# V-355648 — Gesetzgebung

**VID**: V-355648  
**VNr**: V-355648  
**Vorgangstyp**: Gesetzgebung  
**Sachgebiet (vsys)**: Öffentlicher Haushalt  
**Beteiligte Parteien/Fraktionen**: AfD, CDU, FDP  
**Dokumente**: 72

## Pipeline-Stand

Aktueller Schritt: **Verkündet (GVBl)**

| Schritt | Datum |
|---|---|
| Gesetzentwurf eingebracht | 2022-03-01 |
| 1. Lesung | 2022-03-24 |
| Ausschussberatung | 2022-03-18 |
| Beschlussempfehlung | 2022-06-15 |
| 2. Lesung | 2022-06-23 |
| Verkündet (GVBl) ← | 2022-06-28 |

## Beschlüsse (Empfehlungen)

- **angenommen** · Empfehlung: annahme · 19/0400
  > Annahme des Haushaltsgesetzes 2022/2023 mit zahlreichen Änderungen bei Ansätzen, Vermerken und Erläuterungen sowie Festlegung von Auflagen zum Haushalt.

## Dokumente

### 19/0200 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf)  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2022-03-01  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-0200.pdf

> Vorabüberweisung an den Hauptausschuss (federführend), Ausschuss für Engagement, Bundesangelegenheiten und Medien, Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz, Ausschuss für Sport, Ausschuss für Verfassungsschutz, Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung, Ausschuss für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz, Ausschuss für Mobilität, Ausschuss für Kultur und Europa, Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ausschuss für Wissenschaft und Forschung, Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales, Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe

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### 19/6 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-03-18  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-006-ip.pdf

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### 19/4 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-03-21  **Urheber**: Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/iso/iso19-004-wp.pdf

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### 19/4 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-03-21  **Urheber**: Ausschuss für Wissenschaft und Forschung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/wf/wf19-004-ip.pdf

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### 19/2 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-03-21  **Urheber**: Unterausschuss Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung sowie Bezirke und Personal (Hauptausschuss)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/ubz/uav19-002-bp.pdf

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### 19/5 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-03-23  **Urheber**: Ausschuss für Engagement, Bundesangelegenheiten und Medien  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/ebm/ebm19-005-ip.pdf

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### 19/5 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-03-23  **Urheber**: Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/dd/dd19-005-ip.pdf

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### 19/5 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-03-23  **Urheber**: Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/r/r19-005-ip.pdf

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### 19/7 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-03-23  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-007-ip.pdf

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### 19/9 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: I. Lesung  **DokArt**: PlPr  **DokDat**: 2022-03-24  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/PlenarPr/p19-009-wp.pdf

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### 19/5 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-03-25  **Urheber**: Ausschuss für Sport  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/sp/sp19-005-ip.pdf

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### 19/8 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-03-25  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-008-ip.pdf

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### 19/3 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-03-28  **Urheber**: Ausschuss für Verfassungsschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/vfs/vfs19-003-ip.pdf

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### 19/5 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-03-28  **Urheber**: Ausschuss für Kultur und Europa  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/k/k19-005-ip.pdf

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### 19/6 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-03-28  **Urheber**: Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/gpg/gpg19-006-ip.pdf

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### 19/5 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-03-28  **Urheber**: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/sw/sw19-005-ip.pdf

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### 19/5 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-03-30  **Urheber**: Ausschuss für Mobilität  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/m/m19-005-ip.pdf

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### 19/5 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-03-30  **Urheber**: Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/web/web19-005-ip.pdf

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### 19/9 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-03-30  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-009-ip.pdf

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### 19/5 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-03-31  **Urheber**: Ausschuss für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/uvk/uvk19-005-ip.pdf

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### 19/6 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-03-31  **Urheber**: Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/bjf/bjf19-006-ip.pdf

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### 19/5 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-03-31  **Urheber**: Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/ias/ias19-005-ip.pdf

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### 19/10 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-04-01  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-010-ip.pdf

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### 19/3 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-04-04  **Urheber**: Unterausschuss Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung sowie Bezirke und Personal (Hauptausschuss)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/ubz/uav19-003-bp.pdf

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### 19/11 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-04-06  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-011-wp.pdf

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### 19/10 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Behandlung im Plenum  **DokArt**: PlPr  **DokDat**: 2022-04-07  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/PlenarPr/p19-010-wp.pdf

> Titel aus dem Einzelplan 07 auch an den Ausschuss für Mobilität

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### 19/12 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-04-08  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-012-ip.pdf

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### 19/4 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-02  **Urheber**: Unterausschuss Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung sowie Bezirke und Personal (Hauptausschuss)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/ubz/uav19-004-bp.pdf

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### 19/6 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-02  **Urheber**: Ausschuss für Wissenschaft und Forschung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/wf/wf19-006-ip.pdf

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### 19/6 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-02  **Urheber**: Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/iso/iso19-006-ip.pdf

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### 19/14 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-04  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-014-ip.pdf

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### 19/7 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: APr  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-04  **Urheber**: Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/r/r19-007-ip.pdf

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### 19/7 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-04  **Urheber**: Ausschuss für Engagement, Bundesangelegenheiten und Medien  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/ebm/ebm19-007-ip.pdf

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### 19/7 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-04  **Urheber**: Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/dd/dd19-007-ip.pdf

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### 19/7 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-06  **Urheber**: Ausschuss für Sport  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/sp/sp19-007-ip.pdf

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### 19/5 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-09  **Urheber**: Ausschuss für Verfassungsschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/vfs/vfs19-005-ip.pdf

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### 19/8 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-09  **Urheber**: Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/gpg/gpg19-008-ip.pdf

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### 19/7 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-09  **Urheber**: Ausschuss für Kultur und Europa  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/k/k19-007-ip.pdf

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### 19/7 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-09  **Urheber**: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/sw/sw19-007-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/7 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-11  **Urheber**: Ausschuss für Mobilität  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/m/m19-007-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/7 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-11  **Urheber**: Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/15 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-11  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/7 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-12  **Urheber**: Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/7 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-12  **Urheber**: Ausschuss für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/5 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-16  **Urheber**: Unterausschuss Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung sowie Bezirke und Personal (Hauptausschuss)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/17 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-18  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/8 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: APr  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-20  **Urheber**: Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/6 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-23  **Urheber**: Unterausschuss Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung sowie Bezirke und Personal (Hauptausschuss)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/18 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-05-25  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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### 19/19 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-06-01  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-019-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/20 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-06-03  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-020-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/21 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-06-08  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/22 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Ausschussberatung  **DokArt**: APr  **DokDat**: 2022-06-15  **Urheber**: Hauptausschuss (federführend)  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/h/h19-022-ip.pdf

_(Volltext nicht verfügbar: nicht zum Parsen vorgemerkt (parse_status=skip))_

### 19/0400 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Beschlussempfehlung  **DokArt**: Drs  **DokDat**: 2022-06-15  **Urheber**: Hauptausschuss  **vsys**: 8300  **Status**: done

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-0400.pdf

> Ermächtigungen, Ersuchen, Auflagen und sonstige Beschlüsse aus Anlass der Beratung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023– Auflagen zum Haushalt 2022/2023 –

**Stage 0**: pass=True, geo_tier=planungsraum, title_hit=False

**Tags**: ereignis_parl=Beschlussfassung, prozess=Entscheidung, topos=Wirtschaft & Arbeit

**Akteure handelnd**: Hauptausschuss (urheber)

**Locations**: Charlottenburg-Wilmersdorf (bezirk, text); Friedrichshain-Kreuzberg (bezirk, text); Lichtenberg (bezirk, text); Lichtenberg (bezirk, text); Marzahn-Hellersdorf (bezirk, text); Pankow (bezirk, text); Pankow (bezirk, text); Pankow (bezirk, text); Pankow (bezirk, text); Spandau (bezirk, text); Spandau (bezirk, text); Spandau (bezirk, text); Spandau (bezirk, text); Steglitz-Zehlendorf (bezirk, text); Tempelhof-Schöneberg (bezirk, text); Tempelhof-Schöneberg (bezirk, text); Treptow-Köpenick (bezirk, text); Treptow-Köpenick (bezirk, text); Blankenburg (ortsteil, text); Buch (ortsteil, text); Charlottenburg (ortsteil, text); Friedrichshagen (ortsteil, text); Friedrichshain (ortsteil, text); Köpenick (ortsteil, text); Lichtenrade (ortsteil, text); Mitte (ortsteil, text); Mitte (ortsteil, text); Mitte (ortsteil, text); Mitte (ortsteil, text); Mitte (ortsteil, text); Mitte (ortsteil, text); Moabit (ortsteil, text); Neukölln (ortsteil, text); Neukölln (ortsteil, text); Niederschönhausen (ortsteil, text); Schöneberg (ortsteil, text); Schöneberg (ortsteil, text); Siemensstadt (ortsteil, text); Tegel (ortsteil, text); Tempelhof (ortsteil, text); Tempelhof (ortsteil, text); Tiergarten (ortsteil, text); Freiheit (planungsraum, text); Freiheit (planungsraum, text); Gartenfeld (planungsraum, text); Herthaplatz (planungsraum, text); Karl-Marx-Allee (planungsraum, text); Leipziger Straße (planungsraum, text); Tierpark (planungsraum, text); Wista (planungsraum, text)

```
Drucksache 19/0400
17.06.2022
19. Wahlperiode

Die Vorsitzende
des Hauptausschusses

Zu I.: mehrheitlich mit SPD, LINKE und
GRÜNE gegen CDU, AfD und FDP
Zu II.: mehrheitlich mit SPD, LINKE und
GRÜNE gegen CDU, AfD und FDP
An Plen

Dringliche Beschlussempfehlung

des Hauptausschusses
vom 15. Juni 2022

zur

Vorlage – zur Beschlussfassung –
Drucksache 19/0200 und 19/0200-Anlage
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von
Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Die Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0200 und 19/0200-Anlage wird mit
folgenden Änderungen angenommen:

I. a)

1. § 1 wird wie folgt gefasst:

„§ 1
Feststellung des Haushaltsplans

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan von Berlin für die Haushalts-
jahre 2022 und 2023 wird für 2022 in Einnahmen und Ausgaben auf 38.711.526.300
Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 32.955.815.400 Euro und für 2023 in Ein-
nahmen und Ausgaben auf 37.907.748.900 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von
30.842.051.300 Euro festgestellt, und zwar
- 2 -

1. für das Haushaltsjahr 2022

a) in den Einzelplänen 01 bis 29 auf Einnahmen und Ausgaben von 28.131.006.900 Eu-
ro mit Verpflichtungsermächtigungen von 32.455.212.700 Euro,
b) in den Einzelplänen 31 bis 45 (Bezirkshaushaltspläne) auf Einnahmen und Ausgaben
von 10.580.519.400 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 500.602.700 Euro
und in den einzelnen Bezirkshaushaltsplänen nach Maßgabe der Haushaltsübersicht
des Gesamtplans;

2. für das Haushaltsjahr 2023

a) in den Einzelplänen 01 bis 29 auf Einnahmen und Ausgaben von 27.267.954.500 Eu-
ro mit Verpflichtungsermächtigungen von 30.269.732.800 Euro,
b) in den Einzelplänen 31 bis 45 (Bezirkshaushaltspläne) auf Einnahmen und Ausgaben
von 10.639.794.400 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 572.318.500 Euro
und in den einzelnen Bezirkshaushaltsplänen nach Maßgabe der Haushaltsübersicht

des Gesamtplans.

2. § 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, zur Deckung von
Ausgaben für die in der Anlage 8 zum Haushaltsgesetz aufgeführten finanziellen Trans-
aktionen im Haushaltsjahr 2022 bis zur Höhe von 1.000.000.000 Euro und im Haus-
haltsjahr 2023 bis zur Höhe von 750.000.000 Euro Kredite aufzunehmen. Ausgaben zur
Tilgung ausstehender konjunkturbedingter Kredite gemäß § 6 Absatz 1 des Gesetzes zur
landesrechtlichen Umsetzung der Schuldenbremse sind auf die Ermächtigung nach Satz
1 anzurechnen. Mehrausgaben für finanzielle Transaktionen dürfen mit Zustimmung
des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses durch Kredite finanziert werden, sofern
die Gesamthöhe der Kreditermächtigung dadurch nicht überschritten wird. Diese Mehr-
ausgaben sind keine Mehrausgaben im Sinne des § 37 Absatz 1 der Landeshaushalts-
ordnung. Darüber hinaus wird die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung ermäch-
tigt, für die Zuführung an die Rücklage zur Vorsorge für Baukostensteigerungen Kredi-

te im Jahr 2022 in Höhe von 410.470.000 Euro und im Jahr 2023 in Höhe von
42.425.000 Euro aufzunehmen. Erfolgt die Kreditaufnahme in fremder Währung, so ist
das damit verbundene Wechselkursrisiko bezüglich des Kapitals und der zu zahlenden
Zinsen in voller Höhe durch Wechselkurssicherungsgeschäfte auszuschließen.“

3. § 3 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Einverneh-
men mit der für Stadtentwicklung zuständigen Senatsverwaltung Ausfallbürgschaften
und -garantien
1. zur Förderung des Wohnungsbaus, der Modernisierung, der Instandsetzung und
des Rückbaus von Wohngebäuden in Berlin,
2. zur Förderung des Baus, der Modernisierung und Instandsetzung sowie der Um-
nutzung gewerblicher Räume, soweit dies im Zusammenhang mit Maßnahmen nach
Nummer 1 geboten erscheint,
- 3 -

3. zur Förderung des Erwerbs bestehenden Wohnraums zur Selbstnutzung und zur
Stellung von Sicherheiten für von den Kommunalen Wohnungsunternehmen und
Wohnungsgenossenschaften nach § 2 Absatz 1 Satz 2 des Altschuldenhilfe-Gesetzes
vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 944, 986), das zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung
vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, abzuschließende Kredit-
verträge,
4. zur Förderung des Erwerbs bestehenden Wohnraums zur Stellung von Sicherhei-
ten für von den Kommunalen Wohnungsunternehmen abzuschließende Kreditverträ-
ge bis zu 5.500.000.000 Euro zu übernehmen.“

b) Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Die Übernahme von Bürgschaften im Sinne der Sätze 1 und 2 sowie jede sonstige
Unterstützung der FBB setzen voraus, dass dem Hauptausschuss des Berliner Abge-
ordnetenhauses zuvor die Bürgschafts- und sonstigen Unterstützungskonditionen
übermittelt sind, sobald sie feststehen.“

c) Absatz 10 wird wie folgt gefasst:

„(10) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, Bürgschaften
und Garantien zur Absicherung von Krediten im Zusammenhang mit öffentlichen
Infrastrukturmaßnahmen bis zu 6.000.000.000 Euro zu übernehmen. Die Bürgschaf-
ten können auch als selbstschuldnerische Bürgschaften auf erstes Anfordern über bis
zu 100 vom Hundert des Kreditbetrags, als entsprechende Garantien oder als sonstige
Gewährleistungen übernommen werden. Unter öffentliche Infrastrukturmaßnahmen
fallen auch die Gründung und der Erwerb von Beteiligungen auf dem Gebiet der
Wasser-, Energie- und Fernwärmeversorgung, der Schulbau sowie strategische In-
vestitionen von Landesunternehmen. Für einen Betrag von bis zu 600.000.000 Euro
wird die für Energie zuständige Senatsverwaltung im Einvernehmen mit der für Fi-
nanzen zuständigen Senatsverwaltung im Rahmen der 6.000.000.000 Euro ermäch-
tigt, einen Kreditauftrag gemäß § 778 des Bürgerlichen Gesetzbuches an die Investi-
tionsbank Berlin zur Finanzierung der Übernahme von betreffenden Netzen durch

eine landeseigene Gesellschaft zu erteilen.“

4. § 5 wird wie folgt geändert:

a) Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst:

„(1) Der Betrag nach § 37 Absatz 1 Satz 4 der Landeshaushaltsordnung wird für
2022 und 2023 auf jeweils 5.000.000 Euro festgesetzt. Sofern über- und außerplan-
mäßige Ausgaben im Einzelfall den in Satz 1 festgelegten Betrag, im Falle der Erfül-
lung von Rechtsverpflichtungen einen Betrag von 50.000.000 Euro, überschreiten
sollen, sind sie vor Einwilligung der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung dem
Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses im Konsultationsverfahren zur vorherigen
Zustimmung vorzulegen, soweit nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme ge-
boten ist.

(2) Der Betrag nach § 38 Absatz 1 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung wird für 2022
und 2023 auf jeweils 15.000.000 Euro festgesetzt. Für die im Zusammenhang mit der
- 4 -

Anmietung neuer oder zusätzlicher Büroflächen für die Bezirke oder die Hauptver-
waltung entstehenden Miet- und Betriebskosten wird dieser Betrag auf jeweils
50.000.000 Euro, begrenzt auf einen Zeitraum von höchstens 10 Jahren, festgelegt.
Sofern über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen den in Satz 1 fest-
gelegten Betrag überschreiten sollen, sind sie vor Einwilligung der für Finanzen zu-
ständigen Senatsverwaltung dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses im Kon-
sultationsverfahren zur vorherigen Zustimmung vorzulegen, soweit nicht aus zwin-
genden Gründen eine Ausnahme geboten ist.“

b) Folgender neuer Absatz 4 wird angefügt:

„(4) Auf Beschluss des Hauptausschusses können die nötigen Verpflichtungen ein-
gegangen werden, um einen Unternehmensvertrag mit den Berliner Bäder-Betrieben
abzuschließen.“

5. § 10 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die Deckungsfähigkeit nach § 20 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 der Landeshaushalts-
ordnung und für die Bezirke nach § 20 Absatz 1 Nummer 3 und 4 der Landeshaushalts-
ordnung wird ausgeschlossen. Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung kann
Ausnahmen zulassen. Satz 1 gilt nicht für die weisungsunabhängigen Verfassungsorga-
ne und weisungsunabhängigen Landesbeauftragten.“

6. Nach § 11 wird folgender neuer § 11a eingefügt:

„§ 11a
Parlamentsvorbehalt

Vertragliche Verpflichtungen, auch Zuschlagserteilungen nach Ausschreibungsverfah-

ren, darf das Land Berlin ab einem Gesamtvolumen von 500.000.000 Euro nur nach
vorheriger Zustimmung des Hauptausschusses eingehen (Parlamentsvorbehalt).“

7. § 13 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Ausgaben, die im Haushaltsplan in falschen Titeln veranschlagt wurden, dürfen mit
Zustimmung der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung analog § 50 Absatz 1 der
Landeshaushaltsordnung umgesetzt werden. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhau-
ses ist zu unterrichten.“
- 5 -

I. b)

Der der Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0200 als Anlage (19/0200-Anlage)
beigefügte Entwurf des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 ein-
schließlich Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der beigefügten Anlage zu I. b)
ergebenden Änderungen bei Ansätzen, Vermerken und Erläuterungen angenommen.

II.
Ermächtigungen, Ersuchen, Auflagen und
sonstige Beschlüsse aus Anlass der Beratung
des Haushaltsplans von Berlin
für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
– Auflagen zum Haushalt 2022/2023 –

A. Allgemein

1.* Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, bei über- oder außerplanmä-
ßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie bei Einnahmever-
zichten in grundsätzlichen (d. h. auch bei neuen Baumaßnahmen) oder finanziell
bedeutsamen Fällen den Hauptausschuss vorab zu unterrichten (Kenntnisnahme).
Dies gilt auch, wenn im Laufe eines Haushaltsjahres zusätzliche Ausgaben für
nichtplanmäßige Dienstkräfte bereitgestellt werden sollen und insoweit eine
künftige Erweiterung des Stellenrahmens vorgesehen ist. Dienen die über- oder
außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Erfüllung
gesetzlicher Verpflichtungen oder machen die Umstände sofortiges Handeln er-
forderlich, ist der Hauptausschuss unverzüglich nachträglich zu unterrichten.

2.* Der Neuabschluss von Mietverträgen sowie die Verlängerung bestehender
Mietverträge einschließlich der Ausübung von Optionen aus bestehenden Miet-
verträgen für Flächen der Hauptverwaltung und der Bezirke bedürfen der Zu-
stimmung der Senatsverwaltung für Finanzen und des Hauptausschusses des Ab-
geordnetenhauses.

Für die Zustimmung sind Vorlagen erforderlich, die den Vorgaben der Senats-
verwaltung für Finanzen entsprechen.

Dabei sind alle Folgekosten einzubeziehen.

Entsprechendes gilt für den Tausch von Flächen zwischen Dienststellen.

Die Zustimmung des Hauptausschusses ist für Anmietungsgeschäfte sowohl für
die Senatsverwaltungen als auch für die Bezirke erforderlich,
– wenn die Nettokaltmiete 9.000 Euro monatlich übersteigt und
– die anzumietende Fläche mehr als 1.000 qm beträgt.

Die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen bleibt grundsätzlich erfor-
derlich.

Sofern an einem Standort bereits eine oder mehrere Anmietung(en) unterhalb der
- 6 -

oben genannten Schwellenwerte erfolgt sind, ist die Zustimmung des Hauptaus-
schusses hingegen erforderlich, sobald durch die weitere Anmietung mindestens
ein Schwellenwert überschritten wird.

Für Anmietungen im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB), die
ohne Inanspruchnahme einer SILB-Rücklage und für einen Zeitraum von maxi-
mal 3 Jahren erfolgen, ist die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen,
jedoch nicht des Hauptausschusses erforderlich.

Gleiches gilt für Anmietungen außerhalb des SILB im Zusammenhang mit der
Unterbringung und Beschulung von Geflüchteten.

Die Hauptverwaltung und die Bezirke müssen der Senatsverwaltung für Finanzen
und diese dem Hauptausschuss einmal jährlich Flächen- und Nutzungsbilanzen
sowie Bedarfsplanungen vorlegen. In den Flächenbilanzen ist pro Dienststelle der
Anteil der Beschäftigten, die im Home-Office arbeiten können, auszuweisen.

3.* Der Senat und alle Senatsverwaltungen werden aufgefordert, in Vorlagen an das
Abgeordnetenhaus und dessen Ausschüsse neben Auswirkungen auf den Haus-
haltsplan und die Finanzplanung auch die Gesamtkosten (einschließlich landes-
eigener Grundstücke und Flächen) darzustellen. Soweit dies in Einzelfällen we-
gen fehlender Kosten- und Leistungsrechnungen noch nicht möglich ist, sollen
Pauschalsätze der kommunalen Gemeinschaftsstelle angewendet werden.

4.* Alle vom Senat vorzulegenden Berichte über Auflagen, auch die, die an das
Abgeordnetenhaus zu richten sind, müssen auch gegenüber dem Hauptausschuss
als Bericht vorgelegt werden.

5.* a) Für jede(n) nicht fristgerecht eingehende(n) Vorlage oder Bericht an den
Hauptausschuss und dessen Unterausschüsse kann der Hauptausschuss im
Kopfplan der jeweils zuständigen Verwaltung eine pauschale Minderausgabe
von 75.000 Euro ausbringen. Dies gilt für inhaltlich unzureichende Vorlagen,

für Vorlagen mit haushaltsmäßigen Auswirkungen, die nicht von der Senats-
verwaltung für Finanzen mitgezeichnet worden sind, und für Kapitel im Ent-
wurf des Haushaltsplans, in denen bei Änderung der Grob- oder Feingliede-
rung die Vergleichsbeträge nicht entsprechend umgegliedert worden sind, ent-
sprechend.
– Diese Minderausgaben/Sperren werden zur Senkung der Verschuldung
eingesetzt.
– Vorlagen und Berichte liegen nicht rechtzeitig vor, wenn sie nicht zum
festgesetzten Termin oder nicht eine Woche vor dem Beratungstermin bis
13.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Hauptausschusses eingegangen sind.
– Spätestens mit der Einbringung des Haushaltsgesetzes müssen alle zuvor
zur Haushaltsberatung angeforderten Berichte in der Geschäftsstelle des
Hauptausschusses bzw. in den Geschäftsstellen der jeweiligen Unteraus-
schüsse eingegangen sein, sofern sie nicht ausdrücklich erst zur Beratung
eines bestimmten Einzelplans angefordert worden sind.
– Der Hauptausschuss erwartet, dass in Vorlagen und Berichten bei allen

aufgeführten Kapiteln und Titeln die Ansätze des abgelaufenen, des lau-
fenden und – soweit möglich – des kommenden Haushaltsjahres sowie
- 7 -

das Ist Ergebnis des abgelaufenen Rechnungsjahres, die Verfügungsbe-
schränkungen und die aktuelle Ausschöpfung in einer tabellarischen
Übersicht vorangestellt werden.

b) Der Hauptausschuss erwartet, dass im Betreff von Vorlagen alle vorangegan-
genen Vorlagen zum gleichen Thema mit „roter Nummer“ genannt werden.

c) Für die Bezirke beträgt die Höhe der gegebenenfalls auszubringenden pau-
schalen Minderausgabe in den vorgenannten Fällen 50.000 Euro. Gleiches gilt
für schwerwiegende Verstöße eines Bezirks gegen Auflagen und Beschlüsse
des Abgeordnetenhauses, des Hauptausschusses oder gegen geltendes Haus-
haltsrecht.

d) Die Regelung der Absätze a) und c) gelten auch für die Nichteinhaltung sons-
tiger Auflagenbeschlüsse.

6.* a) Der Senat wird aufgefordert, die Wirtschaftspläne für Zuschussempfänger
einschließlich der Betriebe nach § 26 LHO, der Eigenbetriebe und der BIM
GmbH künftig im Haushaltsplan wie folgt darzustellen: Gegenüberstellung
der letzten zwei Jahre als Soll-Ist-Vergleich; Grundlage bilden die Bilanz und
die Gewinn- und Verlustrechnung.

b) Zu den Haushaltsberatungen sind die Wirtschaftspläne der Zuschuss-
empfänger ab einer Höhe des Zuschusses von 100.000 Euro (ggf. als Entwurf)
rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen des Abgeordnetenhauses vorzulegen.
Die Wirtschaftspläne der Betriebe nach § 26 LHO sind über den Hauptaus-
schuss spätestens bis zur 2. Lesung des jeweiligen Einzelplans im Fachaus-
schuss vorzulegen. Der Wirtschaftsplan des ITDZ ist rechtzeitig zu den Haus-
haltsberatungen dem Hauptausschuss vertraulich vorzulegen. Die Bereitstel-
lung der Wirtschaftspläne an das Abgeordnetenhaus kann digital erfolgen.

c) In Jahren ohne Haushaltsberatungen haben alle Einrichtungen, die Zuschüsse

ab einer Höhe von 100.000 Euro aus dem Landeshaushalt erhalten, ihre be-
schlossenen und ausgeglichenen Haushalts- oder Wirtschaftspläne so rechtzei-
tig zu übermitteln, dass sie dem Hauptausschuss spätestens zu seiner letzten
Sitzung vor der Weihnachtspause und damit vor Beginn des nächsten Haus-
haltsjahres vorliegen. Ebenso hat das ITDZ dem Hauptausschuss den Wirt-
schaftsplan (vertraulich) vorzulegen.

d) Die Wirtschaftspläne enthalten mindestens
– die geplante Bilanzsumme unter Darstellung des Anlagevermögens mit der
Summe der Sach- und Finanzanlagen, des Umlaufvermögens mit der Dar-
stellung der kurzfristigen Forderungen, der langfristigen Forderungen und
der liquiden Mittel, des Eigenkapitals, der Rückstellungen, der Verbind-
lichkeiten unterteilt in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten und
der Kapitalzuführungen
– das geplante Geschäftsergebnis unter Darstellung der Erlöse, des Personal-
aufwands, des Sachaufwands, der Abschreibungen, der Entnahme aus

Rücklagen und der gewährten Zuschüsse unterteilt nach Zuschüssen aus
dem Landeshaushalt und Zuschüssen Dritter. Die Zuschüsse aus dem
- 8 -

Haushalt sind zu gliedern in institutionelle Förderung und Projektförde-
rung.

e) Der Senat wird zudem aufgefordert, den vom Land Berlin institutionell geför-
derten Zuwendungsempfängern folgende Regel verbindlich vorzugeben: Die
Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. be-
zahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften) beim
Empfänger der Zuwendung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbe-
scheides.

7.* Zuwendungsempfänger haben im Zuwendungsantrag darzulegen, inwiefern sie
tarifgebunden sind oder mindestens in Anlehnung an einen Tarifvertrag im Öf-
fentlichen Dienst vergüten.

Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. September einen Bericht über die
Tarifentwicklung bei freien Trägern vorzulegen. Dieser soll insbesondere ent-

halten:
Eine Analyse sowie eine Bewertung der Entwicklung der Tarife bei freien Trä-
gern im Land Berlin und in den Bezirken im Vergleich zur Tarifentwicklung im
Öffentlichen Dienst des Landes Berlin.

8.* Der Senat wird aufgefordert, die im § 31 LHO und AV § 31 LHO vorgeschriebe-
nen Angaben zu den Folgekosten von Investitionsmaßnahmen – wo immer
möglich auf Basis einer Lebenszyklusbetrachtung – künftig in den Erläuterungen
zu den einzelnen Maßnahmen im Haushaltsplan abzudrucken. Sollten die Bau-
planungsunterlagen (BPU) und die Folgekostenabschätzung zum Termin der
Drucklegung im Ausnahmefall noch nicht vorliegen, so sind die entsprechenden
Angaben dem Hauptausschuss in geeigneter Form in einer gesonderten Vorlage
vorzulegen.

9.* Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, dem Hauptausschuss bei allen
Vorlagen zu Investitionsmaßnahmen mitzuteilen, ob die vorhandenen Richtwerte

für Hochbau, Tiefbau oder Grünbaumaßnahmen eingehalten werden und,
falls dies nicht der Fall sein sollte, eventuelle Überschreitungen zu begründen.

10.* a) Die Senatsverwaltungen und die Bezirke haben im Rahmen der Haushaltsauf-
stellung darzustellen, wie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen, Män-
nern und Berliner*innen mit dem Personenstand „divers“ sowie die För-
derung von Frauen gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen bei der
Haushaltsplanaufstellung gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Verfassung von Ber-
lin gesichert wird. Dies ist entsprechend der bisherigen Praxis fortzusetzen.

b) Der Senat wird aufgefordert, auf der 2020/2021 erfolgten Novellierung des
Gender-Budgeting-Konzepts aufzubauen und gemeinsam mit den Bezirken
die konzeptionelle Weiterentwicklung des Gender Budgetings sowohl für den
Landes-, als auch die Bezirkshaushalte fortzuführen. Die Weiterentwicklung
des Gender-Budgeting-Konzepts soll bei der Aufstellung des nächsten regulä-
ren Haushalts (sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene) verbindlich an-

gewendet werden. Der Bericht zur weiteren Fortentwicklung ist dem Haupt-
ausschuss bis zum 1. Juli 2023 vorzulegen.
- 9 -

Bei der Weiterentwicklung sind folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen:
 die Umsetzung einer einheitlichen Systematik bei der Darstellung von
Zielgruppe, Zielsetzung und Steuerungsmaßnahmen, die einen Vergleich
zwischen den Senatsverwaltungen ermöglicht
 eine Ausweitung der Gender-Budgeting-Daten, insb. in den Hauptgruppen
5 und 6
 die konsequente Angabe von Steuerungsmaßnahmen bei Nicht-Erfüllung
der jeweiligen Zielsetzungen.

c) Der Senat wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept „Gender-Budgeting-
Controlling“ zu erarbeiten und zu implementieren. Das Gender-Budgeting-
Controlling hat zum Ziel, alle Phasen (von der Haushaltsaufstellung bis hin

zur -umsetzung) der Haushaltssteuerung sowohl auf Landes- wie auf Bezirks-
ebene zu überprüfen, Fehlsteuerungen im Sinne des Gender Budgetings zu
identifizieren, Zielsetzungen und Steuerungsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit
hin zu bewerten und zu evaluieren. Dabei soll eine Vergleichbarkeit einzel-
plan- und bezirksübergreifend hergestellt werden.

Dem Hauptausschuss wird das Konzept zur Implementierung des Gender Budge-
ting-Controllings, inklusive Zeitplan, bis zum 1. September 2023 vorgelegt.
Bei der Konzepterstellung müssen folgende Punkte Eingang finden:
 Prüfung der Gender-Budgeting-Angaben zu Zielgruppe, Zielsetzung und
Steuerungsmaßnahmen anhand der Kriterien Vollständigkeit, Nachvollzieh-
barkeit und Sinnhaftigkeit
 Überprüfung der Erreichung der Zielsetzung nach einem angemessenen Zeit-
raum

 die Erarbeitung sinnvoller Dateneinheiten, die einen Vergleich ermöglicht
 die Darstellung von Best-Practice-Beispielen.

11.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. September einen Bericht zur Um-
setzung der Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung durch Hauptverwaltung und
Bezirke im vergangenen Haushaltjahr vorzulegen. Dabei sollen nur die informel-
len, nicht gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren betrachtet wer-
den. Darin soll zu den einzelnen Maßnahmen jeweils Folgendes berich-
tet werden:
– Zuständigkeit (Bezirk / Senatsverwaltung / Organisationseinheit)
– Finanzierung
– Umsetzungsstand (inhaltlich und zeitlich) und
– Evaluierungsergebnisse.

Der Bericht soll ferner einen Ausblick auf neue Beteiligungsverfahren geben, die
Weiterentwicklung der Internetplattformen mein.berlin.de beschreiben und die
Umsetzungsstand der Leitlinien für Bürgerbeteiligung mit der zentralen sowie
den bezirklichen Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung darstellen.

Auf der Internetplattform mein.berlin.de werden künftig alle Bür-
ger*innenbeteiligungsprozesse der Hauptverwaltung und der Bezirke gebündelt
(formelle und informelle Verfahren).
- 10 -

12.* Der Senat wird aufgefordert, regelmäßig zu den Haushaltsberatungen einen Be-
richt zu den aktuellen hauptstadtbedingten Ausgaben des Landes Berlin vor-
zulegen. Dort, wo eine Mitfinanzierung des Bundes besteht, ist diese auszuwei-
sen. Der Bericht soll einen aktualisierten Überblick über die Entwicklung und den
Inhalt des rechtlichen Regelwerkes zur Hauptstadtfinanzierung enthalten.

13.* Der Senat wird aufgefordert, das Personalpolitische Aktionsprogramm auch in
den Jahren 2022 und 2023 fortzusetzen und dem Abgeordnetenhaus jährlich mit
Stichtag 30. Dezember einen Umsetzungsbericht für die Hauptverwaltung und die
Bezirke zu den aktuellen personalpolitischen Themenfeldern vorzulegen, insbe-
sondere Personalgewinnung, Personalentwicklung, Arbeitgeberattraktivität sowie
Reformvorhaben des Dienst- und Tarifrechts.

14.* Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, dem Hauptausschuss und dem
zuständigen Fachausschuss des Abgeordnetenhauses einmal jährlich zum 30. Juni
über den Stand des gesamtstädtischen Fach- und Finanzcontrollings und des-

sen Weiterentwicklung insbesondere im Hinblick auf die Budgettransparenz
(wirtschaftlicher und sparsamer Mitteleinsatz) und die Leistungstransparenz
(Wirksamkeit optimieren) sowie einer Neuausrichtung der gesamtstädtischen
Ziele zu berichten.

Darüber hinaus soll evaluiert werden, inwiefern präventive Arbeit zu einer Redu-
zierung von Fällen führt oder führen kann und wie diese in der KLR abgebildet
werden kann, ohne dass dadurch den entsprechenden Bezirken Nachteile entste-
hen.

Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass der finanzielle und personelle
Mehraufwand, der den Bezirken im Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE) / Ein-
gliederungsmaßnahmen durch die Versorgung von Asylsuchenden und Flücht-
lingsfamilien mit Kindern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ent-
steht, erfasst wird und diese Mehraufwendungen vollständig durch Basiskorrektur
finanziert werden.

Der Senat wird aufgefordert bis zum 30. Juni 2023, gemeinsam mit den Bezirken
eine Erweiterung der vorliegenden abgestimmten Regelungen vorzunehmen, die
die Steuerbarkeit der Ausgaben für junge Volljährige im HzE- Bereich verbessert.

Der Senat wird aufgefordert, unter Nutzung der Erkenntnisse von Bezirken und
freien Trägern der Hilfen zur Erziehung erstmals zum 30. November 2022 und ab
dann im Rahmen der jährlichen Berichterstattung jeweils zum 30. Juni darzule-
gen, wie sich die Corona-Pandemie auf den Bedarf an den jeweiligen Hilfen zur
Erziehung in den einzelnen Bezirken auswirkt und welcher finanzielle Mehrbe-
darf dadurch entsteht.

15.* Die Veranschlagungen nach § 24 Abs. 3 LHO sind zukünftig auf einzelne
Ausnahmefälle zu beschränken.
a) Im Falle des Erfordernisses einer Einwilligung des Hauptausschusses gemäß
§ 7 Abs. 1 HG 2022/2023 muss der Bericht das Prüfergebnis der BPU erläu-

tern und eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und
Instandsetzungskosten gemäß Vordruck SenStadtWohn III 1323.H F; dort wo
- 11 -

keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtWohn vorhanden sind, können er-
satzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und dar-
aus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme
enthalten. Sofern in den Titelerläuterungen ausnahmsweise noch nicht darge-
legt, sind in dem Bericht auch die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu be-
gründen und der Berlin bei einem Verzicht auf die Baumaßnahme erwachsen-
de Nachteil darzustellen.

Betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen.

b) Bei Baumaßnahmen mit Gesamtkosten ab 100 Mio. Euro sind dem Hauptaus-
schuss jährlich in einem Bericht zum 30. Juni die wesentlichen Risikofaktoren
und die geeigneten sowie die in Angriff genommenen Maßnahmen zur Mini-
mierung der Risiken darzustellen.

c) Jeweils zum Ende des 1. Quartals ist dem Hauptausschuss über die nach

§ 24 Abs. 3 LHO veranschlagten Baumaßnahmen des Vorjahres hinsicht-
lich des Stands der Bearbeitung der Planungsunterlagen in folgender Gliede-
rung zu berichten: – Planungsunterlagen noch nicht vorliegend – Planungsun-
terlagen in der Prüfung befindlich – Geprüfte Planungsunterlagen weisen Ge-
samtkosten innerhalb der Veranschlagung auf – Geprüfte Planungsunterlagen
weisen die Veranschlagung übersteigende Gesamtkosten aus. Beim letzten
Punkt ist das Datum der erledigten bzw. geplanten Berichterstattung an den
Hauptausschuss anzugeben.

16.* Der Senat wird aufgefordert jährlich zum 30. April einen Bericht über die
Wahrnehmung von Vorkaufsrechten unter Berücksichtigung folgender Aspek-
te zuzuleiten:
 Wie viele Anträge auf Wahrnehmung des Vorkaufrechts wurden geprüft bzw.
ausgeübt?

 Wie viele Vorkaufsrechtsfälle sind aktuell vor Gericht anhängig, bei wie vie-
len davon beziehen sich die Kläger auf das Urteil BVerwG 4 C 1.20?
 Wie viele Abwendungsvereinbarungen wurden geschlossen?
 Wie viele Abwendungsvereinbarungen wurden nach o.g. Urteil angefochten?
Wie viele diesbezügliche Fälle finden sich mit welchem Verfahrensstand vor
Gericht?
 Wie viel Wohnraum wurde gesichert?
 Welche Ausweisung von Milieuschutzgebieten bzw. soziale Erhaltungssat-
zungen gibt es?
 Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der Wiedernutzbarmachung des Vorkaufsrech-
tes durch den Bund?

17.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Juni über die Schaffung von

Wohnraum (preis- und belegungsgebunden) einschließlich des Planungsstandes
im Rahmen der Sachwerteinlagen zugunsten der städtischen Wohnungs-
baugesellschaften zu berichten.
- 12 -

18.* Die Senatskanzlei und die Senatsverwaltungen und deren nachgeordnete Behör-
den und die Bezirksverwaltungen werden aufgefordert, den Hauptausschuss
rechtzeitig vor Inangriffnahme einer öffentlichen Auftragsvergabe von Gutach-
ten- und Beratungsdienstleistungsaufträgen mit einem Bruttoauftragswert von
mehr als 10.000 Euro zu unterrichten und zu begründen, warum die zu leistende
Arbeit nicht von Dienststellen des Landes Berlin erledigt werden kann. In dem
Fall, dass der Bruttoauftragswert 50.000 Euro überschreitet, ist die Zustimmung
des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin einzuholen.

Ausgenommen von der Vorlagepflicht sind ausschließlich technische Gutachten
sowie Gutachten und Beratungsdienstleistungen, die sich auf konkrete Baumaß-
nahmen beziehen.

Dem Hauptausschuss ist zweimal jährlich zum 31. März und 30. September ein
Bericht aller in Auftrag gegebenen Gutachten und Beratungsdienstleistungen zu
übermitteln; für diese Berichtspflicht gelten keine Betragsgrenzen.

Die Berichte enthalten auch die beauftragenden Stellen (mit Kontaktdaten), Kapi-
tel, Titel und die Auftragnehmenden.

Für die von der Vorlagepflicht ausgenommen Gutachten und Beratungsdienst-
leistungen entfällt auch die Berichtspflicht.

Auf eine detaillierte Eintragung in den Bericht kann in folgenden Fällen verzich-
tet werden, sofern – außer in den Fällen unter a) – der Hauptausschuss vorab dar-
über informiert wird:
a) Gutachten, die aufgrund spezialgesetzlicher Vertraulichkeitsvorschriften nicht
veröffentlicht werden dürfen
 Gutachten und Dienstleistungen für Einzelfälle, zum Beispiel arbeitsme-
dizinische Untersuchungen, oder Laboruntersuchungen von Produkten
oder Bodenproben

 Gutachten und Dienstleistungen, bei denen eine Veröffentlichung aus da-
tenschutzrechtlichen Gründen unzulässig wäre
 Gutachten und Dienstleistungen, die vertrauliche Geschäftsdaten enthalten
oder deren Veröffentlichung gegen die Verschwiegenheitspflicht nach
§ 395 Aktiengesetz verstoßen würde
b) Gutachten, die ausschließlich der unmittelbaren Willensbildung des Senats
dienen; hier kommt gegebenenfalls eine Übermittlung nach Abschluss der
Meinungsbildung in Betracht
 Gutachten und Dienstleistungen, die lediglich der internen Meinungsbil-
dung des Senats im Vorfeld noch zu treffender Entscheidungen dienen
 Gutachten und Dienstleistungen, die nur Einzelaspekte eines insgesamt
noch nicht abgeschlossenen Themas erörtern

c) Gutachten im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen, wenn
deren Veröffentlichung die Interessen des Landes beeinträchtigten würde.

Grundsätzlich sind alle Gutachten der Bibliothek des Abgeordnetenhauses zuzu-
leiten, lediglich die Gutachten, die den Ausnahmen unterliegen, sind von der
Übersendungspflicht ausgenommen.
- 13 -

Für jedes nicht der Bibliothek des Abgeordnetenhauses zugeleitete Gutachten
findet die Auflage mit der lfd. Nummer 5 Anwendung. Der Hauptausschuss kann
somit im Kopfplan der jeweils zuständigen Verwaltung eine pauschale Minder-
ausgabe/Sperre von 75.000 Euro ausbringen bzw. 50.000 Euro bei Bezirkszu-
ständigkeit.

19.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni einen
Bericht über die wirtschaftliche Situation der Stiftungen öffentlichen Rechts
des Landes Berlin vorzulegen. Dies betrifft insbesondere die Jugend- und Fami-
lienstiftung des Landes Berlin.

20. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist jeweils zum 31. März über die
geplante bzw. erfolgte Auflösung der in den Einzelplänen der Hauptverwaltungen
verankerten Pauschalen Minderausgaben titel- bzw. teilansatzscharf zu unter-
richten. § 10, Absatz (3) des Haushaltsgesetzes 2022/2023 bleibt hiervon unbe-
rührt.

21. Die Senatsverwaltungen sollen jährlich – jeweils zum Stichtag 31.12. – darüber
berichten, welche Prozessoptimierungen, Ablaufbeschleunigungen, Ablauf-
vereinfachungen durch die Umsetzungen welcher Maßnahmen im jeweiligen
Kalenderjahr in Ihrem Zuständigkeitsbereich erreicht wurden. Dem Abgeordne-
tenhaus ist jährlich zum 30. März zu berichten. Gleichzeitig soll in diesem Be-
richt über den Stand der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten und den Mit-
telabfluss in der MG 32 berichtet werden.

B. Zu den Einzelplänen des Haushaltsplans

Einzelplan 03 – Regierende/r Bürgermeister/in –

22.* Die Gliedkörperschaft Charité – Universitätsmedizin Berlin – wird aufgefor-
dert, ihren Wirtschaftsplan jährlich vorzulegen. In Jahren ohne Haushaltsberatun-

gen ist der Wirtschaftsplan so rechtzeitig vorzulegen, dass er spätestens zur ersten
Sitzung des Hauptausschusses im neuen Kalenderjahr übermittelt werden kann.
Jährlich ist die Fortschreibung der Gesamtentwicklungsplanung jeweils zum
30. November vorzulegen.

23.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss halbjährlich zum 31. März und
30. September über die Umsetzung der Neustartagenda, Politische Erklä-
rung zur Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung, zu berichten.

Einzelplan 05 – Inneres, Digitalisierung und Sport und
Einzelplan 25 – Landesweite Maßnahmen des E-Governments

24.* Der Senat wird aufgefordert jährlich zum 30. Juni, über den Stand der Umset-
zung des Leitprojektes „Leistungsfähiges Bürgeramt“ zu berichten.
- 14 -

25.* Der Senat hat jährlich zum 31. März einen Bericht über die Entwicklung des
gesamten Fuhrparks (z. B. Land, Bezirke, nachgeordnete Behörden, landesei-
gene Unternehmen, etc). unter Berücksichtigung der ökologischen Wirksamkeit
vorzulegen. Dieser soll folgende Kriterien enthalten:
 Vollständige Auflistung sämtlicher Fahrzeuge unter Benennung des Baujah-
res, des Antriebs, des CO2-Ausstoßes und des Jahres der In-Dienst-Stellung
sowie Benennung des Gesamt- und durchschnittlichen CO2-Ausstoßes des
Fuhrparks,

 Planung für die Entwicklung des Fuhrparks für die kommenden drei Jahre und
aktueller Sachstand der Planung
 Aktueller Umsetzungsstand der Entwicklung des Fuhrparkbestandes
 Einsatzkriterien, Bevorzugung modernerer und umweltfreundlicherer Fahr-
zeuge
 Ausstattung mit Abbiegeassistenten.

26.* Der Senat wird beauftragt, auf der Grundlage der veränderten Verfahrensweise
(siehe Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Drucksache 15/5541) dem Hauptaus-
schuss einen Bericht jährlich zum 28. Februar über das Sportstättensanierungs-
programm vorzulegen, aus dem hervorgeht:
– Stand der Umsetzung für das laufende Kalenderjahr

– umverteilte Mittel nach dem 31. Juli
– Planungsstand für das folgende Kalenderjahr und
– Abschätzung des weiterhin bestehenden Sanierungsbedarfs.

27.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich über den Realisierungsstand des Bäderver-
trages zwischen dem Land Berlin und den Berliner Bäder-Betrieben zu berich-
ten.

Dazu ist bis zum 31. Oktober 2022 vorzulegen:
 Das Konzept des vorgesehenen „Anreizsystems“ bzw. einer Regelung zur Be-
teiligung der BBB am Unternehmenserfolg bzw. zu den Folgen bei Nichterfül-
lung
 ein Verfahren zum laufenden Monitoring / Controlling der Umsetzung der
Vertragsinhalte,

 ein Verfahren zur Beteiligung der Nutzer*innen am Bestellvorgang und zur
Feststellung der Kundenzufriedenheit sowie
 das Konzept für ein kennzahlengestütztes, standardisiertes und regelmäßiges
Berichtswesen, welches Vergleiche im zeitlichen Verlauf der Umsetzung des
Unternehmensvertrages ermöglicht.

Weiterhin wird der Senat aufgefordert, regelmäßig, erstmals zum 31. März 2023
und ab dann jährlich jeweils zum 31. März eines Jahres einen Bericht vorzulegen
über den Stand der Realisierung der einzelnen Maßnahmen der Vorhabenplanung
und die zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Wasserzeiten und Wasserflächen
für das öffentliche Schwimmen, den Vereinssport sowie das Schul- und Kita-
schwimmen.
- 15 -

28.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss einen Finanzierungsplan für
den Austragungsort Berlin im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft
2024 vorzulegen. Dem Hauptausschuss ist jährlich zum 30. Juni zu berichten.

Außerdem sollen für alle geförderten Sportgroßveranstaltungen ökologische und
soziale Nachhaltigkeitskriterien definiert und angewandt werden. Darüber ist
jährlich zum 30. Juni zu berichten.

29.* Der Senat wird aufgefordert, den für Digitalisierung zuständigen Ausschüssen
über die im Haushalt niedergelegten Maßnahmen der digitalen Modernisierung
des Landes Berlin in einem „Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Ber-
lin“ jährlich, erstmals zum 01. März 2023 mit Stichtag 31.12. des Vorjahres, Be-
richt zu erstatten.

Darüber hinaus soll der Senat mit einem Abschnitt IKT-Zukunftsbericht einen
Ausblick auf die Herausforderungen auf dem Weg in die Digitale Verwaltung,

Trends aus dem IKT-Planungsrat und die Umsetzung des OZG geben. Dieser
IKT-Zukunftsbericht soll unter anderem die Entwicklung der Open-Source-
Nutzung, digitale Souveränität sowie nachhaltige und sozialverträgliche Beschaf-
fung der Berliner IT-Hardware umfassen.

30. Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport wird beauftragt,
jährlich zum 31. Oktober einen Bericht über die Entwicklung der Fahrradstaf-
fel (einschließlich der Verwendung von Fahrradstreifen in den jeweiligen Direk-
tionen) vorzulegen. Dieser soll aufgeschlüsselt folgende Kriterien behandeln:
 Entwicklung Personal- und Fahrradbestand (sowohl Staffel als auch Direktio-
nen)
 Planungs- und Umsetzungsstand
 Aufschlüsselung der geahndeten Verstöße (einschließlich der dadurch entstan-

denen Einnahmen).

31. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis 30.09.2022 ein Konzept
zur Umsetzung der W-Lan-Initiative vorzulegen. Erstmals zum 30.06.2023 und

danach jährlich, ist zum Umsetzungsstand der W-Lan-Initiative und zur Mittel-
verwendung zu berichten.

32. Die Marktüblichkeit der Preisgestaltung des IT-Dienstleistungszentrums Ber-
lin (ITDZ) ist anhand eines externen IKT-Benchmarkings einmal jährlich zu er-
mitteln. Die Ergebnisse sind dem für die Digitalisierung zuständigen Ausschüs-
sen unverzüglich zu übermitteln.
- 16 -

Einzelplan 06 – Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung

33.* Zu den Kapiteln
0611 bis 0613 – Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaft
0615 bis 0631 – Zivil- und Strafgerichtsbarkeit
0632 – Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg
0641 und 0642 – Verwaltungsgerichtsbarkeit
0651 – Sozialgericht

Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
wird ersucht, dem Hauptausschuss für die vorgenannten Bereiche jährlich bis
zum 31. August über die Geschäftsentwicklungen und die Verfahrensdauern
jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durch-
schnittlichen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berichten.

34.* Die Senatsverwaltung für Justiz und die Senatsverwaltung für Soziales werden

aufgefordert, über die Umsetzung des Konzeptes zur Stärkung des Ehrenamtes
und die bessere Zusammenarbeit von Amtsgericht, Berufsbetreuer*innen,
Betreuungsbehörden in den Bezirken und Betreuungsvereinen jährlich zum
30. Juni zu berichten.

35.* Der Senat wird aufgefordert, über die Arbeitsergebnisse der Anti-Korruptions-
Arbeitsgruppe jeweils zum Februar zu berichten.

Einzelplan 07 – Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

36.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Oktober dem Hauptausschuss einen
Bericht über die Ausgaben aus Kapitel 0730 Titel 54080 – Leistungen des Regi-
onalbahnverkehrs und Titel 54081 – Leistungen des S-Bahnverkehrs des jeweili-
gen Vorjahres vorzulegen. Der Bericht soll die tatsächlich erbrachten Verkehrs-
leistungen aus den jeweiligen Verkehrsverträgen, Veränderungen des Linien-

und Haltestellennetzes mit Begründung der Entscheidungen, Veränderungen der
Takt- bzw. Betriebszeiten, die Ergebnisse des Qualitätsmonitorings, eventuell
vorgenommene Abschläge wegen Minderleistungen und die Entwicklung der
Fahrgastzahlen sowie die geleisteten Zahlungen des Landes an die jeweiligen
Vertragspartner enthalten.

Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, die Sperre der Verpflich-
tungsermächtigungen im Kapitel 0730 Titel 54081 – Leistungen des
S-Bahnverkehrs erst aufzuheben, wenn der Hauptausschuss des Abgeordneten-
hauses vorher seine Zustimmung zur Mittelverausgabung für die betroffenen
Verkehrsleistungen gegeben hat.

37.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Oktober dem Hauptausschuss einen
Bericht über die Erfüllung des Verkehrsvertrages mit der BVG sowie die Ent-
wicklung des landeseigenen Unternehmens BVG ähnlich dem bisherigen Moni-
toring zu geben. Der Bericht soll Angaben zur erbrachten Verkehrs- und Be-

triebsleistung bei Bus, U- und Straßenbahn, Veränderungen des Linien- und Hal-
testellennetzes, Veränderungen der Betriebs- bzw. Taktzeiten, Entwicklung der
- 17 -

Fahrgastzahlen, Entwicklung der Fahrpreise, Verwendungsnachweis für Leistun-
gen zur Unterhaltung der Infrastruktur nach Unternehmensvertrag, Darstellung
des Qualitätsmonitorings, Entwicklung der Verbindlichkeiten des Unternehmens,
Entwicklung der Sach- und Personalkosten, Darstellung der Investitionen, Sanie-
rungsmaßnahmen und des technischen Zustands des Fuhrparks und der sich dar-
aus ergebenden notwendigen Investitionen enthalten. Zusätzlich soll der Bericht
den Stand des barrierefreien bzw. familienfreundlichen Ausbaus von U-
Bahnhöfen und Bushaltestellen enthalten.

38.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zum Titel 0730/89102 „Zu-
schüsse für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs“ jährlich
zum 31. Oktober über die Umsetzung, den Planungs- und Baufortschritt und den
Mittelabfluss der Investitionsmaßnahmen – bei größeren Maßnahmen projektge-
nau – zu berichten.

39.* Der Senat wird aufgefordert, den Hauptausschuss zu dem Titel 0730/54220

„Vorbereitungskosten für den schienengebundenen Nahverkehr“ jährlich
zum 30. April über die Umsetzung und den aktuellen Fortschritt der Planungen
qualifiziert zu unterrichten.

40.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni einen
Bericht über den Planungs- und Baufortschritt der Tangentialen Verbindung
Ost (TVO) vorzulegen.

41.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni über den Stand der Umset-
zung des Leitprojektes „Radwegeinfrastruktur“ zu berichten.

42.* Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen seines jährlichen Berichts über den
Stand der Umsetzung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms jähr-
lich zum 01. März auch dem Hauptausschuss zu Kosten, Zeitplänen, Mittelab-
fluss und Meilensteinen der einzelnen Maßnahmen im Rahmen des Berliner
Energie- und Klimaschutzprogramms zu berichten. Über abgelehnte und ange-

nommene Förderanträge ist zu informieren.

43.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hautausschuss jährlich zum 30. Juni über die
Umsetzung des Toilettenkonzeptes, den Stand der Beauftragung der nächsten
Versorgungsstufe nach Toilettenkonzept sowie die Beteiligung betroffener Inte-
ressengruppen und der Bezirke sowie die Zeitplanung zu berichten.

44.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zum 30. September 2022 so-
wie sodann jährlich zum 30. Juni zum Umstieg auf alternative Busantriebe
hinsichtlich getätigter und konkret geplanter Investitionen, umgestellter Strecken,
gewonnener Erfahrungen, Verlässlichkeit, technischen Problemen und Busausfäl-
len sowie zum Mehrbedarf an Bussen und Busfahrer*innen aufgrund von Depot-
fahrten und Ladezeiten sowie zu Mehrkosten zu berichten.

45.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni, über die Entwicklung des
Leihfahrradsystems und die Ausweitung auf Gebiete außerhalb des S-Bahn-

Rings zu berichten.
- 18 -

46.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus halbjährlich über die wett-
bewerbliche Vergabe der Verkehrsleistungen im Teilnetz Nord-Süd (Los 1) für
den Zeitraum von 14. Dezember 2026 bis 11. Dezember 2041 und im Teilnetz
Stadtbahn (Los 2) vom 17. Januar 2028 bis 16. Januar 2043 sowie über die S-
Bahn-Beschaffung und die Vergabe zur Erbringung von Leistungen der Fahr-
zeugwartung einschließlich der Vorhaltung von Werkstätten über 30 Jahre sowie
Kosten des Landes im Zusammenhang mit der Ausschreibung zu berichten. Ver-
öffentlichungen und relevante Dokumente, die an Interessierte gehen, der wett-
bewerblichen Vergabe und von Markterkundungen werden dem Hauptausschuss
unaufgefordert zur Kenntnis gegeben.

47.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus zweijährlich über den Zu-
stand der Bundes- und Landesbrunnen (Schwengelpumpen) und über den In-
vestitionsbedarf, erstmals zum 30. April 2023, zu berichten.

48.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 1. Oktober

über die Verwendung der Mittel der Regenwasseragentur zu berichten.

49. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 31. Dezember
einen Bericht zu den Titeln 23110 35918 und 91918 im Kapitel 0730 über die
Verwendung der Regionalisierungsmittel vorzulegen.

50. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss und dem zuständigen Fach-
ausschuss jährlich zum 30.September über den Stand des Ladeinfrastruktur-
ausbaus im öffentlichen Raum und im öffentlich zugänglichen Raum auf pri-
vatem Grund sowie die weiteren Ausbauplanungen zu berichten.

51. Der Senat wird aufgefordert jährlich, erstmals zum 31. März 2023, zum Titel
42801 im Kapitel 0730 über die Besetzung der Stellen zu unterrichten.

52. Der Senat wird aufgefordert jährlich, erstmals zum 30. September 2023, über die
Umsetzung des Verkehrskonzepts 16. Bauabschnitt A 100 zu berichten.

53. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich, erstmals zum 31.
Oktober 2022 zu den Erfahrungen der Umsetzung der Regulierung von Miet-
fahrzeugen nach Straßengesetz zu berichten, insbesondere hinsichtlich der
Freihaltung von Fußgängerwegen, dem verkehrlichen Nutzen und der Auswei-
tung der Bediengebiete in den Außenbezirken.

54. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zu dem Titel 68253 im Kapitel
0730 „Zuschüsse an die BVG für die Planung von Neubauvorhaben“ jährlich
zum 30. April über die Umsetzung und den aktuellen Fortschritt der Planungen
qualifiziert zu berichten.

55. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich, erstmals zum 31. De-
zember 2022, über die Erbringung der thematischen Untersuchung zur Errei-
chung des Ziels, bis spätestens 2035 20 Prozent der Flächen des Landes am
Landwehrkanal von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln, und über die

geplanten baulichen Maßnahmen zu berichten.
- 19 -

56. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zu dem Titel 68235 im Kapitel
0730 „Zuschuss an die Deutsche Bahn AG aus Finanzierungsvereinbarun-
gen für Neubauvorhaben“ jährlich zum 30. September über die neu geschlos-
senen Finanzierungsvereinbarungen sowie über geplante Finanzierungsvereinba-
rungen zu unterrichten.

57. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich, erstmals zum
1. März 2023, zur Verausgabung der Mittel durch Beauftragung eines Dienstleis-
ters zur Erstellung eines Uferwegekonzeptes und zur Umsetzung des Uferwege-
konzeptes zu berichten.

Einzelplan 08 – Kultur und Europa

58.* Der Senat berichtet dem Hauptausschuss jährlich zum 01. Mai über die Planung,

Finanzierung, Anmietung und Herrichtung von Räumen als Ateliers, Prä-
sentations- und Produktionsräume (Zu- und Abgänge).

59.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 01. Oktober,
über die Verwendung der Mittel und den Projektfortschritt beim Deutschen
Technikmuseum zu berichten.

Einzelplan 09 – Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

60.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni über die
Arbeit der Clearingstelle für nicht krankenversicherte Berliner*innen, den Auf-
bau des Notfallfonds und den Mittelabfluss daraus zu berichten.

61.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über
die Verwendung der Mittel im Rahmen des Aktionsprogrammes „Berlin bewegt
sich“ und den Projektfortschritt zu berichten.

62. Der Senat wird aufgefordert erstmals zum 30. November 2022 und danach halb-
jährlich über die im Berichtszeitraum getroffenen Maßnahmen zur Erhöhung
der Anzahl an Studienabsolvent*innen in Lehramtsstudiengängen zu berich-
ten. Dabei ist insbesondere einzugehen auf
 die senatsseitig getroffenen und für die nächsten sechs Monate unmittelbar
geplanten Maßnahmen inklusive des damit verbundenen Mittelaufwands und
der Personalaufwüchse
 die hochschulseitig getroffenen und für die nächsten sechs Monate unmittelbar
geplanten Maßnahmen inklusive des damit verbundenen Mittelaufwands und
der Personalaufwüchse
 die Entwicklung der Bewerber*innen- und Zulassungszahlen, der Absol-
vent*innen sowie Abbrecher*innenzahlen im Lehramtsstudiengängen nach

Hochschulen
 das Übergangsverhalten von Lehramts-BA- in Lehramts-MA-Studiengänge
sowie anschließend in den Vorbereitungsdienst.

Der Senat wird aufgefordert entsprechende Steuerungsinstrumente gegenüber den
- 20 -

Universitäten inklusive eines regelmäßigen Berichtswesens zu entwickeln und im
Rahmen des ersten Berichts darzustellen.

Darüber hinaus soll der Senat eine Zusammenfassung der Lehrkräftebildung an
einer Hochschule prüfen.

63. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zum 1. Mai ein Konzept zum
Green Hospital vorzulegen und sodann jährlich zum 1. Mai über die Entwick-
lung des Programms und die konkreten Ausgaben zu berichten.

64. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 6. Februar einen
Bericht zur Arbeit sowie den Gesamtausgaben der Community-basierenden
Change Agents gegen weibliche Genitalverstümmelung (Kapitel 0950, Titel
68406, Tz. 57) vorzulegen.

Einzelplan 10 – Bildung, Jugend und Familie

65.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem
Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Umsetzung der Maßnahmen
im Bonus Programm, deren Wirksamkeit hinsichtlich der Verbesserung der
Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler und der Mittelverteilung zu be-
richten.

66. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem
Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Umsetzung des Verfügungs-
fonds zu berichten. Dies umfasst den Mittelabfluss der kleinen baulichen In-
standhaltungen einschließlich der Mittel, welche den Bezirken über die Global-
summe für diesen Zweck zugewiesen wurden.

67. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem
Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Umsetzung der Berlin-

Challenge zu berichten.

68. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem
Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Umsetzung der Bildungsver-
bünde zu berichten.

69.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 15. November
einen Bericht über die personelle Ausstattung der Berliner Schulen zu Beginn
jedes Schuljahres (aufgeschlüsselt nach Schulstufen und Bezirken inklusive der
Sozialpädagog*innen, Verwaltungskräften und anderen an der Schule Beschäf-
tigten) sowie über Personal Neueinstellungen, differenziert nach Laufbahn-
/regulären Bewerber*innen sowie Quer- und Seiteneinsteiger*innen, vorzulegen.

70.* a) Der Senat wird aufgefordert erstmals zum 30. September 2022 und danach
jährlich einen Bericht zum Umsetzungsstand der Digitalisierungsstrategie
„Bildung in der digitalen Welt“ vorzulegen. Darin ist insbesondere einzuge-

hen auf Maßnahmen zur
 Steuerung der Digitalisierung der Berliner Schulen (inkl. Controllingin-
- 21 -

strumenten sowie ggfs. Vertragsgestaltung und -abwicklung)
 Implementierung digitaler Lehr- und Lernformen inkl. der Nutzung der
verschiedenen Lernplattformen und dem Planungs- und Umsetzungsstand
von Modellprojekten (z. B. Schulversuch „Hybrides Lernen“)
 Digitalisierung von Verwaltung und Organisation (inkl. dem Umsetzungs-
stand beim externen Datenbackup und der Verbesserung der Informations-
sicherheit)
 digitalen Zusammenarbeit und Kommunikation
 Aus-, Fort- und Weiterbildung
 IT-Support und Service

 Ausbau der IT-Infrastruktur, insbesondere zum Breitbandausbau, zur inter-
nen Verkabelung und zum WLAN-Ausstattungsstand, aber auch zur An-
schaffung mobiler Endgerate für Beschäftigte sowie Schülerinnen und
Schüler (Angaben zu Anzahl und Typ der beschafften Geräte, zum Auslie-
ferungsstand und zum Verteilmodus)
 Maßnahmen zum Ausbau der IT-Architektur inkl. des Schulportals und der
verfahrensabhängigen IKT (u.a. Berliner LUSD, EALS, LiV)

b) Der Senat wird aufgefordert jährlich zum 30. September zum Umsetzungs-
stand des DigitalPakts Schule inklusive aller Zusatz-Vereinbarungen zu
berichten, hierzu zählt u.a.
 der Abfluss der Mittel sowie die Anzahl, Inhalt und Bewilligung der An-
träge durch die Schulen in öffentlich und freier Trägerschaft

 die Nutzung der Berliner Lernplattform
 die Rückmeldungen aus den Schulen zur Umsetzung der Maßnahmen
 die Höhe und Verwendung der Mittel für übergeordnete bzw. landesspezi-
fische Maßnahmen

71.* a) Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss im Rahmen des Maßnah-
men- und Finanzcontrollings zum Schulbauprogramm jährlich zum 31.
Mai schulscharf über die Bau-, Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen im
Rahmen der Schulbauoffensive zu berichten, insbesondere:
 Schulart, Schulträger, Standort, Standortprobleme
 Schülerstatistik des laufenden Schuljahres, Kapazität und Kapazitätsent-
wicklung des Schulstandortes

 gesamte Ausgaben seit 2017, davon konsumtive Ausgaben am Schul-
standort, Gebäudewert lt. Anlagenbuchhaltung

Maßnahmenscharf ist über folgende Sachverhalte zu berichten:
 die Gesamtkosten, Mittelverteilung nach Jahresscheiben, -abfluss und -
herkunft (z.B. Landes-, Bundes-, EU-Mittel) nach Kapitel / Titel / Unter-
konto
 Planungsstand (Bedarfsprogramm, VPU, BPU bzw. EVU)
 sowie die Umsetzung der Maßnahmen (Priorisierung, Bedarfs- und Auf-
gabenträger)
 Art der Maßnahme (baulicher Unterhalt, Erweiterung, Ergänzung, Sanie-
rung (ggf. in Verbindung mit Erweiterung, Ergänzung etc.), Neubau, Er-

satzneubau, Reaktivierung, Interimsmaßnahme, Grundstückserweiterung)
 Bauart: individuell (z.B. MoBS), Typenbau (z.B. TSH60, TSH199,
- 22 -

MEB12, MEB16, HoMEB)
 Baubeginn und Nutzungsübergabe. Wenn zutreffend: Veränderungen /
Abweichungen und deren Gründe
 zu schaffende Kapazitäten bzw. Kapazitätsveränderungen (Schulplätze,
Sporthallenteile)
 Zuordnung der Maßnahme zu einer BSO-Tranche
 Seit 2017 fertiggestellte Neubau- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie
abgeschlossene Sanierungen mit Gesamtkosten über 10 Mio. €

Ferner ist für die Berliner Schulbauoffensive übergreifend zu berichten:

 Mittelabfluss des Vorjahres durch Neubau-, Erweiterungs- und Sanie-
rungsmaßnahmen bzw. der Kombination solcher Maßnahmen differen-
ziert nach SenSBW, HOWOGE, BIM, Bezirken
 Stand BSO-Tranchenliste mit Veränderungen, Stand BSO-
Maßnahmenliste bzw. Veränderungen zum letzten Berichtsstand
 Stand der Organisationsentwicklung und die Prozesse
 Realisierung von Baustandards (energetisch, ökologisch, gesundheitlich,
pädagogisch, verwendete Baustoffe, Erläuterungen zum Modulbau, Dar-
stellung von „Amtsentwürfen“ u.Ä., Raumstandards, Musterraumpro-
gramme, Musterfunktionsprogramme und Musterausstattungsprogramme)
 Entwicklung des Bedarfs an Erweiterung von Schulplatzkapazität (Moni-
toring Ergebnis jährlich) entsprechend veränderten Schülerzahlprognosen

 wesentliche Ergebnisse der Taskforce Schulbau
 themenrelevante Stellungnahmen des Rates der Bürgermeister und deren
Bewertung
 Risiken der Umsetzung der Schulbauoffensive und Gegenmaßnahmen
 Aktivitäten zur Beschleunigung sowie
 im Hinblick auf die Gewährleistung die Partizipation von Schüler*innen,
Eltern und Lehrkräften und hinsichtlich des Öffentlichkeitskonzeptes

b) Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. September
einen aktuellen Sachstand zu berichten und hierbei insbesondere Folgendes
darzustellen:

 Darstellung des Bedarfsprognosemodells und des kleinräumigen Bedarfs
(Ist/Plan-Kosten, Monitoring-Ergebnis jährlich)
 Aktualisierung Schülerzahlprognose, Stand des Monitorings mit den Be-
zirken (inklusive IST-Entwicklung seit Beginn der BSO und wenigstens
fünf Jahre Prognose bezirksscharf und für Grundschulen regionenscharf
mit Gegenüberstellung der vorhandenen und geplanten Kapazitäten), dar-
aus Benennung von Handlungsbedarfen
 Darstellung von „Amtsentwürfen“ u.Ä. (Raumstandards, Musterraumpro-
gramme, Musterfunktionsprogramme und Musterausstattungsprogramme)
 Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive (Sachstand zu relevanten Ein-
zelthemen z.B. temporäre Schulgebäude, Baustandards, Raumprogramme,
Personal, HOWOGE usw.)

 Stand BSO-Tranchenliste mit Veränderungen, Stand BSO-
Maßnahmenliste bzw. Veränderungen zum letzten Berichtsstand
 Verfahrensstand Planung und Bau von Schulbaumaßnahmen der
HOWOGE, SenSBW und BIM
- 23 -

 Controllinginstrumente, Vertragsgestaltung und -abwicklung mit den
Schulträgern
 Stand der Organisationsentwicklung (Struktur, Personal [-bedarf, -
bestand, -gewinnung])
 Struktur und Verfahren der ressortübergreifenden Zusammenarbeit (Ab-
stimmung, Instrumente der Verbesserung von Effizienz und Qualität bei
der Umsetzung des Bau- und Sanierungsprogramms).

72.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 31. Juli über die
Umsetzung der Abschaffung der Bedarfsprüfung in den Jahrgangsstufen 1
bis 6 und der Einführung der Beitragsbefreiung im sogenannten „Hortbe-
reich“ (eFöB) für die 1, 2. und ab Schuljahr 2023/2024 3. Jahrgangsstufe, ge-

gliedert nach Modulen, zu berichten.

73.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 31. Juli über die Jahresabschlüsse so-
wie die Wirtschaftspläne der Kita-Eigenbetriebe zu berichten. Darüber hinaus
ist darzustellen, welche Mittel den Kita-Eigenbetrieben über die Kostenerstattung
der Rahmenvereinbarung (RV-Tag) hinaus aus öffentlichen Haushalten zur Ver-
fügung gestellt wurden und zugeflossen sind.

74.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zum Umsetzungsstand Gute
Kita-Gesetz jährlich einen Fortschrittsbericht mit Stand 31. Mai vorzulegen.

75.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 31. Juli über die
Umsetzung der Anleitungsstunden für Erzieherinnen und Erzieher in berufs-
begleitender Ausbildung sowie für Quereinsteigende in den Erzieherberuf träger-
scharf zu berichten.

76.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, den

Kindertagesstättenentwicklungsplan fortzuschreiben und an die tatsächliche Be-
völkerungsentwicklung anzupassen. Dabei ist die Umsetzung des Kindertages-
stättenausbauprogramms ebenso zu berücksichtigen wie die Bedarfsent-
wicklung und die Fachkräfteausstattung in den Kindertagesstätten.

77.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem
Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. Mai über die Umsetzung des Kita- und
Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP) zu berichten. Den Bezirken ist es ge-
stattet, bis zu 20 Prozent der für Spielplätze vorgesehenen Mittel als Planungsmit-
tel für die entsprechenden Maßnahmen zu verwenden.

78.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni einen Tätigkeitsbericht zur
Arbeit der Jugendberufsagenturen vorzulegen. Hier sind die erzielten Wirkun-
gen der erbrachten Beratungsleistungen auf Grundlage der Kennzahlen (ein-
schließlich der schulischen BSO-Maßnahmen und der Qualitätsentwicklung der
BSO-Teams) darzustellen.

79.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zur Sozialarbeit an Schulen
jährlich zum 31. Juli zu berichten, insbesondere über
 den Stand der Umsetzung sowie der weiteren Ausbauschritte zur Realisie-
rung des Landesprogramms Jugendsozialarbeit an Schulen; dazu gehört eine
- 24 -

projektscharfe Darstellung der personellen Ausstattung, inklusive nichtbe-
setzter Stellen und Stellenanteile zum Zeitpunkt der Berichterstattung
 den Stand der bezirklichen Schulstationen, deren personelle Ausstattung so-
wie Perspektive an den Schulen (bezirklich aufgeschlüsselt)
 den Anteil der Schulsozialarbeit an Berliner Schulen, die aus anderen Quel-
len finanziert wird (z.B. Bonusprogramm, Drittmittel …)
 übergeordnete Maßnahmen im Landesprogramm und deren Finanzierungs-
anteil
 Maßnahmen durch angestellte Dienstkräfte beim Land Berlin
 die Einschätzung der Deckung des Fachkräftebedarfs, die Ausweisung des

Anteils von Quereinsteigenden sowie der Fluktuation im Rahmen der Um-
setzung des Landesprogramms Schulsozialarbeit.

80.* Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken jährlich zum 30. Mai
über die Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes zu berichten. Insbeson-
dere sind bezirkskonkret darzustellen:
 die Entwicklung der Antragslage
 die Zahl der bewilligten Anträge im Vergleich zu den eingereichten Anträ-
gen sowie Darlegung der wesentlichen Gründe für die Nichtbewilligung der
Anträge

 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge einschließlich des da-
mit verbundenen Beratungsaufwands
 die personelle Ausstattung und der Besetzungsstand für die Antragsbearbei-
tung
 die Entwicklung des Finanzierungsaufwandes zur Umsetzung der gesetzli-

chen Ansprüche unter besonderer Berücksichtigung der Mittel, die auf das
Land Berlin entfallen.
Außerdem soll der Bericht eine tabellarische Darstellung zu den Rückholquoten
von ausgezahlten Unterhaltsvorschussleistungen in den Bezirken mit Angaben

der tatsächlichen Einnahmen und dem prozentualen Verhältnis zu den geleisteten
Auszahlungen enthalten. Ergänzend soll aufgeführt werden, wie viele Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter durchschnittlich wie viele Arbeitsstunden mit der Rück-
forderung von Unterhaltsvorschussleistungen beschäftigt sind.

81.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss, erstmalig zum 31. Mai 2022
und dann jährlich, einen Bericht über die aktuelle Entwicklung der Schülerzah-
len sowie die Mittelfristige Lehrkräftebedarfsplanung vorzulegen, in der Sys-
tematik der roten Nummer 0661 C der 17. Wahlperiode „Mittelfristige Lehrerbe-
darfsplanung“ sowie analog des Weiteren pädagogischen Personals. Im Zusam-
menhang mit diesem Bericht sind die Schülerklassenfrequenzen aller Berliner
Schulen klassenscharf in geeigneter Form zu veröffentlichen.

82.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 31. Juli über die
Inanspruchnahme des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens in der Grund-
stufe (differenziert nach Jahrgangsstufen, über die räumliche Situation für die

Esseneinnahmen in den Schulen, einschl. Maßnahmen zur Bereitstellung benötig-
ter Räume sowie über die Qualitätssicherung, die Preisentwicklung und die
schrittweise Erhöhung des Bio-Anteils und die dafür eingesetzten Mittel) sub-
- 25 -

stantiell zu berichten.

83.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem
Hauptausschuss bis zum 30. Juni 2023 zu Mittelbindung und -abfluss der in
den Kapiteln 1010 und 1012 bei den Titeln 68569 und 68585 sowie der in Ka-
pitel 1042 bei dem Titel 68425 veranschlagten Ausgaben projektscharf zu be-
richten sowie eine kritische Evaluation der Projekte vorzulegen.

84. Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung wird aufgefordert, zum 30. Juni
2023 zu berichten, wie die für die Stärkung der Jugend- und Familienbera-
tungsstellen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Haushalt 2022/2023 zur
Verfügung gestellten Mittel zweckentsprechend umgesetzt werden.

85. Der Senat wird aufgefordert, ein zwischen den betreffenden Ressorts abgestimm-
tes Finanzierungskonzept für die gesetzlich geregelten Freiwilligendienste FSJ
und FöJ nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) vorzulegen.

Ziel ist die langfristige Sicherung und Vereinheitlichung der Rahmenbedingun-
gen sowie eine bedarfsgerechte Entwicklung der Platzzahlen. Inklusion und
Diversität sollen regelhaft gewährleistet sein. Unter anderem durch ein angemes-
senes und einheitliches Taschengeld soll auch eine Teilnahme von jungen Men-
schen mit sozialer Benachteiligung erleichtert werden. Dem Hauptausschuss
ist bis zum 31. März 2023 zu berichten.

86. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zur Umsetzung des bundes-
weiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zum 28. Februar 2023 einen
Bericht vorzulegen. Insbesondere soll dargelegt werden
 welche weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs ver-
abredet sind und wie diese seitens des Bundes finanziert werden sollen,
 was nach Berechnungen des Senats an finanziellen Mitteln zur Umsetzung des

Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Finanzmitteln insgesamt erforder-
lich ist.

87. Der Senat wird aufgefordert, zum 30. November 2022 über den Entwicklungs-
stand eines Refinanzierungsmodells mit verbindlichen Mindeststandards für
Ausstattungen für die berufsbildenden Schulen (Ersatzbeschaffungen, gem.
Drucksache 18/2921 vom 14. August 2020) sowie zukünftig jährlich zum
30. Juni zu dessen Umsetzung inkl. dem schulscharfen Mittelabfluss zu berich-
ten.

88. Der Senat wird aufgefordert erstmals zum 30. November 2022 und danach halb-
jährlich über den Stand der Umsetzung der Lehrkräfte-Verbeamtung zu be-
richten.

89. Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung wird aufgefordert zum 31. Mai 2023
zu berichten, wie die im Haushalt 2022/23 zusätzlich zur Verfügung gestellten
Mittel für die Prävention von Kinder- und Familienarmut zweckentsprechend
im Land und in den Bezirken gemäß Haushaltsbeschluss 2022/23 umgesetzt wer-
den und welche Vereinbarungen diesbezüglich mit den Bezirken getroffen wur-
- 26 -

den.

Einzelplan 11 – Integration, Arbeit und Soziales

90.* Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird ersucht, dem
Hauptausschuss jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklung und
die Verfahrensdauer der Arbeitsgerichtsbarkeit jeweils mit Angabe der Ver-
gleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklungen im
Bundesgebiet zu berichten.

91.* Der Senat wird aufgefordert jährlich zum 30.06. über die Maßnahmen, Kosten,
Unterbringungsangebote und Belegungszahlen im Rahmen der Kältehilfe zu
berichten. In diesem Zusammenhang ist über die sog. „Modellprojekte zur Über-
windung von Obdachlosigkeit und ihren Folgen“ zu berichten.

92.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni zur Umsetzung des Leitpro-
jektes „Unterbringung obdachloser und geflüchteter Menschen“ (GStU) zu
berichten.

93.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni einen sozialräumlich differen-
zierten und zielgruppenspezifischen Bericht über die soziale Lage der Berliner
Bevölkerung (Armuts- und Sozialbericht) zu erstellen und dem Abgeordneten-
haus zur Verfügung zu stellen.

94.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zu berichten, welche organisatorischen,
strukturellen, personellen und finanziellen Schlussfolgerungen aus den Ergebnis-
sen der Evaluation des Bundesteilhabegesetzes in Berlin gezogen werden, wel-
che Maßnahmen daraus folgen und welche rechtlichen Änderungen sich daraus
ergeben. Der nächste Bericht ist zum 30. März 2023 vorzulegen.

95.* Der Senat wird aufgefordert jährlich zum 30. Juni zu berichten, wie sich die neu-

en modularen Unterkünfte für Geflüchtete (MUF) in die soziale Infrastruktur
im jeweiligen Sozialraum einpassen und bezieht dazu die Bezirke sowie die Ein-
schätzung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) mit ein.

96. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist bis 30. September 2022 über die
projektscharfe Belegung des Integriertes Gesundheits- und Pflegeprogramm
(IGPP), Integriertes Sozialprogramm (ISP) und Infrastrukturprogramm
Stadtteilzentren (IFP STZ) inkl. Bewilligungssummen für das Jahr 2022 sowie
bis zum 31. März 2023 über die projektscharfe Belegung des IGPP, ISP und IFP
STZ inkl. Bewilligungssummen für das Jahr 2023 zu unterrichten.

Darüber hinaus ist in geeigneter Weise über die Ergebnisse der Sitzungen der
Kooperationsgremien (IGPP, ISP und IFP STZ) nach § 4 des 3. Rahmenförder-
vertrags mit der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, über die
Weiterentwicklung von fachlichen Zielstellungen und Arbeitsschwerpunkten in
IGPP, ISP und IFP STZ sowie über die Aufstellung der jährlichen projektbezo-

genen Arbeits- und Finanzplanungen zu unterrichten.
- 27 -

97. Der Senat wird aufgefordert bis zum 30. September 2022 über die Umsetzung
des Tarifergebnisses der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit per-
sönlicher Assistenz (AAPA) und dem ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg
auf Grundlage des TV – L (Refinanzierung der anfallenden Mehrausgaben) zu
berichten.

Einzelplan 12 – Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

98.* Der Senat wird aufgefordert, für die städtischen Sanierungsgebiete jährlich zum
30. September eine Kosten- und Finanzierungsübersicht – analog zur Kosten- und
Finanzierungsübersicht der Entwicklungsgebiete – zu erstellen und dem Haupt-
ausschuss vorzulegen.

Der Senat und die Bezirke werden darüber hinaus aufgefordert, sicherzustellen,
dass bei der Aufhebung von Sanierungsgebieten die volle Abrechnung und

Einziehung von Ausgleichsbeträgen gewährleistet wird. Dazu ist dem Hauptaus-
schuss jährlich zum 30. September zu berichten und das abgestimmte und vorge-
legte Konzept fortzuschreiben.

99.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss nachträglich einmal jährlich
nach Abschluss der Beratungen der Quartiersräte in der zweiten Jahreshälfte
über die konkreten Maßnahmen und Projekte ab einer Größenordnung von
50.000 Euro zu berichten. Soweit sich daraus Erkenntnisse ergeben, die Korrektu-
ren erforderlich machen, können die Förderbedingungen des Programms im da-
rauf folgenden Jahr entsprechend angepasst werden.

100.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss fortlaufend und regelmäßig,
mindestens jedoch jährlich zum 1. April, über die Entwicklungsmaßnahme Par-
laments- und Regierungsviertel sowie über die anderen neuen Entwick-
lungsgebiete zu berichten. Dabei sollen die jährlich neu beginnenden Maßnah-
men und deren Planrechtfertigung, der Sachstand der im Bau befindlichen Maß-

nahmen und ggfs. Gründe für relevante Kostenüberschreitungen dargestellt wer-
den.

101.* Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird aufgefordert, dem
Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni eine Übersicht über die konkreten Pla-
nungsvorhaben und ihren jeweiligen Stand vorzulegen.

102.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jeweils bis 30. Juni detailliert
über die Planungen und Entwicklungen des Flughafenareals in Tempelhof in-
klusive des Flughafengebäudes zu berichten. Die Wirtschaftspläne sind jährlich
vorzulegen.

103.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni, einen
Bericht über den voraussichtlichen Mittelabfluss und die Einnahmeerwartung
in den Kapiteln 1240 und 1295 (Programmtitel Wohnungsbauförderung) vorzu-
legen.
- 28 -

104.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich, erstmals zum 1. Oktober 2022, an das Ab-
geordnetenhaus über die Mittelverwendung der Zuführungen an Unternehmen
für Nachbarschaftsaktivitäten für Wohnumfeldmaßnahmen oder Aufwer-
tungsmaßnahmen, die v.a. der Klimafolgenbewältigung im und am Bedarf der
Großsiedlungen der Nachkriegszeit dienen, zu berichten.

105.* Der Senat wird aufgefordert zum Februar jeden Jahres einen Bericht zum Stand
der Umgestaltung des Jahnportparks zum Inklusionssportpark vorzulegen.
Der Bericht legt außerdem dar, inwiefern Zeit- und Finanzplan eingehalten wer-
den und wie sich der Bau- und Planungsfortschritt aktuell darstellt. Zusätzlich
soll berichtet werden, welche ökologischen Kosten und Auswirkungen anfallen.

106.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 30. Septem-
ber, über die Verwendung der Mittel zur Förderung von Genossenschaften zu
berichten.

107. Der Senat wird aufgefordert dem Hauptausschuss jährlich, erstmals zum
30.11.2022, über die Verwendung der Mittel sowie zur Nutzung der einzelnen
Fördersegmente und der beteiligten Akteursstruktur im Sondervermögen
Wohnraumförderfonds Berlin (SWB) zu berichten. Die novellierten Verwal-
tungsvorschriften für die soziale Wohnraumförderung sind dem Hauptausschuss
vorzulegen.

108. Der Senat wird aufgefordert, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und
Wohnen jährlich, erstmalig zum 30. Juni 2023, über die Höhe der Zuweisungen
an die jeweiligen Bezirke im Kapitel 2712, Titel 97109 (Mehrausgaben zur Be-
schleunigung des Wohnungsbaus und für weitere wohnungspolitische Maßnah-
men) und die Mittelverwendung durch die Bezirke zu unterrichten.

109. Der Senat wird aufgefordert, dem zuständigen Fachausschuss jährlich bis zum
Jahresende ein Konzept zur städtebaulichen Entwicklung der Historischen Mitte
vorzulegen. Dem zuständigen Fachausschuss ist anschließend jährlich über den

Fortgang zu berichten. Dabei ist darauf einzugehen, inwieweit vorbereitende Un-
tersuchungen und ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Histori-
sche Mitte notwendig sind.

110. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30.September, erstmalig 2022, dem
Hauptausschuss über die Verwendung der Mittel für Mietzuschüsse zur Begren-
zung der Mieten im sozialen Wohnungsbau und für die vom Wegfall der An-
schlussförderung im Wohnungsbau Betroffenen zu berichten.

111. Der Senat wird aufgefordert dem Hauptausschuss jährlich zum 1. Dezember über
die Planung von Maßnahmen und deren Umsetzung zur Schaffung von Wohn-
raum für wohnungslose und obdachlose Menschen, sowie deren Unterbrin-
gung, zu berichten; insbesondere über die Bereitstellung/Vermietung von Woh-
nung für wohnungslose Menschen durch landeseigene Wohnungsunternehmen;
sowie über den Stand der Konzeption bzw. Umsetzung des Förderprogramms für
die Schaffung von Wohnungen für Wohnungslose.
- 29 -

Einzelplan 13 – Wirtschaft, Energie und Betriebe

112.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 31. März zur
Ausschöpfung der EFRE-, ESF- und GRW-Mittel zu berichten.

113.* Der Senat wird aufgefordert, die Beantragung, Bewilligung und Abrechnungs-
verfahren der EU-Mittel im Zuwendungsbereich unter Beachtung der LHO und
der europäischen Prüfkriterien deutlich zu vereinfachen und zu entbürokratisieren
und dem Hauptausschuss zu berichten. Der Bericht ist jährlich zum
30. September vorzulegen.

114.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. September
zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes, insbesondere hinsichtlich des Akzep-
tanzerhalts, zu berichten.

115.* Der Senat hat mit der Berliner Stadtreinigung (BSR) und den Bezirken die Ge-

samtstrategie Saubere Stadt erarbeitet, damit unsere Stadt sauberer wird sowie
illegale Sperrmüllablagerungen und die Vermüllung ganzer Kieze dauerhaft ver-
mieden werden. Im Zuge dieser Gesamtstrategie sollen folgende Aspekte berück-
sichtigt werden:

Verstetigung und Ausbau des zum 31. Dezember 2019 auslaufenden Pilotprojekts
„Reinigung von ausgewählten Parkanlagen“ durch Anpassung betreffender Ge-
setze bzw. Rechtsvorschriften und Aufnahme weiterer Reinigungsflächen unter
Berücksichtigung noch festzulegender Kriterien, Ausweitung der Öffnungszeiten
der BSR-Recyclinghöfe, bessere Möglichkeiten zur Beseitigung von Sperrmüll,
Festlegung des Reinigungsturnus, Verbesserung der Ausstattung der Stadt mit
ausreichend Möglichkeiten zur Müllentsorgung, Ausweitung der Dienstzeiten der
Ordnungsämter sowie Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Bewusstseins
bezüglich der Entsorgung und Vermeidung von Müll auch mittels digitaler Tech-
nologien (Apps etc.). Dies soll im Sinne einer ordnungsgemäßen Abfallentsor-
gung zur Sauberkeit im öffentlichen Raum und von Gewässern, Abfallvermei-

dung, Abfalltrennung und Recycling von Abfällen gemäß Leitbild Zero Waste
der Stadt Berlin erfolgen. Das zivilgesellschaftliche Engagement gegen die Ver-
müllung öffentlicher Plätze, Parks sowie der Berliner Wasserwege ist verstärkt zu
unterstützen.

Über die Umsetzung soll halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober berichtet wer-
den.

116.* Der Senat wird aufgefordert, den Bezirken für die bezirkliche Tourismusförde-
rung jeweils 150.000 Euro, sowie zusätzlich 350.000 Euro insgesamt für alle
Bezirke, zur Erarbeitung bzw. Umsetzung eines bezirklichen Tourismuskonzepts
zur Verfügung zu stellen. Der Zusammenschluss mehrerer Bezirke wird unter-
stützt. Sofern Bezirke ihre Mittel absehbar nicht ausschöpfen werden, wird der
Senat ermächtigt, die verbleibenden Mittel auf die übrigen Bezirke zu verteilen,
um dort besondere touristische Maßnahmen (im Zusammenhang mit der Erarbei-
tung bzw. Umsetzung eines bezirklichen Tourismuskonzepts) zu verstärken bzw.

durchzuführen. Dem Abgeordnetenhaus ist jährlich zum 31. März über die Um-
setzung der einzelnen Bezirksprojekte und die Ausschöpfung der Mittel zu be-
- 30 -

richten.

Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30.06 über die Einrichtung und Um-
setzung des Fonds für ökologischen Tourismus zu berichten.

117.* Der Senat wird aufgefordert, über die Umsetzung des „Visual-Effects-
Förderfonds (VFX-Fonds)“ jährlich zum 31. Dezember zu berichten.

118.* a) Die Musicboard GmbH berichtet einmal im Jahr über die Schwerpunkte der
Förderung und die damit verfolgten Ziele.

b) Der Beirat der Musicboard GmbH erstattet ebenfalls jährlich einen Bericht.

Dem Hauptausschuss ist hierzu jährlich zum 1. Mai zu berichten.

119. Der Senat wird aufgefordert jährlich zur Umsetzung einer Clearingstelle „Ener-

getische Modernisierung“, erstmalig zum 30. Januar 2023, zu berichten.

120. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss und dem zuständigen Fach-
ausschuss jährlich zum 31. Oktober über die Umsetzung des Solargesetzes sowie
Unterstützungsmaßnahmen des Landes für die Umsetzung im Wohnungsbestand
zu berichten.

Einzelplan 15 – Finanzen, Einzelplan 29 – Allgemeine Finanz- und Personal-
angelegenheiten und Einzelplan 27 – Zuweisungen an und Programme für
die Bezirke

121.* a) Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich per 30. Juni einen
ressortbezogenen Statusbericht über die Haushaltslage mit einer zusam-
menfassenden Prognose für den Jahresabschluss des Gesamthaushalts vorzu-
legen und

b) diese Prognose bei der Vorlage zum Ergebnis der November-Steuerschätzung
auf Basis aktueller Erkenntnisse anzupassen und bis zum 30. November zu be-
richten.

122.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss künftig im Rahmen des Liqui-
ditätsberichts auch den aktuellen Stand der Verbindlichkeiten des Landes Berlin
am Kreditmarkt (einschließlich der Verbindlichkeiten aus Kassenverstärkungs-
krediten), unterteilt in
– Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit unter einem Jahr
– Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von einem bis vier Jahren
– Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von vier bis acht Jahren und
– Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit über acht Jahre mitzuteilen.

123.* Der Senat wird aufgefordert, den Bericht über die Entwicklung der Versor-
gungsausgaben jeweils zu Beginn der Haushaltsberatungen dem Hauptausschuss
vorzulegen.
- 31 -

124.* Der Senat wird aufgefordert, dem Unterausschuss Vermögensverwaltung bzw. (je
nach Zuständigkeit) dem Unterausschuss Beteiligungsmanagement und
-controlling des Hauptausschusses jeweils zum Beginn der Haushaltsberatungen
zu berichten über:
a) die Höhe der Bürgschaften, Garantien und sonstiger Gewährleistungen
unterteilt nach Unternehmen,
b) deren Begründung der Notwendigkeit,
c) die zur Minimierung einer möglichen Inanspruchnahme eingeleiteten Maß-
nahmen auf Unternehmensebene,
d) ein Rating der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme sowie
e) bei absehbarer Inanspruchnahme die haushaltsmäßige Absicherung.

Dem Hauptausschuss ist gesondert zu den Punkten a), b) und e) zu berichten.

125.* Der Senat wird aufgefordert, jeweils zur ersten Sitzung des Hauptausschusses
nach der Sommerpause einen Gesamtbericht zum Zins- und Schuldenmana-

gement des Landes Berlin vorzulegen.

126.* Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Investitionsplanung dem Hauptaus-
schuss jährlich bis zum 31. Dezember über die Umsetzung des Masterplans
Tierpark unter der Berücksichtigung der Umsetzung der Baumaßnahmen sowie
der Einnahmenentwicklung zu berichten.

127.* Die Grundstücke Berlins außerhalb der Stadtgrenze in einer Größe über
10.000 qm oder mit einem unbereinigten Verkehrswert von über 500.000 Euro,
können nur nach Zustimmung des Abgeordnetenhauses Dritten zugewiesen oder
veräußert werden.

128.* Bei jedem Erbbauvertrag ist aus den Zinseinnahmen durch Rücklagenbildung
für den Heimfall Vorsorge zu treffen. Im Falle des Heimfalls wird der Bezirk, der
bisher von Zinseinnahmen profitiert hat, in gleicher Weise an ggf. entstehenden
Kosten beteiligt.

129.* Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bezirken dem Haupt-
ausschuss jährlich zum 30. November über den Stand der Sonstigen Forderun-
gen/Ansprüche des Landes Berlin per Stichtag 31. Dezember zu berichten. Zu-
sätzlich zum zahlenmäßigen Ausweis sind Kennzahlen zur qualitativen Bewer-
tung darzustellen (z. B. sachliche Herkunft, Anzahl, Alter, Art, Niederschla-
gungsquote, im Verhältnis zu den Einnahmen).

Darüber hinaus ist dem Hauptausschuss jährlich zusammen mit der Haushalts-
und Vermögensrechnung über die Summe der befristet niedergeschlagenen For-
derungen je Kapitel zum jeweiligen Stichtag sowie über die Summe der im Be-
richtsjahr unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zu berichten.

130.* Der Senat wird gebeten, fortlaufend über die planmäßige Ablösung des derzeiti-
gen Softwareverfahrens für das Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungs-
wesen, durch die Neukonzeption (HKR neu) zu berichten. Insbesondere soll in

den Berichten dargestellt werden, wie im weiteren Verlauf des Projektes
– Feinplanung und Fachkonzeptionierung des Gesamtprojekts unter Beteiligung
- 32 -

des externen Projektsteuerers
– Europaweites Vergabeverfahren zur Softwarelizensierung und Beauftragung
von Implementierungsleistungen
– IT-Feinkonzeptionierung und Erstellung einer lauffähigen Referenzlösung
– Einführung der Referenzlösung in ausgewählten Bereichen, Tests und Ab-
nahmen
– Einführung der neuen Software-Gesamtlösung in der Berliner Verwaltung
sowie
– Begleitende Schulung der Nutzerinnen und Nutzer
erfolgen.

131.* Bei der Zuweisung des Produktsummenbudgets der Bezirke ist der Hauptaus-
schuss vorab zu informieren:
– bei Änderungen der Budgetierungskriterien, die innerhalb des Budgets für ein
Produkt zu Veränderungen von mehr als 1 Mio. Euro zwischen den Bezirken
führen.

– bei Ausdehnung des Wertausgleichs innerhalb eines Produktes bzw. auf wei-
tere Produkte oder Produktgruppen.

132.* Der Senat legt dem Unterausschuss Verwaltungsmodernisierung und
-digitalisierung sowie Bezirke und Personal (UA Verwaltung) des Hauptaus-
schuss jeweils zu Beginn der nächsten Haushaltsberatungen für jede Senatsver-
waltung eine Organisationsübersicht bzw. Organigramm vor, aus dem die
Abteilungen und Referate mit Anzahl der Stellen, Anzahl der nicht besetzten
Stellen sowie VZÄ erkenntlich sind. Die Anzahl der Stellen, unbesetzten Stellen
und VZÄ soll jeweils nach einheitlichen Kriterien ermittelt werden. Die zugrunde
liegenden Kriterien sind dem UA Verwaltung darzustellen.

133.* Der Senat wird aufgefordert, im Zusammenwirken mit den Bezirken über die
Verwendung der den Bezirken zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel jährlich
zum 31. Mai zu berichten:
a) Die Regelung zur Basiskorrektur bei der bezirklichen Jugendberufshilfe wird

für die vier maßgeblichen Transferprodukte der Jugendberufshilfe unter
den bisher geltenden Bedingungen fortgeführt.
b) Der Senat wird aufgefordert, die Umsetzung des Jugendfördergesetzes pro-
zesshaft zu begleiten. Mit den Bezirken sind geeignete Kriterien für ein ent-
sprechendes regelmäßiges Berichtswesen zu vereinbaren. Dabei soll insbeson-
dere geprüft werden, ob die vom Land zusätzlich bereit gestellten Mittel für
die fünf neuen verbindlichen Angebotsformen in den Bezirken zweckentspre-
chend verwendet werden.

134.* Die Bezirke werden aufgefordert, bei der Erhöhung der Honorare in Nachvollzug
der Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes eine Einschränkung oder Verteu-
erung des Angebots auszuschließen. Die für Musikschulen zuständige Senats-
verwaltung wird aufgefordert, dem Hauptausschuss hierzu jährlich zu berichten,
erstmals zum 30. September 2022. Die vom Haushalt bereitgestellten Mittel zur
Tarifanpassung sind insoweit zweckgebunden.
- 33 -

135.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich über die Verwen-
dung der im Kapitel 2729 Titel 71902 und Titel 97101 eingestellten Mehrmittel
zu berichten.

136.* Dem Hauptausschuss ist jährlich, erstmalig zum 31. Oktober 2022, über die Er-
hebung der Übernachtungssteuer auf Übernachtungen in Ferienwohnungen zu
berichten.

137.* Der Senat wird aufgefordert, hinsichtlich der Baumaßnahmen, die gemäß
§ 2 Absatz 1 Nummer 4 des SILB-Errichtungsgesetzes übernommen wurden,
sowie für haushaltsfinanzierte SILB/BIM-Baumaßnahmen, soweit vor dem
1. Januar 2020 übernommen:
1. Dem Hauptausschuss regelmäßig zu den Haushaltsberatungen eine Baumittel-
liste vorzulegen.
2. Dem Hauptausschuss einmal jährlich gemäß § 2 Absatz 2 des SILB-
Errichtungsgesetzes eine Liste der vom SILB zu übernehmenden Baumaß-

nahmen zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Im Rahmen dieser Vorlage über den Planungsstand und Veranschlagungs-
stand der übernommenen Baumaßnahmen zu berichten.

138.* Dem Hauptausschuss soll einmal jährlich zum 30. Juni über die Entwicklung
des Sanierungsstaus und der Einordnung in die Dringlichkeitsklassen aufgeteilt
nach Teilportfolien (sektoral) berichtet werden. Desgleiches gilt dies für die Pla-
nung der Sanierungsmaßnahmen/Unterhaltungsmaßnahmen, den durchgeführten
Notmaßnahmen und der Mittelverwendung für kleinen Unterhalt, aktivierbare
Maßnahmen, Sanierung und energetische Sanierung.

139. Dem Abgeordnetenhaus wird zweijährig ein Gesamt-Liegenschaftsverzeichnis
aller vom Land Berlin, einschließlich der Bezirke, genutzten Liegenschaften
(Gebäude) vorgelegt, in dem getrennt nach Art des Besitzverhältnisses die Ge-
samtfläche, sowie die Art der öffentlichen Nutzung dargestellt wird. Der Bericht
enthält die Darstellung der durchschnittlichen Bürofläche je Mitarbeiter*in.

140. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich über die Umsetzung
der Digitalisierungsstrategie der Berliner Volkshochschulen inklusive der Mit-
telverwendung im Kapitel 2729 Titel 97101 zu berichten.

141. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich, erstmals zum 30.
September 2022, über die Verwendung der Mittel zum Ankauf von Grund und
Boden, zur strategischen Bodenbevorratung sowie zur Geschäftstätigkeit der
Berliner Bodenfonds GmbH zu berichten.

142. Die Bezirke werden aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30.06 über
die Verausgabung der zugewiesenen Mittel in Höhe von 3 Mio. € zur Biblio-
theksentwicklung zu berichten.

143. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. März 2023 das Beteiligungskonzept auf
Grundlage des bereits beschlossenen Konzeptes zum landesweiten Beteiligungs-

haushalt 2023 vorzulegen. Dabei ist zu beachten, dass der Start der konkreten
Beteiligung der Berliner*innen mit der Vorschlagsphase noch 2023 beginnt.
- 34 -

144. Der Senat wird beauftragt, rechtzeitig ein Konzept für die Verwendung der
Rücklage zur Vorsorge im Zusammenhang mit Energiekostensteigerungen
im öffentlichen und privaten Bereich vorzulegen. Darin sollen auch geprüft wer-
den, welche rechtlichen (z.B. preisrechtlichen) oder organisatorischen Maßnah-
men in Berlin ergriffen werden können, um die Folgen stark steigender Energie-
preise zu bewältigen. Jeweils sollen die Maßnahmen, die der Bund auf diesem
Feld ergriffen hat, dargestellt und eingeschätzt werden.

145.* Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermächtigt, bei der Herstellung des
Druckstücks der Haushaltspläne (einschließlich der beigefügten Anlagen) Fehler
zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entspre-
chend anzupassen. Die Erläuterungen der Baumaßnahmen und der Zuschüsse für
Baumaßnahmen dürfen auf den Stand der Baumittellisten aktualisiert werden.

Anmerkung:
Mit * versehen sind die - z.T. leicht veränderten - Beschlüsse zu früheren Haushaltsgesetzen, die
entweder von fortdauernder Bedeutung oder vom Senat bisher nicht abschließend bearbeitet wor-
den sind.

Berlin, den 17. Juni 2022

Die Vorsitzende
des Hauptausschusses

Franziska Becker
Anlage zu I. b)
Drs. 19/0400
Abgeordnetenhaus von Berlin – 19. Wahlperiode

Änderungen zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans für 2022/2023

Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
01 Abgeordnetenhaus

0100 Abgeordnetenhaus
41101 Aufwendungen für Abgeordnete 38.559.000 --- 38.559.000 35.844.000 1.781.000 37.625.000

RNr. 0200 CA lfd. Nr. 1
In 2023: + 1.781.000 Euro
Noch auf die Teilansätze aufzuteilende Beträge:
In 2022: 0 Euro
In 2023. + 1.781.000 Euro
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
4.979.000 120.000 5.099.000 5.131.000 126.000 5.257.000
und Beamten
RNr. 0200 CA lfd. Nr. 2
In 2022: + 120.000 Euro
In 2023: + 126.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2022/2023: + 2,000 Stellen BesGr. A 13

53101 Veröffentlichungen und
Dokumentationen im Rahmen der 355.000 25.000 380.000 355.000 50.000 405.000
Öffentlichkeitsarbeit
RNr. 0200 CA lfd. Nr. 3
In 2022: + 25.000 Euro
In 2023: + 50.000 Euro
Erläuterung:
Erhöhung des Besuchsangebots sowie neue Formate der Öffentlichkeitsarbeit

54010 Dienstleistungen 770.000 100.000 870.000 770.000 100.000 870.000
RNr. 0200 CA lfd. Nr. 4

In 2022/2023 jeweils + 100.000 Euro
Erläuterung:
Gewährleistung der Gebärdenübersetzung für die Dauer der gesamten Plenarsitzung (10 Stunden)
70105 Einbau von RLT-Anlagen in die
2.700.000 -2.700.000 --- 2.700.000 -2.160.000 540.000
Sitzungssäle 311 und 376
Verpflichtungsermächtigungen --- 540.000 540.000 --- 5.400.000 5.400.000
RNr. 0200 CA lfd. Nr. 5
In 2022: - 2.700.000 Euro
In 2023: - 2.160.000 Euro
VE 2022: + 540.000 Euro
2023: + 540.000 Euro
VE 2023: + 5.400.000 Euro
2024: + 2.700.000 Euro
2025: + 2.700.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

03 Regierende Bürgermeisterin/
Regierender Bürgermeister
0300 Senatskanzlei

51101 Geschäftsbedarf 208.000 -50.000 158.000 188.000 --- 188.000
RNr. 0200 AR lfd. Nr. 1

In 2022: -50.000 Euro
52610 Gutachten 747.000 -57.000 690.000 1.061.000 -57.000 1.004.000

RNr. 0200 AR lfd. Nr. 2
In 2022/2023 jeweils - 57.000 Euro

53118 Auswärtige Städteverbindungen 195.000 57.000 252.000 195.000 57.000 252.000
RNr. 0200 AR lfd. Nr. 3

In 2022/2023 jeweils + 57.000 Euro
Mittel i. H. v. 57.000 Euro sind in 2022 und 2023 auch für die Vernetzung internationaler Filmfestivals vorgesehen.

54010 Dienstleistungen 2.539.000 -10.000 2.529.000 2.539.000 -60.000 2.479.000
RNr. 0200 AR lfd. Nr. 4

In 2022: -10.000 Euro
In 2023: -60.000 Euro
Zu Nr. 4 "Bereitstellung von Belegplätzen……":
In 2022 Absenkung um 10.000 auf 79.000 Euro
In 2023 Absenkung um 60.000 auf 29.000 Euro
54053 Veranstaltungen 238.000 25.000 263.000 238.000 975.000 1.213.000
Verpflichtungsermächtigungen --- --- --- --- 1.000.000 1.000.000

RNr. 0200 CB lfd. Nr. 1
In 2022: + 25.000 Euro
In 2023: + 975.000 Euro
VE 2023: + 1.000.000 Euro
2024: + 1.000.000 Euro
Neuer TA "100 Jahre S-Bahn in Berlin, Jubiläum 2024"
In 2022: + 25.000 Euro
In 2023: + 975.000 Euro
VE 2023: 1.000.000 Euro (fällig in 2024)
54612 Maßnahmen zur Förderung des
825.000 --- 825.000 935.000 20.000 955.000
bürgerschaftlichen Engagements
RNr. 0200 CB lfd. Nr. 2
In 2023: + 20.000 Euro
54614 WLAN-Initiativen der Senatskanzlei 2.105.000 -2.105.000 --- 2.105.000 -2.105.000 ---

RNr. 0200 AR lfd. Nr. 5
Umsetzung des Titels zum Kapitel 0500 (siehe RNr. 0200 AF - Epl 05)

In 2022/2023 jeweils - 2.105.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68207 Zuschuss an die Deutsche Film- und
6.590.000 --- 6.590.000 7.990.000 --- 7.990.000
Fernsehakademie
Verpflichtungsermächtigungen 9.931.000 35.090.000 45.021.000 200.000 --- 200.000
RNr. 0200 AR lfd. Nr. 6
VE 2022 + 35.090.000 Euro
2024: + 5.234.000 Euro
2025: - 802.000 Euro
2026: - 743.000 Euro
2027ff: + 31.401.000 Euro
Sperrvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigungen 2022 sind i.H.v. 35.090.000 € bis zur Vorlage einer Anmietungsvorlage und einer
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.
68324 Zuschüsse an die Medienboard Berlin-
17.200.000 --- 17.200.000 17.900.000 --- 17.900.000
Brandenburg GmbH
RNr. 0200 AR lfd. Nr. 7
Änderung der Titelerläuterung:
Absatz 5:
Vom Ansatz sind bis zu 1.500.000 Euro ab 2022 für die Förderung von Kinder-, Dokumentar-, künstlerischem Film sowie Kurz- und
Animationsfilm vorgesehen.
Absatz 6:
Vom Ansatz sind bis zu 800.000 Euro 2022 und 1.000.000 Euro 2023 für die Förderung von Filmfestivals vorgesehen.
Vom Ansatz sind ab 2022 mind. 100.000 Euro für das Human Rights Filmfestival vorgesehen
Absatz 7:
Vom Ansatz sind bis zu 350.000 Euro 2023 für die Reduzierung des Vorwegabzugs vorgesehen.
Absatz 11 (neu gefasst und angefügt):
Die Senatskanzlei erarbeitet ein Konzept, welche Kriterien der Förderung von Filmfestivals zugrunde liegen.
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
720.000 50.000 770.000 1.215.000 50.000 1.265.000
Einrichtungen
RNr. 0200 CB lfd. Nr. 3
In 2022/2023: jeweils + 50.000 Euro
Zu Nr. 8:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 50.000 Euro auf 115.000 Euro
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
2.263.000 1.510.000 3.773.000 5.432.000 1.510.000 6.942.000
Zwecke im Inland
RNr. 0200 AR lfd. Nr. 8
In 2022/2023: jeweils + 60.000 Euro
Änderung der Titelerläuterung:
Neue Nr. 13:
In 2022/2023 je + 60.000 Euro - Förderung freier Radios
RNr. 0200 CB lfd. Nr. 4
In 2022/2023 jeweils + 1.450.000 Euro
Neue Nr. 13 "Zuschuss für die Einrichtung von Bürgerterminals"
In 2022/2023 jeweils + 1.000.000 Euro
Erläuterung:
Der Zuschuss ist für die Einrichtung von Bürgerterminals vorgesehen, um Bibliotheken als dritte Orte zu stärken.
Neue Nr. 14: „Konzept- und Verfahrensmittel zur Errichtung eines Migrationsmuseums“
In 2022/2023 jeweils + 250.000 Euro
Neue Nr. 15: "Förderung des Lokaljournalismus"
In 2022/2023 jeweils + 200.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000

RNr. 0200 DI lfd. Nr. 8
In 2022/2023 jeweils + 1.000 Euro
Erläuterung:

Vorsorge für erwartete höhere Ausgaben im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs
Russlands auf die Ukraine in den Fachkapiteln, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht hinreichend konkretisierbar auf die einzelnen
Ausgabezwecke und Fachkapitel aufgeteilt werden konnten.
Die Verstärkungsmittel sind zentral bei Kapitel 2931 Titel 97110 veranschlagt und können von der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung
nach Maßgabe des § 50 LHO als Verstärkungsmittel zu Kapitel 0300 Titel 97110 umgesetzt werden. Anschließend kann die Senatskanzlei
die Ansätze der sachlich in Betracht kommenden Titel in den Fachkapiteln nach Maßgabe des § 37 Absatz 6 LHO verstärken, um dort höhere
Ausgaben zu leisten (verbindliche Erläuterung).
97203 Pauschale Minderausgaben --- -300.000 -300.000 --- -200.000 -200.000
RNr. 0200 CB lfd. Nr. 5
In 2022: - 300.000 Euro
In 2023: - 200.000 Euro

Der Wegfallvermerk wird gestrichen

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

05 Inneres, Digitalisierung und Sport

0500 Senatsverwaltung für Inneres,
Digitalisierung und Sport - Politisch-
Administrativer Bereich und Service -
52610 Gutachten 351.000 --- 351.000 1.000 50.000 51.000
RNr. 0200 AF lfd. Nr. 2
In 2023: + 50.000 Euro

Entwicklung eines Konzepts in 2023 zur Umsetzung der Kontrollquittung bei Personenkontrollen, insbesondere unter Berücksichtigung der
Erfahrungen aus Bremen
54051 Prävention im Bereich der inneren
1.650.000 --- 1.650.000 2.200.000 100.000 2.300.000
Sicherheit
RNr. 0200 AF lfd. Nr. 3
In 2023: + 100.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 4 "Fonds zur Unterstützung von …"
In 2023 Erhöhung um 100.000 auf 400.000 Euro
Anpassung der Titelerläuterung:
Die wissenschaftliche Studie zu Einstellungsmustern und Wertvorstellungen von Dienstkräften der Polizei wird bis Mai 2023
weitergeführt. In den Haushaltsjahren 2022/2023 wird dafür ein Betrag von insgesamt 240.000 € zur Verfügung gestellt.
Das Projekt „proaktiv“ zur Unterstützung von Opfern von Straftaten wird in Höhe von mindestens 200.000 € im Jahr unterstützt.

54614 WLAN-Initiativen des Senats --- 2.105.000 2.105.000 --- 2.105.000 2.105.000
RNr. 0200 AF lfd. Nr. 1

Umsetzung des Titels aus 0300 mit Änderung der Titelbezeichnung
"WLAN-Initiativen des Senats"
In 2022/2023 jeweils + 2.105.000 Euro
Titelerläuterung:
Mittel für den Ausbau des WLAN-Netzes und damit der digitalen Infrastruktur Berlins; Dies erfolgt auf verschiedenen Ebenen: über den WLAN-
Ausbau im Rahmen des städtischen WLAN-Netzes „Free Wifi Berlin“, über eine Kooperation mit dem Studentennetzwerk ‚eduroam‘ sowie
die Finanzierung der Internetanschlusskosten hinsichtlich des Ausbaus der Bezirke über das EU-Förderprogramm ‚Wifi4EU‘.
Die Mittel waren zuvor bei der Buchungsstelle 0300/54614 etatisiert.“
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
--- --- --- --- 450.000 450.000
Einrichtungen
RNr. 0200 AF fd. Nr. 4
In 2023: + 450.000 Euro
Umsetzung aus dem Kapitel 0950 Nr. 60
Neue Erläuterung
"Täterarbeitsprojekt Beratungszentrum zum Schutz vor Gewalt in der Familie und im sozialen Nahfeld"
88401 Zuführung an das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt --- 35.000.000 35.000.000 --- 35.000.000 35.000.000
(SIWA)
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 1
In 2022/2023: jeweils + 35.000.000 Euro
Erläuterung:
Zuführung an das SIWA für Baukostensteigerungen ausschließlich in den Deckungskreisen (DK) 34 (BBB), 37 (Feuerwachen), 38 (Polizei).

DK 34:
In 2022/2023 jeweils 15.000.000 €
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

DK 37:
In 2022/2023 jeweils 10.000.000 €
DK 38:
In 2022/2023 jeweils 10.000.000 €
(verbindliche Erläuterung).
97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 9
In 2022/2023 jeweils + 1.000 Euro

Erläuterung:
Vorsorge für erwartete höhere Ausgaben im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs
Russlands auf die Ukraine in den Fachkapiteln, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht hinreichend konkretisierbar auf die einzelnen
Ausgabezwecke und Fachkapitel aufgeteilt werden konnten.
Die Verstärkungsmittel sind zentral bei Kapitel 2931 Titel 97110 veranschlagt und können von der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung
nach Maßgabe des § 50 LHO als Verstärkungsmittel zu Kapitel 0500 Titel 97110 umgesetzt werden. Anschließend kann die für Inneres,
Digitalisierung und Sport zuständige Senatsverwaltung die Ansätze der sachlich in Betracht kommenden Titel in den Fachkapiteln nach
Maßgabe des § 37 Absatz 6 LHO verstärken, um dort höhere Ausgaben zu leisten (verbindliche Erläuterung).
97203 Pauschale Minderausgaben --- -2.250.000 -2.250.000 --- -5.250.000 -5.250.000
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 2
In 2022: - 2.250.000 Euro
In 2023: - 5.250.000 Euro
0510 Senatsverwaltung für Inneres,
Digitalisierung und Sport - Sport -
11921 Rückzahlungen von Zuwendungen 160.000 100.000 260.000 160.000 150.000 310.000

RNr. 0200 AF lfd. Nr. 5
In 2022: + 100.000 Euro
In 2023: + 150.000 Euro

11961 Erstattung von Steuerbeträgen 1.000 348.000 349.000 1.000 363.000 364.000
RNr. 0200 AF lfd. Nr. 6

In 2022: + 348.000 Euro
In 2023: + 363.000 Euro
42801 Entgelte der planmäßigen
1.724.000 84.000 1.808.000 1.814.000 86.000 1.900.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 3
In 2022: + 84.000.Euro
In 2023: + 86.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen in 2022:
+ 1,000 Stellenanteile E12
51801 Mieten für Grundstücke, Gebäude und
190.000 -40.000 150.000 190.000 -40.000 150.000
Räume
RNr. 0200 AF lfd. Nr. 7
In 2022: - 40.000 Euro
In 2023: - 40.000 Euro
54010 Dienstleistungen 140.000 --- 140.000 140.000 -30.000 110.000

RNr. 0200 AF lfd. Nr. 8
In 2023: - 30.000 Euro

Seite 6 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

54077 Steuern, Abgaben 120.000 -20.000 100.000 120.000 -20.000 100.000

RNr. 0200 AF lfd. Nr. 9
In 2022: - 20.000 Euro
In 2023: - 20.000 Euro
54107 Maßnahmen zur Entwicklung der
200.000 --- 200.000 200.000 -150.000 50.000
Sportmetropole Berlin
Verpflichtungsermächtigungen 200.000 -150.000 50.000 200.000 -150.000 50.000
RNr. 0200 AF und AF -1 lfd. Nr. 10
In 2023: -150.000 Euro
VE 2022: -150.000 Euro
2023: -150.000 Euro
VE 2023: -150.000 Euro
2024: -150.000 Euro
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
41.000 110.000 151.000 41.000 310.000 351.000
Einrichtungen
RNr. 0200 AF lfd. Nr. 11
In 2022: + 110.000 Euro
In 2023: + 310.000 Euro
Neue Nr. 1 „Nationale Antidoping Agentur Deutschland“
In 2022/2023 jeweils + 41.000 Euro

Neue Nr. 2 „Maßnahmen für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“:
In 2022/2023 jeweils + 110.000 Euro
Absatz 2 neu: "Fortsetzung der Finanzierung der in 2021 geförderten Träger"
Neue Nr. 3 „Einrichtung einer unabhängigen Anlaufstelle Gewalt und Diskriminierung im Sport“
In 2023: + 200.000 Euro

68419 Förderung des Sports 22.038.000 2.188.000 24.226.000 23.050.000 2.439.000 25.489.000
Verpflichtungsermächtigungen 11.649.000 30.000 11.679.000 41.161.000 75.000 41.236.000
RNr. 0200 AF und AF -1 lfd. Nr. 12
In 2022: + 820.000 Euro
In 2023: + 1.115.000 Euro
VE 2022: + 30.000 Euro
2023: + 30.000 Euro
VE 2023: + 75.000 Euro
2024: + 75.000 Euro
Zu Nr. 2
In 2022 Erhöhung um 150.000 auf 3.311.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 300.000 auf 3.461.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung: „Mehrbedarf zur Gewinnung, Ausbildung und Beschäftigung von Übungsleiterinnen in
Vereinen u.a. im Zusammenhang mit der Integration von Geflüchteten“
Zu Nr. 3
In 2023 Erhöhung um 150.000 auf 1.903.000 Euro
Zu Nr. 10
In 2022 neu + 50.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 50.000 auf 100.000 Euro
Zu Nr. 14
In 2022 Erhöhung um 50.000 auf 514.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 100.000 auf 564.000 Euro
Zu Nr. 19
In 2023 Erhöhung um 20.000 auf 136.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Zu Nr. 21
In 2022/2023 Erhöhung um jeweils 50.000 auf 170.000 Euro
Zu Nr. 23
In 2022 Erhöhung um 400.000 auf 1.000.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 300.000 auf 900.000 Euro
Zu Nr. 25
In 2022/2023 Erhöhung um jeweils 20.000 auf 60.000 Euro
Zu Nr. 29
In 2022 neu 100.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 125.000 auf 200.000 Euro
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 4

In 2022: + 1.368.000 Euro
In 2023: + 1.324.000 Euro
Änderung der Erläuterungen:
Zu Nr. 1:
In 2022 bleibt 614.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 375.000 Euro auf 1.219.000 Euro
Zu Nr. 3:
In 2022 Erhöhung um 390.000 Euro auf 1.843.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 90.000 Euro auf 1.843.000 Euro
Zu Nr. 6:
In 2022 Erhöhung um 311.000 Euro auf 5.393.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 254.000 Euro auf 5.781.000 Euro
Zu Nr. 7:
In 2022 Erhöhung um 212.000 Euro auf 3.181.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 225.000 Euro auf 3.446.000 Euro
Zu Nr. 29:
In 2022 Erhöhung um 100.000 Euro auf 100.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 25.000 Euro auf 100.000 Euro
Neue Nr. 30 "Digitalisierung der Vereine"
In 2022/2023 jeweils 335.000 Euro
Neue Nr. 31 "Zuschuss an BSV Victoria 90 Friedrichshain e.V zur Errichtung eines Sozialgebäudes"
In 2022/2023 jeweils 20.000 Euro
68426 Zuschuss für die Durchführung der
12.534.000 2.900.000 15.434.000 16.156.000 4.900.000 21.056.000
Special Olympics Weltspiele 2023
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 5
In 2022: + 2.900.000 Euro
In 2023: + 4.900.000 Euro
68467 Zuschuss an das Sekretariat für
Sportwissenschaft und 150.000 --- 150.000 150.000 -150.000 ---
Leibeskörpererziehung
RNr. 0200 AF lfd. Nr. 13
In 2023: - 150.000 Euro

68630 Zuschüsse für besondere
3.000.000 -200.000 2.800.000 3.000.000 -300.000 2.700.000
sportbezogene Projekte
RNr. 0200 AF lfd. Nr. 14
In 2022: - 200.000 Euro
In 2023: - 300.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Erläuterung:
Vom Ansatz 2023 sind 150.000 Euro für ein externes Gutachten über Bedarf und Entwicklungspotenzial zur Digitalisierung der Vereinsarbeit
im Sport vorgesehen.
83110 Kapitalzuführung an die Berliner
13.866.000 20.000.000 33.866.000 14.049.000 7.000.000 21.049.000
Bäderbetriebe
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 6
In 2022: + 20.000.000 Euro
In 2023: + 7.000.000 Euro
0511 Olympiapark Berlin
11961 Erstattung von Steuerbeträgen 304.000 100.000 404.000 304.000 100.000 404.000

RNr. 0200 AF lfd. Nr. 15
In 2022/2023 jeweils + 100.000 Euro

51900 Unterhaltung der Grundstücke und
3.953.000 200.000 4.153.000 7.428.000 250.000 7.678.000
baulichen Anlagen
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 7
In 2022: + 200.000 Euro
In 2023: + 250.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
200.000 € in 2022 und 250.000 € in 2023 mehr für Olympiapark Berlin
54077 Steuern, Abgaben 602.000 -102.000 500.000 602.000 -102.000 500.000

RNr. 0200 AF lfd. Nr. 16
In 2022/2023: jeweils -102.000 Euro

0512 Sportforum Berlin
51900 Unterhaltung der Grundstücke und
3.214.000 200.000 3.414.000 4.814.000 250.000 5.064.000
baulichen Anlagen
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 8
In 2022: + 200.000 Euro
In 2023: + 250.000 Euro
Ergänzung der Erläuterungen:
200.000 € in 2022 und 250.000 € in 2023 mehr für Sportforum Berlin.
54077 Steuern, Abgaben 48.000 -20.000 28.000 48.000 -20.000 28.000

RNr. 0200 AF lfd. Nr. 17
In 2022/2023: jeweils - 20.000 Euro

0532 Polizei Berlin - Landespolizeidirektion -
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen
231.000 --- 231.000 233.000 897.000 1.130.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 9
In 2023: + 897.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen in 2023:
+ 1,000 Stelle E11 (statt A11)
+ 10,000 Stellen E9A
+ 5,000 Stellen E5

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

81259 Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen für die 349.000 --- 349.000 140.000 -50.000 90.000
verfahrensabhängige IKT
RNr. 0200 AF lfd. Nr. 18
In 2023: - 50.000 Euro

81279 Geräte, technische Einrichtungen,
750.000 --- 750.000 1.400.000 450.000 1.850.000
Ausstattungen
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 10
In 2023: + 450.000 Euro
Anpassung der Tabelle 2023:
TA 3: „9 AVÜK-Anlagen“ ... 1.350.000 €
0556 Polizei Berlin - Direktion Zentraler
Service -

44379 Sonstige Fürsorgeleistungen für
6.348.000 -350.000 5.998.000 6.348.000 -350.000 5.998.000
Dienstkräfte
RNr. 0200 AF lfd. Nr. 19
In 2022/2023: jeweils - 350.000 Euro
Zu Nr. 8 „Entschädigungsleistungen Schießstätten“
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 300.000 Euro auf 300.000 Euro
Zu Nr. 9 „Beschaffung von Schnelltests“
In 2022/2023 jeweils Absenkung um 650.000 Euro auf 1.750.000 Euro
51168 Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände für die 672.000 500.000 1.172.000 672.000 500.000 1.172.000
verfahrensabhängige IKT
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 14

In 2022/2023 jeweils + 500.000 Euro
Anpassung der Tabelle
Neue Nr. 6 "Investitionen für verbesserte Massendatenauswertung (Encrochat)":
In 2022/2023 jeweils 500.000 Euro

51925 Nutzerspezifische Nebenkosten im
2.088.000 3.000.000 5.088.000 2.127.000 500.000 2.627.000
Rahmen des Facility Managements
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 11
In 2022: + 3.000.000 Euro
In 2023: + 500.000 Euro
Einfügen der Erläuterung:
Für die Polizeiwache am Kottbusser Tor sind 3.000.000 € in 2022 und 500.000 € in 2023 zur Deckung von Baukosten sowie sonstigen
Herrichtungskosten an die BIM GmbH vorgesehen.
54002 Personal- und
Organisationsmanagement (ohne Aus- 12.000 73.000 85.000 12.000 73.000 85.000
und Fortbildung)
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 12
In 2022/2023: jeweils + 73.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
Jeweils 73.000 € mehr für Supervisionen Polizei.

Seite 10 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

81179 Fahrzeuge 11.065.000 20.000 11.085.000 10.568.000 2.500.000 13.068.000

RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 13
In 2022: + 20.000 Euro
In 2023: + 2.500.000 Euro
Anpassung der Tabelle

Neuer TA: "BOS Watercraft"
2022: 20.000 €
2023: 100.000 €
Neuer TA: "Elektro-Einsatzfahrzeuge"
2023: 2.400.000 €
0562 Berliner Feuerwehr - Direktionen -
52602 Sitzungsgelder,
1.660.000 40.000 1.700.000 1.660.000 166.000 1.826.000
Kostenentschädigungen
RNr. 0200 AD lfd. Nr. 14
In 2022: + 40.000 Euro
In 2023: + 166.000 Euro
0565 Berliner Feuerwehr - Zentraler Service -

51820 Mietausgaben für die Nettokaltmiete
aufgrund vertraglicher Verpflichtungen 35.127.000 -100.000 35.027.000 36.564.000 -200.000 36.364.000
aus dem Facility Management
RNr. 0200 AF lfd. Nr. 20
In 2022: - 100.000 Euro
In 2023: - 200.000 Euro
81179 Fahrzeuge 491.000 --- 491.000 450.000 5.000.000 5.450.000

RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 15
In 2023: + 5.000.000 Euro

Ergänzung der Tabelle:
Neuer TA: "Elektro-Einsatzfahrzeuge"
In 2023 +5.000.000 €
88401 Zuführung an das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt --- 250.000 250.000 --- 500.000 500.000
(SIWA)
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 16
In 2022: + 250.000 Euro
In 2023: + 500.000 Euro
Erläuterung:
Sanierung der Feuerwache Lichtenrade

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

0581 Landesamt für Einwanderung

42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
14.678.000 --- 14.678.000 15.070.000 6.518.000 21.588.000
und Beamten
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 17
In 2023 + 6.518.000 Euro
Anpassung des Stellenplans:
+ 22 Stellen A9S,
+ 44 Stellen A10
+ 16 Stellen A11
+ 18 Stellen A12
+ 4 Stellen A13S
+ 3 Stellen A14
+ 1 Stellen A15
+ 2 Stellen A16
42801 Entgelte der planmäßigen
11.771.000 --- 11.771.000 11.889.000 546.000 12.435.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 18
In 2023: +546.000 Euro
Anpassung des Stellenplans:
+ 8 Stellen E 5
+ 2 Stellen E 6
51101 Geschäftsbedarf 144.000 10.000 154.000 144.000 10.000 154.000
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 20
In 2022/2023: jeweils + 10.000 Euro
51140 Geräte, Ausstattungs- und
180.000 70.000 250.000 300.000 --- 300.000
Ausrüstungsgegenstände
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 19
In 2022: + 70.000 Euro
51185 Dienstleistungen für die
3.174.000 --- 3.174.000 3.309.000 100.000 3.409.000
verfahrensabhängige IKT
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 27
In 2023: + 100.000 Euro
51715 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen
3.130.000 100.000 3.230.000 3.608.000 391.000 3.999.000
des Facility Managements
Verpflichtungsermächtigungen --- 1.564.000 1.564.000 --- 1.564.000 1.564.000
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 21
In 2022: + 100.000 Euro
In 2023: + 391.000 Euro
VE 2022: + 1.564.000 Euro
2023: + 391.000 Euro
2024: + 391.000 Euro
2025: + 391.000 Euro
2026: + 391.000 Euro
VE 2023: + 1.564.000 Euro
2024: + 391.000 Euro
2025: + 391.000 Euro
2026: + 391.000 Euro
2027: + 391.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Anpassung der Tabelle:
Zu Nr. 6:
In 2022 Erhöhung um 100.000 auf 200.000 Euro,
In 2023 Erhöhung um 391.000 auf 887.000 Euro.
51820 Mietausgaben für die Nettokaltmiete
aufgrund vertraglicher Verpflichtungen 2.649.000 110.000 2.759.000 3.051.000 416.000 3.467.000
aus dem Facility Management
Verpflichtungsermächtigungen --- 1.662.000 1.662.000 --- 1.662.000 1.662.000
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 22
In 2022: + 110.000 Euro
In 2023: + 416.000 Euro
VE 2022: + 1.662.000 Euro
2023: + 415.500 Euro
2024: + 415.500 Euro
2025: + 415.500 Euro
2026: + 415.500 Euro
VE 2023: + 1.662.000 Euro
2024: + 415.500 Euro
2025: + 415.500 Euro
2026: + 415.500 Euro
2027: + 415.500 Euro
Anpassung der Tabelle:
Zu TA 5:
In 2022 Erhöhung um 110.000 auf 243.000 Euro,
In 2023 Erhöhung um 416.000 auf 951.000 Euro.
51925 Nutzerspezifische Nebenkosten im
232.000 109.000 341.000 352.000 33.000 385.000
Rahmen des Facility Managements
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 23
In 2022: + 109.000 Euro
In 2023: + 33.000 Euro
52501 Aus- und Fortbildung 30.000 --- 30.000 100.000 41.000 141.000
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 24
In 2023: + 41.000 Euro
54613 Sachausgaben für nachweispflichtige
4.872.000 --- 4.872.000 5.200.000 305.000 5.505.000
Vordrucke und Dokumente
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 25
In 2023: + 305.000 Euro
81242 Umsetzung E-Government,
Digitalisierung von Prozessen,
110.000 350.000 460.000 108.000 350.000 458.000
Erweiterung/Modernisierung des
Fachverfahrens
RNr. 0200 AF lfd. Nr. 21
In 2022/2023: jeweils + 350.000 Euro
Zu Nr. 8 „Erweiterung Fachverfahren um Einbürgerung“
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 350.000 auf 360.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

81244 IT-Ertüchtigung eines neuen
Dienstgebäudes für Zentralisierung 15.000 539.000 554.000 10.000 --- 10.000
Einbürgerung
RNr. 0200 CJ lfd. Nr. 26
In 2022: + 539.000 Euro

Übertragbarkeitsvermerk:
"Die Mittel sind übertragbar; die Restebildung ist ohne Ausgleichsperre aus dem Einzelplan 05 zulässig"

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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06 Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung

0600 Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt
und Antidiskriminierung - Politisch-
Administrativer Bereich und Service -
42701 Aufwendungen für freie
1.000 20.000 21.000 1.000 60.000 61.000
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
RNr. 0200 CC lfd. Nr. 1
In 2022: + 20.000 Euro
In 2023: + 60.000 Euro
42722 Ausbildungsentgelte
(Praktikantinnen/Praktikanten, 22.400 60.000 82.400 22.700 60.000 82.700
Volontärinnen/Volontäre)
RNr. 0200 CC lfd. Nr. 2
In 2022/2023: jeweils + 60.000 Euro
51101 Geschäftsbedarf 925.000 -50.000 875.000 865.000 --- 865.000

RNr. 0200 AP lfd. Nr. 1
In 2022: - 50.000 Euro

Neue Nr. 6: "Noch aufzulösende Reduzierung": 2022: - 50.000 €; 2023: 0 €
51135 Digitalisierung optimierter
Geschäftsprozesse nach dem EGovG 566.000 -66.000 500.000 566.000 --- 566.000
Bln
RNr. 0200 AP lfd. Nr. 6

In 2022: - 66.000 Euro
51185 Dienstleistungen für die
283.000 250.000 533.000 293.000 250.000 543.000
verfahrensabhängige IKT
RNr. 0200 CC lfd. Nr. 10
In 2022/2023: jeweils + 250.000 Euro

Neue Nr. 8: "Länderarbeitsgruppe zur Zukunft der IT-Fachverfahren"
In 2022/2023 jeweils + 250.000 Euro
52703 Dienstreisen 55.000 -20.000 35.000 80.000 -15.000 65.000
RNr. 0200 AP lfd. Nr. 2

In 2022: -20.000 Euro
In 2023: -15.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
"Noch aufzulösende Reduzierung: 2022: - 20.000 Euro, 2023: 0 Euro"
54002 Personal- und
Organisationsmanagement (ohne Aus- 38.200 --- 38.200 55.000 82.000 137.000
und Fortbildung)
RNr. 0200 AP lfd. Nr. 3

In 2023: -18.000 Euro

RNr. 0200 CC lfd. Nr. 3
In 2023: + 100.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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54003 Geschäftsprozessoptimierung 1.006.000 -156.000 850.000 1.006.000 -64.000 942.000

RNr. 0200 AP lfd. Nr. 4
In 2022: -156.000 Euro
In 2023: - 64.000 Euro
54010 Dienstleistungen 962.000 100.000 1.062.000 1.139.000 160.000 1.299.000

RNr. 0200 CC fd. Nr. 4
In 2022: + 100.000 Euro
In 2023: + 160.000 Euro
Zu Nr. 8:
In 2022 Erhöhung um 10.000 Euro auf 60.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 20.000 Euro auf 70.000 Euro
Neue Nr. 15: "Stiftungsaufsicht"
In 2022/2023 jeweils + 40.000 Euro
Neue Nr. 16: "Innovationszentrum Legal Tech"
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 100.000 Euro
54053 Veranstaltungen 80.000 60.000 140.000 180.000 130.000 310.000

RNr. 0200 CC lfd. Nr. 5
In 2022: + 60.000 Euro
In 2023: + 130.000 Euro

Zu Nr. 2:
In 2022 Erhöhung um 10.000 Euro auf 15.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 30.000 Euro auf 34.000 Euro
Zu Nr. 11
In 2022 Erhöhung um 50.000 Euro auf 50.000 Euro,
In 2023 Erhöhung um 100.000 Euro auf 200.000 Euro,
63207 Anteil an gemeinsamen Einrichtungen
1.150.000 30.000 1.180.000 1.150.000 30.000 1.180.000
der Länder
RNr. 0200 CC lfd. Nr. 6
In 2022/2023: jeweils + 30.000 Euro
Neuer Buchstabe h: "Aufbau einer E-Justiz Koordinierungsstelle EU"
In 2022/2023 je 30.000 Euro
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
8.278.000 --- 8.278.000 9.731.000 344.000 10.075.000
Einrichtungen
RNr. 0200 AP lfd. Nr. 5
In 2023: + 97.000 Euro
Projekte im Förderbereich „Gewaltprävention und Opferschutz"
Gewaltschutzambulanz (inkl. Kinderschutzambulanz, Childhood-House)
In 2023 Erhöhung um 97.000 Euro auf 1.471.600 Euro

RNr. 0200 CC lfd. Nr. 7

In 2023: + 247.000 Euro
Zu TA 1 Projekte im Förderbereich "Gewaltprävention und Opferschutz"
In 2023 Erhöhung um 97.000 Euro auf 1.471.600 Euro
Neuer TA: "Berliner Zentrum für Gewaltprävention"
In 2022: 0 Euro
In 2023: + 150.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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97101 Pauschale Mehrausgaben --- 337.000 337.000 --- 627.000 627.000

RNr. 0200 CC lfd. Nr. 8
In 2022: + 337.000 Euro
In 2023: + 627.000 Euro
97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000

RNr. 0200 DI lfd. Nr. 11
In 2022/2023 jeweils + 1.000 Euro

Erläuterung:
Vorsorge für erwartete höhere Ausgaben im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs
Russlands auf die Ukraine in den Fachkapiteln, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht hinreichend konkretisierbar auf die einzelnen
Ausgabezwecke und Fachkapitel aufgeteilt werden konnten.
Die Verstärkungsmittel sind zentral bei Kapitel 2931 Titel 97110 veranschlagt und können von der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung
nach Maßgabe des § 50 LHO als Verstärkungsmittel zu Kapitel 0600 Titel 97110 umgesetzt werden. Anschließend kann die für Justiz, Vielfalt
und Antidiskriminierung zuständige Senatsverwaltung die Ansätze der sachlich in Betracht kommenden Titel in den Fachkapiteln nach
Maßgabe des § 37 Absatz 6 LHO verstärken, um dort höhere Ausgaben zu leisten (verbindliche Erläuterung).
97203 Pauschale Minderausgaben --- -600.000 -600.000 --- -1.650.000 -1.650.000
RNr. 0200 CC lfd. Nr. 9
In 2022: - 600.000 Euro
In 2023: - 1.650.000 Euro
0601 Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt
und Antidiskriminierung - Landesstelle
für Gleichbehandlung gegen
Diskriminierung
(Landesantidiskriminierungsstelle) -
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen
46.000 133.000 179.000 59.000 135.000 194.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 CC lfd. Nr. 11
In 2022: + 133.000 Euro
In 2023: + 135.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen
In 2022/2023 jeweils + 2,000 Stellenanteile E10 Teilplan A
52610 Gutachten --- 30.000 30.000 --- 120.000 120.000
RNr. 0200 CC lfd. Nr. 12

In 2022: + 30.000 Euro
In 2023: + 120.000 Euro
54010 Dienstleistungen 1.037.000 40.000 1.077.000 1.174.000 580.000 1.754.000

RNr. 0200 CC lfd. Nr. 13
In 2022: + 40.000 Euro
In 2023: + 580.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
13.940.000 2.510.000 16.450.000 17.020.000 2.975.000 19.995.000
Einrichtungen
RNr. 0200 AP lfd. Nr. 7
In 2022: + 1.947.000 Euro
Neue Nr. 8 "Allgemeine Verstärkung":
In 2022 + 1.947.000 Euro

RNr. 0200 CC lfd. Nr. 14
In 2022: + 563.000 Euro
In 2023: + 2.975.000 Euro

Erläuterung:
Förderung von Casa Kua
In 2023: 250.000 Euro
Förderung der Fachstelle „Fairmieten -Fairwohnen“
In 2022: + 33.000 Euro
In 2023: + 65.000 Euro
Verstärkung des Projekts Xartsplitta e. V.
In 2022: + 30.000 Euro
In 2023: + 60.000 Euro
Förderung der Fachstelle DOKE
In 2023 + 100.000 Euro
Neue Nr. 8 " Allgemeine Verstärkung"
In 2022: + 500.000 Euro
In 2023: + 2.500.000 Euro
88401 Zuführung an das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt --- 3.650.000 3.650.000 --- --- ---
(SIWA)
RNr. 0200 CC lfd. Nr. 15
In 2022: + 3.650.000 Euro

89202 Zuschuss für das Schwarze Community
1.000 -1.000 --- --- --- ---
Center
RNr. 0200 CC lfd. Nr. 16
In 2022: - 1.000 Euro
0605 Gemeinsames Juristisches
Prüfungsamt
42701 Aufwendungen für freie
950.000 --- 950.000 950.000 --- 950.000
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
RNr. 0200 AP lfd. Nr. 8
Erläuterung:
Am Ende des Satzes "einschließlich Aus- und Fortbildung Mediation" anfügen.
51185 Dienstleistungen für die
50.000 20.000 70.000 50.000 40.000 90.000
verfahrensabhängige IKT
RNr. 0200 CC lfd. Nr. 20
In 2022: + 20.000 Euro
In 2023: + 40.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

51801 Mieten für Grundstücke, Gebäude und
380.000 70.000 450.000 360.000 180.000 540.000
Räume
Verpflichtungsermächtigungen 744.000 180.000 924.000 --- --- ---
RNr. 0200 CC lfd. Nr. 17
In 2022: + 70.000 Euro
In 2023: + 180.000 Euro
VE 2022 + 180.000 Euro
52501 Aus- und Fortbildung 85.000 5.000 90.000 105.000 25.000 130.000

RNr. 0200 CC lfd. Nr. 18
In 2022: + 5.000 Euro
In 2023: + 25.000 Euro

54010 Dienstleistungen 130.000 50.000 180.000 85.000 160.000 245.000
RNr. 0200 CC lfd. Nr. 19

In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 160.000 Euro
0611 Generalstaatsanwaltschaft

52703 Dienstreisen 18.000 -8.000 10.000 18.000 --- 18.000
RNr. 0200 AP lfd. Nr. 9
in 2022: -8.000 Euro

Neue Nr. 6 "Noch aufzulösende Reduzierung": 2022: -8.000 €; 2023: 0 €
In 2022 Absenkung um - 8.000 auf 10.000 Euro

0612 Staatsanwaltschaft
52703 Dienstreisen 15.000 -5.000 10.000 25.000 --- 25.000

RNr. 0200 AP lfd. Nr. 10
In 2022: - 5.000 Euro

Neue Nr. 5 "Noch aufzulösende Reduzierung": 2022: -5.000 €; 2023: 0 €
In 2022 Absenkung um -5.000 auf 10.000 Euro

0615 Kammergericht
51101 Geschäftsbedarf 1.349.000 -350.000 999.000 809.000 --- 809.000

RNr. 0200 AP lfd. Nr. 11
In 2022: - 350.000 Euro

Neue Nr. 5: "Noch aufzulösende Reduzierung": 2022: -350.000 €; 2023: 0 €
In 2022 Absenkung um - 350.000 auf 999.000 Euro

52703 Dienstreisen 52.000 -12.700 39.300 52.000 --- 52.000
RNr. 0200 AP lfd. Nr. 12

In 2022: -12.700 Euro
Ergänzung der Erläuterung
"Noch aufzulösende Reduzierung: 2022: - 12.700 Euro, 2023: 0 Euro"

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

54010 Dienstleistungen 275.000 -100.000 175.000 125.000 --- 125.000

RNr. 0200 AP lfd. Nr. 13
In 2022: -100.000 Euro
Ergänzung der Tabelle: "Noch aufzulösende Reduzierung": 2022: -100.000 €; 2023: 0 €

In 2022 Absenkung um - 100.000 auf 175.000 Euro
81276 Informationsmanagement in der
Ordentlichen Gerichtsbarkeit 330.000 30.000 360.000 1.400.000 30.000 1.430.000
(Masterplan IMOG)
RNr. 0200 CC lfd. Nr. 21

In 2022/2023: jeweils + 30.000 Euro
Erläuterung:

Änderung Teilansatz: IT-Ausstattung Justizausbildungszentrum
In 2022 Erhöhung um 30.000 Euro auf 230.000 Euro,
In 2023 Erhöhung um 30.000 Euro auf 330.000 Euro.
0616 Landgericht
51715 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen
2.561.000 -200.000 2.361.000 2.921.000 --- 2.921.000
des Facility Managements
RNr. 0200 AP lfd. Nr. 14
In 2022: - 200.000 Euro
Ergänzung der Tabelle "Noch aufzulösende Reduzierung": 2022: -200.000 €, 2023: 0 €

In 2022 Absenkung um - 200.000 auf 2.361.000 Euro
0619 Amtsgericht Charlottenburg

51101 Geschäftsbedarf 580.000 -35.000 545.000 575.000 --- 575.000
RNr. 0200 AP lfd. Nr. 15

In 2022: -35.000 Euro
Neue Nr. 5 "Noch aufzulösende Reduzierung": 2022: - 35.000 €; 2023: 0 €

In 2022 Absenkung um- 35.000 auf 545.000 Euro
54002 Personal- und
Organisationsmanagement (ohne Aus- 20.200 -10.200 10.000 20.200 --- 20.200
und Fortbildung)
RNr. 0200 AP lfd. Nr. 16

In 2022: -10.200 Euro
0621 Amtsgericht Köpenick

51101 Geschäftsbedarf 315.000 -65.000 250.000 280.000 --- 280.000
RNr. 0200 AP lfd. Nr. 17

In 2022: -65.000 Euro
Neue Nr. 5 "Noch aufzulösende Reduzierung": 2022: -65.000 €; 2023: 0 €

In 2022 Absenkung um- 65.000 Euro auf 250.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

0622 Amtsgericht Lichtenberg

51101 Geschäftsbedarf 366.000 -20.000 346.000 346.000 --- 346.000
RNr. 0200 AP lfd. Nr. 18

In 2022: -20.000 Euro
Neue Nr. 5 "Noch aufzulösende Reduzierung": 2022: -20.000 €; 2023: 0 €
In 2022 Absenkung um - 20.000 Euro auf 346.000 Euro

0623 Amtsgericht Mitte
42701 Aufwendungen für freie
--- --- --- --- 50.000 50.000
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
RNr. 0200 CC lfd. Nr. 22
In 2022: 0 Euro
In 2023: + 50.000 Euro
Neue Nr. 1: "Pilotprojekt Richter*innenasisstenz"

0626 Amtsgericht Schöneberg
51101 Geschäftsbedarf 492.000 -20.000 472.000 472.000 --- 472.000

RNr. 0200 AP lfd. Nr. 19
In 2022: -20.000 Euro

Neue Nr. 5 "Noch aufzulösende Reduzierung": 2022: -20.000 €; 2023: 0 €
In 2022 Absenkung um - 20.000 Euro auf 472.000 Euro

0627 Amtsgericht Spandau
54002 Personal- und
Organisationsmanagement (ohne Aus- 18.100 -8.100 10.000 18.100 --- 18.100
und Fortbildung)
RNr. 0200 AP lfd. Nr. 20

In 2022: -8.100 Euro
0630 Amtsgericht Tiergarten

54002 Personal- und
Organisationsmanagement (ohne Aus- 24.000 -9.000 15.000 24.000 --- 24.000
und Fortbildung)
RNr. 0200 AP lfd. Nr. 21
In 2022: -9.000 Euro

0632 Zentrales Mahngericht Berlin-
Brandenburg
51101 Geschäftsbedarf 3.102.000 -22.000 3.080.000 3.100.000 --- 3.100.000

RNr. 0200 AP lfd. Nr. 22
In 2022: -22.000 Euro
Neue Nr. 5 "Noch aufzulösende Reduzierung": 2022: -22.000 €; 2023: 0 €

In 2022 Absenkung um - 22.000 Euro auf 3.080.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

0642 Verwaltungsgericht

51715 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen
858.000 -170.000 688.000 1.003.000 --- 1.003.000
des Facility Managements
RNr. 0200 AP lfd. Nr. 23
In 2022: -170.000 Euro
0651 Sozialgericht
51101 Geschäftsbedarf 280.000 -20.000 260.000 280.000 --- 280.000

RNr. 0200 AP lfd. Nr. 24
In 2022: -20.000 Euro

Ergänzung der Tabelle: "Noch aufzulösende Reduzierung": 2022: -20.000 €; 2023: 0 €
In 2022 Absenkung um - 20.000 Euro auf 260.000 Euro

0661 Justizvollzugsanstalt Plötzensee
51715 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen
4.218.000 -100.000 4.118.000 4.687.000 --- 4.687.000
des Facility Managements
RNr. 0200 AP lfd. Nr. 25
In 2022: -100.000 Euro
Ergänzung der Tabelle: "Noch aufzulösende Reduzierung": 2022: -100.000 €; 2023: 0 €

In 2022 Absenkung um - 100.000 Euro auf 4.118.000 Euro
54010 Dienstleistungen 2.295.000 25.000 2.320.000 2.320.000 50.000 2.370.000

RNr. 0200 CC lfd. Nr. 23
In 2022: + 25.000 Euro
In 2023: + 50.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 8:
In 2022 Erhöhung um 25.000 Euro auf 240.000 Euro,
In 2023 Erhöhung um 50.000 Euro auf 305.000 Euro.
0666 Justizvollzugsanstalt Moabit
51715 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen
3.853.000 -150.000 3.703.000 4.352.000 --- 4.352.000
des Facility Managements
RNr. 0200 AP lfd. Nr. 26
In 2022: -150.000 Euro

0668 Justizvollzugsanstalt Tegel
51715 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen
3.476.000 -200.000 3.276.000 4.149.000 --- 4.149.000
des Facility Managements
RNr. 0200 AP lfd. Nr. 27
In 2022: -200.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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0672 Justizvollzugsanstalt Heidering

51715 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen
2.992.000 -150.000 2.842.000 3.441.000 --- 3.441.000
des Facility Managements
RNr. 0200 AP lfd. Nr. 28
In 2022: -150.000 Euro
0691 Soziale Dienste der Justiz -
Gerichtshilfe und Bewährungshilfe -
54010 Dienstleistungen 723.000 --- 723.000 858.000 30.000 888.000

RNr. 0200 CC lfd. Nr. 24
In 2023: + 30.000 Euro
Erläuterung:

Neue Nr. 4:
Anti-Gewalt-Training
In 2023: + 30.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

07 Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und
Klimaschutz
0700 Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität,
Verbraucher- und Klimaschutz -
Politisch-Administrativer Bereich und
Service -
42801 Entgelte der planmäßigen
3.154.000 40.000 3.194.000 3.508.000 82.000 3.590.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 1
In 2022: + 40.000 Euro
In 2023: + 82.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen in 2022: + 1,000 Stellenanteile E14
51135 Digitalisierung optimierter
Geschäftsprozesse nach dem EGovG 1.230.000 -100.000 1.130.000 830.000 -70.000 760.000
Bln
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 2

In 2022: - 100.000 Euro
In 2023: - 70.000 Euro
54010 Dienstleistungen 340.000 -20.000 320.000 341.000 -80.000 261.000

RNr. 0200 AY lfd. Nr. 1
In 2022: - 20.000 Euro
In 2023: - 80.000 Euro
88401 Zuführung an das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt --- 7.000.000 7.000.000 --- --- ---
(SIWA)
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 2

In 2022: + 7.000.000 Euro
Erläuterung:
Ausgaben in Höhe von 7.000.000 Euro sind im Jahr 2022 dem SIWA zur Verstärkung der Mittel zur Realisierung von Ankäufen von
Grünflächen zuzuführen. (verbindliche Erläuterung)
97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000

RNr. 0200 DI lfd. Nr. 12
In 2022/2023 jeweils + 1.000 Euro

Erläuterung:
Vorsorge für erwartete höhere Ausgaben im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs
Russlands auf die Ukraine in den Fachkapiteln, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht hinreichend konkretisierbar auf die einzelnen
Ausgabezwecke und Fachkapitel aufgeteilt werden konnten.
Die Verstärkungsmittel sind zentral bei Kapitel 2931 Titel 97110 veranschlagt und können von der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung
nach Maßgabe des § 50 LHO als Verstärkungsmittel zu Kapitel 0700 Titel 97110 umgesetzt werden. Anschließend kann die für Umwelt,
Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zuständige Senatsverwaltung die Ansätze der sachlich in Betracht kommenden Titel in den
Fachkapiteln nach Maßgabe des § 37 Absatz 6 LHO verstärken, um dort höhere Ausgaben zu leisten (verbindliche Erläuterung).
97203 Pauschale Minderausgaben --- -1.766.000 -1.766.000 --- -4.759.000 -4.759.000
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 3
In 2022. - 1.766.000 Euro
In 2022. - 4.759.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

0705 Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität,
Verbraucher- und Klimaschutz -
Grundsatz -
54083 Leistungen für die öffentlichen
12.917.000 --- 12.917.000 12.786.000 1.500.000 14.286.000
Toilettenanlagen
Verpflichtungsermächtigungen --- --- --- --- 8.244.000 8.244.000
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 4
In 2023: + 1.500.000 Euro
VE 2023 + 8.244.000 Euro
2024: + 3.276.000 Euro
2025: + 552.000 Euro
2026: + 552.000 Euro
2027: + 552.000 Euro
2028ff: + 3.312.000 Euro
Sperrvermerk:
Die Ausgaben im 2. Planjahr sind in Höhe von 1.500.000 Euro gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.
Sperrvermerk VE:
Die Verpflichtungsermächtigungen im 2. Planjahr sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.
0710 Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität,
Verbraucher- und Klimaschutz -
Umweltpolitik, Abfallwirtschaft und
Immissionsschutz -
42801 Entgelte der planmäßigen
4.785.000 39.000 4.824.000 4.833.000 79.000 4.912.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 6
In 2022: + 39.000 Euro
In 2023: + 79.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2022/2023: + 1,000 Stellenanteile E13
54010 Dienstleistungen 2.075.000 260.000 2.335.000 2.355.000 270.000 2.625.000
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 3

In 2022: + 125.000 Euro
In 2023: + 250.000 Euro
Erläuterung - Anpassen der Tabelle:
Zu Nr. 1:
In 2022 Erhöhung um 50.000 Euro auf 60.000 Euro,
In 2023 Erhöhung um 100.000 Euro auf 130.000 Euro,
Zu Nr. 27:
In 2022 Erhöhung um 75.000 Euro auf 125.000 Euro,
In 2023 Erhöhung um 150.000 Euro auf 200.000 Euro,
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 5

In 2022: + 135.000 Euro
In 2023: + 20.000 Euro
Zu Nr. 1
In 2022 Erhöhung um 60.000 Euro auf 70.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 20.000 Euro auf 50.000 Euro
Zu Nr. 27
In 2022 Erhöhung um 75.000 Euro auf 125.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

54105 Nachhaltige Entwicklung und
60.000 --- 60.000 60.000 220.000 280.000
Ressourcenschonung
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 7
In 2023: + 220.000 Euro
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
945.000 150.000 1.095.000 945.000 1.500.000 2.445.000
Zwecke im Inland
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 4
In 2022: + 75.000 Euro
In 2023: + 150.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 4:
Umbenennung in:
"Zuschüsse zur Umsetzung der Zero-Waste-Strategie und Aufbau eines Reparaturnetzwerkes" (neu)
In 2022 Erhöhung um 75.000 Euro auf 375.000 Euro,
In 2023 Erhöhung um 150.000 Euro auf 400.000 Euro,
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 8
In 2022: + 75.000 Euro
In 2023: + 1.350.000 Euro
Zu Nr. 4:
In 2022 Erhöhung um 75.000 Euro auf 375.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 1.350.000 Euro auf 1.600.000 Euro
0720 Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität,
Verbraucher- und Klimaschutz -
Integrativer Umweltschutz -
42801 Entgelte der planmäßigen
8.807.000 79.000 8.886.000 8.896.000 161.000 9.057.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 9
In 2022: + 79.000 Euro
In 2023: + 161.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2022/2023:
+ 1,000 Stellenanteile E13 und + 1,000 Stellenanteile E14
52609 Thematische Untersuchungen --- 100.000 100.000 --- 250.000 250.000

RNr. 0200 AY lfd. Nr. 5
In 2022: + 100.000 Euro
In 2023. + 250.000 Euro
Erläuterung:
Mittel werden verausgabt zur Erreichung des Ziels, Flächen des Landes am Landwehrkanal von der
Mischwasserkanalisation abzukoppeln
54010 Dienstleistungen 3.170.000 360.000 3.530.000 3.592.000 670.000 4.262.000

RNr. 0200 AY lfd. Nr. 6
In 2023: + 200.000 Euro

Erläuterung:
Zu Nr. 16:
In 2023 Erhöhung um 200.000 Euro auf 270.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

RNr. 0200 CL lfd. Nr. 10
In 2022. + 360.000 Euro
In 2023: + 470.000 Euro
Zu Nr. 16
In 2022 Erhöhung um 100.000 Euro auf 370.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 100.000 Euro auf 170.000 Euro
Zu Nr. 17
In 2022 Erhöhung um 60.000 Euro auf 450.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 120.000 Euro auf 510.000 Euro
Zu Nr. 18:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 150.000 Euro auf 390.000 Euro
Neuer Nr. 20: „Gewässernutzung und Naturschutz“
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 100.000 Euro
67101 Ersatz von Ausgaben 900.000 60.000 960.000 900.000 110.000 1.010.000

RNr. 0200 AY lfd. Nr. 7
In 2022: + 60.000 Euro
In 2023: + 110.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 7:
In 2022 Erhöhung um 60.000 Euro auf 812.000 Euro,
In 2023 Erhöhung um 110.000 Euro auf 862.000 Euro,
89101 Zuschüsse an die Berliner
Wasserbetriebe für
6.500.000 250.000 6.750.000 6.500.000 250.000 6.750.000
Gewässergütemaßnahmen im Bestand
der Straßenregenentwässerung
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 8
In 2022/2023: jeweils + 250.000 Euro
Änderung Titelbezeichnung in:
Zuschüsse an die Berliner Wasserbetriebe für Gewässergütemaßnahmen
für besseren Gewässerschutz
Erläuterung:
Ergänzung Absatz 3 (nach Abs.2) um:
"Die Zuschüsse sind zudem zur Finanzierung von Instrumenten wie Entsiegelung, Abkopplung, ggf. Sanierung von Kleingewässern auch über
das Straßenland hinaus vorgesehen."
0730 Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität,
Verbraucher- und Klimaschutz - Verkehr
-
23110 Zuweisungen des Bundes nach dem
476.106.000 108.500.000 584.606.000 489.772.000 --- 489.772.000
Regionalisierungsgesetz
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 11
In 2022: + 108.500.000 Euro
35916 Entnahme aus der Rücklage
--- 1.000 1.000 --- 29.500.000 29.500.000
Verstärkungsmittel
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 12
In 2022: + 1.000 Euro
In 2023: + 29.500.000 Euro
Erläuterung:
Die Rücklage wird zum 31.12.2023 aufgelöst (verbindliche Erläuterung).
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

35918 Entnahme aus der Rücklage
Schienengebundener Verkehr und --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
schienengebundener ÖPNV
RNr. 0200 CL-1 lfd. Nr. 13
In 2022/2023: jeweils + 1.000 Euro

Erläuterung:
Entnahmen aus der Rücklage sind nur mit Zustimmung des Hauptausschusses möglich. (verbindliche Erläuterung)
Vgl. auch Erläuterung zu 91918
42801 Entgelte der planmäßigen
11.563.000 468.000 12.031.000 11.838.000 948.000 12.786.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 14
In 2022: + 468.000 Euro
In 2023: + 948.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2022/2023: +12,000 Stellenanteile E13
52108 Maßnahmen zur Verbesserung des
9.000.000 800.000 9.800.000 9.000.000 1.750.000 10.750.000
Radverkehrs
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 15
In 2022: + 800.000 Euro
In 2023: + 1.750.000 Euro
52121 Maßnahmen zur Erhöhung der
3.000.000 500.000 3.500.000 3.900.000 1.750.000 5.650.000
Verkehrssicherheit
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 16
In 2022: + 500.000 Euro
In 2023: + 1.750.000 Euro
52122 Maßnahmen zur Verbesserung des
3.900.000 400.000 4.300.000 3.900.000 1.000.000 4.900.000
Fußverkehrs
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 17
In 2022: + 400.000 Euro
In 2023: + 1.000.000 Euro
52609 Thematische Untersuchungen 405.000 200.000 605.000 405.000 200.000 605.000

RNr. 0200 CL lfd. Nr. 18
In 2022/2023: jeweils + 200.000 Euro

Erläuterung:
Außerdem sollen Untersuchungen für das Verkehrskonzept Süd-Ost sowie das Verkehrskonzept 16. Bauabschnitt A 100 durchgeführt
werden.
54010 Dienstleistungen 2.730.000 350.000 3.080.000 2.885.000 2.150.000 5.035.000
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 19

In 2022: + 350.000 Euro
In 2023: + 2.150.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 25:
In 2022 Erhöhung um 50.000 Euro auf 50.000 Euro,
In 2023 Erhöhung um 250.000 Euro auf 250.000 Euro,

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Neue Nr. 35:
„Erstellung eines Gutachtens zu Modellen zur Unterstützung ehrenamtlich Tätiger im ÖPNV“
In 2022/2023 je + 50.000 Euro
Neue Nr. 36:
„Erarbeitung eines Zielnetzes für den Ausbau der Straßenbahn bis 2050 auf der Basis des Konzepts des Bündnis „Pro Straßenbahn““
In 2022 + 50.000 Euro
In 2023 + 100.000 Euro
Neue Nr. 37:
„Übergreifende Verkehrsplanung im Nord-Ost-Raum“
In 2023 + 800.000 Euro
Neue Nr. 38:
„Organisationsgutachten zur Kontrolle von Mietfahrzeugen beim LABO im Rahmen der Fachaufsicht“
In 2023 + 100.000 Euro
Neue Nr. 39:
„Konzept zur Integration der BerlinTransport (BT) in die BVG“
In 2022/2023 je 50.000 Euro
Neue Nr. 40:
„Bürgerbeteiligung im Rahmen der Maßnahmen des Mobilitätsgesetzes sowie bei Maßnahmen des Parkraummanagements und der
Parkraumbewirtschaftung“
In 2022/2023 je 100.000 Euro
Neue Nr. 41:
"Umsetzung des Pilotprojekts einer reinen Güterstraßenbahn"
In 2022 + 50.000 Euro
In 2023 + 700.000 Euro
54045 Leistungen des innerstädtischen ÖPNV 989.737.000 10.000.000 999.737.000 745.704.000 11.000.000 756.704.000
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 20
In 2022: + 10.000.000 Euro
In 2023: + 11.000.000 Euro
Erläuterung:
Mehr in 2023 in Höhe von 1.000.000 Euro für die Integration der Seilbahn Kienberg in den ÖPNV.
Mehr in Höhe von 10.000.000 Euro jährlich aufgrund einer Ausweitung des Rufbus-Modells in den Außenbezirken.

54059 Leistungen zur Errichtung und den
Betrieb von Infrastruktur für die 2.200.000 --- 2.200.000 2.200.000 --- 2.200.000
Elektromobilität
Verpflichtungsermächtigungen 52.068.000 -50.000.000 2.068.000 51.992.000 -50.000.000 1.992.000
RNr. 0200 CL-1 lfd. Nr. 21
VE 2022 - 50.000.000 Euro
2023: - 25.000.000 Euro
2024: - 25.000.000 Euro
VE 2023 - 50.000.000 Euro
2024: - 25.000.000 Euro
2025: - 25.000.000 Euro
Die Sperrvermerke für die VE entfallen entsprechend und werden beim neuen Titel 83113 angebracht.
54080 Leistungen des Regionalbahnverkehrs 78.107.000 --- 78.107.000 94.175.000 --- 94.175.000
Verpflichtungsermächtigungen 237.552.000 29.301.000 266.853.000 62.037.000 --- 62.037.000

RNr. 0200 CL lfd. Nr. 22
VE 2022 + 29.301.000 Euro
2023 Erhöhung um 200.000 Euro auf 1.913.000 Euro
2024 Erhöhung um 200.000 Euro auf 2.167.000 Euro
2025 Erhöhung um 906.000 Euro auf 3.999.000 Euro
2026 Erhöhung um 1.225.000 Euro auf 7.309.000 Euro
2027 Erhöhung um 26.770.000 Euro auf 251.465.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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68235 Zuschuss an die Deutsche Bahn AG aus
Finanzierungsvereinbarungen für 20.533.000 800.000 21.333.000 35.419.000 1.000.000 36.419.000
Neubauvorhaben
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 23
In 2022: + 800.000 Euro
In 2023: + 1.000.000 Euro

Erläuterung:
Zu den bereits vereinbarten i2030-Projekten treten hinzu: Verlängerung S75 Sellheimbrücke und mittelfristig bis Schönerlinder Straße,
Planungsmittel Potsdamer Stammbahn inkl. Vorlaufbetrieb, Prignitz-Express, Verlängerung Siemensbahn über Gartenfeld hinaus,
Elektrifizierung und Ringschluss Südring (verbindliche Erläuterung).
68253 Zuschüsse an die BVG für die Planung
2.005.000 2.350.000 4.355.000 3.205.000 10.100.000 13.305.000
von Neubauvorhaben
Verpflichtungsermächtigungen 1.105.000 --- 1.105.000 1.590.000 37.000.000 38.590.000
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 24
In 2022: + 2.350.000 Euro
In 2023: + 10.100.000 Euro
VE 2023 + 37.000.000 Euro
2024: + 8.000.000 Euro
2025: + 14.000.000 Euro
2026: + 15.000.000 Euro
Erläuterung:
Für die Planung von U-Bahn Neubauprojekten (z.B. U3 und U7) werden im Jahr 2022 mindestens 500.000 Euro und im Jahr 2023 mindestens
6.000.000 Euro zusätzlich verwendet. Darüber hinaus stehen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 19.000.000 Euro in den folgenden
Jahresscheiben der Fälligkeit für diese U-Bahn Projekte zur Verfügung:
2024: 3.000.000 Euro, 2025: 8.000.000 Euro, 2026: 8.000.000 Euro (verbindliche Erläuterung).
Für die schnellere Planung von Straßenbahnprojekten werden im Jahr 2022 mindestens 1.850.000 Euro und im Jahr 2023 mindestens
4.100.000 Euro zusätzlich verwendet. Darüber hinaus stehen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 18.000.000 Euro in den folgenden
Jahresscheiben der Fälligkeit für die Straßenbahn zur Verfügung: 2024: 5.000.000 Euro, 2025: 6.000.000 Euro, 2026: 7.000.000 Euro
(verbindliche Erläuterung).
Haushaltsvermerke:
Sperrvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigungen sind im 2. Planjahr für die Straßenbahnplanung in Höhe von 6.000.000 Euro und für die U-Bahn in Höhe
von 10.000.000 Euro gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.
68353 Maßnahmen zur Förderung eines
1.500.000 --- 1.500.000 1.500.000 --- 1.500.000
öffentlichen Leihfahrradsystems
Verpflichtungsermächtigungen 1.500.000 -1.500.000 --- 1.500.000 --- 1.500.000
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 25
VE 2022 - 1.500.000 Euro
Sperrvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist bis zur Vorlage des Konzepts für das öffentliche Leihfahrradsystem ab 2024 gesperrt. Die
Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin.
68357 Förderung des Wirtschaftsverkehrs --- --- --- 1.500.000 1.500.000 3.000.000
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 26
In 2023: + 1.500.000 Euro
Erläuterung:
In 2023 sind 1.500.000 Euro für Maßnahmen zur Einrichtung von Liefer- und Ladezonen vorgesehen (verbindliche Erläuterung).

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
650.000 565.000 1.215.000 650.000 770.000 1.420.000
Zwecke im Inland
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 27
In 2022: + 565.000 Euro
In 2023: + 770.000 Euro
Titelerläuterung:
Mehr für die jährliche Durchführung eines „Tages des guten Lebens“ in vier Berliner Stadtquartieren
Mehr für die Fortführung des Parkletförderprogramms

72016 Verbesserung der Infrastruktur für den
5.000.000 200.000 5.200.000 6.000.000 1.250.000 7.250.000
Radverkehr
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 28
In 2022: + 200.000 Euro
In 2023: + 1.250.000 Euro
72020 Verbesserung der Infrastruktur für den
2.000.000 --- 2.000.000 2.000.000 1.000.000 3.000.000
Fußverkehr
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 29
In 2023: + 1.000.000 Euro
83113 Zuführung von Eigenkapital an die
--- --- --- --- --- ---
Berliner Stadtwerke
Verpflichtungsermächtigungen --- --- --- --- 50.000.000 50.000.000
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 30
VE 2023 + 50.000.000 Euro
2024: + 25.000.000 Euro
2025: + 25.000.000 Euro
Erläuterung:
Die VE dient der Absicherung einer Eigenkapitalzuführung an die Berliner Stadtwerke im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb
der Elektromobilität.
Sperrvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 50.000.000 Euro im 2. Planjahr ist gesperrt.
89102 Zuschüsse für Investitionen des
179.345.000 1.600.000 180.945.000 161.369.000 3.000.000 164.369.000
öffentlichen Personennahverkehrs
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 31
In 2022: + 1.600.000 Euro
In 2023: + 3.000.000 Euro
Zu 2. U-Bahn: Barrierefreier Ausbau von U-Bahnhöfen:
Landesanteil d) 2022: 27.900.000 Euro
Landesanteil e) 2023: 34.900.000 Euro
Zu. 4. Sonstige Maßnahmen: Mehrmittel für mehr Busbeschleunigung im Vorrangnetz:
Landesanteil d) 2022: 1.100.000 Euro
Landesanteil e) 2023: 2.500.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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89110 Vorbereitung und Durchführung von
Brückenbaumaßnahmen der Deutschen
6.000.000 --- 6.000.000 6.000.000 --- 6.000.000
Bahn AG und der
Wasserstraßenverwaltung
Verpflichtungsermächtigungen 30.000.000 26.514.000 56.514.000 30.000.000 14.734.000 44.734.000
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 32
VE 2022 + 26.514.000 Euro
2023 Erhöhung um 3.221.000 Euro auf 9.221.000 Euro
2024 Erhöhung um 6.419.000 Euro auf 12.419.000 Euro
2025 Erhöhung um 9.126.000 Euro auf 15.126.000 Euro
2026 Erhöhung um 6.939.000 Euro auf 12.939.000 Euro
2027 Erhöhung um 809.000 Euro auf 6.809.000 Euro
VE 2023 + 14.734.000 Euro
2024 Absenkung um 2.300.000 Euro auf 3.700.000 Euro
2025 Erhöhung um 1.276.000 Euro auf 7.276.000 Euro
2026 Erhöhung um 11.986.000 auf 17.986.000 Euro
2027 Erhöhung um 5.274.000 Euro auf 11.274.000 Euro
2028 Absenkung um 1.502.000 Euro auf 4.498.000 Euro
89211 Zuschuss für Investitionen zur
barrierefreien Querung der Spree am --- 50.000 50.000 --- 150.000 150.000
Spreetunnel (Friedrichshagen)
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 33
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 150.000 Euro
91916 Zuführung an die Rücklage
--- 29.500.000 29.500.000 --- 1.000 1.000
Verstärkungsmittel
RNr. 0200 CL-1 lfd. Nr. 34
In 2022: + 29.500.000 Euro
In 2023: + 1.000 Euro
Erläuterung:
Dieser Rücklage werden 29.500.000 Euro in 2022 zugeführt. Weitere Zuführungen an die Rücklage sind nur mit Zustimmung des
Hauptausschusses möglich (verbindliche Erläuterung).
91918 Zuführung an die Rücklage
Schienengebundener Verkehr und --- 71.000.000 71.000.000 --- 1.000 1.000
schienengebundener ÖPNV
RNr. 0200 CL-1 lfd. Nr. 35
In 2022: + 71.000.000 Euro
In 2023: + 1.000 Euro
Erläuterung:
Weitere Zuführungen an die Rücklage sind nur mit Zustimmung des Hauptausschusses möglich (verbindliche Erläuterung)
(vgl. auch Erläuterung zu 35918).
0740 Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität,
Verbraucher- und Klimaschutz - Tiefbau
-
51701 Bewirtschaftungsausgaben 24.900.000 -800.000 24.100.000 24.856.000 -1.150.000 23.706.000
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 9
In 2022: - 800.000 Euro
In 2023: - 1.150.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 7a:
In 2022 Absenkung um 800.000 Euro auf 5.787.000 Euro,
In 2023 Absenkung um 1.150.000 Euro auf 5.060.000 Euro,
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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52103 Unterhaltung baulicher Anlagen des
Wasserstraßenbaus und der 8.800.000 --- 8.800.000 9.000.000 --- 9.000.000
Wasserwirtschaft
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 10
Ergänzung der Erläuterung:

"Zur Gestaltung der Ufer im Rahmen einer Uferwegekonzeption (Beschlusses des Abgeordnetenhauses Drucksache 18/3883 zur Erstellung
eines Uferwegekonzeptes) und zur Erreichung der europaweit abgestimmten Bewirtschaftungsziele wie der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Mittel sollen auch für Sanierungen im Rahmen einer Uferwegekonzeption gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses Drucksache 18/3883
eingesetzt werden."
72014 Neubau von elektrischen
15.900.000 --- 15.900.000 15.900.000 -100.000 15.800.000
Straßenbeleuchtungsanlagen
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 11
In 2023: - 100.000 Euro
72332 Ausbau der Panke in Berlin Mitte und
1.000.000 --- 1.000.000 2.000.000 --- 2.000.000
Pankow (Phase II)
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 12
In 2022: - 200.000 Euro
In 2023: - 850.000 Euro
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 36

In 2022: + 200.000 Euro
In 2023. + 850.000 Euro
0750 Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität,
Verbraucher- und Klimaschutz -
Klimaschutz, Naturschutz und
Stadtgrün -
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
2.302.000 292.000 2.594.000 2.399.000 609.000 3.008.000
und Beamten
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 37
In 2022: + 292.000 Euro
In 2023: + 609.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2022/2023
+ 4,000 Stellen BesGr. A 12
+ 4,000 Stellen BesGr. A 13
+ 1,000 Stelle BesGr. A 15
42801 Entgelte der planmäßigen
6.040.000 224.000 6.264.000 6.101.000 597.000 6.698.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 38
In 2022: + 224.000 Euro
In 2023: + 597.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen
in 2022:
+ 1,000 Stellenanteile E12
+ 1,000 Stellenanteile E10
+ 4,000 Stellenanteile E13
in 2023
+ 2,000 Stellenanteile E12

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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52612 Uferwegekonzept --- --- --- --- 150.000 150.000

RNr. 0200 AY lfd. Nr. 13
In 2023: + 150.000 Euro
Titelerläuterung:
Die Mittel dienen der Erstellung eines Uferwegekonzeptes. Die Ufer sollen grundsätzlich öffentlich zugänglich sein und so naturnah wie
möglich gestaltet werden. Auch zur Erstellung von Leitlinien für Wasserlagen und einer Uferwegekarte.
54010 Dienstleistungen 2.000.000 --- 2.000.000 2.235.000 60.000 2.295.000

RNr. 0200 CL lfd. Nr. 39
In 2023: + 60.000 Euro

Neue Nr. 27: "Konzept zur Umsetzung einer Baumschule für klimaresiliente Bäume
54106 Umsetzung der Strategie
8.019.000 180.000 8.199.000 8.019.000 490.000 8.509.000
Stadtlandschaft
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 40
In 2022: + 180.000 Euro
In 2023: + 490.000 Euro
Zu Nr. 6:
In 2022 Erhöhung von 0 Euro auf 30.000 Euro
In 2023 Erhöhung von 0 Euro auf 90.000 Euro
Neue Nr. 8: "Umsetzung der Strategie Stadtlandschaft und Hofbegrünung"
In 2022: 0 Euro
In 2023: 100.000 Euro
Neue Nr. 9: "Umsetzung Charta Stadtgrün inkl. Handlungsprogramm"
In 2022: + 150.000 Euro
In 2023: + 300.000 Euro
54108 Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung
500.000 2.000.000 2.500.000 500.000 2.000.000 2.500.000
des Berliner Baumbestandes
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 41
In 2022/2023: jeweils + 2.000.000 Euro
68203 Zuschuss an die Grün Berlin GmbH 31.765.000 -470.000 31.295.000 33.374.000 -730.000 32.644.000
Verpflichtungsermächtigungen 56.084.000 -730.000 55.354.000 32.958.000 --- 32.958.000

RNr. 0200 AY lfd. Nr. 18
In 2022: - 470.000 Euro
In 2023: - 730.000 Euro
VE 2022: - 730.000 Euro
davon fällig in 2023 - 730.000 Euro

68282 Zuschüsse im Rahmen der Strategie
5.700.000 --- 5.700.000 5.080.000 --- 5.080.000
Stadtlandschaft
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 14
Erläuterung:
Anpassung Nr. 2 in
"Aktionsprogramm 1.000 grüne Dächer (inkl. Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Versickerung auf Privatgrundstücken)"

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68501 Zuschüsse an die Stiftung Naturschutz 5.345.000 300.000 5.645.000 5.400.000 500.000 5.900.000

RNr. 0200 AY lfd. Nr. 15
In 2022: + 150.000 Euro
In 2023: + 250.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 1:
In 2022 Erhöhung um 150.000 Euro auf 1.246.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 250.000 Euro auf 1.356.000 Euro
zu Nr. 8
Das Projekt "StadtNaturRanger" verbleibt langfristig bei der Stiftung Naturschutz Berlin.
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 42

In 2022: + 150.000 Euro
In 2023: + 250.000 Euro
Zu Nr. 7:
In 2022 Erhöhung um 150.000 Euro auf 204.000 Euro
In 2923 Erhöhung um 250.000 Euro auf 304.000 Euro
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
3.850.000 350.000 4.200.000 3.951.000 398.000 4.349.000
Zwecke im Inland
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 16
In 2022: + 330.000 Euro
In 2023: + 357.200 Euro (Ansatzänderung aufgrund von Rundungsvorschriften auf 358.000 Euro aufgerundet)
Erläuterung:
Zu Nr. 3
In 2022 Erhöhung um 40.000 Euro auf 210.000 Euro,
In 2023 Erhöhung um 80.000 Euro auf 253.000 Euro,
Zu Nr. 7
In 2022 Erhöhung um 55.000Euro auf 118.290 Euro,
In 2023 Erhöhung um 28.000 Euro auf 136.710 Euro,
Zu Nr. 13
In 2022 Erhöhung um 35.000 Euro auf 85.000 Euro,
In 2023 Erhöhung um 49.200 Euro auf 100.000 Euro,
Neue Nr. 17
In 2022/2023 je 50.000 Euro - Kinderlabor Curioso
Neue Nr. 18
In 2022/2023 je 50.000 Euro - Projekt "Nirgendwo" (Umwelt- und Naturbildungsarbeit)
Neue Nr. 19
In 2022/2023 je 50.000 Euro - Naturbildungsarbeit des Museums für Naturkunde
Neue Nr. 20
In 2022/2023 je 50.000 Euro - Naturbildungsarbeit des Botanischen Gartens

RNr. 0200 CL lfd. Nr. 43
In 2022. + 20.000 Euro
In 2023: + 40.000 Euro
Neue Nr. 17 "Bildung für Nachhaltige Entwicklung 2030"

In 2022. + 20.000 Euro
In 2023: + 40.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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89436 Zuschüsse an öffentliche Einrichtungen
für Investitionen im Rahmen des
Berliner Energie- und 3.251.000 --- 3.251.000 3.470.000 --- 3.470.000
Klimaschutzprogramms 2030 (BEK
2030)
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 17
In 2022: - 300.000 Euro
In 2023: - 500.000 Euro

RNr. 0200 CL lfd. Nr. 44
In 2022: + 300.000 Euro
In 2023. + 500.000 Euro
0751 Berliner Forsten

42801 Entgelte der planmäßigen
11.674.000 --- 11.674.000 11.791.000 400.000 12.191.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 45
In 2023: + 400.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen in 2023: + 7,000 Stellenanteile E8 TV Forst

52124 Unterhaltung der Forsten 2.353.000 250.000 2.603.000 2.404.000 500.000 2.904.000
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 19

In 2022: + 250.000 Euro
In 2023: + 500.000 Euro
54109 Mischwaldprogramm 1.200.000 400.000 1.600.000 1.000.000 1.150.000 2.150.000
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 20

In 2022: + 300.000 Euro
In 2023: + 500.000 Euro

RNr. 0200 CL lfd. Nr. 46
In 2022: + 100.000 Euro
In 2023: + 650.000 Euro
68458 Zuschüsse an Organisationen für die
1.400.000 110.000 1.510.000 1.400.000 160.000 1.560.000
Waldschularbeit
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 21
In 2022: + 110.000 Euro
In 2023: + 160.000 Euro

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
450.000 5.000 455.000 450.000 80.000 530.000
Zwecke im Inland
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 22
In 2022: + 5.000 Euro
In 2023: + 80.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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0770 Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität,
Verbraucher- und Klimaschutz -
Integratives Verkehrsmanagement -
52121 Maßnahmen zur Erhöhung der
3.200.000 500.000 3.700.000 3.200.000 1.000.000 4.200.000
Verkehrssicherheit
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 47
In 2022: + 500.000 Euro
In 2023: + 1.000.000 Euro
54022 Leistungen für Lichtsignalanlagen 18.500.000 500.000 19.000.000 24.873.000 1.300.000 26.173.000

RNr. 0200 CL lfd. Nr. 48
In 2022: + 500.000 Euro
In 2023: + 1.300.000 Euro
Erläuterung:
Mehr zur Unterstützung der Busbeschleunigung im Vorrangnetz.
Mehr zur Umsetzung von Maßnahmen der Unfallkommission sowie Umbau von Knotenpunkten.
72017 Neu- und Umbau von
Lichtsignalanlagen zur ÖPNV- 1.300.000 1.000.000 2.300.000 1.300.000 1.000.000 2.300.000
Beschleunigung
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 49
In 2022/2023: jeweils + 1.000.000 Euro

0780 Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität,
Verbraucher- und Klimaschutz -
Verbraucherschutz -
53101 Veröffentlichungen und
Dokumentationen im Rahmen der 9.000 60.000 69.000 9.000 100.000 109.000
Öffentlichkeitsarbeit
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 50
In 2022: + 60.000 Euro
In 2023: + 100.000 Euro

54010 Dienstleistungen 259.000 --- 259.000 429.000 -50.000 379.000
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 23

In 2023: - 50.000 Euro
Zu Nr. 8:
In 2023 Absenkung um 50.000 Euro auf 50.000 Euro
54068 Ausgaben für den Tierschutz 20.000 30.000 50.000 50.000 50.000 100.000

RNr. 0200 AY lfd. Nr. 24
In 2022: + 30.000 Euro
In 2023: + 50.000 Euro

68250 Zuschuss an das Landeslabor Berlin-
24.138.000 -200.000 23.938.000 25.013.000 -400.000 24.613.000
Brandenburg (LLBB)
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 25
In 2022: - 200.000 Euro
In 2023: - 400.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68304 Förderung der Tierzucht 333.000 --- 333.000 383.000 60.000 443.000

RNr. 0200 AY lfd. Nr. 30
In 2023: + 60.000 Euro
Zu Nr. 4a:
In 2023 Erhöhung um 60.000 Euro auf 60.000 Euro

68451 Zuschüsse für den Tierschutz 484.000 125.000 609.000 502.000 125.000 627.000
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 26

In 2022: + 100.000 Euro
In 2023: + 100.000 Euro

RNr. 0200 DK lfd. Nr. 1
In 2022/2023 jeweils + 25.000 Euro

Erläuterung:
In beiden Haushaltsjahren sind jeweils 25.000 € für die Hilfe von in Not geratenen/ hilfsbedürftigen Eichhörnchen, insbesondere auch zur
Unterstützung von Pflegestellen, Auffang- und Auswilderungsstationen vorgesehen.
68461 Förderung der Umsetzung der
1.879.000 300.000 2.179.000 1.885.000 650.000 2.535.000
Ernährungsstrategie
Verpflichtungsermächtigungen --- 1.885.000 1.885.000 --- 8.880.000 8.880.000
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 27
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 50.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Der letzte Satz der Titelerläuterung wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:
Darüber hinaus sollen weitere Projekte im Rahmen der Umsetzung der Ernährungsstrategie und für Lebensmittelpunkte (je 50.000 Euro in
2022 und 2023) gefördert werden.
RNr. 0200 CL lfd. Nr. 51

In 2022: + 250.000 Euro
In 2023: + 600.000 Euro
VE 2022: + 1.885.000 Euro
2023: + 1.885.000 Euro
VE 2023: + 8.880.000 Euro
2024: + 1.950.000 Euro
2025: + 2.050.000 Euro
2026: + 2.050.000 Euro
2027: + 1.419.000 Euro
2028: + 1.419.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68469 Zuschuss an die Verbraucherzentrale
2.118.000 30.000 2.148.000 2.218.000 83.000 2.301.000
Berlin e.V.
Verpflichtungsermächtigungen --- 2.218.000 2.218.000 --- 7.904.000 7.904.000
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 28
In 2022: + 30.000 Euro
In 2023: + 82.800 Euro
VE 2022: + 2.218.000 Euro
2023: 2.218.000 Euro
VE 2023. + 7.904.000 Euro
2024: 2.368.000 Euro
2025: 2.768.000 Euro
2026: 2.768.000 Euro
Sperrvermerk:
Die VE 2023 sind in Höhe von 7.904.000 Euro gesperrt bis zur Klärung der Kosten des neuen Standorts der Verbraucherzentrale im Ostteil
Berlins.
Die Aufhebung der Sperren bedarf der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses
68475 Förderung der Verbraucheraufklärung 200.000 475.000 675.000 201.000 931.000 1.132.000
RNr. 0200 AY lfd. Nr. 29
In 2022: + 125.000 Euro
In 2023: + 380.000 Euro
Neuer Spiegelstrich "Mobile Angebote im Osten der Stadt"
(2022: 75.000 Euro/ 2023: 100.000 Euro)

RNr. 0200 CL lfd. Nr. 52

In 2022: + 350.000 Euro
In 2023: + 551.000 Euro
Erläuterung:
Neuer Spiegelstrich:
Zielgruppenorientierter Verbraucherschutz für Energiesparberatung

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

08 Kultur und Europa

0800 Senatsverwaltung für Kultur und
Europa - Politisch-Administrativer
Bereich und Service -
97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 13
In 2022/2023 jeweils + 1.000 Euro

Erläuterung:
Vorsorge für erwartete höhere Ausgaben im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs
Russlands auf die Ukraine in den Fachkapiteln, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht hinreichend konkretisierbar auf die einzelnen
Ausgabezwecke und Fachkapitel aufgeteilt werden konnten.
Die Verstärkungsmittel sind zentral bei Kapitel 2931 Titel 97110 veranschlagt und können von der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung
nach Maßgabe des § 50 LHO als Verstärkungsmittel zu Kapitel 0800 Titel 97110 umgesetzt werden. Anschließend kann die für Kultur und
Europa zuständige Senatsverwaltung die Ansätze der sachlich in Betracht kommenden Titel in den Fachkapiteln nach Maßgabe des § 37
Absatz 6 LHO verstärken, um dort höhere Ausgaben zu leisten (verbindliche Erläuterung).
97203 Pauschale Minderausgaben --- -250.000 -250.000 --- -750.000 -750.000
RNr. 0200 DE lfd. Nr. 1

In 2022: - 250.000 Euro
In 2023: - 750.000 Euro
0810 Senatsverwaltung für Kultur und
Europa - Kultur -
33121 Zuweisungen des Bundes für
1.000 365.000 366.000 1.000 390.000 391.000
Baumaßnahmen
RNr. 0200 BF lfd. Nr. 1
In 2022: + 365.000 Euro
In 2023: + 390.000 Euro
42801 Entgelte der planmäßigen
7.253.000 87.000 7.340.000 7.466.000 177.000 7.643.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 DE lfd. Nr. 2
In 2022: + 87.000 Euro
In 2023: + 177.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2022/2023 + 1,000 Stellenanteile AT1 und + 1,000 Stellenanteile E11

54010 Dienstleistungen 1.408.000 100.000 1.508.000 288.000 200.000 488.000
RNr. 0200 DE lfd. Nr. 3

In 2022: + 100.000 Euro
In 2023. + 200.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
Mehr i.H.v. 100.000 Euro (2022) bzw. 200.000 Euro (2023) für den Aufbau eines Kulturkatasters.

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68119 Förderung von Künstlern/Künstlerinnen 2.920.000 787.000 3.707.000 3.604.000 787.000 4.391.000

RNr. 0200 BF lfd. Nr. 2
In 2022/2023 jeweils + 387.000 Euro
Zu Nr. 3
In 2022 Erhöhung um 387.000 Euro auf 1.112.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 387.000 Euro auf 1.716.000 Euro

RNr. 0200 DE lfd. Nr. 4
In 2022/2023 jeweils + 400.000 Euro

Zu Nr. 3
In 2022 Erhöhung um 400.000 Euro auf 1.125.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 400.000 Euro auf 1.729.000 Euro
68123 Ehrungen, Preise 530.000 -143.000 387.000 474.000 --- 474.000
RNr. 0200 BF lfd. Nr. 3

In 2022: - 143.000 Euro
Zu Nr. 10 "Bundeswettbewerb Gesang"
In 2022 Absenkung auf 0 Euro

68239 Zuschuss an die Stiftung Oper in Berlin 158.830.000 -642.000 158.188.000 161.271.000 -730.000 160.541.000
RNr. 0200 BF lfd. Nr. 8

In 2022: - 642.000 Euro
In 2023: - 730.000 Euro
68246 Zuschuss an das Maxim Gorki Theater 16.227.000 500.000 16.727.000 16.294.000 500.000 16.794.000
RNr. 0200 DE lfd. Nr. 11

In 2022/2023 jeweils + 500.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
Mehr i.H.v. 500.000 Euro ab 2022 für integrative Theaterprojekte.

68321 Zuschuss an die Schaubühne 20.280.000 400.000 20.680.000 20.403.000 400.000 20.803.000
RNr. 0200 DE lfd. Nr. 12

In 2022/2023 jeweils + 400.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
Mehr i.H.v. 400.000 Euro ab 2022 zum Ausgleich einer strukturellen Unterfinanzierung.
68329 Sonstige Zuschüsse an Bühnen und
1.903.000 250.000 2.153.000 1.946.000 285.000 2.231.000
Tanz
RNr. 0200 BF lfd. Nr. 9
In 2022/2023 jeweils + 250.000 Euro
Zu Nr. 2
In 2022 Erhöhung um 250.000 Euro auf 1.776.530 Euro
In 2023 Erhöhung um 250.000 Euro auf 1.820.000 Euro

RNr. 0200 DE lfd. Nr. 13
In 2023: + 35.000 Euro

Neue Nr. 4
Runder Tisch Tanz
In 2023 + 35.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68342 Zuschüsse zur Förderung von
4.536.000 100.000 4.636.000 4.564.000 100.000 4.664.000
Unterhaltungstheatern
RNr. 0200 BF lfd. Nr. 10
In 2022/2023 jeweils + 100.000 Euro
Zu Nr. 4:
In 2022/2023 Erhöhung von 0 Euro auf + 100.000 Euro
Der letzte Absatz der Erläuterung wird gestrichen.

68417 Zuschüsse im Rahmen des
2.840.000 220.000 3.060.000 2.840.000 270.000 3.110.000
Projektfonds Kulturelle Bildung
RNr. 0200 BF lfd. Nr. 4
In 2022/2023 jeweils + 150.000 Euro
Neufassung letzter Satz der Erläuterung:
"Im Ansatz enthalten sind Mittel i.H.v. 500.000 Euro für die Fortsetzung des Projekts Berlin Mondiale sowie i.H.v. 100.000 Euro für die
Fortsetzung des Projekts "Max Artists in Residence".

RNr. 0200 DE lfd. Nr. 5
In 2022: + 70.000 Euro
In 2023: + 120.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
Im Ansatz enthalten sind die Förderung des Kinderopernhauses i.H.v. 40.000 Euro (2022) bzw. 70.000 Euro (2023) sowie die Förderung der
Geräuschmusik i.H.v. 30.000 Euro (2022) bzw. 50.000 Euro (2023).
68568 Zuschuss an die Stiftung Zentral- und
31.335.000 --- 31.335.000 33.518.000 1.300.000 34.818.000
Landesbibliothek Berlin
RNr. 0200 DE lfd. Nr. 17
In 2023: + 1.300.000 Euro
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
39.269.000 150.000 39.419.000 32.996.000 475.000 33.471.000
Zwecke im Inland
RNr. 0200 BF lfd. Nr. 5
In 2022: - 100.000 Euro
In 2023: - 25.000 Euro
Zu Nr. 13 streichen
In 2022/2023 jeweils Absenkung um 100.000 Euro auf 0 Euro
Nr. 14 bis 20 werden zu Nr. 13 bis 19
Zu Nr. 16 (zuvor Nr. 17)
In 2023: Erhöhung um 75.000 Euro auf 195.000 Euro

RNr. 0200 DE lfd. Nr. 6
In 2022: + 250.000 Euro
In 2023. + 500.000 Euro
Zu Nr. 19
In 2022 Erhöhung um 100.000 Euro auf 10.620.000 Euro
Neue Nr. 21: "PINKDOT gGmbH"
In 2022: 0 Euro
In 2023: + 350.000 Euro
Neue Nr. 22: "Haus der Künstlerinnen/Künstler"
In 2022/2023 jeweils + 30.000 Euro
Neue Nr. 23: "Musethica"
In 2022/2023 jeweils + 120.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68573 Sonstige Zuschüsse an Museen 5.420.000 1.040.000 6.460.000 6.957.000 370.000 7.327.000

RNr. 0200 BF lfd. Nr. 12
In 2022/2023: jeweils + 210.000 Euro
Zu Nr. 5:
In 2022 Erhöhung um 170.000 Euro auf 730.240 Euro,
In 2023 Erhöhung um 170.000 Euro auf 730.740 Euro,
Neue Nr. 15: "Computerspielemuseum"
In 2022/2023 jeweils + 40.000 Euro

RNr. 0200 DE lfd. Nr. 14

In 2022: + 830.000 Euro
In 2023: + 160.000 Euro
Zu Nr. 5
In 2022 Erhöhung um 100.000 Euro auf 660.240 Euro
In 2023 Erhöhung um 100.000 Euro auf 660.740 Euro
Zu Nr. 14
In 2022 Erhöhung von 0 Euro auf 700.000 Euro
Neue Nr. 15: "Blindenmuseum"
In 2022: + 30.000 Euro
In 2023: + 60.000 Euro
68575 Sonstige Zuschüsse an Chöre und
2.047.000 150.000 2.197.000 2.047.000 200.000 2.247.000
Orchester
RNr. 0200 BF lfd. Nr. 13
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 100.000 Euro
Zu Nr. 2:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 50.000 Euro auf 805.580 Euro,
Zu Nr. 6:
In 2023 Erhöhung um 50.000 Euro auf 100.000 Euro,
RNr. 0200 DE lfd. Nr. 16

In 2022/2023 jeweils + 100.000 Euro
Zu Nr. 5
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 100.000 auf 300.000 Euro

68577 Sonstige Zuschüsse an Einrichtungen
8.348.000 538.000 8.886.000 9.783.000 330.000 10.113.000
der bildenden Kunst
RNr. 0200 BF lfd. Nr. 15
In 2022/2023: jeweils + 330.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 10:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 250.000 Euro auf 500.000 Euro,
Neue Nr. 13: "Bildungswerk des Berufsverbandes Bildender Künstler Berlins GmbH"
In 2022/2023 je + 80.000 Euro

RNr. 0200 DZ lfd. Nr. 1
In 2022: + 208.000 Euro
Zu Nr. 12:
In 2022 Erhöhung um 208.000 auf 678.420 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68578 Sonstige Zuschüsse an Einrichtungen
4.931.000 120.000 5.051.000 5.046.000 170.000 5.216.000
der Literatur
RNr. 0200 BF lfd. Nr. 16
In 2022/2023: jeweils + 70.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 6:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 70.000 Euro auf 270.000 Euro,
Zu Nr. 7: Umbenennung in
"Open Mike und Zebra Poetry Filmfestival"

RNr. 0200 DE lfd. Nr. 18
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 100.000 Euro
Zu Nr. 4
In 2022 Erhöhung um 50.000 Euro auf 895.010 Euro
In 2023 Erhöhung um 100.000 Euro auf 947.210 Euro
68588 Zuschuss an die Stiftung Stadtmuseum
26.305.000 100.000 26.405.000 27.512.000 --- 27.512.000
Berlin
RNr. 0200 DE lfd. Nr. 15
In 2022: + 100.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
Mehr in 2022 i.H.v. 100.000 Euro als Zuschuss für das Dekoloniale Denkzeichen am Global Village.

68610 Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten
12.780.000 220.000 13.000.000 13.126.000 220.000 13.346.000
freier Gruppen
RNr. 0200 BF lfd. Nr. 6
In 2022/2023 jeweils + 200.000 Euro
Zu Nr. 2 U-Musik
In 2022 Erhöhung um 100.000 Euro auf 926.030 Euro
In 2023 Erhöhung um 100.000 Euro auf 945.000 Euro
Zu Nr. 4 Ernste Musik
In 2022 Erhöhung um 100.000 Euro auf 1.380.300 Euro
In 2023 Erhöhung um 100.000 Euro auf 1.680.300 Euro
RNr. 0200 DE lfd. Nr. 7
In 2022/2023 jeweils + 20.000 Euro

Zu Nr. 3
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 20.000 Euro auf 7.728.700 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
zu Nr. 3: Darstellende Künste sind Mittel für die Förderung des Projektes Schönheit gegen Gewalt – Kiezoper Projekt Schöneberg Nord‘ mit
jeweils 20.000 Euro in beiden Jahren enthalten.
68611 Zuschüsse an Kinder-, Jugend- und
1.173.000 100.000 1.273.000 1.423.000 100.000 1.523.000
Puppentheater
RNr. 0200 BF lfd. Nr. 11
In 2022/2023 jeweils + 100.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
Abbau der „weißen Flecken“ bei den Kinder- und Jugendtheatern ab 2022 i. H. v. 100.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68615 Zuschuss an Serviceeinrichtungen zur
Bestandssicherung von Arbeitsräumen 15.928.000 3.000.000 18.928.000 17.812.000 3.000.000 20.812.000
für Künstlerinnen und Künstler
RNr. 0200 DE lfd. Nr. 8
In 2022/2023 jeweils + 3.000.000 Euro

68618 Zuschüsse an die Musicboard Berlin
3.499.000 -288.000 3.211.000 3.499.000 -288.000 3.211.000
GmbH
RNr. 0200 BF lfd. Nr. 14
In 2022/2023: jeweils - 288.000 Euro
68621 Zuschüsse für bezirksübergreifende
16.398.000 -309.000 16.089.000 9.184.000 -464.000 8.720.000
kulturelle Aktivitäten
RNr. 0200 BF lfd. Nr. 7
In 2022: - 309.000 Euro
In 2023: - 464.000 Euro
Zu Nr. 3
In 2022 Erhöhung um 100.000 Euro auf 1.283.210 Euro
In 2023 Erhöhung um 100.000 Euro auf 1.285.410 Euro
Zu Nr. 8
In 2022 Absenkung von 172.350 Euro auf 0 Euro
In 2023 Absenkung von 327.650 Euro auf 0 Euro
Neue Nr. 9 "Prime Time Theater"
In 2022/2023 jeweils + 150.000 Euro
68638 Förderung von Wirtschaftsfreiheit und
500.000 600.000 1.100.000 615.000 600.000 1.215.000
kultureller Freiheit
RNr. 0200 DE lfd. Nr. 9
In 2022/2023 jeweils + 600.000 Euro
89122 Zuschüsse zur Modernisierung von
2.500.000 7.000.000 9.500.000 1.800.000 7.000.000 8.800.000
Immobilien mit kultureller Nutzung
RNr. 0200 DE lfd. Nr. 10
In 2022/2023 jeweils + 7.000.000 Euro

0820 Leistungen an die Kirchen, Religions-
und Weltanschauungsgemeinschaften
68444 Zuschüsse für kulturelle Betreuung 2.139.000 105.000 2.244.000 3.394.000 140.000 3.534.000

RNr. 0200 DE lfd. Nr. 19
In 2022: + 105.000 Euro
In 2023: + 140.000 Euro
Zu Nr. 19
In 2022 Erhöhung um 35.000 Euro auf 85.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 70.000 Euro auf 120.000 Euro
Zu Nr. 22
In 2022 Erhöhung von 0 Euro 70.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 70.000 Euro auf 140.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

0830 Senatsverwaltung für Kultur und
Europa - Europa -
53103 Empfänge, Feierlichkeiten 127.000 30.000 157.000 166.000 --- 166.000

RNr. 0200 DE lfd. Nr. 20
In 2022: + 30.000 Euro

68535 Zuschüsse im Rahmen der
223.000 40.000 263.000 493.000 40.000 533.000
europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit
RNr. 0200 DE lfd. Nr. 21
In 2022/2023 jeweils + 40.000 Euro
Erläuterung:
Zuschuss für den Europa-Union Berlin e. V. i.H.v. 40.000 Euro in beiden Jahren
0841 Landesdenkmalamt

42801 Entgelte der planmäßigen
3.257.000 --- 3.257.000 3.371.000 91.000 3.462.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 DE lfd. Nr. 22
In 2023: + 91.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen in 2023: + 1,000 Stellenanteile E15

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

09 Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung
0900 Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Gesundheit, Pflege und Gleichstellung -
Politisch-Administrativer Bereich und
Service -
42801 Entgelte der planmäßigen
5.036.000 --- 5.036.000 5.225.000 -69.000 5.156.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 BN lfd. Nr. 1
In 2023: - 69.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen in 2023: - 1,000 Stellenanteile E11 (Teilplan A)
97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 14
In 202272023 jeweils + 1.000 Euro

Erläuterung:
Vorsorge für erwartete höhere Ausgaben im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs
Russlands auf die Ukraine in den Fachkapiteln, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht hinreichend konkretisierbar auf die einzelnen
Ausgabezwecke und Fachkapitel aufgeteilt werden konnten.
Die Verstärkungsmittel sind zentral bei Kapitel 2931 Titel 97110 veranschlagt und können von der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung
nach Maßgabe des § 50 LHO als Verstärkungsmittel zu Kapitel 0900 Titel 97110 umgesetzt werden. Anschließend kann die für Wissenschaft,
Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zuständige Senatsverwaltung die Ansätze der sachlich in Betracht kommenden Titel in den
Fachkapiteln nach Maßgabe des § 37 Absatz 6 LHO verstärken, um dort höhere Ausgaben zu leisten (verbindliche Erläuterung).
97203 Pauschale Minderausgaben --- -700.000 -700.000 --- -2.650.000 -2.650.000
RNr. 0200 DF-1 lfd. Nr. 1
In 2022: - 700.000 Euro
In 2023: - 2.650.000 Euro
Streichung des Wegfallvermerks:
"Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg“
0910 Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Gesundheit, Pflege und Gleichstellung -
Wissenschaft -
68413 Zuschuss an das Studierendenwerk 17.000.000 --- 17.000.000 17.000.000 282.000 17.282.000
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 2
In 2023: + 282.000 Euro

Verbindliche Erläuterung:
Die Mittel dienen der Stärkung der psychologischen Beratung des Studierendenwerks (verbindliche Erläuterung).
68485 Sozialfonds für Studierende beim
--- 300.000 300.000 --- --- ---
Studierendenwerk
RNr. 0200 EA lfd. Nr. 1
In 2022: + 300.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
Einrichtung eines temporären Sozialfonds für Studierende, um eine Erstausstattung (inkl. digitaler Geräte) für das Studium zur Verfügung zu
stellen.
Übertragbarkeitsvermerk:
Die Mittel sind übertragbar
68510 Zuschuss Projektförderung Einstein
23.150.000 --- 23.150.000 17.717.000 1.500.000 19.217.000
Stiftung Berlin
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 3
In 2023: + 1.500.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68520 Zuschüsse an Universitäten 925.252.000 3.500.000 928.752.000 957.636.000 3.500.000 961.136.000

RNr. 0200 DF lfd. Nr. 4
In 2022/2023 jeweils + 3.500.000 Euro
Erläuterung:
Die Mehrmittel i.H.v. 3,5 Mio. Euro in 2022 und 2023 werden den Hochschulen als Überbrückungsfinanzierung bis zum Abschluss der
Hochschulverträge nach bestehendem Schlüssel zur Verfügung gestellt.
68521 Qualitäts- und Innovationsoffensive an
Hochschulen - Fördermittel zur
4.860.000 --- 4.860.000 860.000 --- 860.000
Umsetzung des Zukunftsvertrags
Studium und Lehre stärken
RNr. 0200 BN lfd. Nr. 2
Änderung verbindliche Erläuterung (Neufassung des letzten Absatzes):
"Vom Ansatz werden im Jahr 2022 und im Jahr 2023 bis zu 150.000 € zur Unterstützung der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten der
Berliner Hochschulen und Uniklinika des Landes Berlin (LaKoF) sowie der Arbeitsgemeinschaft der Frauen- und Geschlechterforschung
Berliner Hochschulen (afg) eingesetzt (verbindliche Erläuterung).“
68534 Zuschuss an "Charité-
235.452.000 3.000.000 238.452.000 243.693.000 3.000.000 246.693.000
Universitätsmedizin Berlin"
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 5
In 2022/2023 jeweils + 3.000.000 Euro
68543 Zuschüsse an Fachhochschulen 224.064.000 3.600.000 227.664.000 231.906.000 4.000.000 235.906.000
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 6

In 2022: + 3.600.000 Euro
In 2023: + 4.000.000 Euro
Erläuterung:
Die Mehrmittel i.H.v. 3 Mio. Euro in 2022 und 2023 werden den Hochschulen als Überbrückungsfinanzierung bis zum Abschluss der
Hochschulverträge nach bestehendem Schlüssel zur Verfügung gestellt.
Duales Studium im Sozialbereich:
Um den dringend notwendigen weiteren Ausbau der Studienplatzkapazitäten im Bereich der Sozialen Arbeit in Berlin voranzubringen,
unterstützen wir die Gründung der Humanistischen Hochschule in dem der Aufbau des dualen Studiums, unter Berücksichtigung der
Eigenleistungen des Trägers gefördert wird. (verbindliche Erläuterung)
68555 Zuschuss an das Zentrum für
10.430.000 260.000 10.690.000 10.430.000 260.000 10.690.000
Informationstechnik
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 7
In 2022/2023 jeweils + 260.000 Euro
68561 Berlin School of Public Health 250.000 240.000 490.000 250.000 280.000 530.000
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 8

In 2022: + 240.000 Euro
In 2023: + 280.000 Euro
68562 Zuschüsse an Kunsthochschulen 108.559.000 3.000.000 111.559.000 112.359.000 3.000.000 115.359.000
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 9

In 2022/2023 jeweils + 3.000.000 Euro
Die Mehrmittel i.H.v. 3 Mio. Euro in 2022 und 2023 werden den Hochschulen als Überbrückungsfinanzierung bis zum Abschluss der
Hochschulverträge nach bestehendem Schlüssel zur Verfügung gestellt.

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
11.001.000 400.000 11.401.000 12.538.000 22.144.000 34.682.000
Zwecke im Inland
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 10
In 2022: + 400.000 Euro
In 2023: + 22.144.000 Euro
Zu Nr. 4:
In 2023 Erhöhung um 4.100.000 Euro auf 4.100.000 Euro,
Zu Nr. 10:
In 2023 Erhöhung von 0 Euro auf 1.000.000 Euro
Neu Nr. 12: "Open-Access-Büros der Berliner Hochschulen"
In 2022: 0 Euro
In 2023: + 94.000 Euro
Erläuterung:
Der Aufwuchs i.H.v 94.000 € in 2023 dient der Zwischenfinanzierung der Aufstockung der zwei halben Stellen des OA-Büros auf zwei volle
Stellen (verbindliche Erläuterung).
Neue Nr. 13: Programm "Beste Lehrkräftebildung für Berlin"
In 2022: 0 Euro
In 2023: + 6.550.000 Euro
Sperrvermerk:
Die Ausgaben 2023 in Höhe von 6.550.000 Euro zur Fortsetzung des Programms "Beste Lehrkräftebildung für Berlin" sind bis zur Vorlage
eines Senatskonzepts gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.
Neue Nr.14: "Lehrkräftebildung an den Berliner Universitäten"
In 2022: 0 Euro
In 2023: + 10.000.000 Euro
Sperrvermerk:
Die Ausgaben 2023 in Höhe von 10.000.000 Euro sind gesperrt, bis der Senat ein Konzept zur Verwendung der Mittel für Maßnahmen zur
Erhöhung der Anzahl an Studienabsolventinnen und -absolventen in Lehramtsstudiengängen und qualitativen Verbesserungen des
Lehramtsstudiums vorgelegt hat.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.
Neue Nr. 15: "Multikohortenstudie zur Lehrkräftebildung"
In 2022/2023 jeweils + 400.000 Euro
Sperrvermerk:
Die Ausgaben 2022/2023 jeweils in Höhe von 400.000 Euro sind bis zur Vorlage eines Konzeptes für eine Multikohortenstudie gesperrt. Die
Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.
89476 Charité, Neubau Universitäres
Herzzentrum der Charité inkl. Zentraler --- 10.000.000 10.000.000 18.000.000 --- 18.000.000
Notaufnahme, CVK
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 11
In 2022: + 10.000.000 Euro
0920 Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Gesundheit, Pflege und Gleichstellung -
Gesundheit -
23190 Zweckgebundene Einnahmen vom
150.000 --- 150.000 150.000 --- 150.000
Bund für konsumtive Zwecke
RNr. 0200 BN lfd. Nr. 3
In 2022: - 50.000 Euro
In 2023: - 150.000 Euro

RNr. 0200 DF-1 lfd. Nr. 33
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 150.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

42801 Entgelte der planmäßigen
7.125.000 156.000 7.281.000 7.284.000 158.000 7.442.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 12
In 2022: + 156.000 Euro
In 2023: + 158.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2022/2023: + 2,000 Stellenanteile E13
54010 Dienstleistungen 7.177.000 -80.000 7.097.000 1.237.000 -80.000 1.157.000

RNr. 0200 BN lfd. Nr. 4
In 2022/2023 jeweils - 80.000 Euro

Zu Nr. 17
In 2022/2023 jeweils Absenkung von 80.000 Euro auf 0 Euro
54053 Veranstaltungen 155.000 -100.000 55.000 58.000 --- 58.000

RNr. 0200 BN lfd. Nr. 5
In 2022: - 100.000 Euro

Zu Nr. 13
In 2022 Absenkung von 100.000 Euro auf 0 Euro
68336 Zuschüsse nach dem LKG an
Krankenhäuser nichtöffentlicher Träger
1.726.000 -120.000 1.606.000 1.720.000 -270.000 1.450.000
-Nutzungsentgelte und Lasten aus
Investitionsdarlehen-
RNr. 0200 BN lfd. Nr. 10
In 2022: - 120.000 Euro
In 2023: - 270.000 Euro
Zu Nr. 1:
In 2022 Absenkung um 120.000 Euro auf 1.606.000 Euro
In 2023 Absenkung um 270.000 Euro auf 1.450.000 Euro
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
17.500.000 36.000 17.536.000 17.880.000 903.000 18.783.000
Einrichtungen
RNr. 0200 BN lfd. Nr. 6
In 2022: - 14.000 Euro
In 2023: + 753.000 Euro
Zu Nr. 9
In 2022 Absenkung von 50.000 Euro auf 100.000 Euro
In 2023 Absenkung von 150.000 Euro auf 0 Euro
Zu Nr. 13
In 2023 Erhöhung um 27.000 Euro auf 1.067.000 Euro
Zu Nr. 15
In 2023 Erhöhung um 270.000 Euro auf 420.000 Euro
Zu Nr. 22
In 2023 Erhöhung um 600.000 Euro auf 1.200.000 Euro
Zu Nr. 23
In 2022 Erhöhung um 30.000 Euro auf 180.000 Euro
Neue Nr. 25 "Berliner Archiv für Sozialpsychiatrie (BAS)"
In 2022/2023 jeweils + 6.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

RNr. 0200 DF-1 lfd. Nr. 34
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 150.000 Euro
Zu Nr. 9
in 2022/2023 jeweils + 150.000 Euro

68431 Zuschüsse für integrierte
Förderprogramme aus dem
35.636.000 1.114.000 36.750.000 35.713.000 1.597.000 37.310.000
Rahmenfördervertrag mit den
Wohlfahrtsverbänden
RNr. 0200 BN lfd. Nr. 7
In 2022: + 564.000 Euro
In 2023: + 597.000 Euro
Verbindliche Erläuterungen:
Vom Ansatz werden im Jahr 2022 und im Jahr 2023 zusätzlich 80.000 p.a. für das Modellprojekt Traumanetzwerk (Träger: SIGNAL e.V.)
eingesetzt (verbindliche Erläuterung).
Vom Ansatz werden im Jahr 2022 34.000 Euro und im Jahr 2023 67.000 Euro zusätzlich für Mann-O-Meter für einen zusätzlichen Testtag
(18.000 Euro in 2022, 36.000 Euro in 2023) und für Beratung zum Thema Chemsex (16.000 Euro in 2022, 31.000 Euro in 2023) eingesetzt
(verbindliche Erläuterung).
Vom Ansatz werden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils zusätzlich 120.000 Euro zur Unterstützung der Online-Suizidprävention von
U25jährigen eingesetzt (verbindliche Erläuterung).
Vom Ansatz werden im Jahr 2022 150.000 Euro und im Jahr 2023 50.000 Euro zur Unterstützung des Familienplanungszentrums BALANCE
eingesetzt (verbindliche Erläuterung).
Vom Ansatz werden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils 180.000 Euro zur kostenfreien Behandlung von Menschen ohne
Krankenversicherung durch das Projekt open.med. eingesetzt (verbindliche Erläuterung).
Erhöhung des Titelansatzes in 2023 um 100.000 Euro zur Finanzierung der Erweiterung von Drogenkonsumräumen (verbindliche
Erläuterung).
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 13
In 2022: + 550.000 Euro
In 2023. + 1.000.000 Euro
Erläuterung:
Mehrbedarf zur Erweiterung und Ausbau der Drogenkonsumräume.

68450 Förderung der Berufsausbildung 750.000 2.750.000 3.500.000 2.250.000 1.750.000 4.000.000
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 14

In 2022: + 2.750.000 Euro
In 2023: + 1.750.000 Euro
68490 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
Einrichtungen aus zweckgebundenen 460.000 --- 460.000 460.000 --- 460.000
Einnahmen
RNr. 0200 BN lfd. Nr. 8
In 2022: - 50.000 Euro
In 2023: - 150.000 Euro

RNr. 0200 DF -1 lfd. Nr. 35

In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 150.000 Euro
zu Nr. 2
In 2022/2023 jeweils + 150.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68550 Zuschuss an die Charité für
3.267.000 100.000 3.367.000 3.312.000 150.000 3.462.000
gesundheitliche Aufgaben
RNr. 0200 DF fd. Nr. 15
In 2022: + 100.000 Euro
In 2023: + 150.000 Euro
Neu Nr. 4: "Projekt: Klimawandel und Gesundheit – Interdisziplinäre Weiterentwicklung eines baulichen Gesundheitsschutzes"
In 2022: + 100.000 Euro
In 2023: + 150.000 Euro

89102 Investitionspauschale für die Vivantes
47.330.000 7.000.000 54.330.000 49.587.000 2.500.000 52.087.000
Netzwerk für Gesundheit GmbH
Verpflichtungsermächtigungen --- 30.141.000 30.141.000 --- 45.159.000 45.159.000
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 16
In 2022: + 7.000.000 Euro
In 2023: + 2.500.000 Euro
VE 2022: + 30.141.000 Euro
2023: + 1.508.000 Euro
2024: + 1.508.000 Euro
2025: + 1.508.000 Euro
2026: + 1.508.000 Euro
2027 ff.: 24.109.000 Euro
VE 2023: + 45.159.000 Euro
2024: + 2.258.000 Euro
2025: + 2.258.000 Euro
2026: + 2.258.000 Euro
2027: + 2.258.000 Euro
2028 ff.: + 36.127.000 Euro
Ersetzung der Titelerläuterung:
Erhöhung der Pauschale Fördermittel gemäß §§ 10 und 11 Landeskrankenhausgesetz (LKG) für Investitionskosten. Die
Verpflichtungsermächtigungen in 2022 i. H. v. 30.141.000 € und in 2023 i. H. v. 45.159.000 € sind für den Erlass von Bewilligungsbescheiden
an die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH mit einer Geltungsdauer von 20 Jahren vorgesehen, um eine langfristige
Finanzierungssicherheit – insbesondere für Förderzwecke gem. § 10 Absatz 1 LKG in Verbindung mit § 2 Nr. 3b KHG (Zinsen, Tilgung und
Verwaltungskosten von Darlehen zur Finanzierung von Investitionskosten) – zu erreichen.
89145 Zuschuss an die Grün Berlin GmbH für
1.000.000 -250.000 750.000 1.000.000 -1.000.000 ---
Investitionen
Verpflichtungsermächtigungen 1.000.000 -1.000.000 --- --- --- ---
RNr. 0200 BN lfd. Nr. 9
In 2022: - 250.000 Euro
In 2023: - 1.000.000 Euro
VE 2022 - 1.000.000 Euro
89218 Investitionspauschale für
100.441.000 14.000.000 114.441.000 105.233.000 5.000.000 110.233.000
Krankenhäuser nichtöffentlicher Träger
Verpflichtungsermächtigungen --- 63.961.000 63.961.000 --- 95.830.000 95.830.000
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 17
In 2022: + 14.000.000 Euro
In 2023: + 5.000.000 Euro
VE 2022: + 63.961.000 Euro
2023: + 3.199.000 Euro
2024: + 3.199.000 Euro
2025: + 3.199.000 Euro
2026: + 3.199.000 Euro
2027ff: + 51.165.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

VE 2023: + 95.830.000 Euro
2024: + 4.792.000 Euro
2025: + 4.792.000 Euro
2026: + 4.792.000 Euro
2027: + 4.792.000 Euro
2028 ff.: + 76.662.000 Euro
Ersetzung der Titelerläuterung:
Die Verpflichtungsermächtigungen in 2022 i. H. v. 63.961.000 Euro und in 2023 i. H. v. 95.830.000 Euro sind für den Erlass von
Bewilligungsbescheiden an die Krankenhäuser der nichtöffentlichen Träger mit einer Geltungsdauer von 20 Jahren vorgesehen, um eine
langfristige Finanzierungssicherheit – insbesondere für Förderzwecke gem. § 10 Absatz 1 LKG in Verbindung mit § 2 Nr. 3b KHG (Zinsen,
Tilgung und Verwaltungskosten von Darlehen zur Finanzierung von Investitionskosten) – zu erreichen.“
89361 Green Hospital Programm --- 900.000 900.000 --- 9.850.000 9.850.000
Verpflichtungsermächtigungen --- --- --- --- 20.000.000 20.000.000
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 18
In 2022 + 900.000 Euro
In 2023 + 9.850.000 Euro
VE 2023 +20.000.000 Euro
davon für
2024: +10.000.000 Euro
2025: + 10.000.000 Euro
Sperrvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigungen in 2023 sind gesperrt bis zur Vorlage eines Konzepts. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Zustimmung
des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.
0930 Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Gesundheit, Pflege und Gleichstellung -
Pflege -
42801 Entgelte der planmäßigen
2.781.000 --- 2.781.000 2.813.000 70.000 2.883.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 BN lfd. Nr. 11
In 2023: + 70.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen in 2023: + 1,000 Stelle E11 (Teilplan A) in 2023
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen
156.000 58.000 214.000 159.000 59.000 218.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 19
In 2022: + 58.000 Euro
In 2023: + 59.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2022/2023: + 1,000 Stellenanteile E9
54010 Dienstleistungen 2.109.000 50.000 2.159.000 1.894.000 250.000 2.144.000
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 20

In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 250.000 Euro
Neue Nr. 12: "Gutes Leben im Alter Gesetz"
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 250.000 Euro

68148 Zuschüsse für einkommensorientierte
--- 300.000 300.000 --- 600.000 600.000
Förderung
RNr. 0200 BN lfd. Nr. 12
In 2022: + 300.000 Euro
In 2023: + 600.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
4.873.000 135.000 5.008.000 5.883.000 215.000 6.098.000
Einrichtungen
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 21
In 2022: + 135.000 Euro
In 2023: + 215.000 Euro
Zu Nr. 4:
In 2022 Erhöhung um 100.000 Euro auf 320.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 180.000 Euro auf 410.000 Euro
Zu Nr. 8
In 2022/2023 Erhöhung um jeweils + 35.000 Euro auf 185.000 Euro
68418 Zuschüsse an freie Träger für
besondere Projekte der beruflichen 1.552.000 -300.000 1.252.000 12.411.000 -600.000 11.811.000
Qualifizierung
RNr. 0200 BN lfd. Nr. 13
In 2022: - 300.000 Euro
In 2023: - 600.000 Euro
68450 Förderung der Berufsausbildung 2.629.000 764.000 3.393.000 3.534.000 864.000 4.398.000

RNr. 0200 DF lfd. Nr. 22
In 2022: + 764.000 Euro
In 2023: + 864.000 Euro

Titel ist bereits existent, deshalb Korrektur der Titelbezeichnung aus dem Antrag ("Vergütung in der Wissenschaftlichen Pflegeausbildung");
neuer Titel kann nicht gebildet werden, da keine Nr. mehr frei in der Gruppe, also neuen Teilansatz innerhalb 68450 bilden.
0940 Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Gesundheit, Pflege und Gleichstellung -
Forschung -
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen
1.000 --- 1.000 1.000 85.000 86.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 23
In 2023: + 85.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen in 2023: + 1,000 Stellenanteile E13
68314 Förderung von zukunftsorientierten
490.000 --- 490.000 1.400.000 --- 1.400.000
Entwicklungsmaßnahmen
Verpflichtungsermächtigungen --- 900.000 900.000 --- --- ---
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 24
VE 2022: + 900.000 Euro
2023: + 300.000 Euro
2024: + 300.000 Euro
2025: + 300.000 Euro
68515 Förderung der Vorlaufforschung in der
500.000 --- 500.000 500.000 --- 500.000
angewandten Forschung
Verpflichtungsermächtigungen --- 1.500.000 1.500.000 --- --- ---
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 25
VE 2022: + 1.500.000 Euro
2023: + 500.000 Euro
2024: + 500.000 Euro
2025: + 500.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68516 Zuschuss zur gezielten
2.600.000 1.800.000 4.400.000 2.430.000 1.800.000 4.230.000
Forschungsförderung
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 26
In 2022/2023 jeweils + 1.800.000 Euro
Zu Nr. 6
Erhöhung um 1.270.000 Euro auf 2.400.000 Euro
Erhöhung um 1.350.000 Euro auf 2.310.000 Euro
Zu Nr. 7
Erhöhung um 530.000 Euro auf 980.000 Euro
Erhöhung um 450.000 Euro auf 900.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung zu Nr. 7:
Die Mittel zu Nr. 7 sind komplementär zum Förderprogramm „Wissen für Berlin“ für die Etablierung einer strategischen Förderung „sozial-
ökologischer Stadtentwicklung Berlin“ im Rahmen eines Forschungsverbundes. Dabei sind die Themencluster Wohnen und soziale Inklusion,
Gesundheit, Energie und Klima, Digitalisierung, Nachhaltiges Wirtschaften sowie Mobilität prioritär.
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
5.927.000 1.128.000 7.055.000 5.785.000 1.300.000 7.085.000
Zwecke im Inland
RNr. 0200 BN lfd. Nr. 14
In 2022: + 500.000 Euro
In 2023: + 1.000.000 Euro
Zu Nr. 1:
In 2022 Erhöhung um 500.000 Euro auf 3.372.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 1.000.000 Euro auf 3.700.000 Euro
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 27
In 2022: + 628.000 Euro
In 2023: + 300.000 Euro
Zu Nr. 1:
In 2022: Erhöhung um 628.000 Euro auf 3.500.000 Euro
In 2023: Erhöhung um 300.000 Euro auf 3.000.000 Euro
68647 Einwerbung von Forschungsvorhaben
und -verbünden (Kofinanzierung, 500.000 500.000 1.000.000 1.500.000 --- 1.500.000
Vorbereitungsmittel)
RNr. 0200 BN lfd. Nr. 15

In 2022: - 500.000 Euro
In 2023: - 1.000.000 Euro

RNr. 0200 DF lfd. Nr. 28
In 2022/2023 jeweils + 1.000.000 Euro

89461 Zuschuss an das Leibniz-Institut für
Evolutions- und
Biodiversitätsforschung (MfN) zur 19.120.000 --- 19.120.000 19.120.000 -85.000 19.035.000
Herrichtung des Nordflügels und
Campus MfN
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 29
In 2023: - 85.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

0950 Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Gesundheit, Pflege und Gleichstellung -
Frauen und Gleichstellung -
53101 Veröffentlichungen und
Dokumentationen im Rahmen der 27.800 150.000 177.800 27.800 300.000 327.800
Öffentlichkeitsarbeit
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 30
In 2022: + 150.000 Euro
In 2023: + 300.000 Euro
Erläuterung:
Mehr für Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung der Istanbul Konvention.

54010 Dienstleistungen 1.162.000 -75.000 1.087.000 1.162.000 -75.000 1.087.000
RNr. 0200 BN lfd. Nr. 16

In 2022/2023 jeweils - 75.000 Euro
Anpassung der Tabelle, Nr. 3:
In 2022/2023 jeweils Absenkung um 75.000 Euro auf 75.000 Euro

68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
22.759.000 1.092.000 23.851.000 23.381.000 1.670.000 25.051.000
Einrichtungen
RNr. 0200 BN lfd. Nr. 17
In 2023: - 450.000 Euro
Zu Nr. 57:
"50.000 Euro werden jährlich für die Community-basierte Arbeit der Change Agents verwandt (verbindliche Erläuterung)"
Zu Nr. 60:
In 2023: Absenkung um 450.000 Euro auf 0 Euro
Der Teilansatz entfällt.
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 31

In 2022: + 1.091.500 Euro (Rundung auf 1.092.000 Euro)
In 2023: + 2.120.000 Euro
Zu Nr. 26:
In 2023 Erhöhung um 250.000 Euro auf 3.341.160 Euro
Zu Nr. 27:
In 2022 Erhöhung um 130.583 Euro auf 400.273 Euro (Rundung auf 400.280 Euro)
In 2023 Erhöhung um 178.166 Euro auf 447.856 Euro (Rundung auf 447.860 Euro)
Zu Nr. 29:
In 2022 Erhöhung um 52.583 Euro auf 408.623 Euro (Rundung auf 408.630 Euro)
In 2023 Erhöhung um 100.166 Euro auf 456.206 Euro (Rundung auf 456.210 Euro)
Zu Nr. 30:
In 2022 Erhöhung um 52.583 Euro auf 445.613 Euro (Rundung auf 445.620 Euro)
In 2023 Erhöhung um 100.166 Euro auf 493.196 Euro (Rundung auf 493.200 Euro)
Zu Nr. 31:
In 2022 Erhöhung um 65.083 Euro auf 407.393 Euro (Rundung auf 407.400 Euro)
In 2023 Erhöhung um 125.166 Euro auf 467.476 Euro (Rundung auf 467.480 Euro)
Zu Nr. 32:
In 2022 Erhöhung um 52.583 Euro auf 400.033 Euro (Rundung auf 400.040 Euro)
In 2023 Erhöhung um 100.166 Euro auf 447.616 Euro (Rundung auf 447.620 Euro)
Zu Nr. 35:
In 2022 Erhöhung um 232.500 Euro auf 2.135.020 Euro
In 2023 Erhöhung um 465.000 Euro auf 2.367.520 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Zu Nr. 38
In 2022 Erhöhung um 47.585 Euro auf 606.785 Euro (Rundung auf 606.790 Euro)
In 2023 Erhöhung um 95.170 Euro auf 654.370 Euro
Zu Nr. 42:
In 2022 Erhöhung um 5.000 Euro auf 110.060 Euro
In 2023 Erhöhung um 17.000 Euro auf 122.060 Euro
Zu Nr. 53:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 19.000 Euro auf 198.200 Euro
Zu Nr. 59:
In 2022 Erhöhung um 30.000 Euro auf 80.000 Euro
In 2023: Erhöhung um 60.000 Euro auf 110.000 Euro
Neue Nr. 62: "Allgemeine Verstärkung von Zuwendungsprojekten im Bereich Gleichstellung"
In 2022: + 225.000 Euro
In 2023: + 450.000 Euro
Neue Nr. 63: "Interkulturelle Initiative - Projekt Casamia-Trägerwohnung"
In 2022: + 45.000 Euro
In 2023: + 90.000 Euro
Neue Nr. 64: "Start2Grow"
In 2022. + 35.000 Euro
In 2023: + 70.000 Euro
Neue Nr. 65: "Übergangsfinanzierung für 3 Frauen-Not-Wohnungen"
In 2022: + 99.000 Euro
In 2023: 0 Euro
68447 Weiterförderung besonderer sozialer
599.000 20.000 619.000 599.000 40.000 639.000
Projekte
RNr. 0200 DF lfd. Nr. 32
In 2022: + 20.000 Euro
In 2023: + 40.000 Euro
Zu Nr. 3:
In 2022: Erhöhung um 20.000 Euro auf 120.200 Euro
In 2023: Erhöhung um 40.000 Euro auf 140.200 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

10 Bildung, Jugend und Familie

1000 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Politisch-Administrativer
Bereich und Service -
44379 Sonstige Fürsorgeleistungen für
1.895.000 -1.000.000 895.000 1.895.000 -1.000.000 895.000
Dienstkräfte
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 1
In 2022/2023 jeweils - 1.000.000 Euro
51185 Dienstleistungen für die
14.714.000 -200.000 14.514.000 15.347.000 --- 15.347.000
verfahrensabhängige IKT
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 6
In 2022: - 200.000 Euro
In 2023: - 500.000 Euro
RNr. 0200 EB lfd. Nr. 2
In 2023: + 500.000 Euro
Zu Nr. 28:
In 2023 Erhöhung um 500.000 auf 1.294.000 Euro
51920 Unterhaltung der baulichen Anlagen für
60.000 -4.000 56.000 60.000 -20.000 40.000
die IKT
Verpflichtungsermächtigungen 180.000 -20.000 160.000 --- --- ---
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 2
In 2022: - 4.000 Euro
In 2023: - 20.000 Euro
VE 2022: - 20.000 Euro
2023: - 20.000 Euro
54003 Geschäftsprozessoptimierung 1.700.000 -650.000 1.050.000 2.200.000 -900.000 1.300.000
Verpflichtungsermächtigungen 6.600.000 -900.000 5.700.000 4.400.000 --- 4.400.000
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 3
In 2022: - 650.000 Euro
In 2023: - 900.000 Euro
VE 2022: - 900.000 Euro
2023: - 900.000 Euro
54010 Dienstleistungen 1.099.000 -500.000 599.000 1.199.000 -500.000 699.000
Verpflichtungsermächtigungen 3.275.000 -326.000 2.949.000 2.250.000 --- 2.250.000
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 4
In 2022/2023: jeweils - 500.000 Euro
VE 2022: - 326.000 Euro
2023: - 326.000 Euro

97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 15
In 2022/2023 jeweils + 1.000 Euro
Erläuterung:

Vorsorge für erwartete höhere Ausgaben im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs
Russlands auf die Ukraine in den Fachkapiteln, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht hinreichend konkretisierbar auf die einzelnen
Ausgabezwecke und Fachkapitel aufgeteilt werden konnten.
Die Verstärkungsmittel sind zentral bei Kapitel 2931 Titel 97110 veranschlagt und können von der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung
nach Maßgabe des § 50 LHO als Verstärkungsmittel zu Kapitel 1000 Titel 97110 umgesetzt werden. Anschließend kann die für Bildung,
Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung die Ansätze der sachlich in Betracht kommenden Titel in den Fachkapiteln nach Maßgabe
des § 37 Absatz 6 LHO verstärken, um dort höhere Ausgaben zu leisten (verbindliche Erläuterung).
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

97203 Pauschale Minderausgaben --- -4.676.000 -4.676.000 --- -6.827.000 -6.827.000
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 5

In 2022: - 4.426.000 Euro
In 2023: - 3.927.000 Euro
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 1
In 2022: - 250.000 Euro
In 2023: - 2.400.000 Euro

RNr. 0200 EB lfd. Nr. 1
In 2023: - 500.000 Euro

1010 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie -
Grundsatzangelegenheiten und Recht
des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen;
Lehrkräftebildung -
11917 Rückzahlung von Zuschüssen an
5.000.000 1.000.000 6.000.000 6.500.000 1.000.000 7.500.000
Schulen in freier Trägerschaft
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 7
In 2022/2023 jeweils + 1.000.000 Euro
42801 Entgelte der planmäßigen
7.928.000 --- 7.928.000 8.156.000 213.000 8.369.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 8
In 2023: + 213.000 Euro
In 2023: + 1,000 Stellenanteile E11 Teilplan B
+ 1,000 Stellenanteile E13 Teilplan B
+ 1,000 Stellenanteile E14 Teilplan B
51101 Geschäftsbedarf 185.000 --- 185.000 185.000 -50.000 135.000
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 9
In 2023: - 50.000 Euro
52501 Aus- und Fortbildung 2.407.000 20.000 2.427.000 5.596.000 -830.000 4.766.000
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 10
In 2022: + 20.000 Euro
In 2023: - 830.000 Euro
Zu Nr. 3:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 20.000 Euro auf 100.000 Euro
Zu Nr. 7: Umbenennung in „Fortbildung zur Stärkung der Diversity-Kompetenz von Lehrkräften“
Änderung der Erläuterung:
Es werden Fortbildungs- und Beratungsangebote für Lehrkräfte an Grund-, weiterführenden und beruflichen Schulen angeboten. Die
Lehrkräfte werden in ihrer Diversity-Kompetenz gestärkt und im Umgang mit Antisemitismus, antimuslimischem Rassismus, anti-schwarzem
Rassismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus, Sexismus und andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit geschult sowie für
einen empowernden Ansatz bei von Marginalisierung betroffenen Schülerinnen und Schüler gestärkt. Die Angebote sollen die
Urteilskompetenz und Handlungsfähigkeit der Lehrkräfte im Umgang mit Diskriminierung im Schulalltag fördern und Präventionsmöglichkeiten
aufzeigen. Übergeordnetes Ziel ist die Unterstützung einer diskriminierungskritischen, diversitätssensiblen und demokratischen Schulkultur.“
Zu Nr. 15:
In 2023 Absenkung um 850.000 auf 1.250.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

52509 Lehr- und Lernmittel sowie
820.000 -100.000 720.000 1.386.000 -100.000 1.286.000
Unterrichtsmaterial inklusive der IKT
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 11
In 2022/2023 jeweils - 100.000 Euro
Zu Nr. 5
In 2022 Absenkung um 100.000 Euro auf 400.000 Euro
In 2023 Absenkung um 100.000 Euro auf 900.000 Euro
52519 Maßnahmen zur Sprachbildung und -
förderung sowie interkulturellen 470.000 --- 470.000 470.000 -70.000 400.000
Öffnung
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 12

In 2023: - 70.000 Euro
52520 Maßnahmen für die
Begabungsförderung von Schülerinnen 1.592.000 -300.000 1.292.000 1.592.000 -300.000 1.292.000
und Schülern
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 13

In 2022/2023 jeweils - 300.000 Euro
54010 Dienstleistungen 2.497.000 360.000 2.857.000 2.945.000 910.000 3.855.000
Verpflichtungsermächtigungen 1.014.000 --- 1.014.000 550.000 850.000 1.400.000

RNr. 0200 BQ lfd. Nr.14
In 2022: + 360.000 Euro
In 2023: + 910.000 Euro
VE 2023 + 850.000 Euro
2024: + 850.000 Euro
Zu Nr. 8
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 50.000 Euro auf 150.000 Euro
Zu Nr. 9
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 60.000 Euro auf 90.000 Euro

Zu Nr. 22
In 2022 Erhöhung um 50.000 Euro auf 150.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 50.000 Euro auf 350.000 Euro
Neue Nr. 28 „Längsschnittstudie Gemeinschaftsschulen“
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 300.000 Euro
VE 2023: +300.000 Euro
Einfügen Erläuterung zu Nr. 28:
„Die wissenschaftliche Begleitung der Gemeinschaftsschulen wird in Form einer Längsschnittstudie (Klassenstufen 1 bis 13) fortgesetzt. Die
Mittel in 2022 dienen zur Vorbereitung der Studie, die in 2023 und 2024 realisiert werden soll.“
Neue Nr. 29 „Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in Kita und Schule“
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023. + 100.000 Euro
Einfügen Erläuterung zu Nr. 29:
„Zur Finanzierung von Maßnahmen der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in Kita und Schule, insbesondere in Umsetzung von § 17a
des Berliner Mobilitätsgesetzes.“
Neue Nr. 30: „Weiterentwicklung der Erweitertem Lernwelten an den Berliner Volkshochschulen“
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 100.000 Euro
Einfügen Erläuterung zu Nr. 30:
„Zur Weiterentwicklung der digitalen Kompetenzen der Kursleitenden.“
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Neue Nr. 31: „Längsschnittstudie Lehrkräftebildung“
In 2022: 0 Euro
In 2023: + 50.000 Euro
VE 2023: +350.000 Euro
Einfügen Erläuterung zu Nr. 31
„Längsschnittstudie zur Evaluation der Lehrkräftebildung in Berlin mit Schwerpunktsetzung auf der 2. Phase (Referendariat) und den
Übergängen zwischen den verschiedenen Phasen und dem Einstieg ins Berufsleben. Die Mittel in 2023 dienen zur Vorbereitung der Studie,
die in 2024 realisiert werden soll.
Neue Nr. 32: „Wissenschaftliche Begleitstudie ‚Bildung in der digitalen Welt“
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 200.000 Euro
VE 2023. + 200.000 Euro
Einfügen Erläuterung zu Nr. 32:
„Wissenschaftliche Studie auf Grundlage qualitativer und quantitativer Methoden zur Untersuchung von Bildung in der digitalen Welt, u.a. zu
den Auswirkungen der Ausstattung von Berliner Schulen mit digitalen Endgeräten.“
54053 Veranstaltungen 2.012.000 1.000 2.013.000 2.610.000 1.000 2.611.000
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 2
In 2022/2023 jeweils + 1.000 Euro
Neue Nr. 14: "Schulsportliche Sonderprojekte"
In 2022/2023 jeweils + 1.000 Euro

Erläuterung der Nr. 14:
„Pilot Mädchenförderung durch Vereine und Verbände an Schulen, Pilot Radfahren an Schulen“
68511 Zuschuss an den Lette-Verein 15.628.000 20.000 15.648.000 14.855.000 200.000 15.055.000

RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 15
In 2022: + 20.000 Euro
In 2023: + 200.000 Euro
Einfügen der Erläuterung:
„In 2022 mehr für Ausstattung der Werkstatt für praktisches Lernen, in 2023 zur Refinanzierung der Mindereinnahmen durch die
Schulgeldfreiheit für die Schulen der Gesundheitsberufe beim Lette-Verein“
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
11.102.000 2.209.000 13.311.000 12.057.000 2.389.000 14.446.000
Zwecke im Inland
Verpflichtungsermächtigungen 843.000 152.000 995.000 843.000 733.000 1.576.000
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 16
In 2022: + 1.959.000 Euro
In 2023: + 1.924.000 Euro
VE 2022 + 152.000 Euro
2023: + 152.000 Euro
VE 2023 + 733.000 Euro
2024: + 733.000 Euro
Zu Nr. 1:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 30.000 auf 290.340 Euro
Zu Nr. 3:
In 2022 Erhöhung um 150.000 auf 613.470 Euro
In 2023 Erhöhung um 400.000 auf 863.470 Euro
Zu Nr. 11:
In 2022 Absenkung um 200.000 auf 350.000 Euro
In 2023 Absenkung um 500.000 auf 450.000 Euro
Zu Nr. 17:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 20.000 auf 297.620 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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Zu Nr. 18:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 80.000 auf 183.300 Euro
Zu Nr. 20:
Änderung des zweiten Satzes der Erläuterung: „[…] „Islamfeindlichkeit“, „Diskriminierung“ und dem „Empowerment von muslimischen
Mädchen und Frauen“ („Die Freiheit, die ich meine“) durchgeführt.“
Zu Nr. 22:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 70.000 auf 182.310 Euro
Zu Nr. 23 (Korrektur der doppelten Nr. 22 in der Tabelle) „Teach First“:
In 2022: 1.255.350 Euro (unverändert)
In 2023: 260.350 Euro (unverändert)
VE 2022: + 152.000 Euro (fällig in 2023)
VE 2023: + 733.000 Euro (fällig in 2024)
Anfügen an die bestehende Erläuterung der VE (vor der Tabelle): „sowie für Teilansatz 23 zum Abschluss von Verträgen jeweils für das
gesamte Schuljahr.“
Zu Nr. 25:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 100.000 auf 204.620 Euro
Zu Nr. 34:
In 2022 Erhöhung um 50.000 auf 150.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 150.000 auf 250.000 Euro
Zu Nr. 36:
In 2022 Erhöhung um 430.000 auf 850.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 300.000 auf 850.000 Euro
Zu Nr. 39:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 80.000 auf 80.000 Euro
Einfügen der Erläuterung: „Das Theaterprojekt RambaZamba bietet Workshops, Projekttage und -wochen an Schulen, theaterpädagogische
Begleitprogramme sowie Fachtagungen und Fortbildungen zur Stärkung der inklusiven Theaterarbeit an Schulen an.“
Zu Nr. 40:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 50.000 auf 50.000 Euro
Einfügen der Erläuterung: „Ältere Kinder und Jugendliche begleiten jüngere Kinder, auch Vorschulkinder, in ihrer Entwicklung und
übernehmen Verantwortung, lernen durch das eigene Handeln und nehmen sich als selbstwirksam war, indem sie befähigt werden, kreative
Projekte an Grundschulen und Kitas durchzuführen.“
Zu Nr. 41:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 53.000 auf 53.000 Euro
Einfügen der Erläuterung: „Das Jugendforschungsschiff konzipiert als schwimmendes Schülerlabor und außerschulischer Lernort
Bildungsangebote mit den Schwerpunkten Gewässerökologie, Regenerative Energien, Wetter für Schulen.“
Zu Nr. 42:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 5.500 auf 5.500 Euro
Einfügen der Erläuterung: „Das family-Programm (hier: Education Y. ehemals buddY e. V.) fördert die Bildungskompetenzen von Eltern und
unterstützt den Aufbau und Ausbau von Bildungspartnerschaften im Übergang von Kita und Schule.“
Zu Nr. 46:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 120.000 auf 120.000 Euro
Erläuterung: „Das Projekt leistet sexualpädagogische Aufklärungsarbeit, insbesondere zur Prävention von HIV/Aids und anderen sexuell
übertragbaren Infektionen.“
Zu Nr. 47:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 100.000 auf 100.000 Euro
Erläuterung: „Das Projekt bietet Beratungs- und Bildungsangebot im Bereich der sexuellen Bildung für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler
und deren Familien an.“
Zu Nr. 48:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 150.000 auf 150.000 Euro
Erläuterung: „Die Kompetenzstelle intersektionale Pädagogik i-Päd bietet Angebote für intersektionale Bildung und diskriminierungskritische
Organisationsentwicklung für Schulen an.“
Zu Nr. 50:
In 2022 Erhöhung um 100.000 auf 100.000 Euro
2023: 0 Euro
Erläuterung: „Modellprojekt zum Einsatz von Serious-Gaming im Unterricht in Kooperation mit der Stiftung Digitale Spielkultur gGmbH.“
Zu Nr. 51:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 50.000 auf 50.000 Euro
Erläuterung: „Mittel zur Fortsetzung des Schulentwicklungsprojektes eXplorarium-Lernwerkstätten.“
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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Neue Nr. 54 „Berliner Schulpate“
In 2022/2023 jeweils 150.000 Euro
Erläuterung: „Das Projekt Schulpate unterstützt Grundschulkinder bei der Entwicklung von Berufswünschen.“
Neue Nr. 55 „New Israel Fund“
In 2022: 75.000 Euro
In 2023: 150.000 Euro
Erläuterung: „Das Bildungsprogramm des New Israel Fund Deutschland e.V. arbeitet mit Schülerinnen und Schülern in Workshops zu den
Themen Diversität, Toleranz und Antidiskriminierung. Im Fokus stehen dabei der Abbau von Antisemitismus sowie die Förderung eines
differenzierten Israelverständnisses.“
Neue Nr. 56 „duvia e.V.“
In 2022/2023 jeweils 150.000 Euro
Erläuterung: „Mittel zur Entwicklung und Durchführung von demokratiepädagogischen Angeboten. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf einer
diskriminierungssensiblen, diversitätsorientierten und für die Schülerinnen und Schüler lebensweltnahen Vermittlung“
Neue Nr. 57 „QueerLeben/ inter* trans* Beratung für Jugendliche“
In 2022/2023 jeweils 75.000 Euro
Erläuterung: Beratung von inter und trans Jugendlichen durch den Träger QueerLeben.
Neue Nr. 58 „Lernen durch Engagement“
In 2022: 50.000 Euro
In 2023: 100.000 Euro
Erläuterung: „Lernen durch Engagement oder auch "Service Learning" verbindet gesellschaftliches Engagement von Schülerinnen und
Schülern mit fachlichem Lernen. Zur Verbreitung dieses pädagogischen Ansatzes sollen Schulen in der Erprobung und Durchführung
professionell begleitet werden.
Neue Nr. 59 „Helleum“
In 2022: 20.000 Euro
In 2023: 40.000 Euro
Erläuterung: „Mittel für das Kinderforscher*innenzentrum Helleum und dessen Weiterentwicklung zum Jugendforscher*innenzentrum.
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 3
In 2022: + 250.000 Euro
In 2023. + 465.000 Euro
Zu Nr. 17
In 2022 Erhöhung um 50.000 Euro auf 327.620 Euro
In 2023 Erhöhung um 100.000 Euro auf 377.620 Euro
Zu Nr. 46
In 2022 Erhöhung von 0 Euro auf 30.000 Euro
In 2023 Erhöhung von 0 Euro auf 50.000 Euro
Zu Nr. 47
In 2022 Erhöhung von 0 Euro auf 50.000 Euro
In 2023 Erhöhung von 0 Euro auf 100.000 Euro
Zu Nr. 48
In 2022 Erhöhung von 0 Euro auf 50.000 Euro
In 2023 Erhöhung von 0 Euro auf 100.000 Euro
Neue Nr. 60 „IBIM e.V.“
In 2022 + 70.000 Euro
In 2023 + 115.000 Euro
68585 Sonstige Zuschüsse für kulturelle
2.122.000 375.000 2.497.000 2.122.000 395.000 2.517.000
Projekte im Bildungsbereich
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 17
In 2022: + 375.000 Euro
In 2023: + 395.000 Euro
Zu Nr. 11:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 20.000 Euro auf 20.000 Euro
Neue Erläuterung zu Nr. 11:
„Förderung der Theatertage an Grundschulen, ein schulartenübergreifendes Arbeitstreffen mit theaterpädagogischen Werkstätten sowie
prozessorientierter Ferienprojekte mit künstlerischen Formaten.“
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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Zu Nr. 12:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung von 0 Euro auf 100.000 Euro
Neue Erläuterung zu Nr. 12:
„Weiterförderung der Tanzakademie für Tanzlehrkräfte, Tänzerinnen und Tänzer und Choreographinnen und Choreographen des urban
dance durch die Flying Steps.“
Zu Nr. 13:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung von 0 Euro auf 50.000 Euro
Weitere Erläuterung zu Nr. 13:
„Projekt zum Experimentellen Komponieren in der Schule, eine Kooperation von UdK und Berliner Schulen.“
Zu Nr. 14:
In 2022 Erhöhung von 0 Euro auf 80.000 Euro
In 2023 Erhöhung von 0 Euro auf 100.000 Euro
Neue Erläuterung zu Nr. 14:
„Im Zentrum des Projekts steht die kostenlose soziale und musische Förderung von Grundschulkindern, insbesondere in
Arbeitsgemeinschaften.“
Zu Nr. 15:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung von 0 Euro auf 125.000 Euro
Neue Erläuterung zu Nr. 15:
„Programm der Stiftung Brandenburger Tor in Kooperation mit der UdK Berlin. Es bietet Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, ein
Atelier in einer Grundschule einzurichten und dort mit Schülerinnen und Schülern, Lehrenden und pädagogischem Personal
zusammenzuarbeiten.“
81279 Geräte, technische Einrichtungen,
222.000 150.000 372.000 372.000 --- 372.000
Ausstattungen
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 18
In 2022. + 150.000 Euro
Zu Nr. 3
In 2022 Erhöhung um 150.000 Euro auf 300.000 Euro
1011 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Schulträgerschaft und
operative Schulaufsicht der beruflichen
und zentral verwalteten Schulen
52501 Aus- und Fortbildung 210.000 100.000 310.000 340.000 100.000 440.000
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 19

In 2022/2023 jeweils + 100.000 Euro
Zu Nr. 5
In 2022/2023 jeweils Erhöhung von 0 Euro auf 100.000 Euro
Zu Nr. 5 Umbenennung in „Fortbildung zur Stärkung der Diversity-Kompetenz von Lehrkräften“
Neue Erläuterung zu Nr. 5
„Es werden Fortbildungs- und Beratungsangebote für Lehrkräfte an Grund-, weiterführenden und beruflichen Schulen angeboten. Die
Lehrkräfte werden in ihrer Diversity-Kompetenz gestärkt und im Umgang mit Antisemitismus, antimuslimischem Rassismus, anti-schwarzem
Rassismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus, Sexismus und andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit geschult sowie für
einen empowernden Ansatz bei von Marginalisierung betroffenen Schülerinnen und Schüler gestärkt. Die Angebote sollen die
Urteilskompetenz und Handlungsfähigkeit der Lehrkräfte im Umgang mit Diskriminierung im Schulalltag fördern und Präventionsmöglichkeiten
aufzeigen. Übergeordnetes Ziel ist die Unterstützung einer diskriminierungskritischen, diversitätssensiblen und demokratischen Schulkultur.“
53101 Veröffentlichungen und
Dokumentationen im Rahmen der 176.000 6.000 182.000 206.000 6.000 212.000
Öffentlichkeitsarbeit
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 20
In 2022/2023 jeweils + 6.000 Euro
Zu Nr. 2:
In 2022/2023 Erhöhung um 6.000 Euro auf 56.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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53405 Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 3
--- --- --- 1.300.000 -300.000 1.000.000
bis 5 Schulgesetz
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 21
In 2023: - 300.000 Euro
54002 Personal- und
Organisationsmanagement (ohne Aus- 313.000 -50.000 263.000 313.000 -100.000 213.000
und Fortbildung)
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 22

In 2022: - 50.000 Euro
In 2023. - 100.000 Euro
1012 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Operative Schulaufsicht
der allgemeinbildenden Schulen -
42780 Aufwendungen für freie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur
1.000 --- 1.000 1.000 --- 1.000
Unterstützung von Schulen aus dem
Verfügungsfonds
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 6
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 53380 und 54180. Im Übrigen sind sie gegenseitig
deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42880, 51980, 52580, 53480 und 68480
42801 Entgelte der planmäßigen
22.585.000 804.000 23.389.000 23.309.000 1.968.000 25.277.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 23
In 2022: + 433.000 Euro
In 2023: + 1.133.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen
In 2022/2023 jeweils + 14,000 Stellenanteile E13 Teilplan A/B
In 2023: + 1,000 Stellenanteile E13 Teilplan B
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 4

In 2022: + 371.000 Euro
In 2023: + 835.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen
in 2022 + 10,000 Stellenanteile E13 ab 08.22 und in 2023 + 10,000 Stellenanteile E13
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen
1.946.000 372.000 2.318.000 1.839.000 909.000 2.748.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 24
In 2022: + 372.000 Euro
In 2023: + 909.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen
In 2022/2023 jeweils + 26,000 Stellenanteile E13 Teilplan A/B
In 2022/2023 jeweils - 14,000 Stellenanteile E13 Teilplan A/B

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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42880 Entgelte der nichtplanmäßigen
1.000 --- 1.000 1.000 --- 1.000
Lehrkräfte aus dem Verfügungsfonds
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 7
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42780, 51980, 52580, 53480 und 68480.
51160 Dienstleistungen für die
2.258.000 -500.000 1.758.000 2.258.000 -500.000 1.758.000
verfahrensunabhängige IKT
Verpflichtungsermächtigungen 6.774.000 -500.000 6.274.000 4.516.000 --- 4.516.000
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 32
In 2022/2023: jeweils - 500.000 Euro
VE 2022 - 500.000 Euro
2023: - 500.000 Euro
51803 Mieten für Maschinen und Geräte 80.200 -75.000 5.200 80.200 -75.000 5.200

RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 25
In 2022/2023 jeweils - 75.000 Euro

51903 Unterhaltung der Gartenanlagen 224.000 110.000 334.000 211.000 123.000 334.000

RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 26
In 2022: + 110.000 Euro
In 2023: + 123.000 Euro
51980 Kleine Instandhaltungsarbeiten zur
Unterstützung von Schulen aus dem --- 5.000.000 5.000.000 --- 5.000.000 5.000.000
Verfügungsfonds
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 8

In 2022/2023 jeweils + 5.000.000 Euro
Übertragbarkeitsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42780, 42880, 52580, 53480 und 68480.

52501 Aus- und Fortbildung 643.000 15.000 658.000 2.132.000 15.000 2.147.000
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 27

In 2022/2023: jeweils + 15.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 5:
In 2022/2023 je Erhöhung um 10.000 Euro auf 105.000 Euro

Zu Nr. 6:
In 2022/2023 je Erhöhung um 5.000 Euro auf 94.000 Euro
52509 Lehr- und Lernmittel sowie
30.946.000 -3.230.000 27.716.000 47.271.000 -6.500.000 40.771.000
Unterrichtsmaterial inklusive der IKT
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 28
In 2022: - 3.230.000 Euro
In 2023: - 6.500.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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Erläuterung:
Zu Nr. 4:
In 2022 Absenkung um 2.500.000 Euro auf 9.500.000 Euro
In 2023 Absenkung um 5.000.000 Euro auf 15.000.000 Euro
Zu Nr. 5:
In 2022 Absenkung um 730.000 Euro auf 470.000 Euro
In 2023 Absenkung um 1.500.000 Euro auf 4.500.000 Euro
Sperrvermerk:
Die Ausgaben im 1. Planjahr für Nr. 4 und Nr. 5 sind in Höhe von 9.970.000,0 EUR bis zur Vorlage eines Konzepts gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.
Die Ausgaben im 2. Planjahr für Nr. 4 und Nr. 5 sind in Höhe von 19.500.000,0 EUR bis zur Vorlage eines Konzepts gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.
52580 Fortbildung und Qualifizierung zur
Unterstützung von Schulen aus dem 2.516.000 2.480.000 4.996.000 2.420.000 2.576.000 4.996.000
Verfügungsfonds
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 9
In 2022. + 2.480.000 Euro
In 2023: + 2.576.000 Euro

Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42780, 42880, 51980, 53480 und 68480.
53104 Begegnungen, politische
58.000 37.000 95.000 88.000 100.000 188.000
Bildungsarbeit, Gruppenfahrten
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 29
In 2022: + 37.000 Euro
In 2023: + 100.000 Euro
Anpassen der Erläuterung:
Der letzte Satz der Erläuterung wird gestrichen.
53380 Sachausgaben für Schulbibliotheken 830.000 --- 830.000 380.000 --- 380.000

RNr. 0200 DG lfd. Nr. 10
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels sind deckungspflichtig nur gegenüber Ausgaben bei 42780.
53480 Sachausgaben zur Unterstützung von
1.000 --- 1.000 1.000 --- 1.000
Schulen aus dem Verfügungsfonds
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 11
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42780, 42880, 51980, 52580 und 68480.
54002 Personal- und
Organisationsmanagement (ohne Aus- 820.000 -200.000 620.000 820.000 -300.000 520.000
und Fortbildung)
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 30

In 2022: - 200.000 Euro
In 2023: - 300.000 Euro
54180 Politische Bildungsarbeit an Schulen 1.500.000 500.000 2.000.000 1.500.000 500.000 2.000.000

RNr. 0200 DG lfd. Nr. 12
In 2022/2023: jeweils + 500.000 Euro
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels sind deckungspflichtig nur gegenüber Ausgaben bei 42780 und 68480
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
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67139 Jugendsozialarbeit nach dem Kinder-
43.447.000 552.000 43.999.000 44.300.000 1.141.000 45.441.000
und Jugendhilfegesetz
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 5
In 2022: + 552.000 Euro
In 2023: + 1.141.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Der letzte Absatz ab „Aufgrund der zurückgegangenen (…)“ bis „(…) zwölf sozialpädagogische Fachkräfte)“ wird gestrichen.
68480 Zuschüsse für Träger zur Unterstützung
1.000 --- 1.000 1.000 --- 1.000
von Schulen aus dem Verfügungsfonds
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 13
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42780, 42880, 51980, 52580 und 53480
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
468.000 57.000 525.000 468.000 57.000 525.000
Zwecke im Inland
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 31
In 2022/2023: jeweils + 57.000 Euro
Erläuterung:

Zu Nr. 5:
In 2022/2023 je Erhöhung um 7.000 Euro auf 61.300 Euro
Zu Nr. 6:
In 2022/2023 je Erhöhung um 50.000 Euro auf 210.900 Euro
1014 Berliner Landeszentrale für politische
Bildung
42801 Entgelte der planmäßigen
945.000 --- 945.000 954.000 70.000 1.024.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 33
In 2023: + 70.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen:
2023: + 1,000 Stellenanteile E11 Teilplan A

52513 Politische Bildungsarbeit 727.000 45.000 772.000 797.000 90.000 887.000
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 34

In 2022: + 45.000 Euro
In 2023: + 90.000 Euro
Erläuterung:
Neue Nr. 5:
"Bedienung Besucherzentrum zweiter Standort Landeszentrale"
In 2022 + 45.000 Euro
In 2023 + 90.000 Euro
Erläuterungstext zu Nr. 5
„Absicherung Besucherinnen- und Besucherbetreuung, Veranstaltungen und Buchabgaben für Besucherzentren der Landeszentrale für
Politische Bildung“

Seite 68 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
854.000 100.000 954.000 874.000 150.000 1.024.000
Zwecke im Inland
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 35
In 2022: + 100.000 Euro
In 2023: + 150.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 1:
In 2022 Erhöhung um 100.000 Euro auf 404.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 150.000 Euro auf 454.000 Euro
Erläuterungstext zu Nr. 1:
Mehr zur Förderung politischer Erwachsenenbildung als Bildungsurlaub, zur Umsetzung des Erwachsenenbildungsgesetzes und
Materialbeschaffung.
1015 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Grundschulen -
42805 Entgelte der planmäßigen
552.266.000 --- 552.266.000 577.740.000 2.494.000 580.234.000
Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 36
In 2023: + 1.297.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen:
in 2023: + 50,000 Stellenanteile E9b Teilplan A/B
gemittelt ab 08/2023
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 14

In 2023: + 1.197.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen ab 08/2023: + 50,000 Stellenanteile E9a

Deckungsvermerk Lehrer*innenverbeamtung:
Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
42815 Entgelte der nichtplanmäßigen
94.077.000 --- 94.077.000 94.987.000 --- 94.987.000
Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 15
Deckungsvermerk:
Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
1016 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Gemeinschaftsschulen -
42805 Entgelte der planmäßigen
110.920.000 --- 110.920.000 114.237.000 --- 114.237.000
Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 16
Deckungsvermerk:
Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
42815 Entgelte der nichtplanmäßigen
1.000 --- 1.000 1.000 --- 1.000
Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 17
Deckungsvermerk:
Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.

Seite 69 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

52501 Aus- und Fortbildung --- 267.000 267.000 --- 267.000 267.000

RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 37
In 2022/2023: jeweils + 267.000 Euro
Erläuterung:

Mittel für die Fort- und Weiterbildung für neue Gemeinschaftsschulen in den ersten beiden Schuljahren.
Die Mittel waren im Doppelhaushalt 2020/21 in Kapitel 1019 Titel 52501 etatisiert.
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
622.000 50.000 672.000 622.000 65.000 687.000
Zwecke im Inland
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 38
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 65.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 1:
In 2022 Erhöhung um 50.000 Euro auf 615.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 65.000 Euro auf 630.000 Euro
Ergänzung Erläuterung zu Nr. 1:
Mehr zur Stärkung der Praxiserprobung für Zugezogene und junge Geflüchtete.

1018 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Gymnasien -
42805 Entgelte der planmäßigen
249.472.000 --- 249.472.000 257.971.000 --- 257.971.000
Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 18
Deckungsvermerk:
Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
42815 Entgelte der nichtplanmäßigen
82.812.000 --- 82.812.000 83.619.000 --- 83.619.000
Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 19
Deckungsvermerk:
Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
1019 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Integrierte
Sekundarschulen -
42805 Entgelte der planmäßigen
288.620.000 --- 288.620.000 296.226.000 --- 296.226.000
Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 20
Deckungsvermerk:
Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
42815 Entgelte der nichtplanmäßigen
55.326.000 --- 55.326.000 55.863.000 --- 55.863.000
Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 21
Deckungsvermerk:
Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.

Seite 70 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

46101 Pauschale Mehrausgaben für
26.431.000 -869.000 25.562.000 42.424.000 -3.900.000 38.524.000
Personalausgaben
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 39
In 2022: - 869.000 Euro
In 2023: - 3.900.000 Euro
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
3.814.000 315.000 4.129.000 3.814.000 400.000 4.214.000
Zwecke im Inland
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 40
In 2022: + 315.000 Euro
In 2023: + 400.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 1:
In 2022 Erhöhung um 315.000 Euro auf 3.786.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 400.000 Euro auf 3.871.000 Euro
Ergänzung Erläuterung zu Nr. 1:
Mehr zur Stärkung der Praxiserprobung für Zugezogene und junge Geflüchtete.
1020 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Sonderpädagogische
Förderzentren -
42805 Entgelte der planmäßigen
102.023.000 --- 102.023.000 103.656.000 --- 103.656.000
Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 22
Deckungsvermerk:
Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
42815 Entgelte der nichtplanmäßigen
20.235.000 --- 20.235.000 20.431.000 --- 20.431.000
Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 23
Deckungsvermerk:
Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
1021 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Berufsbildende Schulen -

42805 Entgelte der planmäßigen
157.727.000 --- 157.727.000 159.269.000 --- 159.269.000
Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 24
Deckungsvermerk:
Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
42815 Entgelte der nichtplanmäßigen
29.802.000 --- 29.802.000 30.093.000 --- 30.093.000
Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 25
Deckungsvermerk:
Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
54010 Dienstleistungen 813.000 1.520.000 2.333.000 813.000 1.520.000 2.333.000
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 41

In 2022/2023: jeweils + 1.520.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

1022 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Staatliche
Technikerschule -
42805 Entgelte der planmäßigen
1.832.000 --- 1.832.000 1.850.000 --- 1.850.000
Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 26
Deckungsvermerk:
Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
42815 Entgelte der nichtplanmäßigen
90.300 --- 90.300 91.200 --- 91.200
Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 27
Deckungsvermerk:
Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
1023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Staatliche Ballett- und
Artistikschule Berlin -
42805 Entgelte der planmäßigen
3.194.000 --- 3.194.000 3.225.000 --- 3.225.000
Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 28
Deckungsvermerk:
Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
42815 Entgelte der nichtplanmäßigen
259.000 --- 259.000 261.000 --- 261.000
Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 29
Deckungsvermerk:
Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
1024 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Zentral verwaltete Schulen
-
42805 Entgelte der planmäßigen
28.286.000 --- 28.286.000 28.563.000 --- 28.563.000
Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 30
Deckungsvermerk:
Der Titel 42805 ist deckungspflichtig nur gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
42815 Entgelte der nichtplanmäßigen
1.000 --- 1.000 1.000 --- 1.000
Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 31
Deckungsvermerk:
Der Titel 42815 ist deckungspflichtig nur gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
1040 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Familie und frühkindliche
Bildung -
11105 Gebühren nach der
300.000 30.000 330.000 300.000 30.000 330.000
Verwaltungsgebührenordnung
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 42
In 2022/2023: jeweils + 30.000 Euro
Seite 72 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

42801 Entgelte der planmäßigen
7.390.000 64.000 7.454.000 7.462.000 205.000 7.667.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 43
In 2022: + 64.000 Euro
In 2023: + 205.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen
in 2022: + 2,000 Stellenanteile E11 Teilplan B ab 07/2022
in 2023: + 2,000 Stellenanteile E11 Teilplan B
+ 1,000 Stellenanteile E14 Teilplan B
54010 Dienstleistungen 2.592.000 60.000 2.652.000 2.269.000 150.000 2.419.000
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 44

In 2022: + 60.000 Euro
In 2023: + 150.000 Euro
Erläuterung:
Neue Nr. 9:
Erzieherinnen- und Erzieherausbildung "Wortlaut"
In 2022: 60.000 Euro
In 2023: 150.000 Euro
Erläuterung zu Nr. 9
Wortlaut Sprachwerkstatt UG für Fachkräftegewinnung für frühpädagogische Berufsfelder in Kita
68436 Zuschüsse zur Verbesserung der
3.451.000 300.000 3.751.000 2.951.000 300.000 3.251.000
Betreuung in Kindertagesstätten
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 45
In 2022/2023: jeweils + 300.000 Euro
Erläuterung:
Neue Nr. 6:
"Modellhafte Erprobung innovativer pädagogischer Ansätze"
In 2022/2023 je 300.000 Euro
Erläuterung zu Nr. 6
Der Teilansatz ist bestimmt zur Finanzierung modellhafter Erprobung innovativer pädagogischer Ansätze, u.a. im Bereich der sprachlichen
Förderung und Kitasozialarbeit (verbindliche Erläuterung).
89360 Standardanpassungen in Einrichtungen
245.000 100.000 345.000 300.000 50.000 350.000
des Fachvermögens der Abt. Jugend
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 46
In 2022: + 100.000 Euro
In 2023: + 50.000 Euro
Erläuterung:
Mehr für bauliche Standardanpassungen bei Einrichtungen des Fachvermögens Jugend.

89370 Zuschüsse für Investitionen an Träger
25.000.000 5.000.000 30.000.000 31.500.000 10.000.000 41.500.000
im Rahmen des Kita-Ausbauprogramms
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 32
In 2022. + 5.000.000 Euro
In 2023: +10.000.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

1041 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Familienpolitik und
Familienförderung -
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
621.000 250.000 871.000 721.000 300.000 1.021.000
Einrichtungen
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 47
In 2022: + 250.000 Euro
In 2023: + 300.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 1:
In 2022 Erhöhung um 250.000 Euro auf 621.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 300.000 Euro auf 671.000 Euro
Erläuterung zu Nr. 1:
Mehr zur digitalen Anpassung und inhaltlichen Weiterentwicklung des Berliner Familienportals.
68409 Zuschüsse an Organisationen zur
502.000 100.000 602.000 849.000 --- 849.000
Durchführung von Erholungsreisen
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 48
In 2022: + 100.000 Euro

68422 Zuschüsse für Familienberatungsstellen 215.000 110.000 325.000 215.000 150.000 365.000
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 49

In 2022: + 110.000 Euro
In 2023: + 150.000 Euro
Satz 2 der Erläuterung entfällt.
Ergänzende Erläuterung:
„Mehr für Kinder- und Jugendtelefon der Diakonie (2022: 60.000 €, 2023: 100.000 €)“
68427 Zuschüsse für
12.177.000 875.000 13.052.000 13.405.000 960.000 14.365.000
Familienbildungsmaßnahmen
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 50
In 2022. + 875.000 Euro
In 2023: + 575.000 Euro
Zu Nr. 4:
Erhöhung um 800.090 Euro auf 4.874.000 Euro
Erhöhung um 500.090 Euro auf 4.574.000 Euro
Neue Nr. 10:
"Koordinierungsstelle Rucksack und Griffbereit"
In 2022/2023 jeweils + 75.000 Euro
Weitere Erläuterung zu Nr. 10
Die Sprach- und Familienbildungsprogramme Rucksack und Griffbereit zielen primär darauf ab, Kinder (3-8) in ihrer mehrsprachigen
Sprachentwicklung zu unterstützen und durch eine starke Zusammenarbeit mit ihren Hauptbezugspersonen ihre Beteiligungs- und
Bildungschancen zu erhöhen und gleichzeitig strukturelle Barrieren im Bildungsbereich aufzuzeigen und abzubauen. Die einzurichtende
Landeskoordinierungsstelle soll entsprechende Programme miteinander vernetzen und Aufgaben koordinieren.

Seite 74 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

RNr. 0200 DG lfd. Nr. 33
In 2023: + 385.000 Euro

Neue Nr. 10: „Koordinierungsstelle Rucksack und Griffbereit“
In 2022: 0 Euro
In 2023: + 85.000 Euro
Neue Nr. 11: " Känguru - hilft und begleitet“ der Diakonie Vermittlung ehrenamtliche Familienpatinnen zur Unterstützung von Eltern nach der
Geburt eines Kindes“ wegen Bedarfs
In 2022. 0 Euro
In 2023: + 300.000 Euro
68435 Sonstige Zuschüsse für die freie
3.999.000 300.000 4.299.000 4.099.000 300.000 4.399.000
Jugendhilfe
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 51
In 2022/2023 jeweils + 300.000 Euro
Neue Nr. 5 "Ehrenamtliche Vormundschaften"
In 2022/2023 jeweils + 300.000 Euro
Weitere Erläuterung zu Nr. 5:
Mit dem Teilansatz sollen die Netzwerke, die ehrenamtliche Vormünder aus der Zivilgesellschaft gewinnen, in die Lage versetzt werden, mehr
ehrenamtliche Vormünder für alle betroffenen Kinder und Jugendlichen in Berlin zu gewinnen, auszuwählen, fortzubilden, zu vernetzen und
langfristig zu unterstützen und zu begleiten.
1042 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Jugend und Kinderschutz
-
42801 Entgelte der planmäßigen
4.804.000 --- 4.804.000 4.999.000 73.000 5.072.000
Tarifbeschäftigten
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 52
In 2023: + 73.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen in 2023: + 1,000 Stellenanteile E13 Teilplan B

67101 Ersatz von Ausgaben 839.000 330.000 1.169.000 839.000 330.000 1.169.000
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 53

In 2022/2023 jeweils + 330.000 Euro
Zu Nr. 1:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 100.000 Euro auf 150.000 Euro
Neue Nr. 6: "Childhood-Haus"
In 2022/2023 jeweils + 230.000 Euro
Weitere Erläuterung zu Nr. 6:
Das Childhood-Haus soll die Ermittlungsverfahren bei sexuellem Missbrauch und Gewalt an Kindern und Jugendlichen kinderfreundlicher
gestalten, um die Opfer bestmöglich vor weiteren Traumatisierungen zu schützen. Durch eine noch engere Kooperation mit dem
Jugendbereich soll die interdisziplinäre Versorgung und rechtliche Fallabklärung bei Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch oder massiver
Gewalt an Kindern in Berlin verbessert und ausgebaut werden, um noch mehr kindliche und jugendliche Betroffene erreichen und unterstützen
zu können.
68424 Zuschüsse für
894.000 130.000 1.024.000 894.000 130.000 1.024.000
Eingliederungsmaßnahmen
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 54
In 2022/2023 jeweils + 130.000 Euro
Zu Nr. 1
In 2022/2023 Erhöhung um jeweils 130.000 Euro auf 682.700 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68425 Zuschüsse für freie Jugendarbeit 13.015.000 684.000 13.699.000 21.531.000 1.524.000 23.055.000

RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 55
In 2022: + 434.000 Euro
In 2023: + 704.000 Euro
Zu Nr. 5
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 194.000 Euro auf 1.195.780 Euro
Zu Nr. 9
In 2023 Erhöhung um 100.000 Euro auf 323.600 Euro
Zu Nr. 13
In 2022 Absenkung um 109.224 Euro auf 1.112.906 Euro
In 2023 Absenkung um 109.224 Euro auf 1.208.906 Euro
Erläuterung:
"Ein Projekt der LKJ in Höhe von 209.224 p.a. verschoben in TA 31 (neu). Ab 2022 mehr für Q*ube-Jugendtreff für Queers und Friends / von
Outreach. Ab 2023 Finanzierung eines dritten queeren Jugendzentrums in Höhe von 100.000 €".
Neue Nr. 30: "BoxGirls"
In 2022/2023 jeweils Erhöhung von 0 Euro auf 90.000 Euro
Neue Erläuterung:
"Boxgirls Berlin e.V. engagiert sich im Empowerment und der Förderung des sportlichen und gesellschaftlichen Engagements von Mädchen*,
jungen Frauen* und Queers.".
Neue Nr. 31 "Zuschüsse für kulturelle Bildung durch die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung"
In 2022 Erhöhung von 0 Euro auf 259.224 Euro
In 2023 Erhöhung von 0 Euro auf 429.224 Euro

Neue Erläuterung:
209.224 aus Nr. 13 verschoben für das Projekt "Jugendkulturzentren in bezirklichen Bildungsnetzwerken" (JUKUBI), das die bezirklichen
Jugendkulturzentren in einem Netzwerk zusammenbringt und das Ziel der qualitativen Weiterentwicklung der kulturellen Bildung in der
Jugendarbeit verfolgt.
Mehr für das Projekt „Jugend.Sprungbrett.Kultur" (2022: 50.000, 2023: 100.000) und für eine Koordinierungsstelle kulturelle Bildung (2023:
120.000).
Das Projekt „Jugend.Sprungbrett.Kultur“ ist ein Netzwerk für Diversität und Inklusion in der kulturellen Jugendbildung. Die Aufgabenfelder
werden erweitert und ausgebaut. Es werden gemeinsam mit Einrichtungen der kulturellen Bildung Prozesse hin zu Diversität und Inklusion
gestaltet, Schulungen organisiert, Barrierefreiheit vor Ort evaluiert, Leitfäden und Handreichungen entwickelt. Damit die bezirklichen
Jugendzentren ihre Aufgabe als Netzwerkakteure wahrnehmen können, werden zwei Koordinierungsstellen geschaffen, eine für den Osten
und eine für den Westen der Stadt. Sie sollen in bezirklichen Jugendkulturzentren angesiedelt werden und die ressortübergreifenden
Akteurinnen und Akteure und Einrichtungen vernetzen.
RNr. 0200 DG lfd. Nr. 34
In 2022: + 250.000 Euro
In 2023: + 820.000 Euro
Zu Nr. 7:
In 2023 Erhöhung um 120.000 Euro auf 250.310 Euro
Davon 120.000 Euro in 2023 für die Arbeit von 'Gangway' Südneukölln/Neukölln Süd (verbindliche Erläuterung)
Zu Nr. 28:
In 2022 Erhöhung um 250.000 Euro auf 1.010.000 Euro (rechnerische Korrektur des im Antrag genannten Betrages von 389.000 Euro)
In 2023 Erhöhung um 500.000 Euro auf 5.780.000 Euro (rechnerische Korrektur des im Antrag genannten Betrages von 639.000 Euro)
Neue Nr. 32: „Zuschuss der aufsuchenden Jugendsozialarbeit (Streetwork) mit Jugendlichen auf dem Alexanderplatz Gangway e.V.“
In 2023: + 100.000 Euro
Neue Nr. 33: "Zuschuss des Jugend-Projekts JARA Moabiter Ratschlag e.V.“
In 2023: + 100.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
8.440.000 1.300.000 9.740.000 8.700.000 1.065.000 9.765.000
Zwecke im Inland
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 56
In 2022: + 550.000 Euro
In 2023. + 290.000 Euro
Zu Nr. 2
In 2022 Erhöhung um 400.000 Euro auf 914.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 140.000 Euro auf 914.000 Euro
Zu Nr. 3
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 150.000 Euro auf 1.074.200 Euro

RNr. 0200 DG lfd. Nr. 35
In 2022: + 750.000 Euro
In 2023: + 775.000 Euro
Zu Nr. 1
In 2022 Erhöhung um 750.000 Euro auf 7.479.800 Euro
In 2023 Erhöhung um 775.000 Euro auf 7.504.800 Euro
Erläuterung zu Nr. 1
Der Aufwuchs von 750.000 € in 2022 und 775.000 € in 2023 fließt dabei folgenden Projekten zu: Antirassismus in Schulen, Partizipation/
Social Media/ Digitalisierung, Weiterbildung Fundraiser*in, Kochen für die Zukunft, FEZ elektrisch grün.
1045 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie - Sonstige Aufgaben nach
und Leistungen außerhalb SGB VIII -
11937 Rückzahlungen überzahlter Beträge aus
25.000 20.000 45.000 25.000 20.000 45.000
Jugendhilfeleistungen
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 57
In 2022/2023 jeweils + 20.000 Euro
67101 Ersatz von Ausgaben 2.148.000 90.000 2.238.000 600.000 90.000 690.000

RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 58
In 2022/2023 jeweils + 90.000 Euro

Zu Nr. 3
In 2023/2023 jeweils Erhöhung um 90.000 Euro auf 125.000 Euro
68422 Zuschüsse für Familienberatungsstellen 4.512.000 1.300.000 5.812.000 4.512.000 3.000.000 7.512.000
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 59

In 2022: + 1.300.000 Euro
In 2023: + 3.000.000 Euro
Erläuterung:
"Die Mittel sind bestimmt für die Finanzierung der Sachmittelausstattung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen in freier Trägerschaft,
die im Zuge der Umstellung des Finanzierungsmodells erforderlich ist, sowie zu jeweils gleichen Teilen für die Verstärkung der
Personalausstattung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen in freier und kommunaler Trägerschaft. Die Mittel für die kommunalen
Träger werden in den Bezirken veranschlagt. Der personelle Mehrbedarf ergibt sich insbesondere aus der Bevölkerungsentwicklung."

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68435 Sonstige Zuschüsse für die freie
3.040.000 2.000.000 5.040.000 3.040.000 3.480.000 6.520.000
Jugendhilfe
RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 60
In 2022: + 2.000.000 Euro
In 2023: + 3.480.000 Euro
Neue Nr. 4: „Stärkung der psychosozialen Unterstützung“
In 2022 Erhöhung von 0 Euro auf 2.000.000 Euro
In 2023 Erhöhung von 0 Euro auf 3.480.000 Euro
Erläuterung zur Nr. 4
Programm zur Stärkung der psychosozialen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen
1051 Sozialpädagogisches
Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
23211 Ersatz von Ausgaben durch die Länder 1.162.000 150.000 1.312.000 1.162.000 150.000 1.312.000

RNr. 0200 BQ lfd. Nr. 61
In 2022/2023 jeweils + 150.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

11 Integration, Arbeit und Soziales

1100 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
und Soziales - Politisch-Administrativer
Bereich und Service -
97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 16
In 2022/2023 jeweils + 1.000 Euro

Erläuterung:
Vorsorge für erwartete höhere Ausgaben im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs
Russlands auf die Ukraine in den Fachkapiteln, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht hinreichend konkretisierbar auf die einzelnen
Ausgabezwecke und Fachkapitel aufgeteilt werden konnten.
Die Verstärkungsmittel sind zentral bei Kapitel 2931 Titel 97110 veranschlagt und können von der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung
nach Maßgabe des § 50 LHO als Verstärkungsmittel zu Kapitel 1100 Titel 97110 umgesetzt werden. Anschließend kann die für Integration,
Arbeit und Soziales zuständige Senatsverwaltung die Ansätze der sachlich in Betracht kommenden Titel in den Fachkapiteln nach Maßgabe
des § 37 Absatz 6 LHO verstärken, um dort höhere Ausgaben zu leisten (verbindliche Erläuterung).
1120 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
und Soziales - Beauftragte/Beauftragter
für Integration und Migration -
52610 Gutachten --- 100.000 100.000 --- 100.000 100.000
RNr. 0200 DH lfd. Nr. 1

In 2022/2023: jeweils + 100.000 Euro
Erläuterung:
Jeweils 100.000 € in 2022 und 2023 für ein Gutachten zur Prüfung der Berlin-City-ID-Card.
54010 Dienstleistungen 1.097.000 300.000 1.397.000 1.853.000 150.000 2.003.000

RNr. 0200 BG lfd. Nr. 1
In 2023: - 150.000 Euro

Wegfall der lfd. Nr. 11 – Machbarkeitsstudie
Die lfd. Nr. 12 wird zur Nr. 11

RNr. 0200 DH lfd. Nr. 2
In 2022/2023 jeweils + 300.000 Euro
Zu Nr. 1:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 100.000 Euro auf 300.000 Euro

Zu Nr. 3:
In 2022 Erhöhung um 200.000 Euro auf 611.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 200.000 Euro auf 661.000 Euro
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
12.817.000 667.000 13.484.000 13.169.000 70.000 13.239.000
Einrichtungen
RNr. 0200 BG lfd. Nr. 2
In 2022: + 35.000 Euro
In 2023: + 70.000 Euro
Zu Nr. 7 "Geschäftsstelle Roma- und Sinti-Beirat":
In 2022: neu + 35.000 Euro
In 2023: neu + 70.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

RNr. 0200 DH lfd. Nr. 3
In 2022: + 632.000 Euro

Zu Nr. 2
In 2022 Erhöhung um 632.000 Euro auf 1.677.000 Euro,
68410 Partizipationsmaßnahmen 4.481.000 --- 4.481.000 4.665.000 450.000 5.115.000

RNr. 0200 DH lfd. Nr. 4
In 2023: + 450.000 Euro
Zu Nr. 1
In 2023 Erhöhung um 450.000 Euro auf 3.723.000 Euro

68411 Zuschüsse an Organe und
Einrichtungen der freien 553.000 114.000 667.000 553.000 114.000 667.000
Wohlfahrtspflege
RNr. 0200 DH lfd. Nr. 5
In 2022/2023 jeweils + 114.000 Euro

Zu Nr. 1
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 66.000 Euro auf 390.000 Euro
Zu Nr. 2
In 2022 Erhöhung um 10.200 Euro auf 67.500 Euro
In 2023 Erhöhung um 10.000 Euro auf 67.500 Euro
Zu Nr. 3
In 2022/2023 jeweils + 30.000 Euro auf 151.000 Euro
Zu Nr. 4
In 2022/2023 jeweils + 8.000 Euro auf 54.000 Euro
1140 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
und Soziales - Arbeit und Berufliche
Bildung -
53101 Veröffentlichungen und
Dokumentationen im Rahmen der 116.000 50.000 166.000 116.000 150.000 266.000
Öffentlichkeitsarbeit
RNr. 0200 DH lfd. Nr. 6
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 150.000 Euro

53118 Auswärtige Städteverbindungen 5.000 -5.000 --- 5.000 -5.000 ---
RNr. 0200 BG lfd. Nr. 3

In 2022/2023 jeweils - 5.000 Euro
Wegfallvermerk:
Der Titel fällt weg
68333 Zuschüsse zur Förderung der
22.755.000 800.000 23.555.000 24.655.000 2.600.000 27.255.000
Berufsausbildung
Verpflichtungsermächtigungen 13.400.000 9.900.000 23.300.000 21.900.000 --- 21.900.000
RNr. 0200 BG lfd. Nr. 4
In 2022/2023 jeweils - 100.000 Euro
Zu Nr. 4:
In 2022/2023 jeweils Absenkung um 100.000 auf 500.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

RNr. 0200 DH lfd. Nr. 7
In 2022: + 900.000 Euro
In 2023. + 2.700.000 Euro
VE 2022 + 9.900.000 Euro
2023: + 2.700.000 Euro
2024: + 2.700.000 Euro
2025: + 2.700.000 Euro
2026: + 1.800.000 Euro
Zu Nr. 2
In 2022 Erhöhung um 900.000 Euro auf 16.300.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 2.700.000 Euro auf 18.100.000 Euro
68356 Landeszuschüsse für Beschäftigung 38.408.000 -100.000 38.308.000 32.840.000 -60.000 32.780.000
RNr. 0200 BG lfd. Nr. 5

In 2022: - 100.000 Euro
In 2023: - 60.000 Euro
Zu Nr. 1:
In 2023 Erhöhung um 40.000 Euro auf 4.088.000 Euro
Zu Nr. 5:
In 2022/2023 jeweils Absenkung um 100.000 Euro auf 300.000 Euro
68476 Zuschüsse für Maßnahmen der
Berufsorientierung und 11.600.000 200.000 11.800.000 11.200.000 300.000 11.500.000
Berufsvorbereitung
Verpflichtungsermächtigungen 9.000.000 150.000 9.150.000 6.700.000 --- 6.700.000
RNr. 0200 BG lfd. Nr. 6
In 2022/2023 jeweils - 75.000 Euro
Zu Nr. 5a:
In 2022 Erhöhung um 150.000 Euro auf 1.100.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 150.000 Euro auf 2.000.000 Euro
Zu Nr. 7:
In 2022/2023 jeweils Absenkung von 225.000 Euro auf 675.000 Euro

RNr. 0200 DH lfd. Nr. 8
In 2022: + 275.000 Euro
In 2023: + 375.000 Euro
VE 2022 + 150.000 Euro
2023: + 150.000 Euro

Zu Nr. 7
In 2022/2023 Erhöhung um jeweils 225.000 Euro auf 1.125.000 Euro
Neue Nr. 8 "Evaluation Berufsorientierung"
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 150.000 Euro
1150 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
und Soziales - Soziales -
53101 Veröffentlichungen und
Dokumentationen im Rahmen der 45.000 5.000 50.000 30.000 20.000 50.000
Öffentlichkeitsarbeit
RNr. 0200 BG lfd. Nr. 7
In 2022/2023 jeweils + 5.000 Euro

Zu Nr. 7
In 2022 Erhöhung um 5.000 Euro auf 10.000 Euro
In 2023 Neu 5.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

RNr. 0200 DH lfd. Nr. 9
In 2023: 15.000 Euro

Zu Nr. 7
In 2023 Erhöhung von 0 Euro auf + 15.000 Euro
54010 Dienstleistungen 4.380.000 600.000 4.980.000 5.150.000 1.755.000 6.905.000

RNr. 0200 BG lfd. Nr. 8
In 2022: + 300.000 Euro
In 2023: + 465.000 Euro
Zu Nr. 13
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 250.000 Euro auf 1.500.000 Euro
Zu Nr. 17
In 2022 Neu 35.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 50.000 Euro auf 200.000 Euro
Zu Nr. 19
In 2023 Absenkung um 50.000 Euro auf 50.000 Euro
Zu Nr. 20
In 2023 Erhöhung um 200.000 Euro auf 800.000 Euro
Neue Nr. 25 "Angebote der Altenhilfe"
In 2022/2023 jeweils + 15.000 Euro

RNr. 0200 DH lfd. Nr. 10

In 2022: + 300.000 Euro
In 2023: + 1.290.000 Euro
Zu Nr. 3
In 2022 Erhöhung um 50.000 Euro auf 80.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 150.000 Euro auf 180.000 Euro
Zu Nr. 9
In 2023 Erhöhung um 50.000 Euro auf 70.000 Euro
Zu Nr. 20
In 2022 Erhöhung um 100.000 Euro auf 200.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 600.000 Euro auf 1.200.000 Euro
Zu Nr. 21
In 2022 Erhöhung um 50.000 Euro auf 100.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 200.000 Euro auf 250.000 Euro
Neue Nr. 25 „Öffentlichkeitskampagne Inklusion“
In 2022: + 100.000 Euro
In 2023: + 190.000 Euro
Neue Nr. 26 „Maßnahmen zur Umsetzung des LGBG: Schlichtungsstelle“
In 2022: 0 Euro
In 2023: + 100.000 Euro
54053 Veranstaltungen 145.000 7.000 152.000 126.000 27.000 153.000
RNr. 0200 DH lfd. Nr. 11
In 2022: + 7.000 Euro
In 2023. + 27.000 Euro
Zu Nr. 4
In 2022/2023 Erhöhung um 7.000 Euro auf 10.000 Euro
Zu Nr. 6
In 2023 Erhöhung um 20.000 Euro auf 50.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68213 Zuschuss an die BVG für sonstige
--- 4.000.000 4.000.000 --- 6.100.000 6.100.000
betriebsfremde Lasten
Verpflichtungsermächtigungen --- 10.000.000 10.000.000 --- --- ---
RNr. 0200 DH-1 lfd. Nr. 12
In 2022: + 4.000.000 Euro
In 2023: + 6.100.000 Euro
VE 2022: + 10.000.000 Euro
2023: + 5.000.000 Euro
2024: + 5.000.000 Euro
Umbenennung des Titels
Titelbezeichnung neu: "Zuschüsse an die BVG für sonstige betriebsfremde Lasten und an die Jobcenter"
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
6.394.000 1.540.000 7.934.000 9.561.000 1.750.000 11.311.000
Einrichtungen
RNr. 0200 BG lfd. Nr. 9
In 2022: + 40.000 Euro
In 2023: - 300.000 Euro
Zu Nr. IV. 3
In 2022 Absenkung um 100.000 Euro auf 900.000 Euro
In 2023 Absenkung um 500.000 Euro auf 500.000 Euro
Verbindliche Erläuterung:
Ausgaben in Höhe von 100.000 Euro in 2022 und 200.000 Euro in 2023 sind zur Finanzierung für ein Modellprojekt, das die Problemstellung
der sogen. „Couch Hopper“ in Angriff nimmt (verbindliche Erläuterung).
Neue Nr. VIII "BuT-Beratungsstelle "
In 2022: + 100.000 Euro
In 2023: + 200.000 Euro
Neue Nr. IX "Projekt „Lebensnah e.V.“
In 2022: + 40.000 Euro
RNr. 0200 DH lfd. Nr. 13

In 2022: + 1.500.000 Euro
In 2023: + 2.050.000 Euro
Zu VII:
In 2022 Erhöhung um 1.500.000 Euro auf 2.800.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 2.000.000 Euro auf 3.300.000 Euro
Neu X: “Stadtteilarbeit in der Berliner Mitte“
Nr. 1 „Zuschuss für Projekte, bürgerschaftliches Engagement und zur Schaffung eines Stadtteilladens durch die Interessensgemeinschaft
Leipziger Straße e.V.“
In 2022: 0 Euro
In 2023. + 50.000 Euro
68431 Zuschüsse für integrierte
Förderprogramme aus dem
29.049.000 50.000 29.099.000 29.725.000 50.000 29.775.000
Rahmenfördervertrag mit den
Wohlfahrtsverbänden
RNr. 0200 DH lfd. Nr. 14
In 2022/2023 jeweils +50.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68455 Zuschüsse zur Bildung und Förderung
9.672.000 --- 9.672.000 12.556.000 1.058.000 13.614.000
von Stadtteilzentren
RNr. 0200 BG lfd. Nr. 10
In 2023: + 500.000 Euro
Anpassung der Erläuterung:
Mobile Stadtteilarbeit + 500.000 Euro in 2023 zur Überbrückung der Finanzierungslücke zu 2024

RNr. 0200 DH lfd. Nr. 15
In 2023: + 558.000 Euro

1164 Landesamt für Gesundheit und Soziales
- Versorgung -
68317 Zuschüsse an Unternehmen für
100.000 --- 100.000 500.000 --- 500.000
besondere Aufgaben
RNr. 0200 BG lfd. Nr. 11
In 2023: - 250.000 Euro

RNr. 0200 DH lfd. Nr. 16
In 2023: + 250.000 Euro

1166 Landesamt für Gesundheit und Soziales
- Soziales -
35998 Entnahme aus der Rücklage der
Ausgleichsabgabe nach dem 2.832.000 1.000.000 3.832.000 4.597.000 1.000.000 5.597.000
Sozialgesetzbuch-Neuntes Buch-
RNr. 0200 DH lfd. Nr. 17

In 2022/2023 jeweils +1.000.000 Euro
68198 Leistungen aus der Ausgleichsabgabe
nach dem Sozialgesetzbuch-Neuntes 7.887.000 1.000.000 8.887.000 8.187.000 1.000.000 9.187.000
Buch-
RNr. 0200 DH lfd. Nr. 18

In 2022/2023 jeweils + 1.000.000 Euro
Erläuterung:
Die Entgeltgruppe der Assistentinnen und Assistenten zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben von schwerbehinderten Menschen gemäß § 185
Abs. 3 Nr. 1 wird von E 3 auf E 5 angehoben.
1171 Landesamt für
Flüchtlingsangelegenheiten - Zentrale
Aufnahmeeinrichtung und
Leistungsstelle für Asylberwerberinnen/
Asylbewerber
67122 Ersatz von Ausgaben an
16.000 34.000 50.000 16.000 34.000 50.000
Wohnungsbaugesellschaften
RNr. 0200 DH lfd. Nr. 19
In 2022/2023 jeweils + 34.000 Euro

Seite 84 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

12 Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

1200 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen - Politisch-
Administrativer Bereich und Service -
53105 Beteiligung an Messen und
360.000 -45.000 315.000 360.000 --- 360.000
Ausstellungen
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 1
In 2022: - 45.000 Euro
Zu Nr. 1:
In 2022 Absenkung um 45.000 Euro auf 45.000 Euro
(2023 bleibt 90.000 Euro)
97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 17

In 2022/2023 jeweils + 1.000 Euro
Erläuterung:
Vorsorge für erwartete höhere Ausgaben im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs
Russlands auf die Ukraine in den Fachkapiteln, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht hinreichend konkretisierbar auf die einzelnen
Ausgabezwecke und Fachkapitel aufgeteilt werden konnten.
Die Verstärkungsmittel sind zentral bei Kapitel 2931 Titel 97110 veranschlagt und können von der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung
nach Maßgabe des § 50 LHO als Verstärkungsmittel zu Kapitel 1200 Titel 97110 umgesetzt werden. Anschließend kann die für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständige Senatsverwaltung die Ansätze der sachlich in Betracht kommenden Titel in den
Fachkapiteln nach Maßgabe des § 37 Absatz 6 LHO verstärken, um dort höhere Ausgaben zu leisten (verbindliche Erläuterung).
97203 Pauschale Minderausgaben --- -750.000 -750.000 --- -1.250.000 -1.250.000
RNr. 0200 DL lfd. Nr. 1
In 2022 -750.000 Euro
In 2023 -1.250.000 Euro

1210 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen - Stadtplanung -
53121 Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
2.948.000 --- 2.948.000 2.933.000 977.000 3.910.000
an Planungen
Verpflichtungsermächtigungen 2.700.000 --- 2.700.000 3.000.000 1.000.000 4.000.000
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 2
In 2023: + 977.000 Euro
VE 2023 + 1.000.000 Euro
2024: + 1.000.000 Euro
In Erläuterung zu Nr. 1. folgenden Absatz 2 einfügen:
"Die Mittel für die aktiven und sich im Aufbau befindlichen Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung in den Bezirken sollen im Wege der
auftragsweisen Bewirtschaftung verausgabt werden."
Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3
54005 Vorbereitung, Steuerung und Kontrolle
1.560.000 --- 1.560.000 1.560.000 --- 1.560.000
von Wohnungsbauprojekten
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 3
Änderung der Erläuterung:
Ziffer 3. Satz 3 wird ersetzt durch den Text: „Für die Vorbereitung von zwei Pilotprojekten mit einer Mischnutzung Wohnen und Schule und
einer Realisierungsperspektive sind in 2022 und 2023 Ausgaben von jeweils 100.000 Euro veranschlagt“

Seite 85 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

54010 Dienstleistungen 1.820.000 500.000 2.320.000 1.820.000 750.000 2.570.000

RNr. 0200 AX lfd. Nr. 4
In 2022: + 300.000 Euro
In 2023: + 550.000 Euro
Zu Nr. 6:
In 2023 Erhöhung um 100.000 Euro auf 400.000 Euro (Bildung zweier Jahresspalten);
"Unterstützung der bezirklichen Infrastrukturkoordinationen im Rahmen auftragsweiser Bewirtschaftung (u. a. Aktualisierung/ fachliche
Vertiefungen der Soziale Infrastruktur-Konzepte (SIKO), Beiträge für das Flächeninformationssystem Soziale Infrastruktur (SoFIS),
Standortkonzepte u.a. zur Beförderung von Mehrfachnutzung)“.
Neue Nr. 13:
„Dienstleistungsaufträge zum Aufbau einer Taskforce für bedrohte Räume der Berliner Mischung und Soziokultur zur Bewältigung von
stadtentwicklungs-politischen Herausforderungen und Konflikten"
In 2023: 150.000 Euro;
Neue Nr. 14:
„Dienstleistungsaufträge zur Koordination und Finanzierung von Netzwerkstelle und Projektbüro Urbane Praxis sowie ihrer Aktivitäten“
In 2022/2023 je 300.000 Euro
RNr. 0200 DL lfd. Nr. 2
In 2022/2023: jeweils + 200.000 Euro
Anpassung der Tabelle

Neue Nr.: "Städtebauliche Untersuchungen Rückbau A 104 und A 103"
In 2022 und 2023 jeweils 200.000 Euro.
Entsprechende Anpassung des Gesamtbetrags
54048 Maßnahmen zur Umsetzung der
Rahmenstrategie Soziale 350.000 100.000 450.000 350.000 150.000 500.000
Stadtentwicklung
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 5
In 2022: + 100.000 Euro
In 2023: + 150.000 Euro
1220 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen - Städtebau und
Projekte -
52609 Thematische Untersuchungen 300.000 200.000 500.000 300.000 350.000 650.000

RNr. 0200 AX lfd. Nr. 6
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 50.000 Euro
Neue Nr. 5:
"Modellprojekt zu Arrondierungsflächen und sogenannten Restflächen für innovative Nutzungen (verbindliche Erläuterung)"
In 2022/2023 je + 50.000 Euro
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 7

In 2022: + 150.000 Euro
In 2023: + 300.000 Euro
Neue Nr. 6
"Vorbereitung eines Bauinnovationszentrums (verbindliche Erläuterung)"
In 2022: + 150.000 Euro
In 2023: + 300.000 Euro
53121 Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
170.000 --- 170.000 170.000 50.000 220.000
an Planungen
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 8
In 2023: + 50.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

54007 Vorarbeiten im Rahmen von
870.000 --- 870.000 870.000 --- 870.000
Bauleitplanungsverfahren
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 9
Ergänzung der Erläuterung am Ende:
„Auch für die Anpassung von Bebauungsplänen an veränderte Rahmenbedingungen und Anforderungen.“
54053 Veranstaltungen 850.000 -500.000 350.000 1.200.000 --- 1.200.000

RNr. 0200 AX lfd. Nr. 10
In 2022: - 500.000 Euro
Zu Teilansatz 5:
In 2022 Absenkung um 500.000 Euro auf 100.000 Euro.

54082 Maßnahmen zur Entwicklung des
ehemaligen Flughafens Tempelhof 23.500.000 100.000 23.600.000 24.000.000 -2.137.000 21.863.000
(Tempelhof Projekt GmbH)
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 11
Ergänzung der Erläuterung:
Ergänzung Nr. 6 um "… und Unterstützung kultureller Nutzungen"

RNr. 0200 AX lfd. Nr. 12
In 2023: - 2.337.000 Euro

RNr. 0200 DL lfd. Nr. 3
In 2022 +100.000 Euro
In 2023 +200.000 Euro
Erläuterung:
Zu Nr. 6:
In 2022: Erhöhung um 100.000 auf 200.000 Euro
In 2023: Erhöhung um 200.000 auf 300.000 Euro
68123 Ehrungen, Preise 135.000 20.000 155.000 75.000 --- 75.000
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 13

In 2022: + 20.000 Euro
Zu Nr. 4:
In 2022 Erhöhung um 20.000 Euro auf 20.000 Euro

89364 Zuschüsse für Maßnahmen zur
Entwicklung des ehemaligen 12.000.000 100.000 12.100.000 12.000.000 -1.400.000 10.600.000
Flughafens Tempelhof
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 14
In 2023: - 1.700.000 Euro

RNr. 0200 DL lfd. Nr. 4
In 2022 +100.000 Euro
In 2023 +300.000 Euro

Erläuterung:
Für die Errichtung eines Denkmals zu Ehren von Gail Halvorsen sind in 2022 100.000 € und in 2023 300.000 € veranschlagt.

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

1230 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen - Geoinformation -
54010 Dienstleistungen 2.445.000 -410.000 2.035.000 3.445.000 --- 3.445.000

RNr. 0200 AX lfd. Nr. 15
In 2022: - 410.000 Euro

Zu Nr. 8:
In 2022 Absenkung um 410.000 Euro auf 1.590.000 Euro
1240 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen - Wohnungswesen,
Stadterneuerung, Städtebauförderung -
23130 Anteil des Bundes an den Miet- und
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Lastenzuschüssen
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 16
In 2022/2023 je + 1.000 Euro
Erläuterung:
"Im Rahmen der Durchführung des Wohngeldgesetzes erstattet der Bund 50 v.H. der Wohngeldaufwendungen der Länder. Mit der Umsetzung
sind die Bezirke beauftragt und erhalten die 50 v.H. Erstattung des Bundes entsprechend ihrem Aufkommen an Wohngeldleistungen.
Die Zuweisungen des Bundes zum Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger im Rahmen des Bundes-Entlastungspakets werden
berücksichtigt. Mit der Umsetzung sind die Bezirke beauftragt und erhalten die 100 v.H. Erstattung des Bundes entsprechend ihrem
Aufkommen an Heizkostenzuschüssen.
Die Erstattungsbeträge werden zunächst in diesem Titel vereinnahmt und zum Ende des Haushaltsjahres an die Wohngeldämter der Bezirke
ausgezahlt."
52609 Thematische Untersuchungen 930.000 --- 930.000 930.000 --- 930.000
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 17
Änderungen der Erläuterung:
Zu Ziffer 2, Neuer Satz 3:
„Die Fortschreibung des Wohnraumbedarfsberichts erfolgt bis zum Frühjahr 2023.“
Zu Ziffer 3. Neuer Satz 2 und 3: „Der Meinungsbildungsprozess wird bis zum September 2022 abgeschlossen. Dafür werden weitere externe
Studien bzw. rechtliche Gutachten beauftragt."
54010 Dienstleistungen 16.180.000 296.000 16.476.000 16.773.000 607.000 17.380.000
Verpflichtungsermächtigungen 14.284.000 360.000 14.644.000 15.907.000 360.000 16.267.000
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 18

Ergänzung der Erläuterung zu Nr. 9 um
"Für die Prüfung zu landesrechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des Wohnungswesens u.a. für einen verbesserten Schutz vor
Eigenbedarfskündigungen erfolgt bis Ende 2022 die Ausschreibung eines Rechtsgutachtens."
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 19

In 2023: + 360.000 Euro
VE 2022 + 360.000 Euro
2023: + 360.000 Euro
VE 2023 + 360.000 Euro
2024: + 360.000 Euro
Änderung der Nr. 6
"Für die Beauftragung bezirklicher Beratungen für Mietende sind 2022 und 2023 jeweils Ausgaben von 1.560.000 € veranschlagt. In 2023 ist
eine Verpflichtungsermächtigung von 1.560.000 € veranschlagt."

RNr. 0200 DL lfd. Nr. 5
In 2022: + 296.000 Euro
In 2023: + 247.000 Euro
Seite 88 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Anpassung der Tabelle:
Neuer TA: "In 2022 sind für die infrastrukturelle Aufwertung und den Erhalt und Betrieb des Fluss Bad Gartens 122.000 € sowie 174.000 € für
zusammenführende Untersuchungen und Maßnahmen zur Herstellung einer für den Badebetrieb nötigen verbesserten Wasserqualität zu
veranschlagen. In 2023 sind für beide Vorhaben 247.000 € zu veranschlagen."
68240 Zuschuss an die Wohnraumversorgung
455.000 100.000 555.000 540.000 200.000 740.000
Berlin
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 20
In 2022: + 100.000 Euro
In 2023: + 200.000 Euro
Ergänzung des ersten Absatzes der Erläuterung um
„Für die Einrichtung einer Ombudsstelle für die Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen erhält die WVB 2022
100.000 € und 2023 200.000 €.“
68544 Projekte der Freiwilligenarbeit 3.900.000 500.000 4.400.000 4.700.000 2.000.000 6.700.000
Verpflichtungsermächtigungen 4.500.000 --- 4.500.000 1.000.000 500.000 1.500.000

RNr. 0200 AX lfd. Nr. 21
In 2023: + 500.000 Euro
VE 2023 + 500.000 Euro
2024: + 500.000 Euro

Änderung der Erläuterungen:
Nach Absatz 3 wird ein neuer Absatz 4 eingefügt:
„Zusätzliche Mittel werden zur Verstärkung von FEIN zur Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit veranschlagt: + 200.000 € in 2023“
Absatz 5 (alt) wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:
„Dafür stehen in 2022 Ausgaben von 2.000.000 € und Verpflichtungsermächtigungen von 3.500.000 € sowie 2023 Ausgaben
von 3.100.000 € zur Verfügung."
RNr. 0200 DL lfd. Nr. 6
In 2022: + 500.000 Euro
In 2023: + 1.500.000 Euro

Erläuterung:
Für zivilgesellschaftliches Engagement in Berliner Großsiedlungen werden in 2022 500.000 € und in 2023 1.500.000 € bereitgestellt. Der
räumliche Fokus soll dabei auf jüngeren Bestandskäufen liegen.
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
455.000 85.000 540.000 540.000 --- 540.000
Zwecke im Inland
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 22
In 2022: + 85.000 Euro
Änderung der Erläuterung:
Zu Ziffer 3.:
Satz 2 ersetzen durch: „Um den Austausch zwischen Politik, Verwaltung, organisierter Zivilgesellschaft und städtischen Bewegungen weiter
zu verbessern, wird das Initiativenforum Stadtpolitik weitergeführt.“
Satz 3 ersetzen durch: „2022 und 2023 sind jeweils Ausgaben von 165.000 Euro veranschlagt.“
89361 Zuschüsse zur Förderung von
16.925.000 --- 16.925.000 9.334.000 --- 9.334.000
Nationalen Projekten des Städtebaus
RNr. 0200 DL lfd. Nr. 7
Hinzufügen der Erläuterung:
"Der öffentliche Raum auf der Spree-Insel wird im Rahmen des Nationalen Projektes des Städtebaus durch die Freitreppe und umliegende
Anlagen am Flussbad verbessert."

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

89367 Städtebauförderung "Sozialer
9.940.000 100.000 10.040.000 20.000.000 200.000 20.200.000
Zusammenhalt"
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 23
Anfügen am Ende des Textes vor "Angaben zum Gender Budget:":
„Das Rekomm-Plus-Projekt wird in 2023 fortgesetzt und eine Ausweitung auf weitere Siedlungen geprüft. Dafür werden 2022 und 2023 jeweils
Mittel von 160.000 Euro bereitgestellt (verbindliche Erläuterung)."
RNr. 0200 DL lfd. Nr. 8

In 2022 +100.000 Euro
In 2023 +200.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
Für weitere Projekte im Quartiersmanagement-Gebiet Heerstraße Nord werden Ausgaben in 2022 von 100.000 € und in 2023 von 200.000 €
bereitgestellt (verbindliche Erläuterung).
89373 Städtebauförderung Nachhaltige
5.400.000 --- 5.400.000 21.400.000 --- 21.400.000
Erneuerung
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 24
Ergänzung der Erläuterung:
Neuer Absatz 5: „Für die Weiterführung des Standortmanagements Campus für Demokratie und die konzeptionelle Weiterentwicklung sind in
2022 und 2023 jeweils Ausgaben und VE vorgesehen (verbindliche Erläuterung)."
Bisheriger Absatz 5 wird Absatz 6.
1250 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen - Hochbau -
70141 Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark,
Sanierung und Modernisierung, - 1.
Bauabschnitt - (Abriss des alten 2.400.000 --- 2.400.000 2.000.000 --- 2.000.000
Stadions und Herrichtung von
Sportanlagen)
RNr. 0200 DL lfd. Nr. 9
Änderung der Titelbezeichnung in:
Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark, Sanierung und Modernisierung, - 1. Bauabschnitt - (Abriss oder Teilabriss des alten Stadions und
Herrichtung von Sportanlagen)
Änderung im Erläuterungstext (im 2. Absatz):
Im Rahmen des 1. Bauabschnitts erfolgt der Abriss oder Teilabriss des alten Stadions sowie die Herrichtung von Sportanlagen zwecks
temporärer Mitnutzung als Ausweichsportstätte. Im Anschluss an den 1. Bauabschnitt wird im 2. Bauabschnitt der Neubau errichtet oder es
erfolgt der Umbau des Stadions.
70143 Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark,
Sanierung und Modernisierung - 2. --- --- --- 100.000 900.000 1.000.000
Bauabschnitt - (Neubau des Stadions)
RNr. 0200 DL lfd. Nr. 10
In 2023: + 900.000 Euro
Änderung der Titelbezeichnung in:
Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark Sanierung und Modernisierung - 2.Bauabschnitt - (Neubau oder Umbau des Stadions)
Änderung im Erläuterungstext:
Hierzu gehören der Neubau oder Umbau des großen Stadions. Im Anschluss an den 1. Bauabschnitt wird im 2. Bauabschnitt der Neubau des
Stadions errichtet oder es erfolgt der Umbau des Stadions.

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

70510 Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark,
Sanierung und Modernisierung, - 3. --- 100.000 100.000 --- 100.000 100.000
Bauabschnitt -
Verpflichtungsermächtigungen --- 100.000 100.000 --- 100.000 100.000
RNr. 0200 DL lfd. Nr. 11
In 2022/2023: jeweils +100.000 Euro

VE 2022 +100.000 Euro
VE 2023 +100.000 Euro
Titelerläuterung:
Ertüchtigung des übrigen Geländes Bedarfsprogramm und Planungsunterlagen für den Sportpark (3. Bauabschnitt) sind im Zuge des
Realisierungswettbewerbs zu konkretisieren.
1260 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen - Ministerielle
Angelegenheiten des Bauens,
Grundsatz und Recht -
68102 Entschädigungen, Ersatzleistungen 1.000 --- 1.000 1.000 --- 1.000
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 25

Ergänzung der Erläuterung:
Anfügen an Satz 1: „(…), ebenso Entschädigungen möglicher Entschädigungs- oder Übernahmeansprüche durch Anpassung von
Bebauungsplänen an veränderte Rahmenbedingungen und Anforderungen“
1295 Förderung des Wohnungsbaus
54010 Dienstleistungen 2.170.000 50.000 2.220.000 2.200.000 50.000 2.250.000
Verpflichtungsermächtigungen 100.000 100.000 200.000 --- --- ---

RNr. 0200 AX lfd. Nr. 26
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 50.000 Euro
VE 2022 + 100.000 Euro
2023: + 100.000 Euro
Änderung der Erläuterung:
Text Ziffer 2 wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:
„Für die Unterstützung der Genossenschaftsförderung wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen 2019 ein
Genossenschaftsbeauftragter berufen. Hierfür sind 2022 und 2023 Ausgaben von jährlich 50.000 € und 2022 eine Verpflichtungsermächtigung
von 100.000 € veranschlagt.
Für die Unterstützung der genossenschaftlichen Ankaufsagentur „Häuser Bewegen GIMA Berlin-Brandenburg e.G.“, die den präventiven,
strategischen Erwerb von Wohnhäusern sowie das Vorkaufsrecht in Berlin stärken will, sind 2022 und 2023 Ausgaben von jährlich 70.000 €
und 2022 eine Verpflichtungsermächtigung von 100.000 € veranschlagt.“
54012 Ersatzvornahmen 100.000 --- 100.000 100.000 250.000 350.000
Verpflichtungsermächtigungen 200.000 --- 200.000 200.000 250.000 450.000
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 27
In 2023: + 250.000 Euro
VE 2023 + 250.000 Euro
2024: 250.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

88402 Zuführung an das Sondervermögen
233.000.000 10.000.000 243.000.000 340.000.000 10.000.000 350.000.000
Wohnraumförderfonds Berlin (SWB)
Verpflichtungsermächtigungen 739.250.000 7.000.000 746.250.000 739.250.000 7.000.000 746.250.000
RNr. 0200 DL lfd. Nr. 12
In 2022/2023: jeweils + 10.000.000 Euro
VE 2022: + 7.000.000 Euro
2023: + 350.000 Euro
2024: + 1.050.000 Euro
2025: + 2.450.000 Euro
2026: + 2.100.000 Euro
2027: + 1.050.000 Euro
VE 2023: + 7.000.000 Euro
2024: + 350.000 Euro
2025: + 1.050.000 Euro
2026: + 2.450.000 Euro
2027: + 2.100.000 Euro
2028: + 1.050.000 Euro
Erläuterung:
Der Senat wird aufgefordert, bis zum Sommer 2023 ein Konzept für ein Landesprogramm bei der IBB zu entwickeln, über das gemeinnützige
Träger Darlehen erhalten können, wenn sie Wohnungen bauen oder Unterkünfte in Wohnungen für Wohnungslose umbauen. Das Konzept
ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 1. Mai 2023 vorzulegen (verbindliche Erläuterung).
88405 Zuführung an das Sondervermögen
Wohnraumförderfonds Berlin zur 22.800.000 10.000.000 32.800.000 25.300.000 --- 25.300.000
Förderung von Genossenschaften
RNr. 0200 DL lfd. Nr. 13
In 2022: + 10.000.000 Euro
88409 Zuführung an das Sondervermögen
Wohnraumförderfonds Berlin zur 3.000.000 --- 3.000.000 15.000.000 --- 15.000.000
Förderung von klimagerechtem Bauen
RNr. 0200 AX lfd. Nr. 28
Erläuterung:
Ergänzung im zweiten Absatz nach Satz 1:
„Voraussetzung hierfür ist die Erreichung eines energetischen Mindeststandards (aktuell Effizienzhaus 85); das Gesamtziel kann durch
kumulative energetische Einzelmaßnahmen, wie Dämmung von Fassaden und Dächern, energetische Sanierung von
Fenstern/Holzkastendoppelfenstern, Austausch von Anlagen zur Wärmeerzeugung etc., erfolgen.“
89360 Zuführungen an Unternehmen für
2.000.000 --- 2.000.000 2.000.000 --- 2.000.000
Nachbarschaftsaktivitäten
RNr. 0200 AX fd. Nr. 29
Änderung der Erläuterung:
„Den städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie weiteren Unternehmen im Landesbesitz und Genossenschaften werden Mittel zur
Finanzierung von Wohnumfeldmaßnahmen oder Aufwertungsmaßnahmen, die v.a. der Klimafolgenbewältigung im und am Bedarf der
Großsiedlungen der Nachkriegszeit dienen, zur Verfügung gestellt.“

Seite 92 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

13 Wirtschaft, Energie und Betriebe

1300 Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe - Politisch-
Administrativer Bereich und Service -
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
2.719.000 52.000 2.771.000 3.119.000 109.000 3.228.000
und Beamten
RNr. 0200 CW lfd. Nr. 1
In 2022: + 52.000 Euro
In 2023: + 109.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2022/2023+ 2,000 Stellen BesGr. A 10

97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 18

In 2022/2023 jeweils + 1.000 Euro
Erläuterung:
Vorsorge für erwartete höhere Ausgaben im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs
Russlands auf die Ukraine in den Fachkapiteln, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht hinreichend konkretisierbar auf die einzelnen
Ausgabezwecke und Fachkapitel aufgeteilt werden konnten.
Die Verstärkungsmittel sind zentral bei Kapitel 2931 Titel 97110 veranschlagt und können von der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung
nach Maßgabe des § 50 LHO als Verstärkungsmittel zu Kapitel 1300 Titel 97110 umgesetzt werden. Anschließend kann die für Wirtschaft,
Energie und Betriebe zuständige Senatsverwaltung die Ansätze der sachlich in Betracht kommenden Titel in den Fachkapiteln nach Maßgabe
des § 37 Absatz 6 LHO verstärken, um dort höhere Ausgaben zu leisten (verbindliche Erläuterung).
97203 Pauschale Minderausgaben --- -3.650.000 -3.650.000 -5.000.000 -4.200.000 -9.200.000

RNr. 0200 CW lfd. Nr. 2
In 2022: - 3.650.000 Euro
In 2023: - 4.200.000 Euro
1320 Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe -
Wirtschaftspolitik und
Wirtschaftsordnung -
54010 Dienstleistungen 1.490.000 --- 1.490.000 2.540.000 5.000.000 7.540.000
RNr. 0200 CW lfd. Nr. 3

In 2023: + 5.000.000 Euro
Zu Nr. 13:
In 2023 Erhöhung um 5.000.000 auf 5.500.000 Euro

68307 Wirtschaftsförderung 140.000 --- 140.000 3.015.000 575.000 3.590.000
RNr. 0200 BD lfd. Nr. 1

In 2023: + 575.000 Euro
Anpassung der Tabelle:
Zu Nr. 2:
In 2023 Erhöhung um 250.000 Euro auf 1.000.000 Euro

Zu Nr. 3:
In 2023 Erhöhung um 250.000 Euro auf 1.750.000 Euro
Zu Nr. 4:
In 2023 Erhöhung um 75.000 Euro auf 800.000 Euro
Seite 93 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

68316 Förderung des Berlin-Marketing 31.423.000 30.000 31.453.000 32.830.000 550.000 33.380.000

RNr. 0200 BD lfd. Nr. 2
In 2023: + 520.000 Euro
Anpassung der Tabelle:

Zu Nr. 5:
In 2023 Erhöhung um 20.000 Euro auf 130.000 Euro,
Zu Nr. 12:
In 2023 Erhöhung um 500.000 Euro auf 3.000.000 Euro,

RNr. 0200 CW lfd. Nr. 4
In 2022/2023: jeweils + 30.000 Euro

Zu Nr. 5:
In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 30.000 Euro auf 140.000 Euro
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
1.043.000 150.000 1.193.000 1.194.000 150.000 1.344.000
Zwecke im Inland
RNr. 0200 CW lfd. Nr. 5
In 2022/2023: jeweils + 150.000 Euro
Zu Nr. 8:
In 2022 Erhöhung um 100.000 Euro auf 200.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 100.000 Euro auf 320.000 Euro
Zu Nr. 9:
In 2022 Erhöhung um 50.000 Euro auf 100.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 50.000 Euro auf 150.000 Euro
68629 Zuschüsse für besondere touristische
3.500.000 200.000 3.700.000 3.500.000 550.000 4.050.000
Projekte
RNr. 0200 BD lfd. Nr. 3
In 2023: + 350.000 Euro
verbindliche Erläuterung:
Jedem Bezirk werden für bezirkseigene Projekte mindestens 150.000 € zur Verfügung gestellt. Zusätzlich sollen insgesamt 350.000 € ab dem
Jahr 2023 für die direkte Unterstützung von Tourismusvereinen und touristischen Arbeitsgemeinschaften der 12 Bezirke zu ihrer strukturellen
Stärkung sowie sonstigen tourismuspolitischen Kiezinitiativen und Projekten im Sinne des Tourismuskonzeptes verwendet werden
(Verbindliche Erläuterung).
RNr. 0200 CW lfd. Nr. 6
In 2022/2023: jeweils + 200.000 Euro

Erläuterung:
2022 und 2023 jeweils 200.000 € für queere Veranstaltungen im öffentlichen Raum
1330 Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe - Betriebe und
Strukturpolitik -
52136 Anteil an der Straßenreinigung 112.800.000 --- 112.800.000 123.600.000 6.000.000 129.600.000

RNr. 0200 CW lfd. Nr. 10
In 2023: + 6.000.000 Euro
Zu Nr. 4:
In 2023 Erhöhung um 2.000.000 Euro auf 17.700.000 €

Seite 94 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Neue Nr. 5 "Kosten für die Beseitigung illegalen Mülls Sperrmüll von öffentlichen Straßenland"
2022: 0 Euro
2023: 4.000.000 Euro
54010 Dienstleistungen 27.993.000 --- 27.993.000 17.223.000 --- 17.223.000
Verpflichtungsermächtigungen 3.420.000 300.000 3.720.000 3.310.000 --- 3.310.000
RNr. 0200 CW lfd. Nr. 7

VE 2022: + 300.000 Euro
2023: + 300.000 Euro
67140 Ausgleich von Ausfällen der IBB aus
6.000.000 --- 6.000.000 3.000.000 -1.000.000 2.000.000
dem Liquiditätsfonds Berlin
RNr. 0200 BD lfd. Nr. 4
In 2023: - 1.000.000 Euro
68311 Zuschüsse an Unternehmen zur
35.000.000 --- 35.000.000 25.000.000 --- 25.000.000
Soforthilfe
Verpflichtungsermächtigungen --- 15.000.000 15.000.000 --- --- ---
RNr. 0200 CW lfd. Nr. 8
VE 2022 + 15.000.000 Euro
2023: + 15.000.000 Euro
Umbenennung Nr. 2 in: "Fortsetzung Soforthilfe IV und andere Programmhilfen"

83107 Kapitalzuführung an die WISTA
10.800.000 2.500.000 13.300.000 5.000.000 2.500.000 7.500.000
Management GmbH
RNr. 0200 CW lfd. Nr. 9
In 2022/2023: jeweils + 2.500.000 Euro
1350 Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe - Energie,
Digitalisierung und Innovation -
52610 Gutachten 249.000 50.000 299.000 299.000 200.000 499.000

RNr. 0200 BD lfd. Nr. 5.
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 200.000 Euro
Erläuterung:
Neue Nr. 3:
Erstellung einer Machbarkeitsstudie für einen planbaren und sozialverträglichen Erdgasausstieg.

In 2022 + 50.000 Euro
In 2023 + 200.000 Euro
54010 Dienstleistungen 26.535.000 2.000.000 28.535.000 21.448.000 2.000.000 23.448.000

RNr. 0200 CW lfd. Nr. 11
In 2022/2023 jeweils + 2.000.000 Euro
Zu Nr. 42
Ohne Kofinanzierung
In 2022 Erhöhung um 2.000.000 Euro auf 6.100.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 2.000.000 Euro auf 3.000.000 Euro

Seite 95 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

54059 Leistungen zur Errichtung und den
Betrieb von Infrastruktur für die 500.000 --- 500.000 1.000.000 400.000 1.400.000
Elektromobilität
RNr. 0200 BD lfd. Nr. 6
In 2023: + 400.000 Euro

68307 Wirtschaftsförderung 24.780.000 3.300.000 28.080.000 27.695.000 1.500.000 29.195.000

RNr. 0200 BD lfd. Nr. 7
In 2022: - 200.000 Euro
In 2023: - 1.000.000 Euro
Zu Nr. 2:
In 2022 Absenkung um 200.000 Euro auf 7.920.000 Euro,
Zu Nr. 4:
In 2023 Absenkung um 1.000.000 Euro auf 5.750.000 Euro,

RNr. 0200 CW lfd. Nr. 12

In 2022: + 3.500.000 Euro
In 2023: + 2.500.000 Euro
Zu Nr. 2:
ohne Kofinanzierung
In 2022 Erhöhung um 492.000 Euro auf 8.612.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 500.000 Euro auf 8.075.000 Euro
Zu Nr. 6:
ohne Kofinanzierung
In 2022 Erhöhung um 3.000.000 Euro auf 5.000.000 Euro
In 2023 Erhöhung um 2.000.000 Euro auf 4.000.000 Euro
68542 Zuschüsse an Einrichtungen der
4.659.000 --- 4.659.000 4.957.000 960.000 5.917.000
internationalen Kooperation
RNr. 0200 BD lfd. Nr. 8
In 2022: +/- 0 Euro (Ausgleich innerhalb der Teilansätze 15 und 17)
In 2023: + 960.000 Euro
Anpassung der Tabelle:
Zu Nr. 1:
In 2023 Erhöhung um 500.000 Euro auf 1.700.000 Euro
Zu Nr. 8:
In 2023 Erhöhung um 460.000 Euro auf 713.000 Euro
Zu Nr. 15:
In 2022 Absenkung um 200.000 Euro auf 450.000 Euro,
In 2023 Absenkung um 300.000 Euro auf 355.000 Euro,
Neue Nr. 17:
Zuwendungen an den Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag e. V. (BER)
In 2022: 200.000 Euro
In 2023: 300.000 Euro
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
1.158.000 150.000 1.308.000 1.458.000 200.000 1.658.000
Zwecke im Inland
RNr. 0200 BD lfd. Nr. 9
In 2022: + 150.000 Euro
In 2023: + 200.000 Euro

Seite 96 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Erläuterung:
Zu Nr. 3:
In 2022 Erhöhung um 150.000 Euro auf 650.000 Euro,
In 2023 Erhöhung um 200.000 Euro auf 700.000 Euro,
69806 Innovationsförderung 41.997.000 --- 41.997.000 54.473.000 -1.405.000 53.068.000

RNr. 0200 BD lfd. Nr. 10
In 2023: - 1.405.000 Euro

Erläuterung:
Zu Nr. 8:
In 2023 Absenkung um 405.000 Euro auf 1.047.000 Euro,
Zu Nr. 12:
In 2023 Absenkung um 1.000.000 Euro auf 4.000.000 Euro,

89330 Zuschüsse für Investitionen zur
900.000 1.500.000 2.400.000 4.500.000 --- 4.500.000
Unterstützung des Solarausbaus
RNr. 0200 CW lfd. Nr. 13
In 2022: + 1.500.000 Euro
89430 Investive Zuschüsse für die Installation
900.000 500.000 1.400.000 3.500.000 500.000 4.000.000
von Solarenergieanlagen
RNr. 0200 CW lfd. Nr. 14
In 2022/2023: jeweils + 500.000 Euro

Seite 97 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

15 Finanzen

1500 Senatsverwaltung für Finanzen -
Politisch-Administrativer Bereich und
Service -
97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 19
In 2022/2023 jeweils + 1.000 Euro

Erläuterung:
Vorsorge für erwartete höhere Ausgaben im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs
Russlands auf die Ukraine in den Fachkapiteln, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht hinreichend konkretisierbar auf die einzelnen
Ausgabezwecke und Fachkapitel aufgeteilt werden konnten.
Die Verstärkungsmittel sind zentral bei Kapitel 2931 Titel 97110 veranschlagt und können von der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung
nach Maßgabe des § 50 LHO als Verstärkungsmittel zu Kapitel 1500 Titel 97110 umgesetzt werden. Anschließend kann die für Finanzen
zuständige Senatsverwaltung die Ansätze der sachlich in Betracht kommenden Titel in den Fachkapiteln nach Maßgabe des § 37 Absatz 6
LHO verstärken, um dort höhere Ausgaben zu leisten (verbindliche Erläuterung).
1530 Senatsverwaltung für Finanzen -
Steuern -
51168 Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände für die 126.000 250.000 376.000 144.000 250.000 394.000
verfahrensabhängige IKT
RNr. 0200 CX lfd. Nr. 1
In 2022/2023 jeweils + 250.000 Euro

1531 Finanzämter

42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
283.301.000 --- 283.301.000 291.751.000 630.000 292.381.000
und Beamten
RNr. 0200 CX lfd. Nr. 2
In 2023: + 630.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen in 2023: + 10,000 Stellenanteile BesGr. A 13 Teilplan B
53111 Ausschreibungen, Bekanntmachungen 96.000 250.000 346.000 96.000 250.000 346.000

RNr. 0200 CX lfd. Nr. 3
In 2022/2023 jeweils + 250.000 Euro

1540 Senatsverwaltung für Finanzen -
Landespersonal -
51185 Dienstleistungen für die
1.939.000 1.000.000 2.939.000 2.138.000 3.000.000 5.138.000
verfahrensabhängige IKT
RNr. 0200 CX lfd. Nr. 7
In 2022: + 1.000.000 Euro
In 2023: + 3.000.000 Euro
Ergänzung der Erläuterungen:
Weiterentwicklung von digitalen Tools zur Personalgewinnung, Stellenbewertung und Personalsicherung (elektronische Personalakte; digitale
Stellenbewertung, zentrale Eignungsdiagnostik)
Ausbau des mobilen Arbeitens für die Beschäftigten im Land Berlin (Schaffung von Schnittstellen zu den Fachverfahren;
behördenübergreifendes Projektmanagement)
Förderung und Weiterentwicklung von Diversity-Grundsätzen bei der Personalentwicklung (Identifizierung unterrepräsentierter
Beschäftigungsgruppen)
Seite 98 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

52535 Aufwendungen im Kontext dualer
1.100.000 500.000 1.600.000 1.200.000 1.000.000 2.200.000
Studiengänge
RNr. 0200 CX lfd. Nr. 4
In 2022: + 500.000 Euro
In 2023: + 1.000.000 Euro
52610 Gutachten 200.000 200.000 400.000 150.000 200.000 350.000

RNr. 0200 CX lfd. Nr. 5
In 2022/2023 jeweils + 200.000 Euro

54606 Sächliche Ausgaben für Maßnahmen im
500.000 500.000 1.000.000 500.000 1.000.000 1.500.000
Rahmen des Wissenstransfers
RNr. 0200 CX lfd. Nr. 6
In 2022: + 500.000 Euro
In 2023: + 1.000.000 Euro
1541 Landesverwaltungsamt - Leitung -
51185 Dienstleistungen für die
800.000 500.000 1.300.000 900.000 500.000 1.400.000
verfahrensabhängige IKT
RNr. 0200 CX lfd. Nr. 8
In 2022/2023 jeweils + 500.000 Euro
Neue Nr. 5: "Schaffung von 300 Home-Office-Plätzen im Landesverwaltungsamt durch Ausbau der IT-Infrastruktur"
In 2022/2023 jeweils + 500.000 Euro

1547 Zentrale Steuerung einer neuen
Integrierten Personalverwaltung
51185 Dienstleistungen für die
3.500.000 --- 3.500.000 4.500.000 --- 4.500.000
verfahrensabhängige IKT
Verpflichtungsermächtigungen 29.946.000 --- 29.946.000 --- 29.946.000 29.946.000
RNr. 0200 CX lfd. Nr. 9
VE 2023 + 29.946.000 Euro
2024: + 12.723.000 Euro
2025: + 12.723.000 Euro
2026: + 4.500.000 Euro

Seite 99 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

21 Beauftragte/Beauftragter für
Datenschutz und Informationsfreiheit
2100 Beauftragte/Beauftragter für
Datenschutz und Informationsfreiheit
42100 Amtsbezüge 129.000 -13.000 116.000 130.000 -13.000 117.000

RNr. 0200 CH lfd. Nr. 1
In 2022/2023: jeweils - 13.000 Euro

Stellenplanmäßige Veränderungen
Datenschutzbeauftragte/r AT
jeweils in 2022/2023: - 1 Vermerk 0607 BesGr. B7
+ 1 Vermerk 0601 BesGr. B5
2101 Beauftragte/Beauftragter zur
Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB)
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive
1.715.000 30.000 1.745.000 1.801.000 150.000 1.951.000
Zwecke im Inland
RNr. 0200 CH lfd. Nr. 2
In 2022: + 30.000 Euro
In 2023: + 150.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
Mehrmittel im Zusammenhang mit 35 Jahre Mauerfall
2102 Beauftragte/Beauftragter für die Berliner
Polizei und Bürgerbeauftragte/
Bürgerbeauftragter
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
--- --- --- --- --- ---
und Beamten
RNr. 0200 CH lfd. Nr. 3
Stellenplanmäßige Veränderungen
jeweils in 2022/2023: - 1,000 Stellenanteile B5 Teilplan A
46101 Pauschale Mehrausgaben für
600.000 -600.000 --- 600.000 -600.000 ---
Personalausgaben
RNr. 0200 CH lfd. Nr. 4
In 2022/2023: jeweils - 600.000 Euro
Wegfallvermerk
Der Titel fällt weg
97101 Pauschale Mehrausgaben 100.000 -100.000 --- 100.000 -100.000 ---

RNr. 0200 CH lfd. Nr. 5
In 2022/2023: jeweils - 100.000 Euro

Wegfallvermerk:
Der Titel fällt weg

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

22 Beauftragte/Beauftragter für die Berliner
(neu) Polizei und
Bürgerbeauftragte/Bürgerbeauftragter
2200 Beauftragte/Beauftragter für die Berliner
(neu) Polizei und
Bürgerbeauftragte/Bürgerbeauftragter
11979 Verschiedene Einnahmen --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 0200 CI lfd. Nr. 1

In 2022/2023: jeweils + 1.000 Euro
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
--- 543.000 543.000 --- 1.132.000 1.132.000
und Beamten
RNr. 0200 CI lfd. Nr. 2
In 2022: + 543.000 Euro
In 2023: + 1.132.000 Euro
Stellenplanmäßige Veränderungen jeweils in 2022/2023:
+ 1,000 Stellenanteile B5
+ 1,000 Stellenanteile A16
+ 1,000 Stellenanteile A15
+ 9,000 Stellenanteile A13
+ 4,000 Stellenanteile A10
+ 1,000 Stellenanteile A8
44100 Beihilfen für Dienstkräfte --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 0200 CI lfd. Nr. 3
In 2022/2023: jeweils + 1.000 Euro

44379 Sonstige Fürsorgeleistungen für
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Dienstkräfte
RNr. 0200 CI lfd. Nr. 4
In 2022/2023: jeweils + 1.000 Euro
51101 Geschäftsbedarf --- 10.000 10.000 --- 20.000 20.000

RNr. 0200 CI lfd. Nr. 5
In 2022: + 10.000 Euro
In 2023: + 20.000 Euro
51111 Geschäftsbedarf für die
--- 15.000 15.000 --- 31.000 31.000
verfahrensunabhängige IKT
RNr. 0200 CI lfd. Nr. 6
In 2022: + 15.000 Euro
In 2023: + 31.000 Euro
51140 Geräte, Ausstattungs- und
--- 40.000 40.000 --- 80.000 80.000
Ausrüstungsgegenstände
RNr. 0200 CI lfd. Nr. 7
In 2022: + 40.000 Euro
In 2023: + 80.000 Euro

Seite 101 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

51143 Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände für die --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
verfahrensunabhängige IKT
RNr. 0200 CI lfd. Nr. 8
In 2022/2023: jeweils + 1.000 Euro

51145 Datenfernübertragung für die
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
verfahrensunabhängige IKT
RNr. 0200 CI lfd. Nr. 9
In 2022/2023: jeweils + 1.000 Euro
51160 Dienstleistungen für die
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
verfahrensunabhängige IKT
RNr. 0200 CI lfd. Nr. 10
In 2022/2023: jeweils + 1.000 Euro

51715 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen
--- 50.000 50.000 --- 100.000 100.000
des Facility Managements
RNr. 0200 CI lfd. Nr. 11
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 100.000 Euro
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe
des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
51813 Mieten für Maschinen und Geräte für die
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
verfahrensunabhängige IKT
RNr. 0200 CI lfd. Nr. 12
In 2022/2023: jeweils + 1.000 Euro
51820 Mietausgaben für die Nettokaltmiete
aufgrund vertraglicher Verpflichtungen --- 160.000 160.000 --- 320.000 320.000
aus dem Facility Management
RNr. 0200 CI lfd. Nr. 13
In 2022: + 160.000 Euro
In 2023: + 320.000 Euro
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe
des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
51925 Nutzerspezifische Nebenkosten im
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Rahmen des Facility Managements
RNr. 0200 CI lfd. Nr. 14
In 2022/2023: jeweils + 1.000 Euro

52501 Aus- und Fortbildung --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 0200 CI lfd. Nr. 15

In 2022/2023: jeweils + 1.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

52511 Aus- und Fortbildung für die
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
verfahrensunabhängige IKT
RNr. 0200 CI lfd. Nr. 16
In 2022/2023: jeweils + 1.000 Euro
52601 Gerichts- und ähnliche Kosten --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000

RNr. 0200 CI lfd. Nr. 17
In 2022/2023: jeweils + 1.000 Euro

52610 Gutachten --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000

RNr. 0200 CI lfd. Nr. 18
In 2022/2023: jeweils + 1.000 Euro

52703 Dienstreisen --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 0200 CI lfd. Nr. 19

In 2022/2023: jeweils + 1.000 Euro
53101 Veröffentlichungen und
Dokumentationen im Rahmen der --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Öffentlichkeitsarbeit
RNr. 0200 CI lfd. Nr. 20

In 2022/2023: jeweils + 1.000 Euro
53111 Ausschreibungen, Bekanntmachungen --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000

RNr. 0200 CI lfd. Nr. 21
In 2022/2023: jeweils + 1.000 Euro

54010 Dienstleistungen --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 0200 CI lfd. Nr. 22

In 2022/2023: jeweils + 1.000 Euro
54079 Verschiedene Ausgaben --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000

RNr. 0200 CI lfd. Nr. 23
In 2022/2023: jeweils + 1.000 Euro

Seite 103 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

25 Landesweite Maßnahmen des E-
Governments
2500 Steuerung der verfahrensunabhängigen
Informations- und
Kommunikationstechnik (IKT) und
Geschäftsprozessoptimierung
97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 10

In 2022/2023 jeweils + 1.000 Euro
Erläuterung:
Vorsorge für erwartete höhere Ausgaben im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs
Russlands auf die Ukraine in den Fachkapiteln, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht hinreichend konkretisierbar auf die einzelnen
Ausgabezwecke und Fachkapitel aufgeteilt werden konnten.
Die Verstärkungsmittel sind zentral bei Kapitel 2931 Titel 97110 veranschlagt und können von der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung
nach Maßgabe des § 50 LHO als Verstärkungsmittel zu Kapitel 2500 Titel 97110 umgesetzt werden. Anschließend kann die für den Einzelplan
Landesweite Maßnahmen des E-Governments zuständige Stelle die Ansätze der sachlich in Betracht kommenden Titel in den Fachkapiteln
nach Maßgabe des § 37 Absatz 6 LHO verstärken, um dort höhere Ausgaben zu leisten (verbindliche Erläuterung).
2563 Landesamt für Einwanderung
51160 Dienstleistungen für die
1.347.000 --- 1.347.000 1.445.000 317.000 1.762.000
verfahrensunabhängige IKT
RNr. 0200 CK lfd. Nr. 1
In 2023: + 317.000 Euro

Seite 104 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

27 Zuweisungen an und Programme für die
Bezirke
2707 Aufwendungen der Bezirke - Umwelt,
Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
-
52131 Maßnahmen für die Stadtverschönerung --- 10.000.000 10.000.000 --- 20.000.000 20.000.000

RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 1
In 2022 +10.000.000 Euro
In 2023 +20.000.000 Euro
Erläuterung:
Für Maßnahmen der Stadtverschönerung im Rahmen von Straßenumbaumaßnahmen insbesondere zur Durchführung von
Flächenentsiegelungsmaßnahmen und für die Beschaffung von Stadtmöbeln im Rahmen von nicht investiven Straßenumbaumaßnahmen.
(verbindliche Erläuterung)
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels sind nur deckungsberechtigt.
RNr. 0200 DN lfd. Nr. 1
Ersetzung der verbindlichen Erläuterung der Lfd.-Nr. 1 in der RN 0200 DJ:
Für Maßnahmen der Klimafolgenanpassung sowie der Stadtverschönerung im Rahmen von Straßenumbaumaßnahmen insbesondere zur
Durchführung von Flächenentsiegelungsmaßnahmen und für die Beschaffung von Stadtmöbeln im Rahmen von nicht investiven
Straßenumbaumaßnahmen (verbindliche Erläuterung).
54010 Dienstleistungen 2.550.000 400.000 2.950.000 2.550.000 3.330.000 5.880.000
Verpflichtungsermächtigungen 2.550.000 1.000.000 3.550.000 1.800.000 --- 1.800.000

RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 2
In 2023: + 1.000.000 Euro
VE 2022 + 1.000.000 Euro
Erläuterung:
TA 1: Vorbereitende Untersuchungen
2022: 1.700.000 Euro
2023: 2.700.000 Euro
RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 3
In 2023: + 300.000 Euro
Erläuterung:
TA 2: Entwicklung von Verkehrskonzepten
2022: 400.000 Euro
2023: 700.000 Euro
RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 4
In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 100.000 Euro
Erläuterung:
TA 3: Projekte zum Mobilitätsmanagement für Kitas und Schulen
2022: 450.000 Euro
2023: 500.000 Euro
RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 5

In 2022: + 50.000 Euro
In 2023: + 130.000 Euro
Erläuterung:
TA 4: Temporäre Spielstraßen
2022: 100.000 Euro
2023: 180.000 Euro

Seite 105 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 6
In 2022: + 300.000 Euro
In 2023: + 1.800.000 Euro
Erläuterung:
Neuer TA: Kleinbusprojekt Blankenburg
2022: 300.000 Euro
2023: 1.800.000 Euro
70117 Maßnahmen zur Ökologisierung der
Grünflächenämter und Sanierung von --- 500.000 500.000 --- 2.000.000 2.000.000
Parkanlagen und Gartendenkmälern
RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 7
In 2022: + 500.000 Euro
In 2023: + 2.000.000 Euro
Der Wegfallvermerk fällt weg.

2709 Aufwendungen der Bezirke -
Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung -
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
150.000 75.000 225.000 150.000 150.000 300.000
Einrichtungen
RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 8
In 2022: + 75.000 Euro
In 2023: + 150.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung:
„Mittel i.H.v. 75.000 Euro stehen in 2023 zur Umsetzung des Handlungskonzepts zur besseren Arbeits- und Lebenssituation von
Sexarbeitenden zur Verfügung.“
Weitere Ergänzung der Erläuterung:
"Je 75.000 Euro sollen in den beiden Planjahren für die bestehenden Projektträger Hydra e.V. und Frauentreff Olga verwandt werden
(verbindliche Erläuterung)."
2710 Aufwendungen der Bezirke - Bildung,
Jugend und Familie -
68435 Sonstige Zuschüsse für die freie
7.200.000 --- 7.200.000 7.200.000 1.000.000 8.200.000
Jugendhilfe
RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 9
In 2023: + 1.000.000 Euro
Erläuterung:
Die bereits enthaltene verbindliche Erläuterung wird um folgenden Satz ergänzt:
„Ab 2023 mehr für die Verstärkung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen in öffentlicher Trägerschaft, um dem Mehrbedarf an
niedrigschwelligen und flexiblen Beratungsleistungen der Zielgruppe im Rahmen der Prävention entsprechen zu können (verbindliche
Erläuterung)“.
2711 Aufwendungen der Bezirke -
Integration, Arbeit und Soziales -
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche
3.268.000 600.000 3.868.000 1.858.000 1.600.000 3.458.000
Einrichtungen
RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 10
In 2022: + 500.000 Euro
In 2023: + 1.500.000 Euro
Zu Nr. 4:
Neufassung des TA
"Verstärkung des Integrationsfonds (Nachbarschaftsprogramme)"
In 2022 Erhöhung um 400.000 Euro auf 500.000 Euro,
In 2023 Erhöhung um 1.400.000 Euro auf 1.500.000 Euro,
Seite 106 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 11
In 2022/2023 jeweils + 100.000 Euro

Zu Nr. 5:
In 2022 Erhöhung um 100.000 Euro auf 300.000 Euro,
In 2023 Erhöhung um 100.000 Euro auf 500.000 Euro,
2712 Aufwendungen der Bezirke -
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen -
70104 Errichtung von Schulergänzungsbauten
60.000.000 --- 60.000.000 70.000.000 --- 70.000.000
in Modulbauweise (MEB)
Verpflichtungsermächtigungen 90.000.000 50.000.000 140.000.000 80.000.000 --- 80.000.000
RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 12
VE 2022 + 50.000.000 Euro
2023: + 50.000.000 Euro
72004 Umgestaltung von Stadtplätzen 2.000.000 550.000 2.550.000 2.000.000 2.650.000 4.650.000
RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 13

In 2022: + 550.000 Euro
In 2023: + 2.650.000 Euro
Erläuterung:
„Mittel i.H.v. jeweils 150.000 Euro stehen in 2023 für die Projekte Anger Niederschönhausen, Herthaplatz und Hugenottenplatz zur Verfügung
(verbindliche Erläuterung).“

2729 Zuweisungen an die Bezirke
38531 Zuweisungen für Investitionen an den
-25.280.000 500.000 -24.780.000 -32.740.000 500.000 -32.240.000
Bezirk Mitte
RNr. 0200 BM
sowie jeweils aus der RNr. 0200 AJ (Nachschau) - Anlage 9b
In 2022/2023: jeweils + 500.000 Euro
38535 Zuweisungen für Investitionen an den
-6.531.000 750.000 -5.781.000 -10.291.000 2.400.000 -7.891.000
Bezirk Spandau
RNr. 0200 BM
sowie jeweils aus der RNr. 0200 AJ (Nachschau) - Anlage 9b
In 2022: + 750.000 Euro
In 2023: + 2.400.000 Euro
38537 Zuweisungen für Investitionen an den
-31.093.000 1.000.000 -30.093.000 -33.400.000 4.700.000 -28.700.000
Bezirk Tempelhof-Schöneberg
RNr. 0200 BM
sowie jeweils aus der RNr. 0200 AJ (Nachschau) - Anlage 9b
In 2022: + 1.000.000 Euro
In 2023: + 4.700.000 Euro
38539 Zuweisungen für Investitionen an den
-24.521.000 --- -24.521.000 -28.435.000 2.780.000 -25.655.000
Bezirk Treptow-Köpenick
RNr. 0200 BM
sowie jeweils aus der RNr. 0200 AJ (Nachschau) - Anlage 9b
In 2023: + 2.780.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

71902 Pauschale Mehrausgaben für
20.000.000 3.675.000 23.675.000 20.000.000 12.780.000 32.780.000
Bauinvestitionen
In 2022: + 3.675.000 Euro
In 2023: + 12.780.000 Euro
RNr. 0200 BM
sowie jeweils aus der RNr. 0200 AJ (Nachschau) - Anlage 9b und RNr. 0200 DJ:
RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 14

In 2022: + 250.000 Euro
Erläuterung:

Neue Nr.: 1
Investive Mittel für die Gartenarbeitsschule Pankow. Die Mittel werden in der Haushaltswirtschaft nach § 50 LHO zum Bezirk umgesetzt.
Übertragbarkeitsvermerk:
Die Mittel sind übertragbar.
RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 15

In 2022: +50.000 Euro
In 2023: +150.000. Euro
Neue Nr. 2:
Mittel in Höhe von insgesamt 200.000 € (2022: 50.000 €, 2023: 150.000 €) für die gartengestalterische Sanierung und Instandsetzung des
Gartendenkmals Goslarer Platz inklusive des Kinderspielplatzes (verbindliche Erläuterung).
Die Mittel werden in der Haushaltswirtschaft nach § 50 LHO zum Bezirk umgesetzt.
RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 16

In 2023: +100.000 Euro
Neue Nr. 3:
Mittel in Höhe von 100.000 Euro in 2023 für den Ausbau des Helmut Schleusener Stadions.
Die Mittel werden in der Haushaltswirtschaft nach § 50 LHO zum Bezirk umgesetzt

RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 17
In 2022: +250.000 Euro
Neue Nr. 4.:
Mittel in Höhe von 250.000 Euro in 2022 für den Kinderbauernhof Pinke-Panke.
Die Mittel werden in der Haushaltswirtschaft nach § 50 LHO zum Bezirk umgesetzt.
Übertragbarkeitsvermerk:
Die Mittel sind übertragbar.

RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 18

In 2022: +300.000 Euro
Neue Nr. 5:
Mittel in Höhe von 300.000 Euro in 2022 für den Mellowpark e. V.
Die Mittel werden in der Haushaltswirtschaft nach § 50 LHO zum Bezirk umgesetzt.
Übertragbarkeitsvermerk:
Die Mittel sind übertragbar.

Seite 108 von 118
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 19
In 2022: +50.000 Euro
In 2023: +150.000 Euro
Neue Nr. 6:
Mittel in Höhe von 50.000 Euro in 2022 und 150.000 Euro in 2023 stehen zur Verfügung für den Abriss und die Neuerrichtung des Mitarbeiter-
Gebäudes auf dem Gelände der „Erlebniswelt Tier und Natur“ im Volkspark Jungfernheide (verbindliche Erläuterung)
Die Mittel werden in der Haushaltswirtschaft nach § 50 LHO zum Bezirk umgesetzt.

RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 20
In 2022: +25.000 Euro
In 2023: +500.000 Euro
Neue Nr. 7:
Mittel in Höhe von 25.000 Euro in 2022 und 500.000 Euro in 2023 stehen zur Verfügung für den Bau der Skateranlage Siemensstadt
(verbindliche Erläuterung).
Die Mittel werden in der Haushaltswirtschaft nach § 50 LHO zum Bezirk umgesetzt.
RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 21

In 2022: +500.000 Euro
In 2023: +1.500.000 Euro
Neue Nr. 8:
Mittel in Höhe von 500.000 Euro in 2022 sowie 1.500.000 Euro in 2023 stehen zur Verfügung für die bauliche Instandsetzung und Renovierung
(inklusive des Anpassens an die heutigen Erfordernisse) der beiden Freilichtbühnen (große Bühne: Gustav-Böß-Freilichtbühne sowie kleine
Bühne: im Zwischenbereich zwischen „Erlebniswelt Tier und Natur“ und „Kita Erlebniswald“) im Volkspark Jungfernheide (verbindliche
Erläuterung).
Jeweils 20.000.000 € sind als Vorsorge für Maßnahmen der BSO vorgesehen, die die Bezirke über ihre pauschale Zuweisung hinaus
veranschlagt haben. Die darüberhinausgehenden Beträge (2022: 2.250.000 Euro, 2023: 10.380.000 Euro) resultieren aus wegen fehlender
Bauplanungsunterlagen in den Bezirkshaushalten in die Finanzplanungsjahre 2024 und 2025 geschobener Maßnahmen und können bei
Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen zusätzlich verausgabt werden und aus Maßnahmen, die von 2022 auf 2023 verschoben sind.
97101 Pauschale Mehrausgaben 203.023.000 36.967.000 239.990.000 178.208.000 14.414.000 192.622.000
In 2022: + 36.967.000 Euro
In 2023: + 14.414.000 Euro
RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 22

In 2022: + 25.000 Euro
In 2023: + 50.000 Euro
Ergänzung der verbindlichen Erläuterungen:
„Mittel i.H.v. 25.000 Euro in 2022 und 50.000 Euro in 2023 stehen zur Verfügung für den Einsatz von zwei Betreuungskräften für das Haus
am Mierendorffplatz (HaM) (verbindliche Erläuterung)“
RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 23

In 2022: + 35.777.000 Euro
In 2023: + 14.154.000 Euro
"Für die Beteiligung der Bezirke an den Steuermehreinnahmen des Landes sind 45.700.000 Euro in 2022 bzw. 64.100.000 Euro in 2023
vorgesehen (verbindliche Erläuterung)."

RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 24
In 2023: -1.300.000 Euro

Neufassung des TA d)
"Für die stadtweite Stärkung und den Ausbau der Bibliotheken stehen 200.000 Euro in 2023 zur Verfügung
In 2023 Absenkung um 1.300.000 Euro auf 200.000 Euro,

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 25
In 2022: +120.000 Euro
In 2023: +170.000 Euro
Ergänzung der Erläuterungen:
"Für die Stärkung der bezirklichen Freiwilligenagenturen sind 120.000 Euro in 2022 bzw. 170.000 Euro in 2023 vorgesehen (verbindliche
Erläuterung)."
RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 26
In 2022: + 600.000 Euro
In 2023: + 1.200.000 Euro
Ergänzung der Erläuterungen:
"Mehr für den Ausbau von Festanstellungen an den Musikschulen, insbesondere für Funktionsstellen. Grundsätzlich 50.000 Euro (2022) bzw.
100.000 Euro (2023) pro Bezirk, wobei Mittel, die von den Bezirken nicht vollständig ausgeschöpft werden, auf andere Bezirke
zweckgebunden [= mehr für den Ausbau von Festanstellungen an den Musikschulen, insbesondere für Funktionsstellen] übertragen werden
sollen (verbindliche Erläuterung)."
RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 27
In 2022: + 350.000 Euro
In 2023: + 50.000 Euro
Ergänzung der Erläuterungen:
"Mehr i.H.v. 350.000 Euro in 2022 bzw. 50.000 Euro in 2023 für Neupflanzungen sowie Neustrukturierung von Vegetations- und
Baumbestandsflächen auf landeseigenen Neuköllner Friedhöfen (verbindliche Erläuterung)."
RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 28

Ergänzung der Erläuterung unter f)
"Aus diesem Titel werden zudem Mittel für die schrittweise Kommunalisierung der Schulreinigung in den Bezirken ab 2023 bereitgestellt."
RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 29
In 2022/2023: jeweils + 70.000 Euro

Ergänzung der Erläuterung unter f)
"Mehr i.H.v. 70.000 Euro in beiden Jahren für das Begleitprogramm „Learning by doing“ der Berliner Stadtmission in Spandau (verbindliche
Erläuterung)".
RNr. 0200 DJ lfd. Nr. 30
In 2022: + 5.000 Euro
Ergänzung der Erläuterung unter f):
Zuschuss von 5.000 Euro in 2022 zur Durchführung der Veranstaltung „Jump in the Park“ der Outreach gGmbH/Pankow Nord (verbindliche
Erläuterung).
RNr. 0200 DO lfd. Nr. 1

In 2022/2023: jeweils + 20.000 Euro
Ergänzung der verbindlichen Erläuterungen:
"Für die Pflege des beabsichtigten 'Erinnerungspunktes Karl Wolffsohn' am Stölpchensee sind in 2022 und 2023 jeweils 20.000 € vorgesehen
(verbindliche Erläuterung)."
97110 Verstärkungsmittel --- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 20

In 2022/2023 jeweils + 1.000 Euro
Erläuterung:
Vorsorge für erwartete höhere Ausgaben im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs
Russlands auf die Ukraine in den Fachkapiteln, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht hinreichend konkretisierbar auf die einzelnen
Ausgabezwecke und Fachkapitel aufgeteilt werden konnten.
Die Verstärkungsmittel sind zentral bei Kapitel 2931Titel 97110 veranschlagt und können von der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung
nach Maßgabe des § 50 LHO als Verstärkungsmittel zu Kapitel 2729 Titel 97110 umgesetzt werden und als Ausgleich für notwendige
Basiskorrekturen der Globalsummenzuweisung der Bezirke herangezogen werden, um dort höhere Ausgaben zu leisten. (verbindliche
Erläuterung)
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

29 Allgemeine Finanz- und
Personalangelegenheiten
2900 Steuern und Finanzausgleich

01100 Lohnsteuer 4.492.250.000 195.500.000 4.687.750.000 4.704.750.000 263.500.000 4.968.250.000
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23

In 2022: + 195.500.000 Euro
In 2023: + 263.500.000 Euro
Erläuterung:
Landesanteil an der Lohnsteuer in 2022 4.687.750.000 Euro und in 2023 4.968.250.000 Euro
Landesanteil an der veranlagten Einkommenssteuer in 2022 1.313.250.000 Euro und in 2023 1.385.500.000 Euro
Erwartetes Gesamtaufkommen aus der Lohnsteuer (100%) in 2022 11.030.000.000 Euro und in 2023 11.690.000.000 Euro
Erwartetes Gesamtaufkommen aus der veranlagten Einkommenssteuer (100%) in 2022 3.090.000.000 Euro und in 2023 3.260.000.000 Euro

01200 Veranlagte Einkommensteuer 1.215.500.000 97.750.000 1.313.250.000 1.300.500.000 85.000.000 1.385.500.000
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23

In 2022: + 97.750.000 Euro
In 2023: + 85.000.000 Euro
01300 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag
395.000.000 10.000.000 405.000.000 415.000.000 5.000.000 420.000.000
(ohne Gruppe 018)
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23
In 2022: + 10.000.000 Euro
In 2023: + 5.000.000 Euro
Erläuterung:
Landesanteil an der nicht veranlagten Steuer vom Ertrag in 2022 405.000.000 Euro und in 2023 420.000.000 Euro
Landesanteil an der Körperschaftsteuer 2022 1.090.000.000 Euro und in 2023 1.095.000.000 Euro
Erwartetes Gesamtaufkommen aus der nicht veranlagten Steuer vom Ertrag (100%) in 2022 810.000.000 Euro und in 2023 840.000.000 Euro

Erwartetes Gesamtaufkommen aus der Körperschaftsteuer (100%) in 2022 2.180.000.000 Euro und in 2023 2.190.000.000 Euro
01400 Körperschaftsteuer 935.000.000 155.000.000 1.090.000.000 955.000.000 140.000.000 1.095.000.000

RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23
In 2022: + 155.000.000 Euro
In 2023: + 140.000.000 Euro

01500 Umsatzsteuer 8.191.000.000 305.000.000 8.496.000.000 8.423.000.000 383.000.000 8.806.000.000
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23

In 2022: + 305.000.000 Euro
In 2023: + 383.000.000 Euro
01600 Einfuhrumsatzsteuer 1.453.000.000 93.000.000 1.546.000.000 1.514.000.000 72.000.000 1.586.000.000

RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23
In 2022: + 93.000.000 Euro
In 2023: + 72.000.000 Euro
01700 Gewerbesteuerumlage an das Land 108.000.000 9.500.000 117.500.000 110.600.000 9.900.000 120.500.000

RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23
In 2022: + 9.500.000 Euro
In 2023: + 9.900.000 Euro
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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

01800 Abgeltungsteuer auf Zins- und
154.000.000 --- 154.000.000 156.200.000 --- 156.200.000
Veräußerungserträge
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23
Erläuterung:
Landesanteil an der Abgeltungsteuer in 2022 154.000.000 Euro und in 2023 156.200.000
Erwartetes Gesamtaufkommen aus der Abgeltungsteuer (100%) in 2022 350.000.000 und in 2023 355.000.000
05200 Erbschaftsteuer 450.000.000 150.000.000 600.000.000 460.000.000 20.000.000 480.000.000

RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23
In 2022: + 150.000.000 Euro
In 2023: + 20.000.000 Euro

05300 Grunderwerbsteuer 1.360.000.000 20.000.000 1.380.000.000 1.330.000.000 20.000.000 1.350.000.000
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23

In 2022/2023: jeweils + 20.000.000 Euro
05800 Sportwettensteuer 22.000.000 -2.000.000 20.000.000 23.000.000 -2.000.000 21.000.000

RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23
In 2022/2023: jeweils - 2.000.000 Euro

05801 Virtuelle Automatensteuer 14.000.000 10.000.000 24.000.000 14.000.000 10.000.000 24.000.000

RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23
In 2022/2023: jeweils + 10.000.000 Euro

05900 Feuerschutzsteuer 19.000.000 1.000.000 20.000.000 19.000.000 1.000.000 20.000.000
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23

In 2022/2023: jeweils + 1.000.000 Euro
07100 Gemeindeanteil an der Lohnsteuer und
2.014.500.000 103.500.000 2.118.000.000 2.119.500.000 123.000.000 2.242.500.000
der veranlagten Einkommensteuer
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23
In 2022: + 103.500.000 Euro
In 2023: + 123.000.000 Euro
07500 Gewerbesteuer 2.160.000.000 190.000.000 2.350.000.000 2.210.000.000 200.000.000 2.410.000.000

RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23
In 2022: + 190.000.000 Euro
In 2023: + 200.000.000 Euro
07600 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 310.000.000 10.000.000 320.000.000 319.000.000 12.000.000 331.000.000

RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23
In 2022: + 10.000.000 Euro
In 2023: + 12.000.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

07700 Gewerbesteuerumlage -184.400.000 -16.200.000 -200.600.000 -188.800.000 -16.900.000 -205.700.000

RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23
In 2022: - 16.200.000 Euro
In 2023: - 16.900.000 Euro
08200 Vergnügungsteuer 38.000.000 2.000.000 40.000.000 42.000.000 --- 42.000.000

RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23
In 2022: + 2.000.000 Euro

08300 Hundesteuer 6.000.000 3.000.000 9.000.000 6.000.000 3.000.000 9.000.000

RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23
In 2022/2023: jeweils + 3.000.000 Euro

08900 Zweitwohnungsteuer 16.000.000 -1.000.000 15.000.000 16.000.000 -1.000.000 15.000.000
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23

In 2022/2023: jeweils + 1.000.000 Euro
21102 Bundesergänzungszuweisungen nach §
1.641.000.000 -6.000.000 1.635.000.000 1.702.000.000 30.000.000 1.732.000.000
11 Abs. 2 FAG
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23
In 2022: - 6.000.000 Euro
In 2023: + 30.000.000 Euro
37101 Pauschale Mehreinnahmen --- 110.000.000 110.000.000 --- --- ---

RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23
In 2022: + 110.000.000 Euro

37201 Pauschale Mindereinnahmen --- -599.000.000 -599.000.000 --- -569.000.000 -569.000.000
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23

In 2022: - 599.000.000 Euro
In 2023: - 569.000.000 Euro

2902 Darlehen und Schuldendienst
32500 Kreditmarktmittel 678.430.000 410.470.000 1.088.900.000 309.920.000 42.425.000 352.345.000

RNr. 0200 EF lfd. Nr. 1
In 2022: + 410.470.000 Euro
In 2023: + 42.425.000 Euro

2910 Übrige allgemeine
Finanzangelegenheiten
35907 Entnahme aus der Rücklage
138.457.000 4.000.000 142.457.000 133.516.000 6.100.000 139.616.000
Innovationsförderfonds
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 1
In 2022: + 4.000.000 Euro
In 2023: + 6.100.000 Euro

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

35923 Entnahme aus der Rücklage zur
Vorsorge im Zusammenhang mit
--- 1.000 1.000 --- 1.000 1.000
Energiekostensteigerungen im
öffentlichen und privaten Bereich
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 3
In 2022/2023 jeweils + 1.000 Euro
Erläuterung:
Entnahmen aus der sowie an die Rücklage sind nur mit Zustimmung des Hauptausschusses im Abgeordnetenhaus von Berlin möglich
(verbindliche Erläuterung).
(vgl. auch zu Erläuterung Titel 91923)
37101 Pauschale Mehreinnahmen 300.000.000 -300.000.000 --- --- --- ---
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 23
In 2022: - 300.000.000 Euro
38100 Saldoausgleich für interne
1.153.000 -719.000 434.000 1.153.000 -748.000 405.000
Verrechnungen
RNr. 0200 EE lfd. Nr. 2
In 2022: - 719.000 Euro
In 2023: - 748.000 Euro
53407 Sachausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
und Partizipation im Rahmen des 200.000 --- 200.000 2.000.000 --- 2.000.000
landesweiten Beteiligungshaushaltes
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 2

Ergänzung Titelerläuterung:
Der landesweite Beteiligungshaushalt für Investitionen wird erstmalig mit dem Doppelhaushalt 2022/2023 umgesetzt.
Das Volumen beträgt insgesamt 25 Millionen Euro ab dem Jahr 2023.
91923 Zuführung an die Rücklage zur
Vorsorge im Zusammenhang mit
--- 100.000.000 100.000.000 --- 280.000.000 280.000.000
Energiekostensteigerungen im
öffentlichen und privaten Bereich
Verpflichtungsermächtigungen --- 50.000.000 50.000.000 --- 20.000.000 20.000.000
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 4
In 2022: + 100.000.000 Euro
In 2023: + 280.000.000 Euro
VE 2022: + 50.000.000 Euro
VE 2023: + 20.000.000 Euro
Titelerläuterung:
Vorsorge für Energiekostensteigerungen zum Ausgleich von Mehrausgaben in den Bereichen
- Öffentliche Verwaltung
- Zuwendungsempfangende
- private Härtefälle
- Dabei hat das Konzept für Hilfen bei Härtefällen im privaten Bereich zu berücksichtigen, dass diese subsidiär gegenüber Bundeshilfen zu
erfolgen haben.
Sperrvermerk:
Die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigungen für 2022und 2023 sind gesperrt bis zur Vorlage eines Konzeptes.
Die Aufhebung der Sperren bedarf der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.
(vgl. auch zu Erläuterung Titel 35923)

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

91924 Zuführung an die Rücklage zur
--- 410.470.000 410.470.000 --- 42.425.000 42.425.000
Vorsorge für Baukostensteigerungen
RNr. 0200 EF lfd. Nr. 2
In 2022: + 410.470.000 Euro
In 2023: + 42.425.000 Euro
Erläuterung:
Die Mittel der Rücklage dienen ausschließlich zur Finanzierung der aus Baukostensteigerungen, insbesondere aufgrund der Entwicklung des
Baupreisindexes, resultierenden Mehrausgaben bei geplanten Baumaßnahmen (verbindliche Erläuterung).
Entnahmen aus der Rücklage sollen erst ab dem Jahr 2024 erfolgen.
97110 Verstärkungsmittel 111.800.000 -111.800.000 --- 111.800.000 -111.800.000 ---
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 5

In 2022/2023 jeweils -111.800.000 Euro
Streichung der Erläuterung

97115 Pauschale Mehrausgaben zum
1.000 -800 200 600 -200 400
Ausgleich der Rundungsdifferenz
RNr. 0200 EE lfd. Nr. 3
In 2022: - 800 Euro
In 2023: - 200 Euro
97203 Pauschale Minderausgaben --- -33.802.000 -33.802.000 --- -5.635.000 -5.635.000
RNr. 0200 EE lfd. Nr. 1

In 2022: - 33.802.000 Euro
In 2023: - 5.635.000 Euro
98100 Saldoausgleich für interne
--- 800 800 --- 200 200
Verrechnungen
RNr. 0200 EE lfd. Nr. 4
In 2022: + 800 Euro
In 2023: + 200 Euro

2931 Landesweite Aufgaben im
(neu) Zusammenhang mit der
Fluchtbewegung (Ukraine)
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Im Kapitel 2931 werden die im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs
Russlands auf die Ukraine erwarteten Ausgaben, die im Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht hinreichend konkretisierbar
auf die einzelnen Ausgabezwecke und Fachkapitel aufgeteilt werden konnten, zentral als pauschale Bewilligungsmittel
veranschlagt. In der Haushaltswirtschaft können die Ausgaben den entsprechenden Fachkapiteln nach Maßgabe der jeweils
verbindlichen Erläuterung zur Verfügung gestellt und bei den sachlich in Betracht kommenden Titeln der Fachkapitel
verausgabt bzw. als Ausgleich für notwendige Basiskorrekturen der Globalsummenzuweisung der Bezirke herangezogen
werden.

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

37101 Pauschale Mehreinnahmen --- 284.042.000 284.042.000 --- 300.804.000 300.804.000

RNr. 0200 DI lfd. Nr. 6
In 2022: + 284.042.000 Euro
In 2023: + 300.804.000 Euro
Erläuterung:
Erwartete Bundeserstattung zur Kompensation der Ausgaben für die kurzfristige Versorgung und Weiterleitung/ Verteilung der Geflüchteten
(Drehkreuzfunktion - Ziffer 12 c des MPK-Beschlusses v. 07.04.2022), für die im Zeitpunkt der Planaufstellung der Finanzierungsweg noch
nicht bekannt war sowie Bundeserstattung für Transferausgaben nach SGB.
Die für 2022 zugesagte Bundesbeteiligung an den Ausgaben für Geflüchtete von 110 Mio. € (Ziffer 12 b des MPK-Beschlusses v. 07.04.2022),
die in der Steuerschätzung von Mai 2022 bereits enthalten waren, werden bei Kapitel 2900 Titel 37101 nachgewiesen.
97110 Verstärkungsmittel --- 654.048.000 654.048.000 --- 643.828.000 643.828.000

RNr. 0200 DI lfd. Nr. 7
In 2022: + 654.048.000 Euro
In 2023: + 643.828.000 Euro
Erläuterung:

Vorsorge für erwartete höhere Ausgaben im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung in der Hauptverwaltung und den Bezirksverwaltungen,
die zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht hinreichend konkretisierbar auf die einzelnen Ausgabezwecke und Fachkapitel aufgeteilt
werden konnten:
Neue Nr. 1:
Rechtliche Verpflichtungen insb. nach SGB/ AsylbLG (ohne Betreuung Kita)
In 2022 + 490.000.000 Euro
In 2023 + 560.000.000 Euro
Neue Nr. 2:
Beschulung/ Betreuung Kita
In 2022 + 50.000.000 Euro
In 2023 + 65.000.000 Euro
Neue Nr. 3:
soziale/ integrative Maßnahmen/ Sonstiges
In 2022 + 14.048.000 Euro
In 2023 + 18.828.000 Euro
Neue Nr. 4:
Drehkreuz
In 2022 100.000.000 Euro
zu 1 und 2:
Ausgaben aufgrund rechtlicher Verpflichtungen inkl. der durch die Umsetzung der Maßnahmen zusätzlich anfallenden Personalmittel.
Der Bedarf an rechtlich verpflichtenden Leistungen wurde auf Basis der Annahme, dass sich der Bestand an Personen auf ca. 42.500
Leistungsbeziehende im Laufe des Jahres stabilisiert, kalkuliert.
zu 3.:
Ausgaben für Integrationsmaßnahmen und damit im Zusammenhang entstehende sonstige Ausgaben.
zu 4.:
Ausgaben für das Drehkreuz (kurzfristige Versorgung und bundesweite Verteilung der Geflüchteten). Eine verlässliche Einschätzung zur
Ausgabenhöhe war zum Zeitpunkt der Veranschlagung noch nicht möglich.
Die Verstärkungsmittel können von der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung nach Maßgabe des § 50 LHO als Verstärkungsmittel zum
Kopfkapitel der Einzelpläne Titel 97110 bzw. zum Kapitel 2729 Titel 97110 umgesetzt werden. Anschließend können die fachlich zuständigen
Senatsverwaltungen die Ansätze der sachlich in Betracht kommenden Titel in den Fachkapiteln nach Maßgabe des § 37 Absatz 6 LHO
verstärken, um dort höhere Ausgaben zu leisten. Die Mittel bei Kapitel 2729 Titel 97110 können als Ausgleich für notwendige Basiskorrekturen
der Globalsummenzuweisung der Bezirke für höhere Ausgaben dienen. (verbindliche Erläuterung)

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Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen Neu bisher Veränderungen Neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR

97120 Verfügungsmittel --- 1.000.000 1.000.000 --- 1.000.000 1.000.000

RNr. 0200 DI lfd. Nr. 21
In 2022/2023 jeweils + 1.000.000 Euro
Erläuterung:
Vorsorge für neue Ausgaben im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht hinreichend
konkretisierbar auf die einzelnen Ausgabezwecke und Fachkapitel aufgeteilt werden konnten.
Die Verfügungsmittel können auf Antrag und nach Zustimmung der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung nach Maßgabe des § 37 Abs.
6 LHO bei den sachlich in Betracht kommenden Titeln in den Fachkapiteln zur Verfügung gestellt werden, um dort neue Ausgaben zu leisten
(verbindliche Erläuterung).

2940 Versorgungsausgaben und weitere
zentrale Personalangelegenheiten
46201 Pauschale Minderausgaben für
-101.188.000 -45.172.000 -146.360.000 -46.082.000 --- -46.082.000
Personalausgaben
RNr. 0200 EE lfd. Nr. 5
In 2022: - 45.172.000 Euro

2990 Vermögen

83108 Kapitalzuführung an die BIM GmbH für
7.632.000 3.000.000 10.632.000 7.632.000 6.000.000 13.632.000
die Berliner Bodenfonds GmbH
Verpflichtungsermächtigungen --- 100.000.000 100.000.000 --- 100.000.000 100.000.000
RNr. 0200 DI lfd. Nr. 22
In 2022: + 3.000.000 Euro
In 2023: + 6.000.000 Euro
VE 2022 + 100.000.000 Euro
2023: + 2.632.000 Euro
2024: + 2.632.000 Euro
2025: + 2.632.000 Euro
2026: + 2.632.000 Euro
2027 ff. + 89.472.000 Euro
VE 2023 + 100.000.000 Euro
2024: + 2.632.000 Euro
2025: + 2.632.000 Euro
2026: + 2.632.000 Euro
2027: + 2.632.000 Euro
2028 ff. + 89.472.000 Euro
Erläuterung:
Ersetzung der vorhandenen Erläuterung durch:
Die Kapitalzuführung dient der Tilgung der Immobilienkredite sowie der Fortsetzung des Ankaufsprogramms der Berliner Bodenfonds GmbH.

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BEZIRKE (siehe folgende Seiten 1 bis 5)

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Änderungen in den Bezirkshaushaltsplänen 2022/2023
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen neu bisher Veränderungen neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Bezirke

31 Mitte
33 Bezirksamt - Politisch- Administrativer Bereich -
3306 Serviceeinheit Facility Management
51801 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume 5.557.000 0 5.557.000 5.705.000 0 5.705.000
Verpflichtungsermächtigungen 0 1.041.000 1.041.000 0 0 0
VE 2022: +1.041.000 Euro
davon fällig
2023: +215.000 Euro
2024: +219.000 Euro
2025: +224.000 Euro
2026: +228.000 Euro
2027: +155.000 Euro
70301 Rathausneubau Haus der Statistik 0 0 0 7.000.000 0 7.000.000
Auf dem Areal des Hauses der Statistik soll ein Neubau
errichtet werden, der insbesondere für das Bezirksamt
Mitte als Rathausstandort dienen soll. Das derzeitige
Grundstück befindet sich im Sondervermögen der Landes
Berlin (SILB) und soll nach den derzeitigen Planungen
auch dort verbleiben. Damit wird der Bezirk in der Folge
Mieter der für den Bezirk geplanten Flächen. Die
Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 182.000.000 €
geschätzt. Die Grundstückskosten zur
Kaufpreisnachforderung des Bundes in Höhe von rd.
8.100.000 € sind noch nicht berücksichtigt.
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind im
Hinblick auf den dringenden Handlungsbedarf nach § 24
Abs. 3 LHO veranschlagt. Die Notwendigkeit zur
Ausnahmeveranschlagung ergibt sich aus der
Kostenintensität des derzeit genutzten
Bürodienstgebäudes in der Karl-Marx-Allee 31
(angemietetes Objekt) und der nicht weiter umsetzbaren
Flächenoptimierung. Zusätzlich muss der Bezirk Mitte
aufgrund des stetig steigenden Personalaufwuchses in
Hinblick auf eine dringend erforderliche Flächeneffizienz
angemessen reagieren.(cid:13)
Finanzierung(cid:13)
bis 2020 0 €
2021 0 €
2022 0 €
2023 7.000.000 €
2024 21.100.000 €
2025 20.000.000 €
Restkosten 133.900.000 €
Gesamt 182.000.000 €
Die Fertigstellung ist für 2032 vorgesehen.‘
34 Ordnungsamt
3400 Ordnung im öffentlichen Raum
26101 Ersatz von Verwaltungsausgaben 0 3.563.000 3.563.000 0 4.303.000 4.303.000
37 Schul- und Sportamt
3701 Grundschulen
70511 01G10, City-Grundschule: Sanierung und Anbau zur
Schulerweiterung; 10179, Sebastianstraße 57 500.000 -500.000 0 1.000.000 -500.000 500.000
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
11938 Sonstige Kostenbeiträge 3.563.000 -3.563.000 0 4.303.000 -4.303.000 0
36020 Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres 19.591.000 1.000 19.592.000 11.375.000 1.000 11.376.000
38530 Zuweisungen für Investitionen 25.280.000 -500.000 24.780.000 32.740.000 -500.000 32.240.000
97203 Pauschale Minderausgaben -4.196.000 1.000 -4.195.000 -5.434.000 1.000 -5.433.000
Seite 1 von 5
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen neu bisher Veränderungen neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
32 Friedrichshain-Kreuzberg
33 Bezirksamt - Politisch- Administrativer Bereich -
3306 Serviceeinheit Facility Management
51902 Bauliche Unterhaltung von Schulen und 13.936.000 1.671.000 15.607.000 13.936.000 0 13.936.000
Schulsportanlagen
39 Amt für Soziales
3960 Leistungen nach SGB II - Kommunale Träger -
23608 Erstattung von Personal- und Sachkosten gem. SGB II
durch die gemeinsamen Einrichtungen 7.448.000 -142.000 7.306.000 7.591.000 -139.000 7.452.000
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
35903 Entnahme aus der Rücklage nach § 63 LHO 0 0 0 0 672.000 672.000
36020 Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres 5.342.000 0 5.342.000 8.586.000 -672.000 7.914.000
97203 Pauschale Minderausgaben 0 -1.813.000 -1.813.000 0 -139.000 -139.000
33 Pankow
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
35903 Entnahme aus der Rücklage nach § 62 LHO 1.000 0 1.000 1.000 5.149.000 5.150.000
36020 Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres 5.634.000 0 5.634.000 2.956.000 -2.956.000 0
37201 Pauschale Mindereinnahmen 0 -2.125.000 -2.125.000 0 -1.293.000 -1.293.000
71901 Pauschale Zuweisungen für Investitionen 0 2.458.000 2.458.000 0 3.280.000 3.280.000
96020 Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres 0 0 0 0 2.193.000 2.193.000
97203 Pauschale Minderausgaben -7.881.000 -4.583.000 -12.464.000 -9.835.000 -4.573.000 -14.408.000
34 Charlottenburg-Wilmersdorf
33 Bezirksamt - Politisch- Administrativer Bereich -
3306 Serviceeinheit Facility Management
51701 Bewirtschaftungsausgaben 18.337.000 695.000 19.032.000 18.521.000 695.000 19.216.000
3307 Serviceeinheit Personal und Finanzen
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 3.270.000 4.000 3.274.000 3.303.000 4.000 3.307.000
Stellenvermerk: Im Stellenplan des Kapitels 3307 von
Charlottenburg-Wilmersdorf wird eine A16-Stelle
gestrichen und durch eine neu hinzutretende B2-Stelle
ersetzt.
35 Amt für Bürgerdienste
3500 Bürgerdienste, Bürgerämter und Wahlen
11153 Gebühren nach Bundesrecht 2.563.000 -235.000 2.328.000 2.602.000 -235.000 2.367.000
11158 Einnahmen aus der Ausstellung von
Bewohnerparkausweisen und Gästevignetten 0 235.000 235.000 0 235.000 235.000
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
35903 Entnahme aus der Rücklage nach § 62 LHO 1.000 0 1.000 1.000 2.871.000 2.872.000
36020 Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres 10.133.000 0 10.133.000 12.703.000 -2.871.000 9.832.000
37201 Pauschale Mindereinnahmen 0 -1.422.000 -1.422.000 0 0 0
Die Pauschalen Mindereinnahmen werden zur
Minimierung des in der Nachschau(cid:13) festgestellten Risikos
im Einnahmefeld E03 etatisert.(cid:13)
Zum Ausgleich werden die Pauschalen Minderausgaben
im Kapitel 4500 – Allgemeine Finanzangelegenheiten – in
gleicher Höhe angepasst.
97110 Verstärkungsmittel 2.394.000 -695.000 1.699.000 2.700.000 -695.000 2.005.000
Die in 2023 veranschlagten Ausgaben für die allgemeine
Kinder- und Jugendförderung (290.000 Euro) dürfen
ausschließlich für diesen genannten Zweck eingesetzt
werden (verbindliche Erläuterung).(cid:13)
Die veranschlagten Ausgaben zur Umsetzung des
Familienfördergesetzes (337.000 €), für die
Angebotserweiterung in der Familienarbeit und die Etablie-
rung der Familienservicebüros (564.000 €) dürfen
ausschließlich für die genannten Zwecke eingesetzt
werden (verbindliche Erläuterung).
97120 Verfügungsmittel 30.800 -4.000 26.800 25.200 -4.000 21.200
97203 Pauschale Minderausgaben -6.113.000 -1.422.000 -7.535.000 -7.635.000 0 -7.635.000
Seite 2 von 5
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen neu bisher Veränderungen neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
35 Spandau
33 Bezirksamt - Politisch- Administrativer Bereich -
3306 Serviceeinheit Facility Management
51185 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT 375.000 0 375.000 175.000 0 175.000
Sperrvermerk: Der Ansatz im 1. Planjahr ist in Höhe von
200.000 € für die Einführung/ Erweiterung einer CAFM-
Software gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf(cid:13)
der Einwilligung des Hauptausschusses des
Abgeordnetenhauses.
37 Schul- und Sportamt
3701 Grundschulen
70112 05G01, Ernst-Ludwig-Heim-Grundschule: Umbau,
Erweiterung und Gesamtsanierung der Schulanlage;
13597, Grunewaldstraße 8 0 0 0 100.000 -100.000 0
70113 05G01, Ernst-Ludwig-Heim-Grundschule: Neubau einer
Sporthalle; 13597, Grenadierstraße 8 0 0 0 100.000 -100.000 0
70114 05G05, Christoph-Földerich-Grundschule: Umbau,
Erweiterung und Gesamtsanierung der Schulanlage;
13595, Földerichplatz 5/Konkordiastraße 8 0 0 0 100.000 -100.000 0
70115 05G17, Astrid-Lindgren-Grundschule: Umbau,
Erweiterung und Gesamtsanierung der Schulanlage sowie
Neubau Sporthalle; 13591, Südekumzeile 5 0 0 0 100.000 -100.000 0
70117 05G24, Grundschule am Windmühlenberg: Umbau und
Erweiterung Schulanlage (2. Bauabschnitt); 14089, Am
Kinderdorf 23-27 250.000 -250.000 0 500.000 -500.000 0
70118 05G10, Grundschule am Birkenhain, Erweiterung, Umbau
und Sanierung der Schulanlage sowie Neubau einer
Sporthalle, 13581, Seeburger Str. 59 0 0 0 100.000 -100.000 0
3702 Sekundarschulen
70106 05K09, Schule am Staakener Kleeblatt: Erweiterung der
Schulanlage und Sanierung Bestandsgebäude (2.
Bauabschnitt); 13591, Brunsbütteler Damm 431 250.000 -250.000 0 500.000 -500.000 0
70214 05K06, Wolfgang-Borchert-Schule: Umbau und Sanierung
Bestandsgebäude; 13585, Blumenstr. 13 0 0 0 300.000 -300.000 0
3704 Gymnasien
70102 05Y01, Freiherr-vom-Stein-Gymnasium: Erweiterung,
Umbau und Neubau einer Doppelsporthalle; 13597,
Galenstraße 40/Moritzstraße 10 250.000 -250.000 0 500.000 -500.000 0
70103 05Y05, Lily-Braun-Gymnasium: Umbau, Erweiterung und
Gesamtsanierung der Schulanlage; 13597,
Münsingerstraße 2 0 0 0 100.000 -100.000 0
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
35903 Entnahme aus der Rücklage nach § 63 LHO 0 0 0 0 5.899.000 5.899.000
36020 Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres 7.368.000 0 7.368.000 7.433.000 -5.899.000 1.534.000
38530 Zuweisungen für Investitionen 6.531.000 -750.000 5.781.000 10.291.000 -2.400.000 7.891.000
36 Steglitz-Zehlendorf
33 Bezirksamt - Politisch- Administrativer Bereich -
3306 Serviceeinheit Facility Management
51900 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 3.308.000 584.000 3.892.000 3.308.000 0 3.308.000
51902 Bauliche Unterhaltung von Schulen und 13.608.000 2.096.000 15.704.000 13.608.000 0 13.608.000
Schulsportanlagen
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
35903 Entnahme aus der Rücklage nach § 62 LHO 435.000 0 435.000 0 6.122.000 6.122.000
35911 Entnahme aus der Ergebnisrücklage 0 0 0 2.502.000 -2.501.000 1.000
36020 Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres 4.196.000 1.000 4.197.000 0 0 0
91903 Zuführung an die Rücklage nach § 62 LHO 0 2.501.000 2.501.000 0 0 0
91911 Zuführung an die Ergebnisrücklage 2.502.000 -2.501.000 1.000 1.000 0 1.000
96020 Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres 0 0 0 808.000 3.621.000 4.429.000
97203 Pauschale Minderausgaben -9.718.000 -2.679.000 -12.397.000 -9.596.000 0 -9.596.000
Seite 3 von 5
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen neu bisher Veränderungen neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
37 Tempelhof-Schöneberg
33 Bezirksamt - Politisch- Administrativer Bereich -
3306 Serviceeinheit Facility Management
51900 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 4.830.000 766.000 5.596.000 4.830.000 766.000 5.596.000
34 Ordnungsamt
3400 Ordnung im öffentlichen Raum
12109 Gewinnablieferungen aus der Parkraumbewirtschaftung 0 323.000 323.000 0 2.092.000 2.092.000

37 Schul- und Sportamt
3700 Schule und Sport
51701 Bewirtschaftungsausgaben 1.000 797.000 798.000 1.000 797.000 798.000
3701 Grundschulen
70572 07G06, Sternberg Grundschule: Reaktivierung
Schulstandort für Sternberg Grundschule durch
Sanierung/Umbau und Neubau Sporthalle; 12159,
Otzenstraße 16-17 0 0 0 1.000.000 -1.000.000 0
70621 07G17, Stechlinsee-Grundschule: Verfügungsgebäude in
modularer Holzbauweise; 12161, Rheingaustraße 7 1.000.000 -1.000.000 0 3.700.000 -3.700.000 0
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
12109 Gewinnablieferungen aus der Parkraumbewirtschaftung 323.000 -323.000 0 2.092.000 -2.092.000 0
35903 Entnahme aus der Rücklage nach § 62 LHO 0 0 0 0 11.458.000 11.458.000
36020 Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres 22.013.000 0 22.013.000 21.040.000 -11.458.000 9.582.000
38530 Zuweisungen für Investitionen 31.093.000 -1.000.000 30.093.000 33.400.000 -4.700.000 28.700.000
97101 Pauschale Mehrausgaben 5.516.000 -1.563.000 3.953.000 3.788.000 -1.563.000 2.225.000
38 Neukölln
33 Bezirksamt - Politisch- Administrativer Bereich -
3306 Serviceeinheit Facility Management
51701 Bewirtschaftungsausgaben 21.022.000 861.000 21.883.000 19.953.000 861.000 20.814.000
81230 Beschaffung einer Software für das Gebäudemanagement 45.000 0 45.000 455.000 0 455.000
Sperrvermerk: Die Ansätze und
Verpflichtungsermächtigungen sind in voller Höhe
gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der
Einwilligung des Hauptausschusses des
Abgeordnetenhauses.
34 Ordnungsamt
3400 Ordnung im öffentlichen Raum
11202 Geldbußen und Verwarnungsgelder aus der
Parkraumbewirtschaftung 1.000 -1.000 0 10.000 -10.000 0
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
35903 Entnahme aus der Rücklage nach § 62 LHO 125.000 0 125.000 441.000 894.000 1.335.000
36020 Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres 9.490.000 0 9.490.000 7.864.000 -894.000 6.970.000
97110 Verstärkungsmittel 4.066.000 -861.000 3.205.000 2.455.000 -861.000 1.594.000
97203 Pauschale Minderausgaben -6.029.000 -1.000 -6.030.000 -9.365.000 -10.000 -9.375.000

Seite 4 von 5
Kapitel Bezeichnung 2022 2023
Titel bisher Veränderungen neu bisher Veränderungen neu
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
39 Treptow-Köpenick
33 Bezirksamt - Politisch- Administrativer Bereich -
3306 Serviceeinheit Facility Management
26109 Erstattungen von Bauvorbereitungsmitteln 5.020.000 -4.970.000 50.000 6.650.000 -5.250.000 1.400.000
54040 Bauvorbereitungsmittel 5.020.000 -4.970.000 50.000 6.650.000 -5.250.000 1.400.000
3307 Serviceeinheit Personal und Finanzen
42821 Ausbildungsentgelte (Tarifbeschäftigte) 658.000 253.000 911.000 658.000 264.000 922.000
37 Schul- und Sportamt
3701 Grundschulen
70587 09G06, Melli-Beese-Schule: Erweiterungsbau,
Komplettsanierung Bestand, Sanierung Schul- u.
Freiflächen, Errichtung Interimsstandort als ZF und AF;
12487, Engelhardstraße 18 0 0 0 2.780.000 -2.780.000 0
39 Amt für Soziales
3910 Allgemeine soziale Leistungen
68420 Zuschüsse an freie Träger für Insolvenzberatung 540.000 149.000 689.000 540.000 149.000 689.000
3960 Leistungen nach SGB II - Kommunale Träger -
23608 Erstattung von Personal- und Sachkosten gem. SGB II
durch die gemeinsamen Einrichtungen 6.391.000 -158.000 6.233.000 6.524.000 -186.000 6.338.000
63603 Ersatz von Verwaltungsausgaben an die gemeinsamen
Einrichtungen (KFA) 5.104.000 22.000 5.126.000 5.104.000 106.000 5.210.000
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
35903 Entnahme aus der Rücklage nach § 63 LHO 0 0 0 0 2.749.000 2.749.000
36020 Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres 13.361.000 0 13.361.000 9.344.000 -2.749.000 6.595.000
38530 Zuweisungen für Investitionen 24.521.000 0 24.521.000 28.435.000 -2.780.000 25.655.000
46201 Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben 0 -253.000 -253.000 -1.050.000 -264.000 -1.314.000
97101 Pauschale Mehrausgaben 522.000 1.350.000 1.872.000 521.000 1.350.000 1.871.000
Die bestehende Erläuterung ist wie folgt zu ergänzen: ‚Je
1.350.000 € sind in den Jahren 2022/2023 in der
Haushaltwirtschaft auf die Titel der Hilfen zur Erziehung(cid:13)
und Inobhutnahme umzubuchen (verbindliche
97110 EVrelärsutäterrkuunngg)s‘.mittel 1.494.000 -22.000 1.472.000 1.116.000 -106.000 1.010.000
97203 Pauschale Minderausgaben 0 -1.658.000 -1.658.000 -3.000.000 -1.686.000 -4.686.000
98420 Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien 309.000 1.000 310.000 309.000 1.000 310.000
40 Marzahn-Hellersdorf
38 Straßen- und Grünflächenamt
3800 Tiefbau und Straßenverwaltung
11154 Sondernutzungsgebühren für Rohrkanalnetze der Berliner
Wasserbetriebe (BWB) 2.050.000 -889.000 1.161.000 2.195.000 -1.034.000 1.161.000
11155 Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen 0 889.000 889.000 0 1.034.000 1.034.000
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
35903 Entnahme aus der Rücklage nach § 63 LHO 0 0 0 0 4.673.000 4.673.000
36020 Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres 5.280.000 0 5.280.000 7.954.000 -4.673.000 3.281.000
96020 Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres 1.000 -1.000 0 1.000 0 1.000
97203 Pauschale Minderausgaben -6.925.000 1.000 -6.924.000 -5.874.000 0 -5.874.000
„Die Minderausgaben 2022 sind in der Haushaltswirtschaft
aufzulösen. Die Auflösung(cid:13) der Pauschalen
Minderausgaben 2023 erfolgt im Rahmen der
Haushaltswirtschaft auf der Grundlage der
Budgetierungsergebnisse 2021 mit der Neuberechnung
für das Haushaltsjahr 2023.“
41 Lichtenberg
36 Amt für Weiterbildung und Kultur
3640 Bibliotheken
71500 Errichtung eines Kultur- und Bildungszentrums in Neu-
Hohenschönhausen 1.000.000 -1.000.000 0 6.500.000 -6.500.000 0
45 Allgemeine Finanzangelegenheiten
4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten
35903 Entnahme aus der Rücklage nach § 63 LHO 0 0 0 0 11.973.000 11.973.000
36020 Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres 23.457.000 0 23.457.000 36.394.000 -11.973.000 24.421.000
97101 Pauschale Mehrausgabe 0 1.000.000 1.000.000 0 6.500.000 6.500.000
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### 19/0200-1 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

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### 19/0200-2 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

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### 19/0200-3 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

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### 19/14 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

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> Angenommen Änderungsanträge Drucksache 19/0200-1, 19/0200-2 und 19/0200-3 wurden abgelehntBeschluss (Text) S. 1184 - 1201: Ermächtigungen, Ersuchen, Auflagen und sonstige Beschlüsse

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### 19/14 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

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### 19/14 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

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> Generalaussprache in Verbindung mit Einzelplan 03 (Regierende Bürgermeisterin)

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### 19/14 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

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> Einzelpläne:15 Finanzen01 Abgeordnetenhaus02 Verfassungsgerichtshof20 Rechnungshof27 Zuweisungen an und Programme für die Bezirke29 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten

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### 19/14 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

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> Einzelpläne:05 Inneres, Digitalisierung und Sport21 Kapitel 2100 - Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit21 Kapitel 2102 - Beauftragte/Beauftragter für die Berliner Polizei und Bürgerbeauftragte/Bürgerbeauftragter25 Landesweite Maßnahmen des E-Governments

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### 19/14 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

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> Einzelplan:06 Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung

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> Einzelplan:07 Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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> Einzelpläne:08 Kultur und Europa21 Kapitel 2101 - Beauftragte/Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB)

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### 19/14 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

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> Einzelplan:09 Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

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> Einzelplan:10 Bildung, Jugend und Familie

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> Einzelplan:11 Integration, Arbeit und Soziales

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> Einzelplan:12 Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

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### 19/14 – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

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> Einzelplan:13 Wirtschaft, Energie und Betriebe

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###  – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Gesetz- und Verordnungsblatt  **DokArt**: GVBl  **DokDat**: 2022-06-28  **vsys**: 8300  **Status**: skip

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###  – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023(Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

**DokTyp**: Gesetz- und Verordnungsblatt  **DokArt**: GVBl  **DokDat**: 2022-07-28  **vsys**: 8300  **Status**: skip

**Lokurl**: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/gvbl/g22400503.pdf

> Berichtigung

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