| Datum | Frist | Auftraggeber | Titel | Typ | Volumen (gesch./vergeben) | CPV | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| ▶ | 2026-05-08 22:00:00+00:00 | — | Landkreis Böblingen, Eigenbetrieb Gebäudemanagement, c/o Stabsstelle Technik/Bau/FM, | HB-26400 Integriertes Gesundheitszentrum (IGZ) in Herrenberg - Objektplanung Gebäude und Innenräume | cn-standard
neg-w-call |
— | 71240000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-09 17:36
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-09 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der KVSW plant im Zuge der Medizinkonzeption 2030 die bauliche Umsetzung für die funktionale Neuordnung im Bettenhaus A, B und und Behandlungsbau C. Durch die neue Struktur soll eine hochwertige Patientenversorgung und optimale Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen werden. Ziel ist es, durch die architektonische Umgestaltung eine möglichst effiziente Betriebsorganisation für die Zukunft sicherzustellen. Die Art der geplanten Baumaßnahmen sind geprägt durch sehr unterschiedlichen Leistungstiefen der Planungsphasen und lassen sich klar abgrenzen. Im Einzelnen sind folgende relevanten Bauabschnitte zu nennen: 1. Bettenhaus A über alle Geschosse 2. Bettenhaus B über alle Geschosse 3. Behandlungsbau C Die zur baulichen Umsetzung der med. Konzeption 2030 nötigen Maßnahmen wurden im Rahmen einer Vorstudie in einen Grobterminplan übertragen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegt. Grundlagen des Honorarvorschlages Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume Für die 3 Bauabschnitte ist eine phasenweise und bauteilweise Beauftragung wie folgt vor gesehen: 1. LPH 1 - 3 2. LPH 4 3. LPH 5 - 7 4. LPH 8 1. Bettenhaus A, 1. - 3. OG 1. OG Umbau zur Nutzung als Geriatrische Reha 2. OG Umbau zur Nutzung als Kurzzeitpflege 3. OG Umbau zur Nutzung als Stationäre Basisversorgung Im 1. bis 3. OG haben 2 Patientenzimmer im Bestand immer eine gemeinsame Toilette auf dem Flur und Gemeinschaftsduschen. Hier sollen die Grundrisse der Patientenzimmer so umgebaut werden, das jedes Patientenzimmer eine eigene komplette Nasszelle erhält. Weiterhin sind die Schwesternstützpunkte in der Mittelspange an die neue Nutzung baulich anzupassen. Im gleichen Zug der Baumaßnahmen sollen im Bettenhaus A vom 1. UG bis in das 3.OG die Trinkwasserversorgung neu aufgebaut werden. Sämtliche Sanitärleitungen und Sanitäranlagen sind aufgrund des Alters und des Zustandes zu ersetzen. Die TGA Planung ist Bestandteil einer gesonderten Ausschreibung. Eventuelle Statiker-Leistungen werden über einen bestehenden Rahmenvertrag abgerufen. Ein umfangreiches Gutachten zur Erkundung der Bausubstanz auf Schadstoffe für das Haus liegt vor. Die Schnittstellenkoordinierung erfolgt über den Bauherren. Die Erschließung der Baustelle erfolgt über den Wirtschaftshof im 1. UG und das Treppenhaus. Parkplätze für PKW sind im Wirtschaftshof im begrenzten Umfang vorhanden. Die Bauarbeiten finden im laufenden Betrieb statt. Der Betrieb der restlichen Einrichtungen im IGZ darf nicht beeinträchtigt werden. Die Benutzung der Aufzüge ist gestattet, jedoch haben Patienten oder Personal immer den Vorrang. Die bestehenden Brandabschnitte werden insofern tangiert, dass alle Medien -die durch Decken oder Wände laufen - entsprechend isoliert und geschottet werden müssen. Die Etagen bzw. Stationen sind durch das Aufstellen von raumhohen staubdichten Abtrennungen bzw. Staubschutzwänden zum laufenden Betrieb abzuschotten. 2. Bettenhaus B über alle Geschosse EG Unterbringung von MVZs und Notfallversorgung in die bestehende räumliche Struktur 1. OG Umbau zur Nutzung als Geriatrische Reha 2. OG Umbau zur Nutzung als Kurzzeitpflege 3. OG Station 3.3 Palliativmedizin Im EG werden verschiedene MVZs, die Notfallversorgung und die Hebammenpraxis in den bestehenden Untersuchungsräumen etabliert; es sind keine Planungsleistungen notwendig. Im 1. OG werden die bestehenden Funktionen AOP, Labor und ITS geschlossen bzw. stillgelegt. Die Grundrisse müssen dann an die Erfordernisse der Geriatrischen Reha angepasst werden. D.h., wie im Bauteil A beschrieben Integrierung der außen liegenden Sanitärbereiche in die Patientenzimmer. Im 2. OG sind die Grundrisse der Nasszellen bereits zweckmäßig hergestellt. Dort sind nur im Bestand die kompletten Sanitärleitungen und Sanitäranlagen zu wechseln. Für die restlichen Räume ist lediglich eine Pinselsanierung notwendig. Im 3. OG betrifft es die Station 3.3; dort müssen wie im Bauteil A beschrieben die Nasszellen neu hergestellt werden. Auf der Station 3.4 sind nur kleinere Maßnahmen im Bestand notwendig. 3. Bauteil C alle Geschosse Keine Leistungen der Objektplanung Architektur vorgesehen. Stilllegung der vorhandenen Trinkwasserleitungen. Da die weitere Nutzung noch vakant ist, findet eine baubegleitende Planung statt, die bei Bedarf nach beauftragt wird. Jedoch müssen auch hier sämtliche Sanitärleitungen und Sanitäranlagen für eine weitere Nutzung entsprechend der Planung perspektivisch ausgetauscht werden. 4. Kosten Geschätzte Kosten der Einzelmaßnahmen: Die Grobkostenschätzung zur Umsetzung der Gesamtmaßnahmen schließt mit einer Summe von rund 11,9 Mio. € brutto für die Kostengruppen 300 und 400 ab. Im Einzelnen mit folgender Aufstellung: KG 300 KG 400 Bauteil A 8.600.000 € 1.400.000 € Bauteil B 1.200.000 € 730.000 € Bauteil C 0 40.000 € Die Grobkostenschätzung erfolgte mit einer Genauigkeit vom +/- 25%.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-08 22:00:00+00:00 | — | Landkreis Böblingen, Eigenbetrieb Gebäudemanagement, c/o Stabsstelle Technik/Bau/FM | HB26400 Integriertes Gesundheitszentrum (IGZ) in Herrenberg - Technische Ausrüstung TGA Der Klinikverbund Südwest gGmbH plant im Zuge der Medizinkonzeption 2030 die bauliche Umsetzung für die funktionale Neuordnung im Bettenhaus A, B und Behandlungsbau C. Durch die neue Struktur solle eine hochwertige Patientenversorgung und optimale Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter/innen geschaffen werden | cn-standard
neg-w-call |
— | 71240000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-09 17:36
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-09 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Ziel ist es, durch die architektonische Umgestaltung eine möglichst effiziente Betriebsorganisation für die Zukunft sicherzustellen. Die Art der geplanten Baumaßnahmen sind geprägt durch sehr unterschiedliche Leistungstiefen der Planungsphasen und lassen sich klar abgrenzen. Im Einzelnen sind folgende relevanten Bauabschnitte zu nennen: 1. Bettenhaus 1 über alle Geschosse; 2. Bettenhaus B über alle Geschosse; 3. Behandlungsbau C. Die zur baulichen Umsetzung der med. Konzeption 2030 nötigen Maßnahmen wurden im Rahmen einer Vorstudie in einen Grobterminplan übertragen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegt. Grundlagen des Honorarvorschlages: Planungsleistungen gemäß § 56 HOAI Technische Ausrüstung. Ingenieurleistungen zur Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung f. d. Technische Gebäudeausrüstung. Abwasser-, Wasser und Lufttechnische Anlagen nach HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Leistungsphasen 1 bis 8. Für die 3 Bauabschnitte ist eine phasenweise und bauteilweise Beauftragung wie folgt vorgesehen: 1. LPH 1 - 3; 2. LPH 4; 3. LPH 5 - 7; 4. LPH 8 1. Bettenhaus A über alle Geschosse Im Bettenhaus A soll vom 1. UG b. z. 3. OG die Trinkwasserversorgung komplett neu aufgebaut werden. Sämtliche Sanitärleitungen u. -anlagen sind aufgrund des Alters und Zustandes zu ersetzen. Die im Bestand vorhandenen Steigestränge u. Trassen sowie Netzstrukturen sind weitestmöglich wieder zu nutzen. Die TW Leitungen werden waagerecht auf den Stationen verzogen mit jeweils immer zimmerweisen Absperrmöglichkeiten Als Rohrmaterial innerhalb des Gebäudes für die TW-Versorgung ist Edelstahl vorgesehen. Als Wärmedämmung für Rohrleistungen werden nicht brennbare Mineralfasermatten mit kaschierter Alufolie als Oberflächenschutz in abgehängten Decken und Installationsschächten vorgesehene. Leitungen unter Putz werden n. EnEV 2020, LAR mit geschlossenzelligen Weichschaummaterial gedämmt. Die Sanitärobjekte sind a. weißem Porzellan m. verchromten Wandarmaturen a.d. Waschtischen, Pflegekombinationen usw. vorgesehen. Alle Sanitärobjekte werden incl. Haltekonstruktionen usw. geliefert und montiert. Als Hygienegeräte z.d. Sanitärobjekten werden zus. Seifen-, Desinfektionsmittel- und Papierhandtuchspender usw. geliefert u. montiert. Die bestehende Abluftversorgung d. außenliegenden Nasszellen ist a. d. Verlegung in die Patientenzimmer anzupassen. Aufgr. d. Alters der vorh. Installationen muss davon ausgegangen werden, dass sämtliche Dämmungen mit Mineralwolle (KMF-haltig) kontaminiert sind. Diesem Umstand ist bei den Demontagearbeiten in erhöhtem Maße Rechnung zu tragen. Im EG werden vorh. Sanitäranlagen i. laufenden Betrieb getauscht. Dazu werden die betroffenen Bereiche Zug um Zug freigeräumt. Das 1. bis 3. OG steht zum Zeitpunkt d. komplett-Arbeiten leer. Dort kann u. Berücksichtigung a. d. laufenden Betrieb d. restlichen Einrichtungen und Funktionen im IGZ der Umbau strukturiert erfolgen. Im 1. - 3. OG haben 2 Patientenzimmer im Bestand teilweise immer eine gemeinsame Flurtoilette u. Gemeinschaftsduschen. Dort werden die Patientenzimmer so umgebaut, dass jedes Zimmer eine komplette Nasszelle erhält. Die architektonische Planung i. Bestandteil einer gesonderten Ausschreibung. Die Schnittstellenkoordinierung zwischen TGA Planung, Architektur und Nutzer erfolgt über den Bauherren. Ein umfangreiches Gutachten z. Erkundung d. Bausubstanz auf Schadstoffe f. d. Haus liegt vor. Die Erschließung d. Baustelle erfolgt ü. d. Wirtschaftshof im 1. UG u. das Treppenhaus. Parkplätze für PKW sind im Wirtschaftshof im begrenzten Umfang vorhanden. Die Bauarbeiten finden im lfd. Betrieb statt. Der Betrieb d. restlichen Einrichtungen im IGZ darf nicht beeinträchtigt werden. Die Benutzung d. Aufzüge ist gestattet, jedoch haben Patienten/Personal immer Vorrang. Die bestehenden Brandabschnitte werden insofern tangiert, dass alle Medien d. d. Decken o. Wände laufen entsprechend isoliert u. geschottet werden müssen. Die Etagen bzw. Stationen sind durch d. Aufstellen v. raumhohen staubdichten Abtrennungen bzw. Staubschutzwänden z. laufenden Betrieb abzuschotten. Vor Inbetriebnahme d. Räume muss eine krankenhaushygienische Bauabnahme erfolgen. Weiterhin sind orientierende Untersuchungen d. Leitungswassernetzes auszuführen. 2. Bettenhaus B über alle Geschosse Grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie Bauteil A jedoch mit folgenden baulichen Unterschieden: Im EG werden vorhandene Sanitäranlagen im laufenden Betrieb getauscht. Dazu werden die betroffenen Bereich Zug um Zug frei geräumt. Im 1. OG werden d. vorhandenen Funktionen still gelegt. Die Grundrisse werden dann i. Z. d. Objektplanung an d. Erfordernisse einer Geriatrischen Reha angepasst. D. h. es müssen wie im BT A beschrieben die außenliegenden Sanitärbereiche in d. Patientenzimmer integriert werden. Im 2. OG sind die Grundrisse der Nasszellen bereits zweckmäßig hergestellt. Dort sind nur d. bestehenden kompl. Sanitärleitungen/-anlagen zu auszutauschen. Im 3. OG betrifft es die Station 3.3 dort müssen wie im BT A beschrieben die Grundrisse an die Palliativmedizin angepasst werden. D. h. Integrierung der außenliegenden Sanitärbereiche i. d. Patientenzimmer. Auf der Station 3.4 sind nur kleinere Maßnahmen im Bestand notwendig. Die bestehende Abluftversorgung der außenliegenden Nasszellen ist a. d. Verlegung in die Patientenzimmer anzupassen. 3. Bauteil C alle Geschosse Stilllegung der vorhandenen Trinkwasserleitungen. Da die weitere Nutzung noch vakant ist, findet eine baubegleitende Planung statt, die bei Bedarf nachbeauftragt wird. Jedoch müssen auch hier sämtliche Sanitärleitungen/-anlagen für eine weitere Nutzung entsprechend d. Planung perspektivisch ausgetauscht werden. 4. Kosten Geschätzte Kosten der Einzelmaßnahmen: Die Grobkostenschätzung zur Umsetzung der Gesamtmaßnahmen schließt mit einer Summe von rund 11,9 Mio brutto für die Kostengruppen 300 und 400 ab.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-07 22:00:00+00:00 | — | Gemeinde Aidlingen / Gemeinde Altdorf / Gemeinde Bondorf / Gemeinde Ehningen / Gemeinde Gärtringen / Gemeinde Hildrizhausen / Gemeinde Jettingen / Gemeinde Magstadt / Gemeinde Mötzingen / Gemeinde Nufringen / Gemeinde Renningen / Gemeinde Rutesheim / Gemeinde Steinenbronn / Gemeinde Weil im Schönbuch / Gemeinde Weissach / Landkreis Böblingen / Stadt Böblingen / Stadt Herrenberg / Stadt Holzgerlingen / Stadt Leonberg / Stadt Sindelfingen / Stadt Waldenbuch / Stadt Weil der Stadt | Landkreis Böblingen - Rahmenvertrag zur Erbringung von Bauleistungen für ein Sirenen-Netz | cn-standard
open |
— | 45200000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 17:36
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-08 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag zur Erbringung Bauleistungen für ein Sirenennetz im Landkreis Böblingen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-02-06 23:00:00+00:00 | 2026-04-09 10:15 | Landkreis Böblingen / Landkreis Calw | Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 "Mittleres Heckengäu" | cn-standard
open |
— | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-04-09 10:15 Harvested
2026-06-12 08:52
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-07 00:00
→
Angebotsfrist
2026-04-09 10:15
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die öffentlichen Auftraggeber sind die zuständigen Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Die Landkreise Böblingen und Calw sind damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in ihrem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel BB05 zum 30.06.2026 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.07.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: - 763 (Sindelfingen) - Böblingen – Aidlingen – Deufringen – Dachtel – Gechingen – Stammheim (CW) – Calw; - 763A Sindelfingen – Böblingen – Dagersheim – Aidlingen – Deufringen – Dachtel – Gechingen - Stammheim (CW) (Schülerverkehr); - 764 (Sindelfingen -) Böblingen - Aidlingen - Dachtel (- Gechingen); - 766 Böblingen - Döffingen - Dätzingen - Schafhausen - Weil der Stadt; - 766A Dätzingen - Schafhausen - Weil der Stadt (Schülerverkehr); - 768A Gärtringen - Aidlingen - Lehenweiler – Döffingen (Schülerverkehr); - 769 Sindelfingen - Maichingen - Döffingen - Dätzingen - Weil der Stadt; - N75 Böblingen - Dagersheim - Darmsheim - Döffingen - Dätzingen - Aidlingen - Deufringen - Dachtel – Böblingen sowie Leistungen im On-Demand-Verkehr zwischen Aidlingen, Ehningen, Gärtringen und der Bergwaldsiedlung in Gechingen (On-Demand-Shuttle „Würmtal“). Bei den o.g. Busverkehrsleistungen handelt es sich um Linienverkehre, die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Beim On-Demand-Verkehr handelt es sich um einen Linienbedarfsverkehr, der nach § 44 PBefG genehmigt werden soll. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan sowie die Vorgaben zu den Bedienzeiten und dem Bediengebiet des On-Demand-Shuttles "Würmtal" zu erfüllen. Der Fahrplan ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Zu beachten ist, dass zwei Fahrplanvarianten zur Ausschreibung kommen. In der Basisvariante enden die letzten beiden Fahrten der Linie 763 in der Hinrichtung bereits am Rathaus Gechingen. In der Option wird die Linie 763 in den Abendstunden durch eine Verlängerung der beiden letzten Fahrten in der Hinrichtung von Gechingen nach Calw ergänzt (Mo-Fr, Samstag und Sonn-/Feiertag) . Näheres zu der Option ist in Ziff. 1.1.3 der Leistungsbeschreibung geregelt. Beide Fahrplanvarianten sind aus den Fahrplänen (Anhang LB.1) ersichtlich. Die Bedienzeiten und das Bediengebiet des On-Demand-Shuttles "Würmtal" ergeben sich aus dem beigefügten Anhang LB.12.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-02-06 23:00:00+00:00 | 2026-04-02 10:15 | Landkreis Böblingen / Landkreis Calw | Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 "Mittleres Heckengäu" | cn-standard
open |
— | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-04-02 10:15 Harvested
2026-06-12 09:03
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-07 00:00
→
Angebotsfrist
2026-04-02 10:15
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die öffentlichen Auftraggeber sind die zuständigen Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Die Landkreise Böblingen und Calw sind damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in ihrem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel BB05 zum 30.06.2026 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.07.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: - 763 (Sindelfingen) - Böblingen – Aidlingen – Deufringen – Dachtel – Gechingen – Stammheim (CW) – Calw; - 763A Sindelfingen – Böblingen – Dagersheim – Aidlingen – Deufringen – Dachtel – Gechingen - Stammheim (CW) (Schülerverkehr); - 764 (Sindelfingen -) Böblingen - Aidlingen - Dachtel (- Gechingen); - 766 Böblingen - Döffingen - Dätzingen - Schafhausen - Weil der Stadt; - 766A Dätzingen - Schafhausen - Weil der Stadt (Schülerverkehr); - 768A Gärtringen - Aidlingen - Lehenweiler – Döffingen (Schülerverkehr); - 769 Sindelfingen - Maichingen - Döffingen - Dätzingen - Weil der Stadt; - N75 Böblingen - Dagersheim - Darmsheim - Döffingen - Dätzingen - Aidlingen - Deufringen - Dachtel – Böblingen sowie Leistungen im On-Demand-Verkehr zwischen Aidlingen, Ehningen, Gärtringen und der Bergwaldsiedlung in Gechingen (On-Demand-Shuttle „Würmtal“). Bei den o.g. Busverkehrsleistungen handelt es sich um Linienverkehre, die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Beim On-Demand-Verkehr handelt es sich um einen Linienbedarfsverkehr, der nach § 44 PBefG genehmigt werden soll. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan sowie die Vorgaben zu den Bedienzeiten und dem Bediengebiet des On-Demand-Shuttles "Würmtal" zu erfüllen. Der Fahrplan ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Zu beachten ist, dass zwei Fahrplanvarianten zur Ausschreibung kommen. In der Basisvariante enden die letzten beiden Fahrten der Linie 763 in der Hinrichtung bereits am Rathaus Gechingen. In der Option wird die Linie 763 in den Abendstunden durch eine Verlängerung der beiden letzten Fahrten in der Hinrichtung von Gechingen nach Calw ergänzt (Mo-Fr, Samstag und Sonn-/Feiertag) . Näheres zu der Option ist in Ziff. 1.1.3 der Leistungsbeschreibung geregelt. Beide Fahrplanvarianten sind aus den Fahrplänen (Anhang LB.1) ersichtlich. Die Bedienzeiten und das Bediengebiet des On-Demand-Shuttles "Würmtal" ergeben sich aus dem beigefügten Anhang LB.12.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2025-07-22 07:04:05+00:00 | — | Landkreis Böblingen | Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen; Linienbündel BB02 „Strudelbach“ im offenen Verfahren. | pin-tran
comp-tend |
— | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
planning Rechtsgrundlage
32007R1370 Verfahrensart
comp-tend Harvested
2026-06-09 17:37
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-07-22 09:04
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Vgl. Abschnitt 2.1.4. und 5.1.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2025-07-22 07:04:05+00:00 | — | Landkreis Böblingen | Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen; Linienbündel 3 „Verkehrsraum Nördliches Heckengäu“ im offenen Verfahren | pin-tran
comp-tend |
— | 60112000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
planning Rechtsgrundlage
32007R1370 Verfahrensart
comp-tend Harvested
2026-06-12 08:49
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-07-22 09:04
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Vgl. Abschnitt 2.1.4. und 5.1.
Organisationen
Lose
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