| Datum | Frist | Auftraggeber | Titel | Typ | Volumen (gesch./vergeben) | CPV | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| ▶ | 2026-04-13 22:00:00+00:00 | — | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) | Erstellung eines Gutachtens zur Verkehrssicherheit - Durchführung einer Bauwerksuntersuchung mit Erweiterung zur Begutachtung der geologisch-statischen Bodenbeschaffenheit inkl. Gründung und eines Monitorings für die UNESCO Welterbestätte „Schlösser Augustusburg und Falkenlust“ in Brühl - Schloss Augustusburg - | can-standard
neg-wo-call |
508.500 € | 71300000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-wo-call Harvested
2026-06-12 08:48
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-14 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) ist verantwortlich für die Betreuung und Erhaltung von Sonderliegenschaften im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen, wie z.B. die UNESCO-Welterbestätte Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl. Die bedeutende Schlossanlage – Schloss Augustusburg – zeigt lokal Schäden, deren Ursachen und tatsächlicher Umfang das MHKBD bisher nicht eindeutig abklären konnte. Unter anderem wurden am Prunktreppenhaus von Balthasar Neumann, das zu den triumphalsten Raumkunstwerken seiner Art im 18. Jahrhundert zählt, Verformungen (Absenkungen) und Klaffungen, namentlich am oberen Abschluss der äußeren Läufe, beobachtet. Dies lässt vermuten, dass die Gründe hierfür unter anderem in der Bodenbeschaffenheit im Untergrund des Schlosses liegen könnten. Schloss Augustusburg wurde vor 300 Jahren auf den Ruinen einer ehemaligen Wasserburg aus dem 13. Jahrhundert, die sich seinerzeit in einem Sumpfgebiet befand, als sogenannter Pfahlbau errichtet. Pfahlgründungen sind notwendig vulnerabel bei Grundwasserschwankungen. Die Rheinregulierungen des späten 19. Jahrhunderts wie auch der Einfluss nahegelegener Kohlebergbaumaßnahmen dürfte auch im Bereich Brühl zur Veränderung der Stände geführt haben. Das Gründungsfundament besteht anhand der vorliegenden Kenntnisse wenigstens zu Teilen aus Holzpfählen. Die möglichen Auswirkungen von Grundwasserveränderungen, Veränderungen der Bodenbeschaffenheit (beispielsweise Trockenlegung des Feuchtgebiets), Erschütterungen durch Sanierungstätigkeiten, seismische Bewegungen (Erdbebengebiet der Zone 3) und Zerstörungen durch Bombeneinschläge im Zweiten Weltkrieg auf die Gründung des Schlosses wurden nie untersucht. Die Schlösser Brühl gehören zu den wichtigsten kulturellen Schätzen der Menschheit und sind seit 1984 UNESCO-Welterbe. Als Vertragsstaat des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) ist die Bundesrepublik Deutschland zum Erhalt von UNESCO-Weltkulturerbestätten und deren außergewöhnlichem universtellen Wert „Outstanding Universal Value (OUV)“ verpflichtet. Die darauf ausgerichteten Gesetze zum Schutz von Kultur- und Naturerbe sind in Deutschland überwiegend der Kompetenz der Länder zugeordnet. Das Land Nordrhein-Westfalen ist als Eigentümer verpflichtet, gemäß §§ 7 und 37 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) sein baukulturelles Erbe zu schützen und zu unterhalten. Der Denkmalschutz fällt in den Zuständigkeitsbereich des MHKBD. Im Marmor des Prunktreppenhauses von Schloss Augustusburg zeigen sich bereits deutliche Risse, die darauf hindeuten, dass die Standsicherheit des Bauwerks wenigstens in Teilen gefährdet sein könnte. Um ein umfassendes Bild der Verkehrssicherheit sowie der Standfestigkeit zu den Rissen im Prunktreppenhaus und den angrenzenden Räumen des Schlosses Augustusburg zu erhalten, benötigt das MHKBD ein vollständiges und umfassendes Gutachten, welches die genannten Punkte untersucht. Darüber hinaus benötigt das MHKBD die Leistungen eines geologisch-statischen Gutachters, der den Baugrund mitsamt der Gründung des Schlosses Augustusburg untersucht und ein vollständiges Bild über den Zustand der Pfahlgründung der ehemaligen Wasserburg liefert. Ziel dieser weiteren Untersuchungen ist es, ein umfassendes Bild zur Verkehrssicherheit des Schlosses Augustusburg zu erlangen. Zur Erstellung der geologisch-statischen Gutachten und der damit einhergehenden Bodenuntersuchungen muss der Auftragnehmer den Zustand der Gebäudesubstanz mit allen technisch zur Verfügung stehenden Mitteln untersuchen. Schwerpunk der Untersuchungen soll hierbei die Verkehrssicherheit sein. Das Gutachten muss zudem die Besonderheiten der Holzpfahlgründung sowie die Auswirkungen von Bomben und Artillerietreffern aus dem zweiten Weltkrieg berücksichtigen. Das MHKBD beabsichtigt, die Kayser+Böttges Ingenieure und Architekten GmbH (im Folgenden: Kayser+Böttges) mit der Erstellung der Gutachten zur Verkehrssicherheit sowie der Standfestigkeit zu den Rissen im Prunktreppenhaus und den angrenzenden Räumen sowie des geologisch-statischen Gutachtens zu beauftragen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-24 23:00:00+00:00 | — | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen | Beschaffung von ISMS-Tools | cn-standard
neg-w-call |
10.000.000 € | 48000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-09 09:26
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-25 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD), möchte die Informationssicherheit auf Landesebene sowie auf kommunaler Ebene stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, möchte das MHKBD für die Landesverwaltung einschließlich aller Ressorts sowie für alle nordrhein-westfälischen Kommunen und von diesen beherrschte IT-Dienstleister eine Möglichkeit anbieten, wirtschaftlich, einfach und effizient Informationssicherheits-Managementsystem-Tools (ISMS-Tool) zu beschaffen. Ein ISMS-Tool ist ein Softwareprogramm, das Einrichtungen dabei unterstützt, ihre Informationssicherheit systematisch zu organisieren und zu verwalten. Es hilft, IT-Assets systematisch zu erfassen, Verantwortlichkeiten zuzuweisen und eine IT-Sicherheits-Governance-Struktur zu etablieren, Risiken systematisch zu behandeln, geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen auszuwählen und zu implementieren, Reports über den Stand der Informationssicherheit zu erstellen und die Einhaltung von gesetzlichen oder normativen Vorgaben, wie zum Beispiel dem BSI-Grundschutz-Kompendium und den BSI-Standards der Reihe 200-x, nachzuweisen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-02 23:00:00+00:00 | — | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) | Erstellung eines Gutachtens zur Verkehrssicherheit - Durchführung einer Bauwerksuntersuchung mit Erweiterung zur Begutachtung der geologisch-statischen Bodenbeschaffenheit inkl. Gründung und eines Monitorings für die UNESCO Welterbestätte „Schlösser Augustusburg und Falkenlust“ in Brühl - Schloss Augustusburg - | veat
neg-wo-call |
508.500 € | 71300000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
dir-awa-pre Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-wo-call Harvested
2026-06-12 08:54
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-03 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) ist verantwortlich für die Betreuung und Erhaltung von Sonderliegenschaften im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen, wie z.B. die UNESCO-Welterbestätte Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl. Die bedeutende Schlossanlage – Schloss Augustusburg – zeigt lokal Schäden, deren Ursachen und tatsächlicher Umfang das MHKBD bisher nicht eindeutig abklären konnte. Unter anderem wurden am Prunktreppenhaus von Balthasar Neumann, das zu den triumphalsten Raumkunstwerken seiner Art im 18. Jahrhundert zählt, Verformungen (Absenkungen) und Klaffungen, namentlich am oberen Abschluss der äußeren Läufe, beobachtet. Dies lässt vermuten, dass die Gründe hierfür unter anderem in der Bodenbeschaffenheit im Untergrund des Schlosses liegen könnten. Schloss Augustusburg wurde vor 300 Jahren auf den Ruinen einer ehemaligen Wasserburg aus dem 13. Jahrhundert, die sich seinerzeit in einem Sumpfgebiet befand, als sogenannter Pfahlbau errichtet. Pfahlgründungen sind notwendig vulnerabel bei Grundwasserschwankungen. Die Rheinregulierungen des späten 19. Jahrhunderts wie auch der Einfluss nahegelegener Kohlebergbaumaßnahmen dürfte auch im Bereich Brühl zur Veränderung der Stände geführt haben. Das Gründungsfundament besteht anhand der vorliegenden Kenntnisse wenigstens zu Teilen aus Holzpfählen. Die möglichen Auswirkungen von Grundwasserveränderungen, Veränderungen der Bodenbeschaffenheit (beispielsweise Trockenlegung des Feuchtgebiets), Erschütterungen durch Sanierungstätigkeiten, seismische Bewegungen (Erdbebengebiet der Zone 3) und Zerstörungen durch Bombeneinschläge im Zweiten Weltkrieg auf die Gründung des Schlosses wurden nie untersucht. Die Schlösser Brühl gehören zu den wichtigsten kulturellen Schätzen der Menschheit und sind seit 1984 UNESCO-Welterbe. Als Vertragsstaat des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) ist die Bundesrepublik Deutschland zum Erhalt von UNESCO-Weltkulturerbestätten und deren außergewöhnlichem universtellen Wert „Outstanding Universal Value (OUV)“ verpflichtet. Die darauf ausgerichteten Gesetze zum Schutz von Kultur- und Naturerbe sind in Deutschland überwiegend der Kompetenz der Länder zugeordnet. Das Land Nordrhein-Westfalen ist als Eigentümer verpflichtet, gemäß §§ 7 und 37 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) sein baukulturelles Erbe zu schützen und zu unterhalten. Der Denkmalschutz fällt in den Zuständigkeitsbereich des MHKBD. Im Marmor des Prunktreppenhauses von Schloss Augustusburg zeigen sich bereits deutliche Risse, die darauf hindeuten, dass die Standsicherheit des Bauwerks wenigstens in Teilen gefährdet sein könnte. Um ein umfassendes Bild der Verkehrssicherheit sowie der Standfestigkeit zu den Rissen im Prunktreppenhaus und den angrenzenden Räumen des Schlosses Augustusburg zu erhalten, benötigt das MHKBD ein vollständiges und umfassendes Gutachten, welches die genannten Punkte untersucht. Darüber hinaus benötigt das MHKBD die Leistungen eines geologisch-statischen Gutachters, der den Baugrund mitsamt der Gründung des Schlosses Augustusburg untersucht und ein vollständiges Bild über den Zustand der Pfahlgründung der ehemaligen Wasserburg liefert. Ziel dieser weiteren Untersuchungen ist es, ein umfassendes Bild zur Verkehrssicherheit des Schlosses Augustusburg zu erlangen. Zur Erstellung der geologisch-statischen Gutachten und der damit einhergehenden Bodenuntersuchungen muss der Auftragnehmer den Zustand der Gebäudesubstanz mit allen technisch zur Verfügung stehenden Mitteln untersuchen. Schwerpunk der Untersuchungen soll hierbei die Verkehrssicherheit sein. Das Gutachten muss zudem die Besonderheiten der Holzpfahlgründung sowie die Auswirkungen von Bomben und Artillerietreffern aus dem zweiten Weltkrieg berücksichtigen. Das MHKBD beabsichtigt, die Kayser+Böttges Ingenieure und Architekten GmbH (im Folgenden: Kayser+Böttges) mit der Erstellung der Gutachten zur Verkehrssicherheit sowie der Standfestigkeit zu den Rissen im Prunktreppenhaus und den angrenzenden Räumen sowie des geologisch-statischen Gutachtens zu beauftragen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-02-12 23:00:00+00:00 | — | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen | IT-Sicherheitscheck | cn-standard
restricted |
— | 72000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
restricted Harvested
2026-06-12 09:00
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-13 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD), möchte die Informationssicherheit auf Landesebene sowie auf kommunaler Ebene stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, möchte das MHKBD für die Landesbehörden, die Kommunen und die vom Land NRW oder kommunal beherrschten IT-Dienstleister eine Möglichkeit anbieten, einen IT-Sicherheitscheck durchführen zu lassen. Der IT-Sicherheitscheck soll die gesamtheitliche Informationssicherheit der bezugsberechtigten Parteien ermitteln, Verbesserungspotentiale aufdecken und dem MHKBD überdies eine empirisch belastbare Übersicht über systematische Probleme bzgl. Informationssicherheit (aufgeteilt nach diversen Kriterien, z.B. regional) liefern. Grundlage ist auch die im Jahr 2024 durchgeführte Informationssicherheitsanalyse. Der Auftragnehmer muss den IT-Sicherheitscheck nach den Vorgaben des BSI IT-Grundschutz-Kompendiums und den BSI-Standards der Reihe 200-x durchführen. Ein IT-Sicherheitscheck im Sinne der vorliegenden Ausschreibung ist eine überwiegend organisatorisch ausgerichtete standardisierte Überprüfung des Reifegrads eines Informationssicherheitsmanagements (ISMS) eines öffentlichen Auftraggebers. Im Fokus stehen u.a. die vorhandenen Richtlinien, Rollen, Verantwortlichkeiten und Prozesse sowie deren gelebte Umsetzung im Rahmen eines ISMS auf Basis des BSI-Grundschutz-Kompendiums und der BSI-Normenreihe 200x. Die Bewertung erfolgt primär qualitativ, etwa durch Fragebögen, Workshops und Interviews, mit dem Ziel, in einem standardisierten Report den Reifegrad der ISMS-Organisation festzustellen und Handlungsbedarfe aufzuzeigen. Die technische Umsetzung der Vorgaben des ISMS wird hierbei lediglich überblicksartig und stichprobenartig betrachtet, ohne den Einsatz tiefergehender technischer Scans oder aktiver Prüfmaßnahmen. Der Umfang des IT-Sicherheitschecks wird einheitlich vorgegeben. Zu diesem Zweck schreibt das MHKBD einen Rahmenvertrag aus, auf dessen Grundlage die abrufberechtigten Parteien - Landesbehörden, Kommunen und vom Land oder kommunal beherrschte IT-Dienstleister - den Auftragnehmer mit der Durchführung eines IT-Sicherheitschecks beauftragen können. Hierdurch können die abrufberechtigten Parteien die Dienstleistung ohne zusätzliches förmliches Vergabeverfahren abrufen. Das MHKBD übernimmt für die Kommunen sowie für die kommunal beherrschen IT-Dienstleister bis zum 31.12.2026 die Kosten aus Mitteln des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände (Gemeindefinanzierungsgesetz). Die Landesbehörden und IT-Dienstleister des Landes müssen die Kosten selbst tragen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-02-10 23:00:00+00:00 | — | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen | Hochsicherheitsinfrastruktur | veat
neg-wo-call |
— | 30200000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
dir-awa-pre Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-wo-call Harvested
2026-06-12 09:01
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-11 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) und das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des Landes Nordrhein-Westfalen verstehen sich in der Digitalisierung der Ausländerbehörden als enger Partner der nordrhein-westfälischen Kommunen. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung des MHKBD (Auftraggeber) koordiniert landesweite Digitalisierungsaktivitäten und intensiviert den Dialog zwischen Bund, Land und Kommunen. Die Aufgabenerledigung in der Migrationsverwaltung findet in Nordrhein-Westfalen gestaffelt statt: - Oberste Ausländerbehörden - Landesministerien - Obere Ausländerbehörden - Bezirksregierungen - Zentrale Ausländerbehörden -Städte Bielefeld, Essen, Köln sowie Kreise Coesfeld und Unna - Untere Ausländerbehörden - Kreise, kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte Ziel der ressortübergreifenden Bemühungen ist es, Beschaffungen im Rahmen von Nachfragebündelung zentral anzustoßen und digitale Lösungen im Sinne einer Standardisierung zentral weiterzuentwickeln und zur Verfügung zu stellen. Hierunter fällt u. a. das Maßnahmenpaket der Ausstattung von Behörden der Migrationsverwaltung mit hochsicheren Hard- und Softwarelösungen: Für gesicherte Zugriffe auf europäische Registerportale sind spezielle Anforderungen für einen sicheren Arbeitsplatz zu erfüllen, die dem festgelegten Schutzbedarf für den Informationsverbund genügen. An das Schengener Informationssystem (SIS) angeschlossene Behörden müssen einen sehr hohen Schutzbedarf nachweisen können. Um den Anforderungen des Schutzbedarfes "sehr hoch" gerecht zu werden, bedarf es insbesondere für den sicheren Arbeitsplatz im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten integrierter vom BSI zugelassener Lösungen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Auftraggeber, die nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden mit der erforderlichen vom BSI zugelassenen Hochsicherheitsinfrastruktur auszustatten. Ziel ist, eine weitestgehende Standardisierung im Bereich der Registerzugriffe und der Verschlusssachenübermittlung im Bereich des Migrationswesens in Nordrhein-Westfalen zu erreichen. Typischerweise werden Verschlusssachenerfordernisse im Bereich von personenbezogenen Daten, Austausch von Objekt- und Liegenschaftsdaten für die Unterkunftsplanung und Versand von Sicherheitserlassen erforderlich.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-02-01 23:00:00+00:00 | — | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen | Klarstellende Änderungsbekanntmachung: Digitalisierung der Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen | cn-standard
neg-w-call |
— | 72000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-12 09:04
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-02 00:00
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Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Auftraggeber trifft folgende klarstellende Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Bekanntmachung: 361104-2025 KLARSTELLUNG 1: Stelle des zu berichtigenden Textes: Ziffer 2.1 Anstatt: "Das Land Nordrhein-Westfalen (Land NRW) möchte die Arbeitsschutzverwaltung digitalisieren und vereinheitlichen. Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt das Land NRW einen Arbeitsschutz-Digitalisierungsvertrag aus. Danach muss der Auftragnehmer eine cloudbasierte Fachanwendung im Sinne einer Software-as-a-Service (SaaS) zur Digitalisierung der Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung NRW entwickeln, aufbauen und pflegen. Optional und nach Zwischenentscheidung des Auftraggebers über die tatsächliche Ausführung muss der Auftragnehmer zudem die hierfür erforderlichen Endgeräte liefern. Darüber hinaus bietet das Land NRW den anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland sowie der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, auf die entsprechenden Leistungen des Auftragnehmers zuzugreifen. Zu diesem Zweck schreibt das Land NRW einen Arbeitsschutz-Digitalisierungsvertrag aus, auf dessen Grundlage die bezugsberechtigten Parteien nach Bedarf anschließend den Auftragnehmer mit Leistungen zur Digitalisierung ihrer eigenen Arbeitsschutzverwaltung beauftragen dürfen. Hierdurch können die bezugsberechtigten Parteien die Leistungen ohne zusätzliches förmliches Vergabeverfahren abrufen. Weitere Bezugsberechtigte sind: - Bundesrepublik Deutschland - Land Baden-Württemberg - Freistaat Bayern - Land Berlin - Land Brandenburg - Freie Hansestadt Bremen - Freie und Hansestadt Hamburg - Land Hessen - Land Mecklenburg-Vorpommern - Land Niedersachen - Land Rheinland-Pfalz - Saarland - Freistaat Sachsen - Land Sachsen-Anhalt - Land Schleswig-Holstein - Freistaat Thüringen." Muss es heißen: "Das Land Nordrhein-Westfalen (Land NRW) möchte die Arbeitsschutzverwaltung digitalisieren und vereinheitlichen. Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt das Land NRW einen Arbeitsschutz-Digitalisierungsvertrag aus. Danach muss der Auftragnehmer eine cloudbasierte Fachanwendung im Sinne einer Software-as-a-Service (SaaS) zur Digitalisierung der Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung NRW entwickeln, aufbauen und pflegen. Darüber hinaus bietet das Land NRW den anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland sowie der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, auf die hier ausgeschriebenen Leistungen im Rahmen des rechtlich Zulässigen ebenfalls zuzugreifen. Vorgesehen ist, dies durch die Überlassung der Vergabe- und Vertragsunterlagen umzusetzen." KLARSTELLUNG 2: Stelle des zu berichtigenden Textes: Ziffer 2.1.1 und 5.1.1 Anstatt: "Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung; Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen, 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)" Muss es heißen: "Haupteinstufung (cpv): 72000000-5 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung; Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000-7 Softwareprogrammierung und -beratung, 72260000-5 Dienstleistungen in Verbindung mit Software" KLARSTELLUNG 3: Stelle des zu berichtigenden Textes: Ziffer 5.1 Anstatt: "[...] Im weiteren Projektverlauf muss der Auftragnehmer - optional und nach Zwischenentscheidungen des Auftraggebers über die tatsächliche Ausführung - die für den Aufbau und die Entwicklung der Fachanwendung erforderlichen Leistungen erbringen und die erforderlichen Endgeräte liefern. [...] Zudem muss der Auftragnehmer - optional und nach Zwischenentscheidungen des Auftraggebers über die tatsächliche Ausführung - Leistungen zur Weiterentwicklung der Fachanwendung (z.B. Anpassung an neue Gesetzes-/Rechtslage) erbringen. Ferner muss der Auftragnehmer - optional und nach Zwischenentscheidungen des Auftraggebers über die tatsächliche Ausführung - die erforderlichen Endgeräte liefern und die dazugehörigen Schulungs-, Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen erbringen. Diese Schulungs-, Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen sind in deutscher Sprache zu erbringen." Muss es heißen: "[...] Im weiteren Projektverlauf muss der Auftragnehmer - optional und nach Zwischenentscheidungen des Auftraggebers über die tatsächliche Ausführung - die für den Aufbau und die Entwicklung der Fachanwendung erforderlichen Leistungen erbringen. [...] Zudem muss der Auftragnehmer - optional und nach Zwischenentscheidungen des Auftraggebers über die tatsächliche Ausführung - Leistungen zur Weiterentwicklung der Fachanwendung (z.B. Anpassung an neue Gesetzes-/Rechtslage) erbringen." KLARSTELLUNG 4: Stelle des zu berichtigenden Textes: Ziffer 5.1.1 Anstatt: "Optionen: [...] -Leistungen zur Weiterentwicklung der Fachanwendung als optionale Leistungen; - Lieferung der erforderlichen Endgeräte sowie dazugehörige Schulungs-, Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen als optionale Leistungen." Muss es heißen: "Optionen: [...] -Leistungen zur Weiterentwicklung der Fachanwendung als optionale Leistungen."
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-18 23:00:00+00:00 | — | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen | Jahresabschlussprüfung beim Landesbetrieb IT.NRW für die Geschäftsjahre 2025-2029 | cn-standard
de-open |
— | 79211200-8 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-12 09:09
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-19 00:00
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Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Jahresabschlussprüfung beim Landesbetrieb IT.NRW für die Geschäftsjahre 2025-2029
Organisationen
Lose
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