| Datum | Frist | Auftraggeber | Titel | Typ | Volumen (gesch./vergeben) | CPV | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| ▶ | 2026-06-15 22:00:00+00:00 | — | Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg | Betrieb Gigabit-Netz in Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg – Cluster 1 | can-standard
neg-w-call |
— | 64214400 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0023 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-18 03:58
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-06-16 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-03-02 00:00
Beschreibung
Der ZV Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der AG die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den Gemarkungsgebieten Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-06-14 22:00:00+00:00 | 2026-05-18 09:30 | Landkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKP | I817129 Erhaltungsmaßnahme ELT Krankenhaus Wangen im Allgäu | can-standard
open |
— | 45317300 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-05-18 09:30 Harvested
2026-06-17 03:57
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-13 00:00
→
Angebotsfrist
2026-05-18 09:30
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-06-15 00:00
Beschreibung
ELT-054-004 Erneuerung NSHV
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-12 22:00:00+00:00 | 2026-05-18 09:30 | Landkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKP | I817129 Erhaltungsmaßnahme ELT Krankenhaus Wangen im Allgäu | cn-standard
open |
— | 45317300 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-05-18 09:30 Harvested
2026-06-12 08:49
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-13 00:00
→
Angebotsfrist
2026-05-18 09:30
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
ELT-054-004 Erneuerung NSHV
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-22 23:00:00+00:00 | — | Landkreis Ravensburg | Direktvergabe über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf den Linien R80, R90 und 7554.2 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 | pin-tran
comp-tend |
— | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
planning Rechtsgrundlage
32007R1370 Verfahrensart
comp-tend Harvested
2026-06-09 09:28
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-23 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, mit Wirkung zum 01.06.2027 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege der Direktvergabe gem. Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 für den unter Ziff. 5.1.3 genannten Zeitraum. Die Direktvergabe dient zu Überbrückung und zum geordneten Übergang in ein europaweites Wettbewerbsverfahren für die Linien R80, R90 und 7554.2. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien R80, R90 und 7554.2. Die zum Betriebsbeginn (siehe Ziff. 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf 495.000 Fahrplan-Kilometer pro Jahr, die aufgrund der kurzen Laufzeit jedoch nicht erreicht werden. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge (TVN-BW) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags abzugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Auftrag wird ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt vergeben, weil die Direktvergabevoraussetzungen vorliegen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Ziff. 2.1.4. verwiesen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-22 23:00:00+00:00 | — | Landkreis Ravensburg | Direktvergabe über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf den Linien 7554.1 und 7554 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 | pin-tran
comp-tend |
— | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
planning Rechtsgrundlage
32007R1370 Verfahrensart
comp-tend Harvested
2026-06-09 09:28
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-23 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, mit Wirkung zum 01.06.2027 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege der Direktvergabe gem. Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 für den unter Ziff. 5.1.3 genannten Zeitraum. Die Direktvergabe dient zu Überbrückung und zum geordneten Übergang in ein europaweites Wettbewerbsverfahren für die Linien 7554.1 und 7554. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien 7554.1 und 7554. Die zum Betriebsbeginn (siehe Ziff. 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf 88.250 Fahrplan-Kilometer pro Jahr. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge (TVN-BW) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags abzugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Auftrag wird ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt vergeben, weil die Direktvergabevoraussetzungen vorliegen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Ziff. 2.1.4. verwiesen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-22 23:00:00+00:00 | — | Landkreis Ravensburg | Direktvergabe über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf den Linien 40 und 44 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 | pin-tran
comp-tend |
— | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
planning Rechtsgrundlage
32007R1370 Verfahrensart
comp-tend Harvested
2026-06-09 09:28
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-23 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, mit Wirkung zum 01.10.2027 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege der Direktvergabe gem. Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 für den unter Ziff. 5.1.3 genannten Zeitraum. Die Direktvergabe dient zu Überbrückung und zum geordneten Übergang in ein europaweites Wettbewerbsverfahren für die Linien 40 und 44. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien 40 und 44. Die zum Betriebsbeginn (siehe Ziff. 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf ca. 140.000 Fahrplan-Kilometer pro Jahr. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge (TVN-BW) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags abzugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Auftrag wird ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt vergeben, weil die Direktvergabevoraussetzungen vorliegen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Ziff. 2.1.4. verwiesen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-19 23:00:00+00:00 | — | Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg | Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes - ZVBVRV Cluster 1 | cn-standard
neg-w-call |
4.689.686 € | 71300000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-09 09:29
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-20 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) in den Gemarkungsgebieten Aichstetten, Aitrach, Baindt, Schlier und Waldburg. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt hierbei in fünf räumlich voneinander getrennten Losen. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-19 23:00:00+00:00 | — | Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg | Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes - ZVBVRV Cluster 1 | cn-standard
neg-w-call |
4.689.686 € | 71300000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-12 08:50
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-20 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) in den Gemarkungsgebieten Aichstetten, Aitrach, Baindt, Schlier und Waldburg. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt hierbei in fünf räumlich voneinander getrennten Losen. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-19 23:00:00+00:00 | — | Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg | Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes - ZVBVRV Cluster 1 | cn-standard
neg-w-call |
4.689.686 € | 71300000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-12 08:47
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-20 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) in den Gemarkungsgebieten Aichstetten, Aitrach, Baindt, Schlier und Waldburg. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt hierbei in fünf räumlich voneinander getrennten Losen. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-19 23:00:00+00:00 | — | Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg | Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes - ZVBVRV Cluster 1 | cn-standard
neg-w-call |
4.689.686 € | 71300000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-12 08:48
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-20 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) in den Gemarkungsgebieten Aichstetten, Aitrach, Baindt, Schlier und Waldburg. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt hierbei in fünf räumlich voneinander getrennten Losen. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet.
Organisationen
Lose
|
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| ▶ | 2026-02-19 23:00:00+00:00 | — | Bodenseekreis / Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH / Landkreis Alb-Donau-Kreis / Landkreis Biberach / Landkreis Freudenstadt / Landkreis Heidenheim / Landkreis Ravensburg / Landkreis Reutlingen / Landkreis Sigmaringen / Landkreis Tübingen / Stadt Ulm / Zollernalbkreis | Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH - Bordrechnergestütztes Automatisches-Fahrgastzählsystem (AFZS) - Cluster Tübingen+ | cn-standard
neg-w-call |
— | 30144300 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-12 08:58
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-20 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (DING) mit Sitz in Ulm koordiniert seit dem 1. Januar 1998 den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den Städten Ulm und Neu-Ulm sowie im Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach und Landkreis Neu-Ulm. Seit 2024 agiert DING als Aufgabenträgerverbund in der Rechtsform einer GmbH mit ausschließlich öffentlichen Gesellschaftern und übernimmt im Auftrag des Landkreises Biberach die Koordination eines interkommunalen Projekts zur Einführung automatischer Fahrgastzählsysteme (AFZS) für insbesondere die elf Stadt- und Landkreisen des sogenannten "AFZS-Clusters Tübingen+". Das Cluster Tübingen+ umfasst alle Stadt- und Landkreise des Regierungsbezirks Tübingen sowie zusätzlich die Landkreise Freudenstadt und Heidenheim. Ziel des Projekts ist die zeitnahe flächendeckende Einführung und der Betrieb von AFZS, um Fahrgastdaten gemäß den Anforderungen des Landes Baden-Württemberg (§§ 15 ÖPNVG BW i. V. m. ÖPNV-VO) in landesweit vergleichbarer Qualität zu erheben. Die Daten sollen über ein gemeinsames, mandantenfähiges Hintergrundsystem verarbeitet und dem Land zentral übermittelt werden. Zur Umsetzung wurden öffentlich-rechtliche Vereinbarungen nach §§ 1 und 25 GKZ geschlossen, in der die Stadt- und Landkreise ihre Zusammenarbeit regeln. Der Landkreis Biberach übernimmt unter anderem als "erfüllender/mandatierter Landkreis" die operative Verantwortung für die Ausschreibungen, sowie die Einrichtung und den Betrieb des regionalen Hintergrundsystems (RHGS) und hat die AFZS-Servicestelle bei DING mit einem überwiegenden Anteil der damit einhergehenden Aufgaben beauftragt. Die betroffenen Land- und Stadtkreise des Cluster Tübingen+ haben sich darauf verständigt, die Ausschreibung und Vergabe der fahrzeugseitigen Komponenten sowie des Hintergrundsystems im Rahmen von 3 Losen mittels einer gelegentlich gemeinsamen Auftragsvergabe im Sinne des § 4 VgV durchzuführen. Die Beschaffung und Einführung der AFZS erfolgt im Einklang mit den Fördervorgaben des Landes Baden-Württemberg, insbesondere im Rahmen des LGVFG und des Förderprogramms AFZS.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-02-15 07:06:04+00:00 | — | Landkreis Ravensburg | Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Ravensburg; Linie 7549 im offenen Verfahren | pin-tran
comp-tend |
— | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
planning Rechtsgrundlage
32007R1370 Verfahrensart
comp-tend Harvested
2026-06-12 09:00
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-15 08:06
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Vgl. Abschnitt 2.1.4 und 5.1.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-27 23:00:00+00:00 | — | Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg | Betrieb Gigabit-Netz in Bad Wurzach, Leutkirch im Allgäu, Wangen im Allgäu, Wilhelmsdorf - Cluster 4 | cn-standard | 100.815.366 € | 64214400 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0023 Harvested
2026-06-12 09:06
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg plant auf Basis der bestehenden Infrastruktur die Errichtung eines geförderten Gigabit- Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Aufgabenbeschreibung genannten Gemarkungsgebiete sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-13 23:00:00+00:00 | — | Landkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKP | L649609 Rückbau A+F mit Verbau und Anlieferungsbereich B/C am Kreishaus II, 88212 Ravensburg | can-standard
open |
774.920 € | 45110000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:11
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-14 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2025-12-23 00:00
Beschreibung
RUK-084-051 Rückbau A+F mit Verbau und Anlieferungsbereich B/C
Organisationen
Lose
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