# V-377997 — Gesetzgebung

**VID**: V-377997  
**VNr**: V-377997  
**Vorgangstyp**: Gesetzgebung  
**Sachgebiet (vsys)**: Öffentlicher Haushalt  
**Beteiligte Parteien/Fraktionen**: AfD, Die Linke, Grüne  
**Dokumente**: 70

## Pipeline-Stand

Aktueller Schritt: **Verkündet (GVBl)**

| Schritt | Datum |
|---|---|
| Gesetzentwurf eingebracht | 2023-08-04 |
| 1. Lesung | 2023-09-07 |
| Ausschussberatung | 2023-09-11 |
| Beschlussempfehlung | 2023-12-06 |
| 2. Lesung | 2023-12-14 |
| Verkündet (GVBl) ← | 2023-12-20 |

## Beschlüsse (Empfehlungen)

- **unbekannt** · 19/1350

## Dokumente

### 19/1100 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf)  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2023-08-04  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-1100.pdf

> Vorabüberweisung an den Hauptausschuss (federführend); Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien;Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz;Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung;Ausschuss für Sport;Ausschuss für Verfassungsschutz;Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz;Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz;Ausschuss für Mobilität und Verkehr;Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung;Ausschuss für Gesundheit und Pflege;Ausschuss für Wissenschaft und Forschung;Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie;Ausschuss für Arbeit und Soziales;Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung;Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen;Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe

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### 19/34 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: I. Lesung  **DokArt**: PlPr  **DokDat**: 2023-09-07  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/PlenarPr/p19-034-wp.pdf

> Vertagt Die Fraktionen haben sich darauf verständigt die erste Lesung nicht abzuschließen und sie zu vertagen.

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### 19/15 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-09-11  **Urheber**: Ausschuss für Verfassungsschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/vfs/vfs19-015-bp.pdf

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### 19/22 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-09-11  **Urheber**: Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/k/k19-022-ip.pdf

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### 19/25 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-09-11  **Urheber**: Ausschuss für Gesundheit und Pflege  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/gp/gp19-025-ip.pdf

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### 19/23 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-09-11  **Urheber**: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/sw/sw19-023-ip.pdf

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### 19/40 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-09-13  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-040-ip.pdf

> Überweisung an den Unterausschuss Bezirke, Personal und Verwaltung sowie Produkthaushalt und Personalwirtschaft (Hauptausschuss)

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### 19/22 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-09-14  **Urheber**: Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/uk/uk19-022-ip.pdf

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### 19/25 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-09-14  **Urheber**: Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/bjf/bjf19-025-ip.pdf

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### 19/23 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-09-14  **Urheber**: Ausschuss für Arbeit und Soziales  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/as/as19-023-ip.pdf

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### 19/5 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-09-14  **Urheber**: Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/ifgva/ifgva19-005-ip.pdf

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### 19/25 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-09-18  **Urheber**: Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/dd/dd19-025-ip.pdf

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### 19/23 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-09-18  **Urheber**: Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/iso/iso19-023-ip.pdf

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### 19/22 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-09-18  **Urheber**: Ausschuss für Wissenschaft und Forschung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/wf/wf19-022-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/23 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-09-18  **Urheber**: Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/web/web19-023-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/26 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-09-20  **Urheber**: Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/bem/bem19-026-ip.pdf

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### 19/27 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-09-20  **Urheber**: Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/r/r19-027-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/24 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-09-20  **Urheber**: Ausschuss für Mobilität und Verkehr  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/m/m19-024-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/41 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-09-20  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-041-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/35 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: I. Lesung  **DokArt**: PlPr  **DokDat**: 2023-09-21  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/PlenarPr/p19-035-wp.pdf

> siehe auch Drucksache 19/1187

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### 19/24 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-09-22  **Urheber**: Ausschuss für Sport  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/sp/sp19-024-ip.pdf

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### 19/42 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-09-27  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-042-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/43 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-09-29  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-043-ip.pdf

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### 19/44 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-10-04  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-044-ip.pdf

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### 19/16 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-10-09  **Urheber**: Ausschuss für Verfassungsschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/vfs/vfs19-016-ip.pdf

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### 19/24 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-10-09  **Urheber**: Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/k/k19-024-ip.pdf

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### 19/27 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-10-09  **Urheber**: Ausschuss für Gesundheit und Pflege  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/gp/gp19-027-ip.pdf

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### 19/25 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-10-09  **Urheber**: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/sw/sw19-025-ip.pdf

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### 19/45 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-10-11  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-045-wp.pdf

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### 19/7 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-10-12  **Urheber**: Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/ifgva/ifgva19-007-ip.pdf

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### 19/24 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-10-12  **Urheber**: Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/uk/uk19-024-ip.pdf

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### 19/25 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-10-12  **Urheber**: Ausschuss für Arbeit und Soziales  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/as/as19-025-ip.pdf

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### 19/27 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-10-12  **Urheber**: Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/bjf/bjf19-027-ip.pdf

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### 19/46 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-10-13  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-046-ip.pdf

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### 19/23 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-10-16  **Urheber**: Ausschuss für Wissenschaft und Forschung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/wf/wf19-023-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/24 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-10-16  **Urheber**: Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/iso/iso19-024-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/24 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-10-16  **Urheber**: Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/web/web19-024-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/26 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-10-16  **Urheber**: Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/dd/dd19-026-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/47 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-10-18  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-047-wp.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/28 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-10-18  **Urheber**: Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/bem/bem19-028-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/26 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-10-18  **Urheber**: Ausschuss für Mobilität und Verkehr  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/m/m19-026-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/26 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-10-20  **Urheber**: Ausschuss für Sport  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/sp/sp19-026-ip.pdf

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### 19/48 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-11-08  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-048-wp.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/49 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-11-10  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-049-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/50 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-11-15  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-050-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/51 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-11-17  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-051-wp.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/29 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-11-18  **Urheber**: Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/r/r19-029-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/52 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-11-22  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-052-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/53 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-11-29  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-053-wp.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/54 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-12-01  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-054-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/1350 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Beschlussempfehlung  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2023-12-06  **Urheber**: Hauptausschuss  **vsys**: 8300  **Status**: done

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-1350.pdf

> Ermächtigungen, Ersuchen, Auflagen und sonstige Beschlüsse aus Anlass der Beratung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025– Auflagen zum Haushalt 2024/2025 –

**Stage 0**: pass=True, geo_tier=planungsraum, title_hit=False

**Tags**: ereignis_parl=Beschlussfassung, prozess=Entscheidung, topos=Wirtschaft & Arbeit

**Akteure handelnd**: Hauptausschuss (urheber)

**Locations**: Charlottenburg-Wilmersdorf (bezirk, text); Charlottenburg-Wilmersdorf (bezirk, text); Friedrichshain-Kreuzberg (bezirk, text); Friedrichshain-Kreuzberg (bezirk, text); Marzahn-Hellersdorf (bezirk, text); Pankow (bezirk, text); Pankow (bezirk, text); Pankow (bezirk, text); Pankow (bezirk, text); Pankow (bezirk, text); Spandau (bezirk, text); Spandau (bezirk, text); Spandau (bezirk, text); Spandau (bezirk, text); Spandau (bezirk, text); Steglitz-Zehlendorf (bezirk, text); Steglitz-Zehlendorf (bezirk, text); Tempelhof-Schöneberg (bezirk, text); Tempelhof-Schöneberg (bezirk, text); Treptow-Köpenick (bezirk, text); Treptow-Köpenick (bezirk, text); Treptow-Köpenick (bezirk, text); Blankenburg (ortsteil, text); Charlottenburg (ortsteil, text); Charlottenburg (ortsteil, text); Haselhorst (ortsteil, text); Heinersdorf (ortsteil, text); Kladow (ortsteil, text); Mahlsdorf (ortsteil, text); Mariendorf (ortsteil, text); Mitte (ortsteil, text); Mitte (ortsteil, text); Mitte (ortsteil, text); Mitte (ortsteil, text); Moabit (ortsteil, text); Neukölln (ortsteil, text); Neukölln (ortsteil, text); Reinickendorf (ortsteil, text); Reinickendorf (ortsteil, text); Siemensstadt (ortsteil, text); Tegel (ortsteil, text); Tegel (ortsteil, text); Tegel (ortsteil, text); Tempelhof (ortsteil, text); Tempelhof (ortsteil, text); Tempelhof (ortsteil, text); Tiergarten (ortsteil, text); Weißensee (ortsteil, text); Weißensee (ortsteil, text); Blankenburger Süden (planungsraum, text); Bötzowstraße (planungsraum, text); Düppel (planungsraum, text); Hauptstraße (planungsraum, text); Schlangenbader Straße (planungsraum, text); Schlosspark (planungsraum, text); Tierpark (planungsraum, text); Wannsee (planungsraum, text)

```
Drucksache 19/1350
11.12.2023
19. Wahlperiode

Der Vorsitzende
des Hauptausschusses

zu I.: mehrheitlich – mit CDU und SPD gegen
GRÜNE, LINKE und AfD
zu II.: einstimmig – mit CDU und SPD bei
Enthaltung GRÜNE, LINKE und AfD
an Plen

Dringliche Beschlussempfehlung

des Hauptausschusses
vom 6. Dezember 2023

zur

Vorlage – zur Beschlussfassung –
Drucksache 19/1100
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von
Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
(Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Die Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1100 wird mit folgenden Änderungen

angenommen:

I. a)

1. § 1 wird wie folgt gefasst:

„§ 1
Feststellung des Haushaltsplans

(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan von Berlin für die Haus-
haltsjahre 2024 und 2025 wird für 2024 in Einnahmen und Ausgaben auf
39.281.053.500 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 53.749.851.500 Euro und
für 2025 in Einnahmen und Ausgaben auf 40.506.204.100 Euro mit Verpflichtungser-
mächtigungen von 45.649.405.100 Euro festgestellt, und zwar

1. für das Haushaltsjahr 2024
- 2 -

a) in den Einzelplänen 01 bis 29 auf Einnahmen und Ausgaben von 28.024.628.700
Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 52.973.025.900 Euro,
b) in den Einzelplänen 31 bis 45 (Bezirkshaushaltspläne) auf Einnahmen und Ausgaben
von 11.256.424.800 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 776.825.600 Euro
und in den einzelnen Bezirkshaushaltsplänen nach Maßgabe der Haushaltsübersicht
des Gesamtplans;

2. für das Haushaltsjahr 2025

a) in den Einzelplänen 01 bis 29 auf Einnahmen und Ausgaben von 29.109.803.900
Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 44.972.694.100 Euro,
b) in den Einzelplänen 31 bis 45 (Bezirkshaushaltspläne) auf Einnahmen und Ausgaben
von 11.396.400.200 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 721.711.000 Euro
und in den einzelnen Bezirkshaushaltsplänen nach Maßgabe der Haushaltsübersicht
des Gesamtplans.

(2) Die Verpflichtungsermächtigungen gemäß Absatz 1 sind gesperrt.“

2. In § 3 wird nach Absatz 9 folgender neuer Absatz 10 eingefügt:

„Die für Umwelt zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, zur Absicherung des
Betriebs von Anlagen der Abfallwirtschaft für die Entsorgung gefährlicher Abfälle im
Bereich des gemeinsamen Abfallschwerpunktes der Länder Berlin und Brandenburg
Gewährleistungen bis zur Höhe von 4.000.000 Euro zu übernehmen.“

Die bisherigen Absätze 10 bis 13 werden zu den Absätzen 11 bis 14.

3. Nach § 5 wird folgender neuer § 6 eingefügt:

„§ 6

Verpflichtungsermächtigungen

Über die Einwilligung gemäß § 36 LHO hinsichtlich § 1 Absatz 2, die grundsätzlich
nach Auflösung pauschaler Minderausgaben erfolgen soll, ist dem Hauptausschuss
des Abgeordnetenhauses und den Bezirksverordnetenversammlungen regelmäßig zur
Besprechung zu berichten. In den Bezirkshaushaltsplänen ist für die Einwilligung das
jeweilige Bezirksamt zuständig.“

Die bisherigen §§ 6 bis 19 werden zu den §§ 7 bis 20.

4. In § 8 (§ 9 neu) wird in Absatz 5 der Satz 4 wie folgt gefasst:

„Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung kann mit vorheriger Zustimmung des
Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses Ausnahmen zulassen.“
- 3 -

5. In § 10 (§ 11 neu) wird der Absatz 3 wie folgt gefasst:

„In Haushaltsmittel für Stellen oder Beschäftigungspositionen dürfen pauschale Min-
derausgaben nur aufgelöst werden, soweit eine ausdrückliche Veranschlagung zu die-
sem Zweck erfolgt ist. Durch das Abgeordnetenhaus verstärkte oder geschaffene Ge-
samt- oder Teilansätze dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hauptausschusses
des Abgeordnetenhauses zur Auflösung pauschaler Minderausgaben herangezogen wer-
den. Gleiches gilt für die Heranziehung zur Deckung, soweit in den jeweiligen Erläute-
rungen nicht ausdrücklich anders vorgesehen.“

6. In § 11 (§ 12 neu) wird Absatz 1 Satz 1 wie folgt geändert:

Die Wörter „und Errichtung eines Nachhaltigkeitsfonds“ werden gestrichen.

7. Dem § 15 (§ 16 neu) werden nach Absatz 2 die folgenden neuen Absätze 3 und 4 ange-
fügt:

„(3) Die im Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin vorgesehe-
nen Amtszulagen nach Maßgabe des Haushaltsplans nach Anlage IX und die im Lan-
desbesoldungsgesetz vorgesehenen Amtszulagen nach Maßgabe des Haushaltsplans
nach Anlage II werden für Lehrkräfte, die im Schuljahr 2022/2023 unbefristet und un-
gekündigt im öffentlichen Schuldienst des Landes Berlin beschäftigt waren und die bis
zum 30. September 2023 gegenüber der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung er-
klärt haben, dass sie nicht verbeamtet werden wollen, rückwirkend ab 1. Februar 2023
gezahlt, soweit die stellenplanmäßigen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vor-
liegen. Lehrkräften, die ab dem 30. September 2023 gegenüber der für Bildung zustän-
digen Senatsverwaltung erklären, dass sie nicht verbeamtet werden wollen, werden die-
se Amtszulagen ab dem Monatsersten nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung
gezahlt.

(4) Entscheidet die Lehrkraft sich zu einem späteren Zeitpunkt, nachdem ihr die als
Nachteilsausgleich gewährten monatlichen Amtszulagen bereits mindestens einmal ge-
zahlt wurden, für eine Verbeamtung, ist die Lehrkraft verpflichtet, die in den letzten drei
Monaten vor der Verbeamtung an sie als Nachteilsausgleich gewährten Amtszulagen an
den Arbeitgeber zurückzuzahlen. Die Rückzahlung hat in Höhe des Bruttobetrages der
Zulagen, mit Ausnahme der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, zu erfolgen.

Eine Verpflichtung zur Rückzahlung des Nachteilsausgleichs besteht nicht, wenn
1. die Lehrkraft trotz der späteren Verbeamtung keinen Anspruch auf die beamten-
rechtliche Altersversorgung erhält, insbesondere, weil sie die für einen Anspruch
auf beamtenrechtliche Altersversorgung erforderliche Dauer der ruhegehaltfähigen
Dienstzeit nicht erreicht. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine beamtenrechtliche Al-
tersversorgung aufgrund eigenen Fehlverhaltens der Arbeitnehmerin oder des Ar-
beitnehmers oder aufgrund einer von ihm zu vertretenden Unterbrechung der Tätig-
keit ausscheidet; oder
2. die Verbeamtung nicht von der Arbeitnehmerin oder von dem Arbeitnehmer zu

verantworten ist, insbesondere, weil ihr oder ihm ohne Verbeamtung der Zugang zu
bestimmten Stellen versagt ist; oder
- 4 -

3. eine frühere Verbeamtung nicht möglich gewesen wäre, weil die Arbeitnehmerin
oder der Arbeitnehmer nicht verbeamtet werden konnte.“

I. b)

Der der Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1100 beigefügte Entwurf des Haus-
haltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 einschließlich seiner Anlagen
wird unter Berücksichtigung der sich aus der beigefügten Anlage zu I. b) ergebenden Ände-
rungen bei Ansätzen, Vermerken und Erläuterungen angenommen.

II.
Ermächtigungen, Ersuchen, Auflagen und
sonstige Beschlüsse aus Anlass der Beratung
des Haushaltsplans von Berlin
für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
– Auflagen zum Haushalt 2024/2025 –

A. Allgemein

1. Verpflichtungsermächtigungen sind zukünftig dem Grunde und Umfang nach
als Ausnahmen vom Jährlichkeitsprinzip des Haushalts zu veranschlagen. Sie
sollen nur ausnahmsweise ausgebracht werden, etwa um den Marktrealitäten bei
größeren Bauinvestitionen oder nur längerfristig möglichen Förderkulissen
Rechnung zu tragen. Bei der Aufstellung zukünftiger Haushalte sollen Vorbin-
dungen nachfolgender Haushalte oder Haushaltsjahre insgesamt die Hälfte einer
Jahresausgabenermächtigung des Gesamthaushaltes oder jährlich fällige Ver-
pflichtungsermächtigungen 10 % der entsprechenden Jahresausgaben-
ermächtigungen des Gesamthaushaltes nicht überschreiten. Dem Hauptausschuss
des Berliner Abgeordnetenhauses und den Bezirksverordnetenversammlungen ist
erstmals am 1. Juli 2024 und sodann zu Beginn eines jeden Quartals insgesamt
einzelplanweise über die geplanten, eingewilligten und eingegangenen Verpflich-
tungen sowie über die daraus resultierenden Vorbindungen zukünftiger Jahre zu
berichten. Über die Auflösung pauschaler Minderausgaben ist in gleicher Weise

zu berichten.

2.* Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, bei über- oder außerplanmä-
ßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie bei Einnahmever-
zichten in grundsätzlichen (d. h. auch bei neuen Baumaßnahmen) oder finanziell
bedeutsamen Fällen den Hauptausschuss vorab zu unterrichten (Kenntnisnahme).
Dies gilt auch, wenn im Laufe eines Haushaltsjahres zusätzliche Ausgaben für
nichtplanmäßige Dienstkräfte bereitgestellt werden sollen und insoweit eine
künftige Erweiterung des Stellenrahmens vorgesehen ist. Dienen die über- oder
außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Erfüllung
gesetzlicher Verpflichtungen oder machen die Umstände sofortiges Handeln er-
forderlich, ist der Hauptausschuss unverzüglich nachträglich zu unterrichten.

3. Grundsätzlich finden keine Neuanmietungen oder Anmietungsverlängerungen
von Flächen und Gebäuden für Verwaltungszwecke statt. Senat und Bezirke wer-
den mit einer Revision des öffentlichen Flächenverbrauchs und der Schaffung

von Verdichtungskonzepten auf den Brutto-AllARaum-Wert unter Berücksichti-
- 5 -

gung des Projekts „Arbeit mal anders“ beauftragt. Dem Hauptausschuss des Ber-
liner Abgeordnetenhauses und den Bezirksverordnetenversammlungen ist erst-
mals am 1. Juli 2024 und sodann jährlich über den Flächenverbrauch und die Op-
timierungskonzepte zu berichten.

4.* Der Neuabschluss von Mietverträgen sowie die Verlängerung bestehender
Mietverträge einschließlich der Ausübung von Optionen aus bestehenden Miet-
verträgen für Flächen der Hauptverwaltung und der Bezirke bedürfen der Zu-
stimmung der Senatsverwaltung für Finanzen und des Hauptausschusses des Ab-
geordnetenhauses.

Für die Zustimmung sind Vorlagen erforderlich, die den Vorgaben der Senats-
verwaltung für Finanzen entsprechen.

Dabei sind alle Folgekosten einzubeziehen.

Entsprechendes gilt für den Tausch von Flächen zwischen Dienststellen.

Die Zustimmung des Hauptausschusses ist für Anmietungsgeschäfte sowohl für
die Senatsverwaltungen als auch für die Bezirke erforderlich,
– wenn die Nettokaltmiete 9.000 Euro monatlich übersteigt und
– die anzumietende Fläche mehr als 1.000 qm beträgt.

Die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen bleibt grundsätzlich erfor-
derlich.

Sofern an einem Standort bereits eine oder mehrere Anmietung(en) unterhalb der
oben genannten Schwellenwerte erfolgt sind, ist die Zustimmung des Hauptaus-
schusses hingegen erforderlich, sobald durch die weitere Anmietung mindestens
ein Schwellenwert überschritten wird.

Für Anmietungen im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB), die

ohne Inanspruchnahme einer SILB-Rücklage und für einen Zeitraum von maxi-
mal 3 Jahren erfolgen, ist die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen,
jedoch nicht des Hauptausschusses erforderlich.

Gleiches gilt für Anmietungen außerhalb des SILB im Zusammenhang mit der
Unterbringung und Beschulung von Geflüchteten.

Die Hauptverwaltung und die Bezirke müssen der Senatsverwaltung für Finanzen
und diese dem Hauptausschuss einmal jährlich Flächen- und Nutzungsbilanzen
sowie Bedarfsplanungen vorlegen. In den Flächenbilanzen ist pro Dienststelle der
Anteil der Beschäftigten, die im Home-Office arbeiten können, auszuweisen.

5.* Der Senat und alle Senatsverwaltungen werden aufgefordert, in Vorlagen an das
Abgeordnetenhaus und dessen Ausschüsse neben Auswirkungen auf den Haus-
haltsplan und die Finanzplanung auch die Gesamtkosten (einschließlich landes-
eigener Grundstücke und Flächen) darzustellen. Soweit dies in Einzelfällen we-

gen fehlender Kosten- und Leistungsrechnungen noch nicht möglich ist, sollen
Pauschalsätze der kommunalen Gemeinschaftsstelle angewendet werden.
- 6 -

6.* Alle vom Senat vorzulegenden Berichte über Auflagen, auch die, die an das
Abgeordnetenhaus zu richten sind, müssen auch gegenüber dem Hauptausschuss
als Bericht vorgelegt werden.

7.* a) Für jede(n) nicht fristgerecht eingehende(n) Vorlage oder Bericht an
den Hauptausschuss und dessen Unterausschüsse kann der Hauptausschuss
im Kopfplan der jeweils zuständigen Verwaltung eine pauschale Minder-
ausgabe von 75.000 Euro ausbringen. Dies gilt für inhaltlich unzureichende
Vorlagen, für Vorlagen mit haushaltsmäßigen Auswirkungen, die nicht von
der Senatsverwaltung für Finanzen mitgezeichnet worden sind, und für Ka-
pitel im Entwurf des Haushaltsplans, in denen bei Änderung der Grob- oder
Feingliederung die Vergleichsbeträge nicht entsprechend umgegliedert
worden sind, entsprechend.
– Diese Minderausgaben/Sperren werden zur Senkung der Verschul-
dung eingesetzt.
– Vorlagen und Berichte liegen nicht rechtzeitig vor, wenn sie nicht

zum festgesetzten Termin oder nicht eine Woche vor dem Beratungs-
termin bis 13.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Hauptausschusses
eingegangen sind.
– Spätestens mit der Einbringung des Haushaltsgesetzes müssen alle
zuvor zur Haushaltsberatung angeforderten Berichte in der Ge-
schäftsstelle des Hauptausschusses bzw. in den Geschäftsstellen der
jeweiligen Unterausschüsse eingegangen sein, sofern sie nicht aus-
drücklich erst zur Beratung eines bestimmten Einzelplans angefordert
worden sind.
– Der Hauptausschuss erwartet, dass in Vorlagen und Berichten bei al-
len aufgeführten Kapiteln und Titeln die Ansätze des abgelaufenen,
des laufenden und – soweit möglich – des kommenden Haushaltsjah-
res sowie das Ist-Ergebnis des abgelaufenen Rechnungsjahres, die
Verfügungsbeschränkungen und die aktuelle Ausschöpfung in einer
tabellarischen Übersicht vorangestellt werden.

b) Der Hauptausschuss erwartet, dass im Betreff von Vorlagen alle vorange-
gangenen Vorlagen zum gleichen Thema mit „roter Nummer“ genannt
werden.

c) Für die Bezirke beträgt die Höhe der gegebenenfalls auszubringenden pau-
schalen Minderausgabe in den vorgenannten Fällen 50.000 Euro. Gleiches
gilt für schwerwiegende Verstöße eines Bezirks gegen Auflagen und Be-
schlüsse des Abgeordnetenhauses, des Hauptausschusses oder gegen gel-
tendes Haushaltsrecht.

d) Die Regelung der Absätze a) und c) gelten auch für die Nichteinhaltung
sonstiger Auflagenbeschlüsse.

8.* a) Der Senat wird aufgefordert, die Wirtschaftspläne für Zuschussempfän-
ger einschließlich der Betriebe nach § 26 LHO, der Eigenbetriebe und der
BIM GmbH künftig im Haushaltsplan wie folgt darzustellen: Gegenüber-

stellung der letzten zwei Jahre als Soll-Ist-Vergleich; Grundlage bilden die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
- 7 -

b) Zu den Haushaltsberatungen sind die ausgeglichenen Wirtschaftspläne der
Zuschussempfänger ab einer Höhe des Zuschusses von 100.000 Euro (ggf.
als Entwurf) rechtzeitig zur 2. Lesung der Haushaltsberatungen des Abge-
ordnetenhauses vorzulegen. Die ausgeglichenen Wirtschaftspläne der Be-
triebe nach § 26 LHO sind über den Hauptausschuss spätestens bis zur
2. Lesung des jeweiligen Einzelplans im Fachausschuss vorzulegen. Der
Wirtschaftsplan des ITDZ ist rechtzeitig zur 1. Lesung der Haushaltsbera-
tungen dem Hauptausschuss vertraulich vorzulegen. Die Bereitstellung der
Wirtschaftspläne an das Abgeordnetenhaus kann digital erfolgen.

c) In Jahren ohne Haushaltsberatungen haben alle Einrichtungen, die Zu-
schüsse ab einer Höhe von 100.000 Euro aus dem Landeshaushalt erhalten,
ihre beschlossenen und ausgeglichenen Haushalts- oder Wirtschaftspläne
so rechtzeitig zu übermitteln, dass sie dem Hauptausschuss spätestens zu
seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause und damit vor Beginn des

nächsten Haushaltsjahres vorliegen. Ebenso hat das ITDZ dem Hauptaus-
schuss den Wirtschaftsplan (vertraulich) vorzulegen.

d) Die Wirtschaftspläne enthalten mindestens
– die geplante Bilanzsumme unter Darstellung des Anlagevermögens mit
der Summe der Sach- und Finanzanlagen, des Umlaufvermögens mit
der Darstellung der kurzfristigen Forderungen, der langfristigen Forde-
rungen und der liquiden Mittel, des Eigenkapitals, der Rückstellungen,
der Verbindlichkeiten unterteilt in kurzfristige und langfristige Ver-
bindlichkeiten und der Kapitalzuführungen
– das geplante Geschäftsergebnis unter Darstellung der Erlöse, des Per-
sonalaufwands, des Sachaufwands, der Abschreibungen, der Entnahme
aus Rücklagen und der gewährten Zuschüsse unterteilt nach Zuschüs-
sen aus dem Landeshaushalt und Zuschüssen Dritter; die Zuschüsse
aus dem Haushalt sind zu gliedern in institutionelle Förderung und
Projektförderung.

e) Der Senat wird zudem aufgefordert, den vom Land Berlin institutionell ge-
förderten Zuwendungsempfängern folgende Regel verbindlich vorzugeben:
Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. be-
zahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften) beim
Empfänger der Zuwendung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungs-
bescheides.

9.* Zuwendungsempfänger haben im Zuwendungsantrag darzulegen, inwiefern sie
tarifgebunden sind oder mindestens in Anlehnung an einen Tarifvertrag im Öf-
fentlichen Dienst vergüten.

Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 31. März einen Bericht über die Tari-
fentwicklung bei freien Trägern vorzulegen. Dieser soll insbesondere enthalten:
Eine Analyse sowie eine Bewertung der Entwicklung der Tarife bei freien Trä-
gern im Land Berlin und in den Bezirken im Vergleich zur Tarifentwicklung im

Öffentlichen Dienst des Landes Berlin.
- 8 -

10.* Der Senat wird aufgefordert, die im § 31 LHO und AV § 31 LHO vorgeschriebe-
nen Angaben zu den Folgekosten von Investitionsmaßnahmen – wo immer
möglich auf Basis einer Lebenszyklusbetrachtung – künftig in den Erläuterungen
zu den einzelnen Maßnahmen im Haushaltsplan abzudrucken. Sollten die Bau-
planungsunterlagen (BPU) und die Folgekostenabschätzung zum Termin der
Drucklegung im Ausnahmefall noch nicht vorliegen, so sind die entsprechenden
Angaben dem Hauptausschuss in geeigneter Form in einer gesonderten Vorlage
vorzulegen.

11.* Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, dem Hauptausschuss bei allen
Vorlagen zu Investitionsmaßnahmen mitzuteilen, ob die vorhandenenRichtwerte
für Hochbau, Tiefbau oder Grünbaumaßnahmen eingehalten werden und,
falls dies nicht der Fall sein sollte, eventuelle Überschreitungen zu begründen.

12.* a) Die Hauptverwaltung und die Bezirke haben die bisherige Praxis der ge-
schlechtergerechten Haushaltssteuerung zur Sicherung der gleichberechtig-

ten Teilhabe von Frauen, Männern und Berliner*innen mit dem Perso-
nenstand „divers“ sowie die Förderung von Frauen gegen Benachteiligun-
gen und Diskriminierungen gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Verfassung von
Berlin fortzusetzen und weiterzuentwickeln.

b) Der Senat wird aufgefordert, auf der in den letzten Jahren erfolgten Novellie-
rung des Gender-Budgeting-Konzepts aufzubauen und gemeinsam mit den
Bezirken die konzeptionelle Weiterentwicklung des Gender Budgeting so-
wohl für den Landes-, als auch die Bezirkshaushalte für den gesamten Haus-
haltzyklus fortzuführen. Dabei sollen auch die Ergebnisse aus dem durchzu-
führenden Gender-Budgeting-Controlling eine maßgebliche Rolle spielen.
Die Weiterentwicklung der Gender-Budgeting-Verfahren und -Vorgaben soll
bei der Aufstellung des nächsten regulären Haushalts (sowohl auf Landes-
als auch auf Bezirksebene) verbindlich angewendet werden. Folgende
Schwerpunkte sind dabei sicherzustellen:

 eine vergleichbare Erfassung von gendersensiblen Daten für vergleichba-
re Titel und Produkte;
 eine einheitliche Systematik bei der Darstellung von Zielgruppe, Zielset-
zung und Steuerungsmaßnahmen;
 die Weiterentwicklung der Datenerfassung gemäß der Kriterien Vollstän-
digkeit, Nachvollziehbarkeit und Sinnhaftigkeit;
 die Implementierung von Gender-Budgeting
– für neue Produkte und neue Titel,

– für Titel, für die bisher keine Daten vorliegen, insbesondere in den
Hauptgruppen 5 und 6 in der Hauptverwaltung,
– verpflichtend für alle Titel der Hauptgruppe 6 mit einem Ansatz ab
1 Million Euro;
 das teilansatzgenaue Ausweisen von Daten für Zuwendungstitel, sofern
diese vorliegen;
 die steuerungsorientierte Aufbereitung von Daten für eine geschlechter-
gerechte Haushaltssteuerung.
- 9 -

Ein Bericht zur Umsetzung im Haushaltsaufstellungsverfahren und weiteren
Fortentwicklung ist dem Hauptausschuss von der Leitstelle für Geschlech-
tergerechte Haushaltssteuerung (LGH) bis zum 1. Juli 2025 vorzulegen.

c) Der Senat wird aufgefordert, aufbauend auf dem vorgelegten Gesamtkonzept
„Gender-Budgeting-Controlling“ dessen Implementierung voranzutreiben.
Von der Umsetzung des Konzeptes sowie den Ergebnissen des operativen
und strategischen Controllings in Bezug auf den Haushaltsplan 2024/2025
gemäß dem vorgelegten Zeitplan ist dem Hauptausschuss zum 1. November
2024 zu berichten.

d) Der Gender Budgeting Wettbewerb wird evaluiert. Der Evaluationsbericht
ist dem Hauptausschuss zum 1. Januar 2025 vorzulegen.

13.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. September einen Bericht zur Um-
setzung derMaßnahmen zur Bürgerbeteiligung durch Hauptverwaltung und

Bezirke im vergangenen Haushaltjahr vorzulegen. Dabei sollen nur die informel-
len, nicht gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren betrachtet wer-
den. Darin soll zu den einzelnen Maßnahmen jeweils Folgendes berich-
tet werden:
– Zuständigkeit (Bezirk / Senatsverwaltung / Organisationseinheit)
– Finanzierung
– Umsetzungsstand (inhaltlich und zeitlich) und
– Evaluierungsergebnisse.

Der Bericht soll ferner einen Ausblick auf neue Beteiligungsverfahren geben, die
Weiterentwicklung der Internetplattformen mein.berlin.de beschreiben und den
Umsetzungsstand der Leitlinien für Bürgerbeteiligung mit der zentralen sowie
den bezirklichen Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung darstellen.

Auf der Internetplattform mein.berlin.de werden künftig alle Bür-
ger*innenbeteiligungsprozesse der Hauptverwaltung und der Bezirke gebündelt

(formelle und informelle Verfahren).

14.* Der Senat wird aufgefordert, regelmäßig zu den Haushaltsberatungen einen Be-
richt zu den aktuellen hauptstadtbedingten Ausgaben des Landes Berlin vor-
zulegen. Dort, wo eine Mitfinanzierung des Bundes besteht, ist diese auszuwei-
sen. Der Bericht soll einen aktualisierten Überblick über die Entwicklung und den
Inhalt des rechtlichen Regelwerkes zur Hauptstadtfinanzierung enthalten.

15.* Der Senat wird aufgefordert, das Personalpolitische Entwicklungsprogramm
(PPAP) auch in den Jahren 2024 und 2025 fortzusetzen und dem Abgeordneten-
haus jährlich mit Stichtag 30. Dezember einen Umsetzungsbericht für die Haupt-
verwaltung und die Bezirke zu den aktuellen personalpolitischen Themenfeldern
vorzulegen, insbesondere Personalgewinnung, Personalentwicklung, Arbeitgebe-
rattraktivität sowie Reformvorhaben des Dienst- und Tarifrechts.

16.* Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, dem Hauptausschuss und dem
zuständigen Fachausschuss des Abgeordnetenhauses einmal jährlich zum 30. Juni
über den Stand des gesamtstädtischen Fach- und Finanzcontrollings und des-
- 10 -

sen Weiterentwicklung insbesondere im Hinblick auf die Budgettransparenz
(wirtschaftlicher und sparsamer Mitteleinsatz) und die Leistungstransparenz
(Wirksamkeit optimieren) sowie einer Neuausrichtung der gesamtstädtischen
Ziele zu berichten.

Darüber hinaus soll evaluiert werden, inwiefern präventive Arbeit zu einer Redu-
zierung von Fällen führt oder führen kann und wie diese in der KLR abgebildet
werden kann, ohne dass dadurch den entsprechenden Bezirken Nachteile entste-
hen.

Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass der finanzielle und personelle
Mehraufwand, der den Bezirken im Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE) / Ein-
gliederungsmaßnahmen durch die Versorgung von Asylsuchenden und Flücht-
lingsfamilien mit Kindern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ent-
steht, erfasst wird und diese Mehraufwendungen vollständig durch Basiskorrektur
finanziert werden.

Der Senat wird aufgefordert bis zum 30. Juni 2024 zu den Ausführungs-
vorschriften der Jugendberufshilfen zur Steuerung der Ausgaben für junge Voll-
jährige im HzE-Bereich zu berichten, welche Erfahrungen mit den Ausführungs-
vorschriften gemacht werden, inwiefern hierdurch die Steuerbarkeit der Ausga-
ben verbessert wurde und welche weiteren Steuerungsbedarfe und
-möglichkeiten bestehen.

17.* Die Veranschlagungen nach § 24 Abs. 3 LHO sind zukünftig auf einzelne
Ausnahmefälle zu beschränken.
a) Im Falle des Erfordernisses einer Einwilligung des Hauptausschusses gemäß
§ 7 Abs. 1 HG 2024/2025 muss der Bericht das Prüfergebnis der BPU er-
läutern und eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs-
und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck SenStadtWohn III 1323.H F;
dort wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtWohn vorhanden sind,
können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet wer-

den) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Ge-
samtmaßnahme enthalten. Sofern in den Titelerläuterungen ausnahmsweise
noch nicht dargelegt, sind in dem Bericht auch die Notwendigkeit der Bau-
maßnahme zu begründen und der Berlin bei einem Verzicht auf die Bau-
maßnahme erwachsende Nachteil darzustellen.

Betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen.

b) Bei Baumaßnahmen mit Gesamtkosten ab 100 Mio. Euro sind dem Haupt-
ausschuss jährlich in einem Bericht zum 30. Juni die wesentlichen Risiko-
faktoren und die geeigneten sowie die in Angriff genommenen Maßnahmen
zur Minimierung der Risiken darzustellen.

c) Jeweils zum Ende des 1. Quartals ist dem Hauptausschuss über die nach
§ 24 Abs. 3 LHO veranschlagten Baumaßnahmen des Vorjahres hinsichtlich
des Stands der Bearbeitung der Planungsunterlagen in folgender Gliederung

zu berichten:
– Planungsunterlagen noch nicht vorliegend
- 11 -

– Planungsunterlagen in der Prüfung befindlich
– Geprüfte Planungsunterlagen weisen Gesamtkosten innerhalb der Ver-
anschlagung auf
– Geprüfte Planungsunterlagen weisen die Veranschlagung übersteigende
Gesamtkosten aus.
Beim letzten Punkt ist das Datum der erledigten bzw. geplanten Berichter-
stattung an den Hauptausschuss anzugeben.

18.* Der Senat wird aufgefordert jährlich zum 30. April einen Bericht über die
Wahrnehmung von Vorkaufsrechten unter Berücksichtigung folgender Aspek-
te zuzuleiten:
 Wie viele Anträge auf Wahrnehmung des Vorkaufrechts wurden geprüft
bzw. ausgeübt?
 Wie viele Vorkaufsrechtsfälle sind aktuell vor Gericht anhängig, bei wie vie-

len davon beziehen sich die Kläger auf das Urteil BVerwG 4 C 1.20?
 Wie viele Abwendungsvereinbarungen wurden geschlossen?
 Wie viele Abwendungsvereinbarungen wurden nach o.g. Urteil angefochten?
Wie viele diesbezügliche Fälle finden sich mit welchem Verfahrensstand vor
Gericht?
 Wie viel Wohnraum wurde gesichert?
 Welche Ausweisung von Milieuschutzgebieten bzw. soziale Erhaltungssat-
zungen gibt es?
 Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der Wiedernutzbarmachung des Vorkaufs-
rechtes durch den Bund?

19.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Juni über die Schaffung von
Wohnraum (preis- und belegungsgebunden) einschließlich des Planungsstandes
im Rahmen der Sachwerteinlagen zugunsten der städtischen Wohnungsbau-
gesellschaften zu berichten.

20.* Die Senatskanzlei und die Senatsverwaltungen und deren nachgeordnete Behör-
den und die Bezirksverwaltungen werden aufgefordert, den Hauptausschuss
rechtzeitig vor Inangriffnahme einer öffentlichen Auftragsvergabe von Gutach-
ten- und Beratungsdienstleistungsaufträgen mit einem Bruttoauftragswert von
mehr als 10.000 Euro zu unterrichten und zu begründen, warum die zu leistende
Arbeit nicht von Dienststellen des Landes Berlin erledigt werden kann. In dem
Fall, dass der Bruttoauftragswert 50.000 Euro überschreitet, ist die Zustimmung
des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin einzuholen.

Ausgenommen von der Vorlagepflicht sind ausschließlich technische Gutachten
sowie Gutachten und Beratungsdienstleistungen, die sich auf konkrete Baumaß-

nahmen beziehen.

Dem Hauptausschuss ist zweimal jährlich zum 31. März und 30. September ein
Bericht aller in Auftrag gegebenen Gutachten und Beratungsdienstleistungen zu
übermitteln; für diese Berichtspflicht gelten keine Betragsgrenzen.

Die Berichte enthalten auch die beauftragenden Stellen (mit Kontaktdaten), Kapi-
tel, Titel und die Auftragnehmenden.
- 12 -

Für die von der Vorlagepflicht ausgenommenen Gutachten und Beratungsdienst-
leistungen entfällt auch die Berichtspflicht.

Auf eine detaillierte Eintragung in den Bericht kann in folgenden Fällen verzich-
tet werden, sofern – außer in den Fällen unter a) – der Hauptausschuss vorab dar-
über informiert wird:

a) Gutachten, die aufgrund spezialgesetzlicher Vertraulichkeitsvorschriften
nicht veröffentlicht werden dürfen
 Gutachten und Dienstleistungen für Einzelfälle, zum Beispiel arbeits-
medizinische Untersuchungen, oder Laboruntersuchungen von Produk-
ten oder Bodenproben
 Gutachten und Dienstleistungen, bei denen eine Veröffentlichung aus
datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig wäre

 Gutachten und Dienstleistungen, die vertrauliche Geschäftsdaten ent-
halten oder deren Veröffentlichung gegen die Verschwiegenheits-
pflicht nach § 395 Aktiengesetz verstoßen würde

b) Gutachten, die ausschließlich der unmittelbaren Willensbildung des Senats
dienen; hier kommt gegebenenfalls eine Übermittlung nach Abschluss der
Meinungsbildung in Betracht
 Gutachten und Dienstleistungen, die lediglich der internen Meinungs-
bildung des Senats im Vorfeld noch zu treffender Entscheidungen die-
nen
 Gutachten und Dienstleistungen, die nur Einzelaspekte eines insgesamt
noch nicht abgeschlossenen Themas erörtern

c) Gutachten im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen, wenn
deren Veröffentlichung die Interessen des Landes beeinträchtigten würde.

Grundsätzlich sind alle Gutachten der Bibliothek des Abgeordnetenhauses zuzu-
leiten, lediglich die Gutachten, die den Ausnahmen unterliegen, sind von der
Übersendungspflicht ausgenommen.

Für jedes nicht der Bibliothek des Abgeordnetenhauses zugeleitete Gutachten
findet die Auflage mit der lfd. Nummer 7 Anwendung. Der Hauptausschuss kann
somit im Kopfplan der jeweils zuständigen Verwaltung eine pauschale Minder-
ausgabe/Sperre von 75.000 Euro ausbringen bzw. 50.000 Euro bei Bezirkszu-
ständigkeit.

B. Zu den Einzelplänen des Haushaltsplans

Einzelplan 03 – Regierende/r Bürgermeister/in – und
Einzelplan 25 – Landesweite Maßnahmen des E-Governments

21.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. September
über die Umsetzung der Neustartagenda, Politische Erklärung zur Verbesse-
rung der gesamtstädtischen Steuerung zu berichten.
- 13 -

22.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni über den Stand der Umset-
zung des Leitprojektes„Leistungsfähiges Bürgeramt“ zu berichten.

23.* Die Senatsverwaltungen sollen jährlich – jeweils zum Stichtag 31. Dezember –
darüber berichten, welche Prozessoptimierungen, Ablaufbeschleunigungen, Ab-
laufvereinfachungen durch die Umsetzungen welcher Maßnahmen im jeweiligen
Kalenderjahr in ihrem Zuständigkeitsbereich erreicht wurden. Dem Abgeordne-
tenhaus ist jährlich zum 30. März zu berichten. Gleichzeitig soll in diesem Be-
richt über den Stand der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten und den Mit-
telabfluss in der MG 32 berichtet werden.

Zudem ist den für Digitalisierung zuständigen Ausschüssen über die im Haushalt
niedergelegten Maßnahmen der digitalen Modernisierung des Landes Berlin in
einem „Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin“ jährlich zum 31.
März - mit Stichtag 31. Dezember des Vorjahres - Bericht zu erstatten. Darüber
hinaus soll der Senat mit einem Abschnitt IKT-Zukunftsbericht einen Ausblick

auf die Herausforderungen auf dem Weg in die Digitale Verwaltung, Trends aus
dem IKT-Planungsrat und die Umsetzung des OZG geben. Dieser IKT-
Zukunftsbericht soll unter anderem die Entwicklung der Open-Source-Nutzung,
digitale Souveränität sowie nachhaltige und sozialverträgliche Beschaffung der
Berliner IT-Hardware umfassen.

24.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zum 31. März 2024 die
Ergebnisse der Markterkundung und Vergabe zur Umsetzung der W-Lan-
Initiative sowie der Prüfung zur Erweiterung um eine LoRaWAN-Infrastruktur
vorzulegen. Erstmals zum 30. Juni 2024 und danach jährlich, ist zum Umset-
zungsstand der W-Lan-Initiative und zur Mittelverwendung zu berichten.

25.* Die Marktüblichkeit der Preisgestaltung des IT-Dienstleistungszentrums Ber-
lin (ITDZ) ist anhand eines externen IKT-Benchmarkings einmal jährlich zu er-
mitteln. Die Ergebnisse sind den für die Digitalisierung zuständigen Ausschüssen
unverzüglich zu übermitteln.

Einzelplan 05 – Inneres und Sport

26.* Der Senat hat alle zwei Jahre rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen, jedoch spä-
testens zum 1. August des Beratungsjahres, einen Bericht über die Entwicklung
des gesamten Fuhrparks (z. B. Land, Bezirke, nachgeordnete Behörden, lan-
deseigene Unternehmen etc.). unter Berücksichtigung der ökologischen Wirk-
samkeit vorzulegen. Dieser soll folgende Kriterien enthalten:
 Vollständige Auflistung sämtlicher Fahrzeuge (nach Fahrzeugkategorien, oh-
ne Benennung von Einzelfahrzeugen) unter Benennung des durchschnittlichen
Baujahres der Fahrzeugkategorien, der Häufigkeit der unterschiedlichen An-
triebe, des jeweiligen CO2-Ausstoßes je Fahrzeugkategorie und des Jahres der
durchschnittlichen In-Dienst-Stellung je Fahrzeugkategorie sowie Benennung
des Gesamt- und durchschnittlichen CO2-Ausstoßes des Fuhrparks,

 Planung für die Entwicklung des Fuhrparks für die kommenden drei Jahre und
aktueller Sachstand der Planung
 Aktueller Umsetzungsstand der Entwicklung des Fuhrparkbestandes
 Einsatzkriterien, Bevorzugung modernerer und umweltfreundlicherer Fahr-
- 14 -

zeuge
 Ausstattung mit Abbiegeassistenten
 Resilienzfähigkeit im Krisen- und Katastrophenfall.

27.* Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird beauftragt, jährlich zum
31. Oktober einen Bericht über die Entwicklung der Fahrradstaffel (einschließ-
lich der Verwendung von Fahrradstreifen in den jeweiligen Direktionen) vorzule-
gen. Dieser soll aufgeschlüsselt folgende Kriterien behandeln:
 Entwicklung Personal- und Fahrradbestand (sowohl Staffel als auch Direktio-
nen)
 Planungs- und Umsetzungsstand

 Aufschlüsselung der geahndeten Verstöße (einschließlich der dadurch ent-
standenen Einnahmen).

28. Die für Inneres zuständige Senatsverwaltung wird aufgefordert, über die vom
Abgeordnetenhaus eingestellten Mehrmittel für die Sicherheitszulage beim Ver-
fassungsschutz, Kapitel 0520, Titel 42201, zu berichten. Der Bericht enthält die
neue Summe der Sicherheitszulage pro Person und wird bis Ende Januar 2024
vorgelegt.

29. Die für Inneres zuständige Senatsverwaltung wird aufgefordert, über die vom
Abgeordnetenhaus eingestellten Mehrmittel für die Feuerwehr zur Sicherung
von Gebäuden und Fahrzeugen gegen Einbruch ein Konzept vorzulegen (Ka-
pitel 0565, Titel 51925). Das Konzept wird dem Hauptausschuss bis Ende Febru-
ar 2024 vorgelegt und ist Voraussetzung für die Aufhebung der qualifizierten
Sperre.

30.* Der Senat wird beauftragt, auf der Grundlage der veränderten Verfahrensweise
dem Hauptausschuss einen Bericht jährlich zum 28. Februar über das Sportstät-
tensanierungsprogramm vorzulegen, aus dem hervorgeht:
– Stand der Umsetzung für das laufende Kalenderjahr
– umverteilte Mittel nach dem 31. Juli
– Planungsstand für das folgende Kalenderjahr und
– Abschätzung des weiterhin bestehenden Sanierungsbedarfs.

31.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich über den Realisierungsstand des Bäderver-
trages zwischen dem Land Berlin und den Berliner Bäder-Betrieben zu berich-
ten.

Dazu ist bis zum 30. April 2024 vorzulegen:
 Das Konzept des vorgesehenen „Anreizsystems“ bzw. einer Regelung zur Be-
teiligung der BBB am Unternehmenserfolg bzw. zu den Folgen bei Nichterfül-

lung,
 ein Verfahren zum laufenden Monitoring / Controlling der Umsetzung der
Vertragsinhalte,
 ein Verfahren zur Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer am Bestellvorgang
und zur Feststellung der Kundenzufriedenheit sowie
 das Konzept für ein kennzahlengestütztes, standardisiertes und regelmäßiges
Berichtswesen, welches Vergleiche im zeitlichen Verlauf der Umsetzung des
Unternehmensvertrages ermöglicht.
- 15 -

Weiterhin wird der Senat aufgefordert, regelmäßig jährlich jeweils zum 31. März
eines Jahres einen Bericht vorzulegen über den Stand der Realisierung der ein-
zelnen Maßnahmen der Vorhabenplanung und die zum jeweiligen Zeitpunkt vor-
handenen Wasserzeiten und Wasserflächen für das öffentliche Schwimmen, den
Vereinssport sowie das Schul- und Kitaschwimmen.

32.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss einen Finanzierungsplan für
den Austragungsort Berlin im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024
vorzulegen. Dem Hauptausschuss ist zum 31. März 2024 zu berichten. Ferner ist
dem Hauptausschuss zum 31. März 2025 ein Abschlussbericht vorzulegen.

Einzelplan 06 – Justiz und Verbraucherschutz

33.* Zu den Kapiteln
0611 bis 0613 – Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaft
0615 bis 0631 – Zivil- und Strafgerichtsbarkeit

0632 – Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg
0641 und 0642 – Verwaltungsgerichtsbarkeit
0651 – Sozialgericht

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird ersucht, dem
Hauptausschuss für die vorgenannten Bereiche jährlich bis zum 31. August über
die Geschäftsentwicklungen und die Verfahrensdauern jeweils mit Angabe
der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwick-
lungen im Bundesgebiet zu berichten.

34.* Der Senat wird aufgefordert, über die Arbeitsergebnisse der Anti-Korruptions-
Arbeitsgruppe jeweils zum Februar zu berichten.

Einzelplan 07 – Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

35.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Oktober dem Hauptausschuss einen
Bericht über die Ausgaben aus Kapitel 0730 Titel 54080 – Leistungen des Regi-
onalbahnverkehrs und Titel 54081 – Leistungen des S-Bahnverkehrs des jeweili-
gen Vorjahres vorzulegen. Der Bericht soll die tatsächlich erbrachten Verkehrs-
leistungen aus den jeweiligen Verkehrsverträgen, Veränderungen des Linien-
und Haltestellennetzes mit Begründung der Entscheidungen, Veränderungen der
Takt- bzw. Betriebszeiten, die Ergebnisse des Qualitätsmonitorings, eventuell
vorgenommene Abschläge wegen Minderleistungen und die Entwicklung der
Fahrgastzahlen sowie die geleisteten Zahlungen des Landes an die jeweiligen
Vertragspartner enthalten.

Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, die Sperre der Verpflich-
tungsermächtigungen im Kapitel 0730 Titel 54081 – Leistungen des S-
Bahnverkehrs erst aufzuheben, wenn der Hauptausschuss des Abgeordnetenhau-
ses vorher seine Zustimmung zur Mittelverausgabung für die betroffenen Ver-
kehrsleistungen gegeben hat.
- 16 -

36.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Oktober dem Hauptausschuss einen
Bericht über die Erfüllung des Verkehrsvertrages mit der BVG sowie die Ent-
wicklung des landeseigenen Unternehmens BVG ähnlich dem bisherigen Moni-
toring zu geben. Der Bericht soll Angaben zur erbrachten Verkehrs- und Be-
triebsleistung bei Bus, U- und Straßenbahn, Veränderungen des Linien- und Hal-
testellennetzes, Veränderungen der Betriebs- bzw. Taktzeiten, Entwicklung der
Fahrgastzahlen, Entwicklung der Fahrpreise, Verwendungsnachweis für Leistun-
gen zur Unterhaltung der Infrastruktur nach Unternehmensvertrag, Darstellung
des Qualitätsmonitorings, Entwicklung der Verbindlichkeiten des Unternehmens,
Entwicklung der Sach- und Personalkosten, Darstellung der Investitionen, Sanie-
rungsmaßnahmen und des technischen Zustands des Fuhrparks und der sich dar-
aus ergebenden notwendigen Investitionen enthalten. Zusätzlich soll der Bericht
den Stand des barrierefreien bzw. familienfreundlichen Ausbaus von U-
Bahnhöfen und Bushaltestellen enthalten.

37.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zum Titel 0730/89102 „Zu-

schüsse für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs“ jährlich
zum 31. Oktober über die Umsetzung, den Planungs- und Baufortschritt und den
Mittelabfluss der Investitionsmaßnahmen – bei größeren Maßnahmen projektge-
nau – zu berichten.

38.* Der Senat wird aufgefordert, den Hauptausschuss zu dem Titel 0730/54220
„Vorbereitungskosten für den schienengebundenen Nahverkehr“ jährlich
zum 30. April über die Umsetzung und den aktuellen Fortschritt der Planungen
qualifiziert zu unterrichten.

39.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni einen
Bericht über den Planungs- und Baufortschritt der Tangentialen Verbindung
Ost (TVO) vorzulegen.

40.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni über den Stand der Umset-
zung des Leitprojektes „Radwegeinfrastruktur“ zu berichten.

41.* Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen seines jährlichen Berichts über den
Stand der Umsetzung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms jähr-
lich zum 1. März auch dem Hauptausschuss zu Kosten, Zeitplänen, Mittelabfluss
und Meilensteinen der einzelnen Maßnahmen im Rahmen des Berliner Energie-
und Klimaschutzprogramms zu berichten. Über abgelehnte und angenommene
Förderanträge ist zu informieren.

42.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni über die
Umsetzung des Toilettenkonzeptes, den Stand der Beauftragung der nächsten
Versorgungsstufe nach Toilettenkonzept sowie die Beteiligung betroffener Inte-
ressengruppen und der Bezirke sowie die Zeitplanung zu berichten.

43.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni, über die Entwicklung des
Leihfahrradsystems und die Ausweitung auf Gebiete außerhalb des S-Bahn-
Rings zu berichten.
- 17 -

44.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus halbjährlich über die wett-
bewerbliche Vergabe der Verkehrsleistungen im Teilnetz Nord-Süd (Los 1) für
den Zeitraum von 14. Dezember 2026 bis 11. Dezember 2041 und im Teilnetz
Stadtbahn (Los 2) vom 17. Januar 2028 bis 16. Januar 2043 sowie über die S-
Bahn-Beschaffung und die Vergabe zur Erbringung von Leistungen der Fahr-
zeugwartung einschließlich der Vorhaltung von Werkstätten über 30 Jahre sowie
Kosten des Landes im Zusammenhang mit der Ausschreibung zu berichten. Ver-
öffentlichungen und relevante Dokumente der wettbewerblichen Vergabe und
von Markterkundungen, die an Interessierte gehen, werden dem Hauptausschuss
unaufgefordert zur Kenntnis gegeben.

45.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus zweijährlich über den Zu-
stand der Bundes- und Landesbrunnen (Schwengelpumpen) und über den In-
vestitionsbedarf, erstmals zum 30. April 2025, zu berichten.

46.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 31. Dezember

einen Bericht zu den Titeln 23110, 35918 und 91918 im Kapitel 0730 über die
Verwendung der Regionalisierungsmittel vorzulegen.

47.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss und dem zuständigen Fach-
ausschuss halbjährlich zum 30. Juni und zum 30. September – beginnend am 30.
Juni 2025 – über den Stand des Ladeinfrastrukturausbaus im öffentlichen
Raum und im öffentlich zugänglichen Raum auf privatem Grund sowie die weite-
ren Ausbauplanungen zu berichten.

48.* Der Senat wird aufgefordert jährlich zum 30. Juni über die Umsetzung des Ver-
kehrskonzepts 16. Bauabschnitt A 100 zu berichten.

49.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 30. Juni zu
den Erfahrungen der Umsetzung der Regulierung von Mietfahrzeugen nach
Straßengesetz zu berichten, insbesondere hinsichtlich der Freihaltung von Fuß-
gängerwegen, dem verkehrlichen Nutzen und der Ausweitung der Bediengebiete

in den Außenbezirken.

50.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zu dem Titel 68253 im Kapi-
tel 0730 „Zuschüsse an die BVG für die Planung von Neubauvorhaben“ jähr-
lich zum 30. April über die Umsetzung und den aktuellen Fortschritt der Planun-
gen qualifiziert zu berichten.

51.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zweijährlich rechtzeitig zu den
Haushaltsberatungen, spätestens jedoch zum 1. August des Beratungsjahres, über
die Erbringung der thematischen Untersuchung zur Erreichung des Ziels, bis spä-
testens zum Jahr 2035 20 Prozent der Flächen des Landes am Landwehrkanal
von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln, und über die geplanten baulichen
Maßnahmen zu berichten.

52.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zu dem Titel 68235 im Kapitel
0730 „Zuschuss an die Deutsche Bahn AG aus Finanzierungsvereinbarungen

für Neubauvorhaben“ jährlich zum 30. September über die neu geschlossenen
Finanzierungsvereinbarungen sowie über geplante Finanzierungsvereinbarungen
- 18 -

zu unterrichten und tabellarisch alle gültigen Finanzierungsvereinbarungen der
Vorjahre aufzuführen.

53.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni zur Ver-
ausgabung der Mittel durch Beauftragung eines Dienstleisters zur Erstellung ei-
nes Uferwegekonzeptes und zur Umsetzung des Uferwegekonzeptes zu berich-
ten.

54. Der Senat wird aufgefordert jährlich, erstmals zum 30. September 2024, zum
Stand der Erarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen des Fußverkehrsplans
und der Modellprojekte des Fußverkehrs zu berichten.

55. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zum 30. September 2024 so-
wie sodann jährlich zum 30. September über die Geschäftstätigkeit der Landes-
anstalt Schienenfahrzeuge Berlin (LSFB) und über den Stand und die Finanzie-
rung der Investitionen in Fahrzeuge und Werkstätten zu berichten. Ebenso wird

über die Entnahme aus der Rücklage für die LSFB in Titel 2990/35904 sowie die
korrespondierenden Titel im Einzelplan 07 berichtet.

56. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 1. April die Ge-
samtanzahl der im Stadtgebiet registrierten elektrobetriebenen Kleinstfahrzeuge
(E-Scooter) zu melden. Darüber hinaus soll berichtet werden, wie der aktuelle
Umsetzungsstand des Senats und der Bezirke hinsichtlich der Ausweisung von
festen Abstellflächen im öffentlichen Straßenraum im jeweiligen Vorjahreszeit-
raum ist.

57. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 1. April die Zahl
der Nutzerinnen und Nutzer des On-Demand-Services MUVA aus dem Vorjah-
reszeitraum (aufgeschlüsselt nach Monatsscheiben) zu berichten. Darüber hinaus
wird eine Einschätzung zur Annahme des Angebotes und deren Entwicklungs-
perspektiven, insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung im östlichen Stadt-
gebiet, erbeten.

58. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 1. April zu be-
richten, welche Anstrengungen zur Bewältigung der sog. „letzten Meile“, insbe-
sondere von der letzten S- bzw. U-Bahn-Station in den Außenbezirken, sowie
über die Berliner Stadtgrenze hinaus, unternommen wurden. Wie gestaltet sich
hierzu die Kooperation mit privaten Anbietern?

59. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni über Art,
Umfang und Mittelabfluss an die Bezirke bei den Maßnahmen des Rad- und
Fußverkehrs zu berichten.

60. Der Senat legt dem Abgeordnetenhaus rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen,
spätestens am 1. August 2025, ein Konzept für eine Nutzung durch Kultur- und
Kreativwirtschaft vor, das im Wesentlichen eine Nutzung und einen Betrieb des
Spreeparks auf eigenwirtschaftlicher Basis beinhaltet.

Die Nutzung soll durch langfristige Miet- bzw. Erbbaurechtsverträge ermöglicht
werden.
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61. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2024 ein Konzept unter Berück-
sichtigung der nachfolgenden Punkte vorzulegen:

Die Aufgaben des Wildtierkompetenzzentrums (WTKZ) dürfen keine Doppel-
arbeit zu erfolgreich arbeitenden Einrichtungen und Akteuren im Komplex der
Bürgerberatung und Wildtierbetreuung darstellen. Das WTKZ unterstützt und
sichert die in Berlin bewährten Beratungs- und Handlungsakteure in ihrer Ar-
beitsfähigkeit (z.B. Kleintierklinik der FU, Stadtjäger, Wildwächter, Wildvogel-
station, Waschbär-vor-Ort-Beratung). Im Wildtierkompetenzzentrum findet au-
ßerdem eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung von Auswilderungs-
und Managementmaßnahmen statt.

Für die Versorgung von Wildtieren und die Beratung der Bürger werden folgende
im Land Berlin derzeit defizitäre Aufgaben abgedeckt:
a) telefonische Bürgerberatung abends und am Wochenende (Bedarf vor allem
für Fledermäuse und Jungvögel)

b) tierärztliche Versorgung von verletzten Wildtieren (Säugetiere und Vögel),
mit Schwerpunkt im Ostteil Berlins, um weite Transporte zur Kleintierklinik
nach Düppel nach Möglichkeit zu vermeiden
c) Aufnahmestelle für Fledermäuse im Ostteil Berlins, um weite Transporte zur
Zitadelle Spandau nach Möglichkeit zu vermeiden
d) Fortbildungen für Multiplikatoren aus den Bereichen Natur- und Tierschutz.
e) Vorortberatung bei telefonisch nicht lösbaren Problemen mit Wildtieren
(z.B. Waschbär, Steinmarder, Fuchs)
f) Einsatzteam mit Ambulanzfahrzeug(en) zur Erstbehandlung und zum Trans-
port von Wildtieren.

Einzelplan 08 – Kultur und Gesellschaftlicher Zusammenhalt

62.* Der Senat berichtet dem Hauptausschuss jährlich zum 1. Mai über die Planung,
Finanzierung, Anmietung und Herrichtung von Räumen als Ateliers, Prä-
sentations- und Produktionsräume (Zu- und Abgänge).

63.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 1. Oktober
über die Verwendung der Mittel aus dem Kapitel 0810/MG 03/Titel 89121 – Zu-
schüsse an das SILB für den Neubau des Eingangsgebäudes des Technikmu-
seums zu berichten.

64. Für die Verausgabung der Mittel für den Kulturstandort Lucy-Lameck-Straße
(Kapitel 0810, Titel 68569, TA 8) wird die Maßgabe erlassen, sie mit einer Neu-
ausschreibung der Betreibergesellschaft zu verbinden.

65. Der Senat legt dem Hauptausschuss bis zum 1. April 2024 ein Konzept vor, wie
die Entwicklung und Nutzung der für eine kulturelle Nutzung im SODA
vorgesehenen Immobilien (Kapitel 0810/68615, Bestandssicherung von Ar-
beitsräumen für Künstlerinnen und Künstler) unter Berücksichtigung von lang-
fristigen Verträgen durch geeignete private Kulturnutzer auf eigenwirtschaftli-
cher Basis ermöglicht werden kann. Sollte im Einzelfall eine der genannten Im-

mobilien für die Fortsetzung des Atelier- und Arbeitsraumprogrammes in staatli-
cher Trägerschaft erforderlich sein, so berichtet der Senat hierzu ebenfalls.
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Die Spreewerkstätten bekommen die Möglichkeit, mittels eines langfristigen
Vertrages ihre Arbeit in der Alten Münze im bisherigen Umfang fortzusetzen und
weitere notwendige Instandhaltungen und Investitionen aus eigenen Mitteln zu
tätigen.

66. Die Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung (Kapitel
0810/68628 Zuschüsse für besondere kulturelle Projekte) berichtet dem Haupt-
ausschuss bis zum 1. April 2024, welche Maßnahmen und Projekte vomBerliner
Projektfonds Urbane Praxis aus den 1,5 Mio. Euro finanziert werden. Dabei ist
auch die Entwicklung und Nutzung einer Fläche auf dem Gelände des Spreeparks
zu berücksichtigen.

Einzelplan 09 – Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

67.* Die Gliedkörperschaft Charité – Universitätsmedizin Berlin – wird aufgefor-

dert, ihren Wirtschaftsplan jährlich vorzulegen. In Jahren ohne Haushaltsberatun-
gen ist der Wirtschaftsplan so rechtzeitig vorzulegen, dass er spätestens zur ersten
Sitzung des Hauptausschusses im neuen Kalenderjahr übermittelt werden kann.
Jährlich ist die Fortschreibung der Gesamtentwicklungsplanung jeweils zum
30. November vorzulegen.

68.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni über die
Arbeit der Clearingstelle für nicht krankenversicherte Berlinerinnen und Berli-
ner, den Aufbau des Notfallfonds und den Mittelabfluss daraus zu berichten.

69.* Der Senat wird aufgefordert jährlich zum 30. November, über die im Berichts-
zeitraum getroffenen Maßnahmen zur Erhöhung der Anzahl an Studienab-
solventinnen und -absolventen in Lehramtsstudiengängen zu berichten. Dabei
ist insbesondere einzugehen auf
 die senatsseitig getroffenen und für die nächsten sechs Monate unmittelbar

geplanten Maßnahmen inklusive des damit verbundenen Mittelaufwands und
der Personalaufwüchse
 die hochschulseitig getroffenen und für die nächsten sechs Monate unmittel-
bar geplanten Maßnahmen inklusive des damit verbundenen Mittelaufwands
und der Personalaufwüchse
 die Entwicklung der Bewerberinnen- und Bewerber- und Zulassungszahlen,
der Zahl der Absolventinnen und Absolventen sowie Abbrecherinnen und
Abbrecher im Lehramtsstudiengängen nach Hochschulen
 das Übergangsverhalten von Lehramts-BA- in Lehramts-MA-Studiengänge
sowie anschließend in den Vorbereitungsdienst.

Der Senat wird aufgefordert entsprechende Steuerungsinstrumente gegenüber den
Universitäten inklusive eines regelmäßigen Berichtswesens zu entwickeln und im

Rahmen des ersten Berichts darzustellen.

Darüber hinaus soll der Senat eine Zusammenfassung der Lehrkräftebildung an
einer Hochschule prüfen.
- 21 -

70. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 31. März über die
realisierten Maßnahmen sowie senatsseitig angestrebten Vorhaben im Zuge der
Initiative „Pflege 4.0 – Made in Berlin“ zu unterrichten (Kapitel 0930, Titel
68406).

71. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zum 30. Juni 2024 und sodann
jährlich zum 30. Juni über den aktuellen Stand der Umsetzung des Pakts für
den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu unterrichten. Hierzu zählen ins-
besondere die paktgemäß auf Landesebene umgesetzten zusätzlichen dauerhaften
Aufgaben (Strukturanpassungen, IT-Ausbau, Umstellung des Leitbilds, verstärk-
te Zusammenarbeit zwischen den Ländern, statistische Personalerfassung, Mo-
dernisierung der Aus-, Weiter- und Fortbildung im ÖGD, Aufbau und Pflege ei-
nes Freiwilligenpools).

72. Die Auftragsbewirtschaftung der Stemos in Kapitel 0910 Titel 68534 erfolgt bis
längstens 31. Dezember 2025 durch die Berliner Feuerwehr unter Berücksichti-

gung einer haushalterischen Aufteilung auf die drei Betreiber der derzeitigen
Stemos, d.h. der Charité, Vivantes und ukb. Die Berliner Feuerwehr stellt zudem
entsprechend des bisherigen Verfahrens auch die Abrechnung der Einsätze für
das Land Berlin, z.B. gegenüber den Krankenkassen, weiterhin sicher.

Der Senat hat dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. März 2024 einen Vertrag zur
künftigen Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen den Be-
treibern der Stemo-Fahrzeuge und der Berliner Feuerwehr vorzulegen, in dem die
Stemos als Einsatzmittel des Rettungsdienstes definiert werden. Dabei ist sicher-
zustellen, dass insbesondere die reine technische Fahrzeugwartung, die Stellung
des Fahrpersonals sowie auch die Einsatzdisponierung durch die Berliner Feuer-
wehr weiterhin gesichert ist.

73. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. März 2024 über den Stand des Auf-
wuchses der Studienplätze für den gehobenen Polizeivollzugsdienst an der
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) und vor dem Abschluss

eines mehrjährigen Vertrages zwischen der für Wissenschaft zuständigen Senats-
verwaltung, der für die Polizeiausbildung zuständigen Senatsverwaltung und der
HWR über die geplanten Regelungen des Vertrages zu berichten.

Einzelplan 10 – Bildung, Jugend und Familie

74.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem
Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Umsetzung der Maßnahmen
im Bonus Programm, deren Wirksamkeit hinsichtlich der Verbesserung der
Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler und der Mittelverteilung zu be-
richten.

75.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem
Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Umsetzung des Verfügungs-
fonds zu berichten.
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76.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem
Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Umsetzung der Berlin-
Challenge zu berichten.

77.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem
Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Umsetzung der Bildungsver-
bünde zu berichten.

78.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 15. November
einen Bericht über die personelle Ausstattung der Berliner Schulen zu Beginn
jedes Schuljahres (aufgeschlüsselt nach Schulstufen und Bezirken inklusive der
Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Verwaltungskräften und anderen an der
Schule Beschäftigten) sowie über Personal, Neueinstellungen, differenziert nach
Laufbahn- /regulären Bewerberinnen und Bewerbern sowie Quer- und Seitenein-
steigerinnen und -einsteiger, vorzulegen.

79.* a) Der Senat wird aufgefordert erstmals zum 30. September 2022 und danach
jährlich einen Bericht zum Umsetzungsstand der Digitalisierungsstrategie
„Bildung in der digitalen Welt“ vorzulegen. Darin ist insbesondere einzu-
gehen auf Maßnahmen zur
 Steuerung der Digitalisierung der Berliner Schulen (inkl. Controllin-
ginstrumenten sowie ggfs. Vertragsgestaltung und -abwicklung)
 Implementierung digitaler Lehr- und Lernformen inkl. der Nutzung der
verschiedenen Lernplattformen und dem Planungs- und Umsetzungs-
stand von Modellprojekten (z. B. Schulversuch „Hybrides Lernen“)
 Digitalisierung von Verwaltung und Organisation (inkl. dem Umset-
zungsstand beim externen Datenbackup und der Verbesserung der In-
formationssicherheit)

 digitalen Zusammenarbeit und Kommunikation
 Aus-, Fort- und Weiterbildung
 IT-Support und Service
 Ausbau der IT-Infrastruktur, insbesondere zum Breitbandausbau, zur
internen Verkabelung und zum WLAN-Ausstattungsstand, aber auch
zur Anschaffung mobiler Endgerate für Beschäftigte sowie Schülerin-
nen und Schüler (Angaben zu Anzahl und Typ der beschafften Geräte,
zum Auslieferungsstand und zum Verteilmodus)
 Maßnahmen zum Ausbau der IT-Architektur inkl. des Schulportals und
der verfahrensabhängigen IKT (u.a. Berliner LUSD, EALS, LiV)

b) Der Senat wird aufgefordert jährlich zum 30. September zum Umsetzungs-

stand des DigitalPakts Schule inklusive aller Zusatz-Vereinbarungen zu
berichten, hierzu zählt u.a.
 der Abfluss der Mittel sowie Anzahl, Inhalt und Bewilligung der An-
träge durch die Schulen in öffentlich und freier Trägerschaft
 die Nutzung der Berliner Lernplattform
 die Rückmeldungen aus den Schulen zur Umsetzung der Maßnahmen
 die Höhe und Verwendung der Mittel für übergeordnete bzw. landes-
spezifische Maßnahmen
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80.* a) Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss im Rahmen des Maß-
nahmen- und Finanzcontrollings zum Schulbauprogramm jährlich zum
31. Mai schulscharf über die Bau-, Sanierungs- und Unterhaltungs-
maßnahmen im Rahmen der Schulbauoffensive zu berichten, insbesondere:
 Schulart, Schulträger, Standort, Standortprobleme
 Schülerstatistik des laufenden Schuljahres, Kapazität und Kapazitäts-
entwicklung des Schulstandortes
 gesamte Ausgaben seit 2017, davon konsumtive Ausgaben am Schul-
standort, Gebäudewert lt. Anlagenbuchhaltung.

Maßnahmenscharf ist über folgende Sachverhalte zu berichten:

 die Gesamtkosten, Mittelverteilung nach Jahresscheiben, -abfluss und
-herkunft nach Kapitel und Titel
 Planungsstand (Bedarfsprogramm, VPU, BPU bzw. EVU)
 sowie die Umsetzung der Maßnahmen (Priorisierung, Bedarfs- und Auf-
gabenträger)
 Art der Maßnahme (baulicher Unterhalt, Erweiterung, Ergänzung, Sa-
nierung [ggf. in Verbindung mit Erweiterung, Ergänzung etc.]), Neubau,
Ersatzneubau, Reaktivierung, Interimsmaßnahme, Grundstückserweite-
rung)
 Bauart: individuell (z.B. MoBS), Typenbau (z.B. TSH60, TSH199,
MEB12, MEB16, HoMEB)

 Baubeginn und Nutzungsübergabe; wenn zutreffend: Veränderungen /
Abweichungen und deren Gründe
 Kapazität und Kapazitätsveränderungen (Schulplätze, Sporthallenteile)
 Zuordnung der Maßnahme zu einer BSO-Tranche.

Ferner ist für die Berliner Schulbauoffensive übergreifend zu berichten:
 abgeschlossene Baumaßnahmen des Vorjahres
 Entwicklung der Kapazitäten und der durch Baumaßnahmen geschaffe-
nen Schulplätze
 wesentliche Ergebnisse der Taskforce Schulbau

 Mittelabfluss des Vorjahres durch Neubau-, Erweiterungs- und Sanie-
rungsmaßnahmen bzw. der Kombination solcher Maßnahmen differen-
ziert nach SenStadt, HOWOGE, BIM, Bezirken
 Kosten pro Maßnahme in Abhängigkeit vom Bauträger, Stand BSO-
Tranchenliste mit Veränderungen
 Stand BSO-Maßnahmenliste
 Bericht zu externen Beauftragungen laut 1061/54010 zu allen Teilansät-
zen
 Bericht zur gemeinsamen Geschäftsstelle der Bezirke und Regionalver-
bünde
 Bericht zu untervermieteten oder für den Schulgebrauch ungenutzten

Liegenschaften im Schulfachvermögen.

b) Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum
30. September einen aktuellen Sachstand zu berichten und hierbei insbeson-
dere Folgendes darzustellen:
Schulplatzbedarfe
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 Ergebnisse des Monitorings: aktueller Arbeitsstand bzw. wenn vorlie-
gend geeinte Version
 inklusive IST-Entwicklung seit Beginn der BSO und eine Prognose für
den Zeitraum der Bevölkerungsprognose bezirksscharf und für Grund-
schulen regionenscharf mit Gegenüberstellung der vorhandenen und ge-
planten Kapazitäten
 daraus Benennung von Handlungsbedarfen

Fortschritte
 Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive (Sachstand zu relevanten
Einzelthemen z.B. temporäre Schulgebäude etc.)

 Verfahrensstand Planung und Bau von Schulbaumaßnahmen der
HOWOGE, SenStadt und BIM
 Risiken der Umsetzung der Schulbauoffensive und Gegenmaßnahmen
 Mittelabfluss des ersten Halbjahres durch Neubau-, Erweiterungs- und
Sanierungsmaßnahmen bzw. der Kombination solcher Maßnahmen dif-
ferenziert nach SenStadt, HOWOGE, BIM, Bezirken
 Seit 2017 fertiggestellte Neubau- und Erweiterungsbaumaßnahmen so-
wie abgeschlossene Sanierungen mit Gesamtkosten über 10 Mio. Euro

Standards
 Darstellung von „Amtsentwürfen“ u.Ä. (Raumstandards, Musterraum-

programme, Musterfunktionsprogramme und Musteraus-
stattungsprogramme)
 Realisierung von Baustandards (energetisch, ökologisch, gesundheitlich,
pädagogisch, verwendete Baustoffe, Erläuterungen zum Modulbau)

Organisation
 wesentliche Ergebnisse der Taskforce Schulbau
 Stand BSO-Tranchenliste mit Veränderungen
 Stand BSO-Maßnahmenliste
 themenrelevante Stellungnahmen des Rates der Bürgermeister und deren
Bewertung

 Controllinginstrumente, Vertragsgestaltung und -abwicklung mit den
Schulträgern
 Stand der Organisationsentwicklung und Prozesse
 Struktur und Verfahren der ressortübergreifenden Zusammenarbeit (Ab-
stimmung, Instrumente der Verbesserung von Effizienz und Qualität bei
der Umsetzung des Bau- und Sanierungsprogramms)
 Aktivitäten zur Beschleunigung sowie
 die Partizipation von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften
 das Öffentlichkeitskonzept.

81.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zum 31. Dezember 2024 einen
Bericht über den Umsetzungsstand über das Zweite Gesetz zur Weiterentwick-
lung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-
Qualitätsgesetz) vorzulegen.
- 25 -

82.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, den
Kindertagesstättenentwicklungsplan fortzuschreiben und an die tatsächliche
Bevölkerungsentwicklung anzupassen. Dabei ist die Umsetzung des Kinderta-
gesstättenausbauprogramms ebenso zu berücksichtigen wie die Bedarfsent-
wicklung und die Fachkräfteausstattung in den Kindertagesstätten. Dem Abge-
ordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2024 zu berichten.

83.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem
Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. Mai über die Umsetzung des Kita- und
Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP) zu berichten. Den Bezirken ist es ge-
stattet, bis zu 20 Prozent der für Spielplätze vorgesehenen Mittel als Planungsmit-
tel für die entsprechenden Maßnahmen zu verwenden.

84.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni einen Tätigkeitsbericht zur
Arbeit der Jugendberufsagenturen vorzulegen. Hier sind die erzielten Wirkun-
gen der erbrachten Beratungsleistungen auf Grundlage der Kennzahlen (ein-

schließlich der schulischen BSO-Maßnahmen und der Qualitätsentwicklung der
BSO-Teams) darzustellen.

85.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zur Sozialarbeit an Schulen
jährlich zum 31. Juli zu berichten, insbesondere über
 den Stand der Umsetzung sowie der weiteren Ausbauschritte zur Realisie-
rung des Landesprogramms Jugendsozialarbeit an Schulen, dazu gehört eine
projektscharfe Darstellung der personellen Ausstattung, inklusive nichtbe-
setzter Stellen und Stellenanteile zum Zeitpunkt der Berichterstattung
 den Stand der bezirklichen Schulstationen, deren personelle Ausstattung so-
wie Perspektive an den Schulen (bezirklich aufgeschlüsselt)
 den Anteil der Schulsozialarbeit an Berliner Schulen, die aus anderen Quel-
len finanziert wird (z.B. Bonusprogramm, Drittmittel etc.)

 übergeordnete Maßnahmen im Landesprogramm und deren Finanzierungs-
anteil, Maßnahmen durch angestellte Dienstkräfte beim Land Berlin
 die Einschätzung der Deckung des Fachkräftebedarfs, die Ausweisung des
Anteils von Quereinsteigenden sowie der Fluktuation im Rahmen der Um-
setzung des Landesprogramms Schulsozialarbeit.
 die zusätzlich im Zuge der Maßnahmen des Gipfels für Jugendgewalt zuge-
wiesenen Stellen (Stand der Besetzung, an welchen Schulstandorten wurden
die Stellen zugewiesen).

86.* Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken jährlich zum 30. Mai
über die Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes zu berichten. Insbeson-
dere sind bezirkskonkret darzustellen:

 die Entwicklung der Antragslage
 die Zahl der bewilligten Anträge im Vergleich zu den eingereichten Anträ-
gen sowie Darlegung der wesentlichen Gründe für die Nichtbewilligung der
Anträge
 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge einschließlich des da-
mit verbundenen Beratungsaufwands
 die personelle Ausstattung und der Besetzungsstand für die Antragsbearbei-
tung
 die Entwicklung des Finanzierungsaufwandes zur Umsetzung der gesetzli-
- 26 -

chen Ansprüche unter besonderer Berücksichtigung der Mittel, die auf das
Land Berlin entfallen.

Außerdem soll der Bericht eine tabellarische Darstellung zu den Rückholquoten
von ausgezahlten Unterhaltsvorschussleistungen in den Bezirken mit Angaben
der tatsächlichen Einnahmen und dem prozentualen Verhältnis zu den geleisteten
Auszahlungen enthalten. Ergänzend soll aufgeführt werden, wie viele Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter durchschnittlich wie viele Arbeitsstunden mit der Rück-
forderung von Unterhaltsvorschussleistungen beschäftigt sind.

87.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss, jährlich zum 31. Mai einen
Bericht über die aktuelle Entwicklung der Schülerzahlen sowie die Mittelfris-
tige Lehrkräftebedarfsplanung vorzulegen, in der Systematik der roten Num-
mer 0661 C der 17. Wahlperiode „Mittelfristige Lehrerbedarfsplanung“ sowie

analog des weiteren pädagogischen Personals. Im Zusammenhang mit diesem
Bericht sind die Schülerklassenfrequenzen aller Berliner Schulen klassenscharf in
geeigneter Form zu veröffentlichen.

88.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 31. Juli über die
Inanspruchnahme des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens in der Grund-
stufe (differenziert nach Jahrgangsstufen, über die räumliche Situation für die
Esseneinnahmen in den Schulen, einschl. Maßnahmen zur Bereitstellung benötig-
ter Räume sowie über die Qualitätssicherung, die Preisentwicklung und die
schrittweise Erhöhung des Bio-Anteils und die dafür eingesetzten Mittel) sub-
stantiell zu berichten.

89.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem
Hauptausschuss bis zum 30. Juni 2024 zu Mittelbindung und -abfluss der in
den Kapiteln 1010 und 1012 bei den Titeln 68569 und 68585 sowie der in Ka-
pitel 1042 bei dem Titel 68425 in 2024 bzw. 2025 erstmals veranschlagten Pro-
jekte über die Ausgaben projektscharf zu berichten sowie eine kritische Evaluati-

on der Projekte vorzulegen.

90.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. November über den Entwicklungs-
stand eines Refinanzierungsmodells mit verbindlichen Mindeststandards für
Ausstattungen für die berufsbildenden Schulen (Ersatzbeschaffungen, gem.
Drucksache 18/2921 vom 14. August 2020) sowie zukünftig jährlich zum 30.
Juni zu dessen Umsetzung inkl. dem schulscharfen Mittelabfluss zu berichten.

91.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. November über den Stand der Um-
setzung der Lehrkräfte-Verbeamtung zu berichten.

Einzelplan 11 – Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung

92.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 6. Februar einen

Bericht zur Arbeit sowie den Gesamtausgaben der Community-basierenden
Change Agents gegen weibliche Genitalverstümmelung vorzulegen.
- 27 -

93.* Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird ersucht, dem
Hauptausschuss jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklung und
die Verfahrensdauer der Arbeitsgerichtsbarkeit jeweils mit Angabe der Ver-
gleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklungen im
Bundesgebiet zu berichten.

94.* Der Senat wird aufgefordert jährlich zum 30. Juni über die Maßnahmen, Kos-
ten, Unterbringungsangebote und Belegungszahlen im Rahmen der Kältehil-
fe zu berichten. Es ist darauf einzugehen, inwieweit die stärkere zentrale Steue-
rung durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration,
Vielfalt und Antidiskriminierung zu einer effizienteren Umsetzung der Kältehilfe
in 2023 geführt hat.

95.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni zur Umsetzung des Leitpro-
jektes „Unterbringung obdachloser und geflüchteter Menschen“ (GStU) zu
berichten, zum 30. Juni 2024 ist ein Abschlussbericht vorlegen.

96.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni einen sozialräumlich differen-
zierten und zielgruppenspezifischen Bericht über die soziale Lage der Berliner
Bevölkerung (Armuts- und Sozialbericht) zu erstellen und dem Abgeordneten-
haus zur Verfügung zu stellen.

97.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 31. August zu berichten, welche orga-
nisatorischen, strukturellen, personellen und finanziellen Schlussfolgerungen aus
den Ergebnissen der Evaluation des Bundesteilhabegesetzes in Berlin gezogen
werden, welche Maßnahmen daraus folgen und welche rechtlichen Änderungen
sich daraus ergeben.

98.* Der Senat wird aufgefordert jährlich zum 30. Juni zu berichten, wie sich die neu-
en modularen Unterkünfte für Geflüchtete (MUF) in die soziale Infrastruktur
im jeweiligen Sozialraum einpassen und bezieht dazu die Bezirke sowie die Ein-
schätzung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) mit ein.

99.* Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist bis 30. September 2024 über die
projektscharfe Belegung des Integriertes Gesundheits- und Pflegeprogramm
(IGPP), Integriertes Sozialprogramm (ISP) und Infrastrukturprogramm
Stadtteilzentren (IFP STZ) inkl. Bewilligungssummen für das Jahr 2024 sowie
bis zum 31. März 2025 über die projektscharfe Belegung des IGPP, ISP und IFP
STZ inkl. Bewilligungssummen für das Jahr 2025 zu unterrichten.

Darüber hinaus ist in geeigneter Weise über die Ergebnisse der Sitzungen der
Kooperationsgremien (IGPP, ISP und IFP STZ) nach § 4 des 3. Rahmenförder-
vertrags mit der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, über die
Weiterentwicklung von fachlichen Zielstellungen und Arbeitsschwerpunkten in
IGPP, ISP und IFP STZ sowie über die Aufstellung der jährlichen projektbezo-
genen Arbeits- und Finanzplanungen zu unterrichten.

100.* Der Senat wird aufgefordert bis zum 31. März 2024 über die vollumfängliche

Umsetzung des Tarifergebnisses der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitge-
ber*innen mit persönlicher Assistenz (AAPA) und dem ver.di Landesbezirk
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Berlin-Brandenburg auf Grundlage des TV – L (Refinanzierung der anfallenden
Mehrausgaben) zu berichten.

101. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. September, beginnend am 30. Sep-
tember 2024, über die Ausbildung und Übernahme von Arbeitsschutzfach-
kräften zu berichten.

102. Die Senatsverwaltung wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zur Auflösung
der Pauschalen Minderausgaben in Kapitel 1100, Titel 46201 erstmals zum
30. April 2024 zu berichten. Die Auflösung soll nicht in den Kapiteln 1120, 1130
und 1180 erfolgen.

103. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. September einen Bericht zumPro-
jekt „Vereinfachung, Optimierung und Digitalisierungen von Zuwendungen
im Land Berlin“ vorzulegen. Dabei sollen auch die Ergebnisse der im Projekt
geplanten und durchgeführten Beteiligungsverfahren betrachtet werden. Zudem

sind die daraus abzuleitenden Maßnahmen mit ihrem jeweiligen Bearbeitungs-
stand darzustellen. Ferner soll der Bericht einen Ausblick auf die nächsten Ar-
beitsschritte des Projektes geben.

104. Der Senat wird aufgefordert, einmal jährlich die Fallzahlen, Kosten und die
Wirksamkeit der „67er-Hilfen“ (SGB XII) für obdach- und wohnungslose
Menschen in Berlin darzulegen und über die Weiterentwicklung der Leistungsty-
pen mit Blick auf Familien zu berichten.

Einzelplan 12 – Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

105.* Der Senat wird aufgefordert, für die städtischen Sanierungsgebiete jährlich zum
30. September eine Kosten- und Finanzierungsübersicht – analog zur Kosten- und
Finanzierungsübersicht der Entwicklungsgebiete – zu erstellen und dem Haupt-
ausschuss vorzulegen.

Der Senat und die Bezirke werden darüber hinaus aufgefordert, sicherzustellen,
dass bei der Aufhebung von Sanierungsgebieten die volle Abrechnung und
Einziehung von Ausgleichsbeträgen gewährleistet wird. Dazu ist dem Hauptaus-
schuss jährlich zum 30. September zu berichten und das abgestimmte und vorge-
legte Konzept fortzuschreiben.

106.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss nachträglich einmal jährlich
nach Abschluss der Beratungen der Quartiersräte in der zweiten Jahreshälfte
über die konkreten Maßnahmen und Projekte ab einer Größenordnung von
50.000 Euro zu berichten. Soweit sich daraus Erkenntnisse ergeben, die Korrektu-
ren erforderlich machen, können die Förderbedingungen des Programms im da-
rauf folgenden Jahr entsprechend angepasst werden.

107.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss fortlaufend und regelmäßig,
mindestens jedoch jährlich zum 1. April, über die Entwicklungsmaßnahme Par-
laments- und Regierungsviertel sowie über die anderen neuen Entwick-

lungsgebiete zu berichten. Dabei sollen die jährlich neu beginnenden Maßnah-
men und deren Planrechtfertigung, der Sachstand der im Bau befindlichen Maß-
- 29 -

nahmen und ggfs. Gründe für relevante Kostenüberschreitungen dargestellt wer-
den.

108.* Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird aufgefor-
dert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni eine Übersicht über die kon-
kreten Planungsvorhaben und ihren jeweiligen Stand vorzulegen.

109.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jeweils bis 30. Juni detailliert
über die Planungen und Entwicklungen des Flughafenareals in Tempelhof in-
klusive des Flughafengebäudes zu berichten. Die Wirtschaftspläne sind jährlich
vorzulegen.

110.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni einen
Bericht über den voraussichtlichen Mittelabfluss und die Einnahmeerwartung
in den Kapiteln 1240 und 1295 (Programmtitel Wohnungsbauförderung) vorzu-
legen.

111.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Juni dem Abgeordnetenhaus über
die Mittelverwendung der Zuführungen an Unternehmen für Nachbarschafts-
aktivitäten für Wohnumfeld- oder Aufwertungsmaßnahmen, die v.a. der Klima-
folgenbewältigung im und am Bedarf der Großsiedlungen der Nachkriegszeit
dienen, zu berichten.

112.* Der Senat wird aufgefordert zum Februar jeden Jahres einen Bericht zum Stand
der Umgestaltung des Jahnportparks zum Inklusionssportpark vorzulegen.

113.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 30. September
über die Verwendung der Mittel zur Förderung von Genossenschaften zu be-
richten.

114.* Der Senat wird aufgefordert dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni über die
Verwendung der Mittel sowie zur Nutzung der einzelnen Fördersegmente und

der beteiligten Akteursstruktur im Sondervermögen Wohnraumförderfonds
Berlin (SWB) zu berichten. Die novellierten Verwaltungsvorschriften für die
soziale Wohnraumförderung sind dem Hauptausschuss vorzulegen.

115.* Der Senat wird aufgefordert, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und
Wohnen jährlich, erstmalig zum 30. Juni 2024, über die Höhe der Zuweisungen
an die jeweiligen Bezirke im Kapitel 2712, Titel 97109 (Mehrausgaben zur Be-
schleunigung des Wohnungsbaus und für weitere wohnungspolitische Maß-
nahmen) und die Mittelverwendung durch die Bezirke zu unterrichten.

116.* Der Senat wird aufgefordert, dem zuständigen Fachausschuss jährlich bis zum
30. Juni über den Fortgang des Konzepts zur städtebaulichen Entwicklung der
Historischen Mitte einen Bericht vorzulegen.

117.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. September dem Hauptausschuss
über die Verwendung der Mittel für Mietzuschüsse zur Begrenzung der Mieten

im sozialen Wohnungsbau und für die vom Wegfall der Anschlussförderung im
Wohnungsbau Betroffenen zu berichten.
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118.* Der Senat wird aufgefordert dem Hauptausschuss jährlich zum 1. Dezember über
die Planung von Maßnahmen und deren Umsetzung zur Schaffung von Wohn-
raum für wohnungslose und obdachlose Menschen, sowie deren Unterbrin-
gung, zu berichten; insbesondere über die Bereitstellung/Vermietung von Woh-
nung für wohnungslose Menschen durch landeseigene Wohnungsunternehmen;
sowie über den Stand der Konzeption bzw. Umsetzung des Förderprogramms für
die Schaffung von Wohnungen für Wohnungslose.

119. Der Senat wird aufgefordert dem Hauptausschuss jährlich zum 30. November
über die Fortschritte, den aktuellen Planungsstand und den Mittelabfluss zur Pla-
nung und Errichtung der Freitreppe am Humboldtforum zu berichten.

Einzelplan 13 – Wirtschaft, Energie und Betriebe

120.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 31. März zur

Ausschöpfung der EFRE-, ESF- und GRW-Mittel zu berichten.

121.* Der Senat wird aufgefordert, die Beantragung, Bewilligung und Abrechnungs-
verfahren der EU-Mittel im Zuwendungsbereich unter Beachtung der LHO und
der europäischen Prüfkriterien deutlich zu vereinfachen und zu entbürokratisieren
und dem Hauptausschuss zu berichten. Der Bericht ist jährlich zum
30. September vorzulegen.

122.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. September
zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes, insbesondere hinsichtlich des Akzep-
tanzerhalts, zu berichten.

123.* Der Senat hat mit der Berliner Stadtreinigung (BSR) und den Bezirken die Ge-
samtstrategie Saubere Stadt erarbeitet, damit unsere Stadt sauberer wird sowie
illegale Sperrmüllablagerungen und die Vermüllung ganzer Kieze dauerhaft ver-
mieden werden. Im Zuge dieser Gesamtstrategie sollen folgende Aspekte berück-

sichtigt werden:

Verstetigung und Ausbau des zum 31. Dezember 2019 auslaufenden Pilotprojekts
„Reinigung von ausgewählten Parkanlagen“ durch Anpassung betreffender Ge-
setze bzw. Rechtsvorschriften und Aufnahme weiterer Reinigungsflächen unter
Berücksichtigung noch festzulegender Kriterien, Ausweitung der Öffnungszeiten
der BSR-Recyclinghöfe, bessere Möglichkeiten zur Beseitigung von Sperrmüll,
Festlegung des Reinigungsturnus, Verbesserung der Ausstattung der Stadt mit
ausreichend Möglichkeiten zur Müllentsorgung, Ausweitung der Dienstzeiten der
Ordnungsämter sowie Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Bewusstseins
bezüglich der Entsorgung und Vermeidung von Müll auch mittels digitaler Tech-
nologien (Apps etc.). Dies soll im Sinne einer ordnungsgemäßen Abfallentsor-
gung zur Sauberkeit im öffentlichen Raum und von Gewässern, Abfallvermei-
dung, Abfalltrennung und Recycling von Abfällen gemäß Leitbild Zero Waste
der Stadt Berlin erfolgen. Das zivilgesellschaftliche Engagement gegen die Ver-
müllung öffentlicher Plätze, Parks sowie der Berliner Wasserwege ist verstärkt zu

unterstützen.
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Über die Umsetzung soll halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober berichtet wer-
den.

124.* Der Senat wird aufgefordert, den Bezirken für die bezirkliche Tourismusförde-
rung jeweils 150.000 Euro, sowie zusätzlich 350.000 Euro insgesamt für alle
Bezirke, zur Erarbeitung bzw. Umsetzung eines bezirklichen Tourismuskonzepts
zur Verfügung zu stellen. Der Zusammenschluss mehrerer Bezirke wird unter-
stützt. Sofern Bezirke ihre Mittel absehbar nicht ausschöpfen werden, wird der
Senat ermächtigt, die verbleibenden Mittel auf die übrigen Bezirke zu verteilen,
um dort besondere touristische Maßnahmen (im Zusammenhang mit der Erarbei-
tung bzw. Umsetzung eines bezirklichen Tourismuskonzepts) zu verstärken bzw.
durchzuführen. Dem Abgeordnetenhaus ist jährlich zum 31. März, beginnend am
31. März 2024, über die Umsetzung der einzelnen Bezirksprojekte und die Aus-
schöpfung der Mittel zu berichten.

Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 31. März über die Einrichtung und

Umsetzung des Fonds für ökologischen Tourismus zu berichten.

125.* Der Senat wird aufgefordert, über die Umsetzung des „Visual-Effects-
Förderfonds (VFX-Fonds)“ jährlich zum 31. Dezember zu berichten.

126.* a) Die Musicboard GmbH berichtet einmal im Jahr über die Schwerpunkte
der Förderung und die damit verfolgten Ziele.
b) Der Beirat der Musicboard GmbH erstattet ebenfalls jährlich einen Bericht.

Dem Hauptausschuss ist hierzu jährlich zum 1. Mai zu berichten.

127.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 31. Januar zur Umsetzung einer Clea-
ringstelle „Energetische Modernisierung“ zu berichten.

128.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss und dem zuständigen Fach-
ausschuss jährlich zum 31. Oktober über die Umsetzung des Solargesetzes sowie

Unterstützungsmaßnahmen des Landes für die Umsetzung im Wohnungsbestand
zu berichten.

129. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 31. Juli über den Mittelabfluss und die
Verwendung der Zuschüsse für Projekte internationaler Kooperation zu be-
richten.

Einzelplan 15 – Finanzen, Einzelplan 29 – Allgemeine Finanz- und Personal-
angelegenheiten und Einzelplan 27 – Zuweisungen an und Programme für
die Bezirke

130.* a) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird aufgefordert, dem
Hauptausschuss jährlich per 30. Juni einen ressortbezogenen Statusbericht
über die Haushaltslage mit einer zusammenfassenden Prognose für den
Jahresabschluss des Gesamthaushalts vorzulegen und
b) diese Prognose bei der Vorlage zum Ergebnis der November-

Steuerschätzung auf Basis aktueller Erkenntnisse anzupassen und spätestens
bis zur letzten Sitzung des Hauptausschusses im laufenden Jahr zu berichten.
- 32 -

131.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss künftig im Rahmen des Liqui-
ditätsberichts auch den aktuellen Stand der Verbindlichkeiten des Landes Berlin
am Kreditmarkt (einschließlich der Verbindlichkeiten aus Kassenverstärkungs-
krediten), unterteilt in
– Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit unter einem Jahr
– Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von einem bis vier Jahren
– Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von vier bis acht Jahren und
– Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit über acht Jahre mitzuteilen.

132.* Der Senat wird aufgefordert, den Bericht über die Entwicklung der Versor-
gungsausgaben jeweils zu Beginn der Haushaltsberatungen dem Hauptausschuss
vorzulegen.

133.* Der Senat wird aufgefordert, dem Unterausschuss Vermögensverwaltung bzw. (je
nach Zuständigkeit) dem Unterausschuss Beteiligungsmanagement und
-controlling des Hauptausschusses jeweils zum Beginn der Haushaltsberatungen

zu berichten über:
a) die Höhe der Bürgschaften, Garantien und sonstiger Gewährleistungen
unterteilt nach Unternehmen,
b) deren Begründung der Notwendigkeit,
c) die zur Minimierung einer möglichen Inanspruchnahme eingeleiteten Maß-
nahmen auf Unternehmensebene,
d) ein Rating der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme sowie
e) bei absehbarer Inanspruchnahme die haushaltsmäßige Absicherung.

Dem Hauptausschuss ist gesondert zu den Punkten a), b) und e) zu berichten.

134.* Der Senat wird aufgefordert, jeweils zur ersten Sitzung des Hauptausschusses
nach der Sommerpause einen Gesamtbericht zum Zins- und Schuldenmanage-
ment des Landes Berlin vorzulegen.

135.* Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Investitionsplanung dem Hauptaus-

schuss jährlich bis zum 31. Dezember über die Umsetzung des Masterplans
Tierpark unter der Berücksichtigung der Umsetzung der Baumaßnahmen sowie
der Einnahmenentwicklung zu berichten.

136.* Die Grundstücke Berlins außerhalb der Stadtgrenze in einer Größe über
10.000 qm oder mit einem unbereinigten Verkehrswert von über 500.000 Euro
können nur nach Zustimmung des Abgeordnetenhauses Dritten zugewiesen oder
veräußert werden.

137.* Bei jedem Erbbauvertrag ist aus den Zinseinnahmen durch Rücklagenbildung
für den Heimfall Vorsorge zu treffen. Im Falle des Heimfalls wird der Bezirk, der
bisher von Zinseinnahmen profitiert hat, in gleicher Weise an ggf. entstehenden
Kosten beteiligt.

138.* Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bezirken dem Haupt-
ausschuss alle zwei Jahre zu den Haushaltsberatungen, spätestens jedoch bis zum

1. August des Beratungsjahres, über den Stand der Sonstigen Forderun-
gen/Ansprüche des Landes Berlin per Stichtag 31. Dezember zu berichten. Zu-
- 33 -

sätzlich zum zahlenmäßigen Ausweis sind Kennzahlen zur qualitativen Bewer-
tung darzustellen (z. B. sachliche Herkunft, Anzahl, Alter, Art, Niederschla-
gungsquote, im Verhältnis zu den Einnahmen).

Darüber hinaus ist dem Hauptausschuss jährlich zusammen mit der Haushalts-
und Vermögensrechnung über die Summe der befristet niedergeschlagenen For-
derungen je Kapitel zum jeweiligen Stichtag sowie über die Summe der im Be-
richtsjahr unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zu berichten.

139.* Der Senat wird gebeten, halbjährlich, erstmals zum 30. April 2024, über die
planmäßige Ablösung des derzeitigen Softwareverfahrens für das Berliner
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, durch die Neukonzeption (HKR
neu) zu berichten. Insbesondere soll in den Berichten dargestellt werden, wie im
weiteren Verlauf des Projektes
 Feinplanung und Fachkonzeptionierung des Gesamtprojekts unter Beteili-

gung des externen Projektsteuerers
 europaweites Vergabeverfahren zur Softwarelizensierung und Beauftragung
von Implementierungsleistungen
 IT-Feinkonzeptionierung und Erstellung einer lauffähigen Referenzlösung
 Einführung der Referenzlösung in ausgewählten Bereichen, Tests und Ab-
nahmen
 Einführung der neuen Software-Gesamtlösung in der Berliner Verwaltung
sowie
 begleitende Schulung der Nutzerinnen und Nutzer
erfolgen.

140.* Bei der Zuweisung des Produktsummenbudgets der Bezirke ist der Hauptaus-
schuss vorab zu informieren:
– bei Änderungen der Budgetierungskriterien, die innerhalb des Budgets für
ein Produkt zu Veränderungen von mehr als 1 Mio. Euro zwischen den Be-
zirken führen.
– bei Ausdehnung des Wertausgleichs innerhalb eines Produktes bzw. auf wei-
tere Produkte oder Produktgruppen.

141.* Der Senat legt dem Unterausschuss Bezirke, Personal und Verwaltung sowie
Produkthaushalt und Personalwirtschaft (UA BezPHPW) des Hauptausschuss
jeweils zu Beginn der nächsten Haushaltsberatungen für jede Senatsverwaltung
eine Organisationsübersicht bzw. Organigramm vor, aus dem die Abteilungen
und Referate mit Anzahl der Stellen, Anzahl der nicht besetzten Stellen sowie
VZÄ erkenntlich sind. Die Anzahl der Stellen, unbesetzten Stellen und VZÄ soll
jeweils nach einheitlichen Kriterien ermittelt werden. Die zugrunde liegenden
Kriterien sind dem UA BezPHPW darzustellen.

142.* Der Senat wird aufgefordert, die Umsetzung des Jugendfördergesetzes und des
Familienfördergesetzes prozesshaft zu begleiten. Mit den Bezirken sind geeig-
nete Kriterien für ein entsprechendes regelmäßiges Berichtswesen zu vereinbaren.

143.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus über die Verwendung der
im Kapitel 2729 Titel 71902 und Titel 97101 eingestellten Mehrmittel bis zum
31. Mai des Folgejahres zu berichten.
- 34 -

144.* Der Senat wird aufgefordert, hinsichtlich der Baumaßnahmen, die gemäß
§ 2 Absatz 1 Nummer 4 des SILB-Errichtungsgesetzes übernommen wurden,
sowie für haushaltsfinanzierte SILB/BIM-Baumaßnahmen, soweit vor dem
1. Januar 2020 übernommen:
1. Dem Hauptausschuss regelmäßig zu den Haushaltsberatungen eine Baumit-
telliste vorzulegen.
2. Dem Hauptausschuss einmal jährlich gemäß § 2 Absatz 2 des SILB-
Errichtungs-gesetzes eine Liste der vom SILB zu übernehmenden Baumaß-
nahmen zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Im Rahmen dieser Vorlage über den Planungsstand und Veranschlagungs-
stand der übernommenen Baumaßnahmen zu berichten.

145.* Dem Hauptausschuss soll einmal jährlich zum 30. Juni über die Entwicklung
des Sanierungsstaus und der Einordnung in die Dringlichkeitsklassen aufgeteilt
nach Teilportfolien (sektoral) berichtet werden. Desgleichen gilt dies für die Pla-
nung der Sanierungsmaßnahmen/Unterhaltungsmaßnahmen, die durchgeführten

Notmaßnahmen und die Mittelverwendung für kleinen Unterhalt, aktivierbare
Maßnahmen, Sanierung und energetische Sanierung.

146.* Dem Abgeordnetenhaus wird zweijährig ein Gesamt-Liegenschaftsverzeichnis
aller vom Land Berlin, einschließlich der Bezirke, genutzten Liegenschaften
(Gebäude) vorgelegt, in dem getrennt nach Art des Besitzverhältnisses die Ge-
samtfläche, sowie die Art der öffentlichen Nutzung dargestellt wird. Der Bericht
enthält die Darstellung der durchschnittlichen Bürofläche je Mitarbeiter:in in Be-
zug auf die Liegenschaft, die Institution (z.B. ein Landesamt), die Gruppe (z.B.
alle Landesämter) und die Gesamtheit aller Liegenschaften des Landes. Bei allen
Berechnungen sind landeseigene und privat angemietete Flächen einmal getrennt
und einmal gemeinsam darzustellen.

147.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus halbjährlich zum 30. Juni
und zum 31. Dezember, beginnend am 30. Juni 2024, über die Verwendung der
Mittel zum Ankauf von Grund und Boden, zur strategischen Bodenbevorratung

sowie zur Geschäftstätigkeit der Berliner Bodenfonds GmbH zu berichten.

148.* Die Bezirke werden aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni
über die Verausgabung der zugewiesenen Mittel in Höhe von 4,2 Mio. Euro zur
Bibliotheksentwicklung zu berichten.

149. Der Senat wird gebeten, dem Unterausschuss Bezirke, Personal und Verwaltung
sowie Produkthaushalt und Personalwirtschaft (UA BezPHPW) des Hauptaus-
schusses halbjährlich, erstmals zum 30. September 2024, einen Bericht zum
Stand der Prüfung der Reform der Bezirksfinanzierung unter Betrachtung der
Kosten-Leistungs-Rechnung vorzulegen.

150. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem
Büro des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses, bis zum 31. Oktober 2024
ein Konzept inkl. Zeit- und Kostenschätzung für die mittelfristige Bereitstellung
einer Softwarelösung zur Durchführung der Haushaltsberatungen im Abge-

ordnetenhaus vorzulegen. Wichtige Kriterien sind hierbei eine Schnittstelle zur
Senatsverwaltung für Finanzen, die Freiwilligkeit der Nutzung durch die Fraktio-
- 35 -

nen, der Datenschutz sowie die Gewährleistung der Vertraulichkeit durch adä-
quates Rollenmanagement.

151.* Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermächtigt, bei der Herstellung des
Druckstücks der Haushaltspläne (einschließlich der beigefügten Anlagen) Fehler
zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entspre-
chend anzupassen. Die Erläuterungen der Baumaßnahmen und der Zuschüsse für
Baumaßnahmen dürfen auf den Stand der Baumittellisten aktualisiert werden.

Anmerkung:
Mit * versehen sind die - z.T. leicht veränderten - Beschlüsse zu früheren Haushaltsgesetzen, die
entweder von fortdauernder Bedeutung oder vom Senat bisher nicht abschließend bearbeitet wor-
den sind.

Berlin, den 11. Dezember 2023

Der Vorsitzende
des Hauptausschusses

Stephan Schmidt
Anlage zu I. b)
Drs.19/1350
Abgeordnetenhaus von Berlin – 19. Wahlperiode

Änderungen zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans für 2024/2025

Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
01 Abgeordnetenhaus
0100 Abgeordnetenhaus

41101 Aufwendungen für Abgeordnete 38.244.000 2.521.000 40.765.000 40.938.000 2.412.000 43.350.000
RNr. 1100 BW lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

In 2024: + 2.521.000 Euro
In 2025: + 2.412.000 Euro
41103 Versorgungsbezüge der ehemaligen
10.169.000 -1.198.000 8.971.000 11.370.000 -1.963.000 9.407.000
Abgeordneten
RNr. 1100 BW lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2024: - 1.198.000 Euro
In 2025: - 1.963.000 Euro
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
5.785.000 132.000 5.917.000 5.959.000 135.000 6.094.000
und Beamten
RNr. 1100 BW lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2024: + 132.000 Euro
In 2025: + 135.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
+ 2,000 Stellenanteile B2
+ 1,000 Stellenanteile A 16
- 2,000 Stellenanteile A 15
42801 Entgelte der planmäßigen
8.584.000 302.000 8.886.000 8.842.000 311.000 9.153.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 BW lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
In 2024: + 302.000 Euro
In 2025: + 311.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
Teilplan A
- 1,000 Stellenanteile E13
+ 1,000 Stellenanteile E12
+ 3,000 Stellenanteile E8
- 3,000 Stellenanteile E6
Teilplan B
+ 1,000 Stellenanteile E15
+ 1,000 Stellenanteile E14
+ 1,000 Stellenanteile E13
+ 1,000 Stellenanteile E10
- 1,000 Stellenanteile E8
51145 Datenfernübertragung für die
55.000 50.000 105.000 60.000 50.000 110.000
verfahrensunabhängige IKT
RNr. 1100 BW lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 50.000 Euro
Seite 1 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
51160 Dienstleistungen für die
232.000 264.000 496.000 252.000 264.000 516.000
verfahrensunabhängige IKT
RNr. 1100 BW lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
In 2024/2025. jeweils + 264.000 Euro

53103 Empfänge, Feierlichkeiten 470.000 60.000 530.000 320.000 --- 320.000
RNr. 1100 BW lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)

In 2024: + 60.000 Euro
68401 Zuschüsse an Fraktionen und Gruppen 17.620.000 -816.000 16.804.000 19.073.000 -880.000 18.193.000

RNr. 1100 BW lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
In 2024: - 816.000 Euro
In 2025: - 880.000 Euro

81289 Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen für die 790.000 184.000 974.000 210.000 103.000 313.000
verfahrensunabhängige IKT
RNr. 1100 BW lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
In 2024: + 184.000 Euro
In 2025: + 103.000 Euro

Seite 2 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
02 Verfassungsgerichtshof

0200 Verfassungsgerichtshof
41204 Entschädigungen der ehrenamtlichen
Verfassungsrichterinnen und 250.000 25.000 275.000 250.000 25.000 275.000
Verfassungsrichter
RNr. 1100 BX lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 25.000 Euro

Seite 3 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
03 Regierende Bürgermeisterin/
Regierender Bürgermeister

0300 Senatskanzlei
52610 Gutachten 858.000 100.000 958.000 1.258.000 --- 1.258.000

RNr. 1100 DF lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024: + 100.000 Euro

53118 Auswärtige Städteverbindungen 195.000 105.000 300.000 145.000 150.000 295.000
RNr. 1100 AZ lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 50.000 Euro
Erweiterung der Erläuterung:
"Mehr i. H. v. 50.000 Euro ab 2024 für die Vernetzung internationaler Filmfestivals.“

RNr. 1100 DF lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2024: + 55.000 Euro
In 2025: + 100.000 Euro
54053 Veranstaltungen 2.120.000 500.000 2.620.000 1.521.000 1.400.000 2.921.000
Verpflichtungsermächtigungen --- 1.000.000 1.000.000 --- 400.000 400.000

RNr. 1100 AZ lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils - 200.000 Euro

Zu Nr. 10
In 2024/2025 Absenkung um jeweils 200.000 Euro auf 300.000 Euro

RNr. 1100 DF lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)

In 2024: + 700.000 Euro
In 2025: + 1.600.000 Euro
VE 2024 + 1.000.000 Euro
2025: + 1.000.000 Euro
VE 2025 + 400.000 Euro
2026: + 400.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 5:
In 2024 Erhöhung um 600.000 Euro auf 1.600.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 600.000 Euro auf 1.350.000 Euro
Neue Nr. 12: "80. Jahrestag der Befreiung Berlins vom Nationalsozialismus"
In 2024: + 100.000 Euro
In 2025: + 900.000 Euro
Neue Nr. 13: "100 Jahre Gründung der Lufthansa auf dem Flughafen Tempelhof"
In 2024. +/-0
In 2025: + 100.000 Euro
Anpassung der TA 13 - Erläuterung:
„Für den Ansatz sind Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 400.000 Euro mit Fälligkeit in 2026 vorgesehen.“
68324 Zuschüsse an die Medienboard Berlin-
17.990.000 700.000 18.690.000 17.990.000 700.000 18.690.000
Brandenburg GmbH
RNr. 1100 AZ lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
Änderung der Titelerläuterungen:
Seite 4 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Alt: „Vom Ansatz sind bis zu 1.500.000 € für die Förderung von Kinder-, Dokumentar-, künstlerischem Film sowie Kurz- und Animationsfilm vorgesehen.“
Neu: „Vom Ansatz sind Mittel für diverse Filmgenres enthalten.“
Alt: „Vom Ansatz sind bis zu 1.300.000 € für die Förderung von Filmfestivals vorgesehen.“
Neu: „Vom Ansatz sind bis zu 1.300.000 € für die Förderung von Berliner Filmfestivals wie dem Human Rights Film Festival und anderer Filmfestivals
vorgesehen.“
Alt: „Vom Ansatz sind bis zu 2.300.000 € für die Förderung von Preisverleihungen, davon 1.500.000 für den Kinoprogrammpreis vorgesehen.“
Neu: „Vom Ansatz sind bis zu 2.300.00 € für die Förderung von Preisverleihungen, davon bis zu 1.500.000 € für den Kinoprogrammpreis vorgesehen.“

RNr. 1100 DF lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 700.000 Euro

68535 Zuschüsse im Rahmen der
612.000 350.000 962.000 612.000 350.000 962.000
europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit
RNr. 1100 AZ lfd. Nr.4 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 50.000 Euro

RNr. 1100 DF lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 300.000 Euro

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
8.856.000 3.497.000 12.353.000 16.074.000 2.670.000 18.744.000
Zwecke im Inland
RNr. 1100 AZ lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 100.000 Euro
Zu Nr. 14:
In 2024 Absenkung um 200.000 Euro auf 1.800.000 Euro,
In 2025 Absenkung um 200.000 Euro auf 2.800.000 Euro
Neue Nr. 16: "Zuschuss für Sinema Transtopia"
In 2024/2025 jeweils + 300.000 Euro

RNr. 1100 DF lfd. Nr. 5, 6, 7 (CDU und SPD)

In 2024: + 97.000 Euro (lfd. Nr. 5)
In 2025: + 185.000 Euro (lfd. Nr. 5)
In 2024/2025: jeweils + 200.000 Euro (lfd. Nr. 6)
In 2024: + 3.100.000 Euro (lfd. Nr. 7)
In 2025: + 2.185.000 Euro (lfd. Nr. 7)
Wegfall Sperrvermerk (lfd. Nr. 5)

Erläuterung:
Zu Nr. 9 (lfd. Nr. 5):
In 2024 Erhöhung um 97.000 auf 497.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 185.000 auf 585.000 Euro
Zu Nr. 9 (lfd. 7):
In 2024: Erhöhung um 100.000 auf 597.000 Euro (incl. lfd. Nr. 5)
In 2025: Erhöhung um 185.000 auf 370.000 Euro (incl. lfd. Nr. 5)
Neue Nr. 16 (lfd Nr.6): "Förderung des Lokaljournalismus
In 2024/2025 jeweils 200.000 Euro
Zu Nr. 15 (lfd. Nr. 7):
In 2024 Erhöhung um 1.000.000 Euro auf 1.000.000 Euro
Neue Nr. 17 (lfd. Nr. 9): "Berlinale"
In 2024/2025 jeweils 2.000.000 Euro

Seite 5 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000

RNr. 1100 CB (NSL) (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.000 Euro

Streichung des Wegfallvermerks
97114 Pauschale Mehrausgaben im
Zusammenhang mit gesamtstädtischen 9.000.000 1.170.000 10.170.000 9.000.000 1.170.000 10.170.000
Zielvereinbarungen nach § 6a AZG
RNr. 1100 DF lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 1.170.000 Euro
Wegfall aller Sperrvermerke

97203 Pauschale Minderausgaben --- --- --- -5.000.000 5.000.000 ---
RNr. 1100 DR Lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

In 2025: + 5.000.000 Euro
Wegfallvermerk:
Der Titel fällt weg

0350 Senatskanzlei - Europa -
53103 Empfänge, Feierlichkeiten 341.000 --- 341.000 72.000 119.000 191.000

RNr. 1100 DF lfd. Nr. 10 und 12 (CDU und SPD)
In 2025: + 59.000 Euro (lfd. Nr. 10)
In 2025: + 60.000 Euro (lfd. Nr. 12)
68535 Zuschüsse im Rahmen der
558.000 100.000 658.000 687.000 300.000 987.000
europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit
RNr. 1100 DF lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
In 2024: + 100.000 Euro
In 2025: + 300.000 Euro
Erläuterung:

Einfügung vor Satz 1 der Erläuterung:
„In Berlin soll eine bundesweit sichtbare Europa-Konferenz rund um den alljährlichen Europatag am 9. Mai etabliert werden.“

Seite 6 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
05 Inneres und Sport

0500 Senatsverwaltung für Inneres und Sport
- Politisch-Administrativer Bereich und
Service -
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
54.779.000 909.000 55.688.000 65.312.000 1.562.000 66.874.000
und Beamten
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024: + 909.000 Euro
In 2025: + 1.562.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024:
Aufbaustab des Katastrophenschutzzentrums
+ 1,000 Stellenanteile B 3*
* Wegfallvermerk 0107: Stelle fällt mit Ablauf des 31.12.2025 weg.
+ 1,000 Stellenanteile A 15
+ 2,000 Stellenanteile A 14
+ 1,000 Stellenanteile A 13S
+ 1,000 Stellenanteile A 12
+ 2,000 Stellenanteile A 11
+ 2,000 Stellenanteile A 10
+ 2,000 Stellenanteile A 9
+ 2,000 Stellenanteile A 7
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2025:
+ 1,000 Stellenanteile A 16
+ 1,000 Stellenanteile A 15
+ 1,000 Stellenanteile A 14
+ 1,000 Stellenanteile A 12
+ 1,000 Stellenanteile A 11
+ 1,000 Stellenanteile A 10
+ 1,000 Stellenanteile A 9
+ 3,000 Stellenanteile A 6
53101 Veröffentlichungen und
Dokumentationen im Rahmen der 120.000 250.000 370.000 140.000 250.000 390.000
Öffentlichkeitsarbeit
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 250.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
Der neue erste Satz der Erläuterung soll lauten: „Für die Öffentlichkeitsarbeit der Landeswahlleitung zur Erhöhung der Wahlbeteiligung stehen jährlich
250.000 Euro zur Verfügung.“
68558 Zuschüsse für Projekte der
Landeskommission Berlin gegen 7.501.000 -800.000 6.701.000 5.651.000 950.000 6.601.000
Gewalt
RNr. 1100 BD lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024: - 800.000 Euro
In 2025: + 950.000 Euro
Zu Nr. 1: "Urbane Sicherheit (bisher bei 0500/54051)/Präventionsräte/kiezorientierte Gewalt- und Kriminalitätsprävention (Jugendgipfel)"
In 2024 Absenkung um 600.000 auf 2.500.000 Euro,
In 2025 Erhöhung auf 700.000 auf 2.500.000 Euro
Zu Nr. 4: "Fonds zur Unterstützung von Betroffenen politisch extremistischer Gewalt"
In 2024 Absenkung um 200.000 auf 1.500.000 Euro,
In 2025 Erhöhung um 250.000 auf 1.500.000 Euro

Seite 7 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
88401 Zuführung an das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt 1.000 7.000.000 7.001.000 1.000 5.000.000 5.001.000
(SIWA)
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)

In 2024: + 7.000.000 Euro
In 2025: + 5.000.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
Zuführung an das SIWA für Baukostensteigerungen ausschließlich im Deckungskreis (DK) 34 (Berliner Bäderbetriebe)
(verbindliche Erläuterung).
97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 1100 CB (NSL) (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 1.000 Euro
Streichung des Wegfallvermerks

0510 Senatsverwaltung für Inneres und Sport
- Sport -
52610 Gutachten 75.000 345.000 420.000 1.000 --- 1.000

RNr. 1100 CB (NSL) (CDU und SPD)
In 2024: + 345.000 Euro

54010 Dienstleistungen 510.000 -25.000 485.000 475.000 -25.000 450.000
RNr. 1100 BD lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)

In 2024/2025 jeweils - 25.000 Euro
Zu Nr. 1
In 2024/2025 jeweils Absenkung um 25.000 auf 75.000 Euro
54053 Veranstaltungen 145.000 975.000 1.120.000 145.000 -25.000 120.000

RNr. 1100 BD lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils - 25.000 Euro

RNr. 1100 DC lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
In 2024: + 1.000.000 Euro

54077 Steuern, Abgaben 100.000 -50.000 50.000 100.000 -50.000 50.000
RNr. 1100 BD lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)

In 2024/2025 jeweils - 50.000 Euro
54107 Maßnahmen zur Entwicklung der
450.000 -50.000 400.000 450.000 -50.000 400.000
Sportmetropole Berlin
Verpflichtungsermächtigungen 450.000 -50.000 400.000 450.000 --- 450.000
RNr. 1100 BD lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
In 2024/2025 jeweils - 50.000 Euro
VE 2024: - 50.000 Euro
davon fällig 2025: - 50.000 Euro
Zu Nr. 4
Anpassung Erläuterung:
„Olympische und paralympische Projekte (z.B. Paris 2024 – 90.000 €)“

Seite 8 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
54117 Vorbereitung und Durchführung von in
Berlin ausgetragenen Spielen der UEFA 32.440.000 15.160.000 47.600.000 1.000 --- 1.000
Fußballeuropameisterschaft EURO 2024
RNr. 1100 CB (NSL) (CDU und SPD)

In 2024: + 15.160.000 Euro
67101 Ersatz von Ausgaben 6.950.000 -70.000 6.880.000 8.500.000 -70.000 8.430.000

RNr. 1100 BD lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
In 2024/2025 jeweils -70.000 Euro

Zu Nr. 1:
In 2024 Absenkung um 70.000 auf 4.430.000 Euro,
In 2025 Absenkung um 70.000 auf 5.030.000 Euro
68245 Ausgabenersatz an die Olympiastadion
Berlin GmbH (OStaBG) für
5.659.000 1.341.000 7.000.000 1.000.000 --- 1.000.000
Instandhaltungs- und
Sanierungsmaßnahmen
RNr. 1100 CB (NSL) (CDU und SPD)
In 2024: + 1.341.000 Euro
68276 Zuschuss zur Deckung des
Betriebsverlustes der großen 5.200.000 -100.000 5.100.000 6.575.000 -100.000 6.475.000
Mehrzweckhallen
Verpflichtungsermächtigungen 34.915.000 -100.000 34.815.000 --- --- ---
RNr. 1100 BD lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
In 2024/2025: - 100.000 Euro
VE 2024: - 100.000 Euro
davon fällig 2025: - 100.000 Euro

68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
191.000 50.000 241.000 191.000 50.000 241.000
Einrichtungen
RNr. 1100 BD lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
In 2024/2025. + 50.000 Euro
Zu Nr. 2:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 20.000 auf 110.000 Euro
Zu Nr. 3
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 30.000 auf 93.000 Euro
68419 Förderung des Sports 30.538.000 270.000 30.808.000 32.022.000 4.020.000 36.042.000

RNr. 1100 BD lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
In 2024/2025: + 270.000 Euro

Zu Nr. 4
In 2024/2025 Absenkung von 50.000 auf 1.169.000 Euro
Zu Nr. 17
In 2024/2025 Erhöhung von 25.000 auf 299.000 Euro
Zu Nr. 18
In 2024/2025 Absenkung von 110.000 auf 290.000 Euro
Zu Nr. 19
In 2024/2025 Absenkung von 40.000 auf 860.000 Euro
Zu Nr. 24
In 2024/2025 Erhöhung um 20.000 auf 90.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Zu Nr. 25
In 2024 Erhöhung um 175.000 auf 325.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 175.000 auf 329.000 Euro
Neue Nr. 34: „Zuschuss zur Förderung von Projekten zur Stärkung von Diversity und Queer-Kompetenzen in allen Bereichen des Sports“
In 2024/2025 jeweils + 100.000 Euro

Neue Nr. 35 „Vereine und Profivereine machen Schule und Kita“
In 2024/2025 jeweils + 100.000 Euro
Neue Nr. 36 „Potential- und Bedarfsanalyse für E-Sport Vereine“

In 2024/2025 jeweils + 50.000 Euro

RNr. 1100 DC-1 lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
In 2025: + 3.750.000 Euro

Neue Nr. 22b:
„Zuschuss an den SC Siemensstadt für die Sanierung sowie Erweiterung des Sport Centrum Siemensstadt im Rahmen der Massnahmen des Projektes
Nachhaltige Erneuerung Haselhorst/Siemenstadt“
68506 Zuschüsse an die Berliner Bäder-
68.000.000 5.000.000 73.000.000 70.000.000 5.000.000 75.000.000
Betriebe
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
In 2024: + 5.000.000 Euro
In 2025. + 5.000.000 Euro
68523 Ausgabenersatz an die BBB für
Instandhaltungs- und
1.000.000 --- 1.000.000 1.500.000 4.500.000 6.000.000
Sanierungsmaßnahmen an
landeseigenen Bädern
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
In 2025: + 2.000.000 Euro
Erläuterung:
Einfügung der folgenden Erläuterung an das Ende der bestehenden Erläuterung:
„2.000.000 Euro in 2025 sind für die Planung der Sanierung und Modernisierung der Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark (SSE)
vorgesehen.“
RNr. 1100 DS Lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

In 2025: + 2.500.000 Euro
68630 Zuschüsse für besondere
2.500.000 500.000 3.000.000 2.700.000 500.000 3.200.000
sportbezogene Projekte
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 500.000 Euro

0520 Senatsverwaltung für Inneres und Sport
- Verfassungsschutz -
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
10.029.000 1.170.000 11.199.000 10.510.000 1.204.000 11.714.000
und Beamten
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
In 2024: + 1.170.000 Euro
In 2025: + 1.204.000 Euro
Erläuterung:
Anpassung der besonders auszuweisenden Sachverhalte:
Besonders auszuweisende Sachverhalte:
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Sicherheitszulagen je 2.500 € für 136 136 (128) Beamte/Beamtinnen der BesGr. A 10 und höher:

In 2024/2025: jeweils + 37.500 Euro
Einfügung folgender Erläuterung:
„Die Sicherheitszulage ist um 87.500 € p.a. nach bestehenden Verteilschlüsseln zu erhöhen“
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
+ 1,000 Stellenanteile A 15
+ 1,000 Stellenanteile A 14
+ 11,000 Stellenanteile A 13S
+ 1,000 Stellenanteile A 12
+ 1,000 Stellenanteile A 11
0532 Polizei Berlin - Landespolizeidirektion -
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
787.287.000 3.700.000 790.987.000 818.779.000 3.700.000 822.479.000
und Beamten
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
In 2024/2025. jeweils + 3.700.000 Euro
42801 Entgelte der planmäßigen
127.991.000 --- 127.991.000 133.413.000 76.000 133.489.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
In 2025: + 76.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2025:
+ 1,000 Stellenanteile E12
81232 Videoaufklärung --- 1.500.000 1.500.000 --- --- ---

RNr. 1100 DC lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
In 2024: + 1.500.000 Euro

0543 Polizei Berlin - Landeskriminalamt -
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
195.320.000 244.000 195.564.000 203.189.000 390.000 203.579.000
und Beamten
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
In 2024: + 244.000 Euro
In 2025: + 390.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024:
+ 1,000 Stellenanteile A 15
+ 2,000 Stellenanteile A 14
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2025:
+ 2,000 Stellenanteile A 9
+ 1,000 Stellenanteile A 8
42801 Entgelte der planmäßigen
53.341.000 229.000 53.570.000 56.415.000 782.000 57.197.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)
In 2024: + 229.000 Euro
In 2025: + 782.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024:
+ 1,000 Stellenanteile E13
+ 2,000 Stellenanteile E12
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2025:
+ 1,000 Stellenanteile E11
+ 4,000 Stellenanteile E12
+ 2,000 Stellenanteile E13
Seite 11 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
0552 Polizei Berlin - Polizeiakademie -

42801 Entgelte der planmäßigen
6.570.000 74.000 6.644.000 6.833.000 76.000 6.909.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
In 2024: + 74.000 Euro
In 2025: + 76.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
+ 1,000 Stellenanteile E12
67101 Ersatz von Ausgaben 3.183.000 -3.183.000 --- 2.363.000 -2.363.000 ---

RNr. 1100 DC lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)
In 2024: - 3.183.000 Euro
In 2025: - 2.363.000 Euro
Wegfallvermerk:
Der Titel fällt weg
0556 Polizei Berlin - Direktion Zentraler
Service -

42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
28.921.000 652.000 29.573.000 45.639.000 1.517.000 47.156.000
und Beamten
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)
In 2024: + 652.000 Euro
In 2025: + 1.517.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen in 2024:
+ 4,000 Stellenanteile A 14
+ 1,000 Stellenanteile A 13S
+ 3,000 Stellenanteile A 12
+ 1,000 Stellenanteile A 11
Stellenplanmäßige Veränderungen in 2025:
+ 12,000 Stellenanteile A 12
42801 Entgelte der planmäßigen
60.653.000 155.000 60.808.000 63.618.000 385.000 64.003.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 18 (CDU und SPD)
In 2024: + 155.000 Euro
In 2025: + 385.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen in 2024:
+ 1,000 Stellenanteile E13
+ 1,000 Stellenanteile E11
Stellenplanmäßige Veränderungen in 2025:
+ 2,000 Stellenanteile E11
+ 1,000 Stellenanteile E12
51140 Geräte, Ausstattungs- und
3.000.000 1.350.000 4.350.000 2.500.000 750.000 3.250.000
Ausrüstungsgegenstände
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 19 (CDU und SPD)
In 2024: + 1.350.000 Euro
In 2025: + 750.000 Euro
Erläuterung:
Neue Nr. 7:
„Unterziehschutzwesten“
In 2024. + 150.000 Euro
In 2025: +/- 0 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Neue Nr. 8:
"Beschaffung im Zusammenhang mit dem Sicherheitsgipfel
In 2024. + 1.200.000 Euro
In 2025: + 750.000 Euro
63115 Ersatz von Ausgaben an den Bund für
Aufwendungen aus den Sonder- und
91.300.000 -50.000 91.250.000 92.850.000 -3.600.000 89.250.000
Zusatzversorgungssystemen der
früheren DDR
RNr. 1100 BD lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
In 2024: - 50.000 Euro
In 2025: - 3.600.000 Euro
68262 Zuschüsse für Bauvorbereitungsmittel
1.000 149.000 150.000 1.000 149.000 150.000
an das SILB
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 20 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 149.000 Euro
81179 Fahrzeuge 10.000.000 650.000 10.650.000 10.000.000 2.400.000 12.400.000
RNr. 1100 BD lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)

In 2024: + 650.000 Euro
In 2025: + 2.400.000 Euro

0561 Berliner Feuerwehr - Behördenleitung -
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
11.466.000 448.000 11.914.000 11.925.000 517.000 12.442.000
und Beamten
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 21 (CDU und SPD)
In 2024: + 448.000 Euro
In 2025: + 517.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen
In 2024 + 5,000 Stellenanteile A15
In 2025 + 1,000 Stellenanteile A10
42801 Entgelte der planmäßigen
3.002.000 158.000 3.160.000 3.122.000 896.000 4.018.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 22 (CDU und SPD)
In 2024: + 158.000 Euro
In 2025: + 896.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen
In 2024:
+ 1,000 Stellenanteile E14
+ 1,000 Stellenanteile E11
In 2025:
+ 4,000 Stellenanteile E13
+ 1,000 Stellenanteile E11
+ 1,000 Stellenanteile E10
+ 4,000 Stellenanteile E9b
0562 Berliner Feuerwehr - Einsatzbereiche -
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
176.667.000 --- 176.667.000 183.733.000 6.760.000 190.493.000
und Beamten
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 23 (CDU und SPD)
In 2025: + 6.760.000 Euro
Seite 13 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Stellenplanmäßige Veränderungen in 2025:
+ 1,000 Stellenanteile A13S
+ 2,000 Stellenanteile A12
+ 6,000 Stellenanteile A11
+ 73,000 Stellenanteile A9Z
+ 22,000 Stellenanteile A9S
0565 Berliner Feuerwehr - Zentraler Service -
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
16.361.000 77.000 16.438.000 17.015.000 192.000 17.207.000
und Beamten
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 24 (CDU und SPD)
In 2024: + 77.000 Euro
In 2025: + 192.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen
In 2024: + 1,000 Stellenanteile A14
In 2025: + 2,000 Stellenanteile 10
42801 Entgelte der planmäßigen
27.974.000 1.123.000 29.097.000 29.093.000 2.290.000 31.383.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 25 (CDU und SPD)
In 2024: + 1.123.000 Euro
In 2025: + 2.290.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen
In 2024:
+ 3,000 Stellenanteile E10 Teilplan B
+ 1,000 Stellenanteile E12 Teilplan B
+ 4,000 Stellenanteile E8 Teilplan B
+ 1,000 Stellenanteile E11 Teilplan B
+ 5,000 Stellenanteile E8 Teilplan B
+ 5,000 Stellenanteile E7 Teilplan B
In 2025:
+ 9,000 Stellenanteile E11
+ 1,000 Stellenanteile E8
+ 2,000 Stellenanteile E7
+ 1,000 Stellenanteile E9b Teilplan B
+ 4,000 Stellenanteile E7
51925 Nutzerspezifische Nebenkosten im
5.299.000 1.200.000 6.499.000 5.299.000 750.000 6.049.000
Rahmen des Facility Managements
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 33 (CDU und SPD)
In 2024: + 1.200.000 Euro
In 2025: + 750.000 Euro
Qualifizierter Sperrvermerk:
Die Ausgaben im 1. und 2. Planjahr sind bis zur Vorlage eines Konzeptes gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des
Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.
Erläuterung:
Einfügung der Erläuterung
„Für Sicherungsmaßnahmen für Gebäude und Fahrzeuge zum Schutz vor Einbruch sind in 2024 1.200.000 Euro und in 2025 750.000 Euro vorgesehen.“
54002 Personal- und
Organisationsmanagement (ohne Aus- 50.000 50.000 100.000 50.000 50.000 100.000
und Fortbildung)
RNr. 1100 BD lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
In 2024/2024 jeweils + 50.000 Euro
Einfügung der folgenden Erläuterung hinter dem ersten Textabsatz und vor
den Angaben zum Gender Budget, jeweils mit einer Leerzeile dazwischen
Mindestens 50.000 Euro sind für den Feuerwehrsport zu verwenden (verbindliche Erläuterung).
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
1.171.000 1.075.000 2.246.000 1.171.000 1.200.000 2.371.000
Zwecke im Inland
RNr. 1100 BD lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
In 2024: + 150.000 Euro
In 2025: + 200.000 Euro
Neue Nr. 4 „Zuwendung an den Landesfeuerwehrverband e. V.“
In 2024: + 150.000 Euro
In 2025: + 200.000 Euro

Anpassung des neuen TA 4 - Erläuterung:
„Die Zuwendungen für den Landesfeuerwehrverband e.V. sind zu 50 % zweckgebunden für Brandschutzaufklärung an Schulen einzusetzen
(verbindliche Erläuterung).“
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 26 (CDU und SPD)

In 2024: + 800.000 Euro
In 2025: + 900.000 Euro
RNr. 1100 DS Lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)

In 2024: + 125.000 Euro
In 2025: + 100.000 Euro
Erläuterung:
Neue Nr. 5:
"Zuwendungen an den Landesfeuerwehrverband e. V."
In 2024 125.000 Euro
In 2025 100.000 Euro
81179 Fahrzeuge 550.000 330.000 880.000 1.529.000 --- 1.529.000

RNr. 1100 DC lfd. Nr. 27 (CDU und SPD)
In 2024: + 330.000 Euro
Erläuterung:

Neue Nr. 4/0:
"Mannschaftstransportwagen für die Freiwilligen Feuerwehren"
In 2024 330.000 Euro
89311 Zuschüsse an Organisationen im Inland
--- 3.700.000 3.700.000 --- 4.900.000 4.900.000
für Investitionen
RNr. 1100 DC-1 lfd. Nr. 28 (CDU und SPD)
In 2024: + 3.700.000 Euro
In 2025: + 4.900.000 Euro
Erläuterung:
Investive Zuschüsse an die privaten Hilfsorganisationen (ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD) für die Mitwirkung im Katastrophenschutz, u.a. für IKT und
Technik sowie die Neubeschaffung von Fahrzeugen
0566 Berliner Feuerwehr - Berliner
Feuerwehr- und Rettungsdienst-
Akademie -
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
12.638.000 68.000 12.706.000 13.144.000 70.000 13.214.000
und Beamten
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 29 (CDU und SPD)
In 2024: + 68.000 Euro
In 2025: + 70.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen in 2024:
+ 1,000 Stellenanteile A12
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
42801 Entgelte der planmäßigen
2.641.000 300.000 2.941.000 2.747.000 518.000 3.265.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 30 (CDU und SPD)
In 2024: + 300.000 Euro
In 2025: + 518.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen
In 2024:
+ 1,000 Stellenanteile E13
+ 3,000 Stellenanteile E11
In 2025:
+ 1,000 Stellenanteile E11
+ 1,000 Stellenanteile E10
+ 1,000 Stellenanteile E9b
0571 Landesamt für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten - Leitung -
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
3.182.000 220.000 3.402.000 3.309.000 226.000 3.535.000
und Beamten
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 31 (CDU und SPD)
In 2024: + 220.000 Euro
In 2025: + 226.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
+ 1,000 VZE A11
+ 2,000 VZE A10
+ 1,000 VZE A8
42801 Entgelte der planmäßigen
2.301.000 1.187.000 3.488.000 2.393.000 1.223.000 3.616.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 32 (CDU und SPD)
In 2024: + 1.187.000 Euro
In 2025: + 1.223.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
Springerpool
+ 20,000 Stellenanteile E8
0581 Landesamt für Einwanderung
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
27.915.000 3.117.000 31.032.000 29.720.000 3.211.000 32.931.000
und Beamten
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 34 (CDU und SPD)
In 2024: + 3.117.000 Euro
In 2025: + 3.211.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
+ 1,000 Stellenanteile A16
+ 2,000 Stellenanteile A15
+ 2,000 Stellenanteile A14
+ 7,000 Stellenanteile A13S
+ 6,000 Stellenanteile A12
+ 11,000 Stellenanteile A11
+ 15,000 Stellenanteile A10
+ 5,000 Stellenanteile A8
42801 Entgelte der planmäßigen
13.164.000 667.000 13.831.000 13.767.000 687.000 14.454.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 35 (CDU und SPD)
In 2024: + 667.000 Euro
In 2025: + 687.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
+ 11,000 Stellenanteile E9b
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
06 Justiz und Verbraucherschutz

0600 Senatsverwaltung für Justiz und
Verbraucherschutz - Politisch-
Administrativer Bereich und Service -
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
10.477.000 343.000 10.820.000 10.896.000 353.000 11.249.000
und Beamten
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024: + 343.000 Euro
In 2025: + 353.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
+ 1,000 Stellenanteil B 5
+ 1,000 Stellenanteil B 3
+ 1,000 Stellenanteil B 2
42801 Entgelte der planmäßigen
5.041.000 313.000 5.354.000 5.242.000 323.000 5.565.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2024: + 313.000 Euro
In 2025. + 323.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
+ 1,000 Stellenanteil E14
+ 1,000 Stellenanteil E13
+ 1,000 Stellenanteil E12
+ 1,000 Stellenanteil E11
51135 Digitalisierung optimierter
Geschäftsprozesse nach dem EGovG 518.000 --- 518.000 965.000 -195.000 770.000
Bln
RNr. 1100 BG lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2025: - 195.000 Euro
51185 Dienstleistungen für die
720.000 -250.000 470.000 670.000 -15.000 655.000
verfahrensabhängige IKT
RNr. 1100 BG lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2024: - 250.000 Euro
In 2025: - 15.000 Euro
Anpassung der Tabelle:
Zu Nr. 3
In 2024 Absenkung um 250.000 Euro auf 0 Euro
In 2025 Absenkung um 200.000 Euro auf 0 Euro
Zu Nr. 10
In 2024 bleibt 65.000 Euro,
In 2025 Erhöhung um 185.000 Euro auf 250.000 Euro
53111 Ausschreibungen, Bekanntmachungen 200.000 -10.000 190.000 250.000 -15.000 235.000
RNr. 1100 BG lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2024: - 10.000 Euro
In 2025: - 15.000 Euro
Anpassung der Tabelle
TA „Ausgaben für die Herausgabe und den Vertrieb des Gesetzes- und Verordnungsblattes für Berlin“
In 2024 Absenkung um 10.000 Euro auf 100.000 Euro,
In 2025 Absenkung um 15.000 Euro auf 95.000 Euro.
54003 Geschäftsprozessoptimierung 305.000 -20.000 285.000 305.000 -20.000 285.000
RNr. 1100 BG lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je - 20.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
54010 Dienstleistungen 1.694.000 -80.000 1.614.000 1.844.000 -80.000 1.764.000

RNr. 1100 BG lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je - 100.000 Euro

Zu Nr. 12:
In 2024/2025 Absenkung um je 100.000 Euro auf 400.000 Euro.
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)

In 2024/2025. jeweils + 20.000 Euro
Neue Nr. 26: "Organisation und Einrichtung von Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter"
In 2024/2025: jeweils + 20.000 Euro
54053 Veranstaltungen 310.000 25.000 335.000 118.000 25.000 143.000

RNr. 1100 BG lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
In 2024/2025: + 25.000 Euro

Anpassung der Tabelle:
Schaffung eines neuen Teilansatzes
Nr. 19 (neu) „Rechtsstaatsprojekt“
In 2024/2025 je 25.000 Euro
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
10.449.000 1.000.000 11.449.000 10.647.000 1.000.000 11.647.000
Einrichtungen
RNr. 1100 BG lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
In 2024/2025: + 250.000 Euro
Anpassung der Tabelle
TA "Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit"
In 2024/2025 Erhöhung um je 25.000 auf 222.050 €
TA "Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit"
In 2024/2025 Erhöhung um je 35.000 auf 318.100 €
TA "ISI – Integration statt Inhaftierung"
In 2024/2025 Erhöhung um je 30.000 auf 286.300 €
TA "Arbeit statt Strafe – Sozialpädagogisch betreute Beschäftigungseinrichtung":
In 2024/2025 Erhöhung um je 50.000 auf 473.100 Euro
Anpassung der Tabelle „Projekte der Abteilung V der SenJustV“:
TA „Gewaltschutzambulanz“
In 2024 Erhöhung um 100.000 auf 1.396.000 Euro,
In 2025 Erhöhung um 100.000 auf 1.434.880 Euro.
Anpassung der Tabelle „Projekte im Förderbereich Justizvollzug,
1. Arbeitsfeld Beratung und Betreuung von Inhaftierten/Übergangsmanagement“:
Schaffung eines neuen Teilansatzes
„Pilotprojekt Jugendstrafvollzug in freien Formen“
In 2024/2025: je 10.000 Euro
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 750.000 Euro
Zu Nr. 3:
Unter die Zeile „Runder Tisch zur Informationsversorgung und Betreuung ausländischer Gefangener
sowie Projektumsetzung „Religiöse Betreuung muslimischer Inhaftierter in den Justizvollzugsanstalten des Landes Berlin“" wird eine Zeile
"Gefangenenseelsorge" eingefügt.
2024/2025: jeweils + 750.000 Euro
97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 1100 CB (NSL) (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
0605 Gemeinsames Juristisches
Prüfungsamt

51801 Mieten für Grundstücke, Gebäude und
540.000 400.000 940.000 540.000 400.000 940.000
Räume
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 400.000 Euro
52501 Aus- und Fortbildung 130.000 30.000 160.000 130.000 70.000 200.000
RNr. 1100 BG lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)

In 2024: + 30.000 Euro
In 2025: + 70.000 Euro
0608 Senatsverwaltung für Justiz und
Verbraucherschutz - Verbraucherschutz
-
54010 Dienstleistungen 710.000 -25.000 685.000 665.000 --- 665.000

RNr. 1100 BG lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
In 2024: - 25.000 Euro
Zu Nr. 5:
In 2024 Absenkung um 25.000 Euro auf 25.000 Euro

54053 Veranstaltungen 90.000 -10.000 80.000 230.000 -10.000 220.000
RNr. 1100 BG lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je - 10.000 Euro

Zu Nr. 7:
In 2024 Absenkung um 3.000 Euro auf 48.900 Euro,
In 2025 Absenkung um 3.000 Euro auf 148.900 Euro.
Zu Nr. 9:
In 2024/2025 Absenkung um je 7.000 Euro auf 5.000 Euro.
54068 Ausgaben für den Tierschutz 230.000 20.000 250.000 230.000 20.000 250.000
RNr. 1100 BG lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)

In 2024/2025: je + 20.000 Euro
Zu Nr. 1:
In 2024/2025 Erhöhung um je 20.000 Euro auf 50.000 Euro.

0612 Staatsanwaltschaft
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
46.054.000 1.546.000 47.600.000 48.648.000 1.582.000 50.230.000
und Beamten
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 6, 9 und 10 (CDU und SPD)
In 2024: + 492.000 Euro (lfd. Nr. 6)
In 2025: + 507.000 Euro (lfd. Nr. 6)
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025 (lfd. Nr. 6) :
+ 1,000 Stellenanteil R2
+ 2,000 Stellenanteile R1
+ 3,000 Stellenanteile A 12
In 2024: + 677.000 Euro (lfd. Nr. 9)
In 2025: + 698.000 Euro (lfd. Nr. 9)
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025 (lfd. Nr. 9):
+ 2,000 Stellenanteil R2
+ 4,000 Stellenanteile R1
+ 2,000 Stellenanteile A 9S
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

In 2024/2025: jeweils + 377.000 Euro (lfd. Nr. 10)
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025 (lfd. Nr. 10) :
+ 4,000 Stellenanteile R1

42801 Entgelte der planmäßigen
14.034.000 182.000 14.216.000 14.742.000 188.000 14.930.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
In 2024. + 182.000 Euro
In 2025: + 188.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
+ 3,000 Stellenanteile E9A
51101 Geschäftsbedarf 350.000 12.000 362.000 350.000 12.000 362.000
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 12.000 Euro
51111 Geschäftsbedarf für die
69.000 175.000 244.000 69.000 175.000 244.000
verfahrensunabhängige IKT
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 175.000 Euro

51143 Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände für die 3.000 50.000 53.000 3.000 50.000 53.000
verfahrensunabhängige IKT
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 50.000 Euro

52501 Aus- und Fortbildung 20.000 100.000 120.000 20.000 100.000 120.000
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 100.000 Euro
Neue Nr. 3: "Mittel für die Fort- und Weiterbildung insbesondere für Vermögensabschöpfung, Kapitalmarktstrafrecht, Kryptowährungen,
Auswertungsprogramm für Buchhaltungen, Insolvenzrecht, Zwangsversteigerungsrecht, Gesellschafts- und Registerrecht sowie Grundbuchrecht."
In 2024/2025: jeweils + 100.000 Euro

0613 Amtsanwaltschaft
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
9.082.000 229.000 9.311.000 9.798.000 236.000 10.034.000
und Beamten
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)
In 2024: + 229.000 Euro
In 2025: + 236.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
+ 1,000 Stellenanteil A 14GD
+ 2,000 Stellenanteile A 13S
42801 Entgelte der planmäßigen
2.958.000 61.000 3.019.000 3.076.000 63.000 3.139.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
In 2024. + 61.000 Euro
In 2025. + 63.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
+ 1,000 Stellenanteile E9A
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
0615 Kammergericht

42221 Bezüge der Anwärterinnen und
42.125.000 1.750.000 43.875.000 45.761.000 1.750.000 47.511.000
Anwärter
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.750.000 Euro
42701 Aufwendungen für freie
1.375.000 150.000 1.525.000 1.475.000 150.000 1.625.000
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 150.000 Euro
54010 Dienstleistungen 325.000 20.000 345.000 225.000 20.000 245.000

RNr. 1100 BG lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
In 2024: + 20.000 Euro

Anpassung der Tabelle:
Schaffung eines neuen Teilansatzes
„Stärkung der Gerichtsvollzieherausbildung; Kooperation mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht“
In 2024/2025: je 20.000 Euro
0616 Landgericht I – Strafsachen –
51925 Nutzerspezifische Nebenkosten im
600.000 --- 600.000 1.400.000 -272.000 1.128.000
Rahmen des Facility Managements
RNr. 1100 BG lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
In 2025: - 272.000 Euro
Zu Nr. 4:
In 2025 Absenkung um 272.000 Euro auf 468.000 Euro
0617 Landgericht II – Zivilsachen –

42202 Bezüge der planmäßigen
21.978.000 283.000 22.261.000 22.858.000 283.000 23.141.000
Richter/Richterinnen
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 18 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 283.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
+ 3,000 Stellenanteile R1
0630 Amtsgericht Tiergarten

42202 Bezüge der planmäßigen
16.216.000 375.000 16.591.000 16.864.000 378.000 17.242.000
Richter/Richterinnen
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 19 und 20 (CDU und SPD)
In 2024. + 92.000 Euro (lfd. Nr. 19)
In 2025: + 95.000 Euro (lfd. Nr. 19)
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025 (lfd. Nr. 19):
+ 1,000 Stellenanteil R1
In 2024/2025: jeweils + 283.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025 (lfd. Nr. 20):
+ 3,000 Stellenanteil R1

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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
0642 Verwaltungsgericht

42202 Bezüge der planmäßigen
11.521.000 488.000 12.009.000 11.981.000 591.000 12.572.000
Richter/Richterinnen
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 21 (CDU und SPD)
In 2024: + 488.000 Euro
In 2025: + 591.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
+ 1,000 Stellenanteile R2
+ 4,000 Stellenanteile R1
Stellenplanmäßige Veränderungen in 2025:
+ 1,000 Stellenanteile R2
51925 Nutzerspezifische Nebenkosten im
600.000 -235.000 365.000 600.000 -290.000 310.000
Rahmen des Facility Managements
RNr. 1100 BG lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)
In 2024: - 235.000 Euro
In 2025: - 290.000 Euro
0651 Sozialgericht
42202 Bezüge der planmäßigen
11.413.000 -1.431.000 9.982.000 11.869.000 -1.534.000 10.335.000
Richter/Richterinnen
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 22 (CDU und SPD)
In 2024: - 1.431.000 Euro
In 2025: - 1.534.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
- 1,000 Stellenanteile R2 (-1 x Stellenvermerk 0520)
- 14,000 Stellenanteile R1
Stellenplanmäßige Veränderungen in 2025:
- 1,000 Stellenanteile R 2 (-1 x Stellenvermerk 0520)
0661 Justizvollzugsanstalt Plötzensee
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
23.884.000 4.000 23.888.000 24.839.000 4.000 24.843.000
und Beamten
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 25 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 4.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
- 1,000 Stellenanteile A 16Z Leitende(r) Regierungsdirektor/in mit Amtszulage (mit Vermerken 0319 und 2105)
+ 1,000 Stellenanteile B2 Senatsrätin/-rat (mit Vermerk 2105)
42221 Bezüge der Anwärterinnen und
6.792.000 396.000 7.188.000 8.968.000 396.000 9.364.000
Anwärter
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 23 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 396.000 Euro
51140 Geräte, Ausstattungs- und
223.000 40.000 263.000 223.000 --- 223.000
Ausrüstungsgegenstände
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 26 (CDU und SPD)
In 2024: + 40.000 Euro

Zu Nr. 6:
In 2024 Erhöhung um 40.000 auf 51.000 Euro

Seite 22 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
51925 Nutzerspezifische Nebenkosten im
123.000 82.000 205.000 127.000 53.000 180.000
Rahmen des Facility Managements
RNr. 1100 BG lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
In 2024: + 82.000 Euro
In 2025: + 53.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
Zusätzliche Mittel in Höhe von 82.000 Euro in 2024 und in Höhe von 53.000 Euro in 2025 für einfache und unmittelbar durchzuführende
Renovierungsmaßnahmen in Räumlichkeiten sowie für praktische Ausstattungsgegenstände in der JVA Plötzensee jeweils zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen für den Justizvollzugsdienst.
88401 Zuführung an das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt --- 500.000 500.000 --- 500.000 500.000
(SIWA)
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 27 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 500.000 Euro

0663 Justizvollzugsanstalt für Frauen
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
9.750.000 4.000 9.754.000 10.140.000 4.000 10.144.000
und Beamten
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 28 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 4.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
- 1,000 Stellenanteile A16 Leitende(r) Regierungsdirektor/in (mit Vermerk 2105)
+1,000 Stellenanteile B2 Senatsrätin/-rat (mit Vermerk 2105)

51140 Geräte, Ausstattungs- und
41.000 21.000 62.000 41.000 --- 41.000
Ausrüstungsgegenstände
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 29 (CDU und SPD)
In 2024: + 21.000 Euro
Zu Nr. 6:
In 2024 Erhöhung um 21.000 auf 22.500 Euro
0664 Justizvollzugsanstalt des Offenen
Vollzuges Berlin
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
10.508.000 4.000 10.512.000 10.929.000 4.000 10.933.000
und Beamten
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 30 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 4.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:

- 1,000 A16 Leitende(r) Regierungsdirektor/in (mit Vermerk 2105)
+ 1,000 B2 Senatsrätin/-rat (mit Vermerk 2105)
51140 Geräte, Ausstattungs- und
36.000 21.000 57.000 36.000 --- 36.000
Ausrüstungsgegenstände
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 31 (CDU und SPD)
In 2024: + 21.000 Euro
Zu Nr. 6:
In 2024 Erhöhung um 21.000 auf 25.000 Euro

Seite 23 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
0666 Justizvollzugsanstalt Moabit

42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
23.784.000 4.000 23.788.000 24.735.000 4.000 24.739.000
und Beamten
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 32 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 4.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
- 1,000 Stellenanteile A16Z Leitende(r) Regierungsdirektor/in mit Amtszulage (mit Vermerk 0319)
+ 1,000 B2 Senatsrätin/-rat (mit Vermerk 2105)

51140 Geräte, Ausstattungs- und
110.000 53.000 163.000 110.000 --- 110.000
Ausrüstungsgegenstände
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 33 (CDU und SPD)
In 2024: + 53.000 Euro
Zu Nr. 3:
In 2024 Erhöhung um 53.000 auf 63.000 Euro
51925 Nutzerspezifische Nebenkosten im
88.000 96.000 184.000 91.100 60.900 152.000
Rahmen des Facility Managements
RNr. 1100 BG lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)
In 2024: + 96.000 Euro
In 2025: + 60.900 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
Zusätzliche Mittel in Höhe von 96.000 Euro in 2024 und in Höhe von 60.900 Euro in 2025 für einfache und unmittelbar durchzuführende
Renovierungsmaßnahmen in Räumlichkeiten sowie für praktische Ausstattungsgegenstände in der JVA Moabit jeweils zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen für den Justizvollzugsdienst.
0668 Justizvollzugsanstalt Tegel
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
26.286.000 4.000 26.290.000 27.338.000 4.000 27.342.000
und Beamten
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 34 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 4.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
- 1,000 Stellenanteile A16Z Leitende(r) Regierungsdirektor/in mit Amtszulage (mit Vermerk 0319)
+ 1,000 Stellenanteile B2 Senatsrätin/-rat (mit Vermerk 2105)
51133 Erwerb von Tieren 18.600 9.000 27.600 --- 10.000 10.000

RNr. 1100 BG lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)
In 2024: + 9.000 Euro
In 2025: + 10.000 Euro

51140 Geräte, Ausstattungs- und
380.000 51.000 431.000 380.000 --- 380.000
Ausrüstungsgegenstände
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 35 (CDU und SPD)
In 2024: + 51.000 Euro
Zu Nr. 4:
In 2024 Erhöhung um 51.000 auf 76.000 Euro

Seite 24 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
51925 Nutzerspezifische Nebenkosten im
150.000 96.000 246.000 150.000 361.000 511.000
Rahmen des Facility Managements
RNr. 1100 BG lfd. Nr. 18 (CDU und SPD)
In 2024: + 96.000 Euro
In 2025: + 361.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
Zusätzliche Mittel in Höhe von 96.000 Euro in 2024 und in Höhe von 61.000 Euro in 2025 für einfache und unmittelbar durchzuführende
Renovierungsmaßnahmen in Räumlichkeiten sowie für praktische Ausstattungsgegenstände in der JVA Tegel jeweils zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen für den Justizvollzugsdienst. Zudem in 2025 Einrichtung eines Suizidpräventionsraumes in der JVA Tegel (Erhöhung Ansatz 2025:
300.000 Euro).
54039 Haltung von Tieren 7.200 15.000 22.200 7.200 33.000 40.200
RNr. 1100 BG lfd. Nr. 19 (CDU und SPD)

In 2024: + 15.000 Euro
In 2025: + 33.000 Euro
0669 Jugendstrafanstalt
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
15.560.000 4.000 15.564.000 16.182.000 4.000 16.186.000
und Beamten
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 36 (CDU und SPD)
In 2024/2025 jeweils: + 4.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:

- 1,000 Stellenanteile A16 Leitende(r) Regierungsdirektor/in (mit Vermerk 2105)
+1,000 Stellenanteile B2 Senatsrätin/-rat (mit Vermerk 2105)
51140 Geräte, Ausstattungs- und
75.000 34.000 109.000 75.000 --- 75.000
Ausrüstungsgegenstände
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 37 (CDU und SPD)
In 2024: + 34.000 Euro
Zu Nr. 6:
In 2024 Erhöhung um 34.000 auf 37.500 Euro

0671 Jugendarrestanstalt
51140 Geräte, Ausstattungs- und
4.000 3.100 7.100 4.000 --- 4.000
Ausrüstungsgegenstände
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 39 (CDU und SPD)
In 2024: + 3.100 Euro
0672 Justizvollzugsanstalt Heidering

42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
11.296.000 230.000 11.526.000 11.747.000 236.000 11.983.000
und Beamten
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 24 und 38 (CDU und SPD)
In 2024: + 226.000 Euro (lfd. Nr. 24)
In 2025: + 232.000 Euro (lfd. Nr. 24)
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025 (lfd. Nr. 24) :
+ 5,000 Stellenanteile A 7
In 2024/2025 jeweils: + 4.000 Euro (lfd. Nr. 38)
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025(lfd. Nr. 38):
- 1,000 Stellenanteile A16 Leitende(r) Regierungsdirektor/in (mit Vermerk 2105)
+1,000 Stellenanteile B2 Senatsrätin/-rat (mit Vermerk 2105)
Seite 25 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
51140 Geräte, Ausstattungs- und
65.000 26.000 91.000 65.000 --- 65.000
Ausrüstungsgegenstände
RNr. 1100 CQ lfd. Nr. 40 (CDU und SPD)
In 2024: + 26.000 Euro
Zu Nr. 6
In 2024 Erhöhung um 26.000 auf 33.000 Euro

54010 Dienstleistungen 3.408.000 7.000 3.415.000 3.814.000 14.000 3.828.000
RNr. 1100 BG lfd. Nr. 20 (CDU und SPD)

In 2024: + 7.000 Euro
In 2025: + 14.000 Euro
Zu Nr. 7:
In 2024 Erhöhung um 7.000 Euro auf 55.000 Euro,
In 2025 Erhöhung um 14.000 Euro auf 110.000 Euro.

Seite 26 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
07 Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und
Umwelt

0700 Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt - Politisch-
Administrativer Bereich und Service -
33190 Zweckgebundene Einnahmen vom
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Bund für Investitionen
RNr. 1100 DB lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.000 Euro
Zweckbindungsvermerk:
Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben beim Titel 88401
Erläuterung:
Vereinnahmung von zweckgebundenen Fördermitteln des Bundes, die dem SIWA als Sonderzuführung zugeführt werden sollen, um eine
Kofinanzierung dort verfügbarer Landesmittel zu ermöglichen (vgf. Erläuterung zu Titel 88401).
51135 Digitalisierung optimierter
Geschäftsprozesse nach dem EGovG 860.000 -235.000 625.000 780.000 -160.000 620.000
Bln
RNr. 1100 DB lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
In 2024: - 235.000 Euro
In 2025: - 160.000 Euro
54003 Geschäftsprozessoptimierung 1.194.000 --- 1.194.000 1.194.000 --- 1.194.000

RNr. 1100 BO lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
Anpassung der Erläuterung:

Es wird ein neuer Satz am Ende hinzugefügt. „Die Mittel sind u.a. dafür vorgesehen, die rechtlichen Voraussetzungen für ein Bonus-Malus-System für
Tiefbauarbeiten im öffentlichen Straßenland zu prüfen.“
81240 Investitionen für die
1.709.000 235.000 1.944.000 1.819.000 160.000 1.979.000
verfahrensabhängige IKT-Technik
Verpflichtungsermächtigungen 1.100.000 219.000 1.319.000 650.000 --- 650.000
RNr. 1100 DB lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
In 2024: + 235.000 Euro
In 2025: + 160.000 Euro
VE 2024 + 219.000 Euro
2025: + 160.000 Euro
2026: + 59.000 Euro
Erläuterung:
Erstellung eines Wärmekatasters
Aufbau eines Fachverfahrens für das Wärmekataster gemäß gesetzlichem Auftrag. In dem digitalen Wärmekataster als zentrales Auskunftssystem über
Energie- und Wärmebedarfe, -verbräuche und –systeme werden planungsrelevante Wärmedaten zusammengetragen. Das System stellt überdies die
Auswertungsmöglichkeiten der Daten für den Zweck der Wärmeplanung zur Verfügung.
(Ansatz 2023: 0 Euro)
2024: + 235.000 Euro
2025: + 160.000 Euro
88401 Zuführung an das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt --- 25.001.000 25.001.000 --- 5.501.000 5.501.000
(SIWA)
RNr. 1100 DB lfd. Nr. 2 und 3 (CDU und SPD)
In 2024: + 25.000.000 Euro (lfd. Nr .2)
In 2025: + 5.000.000 Euro (lfd. Nr. 2)
In 2024: + 1.000 Euro (lfd. Nr. 3)
In 2025: + 501.000 Euro (lfd. Nr. 3)
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Erläuterung:
(lfd. Nr. 2)
Zuführung in Höhe von 7.000.000 Euro im Haushaltsjahr 2024 und 5.000.00 Euro im Haushaltsjahr 2025 an das SIWA für Baukostensteigerungen
ausschließlich im Deckungskreis (DK) 45 (Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur)
(verbindliche Erläuterung).
Ausgaben in Höhe von 18.000.000 Euro sind im Jahr 2024 dem SIWA für die Finanzierung des Ankaufs der Fähre Wannsee-Kladow für die BVG
zuzuführen (verbindliche Erläuterung).
(lfd. Nr. 3)
Insbesondere Sonderzuführungen von Kofinanzierungsmitteln sowie im Jahr 2025 Verstärkung der Mittel im SIWA per Sonderzuführung zur Errichtung
eines Hauses der Stadtnatur.
Für die im Haushaltsjahr 2022 erfolgte Sonderzuführung von 7.000.000 € an das SIWA zur Verstärkung der Mittel zur Realisierung von Ankäufen von
Grünflächen wird die durch verbindliche Erläuterung gegebene Zweckbindung aufgehoben. Die bereits sich im SIWA befindlichen Mittel von 7.000.000
Euro werden nun vollständig für das Haus der Stadtnatur verwendet (verbindliche Erläuterung).
97110 Verstärkungsmittel --- 8.661.000 8.661.000 --- 6.990.000 6.990.000
RNr. 1100 CB (NSL) lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

In 2024: + 8.661.000 Euro
In 2025: + 6.990.000 Euro
Neufassung der Erläuterung:
Zentrale Vorsorge für die Finanzierung von Maßnahmen der Hauptverwaltung zur Umsetzung der Beschlüsse des Sicherheitsgipfels, die zum Zeitpunkt
der Planaufstellung noch nicht hinreichend konkretisiert waren, u.a. für
- die Ausweitung des Angebots an Drogenkonsumräumen und die Verbesserung des Angebots für Beratungsmöglichkeiten,
- die Ausweitung des Park-/Kiezläufer-Programms,
- die Verstärkung der Drogenpräventionsarbeit an Schulen,
- die Stärkung der Ordnungsämter in den Bezirken.
Die Verstärkungsmittel können von der für Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nach Maßgabe des § 50 LHO als
Verstärkungsmittel zum Kopfkapitel der Einzelpläne Titel 97110 umgesetzt werden. Anschließend können die fachlich zuständigen Senatsverwaltungen
die Ansätze der sachlich in Betracht kommenden Titel in den Fachkapiteln nach Maßgabe des § 37 Absatz 6 LHO verstärken, um dort höhere Ausgaben
zu leisten. (verbindliche Erläuterung)
0705 Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt - Grundsatz -
54083 Leistungen für die öffentlichen
16.671.000 800.000 17.471.000 15.722.000 800.000 16.522.000
Toilettenanlagen
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 800.000 Euro
0710 Senatsverwaltung für Mobilität,
Verkehr, Klimaschutz und Umwelt -
Umweltpolitik, Kreislaufwirtschaft und
Immissionsschutz -
52112 Maßnahmen zur Lärmminderung im
1.500.000 7.750.000 9.250.000 1.500.000 4.750.000 6.250.000
Straßenland
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils - 250.000 Euro
RNr. 1100 DB lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
In 2024: + 8.000.000 Euro
In 2025: + 5.000.000 Euro
54010 Dienstleistungen 3.081.000 -300.000 2.781.000 3.074.000 -200.000 2.874.000
RNr. 1100 DB lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
In 2024: - 300.000 Euro
In 2025: - 200.000 Euro

Löschen der Sperrvermerke, da sie sich auf die zu verschiebenden IFF-Mittel beziehen
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68456 Zuschüsse zur Durchführung des
1.764.000 150.000 1.914.000 1.794.000 150.000 1.944.000
Freiwilligen Ökologischen Jahres
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
In 2024/2025 jeweils + 150.000 Euro

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
3.020.000 1.800.000 4.820.000 2.700.000 1.700.000 4.400.000
Zwecke im Inland
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.500.000 Euro
Zu Nr. 3
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 500.000 Euro auf 900.000 Euro
Zu Nr. 5
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 1.000.000 Euro auf 1.250.000 Euro

RNr. 1100 DB lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
In 2024: + 300.000 Euro
In 2025: + 200.000 Euro
Erhöhung der Sperrvermerke:
2024: + 300.000 Euro
2025: + 200.000 Euro
88308 Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen
des Berliner Programms für nachhaltige
30.643.000 -1.000.000 29.643.000 32.832.000 -1.500.000 31.332.000
Entwicklung II –BENE II- (Förderperiode
2021-2027)
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
In 2024: - 1.000.000 Euro
In 2025: - 1.500.000 Euro
89220 Zuschüsse an private Unternehmen im
Rahmen des Berliner Programms für
24.514.000 -1.000.000 23.514.000 26.265.000 -1.500.000 24.765.000
nachhaltige Entwicklung II -BENE II-
(Förderperiode 2021-2027)
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
In 2024: - 1.000.000 Euro
In 2025: - 1.500.000 Euro
0720 Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt - Integrativer
Umweltschutz -
54010 Dienstleistungen 8.222.000 100.000 8.322.000 7.717.000 100.000 7.817.000
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 100.000 Euro
Zu Nr. 11
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 100.000 Euro auf 200.000 Euro

54031 Beseitigung von
9.000.000 -200.000 8.800.000 8.800.000 -200.000 8.600.000
Bodenverunreinigungen
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
IN 2024/2025 jeweils - 200.000 Euro

Seite 29 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
67101 Ersatz von Ausgaben 2.350.000 4.647.000 6.997.000 2.350.000 5.247.000 7.597.000

RNr. 1100 BO lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
In 2024: + 700.000 Euro
In 2025: + 1.300.000 Euro
Zu Nr. 7:
In 2024 Erhöhung um 200.000 Euro auf 1.100.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 300.000 Euro auf 1.200.000 Euro
Zu Nr. 8:
In 2024 Erhöhung um 500.000 Euro auf 1.800.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 1.000.000 Euro auf 2.300.000 Euro

RNr. 1100 DB fd. Nr. 9 und 10 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 100.000 Euro (lfd. Nr. 9)
In 2024/2025: jeweils + 3.847.000 Euro (lfd. Nr. 10)
Erläuterung:

Zu Nr. 7 (lfd. Nr. 9):
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro
Neue Nr. 9 (lfd. Nr. 10):
"Für Betrieb und Unterhaltung der Landesnotbrunnen"
In 2024/2025 jeweils + 3.847.000 Euro
67189 Kostenersatz an Länder für das
900.000 -300.000 600.000 900.000 -300.000 600.000
Wasserspeichersystem LOHSA II
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
IN 2024/2025 jeweils - 300.000 Euro
0730 Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt - Verkehr -
42801 Entgelte der planmäßigen
14.921.000 412.000 15.333.000 15.518.000 425.000 15.943.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 DB lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
In 2024: + 412.000 Euro
In 2025: + 425.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen ab 2024:
+ 4,000 Stellenanteile E13
+ 1,000 Stellenanteile E14
52121 Maßnahmen zur Erhöhung der
1.000.000 3.000.000 4.000.000 1.000.000 3.000.000 4.000.000
Verkehrssicherheit
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
In 2024/2025 jeweils + 3.000.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:

Nach dem Satz „Es handelt sich insbesondere um den Bau zusätzlicher Fußgangüberwege (Weiterführung des sog. „Zebrastreifenprogramms“) und
die Einrichtung anderer Querungshilfen (z.B. Mittelinseln und Gestaltung frei einsehbarer Kreuzungen, sog. Gehwegvorstreckungen).“
wird folgender neuer Satz ergänzt:
„Insbesondere sollen die von den Bezirken im Zuge einer Rahmenvereinbarung an die Senatsverwaltung übertragenen Umsetzungen bereits
angeordneter Querungshilfen in einem Umfang von ca. 150 Stück (Stand: Oktober 2023) sowie auch temporäre Fußgängerüberwege finanziert werden.“
52122 Maßnahmen zur Verbesserung des
3.900.000 1.500.000 5.400.000 3.900.000 1.500.000 5.400.000
Fußverkehrs
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
In 2024/2025 jeweils + 1.500.000 Euro
Seite 30 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
52609 Thematische Untersuchungen 805.000 --- 805.000 705.000 --- 705.000

RNr. 1100 BO lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)
Ergänzung der Erläuterung:
Nach dem Satz „Darüber hinaus sollen gemäß Drucksache 19/0400 Untersuchungen für übergreifende verkehrliche Untersuchungen, z.B. in den
Räumen Nord-Ost und Süd-Ost, sowie das Verkehrskonzept 16. Bauabschnitt A 100 durchgeführt werden.“ wird folgender Satz ergänzt:
„Zudem soll untersucht werden, ob und wie in Kooperation mit Betreibern von Sammelanlagen (Parkhäuser u.a.) die Verlagerung von
Anwohnerparkplätzen vom öffentlichen Raum ermöglicht werden kann.“
54010 Dienstleistungen 2.500.000 20.000 2.520.000 2.500.000 --- 2.500.000

RNr. 1100 BO lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
In 2024: + 20.000 Euro
Zu Nr. 13:
In 2024 Erhöhung um 20.000 auf 200.000 Euro
Zu Nr. 25:
Neufassung: „Strategische Planung von Infrastrukturmaßnahmen“

54045 Leistungen des innerstädtischen ÖPNV 796.192.000 --- 796.192.000 845.126.000 --- 845.126.000
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)

Ergänzung der Erläuterung:
Nach dem vierten Anstrich „Tarifersatzleistungen für das VBB-Abo Azubi“ werden zwei neue Anstriche hinzugefügt:
- Maßnahmen zur Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen
- Einführung von Kiezbuslinien, u.a. in Blankenburg
RNr. 1100 DB lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
Erläuterung:
Folgender Satz ist in die Erläuterung vor
"Die Verpflichtungsermächtigung 2024 beinhaltet" einzufügen:
"Der Ansatz berücksichtigt zusätzliche Leistungen für den Veranstaltungsverkehr zur UEFA EURO 2024."
54053 Veranstaltungen 190.000 --- 190.000 180.000 --- 180.000

RNr. 1100 BO lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)
Zu Nr. 2:
Neu gefasst: „Veranstaltungen/Workshops im Rahmen verkehrspolitischer Zielsetzungen, nach Bedarf (z.B. Tag der Schiene, Sharing-Anbieter oder
andere Themen)“
54056 Leistungen für die
2.500.000 -412.000 2.088.000 2.500.000 -425.000 2.075.000
Verkehrsinformationszentrale Berlin
RNr. 1100 DB lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
In 2024: - 412.000 Euro
In 2025: - 425.000 Euro
54080 Leistungen des Regionalbahnverkehrs 114.622.000 --- 114.622.000 120.793.000 --- 120.793.000
Verpflichtungsermächtigungen 141.108.000 800.000 141.908.000 9.377.000 800.000 10.177.000

RNr. 1100 BO lfd. Nr.18 (CDU und SPD)
VE 2024: + 800.000 Euro
2026:
2027: + 800.000 Euro
2028:
2029:
2030:
VE 2025: + 800.000 Euro
2026:
2027:
2028:
2029: + 800.000 Euro
2030:
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Anpassung der Erläuterung:
Einfügung folgender Erläuterung nach dem Satz „Die darüber hinaus notwendigen Bestellungen von Leistungen zur Sicherstellung des innerstädtischen
ÖPNV werden beim Titel 54045 nachgewiesen.“:
„Finanzierung des Kulturzugs Berlin-Breslau (derzeit) mit 800.000 €, Federführung 2025 beim Land Berlin (jährlich im Wechsel mit Brandenburg)
(verbindliche Erläuterung).“
RNr. 1100 DB lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)
Erläuterung:

Folgender Satz ist in die Erläuterung vor dem letzten Absatz einzufügen:
"Der Ansatz berücksichtigt zusätzliche Leistungen sowohl für den Regionalverkehr von und zur Ostsee (sogenannter Ostseeverkehr), als auch für den
Kulturzug und den Veranstaltungsverkehr zur UEFA EURO 2024"
54081 Leistungen des S-Bahnverkehrs 613.988.000 --- 613.988.000 624.744.000 --- 624.744.000
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 19 (CDU und SPD)

Anpassung der Erläuterung:
Vor dem Satz „Außerdem berücksichtigt sind im Jahr 2024 die Kosten einer Verkehrserhebung im S-Bahn-Netz über 1 Mio. Euro.“ wird folgender Satz
neu eingefügt:
„Der Leistungsumfang umfasst zudem Maßnahmen zur Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen.“

RNr. 1100 DB lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
Erläuterung:
Folgender Satz ist in die Erläuterung vor dem letzten Absatz einzufügen:
"Der Ansatz berücksichtigt zusätzliche Leistungen für den Veranstaltungsverkehr zur UEFA EURO 2024"

54220 Vorbereitungskosten für den
4.200.000 200.000 4.400.000 4.450.000 300.000 4.750.000
schienengebundenen Nahverkehr
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 20 (CDU und SPD)
In 2024: + 200.000 Euro
In 2025: + 300.000 Euro
Zu Nr. 1:
In 2024 Erhöhung um 100.000 auf 1.100.000 Euro,
In 2025 Erhöhung um 150.000 auf 1.150.000 Euro
Zu Nr. 2:
In 2024 Erhöhung um 100.000 auf 1.100.000 Euro,
In 2025 Erhöhung um 150.000 auf 1.150.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Änderung der Formulierung
Alt: … Leistungsphasen 1 und 2…..
Neu: ….Leistungsphasen 0 und 1…..
Ergänzung des Absatzes um: „Ab Leistungsphase 2 werden die Mittel in Kapitel 0730 Titel 68253 nachgewiesen.“

54223 Vorbereitungskosten für den
580.000 --- 580.000 600.000 --- 600.000
Straßenbau
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 21 (CDU und SPD)
Anpassung der Erläuterung:
Der Anstrich „Grundlagenermittlungen für den Ausbau und Umbau von Straßen (Machbarkeitsstudien) und Vorplanungen für Verkehrsanlagen
(Leistungsphasen 1 und 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI)“ wird wie folgt ergänzt: „, u.a. Machbarkeitsstudie für die
Sanierung und Umgestaltung der Berliner Allee (B2).“

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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68213 Zuschuss an die BVG für sonstige
betriebsfremde Lasten und an die 300.000.000 -150.000.000 150.000.000 300.000.000 --- 300.000.000
Jobcenter
RNr. 1100 DE lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

In 2024: - 150.000.000 Euro
68235 Zuschuss an die Deutsche Bahn AG aus
Finanzierungsvereinbarungen für 59.169.000 --- 59.169.000 64.958.000 --- 64.958.000
Neubauvorhaben
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 22 (CDU und SPD)

Anpassung der Erläuterung:
Der Anstrich „Investitionsprogramm i2030 der Länder Berlin und Brandenburg mit der DB AG“ wird wie folgt ergänzt: „ (u.a. S75)“

- Es wird ein neuer zweiter Anstrich ergänzt: „zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung der Ostbahn.“
Die bisherigen Anstriche 2 und 3 werden zu den Anstrichen 3 und 4.

68253 Zuschüsse an die BVG für die Planung
12.000.000 1.500.000 13.500.000 19.000.000 4.000.000 23.000.000
von Neubauvorhaben
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 23 (CDU und SPD)
Anpassung der Erläuterung:
Der dritte Anstrich wird gestrichen und durch folgende Formulierung ersetzt:
„Für folgende Aus- und Neubauprojekte werden die begonnenen Planungen vorangetrieben und die Einleitung der Planfeststellungsverfahren
angestrebt: Mahlsdorf (62), Turmstraße-Jungfernheide (M5, M8, M10), Weißensee (Pasedagplatz)–Heinersdorf–S-Bhf. Pankow (12), Jungfernheide–
Urban Tech Republic–Schumacher Quartier. Nach erfolgreicher Überprüfung gilt dies auch für die Strecken: Alexanderplatz–Potsdamer Platz,
Warschauer Straße–Hermannplatz (M10) sowie die Verlängerung nach Blankenburger Süden (M2).“
RNr. 1100 lfd. Nr. 16 und 17 (CDU und SPD)

In 2024: + 500.000 Euro (lfd. Nr. 16)
In 2025: + 3.000.000 Euro (lfd. Nr. 16)
In 2024: + 1.000.000 Euro (lfd. Nr. 17)
In 2025: + 1.000.000 Euro (lfd. Nr. 17)
68357 Förderung des Wirtschaftsverkehrs 2.100.000 --- 2.100.000 2.100.000 300.000 2.400.000

RNr. 1100 BO lfd. Nr. 24 (CDU und SPD)
In 2025: + 300.000 Euro

Zu Nr. 1:
In 2025 Erhöhung um 300.000 auf 1.500.000 Euro
Zu Nr. 2:
neu gefasst:
„Neue Ansätze nachhaltiger Mobilität, u.a. Studie zum Schienengüterverkehr“
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
12.048.000 3.950.000 15.998.000 13.906.000 5.050.000 18.956.000
Zwecke im Inland
Verpflichtungsermächtigungen 2.630.000 5.000.000 7.630.000 2.690.000 5.000.000 7.690.000
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 25 (CDU und SPD)
In 2024: - 3.050.000 Euro
In 2025: - 2.950.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 2:
In 2024/2025 jeweils Absenkung um 150.000 Euro auf 150.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Zu Nr. 3:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 100.000 Euro auf 280.000 Euro
Zu Nr. 5:
In 2024 Absenkung um 3.000.000 Euro auf 0 Euro
In 2025 Absenkung um 2.900.000 Euro auf 100.000 Euro

RNr. 1100 -- lfd. Nr. 18, 19 und 20 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 2.000.000 Euro (lfd. Nr. 18)
In 2024/2025: jeweils + 1.000.000 Euro (lfd. Nr. 19)
In 2024/2025: jeweils + 5.000.000 Euro (lfd. Nr. 20)
VE 2024: + 5.000.000 Euro (lfd.Nr. 20)
2025: + 2.500.000 Euro
2026: + 2.500.000 Euro
VE 2025: + 5.000.000 Euro (lfd.Nr. 20)
2026: + 2.500.000 Euro
2027: + 2.500.000 Euro
Erläuterung:
(lfd. Nr. 18)
Ergänzung Erläuterung: "Ausgaben in Höhe von jeweils 2.000.000 € in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 sind für das Pilotprojekt Wassertaxi in
Spandau vorgesehen."
(lfd. Nr. 19)
Ergänzung Erläuterung: „Ausgaben in Höhe von jeweils 1.000.000 € sind für ein Ausbildungsprogramm für Busfahrerinnen und -fahrer einschließlich
einer Führerscheinprämie vorgesehen.“
(lfd. Nr. 20)
Ergänzung der Erläuterungen:
"Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils 5.000.000 € sind für die Aufnahme des Testbetriebs der Goerzbahn für den
Personenverkehr vorgesehen."
RNr. 1100 DT Lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024: - 1.000.000 Euro
Erläuterungsanpassung:
Ausgaben i.H.v. 4.000.000 Euro in 2024 und 5.000.000 Euro in 2025 sowie Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. jeweils 5.000.000 Euro in den Jahren
2024 und 2025 sind für die Aufnahme des Testbetriebes der Goerzbahn für den Personenverkehr vorgesehen.
72018 Verbesserung der
200.000 --- 200.000 200.000 --- 200.000
Umsteigebeziehungen im ÖPNV
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 26 (CDU und SPD)
Anpassung der Erläuterung:
Die bisherige Erläuterung wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:

„Die Mittel dienen der Finanzierung der Überdachung des Umsteigebereichs zwischen S-Bahnhof Charlottenburg und U-Bahnhof Wilmersdorfer Straße
am Stuttgarter Platz. Zukünftig werden Maßnahmen zur Verbesserung der Umsteigebeziehung im ÖPNV im Kapitel 0730, Titel 89102 ausgewiesen.“
72019 Barrierefreier Ausbau von
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Bushaltestellen
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 27 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Der Satz „Es ist vorgesehen, die weitere Ausstattung der Bushaltestellen mit „Kasseler Borden“, Blindenleiteinrichtungen und Buskaps aus Mitteln des
Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) fortzuführen.“ wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:
„Es stehen zudem Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) zur Verfügung.“
Der Wegfallvermerk wird gestrichen
Neu:
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei der Obergruppe 72 der Kapitel 0730 und 0740. Die Ausgaben
unterliegen außerdem der Deckungsfähigkeit nach § 20 Abs. 1 LHO.
Seite 34 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
81279 Geräte, technische Einrichtungen,
100.000 100.000 200.000 100.000 -100.000 ---
Ausstattungen
Verpflichtungsermächtigungen 200.000 -200.000 --- --- --- ---
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 28 (CDU und SPD)
In 2024: + 100.000 Euro
In 2025: - 100.000 Euro
VE 2024: -200.000 Euro

Nach der bisherigen Titelerläuterung werden folgende Sätze ergänzt:
„Die Mittel können den Bezirken zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden. Der Titel wird in 2024 erhöht, um mehr Dialog-Displays zu
beschaffen. Ab 2025 werden die Mittel für Dialog-Displays im Kapitel 2707, Titel 81279 ausgewiesen.“
89112 Anteil Berlins am zweigleisigen Ausbau
der Stettiner Bahn zwischen 10.000.000 -4.000.000 6.000.000 15.000.000 -6.000.000 9.000.000
Angermünde und Stettin
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 29 (CDU und SPD)
In 2024: - 4.000.000 Euro
In 2025: - 6.000.000 Euro
0740 Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt - Tiefbau -
52102 Unterhaltung von Brücken, Tunnel- und
Ingenieurbauwerken im Zuge von 20.000.000 500.000 20.500.000 25.800.000 500.000 26.300.000
Straßen und Wegen
RNr. 1100 DB lfd. Nr.21 (CDU und SPD)

In 2024/2025: Jeweils + 500.000 Euro
52103 Unterhaltung baulicher Anlagen des
Wasserstraßenbaus und der 9.300.000 --- 9.300.000 9.300.000 --- 9.300.000
Wasserwirtschaft
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 30 (CDU und SPD)

Anpassung der Erläuterung:
Nach dem Satz „Zur Gestaltung der Ufer im Rahmen einer Uferwegekonzeption (Beschluss des Abgeordnetenhauses, Drucksache 18/3883 zur
Erstellung eines Uferwegekonzeptes) und zur Erreichung der europaweit abgestimmten Bewirtschaftungsziele wie der Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL).“
wird folgender neuer Satz eingefügt:
„Die Maßnahmen sollen die Anforderungen der WRRL berücksichtigen und entsprechende Vorkehrungen sollen nachgewiesen werden.“
68228 Zuschüsse zur Koordinierung,
Vorbereitung und Umsetzung von 3.495.000 --- 3.495.000 3.495.000 --- 3.495.000
Radverkehrsprojekten
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 31 (CDU und SPD)
Erläuterung:
Es wird nach dem letzten Anstrich „Betrieb und Unterhalt von Fahrradzählstellen“
ein neuer achter Anstrich ergänzt:
Herstellung einer Veloroute in der Hufelandstraße/Bötzowstraße (Pankow) (1.000.000 Euro) und Sanierungsmaßnahme des Radwegs in der
Transvaalstraße (Mitte)
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
600.000 50.000 650.000 600.000 150.000 750.000
Zwecke im Inland
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 32 (CDU und SPD)
In 2024: + 50.000 Euro
In 2025: + 150.000 Euro

Seite 35 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
72014 Neubau von elektrischen
10.000.000 479.000 10.479.000 10.000.000 599.000 10.599.000
Straßenbeleuchtungsanlagen
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 33 (CDU und SPD)
In 2024: + 479.000 Euro
In 2025: + 599.000 Euro
72776 Technische Erneuerung der
Überbauung Schlangenbader Straße 2.500.000 1.500.000 4.000.000 2.500.000 5.000.000 7.500.000
(ÜBS)
Verpflichtungsermächtigungen --- 30.000.000 30.000.000 --- 30.000.000 30.000.000
RNr. 1100 DB lfd. Nr. 22 CDU und SPD)

In 2024: + 1.500.000 Euro
In 2025: + 5.000.000 Euro
VE 2024 + 30.000.000 Euro
2026: + 30.000.000 Euro
VE 2025 + 30.000.000 Euro
2026: + 30.000.000 Euro
72823 Neubau der Uferbefestigung
637.000 --- 637.000 500.000 --- 500.000
Bonhoefferufer (Spree)
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 34 (CDU und SPD)
Anpassung der Erläuterung:
Nach dem Satz „Die Baumaßnahme soll weitergeführt werden.“
wird folgender neuer Satz eingefügt: „Die Maßnahmen sollen die Anforderungen der WRRL berücksichtigen und entsprechende Vorkehrungen sollen
nachgewiesen werden.“
72830 Neubau der Uferbefestigung der Spree-
Oder-Wasserstraße (SOW) von
500.000 1.000.000 1.500.000 500.000 5.000.000 5.500.000
Mühlendammschleuse (km 17,8) bis zur
Elsenbrücke (km 22,0)
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 35 (CDU und SPD)
Anpassung der Erläuterung:
Nach dem Satz „Im Hinblick auf den baulichen Zustand der Uferwände und zur Vermeidung möglicher Folgeschäden für die angrenzenden Landflächen
ist entsprechend der daraus resultierenden Dringlichkeit die Maßnahme umzusetzen.“ Wird folgender neuer Satz eingefügt:
„Die Maßnahmen sollen die Anforderungen der WRRL berücksichtigen und entsprechende Vorkehrungen sollen nachgewiesen werden.“
RNr. 1100 DB lfd. Nr. 23 (CDU und SPD)
In 2024: + 1.000.000 Euro
In 2025: + 5.000.000 Euro
72849 Neubau der Uferbefestigung der Spree-
Oder-Wasserstraße (SOW) von
1.500.000 --- 1.500.000 3.000.000 --- 3.000.000
Schleuse Charlottenburg (km 6,5) bis
Humboldthafen
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 36 (CDU und SPD)
Ergänzung der Erläuterung:
Nach dem Satz „Die Baumaßnahme soll weitergeführt werden.“
folgt ein neuer Satz: „Die Maßnahmen sollen die Anforderungen der WRRL berücksichtigen und entsprechende Vorkehrungen sollen nachgewiesen
werden.“

Seite 36 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
0750 Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt - Klimaschutz,
Naturschutz und Stadtgrün -
52140 Maßnahmen des Naturschutzes und der
1.630.000 400.000 2.030.000 1.600.000 900.000 2.500.000
Landschaftspflege
RNr. 1100 DB lfd. Nr. 24 (CDU und SPD)
In 2024: + 400.000 Euro
In 2025: + 900.000 Euro
Erläuterung:
In der Erläuterung wird eine neue Nr. 6 hinzugefügt:
"6. Renaturierung der Moore"

54010 Dienstleistungen 2.510.000 36.000 2.546.000 2.531.000 36.000 2.567.000
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 37 (CDU und SPD)

In 2024/2025 jeweils + 36.000 Euro
Zu Nr. 15:
In 2024 Erhöhung um 36.000 auf 223.000 Euro,
In 2025 Erhöhung um 36.000 auf 221.000 Euro
54053 Veranstaltungen 30.000 50.000 80.000 30.000 50.000 80.000

RNr. 1100 BO lfd. Nr. 38 (CDU und SPD)
In 2024/2025 jeweils + 50.000 Euro

Neuer Satz 2: „Zudem ist eine Veranstaltungsreihe zur kommunalen Wärmeplanung vorgesehen.“
68203 Zuschuss an die Grün Berlin GmbH 47.465.000 -1.006.000 46.459.000 53.000.000 -1.373.000 51.627.000

RNr. 1100 BO lfd. Nr. 39 (CDU und SPD)
In 2024: - 1.006.000 Euro
In 2025: - 1.373.000 Euro
Erläuterung:

Nach dem Satz: „Die veranschlagten Mittel dienen der anteiligen Deckung der Kosten der originären Aufgaben im Rahmen des Anlagen- und
Liegenschaftsmanagements sowie der Personal- und Sachkosten der Grün Berlin GmbH auf Grundlage ihres Gesellschaftsvertrages.“
wird folgender neuer Satz eingefügt:
Die Mittel für Grün Berlin sind so zu verwenden, dass der Natur- und Klimaschutz bei der Pflege und Schaffung von Grünanlagen und der Schutz und
die Förderung der Biologischen Vielfalt im Sinne der Ergebnisse der 15. Weltnaturkonferenz von Montreal (Dez 2022) zum Ziel gemacht wird, um eine
Trendwende im Artenschutz zu erreichen
68282 Zuschüsse im Rahmen der Strategie
5.110.000 3.400.000 8.510.000 4.876.000 3.900.000 8.776.000
Stadtlandschaft
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 40 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 400.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 7:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 400.000 Euro auf 1.400.000 Euro
RNr. 1100 DB lfd. Nr. 25 (CDU und SPD)

In 2024: + 3.000.000 Euro
In 2025: + 3.500.000 Euro
Erläuterung:
zu Nr. 7:
In 2024 Erhöhung um 3.000.000 auf 4.000.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 3.500.000 auf 4.500.000 Euro
Seite 37 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68501 Zuschüsse an die Stiftung Naturschutz 6.521.000 150.000 6.671.000 6.780.000 150.000 6.930.000

RNr. 1100 BO lfd. Nr. 41 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 150.000 Euro

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
4.379.000 719.000 5.098.000 4.430.000 986.000 5.416.000
Zwecke im Inland
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 42 (CDU und SPD)
In 2024: + 719.000 Euro
In 2025: + 986.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 6:
In 2024 Erhöhung um 9.700 Euro auf 139.690 Euro
In 2025 Erhöhung um 5.500 Euro auf 129.390 Euro
Zu Nr. 10:
In 2024 Erhöhung um 6.800 Euro auf 200.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 4.300 Euro auf 200.000 Euro
Zu Nr. 11:
In 2024 Erhöhung um 3.000 Euro auf 44.700 Euro
In 2025 Erhöhung um 3.000 Euro auf 45.200 Euro
Zu Nr. 12:
In 2024 Erhöhung um 7.000 Euro auf 109.500 Euro
In 2025 Erhöhung um 7.000 Euro auf 110.800 Euro
Zu Nr. 15:
In 2024 Erhöhung um 8.800 Euro auf 60.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 8.100 Euro auf 60.000 Euro
Zu Nr. 16:
In 2024 Erhöhung um 50.000 Euro auf 101.200 Euro
In 2025 Erhöhung um 50.000 Euro auf 101.900 Euro
Zu Nr. 18:
In 2024 Erhöhung um 3.700 Euro auf 80.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 28.100 Euro auf 80.000 Euro
Zu Nr. 19:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 30.000 Euro auf 40.000 Euro
Neue Nr. 21:
Stärkung der Wildtierstation des NABU Berlin e.V.
In 2024 100.000 Euro
In 2025 150.000 Euro
Neue Nr. 22:
Wildtierkompetenzzentrum Berlin
In 2024 500.000 Euro
In 2025 700.000 Euro
89145 Zuschuss an die Grün Berlin GmbH für
17.500.000 -550.000 16.950.000 24.970.000 -550.000 24.420.000
Investitionen
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 43 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils - 550.000 Euro
89374 Zuschuss an die Grün Berlin Stiftung
12.000.000 -500.000 11.500.000 12.000.000 -500.000 11.500.000
für Investitionen
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 44 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils - 500.000 Euro

Seite 38 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
89437 Zuschüsse für Investitionen der Stiftung
--- --- --- 500.000 --- 500.000
Naturschutz
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 45 (CDU und SPD)
In 2025: + 500.000 Euro

RNr. 1100 DB lfd. Nr. 26 (CDU und SPD)

In 2025: - 500.000 Euro
Erläuterung:
entfällt
0751 Berliner Forsten

54109 Mischwaldprogramm 1.600.000 200.000 1.800.000 1.600.000 200.000 1.800.000
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 46 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 200.000 Euro
0770 Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt - Integratives
Verkehrsmanagement -
52121 Maßnahmen zur Erhöhung der
1.000.000 1.000.000 2.000.000 1.000.000 1.000.000 2.000.000
Verkehrssicherheit
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 47 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.000.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
08 Kultur und Gesellschaftlicher
Zusammenhalt

0800 Senatsverwaltung für Kultur und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt -
Politisch-Administrativer Bereich und
Service -
97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 1100 CB (NSL) (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.000 Euro

0810 Senatsverwaltung für Kultur und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt -
Kultur -
52609 Thematische Untersuchungen 910.000 -138.000 772.000 933.000 -88.000 845.000
RNr. 1100 BA lfd. Nr.1 (CDU und SPD)

In 2024: - 138.000 Euro
In 2025: - 88.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
„Mehr in 2025 i. H. v. 50.000 Euro für den Beteiligungsprozess für ein Kulturfördergesetz"
54053 Veranstaltungen 365.000 50.000 415.000 365.000 50.000 415.000

RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024/2025: + 50.000 Euro

68123 Ehrungen, Preise 948.000 -500.000 448.000 834.000 -500.000 334.000
RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)

In 2024: - 500.000 Euro
In 2025: - 500.000 Euro
Der Teilansatz 4 (nein:6) (Jazz Preis / jährliche Verleihung/ Tag der Clubkultur) wird wie folgt angepasst:
2024/2025: je - 500.000 auf 18.000 Euro
68208 Zuschuss an die Stiftung Topographie
4.918.000 -200.000 4.718.000 5.032.000 -200.000 4.832.000
des Terrors
RNr. 1100 BA lfd. Nr.13 (CDU und SPD)
In 2024/2025 jeweils - 200.000 Euro
68246 Zuschuss an das Maxim Gorki Theater 17.646.000 1.000.000 18.646.000 17.987.000 1.000.000 18.987.000

RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 1.000.000 Euro

68303 Zuschüsse für Veranstaltungen 1.984.000 100.000 2.084.000 1.986.000 100.000 2.086.000

RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 100.000 Euro
Zu Nr. 8:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 100.000 auf 380.000 Euro.

68320 Zuschuss an die Kulturprojekte Berlin
6.726.000 -100.000 6.626.000 6.846.000 -100.000 6.746.000
GmbH
RNr. 1100 BA lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils - 100.000 Euro
Seite 40 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68321 Zuschuss an die Schaubühne 21.224.000 --- 21.224.000 21.756.000 1.250.000 23.006.000

RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 18
In 2025: + 1.250.000 Euro

In der Erläuterung wird nach dem Satz „Mehr i. H. v. 100.000 € in 2025 gegenüber 2023 für die Vorsorge Probebühne“ der Satz “Mehr i. H. v. 1.250.000
€ für das Probebühnenzentrum Schaubühne am Lehniner Platz“ eingefügt.
68322 Zuschüsse an sonstige Privattheater 17.065.000 -547.000 16.518.000 17.265.000 -547.000 16.718.000

RNr. 1100 BA lfd. Nr.8 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils - 797.000 Euro
Zu Nr. 4
Streichung

RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 19 (CDU und SPD)

In 2024/2025: je + 250.000 Euro
Anpassung der Erläuterungen:
TA 9 (Sophiensäle)
2024: + 250.000
2025: + 250.000
68327 Zuschuss an die Berliner Ensemble
19.309.000 258.000 19.567.000 19.582.000 496.000 20.078.000
GmbH
RNr. 1100 BA lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
In 2024: + 258.000 Euro
In 2025. + 496.000 Euro
68329 Sonstige Zuschüsse an Bühnen und
1.988.000 200.000 2.188.000 1.990.000 200.000 2.190.000
Tanz
RNr. 1100 BA lfd. Nr.10 (CDU und SPD)
Zu Nr. 3 Ergänzung
Im Ansatz enthalten sind 70.000 Euro ab 2024 für „Making a difference“ und 180.000 Euro für die "RambaZamba gGmbH".
RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 20 (CDU und SPD)

In 2024/2025: + 200.000 Euro
Anpassung der Erläuterungen wie folgt:
TA 2 (Sonstige Maßnahmen im Bereich Tanz)
2024: + 200.000
2025: + 200.000
Im Fließtext wird unter „Zu 2.“ Hinter den Satz „Davon 275.000 € für sonstige Maßnahmen im Bereich Tanz für Tanz für junges Publikum. Der Satz
„Mehr i. H. v. 200.000 € in 2024 und 2024 für „Thema Tanzbüro““
68342 Zuschüsse zur Förderung von
5.446.000 1.525.000 6.971.000 5.579.000 1.525.000 7.104.000
Unterhaltungstheatern
RNr. 1100 BA lfd. Nr.11 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.275.000 Euro
Ersetzung der bestehenden Tabelle mit einer neuen Tabelle
Nr. 1 "Komödie am Kudamm"
In 2024: 1.224.910 Euro
In 2025: 1.283.610 Euro
Nr. 2 "Renaissance Theater"
In 2024: 2.659.130 Euro
In 2025: 2.711.530 Euro
Seite 41 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Nr. 3 "Schlosspark Theater"
In 2024 Erhöhung um 300.000 auf 1.235.840 Euro,
In 2025 Erhöhung um 300.000 auf 1.258.340 Euro
Nr. 4 "Panda Plattforma"
In 2024/2025: jeweils 350.000 Euro
Nr. 5 "Chamäleon Theater"
In 2024/2025 Erhöhung um 50.000 auf 170.000 Euro
Nr. 6 "Wintergarten Varieté"
In 2024/2025 Erhöhung um 50.000 auf 170.000 Euro
Nr. 7 "Tipi am Kanzleramt"
In 2024/2025 Erhöhung um 50.000 auf 170.000 Euro
Nr. 8 "Bar jeder Vernunft"
In 2024/2025 Erhöhung um 50.000 auf 170.000 Euro
Nr. 9 "Kriminaltheater"
In 2024/2025 Erhöhung um 50.000 auf 170.000 Euro
Nr. 10 "Prime Time Theater"
In 2024/2025 Erhöhung um 125.000 auf 275.000 Euro
Nr. 11 "Die Stachelschweine"
In 2024/2025: jeweils 50.000 Euro
Nr. 12 "Theater Distel"
In 2024/2025: jeweils 50.000 Euro
Nr. 13 "Quatsch Comedy Club"
In 2024/2025: jeweils 25.000 Euro

RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)
In 2024/2025: + 250.000 Euro

Anpassung der Erläuterung
TA 5, Chamäleon Theater
2024: - 48.000
2025: - 48.000
TA 6, Wintergarten Varieté
2024: - 48.000
2025: - 48.000
TA 7, Tipi am Kanzleramt
2024: - 48.000
2025: - 48.000
TA 8, Bar jeder Vernunft
2024: - 48.000
2025: - 48.000
TA 9, Kriminaltheater
2024: - 48.000
2025: - 48.000
TA 10 (Prime Time Theater)
2024: + 250.000
2025: + 250.000
TA 11, Stachelschweine
2024: + 72.000
2025: + 72.000
TA 12, Theater Distel
2024: + 72.000
2025: + 72.000
TA 13, Quatsch Comedy Club
2024: + 97.000
2025: + 97.000
68362 Zuschuss an die Tanzcompagnie cie.
972.000 75.000 1.047.000 994.000 75.000 1.069.000
toula limnaios
Verpflichtungsermächtigungen --- --- --- --- 2.116.000 2.116.000
RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 21 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 75.000 Euro
Seite 42 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
VE 2025: + 2.116.000 Euro
2026: + 1.047.000 Euro
2027: + 1.069.000 Euro
68417 Zuschüsse im Rahmen des
2.390.000 250.000 2.640.000 2.640.000 250.000 2.890.000
Projektfonds Kulturelle Bildung
RNr. 1100 CK lfd. Nr. 1 (Die Linke)
In 2024/2025: jeweils + 250.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
Mehr ab 2024 i. H. v. 250.000 Euro für die Fortführung des KinderKulturMonats.“

68522 Zuschuss an die Stiftung Preußischer
39.202.000 7.500.000 46.702.000 41.204.000 7.500.000 48.704.000
Kulturbesitz
RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 22 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 7.500.000 Euro
68529 Zuschuss an die Berliner Symphoniker 209.000 100.000 309.000 213.000 100.000 313.000
RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 26 (CDU und SPD)

In 2024/2025: je + 100.000 Euro

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
30.190.000 -2.125.000 28.065.000 28.515.000 -1.940.000 26.575.000
Zwecke im Inland
RNr. 1100 BA lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2024: - 2.825.000 Euro
In 2025: -2.640.000 Euro
Zu Nr. 5:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 75.000 Euro auf 320.000 Euro
Zu Nr. 12:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 20.000 Euro auf 60.000 Euro
Zu Nr. 17:
In 2024/2025 jeweils Absenkung um 1.800.000 auf 1.200.000 Euro
Zu Nr. 22:
In 2024 Absenkung um 895.000 auf 14.113.000 Euro
In 2025 Absenkung um 860.000 auf 14.158.000 Euro
Zu Nr. 25:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 75.000 auf 275.000 Euro
Zu Nr. 27:
In 2024/2025 jeweils Absenkung um 250.000 auf 1.000.000 Euro
Zu Nr. 28:
In 2024 Erhöhung um 100.000 auf 457.500 Euro
In 2025 Erhöhung um 100.000 auf 465.113 Euro
Zu Nr. 36:
In 2024 Absenkung um 150.000 auf 350.000 Euro
RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 4 (CDU und SPD) und

In 2024/2025: + 500.000 Euro
Zu Nr. 7:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 500.000 auf 1.480.000 Euro.
RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)

Im Fließtext zum TA 34 (classical next) wird hinter den Satz "Mehr in 2024 i. H. v. 1.000.000 € aufgrund Einführung des Festivalformats "Classical
next"." wie folgt eingefügt: "Auch für den Ankauf von Rechten/ Festbetragsfinanzierung (verbindliche Erläuterung)"
Im Fließtext zum TA 35 (Listen to Berlin Award) wird hinter den Satz
Seite 43 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
"Mehr ab 2024 i. H v. 500.000 € aufgrund Einführung der Förderung „listen to Berlin award“." wie folgt eingefügt: "Festbetragsfinanzierung (verbindliche
Erläuterung)."
RNr. 1100 CC lfd. Nr. 1 (Bündnis 90/Die Grünen)

In 2024/2025: jeweils + 200.000 Euro
Zu Nr. 19
In 2024/2025 jeweils + 200.000 Euro
68573 Sonstige Zuschüsse an Museen 5.640.000 780.000 6.420.000 5.792.000 2.280.000 8.072.000

RNr. 1100 BA lfd. Nr.14 (CDU und SPD)
In 2024/2025 jeweils + 160.000 Euro

Zu Nr. 5
In 2024 Erhöhung um 100.000 auf 846.440 Euro,
In 2025 Erhöhung um 100.000 auf 858.140 Euro
Zu Nr. 16
In 2024/2025 jeweils Erhöhung von 0 auf 60.000 Euro
RNr. 1100 DH-1 lfd. Nrn. 23 und 24 (CDU und SPD)

In 2024: + 620.000 Euro
In 2025: + 2.120.000 Euro
davon RNr. 1100 DH lfd. Nr. (23):
Anpassung der Tabelle:
TA 16: Blindenmuseum:
2024: + 60.000
2025: + 60.000
davon RNr. 1100 DH lfd. Nr. (24):
Anpassung des Teilansatzes 15 (Computerspielmuseum):
2024: + 60.000
2025: + 60.000
Bildung eines neuen Teilansatzes 18:
„Migrationsmuseum“
2024: + 500.000
2025: + 2.000.000
Unter der Auflistung der tabellarischen Teilansätze wird hinter den Absatz „Mindestlohn Volontäre
Mehr in Höhe von insgesamt 100.000 € ab 2024 ggü. 2023 für den Ausgleich Mindestlohn Volontärinnen und Volontäre, darunter 30.000 durch
Umsetzung von Mitteln aus Titel 68573 TA 2. Für die Einrichtungen, die Zuschüsse von mehr als 100.000 € erhalten, sind im Anschluss an das Kapitel
0810 Wirtschaftsplanübersichten
ausgewiesen.“ folgender neuer Teil eingefügt:
„Migrationsmuseum.
Bei den ausgewiesenen Mitteln handelt es sich um Vorbereitungsmittel zuerst für ein Dokumentationszentrum und im Nachgang für das Museum.“
68575 Sonstige Zuschüsse an Chöre und
2.218.000 270.000 2.488.000 2.231.000 270.000 2.501.000
Orchester
RNr. 1100 BA lfd. Nr.15 (CDU und SPD)
In 2024/2025: + 220.000 Euro
Zu Nr. 3
In 2024 Erhöhung um 70.000 auf 391.755 Euro,
In 2025 Erhöhung um 70.000 auf 396.581 Euro
Zu Nr. 5
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 100.000 auf 400.000 Euro
Zu Nr. 6
In 2024 Erhöhung um 50.000 auf 102.250 Euro,
In 2025 Erhöhung um 50.000 auf 103.011 Euro
RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 25 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 50.000 Euro
Seite 44 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Anpassung der Erläuterung:
TA 6 (lautten compagney BERLIN GbR)
2024: + 50.000
2025. + 50.000
68577 Sonstige Zuschüsse an Einrichtungen
10.942.000 3.089.000 14.031.000 11.832.000 3.537.000 15.369.000
der bildenden Kunst
RNr. 1100 BA lfd. Nr.16 (CDU und SPD)
In 2024: + 799.000 Euro
In 2025: + 1.247.000 Euro
Zu Nr. 6
In 2024: Erhöhung um 870 auf 2.391.490 Euro
In 2025: Erhöhung um 190.840 auf 2.630.160 Euro
Zu Nr. 9
In 2024 Erhöhung um 400.000 auf 1.230.290 Euro
In 2025 Erhöhung um 400.000 auf 1.242.410 Euro
Zu Nr. 12
In 2024 Erhöhung um 200.000 auf 1.304.930 Euro
In 2025 Erhöhung um 200.000 auf 1.323.430 Euro
Zu Nr. 13
In 2024 Erhöhung um 48.130 auf 128.130 Euro
In 2025 Erhöhung um 156.160 auf 236.160 Euro
Neue Nr. 15:
"Fair Share"
In 2024/2025 jeweils + 150.000 Euro
Neue Nr. 16:
"Vertrauensstelle bildende Kunst"
In 2024: 0 Euro
In 2025: + 150.000 Euro
RNr. 1100 DH-1 lfd. Nrn. 27, 28 und 29 (CDU und SPD)
In 2024/2025: + 2.290.000 Euro
davon RNr. 1100 DH lfd. Nr. 27:
Ergänzung der Erläuterung:
TA 14 (Projekte in Jugendkunstschulen)
2024: + 1.200.000
2025: + 1.200.000
Einfügung eines zweiten Satzes im Fließtext unter der Rubrik „Projekte in Jugendkunstschulen.“:
„Mehr i. H. v. 1.200.000 € in 2024 und 1.200.000 € in 2025 zur Unterstützung von Projekten der Jugendkunstschulen zur Anpassung der Honorare für
die Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen.“
davon RNr. 1100 DH lfd. Nr. 28:
Anpassung der Erläuterung:
TA 6 (Kulturwerk des Berufsverbandes Bildender Künstler Berlins GmbH):
2024: + 90.000
2025: + 90.000
davon RNr. 1100 DH lfd. Nr. 29:
Anpassung der Erläuterung:
TA 10 (c/o Berlin)
2024: + 1.000.000
2025: + 1.000.000
68578 Sonstige Zuschüsse an Einrichtungen
5.483.000 300.000 5.783.000 5.543.000 320.000 5.863.000
der Literatur
RNr. 1100 BA lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)
In 2024: + 300.000 Euro
In 2025: + 320.000 Euro
Zu Nr. 6:
In 2024 Erhöhung um 100.000 Euro auf 379.000 Euro,
In 2025 Erhöhung um 100.000 Euro auf 382.050 Euro.
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Neue Nr. 9 "Förderung der freien Literaturszene/Lesereihenförderung":
In 2024: 200.000 Euro,
In 2025: 220.000 Euro.
68604 Zuschüsse an freie Gruppen ohne
--- 3.650.000 3.650.000 --- 3.650.000 3.650.000
eigene Spielstätten
Verpflichtungsermächtigungen --- 7.800.000 7.800.000 --- --- ---
RNr. 1100 BA lfd. Nr. 18 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 3.600.000 Euro
Anfügung einer Tabelle mit folgenden Teilansätzen:

1. Nico & the Navigators
2024/2025: je 650.000 Euro
2. She She Pop
2024/2025: je 400.000 Euro
3. Gob Squad Arts Collective
2024/2025: je 400.000 Euro
4. Rimini Protokoll
2024/2025: je 400.000 Euro
5. andcompany&Co
2024/2025: je 250.000 Euro
6. Constanza Macras/Dorky Park
2024/2025: je 1.250.000 Euro
7. Solistenensemble Kaleidoskop
2024/2025: je 250.000 Euro

RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)

In 2024/2025: je + 50.000 Euro
VE 2024 + 7.800.000 Euro
2026: + 3.600.000 Euro
2027: + 3.600.000 Euro
Anpassung der Erläuterung wie folgt:
zu Nr. 7. (Solistenensemble Kaleidoskop):
2024/2025: je + 50.000 auf 300.000 Euro
68605 Musik, Festivals und Clubkultur --- 1.600.000 1.600.000 --- 1.600.000 1.600.000
RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)

In 2024/2025: + 1.600.000 Euro
Bildung einer Tabelle mit einem Teilansatzes 1 „Musikfestivals/BMC“ in Tabellenform mit folgendem Ansatz:
2024: 950.000
2025: 950.000
Und einem Teilansatze 2 „Förderung der Clubkultur/Clubkommission“ mit folgendem Ansatz:
2024: 650.000
2025: 650.000
Unter der Tabelle wird ein Fließtext eingefügt:
„1. Musikfestivals. Die Mittel sind wie folgt vorgesehen für:
100.000 € in 2024 und 2024 für das Jugendmusikfestival der BMC, 100.000 € in 2024 und 2025 für das Atonal Festival, 500.000 € in 2024 und 2025 für
neue Festival-Formate und 250.000 € in 2024 und 2025 für das Xjazz Festival.
2. Förderung der Clubkultur/Clubkommission. Die Mittel sind wie folgt vorgesehen für:
550.000 € in 2024 und 2025 für den Tag der Clubkultur/Preisgelder und 100.000 € in 2024 und 2025 für die Förderung der Clubkommission.“

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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68610 Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten
14.881.000 -1.515.000 13.366.000 16.365.000 -1.515.000 14.850.000
freier Gruppen
RNr. 1100 AB lfd. Nr.4 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils - 1.785.000 Euro
Zu Nr. 3

In 2024 Absenkung um 1.785.000 auf 6.120.340 Euro,
In 2025 Absenkung um 1.785.000 auf 6.237.700 Euro

RNr. 1100 DH-1 lfd. Nrn. 9, 10, 11 (CDU und SPD)
In 2024: + 270.000 Euro
In 2025: + 270.000 Euro
RNr. 1100 DH lfd. Nr. 9:

Anpassung der Erläuterung
TA 3 (Darstellende Künste/Tanz)
2024: + 200.000
2025: + 200.000
In den Fließtext der Erläuterung zu „Darstellende Künste/Tanz“ wird folgender Satz eingefügt „Mehr i. H. v. 200.000 € in 2024 und 2025 für Berlin Ballet
Company.“
RNr. 1100 DH lfd. Nr. 10:
Im Fließtext zum Teilansatz 2 (Musik (Jazz und Ernste Musik) werden im dritten Satz die Worte „in der Alten Münze“ ersatzlos gestrichen.
RNr. 1100 DH lfd. Nr. 11:
Anpassung des Teilansatzes 3 „Darstellende Künste/Tanz“ wie folgt:
2024: + 70.000
2025: + 70.000
68615 Zuschuss an Serviceeinrichtungen zur
Bestandssicherung von Arbeitsräumen 22.400.000 --- 22.400.000 24.579.000 -406.000 24.173.000
für Künstlerinnen und Künstler
RNr. 1100 BA lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
In 2025: - 406.000 Euro
Einfügung der Erläuterung:
„Im Ansatz sind mind. 7 Mio. Euro für die Anmietung von Ateliers durch das BBK-Atelieranmietprogramm enthalten.
(Verbindliche Erläuterung)“
68621 Zuschüsse für bezirksübergreifende
8.498.000 400.000 8.898.000 9.115.000 400.000 9.515.000
kulturelle Aktivitäten
RNr. 1100 BA lfd. Nr.6 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils - 100.000 Euro
Zu Nr. 8
Alte Erläuterung streichen und Ersetzung durch: "Berliner Runder Tisch Kulturelle Bildung (BeRuTiKuBi)"
In 2024/2025 jeweils Absenkung um 100.000 Euro auf 50.000 Euro

RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 8, 12, 13 (CDU und SPD)
In 2024: + 500.000 Euro
In 2025: + 500.000 Euro
davon
RNr. 1100 DH lfd. Nr. 8:
In 2024/2025: + 50.000 Euro
Bildung eines neues Teilansatzes 14 „English Theater“ mit folgenden Ansätzen:
2024: + 50.000
2024. + 50.000

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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
RNr. 1100 DH lfd. Nr. 12:
Bildung eines neuen Teilansatzes 14 „offensive Kulturbus“ mit folgendem Ansatz:
2024: + 200.000
2025. + 200.000
Im Fließtext wird hinter den Satz „Mehr in 2024 i. H. v. 1.485.000 € und in 2025 i. H. v. 1.560.000 € für die Kofinanzierung der ESF- und EFRE-
Förderprogramme im Kulturbereich (vgl. Kapitel 0810 Titel 68692 und Titel 68697) aus Mitteln des Innovationsförderfonds zum Ausgleich der in der EU-
Förderperiode 2021 – 2027/29 gesunkenen Finanzierungskraft der EU-Mittel.“
Folgender Satz neu eingefügt:
“Zu 14: Organisation und Durchführung von Transporten von Kindern und Senioren zu kulturellen Einrichtungen.“
RNr. 1100 DH lfd. Nr. 13:
Bildung eines neues Teilansatzes 14
„TUKI Bühne und TUSCH Koproduktion“ mit folgenden Ansätzen:
2024: 250.000
2025. 250.000
68622 Zuschuss an die Stiftung Gedenkstätte
4.861.000 200.000 5.061.000 4.938.000 1.000.000 5.938.000
Berlin-Hohenschönhausen
RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)
In 2024: + 200.000 Euro
In 2025: + 1.000.000 Euro
68628 Zuschüsse für besondere kulturelle
11.741.000 35.000 11.776.000 12.941.000 50.000 12.991.000
Projekte
RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
In 2024: + 35.000 Euro
In 2025: + 50.000 Euro
Einfügung einer neuen Nr. 5. In den Erläuterungen:
„5. Mehr i. H. v. 35.000 € in 2024 und 50.000 € in 2025 für Young Euro Classic“
68639 Zuschuss an die Stiftung für Kulturelle
5.306.000 -235.000 5.071.000 5.458.000 -200.000 5.258.000
Weiterbildung und Kulturberatung
RNr. 1100 BA lfd. Nr.7 (CDU und SPD)
In 2024: - 235.000 Euro
In 2025: - 200.000 Euro
89201 Zuschüsse an private Unternehmen für
500.000 -500.000 --- 1.000.000 -1.000.000 ---
Investitionen
Verpflichtungsermächtigungen 9.176.000 -9.176.000 --- 9.176.000 -9.176.000 ---
RNr. 1100 BA lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
In 2024: - 500.000 Euro
In 2025: - 1.000.000 Euro
VE 2024: - 9.176.000 Euro
VE 2505: - 9.176.000 Euro
0814 Landesarchiv
68619 Zuschüsse an sonstige Stiftungen 200.000 150.000 350.000 202.000 150.000 352.000
RNr. 1100 BA lfd. Nr. 19 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 150.000 Euro
0820 Leistungen an die Kirchen, Religions-
und Weltanschauungsgemeinschaften
68433 Zuschuss an die Stiftung Neue
1.113.000 65.000 1.178.000 1.146.000 140.000 1.286.000
Synagoge - Centrum Judaicum
RNr. 1100 BA lfd. Nr. 20 (CDU und SPD)
In 2024: + 65.000 Euro
In 2025: + 140.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68444 Zuschüsse für kulturelle Betreuung 3.708.000 -47.000 3.661.000 3.990.000 195.000 4.185.000

RNr. 1100 BA lfd. Nr. 21 (CDU und SPD)
In 2024: - 147.000 Euro
In 2025: + 95.000 Euro
Anpassung der Tabelle:

Zu Nr. 16:
In 2024 Erhöhung um 75.000 Euro auf 405.000 Euro,
In 2025 Erhöhung um 75.000 Euro auf 528.500 Euro.
Zu Nr. 20:
In 2024/2025 Erhöhung um je 120.000 Euro auf 130.000 Euro.
Zu Nr. 23:
In 2024 Erhöhung um 158.000 Euro auf 200.000 Euro.
(2025 bleibt 200.000 Euro.)
Zu Nr. 24:
In 2024/2025 Erhöhung um je 100.000 Euro auf 300.000 Euro.
Erläuterung wird angepasst. Neu: „Förderung von Ausbildung und Integration von Imamen in Berlin“.
Zu Nr. 26:
In 2024 Absenkung um 600.000 Euro auf 400.000 Euro,
In 2025 Absenkung um 200.000 Euro auf 800.000 Euro.
RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 30 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 100.000 Euro

Bildung eines neues Teilansatzes TA 27:
„27 Verein Elnet / Projekt Fragemauer
2024: 100.000
2025. 100.000“
68445 Zuschüsse für den Religions- und
67.209.000 16.000.000 83.209.000 68.209.000 16.000.000 84.209.000
Weltanschauungsunterricht
RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 31 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 16.000.000 Euro
68488 Unterstützung von jüdischer
--- 9.900.000 9.900.000 --- 9.000.000 9.000.000
Gemeindearbeit
RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 32 (CDU und SPD)
In 2024: + 9.900.000 Euro
In 2025: + 9.000.000 Euro
0850 Senatsverwaltung für Kultur und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt -
Engagement und Demokratieförderung -
42801 Entgelte der planmäßigen
250.000 360.000 610.000 290.000 370.000 660.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 DU Lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024: + 360.000 Euro
In 2025: + 370.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen ab 2024:
+ 1,000 Stellenanteile E14
+ 1,000 Stellenanteile E13
+ 2,000 Stellenanteile E11

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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
54612 Maßnahmen zur Förderung des
700.000 400.000 1.100.000 750.000 400.000 1.150.000
bürgerschaftlichen Engagements
RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 33 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 300.000 Euro
Anpassung der Tabelle:
TA 5 Aktionstag „Berlin sagt Danke“
2024/2025: je + 100.000 auf 200.000 Euro
Bildung eines neuen Teilansatzes 8 „Deutsch-israelische Gesellschaft“ mit folgenden Ansätzen:
2024/2025: je 200.000 Euro

RNr. 1100 DU Lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 100.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 4:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 50.000 Euro auf 150.000 Euro
Zu Nr. 6:
In 2024 Erhöhung um 50.000 Euro auf 150.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 50.000 Euro auf 200.000 Euro

68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
700.000 10.300.000 11.000.000 850.000 10.300.000 11.150.000
Einrichtungen
RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 34 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 10.250.000 Euro
Anpassung der Tabelle:
TA 6: Demokratietag
2024/2025: je - 120.000
Löschung des bisherigen TA 7 Förderung Berlin Forum
2024/2025: je - 100.000
TA 7 (neu) „Zuwendungen an die Hellenische Gemeinde Berlin für Kultur- und Integrationsarbeit“
2024/2025: je + 50.000
TA 8 (neu): „Projekte gegen Antisemitismus und zur Förderung des interreligiösen Dialogs“
2024/2025: je + 10.000.000
TA 9 (neu) „Stiftung Zukunft“
2024/2025: je + 420.000
Einfügung einer Erläuterung unter die Tabelle mit den Teilansätzen:
„Die Mittel im Teilansatz 9 (Stiftung Zukunft) sind auch für das Berlin Forum und den Demokratietag (anteilig) vorgesehen.“

RNr. 1100 DU Lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 50.000 Euro

Erläuterung:
Zu Nr. 2:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 50.000 Euro auf 150.000 Euro
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
4.000 200.000 204.000 1.054.000 -387.000 667.000
Zwecke im Inland
RNr. 1100 BA lfd. Nr. 22 (CDU und SPD)
In 2025: - 387.000 Euro
Die Erläuterung wird wie folgt geändert:
1. Änderung des Satzes "Mehr i. H. v. 450.000 € in 2025 für die Förderung von Freiwilligenagenturen" in "Mehr i. H. v. 63.000 € in 2025 für die Förderung
von Freiwilligenagenturen".
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2. Änderung des Satzes "Mehr i. H. v. 350.000 € in 2025 für die Prüfung des Hauses des Engagements (Konzeptmittel)" in „Mehr i. H. v. 350.000 € in
2025 für die Prüfung von Orten des Engagements (Konzeptmittel)."

RNr. 1100 DH-1 lfd. Nr. 35 (CDU und SPD)
In 2024: + 200.000 Euro

Anpassung der Erläuterung:
Der Satz „Mehr i. H. v. 450.000 € in 2025 für die Förderung von Freiwilligenagenturen.“ wird wie folgt geändert:
„Mehr i. H. v. 100.000 € in 2024 und 450.000 € in 2025 für die Förderung von Freiwilligenagenturen.
Der Satz „Mehr i. H. v. 200.000 € in 2025 für den Ehrenamtsfonds (Material, Kosten für Veranstaltungsräume).“ Wird wie folgt neu gefasst: „Mehr i. H.
v. 100.000 € in 2024 für den Ehrenamtsfonds (Material, Kosten für Veranstaltungsräume).“

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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
09 Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

0900 Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Gesundheit und Pflege - Politisch-
Administrativer Bereich und Service -
88401 Zuführung an das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt --- 14.000.000 14.000.000 --- 10.000.000 10.000.000
(SIWA)
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024: + 14.000.000 Euro
In 2025: + 10.000.000 Euro
Erläuterung:
Zuführung an das SIWA für Baukostensteigerungen ausschließlich in den Deckungskreisen (DK) 30 (Wissenschaft und Forschung) und 31
(Krankenhausförderung)
DK 30:
2024: + 7.000.000 €
2025: + 5.000.000 €
DK 31:
2024: + 7.000.000 €
2025: + 5.000.000 €
(verbindliche Erläuterung)
97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000

RNr. 1100 CB (NSL) (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.000 Euro

Streichung des Wegfallvermerks
0910 Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Gesundheit und Pflege - Hochschulen -

63621 Beiträge an die Unfallkasse 3.000.000 -400.000 2.600.000 3.000.000 --- 3.000.000
RNr. 1100 BB lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

In 2024: - 400.000 Euro
68413 Zuschuss an das Studierendenwerk 20.231.000 2.000.000 22.231.000 20.412.000 2.000.000 22.412.000

RNr. 1100 DA lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 2.000.000 Euro

68510 Zuschuss Projektförderung Einstein
20.990.000 400.000 21.390.000 23.840.000 --- 23.840.000
Stiftung Berlin
RNr. 1100 BB lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2024: + 400.000 Euro
Erläuterung:
[Die bisherigen TAs 3, 4 und 7 gehen in TA 1 auf und entfallen; ebenso die zugehörigen Erläuterungstexte auf S. 38]

Zu Nr. 1:
In 2024 Erhöhung um 5.050.000 Euro auf 13.740.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 6.650.000 Euro auf 15.650.000 Euro
Zu Nr. 3 [vorher Nr. 5]:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 0 Euro auf 4.000.000 Euro
Zu Nr. 4 [vorher Nr. 6]:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 0 Euro auf 2.000.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Zu Nr. 5 [vorher Nr. 8]:
In 2024 Erhöhung um 0 Euro auf 150.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 0 Euro auf 690.000 Euro
Anpassung der TA-Erläuterung:
Zu Nr. 1 [Erläuterung wird neu gefasst]
Die Mittel sind für die Projektförderung der Einstein Stiftung vorgesehen, die sie überwiegend für Einstein-Projekte an die Universitäten und die Charité
weiterreicht. Die Förderung wissenschaftlicher Projekte durch die Einstein Stiftung Berlin erfolgt im Rahmen der in ihren Förderrichtlinien genannten
Förderlinien und Programme und in geringem Umfang durch direkt von der Geschäftsstelle organisierte Projekte. Zusätzlich wird die Förderung des
ECDF-Einsteinzentrums Digitale Zukunft und des Einstein-Zentrums 3R abgebildet. Mit den veranschlagten Mitteln soll die Einstein Stiftung Berlin den
Berliner Universitäten und der Charité darüber hinaus zur Förderung der Wissenschaftsfreiheit die Gewinnung von hoch qualifizierten Professorinnen
und Professoren für Berlin ermöglichen, die aus unterschiedlichen Gründen die Länder, in denen sie tätig sind, verlassen müssen oder wollen.
Zu Nr. 3 [Erläuterung aus Nr. 5]
Die Mittel sind für Projekte im Zusammenhang mit den Grand Challenge Initiatives der Berlin University Alliance vorgesehen.
Zu Nr. 4 [Erläuterung aus Nr. 6]
Die Mittel sind für die Förderung von Dual Career, Gleichstellung und Diversity im Rahmen der Exzellenzstrategie zu verwenden.
Zu Nr. 5 [Erläuterung aus Nr. 8]
Die Mittel sind zur Anschlussfinanzierung von internationale Spitzenberufungen an den Berliner Universitäten und der Charité im Rahmen des
Programms Einstein-Profil-Professuren vorgesehen.
68517 Zuschüsse für Bauvorbereitungsmittel
6.000.000 -642.000 5.358.000 8.000.000 -578.000 7.422.000
an Hochschulen
RNr. 1100 BB lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2024: - 642.000 Euro
In 2025: - 578.000 Euro
68520 Zuschüsse an Universitäten 1.014.713.000 6.187.000 1.020.900.000 1.070.748.000 4.298.000 1.075.046.000
Verpflichtungsermächtigungen 4.647.929.000 -17.777.000 4.630.152.000 --- --- ---
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
In 2024: + 6.187.000 Euro
In 2025: + 4.298.000 Euro
VE 2024 - 17.777.000 Euro
2025: + 4.298.000 Euro
2026: - 1.906.000 Euro
2027: - 8.556.000 Euro
2028: - 11.613.000 Euro
Anpassung ab dem vierten Absatz:
„Im Ansatz sind Landesmittel zur Kofinanzierung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken in folgender Höhe enthalten:
für das Jahr 2024 148.386.000 €, für das Jahr 2025 158.906.000 €.“
Anpassung der Tabelle:
Freie Universität Berlin
2024: + 378.568.000 €
2025: + 397.509.000 €
Humboldt-Universität zu Berlin
2024: + 288.673.000 €
2025: + 305.142.000 €
Technische Universität Berlin
2024: + 353.659.000 €
2025: + 372.395.000 €
68534 Zuschuss an "Charité-
256.864.000 5.000.000 261.864.000 270.276.000 5.000.000 275.276.000
Universitätsmedizin Berlin"
RNr. 1100 DA-1 lfd. Nr. 41 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 5.000.000 Euro
Erläuterung:
"Aus der Zuweisung wird mit 5.000.000 Euro jährlich der Betrieb der STROKE-Mobile finanziert"
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68543 Zuschüsse an Fachhochschulen 245.728.000 -17.382.000 228.346.000 259.298.000 -15.215.000 244.083.000
Verpflichtungsermächtigungen 1.125.568.000 -41.877.000 1.083.691.000 --- --- ---

RNr. 1100 DA lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
In 2024: - 17.382.000 Euro
In 2025: - 15.215.000 Euro
VE 2024 - 41.877.000 Euro
2025: - 15.215.000 Euro
2026: - 12.022.000 Euro
2027: - 8.764.000 Euro
2028: - 5.876.000 Euro
Anpassung ab dem vierten Absatz:
„Im Ansatz sind Landesmittel zur Kofinanzierung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken in folgender Höhe enthalten:
für das Jahr 2024 64.573.000 €, für das Jahr 2025 72.121.000 €.“
Anpassung der Tabelle:
Berliner Hochschule für Technik
2024: 91.384.000 €
2025: 97.382.000 €
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
2024: 72.222.000 €
2025: 76.748.000 €
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
2024: 44.108.000 €
2025: 47.679.000€
Alice-Salomon-Hochschule Berlin
2024: 20.632.000 €
2025: 22.274.000 €
68562 Zuschüsse an Kunsthochschulen 119.055.000 11.195.000 130.250.000 125.630.000 10.917.000 136.547.000
Verpflichtungsermächtigungen 545.338.000 59.654.000 604.992.000 --- --- ---
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
In 2024: + 11.195.000 Euro
In 2025: + 10.917.000 Euro
VE 2024 + 59.654.000 Euro
2025: + 10.917.000 Euro
2026: + 13.928.000 Euro
2027: + 17.320.000 Euro
2028: + 17.489.000 Euro
Anpassung ab dem vierten Absatz:
„Im Ansatz sind Landesmittel zur Kofinanzierung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken in folgender Höhe enthalten:
für das Jahr 2024 29.268.000 €, für das Jahr 2025 30.516.000 €.“
Anpassung der Tabelle:
Universität der Künste Berlin
2024: 90.887.000 €
2025: 95.258.000 €
Weißensee Kunsthochschule Berlin
2024: 11.779.000 €
2025: 12.395.000 €
Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin
2024: 16.974.000 €
2025: 17.788.000 €
Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch Berlin
2024: 10.610.000 €
2025: 11.106.000 €

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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
28.263.000 9.610.000 37.873.000 33.325.000 10.078.000 43.403.000
Zwecke im Inland
Verpflichtungsermächtigungen 12.500.000 135.716.000 148.216.000 112.657.000 -107.246.000 5.411.000
RNr. 1100 BB lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 578.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 3:
In 2024 Erhöhung um 200.000 Euro auf 1.200.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 200.000 Euro auf 1.800.000 Euro
Zu Nr. 15:
In 2025 Absenkung um 194.000 Euro auf 528.000 Euro
Neue Nr. 16:
Etablierung des Master-Studiengangs "Pädagogik der Kindheit"
In 2024 78.000 Euro
In 2025 272.000 Euro
Neue Nr. 17:
Modellprojekt 24-Stunden-Bibliothek
In 2024/2025 jeweils 300.000 Euro
Ergänzung TA-Erläuterung:
Zu Nr. 3:
Anteil der für Wissenschaft zuständigen Senatsverwaltung an Berlins Wissenschaftskommunikation und internationalem Wissenschaftsmarketing.
Formate wie die interdisziplinäre Berlin Science Week dienen dazu, oberhalb von Strukturen der Berliner Einrichtungen und Fachwissenschaften gezielt
den Fokus auf aktuelle Wissenschaft und Spitzenforschung in Berlin zu richten. Es werden verschiedene Veranstaltungen (hochrangig besetzte
Konferenzen, Wissenschaftspreise) in Berlin ausgerichtet, um Berlin kommunikativ in die internationale Wissenschaftslandschaft einzubinden. Mit dem
Mittelaufwuchs soll spezifisch die Wissenschaftskommunikation in Berlin ausgeweitet werden, um mehr Menschen den Zugang zu neuem Wissen zu
ermöglichen. Der Mittelaufwuchs dient der Stärkung der Wissenschaftskommunikation und internationalem Wissenschaftsmarketing über bewährte
Formate, wie bspw. der Berlin Science Week, oder auch der Auslobung eines Berliner Preises für Wissenschaftskommunikation.
Zu Nr. 16:
Die Alice-Salomon-Hochschule Berlin reagiert mit einem MA PKG auf die aktuell großen Herausforderungen der Grundschulen in Berlin sowie die
Empfehlungen der SWK, der KMK und auf die Ergebnisse des Qualitätsbeirates Berlin. Zudem unterstützt die ASH Berlin mit dem MA die Umsetzung
des Programms der „Inklusiven Ganztagsgrundschule“. Ziele sind die Fachexpertise der MA-Absolvent:innen als Lernbegleiter:innen in den
Querschnittsthemen Inklusion und Digitalisierung sowie MINT Bildung und Deutsch / Sprache an Grundschulen und in der Zusammenarbeit mit Eltern
und dem Aufbau von Bildungspartnerschaften, Fähigkeiten der Fachberatung für/ in Institutionen der formalen, informellen und nonformalen Bildung,
sowie koordinierende Fähigkeiten an Grundschulen und leitende Funktionen in der außerschulischen Bildungsarbeit und Arbeit in Jugendämtern und
Bezirksverwaltungen.
Zu Nr. 17:
Um die Attraktivität des Studienstandortes Berlin zu steigern und flexibles Lernen zu ermöglichen, wird ein Modellprojekt initiiert, dass eine der Berliner
Universitätsbibliotheken in Zukunft 24 Stunden täglich geöffnet hat.
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 2 und 7 (CDU und SPD)
In 2024: + 6.500.000 Euro (lfd. Nr. 2)
In 2025: + 6.800.000 Euro (lfd. Nr. 2)
In 2024: + 2.532.000 Euro (lfd. Nr. 7)
In 2025: + 2.700.000 Euro (lfd. Nr. 7)
VE 2024 + 28.470.000 Euro (lfd. Nr. 2)
2025: + 6.800.000 Euro
2026: + 7.011.000 Euro
2027: + 7.221.000 Euro
2028: + 7.438.000 Euro
VE 2024 + 107.246.000 Euro (lfd. Nr. 7)
VE 2025 - 107.246.000 Euro (lfd. Nr. 7)
Erläuterung:
Neue Nr. 18 (lfd. Nr. 2):
„Studienplatzaufwuchs an der HWR für den gehobenen Polizeivollzugsdienst“
In 2024: 6.500.000 Euro
In 2025: 6.800.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Zu Nr. 9 (lfd. Nr. 7):
In 2024 Erhöhung um 832.000 auf 1.000.000 Euro

Neue Nr. 19 (lfd. Nr. 7):
„Beauftragung der HVD-Hochschule mit der Ausbildung von Sozialarbeiter:innen"
2024: 1.500.000 Euro
2025: 2.500.000 Euro
Neue Nr. 20 (lfd. Nr. 7):
„Digitalisierung der Bestände im Botanischen Garten“
2024: 200.000 Euro
2025: 200.000 Euro
Sowie entsprechende Anpassung der Erläuterung
89401 Investive Zuschüsse an Universitäten 36.789.000 -1.217.000 35.572.000 36.789.000 -2.434.000 34.355.000
Verpflichtungsermächtigungen 147.156.000 -13.387.000 133.769.000 --- --- ---
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)

In 2024: - 1.217.000 Euro
In 2025: - 2.434.000 Euro
VE 2024 - 13.387.000 Euro
2025: - 2.434.000 Euro
2026: - 3.651.000 Euro
2027: - 3.651.000 Euro
2028: - 3.651.000 Euro
89402 Investive Zuschüsse an
4.761.000 602.000 5.363.000 4.761.000 1.205.000 5.966.000
Fachhochschulen
Verpflichtungsermächtigungen 19.044.000 6.626.000 25.670.000 --- --- ---
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
In 2024: + 602.000 Euro
In 2025: + 1.205.000 Euro
VE 2024 + 6.626.000 Euro
2025: + 1.205.000 Euro
2026: + 1.807.000 Euro
2027: + 1.807.000 Euro
2028: + 1.807.000 Euro
89403 Investive Zuschüsse an künstlerische
1.410.000 615.000 2.025.000 1.410.000 1.229.000 2.639.000
Hochschulen
Verpflichtungsermächtigungen 5.640.000 6.761.000 12.401.000 --- --- ---
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 9a (CDU und SPD)
In 2024: + 615.000 Euro
In 2025: + 1.229.000 Euro
VE 2024 + 6.761.000 Euro
2025: + 1.229.000 Euro
2026: + 1.844.000 Euro
2027: + 1.844.000 Euro
2028: + 1.844.000 Euro
89435 Zuschuss an "Charité-
Universitätsmedizin Berlin" zur
2.500.000 15.477.000 17.977.000 2.000.000 15.260.000 17.260.000
Erneuerung der technischen
Infrastruktur
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
In 2024: + 15.477.000 Euro
In 2025: + 15.260.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Hinter der bestehenden Erläuterung wird folgender Satz eingefügt:
„Der Betrag ist für folgende Beschaffungen vorgesehen:
Seite 56 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

2024:
NCH Mikroskop (814.000€), OP-Mikroskop (814.000€), Cyberknife (3.071.000€); Robotik CMSC CCM (725.000€), Upgrade 1,5T MRT Avanto
(1.750.000€), DigitalDiagnost Dual Detector (1.069.000€), DigitalDiagnost Single Detector (1.069.000), DVT LoopX (699.000€), 3x Augen-Einheiten
(360.000€), Forschungsgroßgeräte (650.000€).
2025:
Campus CVK:
PET/CT, 2. Tranche (4.612.000€), Konventioneller Röntgenarbeitsplatz (1.019.000€), Mammographiegerät (746.000€), Durchleuchteeinheit
(1.024.000€)
Campus CBF:
Gammakamera SPEDT/CT (2.218.000€); RAD- Durchleuchtung/Angio (1.641.000€), Magnetresonanztomograph 1,5 tesla (2.114.000) Campus CCM:
Skelett-Aufnahmegerät mit Flachdetektoren (935.000€); Navigation O-Arm (951.000€)„
0920 Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Gesundheit und Pflege - Gesundheit -
53101 Veröffentlichungen und
Dokumentationen im Rahmen der 94.000 -15.000 79.000 94.000 -15.000 79.000
Öffentlichkeitsarbeit
RNr. 1100 BB lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils - 15.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 8:
In 2024/2025 jeweils Absenkung um 15.000 Euro auf 1.000 Euro
54010 Dienstleistungen 1.686.000 -160.000 1.526.000 1.666.000 -150.000 1.516.000
RNr. 1100 BB lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)

In 2024: - 260.000 Euro
In 2025: - 250.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 6:
In 2024/2025 jeweils Absenkung um 150.000 Euro auf 190.000 Euro
Zu Nr. 9:
In 2024/2025 jeweils Absenkung um 50.000 Euro auf 200.000 Euro
Zu Nr. 14:
In 2024/2025 jeweils Absenkung um 50.000 Euro auf 150.000 Euro
Zu Nr. 21:
In 2024 Absenkung um 10.000 Euro auf 160.000 Euro

RNr. 1100 DA lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)

In 2024/2025: je + 100.000 Euro
Anpassung der Tabelle:
zu Nr. 9:
2024/2025: je + 100.000 Euro
67101 Ersatz von Ausgaben 4.600.000 -88.000 4.512.000 4.715.000 -73.000 4.642.000

RNr. 1100 BB lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
In 2024: - 88.000 Euro
In 2025: - 73.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 1:
In 2024 Absenkung um 44.000 Euro auf 56.000 Euro
In 2025 Absenkung um 36.000 Euro auf 64.000 Euro
Zu Nr. 2:
In 2024 Absenkung um 44.000 Euro auf 105.000 Euro
In 2025 Absenkung um 37.000 Euro auf 112.000 Euro
Seite 57 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
19.410.000 -2.569.000 16.841.000 21.035.000 -2.832.000 18.203.000
Einrichtungen
RNr. 1100 BB lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
In 2024: + 87.000 Euro
In 2025: - 358.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 2:
In 2024 Erhöhung um 20.000 Euro auf 59.250 Euro
In 2025 Erhöhung um 18.000 Euro auf 60.050 Euro
Zu Nr. 5:
In 2024 Erhöhung um 250.000 Euro auf 1.386.910 Euro
In 2025 Erhöhung um 250.000 Euro auf 1.468.050 Euro
Zu Nr. 6:
In 2024 Absenkung um 1.000.000 Euro auf 220.060 Euro
In 2025 Absenkung um 1.000.000 Euro auf 190.620 Euro
Zu Nr. 7:
In 2024 Erhöhung um 430.000 Euro auf 1.502.700 Euro
In 2025 Erhöhung um 430.000 Euro auf 1.499.260 Euro
Zu Nr. 9:
In 2024 Absenkung um 20.000 Euro auf 103.770 Euro
In 2025 Absenkung um 20.000 Euro auf 112.610 Euro
Zu Nr. 10:
In 2024 Erhöhung um 200.000 Euro auf 1.127.510 Euro
In 2025 Erhöhung um 130.000 Euro auf 1.123.710 Euro
Zu Nr. 11:
In 2024 Erhöhung um 35.000 Euro auf 200.030 Euro
In 2025 Erhöhung um 25.000 Euro auf 201.810 Euro
Zu Nr. 12:
In 2024 Absenkung um 115.000 Euro auf 300.030 Euro
In 2025 Absenkung um 125.000 Euro auf 301.810 Euro
Zu Nr. 13:
In 2024 Erhöhung um 200.000 Euro auf 1.080.440 Euro
In 2025 Erhöhung um 125.000 Euro auf 1.068.280 Euro
Zu Nr. 14:
In 2024 Erhöhung um 50.000 Euro auf 256.300 Euro
In 2025 Erhöhung um 40.000 Euro auf 261.010 Euro
Zu Nr. 15:
In 2024 Erhöhung um 75.000 Euro auf 421.560 Euro
In 2025 Erhöhung um 50.000 Euro auf 421.290 Euro
Zu Nr. 16:
In 2024 Absenkung um 150.000 Euro auf 15.100 Euro
In 2025 Absenkung um 75.000 Euro auf 101.810 Euro
Zu Nr. 17:
In 2024 Erhöhung um 50.000 Euro auf 281.050 Euro
In 2025 Erhöhung um 35.000 Euro auf 282.530 Euro
Zu Nr. 18:
In 2024 Erhöhung um 40.000 Euro auf 188.530 Euro
In 2025 Erhöhung um 30.000 Euro auf 189.130 Euro
Zu Nr. 19:
In 2024 Erhöhung um 50.000 Euro auf 297.550 Euro
In 2025 Erhöhung um 35.000 Euro auf 300.220 Euro
Zu Nr. 20:
In 2024 Erhöhung um 35.000 Euro auf 200.050 Euro
In 2025 Erhöhung um 25.000 Euro auf 201.810 Euro
Seite 58 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Zu Nr. 21:
In 2024 Erhöhung um 25.000 Euro auf 299.550 Euro
In 2025 Erhöhung um 35.000 Euro auf 300.220 Euro
Zu Nr. 22:
In 2024 Absenkung um 88.000 Euro auf 1.702.180 Euro
In 2025 Absenkung um 73.000 Euro auf 1.987.850 Euro
Zu Nr. 23:
In 2025 Absenkung um 50.000 Euro auf 382.610 Euro

RNr. 1100 DA lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
In 2024: - 2.656.000 Euro
In 2025: - 2.474.000 Euro
Anpassung der Tabelle:

zu Nr. 4:
In 2024: Erhöhung um 1.500.000 auf 4.646.580 Euro
In 2025: Erhöhung um 2.000.000 auf 5.299.800 Euro
Zu Nr. 8:
In 2024: Absenkung um 4.455.820 auf 0 Euro
In 2025: Absenkung um 4.773.850 auf 0 Euro
Neue Nr. 29: "Senioren fit @home 2BWerk"
In 2024/2025: jeweils + 300.000 Euro
Der Teilansatz 8 wird gestrichen, die Nummerierung der nachfolgenden TAs wird entsprechend angepasst.
68431 Zuschüsse für integrierte
Förderprogramme aus dem
36.973.000 1.210.000 38.183.000 36.713.000 2.005.000 38.718.000
Rahmenfördervertrag mit den
Wohlfahrtsverbänden
RNr. 1100 BB lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
In 2024: + 460.000 Euro
In 2025: + 880.000 Euro
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)
In 2024: + 750.000 Euro
In 2025: + 1.125.000 Euro
Einfügung der Erläuterung vor dem Satz: "Mehr wegen gestiegener Mieten, Personalkosten (…)",
als eigener Absatz mit Leerzeile davor und danach: "7.000.000 € in 2024 und 7.375.000 € in 2025 im Handlungsfeld Verbundsystem Drogen und Sucht
für den Betrieb von Drogenkonsumräumen und Drogenkonsummobilen (verbindliche Erläuterung)."

68450 Förderung der Berufsausbildung 5.135.000 -185.000 4.950.000 5.599.000 -185.000 5.414.000
RNr. 1100 BB lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils - 185.000 Euro

68487 Zuschüsse an Beratungsstellen nach
--- 8.456.000 8.456.000 --- 8.774.000 8.774.000
dem Schwangerschaftskonfliktgesetz
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
In 2024: + 8.456.000 Euro
In 2025: + 8.774.000 Euro
68550 Zuschuss an die Charité für
3.300.000 1.000.000 4.300.000 3.300.000 1.000.000 4.300.000
gesundheitliche Aufgaben
RNr. 1100 DA-1 lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 1.000.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Anpassung der Tabelle:

Neue Nr. 5: „ME/CFS-LongCovid Ambulanz der Charité“
In 2024/2025: je 1.000.000 Euro
89102 Investitionspauschale für die Vivantes
55.938.000 4.814.000 60.752.000 56.557.000 4.814.000 61.371.000
Netzwerk für Gesundheit GmbH
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 4.814.000 Euro
89189 KMV, Sanierung Haus 8 5.000.000 --- 5.000.000 10.000.000 --- 10.000.000
Verpflichtungsermächtigungen --- 48.300.000 48.300.000 --- 38.300.000 38.300.000

RNr. 1100 BB lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
VE 2024 + 48.300.000 Euro
2025: + 10.000.000 Euro
2026: + 30.000.000 Euro
2027: + 8.300.000 Euro
VE 2025 + 38.300.000 Euro
2026: + 30.000.000 Euro
2027: + 8.300.000 Euro
Sperrvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.

89218 Investitionspauschale für
118.382.000 10.187.000 128.569.000 119.692.000 10.187.000 129.879.000
Krankenhäuser nichtöffentlicher Träger
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 18 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 10.187.000 Euro
89360 Zuschüsse an Einrichtungen der
Suchthilfe und -prävention für --- 401.000 401.000 --- 801.000 801.000
Standardanpassungen (Investitionen)
RNr. 1100 BB lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.000 Euro

RNr. 1100 DA lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)

In 2024: + 400.000 Euro
In 2025: + 800.000 Euro
Der Wegfallvermerk wird gestrichen

0930 Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Gesundheit und Pflege - Pflege -
53101 Veröffentlichungen und
Dokumentationen im Rahmen der 60.000 -20.000 40.000 60.000 -20.000 40.000
Öffentlichkeitsarbeit
RNr. 1100 BB lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils - 20.000 Euro
54010 Dienstleistungen 1.984.000 -260.000 1.724.000 2.066.000 -410.000 1.656.000

RNr. 1100 BB lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils - 660.000 Euro

Seite 60 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Erläuterung:

Zu Nr. 1 (TA entfällt):
In 2024/2025 jeweils Absenkung um 20.000 Euro auf 0 Euro
Zu Nr. 2 (TA entfällt):
In 2024/2025 jeweils Absenkung um 200.000 Euro auf 0 Euro
Zu Nr. 3 (TA entfällt):
In 2024/2025 jeweils Absenkung um 40.000 Euro auf 0 Euro
Zu Nr. 6 (neue Nr. 1):
In 2024/2025 jeweils Absenkung um 100.000 Euro auf 200.000 Euro
Zu Nr. 7 (neue Nr. 2):
In 2024 Absenkung um 100.000 Euro auf 225.000 Euro
In 2025 Absenkung um 100.000 Euro auf 230.000 Euro
Zu Nr. 13 (neue Nr. 3):
In 2024/2025 jeweils Absenkung um 50.000 Euro auf 150.000 Euro
Zu Nr. 14 (TA entfällt):
In 2024/2025 jeweils Absenkung um 150.000 Euro auf 0 Euro

RNr. 1100 DA lfd. Nr. 19 (CDU und SPD)
In 2024: + 400.000 Euro
In 2025: + 250.000 Euro
Anpassung der Tabelle:

Zu Nr. 12:
In 2024: Erhöhung um 150.000 auf 160.000 Euro
Neue Nr. 15: „Beratungsstelle für die Anwerbung ausländischer Fachkräfte“
In 2024/2025: je 250.000 Euro
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
5.372.000 3.955.000 9.327.000 5.578.000 3.880.000 9.458.000
Einrichtungen
Verpflichtungsermächtigungen 900.000 490.000 1.390.000 1.013.000 --- 1.013.000
RNr. 1100 BB lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
In 2024: + 855.000 Euro
In 2025: + 780.000 Euro
VE 2024 + 490.000 Euro
2025: + 245.000 Euro
2026: + 245.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 1:
In 2024 Erhöhung um 500.000 Euro auf 2.573.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 500.000 Euro auf 2.599.000 Euro
Zu Nr. 4:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 75.000 Euro auf 409.000 Euro
Zu Nr. 5:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 245.000 Euro auf 550.000 Euro
Zu Nr. 6:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 50.000 Euro auf 270.000 Euro
Zu Nr. 8:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 35.000 Euro auf 185.000 Euro

Zu Nr. 10:
In 2024 Absenkung um 50.000 Euro auf 100.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 25.000 Euro auf 175.000 Euro
Zu Nr. 12:
In 2025 Absenkung um 100.000 Euro auf 150.000 Euro
Seite 61 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Ergänzung TA-Erläuterung:
Zu Nr. 5:
Eintragung einer Verpflichtungsermächtigung in 2024 über 490.000 Euro mit Fälligkeit je 245.000 Euro für 2025 und 2026, um die Finanzierung des
kompletten Schuljahres auch haushaltsübergreifend zu ermöglichen“

RNr. 1100 DA lfd. Nr. 20 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 3.100.000 Euro

Anpassung der Tabelle:
Zu Nr. 9:
In 2024/2025 Erhöhung um je 3.000.000 auf 3.810.000 Euro
Zu Nr. 12:
In 2024 Erhöhung um 100.000 auf 250.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 100.000 auf 350.000 Euro
68450 Förderung der Berufsausbildung 3.800.000 -175.000 3.625.000 3.900.000 -100.000 3.800.000

RNr. 1100 BB lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)
In 2024: - 175.000 Euro
In 2025: - 100.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 2:
In 2024 Absenkung um 175.000 Euro auf 2.625.000 Euro
In 2025 Absenkung um 100.000 Euro auf 2.800.000 Euro
0940 Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Gesundheit und Pflege -
Außeruniversitäre Forschung und
Charité -
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
1.487.000 64.000 1.551.000 1.611.000 --- 1.611.000
und Beamten
RNr. 1100 BB lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)
In 2024: + 64.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen in 2024:
+ 1,000 Stellen A13 Teilplan
68516 Zuschuss zur gezielten
1.985.000 --- 1.985.000 2.010.000 -100.000 1.910.000
Forschungsförderung
RNr. 1100 BB lfd. Nr. 18 (CDU und SPD)
In 2025: - 100.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 6:
In 2025 Absenkung um 100.000 Euro auf 900.000 Euro

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
5.890.000 --- 5.890.000 7.150.000 100.000 7.250.000
Zwecke im Inland
RNr. 1100 BB lfd. Nr. 19 (CDU und SPD)
In 2025: + 100.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 1:
In 2025 Erhöhung um 100.000 Euro auf 3.400.000 Euro

Seite 62 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Ergänzung TA-Erläuterung:

Zu Nr. 1:
SenWGP wird aufgefordert, zur Verstetigung ein Konzept zur Institutionalisierung des IFAF zu erstellen (verbindliche Erläuterung).
0991 Sekretariat der Kultusministerkonferenz
11105 Gebühren nach der
17.399.000 6.632.000 24.031.000 18.875.000 7.388.000 26.263.000
Verwaltungsgebührenordnung
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 21 (CDU und SPD)
In 2024: + 6.632.000 Euro
In 2025: + 7.388.000 Euro
Anpassung der Tabelle:

TA 1: Erhebung von Gebühren für die Zentralstelle für ausländische Bildungswesen (Abt. VI des Sekretariats) für die Ausstellung von „Zweckfreien
Bewertungen“ nach Art. III.1 der Lissabon-Konvention
2024: + 6.632.000
2025: + 7.388.000
Haushaltsvermerke:
Ersatz aller bisherigen Vermerke durch folgenden Deckungsvermerk: "Die den Gebühreneinnahmen gegenüberstehenden Ausgabemittel sind im
Rahmen ihrer Zweckbestimmung für gebührenfinanzierte Ausgaben gegenüber den Titeln der Hauptgruppe 4 und 5 gegenseitig deckungsfähig/-
berechtigt."
11979 Verschiedene Einnahmen 14.200 --- 14.200 14.200 --- 14.200
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 22 (CDU und SPD)
Verstärkungsvermerk: fällt weg
23202 Anteil der Länder an den Ausgaben des
Sekretariats der 30.671.000 -15.000 30.656.000 31.796.000 -337.000 31.459.000
Kultusministerkonferenz
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 23 (CDU und SPD)

In 2024: - 15.000 Euro
In 2025: - 337.000 Euro
Verstärkungsvermerk: fällt weg

23209 Ersatz von Verwaltungsausgaben durch
die Länder für die Gutachtenstelle für 4.342.000 17.000 4.359.000 4.618.000 18.000 4.636.000
Gesundheitsberufe
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 24 (CDU und SPD)
In 2024: + 17.000 Euro
In 2025: + 18.000 Euro
Anpassung der Tabelle:

TA 2: Aufwandsentschädigungen der Landesbehörden
2024: +17.000 auf 4.263.800 Euro
2025: +18.000 auf 4.544.800 Euro
Haushaltsvermerke:
Ersatz aller bisherigen Vermerke durch folgenden Deckungsvermerk:
"Die den Einnahmen der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe gegenüberstehenden Ausgabemittel sind im Rahmen ihrer Zweckbestimmung für
Ausgaben der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe gegenüber den Titeln der Hauptgruppe 4 und 5 gegenseitig deckungsfähig/-berechtigt."
23210 Einnahmen aufgrund
--- 3.645.000 3.645.000 --- 5.736.000 5.736.000
Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 25 (CDU und SPD)
In 2024: + 3.645.000 Euro
In 2025: + 5.736.000 Euro
Seite 63 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
23211 Ersatz von Ausgaben durch die Länder 567.000 --- 567.000 574.000 --- 574.000

RNr. 1100 DA lfd. Nr. 26 (CDU und SPD)
Verstärkungsvermerk: fällt weg

42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
2.148.000 -134.000 2.014.000 2.234.000 -139.000 2.095.000
und Beamten
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 27 (CDU und SPD)
In 2024: - 134.000 Euro
In 2025: - 139.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
- 1,000 Stellenanteile ORR, A14
42801 Entgelte der planmäßigen
22.187.000 -331.000 21.856.000 24.053.000 650.000 24.703.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 28 (CDU und SPD)
In 2024: - 331.000 Euro
In 2025: + 650.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
Teilplan A
+ 1,000 Stellenanteile E 14 (a.w.H.)
- 1,000 Stellenanteile E 13 (a.w.H.)
+ 1,329 Stellenanteile E 11
- 1,500 Stellenanteile E 10
+ 1,500 Stellenanteile E 6
- 1,500 Stellenanteile E 5
ZAB
2024: - 0,500 Stellenanteile E 13 (a.w.H.)
2024: - 4,500 Stellenanteile E 11
2024: - 1,000 Stellenanteile E 9B
2025: - 0,500 Stellenanteile E 13 (a.w.H.)
2025: + 6,500 Stellenanteile E 11
2025: - 2,500 Stellenanteile E 9B
2025: + 1,000 Stellenanteile E 6
Verstärkungsvermerk: fällt weg (?)
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen
8.812.000 8.594.000 17.406.000 9.227.000 10.342.000 19.569.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 29 (CDU und SPD)
In 2024: + 8.594.000 Euro
In 2025: + 10.342.000 Euro
Anpassung der Tabelle, Änderung der Beschäftigungsplanung und Änderung Stellenvermerke:
Zu Nr. 2: Ersatzkräfte für freigestellte Personalratsmitglieder und für Frauenbeauftragte
In 2024: - 3.000 Euro
In 2025: - 3.000 Euro
(Ergänzung „und für Frauenbeauftragte“)
Zu Nr. 3: Bewertungen Art. III.1 Lissabon-Konvention
In 2024: + 5.811.140 Euro
In 2025: + 5.841.220 Euro
Zu Nr. 4: DAB-Projekt
2024: + 2.796.230
2025: + 4.513.600
Zu Nr.10: Ständige Wissenschaftliche Kommission
In 2024: - 9.000 Euro
In 2025: - 10.000 Euro
Noch b)
Änderung Beschäftigungsplanung:
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
ZAB
In 2024:
+ 5,000 Stellenanteile E15 (a.w.H.)
+ 11,000 Stellenanteile E13 (a.w.H.)
+ 46,000 Stellenanteile E11
+ 10,000 Stellenanteile E9B
+ 6,000 Stellenanteile E6
In 2025:
+ 5,000 Stellenanteile E15 (a.w.H.)
+ 12,000 Stellenanteile E13 (a.w.H.)
+ 44,000 Stellenanteile E11
+ 12,500 Stellenanteile E9B
- 5,000 Stellenanteile E6
Änderung Vermerke (Sperrvermerk 0101) bei:
2025
- 2,000 Stellenanteile E15 (a.w.H.)
- 1,000 Stellenanteile E14 (a.w.H.)
- 18,100 Stellenanteile E 11
- 2,000 Stellenanteile E9B
- 3,000 Stellenanteile E6
Änderung Beschäftigungsplanung und Ausbringung qualifizierter Wegfallvermerke:
Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (ZAB)
2024:
+ 3,000 Stellenanteile E15 (a.w.H.) (kw 31.08.2028)
+ 3,500 Stellenanteile E13 (a.w.H.) (kw 31.08.2028)
+ 33,000 Stellenanteile E11 (kw 31.08.2028)
+ 1,000 Stellenanteile E6 (kw 31.08.2028)
2025:
+ 1,000 Besch. Sondervertrag, AT1 (kw 31.08.2028)
+ 3,000 Stellenanteile E15 (a.w.H.) (kw 31.08.2028)
+ 4,500 Stellenanteile E13 (a.w.H.) (kw 31.08.2028)
+ 41,000 Stellenanteile E11 (kw 31.08.2028)
+ 1,500 Stellenanteile E6 (kw 31.08.2028)
Ersatzkräfte für freigestellte Personalratsmitglieder
2024: - 0,500 Stellenanteile E13 (a.w.H.)
2025: - 0,500 Stellenanteile E13 (a.w.H.)
Ersatzkräfte für freigestellte Frauenbeauftragte
2024: + 0,500 Stellenanteile E13 (a.w.H.)
2025: + 0,500 Stellenanteile E13 (a.w.H.)
Verstärkungsvermerk: fällt weg
51101 Geschäftsbedarf 527.000 56.000 583.000 548.000 92.000 640.000
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 30 (CDU und SPD)
In 2024: + 56.000 Euro
In 2025: + 92.000 Euro
Anpassung der Tabelle:
TA 10 (neu): Nachmeldung Lissa
2024: + 36.000
2025: + 36.000
(Refinanzierung durch Einnahmen bei Titel 11105)
TA 11 (neu): Nachmeldung DAB
2024: + 20.500
2025: + 56.000
(Refinanzierung durch Einnahmen bei Titel 23203)
Verstärkungsvermerk: fällt weg
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
51140 Geräte, Ausstattungs- und
289.000 132.000 421.000 93.600 38.400 132.000
Ausrüstungsgegenstände
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 31 (CDU und SPD)
In 2024: + 132.000 Euro
In 2025: + 38.400 Euro
Anpassung der Tabelle:

TA 2 (neu): Nachmeldung Lissa
2024: + 100.020
2025: + 17.880
(Refinanzierung durch Einnahmen bei Titel 11105)
TA 3 (neu): Nachmeldung DAB
2024: + 31.270
2025: + 19.660
(Refinanzierung durch Einnahmen bei Titel 23203)
Verstärkungsvermerk: fällt weg
51143 Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände für die 1.358.000 404.000 1.762.000 1.213.000 285.000 1.498.000
verfahrensunabhängige IKT
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 32 (CDU und SPD)
In 2024: + 404.000 Euro
In 2025: + 285.000 Euro
Anpassung der Tabelle:
TA 3 (neu): Nachmeldung Lissa
2024: +269.260
2025: +155.640
(Refinanzierung durch Einnahmen bei Titel 11105)
TA 4 (neu): Nachmeldung DAB
2024: +134.160
2025: +129.380
(Refinanzierung durch Einnahmen bei Titel 23203)
Verstärkungsvermerk: fällt weg
51185 Dienstleistungen für die
1.946.000 430.000 2.376.000 2.396.000 790.000 3.186.000
verfahrensabhängige IKT
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 33 (CDU und SPD)
In 2024: + 430.000 Euro
In 2025: + 790.000 Euro
Anpassung der Tabelle:
TA 5 (neu): Nachmeldung Lissa anabin
2024: + 40.000
2025: + 170.000
(Refinanzierung durch Einnahmen bei Titel 11105)
TA 6 (neu): Nachmeldung DAB anabin
2024: + 100.000
2025: + 150.000
(Refinanzierung durch Einnahmen bei Titel 23203)
TA 8 (neu): Nachmeldung DAB Homepage
2024: + 50.000
2025: + 20.000
(Refinanzierung durch Einnahmen bei Titel 23203)
TA 10 (neu): Nachmeldung Lissa Tool
2024: + 140.000
2025: + 100.000
(Refinanzierung durch Einnahmen bei Titel 11105)
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
TA 11 (neu): Nachmeldung DAB PEGA
2024: + 100.000
2025: + 350.000
(Refinanzierung durch Einnahmen bei Titel 23203)
51701 Bewirtschaftungsausgaben 1.551.000 277.000 1.828.000 1.607.000 304.000 1.911.000
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 34 (CDU und SPD)

In 2024: + 277.000 Euro
In 2025: + 304.000 Euro
Anpassung der Tabelle:
TA 6 (neu): Nachmeldung Lissa
2024: + 176.400
2025: + 176.400
(Refinanzierung durch Einnahmen bei Titel 11105)
TA 7 (neu): Nachmeldung DAB
2024: + 100.450
2025: + 127.400
(Refinanzierung durch Einnahmen bei Titel 23203)
Verstärkungsvermerk: fällt weg
51801 Mieten für Grundstücke, Gebäude und
3.304.000 712.000 4.016.000 3.441.000 781.000 4.222.000
Räume
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 35 (CDU und SPD)
In 2024: + 712.000 Euro
In 2025: + 781.000 Euro
Anpassung der Tabelle:
TA 6 (neu): Nachmeldung Lissa
2024: + 453.600
2025: + 453.600
(Refinanzierung durch Einnahmen bei Titel 11105)
TA 7 (neu): Nachmeldung DAB
2024: + 258.300
2025: + 327.600
(Refinanzierung durch Einnahmen bei Titel 23203)
Verstärkungsvermerk: fällt weg
52903 Besondere Aufgaben der
20.000 --- 20.000 20.000 --- 20.000
Kultusministerkonferenz
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 36 (CDU und SPD)
Verstärkungsvermerk: fällt weg
53111 Ausschreibungen, Bekanntmachungen 214.000 118.000 332.000 45.800 22.000 67.800

RNr. 1100 DA lfd. Nr. 37 (CDU und SPD)
In 2024: + 118.000 Euro
In 2025: + 22.000 Euro
Anpassung der Tabelle:

TA 4 (neu): Nachmeldung Lissa
2024: +84.000
2025: +/-0
(Refinanzierung durch Einnahmen bei Titel 11105)
TA 5 (neu): Nachmeldung DAB
2024: +34.000
2025: +22.000
(Refinanzierung durch Einnahmen bei Titel 23203)
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
54010 Dienstleistungen 474.000 20.000 494.000 335.000 20.000 355.000

RNr. 1100 DA lfd. Nr. 38 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 20.000 Euro

Anpassung der Tabelle:
TA 8 (neu): Nachmeldung DAB
2024: +20.000
2025: +20.000
(Refinanzierung durch Einnahmen bei Titel 23203)
Verstärkungsvermerk: fällt weg
54079 Verschiedene Ausgaben 22.400 --- 22.400 22.400 --- 22.400

RNr. 1100 DA lfd. Nr. 39 (CDU und SPD)
Verstärkungsvermerk: fällt weg

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
5.564.000 --- 5.564.000 6.009.000 -400.000 5.609.000
Zwecke im Inland
RNr. 1100 DA lfd. Nr. 40 (CDU und SPD)
In 2025: - 400.000 Euro
Anpassung der Tabelle:
TA 2: Stiftung Kuratorium junger deutscher Film
2024: +/-0
2025: -400.000
Sperrvermerk: Der Ansatz ist in 2024 in Höhe von 400 T € und in 2025 in Höhe von 400 T € gesperrt (einfacher Sperrvermerk).

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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
10 Bildung, Jugend und Familie

1000 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Politisch-Administrativer
Bereich und Service -
23131 Anteil des Bundes an den Leistungen
60.000.000 -2.000.000 58.000.000 62.000.000 -2.400.000 59.600.000
nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024: - 2.000.000 Euro
In 2025: - 2.400.000 Euro
53101 Veröffentlichungen und
Dokumentationen im Rahmen der 2.573.000 -21.000 2.552.000 2.573.000 -94.000 2.479.000
Öffentlichkeitsarbeit
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2024: - 21.000 Euro
In 2025: - 94.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 3:
In 2024 Absenkung um 21.000 Euro auf 329.000 Euro
In 2025 Absenkung um 94.000 Euro auf 256.000 Euro
68109 Leistungen nach dem
150.000.000 -5.000.000 145.000.000 155.000.000 -6.000.000 149.000.000
Unterhaltsvorschussgesetz
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2024: - 5.000.000 Euro
In 2025: - 6.000.000 Euro
88401 Zuführung an das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt --- 7.000.000 7.000.000 --- 5.000.000 5.000.000
(SIWA)
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024: + 7.000.000 Euro
In 2025: + 5.000.000 Euro
Zuführung an das SIWA für Baukostensteigerungen ausschließlich in den Deckungskreis (DK) 35 (Jugendfreizeiteinrichtungen) (verbindliche
Erläuterung).

97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 1100 CB (NSL) (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 1.000 Euro
Streichung der Erläuterung

97114 Pauschale Mehrausgaben im
Zusammenhang mit gesamtstädtischen 3.290.000 940.000 4.230.000 8.070.000 --- 8.070.000
Zielvereinbarungen nach § 6a AZG
Verpflichtungsermächtigungen --- 600.000 600.000 --- --- ---
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)

VE 2024: + 600.000 Euro
2025: + 600.000 Euro
RNr. 1100 DG lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

In 2024: + 940.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1010 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie -
Grundsatzangelegenheiten und Recht
des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen;
Lehrkräftebildung -
52501 Aus- und Fortbildung 3.131.000 60.000 3.191.000 3.131.000 60.000 3.191.000
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
In 2024: + 60.000 Euro
In 2025: + 60.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 3:
In 2024/2025 je Erhöhung um 60.000 Euro auf 100.000 Euro
52509 Lehr- und Lernmittel sowie
1.286.000 60.000 1.346.000 1.286.000 60.000 1.346.000
Unterrichtsmaterial inklusive der IKT
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 60.000 Euro
Neue Nr. 9: „Schülerforschungszentren“

In 2024/2025: jeweils + 60.000 Euro
54010 Dienstleistungen 3.381.000 460.000 3.841.000 3.325.000 460.000 3.785.000

RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
In 2024: + 460.000 Euro
In 2025: + 460.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 8:
In 2024/2025 je Erhöhung um 50.000 Euro auf 150.000 Euro
Zu Nr. 9:
In 2024/2025 je Erhöhung um 60.000 Euro auf 90.000 Euro
Zu Nr. 23:
In 2024/2025 je Erhöhung um 50.000 Euro auf 100.000 Euro
Zu Nr. 31:
In 2024/2025 je Erhöhung um 300.000 Euro auf 300.000 Euro
Ergänzung der TA-Erläuterung:

Zu Nr. 31:
Fortführung der wissenschaftlichen Begleitung der Gemeinschaftsschulen (1.-13. Klasse) als Längsschnittstudie.
54025 Abgeltung urheberrechtlicher
2.017.000 -200.000 1.817.000 2.017.000 -200.000 1.817.000
Ansprüche
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
In 2024: - 200.000 Euro
In 2025: - 200.000 Euro
54122 Besondere Unterstützungsmaßnahmen
3.330.000 3.100.000 6.430.000 3.330.000 3.100.000 6.430.000
an Schulen
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 3.100.000 Euro
Zu Nr. 2:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 100.000 auf 750.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Neue Nr. 3: "Externe psychosoziale Angebote für Schulen" mit folgenden Teilansätzen

In 2024/2025: jeweils + 3.000.000 Euro
Anpassung der TA- Erläuterung:
Zur Erläuterung des TA 2 wird am Ende folgender Satz hinzugefügt: „Insgesamt 100.000 Euro in 2024 und 100.000 Euro in 2025 sind für die Projekte
,Deine Stärken aktivieren‘ sowie ,CaS: Chance auf Schule‘ vorgesehen.“

67115 Erstattung von Kosten an Träger der
freien Jugendhilfe für Angebote im
79.107.000 -1.200.000 77.907.000 86.147.000 -3.000.000 83.147.000
Rahmen der ergänzenden Förderung
und Betreuung (ehemals Hort)
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
In 2024: - 1.200.000 Euro
In 2025: - 3.000.000 Euro
68419 Förderung des Sports 4.181.000 181.000 4.362.000 4.181.000 181.000 4.362.000
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
In 2024: + 181.000 Euro
In 2025: + 181.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 4:
In 2024/2025 je Erhöhung um 181.000 Euro auf 1.015.200 Euro
68450 Förderung der Berufsausbildung 11.700.000 -500.000 11.200.000 12.900.000 -500.000 12.400.000
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)

In 2024: - 500.000 Euro
In 2025: - 500.000 Euro
68511 Zuschuss an den Lette-Verein 13.279.000 500.000 13.779.000 12.768.000 350.000 13.118.000

RNr. 1100 BY lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
In 2024: + 500.000 Euro
In 2025. + 350.000 Euro

68537 Zuschuss an die Stiftung Planetarium
3.604.000 250.000 3.854.000 3.706.000 350.000 4.056.000
Berlin
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 7a (CDU und SPD)
In 2024: + 250.000 Euro
In 2025: + 350.000 Euro
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
16.020.000 5.645.000 21.665.000 16.253.000 3.935.000 20.188.000
Zwecke im Inland
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
In 2024: + 4.160.000 Euro
In 2025: + 2.450.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr.1:
In 2024 Erhöhung um 35.000 Euro auf 290.950 Euro
In 2025 Erhöhung um 29.000 Euro auf 290.690 Euro
Zu Nr.3:
In 2024 Erhöhung um 90.000 Euro auf 863.860 Euro
In 2025 Erhöhung um 79.000 Euro auf 863.480 Euro
Zu Nr.17:
In 2024 Erhöhung um 114.000 Euro auf 397.840 Euro
In 2025 Erhöhung um 108.000 Euro auf 398.200 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Zu Nr.18:
In 2024 Erhöhung um 78.000 Euro auf 183.620 Euro
In 2025 Erhöhung um 76.000 Euro auf 183.990 Euro
Zu Nr.21:
In 2024 Erhöhung um 31.000 Euro auf 446.640 Euro
In 2025 Erhöhung um 22.000 Euro auf 446.960 Euro
Zu Nr.22:
In 2024 Erhöhung um 68.000 Euro auf 182.830 Euro
In 2025 Erhöhung um 65.000 Euro auf 182.410 Euro
Zu Nr.23:
In 2024 Erhöhung um 1.667.000 Euro auf 2.400.000 Euro
Zu Nr.25:
In 2024 Erhöhung um 98.000 Euro auf 204.970 Euro
In 2025 Erhöhung um 96.000 Euro auf 205.370 Euro
Zu Nr.33:
In 2024 Erhöhung um 199.000 Euro auf 250.120 Euro
In 2025 Erhöhung um 198.000 Euro auf 250.270 Euro
Zu Nr.34:
In 2024 Erhöhung um 32.000 Euro auf 185.360 Euro
In 2025 Erhöhung um 29.000 Euro auf 185.800 Euro
Zu Nr.37:
In 2024/2025 je Erhöhung um 75.000 Euro auf 115.900 Euro
Zu Nr.44:
In 2024/2025 je Erhöhung um 50.000 Euro auf 50.000 Euro
Zu Nr.45:
In 2024/2025 je Erhöhung um 53.000 Euro auf 53.000 Euro
Zu Nr.46:
In 2024/2025 je Erhöhung um 170.000 Euro auf 170.000 Euro
Zu Nr.47:
In 2024/2025 je Erhöhung um 200.000 Euro auf 200.000 Euro
Zu Nr.48:
In 2024/2025 je Erhöhung um 250.000 Euro auf 250.000 Euro
Zu Nr.49:
In 2024/2025 je Erhöhung um 50.000 Euro auf 50.000 Euro
Zu Nr.50:
In 2024/2025 je Erhöhung um 150.000 Euro auf 150.000 Euro
Zu Nr.51:
In 2024/2025 je Erhöhung um 150.000 Euro auf 150.000 Euro
Zu Nr.52:
In 2024/2025 je Erhöhung um 100.000 Euro auf 100.000 Euro
Zu Nr.53:
In 2024/2025 je Erhöhung um 115.000 Euro auf 115.000 Euro

Neue Nr. 54: DEVI e.V. – Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung
In 2024/2025 je 200.000 Euro
Neue Nr. 55: Talentscouts
In 2024/2025 je 100.000 Euro
Neue Nr. 56: Initiative LUNA PARK
In 2024/2025 je 35.000 Euro
Neue Nr. 57: Deschoolonize
In 2024/2025 je 50.000 Euro

Ergänzung der TA-Erläuterungen:

Seite 72 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
zu Nr.44:
Ältere Kinder und Jugendliche begleiten jüngere Kinder, auch Vorschulkinder, in ihrer Entwicklung und übernehmen Verantwortung, lernen durch das
eigene Handeln und nehmen sich als selbstwirksam war, indem sie befähigt werden, kreative Projekte an Grundschulen und Kitas durchzuführen.
zu Nr.45:
Das Jugendforschungsschiff konzipiert als schwimmendes Schülerlabor und außerschulischer Lernort Bildungsangebote mit den Schwerpunkten
Gewässerökologie, Regenerative Energien, Wetter für Schulen.
zu Nr.46:
Das Projekt leistet sexualpädagogische Aufklärungsarbeit, insbesondere zur Prävention von HIV/Aids und anderen sexuell übertragbaren Infektionen.
zu Nr.47:
Das Projekt bietet Beratungs- und Bildungsangebot im Bereich der sexuellen Bildung für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schülern sowie deren Familien
an.
zu Nr.48:
Die Kompetenzstelle intersektionale Pädagogik i-Päd bietet Angebote für intersektionale Bildung und diskriminierungskritische
Organisationsentwicklung für Schulen an.
zu Nr.49:
Mittel zur Fortsetzung des Schulentwicklungsprojektes eXplorarium-Lernwerkstätten.
zu Nr.50:
Das Bildungsprogramm des New Israel Fund Deutschland e.V. arbeitet mit Schülerinnen und Schülern in Workshops zu den Themen Diversität, Toleranz
und Antidiskriminierung. Im Fokus stehen dabei der Abbau von Antisemitismus sowie die Förderung eines differenzierten Israelverständnisses.
zu Nr.51:
Mittel zur Entwicklung und Durchführung von demokratiepädagogischen Angeboten. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf einer diskriminierungssensiblen,
diversitätsorientierten und für die Schülerinnen und Schülern lebensweltnahen Vermittlung.
zu Nr.52:
Lernen durch Engagement oder auch "Service Learning" verbindet gesellschaftliches Engagement von Schülerinnen und Schülern mit fachlichem
Lernen. Zur Verbreitung dieses pädagogischen Ansatzes sollen Schulen in der Erprobung und Durchführung professionell begleitet werden.
zu Nr.53:
IBIM e. V. (Intersektionales Bildungswerk in der Migrationsgesellschaft) entwickelt pädagogische Handlungsstrategien und Materialien im Themenfeld
Demokratiebildung und Prävention gegen Antisemitismus - insbesondere in türkischnationalistischen Kontexten - für Berliner Schulen. Dazu gehören
u.a. Workshops für Schüler*innen, Fortbildungen für Lehrkräfte, Beratung für Schulen, Publikation.
zu Nr.54 (neu):
Fortführung der Arbeit der Projekte „Berliner Berufsschulen und Oberstufenzentren für Demokratie und Vielfalt“ und „Beratungs- und Fortbildungsstelle
für weltanschauliche und religiöse Vielfalt in Berliner Schulen.
zu Nr.55 (neu):
Pädagogische Begleitung von sozialbenachteiligten Schülerinnen und Schülern durch Talentscouts mit dem Schwerpunkt auf den erfolgreichen
Übergang von Schule in Ausbildung, Studium und Beruf.
zu Nr.56 (neu):
Finanzierung der Koordination, Weiterentwicklung und wissenschaftlichen Begleitung der Projekte der Initiative LUNA PARK e. V.
zu Nr. 57 (neu):
Durchführung von Kursen und Workshops an Schulen zu deutscher Kolonialgeschichte.
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.485.000 Euro
Zu Nr. 19:
In 2024 Erhöhung um 100.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 100.000 Euro
Zu Nr. 20:
In 2024 Erhöhung um 385.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 385.000 Euro
Zu Nr. 35:
In 2024 Erhöhung um 500.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 500.000 Euro
Zu Nr. 47:
In 2024/2025: jeweils - 200.000 Euro
Neue Nr. 54:
"DEVI e.V."
In 2024/2025: jeweils + 200.000 Euro
Seite 73 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Neue Nr. 58:
"Empathie macht Schule"
In 2024/2025 jeweils 300.000 Euro
Neue Nr. 59:
"Projekte im Bereich der Prävention von islamistischem Antisemitismus"
In 2024/2025 jeweils 200.000 Euro
Anpassung der TA- Erläuterung:
Zu Nr. 20 Nachfolgend der bestehenden Erläuterung wird folgender Text eingefügt:
"Gesicht Zeigen!"
90.000 € p.a. sind für eine Jungen-/Männer-spezifische Erweiterung des Freiheits-Projekts, 80.000 € p.a. für eine quantitative Ausweitung der 7xjung-
Workshops am Lernort und 65.000 € p.a. für spezifischere und umfangreichere Beiträge für die Fortbildung der Lehrkräfte und des weiteren
pädagogischen Personals vorgesehen (verbindliche Erläuterung).
Zu Nr. 59:
"Projekte im Bereich der Prävention von islamistischem Antisemitismus"
Wegen der aktuellen Lage sollen Projekte durchgeführt werden, die sich mit der Entstehung und Verbreitung von islamistischem Antisemitismus, auch
im Zusammenhang mit dem jüngsten Nahost-Konflikt, durchgeführt werden.
68585 Sonstige Zuschüsse für kulturelle
2.659.000 1.695.000 4.354.000 2.713.000 2.265.000 4.978.000
Projekte im Bildungsbereich
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 350.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr.14:
In 2024/2025 Erhöhung um 300.000 Euro auf 300.000 Euro
Zu Nr.15:
In 2024/2025 Erhöhung um 50.000 Euro auf 50.000 Euro
Ergänzung der TA-Erläuterungen:
zu Nr.14:
Ausbau der Tanzakademie für Tanzlehrkräfte, Tänzerinnen und Tänzern und Choreographinnen und Choreographen des urban dance durch die Flying
Steps.
zu Nr.15:
Projekt zum Experimentellen Komponieren in der Schule, eine Kooperation von UdK und Berliner Schulen.

RNr. 1100 BY lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
In 2024: + 1.345.000 Euro
In 2025: + 1.915.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 14:
In 2024 Erhöhung um 1.310.000 Euro auf 1.610.000 Euro (bereits 300.000 aus 49. Sitzung am 10.11.)
In 2025 Erhöhung um 1.880.000 Euro auf 2.180.000 Euro (300.000 aus 49. Sitzung)
Neue Nr. 16:
"Lesewelt Berlin e.V. in Bildungseinrichtungen"
In 2024/2025: jeweils + 35.000 Euro
Anpassungen im Fließtext: "TA 16 Lesewelt Berlin e.V.
Regelmäßige Vorleseveranstaltungen in außerschulischen Einrichtungen."
Anpassung der TA- Erläuterung:
Zu TA 14:
Im Anschluss an die in der zweiten Lesung bereits vorgenommene Ergänzung:
"Ausbau der Tanzakademie für Tanzlehrkräfte, Tänzerinnen und Tänzern und Choreographinnen und Choreographen des urban dance durch die Flying
Steps."
Ergänzung im Fließtext zum TA 14:
"Flying Steps, Diploma stehen somit im Haushaltsjahr 2024 1.610.000 € und im Haushaltsjahr 2025 2.1880.000 € aufgrund Mehrbedarfs und zur
Standorterweiterung zur Verfügung." (richtig ist 2.180.000 €!)
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68617 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
Zwecke in den Bereichen Jugend, 8.395.000 4.300.000 12.695.000 12.673.000 4.300.000 16.973.000
Bildung, Kultur und Wissenschaft
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 4.300.000 Euro
Sperrvermerk:
Die Ausgaben des Teilansatzes 5 (neu) i.H.v. 4.300.000 Euro werden in beiden Planjahren qualifiziert gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der
Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses
Erläuterung:
Neue Nr. 5:
Finanzielle Unterstützung für Schulen in freier Trägerschaft
In 2024/2025 je 4.300.000 Euro
1011 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Schulträgerschaft und
operative Schulaufsicht der beruflichen
und zentral verwalteten Schulen
27290 Zweckgebundene Einnahmen aus dem
1.000 --- 1.000 1.000 --- 1.000
Ausland für konsumtive Zwecke
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
Zweckbindungsvermerk:
Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 54690 und 68590.
42790 Aufwendungen für freie
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus 1.000 --- 1.000 1.000 --- 1.000
zweckgebundenen Einnahmen
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
Zweckbindung:
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet
werden (verbindliche Erläuterung).
54690 Sonstige sächliche
Verwaltungsausgaben aus 1.000 --- 1.000 1.000 --- 1.000
zweckgebundenen Einnahmen
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)

Zweckbindung:
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet
werden (verbindliche Erläuterung).
63621 Beiträge an die Unfallkasse 5.957.000 -1.200.000 4.757.000 5.957.000 -1.200.000 4.757.000
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils - 1.200.000 Euro

68590 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
Zwecke im Inland aus 1.000 --- 1.000 1.000 --- 1.000
zweckgebundenen Einnahmen
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
Zweckbindung:
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet
werden (verbindliche Erläuterung).

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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

1012 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Operative Schulaufsicht
der allgemeinbildenden Schulen -
MG 04 Bildungsverbünde

RNr. 1100 BY lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
Ergänzung der Erläuterung zu MG 04:
„Die Ansätze sind bestimmt zur Leistung von Ausgaben aufgrund von Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Honorare), für
nichtplanmäßige Tarifbeschäftigte, für Kooperationen mit freien Trägern sowie notwendige Sachausgaben zur Unterstützung von Bildungsverbünden in
den Bezirken.“
42777 Aufwendungen für freie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur 200.000 --- 200.000 200.000 --- 200.000
Unterstützung von Bildungsverbünden
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig mit den Ausgaben bei Titel 42877, 53477 und 68477
42877 Entgelte der nichtplanmäßigen
Tarifbeschäftigten zur Unterstützung --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
von Bildungsverbünden
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 1.000 Euro
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig mit den Ausgaben bei Titel 42777, 53477 und 68477.
52501 Aus- und Fortbildung 496.000 1.679.000 2.175.000 496.000 1.679.000 2.175.000

RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.679.000 Euro

Erläuterung:
Zu Nr. 9:
In 2024/2025 Erhöhung um 1.179.000 Euro auf 1.179.000 Euro
Ergänzung der TA Erläuterung:
Das Vorhaben zielt auf die Erweiterung eigenverantwortlich wahrzunehmender (Unterrichts)-tätigkeiten der Pädagogischen Unterrichtshilfen z.B. im
Zusammenhang mit Schülerinnen und Schülern mit stark herausforderndem Verhalten im emotionalen-sozialen Bereich und wird durch Qualifizierung
der Pädagogischen Unterrichtshilfen sichergestellt.

RNr. 1100 BY lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
Erläuterung:
Korrektur zur 49. HA-Sitzung 1100AQ lfd. Nr. 14 (CDU/SPD);
Teilansatz entsprechend der Ansatzänderung angepasst

Zu Nr. 9:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 500.000 Euro auf 1.679.000 Euro
53104 Begegnungen, politische
88.000 500.000 588.000 188.000 500.000 688.000
Bildungsarbeit, Gruppenfahrten
RNr. 1100 DG lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 500.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
Nach dem Satz „3.500 € für politische Begegnungen Osteuropa des Atriums Reinickendorf.“ werden folgende Sätze angefügt: “Mehr i. H v. 250.000 €
in 2024 und 2025 für Schülerreisen nach Auschwitz. Mehr i. H v. 250.000 € in 2024 und 2025 für den Deutsch-israelischen Schüleraustausch.“

Seite 76 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
53477 Sachausgaben für Bildungsverbünde 200.000 --- 200.000 200.000 --- 200.000

RNr. 1100 BY lfd. Nr. 18 (CDU und SPD)
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig mit den Ausgaben bei Titel 42777, 42877 und 68477.

68477 Zuschüsse für Träger zur Unterstützung
1.210.000 716.000 1.926.000 1.634.000 549.000 2.183.000
von Bildungsverbünden
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
In 2024: + 517.000 Euro
In 2025: + 350.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 2:
In 2024 Erhöhung um 517.000 Euro auf 1.350.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 350.000 Euro auf 1.350.000 Euro
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 14 und 19 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 200.000 Euro (lfd. Nr. 14)
In 2024/2025: jeweils - 1.000 Euro (lfd. Nr. 19)
Deckungsvermerk: (lfd.Nr. 19)
Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig mit den Ausgaben bei Titel 42777, 42877 und 53477.
Erläuterung:
Zu Nr. 3 (lfd. Nr. 14):
In 2024 Erhöhung um 200.000 Euro auf 250.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 200.000 Euro auf 500.000 Euro
Zu Nr. 2 (lfd. Nr. 19):
In 2024 Absenkung um 1.000 Euro auf 832.000 Euro
In 2025 Absenkung um 1.000 Euro auf 999.000 Euro
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
673.000 50.000 723.000 804.000 50.000 854.000
Zwecke im Inland
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 50.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 6:
In 2024/2025 Erhöhung um 50.000 Euro auf 210.900 Euro

1014 Berliner Landeszentrale für politische
Bildung
52513 Politische Bildungsarbeit 797.000 105.000 902.000 797.000 105.000 902.000

RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 105.000 Euro
Erläuterung:

Neue Nr. 7:
Betreuung Besucherzentrum
In 2024/2025 je 105.000 Euro
Ergänzung TA-Erläuterung:
zu Nr.7:
Finanzierung von Personal für die Sicherstellung des Betriebs der beiden Besuchszentren der Landeszentrale für politische Bildung.

Seite 77 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
994.000 670.000 1.664.000 1.115.000 670.000 1.785.000
Zwecke im Inland
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 18 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 170.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 1:
In 2024 Erhöhung um 170.000 Euro auf 430.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 170.000 Euro auf 436.000 Euro
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 20 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 500.000 Euro
Erläuterung:

Neue Nr. 5:
„Jugendprojekte Wahlalter 16“
In 2024/2025 jeweils 300.000 Euro
Neue Nr. 6:
„Förderung und Begleitung von Projekten der community-orientierten aufsuchenden politischen Erwachsenenbildung mit arabischstämmigen Peers“
In 2024/2025 jeweils 200.000 Euro
1015 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Grundschulen -
42701 Aufwendungen für freie
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 21 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.000 Euro
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels 42701 sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben des Titels 67101.
Erläuterung:
Ausgaben für Kooperationsverträge der Grundschulen mit außerschulischen Partnern gem. § 5 Abs.1 und § 19 Abs. 2 SchulG.

67101 Ersatz von Ausgaben 401.000 -2.000 399.000 801.000 -2.000 799.000

RNr. 1100 BY lfd. Nr. 22 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils - 2.000 Euro
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels 67101 sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben der Titel 42701 und 98101. Die Senatsverwaltung für Finanzen
kann Ausnahmen zulassen.
68507 Zuschüsse an Schulen in freier
101.323.000 19.200.000 120.523.000 102.288.000 19.700.000 121.988.000
Trägerschaft
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 19 (CDU und SPD)
In 2024: - 800.000 Euro
In 2025: - 300.000 Euro

RNr. 1100 CB (NSL) (CDU und SPD)
In 2024/2025 jeweils: + 20.000.000 Euro

Anpassung der Erläuterung:
20 Mio. Euro pro Jahr sind vorgesehen für die Finanzierung von höheren Ausgaben, die in Folge der mit der 3. ÄnderungsVO zur
Ersatzschulzuschussverordnung (ESZV) veränderten Stichtagsregelung für die Zuschussberechnung für Schulen in freier Trägerschaft entstehen. Die
Mittel werden im Rahmen der Haushaltswirtschaft an die Titel 68507 in den übrigen Schulkapiteln verteilt
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
98101 Allgemeine interne Verrechnungen --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000

RNr. 1100 BY lfd. Nr. 23 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.000 Euro

Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels 98101 sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben des Titels 67101. Die Senatsverwaltung für
Finanzen kann Ausnahmen zulassen.
Erläuterung:
Ausgaben für Kooperationsverträge der Grundschulen mit den bezirklichen Musik- und Volkshochschulen gem. § 5 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 SchulG. Die
Zahlungen für Kooperationen werden im jeweiligen Bezirksplan - für Volkshochschulen Kapitel 3610 / für Musikschulen Kapitel 3620 - im Titel 38101
(Allgemeine interne Verrechnungen) zum Unterkonto 120 verbucht.
1016 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Gemeinschaftsschulen -
68507 Zuschüsse an Schulen in freier
73.182.000 -1.000.000 72.182.000 75.135.000 -1.000.000 74.135.000
Trägerschaft
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 20 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils - 1.000.000 Euro
1018 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Gymnasien -
68507 Zuschüsse an Schulen in freier
53.366.000 -500.000 52.866.000 54.170.000 --- 54.170.000
Trägerschaft
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 21 (CDU und SPD)
In 2024: - 500.000 Euro

1019 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Integrierte
Sekundarschulen -
68507 Zuschüsse an Schulen in freier
53.925.000 -1.000.000 52.925.000 56.742.000 -1.000.000 55.742.000
Trägerschaft
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 22 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils - 1.000.000 Euro
1020 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Sonderpädagogische
Förderzentren -
67181 Leistungen für Pflege und Hilfe für
Schülerinnen und Schüler mit 38.270.000 --- 38.270.000 40.438.000 250.000 40.688.000
sonderpädagogischem Förderbedarf
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 23 (CDU und SPD)
In 2025: - 850.000 Euro

Erläuterung:
Zu Nr. 1:
In 2025 Absenkung um 350.000 Euro auf 39.088.000 Euro

RNr. 1100 BY lfd. Nr. 24 und 25 (CDU und SPD)
In 2025: + 1.100.000 Euro (lfd. Nr. 25)

Erläuterung:
(lfd. Nr. 24)
Korrektur zum TA 1 gegenüber der 49. Sitzung 1100 AQ Nr. 23 (CDU und SPD)
In 2025 Absenkung um 500.000 Euro (somit nun die -850.000 komplett)
Seite 79 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
(lfd. Nr. 25)
Zu Nr. 1:
In 2025 Erhöhung um 850.000 Euro
Zu Nr. 2:
In 2025 Erhöhung um 250.000 Euro
68507 Zuschüsse an Schulen in freier
30.124.000 -1.000.000 29.124.000 30.992.000 -1.000.000 29.992.000
Trägerschaft
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 24 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils - 1.000.000 Euro

1021 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Berufsbildende Schulen -
68507 Zuschüsse an Schulen in freier
78.083.000 --- 78.083.000 80.675.000 -1.000.000 79.675.000
Trägerschaft
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 25 (CDU und SPD)
In 2025: - 1.000.000 Euro
1024 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Zentral verwaltete Schulen
-
23190 Zweckgebundene Einnahmen vom
1.000 --- 1.000 1.000 --- 1.000
Bund für konsumtive Zwecke
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 26 (CDU und SPD)
Zweckbindungsvermerk:
Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 42890, 52594, 54690 und 68190.
27290 Zweckgebundene Einnahmen aus dem
1.000 --- 1.000 1.000 --- 1.000
Ausland für konsumtive Zwecke
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 27 (CDU und SPD)
Zweckbindungsvermerk:
Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 42890, 52594, 54690 und 68190.
42790 Aufwendungen für freie
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus 1.000 --- 1.000 1.000 --- 1.000
zweckgebundenen Einnahmen
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 28 (CDU und SPD)
Erläuterung:

Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet
werden (verbindliche Erläuterung).
52594 Lehrmittel aus zweckgebundenen
1.000 --- 1.000 1.000 --- 1.000
Einnahmen
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 29 (CDU und SPD)

Anpassung der Erläuterung:
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet
werden (verbindliche Erläuterung).
54690 Sonstige sächliche
Verwaltungsausgaben aus 1.000 --- 1.000 1.000 --- 1.000
zweckgebundenen Einnahmen
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 30 (CDU und SPD)

Seite 80 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Anpassung der Erläuterung:

Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet
werden (verbindliche Erläuterung).
68190 Unterstützungen, Entschädigungen und
sonstige Geldleistungen aus 1.000 --- 1.000 1.000 --- 1.000
zweckgebundenen Einnahmen
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 31 (CDU und SPD)
Anpassung der Erläuterung:

Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet
werden (verbindliche Erläuterung).
1040 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Familie und frühkindliche
Bildung -
54010 Dienstleistungen 2.276.000 378.000 2.654.000 7.226.000 378.000 7.604.000
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 26 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 378.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 3:
In 2024/2025 Erhöhung um 378.000 Euro auf 578.000 Euro
Anpassung der TA-Erläuterung:
zu Nr.3:
Erläuterung entfällt

63621 Beiträge an die Unfallkasse 3.880.000 -350.000 3.530.000 3.880.000 -350.000 3.530.000
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 27 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils - 350.000 Euro
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
17.911.000 -915.000 16.996.000 22.867.000 -1.915.000 20.952.000
Einrichtungen
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 28 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 85.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr.2:
In 2024/2025 Erhöhung um 85.000 Euro auf 335.000 Euro
Ergänzung TA-Erläuterung:
zu Nr.1:
ersetzen durch: „Mehr wegen Tarifanpassung, Neuaufnahme eines gruppentherapeutischen Angebotes mit der Methode der Zirkuspädagogik, sowie
Fortführung der Finanzierung des heilpädagogischen Fachdienstes (bis 2024 aus dem Kita-Qualitätsgesetz, 1040/68635)“
zu Nr.2:
Erläuterung entfällt

RNr. 1100 BY lfd. Nr. 32 (CDU und SPD)
In 2024: - 1.000.000 Euro
In 2025: - 2.000.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 5:
TA 5 wird gestrichen
Seite 81 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68436 Zuschüsse zur Verbesserung der
6.214.000 150.000 6.364.000 6.216.000 150.000 6.366.000
Betreuung in Kindertagesstätten
Verpflichtungsermächtigungen 1.600.000 1.600.000 3.200.000 1.600.000 --- 1.600.000
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 29 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 150.000 Euro
Erläuterung:

Neue Nr.10:
Erzieherinnen- und Erzieherausbildung „Wortlaut“ (150.000 €)
In 2024/2025 je 150.000 Euro
Ergänzung TA-Erläuterung:
zu Nr.10:
Für Wortlaut Sprachwerkstatt UG für Fachkräftegewinnung für frühpädagogische Berufsfelder in Kita.
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 33 (CDU und SPD)

VE 2024: + 1.600.000 Euro
2025: + 1.600.000 Euro

1041 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Familienpolitik und
Familienförderung -
54079 Verschiedene Ausgaben 500.000 1.200.000 1.700.000 500.000 1.200.000 1.700.000
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 30 (CDU und SPD)
In 2024: + 500.000 Euro
In 2025: + 1.200.000 Euro

RNr. 1100 BY lfd. Nr. 34 (CDU und SPD)

In 2024: + 700.000 Euro

1042 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Jugend und Kinderschutz
-
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen
1.000 --- 1.000 1.000 95.000 96.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2025: + 95.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen in 2025: + 1,000 Stellenanteile E13

67101 Ersatz von Ausgaben 839.000 100.000 939.000 839.000 100.000 939.000
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 31 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 100.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 1:
In 2024/2025 Erhöhung um 100.000 Euro auf 150.000 Euro

68425 Zuschüsse für freie Jugendarbeit 29.998.000 10.918.000 40.916.000 31.050.000 10.918.000 41.968.000
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 32 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 2.818.000 Euro

Seite 82 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Erläuterung:

Zu Nr. 1:
In 2024/2025 je Erhöhung um 82.000 Euro auf 2.990.640 Euro
Zu Nr. 5:
In 2024 Erhöhung um 210.000 Euro auf 3.290.930 Euro
In 2025 Erhöhung um 210.000 Euro auf 3.790.930 Euro
Zu Nr. 8:
In 2024/2025 je Erhöhung um 38.000 Euro auf 92.300 Euro
Zu Nr. 13:
In 2024/2025 je Erhöhung um 258.000 Euro auf 1.603.180 Euro
Zu Nr. 17:
In 2024/2025 je Erhöhung um 200.000 Euro auf 350.000 Euro
Zu Nr. 19:
In 2024/2025 je Erhöhung um 750.000 Euro auf 800.000 Euro
Zu Nr. 22:
In 2024/2025 je Erhöhung um 100.000 Euro auf 100.000 Euro
Zu Nr. 23:
In 2024/2025 je Erhöhung um 250.000 Euro auf 250.000 Euro
Zu Nr. 25:
In 2024/2025 je Erhöhung um 500.000 Euro auf 5.780.000 Euro
Zu Nr. 28:
In 2024/2025 je Erhöhung um 430.000 Euro auf 430.000 Euro
Anpassung TA-Erläuterung:

Zu Nr.1:
Neu: „Finanzierung eines Projektes der integrativen Jugendsozialarbeit für besonders benachteiligte Kinder und Jugendliche (Integrative
Jugendsozialarbeit / pad gGmbH)“
Zu Nr.3:
Erläuterung entfällt
Zu Nr.8:
Neu: „Mehr zur auskömmlichen Finanzierung des Landesjugendorchesters Berlin.“
Zu Nr.13:
Finanzierung der im Jahr 2023 aufgelegten queeren Jugendangebote und Jugendzentren in den Bezirken Spandau und Treptow-Köpenick sowie zur
Unterstützung des Labyrinth Kindermuseums.
zu Nr.14:
Erläuterung entfällt
Zu Nr.19:
Neu: „Mehr als Kompensation des Wegfalls von Bundesmitteln Frühe Hilfen sowie für „Känguru - hilft und begleitet“ der Diakonie (200.000 €), wellcome
Hilfe nach der Geburt (200.000 €) und bärenstark ins Leben (50.000 €) zur Vermittlung ehrenamtlicher Familienpaten/Familienpatinnen zur
Unterstützung von Eltern nach der Geburt eines Kindes“ wegen Bedarfs.“
Zu Nr.22:
Erläuterung entfällt
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 35 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 8.100.000 Euro
Zu Nr. 2:
In 2024/2025 Erhöhung um 3.000.000 auf 3.708.730 Euro
Zu Nr. 8:
In 2024/2025 Erhöhung um 500.000 auf 554.300 Euro
Zu Nr. 13:
In 2024/2025 Erhöhung um 4.500.000 auf 5.845.180 Euro

Zu Nr. 19:
In 2024/2025 Erhöhung um 100.000 auf 150.000 Euro
Seite 83 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Anpassung der TA- Erläuterung:

Zu TA 2: „Mehr von 3.000.000 Euro p.a. zur Stärkung der Jugendbildungsstätten“
Zu TA 13: „1.800.000 Euro p.a sind zur Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligungsbüros vorgesehen. 2.700.000 Euro p.a. sind zur Umsetzung des
Jugendfördergesetzes und der Umsetzung der Jugendförderpläne in den Bezirken vorgesehen.“
68435 Sonstige Zuschüsse für die freie
6.329.000 18.000 6.347.000 7.160.000 18.000 7.178.000
Jugendhilfe
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 33 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 18.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr.5:
In 2024/2025 Erhöhung um 18.000 Euro auf 105.760 Euro
Anpassung TA-Erläuterung:
Mehr für die Stärkung des „Regional- und Landeswettbewerb Jugend musiziert"
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
8.895.000 690.000 9.585.000 9.095.000 690.000 9.785.000
Zwecke im Inland
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 34 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 690.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr.1:
In 2024/2025 Erhöhung um 376.000 Euro auf 7.129.100. Euro
Zu Nr.2:
In 2024/2025 Erhöhung um 140.000 Euro auf 914.000 Euro
Zu Nr.3:
In 2024/2025 Erhöhung um174.000 Euro auf 1.074.900 Euro
1061 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie -
Schulentwicklungsplanung und
Schulbau für öffentliche
allgemeinbildende Schulen -
54010 Dienstleistungen 414.000 3.000.000 3.414.000 294.000 3.000.000 3.294.000
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 36 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 3.000.000 Euro
Erläuterung:
Neue Nr. 5: „Unterstützung Wachschutz an öffentlichen Schulen"

In 2024/2025 jeweils + 3.000.000 Euro
Anpassung der TA- Erläuterung:

TA 5 Unterstützung Wachschutz an öffentlichen Schulen
Unterstützung für die öffentlichen Schulträger bei der Finanzierung von Dienstleistungen im Bereich Wachschutz an Schulen zur Aufrechterhaltung des
Schulbetriebes"
1080 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Schule in der digitalen
Welt -
51169 Konzeptualisierung und Übergang der
1.000.000 -500.000 500.000 1.000.000 -500.000 500.000
Schul-IKT zum ITDZ
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 35 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils - 500.000 Euro
Seite 84 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
51185 Dienstleistungen für die
20.187.000 -1.000.000 19.187.000 20.187.000 -1.000.000 19.187.000
verfahrensabhängige IKT
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 36 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils - 1.000.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 1:
In 2024/2025 Absenkung um 1.000.000 Euro auf 16.187.000 Euro
52509 Lehr- und Lernmittel sowie
32.181.000 -4.500.000 27.681.000 43.941.000 --- 43.941.000
Unterrichtsmaterial inklusive der IKT
RNr. 1100 AQ lfd. Nr. 37 (CDU und SPD)
In 2024: - 4.500.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 2:
In 2024 Absenkung um 4.500.000 Euro auf 13.500.000 Euro

Seite 85 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
11 Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung
1100 Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung - Politisch-
Administrativer Bereich und Service -
46201 Pauschale Minderausgaben für
--- -1.050.000 -1.050.000 --- -1.081.000 -1.081.000
Personalausgaben
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024: - 1.050.000 Euro
In 2025: - 1.081.000 Euro
88401 Zuführung an das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt --- 5.000.000 5.000.000 --- 2.000.000 2.000.000
(SIWA)
RNr. 1100 BV lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024: + 5.000.000 Euro
In 2025: + 2.000.000 Euro
Die Mittel sind vorgesehen für die Sanierung eines neunten Frauenhauses und ggf. für weitere Frauenhäuser (verbindliche Erläuterung).

97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000

RNr. 1100 CB (NSL) (CDU und SPD)
In 2024/2025: + 1.000 Euro
Streichung der Erläuterung

97203 Pauschale Minderausgaben -2.571.000 -100.000 -2.671.000 -1.877.000 -200.000 -2.077.000

RNr. 1100 AO lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2024: - 100.000 Euro
In 2025: - 200.000 Euro
1120 Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung -
Beauftragte/Beauftragter für
Partizipation, Integration und Migration
-
42801 Entgelte der planmäßigen
3.069.000 262.000 3.331.000 3.276.000 270.000 3.546.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 DV Lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024: + 262.000 Euro
In 2025: + 270.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen ab 2024:
+ 1,000 Stellenanteile E14
+ 1,000 Stellenanteile E12
+ 1,000 Stellenanteile E10
53101 Veröffentlichungen und
Dokumentationen im Rahmen der 144.000 --- 144.000 120.000 150.000 270.000
Öffentlichkeitsarbeit
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2025: + 150.000 Euro

Seite 86 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
53104 Begegnungen, politische
--- 175.000 175.000 --- 620.000 620.000
Bildungsarbeit, Gruppenfahrten
RNr. 1100 DV-1 lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2024: + 175.000 Euro
In 2025: + 620.000 Euro
Erläuterung:

Mittel für Projekte wie beispielsweise Begegnungen, Kulturpflege und Arbeitsmarktintegration für die Ansprechpartnerin bzw. den Ansprechpartner für
Deutsche aus Russland, für Spätaussiedler und Vertriebene.
54010 Dienstleistungen 750.000 100.000 850.000 650.000 100.000 750.000
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 100.000 Euro
Zu Nr. 8:
In 2024/2025 Erhöhung um je 100.000 Euro auf 100.000 Euro

68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
14.658.000 11.945.000 26.603.000 14.890.000 11.945.000 26.835.000
Einrichtungen
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 7.920.000 Euro
Zu Nr. 2:
In 2024/2025 Erhöhung um je 20.000 Euro auf 617.000 Euro;
Neue Nr. 13 "Integrationsfonds/ bezirkliche Nachbarschaftsprogramme":
In 2024/2025 je 7.900.000 Euro
Anpassung der TA-Erläuterungen:
Zu 2.:
"Mehrkosten für Rroma Informations Centrum e.V. Community"
Zu 13.:
"Die zur Verfügung stehenden Mittel werden entsprechend eines Verteilschlüssels im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung an die zwölf
bezirklichen Beauftragten für Integration und Partizipation vergeben."

RNr. 1100 BV lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 4.025.000 Euro

Neue Nr. 13: "Integrationsfonds/ bezirkliche Nachbarschaftsprogramme"
In 2024/2025. jeweils + 4.025.000 Euro

68410 Partizipationsmaßnahmen 5.975.000 5.780.000 11.755.000 6.002.000 5.630.000 11.632.000
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)

In 2024: - 795.000 Euro
In 2025: - 945.000 Euro
VE 2024 - 897.000 Euro
2025: - 897.000 Euro

Zu Nr. 1:
In 2024 Erhöhung um 100.000 Euro auf 3.823.000 Euro,
In 2025 Erhöhung um 150.000 Euro auf 3.872.000 Euro,
sowie Auflösung der Gegenfinanzierung anteilig über alle Teilansätze und entsprechende Anpassung der Tabelle.
RNr. 1100 BV lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 6.575.000 Euro

Seite 87 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
VE 2024: + 897.000 Euro
2025: + 897.000 Euro
Zu Nr. 1:
In 2024 Erhöhung um 4.340.000 Euro auf 8.063.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 3.491.000 Euro auf 7.213.000 Euro
Zu Nr. 2:
In 2024 Erhöhung um 341.000 Euro auf 1.198.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 425.000 Euro auf 1.308.000 Euro
Zu Nr. 3:
In 2024 Erhöhung um 379.000 Euro auf 1.331.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 458.000 Euro auf 1.410.000 Euro
Zu Nr. 4:
In 2024 Erhöhung um 62.000 Euro auf 216.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 74.000 Euro auf 228.000 Euro
Zu Nr. 5:
In 2024 Erhöhung um 80.000 Euro auf 280.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 97.000 Euro auf 297.000 Euro
Zu Nr. 6:
In 2024 Erhöhung um 78.000 Euro auf 167.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 85.000 Euro auf 175.000 Euro
Zu Nr. 7:
In 2024 Erhöhung um 500.000 Euro auf 500.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 1.000.000 Euro auf 1.001.000 Euro
Die Erläuterung "Sowie Auflösung der Gegenfinanzierung anteilig über alle Teilansätze und entsprechende Anpassung der Tabelle" aus der 2. Lesung
des EPl 11 RNr. 1100 AO, lfd. 6 wird ersatzlos gestrichen.
68411 Zuschüsse an Organe und
Einrichtungen der freien 500.000 700.000 1.200.000 500.000 700.000 1.200.000
Wohlfahrtspflege
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 700.000 Euro
Die Erläuterung wird nach der bestehenden Erläuterung und vor den Angaben zum Gender Budget wie folgt ergänzt:
„Jeweils 500.000 Euro in 2024 und 2025 sind für das Projekt „work for refugees“ vorgesehen (verbindliche Erläuterung)“

68412 Zuschüsse an Flüchtlings- und
3.750.000 400.000 4.150.000 3.750.000 400.000 4.150.000
Vertriebenenorganisationen
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 400.000 Euro
Zu Nr. 6:
In 2024/2025 Erhöhung um je 50.000 Euro auf 1.045.000 Euro,
Zu Nr. 7:
In 2024/2025 Erhöhung um je 350.000 Euro auf 1.872.000 Euro.
1130 Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung - Landesstelle für
Gleichbehandlung gegen
Diskriminierung
(Landesantidiskriminierungsstelle) -
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen
213.000 1.050.000 1.263.000 222.000 1.081.000 1.303.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
In 2024: + 1.050.000 Euro
In 2025: + 1.081.000 Euro
Änderung des Stellenplans:
+ 2 VZE EG 14 Beschäftigungspositionen
+ 4 VZE EG 13 Beschäftigungspositionen
Seite 88 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ 1 VZE EG 12 Beschäftigungsposition
+ 3 VZE EG 11 Beschäftigungspositionen
+ 1 VZE EG 10 Beschäftigungsposition
+ 1 VZE EG 9b Beschäftigungsposition
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
24.108.000 5.065.000 29.173.000 24.824.000 5.065.000 29.889.000
Einrichtungen
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
Zu Nr. 1:
In 2024 Absenkung um 10.000 Euro auf 10.098.000 Euro,
in 2025 Absenkung um 10.000 Euro auf 10.290.000 Euro.
Zu Nr. 4:
In 2024/2025 Erhöhung um je 10.000 Euro auf 10.000 Euro.
RNr. 1100 BV lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)

In 2024/ 2025: jeweils + 5.065.000 Euro
Zu Nr. 3:
In 2024 Erhöhung um 5.000.000 auf 17.400.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 5.000.000 auf 17.774.000 Euro
Neue Nr. 5: "Jüdisches Forum"
In 2024/2025 jeweils + 65.000 Euro
1140 Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung - Arbeit und
Berufliche Bildung -
54010 Dienstleistungen 9.800.000 1.100.000 10.900.000 9.655.000 1.100.000 10.755.000
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)

In 2024/2025: + 725.000 Euro
Zu Nr. 5b):
In 2024 Erhöhung um 125.000 Euro auf 240.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 125.000 Euro auf 245.000 Euro
Zu Nr. 12:
In 2024/2025 Erhöhung um je 500.000 Euro auf 1.850.000 Euro.
Neue Nr. 15 "Informations- und Beschwerdestelle für Arbeitsschutz":
In 2024/2025 je 100.000 Euro.
RNr. 1100 BV lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 375.000 Euro
Neue Nr.15: „Ausbildungswerk“
In 2024/2025 jeweils + 125.000 Euro
Neue Nr. 16: „Unabhängige zentrale Beschwerde- und Beratungsstelle für
Auszubildende“
In 2024/2025 jeweils + 250.000 Euro
68351 Zuschüsse für Maßnahmen der
7.516.000 100.000 7.616.000 7.516.000 280.000 7.796.000
beruflichen Weiterbildung
RNr. 1100 BV lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 100.000 Euro
Zu Nr. 2:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 100.000 auf 2.114.000 Euro

RNr. 1100 DV Lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)

In 2025: + 180.000 Euro
Seite 89 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68356 Landeszuschüsse für Beschäftigung 31.150.000 -1.770.000 29.380.000 31.150.000 -1.850.000 29.300.000

RNr. 1100 AO lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
In 2024: - 1.770.000 Euro
In 2025: - 1.850.000 Euro
Zu Nr. 3:
In 2024 Absenkung um 1.600.000 Euro auf 22.462.000 Euro,
In 2025 Absenkung um 1.680.000 Euro auf 22.382.000 Euro.
68476 Zuschüsse für Maßnahmen der
Berufsorientierung und 13.121.000 475.000 13.596.000 12.910.000 555.000 13.465.000
Berufsvorbereitung
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)

In 2024: + 375.000 Euro
In 2025: + 455.000 Euro
Zu Nr. 3:
In 2024/2025 Erhöhung um jeweils 400.000 Euro auf 4.100.000 Euro.
Zu Nr. 5a):
In 2024 Erhöhung um 275.000 Euro auf 1.375.000 Euro,
In 2025 Erhöhung um 355.000 Euro auf 955.000 Euro,
Zu Nr. 9:
In 2024/2025 Absenkung um je 500.000 Euro auf 500.000 Euro.
Neue Nr. 11 "Schulpate":
In 2024/2025 je 200.000 Euro.
Zu 5: Einfügung des folgenden Satzes am Ende des bestehenden Textes mit vorhergehender Leerzeile:
„Für die Mobile Bauwerkstatt sind Verstärkungen von 200.000 Euro in 2024 und 280.000 Euro in 2025 vorgesehen “

RNr. 1100 BV lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 100.000 Euro

Neue Nr. 11: "Schulpate"
In 2024/2025 jeweils + 100.000 Euro
1150 Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung - Soziales -
53101 Veröffentlichungen und
Dokumentationen im Rahmen der 41.000 118.000 159.000 40.700 118.000 158.700
Öffentlichkeitsarbeit
RNr. 1100 AO lfd. Nr. (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 18.000 Euro

Zu Nr. 7:
In 2024/2025 Erhöhung um je 18.000 Euro auf 20.500 Euro,

RNr. 1100 BV lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 100.000 Euro

Zu Nr. 7:
In 2024/2025 Erhöhung um 100.000 auf 102.500 Euro
54010 Dienstleistungen 5.781.000 -33.000 5.748.000 6.415.000 -94.000 6.321.000
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)

In 2024: - 33.000 Euro
In 2025: - 94.000 Euro
Seite 90 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Zu Nr. 4:
In 2024/2025 Absenkung um 49.000 Euro auf 1.000 Euro.
Zu Nr. 9:
In 2024 Erhöhung um 60.000 Euro auf 70.000 Euro,
in 2025 Absenkung um 400 Euro auf 69.600 Euro.
Zu Nr. 25:
In 2024 Absenkung um 44.000 Euro auf 1.000 Euro,
in 2025 Absenkung um 45.400 Euro auf 1.000 Euro.
63124 Zuführung an die Stiftung
27.000.000 -800.000 26.200.000 --- --- ---
Härtefallfonds Rente
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)
In 2024: - 800.000 Euro
67101 Ersatz von Ausgaben 1.000 399.000 400.000 1.000 399.000 400.000

RNr. 1100 AO lfd. Nr. 17 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 399.000 Euro

68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
16.957.000 539.000 17.496.000 17.616.000 281.000 17.897.000
Einrichtungen
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 18 (CDU und SPD)
In 2024: + 376.000 Euro,
In 2025: + 30.000 Euro.
Zu Nr. 5:
In 2024 Erhöhung um 76.000 Euro auf 501.000 Euro,
In 2025 Absenkung um 270.000 Euro auf 550.000 Euro.
Neue Nr. 10 "Hitzehilfe für Obdachlose":
In 2024/2025 je 300.000 Euro .
RNr. 1100 BV lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)

In 2024: + 163.000 Euro
In 2025: + 251.000 Euro
Neue Nr. 10: „Zirkus Sonnenstich“
In 2024: + 163.000 Euro
In 2025: + 251.000 Euro
68431 Zuschüsse für integrierte
Förderprogramme aus dem
34.090.000 -250.000 33.840.000 35.007.000 -642.000 34.365.000
Rahmenfördervertrag mit den
Wohlfahrtsverbänden
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 19 (CDU und SPD)
In 2024: - 250.000 Euro
In 2025: - 642.000 Euro
Der erste Satz der Erläuterung zur Sperrung der Verpflichtungsermächtigungen wird gestrichen.
Der angebrachte Sperrvermerk wird gestrichen.
68455 Zuschüsse zur Bildung und Förderung
16.901.000 --- 16.901.000 20.198.000 --- 20.198.000
von Stadtteilzentren
Verpflichtungsermächtigungen --- 5.238.000 5.238.000 100.990.000 --- 100.990.000
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 20 (CDU und SPD)
VE 2024 + 5.238.000 Euro
2025: + 5.238.000 Euro
Der erste Satz der Erläuterung zur Sperrung der Verpflichtungsermächtigungen wird gestrichen.
Der angebrachte Sperrvermerk wird gestrichen.
Seite 91 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1164 Landesamt für Gesundheit und Soziales
- Versorgung -

68474 Taxikostenerstattung im Rahmen des
451.000 290.000 741.000 451.000 290.000 741.000
besonderen Fahrdienstes
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 21 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 290.000 Euro
1166 Landesamt für Gesundheit und Soziales
- Soziales -
68128 Ambulante Hilfe zur Pflege nach SGB
105.626.000 6.000.000 111.626.000 112.662.000 6.000.000 118.662.000
XII und AsylbLG
RNr. 1100 BV lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 6.000.000 Euro
1170 Landesamt für
Flüchtlingsangelegenheiten - Leitung
der Behörde und Service -
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
1.000 75.000 76.000 1.000 75.000 76.000
Einrichtungen
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 22 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 75.000 Euro
Einfügung der Erläuterung:
„In 2024 und 2025 werden jeweils 76.000 Euro für den KinderKulturMonat eingesetzt“
97101 Pauschale Mehrausgaben 327.000.000 -327.000.000 --- 224.000.000 -224.000.000 ---

RNr. 1100 CB (NSL) (CDU und SPD)
In 2024: - 327.000.000 Euro
In 2025: - 224.000.000 Euro

1172 Landesamt für
Flüchtlingsangelegenheiten - Berliner
Unterbringungsleitstelle -
28101 Ersatz von Ausgaben 55.930.000 53.000.000 108.930.000 63.627.000 43.000.000 106.627.000
RNr. 1100 CB (NSL) lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2024: + 53.000.000 Euro
In 2025: + 43.000.000 Euro

1180 Senatsverwaltung fürArbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung - Frauen und
Gleichstellung -
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
33.573.000 160.000 33.733.000 38.518.000 340.000 38.858.000
Einrichtungen
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 23 (CDU und SPD)
In 2024: + 100.000 Euro
In 2025: + 200.000 Euro
Neue Nr. 8 „Finanzierung von Ausstiegswohnungen für Sexarbeitende“
In 2024: + 100.000 Euro
In 2025: + 200.000 Euro
RNr. 1100 BV lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
In 2024: + 60.000 Euro
In 2025: + 140.000 Euro
Seite 92 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Erläuterung:

Zu Nr. 4:
In 2024 Erhöhung um 60.000 Euro auf 639.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 140.000 Euro auf 719.000 Euro
68418 Zuschüsse an freie Träger für
besondere Projekte der beruflichen 8.149.000 50.000 8.199.000 8.331.000 50.000 8.381.000
Qualifizierung
Verpflichtungsermächtigungen 2.000.000 4.331.000 6.331.000 2.000.000 --- 2.000.000
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 24 (CDU und SPD)
VE 2024 + 4.331.000 Euro
2025: + 4.331.000 Euro
Nach dem Satz: „Die Verpflichtungsermächtigungen werden […]“ wird folgender Satz eingefügt: „Für Projekte, die im Rahmen der Arbeitsmarktförderung
unterstützt werden, wird jeweils geprüft, ob ein Bescheid für eine zweijährige Laufzeit erfolgt.“

RNr. 1100 BV lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 50.000 Euro

Zu Nr. 2:
In 2024 Erhöhung von 50.000 auf 3.526.000 Euro
In 2025 Erhöhung von 50.000 auf 3.645.000 Euro
68459 Hinführung von Mädchen zu
326.000 --- 326.000 334.000 --- 334.000
technischen Berufen
Verpflichtungsermächtigungen 60.000 274.000 334.000 60.000 --- 60.000
RNr. 1100 AO lfd. Nr. 25 (CDU und SPD)
VE 2024 + 274.000 Euro
2025: + 274.000 Euro

Seite 93 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
12 Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

1200 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen - Politisch-
Administrativer Bereich und Service -
88401 Zuführung an das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt 1.000 4.000.000 4.001.000 1.000 4.000.000 4.001.000
(SIWA)
RNr. 1100 CZ lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024/2025: + 4.000.000 Euro

Erläuterung:
Der SIWA-Titel (84048 - Zuwendung für den Wiederaufbau der Synagoge Fraenkelufer -Planungsmittel) wird unbenannt in: "Zuwendung für den
Wiederaufbau der Synagoge Fraenkelufer (Planungs- und Baumittel)". In den Titel werden in 2024 und 2025 je 4.000.000 Euro zugeführt. Die
Zuständigkeit geht zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen über (verbindliche Erläuterung).
97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 1100 CB-1 lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.000 Euro

1210 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen - Stadtplanung -
53121 Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
2.748.000 1.402.000 4.150.000 2.748.000 1.402.000 4.150.000
an Planungen
RNr. 1100 BN lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 1.402.000 Euro
Anpassung der Tabelle:

Zu Nr. 3:
In 2024/2025 Erhöhung um je 1.402.000 Euro auf 3.000.000 Euro.
In der Erläuterung zu 2. und 3. wird im letzten Satz die Zahl der Kalkulationsgrundlage pro Bezirk und Jahr von "ca. 133.000 €" geändert zu "ca. 250.000
€"
54010 Dienstleistungen 1.570.000 20.000 1.590.000 1.570.000 20.000 1.590.000

RNr. 1100 BN lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 20.000 Euro
Anpassung der Tabelle:

Nr. 9 wird wie folgt neu gefasst:
„Dienstleistungsaufträge zur Koordination des Runden Tisches Liegenschaftspolitik und seiner Aktivitäten sowie zur Koordination des
zivilgesellschaftlichen Beirates zum Steuerungsausschuss Konzeptverfahren“
In 2024/2025: Erhöhung um 20.000 Euro auf 80.000 Euro
1220 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen - Städtebau und
Projekte -
54047 Maßnahmen zur Sicherung und
17.400.000 -2.139.000 15.261.000 17.100.000 -2.842.000 14.258.000
Nachnutzung des Flughafens Tegel
RNr. 1100 BN lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2024: - 2.139.000 Euro
In 2025: - 2.842.000 Euro
54053 Veranstaltungen 500.000 50.000 550.000 1.050.000 --- 1.050.000

RNr. 1100 BN lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
Seite 94 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
In 2024: + 50.000 Euro

Anpassung der Tabelle:
TA 2 wird wie folgt neu gefasst: „Veranstaltungen zur Baukultur und zur gestalterischen Qualifizierung der Quartiere im Kontext des Bündnis
Wohnungsneubau sowie zu frauengerechter Stadtplanung.“
In 2024: Erhöhung um 50.000 Euro auf 150.000 Euro

89364 Zuschüsse für Maßnahmen zur
Entwicklung des ehemaligen 12.000.000 -1.000.000 11.000.000 12.000.000 -1.000.000 11.000.000
Flughafens Tempelhof
RNr. 1100 BN lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je - 1.000.000 Euro

1240 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen - Wohnungswesen,
Stadterneuerung, Städtebauförderung -
54010 Dienstleistungen 17.135.000 240.000 17.375.000 17.335.000 240.000 17.575.000
Verpflichtungsermächtigungen 16.710.000 240.000 16.950.000 17.640.000 240.000 17.880.000
RNr. 1100 BN lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)

In 2024/2025: je + 240.000 Euro
VE 2024 + 240.000 Euro
2025: + 240.000 Euro
VE 2025 + 240.000 Euro
2026: + 240.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:

Nr. 5 wird wie folgt neu gefasst:
"Für die Beauftragung bezirklicher Beratungen für Mietende sind 2024 und 2025 jeweils Ausgaben von 1.800.000 € und Verpflichtungsermächtigungen
von 1.800.000 € veranschlagt."
68544 Projekte der Freiwilligenarbeit 6.500.000 1.000.000 7.500.000 6.500.000 1.000.000 7.500.000
RNr. 1100 BN lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)

Anpassung der Erläuterung:
Nach Satz eins wird folgender Text eingefügt:
"Es sollen auch Ausgaben mit der gleichen Zielsetzung für konkrete Pilotprojekte bereitgestellt werden. Pro Jahr werden 100.000 € für den Erhalt
soziokultureller Projekte im Bereich RAW-Tempel zur Verfügung gestellt."
Der bisherige Satz zwei wird wie folgt neu gefasst: „Dafür sind in 2024 und 2025 Ausgaben von jeweils 2.400.000 € und Verpflichtungsermächtigungen
von jeweils 1.500.000 € veranschlagt.“
Der bisherige Satz fünf wird wie folgt neu gefasst.
"Für Sauberkeit und Sicherheitsempfinden in Großsiedlungen werden darüber hinaus in 2024 und 2025 jeweils Ausgaben von 1.000.000 € und
Verpflichtungsermächtigungen von jeweils 700.000 € bereitgestellt."

RNr. 1100 CZ lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 1.000.000 Euro
Änderung der Erläuterung:

Der Satz "Zusätzlich werden Mittel zur Stärkung Berliner Großsiedlungen bereitgestellt. Hierfür werden in 2024 und 2025 jeweils Ausgaben von
3.100.000 € und Verpflichtungsermächtigungen von 3.100.000 € bereitgestellt."
wird geändert in: "Zusätzlich werden Mittel zur Stärkung Berliner Großsiedlungen bereitgestellt. Hierfür werden in 2024 und 2025 jeweils Ausgaben von
4.100.000 € und Verpflichtungsermächtigungen von 3.100.000 € bereitgestellt."

Seite 95 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
337.000 247.000 584.000 308.000 --- 308.000
Zwecke im Inland
RNr. 1100 BN lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
In 2024: + 247.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:

Der Text zu Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
"Für den Betrieb des Projektbüros und die Erarbeitung eines Schlussberichts mit Umsetzungsperspektive für das Projekt Flussbad sind 2024 300.000
€ und 2025 53.000 € Ausgaben veranschlagt."
89361 Zuschüsse zur Förderung von
10.965.000 --- 10.965.000 7.312.000 --- 7.312.000
Nationalen Projekten des Städtebaus
RNr. 1100 BN lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
Anpassung der Erläuterung:
In Absatz 2 wird folgender Satz ergänzt:
"Die erforderlichen Mittel für die Realisierung der Freitreppe zum Spreekanal am Humboldtforum werden aus dem Förderprogramm finanziert."
89379 Städtebauliche Einzelmaßnahmen 1.000.000 5.820.000 6.820.000 1.000.000 7.320.000 8.320.000

RNr. 1100 CZ lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2024: + 5.820.000 Euro
In 2025: + 7.320.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:

Der Satz "Das Programmvolumen 2024 und 2025 beträgt jeweils 1.000.000 €. Dafür sind in 2024 und 2025 jeweils Ausgaben von 300.000 € und
Verpflichtungsermächtigungen von 700.000 € veranschlagt.“ wird ersetzt durch: „Das Programmvolumen in 2024 beträgt 4.000.000 € und in 2025
5.000.000 €. Es sind Verpflichtungsermächtigungen von 700.000 € veranschlagt."
Es wird folgender neuer Satz eingefügt:
"Zur Verstärkung als städtebauliche Einzelmaßnahme beim Haus der Statistik sind in 2024 1.500.000 € und in 2025 2.000.000 € vorgesehen, um
Kostensteigerungen bei der kooperativen Quartiersentwicklung des gemeinwohlorientierten Stadtbausteins Haus A abzufangen."
Weiterhin wird folgender Satz eingefügt:
"Je 660.000 Euro in 2024 und 2025 sind zu verwenden für das Sanierungsgebiet Müllerstraße und je 660.000 Euro in 2024 und 2025 sind zu verwenden
zur Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzept Alt-Mariendorf von Mai 2016."
1250 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen - Hochbau -
70182 Modulare Gebäude zur Unterbringung
3.000 --- 3.000 3.000 --- 3.000
von Asylbegehrenden
Verpflichtungsermächtigungen --- --- --- --- 250.000.000 250.000.000
RNr. 1100 CB-1 lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
VE 2025 + 250.000.000 Euro
2026: + 125.000.000 Euro
2027: + 125.000.000 Euro
Erläuterung:
Streichung des Satzes:
„Die Baumaßnahmen sind beendet.“
70183 Errichtung eines Denkmals für Gast-
--- 100.000 100.000 --- 400.000 400.000
und Vertragsarbeitende
RNr. 1100 CZ lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
In 2024: + 100.000 Euro
In 2025: + 400.000 Euro
Einfügung der Erläuterung:
"Errichtung eines Denkmals für die 1. Generation der Gast -und Vertragsarbeiter:innen"
Übertragbarkeitsvermerk: Die Mittel sind übertragbar
Seite 96 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1270 Denkmalschutz und Denkmalpflege

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
1.594.000 -500.000 1.094.000 1.594.000 -500.000 1.094.000
Zwecke im Inland
Verpflichtungsermächtigungen 9.700.000 -1.000.000 8.700.000 8.400.000 -500.000 7.900.000
RNr. 1100 CZ lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
In 2024/2025: - 500.000 Euro
VE 2024 - 1.000.000 Euro
2025: - 500.000 Euro
2026: - 500.000 Euro
VE 2025 - 500.000 Euro
2026: - 500.000 Euro
Streichung der Erläuterung des TA Nr. 6
89360 Zuschüsse für Maßnahmen des
--- 500.000 500.000 --- 500.000 500.000
Denkmalschutzes
Verpflichtungsermächtigungen --- 1.000.000 1.000.000 --- 500.000 500.000
RNr. 1100 CZ lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
In 2024/2025: + 500.000 Euro
VE 2024 + 1.000.000 Euro
2025: + 500.000 Euro
2026: + 500.000 Euro
VE 2025 + 500.000 Euro
2026: + 500.000 Euro
Neue Erläuterung:
Förderung des Vorhabens „Bauhof“ zum Bau einer Werkstatt für die Internationale Jugendbauhütte Berlin durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.
Die Gesamtkosten werden derzeit auf 2.250.000 € geschätzt. Der Anteil Berlins beträgt voraussichtlich 1.500.000 €.
Sperrvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigungen im 2. Planjahr sind gesperrt.
1295 Förderung des Wohnungsbaus
86344 Wohneigentumsförderung 3.320.000 12.680.000 16.000.000 3.320.000 13.680.000 17.000.000
Verpflichtungsermächtigungen --- 110.000.000 110.000.000 --- 110.500.000 110.500.000

RNr. 1100 BN lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
In 2024: + 680.000 Euro
In 2025: + 1.680.000 Euro
VE 2024: 2.000.000 Euro
2025: + 2.000.000 Euro
VE 2025: 2.500.000 Euro
2026: + 2.500.000 Euro

RNr. 1100 CZ lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 12.000.000 Euro

VE 2024 + 108.000.000 Euro
2025-2033: je + 12.000.000 Euro
VE 2025 + 108.000.000 Euro
2026-2034: je + 12.000.000 Euro
Hinzufügung folgender Erläuterung:
"Der Titel dient der Förderung von Wohneigentum durch die IBB"
Sperrvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigungen in beiden Planjahren sind gesperrt.

Seite 97 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
13 Wirtschaft, Energie und Betriebe

1300 Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe - Politisch-
Administrativer Bereich und Service -
97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 1.000 Euro
1320 Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe -
Wirtschaftspolitik und
Wirtschaftsordnung -
54010 Dienstleistungen 12.966.000 -370.000 12.596.000 12.547.000 -400.000 12.147.000

RNr. 1100 AP lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024: - 370.000 Euro
In 2025: - 400.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 17:
In 2024 Absenkung um 370.000 Euro auf 830.000 Euro
In 2025 Absenkung um 400.000 Euro auf 800.000 Euro
54053 Veranstaltungen 1.505.000 300.000 1.805.000 1.640.000 300.000 1.940.000

RNr. 1100 AP lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 300.000 Euro

Erläuterung:
Neue Nr. 9:
Berliner Jugendwirtschaftskonferenz
In 2024/2025 je 100.000 Euro
Neue Nr.10:
Louis-Lewandowski-Festival für jüdische synagogale Musik
In 2024/2025 je 200.000 Euro
68307 Wirtschaftsförderung 34.423.000 -2.525.000 31.898.000 36.153.000 -2.297.000 33.856.000

RNr. 1100 AP lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2024: - 2.525.000 Euro
In 2025: - 2.297.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 10:
In 2024 Absenkung um 2.525.000 Euro auf 17.475.000 Euro
In 2025 Absenkung um 2.297.000 Euro auf 17.703.000 Euro
68316 Förderung des Berlin-Marketing 27.400.000 -1.500.000 25.900.000 28.155.000 -3.000.000 25.155.000
RNr. 1100 AP lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)

In 2024: - 1.500.000 Euro
In 2025: - 3.000.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr.10:
In 2024 Absenkung um 1.500.000 Euro auf 4.000.000 Euro
In 2025 Absenkung um 3.000.000 Euro auf 3.000.000 Euro

Seite 98 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68542 Zuschüsse an Einrichtungen der
6.803.000 48.000 6.851.000 6.867.000 247.000 7.114.000
internationalen Kooperation
RNr. 1100 AP lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
In 2024: + 48.000 Euro
In 2025: + 247.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 15:
In 2024 Absenkung um 250.000 Euro auf 405.000 Euro
In 2025 Absenkung um 250.000 Euro auf 411.000 Euro
Zu Nr.16:
In 2024 Erhöhung um 98.000 Euro auf 200.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 97.000 Euro auf 200.000 Euro
Neue Nr. 19:
Modellprojekt im Rahmen der Berliner Hauptstadt-Städte-Partnerschaften für nachhaltige entwicklungspolitisch motivierte beiderseitige Lernprogramme
und drei Nord-Süd-Tandems zur Umsetzung der Partnerschaften in der Kommune.
In 2024 200.000 Euro
In 2025 400.000 Euro
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
1.768.000 750.000 2.518.000 1.880.000 750.000 2.630.000
Zwecke im Inland
Verpflichtungsermächtigungen 790.000 250.000 1.040.000 840.000 --- 840.000
RNr. 1100 AP lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 750.000 Euro
VE 2024 + 250.000 Euro
2025: + 250.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr.11:
In 2024/2025 Erhöhung um 500.000 Euro auf 1.000.000 Euro
Neue Nr.12:
Internationaler Jugend Gründungs-Workshop
In 2024/2025 je 250.000 Euro
68629 Zuschüsse für besondere touristische
4.100.000 400.000 4.500.000 4.100.000 400.000 4.500.000
Projekte
RNr. 1100 AP lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 400.000 Euro
Erläuterung:
(Nach dem Satz „Hier werden auch Ausgaben zur Unterstützung […] sowie für das Wassertourismuskonzept geleistet.“
Einfügung der folgenden Erläuterung):
Mindestens 400.000 Euro jeweils in 2024 und 2025 werden zur Erstellung und Umsetzung eines Wassertourismuskonzepts verwendet, um die
Sicherung eines nachhaltigen und ökologisch verträglichen Wassertourismus voranzutreiben (verbindliche Erläuterung).
1330 Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe - Betriebe und
Strukturpolitik -
52136 Anteil an der Straßenreinigung 138.000.000 12.100.000 150.100.000 140.000.000 12.000.000 152.000.000
RNr. 1100 AP lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
In 2024: + 5.100.000 Euro
In 2025: + 4.500.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr.3:
In 2024/2025 je Erhöhung um 500.000 Euro auf 13.000.000 Euro

Seite 99 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Zu Nr.4:
In 2024 Erhöhung um 3.100.000 Euro auf 19.600.000 Euro
In 2025 Erhöhung um 2.500.000 Euro auf 20.200.000 Euro
Neue Nr.6:
Sonderprogramm Graffiti-Entfernung
In 2024/2025 je 1.500.000 Euro

RNr. 1100 BR lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024: + 7.000.000 Euro
In 2025: + 7.500.000 Euro
Zu Nr. 4:
In 2024 Erhöhung um 4.000.000 auf 20.500.000 Euro,
In 2025 Erhöhung um 4.500.000 auf 22.200.000 Euro
Neue Nr. 6: „Spielplatzreinigung durch die BSR (Pilotprogramm)“
In 2024/2025 jeweils + 3.000.000 Euro
54010 Dienstleistungen 54.888.000 --- 54.888.000 47.465.000 --- 47.465.000

RNr. 1100 AP lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils +/- 0 Euro

Erläuterung:
Zu Nr.10:
Der Satz „Ein Nachfolgeprogramm wird durch das Sondervermögen Klimaschutz, Resilienz und Transformation finanziert.“
wird gestrichen.
68212 Ersatz von Fahrgeldausfällen an die
30.000.000 -7.903.000 22.097.000 30.000.000 -6.150.000 23.850.000
BVG
RNr. 1100 AP lfd. Nr. 10 (CDU und SPD)
In 2024: - 7.903.000 Euro
In 2025: - 6.150.000 Euro
1350 Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe - Energie,
Digitalisierung und Innovation -
54010 Dienstleistungen 17.133.000 -700.000 16.433.000 18.387.000 1.300.000 19.687.000
Verpflichtungsermächtigungen 21.100.000 5.000.000 26.100.000 6.000.000 2.000.000 8.000.000
RNr. 1100 AP lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)

In 2024: - 700.000 Euro
In 2025: + 1.300.000 Euro
VE 2024 + 5.000.000 Euro
2025: + 2.000.000 Euro
2026: + 1.000.000 Euro
2027: + 1.000.000 Euro
VE 2025 + 2.000.000 Euro
2026: + 1.000.000 Euro
2027: + 1.000.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 12:
In 2024 Absenkung um 100.000 Euro auf 552.000 Euro
Zu Nr. 17: Energiewendekompetenz für die bezirkliche Wirtschaftsförderung
In 2024 Absenkung um 200.000 Euro auf 400.000 Euro
Zu lfd. Nr. 21: Geschäftsbesorgung für das Förderprogramm Digitalprämie Berlin
In 2024 Absenkung um 100.000 Euro auf 600.000 Euro

Seite 100 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Zu lfd. Nr. 30:
In 2025 Erhöhung um 2.050.000 Euro auf 3.000.000 Euro
Zu Nr. 34:
In 2024/2025 Erhöhung um 400.000 Euro auf 400.000 Euro
Zu Nr. 42:
In 2024 Absenkung um 700.000 Euro auf 300.000 Euro
In 2025 Absenkung um 1.150.000 Euro auf 2.250.000 Euro
Anpassung TA-Erläuterung:

Zu Nr. 34:
Der Erläuterungstext wird ersatzlos gestrichen.
RNr. 1100 BR lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)

Fehlende Jahresscheibe der VE 2024 aus der RNr. 1100 AP, lfd. Nr. 11
VE 2025: + 1.000.000 Euro
VE 2026: +/- 0
VE 2027: +/- 0
VE 2028: +/- 0
54059 Leistungen zur Errichtung und den
Betrieb von Infrastruktur für die --- 1.400.000 1.400.000 --- 1.400.000 1.400.000
Elektromobilität
Verpflichtungsermächtigungen --- 1.400.000 1.400.000 --- --- ---
RNr. 1100 AP lfd. Nr. 12 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.400.000 Euro

VE 2024 + 1.400.000 Euro
2025: + 1.400.000 Euro
Erläuterung:
Der Erläuterungstext wird ersatzlos gestrichen

68307 Wirtschaftsförderung 16.450.000 2.000.000 18.450.000 20.300.000 2.000.000 22.300.000

RNr. 1100 AP lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 2.000.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 7:
In 2024/2025 Erhöhung um 2.000.000 Euro auf 2.000.000 Euro
Ergänzung TA-Erläuterung:
Zu Nr. 1:
Der Satz „Ein Nachfolgeprogramm wird durch das Sondervermögen Klimaschutz, Resilienz und Transformation finanziert“
wird gestrichen.
Zu Nr.7:
Erläuterung wird ersatzlos gestrichen
68317 Zuschüsse an Unternehmen für
4.760.000 1.000.000 5.760.000 4.060.000 2.000.000 6.060.000
besondere Aufgaben
RNr. 1100 BR lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2024: + 1.000.000 Euro
In 2025: + 2.000.000 Euro
Neue Nr. 7: „Umsetzung einer klimaneutralen Energieversorgung eines Sommerbadbetriebes am Beispiel Prinzenbad in Kooperation mit den Berliner
Wasserbetrieben“
In 2024: + 1.000.000 Euro
In 2025: + 2.000.000 Euro
Seite 101 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
1.990.000 2.500.000 4.490.000 1.990.000 2.500.000 4.490.000
Zwecke im Inland
RNr. 1100 BR lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 2.500.000 Euro
Neue Nr. 5: „Förderung von Maßnahmen zur stadtweiten Nutzung von Klein-Windanlagen auf Dächern“
In 2024/2025 jeweils + 2.500.000 Euro

69806 Innovationsförderung 45.516.000 3.000.000 48.516.000 43.206.000 3.000.000 46.206.000
RNr. 1100 AP lfd. Nr. 14 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 3.000.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 18:
In 2024/2025 Erhöhung um 1.750.000 Euro auf 1.750.000 Euro
Zu Nr.19:
In 2024/2025 Erhöhung um 1.250.000 Euro auf 1.250.000 Euro
Ergänzung TA-Erläuterung:
Zu Nr. 18 und 19:
Der Satz „Die bisherigen Maßnahmen laufen aus und werden mit einem neuen Programm in das Sondervermögen Klimaschutz, Resilienz und
Transformation aufgenommen“ wird gestrichen.
89330 Zuschüsse für Investitionen zur
18.500.000 --- 18.500.000 --- 10.000.000 10.000.000
Unterstützung des Solarausbaus
Verpflichtungsermächtigungen --- 10.000.000 10.000.000 --- --- ---
RNr. 1100 AP lfd. Nr. 15 (CDU und SPD)
In 2025: + 10.000.000 Euro
VE 2024 + 10.000.000 Euro
2025: + 10.000.000 Euro
Erläuterung:

Der Satz „Ein Nachfolgeprogramm wird durch das Sondervermögen Klimaschutz, Resilienz und Transformation finanziert“ wird gestrichen.

Seite 102 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
15 Finanzen

1502 Senatsverwaltung für Finanzen -
Zentrale Datenstelle der
Landesfinanzminister und sonstige
Angelegenheiten der
Finanzministerkonferenz -
23204 Anteil der Länder an den Ausgaben 1.390.000 -17.000 1.373.000 1.440.000 -12.000 1.428.000
RNr. 1100 CY-1 lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024: -17.000 Euro
In 2025: -12.000 Euro
Erläuterung:
Abschluss Kapitel 1502

42801 Entgelte der planmäßigen
889.000 -16.000 873.000 929.000 -16.000 913.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 1100 CY-1 lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2024/2025. - 16.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2024/2025:
- 0,25000 Stellenanteile E6
1531 Finanzämter
51185 Dienstleistungen für die
13.225.000 150.000 13.375.000 14.526.000 150.000 14.676.000
verfahrensabhängige IKT
RNr. 1100 CY-1 lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 150.000 Euro

Neue Nr. 5: „KI-Lösung Finanzämter“
In 2024/2025 jeweils + 150.000 Euro

Seite 103 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
21 Beauftragte/Beauftragter für
Datenschutz und Informationsfreiheit

2101 Beauftragte/Beauftragter zur
Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB)
54053 Veranstaltungen 192.000 --- 192.000 262.000 100.000 362.000
RNr. 1100 DI lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)

In 2025: + 100.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
25 Landesweite Maßnahmen des E-
Governments

2500 Steuerung der verfahrensunabhängigen
Informations- und
Kommunikationstechnik (IKT) und
Geschäftsprozessoptimierung
51164 IKT-Basisdienste für Infrastruktur und
10.727.000 3.600.000 14.327.000 7.533.000 3.000.000 10.533.000
IKT-Arbeitsplatz
RNr. 1100 CX lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024: + 3.600.000 Euro
In 2025: + 3.000.000 Euro
Zu Nr. 5:
In 2024 Erhöhung um 3.600.000 auf 3.800.000 Euro,
In 2025 Erhöhung um 3.000.000 auf 3.200.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Änderung des Textes bei Nr. 5 von
"Einführung von KI-gestützter Entlastungsmaßnahmen (gemäß Richtlinien der Regierungspolitik)" in
"Einführung von KI-gestützter Entlastungsmaßnahmen (gemäß Richtlinien der Regierungspolitik) sowie Taskforce KI und Robotic Process Automation
(RPA)"
51165 IKT-Basisdienste für
12.111.000 4.600.000 16.711.000 13.219.000 1.700.000 14.919.000
Informationssicherheit
RNr. 1100 CX lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2024: + 4.600.000 Euro
In 2025: + 1.700.000 Euro
Erläuterung:
Neue Nr. 9: "Unterstützungsleistungen zur Stärkung des ISMS- Ressourcen (Information Security Management System) in den Behörden und
Einrichtungen des Landes Berlin"
In 2024: 4.600.000 Euro
In 2025: 1.700.000 Euro
54003 Geschäftsprozessoptimierung 785.000 400.000 1.185.000 785.000 300.000 1.085.000
RNr. 1100 CX lfd. Nr.3 (CDU und SPD)

In 2024: + 400.000 Euro
In 2025: + 300.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
Modernisierung und zeitgemäße Organisation des Vergabewesens der Berliner Landesverwaltung

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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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27 Zuweisungen an und Programme für die
Bezirke

2705 Aufwendungen der Bezirke - Inneres
und Sport -
51915 Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen -
Schulsanierungsprogramm (SchulSP) 17.988.000 12.150.000 30.138.000 17.988.000 12.150.000 30.138.000
und Sportanlagensanierungsprogramm
(SportSP) -
RNr. 1100 DC lfd. Nr. 36 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 12.150.000 Euro
2707 Aufwendungen der Bezirke - Mobilität,
Verkehr, Klimaschutz und Umwelt -
52101 Unterhaltung des Straßenlands --- 3.500.000 3.500.000 --- 4.500.000 4.500.000

RNr. 1100 BO lfd. Nr. 50 (CDU und SPD)
In 2024: + 500.000 Euro
In 2025: + 1.500.000 Euro
Erläuterung:

Die Mittel sind vorgesehen für die Steigerung der Attraktivität und Nutzbarkeit bestehender Park-and-Ride-Anlagen in Berlin. Die Mittel können den
Bezirken zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden.

RNr. 1100 DB lfd. Nr. 27 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 3.000.000 Euro

Einfügung der Erläuterung:
Park&Ride-Anlagen bieten Pendler:innen eine bequeme Vernetzung von individueller und öffentlicher Mobilität. Die Mittel sind für den qualitativen
Ausbau der Park&Ride-Anlagen in Berlin vorgesehen, um diese als Umstiegspunkte besonders attraktiv zu machen.
54010 Dienstleistungen 1.800.000 200.000 2.000.000 1.800.000 200.000 2.000.000
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 48 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 200.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 1:
In 2024/2025 jeweils Absenkung um 250.000 Euro auf 500.000 Euro
Zu Nr. 2:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um 100.000 Euro auf 400.000 Euro

Zu Nr. 4:
In 2024/2025 jeweils Erhöhung um100.000 Euro auf 150.000 Euro
Neue Nr. 7:
Erstellung eines Gesamtkonzepts Mobilitätssicherung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen einschl. Konzeptbeteiligung
In 2024/2025 jeweils 250.000 Euro
Nach dem Satz: „Die Verbesserung der Schulwegsicherheit und die Entwicklung eines Mobilitätsmanagements für Schulen und Kitas sind zentrale Ziele
des Berliner Senats.“
wird folgender neuer Satz ergänzt:
„Zusätzliche Mittel zur Umsetzung des Konzepts des Berliner Programms zum Mobilitätsmanagement an Schulen und Kitas (MMSK) werden im Kapitel
2707 in den Titel 52121 und 68569 ausgewiesen.“
68462 Zuschüsse im Rahmen der
--- 1.200.000 1.200.000 --- 1.200.000 1.200.000
Gesundheitsförderung und Prävention
RNr. 1100 DB lfd. Nr. 28 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.200.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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Einfügung der Erläuterung:
„Je 100.000 € werden jährlich pro Bezirk für Zuwendungen bereitgestellt, die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Hitzeschutz ermöglichen. Hierzu
zählen zum Beispiel Verschattungsmöglichkeiten, Kühlungsmöglichkeiten und Trinkwasserbereitstellung“
81279 Geräte, technische Einrichtungen,
1.000 --- 1.000 1.000 500.000 501.000
Ausstattungen
Verpflichtungsermächtigungen --- 500.000 500.000 --- --- ---
RNr. 1100 BO lfd. Nr. 49 (CDU und SPD)
In 2025: + 500.000 Euro
VE 2024 + 500.000 Euro
2025: + 500.000 Euro
Erläuterung (Ergänzung):
Ausweisung der Mittel ab 2025 zur Anschaffung von Dialog-Displays im Straßenland zur Unterstützung der Geschwindigkeitsüberwachung in den
Bezirken. Bis 2024 werden die Mittel in Kapitel 0730, Titel 81279 ausgewiesen. Die Dialog-Displays werden den Bezirken zur Verfügung gestellt.
97110 Verstärkungsmittel --- 6.350.000 6.350.000 --- 6.350.000 6.350.000

RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 6.350.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Zentrale Vorsorge für Maßnahmen der Bezirke zur Umsetzung der Beschlüsse des Sicherheitsgipfels.
Die Verstärkungsmittel können von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nach Maßgabe des § 50 LHO als
Verstärkungsmittel zum Kapitel 2729 Titel 97110 umgesetzt werden. Die Mittel bei Kapitel 2729 Titel 97110 können als Ausgleich für notwendige
Basiskorrekturen der Globalsummenzuweisung der Bezirke für höhere Ausgaben dienen. (verbindliche Erläuterung)
2710 Aufwendungen der Bezirke - Bildung,
Jugend und Familie -

51950 Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen - Kita- und 18.988.000 10.800.000 29.788.000 17.488.000 10.800.000 28.288.000
Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP)
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 37 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 10.800.000 Euro
Erläuterung:

„Die veranschlagten Ausgaben sind in Höhe von mindestens 6.000.000 € in den Jahren 2024 und 2025 für die Konzeption und Umsetzung barrierefreier,
inklusiver Spielplätze zu verwenden (verbindliche Erläuterung).“
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
--- 3.000.000 3.000.000 --- 4.000.000 4.000.000
Einrichtungen
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 39 (CDU und SPD)
In 2024: + 3.000.000 Euro
In 2025: + 4.000.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Sanierungsprogramm für Stadtteil- und Familienzentren. Mehr wegen des Sanierungsprogramms für Stadtteil- und Familienzentren als Maßnahme des
Gipfels zur Prävention von Jugendgewalt.
Ein Betrag von jeweils 2.000.000 in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 ist für Sanierungsausgaben zum Umbau des Pumpwerkes in der John-Locke-
Straße zu einem Jugendkulturstandort vorgesehen (verbindliche Erläuterung).
68435 Sonstige Zuschüsse für die freie
13.643.000 -700.000 12.943.000 13.106.000 --- 13.106.000
Jugendhilfe
RNr. 1100 BY lfd. Nr. 38 (CDU und SPD)
In 2024 - 700.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 2:
In 2024 Absenkung um 700.000 auf 5.630.000 Euro,
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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2711 Aufwendungen der Bezirke - Arbeit,
Soziales, Gleichstellung, Integration,
Vielfalt und Antidiskriminierung -
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
2.402.000 1.100.000 3.502.000 2.450.000 1.600.000 4.050.000
Einrichtungen
RNr. 1100 BV lfd. Nr. 13 (CDU und SPD)
In 2024: + 1.100.000 Euro
In 2025: + 1.600.000 Euro
Neue Nr. 3: „Ganzjähriges Notübernachtungsangebot für obdachlose Menschen mit und ohne Suchterkrankungen („Ohlauer 365“)“
In 2024: + 1.100.000 Euro
In 2025: + 1.600.000 Euro
2712 Aufwendungen der Bezirke -
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen -
52134 Maßnahmen zur Entwicklung und
Sauberkeit von Kiezen, Plätzen und --- 6.500.000 6.500.000 --- 5.000.000 5.000.000
öffentlichen Räumen
RNr. 1100 CZ lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)

In 2024: + 6.500.000 Euro
In 2025: + 5.000.000 Euro
Einfügung der Erläuterung:
"Die Ausgaben sind vorgesehen für Maßnahmen zur Steigerung der Umweltgerechtigkeit, Sauberkeit, Gestalt- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen
Raum, u. a. zur Durchführung von Entsiegelungsmaßnahmen, zur Begrünung, zur Erneuerung oder Neuaufstellung von Stadtmobiliar, zum Austausch
bzw. zur Reparatur von Oberflächenmaterialien, für Pflege- und Reinigungsmaßnahmen.
Die Ausgaben können den Bezirken zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden."
Einfügung Deckungsvermerk:
„Die Ausgaben des Titels 52134 und des Titels 72004 sind gegenseitig deckungsfähig; die Ausgaben unterliegen außerdem der Deckungsfähigkeit
nach § 20 Abs. 1 LHO.“
72004 Umgestaltung von Stadtplätzen 2.000.000 1.000.000 3.000.000 2.000.000 1.000.000 3.000.000
RNr. 1100 BN lfd. Nr. 11 (CDU und SPD)
In 2024/2025: je + 500.000 Euro

RNr. 1100 CZ lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)

In 2024/2025: je + 500.000 Euro
Einfügung Deckungsvermerk:
"Die Ausgaben des Titels 72004 und des Titels 52134 sind gegenseitig deckungsfähig; die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Titels
72004 unterliegen zudem dem Deckungsvermerk des Kapitels 2712 zur Hauptgruppe 7; die Ausgaben unterliegen außerdem der Deckungsfähigkeit
nach § 20 Abs. 1 LHO."
2713 Aufwendungen der Bezirke - Wirtschaft,
Energie und Betriebe -
52136 Anteil an der Straßenreinigung --- 1.500.000 1.500.000 --- 1.500.000 1.500.000

RNr. 1100 BR lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.500.000 Euro
Erläuterung:

Für die Sperrmüllentsorgung durch Kieztage sind Mittel in i.H.v. 500.000 Euro und für das Sonderprogramm "Graffiti-Entfernung" Mittel i.H.v. 1.000.000
Euro jeweils in 2024 und 2025 veranschlagt.

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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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2729 Zuweisungen an die Bezirke

38531 Zuweisungen für Investitionen an den
-46.953.000 500.000 -46.453.000 -56.116.000 5.500.000 -50.616.000
Bezirk Mitte
RNr. 1100 BC Anl. 12 b-c) (CDU und SPD)
In 2024: 500.000 Euro
In 2025: 5.500.000 Euro
38532 Zuweisungen für Investitionen an den
-22.235.000 4.000.000 -18.235.000 -30.302.000 4.400.000 -25.902.000
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
RNr. 1100 BC Anl. 12 b-c) (CDU und SPD)
In 2024: 4.000.000 Euro
In 2025: 4.400.000 Euro
38533 Zuweisungen für Investitionen an den
-77.702.000 2.500.000 -75.202.000 -78.237.000 1.500.000 -76.737.000
Bezirk Pankow
RNr. 1100 BC Anl. 12 b-c) (CDU und SPD)
In 2024: 2.500.000 Euro
In 2025: 1.500.000 Euro
38536 Zuweisungen für Investitionen an den
-14.631.000 --- -14.631.000 -11.114.000 3.546.000 -7.568.000
Bezirk Steglitz-Zehlendorf
RNr. 1100 BC Anl. 12 b-c) (CDU und SPD)
In 2025: 3.546.000 Euro
38537 Zuweisungen für Investitionen an den
-34.125.000 2.000.000 -32.125.000 -46.762.000 2.500.000 -44.262.000
Bezirk Tempelhof-Schöneberg
RNr. 1100 BC Anl. 12 b-c) (CDU und SPD)
In 2024: 2.000.000 Euro
In 2025: 2.500.000 Euro
38538 Zuweisungen für Investitionen an den
-19.665.000 500.000 -19.165.000 -13.889.000 3.000.000 -10.889.000
Bezirk Neukölln
RNr. 1100 BC Anl. 12 b-c) (CDU und SPD)
In 2024: 500.000 Euro
In 2025: 3.000.000 Euro
71902 Pauschale Mehrausgaben für
20.000.000 19.000.000 39.000.000 20.000.000 11.354.000 31.354.000
Bauinvestitionen
RNr. 1100 DD lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024: + 9.500.000 Euro
In 2025: + 1.000.000 Euro
Neuer Teilansatz:
"5 Mio. Euro in 2024 sind als Zuschuss an den Mellowpark für den Bau einer BMX-Halle vorgesehen (verbindliche Erläuterung)."
Neuer Teilansatz:
"Die Mittel in Höhe von 4.500.000 € (2024) sowie 1.000.000 € (2025) stehen zur Verfügung für die Sanierungsarbeiten des Strandbads Müggelsee
(verbindliche Erläuterung). Die Mittel werden in der Haushaltswirtschaft nach § 50 LHO zum Bezirk umgesetzt."
RNr. 1100 BC, Anl. 12 b-c) (CDU und SPD)
In 2024: + 9.500.000 Euro
In 2025: + 10.354.000 Euro
Erläuterung:
"Jeweils 20.000.000 € sind als Vorsorge für Maßnahmen der BSO vorgesehen, die die Bezirke über ihre pauschale Zuweisung hinaus veranschlagt
haben. Die darüber hinausgehenden Beträge resultieren aus Maßnahmen der gezielten Zuweisung, die in der Regel auf Grund fehlender
Bauplanungsunterlagen verschoben werden mussten. Die Mittel dienen nunmehr der Vorsorge, insbesondere zur Finanzierung von Mehrbelastungen
auf Grund von Baukostensteigerungen."
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
97101 Pauschale Mehrausgaben 277.089.000 21.480.000 298.569.000 486.003.000 17.550.000 503.553.000

RNr. 1100 AO lfd. Nr. 26 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils - 7.900.000 Euro

Erläuterung:
(Hinter der Tabelle (a-h) wird folgender Satz eingefügt):
Die Absenkung der Pauschalen Mehrausgabe wird im Rahmen der Haushaltswirtschaft durch eine Absenkung der Globalsummenzuweisung in Höhe
der den Bezirken zugewiesenen Beträge für den Integrationsfonds umgesetzt (verbindliche Erläuterung).

RNr. 1100 DD lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2024: + 26.584.000 Euro
In 2025: + 20.654.000 Euro
Neuer Teilansatz i):
"Dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf werden zur überbezirklichen Vermittlung von Unterbringungsplätzen für von Arbeitsausbeutung betroffenen
Menschen die Schaffung von zwei Stellen ermöglicht sowie die entsprechenden Mittel zur Finanzierung bis zu EG 11 über 166.000 € übertragen
(verbindliche Erläuterung)."
Neuer Teilansatz j):
"Je 300.000 € in 2024 und 2025 werden in den Bezirk Treptow-Köpenick umgesetzt; zur Fortsetzung des Prima Klima Projekts, der Verbesserung der
Ärzt:innenversorgung sowie für ein Projekt zur Bekämpfung der Ausbreitung der Tigermücke (verbindliche Erläuterung)."
Neuer Teilansatz k):
"Je 35.000 € in 2024 und 2025 stehen für die Jugendkunstschule (JUKS) in Pankow zur Verfügung (verbindliche Erläuterung)."
Neuer Teilansatz l):
"Je 150.000 € in 2024 und 2025 stehen für die Sichtbarmachung jüdischen Lebens in Charlottenburg-Wilmersdorf zur Verfügung (verbindliche
Erläuterung)."
Neuer Teilansatz m):
"Für ein Programm zur Reparatur von Straßenschlaglöchern durch die Bezirke stehen in 2024 18.000.000 € und in 2025 12.000.000 € zur Verfügung"
Neuer Teilansatz n):
"Je 2.000.000 € in 2024 und 2025 sind für die Bezirke zur verstärkten Unterstützung von Tagespflegepersonen vorgesehen, insbesondere zur
Unterstützung bei Miet- und Sachkosten (verbindliche Erläuterung)."
Neuer Teilansatz o):
"Zusätzlich je 2.000.000 € in 2024 und 2025 zur Verstärkung des Psychiatrieentwicklungsprogramms (PEP) der Bezirke (verbindliche Erläuterung)."
Neuer Teilansatz p):
"Zur Verbesserung der sozialen Absicherung bzw. AV- und tarifbedingte Mehrbedarfe der VHS-Dozent:innen stehen in 2024 und 2025 jeweils 5.720.000
€ zur Verfügung (verbindliche Erläuterung)."
Neuer Teilansatz q):
"Für das stadtteilorientierte Abraham Projekt in Spandau zur Förderung des interkulturellen Austauschs, Sprachförderung und sozialen und kulturellen
Aktivitäten sind in 2024 und 2025 jeweils 100.000 € vorgesehen (verbindliche Erläuterung)."
Neuer Teilansatz r)
"Die im Bezirksplafond enthaltenen Mittel für den Betrieb und die Unterhaltung der Landesnotbrunnen sind aufgrund Änderung der Zuständigkeit in den
Jahren 2024 und 2025 in Höhe von jeweils 1.847.000 € durch eine Absenkung der Globalsummenzuweisung im Rahmen der Haushaltswirtschaft
abzusetzen (verbindliche Erläuterung)."
Neuer Teilansatz s)
"Für das Kulturfest in Spandau in den Italienischen Höfen auf der Zitadelle werden in 2024 und 2025 je 30.000 € bereitgestellt (verbindliche Erläuterung)."
RNr, 1100 DW Lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024: + 2.796.000 Euro
In 2025: + 4.796.000 Euro
Erläuterung:

Neuer Teilansatz t:
Ausbau und Erhöhung der Pflegesätze von Pflegeeltern (verbindliche Erläuterung)
In 2025: 2.000.000 Euro
Neuer Teilansatz u:
Anschaffung und Wartung von Defibrillatoren für Sportstätten (30.000 Euro pro Bezirk für die Anschaffung und 3.000 Euro pro Bezirk für die Wartung)
(verbindliche Erläuterung).
In 2024/2025 jeweils 396.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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Neuer Teilansatz v:
Für die Gartenarbeitsschulen sind zusätzlich pro Bezirk vorgesehen (verbindliche Erläuterung)
In 2024/2025 jeweils 100.000 Euro
Neuer Teilansatz w:
Für die Jugendverkehrsschulen sind zusätzlich pro Bezirk vorgesehen (verbindliche Erläuterung)
In 2024/2025 je 100.000 Euro
97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)

In 2024/2025 jeweils: + 1.000 Euro
Streichung der Erläuterung

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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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29 Allgemeine Finanz- und
Personalangelegenheiten

2900 Steuern und Finanzausgleich
01100 Lohnsteuer 5.193.500.000 89.250.000 5.282.750.000 5.571.750.000 136.000.000 5.707.750.000

RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)
Anpassung der Erläuterung:
Landesanteil an der Lohnsteuer:
2024: 5.282.750.000 Euro
2025: 5.707.750.000 Euro
Landesanteil an der veranlagten Einkommensteuer:
2024: 1.470.500.000 Euro
2025: 1.551.250.000 Euro
Erwartetes Gesamtaufkommen aus der Lohnsteuer (100 %):
2024: 12.430.000.000 Euro
2025: 13.430.000.000 Euro
Erwartetes Gesamtaufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer (100 %):
2024: 3.460.000.000 Euro
2025: 3.650.000.000 Euro
01200 Veranlagte Einkommensteuer 1.483.250.000 -12.750.000 1.470.500.000 1.576.750.000 -25.500.000 1.551.250.000
RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)

In 2024: - 12.750.000 Euro
In 2025: - 25.500.000 Euro
01300 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag
455.000.000 --- 455.000.000 465.000.000 --- 465.000.000
(ohne Gruppe 018)
RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)
Anpassung der Erläuterung:
Landesanteil an der nicht veranlagten Steuer vom Ertrag:
2024: 455.000.000 Euro
2025: 465.000.000 Euro
Landeanteil an der Körperschaftsteuer:
2024: 1.305.000.000 Euro
2025: 1.340.000.000 Euro
Erwartetes Gesamtaufkommen aus der nicht veranlagten Steuer vom Ertrag (100 %):
2024: 910.000.000 Euro
2025: 930.000.000 Euro
Erwartetes Gesamtaufkommen aus der Körperschaftssteuer (100 %):
2024: 2.610.000.000 Euro
2025: 2.680.000.000 Euro
01400 Körperschaftsteuer 1.295.000.000 10.000.000 1.305.000.000 1.335.000.000 5.000.000 1.340.000.000
RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)
In 2024: + 10.000.000 Euro
In 2025: + 5.000.000 Euro

01500 Umsatzsteuer 8.698.000.000 82.000.000 8.780.000.000 8.953.000.000 279.000.000 9.232.000.000
RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)

In 2024: + 82.000.000 Euro
In 2025: + 279.000.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Aufgrund des MPK-Beschlusses vom 06.11.2023 zur Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den Ausgaben für die Versorgung von Geflüchteten
werden Mehreinnahmen von 22 Mio. Euro in 2024 und 71 Mio. Euro in 2025 erwartet.
Seite 112 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
01600 Einfuhrumsatzsteuer 1.882.000.000 -141.000.000 1.741.000.000 1.958.000.000 -139.000.000 1.819.000.000

RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)
In 2024: - 141.000.000 Euro
In 2025: - 139.000.000 Euro

01700 Gewerbesteuerumlage an das Land 148.700.000 3.300.000 152.000.000 157.500.000 1.600.000 159.100.000
RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)

In 2024: + 3.300.000 Euro
In 2025: + 1.600.000 Euro
01800 Abgeltungsteuer auf Zins- und
121.000.000 15.400.000 136.400.000 123.200.000 15.400.000 138.600.000
Veräußerungserträge
RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 15.400.000 Euro

Anpassung der Erläuterung:
Landeanteil an der Abgeltungssteuer:
2024: 136.400.000 Euro
2025: 138.600.000 Euro
Erwartetes Gesamtaufkommen aus der Abgeltungsteuer (100 %):
2024: 310.000.000 Euro
2025: 315.000.000 Euro
05300 Grunderwerbsteuer 1.100.000.000 -120.000.000 980.000.000 1.175.000.000 -125.000.000 1.050.000.000

RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)
In 2024: -120.000.000 Euro
In 2025: -125.000.000 Euro
05700 Lotteriesteuer 55.000.000 3.000.000 58.000.000 55.000.000 4.000.000 59.000.000

RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)
In 2024: + 3.000.000 Euro
In 2025: + 4.000.000 Euro

05800 Sportwettensteuer 20.000.000 -1.000.000 19.000.000 20.000.000 -1.000.000 19.000.000
RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)

IN 2024/2025 jeweils: - 1.000.000 Euro
05801 Virtuelle Automatensteuer 21.000.000 -9.000.000 12.000.000 21.000.000 -9.000.000 12.000.000

RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)
IN 2024/2025: jeweils - 9.000.000 Euro

05900 Feuerschutzsteuer 21.000.000 2.000.000 23.000.000 21.000.000 2.000.000 23.000.000
RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils + 2.000.000 Euro
07100 Gemeindeanteil an der Lohnsteuer und
2.356.500.000 27.000.000 2.383.500.000 2.523.000.000 39.000.000 2.562.000.000
der veranlagten Einkommensteuer
RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)
In 2024: + 27.000.000 Euro
In 2025: + 39.000.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
07500 Gewerbesteuer 2.975.000.000 65.000.000 3.040.000.000 3.150.000.000 30.000.000 3.180.000.000

RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)
In 2024: + 65.000.000 Euro
In 2025: + 30.000.000 Euro

07600 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 341.000.000 21.000.000 362.000.000 350.000.000 24.000.000 374.000.000
RNr. 1100 CB NSL l (CDU und SPD)

In 2024: + 21.000.000 Euro
In 2025: + 24.000.000 Euro
07700 Gewerbesteuerumlage -253.900.000 -5.600.000 -259.500.000 -268.900.000 -2.700.000 -271.600.000

RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)
In 2024: - 5.600.000 Euro
In 2025: - 2.700.000 Euro
07800 Gemeindeanteil an der Abgeltungsteuer
33.000.000 4.200.000 37.200.000 33.600.000 4.200.000 37.800.000
auf Zins- und Veräußerungserträge
RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 4.200.000 Euro

08200 Vergnügungsteuer 40.000.000 -2.000.000 38.000.000 40.000.000 -2.000.000 38.000.000
RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils - 2.000.000 Euro
08901 Übernachtungsteuer 57.000.000 15.000.000 72.000.000 59.000.000 25.000.000 84.000.000

RNr. 1100 DE lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2024: + 15.000.000 Euro
In 2025: + 25.000.000 Euro
09301 Spielbankabgabe 28.000.000 1.000.000 29.000.000 28.000.000 1.000.000 29.000.000

RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.000.000 Euro

11951 Weitere Leistungen der Spielbanken 20.000.000 2.000.000 22.000.000 20.000.000 2.000.000 22.000.000

RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 2.000.000 Euro

21102 Bundesergänzungszuweisungen nach §
1.760.000.000 2.000.000 1.762.000.000 1.853.000.000 3.000.000 1.856.000.000
11 Abs. 2 FAG
RNr. 1100 CB NSL CDU und SPD)
In 2024: + 2.000.000 Euro
In 2025: + 3.000.000 Euro
37201 Pauschale Mindereinnahmen -600.000.000 14.000.000 -586.000.000 -310.000.000 -245.000.000 -555.000.000
RNr. 1100 CB NSL und 1100 DE lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)

In 2024: -36.000.000 Euro
In 2025: - 270.000.000 Euro
In 2024: + 50.000.000 Euro
In 2025: + 25.000.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
2902 Darlehen und Schuldendienst

57500 Zinsen für sonstige Kreditmarktmittel 1.167.300.000 -70.000.000 1.097.300.000 1.317.336.000 -40.000.000 1.277.336.000
RNr. 1100 DE lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)

In 2024: - 70.000.000 Euro
In 2025: - 40.000.000 Euro
2910 Übrige allgemeine
Finanzangelegenheiten
35501 Entnahme aus der
130.360.000 --- 130.360.000 108.450.000 -75.460.000 32.990.000
Konjunkturausgleichsrücklage
RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)
In 2025: -75.460.000 Euro

35923 Entnahme aus der Rücklage zur
Vorsorge im Zusammenhang mit
300.000.000 50.000.000 350.000.000 300.000.000 162.050.000 462.050.000
Energiekostensteigerungen im
öffentlichen und privaten Bereich
RNr. 1100 AP lfd. Nr. 16 (CDU und SPD)
In 2025: + 12.050.000 Euro
RNr. 1100 DE lfd. Nr. 5 (CDU und SPD)
In 2024: + 50.000.000 Euro
In 2025: + 150.000.000 Euro
38100 Saldoausgleich für interne
1.162.000 -779.000 383.000 1.162.000 -1.161.100 900
Verrechnungen
RNr. 1100 DZ lfd. Nr. 1 (CDU und SPD)
In 2024: - 779.000 Euro
In 2025: - 1.161.000 Euro
51715 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen
100.000.000 --- 100.000.000 100.000.000 -30.000.000 70.000.000
des Facility Managements
RNr. 1100 DE lfd. Nr. 6 (CDU und SPD)
In 2025: - 30.000.000 Euro
88411 Zuführung an das Sondervermögen
Klimaschutz, Resilienz und 120.000.000 -120.000.000 --- 120.000.000 -120.000.000 ---
Transformation
RNr. 1100 DE lfd. Nr. 7 (CDU und SPD)

In 2024/2025: jeweils - 120.000.000 Euro
97115 Pauschale Mehrausgaben zum
900 -700 200 900 -300 600
Ausgleich der Rundungsdifferenz
RNr. 1100 DZ lfd. Nr. 2 (CDU und SPD)
In 2024: - 700 Euro
In 2025: - 300 Euro
97203 Pauschale Minderausgaben -937.100.000 -312.721.000 -1.249.821.000 -907.300.000 -503.578.000 -1.410.878.000

RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)
In 2024: - 374.067.000 Euro
In 2025: - 507.810.000 Euro

Seite 115 von 116
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
RNr. 1100 DZ lfd. Nr. 4 (CDU und SPD)

In 2024: + 61.346.000 Euro
In 2025: + 4.232.000 Euro
98100 Saldoausgleich für interne
800 -400 400 100 9.698.900 9.699.000
Verrechnungen
RNr. 1100 DZ lfd. Nr. 3 (CDU und SPD)
In 2024: - 400 Euro
In 2025: + 9.698.900 Euro
2931 Landesweite Aufgaben im
Zusammenhang mit der
Fluchtbewegung (Ukraine)
97110 Verstärkungsmittel --- 701.000.000 701.000.000 --- 637.000.000 637.000.000
RNr. 1100 CB NSL CDU und SPD)

In 2024: + 701.000.000 Euro
In 2025: + 637.000.000 Euro
Neuer Sperrvermerk:
Die Ausgaben sind im 1. Planjahr und im 2. Planjahr gesperrt.
Neufassung der Erläuterung:
Zentrale Vorsorge für erwartete höhere Ausgaben in der Hauptverwaltung und den Bezirken im Zusammenhang mit Fluchtbewegungen, die zum
Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht hinreichend konkretisierbar auf die einzelnen Ausgabezwecke und Fachkapitel aufgeteilt werden konnten.

Die Verstärkungsmittel können von der Senatsverwaltung für Finanzen nach Maßgabe des § 50 LHO als Verstärkungsmittel zum Kopfkapitel der
Einzelpläne Titel 97110 bzw. zum Kapitel 2729 Titel 97110 umgesetzt werden. Anschließend können die fachlich zuständigen Senatsverwaltungen die
Ansätze der sachlich in Betracht kommenden Titel in den Fachkapiteln nach Maßgabe des § 37 Absatz 6 LHO verstärken, um dort höhere Ausgaben
zu leisten. Die Mittel bei Kapitel 2729 Titel 97110 können als Ausgleich für notwendige Basiskorrekturen der Globalsummenzuweisung der Bezirke für
höhere Ausgaben dienen. (verbindliche Erläuterung)
In Zusammenhang damit:
Umbenennung des Kapitels 2931 in "Landesweite Aufgaben im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung"
97120 Verfügungsmittel --- 1.000.000 1.000.000 --- 1.000.000 1.000.000
RNr. 1100 CB NSL (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils + 1.000.000 Euro

Neuer Sperrvermerk:
Die Ausgaben sind im 1. Planjahr und im 2. Planjahr gesperrt.
2990 Vermögen
83108 Kapitalzuführung an die BIM GmbH für
142.000.000 --- 142.000.000 142.000.000 --- 142.000.000
die Berliner Bodenfonds GmbH
RNr. 1100 DE lfd. Nr. 8 (CDU und SPD)
Qualifizierter Sperrvermerk:
Die Ausgaben im 1. und 2. Planjahr sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.
91941 Zuführung an die Rücklage für
8.000.000 -8.000.000 --- 8.000.000 -8.000.000 ---
Grundstücksankaufsfonds
RNr. 1100 DE lfd. Nr. 9 (CDU und SPD)
In 2024/2025: jeweils - 8.000.000 Euro
Streichung der Sperrvermerke

Seite 116 von 116
Weitere Änderungen im Stellenplan des Einzelplan 10
(siehe nachfolgende Seiten 1 bis 23)
Weitere Stellenplanänderungen 2024/2025

Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2024 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2024 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
EINZELPLAN 10 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
1015 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundschulen
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Rektor/in A15GD 287,000 10,000 (0142) -4,000 293,000 20,000 (0142) -4 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
10,000 10,000 (0142) +10 Zugang wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die sich bisher
weder für noch gegen eine Verbeamtung
entschieden haben
Konrektor/in A14 309,000 10,000 (0142) 10,000 10,000 (0142) 312,000 20,000 (0142) +10 Zugang wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die sich bisher
weder für noch gegen eine Verbeamtung
entschieden haben
309,000 (0368) -7,000 3,000 (0368) 312,000 (0368) -7 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
Rektor/in A14GD 57,000 7,000 (0332) -1,000 -1,000 (0333) 56,000 7,000 (0332) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
50,000 (0333) 49,000 (0333)
Konrektor/in A13GD-A14GD 56,000 56,000 (0369) -7,000 -7,000 (0369) 49,000 49,000 (0369) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
Zweite/r Konrektor/in A13GD-A14GD 97,000 97,000 (0370) -2,000 -2,000 (0370) 95,000 95,000 (0370) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
Lehrer/in A12-A13GD 2.125,077 -515,000 1.610,077 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
Seite 1 von 23
Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2024 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2024 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten - Lehrkräfte
TEILPLAN A
Lehrkraft E15 33,000 33,000 (0376) 4,000 4,000 (0376) 37,000 37,000 (0376) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
Lehrkraft E14-E15 15,000 15,000 (0142) 15,000 15,000 (0142) 30,000 30,000 (0142) +15 Zugang wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die sich bisher
weder für noch gegen eine Verbeamtung
entschieden haben
15,000 (0376) 15,000 (0376) 30,000 (0376)
15,000 (0377) 15,000 (0377) 30,000 (0377)
Lehrkraft E14 21,000 1,000 (0332) 8,000 1,000 (0333) 29,000 1,000 (0332) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
9,000 (0333) 7,000 (0368) 10,000 (0333)
11,000 (0368) 8,000 (0377) 18,000 (0368)
21,000 (0377) 29,000 (0377)
Lehrkraft E13-E14 23,000 15,000 (0142) 9,000 7,000 (0369) 47,000 30,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
3,000 (0369) 2,000 (0370) 10,000 (0369)
5,000 (0370) 9,000 (0377) 7,000 (0370)
23,000 (0377) 9,000 (0378) 47,000 (0377)
23,000 (0378) 47,000 (0378)
15,000 15,000 (0142) +15 Zugang wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die sich bisher
weder für noch gegen eine Verbeamtung
entschieden haben
15,000 (0377)
15,000 (0378)

Seite 2 von 23
Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2024 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2024 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
Lehrkraft E11-E13 852,000 852,000 (0378) 258,000 258,000 (0378) 1.235,000 125,000 (0142) 258 Umwandlung wegen Kompensation für
Bestands-Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden
wollen
852,000 (0379) 258,000 (0379) 1.235,000 (0378)
852,000 (0380) 258,000 (0380) 1.235,000 (0379)
125,000 125,000 (0142) 1.235,000 (0380) + 125 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
125,000 (0378)
125,000 (0379)
125,000 (0380)
TEILPLAN B
Lehrkraft E11-E13 852,000 852,000 (0378) 257,000 257,000 (0378) 1.234,000 125,000 (0142) 257 Umwandlung wegen Kompensation für
Bestands-Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden
wollen
852,000 (0379) 257,000 (0379) 1.234,000 (0378)
852,000 (0380) 257,000 (0380) 1.234,000 (0379)
125,000 125,000 (0142) 1.234,000 (0380) + 125 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
125,000 (0378)
125,000 (0379)
125,000 (0380)
1016 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gemeinschaftsschulen
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Konrektor/in A14 12,000 12,000 (0373) -1,000 -1,000 (0373) 11,000 11,000 (0373) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
Sekundarschulrektor/in, Studiendirektor/in A14GD-A15 88,000 -2,000 86,000 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
Studienrätin/-rat A13 1.363,789 -5,000 1.358,789 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
Sekundarschulrektor/in,Oberstudienrätin/- A13GD-A14 130,000 130,000 (0366) -6,000 -6,000 (0366) 124,000 124,000 (0366) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
rat Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
Seite 3 von 23
Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2024 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2024 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten - Lehrkräfte
TEILPLAN A
Lehrkraft E14-E15 2,000 2,000 (0376) 2,000 2,000 (0376) 4,000 4,000 (0376) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
2,000 (0377) 2,000 (0377) 4,000 (0377)
Lehrkraft E14 0,000 1,000 1,000 (0377) 1,000 1,000 (0377) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
1,000 (0382) 1,000 (0382)
Lehrkraft E13-E14 3,000 2,000 (0366) 6,000 6,000 (0366) 9,000 8,000 (0366) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
1,000 (0374) 6,000 (0377) 1,000 (0374)
3,000 (0377) 6,000 (0378) 9,000 (0377)
3,000 (0378) 9,000 (0378)
Lehrkraft E13 0,000 5,000 5,000 (0378) 20,000 15,000 (0142) 5 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden
15,000 15,000 (0142) 20,000 (0378) + 15 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
15,000 (0378)
1018 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gymnasien
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Studiendirektor/in A15 627,000 8,000 (0142) -3,000 634,000 18,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
2,000 (0347) 2,000 (0347)
1,000 (0350) 1,000 (0350)
4,000 (0354) 4,000 (0354)
87,000 (0355) 87,000 (0355)
1,000 (0381) 1,000 (0381)
10,000 10,000 (0142) +10 Zugang wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die sich bisher
weder für noch gegen eine Verbeamtung
entschieden haben
Oberstudienrätin/-rat A14 675,000 10,000 (0142) -7,000 678,000 20,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
Seite 4 von 23
Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2024 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2024 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
10,000 10,000 (0142) +10 Zugang wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die sich bisher
weder für noch gegen eine Verbeamtung
entschieden haben
Studienrätin/-rat A13 4.115,341 -233,000 3.882,341 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten - Lehrkräfte
TEILPLAN A
Lehrkraft E15 16,000 4,000 (0355) 3,000 3,000 (0376) 19,000 4,000 (0355) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
16,000 (0376) 19,000 (0376)
Lehrkraft E14-E15 13,000 13,000 (0142) 15,000 15,000 (0142) 28,000 28,000 (0142) +15 Zugang wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die sich bisher
weder für noch gegen eine Verbeamtung
entschieden haben
13,000 (0376) 15,000 (0376) 28,000 (0376)
13,000 (0377) 15,000 (0377) 28,000 (0377)
Lehrkraft E14 36,000 36,000 (0377) 7,000 7,000 (0377) 43,000 43,000 (0377) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
Lehrkraft E13-E14 15,000 15,000 (0142) 15,000 15,000 (0142) 30,000 30,000 (0142) +15 Zugang wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die sich bisher
weder für noch gegen eine Verbeamtung
entschieden haben
15,000 (0377) 15,000 (0378) 30,000 (0377)
15,000 (0378) 15,000 (0377) 30,000 (0378)
Lehrkraft E13 153,000 153,000 (0378) 117,000 117,000 (0378) 302,000 32,000 (0142) 117 Umwandlung wegen Kompensation für
Bestands-Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden
wollen
32,000 32,000 (0142) 302,000 (0378) + 32 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
32,000 (0378)
Seite 5 von 23
Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2024 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2024 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
TEILPLAN B
Lehrkraft E13 153,000 153,000 (0378) 116,000 116,000 (0378) 302,000 33,000 (0142) 116 Umwandlung wegen Kompensation für
Bestands-Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden
wollen
33,000 33,000 (0142) 302,000 (0378) + 33 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
33,000 (0378)
1019 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Integrierte Sekundarschulen
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Stellv. Direktor/in einer Integrierten A15GD-A15 35,000 35,000 (0365) -1,000 -1,000 (0365) 34,000 34,000 (0365) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Sekundarschule, Studiendirektor/in Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
Direktor/in einer Integrierten A15GD 59,000 -1,000 58,000 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Sekundarschule Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
Sekundarschulrektor/in,Studiendirektor/in A14GD-A15 315,000 -13,000 302,000 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
Stellv. Direktor/in einer Integrierten A14GD-A15 62,000 62,000 (0364) -1,000 -1,000 (0364) 61,000 61,000 (0364) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Sekundarschule,Studiendirektor/in Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
Sekundarschulrektor/in,Oberstudienrätin/- A13GD-A14 483,000 483,000 (0366) -20,000 -20,000 (0366) 463,000 463,000 (0366) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
rat Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
Lehrer/in A12-A13GD 1.162,092 -494,000 668,092 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten - Lehrkräfte
TEILPLAN A
Lehrkraft E15 10,000 3,000 (0365) 2,000 1,000 (0365) 12,000 4,000 (0365) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
10,000 (0376) 2,000 (0376) 12,000 (0376)
Seite 6 von 23
Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2024 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2024 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
Lehrkraft E14-E15 16,000 1,000 (0364) 14,000 1,000 (0364) 30,000 2,000 (0364) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
16,000 (0376) 14,000 (0376) 30,000 (0376)
16,000 (0377) 14,000 (0377) 30,000 (0377)
Lehrkraft E13 -E14 27,000 27,000 (0366) 20,000 20,000 (0366) 47,000 47,000 (0366) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
27,000 (0377) 20,000 (0377) 47,000 (0377)
27,000 (0378) 20,000 (0378) 47,000 (0378)
Lehrkraft E11-E13 327,000 327,000 (0378) 247,000 247,000 (0378) 609,000 35,000 (0142) 247 Umwandlung wegen Kompensation für
Bestands-Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden
wollen
327,000 (0379) 247,000 (0379) 609,000 (0378)
327,000 (0380) 247,000 (0380) 609,000 (0379)
35,000 35,000 (0142) 609,000 (0380) + 35 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
35,000 (0378)
35,000 (0379)
35,000 (0380)
TEILPLAN B
Lehrkraft E11-E13 326,000 326,000 (0378) 247,000 247,000 (0378) 608,000 35,000 (0142) 247 Umwandlung wegen Kompensation für
Bestands-Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden
wollen
326,000 (0379) 247,000 (0379) 608,000 (0378)
326,000 (0380) 247,000 (0380) 608,000 (0379)
35,000 35,000 (0142) 608,000 (0380) + 35 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
35,000 (0378)
35,000 (0379)
35,000 (0380)
Seite 7 von 23
Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2024 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2024 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
1020 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonderpädagogische Förderzentren
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Sonderschulkonrektor/in A14GD 43,000 1,000 (0336) -1,000 -1,000 (0338) 42,000 1,000 (0336) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
32,000 (0338) 31,000 (0338)
7,000 (0339) 7,000 (0339)
1,000 (1702) 1,000 (1702)
Lehrer/in an Sonderschulen/ für A12-A13GD 1.604,000 1.604,000 (0331) -120,000 -120,000 (0331) 1.484,000 1.484,000 (0331) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Sonderpädagogik, Lehrer/in Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten - Lehrkräfte
TEILPLAN A
Lehrkraft E14 5,000 2,000 (0338) 1,000 1,000 (0377) 6,000 2,000 (0338) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
5,000 (0377) 6,000 (0377)
Lehrkraft an Sonderschulen E11-E13 109,000 109,000 (0378) 60,000 60,000 (0378) 197,000 28,000 (0142) 60 Umwandlung wegen Kompensation für
Bestands-Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden
wollen
109,000 (0379) 60,000 (0379) 197,000 (0378)
109,000 (0380) 60,000 (0380) 197,000 (0379)
28,000 28,000 (0142) 197,000 (0380) + 28 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
28,000 (0378)
28,000 (0379)
28,000 (0380)
TEILPLAN B
Lehrkraft an Sonderschulen E11-E13 108,000 108,000 (0378) 60,000 60,000 (0378) 195,000 27,000 (0142) 60 Umwandlung wegen Kompensation für
Bestands-Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden
wollen
108,000 (0379) 60,000 (0379) 195,000 (0378)
108,000 (0380) 60,000 (0380) 195,000 (0379)
27,000 27,000 (0142) 195,000 (0380) + 27 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
27,000 (0378)
27,000 (0379)
27,000 (0380)
Seite 8 von 23
Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2024 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2024 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
1021 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Studiendirektor/in A15 404,000 2,000 (0345) -3,000 401,000 2,000 (0345) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
61,000 (0348) 61,000 (0348)
14,000 (0349) 14,000 (0349)
36,000 (0351) 36,000 (0351)
3,000 (0362) 3,000 (0362)
Oberstudienrätin/-rat A14 421,000 -4,000 417,000 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
Studienrätin/-rat A13 2.321,007 -74,000 2.247,007 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten - Lehrkräfte
TEILPLAN A
Lehrkraft E15 55,000 1,000 (0345) 3,000 3,000 (0376) 58,000 1,000 (0345) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
6,000 (0348) 6,000 (0348)
2,000 (0349) 2,000 (0349)
4,000 (0351) 4,000 (0351)
55,000 (0376) 58,000 (0376)
Lehrkraft E14 52,000 52,000 (0377) 4,000 4,000 (0377) 56,000 56,000 (0377) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
Lehrkraft E13 257,000 257,000 (0378) 37,000 37,000 (0378) 314,000 20,000 (0142) 37 Umwandlung wegen Kompensation für
Bestands-Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden
wollen
20,000 20,000 (0142) 314,000 (0378) + 20 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
20,000 (0378)
Seite 9 von 23
Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2024 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2024 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
TEILPLAN B
Lehrkraft E13 256,000 256,000 (0378) 37,000 37,000 (0378) 313,000 20,000 (0142) 37 Umwandlung wegen Kompensation für
Bestands-Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden
wollen
20,000 20,000 (0142) 313,000 (0378) + 20 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
20,000 (0378)
1024 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Oberstudienrätin/-rat A14 19,000 -1,000 18,000 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
Sekundarschulrektor/in,Oberstudienrätin/- A13GD-A14 22,000 22,000 (0366) -1,000 -1,000 (0366) 21,000 21,000 (0366) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
rat Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden wollen
Lehrer/in A12-A13GD 95,000 -21,000 74,000 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten - Lehrkräfte
TEILPLAN A
Lehrkraft E14 0,000 1,000 1,000 (0377) 1,000 1,000 (0377) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden
Lehrkraft E13-E14 4,000 4,000 (0366) 1,000 1,000 (0366) 5,000 5,000 (0366) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht verbeamtet
werden
4,000 (0377) 1,000 (0377) 5,000 (0377)
4,000 (0378) 1,000 (0378) 5,000 (0378)

Seite 10 von 23
Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2024 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2024 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
Lehrkraft E11-E13 40,000 40,000 (0378) 11,000 11,000 (0378) 53,000 2,000 (0142) 11 Umwandlung wegen Kompensation für
Bestands-Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden
wollen
40,000 (0379) 11,000 (0379) 53,000 (0378)
40,000 (0380) 11,000 (0380) 53,000 (0379)
2,000 2,000 (0142) 53,000 (0380) + 2 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
2,000 (0378)
2,000 (0379)
2,000 (0380)
TEILPLAN B
Lehrkraft E11-E13 39,000 39,000 (0378) 10,000 10,000 (0378) 52,000 3,000 (0142) 10 Umwandlung wegen Kompensation für
Bestands-Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden
wollen
39,000 (0379) 10,000 (0379) 52,000 (0378)
39,000 (0380) 10,000 (0380) 52,000 (0379)
3,000 3,000 (0142) 52,000 (0380) + 3 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
3,000 (0378)
3,000 (0379)
3,000 (0380)
Summe 20.805,306 600,000 21.405,306
Vermerk (0142):
Stelle darf nur mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen besetzt werden.
Vermerk (0333):
Stelle mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern
Vermerk (0334):
Stelle mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 360 Schülerinnen/Schülern
Vermerk (0364):
Stelle A 14 mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen von Integrierten Sekundarschulen ohne Oberstufe.
Vermerk (0365):
Stelle mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen von Integrierten Sekundarschulen mit Oberstufe.
Vermerk (0366):
Stelle A 13 mit Amtszulage für Sekundarschulrektor/in
Vermerk (0368):
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Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2024 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2024 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
Stelle A14 / A14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 360 Schülerinnen/Schülern.
Vermerk (0369):
Stelle A13 mit Amtszulage / A14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern.
Vermerk (0370):
Stelle A13 mit Amtszulage / A14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 540 Schülerinnen/Schülern.
Vermerk (0376):
Stelleninhaber/in, die / der die laufbahnrechtliche Voraussetzung für eine Verbeamtung erfüllt und nicht verbeamtet wird, erhält eine Zulage nach Anlage I (Landesbesoldungsordnungen A und B), Landesbesoldungsordnung A,
Besoldungsgruppe A 15, Fußnote 8 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) nach Maßgabe der jeweils geltenden Beträge der Anlage II LBesG oder nach Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B), Besoldungsordnung A,
Besoldungsgruppe A 15, Fußnote 12 Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) nach Maßgabe der für Berlin jeweils geltenden Beträge der Anlage IX BBesG BE.
Vermerk (0377):
Stelleninhaber/in, die / der die laufbahnrechtliche Voraussetzung für eine Verbeamtung erfüllt und nicht verbeamtet wird, erhält eine Zulage nach Anlage I (Landesbesoldungsordnungen A und B), Landesbesoldungsordnung A,
Besoldungsgruppe A 14, Fußnote 4 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) nach Maßgabe der jeweils geltenden Beträge der Anlage II LBesG oder nach Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B), Besoldungsordnung A,
Besoldungsgruppe A 14, Fußnote 10 Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) nach Maßgabe der für Berlin jeweils geltenden Beträge der Anlage IX BBesG BE.
Vermerk (0378):
Stelleninhaber/in, die / der die laufbahnrechtliche Voraussetzung für eine Verbeamtung erfüllt und nicht verbeamtet wird, erhält eine Zulage nach Anlage I (Landesbesoldungsordnungen A und B), Landesbesoldungsordnung A,
Besoldungsgruppe A 13, Fußnote 9 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) nach Maßgabe der jeweils geltenden Beträge der Anlage II LBesG oder nach Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B), Besoldungsordnung A,
Besoldungsgruppe A 13, Fußnote 22 Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) nach Maßgabe der für Berlin jeweils geltenden Beträge der Anlage IX BBesG BE.
Vermerk (0379):
Stelleninhaber/in, die / der die laufbahnrechtliche Voraussetzung für eine Verbeamtung erfüllt und nicht verbeamtet wird, erhält eine Zulage nach Anlage I (Landesbesoldungsordnungen A und B), Landesbesoldungsordnung A,
Besoldungsgruppe A 12, Fußnote 8 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) nach Maßgabe der jeweils geltenden Beträge der Anlage II LBesG.
Vermerk (0380):
Stelleninhaber/in, die / der die laufbahnrechtliche Voraussetzung für eine Verbeamtung erfüllt und nicht verbeamtet wird, erhält eine Zulage nach Anlage I (Landesbesoldungsordnungen A und B), Landesbesoldungsordnung A,
Besoldungsgruppe A 11, Fußnote 6 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) nach Maßgabe der jeweils geltenden Beträge der Anlage II LBesG.
Vermerk (0382):
Stelle mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 360 Schülerinnen/Schüler im Grundschulteil

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Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2025 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2025 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
EINZELPLAN 10 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
1015 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundschulen
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Rektor/in A15GD 287,000 10,000 (0142) -4,000 293,000 20,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
10,000 10,000 (0142) +10 Zugang wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die sich bisher
weder für noch gegen eine Verbeamtung
entschieden haben
Konrektor/in A14 309,000 10,000 (0142) -7,000 -7,000 (0368) 312,000 20,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
309,000 (0368) 302,000 (0368)
10,000 10,000 (0142) +10 Zugang wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die sich bisher
weder für noch gegen eine Verbeamtung
entschieden haben
Rektor/in A14GD 61,000 7,000 (0332) -1,000 -1,000 (0333) 60,000 7,000 (0332) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
54,000 (0333) 53,000 (0333)
4,000 (0417) 4,000 (0417)
Konrektor/in A13GD-A14GD 60,000 60,000 (0369) -7,000 -7,000 (0369) 53,000 53,000 (0369) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
4,000 (0417) 4,000 (0417)
Zweite/r Konrektor/in A13GD-A14GD 97,000 97,000 (0370) -2,000 -2,000 (0370) 95,000 95,000 (0370) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
Lehrer/in A12-A13GD 1.864,417 -515,000 1.349,417 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
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Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2025 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2025 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten - Lehrkräfte
TEILPLAN A
Lehrkraft E15 33,000 33,000 (0376) 4,000 4,000 (0376) 37,000 37,000 (0376) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
Lehrkraft E14-E15 15,000 15,000 (0142) 15,000 15,000 (0142) 30,000 30,000 (0142) +15 Zugang wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die sich bisher
weder für noch gegen eine Verbeamtung
entschieden haben
15,000 (0376) 15,000 (0376) 30,000 (0376)
15,000 (0377) 15,000 (0377) 30,000 (0377)
Lehrkraft E14 21,000 1,000 (0332) 8,000 1,000 (0333) 29,000 1,000 (0332) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
9,000 (0333) 7,000 (0368) 10,000 (0333)
11,000 (0368) 8,000 (0377) 18,000 (0368)
21,000 (0377) 29,000 (0377)
Lehrkraft E13-E14 23,000 15,000 (0142) 9,000 7,000 (0369) 47,000 30,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
3,000 (0369) 2,000 (0370) 10,000 (0369)
5,000 (0370) 9,000 (0377) 7,000 (0370)
23,000 (0377) 9,000 (0378) 47,000 (0377)
23,000 (0378) 47,000 (0378)
15,000 15,000 (0142) +15 Zugang wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die sich bisher
weder für noch gegen eine Verbeamtung
entschieden haben
15,000 (0377)
15,000 (0378)
Lehrkraft E11-E13 852,000 852,000 (0378) 258,000 258,000 (0378) 1.235,000 125,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
852,000 (0379) 258,000 (0379) 1.235,000 (0378)
852,000 (0380) 258,000 (0380) 1.235,000 (0379)
125,000 125,000 (0142) 1.235,000 (0380) + 125 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
125,000 (0378)
125,000 (0379)
125,000 (0380)
Seite 14 von 23
Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2025 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2025 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
TEILPLAN B
Lehrkraft E11-E13 852,000 852,000 (0378) 257,000 257,000 (0378) 1.234,000 125,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
852,000 (0379) 257,000 (0379) 1.234,000 (0378)
852,000 (0380) 257,000 (0380) 1.234,000 (0379)
125,000 125,000 (0142) 1.234,000 (0380) + 125 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
125,000 (0378)
125,000 (0379)
125,000 (0380)
1016 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gemeinschaftsschulen
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Konrektor/in A14 12,000 12,000 (0373) -1,000 -1,000 (0373) 11,000 11,000 (0373) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
Sekundarschulrektor/in, Studiendirektor/inA14GD-A15 88,000 -2,000 86,000 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
Studienrätin/-rat A13 1.361,789 -5,000 1.356,789 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
Sekundarschulrektor/in,Oberstudienrätin/- A13GD-A14 130,000 130,000 (0366) -6,000 -6,000 (0366) 124,000 124,000 (0366) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
rat Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten - Lehrkräfte
TEILPLAN A
Lehrkraft E14-E15 2,000 2,000 (0376) 2,000 2,000 (0376) 4,000 4,000 (0376) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
2,000 (0377) 2,000 (0377) 4,000 (0377)
Lehrkraft E14 0,000 1,000 1,000 (0377) 1,000 1,000 (0377) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
1,000 (0382) 1,000 (0382)
Seite 15 von 23
Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2025 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2025 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
Lehrkraft E13-E14 3,000 2,000 (0366) 6,000 6,000 (0366) 9,000 8,000 (0366) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
1,000 (0374) 6,000 (0377) 1,000 (0374)
3,000 (0377) 6,000 (0378) 9,000 (0377)
3,000 (0378) 9,000 (0378)
Lehrkraft E13 0,000 5,000 5,000 (0378) 20,000 15,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden
15,000 15,000 (0142) 20,000 (0378) + 15 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
15,000 (0378)
1018 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gymnasien
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Studiendirektor/in A15 629,000 8,000 (0142) -3,000 636,000 18,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
3,000 (0347) 3,000 (0347)
1,000 (0350) 1,000 (0350)
4,000 (0354) 4,000 (0354)
87,000 (0355) 87,000 (0355)
1,000 (0381) 1,000 (0381)
2,000 (0417) 2,000 (0417)
10,000 10,000 (0142) +10 Zugang wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die sich bisher
weder für noch gegen eine Verbeamtung
entschieden haben
Oberstudienrätin/-rat A14 675,000 10,000 (0142) -7,000 678,000 20,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
10,000 10,000 (0142) +10 Zugang wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die sich bisher
weder für noch gegen eine Verbeamtung
entschieden haben
Studienrätin/-rat A13 4.201,981 -233,000 3.968,981 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
Seite 16 von 23
Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2025 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2025 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten - Lehrkräfte
TEILPLAN A
Lehrkraft E15 16,000 4,000 (0355) 3,000 3,000 (0376) 19,000 4,000 (0355) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
16,000 (0376) 19,000 (0376)
Lehrkraft E14-E15 13,000 13,000 (0142) 15,000 15,000 (0142) 28,000 28,000 (0142) +15 Zugang wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die sich bisher
weder für noch gegen eine Verbeamtung
entschieden haben
13,000 (0376) 15,000 (0376) 28,000 (0376)
13,000 (0377) 15,000 (0377) 28,000 (0377)
Lehrkraft E14 36,000 36,000 (0377) 7,000 7,000 (0377) 43,000 43,000 (0377) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
Lehrkraft E13-E14 15,000 15,000 (0142) 15,000 15,000 (0142) 30,000 30,000 (0142) +15 Zugang wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die sich bisher
weder für noch gegen eine Verbeamtung
entschieden haben
15,000 (0377) 15,000 (0377) 30,000 (0377)
15,000 (0378) 15,000 (0378) 30,000 (0378)
Lehrkraft E13 153,000 153,000 (0378) 117,000 117,000 (0378) 302,000 32,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
32,000 32,000 (0142) 302,000 (0378) + 32 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
32,000 (0378)
TEILPLAN B
Lehrkraft E13 153,000 153,000 (0378) 116,000 116,000 (0378) 302,000 33,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
33,000 33,000 (0142) 302,000 (0378) + 33 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
33,000 (0378)
Seite 17 von 23
Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2025 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2025 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
1019 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Integrierte Sekundarschulen
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Stellv. Direktor/in einer Integrierten A15GD-A15 35,000 35,000 (0365) -1,000 -1,000 (0365) 34,000 34,000 (0365) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Sekundarschule, Studiendirektor/in Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
Direktor/in einer Integrierten A15GD 62,000 3,000 (0417) -1,000 61,000 3,000 (0417) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Sekundarschule Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
Sekundarschulrektor/in,Studiendirektor/in A14GD-A15 315,000 -13,000 302,000 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
Stellv. Direktor/in einer Integrierten A14GD-A15 65,000 65,000 (0364) -1,000 -1,000 (0364) 64,000 64,000 (0364) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Sekundarschule,Studiendirektor/in Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
3,000 (0417) 3,000 (0417)
Sekundarschulrektor/in,Oberstudienrätin/- A13GD-A14 483,000 483,000 (0366) -20,000 -20,000 (0366) 463,000 463,000 (0366) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
rat Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
Lehrer/in A12-A13GD 1.208,182 -494,000 714,182 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten - Lehrkräfte
TEILPLAN A
Lehrkraft E15 10,000 3,000 (0365) 2,000 1,000 (0365) 12,000 4,000 (0365) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
10,000 (0376) 2,000 (0376) 12,000 (0376)
Lehrkraft E14-E15 16,000 1,000 (0364) 14,000 1,000 (0364) 30,000 2,000 (0364) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
16,000 (0376) 14,000 (0376) 30,000 (0376)
16,000 (0377) 14,000 (0377) 30,000 (0377)
Lehrkraft E13 -E14 27,000 27,000 (0366) 20,000 20,000 (0366) 47,000 47,000 (0366) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
27,000 (0377) 20,000 (0377) 47,000 (0377)
27,000 (0378) 20,000 (0378) 47,000 (0378)
Seite 18 von 23
Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2025 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2025 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
Lehrkraft E11-E13 327,000 327,000 (0378) 247,000 247,000 (0378) 609,000 35,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
327,000 (0379) 247,000 (0379) 609,000 (0378)
327,000 (0380) 247,000 (0380) 609,000 (0379)
35,000 35,000 (0142) 609,000 (0380) + 35 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
35,000 (0378)
35,000 (0379)
35,000 (0380)
TEILPLAN B
Lehrkraft E11-E13 326,000 326,000 (0378) 247,000 247,000 (0378) 608,000 35,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
326,000 (0379) 247,000 (0379) 608,000 (0378)
326,000 (0380) 247,000 (0380) 608,000 (0379)
35,000 35,000 (0142) 608,000 (0380) + 35 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
35,000 (0378)
35,000 (0379)
35,000 (0380)
1020 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonderpädagogische Förderzentren
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Sonderschulkonrektor/in A14GD 44,000 1,000 (0336) -1,000 -1,000 (0338) 43,000 1,000 (0336) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
32,000 (0338) 31,000 (0338)
7,000 (0339) 7,000 (0339)
1,000 (0417) 1,000 (0417)
1,000 (1702) 1,000 (1702)
Lehrer/in an Sonderschulen/ für A12-A13GD 1.600,540 1.600,540 (0331) -120,000 -120,000 (0331) 1.480,540 1.480,540 (0331) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Sonderpädagogik, Lehrer/in Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten - Lehrkräfte
TEILPLAN A
Lehrkraft E14 5,000 2,000 (0338) 1,000 1,000 (0377) 6,000 2,000 (0338) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
5,000 (0377) 6,000 (0377)
Seite 19 von 23
Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2025 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2025 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
Lehrkraft an Sonderschulen E11-E13 109,000 109,000 (0378) 60,000 60,000 (0378) 197,000 28,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
109,000 (0379) 60,000 (0379) 197,000 (0378)
109,000 (0380) 60,000 (0380) 197,000 (0379)
28,000 28,000 (0142) 197,000 (0380) + 28 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
28,000 (0378)
28,000 (0379)
28,000 (0380)
TEILPLAN B
Lehrkraft an Sonderschulen E11-E13 108,000 108,000 (0378) 60,000 60,000 (0378) 195,000 27,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
108,000 (0379) 60,000 (0379) 195,000 (0378)
108,000 (0380) 60,000 (0380) 195,000 (0379)
27,000 27,000 (0142) 195,000 (0380) + 27 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
27,000 (0378)
27,000 (0379)
27,000 (0380)
1021 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Studiendirektor/in A15 404,000 2,000 (0345) -3,000 401,000 2,000 (0345) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
61,000 (0348) 61,000 (0348)
14,000 (0349) 14,000 (0349)
36,000 (0351) 36,000 (0351)
3,000 (0362) 3,000 (0362)
Oberstudienrätin/-rat A14 421,000 -4,000 417,000 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
Studienrätin/-rat A13 2.321,007 -74,000 2.247,007 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
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Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2025 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2025 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten - Lehrkräfte
TEILPLAN A
Lehrkraft E15 55,000 1,000 (0345) 3,000 3,000 (0376) 58,000 1,000 (0345) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
6,000 (0348) 6,000 (0348)
2,000 (0349) 2,000 (0349)
4,000 (0351) 4,000 (0351)
55,000 (0376) 58,000 (0376)
Lehrkraft E14 52,000 52,000 (0377) 4,000 4,000 (0377) 56,000 56,000 (0377) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
Lehrkraft E13 257,000 257,000 (0378) 37,000 37,000 (0378) 314,000 20,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
20,000 20,000 (0142) 314,000 (0378) + 20 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
20,000 (0378)
TEILPLAN B
Lehrkraft E13 256,000 256,000 (0378) 37,000 37,000 (0378) 313,000 20,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
20,000 20,000 (0142) 313,000 (0378) + 20 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
20,000 (0378)
1024 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Oberstudienrätin/-rat A14 19,000 -1,000 18,000 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
Sekundarschulrektor/in,Oberstudienrätin/- A13GD-A14 22,000 22,000 (0366) -1,000 -1,000 (0366) 21,000 21,000 (0366) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
rat Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden wollen
Lehrer/in A12-A13GD 92,000 -21,000 71,000 Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
Seite 21 von 23
Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2025 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2025 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten - Lehrkräfte
TEILPLAN A
Lehrkraft E14 0,000 1,000 1,000 (0377) 1,000 1,000 (0377) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden
Lehrkraft E13-E14 4,000 4,000 (0366) 1,000 1,000 (0366) 5,000 5,000 (0366) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Funktionsstelleninhaber/innen, die nicht
verbeamtet werden
4,000 (0377) 1,000 (0377) 5,000 (0377)
4,000 (0378) 1,000 (0378) 5,000 (0378)
Lehrkraft E11-E13 40,000 40,000 (0378) 11,000 11,000 (0378) 53,000 2,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
40,000 (0379) 11,000 (0379) 53,000 (0378)
40,000 (0380) 11,000 (0380) 53,000 (0379)
2,000 2,000 (0142) 53,000 (0380) + 2 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
2,000 (0378)
2,000 (0379)
2,000 (0380)
TEILPLAN B
Lehrkraft E11-E13 39,000 39,000 (0378) 10,000 10,000 (0378) 52,000 3,000 (0142) Umwandlung wegen Kompensation für Bestands-
Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen
39,000 (0379) 10,000 (0379) 52,000 (0378)
39,000 (0380) 10,000 (0380) 52,000 (0379)
3,000 3,000 (0142) 52,000 (0380) + 3 Zugang für verbeamtungsfähige Bestands-
Lehrkräfte, die sich bisher weder für noch gegen
eine Verbeamtung entschieden haben
3,000 (0378)
3,000 (0379)
3,000 (0380)
Summe 20.685,916 600,000 21.285,916
Vermerk (0142):
Stelle darf nur mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen besetzt werden.
Vermerk (0333):
Stelle mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern
Vermerk (0334):
Stelle mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 360 Schülerinnen/Schülern
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Bezeichnung
Besoldungs-/ Stellenplan 2025 Änderung (+ / -) Stellenplan
(Einzelplan, Kapitel, Titel, Änderungsgrund, Erläuterungen
Entgeltgruppe (bisher) - hinzu treten - 2025 (neu)
Teilplan, Bereich, Stelle)
Vermerke Vermerke Vermerke
Vermerk (0364):
Stelle A 14 mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen von Integrierten Sekundarschulen ohne Oberstufe.
Vermerk (0365):
Stelle mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen von Integrierten Sekundarschulen mit Oberstufe.
Vermerk (0366):
Stelle A 13 mit Amtszulage für Sekundarschulrektor/in
Vermerk (0368):
Stelle A14 / A14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 360 Schülerinnen/Schülern.
Vermerk (0369):
Stelle A13 mit Amtszulage / A14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern.
Vermerk (0370):
Stelle A13 mit Amtszulage / A14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 540 Schülerinnen/Schülern.
Vermerk (0376):
Stelleninhaber/in, die / der die laufbahnrechtliche Voraussetzung für eine Verbeamtung erfüllt und nicht verbeamtet wird, erhält eine Zulage nach Anlage I (Landesbesoldungsordnungen A und B), Landesbesoldungsordnung A,
Besoldungsgruppe A 15, Fußnote 8 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) nach Maßgabe der jeweils geltenden Beträge der Anlage II LBesG oder nach Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B), Besoldungsordnung A,
Besoldungsgruppe A 15, Fußnote 12 Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) nach Maßgabe der für Berlin jeweils geltenden Beträge der Anlage IX BBesG BE.
Vermerk (0377):
Stelleninhaber/in, die / der die laufbahnrechtliche Voraussetzung für eine Verbeamtung erfüllt und nicht verbeamtet wird, erhält eine Zulage nach Anlage I (Landesbesoldungsordnungen A und B), Landesbesoldungsordnung A,
Besoldungsgruppe A 14, Fußnote 4 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) nach Maßgabe der jeweils geltenden Beträge der Anlage II LBesG oder nach Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B), Besoldungsordnung A,
Besoldungsgruppe A 14, Fußnote 10 Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) nach Maßgabe der für Berlin jeweils geltenden Beträge der Anlage IX BBesG BE.
Vermerk (0378):
Stelleninhaber/in, die / der die laufbahnrechtliche Voraussetzung für eine Verbeamtung erfüllt und nicht verbeamtet wird, erhält eine Zulage nach Anlage I (Landesbesoldungsordnungen A und B), Landesbesoldungsordnung A,
Besoldungsgruppe A 13, Fußnote 9 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) nach Maßgabe der jeweils geltenden Beträge der Anlage II LBesG oder nach Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B), Besoldungsordnung A,
Besoldungsgruppe A 13, Fußnote 22 Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) nach Maßgabe der für Berlin jeweils geltenden Beträge der Anlage IX BBesG BE.
Vermerk (0379):
Stelleninhaber/in, die / der die laufbahnrechtliche Voraussetzung für eine Verbeamtung erfüllt und nicht verbeamtet wird, erhält eine Zulage nach Anlage I (Landesbesoldungsordnungen A und B), Landesbesoldungsordnung A,
Besoldungsgruppe A 12, Fußnote 8 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) nach Maßgabe der jeweils geltenden Beträge der Anlage II LBesG.
Vermerk (0380):
Stelleninhaber/in, die / der die laufbahnrechtliche Voraussetzung für eine Verbeamtung erfüllt und nicht verbeamtet wird, erhält eine Zulage nach Anlage I (Landesbesoldungsordnungen A und B), Landesbesoldungsordnung A,
Besoldungsgruppe A 11, Fußnote 6 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) nach Maßgabe der jeweils geltenden Beträge der Anlage II LBesG.
Vermerk (0382):
Stelle mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 360 Schülerinnen/Schüler im Grundschulteil
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Änderungen in den Bezirkshaushaltsplänen
(siehe nachfolgende Seiten 1 bis 4)
Änderungen in den Bezirkshaushaltsplänen 2024/2025
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen neu bisher Veränderungen neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
31 Mitte
37 Schul- und Sportamt
3701 Grundschulen
70112 01G42, Anna-Lindh-Grundschule; Gesamtsanierung und
Erweiterung; 13351, Guineastr. 17 0 0 0 5.500.000 -5.500.000 0
38 Straßen- und Grünflächenamt
3810 Landschaftsplanung, Grün- und Freiflächen
71679 Grundhafte Erneuerung des Wegebelages im Volkspark
Rehberge 1. BA 0 0 0 0 0 0
Verpflichtungsermächtigungen 1.235.000 -1.235.000 0 0 1.235.000 1.235.000
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
37201 Pauschale Mindereinnahmen 0 -2.000.000 -2.000.000 0 -2.000.000 -2.000.000
Die pauschalen Mindereinnahmen werden zur Minimimierung
des in der Nachschau festgestellten Risikos im Einnahmefeld
E03 etatisiert.
38530 Zuweisungen für Investitionen 46.953.000 -500.000 46.453.000 56.116.000 -5.500.000 50.616.000
71902 Pauschale Mehrausgaben für Bauinvestitionen 500.000 -500.000 0 0 0 0
96020 Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres 0 0 0 0 1.000 1.000
97203 Pauschale Minderausgaben -11.027.000 -2.000.000 -13.027.000 -11.677.000 -2.001.000 -13.678.000
32 Friedrichshain-Kreuzberg
36 Amt für Weiterbildung und Kultur
3630 Kultur
71502 Umbau des Standortes "Alte Feuerwache" 0 0 0 0 210.000 210.000
37 Schul- und Sportamt
3701 Grundschulen
70100 02G08, Grundschule am Travelplatz: Erweiterung und
Sanierung des Bestandsgebäudes; 10247, Jessnerstr. 24-32
1.000.000 -1.000.000 0 3.000.000 -2.000.000 1.000.000
70223 02G02, Hausburg-Grundschule: Sanierung des Altbaus;
10249, Hausburgstr. 20 3.000.000 -3.000.000 0 5.400.000 -2.400.000 3.000.000
39 Amt für Soziales
3900 Soziales
97203 Pauschale Minderausgaben -493.000 -123.000 -616.000 -580.000 -173.000 -753.000
3910 Allgemeine soziale Leistungen
68420 Zuschüsse an freie Träger für Insolvenzberatung 1.165.000 123.000 1.288.000 1.115.000 173.000 1.288.000
40 Jugendamt
4021 Kindertagesbetreuung
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 284.000 0 284.000 330.000 -23.000 307.000
67109 Erstattung von Kosten der Tageseinrichtungen für Kinder
nach dem Kindertagesförderungsgesetz 190.625.000 0 190.625.000 191.855.000 23.000 191.878.000
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
36020 Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres 0 0 0 1.000 -1.000 0
38530 Zuweisungen für Investitionen 22.235.000 -4.000.000 18.235.000 30.302.000 -4.400.000 25.902.000
71901 Pauschale Zuweisungen für Investitionen 480.000 235.000 715.000 172.000 50.000 222.000
97203 Pauschale Minderausgaben 0 -235.000 -235.000 0 -261.000 -261.000
33 Pankow
35 Amt für Bürgerdienste
3502 Wohnungswesen
68183 Leistungen für Bildung und Teilhabe - soziale und kulturelle
Teilhabe 84.000 1.000 85.000 84.000 1.000 85.000
68186 BuT-Teilhabe Ausrüstung u. A. nach Absatz 7 Satz 2 (§ 28
SGB II bzw. § 34 SGB XII) 1.000 -1.000 0 1.000 -1.000 0
37 Schul- und Sportamt
3701 Grundschulen
70612 03G33, Jeanne-Barez-Grundschule (Filiale): Errichtung eines
Interimsstandortes auf einem Schulgrundstück; 13127,
Hauptstraße 66 2.500.000 -2.500.000 0 1.000.000 1.500.000 2.500.000
Seite 1 von 4
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen neu bisher Veränderungen neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
39 Amt für Soziales
3911 Leistungen nach SGB XII und LPflGG außerhalb von
Einrichtungen
68183 Leistungen für Bildung und Teilhabe - soziale und kulturelle
Teilhabe 1.000 1.000 2.000 1.000 1.000 2.000
68186 BuT-Teilhabe Ausrüstung u. A. nach Absatz 7 Satz 2 (§ 28
SGB II bzw. § 34 SGB XII) 1.000 -1.000 0 1.000 -1.000 0
3960 Leistungen nach SGB II - Kommunale Träger -
68183 Leistungen für Bildung und Teilhabe - soziale und kulturelle
Teilhabe 120.000 1.000 121.000 120.000 1.000 121.000
68186 BuT-Teilhabe Ausrüstung u. A. nach Absatz 7 Satz 2 (§ 28
SGB II bzw. § 34 SGB XII) 1.000 -1.000 0 1.000 -1.000 0
3995 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
68183 Leistungen für Bildung und Teilhabe - soziale und kulturelle
Teilhabe 1.000 1.000 2.000 1.000 1.000 2.000
68186 BuT-Teilhabe Ausrüstung u. A. nach Absatz 7 Satz 2 (§ 28
SGB II bzw. § 34 SGB XII) 1.000 -1.000 0 1.000 -1.000 0
40 Jugendamt
4040 Förderung von Familien und familiärer Erziehung
67143 Hilfe zur Betreuung/Versorgung von Kindern in Notsituationen
nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz 91.000 -16.000 75.000 91.000 -16.000 75.000
68476 Zuschüsse für Maßnahmen der Berufsorientierung
und Berufsvorbereitung 0 100.000 100.000 0 100.000 100.000
4042 Hilfe zur Erziehung und Inobhutnahme
67160 Erziehungsberatung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
84.000 -84.000 0 84.000 -84.000 0
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
38530 Zuweisungen für Investitionen 77.702.000 -2.500.000 75.202.000 78.237.000 1.500.000 79.737.000
96020 Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres 0 0 0 0 1.000 1.000
97203 Pauschale Minderausgaben -6.109.000 0 -6.109.000 -6.051.000 -1.000 -6.052.000
34 Charlottenburg-Wilmersdorf
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
97110 Verstärkungsmittel 1.100.000 0 1.100.000 1.100.000 0 1.100.000
Die in 2024 und 2025 veranschlagten Ausgaben für die
Angebote gemäß dem Jugendfördergesetz (270.000 Euro)
dürfen ausschließlich für diesen genannten Zweck eingesetzt
werden (verbindliche Erläuterung).
35 Spandau
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
96020 Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres 0 0 0 0 1.000 1.000
97203 Pauschale Minderausgaben -4.150.000 0 -4.150.000 -5.965.000 -1.000 -5.966.000
36 Steglitz-Zehlendorf
35 Amt für Bürgerdienste
3502 Wohnungswesen
68183 Leistungen für Bildung und Teilhabe - soziale und kulturelle
Teilhabe 46.000 4.400 50.400 46.000 4.400 50.400
68186 BuT-Teilhabe Ausrüstung u. A. nach Absatz 7 Satz 2 (§ 28
SGB II bzw. § 34 SGB XII) 4.400 -4.400 0 4.400 -4.400 0
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
37101 Pauschale Mehreinnahmen 0 0 0 3.546.000 -3.546.000 0
38530 Zuweisungen für Investitionen 14.631.000 0 14.631.000 11.114.000 3.546.000 14.660.000

Seite 2 von 4
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen neu bisher Veränderungen neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
37 Tempelhof-Schöneberg
35 Amt für Bürgerdienste
3502 Wohnungswesen
68183 Leistungen für Bildung und Teilhabe - soziale und kulturelle
Teilhabe 81.000 10.000 91.000 81.000 10.000 91.000
68186 BuT-Teilhabe Ausrüstung u. A. nach Absatz 7 Satz 2 (§ 28
SGB II bzw. § 34 SGB XII) 10.000 -10.000 0 10.000 -10.000 0
37 Schul- und Sportamt
3701 Grundschulen
70570 07G07, Lindenghof-GS: Sanierung, Umbau und Erweiterung
einschl. Neubau einer Sporthalle; 12105, Reglinstr. 29
1.000.000 -1.000.000 0 2.000.000 -2.000.000 0
40 Jugendamt
4011 Einrichtungen der Jugendarbeit
70110 Sanierung der Jugendfreizeiteinrichtung Burg, 12161,
Friedrich-Wilhelm-Platz 11 1.000.000 -1.000.000 0 1.500.000 -500.000 1.000.000
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
36020 Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres 0 0 0 1.000 -1.000 0
38530 Zuweisungen für Investitionen 34.125.000 -2.000.000 32.125.000 46.762.000 -2.500.000 44.262.000
97203 Pauschale Minderausgaben -6.849.000 0 -6.849.000 -25.339.000 -1.000 -25.340.000
38 Neukölln
37 Schul- und Sportamt
3705 Sonderpädagogische Förderzentren
70202 08S08, Schilling-Schule: Sanierung des Schulgebäudes,
Schulnebengebäudes, MUR, der Sporthalle und des
Hortgebäudes; 12359, Paster-Behrens-Straße 81 500.000 -500.000 0 3.000.000 -3.000.000 0
40 Jugendamt
4010 Jugendsozialarbeit, Jugendarbeit, erzieherischer Kinder-
und Jugendschutz
67139 Jugendsozialarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
1.205.000 400.000 1.605.000 1.205.000 400.000 1.605.000
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
35909 Entnahme aus der Rücklage pauschale Zuweisung 958.000 318.000 1.276.000 822.000 448.000 1.270.000
38530 Zuweisungen für Investitionen 19.665.000 -500.000 19.165.000 13.889.000 -3.000.000 10.889.000
71901 Pauschale Zuweisungen für Investitionen 360.000 318.000 678.000 2.584.000 448.000 3.032.000
97203 Pauschale Minderausgaben -9.640.000 -400.000 -10.040.000 -9.700.000 -400.000 -10.100.000
39 Treptow-Köpenick
35 Amt für Bürgerdienste
3502 Wohnungswesen
68183 Leistungen für Bildung und Teilhabe - soziale und kulturelle
Teilhabe 50.000 4.000 54.000 50.000 4.000 54.000
68186 BuT-Teilhabe Ausrüstung u. A. nach Absatz 7 Satz 2 (§ 28
SGB II bzw. § 34 SGB XII) 4.000 -4.000 0 4.000 -4.000 0
37 Schul- und Sportamt
3700 Schule und Sport
97203 Pauschale Minderausgabe 0 0 0 0 -520.000 -520.000
3701 Grundschulen
51420 Beköstigung 12.000.000 0 12.000.000 12.000.000 520.000 12.520.000
40 Jugendamt
4000 Jugend
97203 Pauschale Minderausgaben -794.000 -99.000 -893.000 -408.000 -99.000 -507.000
4042 Hilfe zur Erziehung und Inobhutnahme
67142 Vollzeitpflege in Familien nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz 2.770.000 99.000 2.869.000 2.770.000 99.000 2.869.000
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
96020 Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres 0 0 0 0 1.000 1.000
97203 Pauschale Minderausgaben -75.000 0 -75.000 -75.000 -1.000 -76.000
Seite 3 von 4
Kapitel Bezeichnung 2024 2025
Titel bisher Veränderungen neu bisher Veränderungen neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
40 Marzahn-Hellersdorf
33 Bezirksamt - Politisch- Administrativer Bereich -

3306 Serviceeinheit Facility Management
51900 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 674.000 156.000 830.000 674.000 131.000 805.000
35 Amt für Bürgerdienste
3502 Wohnungswesen
68183 Leistungen für Bildung und Teilhabe - soziale und kulturelle
Teilhabe 61.000 3.000 64.000 61.000 3.000 64.000
68186 BuT-Teilhabe Ausrüstung u. A. nach Absatz 7 Satz 2 (§ 28
SGB II bzw. § 34 SGB XII) 3.000 -3.000 0 3.000 -3.000 0
37 Schul- und Sportamt
3700 Schule und Sport
51902 Bauliche Unterhaltung von Schulen und Schulsportanlagen
11.550.000 1.412.000 12.962.000 11.512.000 1.412.000 12.924.000
54075 Baufeldvorbereitungen in Sonderfällen 720.000 0 720.000 250.000 0 250.000
Die Ausgaben im 1. und 2. Planjahr sind bis zu einer
Berücksichtigung des Neubaus der Sporthalle am
Melanchthon-Gymnasium (10Y11) im Investitionsprogramm
gesperrt.
40 Jugendamt
4042 Hilfe zur Erziehung und Inobhutnahme
67142 Vollzeitpflege in Familien nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz 5.633.000 541.000 6.174.000 5.633.000 542.000 6.175.000
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
37201 Pauschale Mindereinnahmen 0 -1.000.000 -1.000.000 0 -1.000.000 -1.000.000
Die pauschalen Mindereinnahmen werden zur Minimimierung
des in der Nachschau festgestellten Risikos im Einnahmefeld
E03 etatisiert.
71901 Pauschale Zuweisungen für Investitionen 2.243.000 -1.821.000 422.000 105.000 0 105.000
71903 Pauschale Minderausgaben für Bauinvestitionen -3.813.000 1.821.000 -1.992.000 -5.678.000 0 -5.678.000
96020 Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres 497.000 0 497.000 0 1.000 1.000
97203 Pauschale Minderausgaben -7.704.000 -3.109.000 -10.813.000 -11.451.000 -3.086.000 -14.537.000
42 Reinickendorf
39 Amt für Soziales
3910 Allgemeine soziale Leistungen
68404 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen im Rahmen
der Berliner Kältehilfe 30.000 -30.000 0 30.000 -30.000 0
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
35909 Entnahme aus der Rücklage pauschale Zuweisung 2.120.000 0 2.120.000 2.039.000 327.000 2.366.000
71903 Pauschale Minderausgaben für Bauinvestitionen 0 0 0 -327.000 327.000 0
97101 Pauschale Mehrausgaben 2.158.000 30.000 2.188.000 2.175.000 30.000 2.205.000

Seite 4 von 4
```

### 19/55 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2023-12-06  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/1100-3 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Änderungsantrag  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2023-12-06  **Urheber**: Bündnis 90/Die GRÜNEN (Grüne)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/1100-2 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

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### 19/1100-1 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Änderungsantrag  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2023-12-12  **Urheber**: Die Linke Fraktion Berlin (Die Linke)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/1100-4 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Änderungsantrag  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2023-12-13  **Urheber**: Bündnis 90/Die GRÜNEN (Grüne)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/40 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

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> Angenommen Änderungsanträge Drucksache 19/1100-1, 19/1100-2, 19/1100-3 und 1100-4 wurden abgelehntBeschluss (Text) S. 3663 Ermächtigungen, Ersuchen, Auflagen und sonstige Beschlüsse

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### 19/40 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

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### 19/40 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

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> Einzelplan 03 – Regierender Bürgermeister – und Einzelplan 25 – Landesweite Maßnahmen des E-GovernmentsGeneralaussprache

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### 19/40 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

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> Einzelpläne:15 Finanzen01 Abgeordnetenhaus02 Verfassungsgerichtshof20 Rechnungshof27 Zuweisungen an und Programme für die Bezirke29 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten

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### 19/40 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

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> Einzelpläne:05 Inneres und Sport 21 Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit 22 Bürger- und Polizeibeauftragte/Bürger und Polizeibeauftragter des Landes Berlin

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### 19/40 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

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> Einzelplan: 06 Justiz und Verbraucherschutz

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### 19/40 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

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> Einzelplan:07 Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

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### 19/40 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

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> Einzelplan:08 Kultur und Gesellschaftlicher Zusammenhalt

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### 19/40 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

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> Einzelplan: 09 Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

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### 19/40 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

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> Einzelplan: 10 Bildung, Jugend und Familie

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### 19/40 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

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> Einzelplan:11 Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

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### 19/40 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

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> Einzelplan:12 Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

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### 19/40 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: II. Lesung  **DokArt**: PlPr  **DokDat**: 2023-12-14  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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> Einzelplan:13 Wirtschaft, Energie und Betriebe

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###  – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 – HG 24/25)

**DokTyp**: Gesetz- und Verordnungsblatt  **DokArt**: GVBl  **DokDat**: 2023-12-20  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/gvbl/g23340439.pdf

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