| Datum | Frist | Auftraggeber | Titel | Typ | Volumen (gesch./vergeben) | CPV | |||||||||||||||||||||||||||||
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| ▶ | 2026-06-10 22:00:00+00:00 | — | Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) | Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Verden Südwest | pin-tran
comp-tend |
— | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
planning Rechtsgrundlage
32007R1370 Verfahrensart
comp-tend Harvested
2026-06-14 03:53
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-06-11 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der ZVBN beabsichtigt als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel Verden Südwest im Landkreis Verden. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien: Linie 702 Achim – Thedinghausen - Emtinghausen - Achim Linie 703 Bassen – Achim Linie 705 Achim – Baden Linie 720 Verden - Thedinghausen / Bruchhausen-Vilsen Linie 721 Ortsverkehr Thedinghausen Linie 733 Achim – Badenermoor Linie 735 Verden - Hoya / Eystrup Linie 739 Bremen – Posthausen Linie 740 Bremen - Achim – Verden Linie 748 Achim-Embsen – Achim Linie 750 Morsum - Thedinghausen – Bremen Linie 765 Verden - Rethem Linie 777 Thedinghausen - Bruchhausen Vilsen Linie 785 Emtinghausen - Thedinghausen – Uesen Linie 786 Thedinghausen – Blender Linie 791 Achim – Uphusen Linie 792 Achim - Baden Linie 793 Ortsverkehr Achim Linie 794 Achim – Badenermoor Linie N72 Thedinghausen – Achim N74 Bremen – Achim Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von dem Linienbündel abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-25 22:00:00+00:00 | — | Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) | Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Oldenburg Nord | pin-tran
comp-tend |
— | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
planning Rechtsgrundlage
32007R1370 Verfahrensart
comp-tend Harvested
2026-06-09 08:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-26 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der ZVBN beabsichtigt als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel Oldenburg Nord im Landkreis Oldenburg. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien: Linie 220 Rethorn - Bookholzberg - Ganderkesee Linie 225 Hude - Kirchhatten - Huntlosen Linie 240 Delmenhorst - Ganderkesee - Kirchhatten Linie 237 Hude - Bremen-Sebaldsbrück Linie 238 Ganderkesee - Bremen-Sebaldsbrück Linie 241 Ganderkesee - Wildeshausen Linie 242 Heide - Schierbrok - Bookholzberg Linie 243 Heide - Schönemoor - Bookholzberg Linie 244 Hengsterholz - Ganderkesee Linie 245 Ganderkesee - Heide - Schönemoor Linie 246 Hude - Ganderkesee Linie 247 Ganderkesee - Bergedorf - Ganderkesee Linie 248 Ganderkesee - Schlutter - Ganderkesee Linie 249 Almsloh - Bookholzberg Linie 250 Hude - Wildeshausen Linie 251 Lintel - Hude 252 Hude - Kirchkimmen - Oldenburg Linie 253 Holle - Wüsting Linie 254 Hude - Wüsting - Oldenburg Linie 255 Heide - Hude - Wardenburg Linie 256 Delmenhorst - Oldenburg Linie 257 Wüsting - Hemmelsberg Linie 258 Maibusch - Hude Linie 259 Hurrel - Wüsting Linie 221 Schierbrok - Delmenhorst Linie 222 Rethorn - Delmenhorst Linie 223 Rethorn - Bookholzberg Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von dem Linienbündel abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-01 22:00:00+00:00 | — | Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) | "Vorinformation" zur bevorstehenden Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Oldenburg West im Landkreis Oldenburg | pin-only | — | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
planning Rechtsgrundlage
32014L0024 Harvested
2026-06-09 17:39
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-02 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der ZVBN beabsichtigt die Vergabe von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Oldenburg West im Landkreis Oldenburg. Mit der vorliegenden "Vorinformation" zur bevorstehenden Ausschreibung sollen an der Auftragserbringung intereressierte Unternehmen unverbindlich über den jetzigen Planungsstand hinsichtlich der voraussichtlichen Anzahl der zur Leistungserbringung benötigten Fahrzeuge sowie der Anforderungen an die Fahrzeuge/Fahrzeugarten informiert werden. Bei dieser „Vorinformation“ handelt es sich weder um eine Bekanntmachung des Wettbewerbs über die Busverkehrsleistungen noch um eine Vorinformation im Sinne von § 38 VgV. Die Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens für die Vergabe der Busverkehrsleistungen ist zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigt.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-13 22:00:00+00:00 | — | Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) | Lieferung und Montage von 28 Fahrgastunterständen an Haltestellen des ÖPNV im VBN | cn-standard
de-open |
— | 45 | ||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-12 08:49
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-14 00:00
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Angebotsfrist
—
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Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Lieferung und Montage von 28 Fahrgastunterständen des ÖPNV im VBN Lieferung und Montage von 28 Fahrgastunterständen an Haltestellen des ÖPNV im VBN
Organisationen
Lose
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