| Datum | Frist | Auftraggeber | Titel | Typ | Volumen (gesch./vergeben) | CPV | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| ▶ | 2026-06-17 22:00:00+00:00 | 2026-07-16 10:00 | Landkreis Karlsruhe | Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in Ubstadt-Weiher - Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4+5) | cn-standard
open |
— | 71240000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-07-16 10:00 Harvested
2026-06-19 04:03
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-06-18 00:00
→
Angebotsfrist
2026-07-16 10:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Landkreis Karlsruhe ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreisgebiet. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist eine schrittweise Umstellung auf Elektroantrieb im Bereich der für den ÖPNV eingesetzten Linienbusse geplant. Die zur Ladung der Elektrobusse benötigte Ladeinfrastruktur soll dabei durch den Landkreis errichtet und anschließend den Verkehrsunternehmen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Für die beiden Buslinienbündel Bruchsal Nord und Kraichtal, deren Buslinien hauptsächlich in den Kommunen Bruchsal, Bad Schönborn, Forst, Kraichtal, Kronau, Östringen und Ubstadt-Weiher verkehren, soll bis zum 30.09.2027 ein weiterer Ladeinfrastrukturstandort errichtet werden, der den beiden Konzessionären (Verkehrsunternehmen) der Linienbündel und ggf. ihren Subunternehmen gemeinsam zur Verfügung gestellt werden wird. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, die Vergabe der Linienbündels Kraichtal erfolgt im ersten Halbjahr 2027. Der Landkreis wird hierfür ein Grundstück von der Gemeinde Ubstadt-Weiher kaufen. Dieses befindet sich im Gewerbegebiet „Sand“, Großer Sand 33 in 76698 Ubstadt Weiher (Flst. Nr. 7442). Das Eckgrundstück hat sich aufgrund Größe (ca. 3.726 qm) und Lage für die Pläne als geeignet erwiesen. Die notwendigen Vorabsprachen zum Kauf des Grundstückes wurden mit der Gemeinde Ubstadt-Weiher als Grundstückseigentümerin bereits getroffen. Das Grundstück ist aktuell noch unbebaut. Die Fläche soll für den vorgesehenen Zweck befestigt (bspw. Asphalt oder Pflaster) und mit der Ladeinfrastruktur inkl. einer dafür notwendigen Umspannstation bebaut werden. Das Grundstück liegt aktuell etwa 2 m unterhalb der Straßenkante, weshalb zur Ermöglichung der Zufahrt mit ca. 12 m langen Bussen eine entsprechende Auffüllung bzw. Angleichung an die Höhenlage der bestehenden Straßenfläche erforderlich ist. Die Errichtung einer adäquaten Beleuchtung der Fläche ist ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Auch die Einfriedung der Fläche, sodass der Zugang nur berechtigten Personen möglich ist, gehört zum Vorhaben. Den beiden Verkehrsunternehmen, die die Ladeinfrastruktur nutzen werden, wurde bzw. wird im Rahmen der Vergabe die Möglichkeit eingeräumt, jeweils eine kleine (ca. 20 qm), temporäre Pausenraummöglichkeit inkl. Sanitäreinrichtung (bspw. in Form eines Containers) für das Fahrpersonal auf der Fläche zu errichten. Falls die Unternehmen diese Möglichkeit nutzen möchte, ist die Platzierung der Pausenraummöglichkeit auf der Fläche sowie dessen Anschluss an Strom- sowie Frisch- und Abwasserleitungen im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, dort kommen 12 Elektrobusse und zwei elektrische PKWs im On Demand-Verkehr (Van-Größe, max. 9 Sitzplätze) zum Einsatz. Das Linienbündel Kraichtal wird im ersten Halbjahr 2027 vergeben, weshalb die genaue Elektrobusanzahl noch nicht feststeht. Es wird von 10 – 12 Elektrobussen ausgegangen. Um im Rahmen der Vergabe der Busverkehrsleistungen Vorgaben zur maximalen Anzahl der Elektrobusse machen zu können, muss im Zuge der Planungen der Verkehrsanlagen zunächst geprüft werden, wie viele Bus- und PKW-Stellplätze auf der Fläche maximal zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorhandensein eines Mittelspannungsanschlusses in der Nähe des Grundstücks wurde bereits geprüft. Aufgabe des Planungsbüros ist es zu eruieren, ob die vorgegebene Anzahl von 22 - 24 Elektrobussen plus zwei elektrische PKWs mit der maximal zur Verfügung stehenden Leistung ausreichend versorgt werden können. Hierbei ist die Umlaufplanung zu berücksichtigen, eine Optimierung mittels Lastmanagement vorzunehmen und ein realistischer Gleichzeitigkeitsfaktor zu ermitteln. Ein Angebot für den Netzanschluss wird zu gegebener Zeit seitens des Landkreises von den Netzen BW eingeholt. Die Vorbereitung der Ausschreibung der notwendigen Umspannstation soll durch das Planungsbüro erfolgen (vertragsgegenständlich) Nachdem hierfür erfahrungsgemäß aktuell Lieferzeiten von mehr als einem Jahr bestehen, muss die Ausschreibung voraussichtlich vorgezogen werden und getrennt von der Ausschreibung der restlichen Bauleistungen erfolgen. In der Umspannstation müssen mindestens drei getrennte Zählungen vorgesehen werden (für jedes Verkehrsunternehmen eine und eine dritte für den Landkreis (für den Beleuchtungsstrom). Aufgrund des Zeitplans zum Einsatz der Elektrobusse muss die gesamte Maßnahme bis spätestens zum 30.09.2027 abgeschlossen sein. Geplanter zeitlicher Ablauf: - Fertigstellung Entwurfsplanung: November 2026, für Umspannstation September 2026 - Fertigstellung Ausführungsplanung: Januar 2027, für Umspannstation Oktober 2026 - Baufertigstellung / Inbetriebnahme: 30.09.2027 Die Kostenschätzung (Stand Juni 2026) beläuft sich auf: KG 300 1.115.455,23 € netto KG 440 1.248.001,98 € netto KG 450 16.490,03 € netto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (An- lagengruppen 4+5) nach §§ 53 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-3 und 5-9, sowie im Be- darfsfall die Leistungsphase 4. Die Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ ist auf 6,8 % und die Leistungsphase 7 „Mitwirken bei der Vergabe“ auf 4,8 % gekürzt. Die Besonderen Leis- tungen sind dem Honorarformblatt zu entnehmen und auszupreisen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-06-17 22:00:00+00:00 | 2026-07-16 10:00 | Landkreis Karlsruhe | Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in Ubstadt-Weiher - Verkehrsanlagenplanung | cn-standard
open |
— | 71240000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-07-16 10:00 Harvested
2026-06-19 04:03
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-06-18 00:00
→
Angebotsfrist
2026-07-16 10:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Landkreis Karlsruhe ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreisgebiet. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist eine schrittweise Umstellung auf Elektroantrieb im Bereich der für den ÖPNV eingesetzten Linienbusse geplant. Die zur Ladung der Elektrobusse benötigte Ladeinfrastruktur soll dabei durch den Landkreis errichtet und anschließend den Verkehrsunternehmen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Für die beiden Buslinienbündel Bruchsal Nord und Kraichtal, deren Buslinien hauptsächlich in den Kommunen Bruchsal, Bad Schönborn, Forst, Kraichtal, Kronau, Östringen und Ubstadt-Weiher verkehren, soll bis zum 30.09.2027 ein weiterer Ladeinfrastrukturstandort errichtet werden, der den beiden Konzessionären (Verkehrsunternehmen) der Linienbündel und ggf. ihren Subunternehmen gemeinsam zur Verfügung gestellt werden wird. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, die Vergabe der Linienbündels Kraichtal erfolgt im ersten Halbjahr 2027. Der Landkreis wird hierfür ein Grundstück von der Gemeinde Ubstadt-Weiher kaufen. Dieses befindet sich im Gewerbegebiet „Sand“, Großer Sand 33 in 76698 Ubstadt Weiher (Flst. Nr. 7442). Das Eckgrundstück hat sich aufgrund Größe (ca. 3.726 qm) und Lage für die Pläne als geeignet erwiesen. Die notwendigen Vorabsprachen zum Kauf des Grundstückes wurden mit der Gemeinde Ubstadt-Weiher als Grundstückseigentümerin bereits getroffen. Das Grundstück ist aktuell noch unbebaut. Die Fläche soll für den vorgesehenen Zweck befestigt (bspw. Asphalt oder Pflaster) und mit der Ladeinfrastruktur inkl. einer dafür notwendigen Umspannstation bebaut werden. Das Grundstück liegt aktuell etwa 2 m unterhalb der Straßenkante, weshalb zur Ermöglichung der Zufahrt mit ca. 12 m langen Bussen eine entsprechende Auffüllung bzw. Angleichung an die Höhenlage der bestehenden Straßenfläche erforderlich ist. Die Errichtung einer adäquaten Beleuchtung der Fläche ist ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Auch die Einfriedung der Fläche, sodass der Zugang nur berechtigten Personen möglich ist, gehört zum Vorhaben. Den beiden Verkehrsunternehmen, die die Ladeinfrastruktur nutzen werden, wurde bzw. wird im Rahmen der Vergabe die Möglichkeit eingeräumt, jeweils eine kleine (ca. 20 qm), temporäre Pausenraummöglichkeit inkl. Sanitäreinrichtung (bspw. in Form eines Containers) für das Fahrpersonal auf der Fläche zu errichten. Falls die Unternehmen diese Möglichkeit nutzen möchte, ist die Platzierung der Pausenraummöglichkeit auf der Fläche sowie dessen Anschluss an Strom- sowie Frisch- und Abwasserleitungen im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, dort kommen 12 Elektrobusse und zwei elektrische PKWs im On Demand-Verkehr (Van-Größe, max. 9 Sitzplätze) zum Einsatz. Das Linienbündel Kraichtal wird im ersten Halbjahr 2027 vergeben, weshalb die genaue Elektrobusanzahl noch nicht feststeht. Es wird von 10 – 12 Elektrobussen ausgegangen. Um im Rahmen der Vergabe der Busverkehrsleistungen Vorgaben zur maximalen Anzahl der Elektrobusse machen zu können, muss im Zuge der Planungen der Verkehrsanlagen zunächst geprüft werden, wie viele Bus- und PKW-Stellplätze auf der Fläche maximal zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorhandensein eines Mittelspannungsanschlusses in der Nähe des Grundstücks wurde bereits geprüft. Aufgabe des Planungsbüros ist es zu eruieren, ob die vorgegebene Anzahl von 22 - 24 Elektrobussen plus zwei elektrische PKWs mit der maximal zur Verfügung stehenden Leistung ausreichend versorgt werden können. Hierbei ist die Umlaufplanung zu berücksichtigen, eine Optimierung mittels Lastmanagement vorzunehmen und ein realistischer Gleichzeitigkeitsfaktor zu ermitteln. Ein Angebot für den Netzanschluss wird zu gegebener Zeit seitens des Landkreises von den Netzen BW eingeholt. Die Vorbereitung der Ausschreibung der notwendigen Umspannstation soll durch das Planungsbüro für die Technische Ausrüstung erfolgen (nicht vertragsgegenständlich). Nachdem hierfür erfahrungsgemäß aktuell Lieferzeiten von mehr als einem Jahr bestehen, muss die Ausschreibung voraussichtlich vorgezogen werden und getrennt von der Ausschreibung der restlichen Bauleistungen erfolgen. In der Umspannstation müssen mindestens drei getrennte Zählungen vorgesehen werden (für jedes Verkehrsunternehmen eine und eine dritte für den Landkreis (für den Beleuchtungsstrom). Aufgrund des Zeitplans zum Einsatz der Elektrobusse muss die gesamte Maßnahme bis spätestens zum 30.09.2027 abgeschlossen sein. Geplanter zeitlicher Ablauf: - Fertigstellung Entwurfsplanung: November 2026 - Fertigstellung Ausführungsplanung: Januar 2027 - Baufertigstellung / Inbetriebnahme: 30.09.2027 Die Kostenschätzung (Juni 2026) beläuft sich auf: KG 300 1.115.455,23 € netto KG 400 1.264.492,01 € netto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verkehrsanlagenplanungsleistungen gem. §§ 45 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-3 und 5-9, sowie im Bedarfsfall die Leistungsphase 4. Die Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ ist auf 9,9 % und die Leistungsphase 7 „Mitwir- ken bei der Vergabe“ auf 3,9 % gekürzt. Die Besonderen Leistungen sind dem Honorarformblatt zu entnehmen und auszupreisen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-25 22:00:00+00:00 | — | Landkreis Karlsruhe | Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe | can-standard
open |
— | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 08:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-23 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-04-27 00:00
Beschreibung
Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-17 22:00:00+00:00 | 2026-05-18 09:00 | Landkreis KarlsruheAmt für Gebäudemanagement | Handelslehranstalt Bruchsal, Innensanierung Haus A, EG + UG - Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1+2) | cn-standard
open |
— | 71240000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-05-18 09:00 Harvested
2026-06-12 08:47
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-18 00:00
→
Angebotsfrist
2026-05-18 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die Handelslehranstalt Bruchsal ist eine kaufmännische Schule und Wirtschaftsgymnasium im Zentrum von Bruchsal. Das Gebäude hat drei Teile (Haus A, B und C). Die Gebäudeteile von Haus A und B stehen im Splitlevel zueinander versetzt. Haus C steht auf der gegenüberliegenden Straßenseite. In den vergangenen Jahren erfolgte in der HLA eine stufenweise Sanierung in den unterschiedlichsten Bereichen. So wurde im Haus A in Jahren 2008 - 2009 die Sanierung des kompletten Verwaltungsbereichs im 1. OG umgesetzt, 2009 - 2010 die Fassadensanierung, die WC´s im EG und UG wurden von 2011 - 2012 saniert, die komplette Sanierung des 3. OG‘s mit den naturwissenschaftlichen Räumen für Biologie, Physik und Chemie erfolgte 2014 - 2015. Die Sanierung des 2. OG‘s wurde von 2018 - 2020 durchgeführt. Der Einbau eines Aufzugs für die barrierefreie Anbindung wurde Ende Mai 2022 fertiggestellt. Um das Gesamtsanierungskonzept des Haus A der HLA fortzuführen, ist nun noch die Sanierung des EG und UG im Haus A vorgesehen. Im EG ist vorgesehen die Klassenzimmer zu sanieren und es entstehen Verwaltungsbüros sowie ein Besprechungsraum. Im UG werden die Schulküche, Fahrradraum, Lagerräume und der Gymnastikraum saniert, der ehemalige Musikraum wird zum Klassenraum mit digitalem Tafelsystem. Die Maßnahme beinhaltet die Erneuerung der Bodenbeläge, Wände und Decken, Einbau- schränke, Putzarbeiten, Malerarbeiten, Türen, Tafeln, Elektroinstallationen mit Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie eine Leitungssanierung. Des Weiteren werden die Geschosse und Fluchtwege brandschutztechnisch ertüchtigt. Im Anhang finden Sie Planunterlagen zu den betroffenen Geschossen sowie eine Übersichtsplan und eine Luftbildaufnahme. Die Sanierungsarbeiten müssen während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt werden. Geplanter zeitlicher Ablauf: 2026: VgV-Verfahren, Beauftragung der Planer, Entwurf mit Kostenberechnung, Baubeschluss AUT 2027 – 2028: Planung und Ausschreibung, Sanierungsmaßnahmen EG und UG 2029: Projektabschluss und Schlussrechnung Die Kostenschätzung (Stand Oktober 2025) der Baukosten (KGR 300 + 400 + 600) liegt bei 3.417.036 € brutto und gliedert sich nachfolgend auf: KG 300 1.520.000 € brutto KG 400 1.595.000 € brutto KG 600 302.036 € brutto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1+2) nach §§ 53 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-8. Die Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe ist auf 6,8 % und die Leistungsphase 7 Mitwirken bei der Vergabe ist auf 4,8 % gekürzt
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-17 22:00:00+00:00 | 2026-05-18 09:00 | Landkreis KarlsruheAmt für Gebäudemanagement | Handelslehranstalt Bruchsal, Innensanierung Haus A, EG + UG - Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4+5) | cn-standard
open |
— | 71240000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-05-18 09:00 Harvested
2026-06-12 08:47
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-18 00:00
→
Angebotsfrist
2026-05-18 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die Handelslehranstalt Bruchsal ist eine kaufmännische Schule und Wirtschaftsgymnasium im Zentrum von Bruchsal. Das Gebäude hat drei Teile (Haus A, B und C). Die Gebäudeteile von Haus A und B stehen im Splitlevel zueinander versetzt. Haus C steht auf der gegenüberliegenden Straßenseite. In den vergangenen Jahren erfolgte in der HLA eine stufenweise Sanierung in den unterschiedlichsten Bereichen. So wurde im Haus A in Jahren 2008 - 2009 die Sanierung des kompletten Verwaltungsbereichs im 1. OG umgesetzt, 2009 - 2010 die Fassadensanierung, die WC´s im EG und UG wurden von 2011 - 2012 saniert, die komplette Sanierung des 3. OG‘s mit den naturwissenschaftlichen Räumen für Biologie, Physik und Chemie erfolgte 2014 - 2015. Die Sanierung des 2. OG‘s wurde von 2018 - 2020 durchgeführt. Der Einbau eines Aufzugs für die barrierefreie Anbindung wurde Ende Mai 2022 fertiggestellt. Um das Gesamtsanierungskonzept des Haus A der HLA fortzuführen, ist nun noch die Sanierung des EG und UG im Haus A vorgesehen. Im EG ist vorgesehen die Klassenzimmer zu sanieren und es entstehen Verwaltungsbüros sowie ein Besprechungsraum. Im UG werden die Schulküche, Fahrradraum, Lagerräume und der Gymnastikraum saniert, der ehemalige Musikraum wird zum Klassenraum mit digitalem Tafelsystem. Die Maßnahme beinhaltet die Erneuerung der Bodenbeläge, Wände und Decken, Einbau- schränke, Putzarbeiten, Malerarbeiten, Türen, Tafeln, Elektroinstallationen mit Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie eine Leitungssanierung. Des Weiteren werden die Geschosse und Fluchtwege brandschutztechnisch ertüchtigt. Im Anhang finden Sie Planunterlagen zu den betroffenen Geschossen sowie eine Übersichtsplan und eine Luftbildaufnahme. Die Sanierungsarbeiten müssen während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt werden. Geplanter zeitlicher Ablauf: 2026: VgV-Verfahren, Beauftragung der Planer, Entwurf mit Kostenberechnung, Baubeschluss AUT 2027 – 2028: Planung und Ausschreibung, Sanierungsmaßnahmen EG und UG 2029: Projektabschluss und Schlussrechnung Die Kostenschätzung (Stand Oktober 2025) der Baukosten (KGR 300 + 400 + 600) liegt bei 3.417.036 € brutto und gliedert sich nachfolgend auf: KG 300 1.520.000 € brutto KG 400 1.595.000 € brutto KG 600 302.036 € brutto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4+5) nach §§ 53 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-8. Die Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe ist auf 6,8 % und die Leistungsphase 7 Mitwirken bei der Vergabe ist auf 4,8 % gekürzt.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-17 22:00:00+00:00 | 2026-05-18 09:00 | Landkreis Karlsruhe Amt für Gebäudemanagement | Handelslehranstalt Bruchsal, Innensanierung Haus A, EG + UG - Objektplanungsleistungen | cn-standard
open |
— | 71240000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-05-18 09:00 Harvested
2026-06-12 08:47
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-18 00:00
→
Angebotsfrist
2026-05-18 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die Handelslehranstalt Bruchsal ist eine kaufmännische Schule und Wirtschaftsgymnasium im Zentrum von Bruchsal. Das Gebäude hat drei Teile (Haus A, B und C). Die Gebäudeteile von Haus A und B stehen im Splitlevel zueinander versetzt. Haus C steht auf der gegenüberliegenden Straßenseite. In den vergangenen Jahren erfolgte in der HLA eine stufenweise Sanierung in den unterschiedlichsten Bereichen. So wurde im Haus A in Jahren 2008 - 2009 die Sanierung des kompletten Verwaltungsbereichs im 1. OG umgesetzt, 2009 - 2010 die Fassadensanierung, die WC´s im EG und UG wurden von 2011 - 2012 saniert, die komplette Sanierung des 3. OG‘s mit den naturwissenschaftlichen Räumen für Biologie, Physik und Chemie erfolgte 2014 - 2015. Die Sanierung des 2. OG‘s wurde von 2018 - 2020 durchgeführt. Der Einbau eines Aufzugs für die barrierefreie Anbindung wurde Ende Mai 2022 fertiggestellt. Um das Gesamtsanierungskonzept des Haus A der HLA fortzuführen, ist nun noch die Sanierung des EG und UG im Haus A vorgesehen. Im EG ist vorgesehen die Klassenzimmer zu sanieren und es entstehen Verwaltungsbüros sowie ein Besprechungsraum. Im UG werden die Schulküche, Fahrradraum, Lagerräume und der Gymnastikraum saniert, der ehemalige Musikraum wird zum Klassenraum mit digitalem Tafelsystem. Die Maßnahme beinhaltet die Erneuerung der Bodenbeläge, Wände und Decken, Einbau- schränke, Putzarbeiten, Malerarbeiten, Türen, Tafeln, Elektroinstallationen mit Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie eine Leitungssanierung. Des Weiteren werden die Geschosse und Fluchtwege brandschutztechnisch ertüchtigt. Im Anhang finden Sie Planunterlagen zu den betroffenen Geschossen sowie eine Übersichtsplan und eine Luftbildaufnahme. Die Sanierungsarbeiten müssen während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt werden. Geplanter zeitlicher Ablauf: 2026: VgV-Verfahren, Beauftragung der Planer, Entwurf mit Kostenberechnung, Baubeschluss AUT 2027 – 2028: Planung und Ausschreibung, Sanierungsmaßnahmen EG und UG 2029: Projektabschluss und Schlussrechnung Die Kostenschätzung (Stand Oktober 2025) der Baukosten (KGR 300 + 400 + 600) liegt bei 3.417.036 € brutto und gliedert sich nachfolgend auf: KG 300 1.520.000 € brutto KG 400 1.595.000 € brutto KG 600 302.036 € brutto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Objektplanungsleistungen für Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-8. Die Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe ist auf 9,4 % und die Leistungsphase 7 Mitwirken bei der Vergabe ist auf 3,55 % gekürzt.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-16 22:00:00+00:00 | — | Landkreis Karlsruhe | Landkreis Karlsruhe - Vergabe der Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung einer Wasserstoffinfrastruktur im Labormaßstab für den Lehrbetrieb der Balthasar-Neumann-Schulen 1 und 2 | cn-standard
neg-w-call |
— | 24111600 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-12 08:47
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-17 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Landkreis Karlsruhe beabsichtigt die Realisierung eines Wasserstoffkraftwerks im Labormaßstab für den Lehrbetrieb der Balthasar-Neumann-Schulen 1 und 2.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-02-21 23:00:00+00:00 | 2026-04-02 10:15 | Landkreis Karlsruhe / Rhein-Neckar-Kreis | Vergabe Linienbündel Wiesloch-Walldorf (Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG) | cn-standard
open |
— | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-04-02 10:15 Harvested
2026-06-12 08:58
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-22 00:00
→
Angebotsfrist
2026-04-02 10:15
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Rhein-Neckar-Kreis sowie der Landkreis Karlsruhe beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 13.12.2026 für das VRN-Linienbündel Wiesloch-Walldorf einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsamer Vergabestelle. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr- Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-02-21 23:00:00+00:00 | 2026-04-15 10:15 | Landkreis Karlsruhe / Rhein-Neckar-Kreis | Vergabe Linienbündel Wiesloch-Walldorf (Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG) | cn-standard
open |
— | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-04-15 10:15 Harvested
2026-06-09 09:26
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-22 00:00
→
Angebotsfrist
2026-04-15 10:15
→
Zuschlagsentscheid
—
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Vertragsschluss
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Beschreibung
Der Rhein-Neckar-Kreis sowie der Landkreis Karlsruhe beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 13.12.2026 für das VRN-Linienbündel Wiesloch-Walldorf einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsamer Vergabestelle. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr- Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-22 23:00:00+00:00 | — | Landkreis Karlsruhe | Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe | cn-standard
open |
— | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:08
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-23 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
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→
Vertragsschluss
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Beschreibung
Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-22 23:00:00+00:00 | — | Landkreis Karlsruhe | Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe | cn-standard
open |
— | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:03
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-23 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
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Beschreibung
Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-22 23:00:00+00:00 | — | Landkreis Karlsruhe | Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe | cn-standard
open |
— | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 08:55
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-23 00:00
→
Angebotsfrist
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→
Zuschlagsentscheid
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→
Vertragsschluss
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Beschreibung
Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2025-02-05 07:50:14+00:00 | — | Landkreis Heilbronn / Landkreis Karlsruhe | Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Kraichtal | pin-tran
comp-tend |
— | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
planning Rechtsgrundlage
32007R1370 Verfahrensart
comp-tend Harvested
2026-06-12 08:57
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-02-05 08:50
→
Angebotsfrist
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→
Zuschlagsentscheid
—
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Vertragsschluss
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Beschreibung
Der Landkreis Karlsruhe und der Landkreis Heilbronn beabsichtigen als ÖPNV-Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und zuständige Behörden gem. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Betriebsbeginn zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027. Vergeben wird auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes aus dem Jahr 2014 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinien- sowie On Demand-Verkehren (Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG) im Linienbündel "Kraichtal" für zehn Jahre. Das Linienbündel besteht aktuell aus den Buslinien 134, 135, 136, 137, 138, 139 und 149, deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des KVV unter www.kvv.de abgerufen werden kann. Zur Ergänzung des Busangebots in den Schwachlastzeiten ist ab Betriebsbeginn, voraussichtlich in Teilen des Linienbündels, ein On Demand-Bediengebiet einzurichten. Das Angebot des Bieters muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Aktuell sind die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels für den Betriebsbeginn im Dezember 2027 noch nicht abschließend geklärt. Hierzu wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 eine ergänzende Vorinformation veröffentlicht.
Organisationen
Lose
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