| Datum | Frist | Auftraggeber | Titel | Typ | Volumen (gesch./vergeben) | CPV | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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| ▶ | 2026-06-09 22:00:00+00:00 | 2026-06-22 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Einbau eines Klappschotts an der Eingangstür zum Mehrzweckraum Siedlungsgrundschule - allgemeine Bauleistungen | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-06-22 09:00 Harvested
2026-06-11 03:57
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-06-10 00:00
→
Angebotsfrist
2026-06-22 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Die Siedlungsgrundschule ist eine von drei Grundschulen der Stadt Bad Dürrenberg. Das Grundstück der Siedlungsgrundschule Bad Dürreberg befindet sich im Nordosten der Stadt Bad Dürrenberg. Seine umgebende Bebauung ist geprägt von Wohnbebauung und kleineren Gewerbeeinrichtungen. Es befindet sich in der „Alten Siedlung“, in der Richard-Wagner- Straße 2a, unweit der Kindertagesstätte „Bummi“. Das zweigeschossige Gebäude wurde im Jahr 1993 erbaut und verfügt über ein ausgebautes Erd- und Obergeschoss. Im Nebengebäude ist der Hort untergebracht. Es ist davon auszugehen, dass der Schulstandort langfristig erhalten bleibt. Das Schulgebäude verfügt über einen Mehrzweckraum mit angeschlossenem Geräteraum, der auch für den Schul- und Vereinssport genutzt wird.Um die Sportnutzung im Mehrzweckraum weiterhin aufrechtzuerhalten, wurden 2024 Umkleideräume errichtet sowie der Sanitärtrakt im EG saniert. Die Schule hat einen kindgerechten Pausenhof mit Sportflächen. Das Gelände vor der Schule wird vormittags von den Kindergartenkindern und nachmittags auch von den Hortkindern genutzt. Im Gebäude stehen 8 Klassenräume und diverse Nebenräume zur Verfügung. Im Jahr 2015 wurde das Gebäude bereits brandschutztechnisch aufgerüstet. Das jetztige Projekt verfolgt das Ziel, das Gebäude der Siedlungsgrundschule, hier den Eingangsbereich zum Mehrzweckraum, wirksam gegen die zunehmenden Risiken infolge von Starkregenereignissen zu schützen. Bereits in den vergangenen Jahren entstanden erhebliche Schäden durch das Eindringen von Regenwasser bei starken Niederschlägen. Das Parkett und der Sockelbereich wurden bereits mehrfach beschädigt, eine Nutzung des Raumes musste durch Absperrung eingeschränkt werden, der Sportunterricht konnte teilweise nicht mehr erfolgen. Die geplante Maßnahme zielt darauf ab, die entsprechende Eintrittsstelle baulich abzusichern und Schäden an der Gebäudesubstanz zu verhindern. Gleichzeitig können die künftigen Schadenskosten reduziert bzw. ausgeschlossen werden. Der Hochwasserschott ist eine dauerhafte und effiziente Schutzmaßnahme, die in die bestehende Gebäudestruktur integriert wird. Es handelt sich um eine investive Maßnahme, die in Zusammenhang mit der Klimaanpassungsfähigkeit steht und sich durch ihre Nachhaltigkeit und hohe Wirksamkeit auszeichnet. Im folgenden Leistungsverzeichnis sind die für den Einbau des Klappschotts notwendigen Allgemeinen Bauleistungen beschrieben. Diese gliedern sich in Arbeiten vor und nach dem Einbau des Schottes in zwei zeitliche Einheiten. Die Arbeiten sollen bei laufenden Betrieb der Einrichtung durchgeführt werden. Der Zugang zum Mehrzwecksraum erfolgt während der Bauausführung über den Schulhof. Strom sowie Wasseranschluss stehen im Hausanschlussraum zur Verfügung (Entfernung bis zu 50 m). Lagerräume bzw. Aufenthaltsräume können durch den AG nicht zur Verfügung gestellt werden. --- Nachfolgend beschriebene wesentliche Leistungen sind zu erbringen: · Baustelleneinrichtung und -sicherung · Erd- und Fundamentarbeiten · Entwässerungskanalarbeiten · Pflasterarbeiten · Elektroinstallationsarbeiten (bauseits) · Einbau des Schotts (bauseits) --- Das Klappschott soll im Augusti 2026 eingebaut werden. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Nutzer sowie den am Bau beteiligten Gewerken. Die Umbauleistungen sind so vorzubereiten und auszuführen, dass möglichst geringe Beeinträchtigungen durch Lärm, Schmutz, Staub u. ä. im Schulbereich auftritt. --- Zur besonderen Beachtung: 1. Die Arbeiten sind bei laufendem Schul-/Hortbetrieb im Objekt und in den Nachbargebäuden durch zu führen. Die Sicherheit der Kinder und des Personals ist jederzeit zu gewährleisten. 2. Der Auftragnehmer hat sich grundsätzlich täglich vor Arbeitsauf nahme an- und zum Feierabend abzu melden. 3. Vor Angebotsabgabe ist eine Baustellenbesichtigung durch zuführen. Nachforderungen aus Nichtkenntnis der Baustel len gegebenheiten werden nicht anerkannt. 4. Im Objekt besteht ein striktes Rauchverbot. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-25 22:00:00+00:00 | 2026-06-17 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Kellerüberdachung der KITA "Zwergenhaus" / Rohbauarbeiten | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-06-17 09:00 Harvested
2026-06-09 08:41
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-26 00:00
→
Angebotsfrist
2026-06-17 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Die Stadt Bad Dürrenberg plant für das Objekt Kita „Zwergenhaus“ im Soleweg 1, 06231 Bad Dürrenberg eine Überdachung der bestehenden Außenkellertreppe. Der Kellereingang befindet sich westlich des Gebäudes und führt zum Umkleideraum der Kinder und zur Küche. Der Kellerzugang ist von zwei Seitentreppen zugänglich. Bei Starkregenereignissen tritt Wasser in den Keller. Um diesem entgegenzuwirken, ist eine Überdachung geplant. Die geplante Überdachung soll aus einer Stahlbaukonstruktion ausgeführt werden. Diese Überdachung erhält ein Gründach, welches auf einer Unterkonstruktion aus Trapezblech ausgeführt wird. Die Überdachung ist in zwei unterschiedlichen Höhen auszuführen und ist dem entsprechend zweigeteilt geplant. Die Überdachungen sind 1,55 m breit und insgesamt 6,30m lang, was einer Überdachungsfläche von etwa 9,80m² entspricht. --- Grobmassen: + Baustelleneinrichtung (Bauzaun, WC) + 20 m² Oberbodenabtragen + 1,3m³ Fundamentenaushub + 3 Stück Fundamente herstellen C25/30 + 100kg Betonstabstahl + 3m³ Oberboden liefern und andecken + 20m² Rasenansaat + 28m³ Raumgerüst + 1 Stk. Rollgerüst + 4 Stk. Verguss Stahlanker im MW + 4 Stk. Verguss Fußplatten Stahlstützen + 15m² Fassadenputz in Teilflachen + 15m² Sockelputz in Teilflachen + 1 Stk. Bodenablauf erneuern --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-25 22:00:00+00:00 | 2026-06-16 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Kellerüberdachung der KITA "Zwergenhaus" / Metallbauarbeiten | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-06-16 09:00 Harvested
2026-06-09 08:41
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-26 00:00
→
Angebotsfrist
2026-06-16 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Die Stadt Bad Dürrenberg plant für das Objekt Kita „Zwergenhaus“ im Soleweg 1, 06231 Bad Dürrenberg eine Überdachung der bestehenden Außenkellertreppe. Der Kellereingang befindet sich westlich des Gebäudes und führt zum Umkleideraum der Kinder und zur Küche. Der Kellerzugang ist von zwei Seitentreppen zugänglich. Bei Starkregenereignissen tritt Wasser in den Keller. Um diesem entgegenzuwirken, ist eine Überdachung geplant. Die geplante Überdachung soll aus einer Stahlbaukonstruktion ausgeführt werden. Diese Überdachung erhält ein Gründach, welches auf einer Unterkonstruktion aus Trapezblech ausgeführt wird. Die Überdachung ist in zwei unterschiedlichen Höhen auszuführen und ist dem entsprechend zweigeteilt geplant. Die Überdachungen sind 1,55 m breit und insgesamt 6,30m lang, was einer Überdachungsfläche von etwa 9,80m² entspricht. --- Grobmassen: + 1 Stk. Werkstattzeichnungen + 0,9t Stahlkonstruktion - Dachtragwerk inkl. Feuerverzinkung + 13m² Trapezprofil-Dach + 1 Stk. Überdachung liefern und montieren --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-25 22:00:00+00:00 | 2026-06-15 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Kellerüberdachung der KITA "Zwergenhaus" / Dachdeckerarbeiten - Gründach | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-06-15 09:00 Harvested
2026-06-09 08:41
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-26 00:00
→
Angebotsfrist
2026-06-15 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Die Stadt Bad Dürrenberg plant für das Objekt Kita „Zwergenhaus“ im Soleweg 1, 06231 Bad Dürrenberg eine Überdachung der bestehenden Außenkellertreppe. Der Kellereingang befindet sich westlich des Gebäudes und führt zum Umkleideraum der Kinder und zur Küche. Der Kellerzugang ist von zwei Seitentreppen zugänglich. Bei Starkregenereignissen tritt Wasser in den Keller. Um diesem entgegenzuwirken, ist eine Überdachung geplant. Die geplante Überdachung soll aus einer Stahlbaukonstruktion ausgeführt werden. Diese Überdachung erhält ein Gründach, welches auf einer Unterkonstruktion aus Trapezblech ausgeführt wird. Die Überdachung ist in zwei unterschiedlichen Höhen auszuführen und ist dem entsprechend zweigeteilt geplant. Die Überdachungen sind 1,55 m breit und insgesamt 6,30m lang, was einer Überdachungsfläche von etwa 9,80m² entspricht. --- Grobmassen: + 1 Stk. Werkstattplanung Dachklempnerarbeiten + 13 m² Gründach + Dachklempnerarbeiten + 1 Jahr Pflanzpflege --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-11 22:00:00+00:00 | 2026-06-09 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Einbau eines Klappschotts an der Eingangstür zum Mehrzweckraum Siedlungsgrundschule - allgemeine Bauleistungen | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-06-09 09:00 Harvested
2026-06-09 17:35
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-12 00:00
→
Angebotsfrist
2026-06-09 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Die Siedlungsgrundschule ist eine von drei Grundschulen der Stadt Bad Dürrenberg. Das Grundstück der Siedlungsgrundschule Bad Dürreberg befindet sich im Nordosten der Stadt Bad Dürrenberg. Seine umgebende Bebauung ist geprägt von Wohnbebauung und kleineren Gewerbeeinrichtungen. Es befindet sich in der „Alten Siedlung“, in der Richard-Wagner- Straße 2a, unweit der Kindertagesstätte „Bummi“. Das zweigeschossige Gebäude wurde im Jahr 1993 erbaut und verfügt über ein ausgebautes Erd- und Obergeschoss. Im Nebengebäude ist der Hort untergebracht. Es ist davon auszugehen, dass der Schulstandort langfristig erhalten bleibt. Das Schulgebäude verfügt über einen Mehrzweckraum mit angeschlossenem Geräteraum, der auch für den Schul- und Vereinssport genutzt wird.Um die Sportnutzung im Mehrzweckraum weiterhin aufrechtzuerhalten, wurden 2024 Umkleideräume errichtet sowie der Sanitärtrakt im EG saniert. Die Schule hat einen kindgerechten Pausenhof mit Sportflächen. Das Gelände vor der Schule wird vormittags von den Kindergartenkindern und nachmittags auch von den Hortkindern genutzt. Im Gebäude stehen 8 Klassenräume und diverse Nebenräume zur Verfügung. Im Jahr 2015 wurde das Gebäude bereits brandschutztechnisch aufgerüstet. Das jetztige Projekt verfolgt das Ziel, das Gebäude der Siedlungsgrundschule, hier den Eingangsbereich zum Mehrzweckraum, wirksam gegen die zunehmenden Risiken infolge von Starkregenereignissen zu schützen. Bereits in den vergangenen Jahren entstanden erhebliche Schäden durch das Eindringen von Regenwasser bei starken Niederschlägen. Das Parkett und der Sockelbereich wurden bereits mehrfach beschädigt, eine Nutzung des Raumes musste durch Absperrung eingeschränkt werden, der Sportunterricht konnte teilweise nicht mehr erfolgen. Die geplante Maßnahme zielt darauf ab, die entsprechende Eintrittsstelle baulich abzusichern und Schäden an der Gebäudesubstanz zu verhindern. Gleichzeitig können die künftigen Schadenskosten reduziert bzw. ausgeschlossen werden. Der Hochwasserschott ist eine dauerhafte und effiziente Schutzmaßnahme, die in die bestehende Gebäudestruktur integriert wird. Es handelt sich um eine investive Maßnahme, die in Zusammenhang mit der Klimaanpassungsfähigkeit steht und sich durch ihre Nachhaltigkeit und hohe Wirksamkeit auszeichnet. Im folgenden Leistungsverzeichnis sind die für den Einbau des Klappschotts notwendigen Allgemeinen Bauleistungen beschrieben. Diese gliedern sich in Arbeiten vor und nach dem Einbau des Schottes in zwei zeitliche Einheiten. Die Arbeiten sollen bei laufenden Betrieb der Einrichtung durchgeführt werden. Der Zugang zum Mehrzwecksraum erfolgt während der Bauausführung über den Schulhof. Strom sowie Wasseranschluss stehen im Hausanschlussraum zur Verfügung (Entfernung bis zu 50 m). Lagerräume bzw. Aufenthaltsräume können durch den AG nicht zur Verfügung gestellt werden. --- Nachfolgend beschriebene wesentliche Leistungen sind zu erbringen: · Baustelleneinrichtung und -sicherung · Erd- und Fundamentarbeiten · Entwässerungskanalarbeiten · Pflasterarbeiten · Elektroinstallationsarbeiten (bauseits) · Einbau des Schotts (bauseits) --- Das Klappschott soll im Juli 2026 eingebaut werden. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Nutzer sowie den am Bau beteiligten Gewerken. Die Umbauleistungen sind so vorzubereiten und auszuführen, dass möglichst geringe Beeinträchtigungen durch Lärm, Schmutz, Staub u. ä. im Schulbereich auftritt. --- Zur besonderen Beachtung: 1. Die Arbeiten sind bei laufendem Schul-/Hortbetrieb im Objekt und in den Nachbargebäuden durch zu führen. Die Sicherheit der Kinder und des Personals ist jederzeit zu gewährleisten. 2. Der Auftragnehmer hat sich grundsätzlich täglich vor Arbeitsauf nahme an- und zum Feierabend abzu melden. 3. Vor Angebotsabgabe ist eine Baustellenbesichtigung durch zuführen. Nachforderungen aus Nichtkenntnis der Baustel len gegebenheiten werden nicht anerkannt. 4. Im Objekt besteht ein striktes Rauchverbot. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-10 22:00:00+00:00 | 2026-06-23 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Fahrzeugbeschaffung eines Einsatzleitwagens 1 (ELW) für die Freiwillige Feuerwehr Bad Dürrenberg inkl. Sonderausstattung | cn-standard
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— | 34144210 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-06-23 09:00 Harvested
2026-06-09 17:35
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-11 00:00
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Angebotsfrist
2026-06-23 09:00
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Zuschlagsentscheid
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Vertragsschluss
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Beschreibung
Die ausgeschriebene Leistung dient der Beschaffung eines Einsatzleitwagens 1 inklusive des feuerwehrtechnischen Auf- und Ausbaus sowie der feuerwehrtechnischen Beladung gemäß Leistungsverzeichnis /-beschreibung. Der Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) muss die Anforderungen folgender Normen in gültiger Fassung oder einer gleichwertigen technischen Spezifikation erfüllen. Eine Übersicht der DIN-Normen mit EU bzw. IEC Äquivalenten ist als Anlage dem Leistungsverzeichnis beigefügt (siehe Tabellenblatt DIN-Normen). Die Gleichwertigkeit der technischen Spezifikationen bezieht sich auf alle in dieser Ausschreibung genannten DIN-Normen und versteht sich nicht auf das Festlegen und / oder Vorschreiben von speziellen Produkten, Marken und / oder Herstellern. Die in Deutschland geltende Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Unfallverhütungsvorschriften (DGVO) und Technischen Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) sowie die WLTP-Vorgaben (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) sind zwingend einzuhalten. - DIN SPEC 14507-2:2014-04 inkl. sämtlicher normativer Verweisungen - DIN EN 1846 Teil 1 - 3 - DIN 14502 in allen Teilen - EMV Richtlinien 2006/28/EG (2004/104/EG) und 2014/30/EU ansonsten EMVG in aktueller Fassung - DIN 14610 - Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620 - Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht - DIN 14800 - Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge - DIN SPEC 1103 - Feuerwehrfahrzeuge und -geräte – Symbole für die Überwachung durch das Bedienungspersonal und für andere Anzeigeelemente - Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers - StVZO BRD – Straßenverkehrszulassungsordnung - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren - DGUV Vorschrift 71 – Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge - VDE-/DIN-Normen – Vorschriften über elektrische Anlagen (DIN VDE 0100-717) - ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel mit druckwasserdichten Steckvorrichtungen (IP67) und Anschlussleitungen in der H07RN-F nach DIN VDE0282-4 - TR BOS - Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik - Aufbereitung der Grundfahrzeugunterlagen zur Zulassung in Deutschland nach WLTP-Vorgaben (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure)
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-05 22:00:00+00:00 | 2026-04-07 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Generalplanungsleistungen für den Neubau des Sozialgebäudes und der Fahrzeughalle am städtischen Bauhof | can-standard
open |
418.191 € | 71000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-04-07 09:00 Harvested
2026-06-09 17:37
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-04 00:00
→
Angebotsfrist
2026-04-07 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-05-06 00:00
Beschreibung
Die geplante Baumaßnahme gliedert sich in 4 Bauabschnitte, welche nacheinander umgesetzt werden sollen. Als Erstes soll der Neubau des Sozialtraktes inkl. Erschließung auf dem Grundstück des Wirtschaftshofes erfolgen. Nach Fertigstellung erfolgt der Abbruch der Fahrzeughalle mit angrenzenden Sozialtrakt inkl. Dächer und Unterstände. Daran ist der Bau der neuen ca. 1.000 m² große Fahrzeughalle als Warmhalle – Systembau anzuschließen. Als vierte Maßnahme ist die Anpassung der Außenanlagen inkl. Waschplatz avisiert. a) Neubau Sozialtrakt Auf dem Bauhofgelände ist ein neuer Sozialtrakt als Massivbau inkl. Gründung zu errichten. Die Standortwahl auf dem Gelände ist entsprechend den vorhandenen Gegebenheiten zu planen. Der Abriss der alten Fahrzeughalle mit Sozialtrakt erfolgt erst nach Fertigstellung des neuen Gebäudes. Somit wird kein Interimgebäude notwendig. Das Gebäude ist neu anzuschließen. Trinkwasser & ELT können neu erdverlegt werden. Als Heizmedium ist eine Wärmepumpe angedacht. Zudem soll auf dem Dach eine Photovoltaik-Anlage angebracht werden. Der Sozialtrakt ist für ca. 20 Mitarbeiter, davon 25% Frauen und 75% Männer, zu planen. Im Gebäude sind Umkleideräume, Sanitärbereiche, Trockenräume, Pausenraum, Teeküche und 2 Büros zu integrieren. b) Abbruch alte Fahrzeughalle mit angrenzenden Sozialtrakt Der Abbruch der alten Fahrzeughalle (ca. 19,50m x 13,00m) inkl. Krananlage und dem eingeschossigen Sozialtrakt (ca. 3,00m x 13,00m) sowie angegliederten Dächer/ Unterständen soll auf Grundlage der 'Holzschutztechnischer und Statischer Kurzeinschätzung' zum Bestand erfolgen. In der Halle befindet sich zudem eine KfZ-Hebebühne, welche zur Wiedermontage demontiert werden muss. Ebenso sind in der Fahrzeughalle 2 Montage- und Wartungsgruben installiert, wovon eine mit Metallplatten verschlossen ist. Zu beachten ist, dass die Halle direkt an eine Nachbarhalle inkl. Brandschutzwand angrenzt. c) Neubau Fahrzeughalle als Warmhalle - Systembau ca. 1.000 m² Im Bereich der abgebrochenen Fahrzeughalle soll eine ca. 1.000 m² große neue Warmhalle als Systembau inkl. Bodenplatte, Bewehrung und Abdichtung entstehen. Das Dach und die Wände erhalten eine Wärmedämmung. Auch sind die vorhandene KFZHebebühne, eine neue Krananlage sowie eine Montage- und Wartungsgruppe ins Gebäude zu integrieren. Die Erschließung der Halle über Tore ist ebenso einzuplanen wie die technisch notwendige Gebäudeausrüstung im Bereich Heizung/Lüftung/Sanitär und Elektroinstallationen. Funktion der Fahrzeughalle: + Unterstellmöglichkeit für verschiedene Großfahrzeuge des Wirtschaftshofes + Werkstatt mit Absauganlage + Lagerfläche + E-Ladesäule + Maschinenlager d) Anpassung Außenanlagen inkl. Waschplatz Im Anschluss an die vorgenannten Baumaßnahmen sind die Außenanlagen im Baubereich (Bauwerksbezug) anzupassen. Hier sind Ersatzpflanzungen, Grün- und Pflasterflächen, Entwässerung und Leuchten in die Planung einzubeziehen. Auch der vorhandene Waschplatz vor der Fahrzeughalle ist wieder neu herzustellen. Ein Ölabscheider ist vorhanden. Die Planung hat auf der Grundlage der aktuellen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Brandschutzbestimmungen und der Einhaltung DIN 14092 sowie DGUV 205-008 zu erfolgen. Die Maßnahme unterliegt derzeit keinem Förderprogramm, sondern wird durch Eigenmittel finanziert. Allerdings ist angedacht, die Maßnahme mit Fördermitteln, mitzufinanzieren. --- WICHTIG: DAS ANGEBOT IST VOLLSTÄNDIG, D. H. UNTER ANGABE ALLER LEISTUNGSPHASEN ABZUGEBEN. --- Aus technischen Gründen der zur Verfügung stehenden Zeichen, wird an dieser Stelle auf die Aufgabenstellung (Datei: 260227 Aufgabenstellung.pdf) verwiesen. Die Aufgabenstellung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-04 22:00:00+00:00 | 2026-06-01 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Elektroinstallationsarbeiten | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-06-01 09:00 Harvested
2026-06-09 17:38
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-05 00:00
→
Angebotsfrist
2026-06-01 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: 1. Unterverteilung + 4 St Brandschutzrahmen + 1 St Unterverteilung 144 PLE + 5 St Unterverteilung 120 PLE 2. Kabel + 350 m NYM-J 3x1,5 mm² 3. Verlegematerial + 8 m Kabelkanal 60x230 mm + 10 St Verteilerdose + 25 St Sammelhalter, klein + 50 St Sammelhalter, groß + 200 m Kabelrinne 60x200 mm + 20 St Formstücke + 140 St Ausleger 210 mm + 2 m Kantenschutz 4. Installationsgeräte + 15 St Schuko-Steckdose + 10 St Abdeckrahmen 1-fach + 10 St Abdeckrahmen 2-fach + 15 St Schalter mit Wippe + 20 St Gerätedose 63 mm tief 5. Beleuchtung + 4 St LED-Wannenleuchte + 8 St LED-Rasterleuchte 6. Erdung + 5 m Stahlband 30 mm + 20 m Aderleitung starr, gn/gb 1x4 mm² + 20 m Aderleitung starr, gn/gb 1x6 mm² 7. Sicherheitsbeleuchtung + 1 St Zentralbatterie 220 V/3h + 18 St Batterieblöcke --- + 4 St Baustromverteiler Endverteilerschränke + 4 St mobiler Verteiler Typ B + 2 St Brandschutzdurchführungen durch Holzbalkendecke --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-03 22:00:00+00:00 | 2026-06-10 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | FP 8701- Umsetzung von Vorhaben der ländlichen Entwicklung i. R. d. Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien Rudolf-Breitscheid-Straße Gehwegsanierung | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-06-10 09:00 Harvested
2026-06-09 17:39
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-04 00:00
→
Angebotsfrist
2026-06-10 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Gehwegsanierung + 420 m² Kleinpflaster aufnehmen und zum städtischen Bauhof liefern + 160 m² Gehwegplatten aufnehmen und entsorgen + 390 m³ Boden lösen und verwerten + 650 m² Planum + 195 m³ Frostschutzschicht herstellen + 175 m³ Schottertragschicht herstellen + 15 Einbauelemente im Gehweg schützen und höhenmäßig anpassen + 650 m² Pflasterdecke aus Betonrechteckpflaster herstellen + 30 m Betonrechteckpflaste schneiden für Übergangsbereiche + 20 m² Pflasterdeckenanpassung mit Mosaikpflastersteinen + 400 m Bordstein aus naturstein richten und anpassen + 100 m² Oberboden liefern und andecken + 100 m² Rasenansaat --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-03 22:00:00+00:00 | 2026-06-02 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Malerarbeiten | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-06-02 09:00 Harvested
2026-06-09 17:39
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-04 00:00
→
Angebotsfrist
2026-06-02 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: + 15 m² Anstrich Deckenfläche inkl. Vorarbeiten + 8 Stk Überholungsanstrich Stahlumfassungszargen --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-29 22:00:00+00:00 | 2026-06-03 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Abbrucharbeiten | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-06-03 09:00 Harvested
2026-06-09 17:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-30 00:00
→
Angebotsfrist
2026-06-03 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: + 5 St Innentüren innerhalb der WC's + 2 St Innentüren zu den WC's + 6 St Türstopper --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-29 22:00:00+00:00 | 2026-06-03 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Abbrucharbeiten | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
change Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-06-03 09:00 Harvested
2026-06-09 17:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-30 00:00
→
Angebotsfrist
2026-06-03 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: + 5 St Innentüren innerhalb der WC's + 2 St Innentüren zu den WC's + 6 St Türstopper --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-29 22:00:00+00:00 | 2026-06-03 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Montage Innentüren | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-06-03 09:00 Harvested
2026-06-09 17:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-30 00:00
→
Angebotsfrist
2026-06-03 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
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Beschreibung
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: + 5 St Innentüren innerhalb der WC's + 2 St Innentüren zu den WC's + 6 St Türstopper --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-29 22:00:00+00:00 | 2026-06-03 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Montage Innentüren | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
change Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-06-03 09:00 Harvested
2026-06-09 17:38
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-30 00:00
→
Angebotsfrist
2026-06-03 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: + 5 St Innentüren innerhalb der WC's + 2 St Innentüren zu den WC's + 6 St Türstopper --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-29 22:00:00+00:00 | 2026-05-13 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Fliesenlegearbeiten | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-05-13 09:00 Harvested
2026-06-09 17:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-30 00:00
→
Angebotsfrist
2026-05-13 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: + 45 m² Abdichtung Bodenfläche + 60 m Abdichtung Wandsockel + 215 m² Lieferung & Verlegung Wandfliesen inkl. vorbereitende Arbeiten + 45 m² Lieferung & Verlegung Bodenfliesen inkl. vorbereitende Arbeiten + 111 Stück Rundöffnungen herstellen + 7 Stück Aussparungen rechteckig 30/30 + 0,6 m² Mauerwerk herstellen --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-29 22:00:00+00:00 | 2026-05-19 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Montage von Sanitärtrennwänden | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-05-19 09:00 Harvested
2026-06-09 17:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-30 00:00
→
Angebotsfrist
2026-05-19 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: + 1 St Sanitärtrennwand WC Jungen EG mit 6 Kabinen + 1 St Sanitärtrennwand WC Mädchen 1.OG mit 5 Kabinen + 8 St Urinalschamwände --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-29 22:00:00+00:00 | 2026-06-08 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Wohnungswirtschaft Bad Dürrenberg - Sanierung der Gebäudehülle - Schkeuditzer Str. 2-4 - Fassadendämmarbeiten (WDVS) | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-06-08 09:00 Harvested
2026-06-09 17:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-30 00:00
→
Angebotsfrist
2026-06-08 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Wesentlicher Leistungsumfang: + 52 Stück Außenfensterbänke Alu weiß in unterschiedlichen Abmessungen + 277 m² Abklebearbeiten + 116 m² WDVS im Sockelbereich; PS 032; Oberfäche Filzputz mit Anstrich, einschl. Untergrundvorbereitung und Feuchteschutz + 545 m² WDVS; MiWo 035: Oberfäche Putz 2 mm mit Anstrich, einschl. Untergrundvorbereitung und 219 m Leibungen + 43 m² Anstrich Balkongeländer (Platten aus HPL) einschl. Untergrundvorbereitung + Ausführung in Abstimmung mit den anderen am Bau beteiligten Gewerken wie Blitzschutz, Klempner, Metallbau und Elektro --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-28 22:00:00+00:00 | 2026-05-12 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Trockenbauarbeiten | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-05-12 09:00 Harvested
2026-06-09 17:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-29 00:00
→
Angebotsfrist
2026-05-12 09:00
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Zuschlagsentscheid
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Vertragsschluss
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Beschreibung
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: + 16m² Rückbau Rasterdecke & Wiedereinbau + 80 m² Vorwandinstallation + 19 m² Trennwand d=15cm + 100St Wandöffnung d=5cm bis 12cm + 30 m² Unterhangdecke --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-28 22:00:00+00:00 | 2026-05-11 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Abbrucharbeiten | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-05-11 09:00 Harvested
2026-06-09 17:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-29 00:00
→
Angebotsfrist
2026-05-11 09:00
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Zuschlagsentscheid
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Vertragsschluss
—
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: + Baustelleneinrichtung, aufbauen, vorhalten und abbauen (WC-Kabine, ca. 20 m Bauzaun, Schuttrutsche 5 m) + Rückbau Bestandstüren 17 Stk + Rückbau Wandfliesen ca. 250 m² + Rückbau Bodenfliesen ca. 45 m² + abbrechen von Innenwand Mauerziegeln ca. 75 m² + Rückbau Trockenbauwände ca. 33 m² + Einbau Epoxidharzestrich ca. 8 m² + Entsorgung des abgebrochenen Materials ca. 8t --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-27 22:00:00+00:00 | 2026-05-20 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Böschungs- und Mauersicherung Fährstraße - Spezial Tiefbauarbeiten Stützmauer Ost - Hangsicherung und Spezial Tiefbauarbeiten Stützmauer Ost | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-05-20 09:00 Harvested
2026-06-09 17:41
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-28 00:00
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Angebotsfrist
2026-05-20 09:00
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Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
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Beschreibung
Kurzbeschreibung: Hinweis zur Bauausführung (Auszug Statik) Die Einbringung des Böschungssicherungssystems erfolgt von oben (Witzlebenweg) nach unten im Pilgerschrittverfahren. Das darunter gelegene Grundstück steht als Zugang für die Bauarbeiten nicht zur Verfügung, da es nicht Eigentum der Solestadt Bad Dürrenberg ist. Durch die Arbeiten dürfen keine Schäden auf dem angrenzenden Nachbargrundstück verursacht werden. Hier sind vom AN entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzusehen und einzukalkulieren. Eine Besichtigung des Baufeldes ist nach vorheriger Anfrage möglich und wird seitens des AG empfohlen. 1. Der Hang kann ohne erfolgter Sicherung nicht begangen werden. Das Aufstellen von Bauhilfsmitteln und das Betreten der nicht gesicherten Bereiche ist während der Bauausführung nicht zulässig. 2. Die Micro-Pfähle sind mittels eines Hangbohrwagens (Eigengewicht < 1.0 t) einzubringen. Der Hangbohrwagen ist von oben zu sichern. Vorgehensweise: I) Einbringen Reihe 1 und 2 der Micro-Pfähle. Das Stahlnetz ist an den eingebrachten Micro-Pfählen zu verankern. II) Vorausfahren des Hangbohrwagens auf den gesicherten Bereich. III) Einbringen der Reihe 3 der Micro-Pfähle und des Stahlnetzes zwischen den Pfählen. IV) Vorausfahren des Hangbohrwagen und setzten der nächsten Reihe. Der Hangbohrwagen hat immer vom dem durch das Böschungsstabilisierungssystem gesicherten Bereich nach vorne aus zu arbeiten. V) Die Schritte sind sukzessive weiter auszuführen bis die untere Reihe der Micro-Pfähle komplementiert ist. VI) Die letzte Micro-Pfahlreihe ist in das Stahlnetz einzubinden. VII) Das Stahlnetz ist an allen Verankerungen zu kontrollieren und ggf. nach zu justieren. Die oben beschriebene Vorgehensweise gilt nur in Verbindung mit den Ausführungsplänen. 3. Besondere Erschwernisse - Kampfmittel Das gesamte Baugelände ist eine Kampfmittelverdachtsfläche. Alle Bodeneingriffe sind durch den Kampfmitteldienst zu begleiten bzw. im Vorfeld zu sondieren. --- Grobmassen 1164 m Kampfmittelfreimessung als Tiefsondierung in Hanglage 13 Wo BE einschließlich Baustraße und 100 m² mobile Kranstellfläche 640 m² Fläche vom Grünbewuchs befreien 80 m³ Gewölbeverfüllung mit hydraulisch abbindenden Versatzbaustoffen 295 m Micropfahlverankerung 30/11, komplett als Bodennagel herstellen 600 m Micropfahlverankerung 40/16, komplett als Bodennagel herstellen 460 m² Netzsicherung (Stahldrahtgeflecht) auf Böschung montieren 53 m Stabzaun (schmiedeeisern) einschl. 1 Tür (1,50 m breit) 650 m² Renaturierungsmaßnahme Vegetationsflächen 5 Stück Neupflanzung Bäume: Obstgehölze --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-26 22:00:00+00:00 | 2026-05-18 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Heizungs- und Sanitärinstallation | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-05-18 09:00 Harvested
2026-06-09 17:41
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-27 00:00
→
Angebotsfrist
2026-05-18 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Die Installation der WC Anlagen Jungen Mädchen erfolgt nach VDI 6000 Blatt 6, 7-11 Jahre. Alle WC´s und Urinale müssen bei der Ausschreibung so gewählt werden, dass das WC als Handelsübliches Erwachsenen WC auf Kindgerechte Höhe montiert werden kann. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. Hierzu ist es nötig Installationen in einem Kriechgang 0,90m x 0,90m x 25m auszuführen. Im WC Jungen ostseitig läuft das Spülwasser der Urinale nicht ordnungsgemäß ab, sodass ein Rückstau in der Schmutzwasserleitung aufkommt. Hier muss die Rohrleitung Schmutzwasser, sowie Trinkwasser freigestemmt und erneuert werden.Weiterhin werden in der Maßnahme alle vorhandenen Urinale durch neue ersetzt. Im Vorraum wird dazu das Ausgussbecken ausgetauscht. --- Grobmassen: HEIZUNG + Rückbau + Rohrleitungen bis DN 12 - 2 m + Wiedermontage Heizkörper 4 Stück SANITÄR + Rückbau Sanitärobjekte und Leitungen + Sanitärobjekte Porzellan WT 6 Stück + Sanitärobjekt WC weiß 12 Stück + Sanitärobjekte Urinal 8 Stück + Sanitärobjekte Ausgussbecken 3 Stück + Rohrleitungen bis DN 25 - 275 m + Bodeneinläufe 2 Stück + Kleinspeicher 1 Stück + Rohrleitungen PP bis DN 100 - 80 m + Isolierung 100 % 180 m --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-22 23:00:00+00:00 | 2026-04-08 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | FP 8701- Umsetzung von Vorhaben der ländlichen Entwicklung i. R. d. Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien - Sterlingsweg Gehwegsanierung und Erneuerung der Beleuchtung | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-04-08 09:00 Harvested
2026-06-09 09:29
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-23 00:00
→
Angebotsfrist
2026-04-08 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Gehwegsanierung * ca. 200 m Bordsteine aufnehmen und entsorgen * ca. 1.350 m² Gehwegplatten aufnehmen und entsorgen * ca. 700 m³ Boden losen und verwerten * ca. 1.170 m² Planum * ca. 350 m³ Frostschutzschicht herstellen * ca. 175 m³ Schottertragschicht herstellen * ca. 30 Einbauteile im Gehweg schützen und höhenmäßig anpassen * ca. 1.300 m² Pflasterdecke aus Betonrechteckpflaster herstellen * ca. 30 m² Betonrechteckpflaster schneiden für Übergangsbereiche * ca. 20 m² Pflasterdeckenanpassung mit Mosaikpflastersteinen * ca. 900 m Bordstein TB aus Beton liefern und einbauen * ca. 50 m Bordstein HB aus Beton liefern und einbauen * ca. 100 m Bordstein aus Naturstein richten und anpassen * ca. 250 m² Oberboden liefern und andecken * ca. 250 m² Rasenansaat --- Erneuerung Straßenbeleuchtung: - ca. 550 m Demontage Freileitung Straßenbeleuchtung Rückbau und Entsorgung 17 Stk. alter Bestandsmasten der vorhandenen Straßenbeleuchtung mit Leuchtenköpfen - ca. 100 m³ Kabelgraben herstellen (Der Kabelgraben ist zum überwiegenden Teil, außer in einem Abschnitt, in den zu sanierenden Gehweg zu integrieren) - ca. 170 m² Grabenplanum - ca. 100 m³ Kabelgraben verfüllen - 17 Stk. Fundamentrohr für Straßenbeleuchtungsmasten einbauen - ca. 550 m Straßenbeleuchtungskabel verlegen - ca. 20 m² Asphalttragschicht im Bereich von Fahrbahnquerungen herstellen - ca. 20 m² Asphaltdeckschicht im Bereich von Fahrbahnquerungen herstellen - ca. 80 m Fugenarbeiten - ca. 550 m Trassenwarnband - 17 Stk. Kabelübergangskästen - 17 Stk. Mastleuchten - 17 Stk. konisch runder Stahlmast, feuerverzinkt, Lichtpunkthöhe ca. 6 m - 17 Stk. Beschilderung und Kennzeichnung der Masten - 2 Stk. Anschlüsse an vorhandene Netzeinspeisung herstellen --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-09 23:00:00+00:00 | 2026-03-25 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Sanierung Fridrich-Engels-Grundschule 2. Bauabschnitt - Elektroinstallations- und Blitzschutzarbeiten | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-03-25 09:00 Harvested
2026-06-12 08:53
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-10 00:00
→
Angebotsfrist
2026-03-25 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Die Stadt Bad Dürrenberg beabsichtigt die Fertigstellung der Außenfassade an der Friedrich-Engels-Grundschule mit folgenden wesentlichen Hauptmassen: * 3 Stk vorhandene Steckdosen abnehmen, zwischenlagern und wieder anbringen * 7 Stk Lampen, Strahler mit Bewegungsmelder, Pausenklingel, etc. wieder montieren * 80 m Blitzschutzgebäudeableitung liefern, verlegen, montieren * 1 Stk Blitzschutz für eingeschossigen, schulhofseitigen Anbau mit neuem Doppelstehfalzblech anbauen * 1 Stk Prüfung/Abnahme und Dokumentation der wiederzuerrichtenden Blitzschutzanlage --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-09 23:00:00+00:00 | 2026-03-23 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Sanierung Fridrich-Engels-Grundschule 2. Bauabschnitt - Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten | cn-standard
de-open |
— | 45000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Angebotsfrist
2026-03-23 09:00 Harvested
2026-06-12 08:53
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-10 00:00
→
Angebotsfrist
2026-03-23 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Die Stadt Bad Dürrenberg beabsichtigt die Fertigstellung der Außenfassade an der Friedrich-Engels-Grundschule mit folgenden wesentlichen Hauptmassen: * 38 m vorhandene Fallrohre abnehmen, zwischenlagern und wieder anbringen * 6 Stk provisorische Regenwasserableitung montieren * 6,5 m neue Fallrohre montieren * 7 Stk neue Passstücke und zwischengelagerte Standrohre einbauen * Dachdeckung auf kleinem Giebeldach anpassen, einschl. Wandanschluss --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-08 23:00:00+00:00 | — | Solestadt Bad Dürrenberg | Anschaffung eines mobilen, barrierefreien Sanitärwagens | cn-standard
de-open |
— | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
change Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-09 09:32
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-09 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Gegenstand des Projekts ist die Anschaffung eines mobilen, straßenzugelassenen Toilettenwagens zur temporären Nutzung bei öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Bad Dürrenberg und ihrer Ortsteile. Der Toilettenwagen soll die hygienische Grundversorgung der Besucher sicherstellen und die bestehende Infrastruktur bei Veranstaltungen im Außenbereich sinnvoll ergänzen. Der Toilettenwagen ist mit mehreren WC-Kabinen, darunter mindestens eine barrierefreie, behindertengerechte Kabine, ausgestattet. Diese verfügt über eine rollstuhlgerechte Ausführung, Haltegriffe, ein unterfahrbares Waschbecken sowie einen integrierten Wickeltisch. Die sanitären Anlagen sind mit Wasserspülung, Waschbecken und hygienischer Ausstattung ausgestattet. Der Toilettenwagen ist für den mobilen Einsatz bei Veranstaltungen konzipiert und verfügt über eine moderne, umweltfreundliche Technik, einschließlich eines Frisch- und Abwasseranschlusses sowie einer energieeffizienten Beleuchtung. Die Konstruktion ist robust, wetterfest und auf einen nachhaltigen, langfristigen Einsatz ausgelegt. Durch die Anschaffung wird eine barrierefreie, hygienische und nachhaltige Sanitärlösung geschaffen, die flexibel bei Veranstaltungen in Bad Dürrenberg sowie den Ortsteilen Nempitz, Tollwitz und Oebles-Schlechtewitz eingesetzt werden kann.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-08 23:00:00+00:00 | — | Solestadt Bad Dürrenberg | Anschaffung eines mobilen, barrierefreien Sanitärwagens | cn-standard
de-open |
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-12 08:53
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-09 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Gegenstand des Projekts ist die Anschaffung eines mobilen, straßenzugelassenen Toilettenwagens zur temporären Nutzung bei öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Bad Dürrenberg und ihrer Ortsteile. Der Toilettenwagen soll die hygienische Grundversorgung der Besucher sicherstellen und die bestehende Infrastruktur bei Veranstaltungen im Außenbereich sinnvoll ergänzen. Der Toilettenwagen ist mit mehreren WC-Kabinen, darunter mindestens eine barrierefreie, behindertengerechte Kabine, ausgestattet. Diese verfügt über eine rollstuhlgerechte Ausführung, Haltegriffe, ein unterfahrbares Waschbecken sowie einen integrierten Wickeltisch. Die sanitären Anlagen sind mit Wasserspülung, Waschbecken und hygienischer Ausstattung ausgestattet. Der Toilettenwagen ist für den mobilen Einsatz bei Veranstaltungen konzipiert und verfügt über eine moderne, umweltfreundliche Technik, einschließlich eines Frisch- und Abwasseranschlusses sowie einer energieeffizienten Beleuchtung. Die Konstruktion ist robust, wetterfest und auf einen nachhaltigen, langfristigen Einsatz ausgelegt. Durch die Anschaffung wird eine barrierefreie, hygienische und nachhaltige Sanitärlösung geschaffen, die flexibel bei Veranstaltungen in Bad Dürrenberg sowie den Ortsteilen Nempitz, Tollwitz und Oebles-Schlechtewitz eingesetzt werden kann.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-03 23:00:00+00:00 | 2026-04-07 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Generalplanungsleistungen für den Neubau des Sozialgebäudes und der Fahrzeughalle am städtischen Bauhof | cn-standard
open |
— | 71000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-04-07 09:00 Harvested
2026-06-12 08:54
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-04 00:00
→
Angebotsfrist
2026-04-07 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die geplante Baumaßnahme gliedert sich in 4 Bauabschnitte, welche nacheinander umgesetzt werden sollen. Als Erstes soll der Neubau des Sozialtraktes inkl. Erschließung auf dem Grundstück des Wirtschaftshofes erfolgen. Nach Fertigstellung erfolgt der Abbruch der Fahrzeughalle mit angrenzenden Sozialtrakt inkl. Dächer und Unterstände. Daran ist der Bau der neuen ca. 1.000 m² große Fahrzeughalle als Warmhalle – Systembau anzuschließen. Als vierte Maßnahme ist die Anpassung der Außenanlagen inkl. Waschplatz avisiert. a) Neubau Sozialtrakt Auf dem Bauhofgelände ist ein neuer Sozialtrakt als Massivbau inkl. Gründung zu errichten. Die Standortwahl auf dem Gelände ist entsprechend den vorhandenen Gegebenheiten zu planen. Der Abriss der alten Fahrzeughalle mit Sozialtrakt erfolgt erst nach Fertigstellung des neuen Gebäudes. Somit wird kein Interimgebäude notwendig. Das Gebäude ist neu anzuschließen. Trinkwasser & ELT können neu erdverlegt werden. Als Heizmedium ist eine Wärmepumpe angedacht. Zudem soll auf dem Dach eine Photovoltaik-Anlage angebracht werden. Der Sozialtrakt ist für ca. 20 Mitarbeiter, davon 25% Frauen und 75% Männer, zu planen. Im Gebäude sind Umkleideräume, Sanitärbereiche, Trockenräume, Pausenraum, Teeküche und 2 Büros zu integrieren. b) Abbruch alte Fahrzeughalle mit angrenzenden Sozialtrakt Der Abbruch der alten Fahrzeughalle (ca. 19,50m x 13,00m) inkl. Krananlage und dem eingeschossigen Sozialtrakt (ca. 3,00m x 13,00m) sowie angegliederten Dächer/ Unterständen soll auf Grundlage der 'Holzschutztechnischer und Statischer Kurzeinschätzung' zum Bestand erfolgen. In der Halle befindet sich zudem eine KfZ-Hebebühne, welche zur Wiedermontage demontiert werden muss. Ebenso sind in der Fahrzeughalle 2 Montage- und Wartungsgruben installiert, wovon eine mit Metallplatten verschlossen ist. Zu beachten ist, dass die Halle direkt an eine Nachbarhalle inkl. Brandschutzwand angrenzt. c) Neubau Fahrzeughalle als Warmhalle - Systembau ca. 1.000 m² Im Bereich der abgebrochenen Fahrzeughalle soll eine ca. 1.000 m² große neue Warmhalle als Systembau inkl. Bodenplatte, Bewehrung und Abdichtung entstehen. Das Dach und die Wände erhalten eine Wärmedämmung. Auch sind die vorhandene KFZHebebühne, eine neue Krananlage sowie eine Montage- und Wartungsgruppe ins Gebäude zu integrieren. Die Erschließung der Halle über Tore ist ebenso einzuplanen wie die technisch notwendige Gebäudeausrüstung im Bereich Heizung/Lüftung/Sanitär und Elektroinstallationen. Funktion der Fahrzeughalle: + Unterstellmöglichkeit für verschiedene Großfahrzeuge des Wirtschaftshofes + Werkstatt mit Absauganlage + Lagerfläche + E-Ladesäule + Maschinenlager d) Anpassung Außenanlagen inkl. Waschplatz Im Anschluss an die vorgenannten Baumaßnahmen sind die Außenanlagen im Baubereich (Bauwerksbezug) anzupassen. Hier sind Ersatzpflanzungen, Grün- und Pflasterflächen, Entwässerung und Leuchten in die Planung einzubeziehen. Auch der vorhandene Waschplatz vor der Fahrzeughalle ist wieder neu herzustellen. Ein Ölabscheider ist vorhanden. Die Planung hat auf der Grundlage der aktuellen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Brandschutzbestimmungen und der Einhaltung DIN 14092 sowie DGUV 205-008 zu erfolgen. Die Maßnahme unterliegt derzeit keinem Förderprogramm, sondern wird durch Eigenmittel finanziert. Allerdings ist angedacht, die Maßnahme mit Fördermitteln, mitzufinanzieren. --- WICHTIG: DAS ANGEBOT IST VOLLSTÄNDIG, D. H. UNTER ANGABE ALLER LEISTUNGSPHASEN ABZUGEBEN. --- Aus technischen Gründen der zur Verfügung stehenden Zeichen, wird an dieser Stelle auf die Aufgabenstellung (Datei: 260227 Aufgabenstellung.pdf) verwiesen. Die Aufgabenstellung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Organisationen
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| ▶ | 2026-02-09 23:00:00+00:00 | 2026-02-04 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Fahrzeugbeschaffung eines Einsatzleitwagens 1 (ELW) für die Freiwillige Feuerwehr Bad Dürrenberg inkl. Sonderausstattung | can-standard
open |
— | 34144210 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-02-04 09:00 Harvested
2026-06-12 09:02
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-12-17 00:00
→
Angebotsfrist
2026-02-04 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die ausgeschriebene Leistung dient der Beschaffung eines Einsatzleitwagens 1 inklusive des feuerwehrtechnischen Auf- und Ausbaus sowie der feuerwehrtechnischen Beladung gemäß Leistungsverzeichnis /-beschreibung. Der Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) muss die Anforderungen folgender Normen in gültiger Fassung oder einer gleichwertigen technischen Spezifikation erfüllen. Eine Übersicht der DIN-Normen mit EU bzw. IEC Äquivalenten ist als Anlage dem Leistungsverzeichnis beigefügt (siehe Tabellenblatt DIN-Normen). Die Gleichwertigkeit der technischen Spezifikationen bezieht sich auf alle in dieser Ausschreibung genannten DIN-Normen und versteht sich nicht auf das Festlegen und / oder Vorschreiben von speziellen Produkten, Marken und / oder Herstellern. Die in Deutschland geltende Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Unfallverhütungsvorschriften (DGVO) und Technischen Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) sowie die WLTP-Vorgaben (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) sind zwingend einzuhalten. - DIN SPEC 14507-2:2014-04 inkl. sämtlicher normativer Verweisungen - DIN EN 1846 Teil 1 - 3 - DIN 14502 in allen Teilen - EMV Richtlinien 2006/28/EG (2004/104/EG) und 2014/30/EU ansonsten EMVG in aktueller Fassung - DIN 14610 - Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620 - Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht - DIN 14800 - Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge - DIN SPEC 1103 - Feuerwehrfahrzeuge und -geräte – Symbole für die Überwachung durch das Bedienungspersonal und für andere Anzeigeelemente - Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers - StVZO BRD – Straßenverkehrszulassungsordnung - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren - DGUV Vorschrift 71 – Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge - VDE-/DIN-Normen – Vorschriften über elektrische Anlagen (DIN VDE 0100-717) - ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel mit druckwasserdichten Steckvorrichtungen (IP67) und Anschlussleitungen in der H07RN-F nach DIN VDE0282-4 - TR BOS - Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik - Aufbereitung der Grundfahrzeugunterlagen zur Zulassung in Deutschland nach WLTP-Vorgaben (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure)
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-11 23:00:00+00:00 | — | Solestadt Bad Dürrenberg | Erweiterung der Umkleideräume des Feuerwehrgebäudes der Freiwilligen Feuerwehr Bad Dürrenberg - GU-Planungsleistungen | cn-standard
de-open |
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-12 09:12
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Aufgabenstellung für GU-Planungsleistungen - Erweiterungsanbauten am Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr Bad Dürrenberg --- Die geplante Baumaßnahme umfasst zwei eingeschossige Anbauten an das Bestandsgebäude im Bereich der bestehenden Männer- bzw. Frauenumkleide mit einer Fläche von je ca. 30m² (siehe Anlage 8). Durch die Anbauten sollen die Umkleideräume vergrößert werden, so dass mehr Einsatzkräfte untergebracht werden können. Weiterhin soll in beiden Umkleideräumen eine Lüftungsanlage installiert werden. Die angrenzenden Sanitäreinrichtungen zu den Umkleiden sollen möglichst im Bestand erhalten bleiben. Allerdings sind die gesetzlichen Richtlinien zu prüfen und einzuhalten. Die bestehenden Umkleiden der Kameradinnen und Kameraden reichen nicht mehr aus, um die steigende Zahl der Einsatzkräfte und die wachsende Auslastung zu bewältigen. Dies führt zu Engpässen bei der Nutzung, insbesondere vor und nach Einsätzen oder Übungen. Zudem steigt die Anzahl weiblicher Mitglieder, sodass ein Anbau zwingend erforderlich ist, um ausreichende Kapazitäten für die gesamte Mannschaft zu gewährleisten. --- 2.a Konstruktive Maßnahmen - Herstellung zweier eingeschossiger Anbauten im EG westliche und südliche Richtung - Aushub der Baugrube bzw. Fundamente - Verlegung vorhandener Grund- und Drainageleitungen - Herstellung der Fundamentierung, des Mauerwerkes und der Dachkonstruktion sowie Dachdeckungs- und Dachklempnerarbeiten - Abbruch der Brüstungen zum Bestandsgebäude zur Schaffung der Durchgänge zum Anbau --- 2.b Innenbereich - Dämmung und Unterhangdecke im Anbau - Einbau von neuen Türzargen an den Durchgängen zum Anbau - Abdichtung des Fußbodens, Estrich und Fliesen im Anbau und an den Durchgängen zum Altbau - Anpassung und Erweiterung der Heizungs- und Elektroanlagen, Einbruchanlage - neue Beleuchtung im Anbau - Malerarbeiten im Anbau und in den vorhandenen Umkleideräumen - Einbau von Brand- und Rauchmeldeanlagen --- 2.c Außenbereich - Wiederherstellung des Pflasterbelages an den Anbau Die Planung hat auf der Grundlage der aktuellen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Brandschutzbestimmungen und der Einhaltung DIN 14092 sowie DGUV 205-008 zu erfolgen. --- Im Honorarangebot sind alle für die Planung und den Bau erforderlichen Leistungsbilder und deren Grundleistungen sowie die Nebenkosten, eventuelle Umbauzuschläge und mitzuverarbeitenden Bausubstanz anzubieten. Die erforderlichen Vorlagen von Unterlagen und Abstimmungen bei Aufsichtsbehörden und sonstiger staatlicher Stellen erfolgt selbstständig. Die Vorstellung der Maßnahme in mind. 2 Ausschusssitzungen ist in das Angebot einzurechnen. Mit den Grundleistungen ist die Vorlage von 2 Ausführungsvarianten sowie die weitere Zuarbeit für den Fördermittelgeber, falls notwendig, abgegolten. Es sind die Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung sowie für die technische Ausrüstung HLS und Elektroinstallationen anzubieten. --- Objektplanung-Gebäude LP 1-9 mit allen Prozenten nach HOAI HZ: III Techn. Ausrüstung HLS LP 1-9 mit allen Prozenten nach HOAI HZ: II Techn. Ausrüstung Elektroinstallationen LP 1-9 mit allen Prozenten nach HOAI HZ: II Tragwerksplanung LP 1-6 mit allen Prozenten nach HOAI HZ: II --- Besondere Leistung: a) Vorortaufmaß in den zu beplanenden Bereichen und Aufnahme der Bestandssituation im Gebäude als Grundlage für die digitale Planerstellung. Es liegen dem AG nur PDF- und Papierpläne vor, welche auf Aktualität überprüft werden müssen. b) Baugrunduntersuchung im Bereich der Neugründungen c) Erstellung von Flucht- und Rettungswegepläne für das gesamte Gebäude d) Erstellung von Feuerwehrplänen e) Erstellung eines Energieausweises für das Gebäude, Wärmeschutznachweis für Anbauten f) Erstellung von aktuellen Bestandsplänen (GR-EG, OG, 4 Ansichten, Schnitte) nach Beendigung der Baumaßnahme in PDF und dxf/dwg-Format --- Das Angebot ist folgendermaßen aufzubauen: 1. Leistungsphasen 1-3 einschließlich Nebenkosten + Besondere Leistung a) + b) 2. Leistungsphasen 4-9 einschließlich Nebenkosten + Besondere Leistung c) bis f) Es erfolgt zunächst eine Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI. Nach Fertigstellung dieser Leistungen ist die Entwurfsplanung im Bauausschuss vorzustellen. Eine Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 4-9 kann nur vorbehaltlich der Zustimmung des Bauausschuss erfolgen und wird gesondert beauftragt. WICHTIG: DAS ANGEBOT IST VOLLSTÄNDIG, D. H. UNTER ANGABE ALLER LEISTUNGSPHASEN ABZUGEBEN.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-11 23:00:00+00:00 | — | Solestadt Bad Dürrenberg | Erweiterung der Umkleideräume des Feuerwehrgebäudes der Freiwilligen Feuerwehr Bad Dürrenberg - GU-Planungsleistungen | cn-standard
de-open |
— | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
change Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-12 09:07
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Aufgabenstellung für GU-Planungsleistungen - Erweiterungsanbauten am Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr Bad Dürrenberg --- Die geplante Baumaßnahme umfasst zwei eingeschossige Anbauten an das Bestandsgebäude im Bereich der bestehenden Männer- bzw. Frauenumkleide mit einer Fläche von je ca. 30m² (siehe Anlage 8). Durch die Anbauten sollen die Umkleideräume vergrößert werden, so dass mehr Einsatzkräfte untergebracht werden können. Weiterhin soll in beiden Umkleideräumen eine Lüftungsanlage installiert werden. Die angrenzenden Sanitäreinrichtungen zu den Umkleiden sollen möglichst im Bestand erhalten bleiben. Allerdings sind die gesetzlichen Richtlinien zu prüfen und einzuhalten. Die bestehenden Umkleiden der Kameradinnen und Kameraden reichen nicht mehr aus, um die steigende Zahl der Einsatzkräfte und die wachsende Auslastung zu bewältigen. Dies führt zu Engpässen bei der Nutzung, insbesondere vor und nach Einsätzen oder Übungen. Zudem steigt die Anzahl weiblicher Mitglieder, sodass ein Anbau zwingend erforderlich ist, um ausreichende Kapazitäten für die gesamte Mannschaft zu gewährleisten. --- 2.a Konstruktive Maßnahmen - Herstellung zweier eingeschossiger Anbauten im EG westliche und südliche Richtung - Aushub der Baugrube bzw. Fundamente - Verlegung vorhandener Grund- und Drainageleitungen - Herstellung der Fundamentierung, des Mauerwerkes und der Dachkonstruktion sowie Dachdeckungs- und Dachklempnerarbeiten - Abbruch der Brüstungen zum Bestandsgebäude zur Schaffung der Durchgänge zum Anbau --- 2.b Innenbereich - Dämmung und Unterhangdecke im Anbau - Einbau von neuen Türzargen an den Durchgängen zum Anbau - Abdichtung des Fußbodens, Estrich und Fliesen im Anbau und an den Durchgängen zum Altbau - Anpassung und Erweiterung der Heizungs- und Elektroanlagen, Einbruchanlage - neue Beleuchtung im Anbau - Malerarbeiten im Anbau und in den vorhandenen Umkleideräumen - Einbau von Brand- und Rauchmeldeanlagen --- 2.c Außenbereich - Wiederherstellung des Pflasterbelages an den Anbau Die Planung hat auf der Grundlage der aktuellen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Brandschutzbestimmungen und der Einhaltung DIN 14092 sowie DGUV 205-008 zu erfolgen. --- Im Honorarangebot sind alle für die Planung und den Bau erforderlichen Leistungsbilder und deren Grundleistungen sowie die Nebenkosten, eventuelle Umbauzuschläge und mitzuverarbeitenden Bausubstanz anzubieten. Die erforderlichen Vorlagen von Unterlagen und Abstimmungen bei Aufsichtsbehörden und sonstiger staatlicher Stellen erfolgt selbstständig. Die Vorstellung der Maßnahme in mind. 2 Ausschusssitzungen ist in das Angebot einzurechnen. Mit den Grundleistungen ist die Vorlage von 2 Ausführungsvarianten sowie die weitere Zuarbeit für den Fördermittelgeber, falls notwendig, abgegolten. Es sind die Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung sowie für die technische Ausrüstung HLS und Elektroinstallationen anzubieten. --- Objektplanung-Gebäude LP 1-9 mit allen Prozenten nach HOAI HZ: III Techn. Ausrüstung HLS LP 1-9 mit allen Prozenten nach HOAI HZ: II Techn. Ausrüstung Elektroinstallationen LP 1-9 mit allen Prozenten nach HOAI HZ: II Tragwerksplanung LP 1-6 mit allen Prozenten nach HOAI HZ: II --- Besondere Leistung: a) Vorortaufmaß in den zu beplanenden Bereichen und Aufnahme der Bestandssituation im Gebäude als Grundlage für die digitale Planerstellung. Es liegen dem AG nur PDF- und Papierpläne vor, welche auf Aktualität überprüft werden müssen. b) Baugrunduntersuchung im Bereich der Neugründungen c) Erstellung von Flucht- und Rettungswegepläne für das gesamte Gebäude d) Erstellung von Feuerwehrplänen e) Erstellung eines Energieausweises für das Gebäude, Wärmeschutznachweis für Anbauten f) Erstellung von aktuellen Bestandsplänen (GR-EG, OG, 4 Ansichten, Schnitte) nach Beendigung der Baumaßnahme in PDF und dxf/dwg-Format --- Das Angebot ist folgendermaßen aufzubauen: 1. Leistungsphasen 1-3 einschließlich Nebenkosten + Besondere Leistung a) + b) 2. Leistungsphasen 4-9 einschließlich Nebenkosten + Besondere Leistung c) bis f) Es erfolgt zunächst eine Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI. Nach Fertigstellung dieser Leistungen ist die Entwurfsplanung im Bauausschuss vorzustellen. Eine Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 4-9 kann nur vorbehaltlich der Zustimmung des Bauausschuss erfolgen und wird gesondert beauftragt. WICHTIG: DAS ANGEBOT IST VOLLSTÄNDIG, D. H. UNTER ANGABE ALLER LEISTUNGSPHASEN ABZUGEBEN.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2025-12-16 23:00:00+00:00 | 2026-02-04 09:00 | Solestadt Bad Dürrenberg | Fahrzeugbeschaffung eines Einsatzleitwagens 1 (ELW) für die Freiwillige Feuerwehr Bad Dürrenberg inkl. Sonderausstattung | cn-standard
open |
— | 34144210 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-02-04 09:00 Harvested
2026-06-12 09:06
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-12-17 00:00
→
Angebotsfrist
2026-02-04 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die ausgeschriebene Leistung dient der Beschaffung eines Einsatzleitwagens 1 inklusive des feuerwehrtechnischen Auf- und Ausbaus sowie der feuerwehrtechnischen Beladung gemäß Leistungsverzeichnis /-beschreibung. Der Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) muss die Anforderungen folgender Normen in gültiger Fassung oder einer gleichwertigen technischen Spezifikation erfüllen. Eine Übersicht der DIN-Normen mit EU bzw. IEC Äquivalenten ist als Anlage dem Leistungsverzeichnis beigefügt (siehe Tabellenblatt DIN-Normen). Die Gleichwertigkeit der technischen Spezifikationen bezieht sich auf alle in dieser Ausschreibung genannten DIN-Normen und versteht sich nicht auf das Festlegen und / oder Vorschreiben von speziellen Produkten, Marken und / oder Herstellern. Die in Deutschland geltende Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Unfallverhütungsvorschriften (DGVO) und Technischen Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) sowie die WLTP-Vorgaben (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) sind zwingend einzuhalten. - DIN SPEC 14507-2:2014-04 inkl. sämtlicher normativer Verweisungen - DIN EN 1846 Teil 1 - 3 - DIN 14502 in allen Teilen - EMV Richtlinien 2006/28/EG (2004/104/EG) und 2014/30/EU ansonsten EMVG in aktueller Fassung - DIN 14610 - Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620 - Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht - DIN 14800 - Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge - DIN SPEC 1103 - Feuerwehrfahrzeuge und -geräte – Symbole für die Überwachung durch das Bedienungspersonal und für andere Anzeigeelemente - Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers - StVZO BRD – Straßenverkehrszulassungsordnung - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren - DGUV Vorschrift 71 – Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge - VDE-/DIN-Normen – Vorschriften über elektrische Anlagen (DIN VDE 0100-717) - ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel mit druckwasserdichten Steckvorrichtungen (IP67) und Anschlussleitungen in der H07RN-F nach DIN VDE0282-4 - TR BOS - Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik - Aufbereitung der Grundfahrzeugunterlagen zur Zulassung in Deutschland nach WLTP-Vorgaben (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure)
Organisationen
Lose
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