom 17. Dezember 2014 (GVBl. S. 521), das zuletzt
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. November 2019 (GVBl. S. 742) geändert worden

ist, ergebende Zuführung an das Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt die
dafür im Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben übersteigt, wird die für Finanzen zustän-
dige Senatsverwaltung ermächtigt, eine höhere Zuführung an das Sondervermögen zu
leisten. Diese höheren Ausgaben sind keine überplanmäßigen Ausgaben im Sinne des
§ 37 der Landeshaushaltsordnung.“

Der bisherige Absatz 1 wird zu Absatz 2.

6. In § 15 (Personalwirtschaftliche Ermächtigungen) werden in Absatz 3 Satz 1 die Wörter
„Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (GVBl. S. 134)“ durch die Wörter „Artikel
6 des Gesetzes vom 16. Oktober 2025 (GVBl. S. 525)“ ersetzt.
- 5 -

7. In § 17 (Deckungsfähigkeit und Zweckbindung) wird vor Absatz 1 als neuer Absatz 1
eingefügt:

„(1) Abweichend von § 20 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung sind die in den Titeln
42221, 42722, 42735 und 42821 für Anwärterinnen und Anwärter, Auszubildende, Prak-
tikantinnen und Praktikanten sowie Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgewiesenen Mit-
tel nur untereinander und auch einzelplanübergreifend deckungsfähig, ausnahmsweise
auch mit den übrigen Personalausgaben, soweit es sich um auf zwölf Monate befristete
Weiterbeschäftigungen im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung handelt, sowie
abweichend von § 10 Absatz 1 auch mit den konsumtiven Sachausgaben, soweit es sich
um Zuschüsse zur Ausweitung des Ausbildungsangebots handelt. Mit Zustimmung der
für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung können Personalausgaben auch für zusätzli-
che Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter im Rahmen der Deckungsfähigkeit geleistet
werden, wenn eine geplante Ausweitung des Ausbildungsangebotes anderenfalls nicht re-
alisierbar ist. Die Finanzierung befristeter Weiterbeschäftigungen nach Satz 1 sowie von

Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern nach Satz 2 ist nur zulässig, sofern die Ansätze
der übrigen Titel der Hauptgruppe 4 im jeweiligen Bezirksplan oder Einzelplan der
Hauptverwaltung überschritten werden. Mit Zustimmung der für Finanzen zuständigen
Senatsverwaltung können nicht verbrauchte Mittel der in Satz 1 genannten Titel in die
Folgejahre übertragen sowie auch in Unternehmen und Einrichtungen außerhalb der un-
mittelbaren Landesverwaltung verausgabt werden, sofern damit zusätzliche Ausbildungs-
plätze in zukunftsträchtigen Ausbildungsberufen neu geschaffen werden.“

Die bisherigen Absätze 1 und 2 werden zu den Absätzen 2 und 3.

8. In § 18 (Weitergeltung von Vorschriften) werden die Wörter „6 bis 10 und 13“ durch die
Wörter „5 bis 9 und 12“ ersetzt.

I. b)

Der der Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2627 (mit Austauschseiten –
Drucksache 19/2627-1) beigefügte Entwurf des Haushaltsplans von Berlin für die Haushalts-
jahre 2026 und 2027 einschließlich seiner Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus
der beigefügten Anlage zu I. b) ergebenden Änderungen bei Ansätzen, Vermerken und Erläu-
terungen angenommen.

II.
Ermächtigungen, Ersuchen, Auflagen und sonstige Beschlüsse aus Anlass der Beratung des
Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
– Auflagen zum Haushalt 2026/2027 –

A. Allgemein

1.* Verpflichtungsermächtigungen sind zukünftig dem Grunde und Umfang nach
als Ausnahmen vom Jährlichkeitsprinzip des Haushalts zu veranschlagen. Sie
sollen nur ausnahmsweise ausgebracht werden, etwa um den Marktrealitäten bei

größeren Bauinvestitionen oder nur längerfristig möglichen Förderkulissen Rech-
- 6 -

nung zu tragen. Bei der Aufstellung zukünftiger Haushalte sollen Vorbindungen
nachfolgender Haushalte oder Haushaltsjahre insgesamt die Hälfte einer Jahres-
ausgabenermächtigung des Gesamthaushaltes oder jährlich fällige Verpflich-
tungsermächtigungen 10 % der entsprechenden Jahresausgabenermächtigungen
des Gesamthaushaltes nicht überschreiten. Dem Hauptausschuss des Berliner Ab-
geordnetenhauses und den Bezirksverordnetenversammlungen ist erstmals zum
30. Juni 2026 und sodann halbjährlich insgesamt einzelplanweise über die geplan-
ten, eingewilligten und eingegangenen Verpflichtungen sowie über die daraus
resultierenden Vorbindungen zukünftiger Jahre zu berichten. Über die Auflösung
pauschaler Minderausgaben ist in gleicher Weise zu berichten.

2.* Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, bei über- oder außerplanmäßi-
gen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie bei Einnahmever-
zichten in grundsätzlichen (d. h. auch bei neuen Baumaßnahmen) oder finanziell
bedeutsamen Fällen den Hauptausschuss vorab zu unterrichten (Kenntnisnahme).

Dies gilt auch, wenn im Laufe eines Haushaltsjahres zusätzliche Ausgaben für
nichtplanmäßige Dienstkräfte bereitgestellt werden sollen und insoweit eine künf-
tige Erweiterung des Stellenrahmens vorgesehen ist. Dienen die über- oder außer-
planmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Erfüllung gesetz-
licher Verpflichtungen oder machen die Umstände sofortiges Handeln erforder-
lich, ist der Hauptausschuss unverzüglich nachträglich zu unterrichten.

3.* Grundsätzlich finden keine Neuanmietungen oder Anmietungsverlängerungen
für Verwaltungszwecke statt. Senat und Bezirke zur Vorbereitung einer gesetzli-
chen Regelung werden mit einer Revision des öffentlichen Flächenverbrauchs
und der Schaffung von Verdichtungskonzepten in landeseigenen Gebäuden beauf-
tragt, mit dem Ziel einen Flächenverbrauch von maximal 15,4 m² NUF 1-6 pro
Beschäftigte/-r zu erreichen. Bei der Erreichung des Zielwerts soll die flexible
Arbeitsplatznutzung Anwendung finden.

Dem Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses und den Bezirksverordne-
tenversammlungen ist jährlich zur ersten Sitzung nach der Sommerpause über den

Flächenverbrauch und die Optimierungskonzepte zu berichten.

4.* Der Neuabschluss von Mietverträgen sowie die Verlängerung bestehender
Mietverträge einschließlich der Ausübung von Optionen aus bestehenden Miet-
verträgen für Flächen der Hauptverwaltung und der Bezirke bedürfen der Zu-
stimmung der Senatsverwaltung für Finanzen und des Hauptausschusses des Ab-
geordnetenhauses.

Für die Zustimmung sind Vorlagen erforderlich, die den Vorgaben der Senats-
verwaltung für Finanzen entsprechen.

Dabei sind alle Folgekosten einzubeziehen.

Entsprechendes gilt für den Tausch von Flächen zwischen Dienststellen.

Die Zustimmung des Hauptausschusses ist für Anmietungsgeschäfte sowohl für

die Senatsverwaltungen als auch für die Bezirke erforderlich,
– wenn die Nettokaltmiete 9.000 Euro monatlich übersteigt und
- 7 -

– die anzumietende Fläche mehr als 1.000 qm beträgt.

Die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen bleibt grundsätzlich erfor-
derlich.

Sofern an einem Standort bereits eine oder mehrere Anmietung(en) unterhalb der
oben genannten Schwellenwerte erfolgt sind, ist die Zustimmung des Hauptaus-
schusses hingegen erforderlich, sobald durch die weitere Anmietung mindestens
ein Schwellenwert überschritten wird.

Für Anmietungen im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB), die
ohne Inanspruchnahme einer SILB-Rücklage und für einen Zeitraum von maxi-
mal 3 Jahren erfolgen, ist die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen,
jedoch nicht des Hauptausschusses erforderlich.

Gleiches gilt für Anmietungen außerhalb des SILB im Zusammenhang mit der
Unterbringung und Beschulung von Geflüchteten.

Die Hauptverwaltung und die Bezirke müssen der Senatsverwaltung für Finanzen
und diese dem Hauptausschuss einmal jährlich Flächen- und Nutzungsbilanzen
sowie Bedarfsplanungen vorlegen. In den Flächenbilanzen ist pro Dienststelle der
Anteil der Beschäftigten, die im Home-Office arbeiten können, auszuweisen.

5.* Der Senat und alle Senatsverwaltungen werden aufgefordert, in Vorlagen an das
Abgeordnetenhaus und dessen Ausschüsse neben Auswirkungen auf den Haus-
haltsplan und die Finanzplanung auch die Gesamtkosten (einschließlich landes-
eigener Grundstücke und Flächen) darzustellen. Soweit dies in Einzelfällen we-
gen fehlender Kosten- und Leistungsrechnungen noch nicht möglich ist, sollen
Pauschalsätze der kommunalen Gemeinschaftsstelle angewendet werden.

6.* Alle vom Senat vorzulegenden Berichte über Auflagen, auch die, die an das
Abgeordnetenhaus zu richten sind, müssen auch gegenüber dem Hauptausschuss

als Bericht vorgelegt werden.

7.* a) Für jede(n)nicht fristgerecht eingehende(n) Vorlage oder Bericht an den
Hauptausschuss und dessen Unterausschüsse kann der Hauptausschuss im
Kopfplan der jeweils zuständigen Verwaltung eine pauschale Minderausga-
be von 75.000 Euro ausbringen. Dies gilt für inhaltlich unzureichende Vor-
lagen, für Vorlagen mit haushaltsmäßigen Auswirkungen, die nicht von der
Senatsverwaltung für Finanzen mitgezeichnet worden sind, und für Kapitel
im Entwurf des Haushaltsplans, in denen bei Änderung der Grob- oder
Feingliederung die Vergleichsbeträge nicht entsprechend umgegliedert
worden sind, entsprechend.
– Diese Minderausgaben/Sperren werden zur Senkung der Verschul-
dung eingesetzt.
– Vorlagen und Berichte liegen nicht rechtzeitig vor, wenn sie nicht
zum festgesetzten Termin oder nicht eine Woche vor dem Beratungs-
termin bis 13.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Hauptausschusses

eingegangen sind.
– Spätestens mit der Einbringung des Haushaltsgesetzes müssen alle
- 8 -

zuvor zur Haushaltsberatung angeforderten Berichte in der Geschäfts-
stelle des Hauptausschusses bzw. in den Geschäftsstellen der jeweili-
gen Unterausschüsse eingegangen sein, sofern sie nicht ausdrücklich
erst zur Beratung eines bestimmten Einzelplans angefordert worden
sind.
– Der Hauptausschuss erwartet, dass in Vorlagen und Berichten bei al-
len aufgeführten Kapiteln und Titeln die Ansätze des abgelaufenen,
des laufenden und – soweit möglich – des kommenden Haushaltsjah-
res sowie das Ist-Ergebnis des abgelaufenen Rechnungsjahres, die
Verfügungsbeschränkungen und die aktuelle Ausschöpfung in einer
tabellarischen Übersicht vorangestellt werden.

b) Der Hauptausschuss erwartet, dass im Betreff von Vorlagen alle vorange-
gangenen Vorlagen zum gleichen Thema mit „roter Nummer“ genannt
werden.

c) Für die Bezirke beträgt die Höhe der gegebenenfalls auszubringenden pau-
schalen Minderausgabe in den vorgenannten Fällen 50.000 Euro. Gleiches
gilt für schwerwiegende Verstöße eines Bezirks gegen Auflagen und Be-
schlüsse des Abgeordnetenhauses, des Hauptausschusses oder gegen gel-
tendes Haushaltsrecht.

d) Die Regelung der Absätze a) und c) gelten auch für die Nichteinhaltung
sonstiger Auflagenbeschlüsse.

8.* a) Der Senat wird aufgefordert, die Wirtschaftspläne für Zuschussempfän-
ger einschließlich der Betriebe nach § 26 LHO, der Eigenbetriebe und der
BIM GmbH künftig im Haushaltsplan wie folgt darzustellen: Gegenüber-
stellung der letzten zwei Jahre als Soll-Ist-Vergleich; Grundlage bilden die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

b) Zu den Haushaltsberatungen sind die ausgeglichenen Wirtschaftspläne

der Zuschussempfänger ab einer Höhe des Zuschusses von 100.000 Euro
(ggf. als Entwurf) rechtzeitig zur 2. Lesung im Hauptausschuss vorzulegen.
Die ausgeglichenen Wirtschaftspläne der Betriebe nach § 26 LHO sind über
den Hauptausschuss spätestens bis zur 2. Lesung des jeweiligen Einzelplans
im Fachausschuss vorzulegen. Der Wirtschaftsplan des ITDZ ist rechtzeitig
zur 1. Lesung der Haushaltsberatungen dem Hauptausschuss vertraulich
vorzulegen. Die Bereitstellung der Wirtschaftspläne an das Abgeordneten-
haus kann digital erfolgen.

9.* Zuwendungsempfänger haben im Zuwendungsantrag darzulegen, wie sie Tarif-
fähigkeit und Tarifbindung im Bewerbungs- und Einstellungsprozess umsetzen
und weiterentwickeln sowie inwiefern Arbeitsbedingungen und Vergütung min-
destens in Anlehnung an Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes gewährleistet
werden.

Der Senat wird aufgefordert, zweijährlich zu den Haushaltsberatungen (zum

1. Juni) einen Gesamtbericht zur Tarifentwicklung und Arbeitsbedingungen
bei freien Trägern vorzulegen. Dieser soll insbesondere enthalten: eine umfas-
- 9 -

sende Analyse und Bewertung der Entwicklung von Tarifen, Arbeitsbedingungen
und Beschäftigungssicherheit bei freien Trägern im Land Berlin und in den Be-
zirken im Vergleich zur Tarifentwicklung und den Arbeitsbedingungen im Öf-
fentlichen Dienst des Landes Berlin, einschließlich Handlungsempfehlungen zur
Angleichung.

10.* a) Die Hauptverwaltung und die Bezirke haben die bisherige Praxis der ge-
schlechtergerechten Haushaltssteuerung zur Sicherung der gleichberechtig-
ten Teilhabe von Frauen, Männern und Berliner*innen mit dem Perso-
nenstand „divers“ sowie die Förderung von Frauen gegen Benachteiligun-
gen und Diskriminierungen gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Verfassung von
Berlin fortzusetzen und weiterzuentwickeln.

b) Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die in den letzten Jahren er-
folgte Novellierung des Gender-Budgeting-Konzepts umzusetzen und dabei

die operativen Controlling-Ergebnisse konsequent zu nutzen. Der Senat wird
beauftragt, gemeinsam mit den Bezirken die konzeptionelle Weiterentwick-
lung des Gender Budgeting sowohl für den Landes-, als auch die Bezirks-
haushalte für den gesamten Haushaltzyklus fortzuführen. Dabei sind auch die
Ergebnisse aus dem Gender-Budgeting-Controlling zu berücksichtigen. Die
weiterentwickelten Gender-Budgeting-Verfahren und -Vorgaben sollen dann
bei der Aufstellung des nächsten regulären Haushalts (sowohl auf Landes-
als auch auf Bezirksebene) verbindlich angewendet werden.

Folgende Schwerpunkte sind sicherzustellen:
 eine möglichst einheitliche Erhebung von geschlechtsdifferenzierten Da-
ten für vergleichbare Titel und sämtliche Gender Budgeting Produkte;
 eine einheitliche Systematik bei der Darstellung von Zielgruppe, Zielset-
zung und Steuerungsmaßnahmen;

 die Implementierung von Gender-Budgeting
 für neue Produkte und neue Titel zu prüfen,
 für Titel und Produkte, für die bisher keine Daten vorliegen, insbe-
sondere in den Hauptgruppen 5 und 6 in der Hauptverwaltung, zu
prüfen,
 verpflichtend für alle Titel der Hauptgruppe 6 mit einem Ansatz ab
1 Million Euro und für alle Teilansätze erst ab einem Ansatz von
250.000€.

Der Senat wird aufgefordert, eine Methodik für aggregierte, also titel-, pro-
dukt- und kapitelübergreifende, Analysen der Gender-Budgeting-Informa-
tionen zu entwickeln.

Ein Bericht zur Weiterentwicklung des Gender-Budgetings im Haushaltsauf-
stellungsverfahren ist dem Hauptausschuss von der Leitstelle für Geschlech-
tergerechte Haushaltssteuerung (LGH) bis zum 1. August 2027 vorzulegen.

c) Der Senat wird aufgefordert, das „Gender-Budgeting-Controlling“ weiter
voranzutreiben. Von den Ergebnissen des strategischen und operativen Con-
trollings inklusive dem Feedbackprozess in Bezug auf den Haushaltsplan
2026/2027 ist dem Hauptausschuss zum 1. September 2026 zu berichten.
- 10 -

11.* Der Senat wird aufgefordert, zweijährlich zu den Haushaltsberatungen einen Be-
richt zur Umsetzung der Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung durch Hauptverwal-
tung und Bezirke im vergangenen Haushaltjahr vorzulegen. Dabei sollen nur die
informellen, nicht gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren betrachtet
werden.

Darin soll zu den einzelnen Maßnahmen jeweils Folgendes berichtet werden:
– Zuständigkeit (Bezirk / Senatsverwaltung / Organisationseinheit)
– Finanzierung
– Umsetzungsstand (inhaltlich und zeitlich) und
– Evaluierungsergebnisse.

Der Bericht soll ferner einen Ausblick auf neue Beteiligungsverfahren geben, die
Weiterentwicklung der Internetplattformen mein.berlin.de beschreiben und den
Umsetzungsstand der Leitlinien für Bürgerbeteiligung mit der zentralen sowie

den bezirklichen Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung darstellen.

12.* Der Senat wird aufgefordert, regelmäßig zu den Haushaltsberatungen einen Be-
richt zu den aktuellen hauptstadtbedingten Ausgaben des Landes Berlin vor-
zulegen. Dort, wo eine Mitfinanzierung des Bundes besteht, ist diese auszuwei-
sen. Der Bericht soll einen aktualisierten Überblick über die Entwicklung und den
Inhalt des rechtlichen Regelwerkes zur Hauptstadtfinanzierung enthalten.

13.* Der digitale Bericht PEP2030.digital wird jährlich zu einem geeigneten Stichtag
dem UA BezPHPW als Vorlage zur Verfügung gestellt.

14.* Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, dem Hauptausschuss und dem
zuständigen Fachausschuss des Abgeordnetenhauses einmal jährlich zum 30. Juni
über den Stand des gesamtstädtischen Fach- und Finanzcontrollings für die
HzE und dessen Weiterentwicklung insbesondere im Hinblick auf die Budgett-
ransparenz (wirtschaftlicher und sparsamer Mitteleinsatz) und die Leistungs-
transparenz (Wirksamkeit optimieren) sowie über Neuerungen in der gesamtstäd-

tischen Steuerung sowie der Ziele zu berichten.

Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass der finanzielle und personelle
Mehraufwand, der den Bezirken im Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE) / Ein-
gliederungsmaßnahmen durch die Versorgung von Asylsuchenden und Flücht-
lingsfamilien mit Kindern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ent-
steht, erfasst wird und diese Mehraufwendungen vollständig durch Basiskorrektur
finanziert werden.

15.* Die Veranschlagungen nach § 24 Abs. 3 LHO sind zukünftig auf einzelne Aus-
nahmefälle zu beschränken.
a) Im Falle des Erfordernisses einer Einwilligung des Hauptausschusses gemäß
§ 7 Abs. 1 HG 2026/2027 muss der Bericht das Prüfergebnis der BPU erläu-
tern und eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und
Instandsetzungskosten gemäß Vordruck SenStadtWohn III 1323.H F; dort
wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtWohn vorhanden sind, kön-

nen ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden)
und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamt-
- 11 -

maßnahme enthalten. Sofern in den Titel-erläuterungen ausnahmsweise noch
nicht dargelegt, sind in dem Bericht auch die Notwendigkeit der Baumaß-
nahme zu begründen und der Berlin bei einem Verzicht auf die Baumaßnah-
me erwachsende Nachteil darzustellen. Betragliche Abweichungen sind sy-
noptisch darzustellen und zu begründen.

b) Bei Baumaßnahmen mit Gesamtkosten ab 100 Mio. Euro sind dem Haupt-
ausschuss jährlich in einem Bericht zum 30. Juni die wesentlichen Risikofak-
toren und die geeigneten sowie die in Angriff genommenen Maßnahmen zur
Minimierung der Risiken darzustellen.

c) Jeweils zum Ende des 1. Quartals ist dem Hauptausschuss über die nach § 24
Abs. 3 LHO veranschlagten Baumaßnahmen des Vorjahres hinsichtlich des
Stands der Bearbeitung der Planungsunterlagen in folgender Gliederung zu
berichten:

– Planungsunterlagen noch nicht vorliegend
– Planungsunterlagen in der Prüfung befindlich
– Geprüfte Planungsunterlagen weisen Gesamtkosten innerhalb der Veran-
schlagung auf
– Geprüfte Planungsunterlagen weisen die Veranschlagung übersteigende
Gesamtkosten aus.

Beim letzten Punkt ist das Datum der erledigten bzw. geplanten Berichter-
stattung an den Hauptausschuss anzugeben.

d) Der Senat wird beauftragt, das Verfahren nach § 24 (3) LHO dahingehend zu
überprüfen, wie Beschleunigungen der Bauplanung erreicht und Zustim-
mungserfordernisse des Abgeordnetenhauses nur an den notwendigen Stellen
gesichert werden können. Das Prüfergebnis soll dem Hauptausschuss zur Zu-
stimmung vorgelegt werden.

16.* Der Senat wird aufgefordert jährlich zum 30. April einen Bericht über die Wahr-

nehmung von Vorkaufsrechten unter Berücksichtigung folgender Aspekte zu-
zuleiten:
 Wie viele Anträge auf Wahrnehmung des Vorkaufrechts wurden geprüft
bzw. ausgeübt?
 Wie viele Vorkaufsrechtsfälle sind aktuell vor Gericht anhängig, bei wie vie-
len davon beziehen sich die Kläger auf das Urteil BVerwG 4 C 1.20?
 Wie viele Abwendungsvereinbarungen wurden geschlossen?
 Wie viele Abwendungsvereinbarungen wurden nach o.g. Urteil angefochten?
Wie viele diesbezügliche Fälle finden sich mit welchem Verfahrensstand vor
Gericht?

 Wie viel Wohnraum wurde gesichert?
 Welche Ausweisung von Milieuschutzgebieten bzw. soziale Erhaltungssat-
zungen gibt es?
 Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der Wiedernutzbarmachung des Vorkaufs-
rechtes durch den Bund?
- 12 -

17.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Juni über die Schaffung von
Wohnraum (preis- und belegungsgebunden) einschließlich des Planungsstandes
im Rahmen der Sachwerteinlagen zugunsten der städtischen Wohnungsbau-
gesellschaften zu berichten.

18.* Die Senatskanzlei und die Senatsverwaltungen und deren nachgeordnete Behör-
den und die Bezirksverwaltungen werden aufgefordert, den Hauptausschuss
rechtzeitig vor Inangriffnahme einer öffentlichen Auftragsvergabe von Gutach-
ten- und Beratungsdienstleistungsaufträgen mit einem Bruttoauftragswert von
mehr als 10.000 Euro zu unterrichten und zu begründen, warum die zu leistende
Arbeit nicht von Dienststellen des Landes Berlin erledigt werden kann. In dem
Fall, dass der Bruttoauftragswert 75.000 Euro überschreitet, ist die Zustimmung
des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin einzuholen.

Ausgenommen von der Vorlagepflicht sind ausschließlich technische Gutachten

sowie Gutachten und Beratungsdienstleistungen, die sich auf konkrete Baumaß-
nahmen beziehen.

Dem Hauptausschuss ist zweimal jährlich zum 31. März und 30. September ein
Bericht aller in Auftrag gegebenen Gutachten und Beratungsdienstleistungen zu
übermitteln; für diese Berichtspflicht gelten keine Betragsgrenzen.

Die Berichte enthalten auch die beauftragenden Stellen (mit Kontaktdaten), Kapi-
tel, Titel und die Auftragnehmenden.

Für die von der Vorlagepflicht ausgenommenen Gutachten und Beratungsdienst-
leistungen entfällt auch die Berichtspflicht.

Auf eine detaillierte Eintragung in den Bericht kann in folgenden Fällen verzich-
tet werden, sofern – außer in den Fällen unter a) – der Hauptausschuss vorab dar-
über informiert wird:

a) Gutachten, die aufgrund spezialgesetzlicher Vertraulichkeitsvorschriften
nicht veröffentlicht werden dürfen
– Gutachten und Dienstleistungen für Einzelfälle, zum Beispiel arbeitsme-
dizinische Untersuchungen, oder Laboruntersuchungen von Produkten
oder Bodenproben
– Gutachten und Dienstleistungen, bei denen eine Veröffentlichung aus
datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig wäre
– Gutachten und Dienstleistungen, die vertrauliche Geschäftsdaten enthal-
ten oder deren Veröffentlichung gegen die Verschwiegenheitspflicht
nach § 395 Aktiengesetz verstoßen würde

b) Gutachten, die ausschließlich der unmittelbaren Willensbildung des Senats
dienen; hier kommt gegebenenfalls eine Übermittlung nach Abschluss der
Meinungsbildung in Betracht
– Gutachten und Dienstleistungen, die lediglich der internen Meinungsbil-
dung des Senats im Vorfeld noch zu treffender Entscheidungen dienen

– Gutachten und Dienstleistungen, die nur Einzelaspekte eines insgesamt
noch nicht abgeschlossenen Themas erörtern
- 13 -

c) Gutachten im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen, wenn
deren Veröffentlichung die Interessen des Landes beeinträchtigten würde.

Grundsätzlich sind alle Gutachten der Bibliothek des Abgeordnetenhauses zuzu-
leiten, lediglich die Gutachten, die den Ausnahmen unterliegen, sind von der
Übersendungspflicht ausgenommen.

Für jedes nicht der Bibliothek des Abgeordnetenhauses zugeleitete Gutachten
findet die Auflage mit der lfd. Nummer 7 Anwendung. Der Hauptausschuss kann
somit im Kopfplan der jeweils zuständigen Verwaltung eine pauschale Minder-
ausgabe/Sperre von 75.000 Euro ausbringen bzw. 50.000 Euro bei Bezirkszu-
ständigkeit.

Der Senat soll im Rahmen der Vergabestrukturreform die Schaffung einer zentra-

len Vergabestelle prüfen, die auch die Vergabe von Gutachten und Beratungs-
dienstleistungen durchführt. Dem Hauptausschuss ist nach Abschluss der Prüfung
zu berichten.

19. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, dem Hauptausschuss erst-
mals zum 31. August 2026 und sodann halbjährlich über den Mittelabfluss und
die eingegangenen Verpflichtungen im Kapitel 2980 zu berichten. Die Berichter-
stattung an den Bund über die fortlaufende Anmeldung von Maßnahmen sowie
deren Abrechnung wird zusammenfassend dargestellt.

20. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss erstmals zum 31. Mai 2026
und danach halbjährlich zu den Planungen und zur Umsetzung des Klimaanpas-
sungsgesetzes zu berichten. Neben den geplanten und umgesetzten Maßnahmen
ist auch der geplante und tatsächliche Mittelabfluss sowie die Inanspruchnahme
von Verpflichtungsermächtigungen darzulegen. Auf die Planung und Verausga-
bung in den Bezirken wird gesondert eingegangen.

21. Der Senat berichtet dem Hauptausschuss zum 1. März 2026, bei welchen vom
Parlament im Haushaltsgesetz 2026/2027 geschaffenen bzw. verstärkten Haus-
haltstiteln eine Umsetzung im Rahmen der Haushaltswirtschaft noch nicht er-
folgt ist. Der Bericht beinhaltet eine Darstellung, wie und bis wann die Umset-
zung erfolgt.

B. Zu den Einzelplänen des Haushaltsplans

Einzelplan 03 – Regierende/r Bürgermeister/in – und
Einzelplan 25 – Landesweite Maßnahmen des E-Governments

22.* Der Senat wird aufgefordert, zum 28.02.2026 und danach halbjährlich
(31.08.2026) zum Stand der Verwaltungsreform, zur Umsetzung des LOG, zur
Umsetzung des Konnexitätsgesetzes und insbesondere zum Aufgabenkatalog
der Berliner Verwaltungsleistungen zu berichten.

Weiterhin ist jährlich zum 30.06. über den Stand der Umsetzung des Leitprojekts
„Leistungsfähiges Bürgeramt“ zu berichten.
- 14 -

23.* Die Senatsverwaltungen sollen zweijährlich zu den Haushaltsberatungen darüber
berichten, welche Prozessoptimierungen, Ablaufbeschleunigungen, Ablaufverein-
fachungen durch die Umsetzungen welcher Maßnahmen im jeweiligen Kalender-
jahr in ihrem Zuständigkeitsbereich erreicht wurden. Gleichzeitig soll in diesem
Bericht über den Stand der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten und den
Mittelabfluss in der MG 32 berichtet werden.

Zudem ist den für Digitalisierung zuständigen Ausschüssen über die im Haushalt
niedergelegten Maßnahmen der digitalen Modernisierung des Landes Berlin in
einem „Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin“ jährlich zum
31. März – mit Stichtag 31. Dezember des Vorjahres – Bericht zu erstatten. Dar-
über hinaus soll der Senat mit einem Abschnitt IKT-Zukunftsbericht einen Aus-
blick auf die Herausforderungen auf dem Weg in die Digitale Verwaltung, Trends
aus dem IKT- Planungsrat und die Umsetzung des OZG geben. Dieser IKT-
Zukunftsbericht soll unter anderem die Entwicklung der Open-Source-Nutzung,

digitale Souveränität sowie nachhaltige und sozialverträgliche Beschaffung der
Berliner IT-Hardware umfassen.

24.* Die Marktüblichkeit der Preisgestaltung des IT-Dienstleistungszentrums Ber-
lin (ITDZ) ist anhand eines externen IKT-Benchmarkings einmal jährlich zu er-
mitteln. Die Ergebnisse sind den für die Digitalisierung zuständigen Ausschüssen
unverzüglich zu übermitteln.

Einzelplan 05 – Inneres und Sport

25.* Der Senat hat alle zwei Jahre rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen, jedoch spä-
testens zum 1. August des Beratungsjahres, einen Bericht über die Entwicklung
des gesamten Fuhrparks (z. B. Land, Bezirke, nachgeordnete Behörden, landes-
eigene Unternehmen etc.) unter Berücksichtigung der ökologischen Wirksamkeit
vorzulegen. Dieser soll folgende Kriterien enthalten:
– Planung für die Entwicklung des Fuhrparks für die kommenden drei Jahre
und aktueller Sachstand der Planung (inklusive der Maßnahmen zur Senkung

des CO -Ausstoßes),
2
– aktueller Umsetzungsstand der Entwicklung des Fuhrparkbestandes,
– Einsatzkriterien, Bevorzugung modernerer und umweltfreundlicherer Fahr-
zeuge,
– Ausstattung mit Abbiegeassistenten und
– Resilienzfähigkeit im Krisen- und Katastrophenfall.
26.* Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird beauftragt, jährlich zum
31. Oktober einen Bericht über die Entwicklung der Fahrradstaffel (einschließ-
lich der Verwendung von Fahrradstreifen in den jeweiligen Direktionen) vorzule-
gen. Dieser soll aufgeschlüsselt folgende Kriterien behandeln:
 Entwicklung Personal- und Fahrradbestand (sowohl Staffel als auch Direktio-
nen)
 Planungs- und Umsetzungsstand

 Aufschlüsselung der geahndeten Verstöße (einschließlich der dadurch entstan-
denen Einnahmen).
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27.* Der Senat wird beauftragt, auf der Grundlage der veränderten Verfahrensweise
dem Hauptausschuss einen Bericht jährlich zum 31. Mai über das Sportstätten-
sanierungsprogramm vorzulegen, aus dem hervorgeht:
 Stand der Umsetzung für das laufende Kalenderjahr,
 umverteilte Mittel nach dem 31. Juli,
 Planungsstand für das folgende Kalenderjahr und
 Abschätzung des weiterhin bestehenden Sanierungsbedarfs.

28.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni über den Realisierungsstand
des Bädervertrages zwischen dem Land Berlin und den Berliner Bäder-
Betrieben zu berichten. Die Berichterstattung soll in Form des mit der Roten
Nummer 19/1452 D vorgestellten Konzepts erfolgen.

Der jährliche Bericht soll außerdem den Stand der Realisierung der einzelnen
Maßnahmen der Vorhabenplanung und die zum jeweiligen Zeitpunkt vorhande-
nen Wasserzeiten und Wasserflächen für das öffentliche Schwimmen, den Ver-
einssport sowie das Schul- und Kitaschwimmen enthalten.

29. Der Senat setzt die vom Parlament beschlossene Neubewertung der Stellen und
Stellenhebungen bei der Berliner Feuerwehr bis zum 1. März 2026 um und
berichtet dem Hauptausschuss darüber zeitgleich.

Der Senat berichtet dem Hauptausschuss bis zum 1. Mai 2026 über den Stand der
Umsetzung des Konzeptes „Beste Feuerwehr“.

Einzelplan 06 – Justiz und Verbraucherschutz

30.* Zu den Bereichen
– Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaft

– Zivil- und Strafgerichtsbarkeit
– Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg
– Verwaltungsgerichtsbarkeit
– Sozialgericht

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird ersucht, dem
Hauptausschuss für die vorgenannten Bereiche jährlich bis zum 31. August über
die Geschäftsentwicklungen und die Verfahrensdauern jeweils mit Angabe
der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwick-
lungen im Bundesgebiet zu berichten.

31.* Der Senat wird aufgefordert, über die Arbeitsergebnisse der Anti-Korruptions-
Arbeitsgruppe jeweils zum Februar zu berichten.

Einzelplan 07 – Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

32.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Oktober dem Hauptausschuss einen
Bericht über die Ausgaben aus Kapitel 0730 Titel 54080 – Leistungen des Regio-
nalbahnverkehrs und Titel 54081 – Leistungen des S-Bahnverkehrs des jeweili-
gen Vorjahres vorzulegen. Der Bericht soll die tatsächlich erbrachten Verkehrs-
leistungen aus den jeweiligen Verkehrsverträgen, Veränderungen des Linien-
- 16 -

und Haltestellennetzes mit Begründung der Entscheidungen, Veränderungen der
Takt- bzw. Betriebszeiten, die Ergebnisse des Qualitätsmonitorings, eventuell
vorgenommene Abschläge wegen Minderleistungen und die Entwicklung der
Fahrgastzahlen sowie die geleisteten Zahlungen des Landes an die jeweiligen
Vertragspartner enthalten.

Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, die Sperre der Verpflich-
tungsermächtigungen im Kapitel 0730, Titel 89102 – U-Bahn Ostnetz; Rückbau
und Neubau des Waisentunnels – bei Vorlage der geprüften BPU erst aufzuhe-
ben, wenn die Zusage für eine GVFG-Förderung und eine Zusicherung des BVG-
Aufsichtsrats vorliegt, dass die BVG neben dem vorgesehenen Eigenanteil auch
alle Mehrkosten für das Projekt alleine trägt.

33.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Oktober dem Hauptausschuss einen
Bericht über die Erfüllung des Verkehrsvertrages mit der BVG sowie die Ent-

wicklung des landeseigenen Unternehmens BVG ähnlich dem bisherigen Monito-
ring zu geben. Der Bericht soll Angaben zur erbrachten Verkehrs- und Betriebs-
leistung bei Bus, U- und Straßenbahn, Veränderungen des Linien- und Haltestel-
lennetzes, Veränderungen der Betriebs- bzw. Taktzeiten, Entwicklung der Fahr-
gastzahlen, Entwicklung der Fahrpreise, Verwendungsnachweis für Leistungen
zur Unterhaltung der Infrastruktur nach Unternehmensvertrag, Darstellung des
Qualitätsmonitorings, Entwicklung der Verbindlichkeiten des Unternehmens,
Entwicklung der Sach- und Personalkosten, Darstellung der Investitionen, Sanie-
rungsmaßnahmen und des technischen Zustands des Fuhrparks und der sich dar-
aus ergebenden notwendigen Investitionen enthalten. Zusätzlich soll der Bericht
den Stand des barrierefreien bzw. familienfreundlichen Ausbaus von U-
Bahnhöfen und Bushaltestellen enthalten.

34.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zum Titel 0730/89102 „Zu-
schüsse für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs“ erstmals
zum 31. Januar 2027, anschließend zweijährlich über die Umsetzung, den Pla-
nungs- und Baufortschritt und den Mittelabfluss der Investitionsmaßnahmen – bei

größeren Maßnahmen projektgenau – zu berichten. Bei den Maßnahmen des Pro-
jekts i2030 soll ab dem 31. Januar 2027 eine jährliche Berichterstattung erfolgen.

35.* Der Senat wird aufgefordert, den Hauptausschuss zu dem Titel 0730/54220
„Vorbereitungskosten für den schienengebundenen Nahverkehr“ jährlich
zum 30. April über die Umsetzung und den aktuellen Fortschritt der Planungen
qualifiziert zu unterrichten.

36.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni einen
Bericht über den Planungs- und Baufortschritt der Tangentialen Verbindung
Ost (TVO) vorzulegen.

37.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni über den Stand der Umset-
zung des Leitprojektes „Radwegeinfrastruktur“ zu berichten.

38.* Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen seines jährlichen Berichts über den

Stand der Umsetzung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms jähr-
lich zum 1. Mai auch dem Hauptausschuss zu Kosten, Zeitplänen, Mittelabfluss
- 17 -

und Meilensteinen der einzelnen Maßnahmen im Rahmen des Berliner Energie-
und Klimaschutzprogramms zu berichten. Über abgelehnte und angenommene
Förderanträge ist zu informieren.

39.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus zweijährlich zu den nächs-
ten Haushaltsberatungen über den Zustand der Bundes- und Landesbrunnen
(Schwengelpumpen) und über den Investitionsbedarf zu berichten.

40.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zweijährlich, erstmals zum
01.05.2027, einen Bericht zu den einschlägigen Titeln im Kapitel 0730 über die
Verwendung der Regionalisierungsmittel vorzulegen.

41.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss und dem zuständigen Fachaus-
schuss jährlich, beginnend ab dem 30. Juni 2026, über den Stand des Ladeinfra-
strukturausbaus im öffentlichen Raum und im öffentlich zugänglichen Raum

auf privatem Grund sowie die weiteren Ausbauplanungen zu berichten.

42.* Der Senat wird aufgefordert jährlich zum 31. August über die Umsetzung von
Verkehrskonzepten im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der A 100 zu berich-
ten.

43.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni zur Um-
setzung der Regulierung von Mietfahrzeugen nach Straßengesetz zu berichten,
insbesondere hinsichtlich der Freihaltung von Fußgängerwegen, der Ausweisung
von festen Abstellflächen im öffentlichen Straßenraum, des verkehrlichen Nut-
zens und der Ausweitung der Bediengebiete in den Außenbezirken, Der Bericht
soll auch die Gesamtanzahl der im Stadtgebiet registrierten elektrobetriebenen
Kleinstfahrzeuge (E-Scooter) enthalten.

44.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zu dem Titel 68253 im Kapi-
tel 0730 „Zuschüsse an die BVG für die Planung von Neubauvorhaben“ jähr-
lich zum 30. April über die Umsetzung und den aktuellen Fortschritt der Planun-

gen qualifiziert zu berichten.

45.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zu dem Titel 68235 im Kapitel
0730 „Zuschuss an die Deutsche Bahn AG aus Finanzierungsvereinbarungen
für Neubauvorhaben“ jährlich zum 30. September über die neu geschlossenen
Finanzierungsvereinbarungen sowie über geplante Finanzierungsvereinbarungen
zu unterrichten und tabellarisch alle gültigen Finanzierungsvereinbarungen der
Vorjahre aufzuführen.

46.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zweijährlich, beginnend ab 30.
Juni 2027, zur Erstellung und zur Umsetzung des Uferwegekonzeptes zu berich-
ten. Dabei sind Clubstandorte von der Einbeziehung in das Uferwege-Konzept
auszunehmen.

47.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 31. Mai zum Stand der Erarbeitung
und Umsetzung der Maßnahmen des Fußverkehrsplans und der Modellprojekte

des Fußverkehrs sowie über die Maßnahmen des Radverkehrsplans zu berich-
ten. Der Bericht enthält zudem Angaben über Art, Umfang und Mittelabfluss an
- 18 -

die Bezirke bei den Maßnahmen des Rad- und Fußverkehrs.

48.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 1. März zur Aus-
gestaltung des Teilkonzepts desMUVA-Services zu berichten, inklusive der Zahl
der Nutzerinnen und Nutzer aus dem Vorjahreszeitraum (aufgeschlüsselt nach
Monatsscheiben). Darüber hinaus wird eine Einschätzung zur Annahme des An-
gebotes und deren Entwicklungsperspektiven erbeten.

49.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 1. April zu be-
richten, welche Anstrengungen zur Bewältigung der sog. „letzten Meile“, insbe-
sondere von der letzten S- bzw. U-Bahn-Station in den Außenbezirken, sowie
über die Berliner Stadtgrenze hinaus, unternommen wurden. Wie gestaltet sich
hierzu die Kooperation mit privaten Anbietern?

50.* Der Senat legt dem Hauptausschuss zum 1. April 2026 einen Folgebericht zur

Umsetzung des vorgelegten Konzepts für den Betrieb des Spreeparks auf eigen-
wirtschaftlicher Basis vor.

51. Der Senat legt bis zum 1. April 2026 eine Vorlage zur Entsperrung der Mittel des
Titels 0700/97110 vor. Die Vorlage beinhaltet einen Vorschlag zur Umsetzung
der Mittel zur Grün Berlin GmbH mit dem Ziel der Wiedererrichtung des Frei-
landlabors Britz. Die Vorlage enthält Angaben zum bisherigen Sachverhalt, den
Gesamtkosten für eine Wiedererrichtung, zu einer Zeitplanung sowie zu rechtli-
chen Aspekten der Realisierung.

Einzelplan 08 – Kultur und Gesellschaftlicher Zusammenhalt

52.* Der Senat berichtet dem Hauptausschuss zweijährlich zum 31. August, erstmals
zum 31.08.2027, ausführlich und mit Einzelaufstellung über die Planung, Finan-
zierung, Anmietung und Herrichtung von Räumen als Ateliers, Präsentati-
ons- und Produktionsräume, insbesondere mit detaillierter Dokumentation aller
Zu- und Abgänge, Kostenentwicklungen und Nutzungsquoten der geförderten

Räume.

53.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 1. Oktober
über die Verwendung der Mittel aus dem Kapitel 0810/MG 03/Titel 89121 – Zu-
schüsse an das SILB für den Neubau des Eingangsgebäudes des Technikmu-
seums zu berichten. Außerdem ist zu dem neuen Depotstandort zu berichten.

54.* Der Senat legt dem Hauptausschuss bis zum 1. April 2026 ein Konzept vor, wie
die Entwicklung und Nutzung der für eine kulturelle Nutzung im SODA
vorgesehenen Immobilien (Kapitel 0810/68615, Bestandssicherung von Arbeits-
räumen für Künstlerinnen und Künstler) unter Berücksichtigung von langfristigen
Verträgen durch geeignete private Kulturnutzer auf eigenwirtschaftlicher Basis
ermöglicht werden kann. Sollte im Einzelfall eine der genannten Immobilien für
die Fortsetzung des Atelier- und Arbeitsraumprogrammes in staatlicher Träger-
schaft erforderlich sein, so berichtet der Senat hierzu ebenfalls.
- 19 -

55.* Die Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung (Kapitel
0810/68628 Zuschüsse für besondere kulturelle Projekte) berichtet dem Haupt-
ausschuss bis zum 1. April 2026, welche Maßnahmen und Projekte vom Berliner
Projektfonds Urbane Praxis finanziert werden. Dabei ist auch die Entwicklung
und Nutzung einer Fläche auf dem Gelände des Spreeparks zu berücksichtigen.

56. Der Senat wird aufgefordert, ein Konzept zum Ticketing für die geförderten Ber-
liner Kultureinrichtungen erstmals zum 15. Februar 2026 vorzulegen, das den
Maßgaben des Beschlusses des Abgeordnetenhauses „Neuvergabe des Kultur-
Ticketing“ (Drucksache 18/1946) entspricht und laufende Kosten pro Ticket zu-
künftigen Kosten pro Ticket gegenüberstellt. Anschließend ist halbjährlich, erst-
mals zum 31. August, dem Abgeordnetenhaus zu berichten.

Der Senat wird zudem aufgefordert, dem Hauptausschuss ein Konzept zur Neu-
vergabe der Waldbühne und unter Angabe der bestehenden Vertragsbedingungen

vorzulegen, bevor die Verhandlungen aufgenommen werden.

Einzelplan 09 – Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

57.* Die Gliedkörperschaft Charité – Universitätsmedizin Berlin – wird aufgefor-
dert, ihren Wirtschaftsplan jährlich vorzulegen. In Jahren ohne Haushaltsberatun-
gen ist der Wirtschaftsplan so rechtzeitig vorzulegen, dass er spätestens zur ersten
Sitzung des Hauptausschusses im neuen Kalenderjahr übermittelt werden kann.
Jährlich ist die Fortschreibung der Gesamtentwicklungsplanung jeweils zum
30. November vorzulegen.

58.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni über die
Arbeit der Clearingstelle für nicht krankenversicherte Berlinerinnen und Berli-
ner, den Aufbau des Notfallfonds und den Mittelabfluss daraus zu berichten.

59.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. November, über die Entwicklung in
den Lehramtsstudiengängen im Berichtszeitraum zu berichten. Dabei ist einzu-

gehen auf
 die Entwicklung der Bewerberinnen- und Bewerber- und Zulassungszahlen,
der Zahl der Absolventinnen und Absolventen sowie Abbrecherinnen und Ab-
brecher im Lehramtsstudiengängen nach Hochschulen
 das Übergangsverhalten von Lehramts-BA- in Lehramts-MA-Studiengänge
sowie anschließend in den Vorbereitungsdienst.

60.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 31. März über die
realisierten Maßnahmen sowie senatsseitig angestrebten Vorhaben im Zuge der
Initiative „Pflege 4.0 – Made in Berlin“ zu unterrichten (Kapitel 0930, Titel
68406).

61.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni über den
aktuellen Stand der Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheits-

dienst (ÖGD) zu unterrichten. Hierzu zählen insbesondere die paktgemäß auf
Landesebene umgesetzten zusätzlichen dauerhaften Aufgaben (Strukturanpas-
sungen, IT-Ausbau, Umstellung des Leitbilds, verstärkte Zusammenarbeit zwi-
- 20 -

schen den Ländern, statistische Personalerfassung, Modernisierung der Aus-,
Weiter- und Fortbildung im ÖGD, Aufbau und Pflege eines Freiwilligenpools).

62.* Der Einsatz der Stemo-Fahrzeuge wird aus Kapitel 0565, Titel 67101 weiter fi-
nanziert. Eine vollumfängliche Abrechnung der Einsätze mit den Krankenkassen
ist anzustreben. Der Senat wird aufgefordert, unter Einbeziehung von Charité,
ukb sowie Vivantes, dem Hauptausschuss zum 1. Mai 2026 über die Planungen
zum weiteren Fortschritt des Forschungsprojektes und den sich daraus ergeben-
den Schlussfolgerungen für den Einsatz der Fahrzeuge unter Berücksichtigung
der Änderungen des Rettungsdienst-Gesetzes zu berichten.

63.* Der Senat wird aufgefordert, zum 30. Juni 2026 über den Stand des Aufwuchses
und die Belegung der Studienplätze für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) zu berichten.

64. Der Senat wird aufgefordert, die Veterinärmedizin innerhalb der FU Berlin als
eine eigene Dienststelle auszugestalten (wie der Botanische Garten) und zum
1. Juli 2026 darüber zu berichten.

Einzelplan 10 – Bildung, Jugend und Familie

65.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem
Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Umsetzung des Flexiblen
Schulbudgets (Grundbudget und Ergänzungsbudget) sowie die Umsetzung der
Bildungsverbünde zu berichten. Dabei ist wie bisher auch auf die Mittelausschöp-
fung sowie die Wirksamkeit der Programme und Maßnahmen hinsichtlich der
Verbesserung der Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler einzugehen,
soweit einschlägig.

66.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss, jährlich zum 15. November
einen Bericht über die aktuelle Entwicklung der Schülerzahlen, die personelle
Ausstattung der Schulen zu Beginn des Schuljahres sowie die mittelfristige

Lehrkräftebedarfsplanung vorzulegen.

Die Berichterstattung zur personellen Ausstattung der Schulen soll aufgeschlüs-
selt nach Schulstufen und Bezirken erfolgen und auch Sozialpädagoginnen und
-pädagogen, Verwaltungskräfte und andere an der Schule Beschäftigte einbezie-
hen. Außerdem ist auf die Zahl der Neueinstellungen (differenziert nach Lauf-
bahn-/regulären Bewerberinnen und Bewerbern sowie Quer- und Seiteneinsteige-
rinnen und -einsteiger) sowie auf die Zahl der unbesetzten Lehrkräftestellen ein-
zugehen.

Die Berichterstattung zur mittelfristigen Lehrkräftebedarfsplanung soll in der Sys-
tematik der Roten Nummer 0661 C der 17. Wahlperiode erfolgen und auch das
weitere pädagogische Personal umfassen.

Im Zusammenhang mit diesem Bericht sind die Schülerklassenfrequenzen aller
Berliner Schulen klassenscharf in geeigneter Form zu veröffentlichen.
- 21 -

67.* a) Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. September einen Bericht zum
Umsetzungsstand der Digitalisierungsstrategie „Bildung in der digitalen Welt“
vorzulegen. Darin ist insbesondere einzugehen auf Maßnahmen zur
 Steuerung der Digitalisierung der Berliner Schulen (inkl. Controllinginstru-
menten sowie ggfs. Vertragsgestaltung und -abwicklung)
 Implementierung digitaler Lehr- und Lernformen inkl. der Nutzung der ver-
schiedenen Lernplattformen und dem Planungs- und Umsetzungsstand von
Modellprojekten (z. B. Schulversuch „Hybrides Lernen“)

 Digitalisierung von Verwaltung und Organisation (inkl. dem Umsetzungsstand
beim externen Datenbackup und der Verbesserung der Informationssicherheit)
 digitalen Zusammenarbeit und Kommunikation
 Aus-, Fort- und Weiterbildung
 IT-Support und Service

 Ausbau der IT-Infrastruktur, insbesondere zum Breitbandausbau, zur internen
Verkabelung und zum WLAN-Ausstattungsstand, aber auch zur Anschaffung
mobiler Endgerate für Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler (Angaben
zu Anzahl und Typ der beschafften Geräte, zum Auslieferungsstand und zum
Verteilmodus)
 Maßnahmen zum Ausbau der IT-Architektur inkl. des Schulportals und der

verfahrensabhängigen IKT (u. a. Berliner LUSD, EALS, LiV)

b) Der Senat wird aufgefordert jährlich zum 30. September zum Umsetzungsstand

des DigitalPakts Schule inklusive aller Zusatz-Vereinbarungen zu berichten,
hierzu zählt u. a.
 der Abfluss der Mittel sowie Anzahl, Inhalt und Bewilligung der Anträge
durch die Schulen in öffentlich und freier Trägerschaft
 die Nutzung der Berliner Lernplattform
 die Rückmeldungen aus den Schulen zur Umsetzung der Maßnahmen
 die Höhe und Verwendung der Mittel für übergeordnete bzw. landesspezifi-

sche Maßnahmen.

68.* a) Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss im Rahmen des Maßnah-
men- und Finanzcontrollings zum Schulbauprogramm jährlich zum 31. Mai

schulscharf über die Bau-, Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen
der Schulbauoffensive zu berichten, insbesondere:
 Schulart, Schulträger, Standort, Standortprobleme
 Schülerstatistik des laufenden Schuljahres, Kapazität und Kapazitätsentwick-
lung des Schulstandortes
 gesamte Ausgaben seit 2017, davon konsumtive Ausgaben am Schulstandort,
Gebäudewert lt. Anlagenbuchhaltung.

Maßnahmenscharf ist über folgende Sachverhalte zu berichten:
 die Gesamtkosten, Mittelverteilung nach Jahresscheiben, -abfluss und

-herkunft nach Kapitel und Titel
 Planungsstand (Bedarfsprogramm, VPU, BPU bzw. EVU)
- 22 -

 sowie die Umsetzung der Maßnahmen (Priorisierung, Bedarfs- und Aufga-
benträger)
 Art der Maßnahme (baulicher Unterhalt, Erweiterung, Ergänzung, Sanierung
[ggf. in Verbindung mit Erweiterung, Ergänzung etc.]), Neubau, Ersatzneu-
bau, Reaktivierung, Interimsmaßnahme, Grundstückserweiterung)

 Bauart: individuell (z. B. MoBS), Typenbau (z. B. TSH60, TSH199, MEB12,
MEB16, HoMEB)
 Baubeginn und Nutzungsübergabe; wenn zutreffend: Veränderun-
gen/Abweichungen und deren Gründe
 Kapazität und Kapazitätsveränderungen (Schulplätze, Sporthallenteile)
 Zuordnung der Maßnahme zu einer BSO-Tranche.

Ferner ist für die Berliner Schulbauoffensive übergreifend zu berichten:
 abgeschlossene Baumaßnahmen des Vorjahres

 Entwicklung der Kapazitäten und der durch Baumaßnahmen geschaffenen
Schulplätze
 wesentliche Ergebnisse der Taskforce Schulbau
 Mittelabfluss des Vorjahres durch Neubau-, Erweiterungs- und Sanierungs-
maßnahmen bzw. der Kombination solcher Maßnahmen differenziert nach
SenStadt, HOWOGE, BIM, Bezirken

 Kosten pro Maßnahme in Abhängigkeit vom Bauträger, Stand BSO-
Tranchenliste mit Veränderungen
 Stand BSO-Maßnahmenliste
 Bericht zu externen Beauftragungen laut 1061/54010 zu allen Teilansätzen
 Bericht zur gemeinsamen Geschäftsstelle der Bezirke und Regionalverbünde

 Bericht zu untervermieteten oder für den Schulgebrauch ungenutzten Liegen-
schaften im Schulfachvermögen.

b) Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 31. Mai einen
aktuellen Sachstand zu berichten und hierbei insbesondere Folgendes darzustel-
len:
Schulplatzbedarfe
 Ergebnisse des Monitorings: aktueller Arbeitsstand bzw. wenn vorliegend
geeinte Version
 inklusive IST-Entwicklung seit Beginn der BSO und eine Prognose für den
Zeitraum der Bevölkerungsprognose bezirksscharf und für Grundschulen re-

gionenscharf mit Gegenüberstellung der vorhandenen und geplanten Kapazi-
täten
 daraus Benennung von Handlungsbedarfen Fortschritte
 Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive (Sachstand zu relevanten Ein-
zelthemen z. B. temporäre Schulgebäude etc.)

 Verfahrensstand Planung und Bau von Schulbaumaßnahmen der HOWOGE,
SenStadt und BIM
 Risiken der Umsetzung der Schulbauoffensive und Gegenmaßnahmen
 Steuerungsmaßnahmen zum Abbau von Überkapazitäten, insbesondere in
- 23 -

den Schulplanungsregionen im Grundschulbereich
 Mittelabfluss des ersten Halbjahres durch Neubau-, Erweiterungs- und Sanie-
rungsmaßnahmen bzw. der Kombination solcher Maßnahmen differenziert
nach SenStadt, HOWOGE, BIM, Bezirken
 Seit 2017 fertiggestellte Neubau- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie
abgeschlossene Sanierungen mit Gesamtkosten über 10 Mio. Euro Standards

 Darstellung von „Amtsentwürfen“ u.Ä. (Raumstandards, Musterraumpro-
gramme, Musterfunktionsprogramme und Musterausstattungsprogramme)
 Realisierung von Baustandards (energetisch, ökologisch, gesundheitlich,
pädagogisch, verwendete Baustoffe, Erläuterungen zum Modulbau) Organi-
sation

 wesentliche Ergebnisse der Taskforce Schulbau
 Stand BSO-Tranchenliste mit Veränderungen
 Stand BSO-Maßnahmenliste
 Themenrelevante Stellungnahmen des Rates der Bürgermeister und deren
Bewertung

 Controllinginstrumente, Vertragsgestaltung und -abwicklung mit den Schul-
trägern
 Stand der Organisationsentwicklung und Prozesse
 Struktur und Verfahren der ressortübergreifenden Zusammenarbeit (Ab-
stimmung, Instrumente der Verbesserung von Effizienz und Qualität bei der
Umsetzung des Bau- und Sanierungsprogramms)

 Aktivitäten zur Beschleunigung sowie
 die Partizipation von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften
 das Öffentlichkeitskonzept.

69.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, den
Kindertagestättenentwicklungsplan kontinuierlich fortzuschreiben und syste-
matisch an die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung sowie an veränderte Be-
darfsprognosen anzupassen damit verbundene prognostische Einsparpotenziale
explizit auszuweisen. Dabei ist die Umsetzung und der Fortschritt des Kinderta-
gestättenausbauprogramms ebenso zu berücksichtigen wie die Bedarfsentwick-
lung, die Qualitätsstandards und die bedarfsgerechte Fachkräfteausstattung in den
Kindertagesstätten. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Eigenbetriebe ge-
richtet. Dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist jährlich bis zum 1. Ju-
ni ein aktualisierter Bericht zu erstatten, der auch die erforderlichen Investitions-
mittel für den weiteren Ausbau aufzeigt, bzw. deren Einsparpotenziale bei gerin-
gerem Bedarf.

Ebenfalls wird berichtet über die Umsetzung, den Fortschritt und die Erfolgsquo-
ten des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP), einschließlich Anga-
ben zu investierten Mitteln, Projektzahl, Zeitplänen und Abschlussquoten. Den
Bezirken bleibt es weiterhin gestattet, bis zu 20 Prozent der für Spielplätze vorge-
sehenen Mittel als Planungsmittel für die entsprechenden Maßnahmen zu ver-
wenden.
- 24 -

70.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni einen
umfassenden Tätigkeitsbericht zur Arbeit der Jugendberufsagenturen vorzule-
gen. Dieser soll die erzielten Wirkungen und Erfolgsquoten der erbrachten Bera-
tungsleistungen auf Grundlage aussagekräftiger Kennzahlen darstellen, insbeson-
dere die Vermittlungsquoten, Übergänge in Ausbildung, Beschäftigung oder wei-
tere Maßnahmen, einschließlich der schulischen BSO-Maßnahmen und der kon-
tinuierlichen Qualitätsentwicklung der BSO-Teams. Der Bericht soll Handlungs-
empfehlungen zur Verbesserung der Beratungsqualität enthalten.

71.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zur Sozialarbeit an Schulen
jährlich zum 31. Juli zu berichten, insbesondere über
 den Stand der Umsetzung sowie der weiteren Ausbauschritte zur Realisie-
rung des Landesprogramms Jugendsozialarbeit an Schulen, dazu gehört eine
projektscharfe Darstellung der personellen Ausstattung, inklusive nichtbe-

setzter Stellen und Stellenanteile zum Zeitpunkt der Berichterstattung
 den Stand der bezirklichen Schulstationen, deren personelle Ausstattung so-
wie Perspektive an den Schulen (bezirklich aufgeschlüsselt)
 den Anteil der Schulsozialarbeit an Berliner Schulen, die aus anderen Quel-
len finanziert wird (z.B. Bonusprogramm, Drittmittel etc.)
 übergeordnete Maßnahmen im Landesprogramm und deren Finanzierungsan-
teil, Maßnahmen durch angestellte Dienstkräfte beim Land Berlin
 die Einschätzung der Deckung des Fachkräftebedarfs, die Ausweisung des
Anteils von Quereinsteigenden sowie der Fluktuation im Rahmen der Umset-
zung des Landesprogramms Schulsozialarbeit
 die zusätzlich im Zuge der Maßnahmen des Gipfels für Jugendgewalt zuge-
wiesenen Stellen (Stand der Besetzung, an welchen Schulstandorten wurden
die Stellen zugewiesen).

72.* Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken zweijährlich, erstmals
zum 30. August 2027, einen umfassenden Bericht über die Umsetzung des Un-
terhaltsvorschussgesetzes vorzulegen. Insbesondere sind detailliert und bezirks-
konkret darzustellen:
 die Entwicklung des Finanzierungsaufwandes zur Umsetzung der gesetzli-
chen Ansprüche, insbesondere mit fokussierter Darstellung der Mittel, die
auf das Land Berlin entfallen, und deren Relation zu den Bundesanteilen
 die Zahl der bewilligten Anträge im Vergleich zu den eingereichten Anträgen
mit differenzierter Analyse und Darlegung der wesentlichen Gründe für
Nichtbewilligungen sowie von Trends bei der Antragslage
 eine detaillierte tabellarische Darstellung zu den Rückholquoten von ausge-
zahlten Unterhaltsvorschussleistungen bezirksweise, mit Angaben der tat-
sächlichen Einnahmen, dem prozentualen Verhältnis zu den geleisteten Aus-

zahlungen und Analyse von Verbesserungsmöglichkeiten
 Angaben zur personellen Ausstattung und zum Besetzungsstand für die An-
tragsbearbeitung sowie zum durchschnittlichen Arbeitszeitaufwand für Rück-
forderungsprozesse und deren Effizienz unter Einbezug von Digitalisierungs-
und Automatisierungspotenzialen von (Teil-) Prozessen
 Darlegung von Best Practices, die in den Bezirken vorgefunden werden.

73.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem
Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni und projektscharf zu Mittelbindung und -
- 25 -

abfluss der in den Kapiteln 1010 und 1012 bei den Titeln 68569 und 68585 so-
wie der in Kapitel 1042 bei dem Titel 68425 geförderten Projekten zu berichten
sowie eine kritische Evaluation der Projekte mit Angaben zur Belegungsplanung
der geförderten Projekte, Zuwendungsempfänger-Struktur und deren Wirksam-
keit vorzulegen.

74.* Der Senat wird aufgefordert, zum 31. März 2026 einen Abschlussbericht zur
Umsetzung der Lehrkräfte-Verbeamtung vorzulegen.

75. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. November
einen umfassenden und integrierten Bericht zur Umsetzung der Jugendförder-
und Familienfördergesetzgebung vorzulegen. Der Bericht soll folgende Aspekte
detailliert darstellen:

1. Jugendbildungsstätten:

 Ausstattung, Belegung und Nutzungsquoten der Jugendbildungsstätten
 Angebotsspektrum und Erreichbarkeit für verschiedene Zielgruppen
 Personelle Ausstattung und Fachkräfteausstattung
 Finanzierung und Mittelabfluss

2. Jugendförder- und Familienfördergesetz:
 Umsetzungsstand der gesetzlichen Vorgaben und Standards in den Bezir-
ken
 Qualitätsstandards und deren Einhaltung

 Reichweite und Inanspruchnahme der Angebote
 Evaluation der Wirksamkeit und Zielerreichung

3. Jugendverbandsarbeit:
 Förderung und finanzielle Unterstützung der Jugendverbände
 Beteiligung junger Menschen an Entscheidungsprozessen
 Kooperation zwischen Jugendverbänden, Jugendbildungsstätten und Fami-
lienzentren

 Partizipationsquoten und Engagementförderung
4. Steuerung des HZE-Flexibudgets:
 Mitteleinsatz und -abfluss im Bereich Hilfen zur Erziehung mit Flexibilität

 Koordination zwischen Jugendhilfe und präventiven Jugendförderungsan-
geboten
 Effizienzgewinne durch flexible Budgetsteuerung
 Auswirkungen auf die Früherkennung und Prävention

Der Bericht soll ressortübergreifend die Vernetzung dieser Bereiche abbilden und
Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Ju-
gendförderung, Familienförderung und Jugendhilfe enthalten.

76. Der Senat wird aufgefordert, über die Verteilung der Mittel nach dem Verteil-
schlüssel der Förderung der Jugendbildungsstätten und der Jugendverbands-
arbeit zu berichten.
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Einzelplan 11 – Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung

77.* Der Senat wird ersucht, dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. August über
die Geschäftsentwicklung und die Verfahrensdauer der Arbeitsgerichtsbar-
keit jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durch-
schnittlichen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berichten.

78.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni einen
umfassenden Bericht über die Maßnahmen, Kosten, Unterbringungsangebote,
Belegungszahlen und Quote der Vollversorgung im Rahmen der Kältehilfe vor-
zulegen. Der Bericht soll zudem Informationen über die Effizienzentwicklung der
zentralen Steuerung und über Verbesserungspotenziale enthalten.

79.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni einen

ausführlichen Bericht zur Umsetzung des Leitprojektes „Unterbringung ob-
dachloser und geflüchteter Menschen (GStU)" vorzulegen, mit Angabe der
errichteten Unterkünfte, Belegungszahlen, Betreuungsquoten und spezifische Be-
rücksichtigung der Situation von Familien mit Kindern. Besondere Aufmerksam-
keit wird auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit und zur Präven-
tion ausgerichtet.

80.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni einen sozialräumlich differen-
zierten und zielgruppenspezifischen Bericht über die soziale Lage der Berliner
Bevölkerung (Armuts- und Sozialbericht) zu erstellen und dem Abgeordneten-
haus zur Verfügung zu stellen.

81.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zweijährlich, erstmals am 30.
Juni 2027, einen umfassenden Bericht zu erstatten, welche konkreten organisato-
rischen, strukturellen, personellen und finanziellen Schlussfolgerungen aus den
Ergebnissen der Evaluation des Bundesteilhabegesetzes in Berlin gezogen wer-
den, welche Maßnahmen daraus folgen, welche rechtlichen Änderungen erforder-

lich sind und wie die Umsetzung fortschreitet.

82.* Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist jährlich über die detaillierte und
projektscharfe Belegung des Integrierten Gesundheitsprogramms (IGP), des
Integrierten Pflegeprogramms, Integrierten Sozialprogramms (ISP) und Inf-
rastrukturprogramms Stadtteilzentren (IFP STZ) inkl. Bewilligungssummen
und Abrufzahlen zu unterrichten. Der Bericht soll zum 30. September vorgelegt
werden und fachliche Weiterentwicklungen sowie Handlungsempfehlungen ent-
halten.

83.* Der Senat wird aufgefordert, zum 31. März 2026 über die Entwicklung der Kos-
ten und der Umsetzung der tariflichen Vergütung bei dem Arbeitgeber-Modell
und den Assistenzdiensten für Menschen mit Behinderung zu berichten.

84.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. September einen Bericht zum Pro-
jekt „Vereinfachung, Optimierung und Digitalisierungen von Zuwendungen

im Land Berlin“ vorzulegen. Dabei sollen auch die Ergebnisse der im Projekt
geplanten und durchgeführten Beteiligungsverfahren betrachtet werden. Zudem
- 27 -

sind die daraus abzuleitenden Maßnahmen mit ihrem jeweiligen Bearbeitungs-
stand darzustellen. Ferner soll der Bericht einen Ausblick auf die nächsten Ar-
beitsschritte des Projektes geben.

85.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss einmal jährlich einen umfas-
senden Bericht über die 67er-Hilfen (SGB XII) für obdach- und wohnungslose
Menschen vorzulegen. Der Bericht soll folgende Schwerpunkte detailliert behan-
deln:
1. Situation von wohnungslosen Familien:
1. Differenzierte Fallzahlen nach Familienkonstellationen (Eltern mit Kindern,
Alleinerziehende, Großfamilien)
2. Spezifische Kostenanalyse und Wirksamkeitsnachweise für familienbezo-
gene Leistungen
3. Wohnungsverbleibsquoten und Präventionserfolge bei Familien
2. Bedarfsfeststellung Angebote für queere Menschen:

1. Analyse des Bedarfs an spezialisierten Angeboten für queere obdachlose
Menschen
2. Verfügbarkeit und Auslastung queer-sensibler Unterbringungs- und Bera-
tungsangebote
3. Evaluation der Wirksamkeit bestehender Angebote
3. Prävention gegen Extremismus
1. Umsetzung präventiver Maßnahmen gegen Antisemitismus, Islamismus
und Extremismus jeglicher Art in Unterbringungseinrichtungen
2. Schulungsstand des Personals und Konfliktmanagement
3. Fallzahlen und Interventionsstrategien
4. Tarife für Zuwendungsempfänger und Förderung:
1. Einhaltung tariflicher Standards bei Zuwendungsempfängern
2. Belegungsplanung und Evaluation der geförderten Projekte
3. Mittelabfluss und Wirksamkeit der Förderung
5. Schuldner- und Insolvenzberatung:
1. Verfügbarkeit und Inanspruchnahme der Beratungsangebote
2. Erfolgsquoten bei Schuldenabbau und Insolvenzverfahren

3. Koordination mit Wohnungsfindung.

Der Bericht soll Handlungsempfehlungen zur Verbesserung aller genannten Be-
reiche enthalten und eine bezirksweise Gegenüberstellung der Bedarfsdeckung
aufzeigen.

86. Das Abgeordnetenhaus geht derzeit davon aus, dass sich das Fluchtgeschehen
der kommenden Jahre auf dem in den vergangenen Monaten zu beobachtenden
moderaten Niveau stabilisiert. Bei einem sich ändernden Fluchtgeschehen ist die
Lage kurzfristig neu zu bewerten und beispielsweise durch Aktivierung oder
Schaffung von Unterkünften Kapazitäten zu erweitern.

Der Senat wird aufgefordert, in einem Gesamtkonzept die erforderlichen konzep-
tionellen Umstellungen und Mittelfreigaben zur Umsetzung der folgenden Verab-
redungen unverzüglich zu veranlassen.

Hierfür ist entsprechend der im Senat bereits getroffenen Beschlüsse im Jahr
2026, jedoch schnellstmöglich, der Standort am ehemaligen Flughafen Tegel zur
- 28 -

Unterbringung von insgesamt mindestens 2.600 Geflüchteten und der Standort am
ehemaligen Flughafen Tempelhof zur Unterbringung von zusätzlich mindestens
1.100 Geflüchteten zu nutzen. Die Bereitstellung der Unterbringungsplätze hat im
Jahr 2026, jedoch schnellstmöglich, zu erfolgen, gegebenenfalls in mehreren Stu-
fen. Der Standort Hasenheide wird bis Ende 2026 eröffnet. Die Koalition ist sich
darin einig, dass auf Grundlage ihrer Annahmen weitere zusätzliche Standorte in
2026 und 2027 vorerst nicht erforderlich sind. Soweit für neue, bisher geplante
Standorte insbesondere Wohncontainer bereits verbindlich bestellt sind, können
diese für die Fertigstellung der Standorte in Tegel und Tempelhof genutzt werden,
um eine frühestmögliche Bereitstellung der dortigen Unterbringungsplätze zu
unterstützen.

In Anbetracht der derzeitigen Gesamtsituation erscheint es vorzugswürdig, vor
allem bereits genutzte Hotels, Hostels, ehemalige Schul- oder Bürostandorte am
Netz zu halten, soweit dafür ein Belegungsbedarf besteht.

Insgesamt soll auf eine vielfältigere Durchmischung der Bewohnerstruktur inner-
halb aller Unterkünfte und auf eine ausgewogene Verteilung der Unterkünfte in
den Bezirken geachtet werden.

Bis zu 25 % der Flächen sind für soziale Infrastruktur, Bildungsangebo-
te und Spielplätze vorzuhalten (nicht in der Zuständigkeit von SenASGIVA, son-
dern z.B. von SenBJF oder den Bezirken). Eine Kapazitätsreduktion soll dadurch
nicht erfolgen.

Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 31. Oktober zu berichten, wie sich alle
Unterkünfte für Geflüchtete in die soziale Infrastruktur im jeweiligen Sozialraum
einpassen, und dazu die Bezirke sowie die Einschätzung des Landesamtes für
Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) mit einzubeziehen.

Einzelplan 12 – Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

87.* Der Senat wird aufgefordert, für die städtischen Sanierungsgebiete jährlich zum
30. September eine Kosten- und Finanzierungsübersicht – analog zur Kosten- und
Finanzierungsübersicht der Entwicklungsgebiete – zu erstellen und dem Haupt-
ausschuss vorzulegen.

Der Senat und die Bezirke werden darüber hinaus aufgefordert, sicherzustellen,
dass bei der Aufhebung von Sanierungsgebieten die volle Abrechnung und
Einziehung von Ausgleichsbeträgen gewährleistet wird. Dazu ist dem Hauptaus-
schuss jährlich zum 30. September zu berichten und das abgestimmte und vorge-
legte Konzept fortzuschreiben.

88.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zweijährlich zu den Haus-
haltsberatungen nach Abschluss der Beratungen der Quartiersräte über die kon-
kreten Maßnahmen und Projekte ab einer Größenordnung von 50.000 Euro zu
berichten. Soweit sich daraus Erkenntnisse ergeben, die Korrekturen erforderlich
machen, können die Förderbedingungen des Programms im darauf folgenden Jahr

entsprechend angepasst werden.
- 29 -

89.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss fortlaufend und regelmäßig,
mindestens jedoch jährlich zum 1. April, über dieEntwicklungsmaßnahme Par-
laments- und Regierungsviertel sowie über die anderen neuen Entwick-
lungsgebiete zu berichten. Dabei sollen die jährlich neu beginnenden Maßnah-
men und deren Planrechtfertigung, der Sachstand der im Bau befindlichen Maß-
nahmen und ggfs. Gründe für relevante Kostenüberschreitungen dargestellt wer-
den.

90.* Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird aufgefor-
dert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni eine Übersicht über die kon-
kreten Planungsvorhaben und ihren jeweiligen Stand vorzulegen.

91.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jeweils bis 30. Juni detailliert
über die Planungen und Entwicklungen des Flughafenareals in Tempelhof in-
klusive des Flughafengebäudes zu berichten. Die Wirtschaftspläne sind jährlich

vorzulegen.

Hinsichtlich der im Sondervermögen und mit dem Haushalt 2026/27 zusätzlich
zur Verfügung gestellten 2 Millionen Euro für Veranstaltungsausstattung und
Technik berichtet der Senat dem Hauptausschuss zum 1. April 2026. In diesem
Bericht wird auch dargelegt, auf welche Weise die Durchführung von Veranstal-
tungen im Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft auf dem Gelände des Flugha-
fens stärker unterstützt werden können.

92.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni einen
Bericht über den voraussichtlichen Mittelabfluss und die Einnahmeerwartung
in den Kapiteln 1240 und 1295 (Programmtitel Wohnungsbauförderung) vorzu-
legen.

Ebenfalls berichtet wird über die Verwendung der Mittel sowie die Nutzung der
einzelnen Fördersegmente und der beteiligten Akteursstruktur im Sondervermö-
gen Wohnraumförderfonds Berlin (SWB). Auf die jeweiligen Teilansätze des

Titels 1295/86341 wird dabei separat eingegangen. Die novellierten Verwal-
tungsvorschriften für die soziale Wohnraumförderung sind dem Hauptausschuss
vorzulegen.

Der Bericht enthält außerdem Ausführungen zur Wohneigentumsförderung,
Titel 1295/86344.

93.* Der Senat wird aufgefordert zum Februar jeden Jahres einen Bericht zum Stand
der Umgestaltung des Jahnportparks zum Inklusionssportpark vorzulegen.

94.* Der Senat wird aufgefordert, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und
Wohnen jährlich, erstmalig zum 30. Juni 2024, über die Höhe der Zuweisungen
an die jeweiligen Bezirke im Kapitel 2712, Titel 97109 (Mehrausgaben zur Be-
schleunigung des Wohnungsbaus und für weitere wohnungspolitische Maß-
nahmen) und die Mittelverwendung durch die Bezirke zu unterrichten.

95.* Der Senat wird aufgefordert, dem zuständigen Fachausschuss jährlich bis zum
30. Juni über den Fortgang des Konzepts zur städtebaulichen Entwicklung der
- 30 -

Historischen Mitte einen Bericht vorzulegen.

96.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. September dem Hauptausschuss
über die Verwendung der Mittel für Mietzuschüsse zur Begrenzung der Mieten
im sozialen Wohnungsbau und für die vom Wegfall der Anschlussförderung im
Wohnungsbau Betroffenen zu berichten.

97.* Der Senat wird aufgefordert dem Hauptausschuss jährlich zum 1. Dezember über
die Planung von Maßnahmen und deren Umsetzung zur Schaffung von Wohn-
raum für wohnungslose und obdachlose Menschen, sowie deren Unterbrin-
gung, zu berichten; insbesondere über die Bereitstellung/Vermietung von Woh-
nung für wohnungslose Menschen durch landeseigene Wohnungsunternehmen
sowie über den Stand der Konzeption bzw. Umsetzung des Förderprogramms für
die Schaffung von Wohnungen für Wohnungslose.

98.* Der Senat wird aufgefordert dem Hauptausschuss jährlich zum 30. November
über die Fortschritte, den aktuellen Planungsstand und den Mittelabfluss zur Pla-
nung und Errichtung der Freitreppe am Humboldtforum zu berichten.

Einzelplan 13 – Wirtschaft, Energie und Betriebe

99.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 31. März zur
Ausschöpfung der EFRE-, ESF- und GRW-Mittel zu berichten.

100.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. September
zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes, insbesondere hinsichtlich des Akzep-
tanzerhalts, zur bezirklichen Tourismusförderung sowie zur Umsetzung des
Fonds für ökologischen Tourismus zu berichten.

101.* Der Senat hat mit der Berliner Stadtreinigung (BSR) und den Bezirken die Ge-

samtstrategie Saubere Stadt erarbeitet, damit unsere Stadt sauberer wird sowie
illegale Sperrmüllablagerungen und die Vermüllung ganzer Kieze dauerhaft ver-
mieden werden. Im Zuge dieser Gesamtstrategie sollen folgende Aspekte berück-
sichtigt werden:
1. Ausbau der Reinigung von ausgewählten Parkanlagen durch die BSR im
Kontext einer gesamtstädtischen Strategie zur Reinigung der Grünanlagen
unter Einbeziehung der bezirklichen Grünflächenämter sowie Entwicklung
einheitlicher Kriterien/Standards

2. Bedarfsorientierte Ausgestaltung der BSR-Recyclinghöfe
3. bessere Möglichkeiten zur Beseitigung von Sperrmüll, insbesondere der Ab-
holung aus privaten Haushalten sowie/ oder Weiterentwicklung der haus-
haltsnahen Abholung
4. Verbesserung der Ausstattung der Stadt mit ausreichend Möglichkeiten zur
Müllentsorgung
5. Ausweitung der Dienstzeiten der Ordnungsämter

6. Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Bewusstseins bezüglich der Ent-
sorgung und Vermeidung von Müll auch mittels digitaler Technologien
(Apps etc.)
7. Entwicklung eines Stadtsauberkeits-Indikators durch die BSR, um Tenden-
- 31 -

zen sowie besondere Problemlagen in der Stadtsauberkeit mindestens be-
zirksscharf abzubilden
8. Spielplatzreinigung

Dies soll im Sinne einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung zur Sauberkeit im
öffentlichen Raum und von Gewässern, Abfallvermeidung, Abfalltrennung und
Recycling von Abfällen gemäß Leitbild Zero Waste der Stadt Berlin erfolgen.

Das zivilgesellschaftliche Engagement gegen die Vermüllung öffentlicher Plätze,
Parks sowie der Berliner Wasserwege ist verstärkt zu unterstützen.

Über die Umsetzung soll jährlich zum 1. April berichtet werden.

102.* a) Die Musicboard GmbH berichtet einmal im Jahr über die Schwerpunkte der
Förderung und die damit verfolgten Ziele. Dabei sind auch Maßnahmen im Be-
reich der Förderung der Musikwirtschaft und der Unterstützung der Musik- Ver-
anstaltungsorte einzubeziehen.

b) Der Beirat der Musicboard GmbH erstattet ebenfalls jährlich einen Bericht.

Dem Hauptausschuss ist hierzu jährlich zum 1. Mai zu berichten.

103.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss und dem zuständigen Fachaus-
schuss jährlich zum 31. Oktober über die Umsetzung des Solargesetzes sowie
Unterstützungsmaßnahmen des Landes für die Umsetzung im Wohnungsbestand
zu berichten.

104.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 31. Juli über den Mittelabfluss und die
Verwendung der Zuschüsse für Projekte internationaler Kooperation zu be-
richten.

105. Der Senat wird beauftragt, die Öffnung des Kongressfonds für Nachhaltiges
Tagen für internationale Veranstalter zu prüfen und dem Ausschuss für Wirt-
schaft, Energie und Betriebe das Prüfergebnis mitzuteilen.

Einzelplan 15 – Finanzen, Einzelplan 29 – Allgemeine Finanz- und Personal-
angelegenheiten und Einzelplan 27 – Zuweisungen an und Programme für

die Bezirke

106.* a) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird aufgefordert, dem Haupt-
ausschuss jährlich per 30. Juni einen ressort- und aggregatbezogenen Statusbe-
richt über die Haushaltslage mit einer zusammenfassenden Prognose für den
Jahresabschluss des Gesamthaushalts vorzulegen und

b) diese Prognose bei der Vorlage zum Ergebnis der November-Steuerschätzung
auf Basis aktueller Erkenntnisse anzupassen und spätestens bis zur letzten Sit-
zung des Hauptausschusses im laufenden Jahr zu berichten.

107.* Der Senat wird aufgefordert, nach Feststellung des jährlichen Haushaltsabschlus-
ses einen Liquiditätsbericht mit dem Stand zum Ultimo eines jeden Jahres und
jeweils zur ersten Sitzung des Hauptausschusses nach der Sommerpause einen
- 32 -

Gesamtbericht zum Zins- und Schuldenmanagement des Landes Berlin ein-
schließlich des Liquiditätsberichts mit dem Stand des Halbjahresultimos vorzule-
gen.

Im jeweiligen Liquiditätsbericht ist der aktuelle Stand der Verbindlichkeiten des
Landes Berlin am Kreditmarkt (einschließlich der Verbindlichkeiten aus Kassen-
verstärkungskrediten), unterteilt in
 Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit unter einem Jahr,
 Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von einem bis vier Jahren,

 Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von über vier bis acht Jahren und
 Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit über acht Jahren mitzuteilen.

108.* Der Senat wird aufgefordert, den Bericht über die Entwicklung der Versor-
gungsausgaben jeweils zu Beginn der Haushaltsberatungen dem Hauptausschuss

vorzulegen.

109.* Der Senat wird aufgefordert, dem Unterausschuss Vermögensverwaltung des
Hauptausschusses jeweils zum Beginn der Haushaltsberatungen zu berichten
über:
a) die Höhe der Bürgschaften, Garantien und sonstiger Gewährleistungen
unterteilt nach Unternehmen,
b) deren Begründung der Notwendigkeit,
c) die zur Minimierung einer möglichen Inanspruchnahme eingeleiteten Maß-
nahmen auf Unternehmensebene,
d) ein Rating der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme sowie
e) bei absehbarer Inanspruchnahme die haushaltsmäßige Absicherung.

110.* Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Investitionsplanung dem Hauptaus-
schuss jährlich bis zum 31. Dezember über die Umsetzung des Masterplans
Tierpark unter der Berücksichtigung der Umsetzung der Baumaßnahmen sowie

der Einnahmenentwicklung zu berichten.

111.* Die Grundstücke Berlins außerhalb der Stadtgrenze in einer Größe über
10.000 qm und mit einem unbereinigten Verkehrswert von über 500.000 Euro
können nur nach Zustimmung des Abgeordnetenhauses Dritten zugewiesen oder
veräußert werden.

112.* Bei jedem Erbbauvertrag ist aus den Zinseinnahmen durch Rücklagenbildung
für den Heimfall Vorsorge zu treffen. Im Falle des Heimfalls wird der Bezirk, der
bisher von Zinseinnahmen profitiert hat, in gleicher Weise an ggf. entstehenden
Kosten beteiligt.

113.* Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bezirken dem Haupt-
ausschuss alle zwei Jahre zu den Haushaltsberatungen, spätestens jedoch bis zum
1. August des Beratungsjahres, über den Stand der Sonstigen Forderun-
gen/Ansprüche des Landes Berlin per Stichtag 31. Dezember zu berichten. Zu-
sätzlich zum zahlenmäßigen Ausweis sind Kennzahlen zur qualitativen Bewer-

tung darzustellen (z. B. sachliche Herkunft, Anzahl, Alter, Art, Niederschla-
gungsquote, im Verhältnis zu den Einnahmen).
- 33 -

Darüber hinaus ist dem Hauptausschuss jährlich zusammen mit der Haushalts-
und Vermögensrechnung über die Summe der befristet niedergeschlagenen For-
derungen je Kapitel zum jeweiligen Stichtag sowie über die Summe der im Be-
richtsjahr unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zu berichten.

114.* Der Senat wird gebeten, halbjährlich, erstmals zum 30. April 2024, über die
planmäßige Ablösung des derzeitigen Softwareverfahrens für das Berliner
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, durch die Neukonzeption (HKR
neu) zu berichten. Insbesondere soll in den Berichten dargestellt werden, wie im
weiteren Verlauf des Projektes
 Feinplanung und Fachkonzeptionierung des Gesamtprojekts unter Beteili-
gung des externen Projektsteuerers

 europaweites Vergabeverfahren zur Softwarelizensierung und Beauftragung
von Implementierungsleistungen
 IT-Feinkonzeptionierung und Erstellung einer lauffähigen Referenzlösung
 Einführung der Referenzlösung in ausgewählten Bereichen, Tests und Ab-
nahmen
 Einführung der neuen Software-Gesamtlösung in der Berliner Verwaltung
sowie
 begleitende Schulung der Nutzerinnen und Nutzer
erfolgen.

115.* Bei der Zuweisung des Produktsummenbudgets der Bezirke ist der Hauptaus-
schuss vorab zu informieren:

– bei Änderungen der Budgetierungskriterien, die innerhalb des Budgets für
ein Produkt zu Veränderungen von mehr als 1 Mio. Euro zwischen den Be-
zirken führen.
– bei Ausdehnung des Wertausgleichs innerhalb eines Produktes bzw. auf
weitere Produkte oder Produktgruppen.

116.* Der Senat legt dem Unterausschuss Bezirke, Personal und Verwaltung sowie
Produkthaushalt und Personalwirtschaft (UA BezPHPW) des Hauptausschuss
jeweils zu Beginn der nächsten Haushaltsberatungen für jede Senatsverwaltung
eine Organisationsübersicht bzw. Organigramm vor, aus dem die Abteilungen
und Referate mit Anzahl der Stellen, Anzahl der nicht besetzten Stellen sowie
VZÄ erkenntlich sind. Die Anzahl der Stellen, unbesetzten Stellen und VZÄ soll
jeweils nach einheitlichen Kriterien ermittelt werden. Die zugrunde liegenden
Kriterien sind dem UA BezPHPW darzustellen.

117.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus über die Verwendung der
im Kapitel 2729 Titel 71902 und Titel 97101 eingestellten Mehrmittel bis zum

31. Mai 2026 zu berichten.

118.* Der Senat wird aufgefordert, hinsichtlich der Baumaßnahmen, die gemäß § 2 Ab-
satz 1 Nummer 4 des SILB-Errichtungsgesetzes übernommen wurden, sowie für
haushaltsfinanzierte SILB/BIM-Baumaßnahmen, soweit vor dem 1. Januar 2020
übernommen:
1. Dem Hauptausschuss regelmäßig zu den Haushaltsberatungen eine Baumit-
telliste vorzulegen.
- 34 -

2. Dem Hauptausschuss einmal jährlich gemäß § 2 Absatz 2 des SILB-
Errichtungsgesetzes eine Liste der vom SILB zu übernehmenden Baumaß-
nahmen zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Im Rahmen dieser Vorlage über den Planungsstand und Veranschlagungs-
stand der übernommenen Baumaßnahmen zu berichten.
4. Dem Hauptausschuss jährlich zum 1. April zu berichten, welche Maßnahmen
zur Beschleunigung von Baumaßnahmen sowie zur Vereinfachung und Effi-
zienzsteigerung von Prozessen umgesetzt wurden bzw. in Planung sind.

Dem Hauptausschuss soll zweijährlich zum 30. Juni über die Entwicklung des
Sanierungsstaus und der Einordnung in die Dringlichkeitsklassen aufgeteilt nach
Teilportfolien (sektoral) berichtet werden. Desgleichen gilt dies für die Planung
der Sanierungsmaßnahmen/Unterhaltungsmaßnahmen, die durchgeführten Not-
maßnahmen und die Mittelverwendung für kleinen Unterhalt, aktivierbare Maß-
nahmen, Sanierung und energetische Sanierung

119.* Dem Abgeordnetenhaus wird zweijährlich zum 30. Juni, erstmals am 30.06.2027,
eine Gesamtübersicht der vorhandenen Gebäudeliegenschaften mit der jewei-
ligen Fachnutzung vorgelegt.

Dafür wird folgende tabellarische Strukturierung, welche die von den jeweils ver-
antwortlichen Verwaltungen gepflegten Daten beinhaltet, vorgeschlagen:
1. Gebäudestandort und -bezeichnung
 Bezirk /Ort (ggf. bei Gebäuden außerhalb von Berlin)
 Postleitzahl
 Straße und Hausnummer

 Bauwerksnummer
 Bauwerksbezeichnung

2. Gebäudetyp und Nutzung
 Klassifizierung des Gebäudes gemäß dem bundesweiten Bauwerkszuord-
nungskatalog nach Art der öffentlichen Nutzung
 Klassifizierung der bezirklichen Gebäudenutzung entsprechend Kapitelzu-
ordnung HHPL (Mittelzuweisung)

3. Eigentum und Vermögenszuordnung
 Darstellung der Eigentumsverhältnisse nach außen i.d.R. Grundbucheintra-
gung, z.B. Land Berlin oder Dritte (anonymisiert aus Datenschutzgründen)

 Vermögenszuordnung (Abbildung der landesinternen Zuständigkeit und
Einteilung in Fach- und Finanzvermögen inklusive Sondervermögen wie
SILB, SODA und Eigenbetriebe sowie Anmietvermögen)

4. Gebäudeflächen
 Gesamtfläche [m²] der Nettoraumfläche (NRF) stellt die Summe der nutz-
baren Gebäudegrundflächen dar und wird gemäß DIN 277 in Nutzflächen
(NUF), Technikflächen (TF) und Verkehrsflächen (VF) aufgegliedert
 Nutzflächen (NUF) [m²] - Einteilung der Raumgrundflächen in Raumnut-
zungsarten (NUF 1-7)

 Technikfläche (TF) [m²] - Flächen, die für die zentrale Unterbringung haus-
- 35 -

technischer Anlagen und Ausstattungen benötigt werden
 Verkehrsfläche (VF) [m²] - sind Flächen, die als Zugang zu Räumen bzw.
dem Verkehr innerhalb des Gebäudes bzw. zum Verlassen im Notfall die-
nen

5. Bewirtschaftende Verwaltung
(Benennung, welche Verwaltung/Einrichtung das Objekt bewirtschaftet und
dementsprechend die Datenpflege in seinem Datenbank-Mandanten vornimmt)

Das zugehörige Dokument wird dem Hauptausschuss auch als Excel-Datei zur
Verfügung gestellt.

120.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März (mit
Stichtag 31. Dezember) über die Verwendung der Mittel zum Ankauf von Grund
und Boden, zur strategischen Bodenbevorratung sowie zur Geschäftstätigkeit der
Berliner Bodenfonds GmbH zu berichten.

121.* Die Bezirke werden aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni über
die Verausgabung der zugewiesenen Mittel zur Bibliotheksentwicklung zu be-
richten.

122.* Die Senatsverwaltung für Finanzen wird gebeten, dem Unterausschuss Bezirke,
Personal und Verwaltung sowie Produkthaushalt und Personalwirtschaft (UA
BezPHPW) des Hauptausschusses jährlich, erstmals zum 31. März 2026, einen
Bericht zum Stand der Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen aus der abge-
schlossenen Evaluation der Bezirksfinanzierung und Reform der Bezirksfinan-
zierung unter Betrachtung der Kosten-Leistungs-Rechnung vorzulegen.

123.* Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jähr-
lich zum 31. Mai einen Bericht zum Fortschritt der Entwicklung einer Software-
lösung zur Durchführung der Haushaltberatungen im Abgeordnetenhaus ge-
mäß dem Konzept der Roten Nummer 1965 A der 19. WP vorzulegen.

124. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zum Abschluss des 1. Quartals
2026 ein Konzept für Einnahmeerhöhungen aus Bodenspekulation vorzule-
gen, einnahmerelevant zum 01.01.2027.

125.* Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermächtigt, bei der Herstellung des
Druckstücks der Haushaltspläne (einschließlich der beigefügten Anlagen) Fehler
zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entspre-
chend anzupassen. Das schließt auch die Aktualisierung der Beträge in den Erläu-
terungen ein, die bei Titeln als Zuwendungen nach §§ 23, 44 LHO verausgabt
werden.

Die Erläuterungen der Baumaßnahmen und der Zuschüsse für Baumaßnahmen
dürfen auf den Stand der Baumittellisten aktualisiert werden.

Anmerkung:
Mit * versehen sind die - z.T. leicht veränderten - Beschlüsse zu früheren Haushaltsgesetzen, die
entweder von fortdauernder Bedeutung oder vom Senat bisher nicht abschließend bearbeitet wor-
den sind.
- 36 -

Berlin, den 12. Dezember 2025

Der Vorsitzende
des Hauptausschusses

Stephan Schmidt
Anlage zu I. b)
Drucksache 19/2828
Abgeordnetenhaus von Berlin – 19. Wahlperiode

Änderungen zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans für 2026/2027

Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
01 Abgeordnetenhaus
0100 Abgeordnetenhaus

42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
6.536.000 189.000 6.725.000 6.699.000 194.000 6.893.000
und Beamten
RNr 2400 CB lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
in 2026: + 189.000 Euro
in 2027: + 194.000 Euro
Änderung des Stellenplans:
ab 2026
+ 1,000 Stelle A 11 Regierungsamtfrau/-mann
+ 2,000 Stellen A 10 Regierungsoberinspektor/-in
51185 Dienstleistungen für die
573.000 250.000 823.000 573.000 150.000 723.000
verfahrensabhängige IKT
RNr 2400 CB lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
in 2026: + 250.000 Euro
in 2027: + 150.000 Euro
Erläuterung:
Nach der bestehenden Erläuterung werden die folgenden Sätze eingefügt:

„In 2026 sind 250.000 Euro und in 2027 100.000 Euro für die Entwicklung, die Bereitstellung und der Betrieb einer Software zur Durchführung der
Haushaltsberatungen vorgesehen. Der Ansatz enthält ebenfalls Mittel für den Betrieb in 2027. Die Durchführung erfolgt durch die Senatsverwaltung für
Finanzen in auftragsweiser Bewirtschaftung.
50.000 Euro in 2027 sind für Aufwendungen auf Seiten der Verwaltung des Abgeordnetenhauses im Zusammenhang mit den Softwarelösungen der
Senatsverwaltung für Finanzen sowie des Rechnungshofes eingestellt. Die Verausgabung der Mehrmittel erfolgt nach Vorlage der geplanten
Maßnahmen im Hauptausschuss mit dessen Zustimmung (verbindliche Erläuterung).“
51900 Unterhaltung der Grundstücke und
1.295.000 1.000.000 2.295.000 1.135.000 1.000.000 2.135.000
baulichen Anlagen
RNr 2400 CB lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000.000 Euro
in 2027: + 1.000.000 Euro
81289 Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen für die 985.000 -100.000 885.000 2.200.000 -1.660.000 540.000
verfahrensunabhängige IKT
Verpflichtungsermächtigungen --- --- --- --- 3.760.000 3.760.000
RNr 2400 CB lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
in 2026: - 100.000 Euro
in 2027: - 1.660.000 Euro
VE 2026: +/- 0 Euro

VE 2027: + 3.760.000 Euro
2028: + 3.760.000 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Titelerläuterung:
Seite 1 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
"Die Verpflichtungsermächtigung ist zur finanziellen Absicherung überjähriger Ausgaben erforderlich."

Seite 2 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
02 Verfassungsgerichtshof

0200 Verfassungsgerichtshof
41204 Entschädigungen der ehrenamtlichen
Verfassungsrichterinnen und 275.000 80.000 355.000 275.000 80.000 355.000
Verfassungsrichter
RNr 2400 BZ lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

in 2026: + 80.000 Euro
in 2027: + 80.000 Euro

Seite 3 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
03 Regierende Bürgermeisterin/
Regierender Bürgermeister

0300 Senatskanzlei
23190 Zweckgebundene Einnahmen vom
2.222.000 -2.222.000 --- 145.000 -145.000 ---
Bund für konsumtive Zwecke
RNr 2400 DB lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
in 2026: - 2.222.000 Euro
in 2027: - 145.000 Euro
Erläuterung:
Streichung der Erläuterung

Haushaltsvermerk:
Wird künftig bei 2500/23190 nachgewiesen.

42231 Bezüge der Beamtinnen und Beamten
135.000 -135.000 --- 25.000 -25.000 ---
(Fremdfinanzierung)
RNr 2400 DB lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
in 2026: - 135.000 Euro
in 2027: - 25.000 Euro
Erläuterung:
Streichung der Erläuterung
Haushaltsvermerk:

Wird künftig bei 0360/42231 nachgewiesen.
Änderung des Stellenplans:

2026/2027:
Teilplan A
- 1,000 A13 Regierungsrätin/-rat
- 1,000 A11 Regierungsamtfrau/-mann
(Die Positionen werden künftig inklusive des Stellenvermerks „Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2027 weg.“ bei 0360/42231
nachgewiesen.)
42831 Entgelte der nichtplanmäßigen
Tarifbeschäftigten
672.000 -672.000 --- 120.000 -120.000 ---
(Fremdfinanzierung/Zweckbindung/Aus
gleichsabgabe)
RNr 2400 DB lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
in 2026: - 672.000 Euro
in 2027: - 120.000 Euro
Erläuterung:
Streichung der Erläuterung
Haushaltsvermerk:

Wird künftig bei 0360/42831 nachgewiesen.
Änderung des Stellenplans:
2026/2027:
Teilplan B

- 1,000 E15 Tarifb. (abgeschl. wiss. Hochschulbildg)
- 2,000 E14 Tarifb. (abgeschl. wiss. Hochschulbildg)
- 4,000 E13 Tarifb. (abgeschl. wiss. Hochschulbildg)
Seite 4 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

(Die Positionen werden künftig inklusive des Stellenvermerks „Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2027 weg.“ bei 0360/42231
nachgewiesen.)
52610 Gutachten 960.000 -959.000 1.000 990.000 -989.000 1.000
Verpflichtungsermächtigungen 3.960.000 -3.959.000 1.000 3.960.000 -3.959.000 1.000

RNr 2400 DB lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
in 2026: - 959.000 Euro
in 2027: - 989.000 Euro
VE 2026: - 3.959.000 Euro
2027: - 989.000 Euro
2028: - 990.000 Euro
2029: - 990.000 Euro
2030: - 990.000 Euro
VE 2027: - 3.959.000 Euro
2028: - 989.000 Euro
2029: - 990.000 Euro
2030: - 990.000 Euro
2031: - 990.000 Euro
Erläuterung:
Streichung der Erläuterung
Haushaltsvermerk:
959.000 € / 989.000 € werden künftig bei 2500/52610 nachgewiesen.
Löschung der Sperrvermerke

54002 Personal- und
Organisationsmanagement (ohne Aus- 640.000 -639.000 1.000 550.000 -549.000 1.000
und Fortbildung)
Verpflichtungsermächtigungen 2.200.000 -2.199.000 1.000 2.200.000 -2.199.000 1.000
RNr 2400 DB lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
in 2026: - 639.000 Euro
in 2027: - 549.000 Euro
VE 2026: - 2.199.000 Euro
2027: - 549.000 Euro
2028: - 550.000 Euro
2029: - 550.000 Euro
2030: - 550.000 Euro
VE 2027: - 2.199.000 Euro
2028: - 549.000 Euro
2029: - 550.000 Euro
2030: - 550.000 Euro
2031: - 550.000 Euro
Erläuterung:
Streichung der Erläuterung
Haushaltsvermerk:
Wird künftig bei 2500/54002 nachgewiesen.

54010 Dienstleistungen 4.400.000 -1.250.000 3.150.000 5.250.000 -2.000.000 3.250.000
Verpflichtungsermächtigungen 8.000.000 -8.000.000 --- 8.000.000 -8.000.000 ---
RNr 2400 DB lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)

in 2026: - 1.250.000 Euro
in 2027: - 2.000.000 Euro
VE 2026: - 8.000.000 Euro
VE 2027: - 8.000.000 Euro
Seite 5 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA „Digitalstrategie Gemeinsam Digital Berlin“ wird in Folge der Verlagerung nach 2500/54010 hier gelöscht
Haushaltsvermerk:

1.250.000 € / 2.000.000 € werden künftig bei 2500/54010 nachgewiesen.
54053 Veranstaltungen 780.000 -175.000 605.000 530.000 -175.000 355.000

RNr 2400 DB lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
in 2026: - 175.000 Euro
in 2027: - 175.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 2 „Verwaltungssteuerung“ wird in Folge der Verlagerung nach 2500/54053 hier gelöscht
Haushaltsvermerk:

175.000 € werden künftig bei 2500/54053 nachgewiesen.

54690 Sonstige sächliche
Verwaltungsausgaben aus 1.124.000 -1.124.000 --- --- --- ---
zweckgebundenen Einnahmen
RNr 2400 DB lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
in 2026: - 1.124.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Streichung der Erläuterung

Haushaltsvermerk:
Wird künftig bei 2500/54690 nachgewiesen.

68207 Zuschuss an die Deutsche Film- und
13.000.000 250.000 13.250.000 13.000.000 250.000 13.250.000
Fernsehakademie
RNr 2400 DB lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
in 2026: + 250.000 Euro
in 2027: + 250.000 Euro
68230 Zuschuss CityLAB 2.800.000 -2.800.000 --- 2.800.000 -2.800.000 ---
Verpflichtungsermächtigungen 11.200.000 -11.200.000 --- 11.200.000 -11.200.000 ---
RNr 2400 DB lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)

in 2026: - 2.800.000 Euro
in 2027: - 2.800.000 Euro
VE 2026: - 11.200.000 Euro
VE 2027: - 11.200.000 Euro
Erläuterung:
Streichung der Erläuterung

Haushaltsvermerk:
Wird künftig bei 2500/68230 nachgewiesen.

Seite 6 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68324 Zuschüsse an die Medienboard Berlin-
18.990.000 4.500.000 23.490.000 19.990.000 4.500.000 24.490.000
Brandenburg GmbH
RNr 2400 AY lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
in 2026: + 4.000.000 Euro
in 2027: + 4.000.000 Euro
Erläuterung:

Ergänzung der Erläuterung:
„Vom Ansatz sind 4.000.000 € für die Förderung von Visual Effects vorgesehen.“
Die Übersicht über die Mittelherkunft und -verwendung des Förderfonds wird entsprechend angepasst.

RNr 2400 DB lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
in 2026: + 500.000 Euro
in 2027: + 500.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Erläuterung:
Der bei der 2. Lesung in die Erläuterung eingefügte Satz „Vom Ansatz sind 4.000.000 € für die Förderung von Visual Effects vorgesehen.“ wird wie folgt
gefasst:
„Vom Ansatz sind 4.500.000 € pro Haushaltsjahr für die Förderung von Visual Effects vorgesehen.“

Haushaltsvermerk:
Einfügung Übertragbarkeitsvermerk:
„Die Mittel sind übertragbar.“
68535 Zuschüsse im Rahmen der
900.000 50.000 950.000 900.000 50.000 950.000
europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit
RNr 2400 AY lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
in 2026: + 50.000 Euro
in 2027: + 50.000 Euro

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
8.012.000 -517.000 7.495.000 7.565.000 -70.000 7.495.000
Zwecke im Inland
Verpflichtungsermächtigungen 8.000.000 -8.000.000 --- 8.000.000 -8.000.000 ---
RNr 2400 DB lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
in 2026: - 517.000 Euro
in 2027: - 70.000 Euro
VE 2026: - 8.000.000 Euro
VE 2027: - 8.000.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 11 „Tu was für Europa e. V.“
2026: 130.000 Euro
2027: 130.000 Euro
TA 17 (neu): Berlin Freedom Conference
2026: 1.000.000 Euro
2027: 1.000.000 Euro
TA 18 (neu): Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin
2026: 900.000 Euro
2027: 900.000 Euro
TA 6 „Zuschuss für Smart-Cities-Projekte“ und TA 9 „Umsetzung Gemeinsam Digital: Berlin“ werden in Folge der Verlagerung nach 2500/68569
gelöscht.
Seite 7 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Haushaltsvermerk:

2.447.000 € / 2.000.000 € werden künftig bei 2500/68569 nachgewiesen.
900.000 € / 900.000€ waren bisher bei 0940/68569 nachgewiesen.
68590 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
Zwecke im Inland aus 357.000 -357.000 --- --- --- ---
zweckgebundenen Einnahmen
RNr 2400 DB lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
in 2026: - 357.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:

Streichung der Erläuterung
Haushaltsvermerk:

Wird künftig bei 2500/68590 nachgewiesen.
89361 Investive Zuschüsse im Rahmen des
1.000 -1.000 --- --- --- ---
Modellprojekts Smart City
RNr 2400 DB lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)
in 2026: - 1.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Streichung der Erläuterung

Haushaltsvermerk:
Wird künftig bei 2500/89361 nachgewiesen.

97114 Pauschale Mehrausgaben im
Zusammenhang mit gesamtstädtischen 4.700.000 -4.700.000 --- 4.785.000 -4.785.000 ---
Zielvereinbarungen nach § 6a AZG
Verpflichtungsermächtigungen 19.140.000 -19.140.000 --- 19.140.000 -19.140.000 ---
RNr 2400 AY lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
in 2026: - 200.000 Euro
in 2027: - 200.000 Euro

RNr 2400 DB lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)

in 2026: - 4.500.000 Euro
in 2027: - 4.585.000 Euro
VE 2026: - 19.140.000 Euro
VE 2027: - 19.140.000 Euro
Haushaltsvermerk:
Wird künftig bei 2500/97114 nachgewiesen.

Streichung der Sperrvermerke
0350 Senatskanzlei - Europa -

68535 Zuschüsse im Rahmen der
700.000 85.000 785.000 837.000 85.000 922.000
europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit
RNr 2400 DB lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)
in 2026: + 85.000 Euro
in 2027: + 85.000 Euro
Erläuterung:
Seite 8 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Am Ende der Erläuterung wird folgender Satz eingefügt:
„85.000 € pro Haushaltsjahr sind als Zuschuss für die Arbeit der Hellenischen Gemeinde Berlin vorgesehen und sollen bei Vorliegen der
Voraussetzungen bevorzugt in institutioneller Förderung ausgereicht werden.“

0360 Senatskanzlei - Digitalisierung -
42231 Bezüge der Beamten/Beamtinnen
--- 135.000 135.000 --- 25.000 25.000
(Fremdfinanzierung)
RNr 2400 DB lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)
in 2026: + 135.000 Euro
in 2027: + 25.000 Euro
Erläuterung:
Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:

„Ausgaben aus Bundesmitteln für Projekte zur Smart-Cities-Strategie Berlins, s. a. Titel 42831 sowie 23190, 54690, 68590 und 89361 im Kapitel 2500.
Das Land beteiligt sich in Höhe von 35 % an den Gesamtausgaben der Projekte; der Landesanteil wird im Kapitel 2500 bei Titel 68569 nachgewiesen.“

Änderung des Stellenplans:
2026/2027:
Teilplan A
+ 1,000 A13 Regierungsrätin/-rat
+ 1,000 A11 Regierungsamtfrau/-mann
Jeweils mit Stellenvermerk „Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2027 weg.“

Haushaltsvermerk:
Wurde bislang bei 0300/42231 nachgewiesen.
Die Ausgaben sind einzelplanübergreifend gegenseitig deckungsfähig mit den Ausgaben für Projekte zur Smart-Cities-Strategie Berlins der Titel 54690,
68590 und 89361 im Kapitel 2500 nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Regelungen.

42811 Entgelte der nichtplanmäßigen
1.000 3.203.000 3.204.000 1.000 3.283.000 3.284.000
Tarifbeschäftigten
RNr 2400 DB lfd. Nr. 18 (CDU und SPD)
in 2026: + 3.203.000 Euro
in 2027: + 3.283.000 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:
„Die Beschäftigungspositionen für notwendige Tätigkeiten im Rahmen der Verwaltungs- und Vergabestrukturreform werden durch die Senatskanzlei
bewirtschaftet. Im Rahmen der Personalkostenerstattung kann Personal zur Unterstützung von Verwaltungen zur Umsetzung der
Verwaltungsmodernisierungsvorhaben eingestellt werden. Die Verwaltungen benennen den Bedarf und stellen das Personal ein.“
Änderung des Stellenplans:

2026/2027:
Teilplan A
+ 1 AT1 Tarifb. (abgeschl. wiss. Hochschulbildg)
+ 2 E15 Tarifb. (abgeschl. wiss. Hochschulbildg)
+ 16 E14 Tarifb. (abgeschl. wiss. Hochschulbildg)
+ 13 E11 Tarifb.
Jeweils mit Stellenvermerk „Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2027 weg.“
42831 Entgelte der nichtplanmäßigen
Tarifbeschäftigten (Fremdfinanzierung/ --- 672.000 672.000 --- 120.000 120.000
Zweckbindung/Ausgleichsabgabe)
RNr 2400 DB lfd. Nr. 19 (CDU und SPD)
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
in 2026: + 672.000 Euro
in 2027: + 120.000 Euro
Erläuterung:

Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:
„Ausgaben aus Bundesmitteln für Projekte zur Smart-Cities-Strategie Berlins, s. a. Titel 42231 sowie 23190, 54690, 68590 und 89361 im Kapitel 2500.

Das Land beteiligt sich in Höhe von 35 % an den Gesamtausgaben der Projekte; der Landesanteil wird im Kapitel 2500 bei Titel 68569 nachgewiesen.“
Änderung des Stellenplans:
2026/2027:
Teilplan B
+ 1,000 E15 Tarifb. (abgeschl. wiss. Hochschulbildg)
+ 2,000 E14 Tarifb. (abgeschl. wiss. Hochschulbildg)
+ 4,000 E13 Tarifb. (abgeschl. wiss. Hochschulbildg)
Jeweils mit Stellenvermerk „Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2027 weg.“

Haushaltsvermerk:
Wurde bislang bei 0300/42831 nachgewiesen.

Die Ausgaben sind einzelplanübergreifend gegenseitig deckungsfähig mit den Ausgaben für Projekte zur Smart-Cities-Strategie Berlins der Titel 54690,
68590 und 89361 im Kapitel 2500 nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Regelungen.
54050 Innovationsfonds 250.000 -250.000 --- 250.000 -250.000 ---
RNr 2400 DB lfd. Nr. 20 (CDU und SPD)

in 2026: - 250.000 Euro
in 2027: - 250.000 Euro
Haushaltsvermerk:
Wird künftig bei 2500/54050 nachgewiesen.

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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
05 Inneres und Sport

0500 Senatsverwaltung für Inneres und Sport
- Politisch-Administrativer Bereich und
Service -
68558 Zuschüsse für Projekte der
Landeskommission Berlin gegen 5.769.000 500.000 6.269.000 5.769.000 500.000 6.269.000
Gewalt
RNr 2400 DH lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
in 2026: + 500.000 Euro
in 2027: + 500.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 3: Berliner Landesprogramm Radikalisierungsprävention
2026: 2.400.000 Euro
2027: 2.400.000 Euro
Hinter den Erläuterungssatz, der mit „(…) durchgeführt werden.“ endet, wird folgender Satz als neuer Absatz eingefügt:
„Zusätzliche Projektmittel i.H.v. je 500.000 Euro sind in beiden Jahren für das Deradikalisierungsprogramm Rechtsextremismus vorgesehen“
97203 Pauschale Minderausgaben --- -15.656.000 -15.656.000 --- -10.650.000 -10.650.000

RNr 2400 DH lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
in 2026: - 15.656.000 Euro
in 2027: - 10.650.000 Euro

0510 Senatsverwaltung für Inneres und Sport
- Sport -
53118 Auswärtige Städteverbindungen 10.000 30.000 40.000 10.000 30.000 40.000
RNr 2400 BH lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

in 2026: + 30.000 Euro
in 2027: + 30.000 Euro
Erläuterung:
Der zweite Satz der Erläuterung "Die Ausgaben dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden." wird gestrichen.

54010 Dienstleistungen 450.000 -40.000 410.000 450.000 -40.000 410.000
RNr 2400 BH lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)

in 2026: - 40.000 Euro
in 2027: - 40.000 Euro
54053 Veranstaltungen 50.000 5.990.000 6.040.000 50.000 -10.000 40.000

RNr 2400 BH lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
in 2026: - 10.000 Euro
in 2027: - 10.000 Euro

RNr 2400 DH lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
in 2026: + 6.000.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro

Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:
Vor dem bisherigen ersten Satz wird als neuer Absatz eingefügt:
„Zusätzlich 6 Mio. Euro in 2026 für die Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele in Berlin.“
Seite 11 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Der Satz „Weniger wegen Reduzierung der finanzierten Veranstaltungsanzahl.“ wird gestrichen.

67101 Ersatz von Ausgaben 7.270.000 -5.000 7.265.000 7.495.000 -35.000 7.460.000
RNr 2400 BH lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
in 2026: - 5.000 Euro
in 2027: - 35.000 Euro

Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 1: Aufwendungsersatz an die Velomax Hallenbetriebs GmbH für die Nutzung der Max-Schmeling-Halle (MSH) und des Velodroms
2026: 5.765.000 Euro
2027: 5.960.000 Euro
68276 Zuschuss zur Deckung des
Betriebsverlustes der großen 6.779.000 -20.000 6.759.000 7.050.000 -40.000 7.010.000
Mehrzweckhallen
RNr 2400 BH lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)

in 2026: - 20.000 Euro
in 2027: - 40.000 Euro
68419 Förderung des Sports 36.940.000 145.000 37.085.000 36.890.000 445.000 37.335.000
Verpflichtungsermächtigungen 3.838.000 4.000.000 7.838.000 2.938.000 --- 2.938.000

RNr 2400 BH lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
in 2026: + 45.000 Euro
in 2027: + 95.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 1: Allgemeine Verbandsförderung
2026: 3.613.000 Euro
2027: 3.613.000 Euro
TA 17: Fairtrade im Sport
Zuschuss zur Förderung fair gehandelter Sportausstattungen
2026: 25.000 Euro
2027: 25.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung zu TA 17 wie folgt:
"Vorrangig sind Anträge von Vereinen zu berücksichtigen, die das Programm bisher höchstens einmal genutzt haben."
TA 21: Zuschuss an Spitzensportverbände des DOSB für die Beschäftigung von Trainerinnen und Trainern an Bundesstützpunkten Berlins sowie für
hauptamtliches Leitungspersonal im Leistungssport (Bundesstützpunktleiter/in)
2026: 1.145.000 Euro
2027: 1.145.000 Euro
TA 23: Teilhabeprogramm Schwerpunkt Frauen und Mädchen
2026: 300.000 Euro
2027: 300.000 Euro
TA 26: Zuschüsse für nationale und internationale Sportveranstaltungen
2026: 2.550.000 Euro
2027: 2.550.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung zu TA 26 wie folgt:
"Zur Durchführung des Internationalen Stadionsportfestes (ISTAF) ist in den Jahren 2026 und 2027 eine Festbetragsfinanzierung von jeweils 150.000
Euro vorzusehen. Darüber hinaus bleibt die Überlassung des Olympiastadions möglich, wenn dafür die Voraussetzungen erfüllt sind."
TA 32: Zuschuss für die Bundeslehr- und Forschungsstätte der DLRG
2026: 140.000 Euro
2027: 90.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung zu TA 32 wie folgt:
"50.000 Euro in 2026 sind als Planungsmittel für die Sanierung der Liegenschaft am Pichelssee 20-21, 13595 Berlin einzusetzen.“
Seite 12 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

TA 33: Zuschuss zur Förderung des Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbands Berlin e.V. (BSBerlin)
2026: 369.000 Euro
2027: 369.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung zu TA 33 wie folgt:
"50.000 Euro pro Jahr sind für die Förderung von Projekten einzusetzen, die Berliner Sportvereine befähigen, inklusive Sportangebote zu machen."
TA 35: Zuschuss an den Berliner Fußball-Verband für das Mädchenfußballprojekt
2026: 100.000 Euro
2027: 100.000 Euro
Erläuterungen werden entsprechend angepasst.

RNr 2400 DH lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
in 2026: + 100.000 Euro
in 2027: + 350.000 Euro
VE 2026: + 4.000.000 Euro
2027: + 100.000 Euro
2028: + 2.500.000 Euro
2029: + 1.400.000 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 27: Zuschuss für Betriebskosten und Instandhaltungsmaßnahmen an den Großverein SC Siemensstadt für die landeseigene Freizeit-Sportanlage
"Sport Centrum Siemensstadt“
2026: 2.000.000 Euro
2027: 2.300.000 Euro
TA 32: Zuschüsse für die Bundeslehr- und Forschungsstätte der DLRG
2026: 190.000 Euro
2027: 190.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Es wird eine Lfd. Nr. 32) in die Liste eingefügt und mit folgendem Text versehen:
„150.000 Euro in 2026 und 100.000 Euro in 2027 Bei Verpflichtungsermächtigungen lfd. Nr. 32 (neu) sind für die Sanierung der Liegenschaft und des
Tauchturms am Pichelssee 20-21, 13595 Berlin, in Höhe von 4 Mio. Euro einzusetzen.
Diese teilt sich in die Jahresscheiben
2027: 100.000 Euro
2028: 2.500.000 Euro
2029: 1.400.000 Euro
auf. Darin enthalten sind Mittel für ein entsprechendes Gutachten.“
68506 Zuschüsse an die Berliner Bäder-
78.200.000 1.550.000 79.750.000 80.200.000 1.500.000 81.700.000
Betriebe
RNr 2400 DH lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.550.000 Euro
in 2027: + 1.500.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:

Vor dem vorletzten Absatz wird folgender Satz eingefügt:
„50.000 Euro in 2026 sind für eine Machbarkeitsstudie Kombibad Marzahn-Hellersdorf vorgesehen.“
68523 Ausgabenersatz an die BBB für
Instandhaltungs- und
2.850.000 250.000 3.100.000 2.400.000 250.000 2.650.000
Sanierungsmaßnahmen an
landeseigenen Bädern
RNr 2400 DH lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
in 2026: + 250.000 Euro
in 2027: + 250.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Erläuterung:
Nach dem Absatz „(…) Rahmen verfügbarer Mittel.“ wird folgender neuer Absatz eingefügt:

„Für die Ertüchtigung des Strandbads Wannsee werden Mittel von 250.000 € p.a. zur Verfügung gestellt.“
89360 Zuschüsse an Sportorganisationen 634.000 240.000 874.000 634.000 --- 634.000

RNr 2400 DH lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
in 2026: + 240.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:

Ergänzung der Erläuterung:
„Mittel in Höhe von 240.000 € im Haushaltsjahr 2026 sind für den Mellowpark vorgesehen.“
Die Beträge im Erläuterungstext werden entsprechend angepasst

0511 Olympiapark Berlin

51900 Unterhaltung der Grundstücke und
6.100.000 --- 6.100.000 6.470.000 2.500.000 8.970.000
baulichen Anlagen
RNr 2400 DH lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: + 2.500.000 Euro
Erläuterung:
Nach dem letzten Satz des dritten Absatzes, der mit „(…) im Olympiastadion veranschlagt.“ endet, wird folgender neuer Satz eingefügt.
„2,5 Mio. Euro in 2027 sind für eine temporäre Hülle für das Olympiabad im Winter (mit auffahrbaren ETFE-Luftkissen in Leichtbauweise) vorgesehen.“
0512 Sportforum Berlin

51900 Unterhaltung der Grundstücke und
5.114.000 500.000 5.614.000 5.564.000 --- 5.564.000
baulichen Anlagen
RNr 2400 DH lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
in 2026: + 500.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:
„500.000 € im Haushaltsjahr 2026 sind für die Erneuerung des Stromanschlusses für das Fußballstadion im Sportforum vorgesehen.“
0532 Polizei Berlin - Landespolizeidirektion -

42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
806.029.000 --- 806.029.000 838.364.000 --- 838.364.000
und Beamten
RNr 2400 DH lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Anpassung des Stellenplans:
2026/2027:
Teilplan A
+ 1 B4 - Direktor/in der Landespolizeidirektion
+ 2 B3 - Erste(r) Direktor/in bei der Polizei Berlin
- 3 A16 - Leitende(r) Polizeidirektor/in
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ 77 A13Z - Erste(r) Polizeihauptkommissar/in mit Amtszulage
- 31 A13S - Erste(r) Polizeihauptkommissar/in
- 34 A12 - Polizeihauptkommissar/in
- 12 A11 - Polizeihauptkommissar/in
42801 Entgelte der planmäßigen
123.953.000 500.000 124.453.000 127.672.000 512.000 128.184.000
Tarifbeschäftigten
RNr 2400 DH lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
in 2026: + 500.000 Euro
in 2027: + 512.000 Euro
Anpassung des Stellenplans:
2026/2027:
Teilplan A
+ 8 E9a - Tarifbeschäftigte

81259 Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen für die 500.000 75.000 575.000 300.000 75.000 375.000
verfahrensabhängige IKT
RNr 2400 DH lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
in 2026: + 75.000 Euro
in 2027: + 75.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Auflistung:
in 2026 und 2027 wird jeweils unter „Erweiterung des Gerätebestandes“ eine neue Zeile mit dem Titel „FAST-ID-Geräte (…) 75.000 €“ eingefügt.

81279 Geräte, technische Einrichtungen,
1.150.000 500.000 1.650.000 1.170.000 500.000 1.670.000
Ausstattungen
Verpflichtungsermächtigungen 1.170.000 500.000 1.670.000 950.000 --- 950.000
RNr 2400 DH lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
in 2026: + 500.000 Euro
in 2027: + 500.000 Euro
VE 2026: + 500.000 Euro
2027: + 500.000 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Auflistung:
in 2026 und 2027 wird jeweils unter „Erweiterung des Gerätebestandes“ eine neue Zeile mit dem Titel „AVÜK-Anlagen und Radar-Trailer (…) 500.000
€“ eingefügt
0543 Polizei Berlin - Landeskriminalamt -

42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
204.603.000 --- 204.603.000 211.313.000 --- 211.313.000
und Beamten
RNr 2400 DH lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Änderung im Stellenplan:
2026/2027:
Teilplan A
+ 42 A13Z - Erste(r) Kriminalhauptkommissar/in mit Amtszulage
- 17 A13S - Erste(r) Kriminalhauptkommissar/in
- 18 A12 - Kriminalhauptkommissar/ in
Seite 15 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
- 7 A11 - Kriminalhauptkommissar/ in

0556 Polizei Berlin - Direktion Zentraler
Service -
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
45.277.000 --- 45.277.000 46.636.000 --- 46.636.000
und Beamten
RNr 2400 DH lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Änderung im Stellenplan:
2026/2027:
Teilplan A
+ 1 B3 - Erste (r) Direktor/in bei der Polizei Berlin
- 1 B3 - Leiter/in der zentralen Serviceeinheit beim Polizeipräsidenten in Berlin

51715 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen
57.488.000 3.061.000 60.549.000 57.488.000 4.263.000 61.751.000
des Facility Managements
RNr 2400 DH lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)
in 2026: + 3.061.000 Euro
in 2027: + 4.263.000 Euro
51820 Mietausgaben für die Nettokaltmiete
aufgrund vertraglicher Verpflichtungen 113.480.000 3.875.000 117.355.000 113.480.000 3.875.000 117.355.000
aus dem Facility Management
RNr 2400 DH lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)
in 2026: + 3.875.000 Euro
in 2027: + 3.875.000 Euro
51925 Nutzerspezifische Nebenkosten im
2.063.000 799.000 2.862.000 2.063.000 891.000 2.954.000
Rahmen des Facility Managements
RNr 2400 DH lfd. Nr. 18 (CDU und SPD)
in 2026: + 799.000 Euro
in 2027: + 891.000 Euro
81179 Fahrzeuge 11.800.000 1.640.000 13.440.000 11.100.000 --- 11.100.000

RNr 2400 DH lfd. Nr. 19 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.640.000 Euro
in 2027: +/-0 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
2026:
80 Einsatzwagen Abschnitt (…) 6.560.000

0561 Berliner Feuerwehr - Behördenleitung -
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
12.132.000 24.000 12.156.000 13.076.000 25.000 13.101.000
und Beamten
RNr 2400 DH lfd. Nr. 20 (CDU und SPD)
in 2026: + 24.000 Euro
in 2027: + 25.000 Euro
Änderung des Stellenplans:
2026/2027
Seite 16 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Teilplan A

+ 1 B2 - Leitende/r Branddirektor/in mit dem Funktionszusatz „als Leitung des Leitungsstabes der Berliner Feuerwehr“
+ 1 B3 - Abteilungsdirektor/in mit dem Funktionszusatz „als Ärztliche Leiter/in Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr“
+ 1 B4 - Leitende/r Branddirektor/in der Feuerwehr mit dem Funktionszusatz „als ständige/r Vertreter/in des/r Landesbranddirektors/in“
+ 1 B6 - Landesbranddirektor/in
- 1 A16 - Leitende/r Branddirektor/in (LdL)
- 1 B2 - Abteilungsdirektor/in
- 1 B3 - Leitende/r Branddirektor/in mit dem Funktionszusatz „als ständige/r Vertreter/in des/r Landesbrand-direktors/in“
- 1 B5 - Landesbranddirektor/in
Jeweils mit Stellenvermerk:
Vorbehaltlich einer entsprechenden Änderung des Landesbesoldungsgesetzes.
54010 Dienstleistungen 350.000 5.000 355.000 357.000 5.000 362.000
RNr 2400 DH lfd. Nr. 21 (CDU und SPD)
in 2026: + 5.000 Euro
in 2027: + 5.000 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:
"Zusätzliche Mittel in Höhe von 5.000 EUR p.a. sind vorgesehen für die Psychosoziale Notfallversorgung für Betroffene (PSNV-B).“

54053 Veranstaltungen 168.000 40.000 208.000 50.000 40.000 90.000
RNr 2400 DH lfd. Nr. 22 (CDU und SPD)

in 2026: + 40.000 Euro
in 2027: + 40.000 Euro
0562 Berliner Feuerwehr - Einsatzbetrieb -

42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
193.399.000 4.000 193.403.000 207.007.000 4.000 207.011.000
und Beamten
RNr 2400 DH lfd. Nr. 23 (CDU und SPD)
in 2026: + 4.000 Euro
in 2027: + 4.000 Euro
Änderung des Stellenplans:
2026/2027:
Teilplan A
+ 1 B2 - Leitende/r Branddirektor/in mit dem Funktionszusatz „als Leitung der Abteilung Einsatzbetrieb (EB)“
- 1 A16 - Leitende/r Branddirektor/in (EB)
Stellenvermerk:
Vorbehaltlich einer entsprechenden Änderung des Landesbesoldungsgesetzes.
0565 Berliner Feuerwehr - Zentraler Service -

42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
20.475.000 9.000 20.484.000 22.031.000 10.000 22.041.000
und Beamten
RNr 2400 DH lfd. Nr. 24 (CDU und SPD)
in 2026: + 9.000 Euro
in 2027: + 10.000 Euro
Änderung des Stellenplans:
2026/2027:
Teilplan A
+ 1 B2 - Leitende/r Branddirektor/in mit dem Funktionszusatz „als Leitung der Abteilung Einsatzsteuerung (ES)“
+ 1 B2 - Leitende/r Regierungsdirektor/in mit dem Funktionszusatz „als Leitung der Abteilung Zentraler Service (ZS) bei der Berliner Feuerwehr“
- 1 A16 - Leitende/r Regierungsdirektor/in (ZS)
- 1 A16 - Leitende/r Branddirektor/in (Einsatzlenkung / Leitstelle - ES)
Seite 17 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Jeweils mit Stellenvermerk:
Vorbehaltlich einer entsprechenden Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
51715 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen
14.420.000 992.000 15.412.000 14.420.000 766.000 15.186.000
des Facility Managements
RNr 2400 DH lfd. Nr. 25 (CDU und SPD)
in 2026: + 992.000 Euro
in 2027: + 766.000 Euro
51820 Mietausgaben für die Nettokaltmiete
aufgrund vertraglicher Verpflichtungen 35.193.000 929.000 36.122.000 35.193.000 834.000 36.027.000
aus dem Facility Management
RNr 2400 DH lfd. Nr. 26 (CDU und SPD)

in 2026: + 929.000 Euro
in 2027: + 834.000 Euro
51925 Nutzerspezifische Nebenkosten im
5.301.000 50.000 5.351.000 5.301.000 21.000 5.322.000
Rahmen des Facility Managements
RNr 2400 DH lfd. Nr. 27 (CDU und SPD)
in 2026: + 50.000 Euro
in 2027: + 21.000 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:

„Mittel in Höhe von 50.000 € im Haushaltsjahr 2026 sind für die Errichtung jeweils eines Pavillons bzw. Carports für die Freiwilligen Feuerwehren
Wilhelmshagen sowie Hellersdorf vorgesehen, als zusätzliche und geschützte Unterstellmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge außerhalb der Wachgebäude
(verbindliche Erläuterung).“
67101 Ersatz von Ausgaben 27.500.000 5.000.000 32.500.000 27.938.000 5.000.000 32.938.000
Verpflichtungsermächtigungen --- 10.000.000 10.000.000 --- --- ---
RNr 2400 DH lfd. Nr. 28 (CDU und SPD)
in 2026: + 5.000.000 Euro
in 2027: + 5.000.000 Euro

VE 2026: + 10.000.000 Euro
2027: + 5.000.000 Euro
2028: + 5.000.000 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

Neuer TA: „Stroke-Einsatz-Mobile (STEMO)“
2026: 5.000.000 Euro
2027: 5.000.000 Euro
Nach dem ersten Satz nach der Tabelle wird folgender Satz eingefügt:
„5 Mio. Euro pro Haushaltsjahr sind für Förderung von STEMOs vorgesehen (verbindliche Erläuterung).“
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
1.675.000 130.000 1.805.000 1.475.000 330.000 1.805.000
Zwecke im Inland
RNr 2400 DH lfd. Nr. 29 (CDU und SPD)
in 2026: + 130.000 Euro
in 2027: + 330.000 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:
Seite 18 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

„Zusätzlich stehen zu über die bisher vorgesehenen Summen hinaus 100.000 € in 2026 und 300.000 € in 2027 für den Landesfeuerwehrverband zur
Verfügung (verbindliche Erläuterung).“
Zusätzlich zu den bisher vorgesehenen Summen stehen jeweils 30.000 € pro Haushaltsjahr für die Arbeitsgemeinschaft Wasserrettungsdienst zur
Verfügung (verbindliche Erläuterung).“
81101 Lösch-Hilfeleistungsfahrzeuge 5.857.000 -4.431.000 1.426.000 4.326.000 -2.900.000 1.426.000
Verpflichtungsermächtigungen 4.326.000 -2.900.000 1.426.000 13.568.000 --- 13.568.000

RNr 2400 DH lfd. Nr. 30 (CDU und SPD)
in 2026: - 4.431.000 Euro
in 2027: - 2.900.000 Euro
VE 2026: - 2.900.000 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle
Streichung der Tabelle.
Ergänzung der Erläuterung:
„Für 2026 und 2027 ist die Beschaffung von LHF-Basisfahrzeugen, LHF-Ausbau und Beladung sowie LHF-Komplettfahrzeugen (einjährige Beschaffung)
vorgesehen.“

81103 Hubrettungsfahrzeuge 1.700.000 -90.000 1.610.000 1.716.000 -204.000 1.512.000
Verpflichtungsermächtigungen 1.716.000 -204.000 1.512.000 1.500.000 --- 1.500.000
RNr 2400 DH lfd. Nr. 31 (CDU und SPD)

in 2026: - 90.000 Euro
in 2027: - 204.000 Euro
VE 2026: - 204.000 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle
Streichung der Tabelle.
Ergänzung der Erläuterung:

„Für 2026 und 2027 ist die Beschaffung von Hubrettungs-Basisfahrzeugen, Hubrettungsfahrzeuge-Ausbau und -Beladung sowie Hubrettungs-
Komplettfahrzeugen (einjährige Beschaffung) vorgesehen.“
81107 Notarzteinsatzfahrzeuge 608.000 304.000 912.000 350.000 350.000 700.000

RNr 2400 DH lfd. Nr. 32 (CDU und SPD)
in 2026: + 304.000 Euro
in 2027: + 350.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle Notarzteinsatzfahrzeuge -komplett-:
„3/2“
2026: 912.000 Euro
2027: 700.000 Euro
81120 Löschboote --- 50.000 50.000 --- 50.000 50.000
Verpflichtungsermächtigungen --- --- --- --- 4.000.000 4.000.000
RNr 2400 DH lfd. Nr. 33 (CDU und SPD)
in 2026: + 50.000 Euro
in 2027: + 50.000 Euro
VE 2026: +/- 0 Euro

Seite 19 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
VE 2027: + 4.000.000 Euro
2028: + 4.000.000 Euro
Erläuterung:

Einfügung der Erläuterung:
„Beschaffung eines Wasserstoff-Feuerwehrboots in 2028“

Haushaltsvermerk:
Der Wegfallvermerk wird gestrichen

89120 Neubau von Wachen der Freiwilligen
6.078.000 -6.078.000 --- 2.800.000 -2.800.000 ---
Feuerwehr
Verpflichtungsermächtigungen 7.300.000 -7.300.000 --- 4.500.000 -4.500.000 ---
RNr 2400 DH lfd. Nr. 34 (CDU und SPD)
in 2026: - 6.078.000 Euro
in 2027: - 2.800.000 Euro
VE 2026: - 7.300.000 Euro
VE 2027: - 4.500.000 Euro
Erläuterung:
Verlagerung nach Kapitel 2980 MG 05
Haushaltsvermerk:

Einfügung Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
0566 Berliner Feuerwehr - Berliner
Feuerwehr- und Rettungsdienst-
Akademie -
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
12.578.000 4.000 12.582.000 13.742.000 4.000 13.746.000
und Beamten
RNr 2400 DH lfd. Nr. 35 (CDU und SPD)
in 2026: + 4.000 Euro
in 2027: + 4.000 Euro
Änderung des Stellenplans:
2026/2027:
Teilplan A

+1 B2 - Leitende/r Branddirektor/in mit dem Funktionszusatz „als Leitung der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie“
-1 A16 - Leitende/r Branddirektor/in A16 (BFRA)
Stellenvermerk:
Vorbehaltlich einer entsprechenden Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
52501 Aus- und Fortbildung 7.316.000 5.000 7.321.000 7.326.000 5.000 7.331.000

RNr 2400 DH lfd. Nr. 36 (CDU und SPD)
in 2026: + 5.000 Euro
in 2027: + 5.000 Euro
Erläuterung:

Ergänzung der Erläuterung:
"Zusätzliche Mittel in Höhe von 5.000 EUR sind vorgesehen für die Psychosoziale Notfallversorgung für Betroffene (PSNV-B).“

Seite 20 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
0574 Landesamt für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten -
Fahrerlaubnisse, Personen- und
Güterbeförderung -
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen
1.966.000 180.000 2.146.000 2.028.000 180.000 2.208.000
Tarifbeschäftigten
RNr 2400 DH lfd. Nr. 37 (CDU und SPD)
in 2026: + 180.000 Uhr
in 2027: + 180.000 Uhr
Anpassung des Stellenplans:
2026/2027:
Teilplan A
+ 2,4 E9b - Tarifbeschäftigte

Stellenvermerk 0120:
Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2027 weg.
Stellenvermerk:
„Die Beschäftigungspositionen im LABO Berlin werden im Bereich Konzessionserteilung Mietwagengewerbe verstärkt“

Seite 21 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
06 Justiz und Verbraucherschutz

0600 Senatsverwaltung für Justiz und
Verbraucherschutz - Politisch-
Administrativer Bereich und Service -
45903 Prämien für besondere Leistungen --- --- --- --- --- ---
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Haushaltsvermerk:
Wegfallvermerk:
Der Titel fällt weg.

53111 Ausschreibungen, Bekanntmachungen 80.000 30.000 110.000 80.000 30.000 110.000
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)

in 2026: + 30.000 Euro
in 2027: + 30.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

Werbemaßnahmen zur Bewerbung von Justizberufen
2026: 30.000 Euro
2027: 30.000 Euro
54010 Dienstleistungen 573.000 335.000 908.000 573.000 335.000 908.000
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)

in 2026: + 335.000 Euro
in 2027: + 335.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 2: Ausbildungsoffensive und Personalmarketing
2026: 300.000 Euro
2027: 300.000 Euro
Die Wörter „(externe Beratungsdienstleistung)“ werden aus der TA-Bezeichnung gestrichen.
TA 20: Organisation und Einrichtung von Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche
Richterinnen und Richter
2026: 15.000 Euro
2027: 15.000 Euro
TA 23 (neu): Vorbereitung der Schöffen-Wahlen im Land Berlin
2026: 20.000 Euro
2027: 20.000 Euro
63201 Ersatz von Verwaltungsausgaben an
12.400.000 1.200.000 13.600.000 12.400.000 1.200.000 13.600.000
Länder
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.200.000 Euro
in 2027: + 1.200.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
Ausgleichszahlungen für das gemeinsame Landessozialgericht
2026: 7.900.000 Euro
2027: 7.900.000 Euro
Seite 22 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Ausgleichszahlungen für das gemeinsame Finanzgericht
2026: 5.700.000 Euro
2027: 5.700.000 Euro
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
8.918.000 400.000 9.318.000 9.154.000 400.000 9.554.000
Einrichtungen
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
in 2026: + 400.000 Euro
in 2027: + 400.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

Servicestelle Wegweiser
2026: 105.185 Euro
2027: 107.487 Euro
Übergangsbegleitung für inhaftierte und haftentlassene Männer des Berliner Justizvollzuges
2026: 277.641 Euro
2027: 283.768 Euro
„Präfix R Berlin - Durchführung von Elterncoaching in Berliner Haftanstalten“ (neu)
2026: 180.000 Euro
2027: 180.000 Euro
(Zuordnung zum Arbeitsfeld Beratung und Betreuung von Inhaftierten/ Übergangsmanagement)
Gefangenenseelsorge
2026: 450.000 Euro
2027: 450.000 Euro
Die Teilsummen der Arbeitsfelder sowie die Gesamtsumme werden entsprechend angepasst.
97203 Pauschale Minderausgaben -12.330.000 6.867.000 -5.463.000 -12.560.000 6.633.000 -5.927.000
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
in 2026: + 6.867.000 Euro
in 2027: + 6.633.000 Euro

0608 Senatsverwaltung für Justiz und
Verbraucherschutz - Verbraucherschutz
-
54068 Ausgaben für den Tierschutz --- 120.000 120.000 --- 120.000 120.000
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)

in 2026: + 120.000 Euro
in 2027: + 120.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung einer Tabelle:

TA 1: Kastration von Katzen
2026: 50.000 Euro
2027: 50.000 Euro
2025: 50.000 Euro
TA 2: Stadttaubenmanagement
2026: 70.000 Euro
2027: 70.000 Euro
2025: 200.000 Euro
68250 Zuschuss an das Landeslabor Berlin-
25.940.000 1.888.000 27.828.000 25.940.000 2.612.000 28.552.000
Brandenburg (LLBB)
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.888.000 Euro
in 2027: + 2.612.000 Euro
Seite 23 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68304 Förderung der Tierzucht 183.000 195.000 378.000 188.000 213.000 401.000

RNr 2400 CZ lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
in 2026: + 195.000 Euro
in 2027: + 213.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 4: Finanzierung von Projekten zur Umsetzung der „Strategie für Bienen und andere Bestäuber in Berlin“ für:
a) Die Stabilisierung der Bienenbestände und deren Gesunderhaltung
2026: 10.000 Euro
2027: 10.000 Euro
b) Die Unterstützung von Projekten zur Haltung von Bienenstöcken in Kitas, Schulen, Bildungseinrichtungen, öffentlichen Einrichtungen, in Kleingärten
und auf Wohngebäuden
2026: 55.000 Euro
2027: 55.000 Euro
c) Bienenseuchen-Monitoring Amerikanische Faulbrut (AFB), Durchführung der labordiagnostischen Untersuchungen
2026: 80.000 Euro
2027: 98.000 Euro
d) Bienenkoordinationsstelle zur wissenschaftlichen Begleitung der Bienenhaltung, der Bienengesundheit und des Bienenschutzes in der Forschung,
Lehre und Weiterbildung
2026: 50.000 Euro
2027: 50.000 Euro
Die Teilsumme und die Gesamtsumme werden entsprechend angepasst.
68451 Zuschüsse für den Tierschutz 90.000 125.000 215.000 90.000 125.000 215.000
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)

in 2026: + 125.000 Euro
in 2027: + 125.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:

Der Satz „Die Ausgaben sind vorgesehen für die Unterstützung von Projekten von Tierschutzorganisationen und –verbänden.“ wird gestrichen.
Folgende Sätze werden stattdessen in die Erläuterung eingefügt:

„Die Ausgaben sind vorgesehen für
1. Unterstützung von Projekten von Tierschutzorganisationen und –verbänden, darunter die Berliner Tiertafel, i. H. v. jährlich 90.000 €
2. Tierheim Berlin i. H. v. jährlich 50.000 €
3. Knirpsenfarm Malchower Grashüpfer e.V. i. H. v. jährlich 75.000 €.“
68461 Förderung der Umsetzung der
1.146.000 659.000 1.805.000 1.144.000 659.000 1.803.000
Ernährungsstrategie
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
in 2026: + 659.000 Euro
in 2027: + 659.000 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:
Vor dem Gender Budgeting werden folgende Sätze eingefügt:
„Zusätzliche Mittel werden für die folgenden Projekte bereitgestellt:
1. Klimaacker 2.0 des Weltacker Berlin e.V. (BEK-Projekt, hier: Kofinanzierungsanteil von 20% der Berliner Ernährungsstrategie), 10.000 € jährlich.
2. Ernährungsbildung in Berliner Kitas des Restlos Glücklich e.V. (BEK-Projekt, hier: Kofinanzierungsanteil von 20% der Berliner Ernährungsstrategie),
54.000 € jährlich.
3. Berlin is(s)t klimafreundlich der Verbraucherzentrale Berlin e.V. (BEK-Projekt, hier: Kofinanzierungsanteil der Berliner Ernährungsstrategie),
55.000 € jährlich.
4. Berliner Ernährungsstrategie in den Kiezen, Ernährungslotsen/-coaches. Mittel der ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative
Seite 24 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
(hier: Kofinanzierungsanteil der Berliner Ernährungsstrategie), 540.000 € jährlich.

68469 Zuschuss an die Verbraucherzentrale
2.100.000 325.000 2.425.000 2.100.000 325.000 2.425.000
Berlin e.V.
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
in 2026: + 325.000 Euro
in 2027: + 325.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:
Der letzte Absatz der Erläuterung („Wegfall der … aufgrund der Konsolidierungsmaßnahmen zum Haushalt.“) wird gestrichen.

Stattdessen wird folgender Satz eingefügt:
„Die Ausgaben umfassen außerdem die Dualen Förderungen (50%) der Verbraucherzentrale Berlin e.V. in den Bereichen „Information der
Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Gebiet der Ernährung“ sowie „Information der Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich des
wirtschaftlichen Verbraucherschutzes.“
68475 Förderung der Verbraucheraufklärung --- 280.000 280.000 --- 280.000 280.000

RNr 2400 CZ lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
in 2026: + 280.000 Euro
in 2027: + 280.000 Euro
Erläuterung:

Folgende Sätze werden in die Erläuterung eingefügt:
„Mittel in Höhe von 100.000 € pro Haushaltsjahr sind für die Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale am neuen Standort vorgesehen.

Mittel in Höhe von 180.000 € pro Haushaltsjahr sind für den Stromsparcheck der Caritas vorgesehen.“
0610 Strafverfolgungsbehörden

42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
66.790.000 1.685.000 68.475.000 69.874.000 1.727.000 71.601.000
und Beamten
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.685.000 Euro
in 2027: + 1.727.000 Euro
Änderung des Stellenplans:
Seite 323, Bereichsüberschrift Generalstaatsanwaltschaft:
ab 2026
+ 1,000 Stelle R7 (Stellenvermerk: Vorbehaltlich einer entsprechenden Änderung des Landesbesoldungsgesetzes)
- 1,000 Stelle R6
Seiten 323/324, Bereichsüberschrift Staatsanwaltschaft:
ab 2026
+ 11,000 Stellen R1
+ 3,000 Stellen A10 (JOI)
+ 2,000 Stellen A8 (JHS)
Seite 324, Bereichsüberschrift Amtsanwaltschaft:
ab 2026
+ 2,000 Stellen A14gD (EOAA)
+ 3,000 Stellen A8 (JHS)
81240 KOMSTA-Kommunikation innerhalb der
2.255.000 -695.000 1.560.000 2.995.000 -2.345.000 650.000
Staatsanwaltschaft
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)
in 2026: - 695.000 Euro
in 2027: - 2.345.000 Euro
Erläuterung:
Seite 25 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Anpassung der Erläuterung:
Wegfall der Teilansätze in 2026:
Ersatz Server-Hardware (60 T€),
Ersatzbeschaffung Tertiärspeicherung (350 T€),
Hochleistungsscanner (260 T€),
Ersatzbeschaffung Firewall CDA-Lösung (25 T€)
Wegfall der Teilansätze in 2027:
Ersatz Server-Hardware (700 T€),
Ersatz Monitore (1.200 T€),
Ersatz für Notebooks zzgl. Dockingstation (Ersatz für ThinClient) für Entscheider Vollausstattung (300 T€),
Ersatz-Router für CDA-Lösung für Notebook (30 T€),
Ersatzbeschaffung Sitzungssaal-Clients (90 T€),
Ersatzbeschaffung Auswerte-Notebooks (25 T€)
81260 KOMSTA-Kommunikation innerhalb der
360.000 -360.000 --- 400.000 -400.000 ---
Staatsanwaltschaft
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
in 2026: - 360.000 Euro
in 2027: - 400.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:
Die Erläuterung wird durch folgenden Satz ersetzt: „Die Ausgaben werden künftig bei Kapitel 2980, Titel 81260 (MG 06) nachgewiesen.“
0620 Ordentliche Gerichtsbarkeit
42801 Entgelte der planmäßigen
68.010.000 91.000 68.101.000 64.633.000 93.000 64.726.000
Tarifbeschäftigten
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)
in 2026: + 91.000 Euro
in 2027: + 93.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung einer Erläuterung:
„Zusätzliche Mittel in Höhe von 91.000 € im Haushaltsjahr 2026 und 93.000 € im Haushaltsjahr 2027 sind für eine zusätzliche Stelle eines/einer
Wirtschaftsreferenten/-in im Fachbereich der Wirtschaftsstrafkammern am Landgericht 1 zur Unterstützung des richterlichen Personals bei großen
Wirtschaftsstrafverfahren vorgesehen (verbindliche Erläuterung).“
Änderung des Stellenplans:
Seite 361, Bereichsüberschrift Landgericht I – Strafsachen –
ab 2026
+ 1,000 Stelle E 14
51920 Unterhaltung der baulichen Anlagen für
20.000 30.000 50.000 20.000 30.000 50.000
die IKT
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 18 (CDU und SPD)
in 2026: + 30.000 Euro
in 2027: + 30.000 Euro
Erläuterung:

Ergänzung der Erläuterung:
„Ebenso sind Hitzeschutzmaßnahmen (z.B. Jalousien) und mobile Klimageräte für das Familiengericht vorgesehen.“
51925 Nutzerspezifische Nebenkosten im
--- 2.070.000 2.070.000 --- 2.070.000 2.070.000
Rahmen des Facility Managements
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 19 (CDU und SPD)
in 2026: + 2.070.000 Euro
in 2027: + 2.070.000 Euro
Seite 26 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:

„Die Mittel sind für folgende sicherheitsrelevante Maßnahmen am Standort Turmstraße 91 (Campus Moabit) vorgesehen:
1. Ertüchtigung Eingangsbereich
2026/2027: 1.250.000 € p. a.
2. Umbau von Haftzellen
2026/2027: 120.000 € p. a.
3. Modernisierung Sicherheitsportal Wilsnacker Straße 4
2026/2027: 400.000 € p. a.
4. Umbau Wachtmeisterlogen im III. Erweiterungsbau
2026/2027: 300.000 p. a.“

52610 Gutachten --- 350.000 350.000 --- 350.000 350.000
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 20 (CDU und SPD)

in 2026: + 350.000 Euro
in 2027: + 350.000 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:

„Die Mittel sind für die Fortsetzung des Vertrages mit dem Arbeitsmedizinischen Zentrum der Charité (AMZ) vorgesehen.“
81254 Informationsmanagement in der
Ordentlichen Gerichtsbarkeit 2.075.000 -2.075.000 --- 2.040.000 -2.040.000 ---
(Masterplan IMOG)
Verpflichtungsermächtigungen 1.840.000 -1.840.000 --- 1.870.000 -1.870.000 ---
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 22 (CDU und SPD)

in 2026: - 2.075.000 Euro
in 2027: - 2.040.000 Euro
VE 2026: - 1.840.000 Euro
VE 2027: - 1.870.000 Euro
Erläuterung:
Die Erläuterung wird durch folgenden Satz ersetzt: „Die Ausgaben werden künftig bei Kapitel 2980, Titel 81254 (MG 06) nachgewiesen.“

81276 Informationsmanagement in der
Ordentlichen Gerichtsbarkeit 2.050.000 -2.050.000 --- 2.050.000 -2.050.000 ---
(Masterplan IMOG)
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 21 (CDU und SPD)
in 2026: - 2.050.000 Euro
in 2027: - 2.050.000 Euro
Erläuterung:

Die Erläuterung wird durch folgenden Satz ersetzt: „Die Ausgaben werden künftig bei Kapitel 2980, Titel 81276 (MG 06) nachgewiesen.“

0661 Justizvollzugsanstalt Plötzensee
28290 Sonstige zweckgebundene Einnahmen
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
für konsumtive Zwecke
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 23 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
Erläuterung:
Seite 27 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Einfügung der folgenden Erläuterung:

„Einnahmen der Arbeitsbetriebe der Einrichtung, die zur Deckung der Ausgaben für Verbrauchsmittel zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden“
Haushaltsvermerk:
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 51490.

51140 Geräte, Ausstattungs- und
213.000 10.000 223.000 213.000 --- 213.000
Ausrüstungsgegenstände
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 24 (CDU und SPD)
in 2026: + 10.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

JVA Plötzensee
TA 6: Waffen und Sicherheitsausrüstungen
2026: 21.000 Euro
2027: 11.000 Euro
51490 Verbrauchsmittel, Haltung von
Fahrzeugen aus zweckgebundenen --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Einnahmen
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 25 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der folgenden Erläuterung:

„Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen für Verbrauchsmittel der Arbeitsbetriebe in der Einrichtung.“
„Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden
(verbindliche Erläuterung).“

54002 Personal- und
Organisationsmanagement (ohne Aus- 11.000 5.000 16.000 11.000 5.000 16.000
und Fortbildung)
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 26 (CDU und SPD)
in 2026: + 5.000 Euro
in 2027: + 5.000 Euro
81214 Waschstraße für die zentrale Wäscherei
1.200.000 -1.200.000 --- --- --- ---
in der JVA Plötzensee
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 27 (CDU und SPD)
in 2026: - 1.200.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:

Die Erläuterung wird durch folgenden Satz ersetzt:
„Die Ausgaben werden künftig bei Kapitel 2980, Titel 81214 (MG 06) nachgewiesen.“
0663 Justizvollzugsanstalt für Frauen

28290 Sonstige zweckgebundene Einnahmen
1.000 1.000 2.000 1.000 1.000 2.000
für konsumtive Zwecke
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 28 (CDU und SPD)
Seite 28 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
Erläuterung:

Einfügung der folgenden Erläuterung:
„Einnahmen der Arbeitsbetriebe der Einrichtung, die zur Deckung der Ausgaben für Verbrauchsmittel zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden“

Haushaltsvermerk:
Der bestehende Zweckbindungsvermerk wird folgendermaßen ersetzt:
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 51490 und 54690.
51140 Geräte, Ausstattungs- und
56.600 10.000 66.600 56.600 --- 56.600
Ausrüstungsgegenstände
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 29 (CDU und SPD)
in 2026: + 10.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 6: Waffen- und Sicherheitsausrüstungen
2026: 12.600 Euro
2027: 2.600 Euro
51490 Verbrauchsmittel, Haltung von
Fahrzeugen aus zweckgebundenen --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Einnahmen
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 30 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
Erläuterung:

Einfügung der folgenden Erläuterung:
„Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen für Verbrauchsmittel der Arbeitsbetriebe in der Einrichtung.“

„Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden
(verbindliche Erläuterung).“
0664 Justizvollzugsanstalt des Offenen
Vollzuges Berlin
28290 Sonstige zweckgebundene Einnahmen
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
für konsumtive Zwecke
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 31 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der folgenden Erläuterung:

„Einnahmen der Arbeitsbetriebe der Einrichtung, die zur Deckung der Ausgaben für Verbrauchsmittel zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden“
Haushaltsvermerk:

Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 51490.
51140 Geräte, Ausstattungs- und
34.600 10.000 44.600 34.600 --- 34.600
Ausrüstungsgegenstände
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 32 (CDU und SPD)
Seite 29 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
in 2026: + 10.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 6: Sicherheitsausrüstungen
2026: 14.000 Euro
2027: 4.000 Euro
51490 Verbrauchsmittel, Haltung von
Fahrzeugen aus zweckgebundenen --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Einnahmen
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 33 (CDU und SPD)

in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der folgenden Erläuterung:
„Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen für Verbrauchsmittel der Arbeitsbetriebe in der Einrichtung.“

„Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden
(verbindliche Erläuterung).“
54002 Personal- und
Organisationsmanagement (ohne Aus- 20.000 5.000 25.000 20.000 5.000 25.000
und Fortbildung)
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 34 (CDU und SPD)

in 2026: + 5.000 Euro
in 2027: + 5.000 Euro
0666 Justizvollzugsanstalt Moabit
28290 Sonstige zweckgebundene Einnahmen
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
für konsumtive Zwecke
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 35 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
Erläuterung:

Einfügung der folgenden Erläuterung:
„Einnahmen der Arbeitsbetriebe der Einrichtung, die zur Deckung der Ausgaben für Verbrauchsmittel zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden“
Haushaltsvermerk:

Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 51490.

51140 Geräte, Ausstattungs- und
179.000 10.000 189.000 179.000 --- 179.000
Ausrüstungsgegenstände
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 36 (CDU und SPD)
in 2026: + 10.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 3: Waffen und Sicherheitsausrüstungen
2026: 25.000 Euro
2027: 15.000 Euro
Seite 30 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
51490 Verbrauchsmittel, Haltung von
Fahrzeugen aus zweckgebundenen --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Einnahmen
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 36 (CDU und SPD)

in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der folgenden Erläuterung:

„Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen für Verbrauchsmittel der Arbeitsbetriebe in der Einrichtung.“
„Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden
(verbindliche Erläuterung).“
0668 Justizvollzugsanstalt Tegel

28290 Sonstige zweckgebundene Einnahmen
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
für konsumtive Zwecke
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 37 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der folgenden Erläuterung:

„Einnahmen der Arbeitsbetriebe der Einrichtung, die zur Deckung der Ausgaben für Verbrauchsmittel zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden“
Haushaltsvermerk:
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 51490.

51140 Geräte, Ausstattungs- und
273.000 10.000 283.000 273.000 --- 273.000
Ausrüstungsgegenstände
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 38 (CDU und SPD)
in 2026: + 10.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 4: Geräte und Ausstattungsgegenstände in den Verwaltungs- und Wirtschaftsbereichen,
Büromaschinen, Waffen und Sicherheitsausrüstung
2026: 30.000 Euro
2027: 20.000 Euro
51490 Verbrauchsmittel, Haltung von
Fahrzeugen aus zweckgebundenen --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Einnahmen
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 39 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der folgenden Erläuterung:

„Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen für Verbrauchsmittel der Arbeitsbetriebe in der Einrichtung.“
„Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden
(verbindliche Erläuterung).“

Seite 31 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
0669 Jugendstrafanstalt

28290 Sonstige zweckgebundene Einnahmen
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
für konsumtive Zwecke
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 40 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der folgenden Erläuterung:
„Einnahmen der Arbeitsbetriebe der Einrichtung, die zur Deckung der Ausgaben für Verbrauchsmittel zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden“

Haushaltsvermerk:
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 51490.

51140 Geräte, Ausstattungs- und
93.000 10.000 103.000 93.000 --- 93.000
Ausrüstungsgegenstände
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 41 (CDU und SPD)
in 2026: + 10.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 6: Waffen und Sicherheitsausrüstungen
2026: 15.000 Euro
2027: 5.000 Euro
51490 Verbrauchsmittel, Haltung von
Fahrzeugen aus zweckgebundenen --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Einnahmen
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 42 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
Erläuterung:

Einfügung der folgenden Erläuterung:
„Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen für Verbrauchsmittel der Arbeitsbetriebe in der Einrichtung.“
„Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden
(verbindliche Erläuterung).“

0671 Jugendarrestanstalt
51140 Geräte, Ausstattungs- und
5.800 10.000 15.800 5.800 --- 5.800
Ausrüstungsgegenstände
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 43 (CDU und SPD)
in 2026: + 10.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:

Hinter dem Wort „Sicherheitsausrüstung“ werden folgende Wörter ergänzt: „(u.a. Schlauchtücher zum Schutz des Halses)“

Seite 32 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
0672 Justizvollzugsanstalt Heidering

28290 Sonstige zweckgebundene Einnahmen
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
für konsumtive Zwecke
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 44 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der folgenden Erläuterung:
„Einnahmen der Arbeitsbetriebe der Einrichtung, die zur Deckung der Ausgaben für Verbrauchsmittel zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden“

Haushaltsvermerk:
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 51490.

42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
12.660.000 239.000 12.899.000 13.040.000 245.000 13.285.000
und Beamten
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 45 (CDU und SPD)
in 2026: + 239.000 Euro
in 2027: + 245.000 Euro
Änderung des Stellenplans
Seite 413, Bereichsüberschrift Teilplan A
ab 2026
+ 5,000 Stellen A7 (JVOS)
51140 Geräte, Ausstattungs- und
132.000 10.000 142.000 132.000 --- 132.000
Ausrüstungsgegenstände
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 46 (CDU und SPD)
in 2026: + 10.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 6: Waffen und Sicherheitsausrüstungen (einschl. Ersatz und Reparatur von Funkgeräten)
2026: 55.000 Euro
2027: 45.000 Euro
51490 Verbrauchsmittel, Haltung von
Fahrzeugen aus zweckgebundenen --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Einnahmen
RNr 2400 CZ lfd. Nr. 47 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
Erläuterung:

Einfügung der folgenden Erläuterung:
„Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen für Verbrauchsmittel der Arbeitsbetriebe in der Einrichtung.“

„Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden
(verbindliche Erläuterung).“

Seite 33 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
07 Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Allgemeine Erläuterungen
Teil A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
RNr 2400 DE lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

Ein weiterer Deckungsvermerk ist am Ende der Erläuterungen zu Teil A. einzufügen:
Deckungsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Hauptgruppen 5 bis 8 des Einzelplans 07 sind zur komplementären
Finanzierung von förderfähigen Maßnahmen im Rahmen des Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) gegenüber Kapitel 0710,
Titel 88308 deckungspflichtig; im übrigen deckungsfähig gemäß § 20 Abs. 1 LHO.
07 Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und
Umwelt
0700 Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt - Politisch-
Administrativer Bereich und Service -
45903 Prämien für besondere Leistungen 1.000 -1.000 --- 1.000 -1.000 ---

RNr 2400 BN lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
in 2026: - 1.000 Euro
in 2027: - 1.000 Euro
Erläuterung löschen.

Haushaltsvermerk:
Die Sperrvermerke sind zu löschen
Wegfallvermerk:
Die Ausgaben fallen künftig weg.
97110 Verstärkungsmittel --- 1.347.000 1.347.000 --- 348.000 348.000

RNr 2400 DE lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.347.000 Euro
in 2027: + 348.000 Euro
Erläuterung:

Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:
„Zuschuss für den Neubau des Umweltbildungszentrums im Britzer Garten. Hierfür stehen Mittel in Höhe von 1.347.000 Euro in 2026 und 348.000 Euro
in 2027 zur Verfügung.
Die Mittel können nach Maßgabe des § 50 LHO auf die sachlich in Betracht kommenden Titel umgesetzt werden.“
Haushaltsvermerk:
Einfügung Sperrvermerk:

„Ausgaben in Höhe von 1.347.000 € im 1. Planjahr sind qualifiziert gesperrt.
Ausgaben in Höhe von 348.000 € im 2. Planjahr sind qualifiziert gesperrt“
Der Wegfallvermerk wird gestrichen.
97203 Pauschale Minderausgaben -30.000.000 -19.567.000 -49.567.000 -30.000.000 -28.452.000 -58.452.000

RNr 2400 BN lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
in 2026: - 19.567.000 Euro
in 2027: - 28.452.000 Euro

Seite 34 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
0710 Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt - Umwelt- und
Klimaschutzpolitik, Kreislaufwirtschaft
und Immissionsschutz -
52112 Maßnahmen zur Lärmminderung im
1.250.000 500.000 1.750.000 1.250.000 500.000 1.750.000
Straßenland
RNr 2400 BN lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
in 2026: + 500.000 Euro
in 2027: + 500.000 Euro
54010 Dienstleistungen 2.422.000 209.000 2.631.000 2.617.000 209.000 2.826.000

RNr 2400 BN lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
in 2026: + 209.000 Euro
in 2027: + 209.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 22: Hochwertige Kreislaufwirtschaft in Berlin (Kommunikation und Kampagne)
2026: 100.000 Euro
2027: 100.000 Euro
TA 24: Ressourcenschonung und zirkuläres Bauen
2026: 250.000 Euro
2027: 250.000 Euro
68478 Zuschüsse an gemeinnützige
Einrichtungen für Klimaschutz, 189.000 2.325.000 2.514.000 1.000 2.325.000 2.326.000
Klimaanpassung und Wärmewende
RNr 2400 BN lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
in 2026: + 2.325.000 Euro
in 2027: + 2.325.000 Euro
Erläuterung:

Ergänzung der Erläuterung:
„Die Mittel sind unter anderem für folgende Projekte vorgesehen:
- Berlin isst klimafreundlich: 170.000 € ab 2026
- Ernährungsstrategie Förderung für Weltacker in Pankow: 90.000 € ab 2026
- Flotte Kommunal: 300.000 € ab 2026
- Ernährungsbildung in Kitas: 215.000 € ab 2026
- Klima- und Hitzeschutzmaßnahmen für Träger von gemeinnützigen Kindertages- und Begegnungsstätten, z.B. Wohlfahrtsverbände: 600.000 € ab
2026
- Bau-Info Zentrum: 300.000 € ab 2026
- Förderung intelligente Heizsysteme: 600.000 € ab 2026
- Kühlgeräte-Tausch der Caritas (Zuschuss für die Anschaffung energieeffizienter Kühlgeräte für einkommensschwache Haushalte): 50.000 € ab 2026
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
1.114.000 1.550.000 2.664.000 1.114.000 1.550.000 2.664.000
Zwecke im Inland
RNr 2400 BN lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.550.000 Euro
in 2027: + 1.550.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 3: Zuschüsse zur Umsetzung der Zero-Waste-Strategie, Ressourcenschonung und Aufbau eines Reparaturnetzwerkes
2026: 870.000 Euro
2027: 870.000 Euro
Umbenennung von TA 5 in „Zuschüsse für Reparatur-Bonus“
Seite 35 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
TA 5: Zuschüsse für Reparatur-Bonus
2026: 1.250.000 Euro
2027: 1.250.000 Euro
88308 Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen
des Berliner Programms für nachhaltige
17.661.000 --- 17.661.000 8.753.000 --- 8.753.000
Entwicklung 2 –BENE 2- (Förderperiode
2021-2027)
RNr 2400 DE lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Am Ende der Erläuterungen ist folgender Satz einzufügen:
„Die Fördermittel der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) dürfen zur komplementären
Finanzierung von förderfähigen Maßnahmen im Rahmen des Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung (BENE 2), die an anderer Stelle im
Haushaltsplan des Landes Berlin veranschlagt sind, herangezogen werden (Ausnahme zu § 35, Absatz 2, Satz 1 Landeshaushaltsordnung).
Haushaltsvermerk:
Der vorhandene Deckungsvermerk ist wie folgt zu ergänzen:

Darüber hinaus sind die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Titels 88308 deckungsberechtigt gegenüber den veranschlagten Ausgaben
und Verpflichtungsermächtigungen für förderfähige Maßnahmen im Rahmen des Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) in den
Hauptgruppen 5 bis 8 des Einzelplans 07.
0720 Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt - Integrativer
Umweltschutz -
54010 Dienstleistungen 3.067.000 1.505.000 4.572.000 7.620.000 1.505.000 9.125.000
RNr 2400 BN lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)

in 2026: + 1.505.000 Euro
in 2027: + 1.505.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 5: Beprobung des Grundwassers im Landesmessnetz Berlin gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Grundwasserverordnung
(landesweite Überwachung der Grundwasserqualität)
2026: 100.000 Euro
2027: 100.000 Euro
TA 12: Verstetigung und Ausweitung von Pilotprojekten zum lokalen Grundwassermanagement
2026: 1.250.000 Euro
2027: 1.250.000 Euro
TA 14: Maßnahmen im Rahmen der Blue Community
2026: 31.000 Euro
2027: 30.000 Euro
TA 18: Schwammstadt
2026: 370.000 Euro
2027: 370.000 Euro
89101 Zuschüsse an die Berliner
Wasserbetriebe für
--- 200.000 200.000 --- 200.000 200.000
Gewässergütemaßnahmen für besseren
Gewässerschutz
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
In 2026: + 200.000 Euro
In 2027: + 200.000 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:
Seite 36 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

„Jeweils 200.000 € in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 sind für die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens und eines Retentionsfilters für den
Rummelsburger See vorgesehen.“
Haushaltsvermerk:
Der Wegfallvermerk wird gestrichen.
0730 Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt - Verkehr -

23110 Zuweisungen des Bundes nach dem
731.942.000 10.300.000 742.242.000 747.136.000 10.300.000 757.436.000
Regionalisierungsgesetz
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
In 2026: + 10.300.000 Euro
In 2027: + 10.300.000 Euro
Erläuterung:
Die Erläuterungen werden entsprechend angepasst.
52108 Maßnahmen zur Verbesserung des
2.500.000 3.000.000 5.500.000 2.500.000 2.800.000 5.300.000
Radverkehrs
Verpflichtungsermächtigungen 8.500.000 2.800.000 11.300.000 4.000.000 --- 4.000.000
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
In 2026: + 3.000.000 Euro
In 2027: + 2.800.000 Euro
VE 2026: + 2.800.000 Euro
2027: + 2.800.000 Euro
2028: +/- 0 Euro
2029: +/- 0 Euro
2030: +/- 0 Euro
2031: +/- 0 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro
52121 Maßnahmen zur Erhöhung der
3.000.000 1.800.000 4.800.000 3.000.000 1.000.000 4.000.000
Verkehrssicherheit
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
In 2026: + 1.800.000 Euro
In 2027: + 1.000.000 Euro
52122 Maßnahmen zur Verbesserung des
2.600.000 500.000 3.100.000 2.800.000 3.000.000 5.800.000
Fußverkehrs
Verpflichtungsermächtigungen 6.000.000 3.000.000 9.000.000 6.000.000 --- 6.000.000
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
In 2026: + 500.000 Euro
In 2027: + 3.000.000 Euro
VE 2026: + 3.000.000 Euro
2027: + 3.000.000 Euro
2028: +/- 0 Euro
2029: +/- 0 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro
52144 Maßnahmen zur Umsetzung einer
4.000.000 -3.999.000 1.000 4.000.000 -3.999.000 1.000
Sharing-Strategie
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
In 2026: - 3.999.000 Euro
In 2027: - 3.999.000 Euro
Erläuterung:
Seite 37 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Anpassung der Titelerläuterung:
Ergänzung des Wortes "zukünftigen" in dem Satz:
"Der Titel dient der zukünftigen Finanzierung der Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung und Umsetzung einer Sharing-Strategie für den
öffentlichen Raum."
Streichung des Wortes "insbesondere" in dem Satz:
"Ziel ist die gesamtstädtische Verfügbarkeit von sachgerechten Angeboten im Sharing-Segment, insbesondere um diese mit dem bestehenden Ö(PN)V
zu verknüpfen."
54010 Dienstleistungen 2.500.000 1.000.000 3.500.000 2.500.000 50.000 2.550.000

RNr. 2400 BN lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)
In 2026: + 1.000.000 Euro
In 2027: + 50.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Titelerläuterung:
Änderung des letzten Satzes in:
„Zu nennen sind hier bspw. Monitoring und ggf. Fortschreibung der Planwerke (insbes. Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr),
Datenmanagementplattform für Sharing-Angebote, Verkehrssimulationen oder Maßnahmen zur Baustellenkoordinierung, inkl. von Lizenzen.“
54060 Aufwendungen für das
285.000.000 20.600.000 305.600.000 285.000.000 20.600.000 305.600.000
Deutschlandticket
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
In 2026: + 20.600.000 Euro
In 2027: + 20.600.000 Euro
Erläuterung:
Die folgenden Sätze werden aus der Erläuterung gestrichen: „Finanzierung des Deutschlandtickets unter der Annahme, dass die Finanzierung des
Deutschlandtickets ab 2026 weiterhin hälftig durch Bund und Länder im Umfang von insgesamt 3 Mrd. Euro pro Jahr erfolgt. Die Entscheidung zur
Fortsetzung des Deutschlandtickets ist zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht getroffen worden und wird in der 2. Jahreshälfte 2025
erwartet.“
54084 Leistungen außerhalb der
Verkehrsverträge an 1.000 1.700.000 1.701.000 1.000 1.700.000 1.701.000
Verkehrsunternehmen
RNr 2400 BN lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.700.000 Euro
in 2027: + 1.700.000 Euro

Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:
Erweiterung der Aufzählung am Ende durch „Fortsetzung von Teilleistungen des Angebots „Muva“ zur Verbesserung
der Feinerschließung und zur Absicherung der barrierefreien Mobilität.“

54220 Vorbereitungskosten für den
3.500.000 --- 3.500.000 2.600.000 --- 2.600.000
schienengebundenen Nahverkehr
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)
In 2026: +/- 0 Euro
In 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Titelerläuterung:
Am Ende der bisherigen Titelerläuterungen werden folgende Ergänzungen eingefügt:
„Ab Leistungsphase 2 werden die Mittel in Kapitel 0730, Titel 68253 nachgewiesen. Folgende Maßnahmen sollen finanziert werden:
- Straßenbahnmaßnahmen u.a. gemäß dem jeweils gültigen NVP (z.B. Potsdam-Krampnitz-Heerstraße in Spandau)
- U-Bahn-Maßnahmen u.a. gemäß dem jeweils gültigen NVP (z.B. U3, U7 Spandau, U 7 BER (sofern sich Brandenburg beteiligt),
U2 über Pankow Kirche in die nördlichen Ortsteile Pankows, U8 Märkisches Viertel, U 10 vom Alexanderplatz über Weißensee
Seite 38 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
und Karow nach Buch)
- SPNV-Maßnahmen u.a. gemäß dem jeweils gültigen NVP (u.a. Fahrplanstudien, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen) inkl. Aufgaben
aus i2030 und Verlängerung Siemensbahn, Nahverkehrstangente“
54223 Vorbereitungskosten für den
600.000 --- 600.000 600.000 --- 600.000
Straßenbau
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 18 (CDU und SPD)
In 2026: +/- 0 Euro
In 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:

Ergänzung nach „Grundlagenermittlungen für den Ausbau und Umbau von Straßen (Machbarkeitsstudien) und Vorplanungen für Verkehrsanlagen
(Leistungsphasen 1 und 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI)“ um folgende Wörter: „u. a. Machbarkeitsstudie für die Sanierung
und Umgestaltung der Berliner Allee (B2) sowie Erschließung Blankenburger Süden (Netzelemente und VEB)“
68234 Zuschüsse für Planungsleistungen 195.000 --- 195.000 195.000 --- 195.000
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 19 (CDU und SPD)

In 2026: +/- 0 Euro
In 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:

Der zweite Anstrich „Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn“ wird aufgrund Abschluss der Planungsleistungen gestrichen.
Es wird ein neuer Satz am Ende der Erläuterung ergänzt:
„Weniger wegen Abschluss der Planungsleistungen für die Heidekrautbahn“
68253 Zuschüsse an die BVG für die Planung
5.000.000 2.500.000 7.500.000 5.000.000 2.500.000 7.500.000
von Neubauvorhaben
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 20 (CDU und SPD)
In 2026: + 2.500.000 Euro
In 2027: + 2.500.000 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:
„• Verlängerung der U 3 Krumme Lanke – Mexikoplatz
• Weitere U-Bahnmaßnahmen abhängig vom Projektfortschritt, z.B. U7 BER, (sofern sich Brandenburg beteiligt) und Spandau, U2 über Pankow Kirche
in die nördlichen Ortsteile Pankows, U8 Märkisches Viertel, U 10 vom Alexanderplatz über Weißensee und Karow nach Buch
• Für folgende Aus- und Neubauprojekte werden die begonnenen Planungen vorangetrieben und die Einleitung der Planfeststellungsverfahren
angestrebt: Mahlsdorf (62), Turmstraße-Jungfernheide (M5, M8, M10), Weißensee (Pasedagplatz) – Heinersdorf – S-Bhf. Pankow (12), Jungfernheide
– Urban Tech Republic – Schumacher Quartier. Nach erfolgreicher Überprüfung gilt dies auch für die Strecken: Alexanderplatz – Potsdamer Platz,
Warschauer Straße – Hermannplatz (M10) sowie die Verlängerung nach Blankenburger Süden (M2).“
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
2.813.000 4.500.000 7.313.000 2.813.000 3.500.000 6.313.000
Zwecke im Inland
Verpflichtungsermächtigungen 2.813.000 5.200.000 8.013.000 2.813.000 --- 2.813.000
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 21 (CDU und SPD)
In 2026: + 4.500.000 Euro
In 2027: + 3.500.000 Euro
VE 2026 + 5.200.000 Euro
2027: + 2.000.000 Euro
2028: + 1.600.000 Euro
2029: + 1.600.000 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Der letzte Satz der Erläuterung wird gestrichen und durch folgende Sätze ersetzt:
Seite 39 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
„Ausgaben in Höhe von jeweils 1.500.000 € in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 sind für das Pilotprojekt Wassertaxi in Spandau vorgesehen.

Ausgaben in Höhe von 3.000.000 € und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.200.000 € im Haushaltsjahr 2026 sowie Ausgaben in Höhe von
2.000.000 € im Haushaltsjahr 2027 sind für die Aufnahme des Testbetriebes der Goerzbahn für den Personenverkehr vorgesehen.“
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist in Höhe von 1.500.000 Euro gesperrt.
72016 Verbesserung der Infrastruktur für den
4.725.000 1.000.000 5.725.000 4.750.000 1.000.000 5.750.000
Radverkehr
Verpflichtungsermächtigungen 8.000.000 1.000.000 9.000.000 8.000.000 --- 8.000.000
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 22 (CDU und SPD)
In 2026: + 1.000.000 Euro
In 2027: + 1.000.000 Euro
VE 2026: + 1.000.000 Euro
2027: + 1.000.000 Euro
2028: +/- 0 Euro
2029: +/- 0 Euro
2030: +/- 0 Euro
2031: +/- 0 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro
72020 Verbesserung der Infrastruktur für den
2.000.000 1.000.000 3.000.000 2.000.000 1.000.000 3.000.000
Fußverkehr
Verpflichtungsermächtigungen 6.000.000 1.000.000 7.000.000 5.000.000 --- 5.000.000
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 23 (CDU und SPD)
In 2026: + 1.000.000 Euro
In 2027: + 1.000.000 Euro
VE 2026: + 1.000.000 Euro
2027: + 1.000.000 Euro
2028: +/- 0 Euro
2029: +/- 0 Euro
2030: +/- 0 Euro
2031: +/- 0 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro
89101 Zuschüsse an die Berliner
Wasserbetriebe für die --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Straßenregenentwässerung
RNr 2400 BN lfd. Nr. 24 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
Haushaltsvermerk:
Der Wegfallvermerk wird gestrichen.

89102 Zuschüsse für Investitionen des
195.600.000 500.000 196.100.000 195.600.000 500.000 196.100.000
öffentlichen Personennahverkehrs
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 25 (CDU und SPD)
In 2026: + 500.000 Euro
In 2027: + 500.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:
Nach „Summe Straßenbahn“ (S. 166) wird eine neue Nr. 4 ergänzt:
„4. Sonstige Maßnahmen
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
- Busbeschleunigung
d) 500.000 Euro
e) 500.000 Euro
Die „Summe ÖPNV“ wird entsprechend angepasst.

0740 Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt - Tiefbau -
52106 Sanierung Rummelsburger See 3.500.000 -200.000 3.300.000 3.500.000 -200.000 3.300.000
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 26 (CDU und SPD)

In 2026: - 200.000 Euro
In 2027: - 200.000 Euro
0750 Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt - Naturschutz
und Stadtgrün -
54106 Umsetzung der Strategie
7.199.000 150.000 7.349.000 8.304.000 270.000 8.574.000
Stadtlandschaft
RNr 2400 BN lfd. Nr. 27 (CDU und SPD)
in 2026: + 150.000 Euro
in 2027: + 270.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 3: Aktionsprogramm Produktive Landschaft
2026: 618.000 Euro
2027: 680.000 Euro
TA 5: In-Wertsetzung des städtischen Grüns im Hinblick auf die Erfordernisse der wachsenden Stadt und deren Resilienz in Bezug auf neue
Anforderungen.
2026: 445.000 Euro
2027: 445.000 Euro
54108 Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung
--- 3.250.000 3.250.000 --- 3.250.000 3.250.000
des Berliner Baumbestandes
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 28 (CDU und SPD)
In 2026: + 3.250.000 Euro
In 2027: + 3.250.000 Euro
Erläuterung:
Es wird folgende Titelerläuterung eingefügt:
„Vor dem Hintergrund der durch den Klimawandel bedingten Witterungsereignisse sind weiterhin Finanzmittel für gesamtstädtisch bedeutsame
Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung des Baumbestandes notwendig. Die Mittel sind insbesondere für folgende Maßnahmen zu verwenden:
- Pflegemaßnahmen zur Verbesserung des Baumbestandes
- Sanierung von Baumstandorten (Bodenaustausch und -verbesserung)
- Pflanzung von Bäumen auf öffentlichen Flächen
Die Ausgaben können den Bezirken zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden.“
Haushaltsvermerk:
Der Wegfallvermerk wird gestrichen.
67101 Ersatz von Ausgaben 1.925.000 335.000 2.260.000 1.925.000 335.000 2.260.000
RNr 2400 BN lfd. Nr. 29 (CDU und SPD)

in 2026: + 335.000 Euro
in 2027: + 335.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

TA 2: Ersatz von Ausgaben im Zusammenhang
a) mit der Beratung und Koordinierung zum Umgang mit hilflosen Wildtieren in Berlin sowie für den Wildtierschutz
2026: 250.000 Euro
2027: 250.000 Euro
TA 8: Ersatz von Ausgaben im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt
für die bestäuberfreundliche Stadt
2026: 480.000 Euro
2027: 480.000 Euro
68203 Zuschuss an die Grün Berlin GmbH 51.845.000 -1.577.000 50.268.000 52.358.000 -2.191.000 50.167.000
Verpflichtungsermächtigungen 52.358.000 -2.191.000 50.167.000 52.358.000 --- 52.358.000
RNr 2400 BN lfd. Nr. 30 (CDU und SPD)
in 2026: - 1.577.000 Euro
in 2027: - 2.191.000 Euro
VE 2026: - 2.191.000 Euro
2027: - 2.191.000 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro

68282 Zuschüsse im Rahmen der Strategie
2.446.000 4.200.000 6.646.000 2.348.000 4.200.000 6.548.000
Stadtlandschaft
RNr 2400 BN lfd. Nr. 31 (CDU und SPD)
in 2026: + 4.200.000 Euro
in 2027: + 4.200.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 1: Aktionsprogramm Urbane Natur
2026: 1.590.000 Euro
2027: 1.530.000 Euro
TA 6: Kleingewässerprogramm
2026: 4.505.700 Euro
2027: 4.511.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
„Zu TA 1: Die Mittel sind u.a. für die Projekte „Artenschutz am Gebäude“ sowie „Hymenopterendienst“ vorgesehen.“
„Zu TA 6: Die Mittel sind u.a. für den Schwanenteich Reinickendorf und die Maßnahme Belüftung bzw. Zirkulation Kiezteich Ernst-Thälmann-Park
(Biotop) vorgesehen.
68501 Zuschüsse an die Stiftung Naturschutz 6.500.000 1.500.000 8.000.000 6.720.000 1.500.000 8.220.000

RNr. 2400 BN lfd. Nr. 32 (CDU und SPD)
In 2026: + 1.500.000 Euro
In 2027: + 1.500.000 Euro

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
5.185.000 81.000 5.266.000 5.300.000 74.000 5.374.000
Zwecke im Inland
RNr 2400 BN lfd. Nr. 33 (CDU und SPD)
in 2026: + 28.000 Euro
in 2027: + 22.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 15: NIRGENDWO als innerstädtisches Bildungs- und Erlebniszentrum, BUND Landesverband Berlin e.V.
2026: 110.000 Euro
2027: 109.800 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

RNr 2400 DE lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
in 2026: + 53.000 Euro
in 2027: + 52.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 1: Freilandlabor Britz e.V.
2026: 780.000 Euro
2027: 800.000 Euro
89145 Zuschuss an die Grün Berlin GmbH für
16.047.000 -5.000.000 11.047.000 15.874.000 -5.000.000 10.874.000
Investitionen
Verpflichtungsermächtigungen 8.874.000 -1.500.000 7.374.000 22.801.000 --- 22.801.000
RNr 2400 BN lfd. Nr. 34 (CDU und SPD)
in 2026: - 5.000.000 Euro
in 2027: - 5.000.000 Euro
VE 2026: - 1.500.000 Euro
2027: - 1.500.000 Euro
2028: +/- 0 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro
89341 Zuschüsse für Investitionen des
1.000 300.000 301.000 1.000 300.000 301.000
Kleingartenwesens
RNr 2400 BN lfd. Nr. 35 (CDU und SPD)
in 2026: + 300.000 Euro
in 2027: + 300.000 Euro
89482 Zuschüsse für Investitionen an
öffentliche Einrichtungen im Rahmen 897.000 --- 897.000 397.000 500.000 897.000
der Strategie Stadtlandschaft
RNr 2400 BN lfd. Nr. 36 (CDU und SPD)

in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: + 500.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 1: Förderprogramm GründachPLUS
2026: 850.000 Euro
2027: 850.000 Euro
0770 Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt - Integratives
Verkehrsmanagement -
54010 Dienstleistungen 1.910.000 2.200.000 4.110.000 1.910.000 2.200.000 4.110.000
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 37 (CDU und SPD)

In 2026: + 2.200.000 Euro
In 2027: + 2.200.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 1: Entwicklung und Änderung von Regelungsprogrammen der Lichtsignalanlagen (LSA); Entwicklung von Ableitplänen für Störfälle, besonders hohes
Verkehrsaufkommen sowie Spur- und Tunnelsperrungen und Integration in die Verkehrsregelungszentrale; Umprogrammierungen auf Grund
notwendiger Softwareanpassungen für ÖPNV-Beschleunigung gemäß §34 Absatz 2 Mobilitätsgesetz; Dienstleistungen für Anpassungen an der LSA-
Infrastruktur und Anordnungen
2026: 800.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2027: 800.000 Euro

TA 9 (neu): „Baustellenkoordination“
2026: 2.000.000 Euro
2027: 2.000.000 Euro

Seite 44 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
08 Kultur und Gesellschaftlicher
Zusammenhalt

0800 Senatsverwaltung für Kultur und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt -
Politisch-Administrativer Bereich und
Service -
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
2.074.000 48.000 2.122.000 2.136.000 49.000 2.185.000
und Beamten
RNr 2400 DF lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
in 2026: + 48.000 Euro
in 2027: + 49.000 Euro
Änderung des Stellenplans:
2026 und 2027:
+ 1,0 Stelle A 9
42801 Entgelte der planmäßigen
4.140.000 63.000 4.203.000 4.264.000 64.000 4.328.000
Tarifbeschäftigten
RNr 2400 DF lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
in 2026: + 63.000 Euro
in 2027: + 64.000 Euro
Änderung des Stellenplans
2026 und 2027:
+ 1,0 Stelle E 9b
45903 Prämien für besondere Leistungen 1.000 -1.000 --- 1.000 -1.000 ---

RNr 2400 DF lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
in 2026: - 1.000 Euro
in 2027: - 1.000 Euro
Erläuterung:

Erläuterung löschen
Haushaltsvermerk:

Streichung der Sperrvermerke
Wegfallvermerk:
Die Ausgaben fallen künftig weg.
0810 Senatsverwaltung für Kultur und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt -
Kultur -
28290 Sonstige zweckgebundene Einnahmen
1.000 48.000 49.000 1.000 48.000 49.000
für konsumtive Zwecke
RNr 2400 DF lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
in 2026: + 48.000 Euro
in 2027: + 48.000 Euro
Haushaltsvermerk:
Anpassung Zweckbindungsvermerk:
Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 51990, 54690, 68190, 68290, 68390, 68490 und 68590.

54010 Dienstleistungen 455.000 -142.000 313.000 455.000 -143.000 312.000
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
In 2026: - 142.000 Euro
In 2027: - 143.000 Euro
Erläuterung:
Die Erläuterung wird durch folgende neue Fassung ersetzt:
"Insbesondere Ausgaben für die Einschaltung Dritter bezüglich der Bedarfsermittlung für Bauprojekte und für die Entwicklung kulturpolitischer Strategien
sowie zusätzlich für geeignete Formate in Vorbereitung eines Kulturfördergesetzes."
68219 Zuschuss an die Hebbel-Theater Berlin
9.089.000 250.000 9.339.000 9.272.000 250.000 9.522.000
GmbH
RNr 2400 DF lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
in 2026: + 250.000 Euro
in 2027: + 250.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:

Vor dem Satz „Wirtschaftsplan siehe Anlage zu Kapitel 0810“ wird folgender Satz eingefügt:
„Mehr in 2026 und in 2027 i. H. v. jeweils 250.000 € zum Ausgleich einer wegfallenden Bundesförderung.“
68239 Zuschuss an die Stiftung Oper in Berlin 174.357.000 -250.000 174.107.000 180.798.000 -450.000 180.348.000

RNr. 2400 BC lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2026: - 250.000 Euro
In 2027: - 450.000 Euro
68243 Zuschuss an die Volksbühne 25.640.000 -500.000 25.140.000 25.863.000 -500.000 25.363.000

RNr. 2400 BC lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2026: - 500.000 Euro
In 2027: - 500.000 Euro

68246 Zuschuss an das Maxim Gorki Theater 19.845.000 -250.000 19.595.000 20.204.000 -250.000 19.954.000
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)

In 2026: - 250.000 Euro
In 2027: - 250.000 Euro
68248 Zuschuss an das Theater an der
9.491.000 650.000 10.141.000 9.746.000 650.000 10.396.000
Parkaue
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
In 2026: + 400.000 Euro
In 2027: + 400.000 Euro
RNr 2400 DF lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)

in 2026: + 250.000 Euro
in 2027: + 250.000 Euro
68259 Zuschuss an die Stiftung Berliner
22.227.000 922.000 23.149.000 23.358.000 923.000 24.281.000
Philharmoniker
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
In 2026: + 922.000 Euro
In 2027: + 923.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
Darin enthalten sind Mittel in Höhe von 250.000 Euro, die ergänzend zum Education Programm für die Vokalhelden zu verwenden sind (verbindliche
Erläuterung).

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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68320 Zuschuss an die Kulturprojekte Berlin
6.565.000 600.000 7.165.000 6.751.000 600.000 7.351.000
GmbH
Verpflichtungsermächtigungen --- --- --- --- 18.000.000 18.000.000
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
In 2026: - 250.000 Euro
In 2027: - 250.000 Euro

RNr 2400 DF lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
in 2026: + 850.000 Euro
in 2027: + 850.000 Euro
VE 2026: +/- 0 Euro

VE 2027: + 18.000.000 Euro
2028: + 9.000.000 Euro
2029: + 9.000.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:
Vor dem Satz „Wirtschaftsplan siehe Anlage zu Kapitel 0810“ werden die folgenden Sätze eingefügt:

„Mehr i. H. v. jeweils 250.000 € in 2026 und 2027 unter anderem für die Durchführung der Silvesterparty am Brandenburger Tor.
Ausgaben i. H. v. jeweils 600.000 € in beiden Haushaltsjahren sind zur Vorbereitung und Kuratierung der Freiheitsausstellung im Humboldtforum
vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 18.000.000 € im Haushaltsjahr 2027 dienen der überjährigen Absicherung der Durchführung der
Freiheitsausstellung.“
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigungen im 2. Planjahr sind gesperrt.

68322 Zuschüsse an sonstige Privattheater 17.023.000 250.000 17.273.000 17.836.000 250.000 18.086.000
RNr 2400 DF lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)

in 2026: + 250.000 Euro
in 2027: + 250.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 7: Neuköllner Oper
2026: 2.904.940 Euro
2027: 2.952.540 Euro
TA 8: Sophiensaele
2026: 3.049.300 Euro
2027: 3.111.100 Euro
Die Erläuterungen werden entsprechend angepasst.
68329 Sonstige Zuschüsse an Bühnen und
2.194.000 --- 2.194.000 2.198.000 --- 2.198.000
Tanz
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
In 2026: +/- 0 Euro
In 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Korrektur der Fehlschreibung in der Erläuterung zu 1. wie folgt:
"Es sind Ausgaben für die Gewährung von Zuwendungen nach § 23 i.V.m. § 44 LHO im Ansatz wie folgt vorgesehen:
in 2026: 175.650 Euro und in 2027: 180.050 Euro."

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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68342 Zuschüsse zur Förderung von
7.555.000 832.000 8.387.000 7.762.000 832.000 8.594.000
Unterhaltungstheatern
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
In 2026: + 832.000 Euro
In 2027: + 632.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 2, Renaissance Theater
2026: 2.832.760 Euro
2027: 2.714.760 Euro
TA 4, Panda Platforma (Korrektur der Fehlschreibung)
2026: 525.000 Euro
2027: 525.000 Euro
TA 5, Chamäleon Theater
2026: 500.340 Euro
2027: 500.340 Euro
TA 11, Die Stachelschweine
2026: 218.340 Euro
2027: 218.340 Euro
Erläuterungen werden entsprechend angepasst.
RNr 2400 DF lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)

in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: + 200.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 2: Renaissance Theater
2026: 2.832.760 Euro
2027: 3.114.760 Euro
68362 Zuschuss an die Tanzcompagnie cie.
1.113.000 60.000 1.173.000 1.147.000 60.000 1.207.000
toula limnaios
RNr 2400 DF lfd. Nr. 18 (CDU und SPD)
in 2026: + 60.000 Euro
in 2027: + 60.000 Euro
Erläuterung:
Der Satz „Weniger in 2026 und 2027 jeweils ggü. 2025 i. H. v. 32.000 € aufgrund erforderlicher Haushaltskonsolidierung.“ wird gestrichen.

68417 Zuschüsse im Rahmen des
2.640.000 650.000 3.290.000 2.640.000 650.000 3.290.000
Projektfonds Kulturelle Bildung
RNr 2400 DF lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
in 2026: + 650.000 Euro
in 2027: + 650.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:
Der Satz „Weniger in Höhe von 250.000 € für Kinderkulturmonat 2026 und 2027 ggü. 2025 aufgrund erforderlicher Haushaltskonsolidierung.“ wird durch
folgenden Satz ersetzt:
„650.000 Euro pro Haushaltsjahr stehen für die Fortsetzung des Kinderkulturmonats zur Verfügung. Dabei sollen auch Angebote für geflüchtete Kinder
gemacht werden.“

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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68490 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
Einrichtungen aus zweckgebundenen --- 48.000 48.000 --- 48.000 48.000
Einnahmen
RNr 2400 DF lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)

in 2026: + 48.000 Euro
in 2027: + 48.000 Euro
Erläuterungszusatz:
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen
Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
68522 Zuschuss an die Stiftung Preußischer
43.443.000 --- 43.443.000 43.443.000 2.500.000 45.943.000
Kulturbesitz
RNr 2400 DF lfd. Nr. 20 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: + 2.500.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:

Der Satz „Weniger i. H. v. 5.261.000 € in 2026 und in 2027 gegenüber 2025 aufgrund erforderlicher Haushaltskonsolidierung.“ wird durch folgenden
neuen Satz ersetzt:
„Weniger i. H. v. 5.261.000 € in 2026 und i. H. v. 2.761.000 € in 2027 gegenüber 2025 aufgrund erforderlicher Haushaltskonsolidierung.“
68529 Zuschuss an die Berliner Symphoniker 313.000 --- 313.000 1.000 300.000 301.000
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)

In 2026: +/- 0 Euro
In 2027: + 250.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
"Die Ausgaben sind insbesondere für Projekte der kulturellen Bildung vorgesehen."

RNr 2400 DF lfd. Nr. 22 (CDU und SPD)

in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: + 50.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:

Der Satz „Weniger i. H. v. 312.000 € in 2027 aufgrund erforderlicher Haushaltskonsolidierung“ wird gestrichen.
Die übrige (in der 2. Lesung eingefügte) Erläuterung bleibt bestehen.

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
31.908.000 -2.445.000 29.463.000 31.951.000 -2.445.000 29.506.000
Zwecke im Inland
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
In 2026: - 3.245.000 Euro
In 2027: - 3.245.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
Umbenennung von TA 5 zu "Junges Tanzhaus Berlin"
TA 5, Junges Tanzhaus Berlin
2026: 550.000 Euro
2027: 550.000 Euro
TA 11, Künstlerisches Forschen
2026: 0 Euro
2027: 0 Euro
Seite 49 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

TA 16, Fonds Digitaler Wandel
2026: 5.138.000 Euro
2027: 5.138.000 Euro
Umbenennung von TA 29 zu "Listen to Berlin"
TA 29, Listen to Berlin
2026: 500.000 Euro
2027: 500.000 Euro
TA 33, Sinema Transtopia
2026: 297.000 Euro
2027: 297.000 Euro
TA 34, Transformationsprozesse in der Berliner Kultur
2026: 17.000.000 Euro
2027: 17.000.000 Euro
TA 35 (neu), Jüdisches Theaterschiff "MS Goldberg"
2026: 220.000 Euro
2027: 220.000 Euro
TA 36 (neu), Deutsch-Jüdisches Theater Berlin
2026: 100.000 Euro
2027: 100.000 Euro
TA 37 (neu), Ballhaus Prinzenallee
2026: 80.000 Euro
2027: 80.000 Euro
Erläuterungen werden entsprechend angepasst.
RNr 2400 DF lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
in 2026: + 800.000 Euro
in 2027: + 800.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 5: Junges Tanzhaus Berlin
2026: 450.000 Euro
2027: 450.000 Euro
TA 33: Sinema Transtopia
2026: 247.000 Euro
2027: 247.000 Euro
TA 36: Deutsch-Jüdisches Theater Berlin
2026: 400.000 Euro
2027: 400.000 Euro
(In zweiter Lesung wurde der Teilansatz neu geschaffen.)
TA 38 (neu): Classical Next
2026: 100.000 Euro
2027: 100.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Am Ende der Erläuterung wird folgender Satz eingefügt:
„Zu 38. Classical Next Classical Next ist ein Berliner Projekt, das wechselseitig Berliner Künstlerinnen und Künstler nach Europa bringt und europäische
Künstlerinnen und Künstler nach Berlin.“
68573 Sonstige Zuschüsse an Museen 5.816.000 200.000 6.016.000 5.934.000 200.000 6.134.000

RNr. 2400 BC lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
In 2026: + 300.000 Euro
In 2027: + 500.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
Seite 50 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

TA 18, Migrationsmuseum
2026: 100.000 Euro
2027: 300.000 Euro
TA 19 (neu), MACHmit - Museum für Kinder
2026: 200.000 Euro
2027: 200.000 Euro
Erläuterungen werden entsprechend angepasst.

RNr 2400 DF lfd. Nr. 21 (CDU und SPD)
in 2026: - 100.000 Euro
in 2027: - 300.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 18: Migrationsmuseum
2026: 0 Euro
2027: 0 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Die folgenden Sätze auf Seite 128 werden gestrichen:
„Bei den ausgewiesenen Mitteln handelt es sich um Vorbereitungsmittel zuerst für ein Dokumentationszentrum und im Nachgang für das Museum.
Weniger in 2026 und 2027 jeweils ggü. 2025 i. H. v. 2.000.000 € aufgrund erforderlicher Haushaltskonsolidierung.“
An der gleichen Stelle wird folgender Satz eingefügt:
„Die Mittel werden künftig bei 1120/68406 nachgewiesen.“
68575 Sonstige Zuschüsse an Chöre und
2.517.000 875.000 3.392.000 2.551.000 875.000 3.426.000
Orchester
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
In 2026: + 400.000 Euro
In 2027: + 400.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 3, Landesmusikrat Berlin e. V.
2026: 807.630 Euro
2027: 829.530 Euro
Erläuterungen werden entsprechend angepasst.

RNr 2400 DF lfd. Nr. 23 (CDU und SPD)
in 2026: + 475.000 Euro
in 2027: + 475.000 Euro

Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 3: Landesmusikrat Berlin e.V.
2026: 807.230 Euro
2027: 829.130 Euro
TA 7 (neu): Freigeist Ensemble
2026: 75.000 Euro
2027: 75.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Nach dem Satz „Darüber hinaus hält der Landesmusikrat Kontakt zu vergleichbaren Einrichtungen in anderen europäischen Ländern.“ auf Seite 142
werden die folgenden Sätze eingefügt:

Seite 51 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
„Im Teilansatz sind neben der institutionellen Förderung nun auch Mittel für den Musikwettbewerb „Jugend Musiziert Berlin“ sowie für die Förderung der
Instrumentalen Amateurmusik veranschlagt.
Mehr i. H. v. 399.600 aufgrund der Verlagerung der entsprechenden Mittel aus 1042/68425 (TA 7) und 1042/68435 (TA 4).“

Der Satz „weniger i. H. v. 5.970 € € in 2026 und i. H. v.5.770 € in 2027 ggü. 2025 aufgrund erforderlicher Haushaltskonsolidierung.“ wird gestrichen.
Am Ende der Erläuterung werden folgende Sätze eingefügt:

„Freigeist Ensemble"
Es sind Ausgaben für die Gewährung von Zuwendungen nach § 23 i.V.m. § 44 LHO im Ansatz wie folgt vorgesehen:
in 2026 75.000 € und in 2027 75.000 €. Falls die Voraussetzungen dafür vorliegen, sollen die Mittel bevorzugt in institutioneller Förderung ausgereicht
werden.“
68577 Sonstige Zuschüsse an Einrichtungen
12.318.000 1.325.000 13.643.000 12.571.000 1.325.000 13.896.000
der bildenden Kunst
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)
In 2026: + 1.325.000 Euro
In 2027: + 1.325.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 3, Deutscher Werkbund Berlin e. V.
2026: 25.000 Euro
2027: 25.000 Euro
TA 6, Kulturwerk des Berufsverbandes Bildender Künstler Berlins GmbH
2026: 3.092.790 Euro
2027: 3.171.470 Euro
TA 8, Ausstellungshonorare für Bildende Künstlerinnen und Künstler
2026: 500.000 Euro
2027: 500.000 Euro
TA 13, Bildungswerk des Berufsverbandes Bildender Künstler Berlins GmbH
2026: 400.000 Euro
2027: 400.000 Euro
Anpassung der Erläuterung zu Kulturwerk des Berufsverbandes Bildender Künstler Berlins GmbH (S. 147): Nach dem Satz „Die GmbH unterhält für
bildende Künstler*innen eine Druckwerkstatt und eine Bildhauerwerkstatt sowie das Kunst am Bau Büro und das Atelierbüro.“ wird folgender Satz
eingefügt: "Enthalten sind die Mittel für 2 VZÄ pro Jahr für die Berliner Atelierbeauftragten. (verbindliche Erläuterung)."
68578 Sonstige Zuschüsse an Einrichtungen
5.217.000 50.000 5.267.000 5.310.000 --- 5.310.000
der Literatur
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
In 2026: + 50.000 Euro
In 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 4, Haus für Poesie, Literaturbrücke
2026: 1.246.150 Euro
2027: 1.217.920 Euro
Erläuterungen werden entsprechend angepasst.
68604 Zuschüsse an freie Gruppen ohne
3.645.000 --- 3.645.000 3.712.000 --- 3.712.000
eigene Spielstätten
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)
In 2026: +/- 0 Euro
In 2027: +/- 0 Euro
Ergänzung der Erläuterung wie folgt:

"Die Mittel sind in institutioneller Förderung zu verausgaben (verbindliche Erläuterung)."
Seite 52 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68605 Musik, Festivals und Clubkultur 981.000 50.000 1.031.000 981.000 50.000 1.031.000

RNr. 2400 BC lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)
In 2026: +/- 0 Euro
In 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:

Ergänzung der Erläuterung zu TA 1, Musikfestivals wie folgt:
"Darin enthalten sind 100.000 Euro ab 2026 für das Jugendfestival der Berlin Music Commission "Listen to Berlin: Youth", 50.000 Euro ab 2026 für das
Festival Berlin Atonal sowie 200.000 Euro ab 2026 für das XJAZZ! Festival (verbindliche Erläuterung)."
RNr 2400 DF lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)

in 2026: + 50.000 Euro
in 2027: + 50.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 2: Förderung der Clubkultur/ Clubkommission
2026: 680.500 Euro
2027: 680.500 Euro
Anpassung der Erläuterung:

Nach dem Satz „Die Mittel sind vorgesehen für den Tag der Clubkultur und für die Förderung der Clubkommission.“ wird der folgende Satz ergänzt:
„50.000 € pro Haushaltsjahr sind für den Yaam Club zur Fortführung der Kulturarbeit als befristete Unterstützung während der behördlich angeordneten
weiteren Sperrung der Veranstaltungshalle bis Ende 2027 vorgesehen.“
Der Satz „Weniger in Höhe von 19.500 € in 2026 und 2027 ggü. 2025 aufgrund erforderlicher Haushaltskonsolidierung.“ wird gestrichen.
68610 Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten
14.452.000 310.000 14.762.000 14.452.000 310.000 14.762.000
freier Gruppen
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 18 (CDU und SPD)
In 2026: + 250.000 Euro
In 2027: + 250.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 3, Darstellende Künste/Tanz
2026: 6.359.700 Euro
2027: 6.359.700 Euro
Erläuterungen werden entsprechend angepasst.

RNr 2400 DF lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
in 2026: + 60.000 Euro
in 2027: + 60.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 3: Darstellende Künste/Tanz
2026: 6.169.700 Euro
2027: 6.169.700 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Der Satz „Im Ansatz sind Mittel i. H. v. 190.000 € jeweils in 2026 und 2027 für Berlin Ballet Compagney enthalten.“ wird gestrichen.

68611 Zuschüsse an Kinder-, Jugend- und
--- 717.000 717.000 --- 717.000 717.000
Puppentheater
Seite 53 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 19 (CDU und SPD)

In 2026: + 617.000 Euro
In 2027: + 617.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der Tabelle:

TA 1 (neu), Fliegendes Theater
2026: 67.000 Euro
2027: 67.000 Euro
TA 2 (neu), Schlossplatztheater
2026: 150.000 Euro
2027: 150.000 Euro
TA 3 (neu), Theater Morgenstern
2026: 250.000 Euro
2027: 250.000 Euro
TA 4 (neu), Theater Jaro
2026: 150.000 Euro
2027: 150.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung: "Weitere Mittel werden künftig bei 2708/68611 nachgewiesen."
Der Wegfallvermerk wird gestrichen.
RNr 2400 DF lfd. Nr. 19 (CDU und SPD)

in 2026: + 100.000 Euro
in 2027: + 100.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 3 (neu): Schlossplatztheater
2026: 100.000 Euro
2027: 100.000 Euro
68615 Zuschuss an Serviceeinrichtungen zur
Bestandssicherung von Arbeitsräumen 20.946.000 -500.000 20.446.000 19.763.000 -500.000 19.263.000
für Künstlerinnen und Künstler
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 20 (CDU und SPD)
In 2026: - 500.000 Euro
In 2027: - 500.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:

„Weniger i. H. v. 500.000 Euro ab 2026 in der Struktur der Kulturraum Berlin gGmbH (verbindliche Erläuterung)."
68621 Zuschüsse für bezirksübergreifende
7.563.000 1.670.000 9.233.000 7.693.000 1.670.000 9.363.000
kulturelle Aktivitäten
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 21 (CDU und SPD)
In 2026: + 430.000 Euro
In 2027: + 430.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
Umbenennung von TA 4 zu "Kulturinitiative Förderband gGmbH"
TA 4, Kulturinitiative Förderband gGmbH
2026: 3.261.020 Euro
2027: 3.306.620 Euro
TA 11, Bezirkliche Fachplanungen im Rahmen der Strategie der integrierten Infrastrukturplanung (SIIP)
2026: 0 Euro
Seite 54 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2027: 0 Euro

TA 13, English Theatre (Korrektur der Fehlschreibung)
2026: 198.500 Euro
2027: 198.500 Euro
Umbenennung von TA 14 zu "TUKI und TUSCH"
TA 14, TUKI und TUSCH
2026: 250.000 Euro
2027: 250.000 Euro
Erläuterungen werden entsprechend angepasst.
RNr 2400 DF lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.240.000 Euro
in 2027: + 1.240.000 Euro

Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 3: RambaZamba gGmbH
2026: 1.683.580 Euro
2027: 1.720.930 Euro
TA 14: TUKI und TUSCH
2026: 150.000 Euro
2027: 150.000 Euro
TA 15 (neu): Zuschuss an Flinn Works
2026: 100.000 Euro
2027: 100.000 Euro
TA 16 (neu): KungerKiezInitiative e.V.
2026: 150.000 Euro
2027: 150.000 Euro
TA 17 (neu): Berlin Ballet Company
2026: 340.000 Euro
2027: 340.000 Euro
TA 18 (neu): Institut für neue soziale Plastik
2026: 250.000 Euro
2027: 250.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Die Sätze „Zu 14. TUKI Bühne und TUSCH
Weniger i. H. v. 250.000 € ab 2026 ggü. 2025 aufgrund erforderlicher Haushaltskonsolidierung.“ werden gestrichen.
Am Ende der Erläuterung wird folgender Satz eingefügt:
„Zu 17. Berlin Ballet Company
Die Mittel sind in institutioneller Förderung zu verausgaben (verbindliche Erläuterung).“
68628 Zuschüsse für besondere kulturelle
11.991.000 300.000 12.291.000 11.991.000 300.000 12.291.000
Projekte
RNr 2400 DF lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
in 2026: + 300.000 Euro
in 2027: + 300.000 Euro
Erläuterung:
Vor dem Gender Budgeting wird folgender Satz eingefügt:
„Jeweils 300.000€ zusätzlich in beiden Haushaltsjahren ist für den Projektfonds Urbane Praxis vorgesehen.“
„Weniger in Höhe von 1.000.000 € ab 2026“ wird durch „Weniger in Höhe von 700.000 €“ ersetzt.

Seite 55 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
89124 Zuschuss an das SILB zur
Neustrukturierung und Sanierung des 1.000 -1.000 --- 2.000.000 -2.000.000 ---
Bröhan-Museums
Verpflichtungsermächtigungen 21.500.000 -21.500.000 --- 20.000.000 -20.000.000 ---
RNr 2400 DF lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)

in 2026: - 1.000 Euro
in 2027: - 2.000.000 Euro
VE 2026: - 21.500.000 Euro
VE 2027: - 20.000.000 Euro
Erläuterung:
Die Titelerläuterung wird gelöscht und durch folgenden Satz ersetzt:
„Die Ausgaben werden künftig bei 2980/89124 (MG 08) nachgewiesen.“

0820 Leistungen an die Kirchen, Religions-
und Weltanschauungsgemeinschaften
68488 Unterstützung von jüdischer
7.500.000 --- 7.500.000 8.067.000 --- 8.067.000
Gemeindearbeit
RNr 2400 DF lfd. Nr. 24 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk: Die Ausgaben im 1. Planjahr sind qualifiziert gesperrt.
Sperrvermerk: Die Ausgaben im 2. Planjahr sind qualifiziert gesperrt.
89421 Investive Zuschüsse für Kirchen,
Religions- und --- --- --- 1.000 --- 1.000
Weltanschauungsgemeinschaften
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 22 (CDU und SPD)

In 2026: +/- 0 Euro
In 2027: +/- 0 Euro
Präzisierung der Titelerläuterung:
Das interreligiöse Begegnungszentrum "Drei-Religionen-Kita-Haus" soll in einem neuen Projekt umgesetzt werden. Ab 2028 sollen dafür Mittel
veranschlagt werden.
Haushaltsvermerk:
Der Wegfallvermerk entfällt.

0850 Senatsverwaltung für Kultur und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt -
Engagement und Demokratieförderung -
42801 Entgelte der planmäßigen
680.000 227.000 907.000 701.000 232.000 933.000
Tarifbeschäftigten
RNr 2400 DF lfd. Nr. 25 (CDU und SPD)
in 2026: + 227.000 Euro
in 2027: + 232.000 Euro
Haushaltsvermerk:
Änderung des Stellenplans:
2026 und 2027:
+ 1,0 Stelle E 14
+ 2,0 Stellen E 11

Seite 56 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
9.410.000 100.000 9.510.000 9.410.000 100.000 9.510.000
Einrichtungen
RNr 2400 DF lfd. Nr. 26 (CDU und SPD)
in 2026: + 100.000 Euro
in 2027: + 100.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
Umbenennung des TA 8:
TA 8: Projekte gegen Antisemitismus und zur Förderung des interreligiösen Dialogs
2026: 8.000.000 Euro
2027: 8.000.000 Euro
TA 12 (neu): Landesfreiwilligenagentur
2026: 100.000 Euro
2027: 100.000 Euro
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk: Ausgaben in Höhe von 8.000.000 € im Teilansatz 8 im 1. Planjahr sind qualifiziert gesperrt.
Sperrvermerk: Ausgaben in Höhe von 8.000.000 € im Teilansatz 8 im 2. Planjahr sind qualifiziert gesperrt.

Seite 57 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
09 Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

0900 Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Gesundheit und Pflege - Politisch-
Administrativer Bereich und Service -
45903 Prämien für besondere Leistungen 1.000 -1.000 --- 1.000 -1.000 ---
RNr 2400 DD lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

in 2026: - 1.000 Euro
in 2027: - 1.000 Euro
Erläuterung:
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Haushaltsvermerk:
Die Sperrvermerke werden gestrichen.

Wegfallvermerk
Die Ausgaben fallen künftig weg.
97203 Pauschale Minderausgaben --- -9.748.000 -9.748.000 --- -9.994.000 -9.994.000
RNr. 2400 BD lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

in 2026: - 9.748.000 Euro
in 2027: - 9.994.000 Euro
Der Wegfallvermerk wird gestrichen

0910 Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Gesundheit und Pflege - Hochschulen -
28101 Ersatz von Ausgaben 128.924.000 -3.068.000 125.856.000 22.924.000 -3.068.000 19.856.000
RNr 2400 BD lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)

in 2026: - 3.068.000 Euro
in 2027: - 3.068.000 Euro
51185 Dienstleistungen für die
2.217.000 --- 2.217.000 1.125.000 --- 1.125.000
verfahrensabhängige IKT
RNr 2400 BD lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Haushaltsvermerk:
Einfügung Übertragbarkeitsvermerk:
„Die Mittel für der Teilansätze 4 und 5 sind von 2026 auf 2027 übertragbar“

67112 Ersatz von Personalaufwendungen 238.826.000 -24.759.000 214.067.000 238.826.000 -24.759.000 214.067.000
RNr 2400 BD lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)

in 2026: - 24.759.000 Euro
in 2027: - 24.759.000 Euro
68510 Zuschuss Projektförderung Einstein
23.840.000 --- 23.840.000 23.840.000 --- 23.840.000
Stiftung Berlin
RNr 2400 DD lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Haushaltsvermerk:
Seite 58 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Einfügung Übertragbarkeitsvermerk:
"Die Ausgaben sind übertragbar."

68512 Zuschüsse im Rahmen der
Exzellenzstrategie des Bundes und der 10.852.000 --- 10.852.000 10.825.000 --- 10.825.000
Länder
RNr 2400 BD lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Haushaltsvermerk:
Einfügung Übertragbarkeitsvermerk:
„Die Mittel sind übertragbar“

68520 Zuschüsse an Universitäten 880.862.000 -5.052.000 875.810.000 919.544.000 -3.760.000 915.784.000
RNr 2400 BD lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)

in 2026: - 5.052.000 Euro
in 2027: - 3.760.000 Euro
68543 Zuschüsse an Fachhochschulen 188.784.000 -91.000 188.693.000 197.580.000 1.313.000 198.893.000

RNr 2400 BD lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
in 2026: - 91.000 Euro
in 2027: + 1.313.000 Euro
68562 Zuschüsse an Kunsthochschulen 106.891.000 12.253.000 119.144.000 111.792.000 12.872.000 124.664.000

RNr 2400 BD lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
in 2026: + 12.253.000 Euro
in 2027: + 12.872.000 Euro

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
43.439.000 -9.957.000 33.482.000 45.081.000 -11.135.000 33.946.000
Zwecke im Inland
RNr 2400 BD lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
in 2026: - 11.357.000 Euro
in 2027: - 12.535.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Teilansätze:
TA 11: Beste Lehrkräftebildung für Berlin
2026: 0 Euro
2027: 0 Euro
TA 12: Steigerung Lehramtsabsolvierende
2026: 0 Euro
2027: 0 Euro
Die Erläuterung wird entsprechend angepasst.

RNr 2400 DD lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.400.000 Euro
in 2027: + 1.400.000 Euro

Erläuterung:
Anpassung der Teilansätze:
TA 3: Wissenschaftskommunikation
2026: 800.000 Euro
2027: 800.000 Euro
Seite 59 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
TA 16: Beauftragung der Humanistischen-Hochschule Berlin (HHB) mit der Ausbildung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern:
2026: 1.000.000 Euro
2027: 1.000.000 Euro
TA 19 (neu): „Hochschule für soziale Arbeit und Pädagogik (HSAP)“
2026: 500.000 Euro
2027: 500.000 Euro
TA 20 (neu): „Digitalisierung der Bestände im Botanischen Garten“
2026: 200.000 Euro
2027: 200.000 Euro
TA 21 (neu): "Studentische Projekte zur Antisemitismus-Prävention"
2026: 100.000 Euro
2027: 100.000 Euro
Die Erläuterungen werden wie folgt angepasst:
Zu TA 3: Am Ende der bisherigen Erläuterung wird folgender Satz hinzugefügt:
„Je 100.000 Euro p.a. sind für das Projekt „ArtLab“ vorgesehen “
Zu TA19: „Hochschule für soziale Arbeit und Pädagogik (HSAP) (Teilansatz 19)
Beauftragung der Hochschule für soziale Arbeit und Pädagogik (HSAP) u.a. zur Finanzierung zusätzlicher B.A.-Studienplätze"
Die übrigen Erläuterungen werden entsprechend angepasst.

89392 Förderung des Nationalen
Hochleistungsrechnens an 2.531.000 --- 2.531.000 2.531.000 --- 2.531.000
Hochschulen, investiv
Verpflichtungsermächtigungen --- 2.531.000 2.531.000 --- --- ---
RNr 2400 BD lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
in 2026: +/-0 Euro
in 2027: +/-0 Euro
VE 2026: + 2.531.000 Euro
2027: + 2.531.000 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro

0920 Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Gesundheit und Pflege - Gesundheit -
42801 Entgelte der planmäßigen
7.343.000 98.000 7.441.000 7.563.000 100.000 7.663.000
Tarifbeschäftigten
RNr 2400 BD lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
in 2026: + 98.000 Euro
in 2027: + 100.000 Euro
Änderung im Stellenplan:
Teilplan A:
2026: + 1 VZÄ E 13
2027: + 1 VZÄ E 13
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen
134.000 46.000 180.000 138.000 47.000 185.000
Tarifbeschäftigten
RNr 2400 DD lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
in 2026: + 46.000 Euro
in 2027: + 47.000 Euro
Änderung im Stellenplan:

2026 und 2027:
+ 0,5 EG 9b VZÄ
+ 0,1 EG 13 VZÄ
„Zur o.g. Stelle wird folgender Stellenvermerk im Stellenplan eingefügt:
Seite 60 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
„Stelle/Beschäftigungsposition darf nur für Aufgaben der Geschäftsstelle des Landesarztes für psychische Gesundheit Kinder und Jugendliche
verwendet werden.“

54010 Dienstleistungen 3.390.000 -150.000 3.240.000 2.856.000 -150.000 2.706.000
RNr 2400 BD lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
in 2026: - 250.000 Euro
in 2027: - 250.000 Euro

Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 8: Fast-Track-City-Initiative
2026: 300.000 Euro
2027: 300.000 Euro
TA 24: Externe Unterstützung Vergabe/IT
2026: 450.000 Euro
2027: 450.000 Euro
TA 25: Qualitätsprüfungen Krankenhausplanung
2026: 1.200.000 Euro
2027: 700.000 Euro

RNr 2400 DD lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
in 2026: + 100.000 Euro
in 2027: + 100.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 26 (neu): „Masterplan Psychische Gesundheit“
2026: 100.000 Euro
2027: 100.000 Euro
67101 Ersatz von Ausgaben 5.978.000 5.000 5.983.000 6.182.000 -5.000 6.177.000

RNr 2400 BD lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
in 2026: - 145.000 Euro
in 2027: - 155.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 14: Welcome-Baby-Bag
2026: 0 Euro
2027: 0 Euro
RNr 2400 DD lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)

in 2026: + 150.000 Euro
in 2027: + 150.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 14: Welcome-Baby-Bag
2026: 150.000 Euro
2027: 150.000 Euro
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
14.132.000 8.563.000 22.695.000 15.279.000 8.308.000 23.587.000
Einrichtungen
RNr 2400 BD lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)
in 2026: + 7.993.000 Euro
Seite 61 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
in 2027: + 7.738.000 Euro

Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 1: Woche der seelischen Gesundheit
2026: 8.700 Euro
2027: 8.700 Euro
TA 2: Förderung von Tabea e. V.
2026: 61.500 Euro
2027: 63.000 Euro
TA 4: Clearingstelle für die gesundheitliche Versorgung von nicht krankenversicherten Menschen ohne Regelversorgung/ Anonymer Krankenschein
2026: 5.600.000 Euro
2027: 5.725.000 Euro
TA 5: Aktionsprogramm Gesundheit
2026: 1.543.300 Euro
2027: 1.579.400 Euro
TA 7: Sicherstellung der sprachlichen Verständigung im Gesundheitsbereich mit nicht deutschsprachigen Zuwanderern
2026: 2.000.000 Euro
2027: 2.200.000 Euro
TA 9: Maßnahmen der Suchtprävention
2026: 1.150.700 Euro
2027: 1.178.400 Euro
TA 10: Fortführung eines Projekts analysegestützte Beratung
2026: 256.700 Euro
2027: 261.700 Euro
TA 11: Maßnahmen der Suchtprävention im Partysetting
2026: 250.000 Euro
2027: 250.000 Euro
TA 12: Medizinische Versorgung wohnungsloser Menschen
2026: 215.100 Euro
2027: 220.200 Euro
TA 13: Krankenwohnungen inkl. Palliativversorgung
2026: 1.597.500 Euro
2027: 1.720.400 Euro
TA 14: Caritas Ambulanz Bahnhof Zoo
2026: 681.000 Euro
2027: 711.700 Euro
TA 16: Projekte zur interkulturellen Öffnung im Gesundheitswesen
2026: 329.400 Euro
2027: 336.400 Euro
TA 18: Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Verhaltenssüchten
2026: 300.000 Euro
2027: 320.000 Euro
TA 19: Förderung Projekt Kinder psychisch kranker Eltern
2026: 226.700 Euro
2027: 231.700 Euro
TA 20: Projekt Förderung der psychischen Gesundheit
2026: 340.000 Euro
2027: 350.000 Euro
TA 21: Landesprogramm für Integrierte Gesundheit
2026: 1.680.000 Euro
2027: 1.715.000 Euro
TA 22: Suizidprävention
2026: 400.000 Euro
2027: 415.000 Euro
TA 23: Projekte zur psychosozialen Versorgung von Menschen mit besonderen Bedarfen
2026: 90.000 Euro
Seite 62 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2027: 90.000 Euro

TA 24: Umsetzung der vertraulichen Spurensicherung und Dokumentation nach sexueller Gewalt und Misshandlung (§27 i.V.m. §132k SGB V)
2026: 320.000 Euro
2027: 330.000 Euro
TA 25: Versorgung/Beratung nach häuslicher, geschlechtsspezifischer Gewalt; pro-aktives Beratungsangebot; Ausbau traumatherapeutische
Versorgung
2026: 460.800 Euro
2027: 471.900 Euro
TA 26: Aufbau Anlaufstellen für Betroffene von Long/Post Covid, Post Vac
2026: 350.000 Euro
2027: 350.000 Euro
TA 29 (neu): Krisenintervention für junge Heranwachsende
2026: 500.000 Euro
2027: 500.000 Euro
RNr 2400 DD lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
in 2026: + 570.000 Euro
in 2027: + 570.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 10: Fortführung eines Projekts analysegestützte Beratung – Drugchecking –
2026: 288.000 Euro
2027: 295.000 Euro
TA 30 (neu): „Mentale Gesundheit in der Nachtökonomie“
2026: 200.000 Euro
2027: 200.000 Euro
TA 31 (neu) Integrative psychosoziale Projekte der Frauengesundheit
2026: 300.000 Euro
2027: 300.000 Euro
68431 Zuschüsse für integrierte
Förderprogramme aus dem
34.500.000 9.411.000 43.911.000 34.775.000 10.937.000 45.712.000
Rahmenfördervertrag mit den
Wohlfahrtsverbänden
Verpflichtungsermächtigungen 184.743.000 11.647.000 196.390.000 166.681.000 34.425.000 201.106.000
RNr 2400 BD lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
in 2026: + 2.052.000 Euro
in 2027: + 2.661.000 Euro
VE 2026: + 11.647.000 Euro
2027: + 2.661.000 Euro
2028: + 1.913.000 Euro
2029: + 1.032.000 Euro
2030: + 101.000 Euro
2031: + 5.940.000 Euro
VE 2027: + 34.425.000 Euro
2028: + 8.788.000 Euro
2029: + 7.907.000 Euro
2030: + 6.976.000 Euro
2031: + 5.940.000 Euro
2032: + 4.814.000 Euro
Erläuterung:
Aufnahme in die textlichen Erläuterungen:
„Darunter sind Mittel für „Dick und Dünn“ (zusätzlich 70.000 € in 2026 bzw. 80.000 € in 2027), „Open Med“ (zusätzlich 45.000 € je Jahr) und
Telefonseelsorge (zusätzlich 30.000 € je Jahr) enthalten.“
RNr 2400 DD lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
Seite 63 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

in 2026: + 7.359.000 Euro
in 2027: + 8.276.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:

Vor dem zweiten Absatz, der mit „Im Integrierten Gesundheitsprogramm (IGP) werden (…).“ beginnt, wird folgender neuer Absatz eingefügt:
„Mindestens 6 Mio. Euro in 2026 und 6,35 Mio. Euro in 2027 sind in Fortschreibung der Maßnahmen des Sicherheitsgipfels im Handlungsfeld
Verbundsystem Drogen und Sucht für den Betrieb von Drogenkonsumräumen und Drogenkonsummobilen vorgesehen (verbindliche Erläuterung).“

89360 Zuschüsse an Einrichtungen der
Suchthilfe und -prävention für 350.000 750.000 1.100.000 650.000 230.000 880.000
Standardanpassungen (Investitionen)
RNr 2400 DD lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
in 2026: + 750.000 Euro
in 2027: + 230.000 Euro
Erläuterung:
Die Erläuterung wird wie folgt ergänzt:

„In Fortschreibung der Maßnahmen des Sicherheitsgipfels sind zusätzliche Mittel für folgende Maßnahmen vorgesehen:
- 750.000 Euro in 2026 für den Aus-/Umbau des Komplexangebots max.
- 230.000 Euro in 2027 für die Anschaffung eines weiteren Konsummobils und eines Beratungsmobils.“
0930 Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Gesundheit und Pflege - Pflege -
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
14.590.000 --- 14.590.000 14.984.000 --- 14.984.000
Einrichtungen
RNr 2400 BD lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle

TA 2: Strukturen und Maßnahmen zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung
2026: 830.770 Euro
2027: 833.790 Euro
TA 4: Digitalisierung in der Altenhilfe und Pflege
2026: 500.000 Euro
2027: 500.000 Euro
TA 9: Beratungs- und Versorgungsstrukturen in der Pflege und Altenhilfe
2026: 2.155.000 Euro
2027: 2.207.000 Euro
68450 Förderung der Berufsausbildung 3.406.000 --- 3.406.000 3.728.000 -100.000 3.628.000
RNr 2400 BD lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: - 100.000 Euro

Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 1: Refinanzierung der Mietkosten der Pflegeschulen (Pflegefachkraftausbildung)
2027: 2.784.780 Euro

TA 2: Refinanzierung der Mietkosten der Pflegeschulen (Pflegeassistenzausbildung)
2027: 843.220 Euro
Seite 64 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
0940 Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Gesundheit und Pflege -
Außeruniversitäre Forschung und
Charité -
28101 Ersatz von Ausgaben --- 3.068.000 3.068.000 --- 3.068.000 3.068.000

RNr 2400 BD lfd. Nr. 18 (CDU und SPD)
in 2026: + 3.068.000 Euro
in 2027: + 3.068.000 Euro
Erläuterung:
„Weiterleitung der versorgungsbezogenen Einnahmen der Charité an das Land Berlin aufgrund der Erstattung der Versorgungslasten der Charité durch
das Land Berlin bei Titel 67112, im Einzelnen:
Erstattungen durch andere Dienstherren nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag Versorgungszuschläge von außeruniversitären
Forschungseinrichtungen für gemeinsame Professuren Übertragung des Anteils der Charité an der zentralen Versorgungsrücklage des Landes Berlin“
67112 Ersatz von Personalaufwendungen --- 24.759.000 24.759.000 --- 24.759.000 24.759.000

RNr 2400 BD lfd. Nr. 19 (CDU und SPD)
in 2026: + 24.759.000 Euro
in 2027: + 24.759.000 Euro
Erläuterung:

„Erstattung der Versorgungslasten der Charité, im Einzelnen:
Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie Beihilfen und Unterstützungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger“
68515 Förderung der Vorlaufforschung in der
5.000.000 1.000.000 6.000.000 5.500.000 1.000.000 6.500.000
angewandten Forschung
RNr 2400 DD lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000.000 Euro
in 2027: + 1.000.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 1: Institut für angewandte Forschung (IFAF) Berlin:
2026: 2.000.000 Euro
2027: 2.000.000 Euro
68534 Zuschuss an "Charité-
230.101.000 5.747.000 235.848.000 239.722.000 3.610.000 243.332.000
Universitätsmedizin Berlin"
Verpflichtungsermächtigungen --- 3.000.000 3.000.000 --- --- ---
RNr 2400 BD lfd. Nr. 20 (CDU und SPD)
in 2026: + 4.247.000 Euro
in 2027: + 2.110.000 Euro
RNr 2400 DD lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)

in 2026: + 1.500.000 Euro
in 2027: + 1.500.000 Euro
VE 2026: + 3.000.000 Euro
2027: + 1.500.000 Euro
2028: + 1.500.000 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:

Hinter dem Absatz „Weniger wegen der Versorgungslasten durch das Land Berlin“ wird folgender neuer Satz als neuer Absatz eingefügt:
Seite 65 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
„Mehrmittel in Höhe von je 1,5 Mio. Euro 2026 und 2027 werden der Charité zur Aufrechterhaltung der 60 Studienplätze Hebammenwissenschaft zur
Verfügung gestellt“.

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
8.101.000 -900.000 7.201.000 11.701.000 -900.000 10.801.000
Zwecke im Inland
RNr 2400 DD lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
in 2026: - 900.000 Euro
in 2027: - 900.000 Euro
TA 3: Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin (JDZB)
in der Zeile b) jeweils 0 Euro
in der Zeile c) jeweils 0 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:
„Zur Nr. 3: Die Ausgaben für das Japanisch-Deutsches-Zentrum Berlin (JDZB) werden künftig im Einzelplan 03, Kapitel 0300, Titel 68569 veranschlagt“

0991 Sekretariat der Kultusministerkonferenz
11105 Gebühren nach der
45.812.000 -1.203.000 44.609.000 46.709.000 -1.295.000 45.414.000
Verwaltungsgebührenordnung
RNr 2400 BD lfd. Nr. 21 (CDU und SPD)
in 2026: - 1.203.000 Euro
in 2027: - 1.295.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 1:
Gesamtausgaben 1.
rd. 2026: 38.513.000 Euro
rd. 2027: 39.308.000 Euro
TA 3:
Gesamtausgaben
rd. 2026: 6.096.000 Euro
rd. 2027: 6.106.000 Euro
Entsprechende Anpassung der Ausgabentabelle
Deckungsvermerk:
streichen: „Die den Gebühreneinnahmen gegenüberstehenden Ausgabemittel sind im Rahmen ihrer Zweckbestimmung für gebührenfinanzierte
Ausgaben gegenüber den Titeln der Hauptgruppe 4 und 5 gegenseitig
deckungsfähig/- berechtigt.“
einfügen: „Die den Gebühreneinnahmen gegenüberstehenden Ausgabemittel sind im Rahmen ihrer Zweckbestimmung gegenseitig deckungsfähig.“
11979 Verschiedene Einnahmen 28.200 -1.000 27.200 28.200 -1.000 27.200

RNr 2400 BD lfd. Nr. 22 (CDU und SPD)
in 2026: - 1.000 Euro
in 2027: - 1.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 2: Einnahmen für zusätzlich von den Ländern beschlossene Projekte mit gemeinsamer Finanzierung
2026: 0 Euro
2027: 0 Euro
23202 Anteil der Länder an den Ausgaben des
Sekretariats der 32.926.000 -1.409.000 31.517.000 35.599.000 -1.896.000 33.703.000
Kultusministerkonferenz
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
RNr 2400 BD lfd. Nr. 23 (CDU und SPD)

in 2026: - 1.409.000 Euro
in 2027: - 1.896.000 Euro
Erläuterung:
Entsprechende Anpassung der Ausgabentabelle

23209 Ersatz von Verwaltungsausgaben durch
die Länder für die Gutachtenstelle für 14.018.000 -178.000 13.840.000 18.386.000 -264.000 18.122.000
Gesundheitsberufe
RNr 2400 BD lfd. Nr. 24 (CDU und SPD)
in 2026: - 178.000 Euro
in 2027: - 264.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 2: Aufwandsentschädigungen der Landesbehörden
2026: 13.829.680 Euro
2027: 18.111.240 Euro
Entsprechende Anpassung der Ausgabentabelle
Deckungsvermerk:

streichen: Die den Einnahmen der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe gegenüberstehenden Ausgabemittel
sind im Rahmen ihrer Zweckbestimmung für Ausgaben der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe gegenüber den Titeln der Hauptgruppe 4 und 5
gegenseitig deckungsfähig/- berechtigt.
einfügen: Die den Einnahmen der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe gegenüberstehenden Ausgabemittel
sind im Rahmen ihrer Zweckbestimmung gegenseitig deckungsfähig.
26102 Ersatz von Personalausgaben durch
1.000 49.000 50.000 1.000 49.000 50.000
sonstige Dienstherren
RNr 2400 BD lfd. Nr. 25 (CDU und SPD)
in 2026: + 49.000 Euro
in 2027: + 49.000 Euro
42801 Entgelte der planmäßigen
32.276.000 1.509.000 33.785.000 37.225.000 1.547.000 38.772.000
Tarifbeschäftigten
RNr 2400 BD lfd. Nr. 26 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.509.000 Euro
in 2027: + 1.547.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Texte zum Ansatz:

2. Satz
Anteil Lissabon-Konventionen
2026: 11.214.000 Euro
2027: 12.448.000 Euro
7. Satz
Anteil Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe
2026: 9.330.000 Euro
2027: 12.570.000 Euro
Änderung im Stellenplan:
Teilplan A
2026: - 1,5 Tarifbesch., E 14
2026: - 1,0 Tarifbesch., E 11
2026: - 0,5 Tarifbesch., E 5
2027: - 1,5 Tarifbesch., E 14
2027: - 1,0 Tarifbesch., E 11
2027: - 0,5 Tarifbesch., E 5
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

ZAB
2026: + 3,0 Tarifbesch., E 15
2026: + 3,5 Tarifbesch., E 14
2026: + 2,0 Tarifbesch., E 13
2026: + 4,0 Tarifbesch., E 11
2026: + 3,0 Tarifbesch., E 9B
2027: + 3,0 Tarifbesch., E 15
2027: + 3,5 Tarifbesch., E 14
2027: + 2,0 Tarifbesch., E 13
2027: + 4,0 Tarifbesch., E 11
2027: + 3,0 Tarifbesch., E 9B
GfG
Sperre aller neuen Stellen (Vermerk 0101)
2026: +2,0 Tarifbesch., E 15
2026: +11,1 Tarifbesch., E 14
2026: +2,0 Tarifbesch., E 13
2026: +8,8 Tarifbesch, E 11
2026: +2,35 Tarifbesch., E 6
2027: +2,0 Tarifbesch., E 15
2027: +11,1 Tarifbesch., E 14
2027: +2,0 Tarifbesch., E 13
2027: +8,8 Tarifbesch, E 11
2027: +2,35 Tarifbesch., E 6
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen
27.416.000 -1.847.000 25.569.000 27.406.000 -1.952.000 25.454.000
Tarifbeschäftigten
RNr 2400 BD lfd. Nr. 27 (CDU und SPD)
in 2026: - 1.847.000 Euro
in 2027: - 1.952.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 3: Fachkräftezulage für IT-Beschäftigte
2026: 28.800 Euro
2027: 28.800 Euro
TA 6: Veränderter Bedarf Kernhaushalt ohne PR, FV (Höhergruppierungen, neue Stellen, Kompensationen)
2026: 259.180 Euro
2027: 263.300 Euro
TA 8: Beschäftigungspositionen Bewertungen Art. III.1 Lissabon-Konvention gem. Bedarfsberechnung
2026: 17.144.000 Euro
2027: 16.939.000 Euro
TA 11: Bund-Länderinitiativen "Leistung macht Schule" sowie Geschäftsstellen "Pakt für berufliche Schulen" und "Startchancen-Programm"
2026: 307.400 Euro
2027: 261.300 Euro
Anpassung Stellenplan:
ZAB
2026: - 3,0 Tarifbesch., E15
2026: - 3,5 Tarifbesch., E14
2026: - 1,7 Tarifbesch., E13
2026: - 4,95 Tarifbesch. E11
2026: - 3,0 Tarifbesch. E 9B
2026: - 9,6 Tarifbesch. E 8
2027: - 3,0 Tarifbesch., E15
2027: - 3,5 Tarifbesch., E14
2027: - 1,7 Tarifbesch., E13
2027: - 4,95 Tarifbesch. E11
2027: - 3,0 Tarifbesch. E 9B
2027: - 9,6 Tarifbesch. E 8
Änderung Vermerke ZAB (0143: Die Beschäftigungspositionen fallen zum 31.12.2030 weg.):
2026: + 1,0 Tarifbesch., AT 1
2026: + 6,0 Tarifbesch., E 15
2026: + 1,5 Tarifbesch., E14
2026: + 4,5 Tarifbesch., E13
2026: + 63,6 Tarifbesch. E11
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2026: + 10,0 Tarifbesch. E 9B
2027: + 1,0 Tarifbesch., AT 1
2027: + 6,0 Tarifbesch., E 15
2027: + 1,5 Tarifbesch., E14
2027: + 4,5 Tarifbesch., E13
2027: + 63,6 Tarifbesch. E11
2027: + 10,0 Tarifbesch. E 9B
Bund-Länderinitiativen:
2027: -0,5 Tarifbesch., E 14
Vermerk dazu:
Wegfall bei Wegfall der Finanzierung
Abt. III Referent/in Urheberrecht
2026: +0,5 Tarifbesch., E 14
2027: +0,5 Tarifbesch., E 14
Mit Vermerk jeweils:
Wegfall bei Wegfall der Finanzierung
51101 Geschäftsbedarf 1.541.000 --- 1.541.000 1.779.000 -1.000 1.778.000
RNr 2400 BD lfd. Nr. 28 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: - 1.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 8: Geschäftsbedarf für neue (Plan-) Stellen (Kernhaushalt)
2026: 2.200 Euro
2027: 2.200 Euro
51140 Geräte, Ausstattungs- und
397.000 -3.000 394.000 121.000 --- 121.000
Ausrüstungsgegenstände
RNr 2400 BD lfd. Nr. 29 (CDU und SPD)
in 2026: - 3.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 5: Erstausstattung neue Arbeitsplätze Kernhaushalt
2026: 12.300 Euro
2027: +/- 0 Euro
51143 Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände für die 2.062.000 -7.000 2.055.000 1.506.000 -3.000 1.503.000
verfahrensunabhängige IKT
RNr 2400 BD lfd. Nr. 30 (CDU und SPD)

in 2026: - 7.000 Euro
in 2027: - 3.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 19: Neubeschaffung von EDV-Geräten und Lizenzen für neues Personal – Kernhaushalt
2026: 20.170 Euro
2027: 7.560 Euro
51701 Bewirtschaftungsausgaben 2.483.000 -586.000 1.897.000 2.594.000 -619.000 1.975.000
Verpflichtungsermächtigungen 6.363.000 944.000 7.307.000 6.455.000 1.886.000 8.341.000
RNr 2400 BD lfd. Nr. 31 (CDU und SPD)

in 2026: -586.000 Euro
in 2027: -619.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

VE 2026: + 944.000 Euro
2027: - 8.000 Euro
2028: - 100.000 Euro
2029: - 100.000 Euro
2030: - 100.000 Euro
2031 ff: + 1.252.000 Euro
VE 2027: + 1.886.000 Euro
2028: - 31.000 Euro
2029: - 31.000 Euro
2030: - 31.000 Euro
2031: - 31.000 Euro
2032 ff: + 2.010.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 3: Taubenstraße 10 Berlin
2026: 307.720 Euro
2027: 304.520 Euro
TA 5: Im Haushaltsplan 2024/2025 bereits genehmigter Nebenkostenanteil aus Sachkostenpauschalen für Personalaufbau 2024 + 2025
2026: 119.110 Euro
2027: 119.110 Euro
TA 6: Nebenkostenanteil aus Sachkostenpauschalen für neue Beschäftigte
2026: 367.930 Euro
2027: 436.850 Euro
Sperrvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigungen in beiden Planjahren sind gesperrt
51801 Mieten für Grundstücke, Gebäude und
5.622.000 -1.379.000 4.243.000 5.958.000 -1.499.000 4.459.000
Räume
Verpflichtungsermächtigungen 16.737.000 2.177.000 18.914.000 16.979.000 4.655.000 21.634.000
RNr 2400 BD lfd. Nr. 32 (CDU und SPD)
in 2026: - 1.379.000 Euro
in 2027: - 1.499.000 Euro
VE 2026: + 2.177.000 Euro
2027: - 41.000 Euro
2028: - 283.000 Euro
2029: - 283.000 Euro
2030: - 283.000 Euro
2031 ff: + 3.067.000 Euro
VE 2027: + 4.655.000 Euro
2028: - 102.000 Euro
2029: - 102.000 Euro
2030: - 102.000 Euro
2031: - 101.000 Euro
2032 ff: + 5.062.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 3: Taubenstraße 10 Berlin
2026: 1.141.220 Euro
2027: 1.141.220 Euro
TA 5: Im Haushaltsplan 2024/2025 bereits genehmigter Nebenkostenanteil aus Sachkostenpauschalen für Personalaufbau 2024 + 2025
2026: 292.960 Euro
2027: 292.960 Euro
TA 6: Nebenkostenanteil aus Sachkostenpauschalen für neue Beschäftigte
2026: 967.870 Euro
2027: 1.149.280 Euro
Haushaltsvermerk:
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Einfügung Sperrvermerk:

Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
51900 Unterhaltung der Grundstücke und
39.900 -32.000 7.900 37.900 -30.000 7.900
baulichen Anlagen
Verpflichtungsermächtigungen 189.500 290.500 480.000 189.500 290.500 480.000
RNr 2400 BD lfd. Nr. 33 (CDU und SPD)
in 2026: - 32.000 Euro
in 2027: - 30.000 Euro
VE 2026: + 290.500 Euro
2027: - 37.900 Euro
2028: + 2.100 Euro
2029: + 2.100 Euro
2030: + 2.100 Euro
2031 ff: + 322.100 Euro
VE 2027: + 290.500 Euro
2028: - 37.900 Euro
2029: + 2.100 Euro
2030: + 2.100 Euro
2031: + 2.100 Euro
2032 ff: + 322.100 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 2 und 3 sind zu streichen.
Haushaltsvermerk:
Einfügung Sperrvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
52501 Aus- und Fortbildung 578.000 -11.000 567.000 579.000 -12.000 567.000

RNr 2400 BD lfd. Nr. 34 (CDU und SPD)
in 2026: - 11.000 Euro
in 2027: - 12.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 1: Aus- und Fortbildung
2026: 22.300 Euro
2027: 22.300 Euro
TA 5: LinkedIn Learning - Weiterbildungsplattform
2026: 16.000 Euro
2027: 16.000 Euro
52602 Sitzungsgelder,
76.500 -31.000 45.500 76.500 -31.000 45.500
Kostenentschädigungen
RNr 2400 BD lfd. Nr. 35 (CDU und SPD)
in 2026: - 31.000 Euro
in 2027: - 31.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 2: Kosten für die Tätigkeit des Personalrates (§ 40, Abs. 1, Satz 1, PersVG) inkl. Rechtsberatung
2026: 300 Euro
Seite 71 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2027: 300 Euro

TA 3: Gutachten, Gerichts-/Anwaltskosten u. ä., Entschädigung für Sachverständige
2026: 35.000 Euro
2027: 35.000 Euro
52703 Dienstreisen 264.000 -4.000 260.000 264.000 -4.000 260.000
RNr 2400 BD lfd. Nr. 36 (CDU und SPD)

in 2026: - 4.000 Euro
in 2027: - 4.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 3: Präsidium, Vorsitzende der Ausschüsse sowie deren Mitarbeiter und Beamte aus den Ländern, die im Auftrage der Kultusministerkonferenz
Dienstreisen durchführen
2026: 14.000 Euro
2027: 14.000 Euro
52903 Besondere Aufgaben der
21.000 -1.000 20.000 21.000 -1.000 20.000
Kultusministerkonferenz
RNr 2400 BD lfd. Nr. 37 (CDU und SPD)
in 2026: - 1.000 Euro
in 2027: - 1.000 Euro
53108 Betreuung von Besucherinnen und
120.000 -40.000 80.000 117.000 -40.000 77.000
Besuchern
RNr 2400 BD lfd. Nr. 38 (CDU und SPD)
in 2026: - 40.000 Euro
in 2027: - 40.000 Euro
53111 Ausschreibungen, Bekanntmachungen 258.000 -2.000 256.000 59.500 --- 59.500
RNr 2400 BD lfd. Nr. 39 (CDU und SPD)
in 2026: - 2.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 1: Stellenausschreibungen Dienstkräfte Sekretariat
2026: 16.020 Euro
2027: 10.000 Euro
54010 Dienstleistungen 1.353.000 -10.000 1.343.000 1.113.000 -20.000 1.093.000

RNr 2400 BD lfd. Nr. 40 (CDU und SPD)
in 2026: - 10.000 Euro
in 2027: - 20.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 6: Vergabekosten für Sitzungsmanagementsoftware
2026: 10.000 Euro
2027: +/- 0 Euro
TA 21: 40 Campusbotschafter für FSA-Bewerbung an Universitäten
2026: 0 Euro
2027: 0 Euro

Seite 72 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
54053 Veranstaltungen 45.000 -25.000 20.000 45.000 -25.000 20.000

RNr 2400 BD lfd. Nr. 41 (CDU und SPD)
in 2026: - 25.000 Euro
in 2027: - 25.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 1: Einführungstagungen des Pädagogischen Austauschdienstes für Fremdsprachenassistenten
2026: 2.000 Euro
2027: 2.000 Euro
TA 2: Bildungs- und kulturpolitische Fachtagungen der Länder
2026: 7.000 Euro
2027: 7.000 Euro
TA 3: Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen; Fachtagung der Länder zur Anerkennungspraxis
2026: 1.000 Euro
2027: 1.000 Euro
TA 4:
Geschäftsstelle Ständige wissenschaftliche Kommission; Veranstaltungen, Foren
2026: 10.000 Euro
2027: 10.000 Euro
54077 Steuern, Abgaben 1.000 --- 1.000 2.865.000 -543.000 2.322.000
RNr 2400 BD lfd. Nr. 42 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: - 543.000 Euro

Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
Drittmittel
2027: 337.050 Euro

54079 Verschiedene Ausgaben 186.000 -184.000 2.000 234.000 -232.000 2.000
RNr 2400 BD lfd. Nr. 43 (CDU und SPD)

in 2026: -184.000 Euro
in 2027: -232.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 7: Gebührenrückzahlungen Lissa
2026: 0 Euro
2027: 0 Euro
TA 8: Gebührenrückzahlungen DAB
2026: 0 Euro
2027: 0 Euro
54690 Sonstige sächliche
Verwaltungsausgaben aus 1.126.000 --- 1.126.000 1.054.000 8.000 1.062.000
zweckgebundenen Einnahmen
RNr 2400 BD lfd. Nr. 44 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: + 8.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

Seite 73 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
TA 4: Deutsches Sprachdiplom in Frankreich, Bozen und Trentino
2026: 40.000 Euro
2027: 47.790 Euro
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
5.609.000 -83.000 5.526.000 5.609.000 -83.000 5.526.000
Zwecke im Inland
RNr 2400 BD lfd. Nr. 45 (CDU und SPD)
in 2026: - 83.000 Euro
in 2027: - 83.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 1: Deutsche Künstlerhilfe, Berlin
2026: 1.000.000 Euro
2027: 1.000.000 Euro

Seite 74 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
10 Bildung, Jugend und Familie

1000 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Politisch-Administrativer
Bereich und Service -
45903 Prämien für besondere Leistungen --- --- --- --- --- ---
RNr 2400 CD lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Haushaltsvermerk:
Wegfallvermerk:
Die Ausgaben fallen künftig weg.

68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
1.000 6.999.000 7.000.000 1.000 6.999.000 7.000.000
Einrichtungen
RNr 2400 CD lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
in 2026: + 6.999.000 Euro
in 2027: + 6.999.000 Euro
97203 Pauschale Minderausgaben -15.000.000 18.000 -14.982.000 -20.000.000 -4.976.000 -24.976.000
RNr 2400 AL lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

in 2026: + 18.000 Euro
in 2027: + 24.000 Euro
RNr 2400 CE lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: - 5.000.000 Euro
1010 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie -
Grundsatzangelegenheiten und Recht
des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen;
Lehrkräftebildung -
52509 Lehr- und Lernmittel sowie
60.000 60.000 120.000 60.000 60.000 120.000
Unterrichtsmaterial inklusive der IKT
RNr 2400 AL lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
in 2026: + 60.000 Euro
in 2027: + 60.000 Euro
52520 Maßnahmen für die
Begabungsförderung von Schülerinnen 280.000 200.000 480.000 280.000 200.000 480.000
und Schülern
RNr 2400 AL lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
in 2026: + 200.000 Euro
in 2027: + 200.000 Euro
54010 Dienstleistungen 1.582.000 50.000 1.632.000 1.582.000 90.000 1.672.000
RNr 2400 CD lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)

in 2026: + 50.000 Euro
in 2027: + 90.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
Seite 75 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

TA 6: Strategisches Querschnittsprojekt „eine Region wird besser"
2026: 100.000 Euro
2027: 100.000 Euro
68419 Förderung des Sports 3.927.000 2.050.000 5.977.000 3.927.000 2.050.000 5.977.000
RNr 2400 AL lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)

in 2026: + 2.000.000 Euro
in 2027: + 2.000.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 6: Bewegungsförderung
2026: 2.000.000 Euro
2027: 2.000.000 Euro
2025: 0 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
TA 6 Bewegungsförderung
Förderung des Schulsports in Bezug auf Inklusion, Sichtung von Bewegungsförderung und Nachwuchsleistungsförderung

RNr 2400 CD lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
in 2026: + 50.000 Euro
in 2027: + 50.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 5: Schulschwimmen und Intensivschwimmkurse (s. 1010/54053)
2026: 1.512.400 Euro
2027: 1.512.400 Euro
68511 Zuschuss an den Lette-Verein 13.602.000 850.000 14.452.000 14.262.000 850.000 15.112.000

RNr 2400 AL lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
in 2026: + 850.000 Euro
in 2027: + 850.000 Euro
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
15.603.000 2.691.000 18.294.000 15.609.000 2.791.000 18.400.000
Zwecke im Inland
RNr 2400 AL lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
in 2026: - 3.502.000 Euro
in 2027: - 3.508.000 Euro
Erläuterung:

Die Teilansätze 6 bis 20 werden wie folgt ersetzt. Die Teilansätze 21-38 werden neu eingefügt.
Anpassung der Tabelle:
TA 6: Projekte der interkulturellen Bildung und Demokratieförderung
2026: 295.830 Euro
2027: 295.830 Euro
2025: 295.830 Euro
TA 7: Schülerhaushalte
2026: 300.000 Euro
2027: 300.000 Euro
2025: 470.390 Euro
TA 8: Berliner Komitee für UNESCO-Arbeit
2026: 3.380 Euro
2027: 3.380 Euro
2025: 3.380 Euro
Seite 76 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

TA 9: Initiative geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
2026: 394.200 Euro
2027: 394.200 Euro
2025: 398.200 Euro
TA 10: Heroes
2026: 183.990 Euro
2027: 183.990 Euro
2025: 183.990 Euro
TA 11: Bildung lokaler Alpha-Bündnisse
2026: 288.130 Euro
2027: 288.130 Euro
2025: 288.130 Euro
TA 12: Gesicht Zeigen!
2026: 834.660 Euro
2027: 834.660 Euro
2025: 834.660 Euro
TA 13: QUEERFORMAT Fachstelle Queere Bildung
2026: 446.960 Euro
2027: 446.960 Euro
2025: 446.960 Euro
TA 14: mehr als lernen
2026: 205.370 Euro
2027: 205.370 Euro
2025: 205.370 Euro
TA 15: Klimaschutz am Schulstandort
2026: 32.820 Euro
2027: 32.820 Euro
2025: 32.820 Euro
TA 16: Erwachsenenbildungsgesetz
2026: 379.450 Euro
2027: 379.450 Euro
2025: 679.450 Euro
TA 17: ADAS (Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen)
2026: 185.800 Euro
2027: 185.800 Euro
2025: 185.800 Euro
TA 18: Natur- und Werkpädagogik PFH
2026: 1.074.000 Euro
2027: 1.074.000 Euro
2025: 1.074.920 Euro
TA 19: QueerLeben/inter*trans*Beratung für Jugendliche
2026: 115.900 Euro
2027: 115.900 Euro
2025: 115.900 Euro
TA 20: Sprachförderung
2026: 83.640 Euro
2027: 83.640 Euro
2025: 83.640 Euro
TA 21 (neu): RambaZamba / inklusives Theater
2026: 80.000 Euro
2027: 80.000 Euro
2025: 80.000 Euro
TA 22 (neu): Helleum
2026: 126.000 Euro
2027: 126.000 Euro
2025: 126.000 Euro
TA 23 (neu): BildungsBande / Peer Education Projekt
2026: 50.000 Euro
2027: 50.000 Euro
2025: 50.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
TA 24 (neu): Jugendforschungsschiff
2026: 53.000 Euro
2027: 53.000 Euro
2025: 53.000 Euro
TA 25 (neu): i-Päd
2026: 250.000 Euro
2027: 250.000 Euro
2025: 250.000 Euro
TA 26 (neu): Lernwerkstatt eXplorarium
2026: 50.000 Euro
2027: 50.000 Euro
2025: 50.000 Euro
TA 27 (neu): New Israel Fund
2026: 150.000 Euro
2027: 150.000 Euro
2025: 150.000 Euro
TA 28 (neu): duvia e. V.
2026: 150.000 Euro
2027: 150.000 Euro
2025: 150.000 Euro
TA 29 (neu): Lernen durch Engagement
2026: 100.000 Euro
2027: 100.000 Euro
2025: 100.000 Euro
TA 30 (neu): Talentscouts
2026: 130.000 Euro
2027: 130.000 Euro
2025: 100.000 Euro
TA 31 (neu): Initiative LUNA PARK
2026: 35.000 Euro
2027: 35.000 Euro
2025: 35.000 Euro
TA 32 (neu): Deschoolonize
2026: 50.000 Euro
2027: 50.000 Euro
2025: 50.000 Euro
TA 33 (neu): Empathie macht Schule
2026: 395.000 Euro
2027: 395.000 Euro
2025: 300.000 Euro
TA 34 (neu): Abqueer
2026: 20.000 Euro
2027: 20.000 Euro
2025: 0 Euro
TA 35 (neu): LSVD Bildungs- und Sensibilisierungsprojekt
2026: 250.000 Euro
2027: 250.000 Euro
2025: 0 Euro
TA 36 (neu): German Dream
2026: 500.000 Euro
2027: 500.000 Euro
2025: 0 Euro
TA 37 (neu): Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e. V. (lsfb)
2026: 270.000 Euro
2027: 270.000 Euro
2025: 250.270 Euro
TA 38 (neu): Außerschulischer Lernort Polizeigefängnis Keibelstraße
2026: 218.500 Euro
2027: 218.500 Euro
2025: 204.320 Euro
Anpassung der Erläuterung: Vor den Angaben zum Gender Budget werden folgende Absätze eingefügt:
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

TA 6 Projekte der interkulturellen Bildung und Demokratieförderung
Förderung von begegnungspädagogischen Projekten der interkulturellen Bildung und der Förderung der Partizipation von Schülerinnen und Schülern
im Sinne der demokratischen Schulkultur sowie die Förderung von „Dekolonialisierungsprojekten an Schulen“ im Rahmen der Demokratiebildung.
TA 7 Schülerhaushalte
Förderung der pädagogischen Begleitung von bezirksfinanzierten Schülerhaushalten als wichtiges Element der Partizipation von Schülerinnen und
Schülern an schulischen Entscheidungsprozessen und Form gelebter demokratischer Schulkultur im Rahmen der Strategie „Politische Bildung an
Berliner Schulen“.
TA 8 Berliner Komitee für UNESCO-Arbeit
Anteilsfinanzierung des jährlichen Schülerseminars der Berliner UNESCO-Projektschulen.
TA 9 Initiative geschlechtliche und sexuelle Vielfalt (IGSV)
Mit den Mitteln sollen ressortspezifische Maßnahmen des Landesaktionsplanes gegen Homo- und Transfeindlichkeit, der Initiative „Berlin tritt ein für
Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“, insbesondere aber folgende Projekte gefördert werden: queer@school,
Queer History Month sowie Kofinanzierungen von thematisch relevanten Projekten mit Förderungen des Bundes oder der EU.
TA 10 Heroes
Das Projekt „Heroes“ bildet junge peers aus sogenannten Ehrenkulturen aus, die in Rollenspielen typisches männliches und weibliches Rollenverhalten
von jungen Menschen aus sogenannten Ehrenkulturen darstellen und anschließend diskutieren. Die Maßnahme stellt ein Bildungsangebot zur
Überwindung stereotyper Rollenbilder und Sexismus in den Schulen dar. Das Projekt wird von 5 auf 8 Schulen ausgeweitet und findet jährlich in allen
8. Klassen statt. Eltern und Lehrkräfte werden in die Umsetzung einbezogen.
TA 11 Bildung lokaler Alpha-Bündnisse
Alpha-Bündnisse sind eine Maßnahme zur Erreichung der Zielstellung der Senatsstrategie Alphabetisierung und Grundbildung. Mit der Gründung lokaler
Alpha-Bündnisse wird die Vernetzung von Beratungsstellen, bürgernahen Ämtern und Behörden sowie Einrichtungen mit Bürgerkontakten auf
bezirklicher Ebene gefördert. In 2017 erfolgte eine Anschubfinanzierung für die Bildung von lokalen Alpha-Bündnissen. Die Ausweitung des Aufbaus
lokaler Alpha-Bündnisse auf alle zwölf Berliner Bezirke ist beabsichtigt.
TA 12 Gesicht Zeigen!
Mit den Ausgaben wird der Betrieb des Lernorts von „Gesicht zeigen!“, „7xjung“ gefördert. An diesem Lernort werden für Schulklassen und
Jugendgruppen interaktive Workshops zum Themenfeld „Antisemitismus“, „Islamfeindlichkeit“, „Diskriminierung“ und dem „Empowerment von
muslimischen Mädchen und Frauen“ („Die Freiheit, die ich meine“) durchgeführt, die durch höchst innovative, schülernahe Methoden und Formate
Jugendliche aus dem gesamten Spektrum der Berliner Bildungslandschaft erreichen. 90.000 € p.a. sind für eine Jungen-/Männer-spezifische
Erweiterung des Freiheits-Projekts, 80.000 € p.a. für eine quantitative Ausweitung der 7xjung-Workshops am Lernort und 65.000 € p.a. für spezifischere
und umfangreichere Beiträge für die Fortbildung der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals vorgesehen (verbindliche Erläuterung).
TA 13 QUEERFORMAT Fachstelle Queere Bildung
Die Fachstelle Queere Bildung setzt insbesondere die Maßnahme „Fortsetzung und Weiterentwicklung der Qualifizierung von Schlüsselpersonen und
pädagogischen Fachkräften“ der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) im
Bildungsbereich (Schule sowie Kinder-/Jugendhilfe) um. Als Servicestelle zur Umsetzung und Qualitätssicherung von Bildungsarbeit bietet sie
Fortbildungen und Beratungen für Schlüsselpersonen und Fachkräfte in den Bereichen Schule sowie Kinder-/Jugendhilfe zu den Themen
geschlechtliche und sexuelle Vielfalt/Diversity auch in Verbindung mit weiteren Diskriminierungsmerkmalen an und erstellt didaktische Materialien für
die Bildungsarbeit in diesen Themenbereichen.
TA 14 mehr als lernen
Das Projekt fördert die Partizipation von Schülerinnen und Schülern und die demokratische Schulkultur durch Coaching von Schülervertretungen.
TA 15 Klimaschutz am Schulstandort
Mit dem Teilansatz wird der „Klimawettbewerb“ finanziert, der ein Anreiz ist, damit die Themen Klimawandel und Klimaschutz möglichst in vielen Berliner
Schulen im Schulalltag dauerhaft integriert werden.
TA 16 Erwachsenenbildungsgesetz
Über einen eigenen Fonds sollen innovative Maßnahmen anerkannter Einrichtungen der Erwachsenbildung gefördert werden. Ziel ist eine Ausweitung
und Verstetigung der Bildungsteilnahme von Erwachsenen und eine strukturelle Stärkung des Lebenslangen Lernens und seiner Einrichtungen im Land
Berlin. Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes soll ein Trägeranerkennungssystem aufgebaut und Maßnahmen anerkannter Träger mit hier
etatisierten Mitteln gefördert werden.
TA 17 ADAS (Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen) – LIFE e. V.
Das Projekt ADAS hat zum Ziel ein schulisches Beschwerdemanagement zu etablieren. Dies erfolgt durch Erfassung von Beschwerden, unabhängige
Beratung, Empowerment und Information. Das Projekt arbeitet im Sinne der Umsetzung des Landesantidiskriminierungsgesetzes und berät
insbesondere Schülerinnen und Schüler bei Diskriminierungen und erarbeitet Empfehlungen zum Abbau von diskriminierenden Strukturen.
TA 18 Natur- und Werkpädagogik PFH
Zur Verstärkung der bestehenden Angebote an Grundschulen in ausgewählten Bezirken.
TA 19 QueerLeben/ inter* trans* Beratung für Jugendliche
Beratung von inter und trans Jugendlichen durch den Träger QueerLeben.
TA 20 Sprachförderung
Das Projekt „Sprachbrücken – als Weg zur Schule“ richtet sich vor allem an Geflüchtete aus der Republik Moldau und aus Georgien, die überwiegend
aus bildungsfernen Familien stammen. In den Unterkünften des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten erhalten Kinder und Jugendliche, ein
niedrigschwelliges Bildungsangebot, das auf einen Schulbesuch vorbereitet und diese bei dem Erwerb der Verkehrssprache Deutsch sowie bei der
Alphabetisierung unterstützt. Es werden in Kleingruppen am Vormittag und am Nachmittag Bildungsangebote gemacht, zudem gibt es ein
Beratungsangebot für die Eltern.
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

TA 21 RambaZamba / inklusives Theater
Das Theaterprojekt RambaZamba bietet Workshops, Projekttage und -wochen an Schulen, theaterpädagogische Begleitprogramme sowie
Fachtagungen und Fortbildungen zur Stärkung der inklusiven Theaterarbeit an Schulen an.
TA 22 Helleum
Mittel für das Kinderforscher*innenzentrum Helleum und dessen Weiterentwicklung zum Jugendforscher*innenzentrum
TA 23 BildungsBande / Peer Education Projekt
Ältere Kinder und Jugendliche begleiten jüngere Kinder, auch Vorschulkinder, in ihrer Entwicklung und übernehmen Verantwortung, lernen durch das
eigene Handeln und nehmen sich als selbstwirksam wahr, indem sie befähigt werden, kreative Projekte an Grundschulen und Kitas durchzuführen.
TA 24 Jugendforschungsschiff
Das Jugendforschungsschiff konzipiert als schwimmendes Schülerlabor und außerschulischer Lernort Bildungsangebote mit den Schwerpunkten
Gewässerökologie, Regenerative Energien, Wetter für Schulen.
TA 25 Kompetenzstelle intersektionale Pädagogik i-Päd
Die Kompetenzstelle intersektionale Pädagogik i-Päd bietet Angebote für intersektionale Bildung und diskriminierungskritische
Organisationsentwicklung für Schulen an.
TA 26 Lernwerkstatt eXplorarium
Mittel zur Fortsetzung des Schulentwicklungsprojektes eXplorarium-Lernwerkstätten
TA 27 New Israel Fund
Das Bildungsprogramm des New Israel Fund Deutschland e. V. arbeitet mit Schülerinnen und Schülern in Workshops zu den Themen Diversität,
Toleranz und Antidiskriminierung. Im Fokus stehen dabei der Abbau von Antisemitismus sowie die Förderung eines differenzierten Israelverständnisses.
TA 28 duvia e.V.
Mittel zur Entwicklung und Durchführung von demokratiepädagogischen Angeboten. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf einer diskriminierungssensiblen,
diversitätsorientierten und für die Schülerinnen und Schüler lebensweltnahen Vermittlung.
TA 29 Lernen durch Engagement
Lernen durch Engagement oder auch „Service Learning“ verbindet gesellschaftliches Engagement von Schülerinnen und Schülern mit fachlichem
Lernen. Zur Vorbereitung dieses pädagogischen Ansatzes sollen Schulen in der Erprobung und Durchführung professionell begleitet werden.
TA 30 Talentscouts
Pädagogische Begleitung von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern durch Talentscouts mit dem Schwerpunkt auf den erfolgreichen
Übergang von Schule in Ausbildung, Studium und Beruf
TA 31 Initiative LUNA PARK
Finanzierung der Koordination, Weiterentwicklung und wissenschaftlichen Begleitung der Projekte der Initiative LUNA PARK e. V.
TA 32 Deschoolonize
Durchführung von Kursen und Workshops an Schulen zu deutscher Kolonialgeschichte.
TA 33 Empathie macht Schule
Projekt zur Befähigung von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften zur Persönlichkeitsentwicklung. Die Erwachsenen sollen die Kinder dabei
begleiten, verantwortungsvoll Beziehungskonzepte auszubilden
TA 34 ABqueer
Abqueer e.V. leistet im Rahmen der IGSV Aufklärungs- und Bildungsarbeit zu LSBTIQ Lebensweisen in Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen als
Fortbildungen und mit einem Peer-to-Peer-Ansatz. Das "Aufklärungsprojekt" fördert hierbei mit seinem autobiografischen Peer-Education-Ansatz auf
ganz besondere Weise die Auseinandersetzung mit Themen queerer Lebensweisen bei den Teilnehmenden. „Teach Out“ bietet Fortbildungen für
Lehrkräfte und angehende Lehrkräfte zum Thema queere Lebensweisen in der Schule.
TA 35 LSVD Bildungs- und Sensibilisierungsprojekt
Das Bildungs- und Sozialwerk des LSVD Berlin-Brandenburg (BLSB) e.V. leistet Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich Schulen,
Jugend und Sport zum Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt. Das Projekt gestaltet mit einem queeren Team Workshops und bietet persönliche
Einblicke in die Leben von queeren Menschen durch die Methode des biografischen Erzählens. Auch Workshops mit Konzentration auf das Themenfeld
Vielfalt im Sport werden angeboten.
TA 37 Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e. V. (lsfb)
Der Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e. V. (lsfb) ist ein eingetragener Verein und vertritt Kita- und
Schulfördervereine beider Länder. Mit seiner Arbeit unterstützt der Verband das Engagement im vorschulischen und schulischen Bildungsbereich durch
Qualifizierungsarbeit für Ehrenamtliche und durch die Förderung der Vernetzung der Kita- und Schulfördervereine.
TA 38 Außerschulischer Lernort Polizeigefängnis Keibelstraße
Der außerschulische „Lernort Keibelstraße“ im 1. Obergeschoss der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt animiert Schülerinnen und Schüler durch
entdeckendes Lernen am authentischen Ort, die Geschichte der Polizei der DDR und ihre Rolle in der SED-Diktatur kennenzulernen und
Gegenwartsbezüge zu grundsätzlichen Fragen von Rechtsstaatlichkeit herzustellen.
(Die gegenüber 2025 entfallenen Teilansätze werden in der Teilansatztabelle als TA 39 ff. mit dem Vergleichsbetrag 2025 ausgewiesen.)
RNr 2400 CD lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
in 2026: + 6.193.000 Euro
in 2027: + 6.299.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 7: Schülerhaushalte
2026: 170.390 Euro
2027: 170.390 Euro
2025: 470.390 Euro
TA 16: Erwachsenenbildungsgesetz
2026: 300.000 Euro
2027: 300.000 Euro
TA 34: ABqueer
2026: 50.000 Euro
2027: 50.000 Euro
TA 39 (neu): Zuschuss an Urania Berlin e.V.
2026: 950.000 Euro
2027: 950.000 Euro
2025: 1.900.000 Euro
TA 40 (neu): Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin
2026: 113.200 Euro
2027: 113.200 Euro
2025: 115.710 Euro
TA 41 (neu): Serviceagentur Ganztag Berlin
2026: 613.480 Euro
2027: 613.480 Euro
2025: 863.460 Euro
TA 42 (neu): Fit für die Schule Plus Berliner Ferienschulen
2026: 1.616.700 Euro
2027: 1.616.770 Euro
2025: 1.700.000 Euro
TA 43 (neu): Schulversuch FlexGanztag
2026: 167.000 Euro
2027: 173.000 Euro
2025: 163.000 Euro
TA 44 (neu): Bildungsprojekt Youthwork – Berliner Aidshilfe
2026: 170.000 Euro
2027: 170.000 Euro
2025: 170.000 Euro
TA 45 (neu): Begabungsförderung
2026: 184.170 Euro
2027: 184.170 Euro
2025: 188.250 Euro
TA 46 (neu): Gartenstadt Atlantic
2026: 81.820 Euro
2027: 81.820 Euro
2025: 83.640 Euro
TA 47 (neu): proRespekt – gewaltfreie Schulen demokratisch gestalten
2026: 400.000 Euro
2027: 400.000 Euro
2025: 431.940 Euro
TA 48 (neu): Förderung Tannenhof
2026: 98.600 Euro
2027: 98.600 Euro
2025: 98.600 Euro
TA 49 (neu): Teach First
2026: 150.000 Euro
2027: 250.000 Euro
2025: 749.420 Euro
TA 50 (neu): Projekt TuWaS!
Seite 81 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2026: 219.850 Euro
2027: 219.850 Euro
2025: 219.850 Euro
TA 51 (neu): Schülerlabor Netzwerk GenaU
2026: 71.100 Euro
2027: 71.100 Euro
2025: 71.100 Euro
TA 52 (neu): TINCON
2026: 80.000 Euro
2027: 80.000 Euro
2025: 0 Euro
TA 53 (neu): Demokratie und Rechtsstaat
2026: 156.000 Euro
2027: 156.000 Euro
2025: 156.800 Euro
TA 54 (neu): DEVI e.V. - Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung
2026: 400.000 Euro
2027: 400.000 Euro
TA 55 (neu): Projekte im Bereich der Prävention von islamischem Antisemitismus
2026: 200.000 Euro
2027: 200.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
„TA 39 Zuschuss an die Urania Berlin e.V."
Zuschuss für die Transformation der Urania Berlin zu einem Bürgerforum. Schwerpunkte im Aufbau des Bürgerforums und der programmatischen
Neuausrichtung der Urania sind das bürgerschaftliche Engagement, die Demokratieförderung sowie das Lebenslange Lernen und die außerschulische
Bildung. Einen weiteren Schwerpunkt der Förderung bilden die Themen Biologische Vielfalt, Klima und Nachhaltigkeit.
TA 40 Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin:
Der Verein Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Berlin e. V. setzt das Projekt „Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin“ um. Dabei werden
Aktivitäten unterstützt, die eine hochwertige und gesundheitsfördernde Gemeinschaftsverpflegung von Kindern und Jugendlichen sichern und die die
Ernährungs- und Verbraucherbildung in Schule fördern.
TA 41 Serviceagentur Ganztag Berlin
Die Serviceagentur Ganztag Berlin wird von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung GmbH im Auftrag des Landes Berlin umgesetzt. Die
Serviceagentur unterstützt Prozesse, die dazu beitragen, dass Schule als ganztägiger Lern- und Lebensort gestaltet und weiterentwickelt wird und
multiprofessionelle Fachkräfte Qualifizierungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten erhalten. Damit ist sie eine wichtige Säule in der
Qualitätsentwicklung der Ganztagsschulen im Land Berlin. Die Serviceagentur berät schulnah und explizit zu allen Fragen der Qualitätsentwicklung und
bringt in diesen Prozess ihre über viele Jahre entwickelte fachliche Expertise und länderübergreifende Erfahrungen im Bereich der
Ganztagsschulentwicklung ein. Sie ist maßgeblich an der Entwicklung eines Gesamtkonzepts für die inklusive Berliner Ganztagsschule und an der
Implementierung der Qualitätsstandards für die inklusive Ganztagsschule beteiligt.
TA 42 Fit für die Schule Plus Berliner Ferienschulen
„Der Programmteil Fit für die Schule" soll bedarfsgerecht weiterentwickelt werden und sich entsprechend nicht ausschließlich an Kinder und Jugendliche
ohne Schulplatz richten, sondern als ein entweder schulvorbereitendes oder schulbegleitendes Angebot für alle Schülerinnen und Schüler der
Grundschulen und weiterführenden Schulen mit einem Bedarf an der Sprachförderung in Deutsch als Zweitsprache kontinuierlich während des
Schuljahres in allen Bezirken umgesetzt werden. Neben der Sprachförderung zielt Fit für die Schule auf die sozial-emotionale Stärkung der
teilnehmenden Kinder und Jugendlichen (verbindliche Erläuterung).
TA 43 Schulversuch FlexGanztag
Konkret soll in dem Schulversuch FlexGanztag eine Weiterentwicklung des gebundenen und offenen Ganztags erprobt werden.
TA 44 BildungsprojektYouthwork – Berliner Aidshilfe
Das Projekt leistet sexualpädagogische Aufklärungsarbeit, insbesondere zur Prävention von HIV/Aids und anderen sexuell übertragbaren Infektionen.
TA 45 Begabungsförderung
Die Implementierung neuer Ansätze im Programm „Begabtes Berlin“ erfolgt in Zusammenarbeit und Vernetzung mit außerschulischen Partnern.
Schwerpunkte sind der Aufbau von Mentorenprogrammen sowie von Qualifizierungsangeboten. Ziel der Mentorenprogramme ist die passgenaue
Bereitstellung von Lernangeboten und die Begleitung von Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Milieus. Zudem erfolgt eine Qualifizierung der
Lehrkräfte, um diese zu befähigen, Begabungen zu erkennen und zu fördern.
TA 46 Gartenstadt Atlantic
Der Mikrokosmos Gartenstadt Atlantic ist ein deutsch-muslimisch-jüdisch-interkulturelles Pilotprojekt. Über die Arbeit in 8 Lernwerkstätten erhalten
sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche und deren Familien Zugang zu neuen Kulturräumen und Bildungsangeboten, die insbesondere zur
Stärkung der Demokratie ausgelegt sind. Darüber hinaus verstehen sich diese Werkstätten als außerschulische Lernorte, die umliegenden
Grundschulen für ergänzende pädagogische Angebote zur Verfügung stehen. Die Angebote orientieren sich an der Lebensrealität vor Ort.
TA 47 proRespekt - gewaltfreie Schulen demokratisch gestalten
Die Fachstelle ist das Kompetenz- und Servicezentrum für das Programm „pro Respekt - gewaltfreie Schulen demokratisch gestalten“. Sie ist für die
partizipative Erarbeitung und Weiterentwicklung eines integrativen Programmdesigns zuständig. Diese Aufgabe umfasst auf der institutionellen Ebene
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
das Zusammenbringen aller Stakeholder sowie das Zusammenwirken der bereits etablierten Maßnahmen und Träger. Daraus resultierend entwickelt
die Fachstelle Umsetzungsstrategien zum Erreichen der Programmziele sowohl auf der Metaebene (Land) als auch auf der konkreten Ebene (Schule).
Für die Beratung und Unterstützung auf der individuellen Ebene der Schülerinnen und Schüler sowie des pädagogischen Personals bietet die Fachstelle
explizite Fortbildungen zur Profilbildung der proRespekt-Pilotinnen und -Piloten an. Die Fachstelle koordiniert das Fortbildungskonzept für die
proRespekt-Teams. Im Vordergrund steht die Vermittlung von theoretisch basiertem Wissen über Prävention sowie vielfältige Methoden der Intervention.
TA 48 Förderung Tannenhof
Das Projekt „Tannenhof-Schule“ eröffnet ehemals drogenabhängigen jungen Menschen, die wegen ihres gesundheitlichen Hintergrunds die
herkömmlichen Angebote des Zweiten Bildungsweges nicht ohne weiteres erfolgreich besuchen können, die Möglichkeit zum Erwerb schulischer
Abschlüsse. Flankierend zum Besuch des eigentlichen Lehrgangs, der an die Volkshochschule Steglitz-Zehlendorf angegliedert ist, erfolgt durch
zusätzliche Fördermaßnahmen eine individuelle Vorbereitung auf die Prüfung. Parallel zum Lehrgang werden verpflichtende Angebote nach dem
Unterricht und am Wochenende durchgeführt. Die Mittel werden zur Finanzierung des Projekts eingesetzt; dies umfasst die Mietkosten für die benötigten
Räumlichkeiten besser: Regiekosten für Unterricht und zusätzliche Fördermaßnahmen - der Unterricht wird vom übrigen Schulbetrieb auch räumlich
abgegrenzt - als auch Personalkosten für gemeinschaftliche Aktivitäten, die nicht von Lehrkräften durchgeführt werden.
TA 49 Teach First
Die Mittel sind für zusätzliche Förderung von Schülerinnen und Schüler an Schulen mit besonderem Unterstützungsbedarf bestimmt, um diesen einen
gelingenden Übergang aus der Schule in die berufliche Ausbildung oder weitere Bildungssysteme zu ermöglichen. Die Schwerpunkte liegen dabei auf
individueller Förderung, Zukunfts- und Berufsorientierung sowie Vorbereitung für Abschlussprüfungen. Auf Basis des von Teach First erarbeiteten
Konzeptes soll dies in Kooperation mit dem Projektträger durchgeführt werden.
TA 50 Projekt „TuWaS!“ (=Technik und Wissenschaft an Schulen!)
Das Projekt „TuWaS!“ unterstützt unter der Leitung der Freien Universität Berlin in einem Kooperationsverbund mit der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie sowie weiteren Partnern einen lebensweltbezogenen und experimentell orientierten Unterricht in den Fächern Sachunterricht und
Naturwissenschaften an zurzeit bereits über 170 Berliner Grundschulen und ist damit ein wichtiger Baustein des bildungspolitischen Schwerpunkts
MINT-Bildung.
TA 51 Schülerlabor Netzwerk GenaU
Das Netzwerk GenaU ist das größte regionale Netzwerk von Schülerlaboren in der Bundesrepublik. Die Netzwerkmitglieder bieten Wissenschaft zum
Anfassen, um Begeisterung für die Naturwissenschaften zu wecken. Sie vermitteln ein fachübergreifendes
und modernes Verständnis von Technik und Naturwissenschaft. Die Labore schlagen eine Brücke von der Schule zur Hochschule bzw. zu
Forschungsstätten und mit neuen Projekten wie „beMINT“ auch in den berufsbildenden Bereich.
TA 52 TINCON
Das TINCON Future Lab Berlin ist ein Partizipationsprojekt zur Stärkung der Zukunftskompetenzen junger erwachsener Berliner:innen.
TA 53 Demokratie und Rechtsstaat
Das Projekt „Demokratie und Rechtsstaat“ (Vorläufer: Jugendgerichtsprojekt) fördert bei Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I das
Bewusstsein für die Bedeutung des demokratischen Rechtsstaats, indem im Rahmen einer Projektwoche mit authentischen professionellen Beteiligten
ein Gerichtsprozess über eine fiktive Straftat in einem Rollenspiel nachgestellt und reflektiert wird.
TA 54 DEVI e.V. – Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung
Fortführung der Arbeit der Projekte „Berliner Berufsschulen und Oberstufenzentren für Demokratie und Vielfalt“ und „Beratungs-
und Fortbildungsstelle für weltanschauliche und religiöse Vielfalt“ in Berliner Schulen.
TA 55 Projekte im Bereich der Prävention von islamistischem Antisemitismus
Wegen der aktuellen Lage sollen Projekte durchgeführt werden, die sich mit der Entstehung und Verbreitung von islamistischem
Antisemitismus, auch im Zusammenhang mit dem jüngsten Nahost-Konflikt, befassen, durchgeführt werden.“
68585 Sonstige Zuschüsse für kulturelle
3.030.000 1.231.000 4.261.000 3.030.000 1.231.000 4.261.000
Projekte im Bildungsbereich
RNr 2400 AL lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
in 2026: - 470.000 Euro
in 2027: - 470.000 Euro
Erläuterung:
Die Teilansätze 1 bis 3 werden wie folgt ersetzt. Die Teilansätze 4-13 werden neu eingefügt.
Anpassung der Tabelle:
TA 1: TanzZeit
2026: 259.230 Euro
2027: 259.230 Euro
2025: 250.230 Euro
TA 2: ErzählZeit
2026: 192.980 Euro
2027: 192.980 Euro
2025: 192.980 Euro
TA 3: Kulturagenten
2026: 34.090 Euro
2027: 34.090 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2025: 930.330 Euro

TA 4 (neu): Fortbildung der Kulturbeauftragten
2026: 11.380 Euro
2027: 11.380 Euro
2025: 11.380 Euro
TA 5 (neu): Märchenland (Berliner Märchentage)
2026: 26.140 Euro
2027: 26.140 Euro
2025: 26.140 Euro
TA 6 (neu): Musische Kooperationsprojekte
2026: 289.150 Euro
2027: 289.150 Euro
2025: 289.150 Euro
TA 7 (neu): Bauereignis Schule
2026: 163.760 Euro
2027: 163.760 Euro
2025: 163.760 Euro
TA 8 (neu): Projekt Oper an Schule
2026: 173.180 Euro
2027: 173.180 Euro
2025: 173.180 Euro
TA 9 (neu): Theaterpädagogische Projekte
2026: 20.000 Euro
2027: 20.000 Euro
2025: 20.000 Euro
TA 10 (neu): Max-Artists in Residence an Grundschulen
2026: 125.000 Euro
2027: 125.000 Euro
2025: 125.000 Euro
TA 11 (neu): Urban dance goes professionell
2026: 1.180.000 Euro
2027: 1.180.000 Euro
2025: 2.180.000 Euro
TA 12 (neu): QuerKlang
2026: 50.000 Euro
2027: 50.000 Euro
2025: 50.000 Euro
TA 13 (neu): Lesewelt Berlin e. V.
2026: 35.000 Euro
2027: 35.000 Euro
2025: 35.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
TA 1 TanzZeit
TanzZeit ist eine Maßnahme der kulturellen Bildung, die entsprechend dem Rahmenkonzept Kulturelle Bildung umgesetzt wird. TanzZeit gewährleistet
die umfassende Tanzvermittlung im Klassenverband für Kinder und Jugendliche unabhängig von deren Herkunft, Alter oder Geschlecht. Die Aufgaben
umfassen eine gemeinsame Ausgangsanalyse, individuelle Anpassung der Projekte an die jeweils Beteiligten, eine jährliche öffentliche Präsentation
der Einzelprojekte, Prozessbegleitung, Qualitätssicherung, Fortbildung und Weiterentwicklung der Formate. Eingebunden sind alle Schularten und alle
Schulstufen aus allen Berliner Bezirken.
TA 2 „ErzählZeit“
Im Programm „ErzählZeit" werden Kindern vor allem im Vor- und Grundschulalter von Erzähler/innen, Theaterpädagoginnen und -pädagogen, die an
der UdK speziell ausgebildet wurden, regelmäßig Märchen und Geschichten aus verschiedenen Kulturen erzählt. Jeweils über einen Zeitraum von
einem Jahr lernen die Kinder, diese Geschichten gestaltend nachzuerzählen, um schrittweise zu ihren eigenen Geschichten und deren Kommunikation
vorzustoßen. Damit zielt das Projekt auf die Förderung von Literacy (Teilhabe an der Buch-, Schrift- und Erzählkultur). Überdies ist die Entwicklung der
Begriffsbildung, des rezeptiven und produktiven Sprachgebrauchs, der Konzentrationsfähigkeit und des Sozialverhaltens intendiert. Das Programm wird
durch Fortbildungsmaßnahmen für die beteiligten Lehrkräfte zum Erwerb von eigener Erzählkompetenz sowie zur didaktischen Einbettung der
Erzählstunden in den Unterricht begleitet.
TA 3 Kulturagenten
Im Zentrum des Programms stehen diejenigen Berliner Schulen, die einerseits möglichst vielen Schülerinnen und Schülern die Teilhabe an Angeboten
der kulturellen Bildung ermöglichen und andererseits ein künstlerisch-kulturelles Schulprofil entwickeln wollen. Zusätzlich vernetzen sie sich sowohl im
Bezirk als auch stadtweit – mit Kultur- und anderen außerschulischen Kooperationspartnern. 12 Kulturagentinnen und -agenten unterstützen die Schulen
dabei. Sie sind Prozessbegleiter/-innen im Kontext der kulturellen Schulentwicklung und vernetzen die Akteure und Akteurinnen miteinander. Je nach
Bedarf und Entwicklungsstand, werden neue Schulen mit künstlerischen Impulsangeboten begleitet oder über einen längeren Beratungsprozess intensiv
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
unterstützt. Erfahrene Schulen können ihre Profilarbeit vertiefen bzw. ihr Erfahrungswissen als Referenzschulen an andere Schulen weitergeben. Den
Schulen stehen zusätzlich Mittel für künstlerische Projektarbeit zur Verfügung. Darüber hinaus hat das Programm zum Ziel, Erfahrungen bezüglich
kultureller Bildung zu multiplizieren sowie Qualitätsstandards zu formulieren und zu verstetigen. Es geht zukünftig darum, weitere interessierte Schulen
aufzunehmen und gleichzeitig die Qualität der Arbeit zu sichern. Trägerin des Programms ist die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung.
TA 4 Fortbildung der Kulturbeauftragten
Im Rahmen des Programms „Kulturagenten für kreative Schulen Berlin“ werden die kulturbeauftragten Lehrkräfte sowie weitere interessierte
Lehrerinnen und Lehrer bezüglich künstlerischer Impulse und kultureller Schulentwicklung qualifiziert. Einen Schwerpunkt bilden dabei die
Fortbildungsveranstaltungen der zertifizierten Referenzschulen im Kulturagentenprogramm.
TA 5 Berliner Märchentage (Anteilige Finanzierung) – Träger: Märchenland e. V.
Herzstück der Berliner Märchentage sind die kostenlosen Märchenlesungen in Bibliotheken für Kita- und Schulkinder während der jährlich stattfindenden
Berliner Märchentage, die von Märchenland e. V. durchgeführt werden. Ziele sind hierbei Sprachförderung sowie die Vermittlung von Werten wie
Toleranz, Demokratie und Weltoffenheit.
TA 6 Musische Kooperationsprojekte
In den drei Kooperationsprojekten zwischen Schulen und externen Partnern erweitern Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte ihre musischen
Kompetenzen. SING! ist ein Kooperationsprojekt des Rundfunkchores Berlin mit Berliner Grundschulen, Bezirksmusikschulen sowie der
Landesmusikakademie Berlin. Ziel der Initiative ist es, die Kultur des Singens zu fördern und das Singen nachhaltig im Schulalltag zu verankern.
Gemeinsam mit den Kindern wird ein interkulturelles Liedrepertoire erarbeitet mit dem Ziel, Sensibilität und Verständnis für andere Kulturen und ihre
Musik zu fördern. Das Projekt „Singen und Musizieren in der Grundschule“ des Deutschen Chorverbandes vermittelt fachfremden Grundschullehrkräften
musikalische und didaktische Kenntnisse. Dies trägt dazu bei, die Qualität des alltäglichen Musikunterrichts in Grundschulen zu fördern und auf
individuelle Bedürfnisse der Kinder in ihrer musikalischen Erziehung einzugehen. Im Projekt „Förderung junger Ensembleleiter:innen“ lernen
musikinteressierte und begabte Schülerinnen und Schüler, während einer mehrtägigen Ausbildung, Klein- und Großgruppen anzuleiten. Dabei
erarbeiten sie sich erweiterte musikalische, organisatorische und soziale Kompetenzen und setzen musikalisches Engagement verantwortungsbewusst
und zielführend um. Die Initiative vom Landesmusikrat Berlin macht sie darüber hinaus auf den musikalischen Lehrberuf als Berufsperspektive
aufmerksam.
TA 7 Bauereignis Schule
Träger des Projektes ist Bauereignis Sütterlin Wagner. Das Projekt Bauereignis Schule arbeitet auf zwei Ebenen:
1. Beratung für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Teams von Pädagoginnen und Pädagogen in Bezug auf die Konzeption von lernförderlichen
Schulräumen,
2. die räumliche Umsetzung von Planungen in partizipativen Projekten mit Lehrenden und Lernenden. Durch praxisorientierte Gestaltung werden die
Identifikation von Kindern und Jugendlichen mit ihrer Lernumgebung gestärkt und Selbstwirksamkeitserfahrungen unterstützt.
TA 8 Projekt Oper an Schule
Im Zentrum des Projekts steht die kostenlose soziale und musische Förderung von Grundschulkindern, insbesondere in Arbeitsgemeinschaften.
TA 9 Theaterpädagogische Projekte
Förderung der Theatertage an Grundschulen, eines schulartenübergreifenden Arbeitstreffens mit theaterpädagogischen Werkstätten sowie
prozessorientierter Ferienprojekte mit künstlerischen Formaten.
TA 10 Max-Artists in Residence an Grundschulen
Programm der Stiftung Brandenburger Tor in Kooperation mit der UdK Berlin. Es bietet Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, ein Atelier in einer
Grundschule einzurichten und dort mit Schülerinnen und Schülern, Lehrenden und pädagogischem Personal zusammenzuarbeiten.
TA 11 Urban dance goes professionell
Ausbau der Tanzakademie für Tanzlehrkräfte, Tänzerinnen und Tänzer und Choreographinnen und Choreographen des urban dance durch die Flying
Steps.
TA 12 QuerKlang
Projekt zum Experimentellen Komponieren in der Schule, eine Kooperation von UdK und Berliner Schulen
TA 13 Lesewelt Berlin e. V.
Regelmäßige Vorleseveranstaltungen in außerschulischen Einrichtungen
(Die gegenüber 2025 entfallenen Teilansätze werden in der Teilansatztabelle mit dem Vergleichsbetrag 2025 ausgewiesen.)
RNr 2400 CD lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.701.000 Euro
in 2027: + 1.701.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 3: Kulturagenten
2026: 930.330 Euro
2027: 930.330 Euro
2025: 930.330 Euro
TA 11: Urban dance goes professionell
2026: 1.680.000 Euro
2027: 1.680.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2025: 2.180.000 Euro

TA 14 (neu): TUSCH
2026: 224.340 Euro
2027: 224.340 Euro
2025: 257.690 Euro
TA 15 (neu): Ballhaus Prinzenallee
2026: 80.000 Euro
2027: 80.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
TA 14 TUSCH
TUSCH ist eine Maßnahme der kulturellen Bildung, die entsprechend dem Rahmenkonzept Kulturelle Bildung umgesetzt wird. TUSCH Theater und
Schule vermittelt und begleitet dreijährige Kooperationen zwischen 21 Berliner Schulen und Berliner Theatern.
1011 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Schulträgerschaft und
operative Schulaufsicht der beruflichen
und zentral verwalteten Schulen
27292 Zuschüsse der EU aus dem ESF für
konsumtive Zwecke (Förderperiode 5.077.000 1.430.000 6.507.000 5.077.000 --- 5.077.000
2021-2027)
RNr 2400 CD lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.430.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
5.215.000 1.020.000 6.235.000 5.319.000 1.020.000 6.339.000
Zwecke im Inland
RNr 2400 AL lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
in 2026: + 420.000 Euro
in 2027: + 420.000 Euro
Erläuterung:
Vor dem Satz „Ansätze werden teilweise gegenüber dem Haushaltsjahr 2025 aufgrund erforderlicher Prioritätensetzung abgesenkt.“ wird folgender Satz
eingefügt:
„420.000 Euro sind für BOB – Berufsorientierung und Bewerbung vorgesehen."
RNr 2400 CD lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)

in 2026: + 600.000 Euro
in 2027: + 600.000 Euro
Erläuterung:
Vor dem letzten Satz der Erläuterung werden die folgenden Sätze eingefügt:

„Jeweils 300.000 € in 2026 und 2027 sind für die Fortsetzung des Projekts Berliner Schulpaten vorgesehen.“
„Jeweils 300.000 € in 2026 und 2027 sind für das Projekt IBA Bildungsgang Begleitung vorgesehen.“
68692 Sonstige Zuschüsse aus ESF-Mitteln
5.077.000 1.430.000 6.507.000 5.077.000 --- 5.077.000
(Förderperiode 2021-2027)
RNr 2400 CD lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
in 2026: +1.430.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
1012 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Operative Schulaufsicht
der allgemeinbildenden Schulen -
68477 Zuschüsse für Träger zur Stärkung
sozialraumbezogener 2.032.000 100.000 2.132.000 2.032.000 100.000 2.132.000
Bildungsstrukturen
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
RNr 2400 CD lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)

in 2026: + 100.000 Euro
in 2027: + 100.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 3: Stärkung pädagogischer Werkstätten
2026: 400.000 Euro
2027: 400.000 Euro
68554 Schulbezogene Jugendsozialarbeit 55.001.000 3.500.000 58.501.000 56.102.000 3.500.000 59.602.000
RNr 2400 CD lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)

in 2026: + 3.500.000 Euro
in 2027: + 3.500.000 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:
Vor dem Gender Budgeting wird der folgende Satz eingefügt: „Mittel in Höhe von 3.500.000 € pro Haushaltsjahr sind als Vorsorge für künftige
Tarifsteigerungen bei Trägern der freien Jugendhilfe aus dem Landesprogramm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ vorgesehen.“

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
687.000 1.000 688.000 568.000 1.000 569.000
Zwecke im Inland
RNr 2400 AL lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
in 2026: - 116.000 Euro
in 2027: - 116.000 Euro
Erläuterung:
Die Teilansätze 1 bis 5 sowie 7 bis 9 bleiben unverändert bestehen. Teilansatz 6 wird wie folgt ersetzt.
Anpassung der Tabelle:

TA 6 Medienhof/Sprachbildung
2026: 211.500
2027: 211.500
2025: 210.900
Ersetzung der bisherigen Erläuterung zu TA 6 durch folgenden Absatz:
"TA 6 Medienhof/Sprachbildung
Die Sprache ist der Schlüssel zur Integration von Kindern und Jugendlichen in Schule und Ausbildung. Um die Bildungschancen von Kindern und
Jugendlichen mit Flucht- und Migrationserfahrung sowie von Kindern und Jugendlichen im Kiez zu erhöhen, benötigen diese ein Unterstützungsangebot
im Bereich Sprach- und Lernförderung sowie bei der Vorbereitung auf Prüfungen. Erfahrene Träger wie der Medienhof führen Angebote für Schülerinnen
und Schüler in den Bereichen Sprache und Lernförderung durch und unterstützen so deren Integration in Schule und Ausbildung.“
RNr 2400 CD lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
in 2026: + 117.000 Euro
in 2027: + 117.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 2: Atrium (Jugendkunstschule)
2026: 62.330 Euro
2027: 62.330 Euro
TA 5: Seniorpartner in school
2026: 54.300 Euro
2027: 54.300 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Der Satz „TA 2 fällt weg.“ wird durch folgenden Satz ersetzt:
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
„TA 2 Atrium (Jugendkunstschule)
Zuweisung für Ausgaben zur Realisierung gewaltpräventiver Maßnahmen im Rahmen von Kinder- und Jugendprojekten der Jugendkunstschule Atrium“
Der Satz „TA 5 fällt weg.“ wird durch folgenden Satz ersetzt:
„TA 5 Seniorpartner in school Ehrenamtliche Bildungsbegleitung durch Seniorpartner in Schulen für einen gewaltfreien und toleranten Umgang von
Schülern gegenüber ihrer eigenen Generation, Senioren und der Gesellschaft. Die Seniorpartner sehen ihre ehrenamtliche Arbeit in den Schulen als
Brücke zwischen Alt und Jung. Ihr Ziel ist es, das bürgerschaftliche Engagement durch Senioren in den Berliner Schulen auszuweiten, um möglichst
vielen Berliner Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Übergang ins Arbeits- und Erwachsenenleben zu ermöglichen. Zu den Schwerpunkten
ihrer Arbeit gehören die Entwicklung einer Streitkultur, die Förderung von Sozial- und Schulkompetenzen sowie die Mediation in Konflikten. Das Projekt
wird durch Seniorpartner in School e.V. durchgeführt.“
1014 Berliner Landeszentrale für politische
Bildung
28290 Sonstige zweckgebundene Einnahmen
2.000 -1.000 1.000 2.000 -1.000 1.000
für konsumtive Zwecke
RNr 2400 CD lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
in 2026: - 1.000 Euro
in 2027: - 1.000 Euro
28293 Sonstige Zuschüsse aus dem Inland
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
(nur Haushaltswirtschaft)
RNr 2400 CD lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
Haushaltsvermerk:
Zweckbindungsvermerk:
Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 68590.
42701 Aufwendungen für freie
90.000 20.000 110.000 90.000 20.000 110.000
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
RNr 2400 CD lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
in 2026: + 20.000 Euro
in 2027: + 20.000 Euro
42801 Entgelte der planmäßigen
1.261.000 195.000 1.456.000 1.299.000 200.000 1.499.000
Tarifbeschäftigten
RNr 2400 CD lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)
in 2026: + 195.000 Euro
in 2027: + 200.000 Euro
Änderung des Stellenplans:
2026: + 2x E 13
2027: + 2x E 13
52513 Politische Bildungsarbeit 902.000 80.000 982.000 902.000 80.000 982.000
RNr 2400 CD lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)

in 2026: + 80.000 Euro
in 2027: + 80.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 1: Veranstaltungen, Eigenpublikationen, Öffentlichkeitsarbeit, Besuchszentren, sonstige Projekte
2026: 467.000 Euro
2027: 467.000 Euro
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
1.585.000 213.000 1.798.000 1.585.000 213.000 1.798.000
Zwecke im Inland
Seite 88 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
RNr 2400 CD lfd. Nr. 18 (CDU und SPD)

in 2026: + 213.000 Euro
in 2027: + 213.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 2: Aufsuchende politische Bildung
2026: 1.198.000 Euro
2027: 1.198.000 Euro
68572 Zuschüsse an Stiftungen für
517.000 116.000 633.000 517.000 116.000 633.000
staatsbürgerliche Zwecke
RNr 2400 CD lfd. Nr. 19 (CDU und SPD)
in 2026: + 116.000 Euro
in 2027: + 116.000 Euro
1016 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Gemeinschaftsschulen -
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
294.000 305.000 599.000 294.000 305.000 599.000
Zwecke im Inland
RNr 2400 CD lfd. Nr. 20 (CDU und SPD)
in 2026: + 305.000 Euro
in 2027: + 305.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 1: Praxislerngruppen/Praxistage gemäß § 29 Sekundarstufen I-Verordnung sowie Praxiserprobung für zugezogene Schülerinnen und Schüler aus
Südosteuropa und junge Geflüchtete
2026: 591.000 Euro
2027: 591.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Der folgende Satz wird aus der Erläuterung gestrichen: „Ansätze werden teilweise gegenüber dem Haushaltsjahr 2025 aufgrund erforderlicher
Prioritätensetzung abgesenkt."

1019 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Integrierte
Sekundarschulen -
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
2.690.000 999.000 3.689.000 2.690.000 999.000 3.689.000
Zwecke im Inland
RNr 2400 CD lfd. Nr. 21 (CDU und SPD)
in 2026: + 999.000 Euro
in 2027: + 999.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 1: Praxislerngruppen/Praxistage gemäß § 29 Sekundarstufen I-Verordnung sowie Praxiserprobung für zugezogene Schülerinnen und Schüler aus
Südosteuropa und junge Geflüchtete
2026: 3.629.000 Euro
2027: 3.629.000 Euro
1020 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Sonderpädagogische
Förderzentren -
23601 Ersatz von Ausgaben durch
400.000 200.000 600.000 400.000 290.000 690.000
Sozialversicherungsträger
Seite 89 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
RNr 2400 CD lfd. Nr. 22 (CDU und SPD)

in 2026: + 200.000 Euro
in 2027: + 290.000 Euro
Erläuterung:
Die Erläuterung wird wie folgt ersetzt: „Einnahmeersatz der Krankenkassen für das Messen des Blutzuckers und die Insulingabe durch schulische
Inklusionsassistentinnen und -assistenten bei Schülerinnen und Schülern mit Diabetes, nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung. Beim Ausgabetitel
67181 wird die Verauslagung für das Messen des Blutzuckers und die Insulingabe durch Schulhelferinnen und Schulhelfer bei Schülerinnen und
Schülern mit Diabetes nachgewiesen (verbindliche Erläuterung).
Mehr bzw. Anpassung entsprechend der Einnahmen der Vorjahre“
67181 Leistungen für Pflege und Hilfe für
Schülerinnen und Schüler mit 43.619.000 --- 43.619.000 47.688.000 --- 47.688.000
sonderpädagogischem Förderbedarf
RNr 2400 CD lfd. Nr. 23 (CDU und SPD)

in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 1: Einsatz von Schulhelferinnen und Schulhelfern
2026: 42.929.000 Euro
2027: 46.998.000 Euro
TA 2: Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften
2026: 690.000 Euro
2027: 690.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Die Wörter „TA 2 entfällt“ werden durch folgenden Absatz ersetzt:
TA 2 Schulgesundheitsfachkräfte
Multiprofessionelle Teams an Berliner inklusiven Ganztagsschulen sollen mit dem Einsatz von Schulgesundheits-fachkräften gestärkt werden. Das 2025
begonnene Pilotvorhaben hat eine Laufzeit von drei Jahren. Die Finanzierung über die Basiskorrektur der Bezirkshaushalte aus den im Kapitel 1020,
Titel 67181 veranschlagten Mitteln soll in den Jahren 2026 und 2027 fortgesetzt werden. Den bezirklichen Gesundheitsämtern sollen in diesen beiden
Jahren nur die Personalkosten erstattet werden.
Haushaltsvermerk:
Der Satz „Ausgaben dürfen nur in der Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung)“ wird gestrichen.
1040 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Familie und frühkindliche
Bildung -
54010 Dienstleistungen 6.476.000 600.000 7.076.000 6.476.000 600.000 7.076.000

RNr 2400 CD lfd. Nr. 24 (CDU und SPD)
in 2026: + 600.000 Euro
in 2027: + 600.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 3: Flexibilisierung Kindertagesbetreuung
2026: 600.000 Euro
2027: 600.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Vor „Zu 5. Beendigung der Maßnahme.“ wird folgender Satz eingefügt:
„Zu 3. Für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung sind 600.000 € pro Jahr vorgesehen (verbindliche Erläuterung).“

Seite 90 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68436 Zuschüsse zur Verbesserung der
5.030.000 324.000 5.354.000 1.854.000 324.000 2.178.000
Betreuung in Kindertagesstätten
RNr 2400 CD lfd. Nr. 25 (CDU und SPD)
in 2026: + 324.000 Euro
in 2027: + 324.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 3: Zuschüsse zur Förderung von Kunst und Kultur für Kinder
2026: 574.000 Euro
2027: 573.000 Euro
TA 5: Projekt Geräuschmusik
2026: 50.000 Euro
2027: 50.000 Euro
TA 7: Erzieherinnen- und Erzieherausbildung „Wortlaut“
2026: 150.000 Euro
2027: 150.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Unter der Tabelle wird folgender Satz ergänzt:
„Zu 3. „Die Mittel des Teilansatzes sind für Zuschüsse zur Förderung von Kunst und Kultur für Kinder vorgesehen (verbindliche Erläuterung).“

„Zu 7. „Jeweils 150.000 € in beiden Haushaltsjahren sind für das Projekt Erzieherinnen- und Erzieherausbildung „Wortlaut“ vorgesehen (verbindliche
Erläuterung).“
1041 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Familienpolitik und
Familienförderung -
68422 Zuschüsse für Familienberatungsstellen 413.000 100.000 513.000 423.000 100.000 523.000

RNr 2400 CD lfd. Nr. 26 (CDU und SPD)
in 2026: + 100.000 Euro
in 2027: + 100.000 Euro
Erläuterung:
Am Ende der Erläuterung wird folgender Satz eingefügt: „100.000 € pro Haushaltsjahr sind für die Adoptionsstelle der Caritas vorgesehen (verbindliche
Erläuterung).“

68427 Zuschüsse für
19.643.000 383.000 20.026.000 20.177.000 343.000 20.520.000
Familienbildungsmaßnahmen
RNr 2400 CD lfd. Nr. 27 (CDU und SPD)
in 2026: + 383.000 Euro
in 2027: + 343.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:
TA 6: Landesprogramm Stadtteilmütter
2026: 13.914.450 Euro
2027: 13.874.450 Euro
TA 7: Beratungs- und Familienarbeit der Serbisch-Orthodoxen Gemeinde Berlin
2026: 100.000 Euro
2027: 100.000 Euro
TA 9: Verstetigung der Tarifanpassung (2024-2027)
2026: 2.266.790 Euro
2027: 2.801.350 Euro
TA 13: Ausbau Väter- und Männerarbeit
2026: 250.000 Euro
Seite 91 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2027: 250.000 Euro

Anpassung der Erläuterung:
Vor dem Satz „Zu 9. Mehr wegen Verstetigung der Tarifanpassung (2024-2027).“ wird folgender Satz eingefügt:
„Zu 6. Von den Mitteln sind 258.000 € im Haushaltsjahr 2026 sowie 218.000 € im Haushaltsjahr 2027 für die „Tegelmütter“ vorgesehen (verbindliche
Erläuterung).“
Dahinter wird der folgende Satz eingefügt:
„Jeweils 100.000 € in beiden Haushaltsjahren sind für die Beratungs- und Familienarbeit der Serbisch-Orthodoxen Gemeinde Berlin vorgesehen
(verbindliche Erläuterung).“
Nach „Zu 9. Mehr wegen Verstetigung der Tarifanpassung (2024-2027)“ werden folgende Wörter eingefügt:
„reduziert um die an die Bezirke abgeschichteten Tarifmittel 2025 für die Familienzentren (jeweils -125.000€)“
Am Ende der Erläuterung, vor dem Gender Budgeting, wird folgender Satz eingefügt:
„Zu 13. Jeweils 150.000 € in beiden Haushaltsjahren sind für die KungerKiezInitiative „Zusammen wachsen – vielseitige, nachhaltige Väter- und
Familienarbeit im Treptower Norden vorgesehen (verbindliche Erläuterung).“
1042 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Jugend und Kinderschutz
-
28290 Sonstige zweckgebundene Einnahmen
15.632.000 152.000 15.784.000 15.632.000 152.000 15.784.000
für konsumtive Zwecke
RNr 2400 CD lfd. Nr. 28 (CDU und SPD)
in 2026: + 152.000 Euro
in 2027: + 152.000 Euro
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
869.000 210.000 1.079.000 889.000 210.000 1.099.000
Einrichtungen
RNr 2400 AL lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
in 2026: + 210.000 Euro
in 2027: + 210.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 2 Startprogramm Platzausbau Hilfen zur Erziehung (HzE) / Jugendwohnagentur
2026: 710.000 Euro
2027: 710.000 Euro
2025: 1.550.000 Euro
68425 Zuschüsse für freie Jugendarbeit 39.420.000 2.111.000 41.531.000 40.277.000 2.121.000 42.398.000

RNr 2400 AL lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
in 2026: + 220.000 Euro
in 2027: + 220.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 7 Zuschüsse für die musikpädagogische Arbeit
2026: 289.600 Euro
2027: 289.600 Euro
2025: 592.300 Euro
TA 15 „Zuschuss für Empowerment junger Schwarzer, afrikanischer
und afrodiasporischer Menschen in Berlin Each One Teach One e.V.“
2026: 200.000 Euro
2027: 200.000 Euro
2025: 350.000 Euro
RNr 2400 CD lfd. Nr. 29 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.891.000 Euro
in 2027: + 1.901.000 Euro
Seite 92 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 1: Zuschüsse für die Verstärkung und Unterstützung hinausreichender Jugendarbeit (insbesondere Angebote für junge Menschen außerhalb von
Einrichtungen der Jugendarbeit, die Hilfe und Unterstützung zum Ausgleich von Benachteiligung benötigen)
2026: 3.131.730 Euro
2027: 3.131.730 Euro
TA 2: Zuschüsse für die Jugendverbandsarbeit und Jugendbildungsstätten
2026: 2.909.420 Euro
2027: 2.909.420 Euro
TA 7: Zuschüsse für die musikpädagogische Arbeit
2026: 0 Euro
2027: 0 Euro
TA 9: Zuschüsse für innovative Projekte der sportorientierten Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
2026: 854.700 Euro
2027: 864.700 Euro
TA 12: Zuschüsse zur Förderung von Projekten der Jugendarbeit – interkulturelle, integrative, internationale und queere Jugendarbeit
2026: 6.562.640 Euro
2027: 6.562.640 Euro
TA 13: Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Verbindung mit Unterkünften für geflüchtete Menschen und Zirkuspädagogische Angebote
2026: 427.810 Euro
2027: 427.810 Euro
TA 15: Zuschuss für Empowerment junger Schwarzer, afrikanischer und afrodiasporischer Menschen in Berlin - Each One Teach One e.V."
2026: 150.000 Euro
2027: 150.000 Euro
TA 25: BoxGirls
2026: 100.000 Euro
2027: 100.000 Euro
TA 26: Zuschüsse für kulturelle Bildung durch die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung
2026: 434.400 Euro
2027: 434.400 Euro
TA 32 (neu): Frischluft Brandenburg-Berlin e.V.
2026: 50.000 Euro
2027: 50.000 Euro
TA 33 (neu): Offene Jugendarbeit jüdischer Organisationen
2026: 300.000 Euro
2027: 300.000 Euro
TA 34 (neu): Jugendsozialarbeit (Sicherheitsgipfel)
2026: 250.000 Euro
2027: 250.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Nach der Tabelle werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Zu 1. Aus dem Teilansatz sind Mittel in Höhe von 120.000 € pro Haushaltsjahr für die Betreuung von Kindern von Inhaftierten vorgesehen.
Zu 2. Von den zusätzlich bereitgestellten Mitteln sind jeweils 200.000 € für beide Haushaltsjahre für den Landesjugendring sowie jeweils 500.000 € pro
Haushaltsjahr für die Jugendbildungsstätten vorgesehen (verbindliche Erläuterung).“
Vor den Wörtern „Zu 11. und 12.“ werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Zu 7. Die Zuwendungen an den Landesmusikrat werden künftig in einem gemeinsamen Teilansatz im Einzelplan 08 veranschlagt.
Zu 9. Mittel in Höhe von 200.000 € im Haushaltsjahr 2026 und in Höhe von 210.000 € im Haushaltsjahr 2027 sind für innovative sportorientierte
Jugendarbeit des Mellowparks vorgesehen.“
Der Satz „Zu 11. und 12. Mehr in Anpassung an die Ist-Ausgaben.“ wird gestrichen und durch folgende Sätze ersetzt:

„Zu 11. Mehr in Anpassung an die Ist-Ausgaben.

Seite 93 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Zu 12. Mehr in Anpassung an die Ist-Ausgaben. Außerdem sind aus dem Teilansatz 100.000 € pro Haushaltsjahr für die Ibn-Kaldoun-Schule
vorgesehen.“
Hinter dem Satz „Zu 13. Weniger aufgrund verringerter Bedarfe.“ wird der folgende Satz ergänzt:
„Aus den Mitteln sind 50.000 € pro Haushaltsjahr für das Projekt Cabuwazi vorgesehen.“
Vor den Wörtern „Zu 28.“ werden folgende Sätze eingefügt:

„Zu 25. Für das Projekt BoxGirls stehen jeweils 100.000 € in beiden Haushaltsjahren zur Verfügung (verbindliche Erläuterung).“
„Zu 26. Zusätzliche Mittel in Höhe von jeweils 160.000 € in beiden Haushaltsjahren sind für Zuschüsse für kulturelle Bildung durch die Landesvereinigung
Kulturelle Jugendbildung vorgesehen (verbindliche Erläuterung).“
Am Ende der Erläuterung, vor dem Gender Budgeting, werden folgende Sätze eingefügt:
„Zu 32. Frischluft Brandenburg-Berlin e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit den Tätigkeitsfeldern Politische Bildung, Internationale Arbeit und
Qualifizierung im Kinder- und Jugendbereich.
Zu 33. Mittel in Höhe von jeweils 100.000 € in beiden Haushaltsjahren sind jeweils für die Organisationen Hashomer Hatzair, Masorti und Israeli
Community Europe vorgesehen (verbindliche Erläuterung)."

68435 Sonstige Zuschüsse für die freie
9.098.000 --- 9.098.000 9.652.000 --- 9.652.000
Jugendhilfe
RNr 2400 AL lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
in 2026: + 110.000 Euro
in 2027: + 110.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 4 Zuschuss an Landesmusikrat (LMR) für die Umsetzung des Projektes „Regional- und Landeswettbewerb Jugend musiziert“
2026: 110.000 Euro
2027: 110.000 Euro
2025: 105.760 Euro
RNr 2400 CD lfd. Nr. 30 (CDU und SPD)

in 2026: - 110.000 Euro
in 2027: - 110.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 4: Zuschuss an Landesmusikrat (LMR) für die Umsetzung des Projektes „Regional- und Landeswettbewerb Jugend musiziert“
2026: 0 Euro
2027: 0 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Vor dem Gender Budgeting wird folgender Satz eingefügt: „Zu 4. Die Zuwendungen an den Landesmusikrat werden künftig in einem gemeinsamen
Teilansatz im Einzelplan 08 veranschlagt."
68490 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
Einrichtungen aus zweckgebundenen 15.632.000 152.000 15.784.000 15.632.000 152.000 15.784.000
Einnahmen
RNr 2400 CD lfd. Nr. 31 (CDU und SPD)

in 2026: + 152.000 Euro
in 2027: + 152.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 2: Allgemeine Jugendarbeit
2026: 1.999.870 Euro
2027: 1.999.870 Euro
TA 3: Außerschulische Jugendbildung
2026: 2.930.140 Euro
Seite 94 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2027: 2.930.140 Euro

Anpassung der Erläuterung:
Nach der Tabelle werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Zu 2. Von den Mitteln sind 100.000 € pro Haushaltsjahr der Bekenntniskirche (Kirchengemeinde Berlin Treptow) sowie 100.000 € pro Haushaltsjahr
dem Evangelischen Kirchenkreis Mitte zur Verfügung zu stellen (verbindliche Erläuterung).“

Zu 3. Weniger in Höhe von 48.000 € pro Haushaltsjahr, da die Zuwendungen an den Landesmusikrat künftig in einem gemeinsamen Teilansatz im
Einzelplan 08 veranschlagt werden.“
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
11.235.000 460.000 11.695.000 11.487.000 460.000 11.947.000
Zwecke im Inland
RNr 2400 CD lfd. Nr. 32 (CDU und SPD)
in 2026: + 460.000 Euro
in 2027: + 460.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 1: Zuschuss an die Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide –
Landesmusikakademie – gemeinnützige Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FEZ)
2026: 8.495.650 Euro
2027: 8.495.650 Euro
TA 6 (neu): Zuschuss an Pumpe Berlin - Jugendkulturzentrum – AWO Landesverband Berlin e.V.
2026: 160.000 Euro
2027: 160.000 Euro
1061 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie -
Schulentwicklungsplanung und
Schulinfrastruktur im Land Berlin -
89321 Zuschüsse an Schulen in freier
Trägerschaft für Sanierung, Umbau,
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Erweiterung und Ersatzbau von
Schulgebäuden
Verpflichtungsermächtigungen --- 5.000.000 5.000.000 --- 15.000.000 15.000.000
RNr 2400 CD lfd. Nr. 33 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
VE 2026: + 5.000.000 Euro
VE 2027: + 15.000.000 Euro
Erläuterung:
Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:
„Ausgaben für Baukostenzuschüsse zu Gunsten von Schulen in freier Trägerschaft zur Schaffung von Schulplätzen für Schulen in freier Trägerschaft
und Schulplätzen für öffentliche allgemeinbildende Schulen im Rahmen des vom Bund angekündigten neuen Förderprogramms zur Bildungs- und
Betreuungsinfrastruktur, an dem Berlin nach Maßgabe des Königsteiner Schlüssels mit einem Gesamtvolumen von rd. 200 Mio. Euro partizipieren
würde.“
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist qualifiziert gesperrt.
Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist qualifiziert gesperrt.

Seite 95 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
11 Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung
1100 Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung - Politisch-
Administrativer Bereich und Service -
45903 Prämien für besondere Leistungen 1.000 -1.000 --- 1.000 -1.000 ---
RNr 2400 BY lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

in 2026: - 1.000 Euro
in 2027: - 1.000 Euro
Erläuterung:
Erläuterungen anpassen

Haushaltsvermerk:
Sperrvermerke sind zu löschen.

Wegfallvermerk:
Die Ausgaben fallen künftig weg.
54010 Dienstleistungen 196.000 150.000 346.000 196.000 4.000.000 4.196.000
Verpflichtungsermächtigungen --- --- --- --- 4.350.000 4.350.000
RNr 2400 BY lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)

in 2026: + 150.000 Euro
in 2027: + 4.000.000 Euro
VE 2026: +/- 0 Euro
VE 2027: + 4.350.000 Euro
2028: + 4.350.000 Euro

Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 6 (neu): "Vereinfachung, Digitalisierung und Optimierung von Zuwendungen im Land Berlin"
2026: 150.000 Euro
2027: 4.000.000 Euro
97203 Pauschale Minderausgaben -8.600.000 -3.137.000 -11.737.000 -8.800.000 -4.462.000 -13.262.000

RNr. 2400 BY lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
in 2026: - 3.137.000 Euro
in 2027: - 4.462.000 Euro

1120 Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung -
Beauftragte/Beauftragter für
Partizipation, Integration und Migration
-
53104 Begegnungen, politische
100.000 250.000 350.000 100.000 250.000 350.000
Bildungsarbeit, Gruppenfahrten
RNr. 2400 BY lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
in 2026: + 250.000 Euro
in 2027: + 250.000 Euro
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
23.909.000 380.000 24.289.000 23.839.000 580.000 24.419.000
Einrichtungen
Seite 96 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
RNr. 2400 BY lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)

in 2026: + 380.000 Euro
in 2027: + 580.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 11: Integrationsfonds/bezirkliche Nachbarschaftsprogramme:
2026: 11.120.000 Euro
2027: 11.120.000 Euro
TA 12 (neu): „Migrationsmuseum“
2026: 180.000 Euro
2027: 380.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Zu 11: „Für LaruHelpsUkraine e.V. sind 200.000 Euro p.a. vorgesehen“
Zu 12: „180.000 Euro in 2026 und 380.000 Euro in 2027 sind für das Migrationsmuseum vorgesehen, davon sind je 80.000 Euro p.a. für die Produktion
eines Dokumentarfilms, der die Berliner Mauer aus der Perspektive von Gastarbeiter:innen zeigt und sichtbar macht, wie die deutsche Teilung ihre
Lebenswege, Chancen und Erfahrungen in Ost und West prägte“
68410 Partizipationsmaßnahmen 8.462.000 380.000 8.842.000 8.463.000 380.000 8.843.000

RNr 2400 AP lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
in 2026:+/- 0 Euro
in 2027:+/- 0 Euro
Einfügung Erläuterung:

Für die Jahre 2026 und 2027 sind Mittel zur Fortführung von Projekten des Polki w Berlinie e. V. zur Integration der polnischen Community in Berlin
vorgesehen.
RNr. 2400 BY lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)

in 2026: + 380.000 Euro
in 2027: + 380.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle

TA 1: Partizipations- und Integrationsprogramm:
2026: 5.027.000 Euro
2027: 4.978.000 Euro
TA 7: Strukturfonds:
2026: 1.310.000 Euro
2027: 1.310.000 Euro
Einfügung der Erläuterung:
Die Erläuterung zu 1. wird wie folgt neu gefasst:
„Für den Verein "Aufbruch Neukölln e.V.", Projekt „Von toxischer Männlichkeit zum Vorbild“ sind je 80.000 EUR für die Jahre 2026 und 2027
vorgesehen.“
"Für die Jahre 2026 und 2027 sind Mittel zur Fortführung von Projekten des Polki w Berlinie e. V. zur Integration der polnischen Community in Berlin
vorgesehen (verbindliche Erläuterung).“

"Für die Jahre 2026 und 2027 sind Mittel für Projekte des SDG Mladost Berlin zur Integration und Partizipation in Berlin vorgesehen (verbindliche
Erläuterung).“
68411 Zuschüsse an Organe und
Einrichtungen der freien 1.950.000 575.000 2.525.000 1.950.000 575.000 2.525.000
Wohlfahrtspflege
RNr. 2400 BY lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
in 2026: + 575.000 Euro
Seite 97 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
in 2027: + 575.000 Euro

Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 3 (neu): „Unterstützung strukturrelevanter Migrationsberatungsangebote“
2026: 575.000 Euro
2027: 575.000 Euro
68412 Zuschüsse an Flüchtlings- und
4.400.000 130.000 4.530.000 4.400.000 130.000 4.530.000
Vertriebenenorganisationen
RNr. 2400 BY lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
in 2026: + 130.000 Euro
in 2027: + 130.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA1: Förderung von Flüchtlings- und Vertriebenenorganisationen nach § 7 BVFG sowie sonstiger Verbände zur Erfüllung kultureller Aufgaben nach §
96 BVFG:
2026: 224.000 Euro
2027: 224.000 Euro
1130 Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung - Landesstelle für
Gleichbehandlung gegen
Diskriminierung
(Landesantidiskriminierungsstelle) -
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
26.003.000 2.161.000 28.164.000 26.672.000 2.161.000 28.833.000
Einrichtungen
RNr. 2400 BY lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
in 2026: + 2.161.000 Euro
in 2027: + 2.161.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 1: LSBTI Projekte (Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen) sowie Projekte im Rahmen der IGSV:
2026: 9.111.880 Euro
2027: 9.340.520 Euro
TA 3: Projekte im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus; Projekte zur Stärkung der Demokratie
und Schutz vor Diskriminierung und Gewalt
2026: 17.209.910 Euro
2027: 17.608.300 Euro
TA 5: Jüdisches Forum:
2026: 200.000 Euro
2027: 200.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
Zu 1: „100.000 € p.a. Mehrbedarf für die Umsetzung der Landesstrategie für queere Sicherheit und gegen Queerfeindlichkeit. Die Verausgabung der
Mehrmittel erfolgt nach Vorlage der geplanten Maßnahmen im Hauptausschuss mit dessen Zustimmung (verbindliche Erläuterung).“
„50.000 € p.a. Erhöhung für BiBerlin e.V. (Projekt: Fachstelle Bi+) als Rücknahme der Kürzung (verbindliche Erläuterung).“
„75.000 € p.a. Erhöhung für die Frauen- und Lesbenarbeit von Sonntagsclub e.V. (Projekt: Beratungs-, Bildungs- und Gruppenarbeit für LSBT).“
Zu TA 3:
„100.000 € p.a. sind für den Rroma Informations Centrum e.V. vorgesehen“
„500.000 € p.a. sind für den Claim e.V. vorgesehen“

„Es stehen weiterhin Mittel für den Jüdischen Kultur-Club zur Verfügung“
Seite 98 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1140 Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung - Arbeit und
Berufliche Bildung -
54010 Dienstleistungen 13.596.000 500.000 14.096.000 13.968.000 500.000 14.468.000

RNr. 2400 BY lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
in 2026: + 500.000 Euro
in 2027: + 500.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 16: Unabhängige zentrale Beschwerde- und Beratungsstelle für Auszubildende:
2026: 500.000 Euro
2027: 500.000 Euro
68333 Zuschüsse zur Förderung der
22.202.000 250.000 22.452.000 20.452.000 250.000 20.702.000
Berufsausbildung
RNr. 2400 BY lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
in 2026: + 250.000 Euro
in 2027: + 250.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 4: Begleitprojekte der Berufsausbildung:
2026: 850.000 Euro
2027: 850.000 Euro
68355 Zuschüsse für Berliner Jobcoaching
11.735.000 200.000 11.935.000 12.257.000 200.000 12.457.000
und Qualifizierung
RNr. 2400 BY lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
in 2026: + 200.000 Euro
in 2027: + 200.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle
TA1: Berliner Jobcoaching in öffentlich geförderter Beschäftigung
2026: 10.530.000 Euro
2027: 11.000.000 Euro
68476 Zuschüsse für Maßnahmen der
Berufsorientierung und 12.321.000 300.000 12.621.000 12.321.000 300.000 12.621.000
Berufsvorbereitung
RNr 2400 AP lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)

in 2026: + 300.000 Euro
in 2027: + 300.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 9: Schulpate
2026: 301.000 Euro
2027: 301.000 Euro

Seite 99 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1141 Landesarbeitsgericht Berlin-
Brandenburg

45903 Prämien für besondere Leistungen 1.000 -1.000 --- 1.000 -1.000 ---
RNr. 2400 BY lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)

in 2026: - 1.000 Euro
in 2027: - 1.000 Euro
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerke sind zu löschen.
Wegfallvermerk:
Die Ausgaben fallen künftig weg.

1142 Arbeitsgericht
45903 Prämien für besondere Leistungen 1.000 -1.000 --- 1.000 -1.000 ---

RNr. 2400 BY lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)
in 2026: - 1.000 Euro
in 2027: - 1.000 Euro
Haushaltsvermerk:

Sperrvermerke sind zu löschen.
Wegfallvermerk:
Die Ausgaben fallen künftig weg.

1150 Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung - Soziales -
54010 Dienstleistungen 5.442.000 250.000 5.692.000 5.685.000 250.000 5.935.000
RNr 2400 BY lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
in 2026: + 250.000 Euro
in 2027: + 250.000 Euro

Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA25 (neu): „Schaffung und Umsetzung eines digitalen Verfahrens zur Ausstellung des Berechtigungsnachweises für das Berlin Ticket S“
2026: 250.000 Euro
2027: 250.000 Euro
63115 Ersatz von Ausgaben an den Bund für
Aufwendungen aus den Sonder- und
181.000.000 -3.131.000 177.869.000 182.000.000 -3.119.000 178.881.000
Zusatzversorgungssystemen der
früheren DDR
RNr 2400 AP lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
in 2026: - 3.131.000 Euro
in 2027: - 3.119.000 Euro
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
10.352.000 3.433.000 13.785.000 10.440.000 3.425.000 13.865.000
Einrichtungen
RNr 2400 AP lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
in 2026: + 2.578.000 Euro
in 2027: + 2.570.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
Seite 100 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

TA 8: Landesprogramm „Mobile Stadtteilarbeit“
2026: 3.000.000 Euro
2027: 3.000.000 Euro
TA10 (neu): Behindertenparlament
2026: 100.000 Euro
2027: 100.000 Euro
TA11 (neu): Freiwilligenkoordination in der Wohnungsnotfallhilfe
2026: 184.000 Euro
2027: 184.000 Euro
RNr. 2400 BY lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)
in 2026: + 855.000 Euro
in 2027: + 855.000 Euro

Erläuterung:
Anpassung der Tabelle
TA 12 (neu): „Aktion Schichtwechsel“
2026: 80.000 Euro
2027: 80.000 Euro
TA 13 (neu): „Maßnahmen zur Stärkung niedrigschwelliger Unterstützungsangebote für obdachlose EU-Bürger*innen“
2026: 55.000 Euro
2027: 55.000 Euro
TA 14 (neu): „Professionalisierung/Stärkung der Kältehilfe sowie der hygienischen Versorgung obdachloser Menschen und Ausbau barrierefreier Plätze“
2026: 190.000 Euro
2027: 190.000 Euro
TA 15 (neu): „Zuschuss an die Wohnungslosenstätte "Kiez-Café"“
2026: 30.000 Euro
2027: 30.000 Euro
TA 16 (neu): „Projekt zur Unterstützung von obdach- und wohnungslosen Menschen mit Suchterkrankungen im innerstädtischen Bereich“
2026: 500.000 Euro
2027: 500.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Am Ende der Erläuterung, vor dem Gender Budgeting, wird folgende Erläuterung eingefügt:
"Zu 12.: Die Aktion Schichtwechsel ist ein inklusiver Aktionstag, bei dem Mitarbeitende aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und
Mitarbeitende von Unternehmen gegenseitig ihre Arbeitsplätze tauschen. Ziel ist es, neue Perspektiven zu gewinnen, Begegnungen zu ermöglichen
und Verständnis für unterschiedliche Arbeitswelten zu fördern.“
Entsprechende Anpassung der Erläuterung hinsichtlich der übrigen neuen Teilansätze

1160 Landesamt für Gesundheit und Soziales
- Leitung der Behörde und Service -
45903 Prämien für besondere Leistungen 1.000 -1.000 --- 1.000 -1.000 ---

RNr. 2400 BY lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)
in 2026: - 1.000 Euro
in 2027: - 1.000 Euro
Erläuterung:

Erläuterungen anpassen
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerke sind zu löschen.

Wegfallvermerk:
Die Ausgaben fallen künftig weg.

Seite 101 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
400.000 70.000 470.000 400.000 90.000 490.000
Einrichtungen
RNr 2400 AP lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
in 2026: + 70.000 Euro
in 2027: + 90.000 Euro
1166 Landesamt für Gesundheit und Soziales
- Soziales -

68128 Ambulante Hilfe zur Pflege nach SGB
105.260.000 --- 105.260.000 105.260.000 --- 105.260.000
XII und AsylbLG
RNr. 2400 BY lfd. Nr. 18 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:
„Dabei sind für beide Modelle die gleichen Regelungen für die Anwendung und Refinanzierung von Tarifverträgen zu treffen (verbindliche Erläuterung)."

1170 Landesamt für
Flüchtlingsangelegenheiten - Leitung
der Behörde und Service -
45903 Prämien für besondere Leistungen 1.000 -1.000 --- 1.000 -1.000 ---
RNr. 2400 BY lfd. Nr. 19 (CDU und SPD)

in 2026: - 1.000 Euro
in 2027: - 1.000 Euro
Erläuterung:
Erläuterungen anpassen

Haushaltsvermerk:
Sperrvermerke sind zu löschen.
Wegfallvermerk:
Die Ausgaben fallen künftig weg.

1172 Landesamt für
Flüchtlingsangelegenheiten - Berliner
Unterbringungsleitstelle -
54010 Dienstleistungen 92.000.000 500.000 92.500.000 92.000.000 500.000 92.500.000
RNr. 2400 BY lfd. Nr. 20 (CDU und SPD)

in 2026: + 500.000 Euro
in 2027: + 500.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:

„500.000 € in 2026 und 500.000 € in 2027 sind für psychosoziale Unterstützungsangebote für Geflüchtete vorgesehen (verbindliche Erläuterung).“
1180 Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung - Frauen und
Gleichstellung -
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
36.724.000 9.800.000 46.524.000 42.210.000 11.240.000 53.450.000
Einrichtungen
RNr. 2400 BY lfd. Nr. 21 (CDU und SPD)
Seite 102 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

in 2026: + 9.800.000 Euro
in 2027: + 11.240.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 1 Schutzunterkünfte und spezialisierte Beratungs-, Interventions- und Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder:
2026: 33.042.000 Euro
2027: 34.817.000 Euro
TA 2 Niedrigschwellige Angebote für Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte:
2026: 3.007.000 Euro
2027: 3.055.000 Euro
TA 3 Fachberatung und Schutzunterkünfte für von Menschenhandel betroffene Frauen:
2026: 842.000 Euro
2027: 854.000 Euro
TA 4 Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Sexarbeitenden:
2026: 1.132.000 Euro
2027: 1.228.000 Euro
TA 5 Frauenzentren mit besonderer Zielsetzung, Frauenverbände, Empowerment-Projekte:
2026: 3.354.000 Euro
2027: 3.411.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Hinter dem ersten Absatz der bisherigen Erläuterung und vor der Tabelle der Verpflichtungsermächtigungen wird folgender Satz eingefügt:
„Zu 4): In beiden Haushaltsjahren sind je 140.000 Euro für den Träger Neustart e.V. vorgesehen (verbindliche Erläuterung)."
„Für das Projekt Fegeflotte im Kurfürstenkiez stehen in beiden Haushaltsjahren je 105.000 Euro zur Verfügung."
68418 Zuschüsse an freie Träger für
besondere Projekte der beruflichen 7.573.000 256.000 7.829.000 7.706.000 256.000 7.962.000
Qualifizierung
RNr. 2400 BY lfd. Nr. 22 (CDU und SPD)

in 2026: + 256.000 Euro
in 2027: + 256.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 2: Förderung von Frauen unter spezifischen Aspekten, z.B. wegen besonderer Benachteiligungen am Arbeitsmarkt, auch durch
Mehrfachdiskriminierung, Stärkung in bestimmten Berufsfeldern und bei der Art der Erwerbstätigkeit (insb. Selbstständigkeit), Förderung von Projekten
aus dem ehemaligen Programm zur Stärkung der Fraueninfrastruktur (sog. FIS-Stellen)
2026: 3.139.000 Euro
2027: 3.204.000 Euro
Unter der Tabelle mit den Teilansätzen wird folgende Erläuterung eingefügt:
„100.000 Euro p.a. sind für das Frauencafé Gropiusstadt zu verausgaben (verbindliche Erläuterung)“

Seite 103 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
12 Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

1200 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen - Politisch-
Administrativer Bereich und Service -
45903 Prämien für besondere Leistungen 1.000 -1.000 --- 1.000 -1.000 ---
RNr 2400 BO lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

in 2026: - 1.000 Euro
in 2027: - 1.000 Euro
Erläuterung:
Erläuterungen anpassen

Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk aufheben,
Wegfallvermerk aufnehmen
51185 Dienstleistungen für die
7.980.000 200.000 8.180.000 7.840.000 1.000.000 8.840.000
verfahrensabhängige IKT
Verpflichtungsermächtigungen 1.000.000 --- 1.000.000 1.000.000 3.200.000 4.200.000
RNr 2400 BO lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
in 2026: + 200.000 Euro
in 2027: + 1.000.000 Euro
VE 2026: +/- 0 Euro

VE 2027: + 3.200.000 Euro
2028: + 1.600.000 Euro
2029: + 1.600.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
Abteilung IV - Wohnen und Stadterneuerung:
2026: 830.000 €
2027: 1.640.000 €
Ergänzung der Erläuterung des Blocks der Abt. IV auf Seite 32:
„Einsatz einer KI-gestützten Software zur Prüfung eingehender Wohngeldanträge.“
Unter der Tabelle wird nach dem bisherigen Text der Abt. IV folgender Text hinzugefügt:
„Einführung und Betrieb einer am Markt verfügbaren KI-gestützten Software zur Prüfung der Vollständigkeit elektronisch eingehender Wohngeldanträge
in 2026 (+200.000 €). Ab 2027 werden weitere Funktionalitäten ausgerollt, insbesondere zur Analyse gescannter Papieranträge und Veraktung in der
Digitalen Akte Berlin (+1.000.000).“
Der letzte Abschnitt zu den Verpflichtungsermächtigungen wird wie folgt modifiziert:
„Die Verpflichtungsermächtigungen 2026 (1.000.000 €) und 2027 (4.200.000 €) sind jeweils bestimmt für:
[bisherige Erläuterung]
Abt. IV – Wohnen und Stadterneuerung; Lizenz- und Betriebskosten für die KI- gestützte Software im Bereich Wohngeld (2027: 3.200.000 €)“
1210 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen - Stadtplanung -
54010 Dienstleistungen 1.781.000 80.000 1.861.000 1.694.000 50.000 1.744.000
RNr 2400 BO lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)

in 2026: + 80.000 Euro
in 2027: + 50.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

Seite 104 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Teilansatz 1 Arbeiten zu Einzelthemen der räumlichen Planung angesichts vielfältiger Krisen, von sozio-ökonomischem Wandel und Klimawandel,
Wärme-/ Energiewende, insb. zur Flächenvorsorge, effizienter Flächennutzung, Flächenaktivierung, Zentrenentwicklung, für das Monitoring Soziale
Stadtentwicklung:
2026: 200.000€
2027: 230.000€
Teilansatz 15 (neu): Dienstleistungsaufträge zur Koordination des Runden Tisches Liegenschaftspolitik sowie zur Koordination des
zivilgesellschaftlichen Beirates zum Steuerungsausschuss Konzeptverfahren
2026: 80.000 Euro
2027: 80.000 Euro
1220 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen - Städtebau und
Projekte -
52611 Städtebauliche Wettbewerbe 1.660.000 -80.000 1.580.000 1.200.000 -150.000 1.050.000
RNr 2400 BO lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
in 2026: - 80.000 Euro
in 2027: - 150.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 6: "Gestaltungsverordnungen"
2026: 70.000 Euro
2027: 0 Euro
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
2.950.000 300.000 3.250.000 450.000 500.000 950.000
Zwecke im Inland
RNr 2400 BO lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
in 2026: + 300.000 Euro
in 2027: + 500.000 Euro
Erläuterung:
Änderung der Bezeichnung des Teilansatzes 2 "Voruntersuchungen innovativer Projektentwicklungsansätze und -methoden im Rahmen von
Sonderprojekten" wie folgt:
„Maßnahmen im öffentlich zugänglichen Raum zur Stärkung des stadtgesellschaftlichen Zusammenhalts (Urbane Praxis)“
Anpassung der Tabelle:
TA 2: Maßnahmen im öffentlich zugänglichen Raum zur Stärkung des stadtgesellschaftlichen Zusammenhalts (Urbane Praxis)
2026: 300.000 Euro
2027: 300.000 Euro
TA 4 (neu): „Berlin Mondiale“
2026: 300.000 Euro
2027: 300.000 Euro
Nach der Tabelle mit den Teilansätzen wird folgende Erläuterung ergänzt:
„Zu 2: Ausgaben für Maßnahmen im öffentlich zugänglichen Raum zur Stärkung des stadtgesellschaftlichen Zusammenhalts durch temporäre,
projektbegleitende Installationen aus den Bereichen Kunst, Kultur, Bildung, Soziales, Umwelt und Integration anhand von Gestaltungsaufgaben in der
Schnittstelle zu Stadtentwicklung und Architektur inklusive Vorbereitungen planerischer und konzeptioneller Art (Urbane Praxis).“
„Zu 4: Ausgaben für ein Modellvorhaben der kulturellen Stadtentwicklung „Kultur verbindet Quartiere“ am Leopoldplatz, Kreuzberg-Nord –
Wassertorkiez, Urbanstraße, Hasenheide, Gräfekiez, in dem innovative Maßnahmen kultureller Stadtentwicklung in sozial benachteiligten Berliner
Quartieren erprobt werden (Fokus auf die Handlungsräume 06 und 08 im Rahmen der ressortübergreifenden Gesamtinitiative). Darin sollen kulturelle
Teilhabe, demokratische Mitgestaltung und soziale Zusammenhalt gezielt dort gestärkt werden, wo Menschen von gesellschaftlicher Teilhabe
ausgeschlossen sind.“
89111 Zuschüsse an öffentliche Unternehmen
1.500.000 --- 1.500.000 1.500.000 -100.000 1.400.000
für Investitionen
RNr 2400 BO lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: - 100.000 Euro
Seite 105 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
89364 Zuschüsse für Maßnahmen zur
Entwicklung des ehemaligen 9.880.000 1.000.000 10.880.000 9.964.000 --- 9.964.000
Flughafens Tempelhof
RNr 2400 BO lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)

in 2026: + 1.000.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Am Ende des Absatzes „Die Tempelhof Projekt GmbH beabsichtigt (…)“ wird folgender Satz eingefügt:
„Mittel in Höhe von 1.000.000 € im Haushaltsjahr 2026 sind für die Beschaffung von Tribünen, Veranstaltungsausstattung und Veranstaltungstechnik
vorgesehen.“
89382 Vorbereitung und Durchführung von
gesamtstädtischen 1.000.000 500.000 1.500.000 1.000.000 500.000 1.500.000
Wohnungsbauprojekten
RNr 2400 BO lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)

in 2026: + 500.000 Euro
in 2027: + 500.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:

Nach dem Satz „Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind auch bestimmt (…).“ wird folgender neuer Satz ergänzt:
„Die Ausgaben sind auch bestimmt für die Förderung von experimentellen Bauprojekten „E“ bei planerischen Vorleistungen mit der Zielsetzung,
zusätzliche Einsparungen zu erzielen“.
1240 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen - Wohnungswesen,
Stadterneuerung, Städtebauförderung -
33131 Zuweisungen des Bundes für
25.773.000 463.000 26.236.000 20.627.000 3.929.000 24.556.000
städtebauliche Gesamtmaßnahmen
RNr 2400 CX lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
in 2026: + 463.000 Euro
in 2027: + 3.929.000 Euro
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen
1.000 1.000.000 1.001.000 1.000 1.500.000 1.501.000
Tarifbeschäftigten
RNr 2400 CX lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000.000 Euro
in 2027: + 1.500.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:
„Zusätzliches nichtplanmäßiges Personal für die Mietenaufsicht auch für die Bezirksämter für Überprüfungen nach Mietrecht und Wirtschaftsstrafrecht
und Ahndung von Verstößen.“
Ergänzung Stellenplan:

19,000 Beschäftigungspositionen
Tarifbeschäftigte/r 19x E 10 in 2026/2027
19,000 Stellenvermerke
(1014/0120 - Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2027 weg.)
54010 Dienstleistungen 18.360.000 1.000.000 19.360.000 19.285.000 500.000 19.785.000
Verpflichtungsermächtigungen 18.885.000 500.000 19.385.000 19.220.000 --- 19.220.000
RNr 2400 CX lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000.000 Euro
in 2027: + 500.000 Euro
Seite 106 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

VE 2026: + 500.000 Euro
2027: + 500.000 Euro
2028: +/- 0 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:

Einfügung der Erläuterung nach den Ausführungen zu 7.
„8. Für die Mehrkosten der Bezirke für die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, die Beauftragung von Gutachten,
die Absicherung der Prozessführungen und die Entwicklung eines einheitlichen IT-Verfahrens zur Anzeige von Verdachtsfällen u.a. sind für 2026
Ausgaben von 1.000.000 € und 2027 Ausgaben von 500.000 € sowie für 2026 Verpflichtungsermächtigungen von 500.000 € veranschlagt.“
68240 Zuschuss an die Sicheres Wohnen AöR 450.000 50.000 500.000 400.000 100.000 500.000
RNr 2400 BO lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
in 2026: + 50.000 Euro
in 2027: + 100.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Erläuterung:
Nach dem Satz „Es wurde ab 2025 dafür eine sog. Mietpreisprüfstelle eingerichtet.“ wird folgender neuer Satz ergänzt:
„Für die Mietpreisprüfstelle werden 200.000 Euro in 2026 und 250.000 Euro in 2027 zur Verfügung gestellt.“
Streichung des vorläufigen Wirtschaftsplans.

89367 Städtebauförderung "Sozialer
21.200.000 5.680.000 26.880.000 21.100.000 7.515.000 28.615.000
Zusammenhalt"
Verpflichtungsermächtigungen 26.600.000 5.320.000 31.920.000 26.600.000 11.685.000 38.285.000
RNr 2400 CX lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
in 2026: + 5.680.000 Euro
in 2027: + 7.515.000 Euro
VE 2026: + 5.320.000 Euro
2027: + 1.400.000 Euro
2028: +/- 0 Euro
2029: - 280.000 Euro
2030: - 840.000 Euro
2031: + 3.360.000 Euro
2032: + 1.680.000 Euro
VE 2027: + 11.685.000 Euro
2028: + 3.075.000 Euro
2029: + 1.675.000 Euro
2030: + 1.060.000 Euro
2031: - 170.000 Euro
2032: + 4.030.000 Euro
2033: + 2.015.000 Euro
Erläuterung:
Die Erläuterung Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst:
„Das Programmvolumen für 2026 beträgt 33.600.000 €, dafür sind Ausgaben in Höhe von 1.680.000 € und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
31.920.000 € vorgesehen. Das Programmvolumen für 2027 beträgt 40.300.000 €, dafür sind Ausgaben in Höhe von 2.015.000 € und
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 38.285.000 € vorgesehen.“
Die Erläuterung Absatz 6 Sätze 1 bis 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Aufgrund eingegangener Verpflichtungen der Programme bis 2025 sind Ausgaben in 2026 in Höhe von 25.200.000 € und in 2027 in Höhe von
18.200.000 € erforderlich. In 2027 sind weitere Ausgaben von 8.400.000 € für die in 2026 einzugehenden Verpflichtungen erforderlich.
Somit ergibt sich im Haushaltsjahr 2026 ein Ansatz von 26.880.000 € und in 2027 von 28.615.000 €.“
Die Erläuterung ab „Tatsächlich sind (…)“ bis „(…) Ausschöpfung erreicht werden“ wird gestrichen.
89371 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen 8.000.000 2.000.000 10.000.000 7.900.000 2.100.000 10.000.000
RNr 2400 CX lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
in 2026: + 2.000.000 Euro
Seite 107 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
in 2027: + 2.100.000 Euro

Erläuterung:
Die Erläuterung ab „Tatsächlich sind (…)“ bis „(…) Ausschöpfung erreicht werden“ wird gestrichen.

89373 Städtebauförderung Nachhaltige
33.480.000 8.855.000 42.335.000 28.000.000 10.530.000 38.530.000
Erneuerung
Verpflichtungsermächtigungen 42.750.000 9.215.000 51.965.000 42.750.000 19.095.000 61.845.000
RNr 2400 CX lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
in 2026: + 8.855.000 Euro
in 2027: + 10.530.000 Euro
VE 2026: + 9.215.000 Euro
2027: + 2.425.000 Euro
2028: + 175.000 Euro
2029: - 310.000 Euro
2030: - 1.280.000 Euro
2031: + 5.470.000 Euro
2032: + 2.735.000 Euro
VE 2027: + 19.095.000 Euro
2028: + 5.025.000 Euro
2029: + 2.775.000 Euro
2030: + 1.770.000 Euro
2031: - 240.000 Euro
2032: + 6.510.000 Euro
2033: + 3.255.000 Euro
Erläuterung:
Die Erläuterung des Absatzes 5 wird wie folgt neu gefasst:
„Das Programmvolumen für 2026 beträgt 54.700.000 €, dafür sind Ausgaben in Höhe von 2.735.000 € und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
51.965.000 € vorgesehen. Das Programmvolumen für 2027 beträgt 65.100.000 €, dafür sind Ausgaben in Höhe von 3.255.000 € und
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 61.845.000 € vorgesehen.“
Die Erläuterung Absatz 6 Sätze 1 bis 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Aufgrund eingegangener Verpflichtungen der Programme bis 2025 sind Ausgaben in 2026 in Höhe von 39.600.000 € und in 2027 in Höhe von
21.600.000 € erforderlich. In 2027 sind weitere Ausgaben von 13.675.000 € für die in 2026 einzugehenden Verpflichtungen erforderlich.
Somit ergibt sich im Haushaltsjahr 2026 ein Ansatz von 42.335.000 € und in 2027 von 38.530.000 €.“
Die Erläuterung ab „Tatsächlich sind (…)“ bis „(…) Ausschöpfung erreicht werden“ wird gestrichen.
89374 Städtebauförderung Lebendige Zentren
36.000.000 8.698.000 44.698.000 35.900.000 7.584.000 43.484.000
und Quartiere
Verpflichtungsermächtigungen 42.750.000 6.175.000 48.925.000 42.750.000 18.430.000 61.180.000
RNr 2400 CX lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
in 2026: + 8.698.000 Euro
in 2027: + 7.584.000 Euro
VE 2026: + 6.175.000 Euro
2027: + 1.625.000 Euro
2028: - 625.000 Euro
2029: - 950.000 Euro
2030: - 1.600.000 Euro
2031: + 5.150.000 Euro
2032: + 2.575.000 Euro
VE 2027: + 18.430.000 Euro
2028: + 4.850.000 Euro
2029: + 2.600.000 Euro
2030: + 1.630.000 Euro
2031: - 310.000 Euro
2032: + 6.440.000 Euro
2033: + 3.220.000 Euro
Erläuterung:
Die Erläuterung zu Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst:
Seite 108 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
„Das Programmvolumen für 2026 beträgt 51.500.000 €, dafür sind Ausgaben in Höhe von 2.575.000 € und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
48.925.000 € vorgesehen. Das Programmvolumen für 2027 beträgt 64.400.000 €, dafür sind Ausgaben in Höhe von 3.220.000 € und
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 61.180.000 € vorgesehen.“
Die Erläuterung des Absatz 6 Sätze 1 bis 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Aufgrund eingegangener Verpflichtungen der Programme bis 2025 sind Ausgaben in 2026 in Höhe von 42.750.000 € und in 2027 in Höhe von
31.500.000 € erforderlich. In 2027 sind weitere Ausgaben von 12.875.000 € für die in 2026 einzugehenden Verpflichtungen erforderlich.
Somit ergibt sich im Haushaltsjahr 2026 ein Ansatz von 45.325.000 € und in 2027 von 47.595.000 €.“
Die Erläuterung ab „Tatsächlich sind (…)“ bis „(…) Ausschöpfung erreicht werden“ wird gestrichen.
89375 Europa im Quartier 28.870.000 7.230.000 36.100.000 32.238.000 8.200.000 40.438.000

RNr 2400 CX lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
in 2026: + 7.230.000 Euro
in 2027: + 8.200.000 Euro
Erläuterung:

Die Erläuterung Absatz 6 Satz 4 des Erläuterungstextes wird wie folgt neu gefasst:
„Tatsächlich sind aufgrund eines derzeit geringer eingeschätzten Mittelabflusses in 2026 Ausgaben von 36.100.000 € und 2027 Ausgaben von
40.438.000 € veranschlagt.“
89379 Städtebauliche Einzelmaßnahmen 1.000.000 --- 1.000.000 1.000.000 --- 1.000.000
RNr 2400 BO lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)

in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Nach „…700.000 € veranschlagt“ wird folgender Satz ergänzt:
„Es sind außerdem Mittel zur Verstärkung der städtebaulichen Einzelmaßnahme beim Haus der Statistik vorgesehen, um Kostensteigerungen bei der
kooperativen Quartiersentwicklung des gemeinwohlorientierten Teils Haus A abzufangen.“
89389 Anteiliger Handlungsbedarf bei
--- -32.000.000 -32.000.000 --- -32.000.000 -32.000.000
sonstigen Investitionen
RNr 2400 CX lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
in 2026: - 32.000.000 Euro
in 2027: - 32.000.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:

„Zur Gegenfinanzierung der haushaltsneutralen Ansatzerhöhungen bei den Titeln 89367, 89371, 89373, 89374 und 89375 werden die regelmäßigen
Minderausgaben hier dargestellt.“
1250 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen - Hochbau -
54040 Bauvorbereitungsmittel 19.000.000 --- 19.000.000 19.000.000 --- 19.000.000

RNr 2400 BO lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:

Einfügung der Erläuterung:
Ergänzung der Aufzählung „(…) Grundsanierung des Instituts für Chemie, 3. Bauabschnitt, Errichtung eines Denkmals für Gast- und Vertragsarbeitende
sowie für Maßnahmen der Polizei Berlin (…)“

70183 Errichtung eines Denkmals für Gast-
--- 250.000 250.000 --- 250.000 250.000
und Vertragsarbeitende
RNr 2400 BO lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
Seite 109 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
in 2026: + 250.000 Euro
in 2027: + 250.000 Euro
Haushaltsvermerk:

Der Wegfallvermerk wird gestrichen.
Die Ausgaben sind nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt.

1271 Landesdenkmalamt
52116 Denkmalpflegerische Maßnahmen in
490.000 150.000 640.000 490.000 50.000 540.000
Grünanlagen
RNr 2400 BO lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
in 2026: + 150.000 Euro
in 2027: + 50.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

Umbenennung TA 1 in „Berliner Teil des Weltkulturerbes Parklandschaft Glienicke (Parkpflegewerk Landschaftspark Glienicke, Böttcherberg, Loggia
Alexandra)“
2026: 200.000 Euro
2027: 100.000 Euro
1295 Förderung des Wohnungsbaus
68127 Zuschüsse zur Begrenzung der Mieten
2.800.000 -50.000 2.750.000 3.500.000 -100.000 3.400.000
im sozialen Wohnungsbau
RNr 2400 BO lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)
in 2026: - 50.000 Euro
in 2027: - 100.000 Euro
86341 Darlehen für die
1.085.339.000 --- 1.085.339.000 1.383.469.000 --- 1.383.469.000
Wohnungsbauförderung
RNr 2400 BO lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Nach den vier Spiegelstrichen werden folgende Ergänzungen eingefügt:

„Neubauförderung:
2026: 969.364.000 Euro
2027: 1.226.494.000 Euro
Genossenschaftsförderung/ Bestanderwerb:
2026: 24.000.000 Euro
2027: 24.000.000 Euro
Klimagerechtes Bauen:
2026. 50.000.000 Euro
2027: 100.000.000 Euro
Junges Wohnen:
2026: 41.975.000 Euro
2027: 32.975.000 Euro
Die Teilansätze können je nach Bedarf in den einzelnen Förderprogrammen geändert werden.“
RNr 2400 CX lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)

in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Seite 110 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Erläuterung:

Anpassung der Erläuterung:
Der Satz „Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses“ wird gestrichen

86344 Wohneigentumsförderung 17.000.000 --- 17.000.000 17.000.000 --- 17.000.000
RNr 2400 BO lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)

in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Der Satz "Förderobjekte sollen ausschließlich Neubauten zur dauerhaften Eigen- und Wohnnutzung sein." in der Titelerläuterung wird wie folgt neu
gefasst:
„Gefördert werden ausschließlich leerstehende oder selbst angemietete Objekte, die der dauerhaften Eigen- und Wohnnutzung dienen. Die
Verdrängung bestehender Mieterinnen und Mieter ist auszuschließen."

Seite 111 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
13 Wirtschaft, Energie und Betriebe

1300 Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe - Politisch-
Administrativer Bereich und Service -
45903 Prämien für besondere Leistungen 1.000 -1.000 --- 1.000 -1.000 ---
RNr 2400 CA lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

in 2026: - 1.000 Euro
in 2027: - 1.000 Euro
Erläuterung löschen.
Haushaltsvermerk:

Die Sperrvermerke werden gestrichen.
Wegfallvermerk:
Die Ausgaben fallen künftig weg.
1320 Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe -
Wirtschaftspolitik und
Wirtschaftsordnung -
54010 Dienstleistungen 12.704.000 500.000 13.204.000 11.744.000 500.000 12.244.000

RNr 2400 CA lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
in 2026: + 500.000 Euro
in 2027: + 500.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 27 (neu): „Stärkung des Games und E-Sport-Standortes“
2026: 500.000 Euro
2027: 500.000 Euro
68305 E-Sport-Förderung --- 300.000 300.000 --- 300.000 300.000

RNr 2400 CA lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
in 2026: + 300.000 Euro
in 2027: + 300.000 Euro
Erläuterung:

Einfügung der Erläuterung:
„Schaffung eines eigenen Titels für E-Sport-Förderung, um dessen Sichtbarkeit zu erhöhen. Die Mittel wurden bisher bei 1320/68317 nachgewiesen.“

68307 Wirtschaftsförderung 13.228.000 -2.458.000 10.770.000 13.235.000 -2.458.000 10.777.000
RNr 2400 AT lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

in 2026: - 4.000.000 Euro
in 2027: - 4.000.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 5: Visual Effects Förderung
2026: 0 Euro
2027: 0 Euro
2025: 4.000.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:

Seite 112 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Nach dem Satz „zu Nr. 5: Die Ausgaben werden teilweise durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH bewirtschaftet." wird folgender Satz
eingefügt: „Die Mittel werden ab 2026 bei 0300/68324 nachgewiesen."

RNr 2400 CA lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
in 2026: + 1,542.000 Euro
in 2027: + 1.542.000 Euro

Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 10: Nachfolgezentrale
2026: 1.000.000 Euro
2027: 1.000.000 Euro
TA 12 (neu): „Stärkung des Games und E-Sport-Standortes“
2026: 1.000.000 Euro
2027: 1.000.000 Euro
68316 Förderung des Berlin-Marketing 21.850.000 3.500.000 25.350.000 22.164.000 3.560.000 25.724.000

RNr 2400 CA lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
in 2026: + 3.500.000 Euro
in 2027: + 3.560.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 4: Industriesalon Oberschöneweide
2026: 160.000 Euro
2027: 170.000 Euro
TA 7: Kampagne Startup-Hauptstadt Berlin:
2026: 500.000 Euro
2027: 500.000 Euro
TA 9 (neu): „Projekte für verstärktes internationales Städtemarketing (Konnektivität):“
2026: 3.000.000 Euro
2027: 3.000.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Neue „zu Nr. 9:“
„Die Mittel sollen zu einer besseren Anbindung des Flughafens BER an den internationalen Luftverkehr beitragen.“
68317 Zuschüsse an Unternehmen für
3.250.000 100.000 3.350.000 3.150.000 100.000 3.250.000
besondere Aufgaben
RNr. 2400 AT lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
in 2026: + 150.000 €uro
in 2027: + 150.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 6 (neu): House of Games Initiativen und Projekte
2026: 150.000 Euro
2027: 150.000 Euro
Ergänzung der Erläuterungen:
Nach dem Satz „zu Nr. 5: Ab 2026 werden für die Veranstaltungen keine Mittel mehr benötigt." wird folgender Satz eingefügt: „zu Nr. 6: Die Mittel zur
Förderung des House of Games wurden bisher bei 0300/68569 nachgewiesen."

RNr 2400 CA lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
in 2026: - 50.000 Euro
in 2027: - 50.000 Euro
Erläuterung:
Seite 113 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Anpassung der Tabelle:
TA 3: Stärken der Kreativwirtschaft, Ausbau der Förderstrukturen:
2026: 900.000 Euro
2027: 900.000 Euro
TA 7 (neu): „Entlastung bei Gema-Gebühren für Kreativveranstaltungen“
2026: 250.000 Euro
2027: 250.000 Euro
Vor dem Gender-Budget wird folgende neue Erläuterung eingefügt:
„zu Nr. 7: Entlastung bei Gema-Gebühren für Kreativveranstaltungen bei Bürgervereinen mit Stadtteil- und Kiezfesten als Pilotprojekt“

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
2.720.000 387.000 3.107.000 2.635.000 492.000 3.127.000
Zwecke im Inland
RNr 2400 CA lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
in 2026: + 387.000 Euro
in 2027: + 492.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 7: Zuwendung für das Projekt "Schuldnerinnen und Schuldner- sowie Insolvenzberatung für Selbstständige"
2026: 357.000 Euro
2027: 372.000 Euro
TA 11: Internationaler Jugend- Gründungs-Workshop
2026: 200.000 Euro
2027: 200.000 Euro
TA 12: Berliner Jugendwirtschaftskonferenz
2026: 250.000 Euro
2027: 250.000 Euro
68629 Zuschüsse für besondere touristische
3.525.000 100.000 3.625.000 3.525.000 100.000 3.625.000
Projekte
RNr 2400 CA lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
in 2026: + 100.000 Euro
in 2027: + 100.000 Euro
Erläuterung:
Die Erläuterungen werden wie folgt angepasst:
Nach dem Satz "Jeweils 400.000 € werden auch in 2026 und 2027 für die erfolgreiche Umsetzung genutzt." wird als neuer Satz eingefügt: "Jeweils
100.000 € werden in 2026 und 2027 genutzt, um die Sauberkeit im Wassertourismus zu verbessern."
1330 Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe - Betriebe und
Strukturpolitik -
52136 Anteil an der Straßenreinigung 172.600.000 6.000.000 178.600.000 179.300.000 6.000.000 185.300.000

RNr 2400 CA lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
in 2026: + 6.000.000 Euro
in 2027: + 6.000.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 4: Kosten der Reinigung von Grün- und Erholungsanlagen sowie Waldflächen gem. §§ 1a und 7a StrReinG und der Spielplatzreinigung:
2026: 30.900.000 Euro
2027: 32.100.000 Euro
Die Erläuterung wird wie folgt angepasst:
Seite 114 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Zu Nr. 4 wird folgender Satz als neuer erster Satz eingefügt:
„Zusätzlich 6.000.000 Euro p.a. sind für die Spielplatzreinigung vorgesehen: Für Grünanlagen, in denen Spielplätze liegen, oder einzeln liegende
Spielplätze.“
68350 Prämien an private Unternehmen für
besondere wirtschafts- und 720.000 280.000 1.000.000 720.000 280.000 1.000.000
arbeitsplatzfördernde Maßnahmen
RNr 2400 CA lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)

in 2026: + 280.000 Euro
in 2027: + 280.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

Meistergründungsprämie:
2026: 1.000.000 Euro
2027: 1.000.000 Euro
1350 Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe - Energie,
Digitalisierung und Innovation -
69806 Innovationsförderung 37.085.000 500.000 37.585.000 37.826.000 800.000 38.626.000
RNr 2400 CA lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
in 2026: + 500.000 Euro
in 2027: + 800.000 Euro

Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 14: Projekt Additive Manufacturing Berlin-Brandenburg (AMBER)
2026: 1.100.000 Euro
2027: 1.100.000 Euro
89330 Zuschüsse für Investitionen zur
10.000.000 3.000.000 13.000.000 10.000.000 3.000.000 13.000.000
Unterstützung des Solarausbaus
RNr 2400 CA lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
in 2026: + 3.000.000 Euro
in 2027: + 3.000.000 Euro
89430 Investive Zuschüsse für die Installation
3.000.000 2.000.000 5.000.000 3.000.000 2.000.000 5.000.000
von Solarenergieanlagen
RNr 2400 CA lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
in 2026: + 2.000.000 Euro
in 2027: + 2.000.000 Euro

Seite 115 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
15 Finanzen

1510 Senatsverwaltung für Finanzen -
Vermögen -
68347 Zuschuss an die Tierpark Berlin-
6.620.000 500.000 7.120.000 6.620.000 500.000 7.120.000
Friedrichsfelde GmbH
RNr 2400 DA lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
in 2026: + 500.000 Euro
in 2027: + 500.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

Festzuschuss
2026: 6.179.000 Euro
2027: 6.179.000 Euro
1540 Senatsverwaltung für Finanzen -
Landespersonal -
68279 Zuschüsse an öffentliche Unternehmen
zur Wohnförderung für Beschäftigte des --- 331.000 331.000 --- 331.000 331.000
Landes Berlin
Verpflichtungsermächtigungen --- 718.000 718.000 --- --- ---
RNr 2400 DA lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
in 2026: + 331.000 Euro
in 2027: + 331.000 Euro
VE 2026: + 718.000 Euro
2027: + 331.000 Euro
2028: + 331.000 Euro
2029: + 56.000 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:

Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:
„Erwerb von Belegungsrechten bei der berlinovo zur Reduzierung der Mietbelastung von Nachwuchskräften in Mangelberufen des Landes Berlin“

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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
20 Rechnungshof

2000 Rechnungshof
81289 Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen für die 653.000 100.000 753.000 59.000 100.000 159.000
verfahrensunabhängige IKT
RNr 2400 CC lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

in 2026: + 100.000 Euro
in 2027: + 100.000 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:

In beiden Planjahren sind zusätzliche Mittel in Höhe von jeweils 100.000 € für die Beschaffung der IT-Infrastruktur für die Entwicklung und den Betrieb
von verfahrensunabhängigen KI-Anwendungen vorgesehen. Der Zugang zu den Anwendungen zur Analyse des Berliner Landeshaushalts (sog.
Dashboard) wird den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses, Mitarbeitenden der Fraktionen sowie der Verwaltung des Abgeordnetenhauses dauerhaft
kostenfrei zur Verfügung gestellt. Hierfür wird ein Konzept erarbeitet.
Haushaltsvermerk:
Einfügung Sperrvermerk:
„In 2026 und 2027 sind jeweils 100.000 Euro bis zur Vorlage eines Konzepts qualifiziert gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.“

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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
25 Landesweite Maßnahmen des E-
Governments

2500 Steuerung der verfahrensunabhängigen
Informations- und
Kommunikationstechnik (IKT) und
Geschäftsprozessoptimierung
23190 Zweckgebundene Einnahmen vom
--- 2.222.000 2.222.000 --- 145.000 145.000
Bund für konsumtive Zwecke
RNr 2400 DC lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
in 2026: + 2.222.000 Euro
in 2027: + 145.000 Euro
Erläuterung:
Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:
„Zuschuss des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für Projekte der Senatskanzlei im Rahmen der Smart-Cities-Strategie Berlins; Für
Ausgaben aus den zweckgebundenen Mitteln sind die Titel 54690, 68590 und 89361 sowie im Kapitel 0360 die Titel 42231 und 42831 vorgesehen.
Das Land beteiligt sich in Höhe von 35 % an den Gesamtausgaben der Projekte; der Landesanteil wird bei Titel 68569 nachgewiesen.“
Haushaltsvermerk:

Wurde bislang bei 0300/23190 nachgewiesen.
51161 IKT-Basisdienste für E-Government als
Bausteine in fachverfahrensorientierten 10.828.000 3.000.000 13.828.000 10.481.000 3.000.000 13.481.000
Online-Prozessen
Verpflichtungsermächtigungen 46.345.000 15.000.000 61.345.000 46.345.000 15.000.000 61.345.000
RNr 2400 DC lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)

in 2026: + 3.000.000 Euro
in 2027: + 3.000.000 Euro
VE 2026: + 15.000.000 Euro
2027: + 3.000.000 Euro
2028: + 3.000.000 Euro
2029: + 3.000.000 Euro
2030: + 3.000.000 Euro
2031: + 3.000.000 Euro
VE 2027: + 15.000.000 Euro
2028: + 3.000.000 Euro
2029: + 3.000.000 Euro
2030: + 3.000.000 Euro
2031: + 3.000.000 Euro
2032: + 3.000.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 9 (neu): IKT-Basisdienst „Low Code-Plattform” für Ersatz von Kleinstverfahren
2026: 3.000.000 Euro
2027: 3.000.000 Euro
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
52610 Gutachten --- 959.000 959.000 --- 989.000 989.000
Verpflichtungsermächtigungen --- 3.959.000 3.959.000 --- 3.959.000 3.959.000
RNr 2400 DC lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
in 2026: + 959.000 Euro
in 2027: + 989.000 Euro
Seite 118 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
VE 2026: + 3.959.000 Euro
2027: + 989.000 Euro
2028: + 990.000 Euro
2029: + 990.000 Euro
2030: + 990.000 Euro
VE 2027: + 3.959.000 Euro
2028: + 989.000 Euro
2029: + 990.000 Euro
2030: + 990.000 Euro
2031: + 990.000 Euro
Erläuterung:
Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:
„Gutachten für die zentrale Unterstützung beim Auf- und Ausbau der daten- und wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung.“
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
959.000 € / 989.000 € wurden bislang bei 0300/52610 nachgewiesen.

54002 Personal- und
Organisationsmanagement (ohne Aus- --- 639.000 639.000 --- 549.000 549.000
und Fortbildung)
Verpflichtungsermächtigungen --- 2.199.000 2.199.000 --- 2.199.000 2.199.000
RNr 2400 DC lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
in 2026: + 639.000 Euro
in 2027: + 549.000 Euro
VE 2026: + 2.199.000 Euro
2027: + 549.000 Euro
2028: + 550.000 Euro
2029: + 550.000 Euro
2030: + 550.000 Euro
VE 2027: + 2.199.000 Euro
2028: + 549.000 Euro
2029: + 550.000 Euro
2030: + 550.000 Euro
2031: + 550.000 Euro
Erläuterung:
Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:
„Zentral konzipierte Unterstützungsleistungen für die Berliner Verwaltung zum Aufbau und Ausbau der datengestützten Steuerung
und von ziel- und wirkungsorientierten Steuerungssystemen.“
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
Wurde bislang bei 0300/54002 nachgewiesen.

54010 Dienstleistungen 2.710.000 5.350.000 8.060.000 2.684.000 5.800.000 8.484.000
Verpflichtungsermächtigungen 9.850.000 11.800.000 21.650.000 9.479.000 8.000.000 17.479.000

RNr 2400 DC lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
in 2026: + 5.350.000 Euro
in 2026: + 5.800.000 Euro
VE 2026: + 11.800.000 Euro
2027: + 5.800.000 Euro
2028: + 2.000.000 Euro
2029: + 2.000.000 Euro
2030: + 2.000.000 Euro
Seite 119 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2031: +/- 0 Euro

VE 2027: + 8.000.000 Euro
2028: + 2.000.000 Euro
2029: + 2.000.000 Euro
2030: + 2.000.000 Euro
2031: + 2.000.000 Euro
2032: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 5 (neu): Landesweite Implementierung der Verwaltungsreform
2026: 4.100.000 Euro
2027: 3.800.000 Euro
TA 6 (neu): Digitalstrategie Gemeinsam Digital: Berlin
2026: 1.250.000 Euro
2027: 2.000.000 Euro
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
1.250.000 / 2.000.000 € wurden bislang bei 0300/54010 nachgewiesen.
54050 Innovationsfonds --- 250.000 250.000 --- 250.000 250.000

RNr 2400 DC lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
in 2026: + 250.000 Euro
in 2027: + 250.000 Euro
Haushaltsvermerk:

Wurde bislang bei 0360/54050 nachgewiesen.
54053 Veranstaltungen 74.000 175.000 249.000 84.000 175.000 259.000

RNr 2400 DC lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
in 2026: + 175.000 Euro
in 2027: + 175.000 Euro
Erläuterung:

Erläuterung wird ergänzt um „sowie zur Verwaltungssteuerung“
Haushaltsvermerk:

175.000 € wurden bislang bei 0300/54053 nachgewiesen.
54690 Sonstige sächliche
Verwaltungsausgaben aus --- 1.124.000 1.124.000 --- --- ---
zweckgebundenen Einnahmen
RNr 2400 DC lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)

in 2026: + 1.124.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:

„Die Zuwendungen sollen insbesondere für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und das Projekt Smart City verwendet werden.
Das Projekt Smart City wird in 2026 beendet.“
Haushaltsvermerk:
Wurde bislang bei 0300/54690 nachgewiesen.

Seite 120 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68230 Zuschuss CityLAB --- 2.800.000 2.800.000 --- 2.800.000 2.800.000
Verpflichtungsermächtigungen --- 11.200.000 11.200.000 --- 11.200.000 11.200.000

RNr 2400 DC lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
in 2026: + 2.800.000 Euro
in 2027: + 2.800.000 Euro
VE 2026: + 11.200.000 Euro
2027: + 2.800.000 Euro
2028: + 2.800.000 Euro
2029: + 2.800.000 Euro
2030: + 2.800.000 Euro
VE 2027: + 11.200.000 Euro
2028: + 2.800.000 Euro
2029: + 2.800.000 Euro
2030: + 2.800.000 Euro
2031: + 2.800.000 Euro
Erläuterung:
Der Erläuterungstext bei 0300/68230 inklusive Darstellung der genderrelevanten Daten wird inhaltsgleich übernommen.
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
Wurde bislang bei 0300/68230 nachgewiesen.

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
725.000 2.447.000 3.172.000 725.000 2.000.000 2.725.000
Zwecke im Inland
Verpflichtungsermächtigungen 3.625.000 8.000.000 11.625.000 3.625.000 8.000.000 11.625.000
RNr 2400 DC lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
in 2026: + 2.447.000 Euro
in 2027: + 2.000.000 Euro
VE 2026: + 8.000.000 Euro
2027: + 2.000.000 Euro
2028: + 2.000.000 Euro
2029: + 2.000.000 Euro
2030: + 2.000.000 Euro
2031: +/- 0 Euro
VE 2027: + 8.000.000 Euro
2028: + 2.000.000 Euro
2029: + 2.000.000 Euro
2030: + 2.000.000 Euro
2031: + 2.000.000 Euro
2032: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Tabelle ergänzen:
TA 3: „Zuschuss für Smart-Cities-Projekte (neu)“
Ansatz 2026: 1.197.000 Euro
Ansatz 2027: 0 Euro
TA 4: „Umsetzung Gemeinsam Digital: Berlin (neu)“
Ansatz 2026: 1.250.000 Euro
Ansatz 2027: 2.000.000 Euro
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
2.447.000 € / 2.000.000 € wurden bislang bei 0300/68569 nachgewiesen.
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68590 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
Zwecke im Inland aus --- 357.000 357.000 --- --- ---
zweckgebundenen Einnahmen
RNr 2400 DC lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)

in 2026: + 357.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Die Erläuterung wird aus 0300/68590 übernommen und angepasst.

Haushaltsvermerk:
Wurde bislang bei 0300/68590 nachgewiesen.

89361 Investive Zuschüsse im Rahmen des
--- 1.000 1.000 --- --- ---
Modellprojekts Smart City
RNr 2400 DC lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Die Erläuterung wird aus 0300/89361 übernommen und angepasst.
Haushaltsvermerk:

Wurde bislang bei 0300/89361 nachgewiesen.
97114 Pauschale Mehrausgaben im
Zusammenhang mit gesamtstädtischen --- 4.500.000 4.500.000 --- 4.585.000 4.585.000
Zielvereinbarungen nach § 6a AZG
Verpflichtungsermächtigungen --- 18.940.000 18.940.000 --- 19.140.000 19.140.000
RNr 2400 DC lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)

in 2026: + 4.500.000 Euro
in 2027: + 4.585.000 Euro
VE 2026: + 18.940.000 Euro
2027: + 4.585.000 Euro
2028: + 4.785.000 Euro
2029: + 4.785.000 Euro
2030: + 4.785.000 Euro
VE 2027: + 19.140.000 Euro
2028: + 4.785.000 Euro
2029: + 4.785.000 Euro
2030: + 4.785.000 Euro
2031: + 4.785.000 Euro
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
Wurde bislang bei 0300/97114 nachgewiesen.

Seite 122 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
27 Zuweisungen an und Programme für die
Bezirke

2703 Aufwendungen der Bezirke -
Regierende Bürgermeisterin/
Regierender Bürgermeister -
97101 Pauschale Mehrausgaben --- 1.300.000 1.300.000 --- 1.300.000 1.300.000
RNr 2400 DB lfd. Nr. 21 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.300.000 Euro
in 2027: + 1.300.000 Euro

Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:
„Unter anderem für die dauerhafte Verstärkung der Ordnungsämter infolge des Sicherheitsgipfels stehen den Bezirken 1.300.000 Euro pro Jahr zur
Verfügung (verbindliche Erläuterung).“

2705 Aufwendungen der Bezirke - Inneres
und Sport -
51915 Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen -
Schulsanierungsprogramm (SchulSP) 18.138.000 200.000 18.338.000 18.138.000 200.000 18.338.000
und Sportanlagensanierungsprogramm
(SportSP) -
RNr 2400 DH lfd. Nr. 39 (CDU und SPD)
in 2026: + 200.000 Euro
in 2027: + 200.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:

Am Ende der bisherigen Erläuterung wird folgende neue Erläuterung hinzugefügt:
„Jeweils 200.000 € in 2026 und 2027 sind für die Fortsetzung von Planungen der Sportanlage am Rosenhag vorgesehen.“
67101 Ersatz von Ausgaben --- 600.000 600.000 --- 600.000 600.000

RNr 2400 DH lfd. Nr. 40 (CDU und SPD)
in 2026: + 600.000 Euro
in 2027: + 600.000 Euro
Erläuterung:

Einfügung der Erläuterung:
„Es werden bis zu 50.000 € pro Bezirk als Pilotprojekt „Schlüsselverträge“ bereitgestellt, um Vereinen des Breitensports die Eigenbewirtschaftung von
Sportanlagen zu ermöglichen bzw. zu übernehmen.“
70100 Neubau der Sportbaracke an der
--- 207.000 207.000 --- 229.000 229.000
Regattastrecke Grünau
Verpflichtungsermächtigungen --- 4.273.000 4.273.000 --- --- ---
RNr 2400 DH lfd. Nr. 41 (CDU und SPD)
in 2026: + 207.000 Euro
in 2027: + 229.000 Euro
VE 2026: + 4.273.000 Euro
2027: + 229.000 Euro
2028: + 3.586.000 Euro
2029: + 458.000 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Seite 123 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Einfügung der Erläuterung:

„Neubau der Sportbaracke an der Regattastrecke Grünau
Die Gesamtkosten werden auf 4.500.000 € geschätzt.
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt.

Die Fertigstellung ist für das Jahr 2029 geplant.“
97101 Pauschale Mehrausgaben --- 1.780.000 1.780.000 --- 1.825.000 1.825.000

RNr 2400 DH lfd. Nr. 38 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.780.000 Euro
in 2027: + 1.825.000 Euro

Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:
„Je zwei A12 Stellen pro Bezirk für den Katastrophenschutz und die zivile Verteidigung“
Außerdem werden die allgemeinen Erläuterungen zum Kapitel 2705 entsprechend angepasst.

2707 Aufwendungen der Bezirke - Mobilität,
Verkehr, Klimaschutz und Umwelt -
52101 Unterhaltung des Straßenlands 1.000 --- 1.000 1.000 5.000.000 5.001.000
Verpflichtungsermächtigungen --- 5.000.000 5.000.000 --- --- ---
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 38 (CDU und SPD)

In 2026: +/- 0 Euro
In 2027: + 5.000.000 Euro
VE 2026: + 5.000.000 Euro
2027: + 5.000.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Titelerläuterung:

1) Satz 1 der Titelerläuterung wird wie folgt neu gefasst:
„Die Mittel sind zur Steigerung der Attraktivität und Nutzbarkeit bestehender Park-and- Ride-Anlagen in Berlin sowie zur Sanierung von Straßen und
Gehwegen im Nebennetz vorgesehen.“
2) Nach Absatz 2 wird folgender neuer Satz ergänzt:
„Für mehr Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit werden Mittel zur Sanierung von Gehwegen und Straßenland zur Verfügung gestellt.“
3) Der vorletzte Satz wird wie folgt neu gefasst:
„Die Zuständigkeit für die Planung, den Bau und Betrieb von P+R-Anlagen sowie die Sanierung von Gehwegen und Straßenland im Nebennetz liegt
bei den Bezirken.“
52132 Unterhaltung der Brunnenanlagen 3.015.000 500.000 3.515.000 3.015.000 500.000 3.515.000
RNr 2400 DE lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)

in 2026: + 500.000 Euro
in 2027: + 500.000 Euro
52136 Anteil an der Straßenreinigung 1.000 500.000 501.000 1.000 500.000 501.000

RNr. 2400 BN lfd. Nr. 39 (CDU und SPD)
In 2026: + 500.000 Euro
In 2027: + 500.000 Euro
Erläuterung:

Vor der bisherigen Titelerläuterung wird zusätzlich folgender Satz eingefügt: „Die Mittel werden für die Sperrmüllentsorgung durch Kieztage
bereitgestellt.“

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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
54010 Dienstleistungen 1.200.000 1.675.000 2.875.000 1.800.000 1.675.000 3.475.000

RNr. 2400 BN lfd. Nr. 40 (CDU und SPD)
In 2026: + 900.000 Euro
In 2027: + 900.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Erläuterung: Vor dem letzten Satz wird folgender Satz eingefügt:
„Für den personenbesetzten Betrieb der in den öffentlichen Anlagen am Leopoldplatz und am Görlitzer Park errichteten Toilettenanlagen stehen jeweils
1.000.000 € in beiden Haushaltsjahren zur Verfügung.“
RNr 2400 DE lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)

in 2026: + 775.000 Euro
in 2027: + 775.000 Euro
Erläuterung:
Die in der zweiten Lesung bereits erweiterte Erläuterung wird vor dem letzten Satz wie folgt ergänzt:
„Außerdem stehen Mittel in Höhe von 775.000 € pro Haushaltsjahr im Zusammenhang mit der Umfriedung des Görlitzer Parks (u.a. Personal und Miete
Service-Häuschen) zur Verfügung (verbindliche Erläuterung).“
54106 Umsetzung der Strategie
--- 2.288.000 2.288.000 --- 2.288.000 2.288.000
Stadtlandschaft
RNr 2400 DE lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
in 2026: + 2.288.000 Euro
in 2027: + 2.288.000 Euro
Erläuterung:

Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:
„Die dauerhafte Installation einer Parkbetreuung ist ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung des Handlungsprogramms der Charta für das Berliner
Stadtgrün, um zusammen mit anderen Instrumenten das Stadtgrün zu stärken, Konflikte zu mindern und die Wertschätzung zu fördern. Schwerpunkt
der Arbeit im Projekt Park-betreuung ist die Förderung eines friedlichen Miteinanders unterschiedlicher Gruppen von Nutzenden, um so zur Lösung
bestehender Konfliktsituationen und insgesamt zu einer Verbesserung der Lebensqualität beizutragen.
Die Ausgaben können den Bezirken zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden. Die bisherige Verteilung der Mittel zwischen den Bezirken
bleibt bestehen.
Weitere Mittel für die Parkbetreuung in Höhe von 6.000.000 € pro Haushaltsjahr werden bei 2729/97101 nachgewiesen.“
Haushaltsvermerk:
Streichung des Wegfallvermerks
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
1.650.000 1.650.000 3.300.000 1.650.000 1.650.000 3.300.000
Einrichtungen
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 41 (CDU und SPD)
In 2026: + 1.650.000 Euro
In 2027: + 1.650.000 Euro
81279 Geräte, technische Einrichtungen,
--- 100.000 100.000 --- 100.000 100.000
Ausstattungen
RNr. 2400 BN lfd. Nr. 42 (CDU und SPD)
In 2026: + 100.000 Euro
In 2027: + 100.000 Euro
Erläuterung:

Die Titelerläuterung wird wie folgt gefasst:
„Mittel zur Anschaffung von Dialog-Displays im Straßenland zur Verbesserung der Schulwegsicherheit in den Bezirken. Die Dialog-Displays werden
den Bezirken zur Verfügung gestellt."

Seite 125 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2708 Aufwendungen der Bezirke - Kultur und
Gesellschaftlicher Zusammenhalt -

68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
600.000 --- 600.000 600.000 --- 600.000
Einrichtungen
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 23 (CDU und SPD)
In 2026: +/- 0 Euro
In 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Die Erläuterung wird durch einen zweiten Satz wie folgt geändert:
"Ausgaben zur Finanzierung bezirklicher Freiwilligenagenturen."
68577 Sonstige Zuschüsse an Einrichtungen
900.000 600.000 1.500.000 900.000 600.000 1.500.000
der bildenden Kunst
RNr 2400 DF lfd. Nr.27 (CDU und SPD)
in 2026: + 600.000 Euro
in 2027: + 600.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:

Der Satz „Weniger ab 2026 ggü. 2025 i. H. v. 800.000 € zur Haushaltskonsolidierung.“ wird wie folgt gefasst:
„Weniger ab 2026 ggü. 2025 i. H. v. 200.000 € zur Haushaltskonsolidierung.“
68611 Zuschüsse an Kinder-, Jugend- und
1.500.000 75.000 1.575.000 1.500.000 75.000 1.575.000
Puppentheater
RNr 2400 DF lfd. Nr. 28 (CDU und SPD)
in 2026: + 75.000 Euro
in 2027: + 75.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:

Vor dem Gender Budgeting wird folgender Satz eingefügt:
„75.000 € pro Haushaltsjahr sind für das Begegnungszentrum „ABC“ vorgesehen.“
68620 Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten in
1.500.000 -189.000 1.311.000 1.500.000 -189.000 1.311.000
den Bezirken
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 24 (CDU und SPD)
In 2026: - 189.000 Euro
In 2027: - 189.000 Euro
Erläuterung:
Der zweite Absatz der Erläuterung wird gestrichen.

68621 Zuschüsse für bezirksübergreifende
1.656.000 -200.000 1.456.000 1.656.000 -200.000 1.456.000
kulturelle Aktivitäten
RNr. 2400 BC lfd. Nr. 25 (CDU und SPD)
In 2026: - 200.000 Euro
In 2027: - 200.000 Euro
Anpassung der Tabelle:
TA 4, Ausstellungsfonds für die Kommunalen Galerien der Berliner Bezirke
2026: 350.000
2027: 350.000
TA 7 (neu), Kunsthaus der Achim Freyer Stiftung
2026: 100.000
Seite 126 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2027: 100.000

Erläuterungen werden entsprechend angepasst.
2710 Aufwendungen der Bezirke - Bildung,
Jugend und Familie -
67109 Erstattung von Kosten der
Tageseinrichtungen für Kinder nach --- --- --- --- 64.348.000 64.348.000
dem Kindertagesförderungsgesetz
RNr 2400 CD lfd. Nr. 34 (CDU und SPD)

ACHTUNG weitere RNr. unten!
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: + 59.348.000 Euro
Erläuterung:

Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:
„Partizipationszuschlag nach § 17 VOKitaFöG. Die Mittel sind ausschließlich für den einrichtungsbezogenen Partizipationszuschlag zu verwenden
(verbindliche Erläuterung).“
RNr 2400 CE lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: + 5.000.000 Euro
68435 Sonstige Zuschüsse für die freie
13.279.000 3.360.000 16.639.000 13.577.000 3.360.000 16.937.000
Jugendhilfe
RNr 2400 CD lfd. Nr. 35 (CDU und SPD)
in 2026: + 3.360.000 Euro
in 2027: + 3.360.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 1: Flexibudget – präventive Angebote im Vorfeld der Hilfen zur Erziehung
2026: 11.297.920 Euro
2027: 11.475.740 Euro
Die Erläuterung wird wie folgt ersetzt:
„Zu 1. Mehr wegen Verstetigung der Tarifanpassung (2024 bis 2027) sowie wegen Ausweitung des Programms."

2711 Aufwendungen der Bezirke - Arbeit,
Soziales, Gleichstellung, Integration,
Vielfalt und Antidiskriminierung -
54010 Dienstleistungen 50.000 360.000 410.000 50.000 230.000 280.000
RNr. 2400 BY lfd. Nr. 23 (CDU und SPD)

in 2026: + 360.000 Euro
in 2027: + 230.000 Euro
Erläuterung:
Die Erläuterung wird wie folgt neu gefasst:

„Maßnahmen aus dem Handlungskonzept des Runden Tisches Sexarbeit zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeitenden,
hier insbesondere Ersetzen der Verrichtungsboxen durch feste, sichere Sanitäranlagen im Kurfürstenkiez (Straßenstrich) (verbindliche Erläuterung)“
Haushaltsvermerk:
Einfügung Sperrvermerk:

„Mittel in Höhe von 360.000 Euro in 2026 und 230.000 Euro in 2027 sind qualifiziert gesperrt.“

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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68404 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
Einrichtungen im Rahmen der Berliner 5.417.000 250.000 5.667.000 5.446.000 250.000 5.696.000
Kältehilfe
RNr. 2400 BY lfd. Nr. 24 (CDU und SPD)

in 2026: + 250.000 Euro
in 2027: + 250.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:

TA 3 (neu): „Tee- und Wärmestube Plus“
2026: 250.000 Euro
2027: 250.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
„Zu 3. Tee- und Wärmestube Plus
Die Tee- und Wärmestube Plus in Neukölln ist ein Projekt des Kirchenkreises Neukölln und des Diakoniewerks Simeon. Sie bietet wohnungs- und
obdachlosen Menschen warme Mahlzeiten, Wasch- und Duschmöglichkeiten sowie sozialpädagogische Beratung. Im Neubau an der
Schillerpromenade entstehen zusätzlich 16 Einzelapartments für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Ziel ist es, Selbstständigkeit und
soziale Teilhabe zu fördern."
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
2.017.000 596.000 2.613.000 2.041.000 537.000 2.578.000
Einrichtungen
RNr 2400 AP lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
in 2026: + 183.000 Euro
in 2027: + 159.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Tabelle:
TA 1: Allgemeine unabhängige Sozialberatung in den Bezirken
2026: 2.200.000 Euro
2027: 2.200.000 Euro

RNr. 2400 BY lfd. Nr. 25 (CDU und SPD)
in 2026: + 413.000 Euro
in 2027: + 378.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
TA 2 (neu): „Modell-Projekt Digitales Versorgungsnetz“
2026: 413.000 Euro
2027: 378.000 Euro
2712 Aufwendungen der Bezirke -
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen -
72004 Umgestaltung von Stadtplätzen 2.600.000 2.000.000 4.600.000 1.600.000 2.000.000 3.600.000

RNr 2400 BO lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)
in 2026: + 2.000.000 Euro
in 2027: + 2.000.000 Euro
Erläuterung:

Die Erläuterung wird wie folgt gefasst: „Ausgaben dienen der städtebaulichen, klimagerechten und klimaresilienten Qualifizierung von bestehenden
Stadtplätzen und bislang städtebaulich unterausgenutzten Verkehrs- und Freiflächen. Der Schwerpunkt der Projekte soll dabei insbesondere die
Aspekte Steigerung der Aufenthaltsqualität und des Erholungswerts, stärkere Entsiegelung,
effektive Verschattung und dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Sinne der Schwammstadt umfassen. In der Auswahl, welche Flächen
umgestaltet werden, wird Bezug genommen auf das Kriterium der Umweltgerechtigkeit. Im Berliner Umweltgerechtigkeitsatlas ausgewiesene Areale
mit sog. Mehrfachbelastungen werden bei der Auswahl priorisiert.
Die Bewirtschaftung der Ausgaben kann den Bezirken übertragen werden."
Seite 128 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

2729 Zuweisungen an die Bezirke

71902 Pauschale Mehrausgaben für
20.000.000 175.000 20.175.000 20.000.000 175.000 20.175.000
Bauinvestitionen
RNr 2400 DG lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
in 2026: + 175.000 Euro
in 2027: + 175.000 Euro
Erläuterung:
Hinter dem ersten Absatz wird als neuer Absatz folgender Satz eingefügt:
„Für die Sanierung der ehemaligen Sporthalle erhält der Helle Tierarche e.V. 175.000 Euro pro Jahr (verbindliche Erläuterung).“

97101 Pauschale Mehrausgaben 662.538.000 13.980.000 676.518.000 640.677.000 -45.368.000 595.309.000
RNr 2400 DG lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)

in 2026: + 13.980.000 Euro
in 2027: - 45.368.000 Euro
Erläuterung:
Nach der bisherigen Erläuterung wird folgende neue Erläuterung hinzugefügt:

„Für folgende weitere Bedarfe in den Bezirken sind Mittel eingestellt:“
„a) 4.000.000 Euro pro Jahr stehen für die Erhöhung der Festanstellungsquote in den bezirklichen Musikschulen zur Verfügung (verbindliche
Erläuterung).“
„b) 2.500.000 Euro pro Jahr stehen zur Verstärkung des Psychiatrieentwicklungsprogramms (PEP) der Bezirke zur Verfügung (verbindliche
Erläuterung).“
„c) 2.400.000 Euro pro Jahr stehen zur Schaffung von drei Stellen pro Bezirk im Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) zur Bekämpfung illegaler
Müllablagerung sowie für die Sachbearbeitung der entsprechenden Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren zur Verfügung (verbindliche
Erläuterung).“
„d) Für die Jugendverkehrsschulen sind in 2026 und 2027 je 1.200.000 Euro zusätzlich vorgesehen, d.h. je 100.000 Euro pro Bezirk (verbindliche
Erläuterung).“
„e) Für die Erhöhung der Sicherheit der Beschäftigten in den Ämtern der Bezirke sind 600.000 Euro pro Jahr bzw. 50.000 Euro pro Jahr pro Bezirk
vorgesehen (verbindliche Erläuterung).“
„f) Für die Weiterfinanzierung der Dokumentenprüfgeräte in den Bezirken sind 240.000 Euro pro Jahr vorgesehen (verbindliche Erläuterung).“
„g) 125.000 Euro pro Jahr sind für Tarifanpassungen bei den Familienzentren im Rahmen von deren Abschichtung in die Bezirke vorgesehen
(verbindliche Erläuterung).“
„h) Für die Erneuerung des Schulhofes der Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule Standort „Am Rohrgarten“ sind pro Jahr 30.000 Euro vorgesehen
(verbindliche Erläuterung).“
„i) Für das stadtteilorientierte Abraham Projekt in Spandau zur Förderung des interkulturellen Austauschs, Sprachförderung und sozialen und kulturellen
Aktivitäten sind in 2026 und 2027 jeweils 150.000 € vorgesehen (verbindliche Erläuterung).“

„j) Für die Seniorenarbeit im sog. Schwedenhaus wird die Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Spandau mit 25.000 Euro pro Jahr unterstützt (verbindliche
Erläuterung).“
„k) Für die Aktion „Weihnachten für alle“ erhält der Fitness-Club Spandau e.V. 20.000 Euro pro Jahr (verbindliche Erläuterung).“
„l) Für die dauerhafte Installation einer Parkbetreuung in Umsetzung der Charta für das Berliner Stadtgrün stehen 6.000.000 Euro pro Jahr zur
Überführung in die Globalsumme der Bezirke zur Verfügung (verbindliche Erläuterung). Zusätzliche Mittel für die „Parkläufer“ sind in 2707/54106
veranschlagt.“
„m) Für den Kinder- und Jugendzirkus „Cabuwazi“ in Hohenschönhausen stehen 50.000 Euro pro Jahr zur Verfügung (verbindliche Erläuterung).“
„Im Zuge des veränderten Auszahlungsmechanismus für den Partizipationszuschlag im Rahmen des KitaFöG werden im Haushaltsjahr 2027
59.348.000 Euro aus den Globalsummender Bezirke herausgelöst und nach 2710/67109 aufgeschichtet.“
„Im Zuge der Erhöhung des sog, „Flexibudgets“ für die Bezirke werden in beiden Haushaltsjahren 3.360.000 Euro aus den Globalsummen der Bezirke
(Transferzuweisung HzE) herausgelöst und nach 2710/68435 aufgeschichtet.“

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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
29 Allgemeine Finanz- und
Personalangelegenheiten

2900 Steuern und Finanzausgleich
01100 Lohnsteuer 5.758.750.000 72.250.000 5.831.000.000 6.090.250.000 42.500.000 6.132.750.000

RNr 2400 DI lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
in 2026: + 72.250.000 Euro
in 2027: + 42.500.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Tabelle:
Landesteil an der Lohnsteuer (42,5%)
2026: 5.831.000.000 Euro
2027: 6.132.750.000 Euro
Landesanteil an der veranlagten Einkommenssteuer (42,5%)
2026: 1.457.750.000 Euro
2027: 1.508.750.000 Euro
Erwartetes Gesamtaufkommen aus der Lohnsteuer (100%)
2026: 13.720.000.000 Euro
2027: 14.430.000.000 Euro
Erwartetes Gesamtaufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer (100 %)
2026: 3.430.000.000 Euro
2027: 3.550.000.000 Euro
01200 Veranlagte Einkommensteuer 1.411.000.000 46.750.000 1.457.750.000 1.483.250.000 25.500.000 1.508.750.000
RNr 2400 DI lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
in 2026: + 46.750.000 Euro
in 2027: + 25.500.000 Euro

01300 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag
470.000.000 5.000.000 475.000.000 475.000.000 5.000.000 480.000.000
(ohne Gruppe 018)
RNr 2400 DI lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
in 2026: + 5.000.000 Euro
in 2027: + 5.000.000 Euro
Erläuterung:
Landesanteil an der nicht veranlagten Steuer vom Ertrag (50%)
2026: 475.000.000 Euro
2027: 480.000.000 Euro
Erwartetes Gesamtaufkommen aus der nicht veranlagten Steuer v. Ertrag (100%)
2026: 950.000.000 Euro
2027: 960.000.000 Euro
01500 Umsatzsteuer 9.024.000.000 373.000.000 9.397.000.000 9.515.000.000 340.000.000 9.855.000.000
RNr 2400 DI lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)

in 2026: + 373.000.000 Euro
in 2027: + 340.000.000 Euro
01600 Einfuhrumsatzsteuer 1.511.000.000 36.000.000 1.547.000.000 1.559.000.000 44.000.000 1.603.000.000

RNr 2400 DI lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
in 2026: + 36.000.000 Euro
in 2027: + 44.000.000 Euro

Seite 130 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
01800 Abgeltungsteuer auf Zins- und
409.200.000 8.800.000 418.000.000 396.000.000 --- 396.000.000
Veräußerungserträge
RNr 2400 DI lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
in 2026: + 8.800.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:

Landesanteil an der Abgeltungsteuer (44%)
2026: 418.000.000 Euro
2027: 396.000.000 Euro
Erwartetes Gesamtaufkommen aus der Abgeltungsteuer (100%)
2026: 950.000.000 Euro
2027: 900.000.000 Euro
05200 Erbschaftsteuer 580.000.000 -30.000.000 550.000.000 590.000.000 -30.000.000 560.000.000
RNr 2400 DI lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
in 2026: - 30.000.000 Euro
in 2027: - 30.000.000 Euro

05801 Virtuelle Automatensteuer 8.000.000 1.000.000 9.000.000 8.000.000 1.000.000 9.000.000
RNr 2400 DI lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)

in 2026: + 1.000.000 Euro
in 2027: + 1.000.000 Euro
05900 Feuerschutzsteuer 27.000.000 1.000.000 28.000.000 28.000.000 1.000.000 29.000.000

RNr 2400 DI lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000.000 Euro
in 2027: + 1.000.000 Euro
07100 Gemeindeanteil an der Lohnsteuer und
2.530.500.000 42.000.000 2.572.500.000 2.673.000.000 24.000.000 2.697.000.000
der veranlagten Einkommensteuer
RNr 2400 DI lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
in 2026: + 42.000.000 Euro
in 2027: + 24.000.000 Euro
07600 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 372.000.000 67.000.000 439.000.000 380.000.000 161.000.000 541.000.000

RNr 2400 DI lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
in 2026: + 67.000.000 Euro
in 2027: + 161.000.000 Euro

07800 Gemeindeanteil an der Abgeltungsteuer
111.600.000 2.400.000 114.000.000 108.000.000 --- 108.000.000
auf Zins- und Veräußerungserträge
RNr 2400 DI lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
in 2026: + 2.400.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
08200 Vergnügungsteuer 42.000.000 -3.000.000 39.000.000 42.000.000 -3.000.000 39.000.000
RNr 2400 DI lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)

in 2026: - 3.000.000 Euro
in 2027: - 3.000.000 Euro
08901 Übernachtungsteuer 121.000.000 7.000.000 128.000.000 149.000.000 7.000.000 156.000.000

RNr 2400 DI lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)
Seite 131 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

in 2026: + 7.000.000 Euro
in 2027: + 7.000.000 Euro
21102 Bundesergänzungszuweisungen nach §
1.879.000.000 61.000.000 1.940.000.000 1.942.000.000 48.000.000 1.990.000.000
11 Abs. 2 FAG
RNr 2400 DI lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
in 2026: + 61.000.000 Euro
in 2027: + 48.000.000 Euro
37201 Pauschale Mindereinnahmen -139.000.000 36.000.000 -103.000.000 -482.000.000 112.000.000 -370.000.000

RNr 2400 DI lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)
in 2026: + 36.000.000 Euro
in 2027: + 112.000.000 Euro

2902 Darlehen und Schuldendienst
32500 Kreditmarktmittel 3.894.000.000 122.697.000 4.016.697.000 3.830.000.000 92.764.000 3.922.764.000

RNr 2400 DI lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)
in 2026: + 122.697.000 Euro
in 2027: + 92.764.000 Euro
2910 Übrige allgemeine
Finanzangelegenheiten

35907 Entnahme aus der Rücklage
121.118.000 --- 121.118.000 193.621.000 65.000.000 258.621.000
Innovationsförderfonds
RNr 2400 DS lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: + 65.000.000 Euro
35924 Entnahme aus der Rücklage zur
100.000.000 58.926.000 158.926.000 400.000.000 2.921.000 402.921.000
Vorsorge von Baukostensteigerungen
RNr 2400 DS lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
in 2026: + 58.926.000 Euro
in 2027: + 2.921.000 Euro
35925 Entnahme aus der Zensusrücklage --- 87.954.000 87.954.000 --- 79.235.000 79.235.000
RNr 2400 DI lfd. Nr. 18 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.902.000 Euro
in 2027: + 79.235.000 Euro

RNr 2400 DS lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)

in 2026: + 86.052.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
38100 Saldoausgleich für interne
972.000 -786.000 186.000 1.014.000 -804.000 210.000
Verrechnungen
RNr 2400 DS lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
in 2026: - 786.000 Euro
in 2027: - 804.000 Euro

Seite 132 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
71400 Investive Maßnahmen in
Zusammenhang mit der Umsetzung des --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Klimaanpassungsgesetzes
Verpflichtungsermächtigungen --- 1.000.000.000 1.000.000.000 --- 1.000.000.000 1.000.000.000
RNr 2400 DI lfd. Nr. 19 (CDU und SPD)

in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
VE 2026: + 1.000.000.000 Euro
2027: +/- 0 Euro
2028: +/- 0 Euro
2029: +/- 0 Euro
2030: +/- 0 Euro
2031ff: + 1.000.000.000 Euro
VE 2027: + 1.000.000.000 Euro
2028: +/- 0 Euro
2029: +/- 0 Euro
2030: +/- 0 Euro
2031: +/- 0 Euro
2032ff: + 1.000.000.000 Euro
Erläuterung:
Vorsorge zum Eingehen überjähriger Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Klimaanpassungsgesetz, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch
nicht hinreichend konkretisierbar auf die einzelnen Zwecke und Fachkapitel aufgeteilt werden konnten.
Die Mittel und Verpflichtungsermächtigung können nach Maßgabe des § 50 LHO auf die sachlich in Betracht kommenden Titeln in den Fachkapiteln
umgesetzt werden.
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 1. Planjahr sind qualifiziert gesperrt.
Sperrvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 2. Planjahr sind qualifiziert gesperrt.
97115 Pauschale Mehrausgaben zum
100 200 300 100 -100 ---
Ausgleich der Rundungsdifferenz
RNr 2400 DS lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
in 2026: + 200 Euro
in 2027: - 100 Euro
97203 Pauschale Minderausgaben --- -10.300.000 -10.300.000 --- -90.492.000 -90.492.000
RNr 2400 DI lfd. Nr. 20 (CDU und SPD)
in 2026: - 10.300.000 Euro
in 2027: - 10.300.000 Euro
Erläuterung:
Ausgleich für höhere Ausgaben bei 0730/54060 aufgrund Bund/Länder-Vereinbarung zur Finanzierung des Deutschlandtickets, soweit diese nicht durch
anteilige Einnahmen in Kapitel 0730, Titel 23110 ausgeglichen sind.

RNr 2400 DS lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: - 80.192.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Erläuterung
98100 Saldoausgleich für interne
100 800 900 500 100 600
Verrechnungen
RNr 2400 DS lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
in 2026: + 800 Euro
in 2027: + 100 Euro
Seite 133 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2931 Landesweite Maßnahmen im
Zusammenhang mit Flucht

97110 Verstärkungsmittel 1.000 868.999.000 869.000.000 1.000 868.999.000 869.000.000
Verpflichtungsermächtigungen --- 1.100.000.000 1.100.000.000 --- 1.100.000.000 1.100.000.000
RNr 2400 DI lfd. Nr. 21 (CDU und SPD)
in 2026: + 868.999.000 Euro
in 2027: + 868.999.000 Euro

VE 2026: + 1.100.000.000 Euro
VE 2027: + 1.100.000.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:

„Zentrale Vorsorge für erwartete höhere Ausgaben in der Hauptverwaltung und den Bezirken im Zusammenhang mit dem Themenbereich Flucht.
Die Mittel können im Umfang von 12 Mio. Euro neben der Unterbringung u.a. auch für die Integration von Geflüchteten im bisherigen Umfang genutzt
werden.
Die Verstärkungsmittel können von der Senatsverwaltung für Finanzen nach Maßgabe des § 50 LHO als Verstärkungsmittel zum Kopfkapitel der
Einzelpläne Titel 97110 bzw. zum Kapitel 2729 Titel 97110 umgesetzt werden. Anschließend können die fachlich zuständigen Senatsverwaltungen die
Ansätze der sachlich in Betracht kommenden Titel in den Fachkapiteln nach Maßgabe des § 37 Absatz 6 LHO verstärken, um dort höhere Ausgaben
zu leisten. Die Mittel bei Kapitel 2729 Titel 97110 können als Ausgleich für notwendige Basiskorrekturen der Globalsummenzuweisung der Bezirke für
höhere Ausgaben dienen. (verbindliche Erläuterung)
Die Verpflichtungsermächtigungen können von der Senatsverwaltung für Finanzen nach Maßgabe des § 50 LHO auf die sachlich in Betracht
kommenden Titel umgesetzt werden, um im Zusammenhang mit Flucht erforderliche Verträge, die Verpflichtungen zu Lasten kommender Jahre
verursachen, abschließen zu können.“
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 1. Planjahr sind qualifiziert gesperrt.
Sperrvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 2. Planjahr sind qualifiziert gesperrt.
97120 Verfügungsmittel --- 1.000.000 1.000.000 --- 1.000.000 1.000.000
RNr 2400 DI lfd. Nr. 22 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000.000 Euro
in 2027: + 1.000.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Erläuterung:
„Vorsorge für neue Ausgaben im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht hinreichend konkretisierbar
auf die einzelnen Ausgabezwecke und Fachkapitel aufgeteilt werden konnten.
Die Verfügungsmittel können auf Antrag und nach Zustimmung der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung nach Maßgabe des § 37 Abs. 6 LHO
bei den sachlich in Betracht kommenden Titeln in den Fachkapiteln zur Verfügung gestellt werden, um dort neue Ausgaben zu leisten (verbindliche
Erläuterung).“
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk: Die Ausgaben im 1. Planjahr sind gesperrt.
Sperrvermerk: Die Ausgaben im 2. Planjahr sind gesperrt.

2940 Versorgungsausgaben und weitere
zentrale Personalangelegenheiten
46101 Pauschale Mehrausgaben für
300.000.000 --- 300.000.000 30.000.000 --- 30.000.000
Personalausgaben
RNr 2400 DI lfd. Nr. 23 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:
Seite 134 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

„Die Mittel können von der Senatsverwaltung für Finanzen nach Maßgabe des § 50 LHO zu den sachlich in Betracht kommenden Titeln in den
Fachkapiteln sowie 2940/42400 und 2940/43400 umgesetzt werden (verbindliche Erläuterung).“

2980 Infrastrukturinvestitionen aus dem Sondervermögen des Bundes
Allgemeine Erläuterungen

Teil A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
Haushaltsvermerk:

Ein weiterer Deckungsvermerk ist einzufügen:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen innerhalb einer Maßnahmegruppe sind gegenseitig deckungsfähig.

2980 Infrastrukturinvestitionen aus dem
Sondervermögen des Bundes
33102 Zuweisungen des Bundes für
--- 497.175.000 497.175.000 --- 719.015.000 719.015.000
Investitionen
RNr 2400 DJ-1 lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
in 2026: + 497.175.000 Euro
in 2027: + 719.015.000 Euro
Erläuterung:
Haushaltsvermerk:

Zweckbindungsvermerk:
Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben für Infrastrukturinvestitionen aus dem Sondervermögen des Bundes gemäß Art. 143h Abs. 2 Satz
1 GG.
33401 Zuweisungen für Investitionen von
332.458.000 -332.458.000 --- 436.567.000 -436.567.000 ---
Sondervermögen des Bundes
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
in 2026: - 332.458.000 Euro
in 2027: - 436.567.000 Euro
70136 Investive Maßnahmen für Klimaschutz,
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Klimaanpassung und Wärmewende
Verpflichtungsermächtigungen --- 5.996.000 5.996.000 --- 5.992.000 5.992.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 32 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
VE 2026: + 5.996.000 Euro
VE 2027: + 5.992.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:
„Umsetzung von investiven Maßnahmen im Rahmen des klimapolitischen Programms nach § 4 EWG Bln, vor allem im Bereich der Klimaanpassung
wie Entsiegelungsprojekte, Kiezbrunnen und im Bereich des Klimaschutzes die Co-Finanzierung von Photovoltaik-Aufständerungen bei Gründächern
sowie der Einsatz von erneuerbaren Energien. Bauplanungsunterlagen werden kurzfristig und erst nach Entscheidung über die Maßnahme von dem
jeweiligen Vorhabenträger aufgestellt.“
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.

RNr 2400 DS lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
Seite 135 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
VE 2026: +/- 0 Euro
2028: + 5.996.000 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro
2029: + 5.992.000 Euro
70201 Unterschwellige gewerkeweise
--- 30.000.000 30.000.000 --- 30.000.000 30.000.000
Sanierungen von Schulgebäuden
Verpflichtungsermächtigungen --- 30.000.000 30.000.000 --- 30.000.000 30.000.000
RNr 2400 DJ-1 lfd. Nr. 52 (CDU und SPD)
in 2026: + 30.000.000 Euro
in 2027: + 30.000.000 Euro
VE 2026: + 30.000.000 Euro
2027: + 30.000.000 Euro
VE 2027: + 30.000.000 Euro
2028: + 30.000.000 Euro
Erläuterung:

Einfügung der Erläuterung:
„Der Titel dient der Durchführung von Sanierungen akut havariegefährdeter Schulen. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen diese Sanierungen im Rahmen standardisierter Verfahren in Amtshilfe für die Bezirke vornimmt.“
Haushaltsvermerk:

Einfügung Sperrvermerk:
„Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt."

70300 Infrastrukturinvestitionen aus dem
Sondervermögen des Bundes für die 50.000.000 -12.000 49.988.000 50.000.000 -12.000 49.988.000
Bezirke
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
in 2026: - 12.000 Euro
in 2027: - 12.000 Euro
70331 Infrastrukturinvestitionen aus dem SV
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
des Bundes für den Bezirk Mitte
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2026: + 1.000 Euro
70332 Infrastrukturinvestitionen aus dem SV
des Bundes für den Bezirk --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Friedrichshain-Kreuzberg
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)

in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
70333 Infrastrukturinvestitionen aus dem SV
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
des Bundes für den Bezirk Pankow
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
Seite 136 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
70334 Infrastrukturinvestitionen aus dem SV
des Bundes für den Bezirk --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Charlottenburg-Wilmersdorf
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)

in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
70335 Infrastrukturinvestitionen aus dem SV
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
des Bundes für den Bezirk Spandau
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
70336 Infrastrukturinvestitionen aus dem SV
des Bundes für den Bezirk Steglitz- --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Zehlendorf
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro

70337 Infrastrukturinvestitionen aus dem SV
des Bundes für den Bezirk Tempelhof- --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Schöneberg
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro

70338 Infrastrukturinvestitionen aus dem SV
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
des Bundes für den Bezirk Neukölln
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
70339 Infrastrukturinvestitionen aus dem SV
des Bundes für den Bezirk Treptow- --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Köpenick
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
70340 Infrastrukturinvestitionen aus dem SV
des Bundes für den Bezirk Marzahn- --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Hellersdorf
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)

in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
70341 Infrastrukturinvestitionen aus dem SV
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
des Bundes für den Bezirk Lichtenberg
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
70342 Infrastrukturinvestitionen aus dem SV
des Bundes für den Bezirk --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Reinickendorf
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)

in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
71101 Investitionen der Bezirke in Sportstätten --- 5.000.000 5.000.000 --- 5.000.000 5.000.000
Verpflichtungsermächtigungen --- 5.000.000 5.000.000 --- --- ---

RNr 2400 DJ lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)
in 2026: + 5.000.000 Euro
in 2027: + 5.000.000 Euro
VE 2026: + 5.000.000 Euro
2027: + 5.000.000 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro

Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:
„Zur weiteren Ertüchtigung vorhandener bezirklicher
Sportstätten.
Der Abruf der Mittel erfolgt seitens der Bezirke auf Antrag
und unter Vorlage der für die Umsetzung erforderlichen
Unterlagen bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.
Die Priorisierung beantragter Maßnahmen erfolgt mit Blick
auf den Breitensport seitens der Senatsverwaltung für
Inneres und Sport.“
71400 Investive Maßnahmen in
Zusammenhang mit der Umsetzung des --- 10.000.000 10.000.000 --- 30.000.000 30.000.000
Klimaanpassungsgesetzes
Verpflichtungsermächtigungen --- 690.000.000 690.000.000 --- 660.000.000 660.000.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 33 (CDU und SPD)
in 2026: + 10.000.000 Euro
in 2027: + 30.000.000 Euro
VE 2026: + 690.000.000 Euro
2027: + 30.000.000 Euro
2028: + 30.000.000 Euro
2029: + 30.000.000 Euro
2030: + 30.000.000 Euro
2031 ff: + 570.000.000 Euro
VE 2027: + 660.000.000 Euro
2028: + 30.000.000 Euro
2029: + 30.000.000 Euro
2030: + 30.000.000 Euro
2031: + 30.000.000 Euro
2032 ff.: + 540.000.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:
„Der Titel dient der zukünftigen Finanzierung der investiven Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Klimaanpassungsgesetze Berlin
(KAnGBln).“
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt.“
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
Seite 138 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
72014 Neubau von elektrischen
20.000.000 -10.000.000 10.000.000 20.000.000 -10.000.000 10.000.000
Straßenbeleuchtungsanlagen
Verpflichtungsermächtigungen 15.000.000 -5.000.000 10.000.000 15.000.000 -5.000.000 10.000.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 34 (CDU und SPD)
in 2026: - 10.000.000 Euro
in 2027: - 10.000.000 Euro
VE 2026: - 5.000.000 Euro
2027: +/- 0 Euro
2028: +/- 0 Euro
2029: - 5.000.000 Euro
VE 2027: - 5.000.000 Euro
2028: +/- 0 Euro
2029: +/- 0 Euro
2030: - 5.000.000 Euro
72065 Investitionen in Fahrbahnen, Gehwege,
--- 10.000.000 10.000.000 --- 10.000.000 10.000.000
Radwege (Sanierung)
Verpflichtungsermächtigungen --- 10.000.000 10.000.000 --- 1.000 1.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 35 (CDU und SPD)
in 2026: + 10.000.000 Euro
in 2027: + 10.000.000 Euro
VE 2026: + 10.000.000 Euro
VE 2027: + 1.000 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:
„Die Mittel sind vorgesehen für Investitionen in Fahrbahnen, Gehwege und Radwege.
Die Verpflichtungsermächtigungen sind zur haushaltsmäßigen Absicherung zur Vergabe von überjährigen Aufträgen bestimmt.“

Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.

81101 Lösch-Hilfeleistungsfahrzeuge 1.900.000 4.331.000 6.231.000 1.900.000 2.900.000 4.800.000
Verpflichtungsermächtigungen 1.900.000 2.900.000 4.800.000 --- --- ---
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 18 (CDU und SPD)

in 2026: + 4.331.000 Euro
in 2027: + 2.900.000 Euro
VE 2026: + 2.900.000 Euro
2027: + 2.900.000 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro

81103 Hubrettungsfahrzeuge 2.000.000 90.000 2.090.000 2.000.000 204.000 2.204.000
Verpflichtungsermächtigungen 2.000.000 204.000 2.204.000 --- --- ---
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 19 (CDU und SPD)

in 2026: + 90.000 Euro
in 2027: + 204.000 Euro
VE 2026: + 204.000 Euro
2027: + 204.000 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro

81112 Rettungswagen --- 3.500.000 3.500.000 --- 3.500.000 3.500.000
Verpflichtungsermächtigungen --- 3.500.000 3.500.000 --- --- ---
Seite 139 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 20 (CDU und SPD)

in 2026: + 3.500.000 Euro
in 2027: + 3.500.000 Euro
VE 2026: + 3.500.000 Euro
2027: + 3.500.000 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:

Einfügung der Erläuterung:
„Für 2026 und 2027 sind folgende Beschaffungen geplant:
10/10 Rettungswagen - komplett -
81115 Polizeihubschrauber --- --- --- --- 15.000.000 15.000.000
Verpflichtungsermächtigungen --- 15.000.000 15.000.000 --- --- ---

RNr 2400 DJ lfd. Nr. 21 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: + 15.000.000 Euro
VE 2026: + 15.000.000 Euro
2027: + 15.000.000 Euro

VE 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:

„In 2027 ist die Beschaffung eines Polizeihubschraubers für polizeitaktische Einsätze vorgesehen.“
Haushaltsvermerk:

Sperrvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.

81136 Beschaffung von Fahrzeugen für
Klimaschutz, Klimaanpassung und --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Wärmewende
Verpflichtungsermächtigungen --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 36 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
VE 2026: + 1.000 Euro
VE 2027: + 1.000 Euro
Erläuterung:

Anpassung der Erläuterung:
„Ausgaben zur Beschaffung von E-Fahrzeugen und Fahrrädern im Rahmen des klimapolitischen Programms nach § 4 EWG Bln, d.h. Dekarbonisierung
der Fahrzeugflotte, für die keine oder nicht ausreichende andere Programmmittel zur Verfügung stehen“
Haushaltsvermerk:

Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
81214 Waschstraße für die zentrale Wäscherei
--- 1.200.000 1.200.000 --- --- ---
in der JVA Plötzensee
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 27 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.200.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:

Erläuterung 2026:
„Ersatzbeschaffung Waschstraße in der Wäscherei der JVA Plötzensee“
81230 Drohnenabwehrtechnik --- 1.500.000 1.500.000 --- 1.500.000 1.500.000
Verpflichtungsermächtigungen --- 1.500.000 1.500.000 --- --- ---

RNr 2400 DJ lfd. Nr. 22 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.500.000 Euro
in 2027: + 1.500.000 Euro
VE 2026: + 1.500.000 Euro
2027: + 1.500.000 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro

Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:
Beschaffung von Drohnenabwehrtechnik. Schulungs- und Einsatzdrohnen zur Abwehr von Gefahren aus dem Luftraum.“

81240 KOMSTA-Kommunikation innerhalb der
Staatsanwaltschaft --- 695.000 695.000 --- 2.345.000 2.345.000
(verfahrensabhängige IKT)
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 28 (CDU und SPD)
in 2026: + 695.000 Euro
in 2027: + 2.345.000 Euro

Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:
Erläuterungen 2026:
Erneuerung Hardware (Server+Netzwerk) 435.000 €
Hochleistungsscanner 260.000 €
Summe: 695.000 €
Erläuterungen 2027:
Erneuerung Hardware (Server+Netzwerk) 730.000 €
Erneuerung Hardware (Monitore) 1.200.000 €
Erneuerung Hardware (Notebooks) 415.000 €
Summe: 2.345.000 €
81254 Informationsmanagement in der
Ordentlichen Gerichtsbarkeit
--- 2.075.000 2.075.000 --- 2.040.000 2.040.000
(Masterplan IMOG -
verfahrensabhängige IKT)
Verpflichtungsermächtigungen --- 1.840.000 1.840.000 --- 1.870.000 1.870.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 29 (CDU und SPD)
in 2026: + 2.075.000 Euro
in 2027: + 2.040.000 Euro
VE 2026: + 1.840.000 Euro
2027: + 1.840.000 Euro
VE 2027: + 1.870.000 Euro
2028: + 1.870.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:
„Die Berliner Amtsgerichte, die Landgerichte und das Kammergericht müssen mit Fachverfahren und Applikationen sowie der zu deren Einsatz
erforderlichen Hardware ausgestattet werden, um den IT- gestützten Gerichtsbetrieb sicherzustellen.
Seite 141 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Das in Grundbuchsachen eingesetzte, im IT-Länderverbund entwickelte Fachverfahren SolumSTAR wird durch das im Verbund aller Länder und des
Bundes in Entwicklung befindliche Bundeseinheitliche Datenbankgrundbuch dabag abgelöst werden.
Das Justizverwaltungsportal wird im Verbund aller Länder weiterentwickelt.
Die Verpflichtungsermächtigungen sind vorgesehen für die Erfüllung der Länderverbundverpflichtungen.“

Zusätzliche Erläuterungen 2026:
Weiterentwicklung des Justizverwaltungsportals im Länderverbund 390.000 €
Weiterentwicklung des Fachverfahrens SolumSTAR im Länderverbund 220.000 €
Entwicklung des Bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs (dabag) 965.000 €
Erneuerung Hardware (Server, Netzwerktechnik) 500.000 €
Summe: 2.075.000 €
Zusätzliche Erläuterungen 2027:
Weiterentwicklung des Justizverwaltungsportals im Länderverbund 410.000 €
Weiterentwicklung des Fachverfahrens SolumSTAR im Länderverbund 220.000 €
Entwicklung des Bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs (dabag) 1.210.000 €
Erneuerung Hardware (Server, Netzwerktechnik) 200.000 €
Summe: 2.040.000 €
81257 Digitalisierung der Personalverwaltung,
insbesondere Serviceorientiertes --- 20.000.000 20.000.000 --- 30.000.000 30.000.000
Personalmanagement, SPM
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 58 (CDU und SPD)
in 2026: + 20.000.000 Euro
in 2027: + 30.000.000 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:
„Die veranschlagten Mittel dienen insbesondere der Finanzierung des Digitalisierungsprojekts Serviceorientiertes Personalmanagement (SPM) im Land
Berlin. Das Projekt schafft eine einheitliche, moderne Systemlösung zur Abbildung aller personalwirtschaftlichen Prozesse (u. a. Ausschreibung,
Einstellung, Personalentwicklung, Stellenmanagement, Bezügeabrechnung). Die Mittel umfassen insbesondere:
- Aufbau der technischen Umgebungen (Entwicklung, Test, Referenz, Produktion)
- Beschaffung abschreibungsfähiger Softwarelizenzen
- Leistungen zur Einführung und Implementierung der SPM-Systemlösung durch externe Anbieter.“
81260 KOMSTA-Kommunikation innerhalb der
Staatsanwaltschaft --- 360.000 360.000 --- 400.000 400.000
(verfahrensunabhängige IKT)
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 30 (CDU und SPD)
in 2026: + 360.000 Euro
in 2027: + 400.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:
Erläuterungen 2026:
Hardwareerneuerung Drucker 300.000 €
Hardwareerneuerung (Server+Netzwerk) 60.000 €
Summe: 360.000 €
Erläuterungen 2027:
Hardwareerneuerung Endgeräte 200.000 €
Hardwareerneuerung Drucker 120.000 €
Hardwareerneuerung (Server+Netzwerk) 80.000 €
Summe: 400.000 €
81268 Digitalisierung im
--- 1.500.000 1.500.000 --- 230.000 230.000
Schwerbehindertenrecht
Verpflichtungsermächtigungen --- 630.000 630.000 --- --- ---
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 51 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.500.000 Euro
in 2026: + 230.000 Euro
Seite 142 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

VE 2026: + 630.000 Euro
2027: + 230.000 Euro
2028: + 230.000 Euro
2029: + 170.000 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:

„Investive Beschaffungen für ein IT-Fachverfahrens zur Erhöhung der Digitalisierungsreife des Feststellungsverfahrens im Schwerbehindertenrecht.“
81276 Informationsmanagement in der
Ordentlichen Gerichtsbarkeit
--- 2.050.000 2.050.000 --- 2.050.000 2.050.000
(Masterplan IMOG -
verfahrensunabhängige IKT)
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 31 (CDU und SPD)
in 2026: + 2.050.000 Euro
in 2027: + 2.050.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der Erläuterung:
Erläuterungen 2026
Hardwareerneuerung Endgeräte 950.000 €
Beschaffung Endgeräte Referendare 600.000 €
Hardwareerneuerung Netzwerkkomponenten 450.000 €
Beschaffung Technik für Moderne Arbeitswelten 50.000 €
Summe: 2.050.000 €
Erläuterungen 2027
Hardwareerneuerung Endgeräte 850.000 €
Beschaffung Endgeräte Referendare 500.000 €
Hardwareerneuerung Netzwerkkomponenten 450.000 €
Weiterentwicklung Infrastrukturdienste /Migration SBC 200.000 €
Beschaffung Technik für Moderne Arbeitswelten 50.000 €
Summe. 2.050.000 €
88308 Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen
des Berliner Programms für nachhaltige
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Entwicklung - BENE II - (Förderperiode
2021-2027)
Verpflichtungsermächtigungen --- 9.999.000 9.999.000 --- 9.999.000 9.999.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 37 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
VE 2026: + 9.999.000 Euro
VE 2027: + 9.999.000 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:
„BENE 2 fördert Maßnahmen zur Senkung von CO2-Emissionen der vorangehenden Umweltförderprogramme. Auf Grundlage einer Ermittlung der
Bedarfe des Landes Berlin für eine Förderung aus dem EFRE in Abstimmung mit den zuständigen Verwaltungen unter Berücksichtigung und
Verzahnung mit den klimaschutzpolitischen Programmen und Zielstellungen richtet sich BENE 2 im Einzelnen auf Energieeffizienzmaßnahmen, die
Förderung intelligenter Energiesysteme und -speicher, einer nachhaltigen CO2-neutralen Mobilität sowie Maßnahmen zum Umbau und zur baulichen
Anpassung von grüner und blauer Infrastruktur.
Siehe auch Erläuterung zu Titel 88309 im Kapitel 0710 MG 03.“
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
RNr 2400 DS lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
Seite 143 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
VE 2026: +/- 0 Euro
2028: + 9.999.000 Euro
VE 2027: +/-0 Euro
2029: + 9.999.000 Euro
89101 Zuschüsse an die BWB für Maßnahmen
--- 1.000 1.000 --- 20.000.000 20.000.000
nach dem Klimaanpassungsgesetz
Verpflichtungsermächtigungen --- 300.000.000 300.000.000 --- 280.000.000 280.000.000
RNr 2400 DJ-1 lfd. Nr. 38 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 20.000.000 Euro
VE 2026: + 300.000.000 Euro
2027: + 20.000.000 Euro
2028: + 20.000.000 Euro
2029: + 20.000.000 Euro
2030: + 20.000.000 Euro
2031 ff: + 220.000.000 Euro
VE 2027: + 280.000.000 Euro
2028: + 20.000.000 Euro
2029: + 20.000.000 Euro
2030: + 20.000.000 Euro
2031: + 20.000.000 Euro
2032 ff: + 200.000.000 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:
„Die Verpflichtungsermächtigungen werden zur haushaltsmäßigen Absicherung überjähriger Maßnahmen
veranschlagt.
Die Zuschüsse sind zur Finanzierung bzw. anteiligen Finanzierung des Neu- und Umbaus von Straßenregenentwässerungsanlagen in Trenn- und
Mischsystemen erforderlich, einschließlich Grundstückskäufen, insbesondere
• zur Umsetzung kommunaler Straßenbaumaßnahmen
• auf Grund betrieblicher Notwendigkeiten und
• im Zusammenhang mit Baumaßnahmen Dritter.
Maßnahmen zum Schutz bzw. zur Verbesserung der Qualität der Berliner Gewässer bzw. des Grundwassers,
wie z. B. der Bau von Regenklärbecken, Bodenfilteranlagen und Sandfängen sowie von Regenrückhaltebecken und Schwellenerhöhungen, werden
teilweise auch aus Kapitel 0720, Titel 89101, finanziert.
Die VE 2026 und VE 2027 sind redundant.“
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt.“
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
89120 Neubau von Wachen der Freiwilligen
200.000 6.078.000 6.278.000 200.000 2.800.000 3.000.000
Feuerwehr
Verpflichtungsermächtigungen --- 3.200.000 3.200.000 --- 400.000 400.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 24 (CDU und SPD)
in 2026: + 6.078.000 Euro
in 2027: + 2.800.000 Euro
VE 2026: + 3.200.000 Euro
2027: + 2.800.000 Euro
2028: + 400.000 Euro
VE 2027: + 400.000 Euro
2028: + 400.000 Euro
Haushaltsvermerk:
Seite 144 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Sperrvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
89124 Zuschuss an das SILB zur
Neustrukturierung und Sanierung des --- 1.000 1.000 --- 2.000.000 2.000.000
Bröhan-Museums
Verpflichtungsermächtigungen --- 21.500.000 21.500.000 --- 20.000.000 20.000.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 45 (CDU und SPD)

in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 2.000.000 Euro
VE 2026: + 21.500.000 Euro
2027: + 2.000.000 Euro
2028: + 6.000.000 Euro
2029: + 5.000.000 Euro
2030: + 5.000.000 Euro
2031ff: + 3.500.000 Euro
VE 2027: + 20.000.000 Euro
2028: + 6.000.000 Euro
2029: + 5.000.000 Euro
2030: + 5.000.000 Euro
2031: + 3.500.000 Euro
2032: + 500.000 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:
„Durch die Neustrukturierung und Sanierung wird das Bröhan-Museum nachhaltig in die Lage versetzt, zeitgemäße und angemessene Sonder- und
Dauerausstellungsformate zu gestalten, die eigene Sammlung zu bewahren, den Anforderungen des internationalen Leihverkehrs gerecht zu werden
und die Vermittlungs- und Bildungsarbeit durch eine räumlich adäquate Ausstattung durchzuführen. Ein geprüftes Bedarfsprogramm vom 04.12.2020
mit Gesamtkosten in Höhe von 22.250.000 € (Kostenstand III/2020) liegt vor. Die Maßnahme soll weitergeführt werden.
Im Jahr 2024 erfolgten die Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen gemäß Vergabeverordnung (VgV). Die Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen sind für die Beauftragung der BIM GmbH vorgesehen. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind im Hinblick
auf den dringenden Handlungsbedarf nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt und gesperrt.
Es wird erwartet, dass Bauplanungsunterlagen im Jahre 2027 vorliegen werden.
Finanzierung:
Bis 2025 250.000 €
2026 1.000 €
2027 2.000.000 €
2028 ff. 20.000.000 €
Summe: 22.250.000 €
Angaben zu den Lebenszykluskosten können im Zuge der Erstellung der Bauplanungsunterlage (BPU) ermittelt werden.
Die bauliche Fertigstellung ist für das Jahr 2031 vorgesehen, sodass die Baumaßnahme im Jahre 2032 schlussgerechnet wird. Zu diesem Zeitpunkt
der baulichen Fertigstellung können die Gesamtkosten baupreisindiziert 42.075.000 € betragen.
Haushaltsvermerk:
Einfügung Sperrvermerk:
„Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.“
89125 Zuschuss an das SILB für den Neubau
--- 1.500.000 1.500.000 --- 2.500.000 2.500.000
eines kriminaltechnischen Instituts
Verpflichtungsermächtigungen --- 2.500.000 2.500.000 --- 186.000.000 186.000.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 23 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.500.000 Euro
in 2027: + 2.500.000 Euro
VE 2026: + 2.500.000 Euro
2027: + 2.500.000 Euro
VE 2027: + 186.000.000 Euro
2028 + 3.500.000 Euro
2029 + 30.000.000 Euro
Seite 145 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2030 + 40.000.000 Euro
2031 + 40.000.000 Euro
2032 + 40.000.000 Euro
2033 ff. + 32.500.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:

„Die KTI soll einen neuen Standort erhalten. Standortspezifische Bauplanungsunterlagen werden erst nach der Entscheidung über den jeweils in
Betracht kommenden Standort aufgestellt.
Die Gesamtkosten werden auf 190.000.000 € geschätzt.
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt.“
Haushaltsvermerk:

Sperrvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.

89136 Zuschüsse an öffentliche Unternehmen
für Investitionen für Klimaschutz, --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Klimaanpassung und Wärmewende
Verpflichtungsermächtigungen --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 39 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
VE 2026: + 1.000 Euro
VE 2027: + 1.000 Euro
Erläuterung:

Ergänzung der Erläuterung:
„Die Ausgaben sind vorgesehen für Zuschüsse für Investitionen in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Wärmewende, insbesondere in
Bezug auf das EWG Bln sowie der gesetzlichen Vorgaben des Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) und des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) wie bspw.
Energieeffizienzmaßnahmen oder Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wärme und als Kofinanzierung bei Inanspruchnahme von Fördermitteln aus
Bundes- und EU-Mitteln).“
89201 Zuschüsse an private Unternehmen für
--- 5.000.000 5.000.000 --- 5.000.000 5.000.000
Investitionen
Verpflichtungsermächtigungen --- 5.000.000 5.000.000 --- --- ---
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 25 (CDU und SPD)
in 2026: + 5.000.000 Euro
in 2027: + 5.000.000 Euro
VE 2026: + 5.000.000 Euro
2027: + 5.000.000 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:

Einfügung der Erläuterung:
„Zur Finanzierung von Maßnahmen werden die Mittel für die Berliner Bäder-Betriebe zur Umsetzung der Vorhabenplanung nach dem Bädervertrag für
die Entwicklung der Bäderinfrastruktur (grundhafte Sanierung, Modernisierung und Verbesserung von Schwimmbädern einschließlich der für ihren
Betrieb erforderlichen technischen Anlagen) eingesetzt.“
89220 Zuschüsse an private Unternehmen im
Rahmen des Berliner Programms für
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
nachhaltige Entwicklung - BENE II -
(Förderperiode 2021-2027)
Verpflichtungsermächtigungen --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 40 (CDU und SPD)
Seite 146 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
VE 2026: + 1.000 Euro
VE 2027: + 1.000 Euro
Erläuterung:

Ergänzung der Erläuterung:
„Auf Grundlage einer Ermittlung der Bedarfe des Landes Berlin für eine Förderung aus dem EFRE in Abstimmung mit den zuständigen Verwaltungen
unter Berücksichtigung und Verzahnung mit den klimaschutzpolitischen Programmen und Zielstellungen richtet sich BENE 2 im Einzelnen auf
Energieeffizienzmaßnahmen, die Förderung intelligenter Energiesysteme und -speicher, einer nachhaltigen CO2-neutralen Mobilität sowie Maßnahmen
zum Umbau und zur baulichen Anpassung von grüner und blauer Infrastruktur.
Siehe auch Erläuterung zu Titel 89220 im Kapitel 0710 MG03.“
Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
89222 Neubau Schwimmbäder --- 1.000 1.000 --- 4.000.000 4.000.000
Verpflichtungsermächtigungen --- 4.000.000 4.000.000 --- --- ---

RNr 2400 DJ lfd. Nr. 26 (CDU und SPD)
in 2026: +1.000 Euro
in 2027: + 4.000.000 Euro
VE 2026: + 4.000.000 Euro
2027: + 4.000.000 Euro
VE 2027: +/- 0 Euro

Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:

„Zur Neubaufinanzierung von bis zu vier Typen-Schwimmsporthallen werden Mittel für die weitere Entwicklung der Bäderinfrastruktur eingesetzt.“
89235 Zuschüsse für Investitionen aus dem
Transformationsfonds an 5.000.000 20.000.000 25.000.000 10.000.000 20.000.000 30.000.000
Krankenhäuser nichtöffentlicher Träger
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 46 (CDU und SPD)

in 2026: + 20.000.000 Euro
in 2027: + 20.000.000 Euro
89236 Zuschüsse an private Unternehmen für
Investitionen für Klimaschutz, --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Klimaanpassung und Wärmewende
Verpflichtungsermächtigungen --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 41 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
VE 2026: + 1.000 Euro
VE 2027: + 1.000 Euro

Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:
„Zuschüsse an private Unternehmen in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Wärmewende, insbesondere in Bezug auf das EWG Bln
sowie der gesetzlichen Vorgaben des Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) und des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und als Kofinanzierung bei
Inanspruchnahme von Fördermitteln aus Bundes- und EU-Mitteln.“
89325 Investive Zuschüsse zur Sanierung von
--- 1.000.000 1.000.000 --- --- ---
Kulturimmobilien
Seite 147 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 53 (CDU und SPD)

in 2026: + 1.000.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:

„Investiver Zuschuss zur Sanierung des Kino International“
89336 Zuschüsse an natürliche Personen und
gemeinnützige Einrichtungen für
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Investitionen für Klimaschutz,
Klimaanpassung und Wärmewende
Verpflichtungsermächtigungen --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 42 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
VE 2026: + 1.000 Euro
VE 2027: + 1.000 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:
„Zuschüsse an natürliche Personen und gemeinnützige Einrichtungen im Zusammenhang mit der Umsetzung investiver Maßnahmen in den Bereichen
Klimaschutz, Klimaanpassung und Wärmewende, insbesondere in Bezug auf das EWG Bln sowie der gesetzlichen Vorgaben des
Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) und des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), für die keine oder nicht ausreichende andere Programmmittel zur
Verfügung stehen.“
89355 Zuschüsse für die Errichtung eines
--- 4.000.000 4.000.000 --- 8.000.000 8.000.000
Wohnheimes für Auszubildende
Verpflichtungsermächtigungen --- 9.500.000 9.500.000 --- 4.000.000 4.000.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 49 (CDU und SPD)
in 2026: + 4.000.000 Euro
in 2027: + 8.000.000 Euro
VE 2026: + 9.500.000 Euro
2027: + 8.000.000 Euro
2028: + 1.500.000 Euro
VE 2027: + 4.000.000 Euro
2028: + 4.000.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:

„Errichtung eines Wohnheims für Auszubildende. Zielgruppe sind Personen, die im Land Berlin ihre Ausbildung gem. Berufsbildungsgesetz (BBiG)
absolvieren.
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind im Hinblick auf den dringenden Handlungsbedarf nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt.“
89356 Zuschüsse für die Schaffung neuer
--- 2.000.000 2.000.000 --- 5.000.000 5.000.000
Frauenschutzplätze
Verpflichtungsermächtigungen --- 5.000.000 5.000.000 --- 3.000.000 3.000.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 50 (CDU und SPD)
in 2026: + 2.000.000 Euro
in 2027: + 5.000.000 Euro
VE 2026: + 5.000.000 Euro
2027: + 5.000.000 Euro
VE 2027: + 3.000.000 Euro
2028: + 3.000.000 Euro
Erläuterung:
Seite 148 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Einfügung der Erläuterung:
Schaffung neuer sowie den Bestandserhalt bestehender Frauenschutzplätze.

89360 Zuschüsse für Programme der
--- 627.000 627.000 --- 4.171.000 4.171.000
Städtebauförderung
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 54 (CDU und SPD)
in 2026: + 627.000 Euro
in 2027: + 4.171.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:

„Bereitstellung zusätzlicher Landesmittel zur Inanspruchnahme der erhöhten Bundesmittel für die Städtebauförderung (Kapitel 1240)“
89364 Zuschüsse für Maßnahmen zur
Entwicklung des ehemaligen --- 1.000.000 1.000.000 --- --- ---
Flughafens Tempelhof
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 55 (CDU und SPD)

in 2026: 1.000.000 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:
„Die Mittel sind für die Schaffung der technischen Voraussetzungen sowie die Anschaffung technischer Ausstattung zur Durchführung von
Kulturveranstaltungen auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof vorgesehen“
89366 Zuschüsse an die Tegel Projekt GmbH
für Erschließungsmaßnahmen UTR --- 25.400.000 25.400.000 --- 42.200.000 42.200.000
(Regenwasser, Verkehr, Baustraßen)
Verpflichtungsermächtigungen --- 42.200.000 42.200.000 --- 62.400.000 62.400.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 56 (CDU und SPD)
in 2026: + 25.400.000 Euro
in 2027: + 42.200.000 Euro

VE 2026: + 42.200.000 Euro
2027: + 42.200.000 Euro
VE 2027: + 62.400.000 Euro
2028: + 62.400.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:

Die Mittel werden unter anderem für Grundlagenermittlung, Bauvorbereitung sowie Baukosten eingesetzt. Durch die Realisierung der
Erschließungsmaßnahmen im Bereich der UTR werden die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Unternehmen geschaffen.
Die Maßnahmen sollen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert werden.
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt.“
Haushaltsvermerk:
Einfügung Sperrvermerk:
„Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.“
89367 Zuschüsse an die Tegel Projekt GmbH
--- 13.700.000 13.700.000 --- 35.100.000 35.100.000
für Terminal B (UTR)
Verpflichtungsermächtigungen --- 35.100.000 35.100.000 --- 20.600.000 20.600.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 57 (CDU und SPD)
in 2026: + 13.700.000 Euro
Seite 149 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
in 2027: + 35.100.000 Euro

VE 2026: + 35.100.000 Euro
2027 + 35.100.000 Euro
VE 2027: + 20.600.000 Euro
2028: + 20.600.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:

Die Mittel werden eingesetzt für Grundlagenermittlung, Bauvorbereitung sowie Baukosten im Zusammenhang mit der Instandsetzung und dem Umbau
des Bestandsgebäudes Terminal B für die geplanten Nachnutzung als Gründungs- und Innovationszentrum. Das Gebäude wird zur Schaffung einer
modernen Arbeitsumgebung für Startups sowie Gründerinnen und Gründer modernisiert (Vollsanierung).
Geprüfte Vorplanungsunterlagen vom 11. November 2021 liegen vor, die festgesetzten Gesamtkosten betragen 118.609.000 €.
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt.“
Haushaltsvermerk:
Einfügung Sperrvermerk:
„Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt."
89436 Zuschüsse an öffentliche Einrichtungen
für Investitionen für Klimaschutz, --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Klimaanpassung und Wärmewende
Verpflichtungsermächtigungen --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 43 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.000 Euro
in 2027: + 1.000 Euro
VE 2026: + 1.000 Euro
VE 2027: + 1.000 Euro

Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:
„Zuschüsse an öffentliche Einrichtungen im Zusammenhang mit der Umsetzung investiver Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung
und Wärmewende, insbesondere in Bezug auf das EWG Bln sowie der gesetzlichen Vorgaben des Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) und des
Wärmeplanungsgesetzes (WPG), für die keine oder nicht ausreichende andere Programmmittel zur Verfügung stehen."

89462 Infrastrukturmaßnahmen Tiefe
--- --- --- --- --- ---
Geothermie
Verpflichtungsermächtigungen --- 35.000.000 35.000.000 --- 35.000.000 35.000.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 44 (CDU und SPD)
in 2026: +/- 0 Euro
in 2027: +/- 0 Euro
VE 2026: + 35.000.000 Euro
VE 2027: + 35.000.000 Euro
Erläuterung:
Ergänzung der Erläuterung:
Der Titel dient der zukünftigen Finanzierung des Entwicklungsvorhabens zur Erkundung des geologischen Untergrunds (Erdwärme Berlin)

Haushaltsvermerk:
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
89479 TU Berlin, Erneuerung von zwei
--- 600.000 600.000 --- 5.000.000 5.000.000
Umspannwerken
Verpflichtungsermächtigungen --- 24.400.000 24.400.000 --- 19.400.000 19.400.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 47 (CDU und SPD)
Seite 150 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

in 2026: + 600.000 Euro
in 2027: + 5.000.000 Euro
VE 2026: + 24.400.000 Euro
2027: + 5.000.000 Euro
2028: + 6.800.000 Euro
2029: + 7.300.000 Euro
2030: + 4.300.000 Euro
2031: + 1.000.000 Euro
VE 2027: + 19.400.000 Euro
2028: + 6.800.000 Euro
2029: + 7.300.000 Euro
2030: + 4.300.000 Euro
2031: + 1.000.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:
„Erneuerung der Umspannwerke der TU Berlin. Hierzu sind die Trafos und auch die zugehörigen Schaltanlagen vollständig zu erneuern. Zudem muss
die Infrastrukturversorgung für die neuen Trafos angepasst und entsprechend umgebaut werden.
Die Maßnahmen erfolgen am Campus Charlottenburg an den Standorten an der Straße des 17. Juni 136 bzw. in der Hardenbergstraße 36 in 10623
Berlin-Charlottenburg. Eine Machbarkeitsstudie liegt vor. Die Dauer der Maßnahme einschließlich Planung wird auf 5 bis 6 Jahre geschätzt.
Die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigungen sind nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt.“
Haushaltsvermerk:
Einfügung Sperrvermerk:
„Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.“
89480 FU Berlin, Mittelspannungsverteilung
--- 1.500.000 1.500.000 --- 1.500.000 1.500.000
Dahlem
Verpflichtungsermächtigungen --- 18.500.000 18.500.000 --- 17.000.000 17.000.000
RNr 2400 DJ lfd. Nr. 48 (CDU und SPD)
in 2026: + 1.500.000 Euro
in 2027: + 1.500.000 Euro
VE 2026: + 18.500.000 Euro
2027: + 1.500.000 Euro
2028: + 5.000.000 Euro
2029: + 5.000.000 Euro
2030: + 5.000.000 Euro
2031: + 2.000.000 Euro
VE 2027: + 17.000.000 Euro
2028: + 5.000.000 Euro
2029: + 5.000.000 Euro
2030: + 5.000.000 Euro
2031: + 2.000.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung:
„Erneuerung einer Vielzahl von Mittelspannungsstationen einschließlich Kabel der FU Berlin.
Mit der Maßnahme soll ein erster Teil des Verteilungssystems saniert werden, um die Betriebsfähigkeit, Sicherheit und Resilienz der Universität
dauerhaft zu sichern und das Risiko folgenschwerer Ausfälle zu minimieren.
Nächster Planungsschritt ist die Grundlagenermittlung. Eine Maßnahme befindet sich bereits in der Ausführungsplanung.
Die Dauer der Maßnahmen wird auf ca. 5 Jahre geschätzt.
Die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigungen sind nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt.“
Haushaltsvermerk:
Einfügung Sperrvermerk:
„Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.“
Seite 151 von 152
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2990 Vermögen

83106 Kapitalzuführung an die Landesanstalt
41.997.000 40.000.000 81.997.000 2.511.000 80.000.000 82.511.000
Schienenfahrzeuge Berlin (LSFB)
RNr 2400 DI lfd. Nr. 24 (CDU und SPD)
in 2026: + 40.000.000 Euro
in 2027: + 80.000.000 Euro
83149 Kapitalzuführung an die Flughafen
244.200.000 -59.200.000 185.000.000 1.000 --- 1.000
Berlin Brandenburg GmbH
RNr 2400 DI lfd. Nr. 25 (CDU und SPD)
in 2026: - 59.200.000 Euro
in 2027: +/-0 Euro

Seite 152 von 152
Änderungen in den Bezirkshaushaltsplänen
(siehe nachfolgende Seiten 1 bis 5)
Änderungen in den Bezirkshaushaltsplänen 2026/2027

Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen neu bisher Veränderungen neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
31 Mitte
37 Schul- und Sportamt
3700 Schule und Sport
51902 Bauliche Unterhaltung von Schulen und Schulsportanlagen 17.783.000 0 17.783.000 16.786.000 1.924.000 18.710.000
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
91911 (cid:9)Zuführung an die Ergebnisrücklage 0 1.000 1.000 0 1.000 1.000
96020 Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres 0 0 0 0 1.000 1.000
97203 Pauschale Minderausgaben -2.822.000 -1.000 -2.823.000 -3.073.000 -1.926.000 -4.999.000
32 Friedrichshain-Kreuzberg
38 Straßen- und Grünflächenamt
3800 Tiefbau und Straßenverwaltung
72000 Neugestaltung der Bergmannstraße 0 0 0 0 0 0
Verpflichtungsermächtigungen 9.800.000 -9.800.000 0 9.400.000 -9.400.000 0
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
38530 Zuweisungen für Investitionen 35.265.000 -11.000 35.254.000 41.078.000 -11.000 41.067.000
46101 (cid:9)Pauschale Mehrausgaben für Personalausgaben 0 1.784.000 1.784.000 0 1.552.000 1.552.000
71901 Pauschale Zuweisungen für Investitionen 413.000 -11.000 402.000 313.000 -11.000 302.000
97203 Pauschale Minderausgaben 0 -1.784.000 -1.784.000 0 -1.552.000 -1.552.000
98420 Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien 8.104.000 -7.956.000 148.000 8.104.000 -7.956.000 148.000
98440 Verrechnungen für kalkulatorische Pensionen 148.000 7.956.000 8.104.000 148.000 7.956.000 8.104.000
33 Pankow
33 Bezirksamt - Politisch- Administrativer Bereich -
3306 Serviceeinheit Facility Management
51701 Bewirtschaftungsausgaben 20.267.000 5.000.000 25.267.000 20.379.000 5.000.000 25.379.000
39 Amt für Soziales
3915 Leistungen für Menschen mit Behinderungen
67133 Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für Menschen mit
Behinderungen 179.335.000 662.000 179.997.000 179.335.000 662.000 179.997.000
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
91911 (cid:9)Zuführung an die Ergebnisrücklage 0 1.000 1.000 0 1.000 1.000
96020 Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres 7.106.000 0 7.106.000 0 1.000 1.000
97203 Pauschale Minderausgaben -7.106.000 -5.864.000 -12.970.000 0 -5.865.000 -5.865.000
98420 Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien 174.000 201.000 375.000 174.000 201.000 375.000
34 Charlottenburg-Wilmersdorf
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
37101 Pauschale Mehreinnahmen 0 -1.000 -1.000 0 0 0
96020 Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres 1.000 -1.000 0 1.000 0 1.000
36 Steglitz-Zehlendorf
33 Bezirksamt - Politisch- Administrativer Bereich -
3306 Serviceeinheit Facility Management
51902 Bauliche Unterhaltung von Schulen und Schulsportanlagen 14.283.000 4.633.000 18.916.000 14.283.000 0 14.283.000
37 Schul- und Sportamt
3701 Grundschulen
70101 06G31, Grundschule an der Bäke: Sanierung und Umbau
von Schulgebäude und Sporthalle sowie Erweiterung;
12203, Haydnstr. 15 0 0 0 858.000 0 858.000
Verpflichtungsermächtigungen 0 0 0 0 7.000.000 7.000.000
3702 Sekundarschulen
70610 Errichtung eines Interimsstandortes auf einem
Schulgrundstück 0 935.000 935.000 0 343.000 343.000
Verpflichtungsermächtigungen 0 1.665.000 1.665.000 0 0 0
3704 Gymnasien
70611 06Y12, Willi-Graf-Gymnasium: Interimsstandort; 12207,
Ostpreußendamm 166 935.000 -935.000 0 343.000 -343.000 0
Verpflichtungsermächtigungen 343.000 -343.000 0 0 0 0
Seite 2 von 5
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen neu bisher Veränderungen neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
40 Jugendamt
4010 Jugendsozialarbeit, Jugendarbeit, erzieherischer
Kinder- und Jugendschutz
54053 (cid:9)Veranstaltungen 0 1.300 1.300 0 1.300 1.300
54055 Andere Veranstaltungen 1.300 -1.300 0 1.300 -1.300 0
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
35909 Entnahme aus der Rücklage pauschale Zuweisung 0 4.633.000 4.633.000 0 0 0
71901 Pauschale Zuweisungen für Investitionen 949.000 0 949.000 0 0 0
Die veranschlagten Mittel i.H.v. 949 T€ dienen dem
Ausgleich von Nachholbeträgen im Bereich der
Schulbauunterhaltung gem. vereinbartem
Streckungskonzept mit SenFin und sind durch Anbringung
eines Sperrvermerks zu sperren. Die Aufhebung der
Sperre bedarf der Zustimmung der SenFin.
91911 Zuführung an die Ergebnisrücklage 0 1.000 1.000 0 1.000 1.000
97203 Pauschale Minderausgaben -8.067.000 -1.000 -8.068.000 -1.000 -1.000 -2.000
37 Tempelhof-Schöneberg
37 Schul- und Sportamt
3701 Grundschulen
51846 Mietaufwendungen für die Nutzung von Schulgebäuden der
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH 0 0 0 1.000 0 1.000
Im Bezirkshaushaltsplan Tempelhof-Schöneberg sind im
Kapitel 3701, Titel 51846 – Mietaufwendungen für die
Nutzung von Schulgebäuden der HOWOGE
Wohnungsbaugesellschaft mbH – in den Jahren 2026 und
2027 die Verpflichtungsermächtigungen in voller Höhe
durch Anbringung eines Sperrvermerks zu sperren. Die
bisher im Entwurf enthaltene Erläuterung ist wie folgt zu
ergänzen: "Die Verpflichtungsermächtigungen sind
gesperrt".
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
96020 Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres 0 0 0 0 1.000 1.000
97203 Pauschale Minderausgaben 0 0 0 0 -1.000 -1.000
39 Treptow-Köpenick
35 Amt für Bürgerdienste
3500 Bürgerdienste, Bürgerämter und Wahlen
97101 Pauschale Mehrausgaben 0 0 0 600.000 -600.000 0
39 Amt für Soziales
3995 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
67159 Unterbringung als Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
und AsylbLG 1.900.000 0 1.900.000 1.900.000 107.000 2.007.000
40 Jugendamt
4021 Kindertagesbetreuung
67109 Erstattung von Kosten der Tageseinrichtungen für Kinder
nach dem Kindertagesförderungsgesetz 198.514.000 -41.000 198.473.000 193.467.000 -79.000 193.388.000
4042 Hilfe zur Erziehung und Inobhutnahme
67176 Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz 410.000 41.000 451.000 410.000 79.000 489.000
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
37101 (cid:9)Pauschale Mehreinnahmen 0 -1.000 -1.000 0 0 0
46101 (cid:9)Pauschale Mehrausgaben für Personalausgaben 0 837.000 837.000 0 712.000 712.000
96020 Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres 1.000 -1.000 0 1.000 0 1.000
97101 (cid:9)Pauschale Mehrausgaben 0 0 0 0 600.000 600.000
97203 Pauschale Minderausgaben 0 -837.000 -837.000 0 -819.000 -819.000
Seite 3 von 5
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen neu bisher Veränderungen neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
40 Marzahn-Hellersdorf
40 Jugendamt
4000 Jugend
54053 Veranstaltungen 7.000 20.000 27.000 7.000 20.000 27.000
54055 Andere Veranstaltungen 20.000 -20.000 0 20.000 -20.000 0
4010 Jugendsozialarbeit, Jugendarbeit, erzieherischer
Kinder- und Jugendschutz
54053 Veranstaltungen 0 46.000 46.000 0 46.000 46.000
54055 Andere Veranstaltungen 46.000 -46.000 0 46.000 -46.000 0
4042 Hilfe zur Erziehung und Inobhutnahme
67176 Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz 601.000 0 601.000 601.000 51.000 652.000
97203 Pauschale Minderausgaben 0 0 0 0 -51.000 -51.000
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
96020 Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres 1.000 -1.000 0 1.000 0 1.000
97203 Pauschale Minderausgaben -7.000 1.000 -6.000 -7.000 0 -7.000
41 Lichtenberg
33 Bezirksamt - Politisch- Administrativer Bereich -
3301 Steuerungsdienst
44100 Beihilfen für Dienstkräfte 500 600 1.100 500 800 1.300
3303 Rechtsamt
44100 Beihilfen für Dienstkräfte 500 500 1.000 500 500 1.000
3304 Serviceeinheit Personal
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 1.844.000 -6.000 1.838.000 1.917.000 -6.000 1.911.000
3320 Geschäftsbereich Schul- und Sportamt
44100 Beihilfen für Dienstkräfte 500 500 1.000 500 500 1.000
3330 Geschäftsbereich Ordnungsamt
44100 Beihilfen für Dienstkräfte 500 500 1.000 500 500 1.000
3340 Geschäftsbereich Stadtentwicklungsamt
44100 Beihilfen für Dienstkräfte 500 500 1.000 600 400 1.000
3360 Weiterbildung und Kultur
44100 Beihilfen für Dienstkräfte 500 500 1.000 500 500 1.000
36 Amt für Weiterbildung und Kultur
3600 Weiterbildung und Kultur
44100 Beihilfen für Dienstkräfte 500 500 1.000 500 500 1.000
3610 Volkshochschulen
44100 Beihilfen für Dienstkräfte 500 500 1.000 500 500 1.000
3630 Kultur
44100 Beihilfen für Dienstkräfte 500 500 1.000 500 500 1.000
3640 Bibliotheken
44100 Beihilfen für Dienstkräfte 500 500 1.000 500 500 1.000
37 Schul- und Sportamt
3701 Grundschulen
51846 Mietaufwendungen für die Nutzung von Schulgebäuden der
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH 1.000 0 1.000 1.000 0 1.000
Im Bezirkshaushaltsplan Lichtenberg sind im Kapitel 3701,
Titel 51846 – Mietaufwendungen für die Nutzung von
Schulgebäuden der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft
mbH – in den Jahren 2026 und 2027 die
Verpflichtungsermächtigungen in voller Höhe durch
Anbringung eines Sperrvermerks zu sperren. Die bisher im
Entwurf enthaltene Erläuterung ist wie folgt zu ergänzen:
"Die Verpflichtungsermächtigungen sind gesperrt".
41 Gesundheitsamt
4181 Überregionale Gesundheitsaufgaben
44100 Beihilfen für Dienstkräfte 600 400 1.000 700 300 1.000
Seite 4 von 5
Kapitel Bezeichnung 2026 2027
Titel bisher Veränderungen neu bisher Veränderungen neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
42 Stadtentwicklungsamt
4200 Stadtentwicklung und Quartiersmanagement
44100 Beihilfen für Dienstkräfte 500 500 1.000 500 500 1.000
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
96020 Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres 1.000 -1.000 0 1.000 0 1.000
97203 Pauschale Minderausgaben -10.805.000 1.000 -10.804.000 -10.916.000 0 -10.916.000
42 Reinickendorf
33 Bezirksamt - Politisch- Administrativer Bereich -
3306 Serviceeinheit Facility Management
51902 Bauliche Unterhaltung von Schulen und Schulsportanlagen 13.664.000 1.099.000 14.763.000 13.206.000 0 13.206.000
39 Amt für Soziales
3912 Leistungen nach SGB XII und LPflGG in Einrichtungen
23134 Anteil des Bundes für Barbetrag nach dem SGB XII 49.000 0 49.000 49.000 -49.000 0
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
97203 Pauschale Minderausgaben -1.900.000 -1.099.000 -2.999.000 -5.300.000 -49.000 -5.349.000

Seite 5 von 5
```

### 19/95 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2025-12-10  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/2627-2 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Änderungsantrag  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2025-12-15  **Urheber**: Alternative für Deutschland (AfD)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/2627-4 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Änderungsantrag  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2025-12-16  **Urheber**: Die Linke Fraktion Berlin (Die Linke)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/2627-5 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Änderungsantrag  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2025-12-17  **Urheber**: Bündnis 90/Die GRÜNEN (Grüne)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/77 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: II. Lesung  **DokArt**: PlPr  **DokDat**: 2025-12-18  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/PlenarPr/p19-077-wp.pdf

> Angenommen Änderungsanträge Drucksache 19/2627-2, 19/2627-3, 19/2627-4 und 19/2627-5 wurden abgelehnt.Ermächtigungen, Ersuchen, Auflagen und sonstige Beschlüsse Schmidt, Stephan (Berichterstatter [Hauptausschuss]) S. 7634

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### 19/2627-3 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Änderungsantrag  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2025-12-18  **Urheber**: Bündnis 90/Die GRÜNEN (Grüne)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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###  – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: Gesetz- und Verordnungsblatt  **DokArt**: GVBl  **DokDat**: 2025-12-18  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/77 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: II. Lesung  **DokArt**: PlPr  **DokDat**: 2025-12-18  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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> Einzelplan 03 – Regierende Bürgermeisterin/Regierender Bürgermeister – und Einzelplan 25 – Landesweite Maßnahmen des E-Governments –

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### 19/77 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: II. Lesung  **DokArt**: PlPr  **DokDat**: 2025-12-18  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/PlenarPr/p19-077-wp.pdf

> Erläuterung: Einzelplan:11 Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/77 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

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> Einzelplan:12 Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

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### 19/77 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

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> Einzelplan:13 Wirtschaft, Energie und Betriebe

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### 19/77 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: II. Lesung  **DokArt**: PlPr  **DokDat**: 2025-12-18  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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> Einzelplan:06 Justiz und VerbraucherschutzErgebnisse Seite 7751

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### 19/77 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

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> Einzelpläne: 15 Finanzen01 Abgeordnetenhaus02 Verfassungsgerichtshof20 Rechnungshof27 Zuweisungen an und Programme für die Bezirke29 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten

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### 19/77 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

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> Einzelpläne:05 Inneres und Sport21 Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit22 Bürger- und Polizeibeauftragte/Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin

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### 19/77 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

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**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/PlenarPr/p19-077-wp.pdf

> Einzeplan:07 Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

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### 19/77 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

**DokTyp**: II. Lesung  **DokArt**: PlPr  **DokDat**: 2025-12-18  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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> Einzelplan: 08 Kultur und Gesellschaftlicher Zusammenhalt

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### 19/77 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

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> Einzelplan:09 Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

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### 19/77 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 26/27)

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> Einzelplan:10 Bildung, Jugend und Familie

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