| Datum | Frist | Auftraggeber | Titel | Typ | Volumen (gesch./vergeben) | CPV | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ▶ | 2026-05-27 22:00:00+00:00 | — | Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH | Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007 über die beabsichtigte Einleitung eines Verhandlungsverfahrens ohne Aufruf zum Wettbewerb über die interimsweise Erbringung von Verkehrsleistungen in dem S-Bahn Teilnetz S2 für sieben Jahre | pin-tran
neg-wo-call |
— | 60210000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
planning Rechtsgrundlage
32007R1370 Verfahrensart
neg-wo-call Harvested
2026-06-09 08:39
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt Verkehrsdienstleistungen im S-Bahn Teilnetz S2 interimsweise für sieben Jahre an den Bestandsbetreiber DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main zu vergeben.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-05-25 22:00:00+00:00 | — | Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH | Vergabe des SPNV-Vertriebs über personalbediente Verkaufsstellen im Rhein-Main-Verkehrsverbund ab 2028 | can-standard
open |
1 € | 63711000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 08:41
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-26 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-05-19 00:00
Beschreibung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von Vertriebsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) über insgesamt 43 personalbediente Verkaufsstellen (pVKS) im Bedienungsgebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes, davon 34 RMV-Mobilitätsinformationen und 9 RMV-Agenturen. Die zu vergebende Leistung umfasst - den Vertrieb von Fahrkarten sowie - die Kundenberatung über - sonstige dazugehörigen Serviceleistungen sowie - die Anmietung und Einrichtung der erforderlichen Räumlichkeiten. Weitere Details ergeben sich aus Dokument C 01 Leistungsbeschreibung sowie der dazugehörigen Anlagen.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-05-25 22:00:00+00:00 | — | Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH | Vergabe des SPNV-Vertriebs mit stationären Ticketautomaten (sTA) im Rhein-Main-Verkehrsverbund ab 2028 | can-standard
open |
1 € | 63711000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 08:41
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-26 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-05-12 00:00
Beschreibung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von stationären Vertriebsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Bedienungsgebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes durch den/die Gewinner der Vergabe. Die zu vergebende Leistung umfasst den Vertrieb von Fahrkarten über insgesamt 656 stationäre RMV-Ticketautomaten an 421 Bahnhöfen und Schienenhaltepunkten im Aufgabenträgerbereich des RMV entsprechend Anlage C 03, aufgeteilt in zwei Lose. Die zum Stand der Veröffentlichung dieser Unterlagen bekannten Zeitpunkte der Inbetriebnahme der Automaten bzw. der neuen Bahnhöfe (idealerweise gleichzeitig) sind in Anlage C 03 angegeben. Darüber hinaus sind die dazugehörigen Serviceleistungen zu erbringen. Weitere Informationen zu den zu erbringenden Leistungen sind dem Dokument C 01 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-05-21 22:00:00+00:00 | — | Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH | Weiterentwicklung, Pflege sowie Support für das CRM Microsoft Dynamics 365 Sales System | can-standard
open |
1 € | 72000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 08:41
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-23 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2026-04-27 00:00
→
Vertragsschluss
2026-05-11 00:00
Tage bis Zuschlag:
63
Beschreibung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Weiterentwicklung, die Pflege sowie der Support für das beim Auftraggeber bereits im Einsatz befindliche CRM-System Microsoft Dynamics 365 Sales.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-04-27 22:00:00+00:00 | — | Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH → Zuschlag: SYZYGY Deutschland GmbH |
UX/UI-Agentur für die Weiterentwicklung des digitalen Produktdesigns des RMV | can-standard
restricted |
— | 79822500 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
restricted Harvested
2026-06-09 17:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2026-04-09 00:00
→
Vertragsschluss
2026-04-16 00:00
Tage bis Zuschlag:
-19
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die kontinuierliche, evidenzbasierte UX-/UI-Weiterentwicklung der digitalen Kundenschnittstellen des RMV – insbesondere der bereits live betriebenen App RMVgo sowie der im Aufbau befindlichen Vertriebsplattformen für externe Partner, B2B- und B2C-Kundinnen und -Kunden. Die beauftragte Agentur sorgt für eine konsistente, barrierefreie und markenkonforme Nutzererfahrung über alle Touchpoints hinweg und verbindet dabei strategische Produktziele mit der alltäglichen Nutzungspraxis der unterschiedlichen Zielgruppen.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-04-22 22:00:00+00:00 | — | Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH | Interimsweise Erbringung von Verkehrsleistungen in dem S-Bahn Teilnetz Gallus für vier Jahre | can-standard
neg-wo-call |
1 € | 60210000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-wo-call Harvested
2026-06-12 08:44
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-08-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-04-23 00:00
Beschreibung
Der Auftraggeber hat Verkehrsdienstleistungen in dem S-Bahn Teilnetz Gallus interimsweise für vier Jahre an den Bestandsbetreiber DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main vergeben. Diese Bekanntmachung stellt eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 2 S. 2 GWB dar.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-03-26 23:00:00+00:00 | — | Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH | Pressespiegel 2026-2029 | cn-standard
de-open |
— | 92400000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-09 09:26
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-27 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Pressespiegel 2026-2029
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-02-28 23:00:00+00:00 | 2026-02-05 10:15 | RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH / Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH → Zuschlag: Verkehrsgesellschaft Gersprenztal mbH |
Vergabe Linienbündel Odenwald-Nord | can-standard
open |
— | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-02-05 10:15 Harvested
2026-06-12 08:56
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-11-28 00:00
→
Angebotsfrist
2026-02-05 10:15
→
Zuschlagsentscheid
2026-02-16 00:00
→
Vertragsschluss
2026-02-27 00:00
Tage bis Zuschlag:
80
Beschreibung
Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH beabsichtigt als lokale sowie regionale Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße gemeinsam mit der RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH als Aufgabenträgerorganisation für die Auftragsvergabe und Bestellung der regionalen Buslinien im Gebiet des Odenwaldkreises sowie des Landkreises Darmstadt-Dieburg die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Betriebsbeginn zum 13. Dezember 2026 gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des GWB durchzuführen. Vergeben wird auf Basis der aktuellen Nahverkehrspläne des Kreises Bergstraße, des Odenwaldkreises und des Kreises Darmstadt-Dieburg, die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren. Das Linienbündel Odenwald-Nord umfasst die Linien: - Linie 664 Bensheim - Reichenbach - Beedenkirchen - Brandau – Gadernheim (nur zu Schulzeiten) - Linie 665 Bensheim – Reichenbach – Gadernheim – Lindenfels (– Reichelsheim) - Linie 666 Fürth – Schlierbach – Lindenfels – Winterkasten - Linie 667 Balkhausen – Auerbach Fürstenlager – Bensheim – Reichenbach Felsenmeer (Saisonverkehr am Wochenende) - Linie 668 Fürth - Schlierbach - Seidenbuch – Gadernheim - Linie 696 Gadernheim – Lindenfels – Fürth – Rimbach – Mörlenbach (nur zu Schulzeiten) Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen, gemäß i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen) Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und im Kreis Bergstraße wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens das sich aus den nachfolgend aufgeführten gem. HVTG als repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren: - Manteltarifvertrag für die gew. Arbeitnehmer des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (M-TV) - Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer/-innen des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (E-TV) Die besonderen Regelungen für den Ballungsraumverkehr in § 7 A II. M-TV, § 3 E-TV sowie die Allgemeine Anlage zu § 3 E-TV sind anzuwenden. Weitere Vorgaben finden Sie unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrerfolgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-02-28 23:00:00+00:00 | 2026-02-05 10:15 | RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH / Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH → Zuschlag: Verkehrsgesellschaft Gersprenztal mbH |
Vergabe Linienbündel Odenwald-Nord | can-standard
open |
— | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-02-05 10:15 Harvested
2026-06-09 08:26
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-11-28 00:00
→
Angebotsfrist
2026-02-05 10:15
→
Zuschlagsentscheid
2026-02-16 00:00
→
Vertragsschluss
2026-02-27 00:00
Tage bis Zuschlag:
80
Beschreibung
Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH beabsichtigt als lokale sowie regionale Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße gemeinsam mit der RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH als Aufgabenträgerorganisation für die Auftragsvergabe und Bestellung der regionalen Buslinien im Gebiet des Odenwaldkreises sowie des Landkreises Darmstadt-Dieburg die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Betriebsbeginn zum 13. Dezember 2026 gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des GWB durchzuführen. Vergeben wird auf Basis der aktuellen Nahverkehrspläne des Kreises Bergstraße, des Odenwaldkreises und des Kreises Darmstadt-Dieburg, die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren. Das Linienbündel Odenwald-Nord umfasst die Linien: - Linie 664 Bensheim - Reichenbach - Beedenkirchen - Brandau – Gadernheim (nur zu Schulzeiten) - Linie 665 Bensheim – Reichenbach – Gadernheim – Lindenfels (– Reichelsheim) - Linie 666 Fürth – Schlierbach – Lindenfels – Winterkasten - Linie 667 Balkhausen – Auerbach Fürstenlager – Bensheim – Reichenbach Felsenmeer (Saisonverkehr am Wochenende) - Linie 668 Fürth - Schlierbach - Seidenbuch – Gadernheim - Linie 696 Gadernheim – Lindenfels – Fürth – Rimbach – Mörlenbach (nur zu Schulzeiten) Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen, gemäß i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen) Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und im Kreis Bergstraße wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens das sich aus den nachfolgend aufgeführten gem. HVTG als repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren: - Manteltarifvertrag für die gew. Arbeitnehmer des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (M-TV) - Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer/-innen des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (E-TV) Die besonderen Regelungen für den Ballungsraumverkehr in § 7 A II. M-TV, § 3 E-TV sowie die Allgemeine Anlage zu § 3 E-TV sind anzuwenden. Weitere Vorgaben finden Sie unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrerfolgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-02-22 23:00:00+00:00 | — | Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH | Weiterentwicklung, Pflege sowie Support für das CRM Microsoft Dynamics 365 Sales System | cn-standard
open |
— | 72000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 08:57
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-23 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Weiterentwicklung, die Pflege sowie der Support für das beim Auftraggeber bereits im Einsatz befindliche CRM-System Microsoft Dynamics 365 Sales.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-01-19 23:00:00+00:00 | — | Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH | Interimsweise Erbringung von Verkehrsleistungen in dem Teilnetz Niddertal für drei Jahre | can-standard
neg-wo-call |
1 € | 60210000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-wo-call Harvested
2026-06-12 09:09
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-20 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-01-20 00:00
Beschreibung
Der Auftraggeber hat Verkehrsdienstleistungen in dem Teilnetz Niddertal interimsweise für drei Jahre an den Bestandsbetreiber DB Regio AG Region Mitte vergeben. Diese Bekanntmachung stellt eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 2 S. 2 GWB dar.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-01-11 23:00:00+00:00 | — | Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH | Social-Media-Unterstützung | can-standard
restricted |
1 € | 79410000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
restricted Harvested
2026-06-12 09:12
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2025-11-15 00:00
→
Vertragsschluss
2026-01-05 00:00
Tage bis Zuschlag:
-58
Beschreibung
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zählt zu den größten Verkehrsverbünden Europas und verantwortet Organisation, Koordination und Marketing des regionalen Nahverkehrs in einem Gebiet mit rund sieben Millionen Einwohnern. Seit diesem Jahr setzt der RMV seine neue Social-Media-Strategie um mit der „RMV Mobile Family“ als Leitbild. Ziel ist es, die Social-Media-Kanäle auf Facebook, Instagram und LinkedIn zu stärken und Mobilität erlebbarer zu machen. Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag zur kreativen und praktischen Unterstützung dieser Strategie, insbesondere durch regelmäßige Content-Produktion, Beratung und Ideation. Erwartet werden ein hohes Maß an Kreativität, Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit bei der Planung, Umsetzung und Postproduktion von Inhalten. Zusätzlich ist mindestens eine Person vorgesehen, die vor der Kamera die Themen des RMV verkörpert und erklärt. Der Auftragnehmer arbeitet eng mit der RMV-Pressestelle sowie dem Social-Media-Team der RMV-Tochter rms zusammen und übernimmt Projektmanagementaufgaben, Content-Planung sowie die Betreuung von Kooperationen mit regionalen Persönlichkeiten. Der Vertrag läuft über zwei Jahre mit der Option auf zweimalige Verlängerung um je ein Jahr.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2025-12-03 23:00:00+00:00 | — | Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) / Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) | Main-Spessart Übergang (MSPÜ) | pin-tran
neg-wo-call |
— | 60210000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
planning Rechtsgrundlage
32007R1370 Verfahrensart
neg-wo-call Harvested
2026-06-09 17:39
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-12-04 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die beabsichtigte Vergabe der folgenden Leistungen: Betrieb eines Regionalverkehrs vom 10.12.2028 bis 14.12.2030 zzgl. einer Verlängerungsoption bis Dezember 2031 im Umfang von voraussichtlich rund 2,7 Mio. Zugkilometern pro Jahr (in Bayern: ca. 2,2 Mio. Zkm/a, in Hessen: ca. 0,5 Mio. Zkm/a) auf voraussichtlich folgenden Strecken: RE 54 Frankfurt - Maintal - Hanau - Aschaffenburg - Gemünden - Würzburg - Bamberg, RE 55 Frankfurt - Offenbach - Hanau - Aschaffenburg - Gemünden – Würzburg (- Bamberg). RE 55 Sa+So Einzelleistungen Frankfurt (Main) Hbf – Aschaffenburg – Gemünden - Schweinfurt Hbf – Bamberg (via Werntalbahn). Die Leistungen auf den oben genannten Strecken sind im derzeit laufenden Verkehrsdurchführungsvertrag „Main-Spessart“ mit der DB Regio AG bis Dezember 2028 fixiert und werden für den Zeitraum ab Dezember 2030 im Rahmen des offenen Vergabeverfahrens „Regionalverkehr Mainfranken“ neu vergeben. Daher ist für die Leistungen auf o.g. Strecken ein Übergangsvertrag von zwei Jahren erforderlich. Da nach Kenntnis der Auftraggeber nur die DB Regio AG über geeignete Gebrauchtfahrzeuge in ausreichender Anzahl und Kapazität verfügt, kommt, insbesondere auch angesichts der kurzen Vertragslaufzeit nur die DB Regio AG für die Erbringung der Leistungen in Frage. Die BEG beabsichtigt daher gemeinsam mit dem RMV, die Leistungen auf den o. g. Strecken für den Zeitraum von Dezember 2028 bis Dezember 2030 zzgl. einer Verlängerungsoption bis Dezember 2031 im Wege einer Direktvergabe an die DB Regio AG, Richelstraße 3, 80634 München zu vergeben.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2025-11-27 23:00:00+00:00 | 2026-02-05 10:15 | RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH / Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH | Vergabe Linienbündel Odenwald-Nord | cn-standard
open |
— | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-02-05 10:15 Harvested
2026-06-12 09:11
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-11-28 00:00
→
Angebotsfrist
2026-02-05 10:15
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH beabsichtigt als lokale sowie regionale Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße gemeinsam mit der RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH als Aufgabenträgerorganisation für die Auftragsvergabe und Bestellung der regionalen Buslinien im Gebiet des Odenwaldkreises sowie des Landkreises Darmstadt-Dieburg die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Betriebsbeginn zum 13. Dezember 2026 gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des GWB durchzuführen. Vergeben wird auf Basis der aktuellen Nahverkehrspläne des Kreises Bergstraße, des Odenwaldkreises und des Kreises Darmstadt-Dieburg, die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren. Das Linienbündel Odenwald-Nord umfasst die Linien: - Linie 664 Bensheim - Reichenbach - Beedenkirchen - Brandau – Gadernheim (nur zu Schulzeiten) - Linie 665 Bensheim – Reichenbach – Gadernheim – Lindenfels (– Reichelsheim) - Linie 666 Fürth – Schlierbach – Lindenfels – Winterkasten - Linie 667 Balkhausen – Auerbach Fürstenlager – Bensheim – Reichenbach Felsenmeer (Saisonverkehr am Wochenende) - Linie 668 Fürth - Schlierbach - Seidenbuch – Gadernheim - Linie 696 Gadernheim – Lindenfels – Fürth – Rimbach – Mörlenbach (nur zu Schulzeiten) Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen, gemäß i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen) Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und im Kreis Bergstraße wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens das sich aus den nachfolgend aufgeführten gem. HVTG als repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren: - Manteltarifvertrag für die gew. Arbeitnehmer des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (M-TV) - Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer/-innen des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (E-TV) Die besonderen Regelungen für den Ballungsraumverkehr in § 7 A II. M-TV, § 3 E-TV sowie die Allgemeine Anlage zu § 3 E-TV sind anzuwenden. Weitere Vorgaben finden Sie unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrerfolgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2025-11-26 23:00:00+00:00 | 2026-08-07 12:00 | Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH | Vergabeverfahren 2031 Niddertal | cn-standard
open |
— | 60210000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-08-07 12:00 Harvested
2026-06-09 09:28
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-11-27 00:00
→
Angebotsfrist
2026-08-07 12:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des RMV.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2025-09-08 22:00:00+00:00 | — | Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH | Vergabeverfahren 2033 S-Bahn Teilnetz Gallus | cn-standard
neg-w-call |
— | 60210000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-12 09:05
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-09-09 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des RMV.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2025-08-11 22:00:00+00:00 | — | Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH | Interimsweise Erbringung von Verkehrsleistungen in dem S-Bahn Teilnetz Gallus für vier Jahre | veat
neg-wo-call |
— | 60210000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
dir-awa-pre Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-wo-call Harvested
2026-06-12 09:05
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-08-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, Verkehrsdienstleistungen in dem S-Bahn Teilnetz Gallus interimsweise für vier Jahre an den Bestandsbetreiber DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main zu vergeben. Diese Bekanntmachung stellt eine freiwillige ex-ante Transparenzbekanntmachung über die beabsichtigte Auftragsvergabe dieser Verkehrsdienstleistungen dar.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||