| Datum | Frist | Auftraggeber | Titel | Typ | Volumen (gesch./vergeben) | CPV | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| ▶ | 2026-06-16 22:00:00+00:00 | 2026-08-11 10:00 | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Klimarisikoanalyse Sachsen-Anhalt inklusive Wasserhaushaltsanalyse und Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Klimaanpassung | cn-standard
open |
— | 90713000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-08-11 10:00 Harvested
2026-06-19 04:03
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-06-17 00:00
→
Angebotsfrist
2026-08-11 10:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Vergabe eines mehrjährigen Forschungs- und Beratungsvorhabens zur fachlichen Unterstützung der Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt. Grundlage hierfür sind die Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) sowie der Bedarf an aktuellen landesspezifischen Erkenntnissen zu den Folgen des Klimawandels und den erforderlichen Anpassungsmaßnahmen. Der Auftrag ist in zwei fachlich miteinander verknüpfte Lose gegliedert. Die Bearbeitung erfolgt stufenweise über die Jahre 2027 bis 2029. Die Ergebnisse des ersten Loses bilden eine wesentliche Datengrundlage für die Bearbeitung des zweiten Loses. Auftragnehmer beider Lose haben die fachliche Abstimmung sowie den erforderlichen Datenaustausch sicherzustellen. Die Leistungen umfassen wissenschaftliche Analysen, Modellierungen, Datenauswertungen, die Erstellung von Berichten, Karten, Präsentationen und Geodatensätzen sowie die fachliche Begleitung eines projektbegleitenden Arbeitskreises mit Vertretern aus Verwaltung, Wissenschaft und weiteren Fachinstitutionen. Sämtliche Leistungen sind in deutscher Sprache zu erbringen. Die Ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren und einschließlich der zugrunde liegenden Daten, Modelle, Auswertungen und Geodaten in weiterverarbeitbaren Formaten an den Auftraggeber zu übergeben. Dem Auftraggeber sind umfassende Nutzungsrechte an den im Projekt erzeugten Ergebnissen einzuräumen. Die Projektlaufzeit beginnt voraussichtlich am 01.01.2027 und endet am 30.09.2029. Eine kostenneutrale Verlängerung um bis zu drei Monate bleibt vorbehalten. Der maximale Finanzrahmen für das Gesamtvorhaben beträgt 450.000 EUR brutto. Die Mittel verteilen sich auf die Haushaltsjahre 2027 (200.000 EUR), 2028 (200.000 EUR) und 2029 (50.000 EUR). Die Leistungserbringung und Rechnungslegung sind an dieser Mittelverteilung auszurichten. Neben den Grundleistungen sind mehrere optionale Leistungen vorgesehen, deren Beauftragung sich der Auftraggeber vorbehält. Näheres ergibt sich aus den jeweiligen Losbeschreibungen. Für jedes angebotene Los ist mit dem Angebot ein Angebotskonzept vorzulegen. Das Angebotskonzept soll die vorgesehene Vorgehensweise zur Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistungen nachvollziehbar darstellen und insbesondere Aussagen zum Aufgabenverständnis, zur Methodik, zur Organisation der Leistungserbringung, zur Zeit- und Ressourcenplanung sowie zu möglichen Optimierungspotenzialen enthalten. Das Angebotskonzept ist Gegenstand der qualitativen Angebotsbewertung. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-06-14 22:00:00+00:00 | 2026-07-16 10:01 | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Gehölzentnahme auf dem Saalehang nahe des Nussgrundes Rothenburg | cn-standard
open |
35.526 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-07-16 10:01 Harvested
2026-06-17 03:57
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-06-15 00:00
→
Angebotsfrist
2026-07-16 10:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Projekt dient der Erhaltung des offenen Felshanges mit Vorkommen artenreicher Trocken- und Halbtrockenrasen mit den LRT 6210 und 6240* sowie von Felslebensräumen und damit der Sicherung der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes FFH0114LSA „Saaledurchbruch bei Rothenburg“. Die Projektfläche nimmt die offenen und halboffenen Bereiche des Saalehangs 400 m südlich von Rothenburg OT Ziegelei bzw. der Sprungschanze ein (Landkreis Saalekreis, Sachsen-Anhalt, Geografische Koordinaten (WGS84): 51.630307,11.755590). Die Fläche liegt seit Jahrzehnten brach und ist von weiterer Verbuschung und Sukzession sowie weiteren Artenverlusten bedroht. Die Projektfläche hat eine planimetrische Größe von 0,46 ha. Die Maßnahmen umfassen zwei Einheiten: - Ersteinrichtende Entbuschung im Winterhalbjahr 2026/2027 - Jeweils eine Nachpflege durch Entfernung der Gehölznachtriebe in den Winterhalbjahren 2027/2028 und 2028/2029
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-06-10 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz | Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt | can-standard
open |
114.732 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-13 03:50
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-06-11 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-03-30 00:00
Beschreibung
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Los 1: Teilbereich Nord Los 2: Teilbereich Südost Los 3: Teilbereich Südwest Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten. Lose Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen. Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten. • Los 1 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Nord im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 1 umfasst 326 SPO. • Los 2 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 2 umfasst 297 SPO. • Los 3 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 3 umfasst 272 SPO. Die Karte in Anlage 2b zeigt eine Übersicht über die 10x10 km-Rasterfelder des EEA-Grids in sachsen-Anhalt, die Karte in Anlage 2c zeigt die aktuelle Verbreitung des Fischotters auf Basis von Rasterfeldern. Die im Folgenden (Punkt 3 und folgende) aufgeführten Vorgaben gelten in gleicher Weise für alle Lose/Teilbereiche.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-06-07 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz | Ziel der Leistung ist die turnusgemäße Wiederholungsuntersuchung bekannter Stichprobenflächen für die Arten der Anhänge II und IV FFH-RL Angelica palustre, Cypripedium calceolus, Jurinea cyanoides für die laufende FFH-Berichtsperiode der Jahre 2025-2030 in Sachsen-Anhalt. Grundlage sind die Monitoringkonzepte des Bundes und Landes. | can-standard
open |
14.180 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-10 09:45
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-06-08 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-04-29 00:00
Beschreibung
Die Untersuchungen dienen zur Einschätzung des Erhaltungszustandes von Pflanzenarten der Anhänge II und IV FFH-Richtlinie und damit zur Erfüllung der Monitoringverpflichtungen nach Artikel 11 und 17 FFH-Richtlinie. Die hiermit erhobenen Daten werden Teil der turnusgemäßen FFH-Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten an die die EU für die laufende Berichtsperiode 2025 bis 2030. 2. Leistungsumfang und Aufteilung in Lose In Sachsen-Anhalt gibt es Untersuchungsflächen (UF) für das Monitoring von Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-RL. Die zu erbringende Leistung umfasst Wiederholungsuntersuchungen an den bekannten Wuchsorten der u.g. Arten (Untersuchungsflächen) zur Einschätzung des Erhaltungsgrades und Dokumentation der Ergebnisse. Los 1 – Jurinea cyanoides • Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides) - 20 Untersuchungsflächen Los 2 – Weitere Pflanzenarten • Frauenschuh (Cypripedium calceolus) - 10 Untersuchungsflächen • Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) - 3 Untersuchungsflächen Im Einzelnen sind folgende Arbeitsschritte je Los durchzuführen: 1. Schaffung von Arbeitsvoraussetzungen, Auswertung der Daten der Vorgängerdurchgänge 2. Durchführung der Wiederholungsuntersuchungen im Gelände; Datenaufnahme inklusive aussagefähiger Fotodokumentation. Die Erfassungen müssen im Jahr 2026 erfolgen. Die Bewertung erfolgt nach den bundeseinheitlichen Vorgaben für das FFH-Arten-Monitoring (BfN & BLAK 2017, vgl. Homepage des BfN https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript480.pdf). Für Liparis loeselii sind entsprechend dem Monitoringkonzept ST zusätzliche landesspezifische Parameter zu erfassen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-06-02 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale) | Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2026 (EU-SPA Hakel) | can-standard
neg-wo-call |
70.497 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-wo-call Harvested
2026-06-09 08:26
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-06-03 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-01-12 00:00
Beschreibung
Hinweis: Fehlende technische Möglichkeit zur Eingabe der Bindefrist und der Öffnung der Angebote. Daher hier an dieser Stelle: Tag der Öffnung: 09.12.2025/10:00 Uhr Bindefrist: 31.01.2026 Auszug: Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Hakel (Flächengröße 6.438 ha) im Jahr 2026 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen. 1. Brutvogelerfassung 1.1 Zu erfassendes Artenspektrum Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten: - Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL Wespenbussard Schreiadler Wiesenweihe Rohrweihe Rotmilan Schwarzmilan Seeadler Wachtelkönig Grauspecht Schwarzspecht Mittelspecht Neuntöter Sperbergrasmücke Zwergschnäpper - Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020) u.a. Raubwürger (1) Steinschmätzer (1) Rebhuhn (2) Kiebitz (2) Turteltaube (2) Braunkehlchen (2) - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017) - Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf u.a. Wendehals Grauammer - Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2020) – (ohne Buntspecht) nach https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Natura2000/Gebiete-mit-Standarddatenboegen/Dateien/SDB/4134-401_SPA0005.pdf Hohltaube - Alle ADEBAR-Arten (https://adebar.dda-web.de/downloads/Merkblatt_Erfassungsmethode_ADEBAR_Liste.pdf) zuzüglich Wintergoldhähnchen und Heckenbraunelle auf ADEBAR-Listen (s. 1.3) ... Die Leistung ist bis zum 31.10.2026 zu erbringen. Aufgrund des nicht ausreichenden Zeichenvorrats finden Sie die detaillierte Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen, Anlage 02_VV_Leistungsbeschreibung_Los1.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-06-02 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale) | Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt - Los 5 - Lebensraumtypen der Characeengewässer - • 3140 | can-standard
neg-wo-call |
— | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-wo-call Harvested
2026-06-09 08:26
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-06-03 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Hinweis 1: Sollten Sie als Bieter bereits am Offenen Verfahren teilgenommen haben und hier zum Verhandlungsverfahren eingeladen sein und sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben z. B. weitere technische Fachkräfte, Bietergemeinschaft, Nachunternehmer, weitere Referenzangaben bitten wir Sie, nur in diesem Fall die entsprechenden Anlagen, Nachweise und Informationen vorzulegen. Gibt es keine Veränderungen, sind die Anlagen 08, 08a, 09, 10, 11, 12 NICHT erneut beizubringen. Es gibt keine Änderung in den Zuschlagskriterien selbst (s. Hinweis 2) und im Preisblatt für Los 5. Der Beginn der Leistung liegt ab Zuschlagserteilung (spätestens 30.06.2026) Beachtung gesetzlicher Vorschriften. Hinweis 2: Wir behalten uns vor, den Auftrag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Hinweis 3: Fehlende technische Möglichkeit zur Eingabe der Bindefrist und der Öffnung der Angebote. Daher hier an dieser Stelle: Tag der Öffnung: 21.05.2026/10:00 Uhr Bindefrist: 30.06.2026 1. Einordnung des Vorhabens Die Untersuchungen dienen zur Einschätzung des Erhaltungszustandes von FFH-Lebensraumtypen und zur Erfüllung der Monitoringverpflichtungen nach Artikel 11 und 17 FFH-Richtlinie. Die hiermit erhobenen Daten werden Teil der turnusgemäßen FFH-Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten an die die EU für die laufende Berichtsperiode 2025 bis 2030. 2. Leistungsumfang und Aufteilung in Lose Die Leistung beinhaltet Wiederholungsuntersuchungen zur Einschätzung des Erhaltungsgrades von Vorkommen ausgewählter FFH-Lebensraumtypen sowie weiterer Biotope und LRT im Bereich festgelegter Untersuchungsflächen (UF) im Landesgebiet von Sachsen-Anhalt: Los 5 - Lebensraumtypen der Characeengewässer • 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen - 14 Untersuchungsflächen Die methodischen Anforderungen an die Bearbeitung einschließlich der geforderten Teilleistungen und Arbeitsschritte befinden sich als Anlage am Schluss dieser Leistungsbeschreibung. Die Lage der Untersuchungsflächen sowie die für jede Einzelfläche durchzuführenden Aufgaben sind in folgenden Anlagen beschrieben: • Anlage Einzelaufgaben Los 5 (inkl. Untersuchungsflächen-Shape) Die in den Anlagen aufgeführten Aufgaben und sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vollständig zu erarbeiten. Zu beachten sind die Kartiervorschriften und Monitoringkonzepte des Bundes und Landes Sachsen-Anhalt sowie die darin aufgeführten optimalen Kartierzeiträume.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-06-01 22:00:00+00:00 | 2026-02-10 09:00 | Landesamt für Umweltschutz | Kartierung von FFH-Lebensraumtypen (LRT), LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen innerhalb von Natura 2000-Gebieten: FFH0053LSA, FFH0099LSA, FFH0088LSA und FFH0098LSA, in 4 Losen | can-standard
open |
121.207 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-02-10 09:00 Harvested
2026-06-09 08:26
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-12-30 00:00
→
Angebotsfrist
2026-02-10 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-03-23 00:00
Beschreibung
Kartierung von FFH-Lebensraumtypen (LRT), LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen innerhalb von Natura 2000-Gebieten: FFH0053LSA, FFH0099LSA, FFH0088LSA und FFH0098LSA Die ausgeschriebene Wertbiotop-Kartierung ist in folgenden Natura 2000-Gebieten durchzuführen und wird in vier Losen zur Bearbeitung jeweils eines FFH-Gebietes vergeben: LOS 1: FFH0053LSA „Saaleaue bei Groß Rosenburg“ (Gebietsgröße: 539 ha, Salzlandkreis), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2028 LOS 2: FFH0099LSA „Bodenschwende bei Horla im Südharz“ (Gebietsgröße: 605 ha, Landkreis Mansfeld-Südharz), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2029 LOS 3: FFH0088LSA „Elendstal im Hochharz“ (Gebietsgröße: 75 ha, Landkreis Harz), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2026 LOS 4: FFH0098LSA „Wipper im Ostharz“ (Gebietsgröße: 40 km (40 ha), Landkreis Harz, Landkreis Mansfeld-Südharz), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2026 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung über alle vier Gebietslose umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb der o.g. Natura 2000-Gebietskulisse inklusive Dokumentation von Managementhinweisen für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung jeweils eines Kartierberichts in Kurzform
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-27 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz | Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb von Natura 2000-Gebieten | can-standard
open |
422.552 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 08:39
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2025-12-01 00:00
Beschreibung
FFH0101LSA „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg“ (Gebietsgröße: 6.022 ha, Landkreis Mansfeld-Südharz) 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik Das bezeichnete FFH-Gebiet wird flächendeckend begangen und alle vorkommenden Wertbiotope (LRT, GGB) sowie LRT-Entwicklungsflächen und LRT-Verlustflächen gemäß der Kartieranleitungen Lebensraumtypen ST (Teil Offenland 2010, Teil Wald 2014) und unter Beachtung der ergänzenden Kartiervorgaben in Anlage 2.1 erfasst und während der Geländearbeiten vollständig dokumentiert. Für die Erfassung und Einstufung von gesetzlich geschützten Biotopen ist zudem die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben als gesetzlich geschützt in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). Angaben LRT und Biotope (Nicht-LRT) (laut FFH-Ersterfassung) im FFH-Gebiet 0101LSA zur Ermittlung des Kartierumfangs. Die Ergebnisse der bereits 20 Jahre zurückliegenden Ersterfassung, insbesondere die Anzahl der Polygone, können dabei nur als grober Anhaltspunkt dienen.^ 1.2 Anforderungen an den Kartierbericht Für das FFH-Gebiet sollen wesentliche Ergebnisse der Kartierung mit Schwerpunkt auf den LRT-Auswertungen in einem Kartierbericht und in einer Übersichtskarte zusammengefasst werden. Der Bericht ist gemäß folgender Gliederung zu erstellen: • Kurzbeschreibung des kartierten FFH-Gebietes, • verbale Beschreibung und Bewertung der LRT in einzelnen LRT-Kapiteln, o Flächengröße/Vorkommen und Verteilung im Gebiet, o Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung, o Bewertung des Erhaltungszustandes gemäß Bewertungskriterien, o Bewertung des LRT auf Gebietsebene, o Vergleich mit der FFH-Erstkartierung (LRT-Flächenbilanzen, Entwicklung der Erhaltungszustände, Begründung für LRT-Verlustflächen, Gründe für Verschlechterung des Erhaltungszustandes der LRT), o Beschreibung ggf. kartierter LRT-Entwicklungsflächen, o Soll-Ist-Vergleich und Ziel-Erhaltungszustand, o Fazit. • verbale Beschreibung von Gefährdungen und Beeinträchtigungen der LRT • Prioritätenliste für das LRT-Management in tabellarischer Form (kurzfristige Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen z.B. bei drohendem LRT-Verlust oder Verschlechterung von Erhaltungszuständen) • Fotodokumentation Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) zu entnehmen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-27 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz | Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse | can-standard
open |
113.954 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 08:39
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-04-09 00:00
Beschreibung
Das Vorhaben dient zur Erfassung aktueller Vorkommensdaten von Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL) sowie gesetzlich geschützter Biotope. Die Daten bilden die Grundlage für die turnusgemäßen Berichtspflichten über die Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und zur Aktualisierung des Katasters geschützter Biotope im Land. 2. Leistungsumfang Die Leistung umfasst die 1. Erfassung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) im Nordostteil des Landkreises Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse in dem unter Punkt 3 näher bezeichneten Gebiet 2. Datenaufbereitung in GIS und Datenbank BioLRT aller kartierten Objekte 3. Erstellung eines Kurzberichts über die erhaltenen Ergebnisse 3. Bearbeitungsgebiet und Flächenkulisse Bearbeitungsgebiet ist der Bereich der nachfolgend aufgeführten Topographischen Karten (DTK10) 4434SW (Emseloh) 4534NW (Riestedt, aufgrund von großflächigem Schutzgebiet FFH0108LSA/FFH0110LSA, anteilig ca. 50%) 4534SW (Allstedt, aufgrund von großflächigem Schutzgebiet FFH0110LSA, anteilig ca. 60%) 4634NW (Heygendorf, anteilig ca. 40%) 4634SW (Bottendorf, anteilig ca. 15%) Die bezeichneten Gebiete werden flächendeckend - mit Ausnahme der Ausschlussflächen -begangen und alle aufgefundenen Objekte gemäß Punkt 2.1. kartiert. Ausschlussflächen sind • Natura2000-Gebiete (s.o.) • Flächenkulisse der Steppenrasenkartierung und des FFH-Monitorings
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-27 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz | Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse | can-standard
open |
136.463 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 08:39
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2026-04-09 00:00
→
Vertragsschluss
2026-04-09 00:00
Tage bis Zuschlag:
-49
Beschreibung
Das Vorhaben dient zur Erfassung aktueller Vorkommensdaten von Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL) sowie gesetzlich geschützter Biotope. Die Daten bilden die Grundlage für die turnusgemäßen Berichtspflichten über die Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und zur Aktualisierung des Katasters geschützter Biotope im Land. 2. Leistungsumfang Die Leistung umfasst die 1. Erfassung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) im zentralen Teil des Landkreises Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse in dem unter Punkt 3 näher bezeichneten Gebiet 2. Datenaufbereitung in GIS und Datenbank BioLRT aller kartierten Objekte 3. Erstellung eines Kurzberichts über die erhaltenen Ergebnisse 3. Bearbeitungsgebiet und Flächenkulisse Bearbeitungsgebiet ist der Bereich der nachfolgend aufgeführten Topographischen Karten (DTK10) 4334NW (Alterode, anteilig ca. 80%) 4334SW (Bräunrode) 4434NW (Annarode) Die bezeichneten Gebiete werden flächendeckend - mit Ausnahme der Ausschlussflächen -begangen und alle aufgefundenen Objekte gemäß Punkt 2.1. kartiert. Ausschlussflächen sind • Natura2000-Gebiete • Flächenkulisse der Steppenrasenkartierung und des FFH-Monitorings
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-26 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz | Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt (6 Lose) | can-standard
open |
119.428 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 08:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-27 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-04-29 00:00
Beschreibung
Die Untersuchungen dienen zur Einschätzung des Erhaltungszustandes von FFH-Lebensraumtypen und zur Erfüllung der Monitoringverpflichtungen nach Artikel 11 und 17 FFH-Richtlinie. Die hiermit erhobenen Daten werden Teil der turnusgemäßen FFH-Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten an die die EU für die laufende Berichtsperiode 2025 bis 2030. 2. Leistungsumfang und Aufteilung in Lose Die Leistung beinhaltet Wiederholungsuntersuchungen zur Einschätzung des Erhaltungsgrades von Vorkommen ausgewählter FFH-Lebensraumtypen sowie weiterer Biotope und LRT im Bereich festgelegter Untersuchungsflächen (UF) im Landesgebiet von Sachsen-Anhalt. Die methodischen Anforderungen an die Bearbeitung einschließlich der geforderten Teilleistungen und Arbeitsschritte befinden sich als Anlage am Schluss dieser Leistungsbeschreibung. Die Lage der Untersuchungsflächen sowie die für jede Einzelfläche durchzuführenden Aufgaben sind in folgenden Anlagen beschrieben: • Anlage Einzelaufgaben Los 1 bis 6 (inkl. Untersuchungsflächen-Shape) Die in den Anlagen aufgeführten Aufgaben und sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vollständig zu erarbeiten. Zu beachten sind die Kartiervorschriften und Monitoringkonzepte des Bundes und Landes Sachsen-Anhalt sowie die darin aufgeführten optimalen Kartierzeiträume. 3. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind mindestens 60 % der Gesamtleistung als selbständig verwertbare Ergebnisse zu erbringen und dem AG zu übergeben. Es ist eine Teilabrechnung in Höhe der prozentual erbrachten Leistung vorzunehmen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. weiter Informationen finden Sie in den Beschreibungen der jeweiligen Lose sowie in Anlage 02 Leistungsbeschreibung
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-25 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz | Bestandskartierung für den Schlammpeitzger 2028 | can-standard
open |
41.923 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 08:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-26 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-03-19 00:00
Beschreibung
Hinweis: Die Leistung findet im Untersuchungsjahr 2028 statt! 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Erfassung und Dokumentation der aktuellen Vorkommen des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) in ausgewählten, potenziell geeigneten Gewässersystemen im Nordosten von Sachsen-Anhalt, im Landkreis Stendal. Die Kartierung soll einen belastbaren Überblick über das aktuelle Vorkommen der Art liefern und als Grundlage für naturschutzfachliche Bewertungen, Maßnahmenplanung sowie als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes (EHZ) gemäß FFH-Richtlinie im Rahmen der FFH-Berichtspflicht dienen. Aufgrund der schweren Nachweisbarkeit der Art sind die landesweiten FFH-Monitoringstichprobestellen für den Schlammpeitzger in Sachsen-Anhalt bezüglich der Aussagekraft und Einschätzung des EHZ nicht ausreichend. Eine detailliertere Erfassung des Schlammpeitzgers in Gebieten in denen sich FFH-Monitoringstichprobenstellen für die Art befinden soll aufgrund dessen durchgeführt werden. 2 Untersuchungsgebiet Das für die Bestandserfassung des Schlammpeitzgers vorgesehene Untersuchungsgebiet befindet sich im Nordosten Sachsen-Anhalts im Landkreis Stendal. Des Untersuchungsgebiet umfasst die in Anlage 1.2, Tab. 1 aufgeführten Gewässer innerhalb der Rasterfelder. Anlage 1.1, Abb.1 und Abb.2 zeigt die Lage im Land. 3 Leistungsumfang - Allgemeine Methodik, zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für FFH-Fischarten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (RANA 2010). Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, vgl. Sachteleben & Behrens 2010 sowie Schnitter et al. 2006 - Anlage 1.4.1), das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring (RANA 2010). Dies soll für die Gesamtbewertung von drei Untersuchungsgebieten angewendet werden in denen die FFH-Monitoringstichprobenstellen für den Schlammpeitzger liegen. Die Erfassung der Art richtet sich nach der Methodik zur Verbreitungskartierung von KRAPPE 2009. Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 3.1 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2028 durchzuführen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-25 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz | Erfassung und Einschätzung der Gefährdung des Edelkrebses durch invasive Krebsarten im Landkreis Harz | can-standard
open |
28.996 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 08:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-26 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-02-03 00:00
Beschreibung
1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Erfassung des Edelkrebses (Astacus astacus) und der invasiven Krebsarten Kamberkrebs (Orconectes limosus), Marmorkrebs (Procambarus fallax) und Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus) unter Berücksichtigung und Prüfung von Altnachweisen sowie die Bewertung des Erhaltungszustandes des Edelkrebses. Dazu sind in den vorausgewählten Gewässern aktuelle Untersuchungen und Erhebungen der Krebsarten sowie der für die Bewertung erforderlichen Habitat- und Beeinträchtigungsparameter nach standardisierter Methode vorzunehmen. 2 Leistungsumfang 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Der Untersuchungsraum für die Erfassung der Krebsarten umfasst die in Anlage 1.2, Tab. 1 aufgeführten Gewässer bzw. Gewässerabschnitte. Die Abb.1 in Anlage 1.1 zeigt die Lage im Land. Es soll möglichst nicht von den definierten Untersuchungsgebieten abgewichen werden. In den benannten Untersuchungsgebieten sind durch den AN geeignete Untersuchungsstandorte im Gelände festzulegen. Pro Untersuchungsgebiet (Tab. 1) ist ein konkreter Untersuchungsstandort mit 10 Krebskörben einzurichten (s. Ziffer 2.2.1). Für die Einrichtung der Probestellen für den Edelkrebs, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern des Edelkrebses sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Bewertungsschemas von TROSCHEL 2006 (Anlage 1.3). Die in diesem Schema geforderten Angaben sind in Form eines FFH-Feldprotokolls im Gelände zu protokollieren (Anlage 1.4; s. auch Anforderungen aus Ziffer 2.2.2). 2.2 Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten 2.2.1 Auswahl der konkreten Untersuchungsfläche Die Leistungsbeschreibung ist überwiegend funktional. Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. In den Untersuchungsgebieten sind durch den AN konkrete Untersuchungsstandorte bzw. Probestrecken festzulegen, die sich an früheren Nachweisen und den Habitatstrukturen orientieren sollen, wobei FFH-Gebietsgrenzen nicht zwingend zu berücksichtigen sind. Eine Probestrecke bzw. -fläche zur Untersuchung des Edelkrebses soll, je nach Möglichkeit im Gelände, eine Länge zwischen 100 m und 500 m aufweisen. Die Krebserfassung erfolgt an den ausgewählten Probestellen mittels des Einsatzes von köderbestückten Krebskörben. Als Köder soll Leber (Schwein oder Rind) oder handelsübliche Boilies (Angelzubehör) verwendet werden. Die beköderten Krebskörbe werden vornehmlich an strömungsberuhigten Stellen der Gewässer, wie beispielsweise tiefen Kolken, platziert. Zur zusätzlichen Stabilisierung werden die Körbe mit Leinen vor dem Wegdriften geschützt. Es ist darauf zu achten, dass die Krebskorbeingänge unter Wasser liegen und Kontakt zum Untergrund haben, so dass die Krebse das Innere der Reusen ungehindert erreichen können. Pro Untersuchungsstandort/Probestrecke sollen zehn nummerierte Krebskörbe (1-10) zum Einsatz kommen, die über einen Zeitraum von ca. 1 Woche etwa alle zwei Tage kontrolliert und gleichzeitig neu beködert werden (insgesamt drei Kontrollgänge pro Korb im Gewässer/Gewässerabschnitt). Die Desinfektion der Krebskörbe ist vor dem Wechsel der Probestellen dringend erforderlich, um möglichen Krankheitserregern (Krebspest) vorzubeugen (handelsübliches Desinfektionsspray mit Wirksamkein gegen Pilze o.ä.). Die für die Erfassung aufgewendeten Zeiten sind jeweils zu dokumentieren, um die methodische Vergleichbarkeit von Untersuchungen beurteilen zu können. In Abhängigkeit von Witterungsverhältnissen sollen die Erfassungen zu den für den Edelkrebs am besten geeigneten Monaten, d.h. zwischen Anfang Mai und Ende Oktober, durchgeführt werden. Alle Erfassungsarbeiten sind 2026 abzuschließen. weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 02)
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-25 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz | Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Monitoring von Säugetierarten nach Anhang IV FFH-Richtlinie | can-standard
open |
53.758 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 08:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-26 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2025-12-01 00:00
Beschreibung
Los 1: Suche nach Vorkommen der Haselmaus und Einrichtung eines Monitoringgebietes am nördlichen Harzrand/Atlantische Biogeographische Region Los 2: Untersuchungen zum Verbreitungsgebiet der Wildkatze im Nordosten Sachsen-Anhalts Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 7 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2d enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Erhebung von Daten im Rahmen des FFH-Monitorings der Säugetierarten nach Anhang IV Haselmaus (Muscardinus avellanarius) und Wildkatze (Felis silvestris). Hierzu sind im Gelände gezielte Untersuchungen zu Vorkommen der beiden Arten durchzuführen – Details siehe Ziffer 2 (Lose). Die Arbeiten dienen als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes der Arten gemäß FFH-Richtlinie. 2 Lose Die gesamte Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt: • Los 1 Suche nach Vorkommen der Haselmaus und Einrichtung eines Monitoringgebietes am nördlichen Harzrand/Atlantische Biogeographische Region Los 1 umfasst die Suche nach Vorkommen der Haselmaus (Muscardinus avellanarius, Anhang IV FFH-RL) am nördlichen Harzrand bzw. im Nordharzvorland in der Atlantischen Biogeographischen Region Sachsen-Anhalts. Sofern ein aktuelles Vorkommen der Haselmaus festgestellt wird, ist ein Monitoringgebiet gemäß den Vorgaben für das FFH-Stichprobenmonitoring von Bund und Land einzurichten (Atlantische BGR: Totalzensus). • Los 2 Untersuchungen zum Verbreitungsgebiet der Wildkatze im Nordosten Sachsen-Anhalts Los 2 umfasst die gezielte Suche nach Vorkommen der Wildkatze (Felis silvestris, Anhang IV FFH-RL) am gegenwärtigen nordöstlichen Rand ihres Verbreitungsgebietes im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Detailierte Beschreibungen in den Losen
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-25 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz | Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassuns) | can-standard
open |
13.610 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 08:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-26 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2025-11-24 00:00
Beschreibung
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Stichprobenmonitoring Bachmuschel (Bundes-und Landesmonitoring) 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlage 1.3). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. weitere Angaben siehe Anlage 03 Leistungsbeschreibung
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-18 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Erstsanierung inkl. Entbuschung und Folgepflege einer artenreichen Feuchtwiese im Ellerbachtal bei Lützen | can-standard
neg-wo-call |
28.900 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-wo-call Harvested
2026-06-09 08:43
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-19 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2026-03-10 00:00
→
Vertragsschluss
—
Tage bis Zuschlag:
-70
Beschreibung
Die „Ellerbachwiese“ repräsentiert einen kleinflächig erhalten gebliebenen Ausschnitt einer artenreichen Feuchtwiese und beherbergt u.a. einen individuenreichen Bestand des stark im Rückgang begriffenen Breitblättrigen Knabenkrauts (Dactylorhiza majalis) und eines der letzten rezenten Tiefland-Vorkommen der Trollblume (Trollius europaeus) in Sachsen-Anhalt. Die Pflegefläche hat eine Größe von 0,54 Hektar und befindet sich in einem ebenen bis schwach geneigten Bachtälchen mit ausgeprägter Vernässung. In den letzten Jahren konnte im Ellerbachtal keine Biotoppflege realisiert werden, weshalb sich der Flächenzustand rapide verschlechtert hat und ein Vegetationsumbau zu nährstoffreicheren Brachestadien (Schilf-Röhricht/Hochstauden-Komplex) mit hohen Streuauflagen sowie randlichem Erlenaufwuchs zu verzeichnen ist. Der hohe Naturschutzwert der Fläche soll durch ersteinrichtende Mahd inklusive Entbuschung sowie jährlich, zweischürige Folgemahd erhalten bzw. wiederhergestellt werden.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-18 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Erfassung der Fledermausfauna in ausgewählten Bereichen Sachsen-Anhalts im Rahmen der FFH-Berichts¬periode 2025-2030 | can-standard
open |
156.468 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 08:43
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-19 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2025-11-25 00:00
Beschreibung
Die Leistung dient der Erfüllung der Berichtspflichten gemäß FFH-Richtlinie für Fledermausarten in Sachsen-Anhalt. Gegenstand ist die Ermittlung von Fledermausnachweisen und Monitoringdaten in Gebieten mit Kenntnisdefiziten mittels Erfassungen durch Netzfänge, Telemetrie und bioakustische Erfassungen im Jahr 2026. Ziel der Leistung ist der Nachweis von Fledermausarten in bestimmten Bereichen Sachsen-Anhalts mit Kenntnisdefiziten zur Vervollständigung der Kenntnis der Verbreitungssituation in der FFH-Berichtsperiode 2025-2030.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-20 22:00:00+00:00 | 2026-01-21 09:00 | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt → Zuschlag: Myotis-Berlin GmbH |
Erstellung eines Natura 2000-Managementplans für das FFH-Gebiete „Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel“ (FFH0001LSA) und das Vogelschutzgebiet „Landgraben-Dumme-Niederung“ (SPA0008LSA) (Los 1) Erstellung eines hydrologischen Gutachtens im Cheiner Torfmoor (Los 2) | can-standard
open |
428.686 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-01-21 09:00 Harvested
2026-06-12 08:46
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-11-27 00:00
→
Angebotsfrist
2026-01-21 09:00
→
Zuschlagsentscheid
2026-03-27 00:00
→
Vertragsschluss
2026-03-27 00:00
Tage bis Zuschlag:
120
Beschreibung
Die Planung zielt auf die Erhaltung und Wiederherstellung von naturnahen Waldarealen und hochwertigen Offenlandbereichen wie extensiv genutzter (Feucht)Wiesen und Fließgewässer v. a. durch Herstellung eines gebietstypischen Wasserhaushalts und die Optimierung der Nutzung und/oder Pflege ab. Dadurch soll ein günstiger Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen sowie der Arten des Anhangs II der FFH-RL für das Gebiet FFH001LSA „Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel“ und der für das SPA008LSA („Landgraben-Dumme-Niederung“) gemeldeten Vogelarten erreicht oder erhalten und weiterhin die Kohärenzbeziehungen innerhalb des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 gefördert werden. Im Fokus steht dabei die Verbesserung des gestörten Gebietswasserhaushaltes und damit der Bedingungen der grundwasserabhängigen Schutzgüter. Die Aufgabenstellung umfasst die Kartierung und Bewertung aller wertgebender Biotope (FFH-Lebensraumtypen, §-Biotope, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen) sowie der Anhang II-Arten und der Vogelarten, darauf aufbauend die Beurteilung von Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Schutzgüter sowie die Ableitung von naturschutzfachlichen Maßnahmen auf Einzelflächenebene (Los 1). Mit der Beauftragung des hydrologischen Gutachtens (Los 2) sollen die aktuellen Grundwasserverhältnisse erhoben und an die naturschutzfachliche Zielstellung angepasste Maßnahmen zur gebietstypischen (Wieder-) Vernässung abgeleitet werden; diese Aktivitäten sind in bereits bestehende Planungen und Vorarbeiten zur Wiedervernässung eines Teilgebietes des Projektgebietes eingebunden.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-15 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Fang und Besenderung von Wölfen in Sachsen-Anhalt | can-standard
neg-wo-call |
28.066 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-wo-call Harvested
2026-06-12 08:47
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-16 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2025-10-30 00:00
Beschreibung
1. Ziel der Leistung Das Vorhaben dient dem Fang und der Besenderung von 4-8 Wölfen. Es soll mindestens ein Tier aus jedem Territorium gefangen werden Colbitz-Letzlinger Heide, Gardelegen, Haldensleben, Tangerhütte, ausschließlich auf den Liegenschaften der Bundesforst. Bei erfolgreichem Fang von mindestens einem Tier pro Territorium können die Fangversuche vorzeitig abgebrochen werden (Kostenersparnis). Dies dient zur Erfassung von Aktivitäten der besenderten Tiere, die Abgrenzung der Territorien untereinander, die Ermittlung der Wanderkorridore angesichts der ASP-Zaun-Begrenzung auf dem TÜP Altmark und die Raumnutzung angesichts der militärischen Nutzung auf dem TÜP (Ausweichverhalten oder ähnliches). Des Weiteren die ggf. vorkommenden Nutztierriss im Umfeld des TÜP und das Aufsuchen von Nutztierhaltungen im Umkreis des TÜP zur Überprüfung ob gezielte und/oder zufällige Bewegungen zugrunde liegen. 2. Leistungsumfang Fang und Besenderung von Wölfen in einem Zeitumfang von 2 Wochen im November 2024, sowie zur Erfassung deren Aktivitäten, die Abgrenzung der Territorien untereinander, die Ermittlung der Wanderkorridore angesichts der ASP-Zaun-Begrenzung auf dem TÜP Altmark und die Raumnutzung angesichts der militärischen Nutzung auf dem TÜP (Ausweichverhalten oder ähnliches). Des Weiteren die ggf. vorkommenden Nutztierriss im Umfeld des TÜP und das Aufsuchen von Nutztierhaltungen im Umkreis des TÜP zur Überprüfung ob gezielte und/oder zufällige Bewegungen zugrunde liegen. 3. Technische Spezifikation Der AG erwirbt ohne weitere Vergütung unwiderruflich die ausschließlichen, auf alle Nutzungsarten bezogenen, unbeschränkten urheberrechtlichen und sonstigen bekannten und unbekannten Nutzungsrechte an dem Werk, insbesondere das Veröffentlichungsrecht einschließlich des Rechts der Vorabinformation. Der AG ist berechtigt, Bearbeitungen und Umgestaltungen des Werkes herzustellen und diese in gleicher Weise wie das Werk selbst zu nutzen. Diese Rechte können an Dritte weitergegeben werden. 4. Termine Vertragsdauer: 01.11.2024 -31.12.2024 Abhängig von den Fangperioden 5. Sonstige Bestimmungen Die Abstimmungen mit den Flächeneigentümern zu Betretungs-/Befahrungsgenehmigungen, Fangstandorten und Zeiträumen erfolgen gemeinschaftlich sowie zwischen AG und AN. Vom AN sind alle erforderlichen Genehmigungen (Tierversuchsgenehmigung, Referenzliste, Teleinjektionsbefähigung) mit bei Auftragsbeginn vorzulegen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-13 22:00:00+00:00 | 2026-01-27 10:00 | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: 2026-2028 (7 Lose) | can-standard
open |
132.715 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-01-27 10:00 Harvested
2026-06-12 08:48
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-12-17 00:00
→
Angebotsfrist
2026-01-27 10:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-04-10 00:00
Beschreibung
Aktuelle Veröffentlichungen haben belegt, dass langfristige starke Rückgänge der Abundanz und Biomasse von Insekten stattgefunden haben (DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG 2017, HALLMANN et al. 2017). Dies hat zu einer gesteigerten Wahrnehmung des Insektenrückgangs in der Öffentlichkeit geführt und den Bedarf zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Insektenfauna in Deutschland offengelegt. Zudem wur-de deutlich, dass für die über 33.000 Insektenarten Deutschlands der Wissensstand zu Vorkommen, Verbrei-tung und Bestandsentwicklung und deren Ursachen verbessert werden muss. Bislang fehlte jedoch ein bun-desweit einheitliches Monitoring der Insektenfauna, um wissenschaftlich belastbare Angaben zum Zustand und zur langfristigen Entwicklung von Insektenbeständen mit standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen zu ermitteln, bundesweit auswerten und damit auch umgesetzte Maßnahmenpakete zum Insekten-schutz evaluieren zu können. Vor diesem Hintergrund bat die 89. Umweltministerkonferenz (UMK) am 17. November 2017 in Potsdam in ihrem Beschluss zu Top 40 die Bundesregierung darum, das BfN mit der Er-arbeitung eines einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“ zu beauftragen und ein nationales Monitoringprogramm für die Erfassung der Insektenfauna in Deutschland zu installieren. Damit sollen fundier-te Ergebnisse zur Bestandsentwicklung der einheimischen Insektenfauna erzielt und gleichzeitig die unter-schiedlichen Ursachen für den Rückgang der Insekten erforscht werden (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2021, STREITBERGER et al. 2021, LUDWIG et al. im Druck). Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung verschiedener Bausteine (s. Ausführungen unten). Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Ent-wicklung von Insektenbeständen in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden auf re-präsentativen Flächen beitragen und bundesweit ausgewertet werden können. Los 1 - Tagfalter und Widderchen auf Landschaftsebene (2027-2028) – Norden Los 2 - Tagfalter und Widderchen auf Landschaftsebene (2027-2028) – Mitte Los 3 - Tagfalter und Widderchen auf Landschaftsebene (2027-2028) – Süden Los 4 - Heuschrecken im Grünland (2026-2028) Los 5 - Determination von bodenlebenden Spinnen im Acker, Grünland und Wald (2027-2028) Los 6 - Determination von xylobionten Käfern im Wald (2027-2028) Los 7 - Wildbienen in Siedlungen (2026) Die vollständigen Leistungsbeschreibungen je Los finden Sie in den Vergabeunterlagen. In den Beschreibungen je Los können aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Zeichenanzahl auch nur Auszüge abgebildet werden. Im Weiteren bitten wir Sie auch, die Anlage "02_Anlagen" mit Shape-Dateien und Hinweisen für die Lose zu beachten. Die Erläuterungen der Zuschlagskriterien wurden bezogen auf die fachlichen Inhalte der Lose erstellt. Daher finden Sie in den Vergabeunterlagen 4 PDF-Dateien, und zwar für je eine für die Lose 1 bis 3, 4, 5 bis 6 und 7. Wir bitten auch hier um entsprechende Kenntnisnahme.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-08 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Koordination des Monitorings häufiger Brutvogelarten und Betreuung des Kartierernetzes im Jahr 2026 sowie Kontrolle, Korrektur, Eingabe und Digitalisierung von Linienkartierungsdaten aus dem Monitoring häufiger Brutvogelarten aus den Jahren 2024 und 2025 | can-standard
open |
— | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 08:50
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-09 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Im Rahmen des Monitorings häufiger Brutvögel (MhB) in Sachsen-Anhalt sind die Kartierungen im Jahr 2026 zu koordinieren und das Kartierernetz zu betreuen sowie die Daten aus dem MhB aus den Jahren 2024 und 2024 (jeweils ca. 110 Zählunterlagen) fachlich zu prüfen und zu korrigieren und in die vorgegebene Datenbank einzugeben. der Auftragnehmer hat insbesondere die Aufgaben: Teilleistung 1 (Prüfung und Eingabe der Daten 2024), zu erledigen bis 31.10.2025 Teilleistung 2 (Koordination und Betreuung 2026), zu erledigen bis 30.06.2026 Teilleistung 3 (Prüfung und Eingabe der Daten 2025), zu erledigen bis 31.10.2026 Ausführliche Informationen zur Gesamtbeschreibung der zu erbringenden Leistung(en) finden Sie in Anhang 2_Leistungsbeschreibung
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-08 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassus) | can-standard
open |
— | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 08:50
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-09 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für die Bachmuschel abgewichen werden. Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016) untersuchten Probestellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen abgewichen werden. Für die Einrichtung der Probestellen für die Bachmuschel, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des BfN/BLAK (2017). In drei bekannten Untersuchungsgebieten in Sachsen-Anhalt sind durch den AN 13 vorgegebene Probestrecken bzw. -flächen (RANA 2016) zu untersuchen. Die Probestrecke bzw. -fläche zur Populationserhebung der Bachmuschel soll, je nach Möglichkeit im Gelände, eine Länge von 1.000 m aufweisen, auf der ein quer zum Gewässerverlauf gelegtes Transekt (bei großen Populationen 2 Transekte) untersucht werden soll. Im Fall einer zu geringen Siedlungsdichte der Bachmuschel wird auf eine Transekterfassung verzichtet und eine Übersichtskartierung durchgeführt. Aus dieser stichprobenartigen Begehung des besiedelten Gewässerbettes wird eine gutachterliche Schätzung der Populationsgröße auf der gesamten Gewässerlänge vorgenommen. Alle oberflächlich sitzenden Tiere sind mittels Sichtsuche, ggf. Sichtkasten/-glas, Durchharken sowie punktuellem Abtasten der Sohle zu erfassen. Ebenfalls soll eine Sichtkontrolle der Ufer auf Leerschalen vorgenommen werden. Zur Bewertung der Reproduktionsrate sollen Jungtiere über das Abgraben und Durchsieben des Sediments erfasst werden. Die Länge aller erfassten Individuen ist in den Ergebnissen zu verzeichnen. Pro Meter wird die Anzahl der lebenden Tiere erfasst und aus den Ergebnissen der Mittelwerte bestimmt. Anschließend erfolgt eine Hochrechnung der Individuenzahl der Bachmuschel auf die gesamte Probestrecke bzw. -fläche. Die für die Erfassung aufgewendeten Zeiten sowie Anzahl der Transekte sind jeweils zu dokumentieren, um die methodische Vergleichbarkeit von Untersuchungen beurteilen zu können. Für jede zu bearbeitende Probestelle sind vom AN die gemäß Bewertungsschema erforderlichen Angaben bezüglich Habitatqualität und den Beeinträchtigungen des Gewässers (Gewässerunterhaltung, Stoff- und Sedimenteinträge, Wasserführung, Mächtigkeit der Schlammauflage) zu erheben. Im FFH-Feldprotokoll (Anlage 1.3) sind die grau gekennzeichneten Felder auszufüllen. Das Feldprotokoll ist vor Ort mitzuführen und anhand der im Gelände vorgefundenen Gegebenheiten für jede betreffende Probestelle auszufüllen. Das FFH-Feldprotokoll ist sowohl bei einem konkreten Nachweis der Art, als auch ohne konkreten Nachweis der Bachmuschel (Negativnachweise) auszufüllen. Deutlich erkennbare Abweichungen bzw. Widersprüche sind dem AG kurzfristig mitzuteilen. Grundlage für die Bewertung der Erhaltungszustände der Monitoringgebiete sind die bundesweiten Vorgaben des BfN, die in das Monitoringkonzept Sachsen-Anhalt (RANA 2009) eingegangen sind (Bewertungsschemata). Die Bewertung von Population, Habitatparameter und Beeinträchtigungen erfolgt basierend auf den Erfassungsergebnissen. Gutachterliche Abweichungen von den Bewertungsergebnissen gemäß Bewertungsschemata sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch im Einzelfall begründet werden.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-08 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale) | Überprüfung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet 0172LSA Bode und Selke im Harzvorland | can-standard
neg-wo-call |
43.065 € | 71222200 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-wo-call Harvested
2026-06-12 08:50
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-09 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2025-07-17 00:00
Beschreibung
Das Vorhaben dient zur Erfassung aktueller Vorkommensdaten von Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL) sowie gesetzlich geschützter Biotope. Die Daten bilden die Grundlage für die turnusgemäßen Berichtspflichten über die Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und zur Aktualisierung des Katasters geschützter Biotope im Land.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-06 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Unterhalts- und Glasreinigung der Standorte Reideburger Str. 47 und Reilstr. 72 | cn-standard
de-open |
— | 90911200 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
change Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-09 17:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-07 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen einschließlich der Lieferung und Bestückung von Sanitärverbrauchsmaterialien sowie Glasreinigungsleistungen an zwei Standorten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in Halle (Saale). Die Leistungen sind in vier Lose aufgeteilt (Unterhalts- und Glasreinigung je Standort). Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind das Leistungsverzeichnis sowie die Flächen- und Glasverzeichnisse der Vergabeunterlagen. Die Unterhaltsreinigung umfasst sämtliche in den Flächenverzeichnissen benannten Räume einschließlich Nebenflächen, Verkehrsflächen sowie Sanitärbereiche. Die Glasreinigung umfasst sämtliche im Glasverzeichnis aufgeführten Glasflächen einschließlich Rahmen, Falzen und angrenzenden Flächen, soweit diese üblicherweise im Rahmen einer Glasreinigung mitgereinigt werden. An beiden Standorten sind teilweise Laborbereiche zu reinigen. In diesen Bereichen bestehen erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Verhalten und Arbeitsweise. Die Reinigung ist so zu organisieren und durchzuführen, dass der Laborbetrieb zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ausschließlich geeignetes und entsprechend unterwiesenes Personal eingesetzt wird und alle geltenden Sicherheits-, Verhaltens- und Zutrittsregelungen eingehalten werden. Für einzelne Glasflächen sind besondere Zugangsmittel (z. B. Hublift, fahrbare Gerüste oder vergleichbare Einrichtungen) erforderlich. Die Auswahl, Bereitstellung und der sichere Einsatz dieser Arbeitsmittel obliegen dem Auftragnehmer und sind in die Kalkulation einzubeziehen. Die Lieferung der für die Nutzung der Sanitärbereiche erforderlichen Verbrauchsmaterialien (insbesondere Toilettenpapier, Papierhandtücher, Seife sowie Müllbeutel) ist Bestandteil der Leistung. Die Bestückung der entsprechenden Spender erfolgt durch das Reinigungspersonal. Der Auftragnehmer hat eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Die Entsorgung des anfallenden Abfalls erfolgt entsprechend der vor Ort praktizierten Mülltrennung. Es ist sicherzustellen, dass getrennt erfasste Abfallfraktionen auch getrennt entsorgt werden. Die Leistung ist eigenverantwortlich so zu organisieren, dass die vertraglich geschuldete Qualität dauerhaft und vollständig erbracht wird. Hierzu hat der Auftragnehmer insbesondere ausreichend qualifiziertes Personal sowie geeignete Geräte, Maschinen und Reinigungsmittel einzusetzen. Die Kalkulation hat unter Berücksichtigung realistischer Zeitansätze zu erfolgen. Die Reinigungsleistungen erfolgen auf Grundlage eines mit dem Auftraggeber abzustimmenden Reinigungsplans, der insbesondere Reinigungszeiten, Reinigungsintervalle und Zugänglichkeiten berücksichtigt. Einschränkungen durch den laufenden Dienstbetrieb sind zu beachten. Die Glasreinigung ist regelmäßig zweimal jährlich (in der Regel Frühjahr und Herbst) durchzuführen. Die konkreten Termine sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Zum Vertragsbeginn ist am Standort Reilstraße eine Grundreinigung definierter Bereiche (Keller, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss) durchzuführen. Die eingesetzten Reinigungsmittel müssen den Anforderungen an Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit entsprechen (z. B. Ecolabel, Blauer Engel oder gleichwertig). Der Auftragnehmer hat den sach- und fachgerechten Einsatz der Produkte sicherzustellen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Flächen-, Glas- und Leistungsangaben die maßgebliche Kalkulationsgrundlage darstellen. Die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere Zugänglichkeiten, Nutzungsintensität sowie besondere Anforderungen einzelner Bereiche (z. B. Laborbereiche), sind vom Bieter eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Den Bietern wird die Möglichkeit eingeräumt, die Objekte im Rahmen einer Besichtigung vor Angebotsabgabe in Augenschein zu nehmen. Es wird ausdrücklich empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um sich ein vollständiges Bild der örtlichen Gegebenheiten und der daraus resultierenden Anforderungen an die Leistungserbringung zu verschaffen. Besichtigungstermine können nach vorheriger Abstimmung bis spätestens eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist, mithin bis zum 29.04., vereinbart und durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund des engen zeitlichen Rahmens des Vergabeverfahrens sowie des zwingenden Vertragsbeginns zum 01.07.2026 wird darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der Angebotsfrist ausgeschlossen ist. Die Bieter sind daher gehalten, die Vergabeunterlagen vollständig und sorgfältig zu prüfen, offene Fragen rechtzeitig über die Bieterkommunikation zu klären sowie die Besichtigungsmöglichkeit frühzeitig wahrzunehmen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-06 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Unterhalts- und Glasreinigung der Standorte Reideburger Str. 47 und Reilstr. 72 | cn-standard
de-open |
— | 90911200 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-12 08:51
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-07 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen einschließlich der Lieferung und Bestückung von Sanitärverbrauchsmaterialien sowie Glasreinigungsleistungen an zwei Standorten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in Halle (Saale). Die Leistungen sind in vier Lose aufgeteilt (Unterhalts- und Glasreinigung je Standort). Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind das Leistungsverzeichnis sowie die Flächen- und Glasverzeichnisse der Vergabeunterlagen. Die Unterhaltsreinigung umfasst sämtliche in den Flächenverzeichnissen benannten Räume einschließlich Nebenflächen, Verkehrsflächen sowie Sanitärbereiche. Die Glasreinigung umfasst sämtliche im Glasverzeichnis aufgeführten Glasflächen einschließlich Rahmen, Falzen und angrenzenden Flächen, soweit diese üblicherweise im Rahmen einer Glasreinigung mitgereinigt werden. An beiden Standorten sind teilweise Laborbereiche zu reinigen. In diesen Bereichen bestehen erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Verhalten und Arbeitsweise. Die Reinigung ist so zu organisieren und durchzuführen, dass der Laborbetrieb zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ausschließlich geeignetes und entsprechend unterwiesenes Personal eingesetzt wird und alle geltenden Sicherheits-, Verhaltens- und Zutrittsregelungen eingehalten werden. Für einzelne Glasflächen sind besondere Zugangsmittel (z. B. Hublift, fahrbare Gerüste oder vergleichbare Einrichtungen) erforderlich. Die Auswahl, Bereitstellung und der sichere Einsatz dieser Arbeitsmittel obliegen dem Auftragnehmer und sind in die Kalkulation einzubeziehen. Die Lieferung der für die Nutzung der Sanitärbereiche erforderlichen Verbrauchsmaterialien (insbesondere Toilettenpapier, Papierhandtücher, Seife sowie Müllbeutel) ist Bestandteil der Leistung. Die Bestückung der entsprechenden Spender erfolgt durch das Reinigungspersonal. Der Auftragnehmer hat eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Die Entsorgung des anfallenden Abfalls erfolgt entsprechend der vor Ort praktizierten Mülltrennung. Es ist sicherzustellen, dass getrennt erfasste Abfallfraktionen auch getrennt entsorgt werden. Die Leistung ist eigenverantwortlich so zu organisieren, dass die vertraglich geschuldete Qualität dauerhaft und vollständig erbracht wird. Hierzu hat der Auftragnehmer insbesondere ausreichend qualifiziertes Personal sowie geeignete Geräte, Maschinen und Reinigungsmittel einzusetzen. Die Kalkulation hat unter Berücksichtigung realistischer Zeitansätze zu erfolgen. Die Reinigungsleistungen erfolgen auf Grundlage eines mit dem Auftraggeber abzustimmenden Reinigungsplans, der insbesondere Reinigungszeiten, Reinigungsintervalle und Zugänglichkeiten berücksichtigt. Einschränkungen durch den laufenden Dienstbetrieb sind zu beachten. Die Glasreinigung ist regelmäßig zweimal jährlich (in der Regel Frühjahr und Herbst) durchzuführen. Die konkreten Termine sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Zum Vertragsbeginn ist am Standort Reilstraße eine Grundreinigung definierter Bereiche (Keller, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss) durchzuführen. Die eingesetzten Reinigungsmittel müssen den Anforderungen an Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit entsprechen (z. B. Ecolabel, Blauer Engel oder gleichwertig). Der Auftragnehmer hat den sach- und fachgerechten Einsatz der Produkte sicherzustellen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Flächen-, Glas- und Leistungsangaben die maßgebliche Kalkulationsgrundlage darstellen. Die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere Zugänglichkeiten, Nutzungsintensität sowie besondere Anforderungen einzelner Bereiche (z. B. Laborbereiche), sind vom Bieter eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Den Bietern wird die Möglichkeit eingeräumt, die Objekte im Rahmen einer Besichtigung vor Angebotsabgabe in Augenschein zu nehmen. Es wird ausdrücklich empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um sich ein vollständiges Bild der örtlichen Gegebenheiten und der daraus resultierenden Anforderungen an die Leistungserbringung zu verschaffen. Besichtigungstermine können nach vorheriger Abstimmung bis spätestens eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist, mithin bis zum 29.04., vereinbart und durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund des engen zeitlichen Rahmens des Vergabeverfahrens sowie des zwingenden Vertragsbeginns zum 01.07.2026 wird darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der Angebotsfrist ausgeschlossen ist. Die Bieter sind daher gehalten, die Vergabeunterlagen vollständig und sorgfältig zu prüfen, offene Fragen rechtzeitig über die Bieterkommunikation zu klären sowie die Besichtigungsmöglichkeit frühzeitig wahrzunehmen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-06 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Unterhalts- und Glasreinigung der Standorte Reideburger Str. 47 und Reilstr. 72 | cn-standard
de-open |
— | 90911200 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
change Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-09 17:37
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-07 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen einschließlich der Lieferung und Bestückung von Sanitärverbrauchsmaterialien sowie Glasreinigungsleistungen an zwei Standorten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in Halle (Saale). Die Leistungen sind in vier Lose aufgeteilt (Unterhalts- und Glasreinigung je Standort). Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind das Leistungsverzeichnis sowie die Flächen- und Glasverzeichnisse der Vergabeunterlagen. Die Unterhaltsreinigung umfasst sämtliche in den Flächenverzeichnissen benannten Räume einschließlich Nebenflächen, Verkehrsflächen sowie Sanitärbereiche. Die Glasreinigung umfasst sämtliche im Glasverzeichnis aufgeführten Glasflächen einschließlich Rahmen, Falzen und angrenzenden Flächen, soweit diese üblicherweise im Rahmen einer Glasreinigung mitgereinigt werden. An beiden Standorten sind teilweise Laborbereiche zu reinigen. In diesen Bereichen bestehen erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Verhalten und Arbeitsweise. Die Reinigung ist so zu organisieren und durchzuführen, dass der Laborbetrieb zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ausschließlich geeignetes und entsprechend unterwiesenes Personal eingesetzt wird und alle geltenden Sicherheits-, Verhaltens- und Zutrittsregelungen eingehalten werden. Für einzelne Glasflächen sind besondere Zugangsmittel (z. B. Hublift, fahrbare Gerüste oder vergleichbare Einrichtungen) erforderlich. Die Auswahl, Bereitstellung und der sichere Einsatz dieser Arbeitsmittel obliegen dem Auftragnehmer und sind in die Kalkulation einzubeziehen. Die Lieferung der für die Nutzung der Sanitärbereiche erforderlichen Verbrauchsmaterialien (insbesondere Toilettenpapier, Papierhandtücher, Seife sowie Müllbeutel) ist Bestandteil der Leistung. Die Bestückung der entsprechenden Spender erfolgt durch das Reinigungspersonal. Der Auftragnehmer hat eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Die Entsorgung des anfallenden Abfalls erfolgt entsprechend der vor Ort praktizierten Mülltrennung. Es ist sicherzustellen, dass getrennt erfasste Abfallfraktionen auch getrennt entsorgt werden. Die Leistung ist eigenverantwortlich so zu organisieren, dass die vertraglich geschuldete Qualität dauerhaft und vollständig erbracht wird. Hierzu hat der Auftragnehmer insbesondere ausreichend qualifiziertes Personal sowie geeignete Geräte, Maschinen und Reinigungsmittel einzusetzen. Die Kalkulation hat unter Berücksichtigung realistischer Zeitansätze zu erfolgen. Die Reinigungsleistungen erfolgen auf Grundlage eines mit dem Auftraggeber abzustimmenden Reinigungsplans, der insbesondere Reinigungszeiten, Reinigungsintervalle und Zugänglichkeiten berücksichtigt. Einschränkungen durch den laufenden Dienstbetrieb sind zu beachten. Die Glasreinigung ist regelmäßig zweimal jährlich (in der Regel Frühjahr und Herbst) durchzuführen. Die konkreten Termine sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Zum Vertragsbeginn ist am Standort Reilstraße eine Grundreinigung definierter Bereiche (Keller, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss) durchzuführen. Die eingesetzten Reinigungsmittel müssen den Anforderungen an Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit entsprechen (z. B. Ecolabel, Blauer Engel oder gleichwertig). Der Auftragnehmer hat den sach- und fachgerechten Einsatz der Produkte sicherzustellen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Flächen-, Glas- und Leistungsangaben die maßgebliche Kalkulationsgrundlage darstellen. Die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere Zugänglichkeiten, Nutzungsintensität sowie besondere Anforderungen einzelner Bereiche (z. B. Laborbereiche), sind vom Bieter eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Den Bietern wird die Möglichkeit eingeräumt, die Objekte im Rahmen einer Besichtigung vor Angebotsabgabe in Augenschein zu nehmen. Es wird ausdrücklich empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um sich ein vollständiges Bild der örtlichen Gegebenheiten und der daraus resultierenden Anforderungen an die Leistungserbringung zu verschaffen. Besichtigungstermine können nach vorheriger Abstimmung bis spätestens eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist, mithin bis zum 29.04., vereinbart und durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund des engen zeitlichen Rahmens des Vergabeverfahrens sowie des zwingenden Vertragsbeginns zum 01.07.2026 wird darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der Angebotsfrist ausgeschlossen ist. Die Bieter sind daher gehalten, die Vergabeunterlagen vollständig und sorgfältig zu prüfen, offene Fragen rechtzeitig über die Bieterkommunikation zu klären sowie die Besichtigungsmöglichkeit frühzeitig wahrzunehmen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-31 22:00:00+00:00 | 2026-05-04 09:01 | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Entbuschung und Mahd mit Beräumung von Halbtrockenrasen auf dem Saalehang bei Oeglitzsch | cn-standard
open |
92.800 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-05-04 09:01 Harvested
2026-06-12 08:52
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-01 00:00
→
Angebotsfrist
2026-05-04 09:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Projekt dient der Erhaltung des verbliebenen Offenlandes am Saalehang mit Vorkommen artenreicher Löss-Halbtrockenrasen des LRT 6210 mit einer Bandbreite von kalkreichen zu (regional sehr seltenen) leicht versauerten Ausprägungen. Folgende Maßnahmen sollen im Zeitraum vom 06/2026 bis 09/2028 umgesetzt werden: - Ersteinrichtende Pflegemahd im Juni 2026 auf einem Teil der Projektfläche (0,33 ha) - Ersteinrichtende Entbuschung auf der gesamten Projektfläche im September 2026 - Jeweils eine Pflegemahd der gesamten Projektfläche im Juni der Jahre 2027 und 2028
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-25 23:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt → Zuschlag: Diakoniehof Rackith gGmbH / ERZLand Service GmbH / Landschaftsbau Pletz / Lars Mosebach – Natur in besten Händen |
Entbuschung, Mahd und Beräumung von artenreichen Lebensräumen trockener bis sehr nasser Standorte | can-standard
open |
91.100 € | 77300000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 09:26
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-26 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2026-01-09 00:00
→
Vertragsschluss
2026-01-09 00:00
Tage bis Zuschlag:
-76
Beschreibung
Auf den trockenen Standorten sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Auf dem Balgstädter Hohn, im Schwefeltal und auf der Dreieckswiese Hirschrodaer Graben ist geplant, durch eine Mahd den Biomasseaufwuchs sowie die Streuschicht zu entfernen. Die Mahd soll oberbodengleich ausgeführt werden, partielle Oberbodenanrisse sind erwünscht und dienen als Keimbett für konkurrenzschwache Arten. Diese Mahdqualität kann nur durch den Einsatz von Freischneidern gewährleistet werden, dieser wird in den Leistungsbeschreibungen festgeschrieben. Das Mahdgut ist von den Projektflächen zu verbringen und ordnungsgemäß zu entsorgen. An anderen Standorten sollen ersteinrichtende Entbuschungen (am Saale-Hang bei Oeglitzsch zusätzlich eine Pflegemahd) realisiert werden und in den Folgejahren Pflegemahden umgesetzt werden. Das Schnittgut ist vollständig von den Flächen zu entfernen und ordnungsgemäß zu verwerten/zu entsorgen. Bei manchen Standorten müssen zusätzlich oder alleinig neuaustreibende Stockausschläge zurückgeschnitten werden, welche entweder auf der Fläche breitwürfig verbleiben können oder vollständig beräumt werden müssen. Auf den feuchten/ nassen Standorten soll der Biomasseaufwuchs sowie die bereits akkumulierte Streuschicht durch eine ersteinrichtende Mahd entfernt werden oder eine motormanuelle Gehölzentfernung (Verbuschung durch aufwachsende Gehölzverjüngung, v. a. Pinus sylvestris, Betula pendula, B. pubescens, Salix spec.) durchgeführt werden. Bei Flächen mit einer ersteinrichtenden Mahd ist das Mahdgut vollständig zu beräumen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen und in den Folgejahren eine zweischürige Mahd durchzuführen. Bei der motormanuellen Gehölzentfernung können die abzuschneidenden Gehölze breitwürfig auf der Fläche verbleiben, da sie auf Grund des Wasserüberschusses auf den beiden Flächen zur Torfbildung beitragen. Die detaillierten Maßnahmebeschreibungen und Gegebenheiten vor Ort sind den einzelnen Leistungsbeschreibungen je Los zu entnehmen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-22 23:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Käfer (Coleoptera), Monitoring-Durchgang 2027 (2 Lose) | can-standard
open |
28.526 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 09:28
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-23 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-03-03 00:00
Beschreibung
Ziel der Leistung ist die Umsetzung der im Monitoring-Konzept für die Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie beschriebenen Erfassungsarbeiten und folgend der Bewertung der Erhaltungszustände der Populationen die-ser Arten, hier für den Heldbock (Cerambyx cerdo) und den Eremit (Osmoderma eremita) auf ausgewählten Monitoringflächen des Landes- und Bundesmonitorings im Land Sachsen-Anhalt. Damit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen für die Erstellung des nationalen Berichtes des Landes Sachsen-Anhalt an die Bundesrepublik Deutschland und folgend dieser in Erfüllung der Berichtspflichten der FFH-Richtlinie an die Europäische Union gelegt. Im Rahmen des FFH-Monitorings sind insgesamt 14 Monitoringflächen (im Folgenden auch STPE = Stich-probeneinheiten) zu bearbeiten, welche sich wie folgt auf zwei Käferarten aufteilen. Die Gesamtleistung besteht somit aus zwei Losen. • Los 1 - Erfassung und Bewertung des Heldbocks (Cerambyx cerdo) auf sechs (6) STPE (s. 2.1.1) • Los 2 - Erfassung und Bewertung des Eremits (Osmoderma eremita) auf zwei (8) STPE (s. 2.1.2) Die Erfassung und Bewertung richtet sich nach den Bewertungsschemata des Bundesamtes für Naturschutz (BfN & BLAK 2017). Die konkreten Monitoringflächen/STPE sind der nachfolgenden Darstellung zu entneh-men. Teilleistungen und Termine Los 1: Erfassung und Bewertung der Erhaltungszustände von Populationen des Heldbocks (Cerambyx cerdo) Termin Abschlussbericht: 26.11.2027 (Prüffrist: 10.12.2027) Los 2: Erfassung und Bewertung der Erhaltungszustände von Populationen des Eremits (Osmoderma eremita) Termin Abschlussbericht: 26.11.2027 (Prüffrist: 10.12.2027) Zahlungen Das Gesamthonorar wird nach Abnahme der zugehörigen Leistung ausgezahlt. In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Angaben den detaillierten Beschreibungen zu den jeweiligen Losen sowie der Anlage 2_Leistungsbeschreibung in Gänze.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-22 23:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Schmetterlinge (Lepidoptera), Monitoring-Durchgang 2026 und 2028 (4 Lose). | can-standard
open |
30.147 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 09:28
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-23 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-02-10 00:00
Beschreibung
Ziel der Leistung ist die Umsetzung der im Monitoring-Konzept für die Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie beschriebenen Erfassungsarbeiten und folgend der Bewertung der Erhaltungszustände der Populationen die-ser Arten, hier für den Goldenen Scheckenfalter (Euphydryas aurinia), den Großen Feuerfalter (Lycaena dis-par), den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous; = Maculinea nausithous, syn.) und die Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) auf ausgewählten Monitoringflächen des Landes- und Bun-desmonitorings im Land Sachsen-Anhalt. Damit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen für die Erstellung des nationalen Berichtes des Landes Sachsen-Anhalt an die Bundesrepublik Deutschland und folgend dieser in Erfüllung der Berichtspflichten der FFH-Richtlinie an die Europäische Union gelegt. Los 1 - Erfassung und Bewertung des Goldener Scheckenfalters (Euphydryas aurinia) auf sechs (6) STPE (s. 2.1.1) Los 2 - Erfassung und Bewertung des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) auf zwei (2) STPE (s. 2.1.2) Los 3 - Erfassung und Bewertung des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Phengaris nausit-hous) auf drei (3) STPE (s. 2.1.3) Los 4 - Erfassung und Bewertung der Spanischen Flagge (Euplagia quadripunctaria) auf vier (4) STPE (s. 2.1.4) Die Erfassung und Bewertung richtet sich nach den Bewertungsschemata des Bundesamtes für Naturschutz (BfN & BLAK 2017). Die konkreten Monitoringflächen/STPE sind der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen (Anlage Leistungsbeschreibung).
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-22 23:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Kartierung der Zönose aculeater Hymenopteren in ausgewählten Gebieten in Sach-sen-Anhalt vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax (2 Lose) | can-standard
open |
16.534 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 09:28
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-23 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-02-23 00:00
Beschreibung
Seit dem Erstnachweis der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax LEPELETIER, 1836 in Süd-frankreich im Jahr 2004 breitet sich diese invasive Art kontinuierlich in Europa aus. Es kann von einer poten-tiellen Ausbreitung nördlich bis nach Südskandinavien ausgegangen werden (ROME et al. 2011, VILLEMANT et al. 2011). Der erste Nachweis von V. velutina in Deutschland erfolgte im Jahr 2014 in Rheinland-Pfalz (WITT 2015). In ihrem ursprünglichen Verbreitungsgebiet tritt die Art als bedeutender Prädator von Honigbienen auf, jedoch auch andere Hymenopteren und Dipteren werden erbeutet (ROME et al. 2011). Entsprechend stellt die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse eine mögliche Gefahr für die heimische Insektenbiodiversität durch direkte (Prädation) und indirekte Effekte (Konkurrenz) dar, woraus potentiell negative Auswirkungen auf die Bestäubung von Blütenpflanzen folgen (MONCEAU & THIERY 2016). ... Die Kartierung erfolgt in ausgewählten Gebieten in Sachsen-Anhalts. Hierfür werden insbesondere xerotherm beeinflusste Offenlandbiotope als Untersuchungsflächen ausgewählt, welche eine besondere Bedeutung als Habitat für die zu untersuchenden Artengruppen besitzen. Es werden gezielte Sichtfänge an den entsprechenden Nahrungs- und Nistrequisiten an 5 Begehungen pro Untersuchungsgebiet (8 Stunden) im Jahr 2026 durchgeführt. Die Begehungsdaten sind so zu wählen, dass sie den Zeitraum der Hauptflugzeiten der zu kartierenden Artengruppe sinnvoll abdecken. Die Gesamtleistung besteht aus zwei Teilleistungen, welche als Lose ausgeschrieben werden: Los 1: Erfassungen FFH-Gebiet Bergwiesen bei Königshütte (FFH0090LSA), Schwerpunkt NSG Bockberg (NSG0021) Los 2: Erfassungen FFH Gebiet Salzstelle Hecklingen (FFH0035LSA) ... Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Danach wird für maximal ein Los pro Bieter ein Zuschlag erteilt. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Sollte sich ein Bieter für mehrere Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für eine bestimmte Anzahl an Losen erstreben, die von der Zuschlagslimitierung nicht umfasst ist, so hat er dies mit Angebotsabgabe ausdrücklich mitzuteilen. Durch den Bieter ist eine fortlaufende Rangfolge in Form einer zusätzlichen Anlage zum Angebot (formlos) festzulegen. Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten: 1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. 2. Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als er aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so entscheidet die vom Bieter mitgeteilte Rangfolge darüber, bei welchem Los er den Zuschlag erhält. 3. Bei dem Los, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag er- hält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei je nem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist, usw. Letzteres gilt auch, wenn der Bieter für ein „freiwerdendes“ Los eine höhere Priorität ein getragen hat als bei den ihm zugeschlagenen Losen aus dem ersten Durchgang. 4. Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender in der Wertung verbliebener Bieter nicht bezuschlagt werden können, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben werden. In der Folge können einem Bieter max. zwei Lose zugeteilt werden. Für diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die sich für das verbleibende Los auch beworben haben. Die Verteilung erfolgt nach den vorge nannten Punkten 1. bis 3. Sollte ein Bieter eine Beteiligung an dieser Nachverteilung ablehnen, so hat er dies ausdrücklich mit Angebotsabgabe mitzuteilen. In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Angaben den detaillierten Beschreibungen zu den jeweiligen Losen sowie der Anlage 2_Leistungsbeschreibung in Gänze.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-22 23:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Erfassung von Amphibienarten mit besonderem Fokus auf die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie zwischen Landsberg und Schönebeck (4 Lose) | can-standard
open |
62.543 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 09:28
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-23 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-03-09 00:00
Beschreibung
Ziel des Projektes ist die Erfassung der aktuellen Verbreitung und Bestandssituation von Amphibienarten im mittleren Teil Sachsen-Anhalts zwischen den Ortschaften Landsberg, Dessau, Schönebeck und Gröbzig. Die Erfassung soll mit einem besonderen Fokus auf die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie erfolgen. Die Leistung beinhaltet die Erfassung des gesamten Artinventars an insgesamt 3 Begehungsterminen, eine Bewertung des Erhaltungszustandes der vorgefundenen Populationen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie die Dokumentation der Ergebnisse. Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist die Erfassung der Amphibien im Jahr 2026 auf insgesamt 10 Messtischblättern. Die Leistung wird in folgende vier räumliche Lose aufgeteilt, für die separat geboten werden kann: • Los 1 - Zwischen Mosigkau und Nienburg • Los 2 - Zwischen Kleinpaschleben und Nauendorf • Los 3 – Zwischen Cosa und Peißen • Los 4 – Calbe (Saale) und Schönebeck Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) befindet sich im mittleren Teil Sachsen-Anhalts zwischen den Ortschaften Schönebeck im Norden, Förderstedt, Gerlebogk und Neutz im Westen sowie Nauendorf und Zöberitz im Süden. Im Nordosten wird das UG durch den Verlauf der Elbe begrenzt und erreicht im Osten bei Mosigkau seine östlichste Grenze (vgl. Abb. 1). Innerhalb dieses UG erfolgt eine räumliche Aufteilung in insgesamt vier Lose. Hinweis: Loslimitierung Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Danach wird für maximal zwei Lose pro Bieter ein Zuschlag erteilt. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Sollte sich ein Bieter für mehrere Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für eine bestimmte Anzahl an Losen erstreben, die von der Zuschlagslimitie-rung nicht umfasst ist, so hat er dies mit Angebotsabgabe ausdrücklich mitzuteilen. Durch den Bieter ist eine fortlaufende Rangfolge in Form einer zusätzlichen Anlage zum An-gebot (formlos) festzulegen. Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten: 1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. 2. Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als er aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so entscheidet die vom Bieter mitgeteilte Rangfolge darüber, bei welchen Losen er den Zuschlag erhält. 3. Bei den Losen, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag er- hält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei je nem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist, usw. Letzteres gilt auch, wenn der Bieter für ein „freiwerdendes“ Los eine höhere Priorität ein getragen hat als bei den ihm zugeschlagenen Losen aus dem ersten Durchgang. 4. Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender in der Wertung verbliebener Bieter nicht bezuschlagt werden können, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben werden. In der Folge können einem Bieter mehr als zwei Lose zugeteilt werden. Für diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die sich für die verbleibenden Lose auch beworben haben. Die Verteilung erfolgt nach den vorge nannten Punkten 1. bis 3. Sollte ein Bieter eine Beteiligung an dieser Nachverteilung ablehnen, so hat er dies ausdrücklich mit Angebotsabgabe mitzuteilen. ... In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Angaben den detaillierten Beschreibungen zu den jeweiligen Losen sowie der Anlage 2_Leistungsbeschreibung.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-22 23:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2026 und 2027 (EU-SPA Hakel, Feldflur bei Kusey, Zeitzer Forst) | can-standard
open |
99.365 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 09:28
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-23 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2025-11-25 00:00
Beschreibung
1. Erfassungsmethoden Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2025) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen. Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen (Erfassungspuffer ca. 100 m). Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen flächigen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2025, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 2 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Eulenarten und Rebhunh vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden. Die Erfassungen erfolgen (außer für die ADEBAR-Listen, s. 1.3) für alle Arten flächendeckend im Gebiet. Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Die Erfassung der Greifvogelarten hat in enger Abstimmung mit den vor Ort tätigen Mitarbeitenden des Monitorings von Greifvogel- und Eulenarten zu erfolgen. Unnötige Doppelerfassungen und Horstkontrollen sollen aus Schutzgründen unterbleiben. Klangattrappeneinsatz ist für die in Südbeck et al. (2025) genannten Arten (S. 65 ff.) zu prüfen, für die Eulen- und Spechtarten in geeigneten Habitaten verbindlich. Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der App NaturaList (https://www.ornitho.de/index.php?m_id=20033) über das Modul zur Standardisierten Revierkartierung (StaR). Sollte dieses bis Kartierungsbeginn noch nicht verfügbar sein, erfolgt die Erfassung über das Modul "Private Linienkartierung". Entsprechende Kosten für die Nutzung der Module sind einzuplanen. 2. Erfassung von ADEBAR-Arten Im Rahmen der Erfassung der wertgebenden Arten (s. 1.1, 1.2) sind für den Deutschen Brutvogelatlas (ADEBAR2) zumindest die selteneren ADEBAR-Arten (https://adebar.dda-web.de/downloads/Merkblatt_Erfassungsmethode_ADEBAR_Liste.pdf) im gesamten EU-SPA möglichst vollständig zu erfassen. Darüber hinaus sind in den das SPA betreffenden Anteilen der TK-Viertel 4033-4, 4034-3, 4133-2, 4134-1, 4133-4 und 4134-3 vollständige ADEBAR-Listen zu kartieren (https://adebar.dda-web.de/downloads/Merkblatt_Erfassungsmethode_ADEBAR_Liste.pdf). Diese sind jeweils mind. 1 km lang und sind über die Lebensraumtypen und die Brutsaison repräsentativ zu verteilen. Für die SPA-Anteile der einzelnen TK-Viertel ist folgende Mindestanzahl an vollständigen ADEBAR-Listen zu kartieren: 4033-4: 5 / 4034-3: 6, 4133-2: 15, 4134-1: 15, 4133-4: 2 und 4134-3: 2. Bis zu 20 unvollständige Artenlisten (https://adebar.dda-web.de/downloads/Merkblatt_Artspezifische%20Kartierhinweise.pdf) sind im gesamten EU-SPA lediglich für die Arten erforderlich, die nicht bereits im Rahmen der Erfassung der wertgebenden Arten (s. 1.1, 1.2) kartiert worden sind. 3. Revierbildung und Digitalisierung Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind (ggf. unter Hinzuziehung von Daten Dritter) nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2025) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Revierzentren sind nachfolgend punktgenau in MultiBaseCS zu digitalisieren. Die in MultiBase einzutragenden Parameter sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. Alternativ dazu können ein GIS-Shape und eine csv-Datei in MultiBase-kompatiblem Format geliefert werden. Sofern eine automatisierte Revierauswertung angewendet wird, sind die automatisiert abgegrenzten Reviere zu prüfen. Erfolgt eine Änderung der automatisiert abgegrenzten Reviere, so ist die gutachterliche Entscheidung hierfür zu begründen. Aus den Erfassungen der ADEBAR-Arten erfolgen keine Revierbildungen. Gemeinsam mit den TK-Viertel-Verantwortlichen sind die Gesamtbestände für die TK-Viertel in Häufigkeitsklassen (1, 2-3, 4-7, 8-20, 21-50, 51-150 etc.) abzuschätzen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-18 23:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Erfassung von Amphibienarten mit besonderem Fokus auf die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie zwischen Magdeburg, Weferlingen und Gardelegen (4 Lose) | can-standard
open |
118.284 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 09:30
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-19 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2025-12-15 00:00
Beschreibung
Ziel des Projektes ist die Erfassung der aktuellen Verbreitung und Bestandssituation von Amphibienarten im Nordwesten des Landes Sachsen-Anhalt zwischen den Ortschaften Schmölau, Arendsee, Brome und Stendal. Die Erfassung soll mit einem besonderen Fokus auf die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie erfolgen. Die Leistung beinhaltet die Erfassung des gesamten Artinventars an insgesamt 3 Begehungsterminen, eine Bewertung des Erhaltungszustandes der vorgefundenen Populationen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie die Dokumentation der Ergebnisse. Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist die Erfassung der Amphibien im Jahr 2029 auf insgesamt ca. 15 Messtischblättern. Die Leistung wird in drei räumliche Lose aufgeteilt, für die separat geboten werden kann. Untersuchungsgebiete: Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) befindet sich im nördlichen und westelbischen Teil Sachsen-Anhalts zwischen den Ortschaften Gardelegen im Norden, Weferlingen im Westen und Magdeburg im Südosten (vgl. Abb. 1). Das UG befindet sich größtenteils im nördlichen Bördekreis und beinhaltet kleinere Anteile in den Landkreisen Salzwedel und Stendal. Es wird im Westen durch die Landesgrenze zu Niedersachsen und im Osten durch den Verlauf der Elbe begrenzt. Innerhalb dieses UG erfolgt eine räumliche Aufteilung in insgesamt vier Lose. Los 1 - Zwischen Gardelegen und Dolle Los 2 - Zwischen Oebisfelde und Brumby Los 3 – Zwischen Cröchern und Wanzleben Los 4 – Zwischen Mahlwinkel und Magdeburg In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Angaben den detaillierten Beschreibungen zu den jeweiligen Losen sowie der Anlage 2_Leistungsbeschreibung.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-18 23:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Erfassung von Amphibienarten mit besonderem Fokus auf die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie in der nordwestlichen Altmark (3 Lose) | can-standard
open |
122.215 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 09:30
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-19 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2025-12-09 00:00
Beschreibung
Ziel des Projektes ist die Erfassung der aktuellen Verbreitung und Bestandssituation von Amphibienarten im Nordwesten des Landes Sachsen-Anhalt zwischen den Ortschaften Schmölau, Arendsee, Brome und Stendal. Die Erfassung soll mit einem besonderen Fokus auf die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie erfolgen. Die Leistung beinhaltet die Erfassung des gesamten Artinventars an insgesamt 3 Begehungsterminen, eine Bewertung des Erhaltungszustandes der vorgefundenen Populationen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie die Dokumentation der Ergebnisse. Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist die Erfassung der Amphibien im Jahr 2026 auf insgesamt ca. 15 Messtischblättern. Die Leistung wird in drei räumliche Lose aufgeteilt, für die separat geboten werden kann. Los 1 - Zwischen Salzwedel und Brome Los 2 - Zwischen Arendsee und Klötze Los 3 – Zwischen Kleinau und Stendal Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) befindet sich im Nordwesten Sachsen-Anhalts zwischen den Ortschaften Schmölau im Nordwesten, Brome im Südwesten, Arendsee im Nordosten sowie Stendal im Südosten (vgl. Abb. 1). Das UG befindet sich größtenteils im Altmarkkreis Salzwedel und zu geringeren Anteilen im Landkreis Stendal Es wird im Norden und Westen durch die Landesgrenze zu Niedersachsen begrenzt. Im Süden verläuft das UG bis auf Höhe von Stendal, Schwiesau und Brome. Innerhalb dieses UG erfolgt eine räumliche Aufteilung in insgesamt drei Lose. In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Angaben den detaillierten Beschreibungen zu den jeweiligen Losen sowie der Anlage 2_Leistungsbeschreibung.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-02 23:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale) | Erprobung eines Frühwarnsystems zur Identifizierung der Amphibienpathogene BSal und Bd in Sachsen-Anhalt | can-standard
neg-wo-call |
71.427 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-wo-call Harvested
2026-06-12 08:55
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-03 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Hinweis 1: Sollten Sie am Verhandlungsverfahren teilnehmen und sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben z. B. weitere technische Fachkräfte, Bietergemeinschaft, Nachunternehmer, weitere Referenzangaben bitten wir Sie, nur in diesem Fall die entsprechenden Anlagen, Nachweise und Informationten vorzulegen. Gibt es keine Veränderungen, sind die Anlagen 08.1, 08.2, 09, 10, 11, 12 NICHT erneut beizubringen. Es gibt keine Änderung im Zuschlagskriterium selbst (s. Hinweis 2) und im Preisblatt. Der Beginn der Leistung liegt im Zeitraum 01.03. bis 14.03.26 in Abhängigkeit der Zuschlagserteilung. Hinweis 2: Wir behalten uns vor, den Auftrag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Hinweis 3: Fehlende technische Möglichkeit zur Eingabe der Bindefrist und der Öffnung der Angebote. Daher hier an dieser Stelle: Tag der Öffnung: 10.02.2026/10:00 Uhr Bindefrist: 13.03.2026 Auszug: Ziel des Projektes ist das Monitoring der Amphibienpathogene Bd und BSal sowie des BSal-Hauptwirts Feuersalamander in Sachsen-Anhalt mittels eDNA-Methodik. Im Rahmen des Projektes sollen insgesamt 140 Standorte in den relevanten Einzugsgebieten der Bachsysteme im Harz, im Flechtinger Höhenzug, im Zeitzer Forst sowie in der der nordwestlichen Altmark beprobt und die erhaltenen Wasserproben im Labor auf DNA der beiden Erreger sowie der Zielart Feuersalamander untersucht werden. Die im Rahmen dieser Erprobung erhaltenen Ergebnisse sollen in die Entwicklung eines Frühwarnsystems und Monitoring für Amphibienpathogene einfließen und somit einen wichtigen Beitrag für den Schutz der heimischen Amphibienarten leisten. Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens sind die Probenahme an den o. g. Standorten sowie die Laboranalyse der Wasserproben in den Jahren 2026 und 2027.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-02-22 23:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Erstellung von Natura 2000-Teilmanagementplänen für die Gebiete FFH0074 "Gewässersystem Annaburger Heide südöstlich Jessen" ; FFH0075 "Alte Elster und Rohrbornwiesen bei Premsendorf" und SPA0023 "Vogelschutzgebiet Annaburger Heide" | can-standard
open |
408.200 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 08:58
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-23 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2026-02-17 00:00
→
Vertragsschluss
2026-02-17 00:00
Tage bis Zuschlag:
-6
Beschreibung
Im Rahmen des Auftrags ist für die FFH-Gebiete 0074 „Gewässersystem Annaburger Heide südöstlich Jessen“ und 0075 „Alte Elster und Rohrbornwiesen bei Premsendorf“ jeweils ein FFH-Managementplan (MMP) zu erstellen, wobei nur die zivilen FFH-Gebietsanteile zu berücksichtigen sind. Für die sich jeweils mit dem SPA 0023LSA „Annaburger Heide“ überlagernden FFH-Gebietsteile ist ein zusätzlich die SPA-Belange berücksichtigendes, gemeinsames Management zu erarbeiten und in die Pläne zu integrieren. Im Vogelschutzgebiet 0023LSA „Annaburger Heide“ zu erbringende Leistungen beziehen sich ebenfalls nur auf den zivilen Gebietsanteil (ca. 13 % des Gesamt-SPA). Für das SPA ist ein separater vollständiger Managementplan zu erstellen. Bei der Maßnahmenplanung für die SPA-Flächenanteile im Überschneidungsbereich mit den FFH-Gebieten 0074 und 0075 muss ein die FFH- und SPA-Belange berücksichtigendes, gemeinsames Management erarbeitet werden (s.o). Die militärisch genutzten Natura 2000-Gebietsteile innerhalb des Standortübungsplatzes Holzdorf sind kein Auftragsbestandteil. Weitere detaillierte Auftragsbestandteile sind der Anlage 02 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-20 23:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Erprobung eines Frühwarnsystems zur Identifizierung der Amphibienpathogene BSal und Bd in Sachsen-Anhalt | can-standard
open |
— | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:09
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-21 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Auszug: Ziel des Projektes ist das Monitoring der Amphibienpathogene Bd und BSal sowie des BSal-Hauptwirts Feuersalamander in Sachsen-Anhalt mittels eDNA-Methodik. Im Rahmen des Projektes sollen insgesamt 140 Standorte in den relevanten Einzugsgebieten der Bachsysteme im Harz, im Flechtinger Höhenzug, im Zeitzer Forst sowie in der der nordwestlichen Altmark beprobt und die erhaltenen Wasserproben im Labor auf DNA der beiden Erreger sowie der Zielart Feuersalamander untersucht werden. Die im Rahmen dieser Erprobung erhaltenen Ergebnisse sollen in die Entwicklung eines Frühwarnsystems und Monitoring für Amphibienpathogene einfließen und somit einen wichtigen Beitrag für den Schutz der heimischen Amphibienarten leisten. Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens sind die Probenahme an den o. g. Standorten sowie die Laboranalyse der Wasserproben in den Jahren 2026 und 2027. 2. Leistungsumfang 2.1 Untersuchungsgebiet Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) ist deckungsgleich mit den Vorkommensgebieten des Feuersalamanders in Sachsen-Anhalt (vgl. WESTERMANN 2015) und erstreckt sich über vier Regionen des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. Abb. 1-Abb. 5): • Harz/Südharz • Zeitzer Forst • Flechtinger Höhenzug • Nordwestliche Altmark Innerhalb dieser vier Regionen kommt der Feuersalamander ausschließlich im Harz nahezu flächendeckend vor, während er in den übrigen drei Gebieten nur an ausgewählten und isolierten Bachsystemen zu finden ist. Die eigentlichen Untersuchungsflächen bzw. Beprobungsstandorte befinden sich innerhalb dieser Kulisse an ausgewählten und repräsentativen Bachabschnitten der jeweiligen Bachsysteme. Es handelt sich um insgesamt 140 solcher Standorte, die sich wie folgt auf die vier Regionen verteilen: • Harz/Südharz: 114 Probestellen • Zeitzer Forst: 8 Probestellen • Flechtinger Höhenzug: 7 Probestellen • Nordwestliche Altmark: 11 Probestellen 2.2 Untersuchungsmethodik, Dokumentation und Datenhaltung 2.2.1 Probenahme Die Probenahme an den insgesamt 140 Beprobungsstandorten soll zeitlich gestaffelt in den Jahren 2026 und 2027 erfolgen: 2026 – 50 Probestellen (je 2 Probenahmen) 2027 – 90 Probestellen (je 2 Probenahmen) ... 3. Berichte 3.1 Zwischenbericht ... Für den Zwischenbericht gilt folgender Termin: 30.11.2026 3.2 Endbericht ... Für den Endbericht gilt folgender Termin: 30.11.2027 ... 7. Anlagen Anlage 1 – Shape-Datei der 140 Probestellen 8. Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats verweisen wir hier auf die Anlage 02.1_Leistungsbeschreibung und 02.a_Anlage 1 - zur Leistungsbeschreibung.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2025-12-29 23:00:00+00:00 | 2026-02-10 09:00 | Landesamt für Umweltschutz | Kartierung von FFH-Lebensraumtypen (LRT), LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen innerhalb von Natura 2000-Gebieten: FFH0053LSA, FFH0099LSA, FFH0088LSA und FFH0098LSA, in 4 Losen | cn-standard
open |
— | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-02-10 09:00 Harvested
2026-06-12 09:09
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-12-30 00:00
→
Angebotsfrist
2026-02-10 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Kartierung von FFH-Lebensraumtypen (LRT), LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen innerhalb von Natura 2000-Gebieten: FFH0053LSA, FFH0099LSA, FFH0088LSA und FFH0098LSA Die ausgeschriebene Wertbiotop-Kartierung ist in folgenden Natura 2000-Gebieten durchzuführen und wird in vier Losen zur Bearbeitung jeweils eines FFH-Gebietes vergeben: LOS 1: FFH0053LSA „Saaleaue bei Groß Rosenburg“ (Gebietsgröße: 539 ha, Salzlandkreis), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2028 LOS 2: FFH0099LSA „Bodenschwende bei Horla im Südharz“ (Gebietsgröße: 605 ha, Landkreis Mansfeld-Südharz), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2029 LOS 3: FFH0088LSA „Elendstal im Hochharz“ (Gebietsgröße: 75 ha, Landkreis Harz), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2026 LOS 4: FFH0098LSA „Wipper im Ostharz“ (Gebietsgröße: 40 km (40 ha), Landkreis Harz, Landkreis Mansfeld-Südharz), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2026 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung über alle vier Gebietslose umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb der o.g. Natura 2000-Gebietskulisse inklusive Dokumentation von Managementhinweisen für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung jeweils eines Kartierberichts in Kurzform
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2025-12-16 23:00:00+00:00 | 2026-01-30 10:00 | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: 2026-2028 (7 Lose) | cn-standard
open |
— | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-01-30 10:00 Harvested
2026-06-12 09:07
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-12-17 00:00
→
Angebotsfrist
2026-01-30 10:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Aktuelle Veröffentlichungen haben belegt, dass langfristige starke Rückgänge der Abundanz und Biomasse von Insekten stattgefunden haben (DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG 2017, HALLMANN et al. 2017). Dies hat zu einer gesteigerten Wahrnehmung des Insektenrückgangs in der Öffentlichkeit geführt und den Bedarf zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Insektenfauna in Deutschland offengelegt. Zudem wur-de deutlich, dass für die über 33.000 Insektenarten Deutschlands der Wissensstand zu Vorkommen, Verbrei-tung und Bestandsentwicklung und deren Ursachen verbessert werden muss. Bislang fehlte jedoch ein bun-desweit einheitliches Monitoring der Insektenfauna, um wissenschaftlich belastbare Angaben zum Zustand und zur langfristigen Entwicklung von Insektenbeständen mit standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen zu ermitteln, bundesweit auswerten und damit auch umgesetzte Maßnahmenpakete zum Insekten-schutz evaluieren zu können. Vor diesem Hintergrund bat die 89. Umweltministerkonferenz (UMK) am 17. November 2017 in Potsdam in ihrem Beschluss zu Top 40 die Bundesregierung darum, das BfN mit der Er-arbeitung eines einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“ zu beauftragen und ein nationales Monitoringprogramm für die Erfassung der Insektenfauna in Deutschland zu installieren. Damit sollen fundier-te Ergebnisse zur Bestandsentwicklung der einheimischen Insektenfauna erzielt und gleichzeitig die unter-schiedlichen Ursachen für den Rückgang der Insekten erforscht werden (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2021, STREITBERGER et al. 2021, LUDWIG et al. im Druck). Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung verschiedener Bausteine (s. Ausführungen unten). Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Ent-wicklung von Insektenbeständen in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden auf re-präsentativen Flächen beitragen und bundesweit ausgewertet werden können. Los 1 - Tagfalter und Widderchen auf Landschaftsebene (2027-2028) – Norden Los 2 - Tagfalter und Widderchen auf Landschaftsebene (2027-2028) – Mitte Los 3 - Tagfalter und Widderchen auf Landschaftsebene (2027-2028) – Süden Los 4 - Heuschrecken im Grünland (2026-2028) Los 5 - Determination von bodenlebenden Spinnen im Acker, Grünland und Wald (2027-2028) Los 6 - Determination von xylobionten Käfern im Wald (2027-2028) Los 7 - Wildbienen in Siedlungen (2026) Die vollständigen Leistungsbeschreibungen je Los finden Sie in den Vergabeunterlagen. In den Beschreibungen je Los können aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Zeichenanzahl auch nur Auszüge abgebildet werden. Im Weiteren bitten wir Sie auch, die Anlage "02_Anlagen" mit Shape-Dateien und Hinweisen für die Lose zu beachten. Die Erläuterungen der Zuschlagskriterien wurden bezogen auf die fachlichen Inhalte der Lose erstellt. Daher finden Sie in den Vergabeunterlagen 4 PDF-Dateien, und zwar für je eine für die Lose 1 bis 3, 4, 5 bis 6 und 7. Wir bitten auch hier um entsprechende Kenntnisnahme.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2025-12-16 23:00:00+00:00 | 2026-01-27 10:00 | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: 2026-2028 (7 Lose) | cn-standard
open |
— | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-01-27 10:00 Harvested
2026-06-12 09:11
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-12-17 00:00
→
Angebotsfrist
2026-01-27 10:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Aktuelle Veröffentlichungen haben belegt, dass langfristige starke Rückgänge der Abundanz und Biomasse von Insekten stattgefunden haben (DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG 2017, HALLMANN et al. 2017). Dies hat zu einer gesteigerten Wahrnehmung des Insektenrückgangs in der Öffentlichkeit geführt und den Bedarf zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Insektenfauna in Deutschland offengelegt. Zudem wur-de deutlich, dass für die über 33.000 Insektenarten Deutschlands der Wissensstand zu Vorkommen, Verbrei-tung und Bestandsentwicklung und deren Ursachen verbessert werden muss. Bislang fehlte jedoch ein bun-desweit einheitliches Monitoring der Insektenfauna, um wissenschaftlich belastbare Angaben zum Zustand und zur langfristigen Entwicklung von Insektenbeständen mit standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen zu ermitteln, bundesweit auswerten und damit auch umgesetzte Maßnahmenpakete zum Insekten-schutz evaluieren zu können. Vor diesem Hintergrund bat die 89. Umweltministerkonferenz (UMK) am 17. November 2017 in Potsdam in ihrem Beschluss zu Top 40 die Bundesregierung darum, das BfN mit der Er-arbeitung eines einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“ zu beauftragen und ein nationales Monitoringprogramm für die Erfassung der Insektenfauna in Deutschland zu installieren. Damit sollen fundier-te Ergebnisse zur Bestandsentwicklung der einheimischen Insektenfauna erzielt und gleichzeitig die unter-schiedlichen Ursachen für den Rückgang der Insekten erforscht werden (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2021, STREITBERGER et al. 2021, LUDWIG et al. im Druck). Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung verschiedener Bausteine (s. Ausführungen unten). Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Ent-wicklung von Insektenbeständen in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden auf re-präsentativen Flächen beitragen und bundesweit ausgewertet werden können. Los 1 - Tagfalter und Widderchen auf Landschaftsebene (2027-2028) – Norden Los 2 - Tagfalter und Widderchen auf Landschaftsebene (2027-2028) – Mitte Los 3 - Tagfalter und Widderchen auf Landschaftsebene (2027-2028) – Süden Los 4 - Heuschrecken im Grünland (2026-2028) Los 5 - Determination von bodenlebenden Spinnen im Acker, Grünland und Wald (2027-2028) Los 6 - Determination von xylobionten Käfern im Wald (2027-2028) Los 7 - Wildbienen in Siedlungen (2026) Die vollständigen Leistungsbeschreibungen je Los finden Sie in den Vergabeunterlagen. In den Beschreibungen je Los können aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Zeichenanzahl auch nur Auszüge abgebildet werden. Im Weiteren bitten wir Sie auch, die Anlage "02_Anlagen" mit Shape-Dateien und Hinweisen für die Lose zu beachten. Die Erläuterungen der Zuschlagskriterien wurden bezogen auf die fachlichen Inhalte der Lose erstellt. Daher finden Sie in den Vergabeunterlagen 4 PDF-Dateien, und zwar für je eine für die Lose 1 bis 3, 4, 5 bis 6 und 7. Wir bitten auch hier um entsprechende Kenntnisnahme.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2025-11-26 23:00:00+00:00 | 2026-01-21 09:00 | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Erstellung eines Natura 2000-Managementplans für das FFH-Gebiete „Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel“ (FFH0001LSA) und das Vogelschutzgebiet „Landgraben-Dumme-Niederung“ (SPA0008LSA) (Los 1) Erstellung eines hydrologischen Gutachtens im Cheiner Torfmoor (Los 2) | cn-standard
open |
428.686 € | 90700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-01-21 09:00 Harvested
2026-06-12 09:11
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-11-27 00:00
→
Angebotsfrist
2026-01-21 09:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die Planung zielt auf die Erhaltung und Wiederherstellung von naturnahen Waldarealen und hochwertigen Offenlandbereichen wie extensiv genutzter (Feucht)Wiesen und Fließgewässer v. a. durch Herstellung eines gebietstypischen Wasserhaushalts und die Optimierung der Nutzung und/oder Pflege ab. Dadurch soll ein günstiger Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen sowie der Arten des Anhangs II der FFH-RL für das Gebiet FFH001LSA „Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel“ und der für das SPA008LSA („Landgraben-Dumme-Niederung“) gemeldeten Vogelarten erreicht oder erhalten und weiterhin die Kohärenzbeziehungen innerhalb des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 gefördert werden. Im Fokus steht dabei die Verbesserung des gestörten Gebietswasserhaushaltes und damit der Bedingungen der grundwasserabhängigen Schutzgüter. Die Aufgabenstellung umfasst die Kartierung und Bewertung aller wertgebender Biotope (FFH-Lebensraumtypen, §-Biotope, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen) sowie der Anhang II-Arten und der Vogelarten, darauf aufbauend die Beurteilung von Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Schutzgüter sowie die Ableitung von naturschutzfachlichen Maßnahmen auf Einzelflächenebene (Los 1). Mit der Beauftragung des hydrologischen Gutachtens (Los 2) sollen die aktuellen Grundwasserverhältnisse erhoben und an die naturschutzfachliche Zielstellung angepasste Maßnahmen zur gebietstypischen (Wieder-) Vernässung abgeleitet werden; diese Aktivitäten sind in bereits bestehende Planungen und Vorarbeiten zur Wiedervernässung eines Teilgebietes des Projektgebietes eingebunden.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2025-08-10 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt → Zuschlag: VWR International GmbH, Großenhainer Str. 99, 01127 Dresden |
Individuelle Laborausrüstung mit zwei Abzügen und ein Labor-Wandarbeitstisch mit Spüle | can-standard
de-comp-wo-call |
— | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
de-hhr Verfahrensart
de-comp-wo-call Harvested
2026-06-12 08:50
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-08-11 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Individuelle Laborausrüstung mit zwei Abzügen und ein Labor-Wandarbeitstisch mit Spüle
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2025-06-26 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt → Zuschlag: Sachsengarage GmbH Reisewitzer Str. 82 01159 Dresden |
Beschaffung eines Dienst-Kfz (Kastenwagen) | can-standard
de-comp-wo-call |
— | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-comp-wo-call Harvested
2026-06-12 08:48
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-06-27 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
siehe Leistungsbeschreibung
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2025-06-01 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt → Zuschlag: Thermo Fisher Scientific GmbH, Dreieich |
Erwerb eines Wartungsvertrages für das DFS™ Magnetsektorfeld-GC-HRMS-System von dem Hersteller ThermoFisher Scientific | can-standard
de-restricted-wo-call |
— | 50000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-restricted-wo-call Harvested
2026-06-12 08:50
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-06-02 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Leistungsanforderungen Wartungsvertrag DFS Anforderungen Es ist ein Wartungsvertrag für das das DFS Magnetsektorfeld-GC-HRMS-System von dem Hersteller ThermoFisher Scientific zu beschaffen. Es müssen folgende Leistungsmerkmale enthalten sein: Übernahme sämtlicher Kosten bei Durchführung eines planmäßigen jährlichen präventiven Wartungsbesuches Übernahme sämtlicher Kosten (Ersatzteilkosten, Arbeits-, Reisekosten) bei Durchführung einer korrektive Wartungsmaßnahme mit einer angestrebten Reaktionszeit von max. 5 Werktagen Prioritätsstatus für technische Supportanfragen mit einer angestrebten sofortigen Reaktionszeit 10 % Rabatt auf Zubehör, Verbrauchmaterialien und Ersatzteile, die nicht unter die korrektive Wartung fallen Bereitstellung von Software- und Firmware-Updates im Rahmen eines Wartungsbesuches Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf schrift-lich gekündigt wird.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2024-11-06 23:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt → Zuschlag: circular Informationssysteme GmbH Schulze-Delitzsch-Str. 36 70565 Stuttgart |
Storageerweiterung | can-standard
de-comp-wo-call |
— | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-comp-wo-call Harvested
2026-06-12 08:48
Zeitlinie
Veröffentlichung
2024-11-07 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Upgrade-Kit: Speichererweiterung für bestehendes Storage Dell Power Store T1200 Service-Tag 2L1W5T3 Speichertyp: NVME-SSD zu Dell Power Store T1200 (Hot-Plug) Speicherkapazität: 3.84 TB pro Stück Anzahl: 11 Stück Kompatibilität: Direkte Kompatibilität zur Dell Power Store T1200 Service-Tag 2L1W5T3 Zeitrahmen: 3 Jahre Support Next Business Day + 2 Monate (entspricht bestehender Restlaufzeit der Power Store) Zeitrahmen: Lieferung und Rechnungslegung muss bis zum 13.12.2024 erfolgt sein (Ausschlusskriterium)
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2024-10-21 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt → Zuschlag: Software ONE Deutschland GmbH, Leipzig |
Citrix Virtual Apps and Desktop und VPX-25 | can-standard
de-comp-wo-call |
— | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-comp-wo-call Harvested
2026-06-12 08:48
Zeitlinie
Veröffentlichung
2024-10-22 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
siehe Anlage "Leistungsbeschreibung"
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2024-10-21 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt → Zuschlag: ARC-GREENLAB GmbH, Berlin |
Anpassung von gI-forest Naturschutz Sachsen-Anhalt (Projekt BioLRT Web) | can-standard
de-comp-wo-call |
— | 50000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-comp-wo-call Harvested
2026-06-09 08:44
Zeitlinie
Veröffentlichung
2024-10-22 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Siehe Leistungsbeschreibung
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2024-10-01 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt → Zuschlag: Leipziger Institut für Energie GmbH, Lessingstr. 3, 04109 Leipzig |
Datenmodell Energiebilanzschätzung | can-standard
de-comp-wo-call |
— | 50000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-comp-wo-call Harvested
2026-06-12 08:48
Zeitlinie
Veröffentlichung
2024-10-02 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Sachsen-Anhalt zählt zu den Bundesländern, in denen Energieversorgung und -verwendung eine große Rolle spielen. Sowohl Primär- als auch Endenergieverbrauch je Einwohner liegen deutlich über dem bundesweiten Mittelwert, so dass das Land auch in besonderem Maße in die Transformation zu einem klimaneutralen Energiesystem eingebunden ist. Vor dem Hintergrund, dass rund 80 % der Treibhausgasemissionen Sachsen-Anhalts auf die Verwendung fossiler Energieträger zurückzuführen sind, sind die Ziele der Energiewende in großem Maße deckungsgleich mit denen des Klimaschutzes. Daher ist eine geeignete Datengrundlage zum Aufkommen und der Verwendung von Energie wichtig, um faktenorientierte Entscheidungsgrundlagen, Informationen für die Öffentlichkeit sowie Grundlagendaten für weiterführende Analysen bereitzustellen. Das Statistische Landesamt erarbeitet als zentrale Bezugsgrundlage im jährlichen Turnus die Energiebilanz des Landes. Diese - und damit auch eine Vielzahl wichtiger Indikatoren - unterliegen jedoch einem deutlichen Zeitverzug von mehr als zwei bis zu drei Jahren. Es besteht daher eine temporale Datenlücke, für die das Land Sachsen-Anhalt keine ausreichenden Informationen zur Verfügung hat. Zwar können vielfach aus bestehenden externen Daten auch durch das LAU frühzeitig einfache Schlüsse gezogen werden beispielsweise in Form der THG-Bilanzschätzung des Landesamtes für Umweltschutz. Trotzdem verfügt das Land über keine Grundlage, um die Zusammenhänge der vergangenen Jahre in Sachsen-Anhalt systematisch abzubilden und zu interpretieren (z. B. Entwicklung von Stromimport und -export, Auswirkungen der Energiekrise in nicht-ETS-Bereichen). In den Nicht-ETS-Bereichen Wärme und Verkehr kommt hinzu, dass statistische Daten lediglich auf Ebene des Landes vorliegen und damit neben der zeitlichen „Lücke“ auch ein Defizit vorliegt, was die Aufgliederung auf Landkreise und Kommunen angeht, also ein Defizit der räumlichen Disaggregation. Die zeitliche Lücke wird beim Klimaschutzmonitoring des Landes deutlich. Die Bedarfe hierfür ergeben sich daraus, dass viele der bereits abgestimmten Indikatoren keine Aussage für den jeweiligen Berichtszeitraum liefern, sondern ein Bild der Vergangenheit zeichnen. Ein weiterer umfassender Bedarf an fachlich fundierten Daten ergibt sich beispielsweise aus der Wärmewende als hochdynamischem Prozess, der für das Land in naher Zukunft mit größeren Herausforderungen verbunden sein wird. Möglichst aktuelle Grundlagendaten für weiterführende Analysen sowie Ansatzpunkte für Fachabschätzungen sind daher erforderlich. Nicht zuletzt besteht der Bedarf an besseren Grundlagen, um Konsequenzen energiepolitischer Entscheidungen im Wärme- und Verkehrsbereich in Sachsen-Anhalt abzuschätzen. Auch weitere Aufgaben, die sich auf wesentliche Größen der Energiebilanz beziehen bzw. auf deren Daten aufbauen (Monitoring Landesziel zur Minderung von THG-Emissionen i. H. v. 5,65 Mio. t CO2äq; Emissionskataster Kleinfeuerungsanlagen) sind auf frühzeitige Informationen angewiesen. Leistungsprogramm Die zu erbringende Leistung beinhaltet die Entwicklung und Übergabe eines Modells inklusive Dokumentation welches eine Frühschätzung von Aufkommen und Verwendung von Energie in Sachsen-Anhalt ermöglicht sowie Testläufe mit Plausibilitätsprüfung und Ergebnisdarstellung. Zentrales Ziel ist die Verbesserung von (auch durch plausibilisierte Schätzung ermittelte) Grundlagendaten für Energie-, Klimaschutz- bzw. Wärmemonitoring. In einem Angebot sind die Vorgehensweise und Methodik zur Bearbeitung der einzelnen Arbeitspakte und Optionen des Leistungsumfangs ausführlich darzulegen und die Referenzen im Zusammenhang mit dem Produkt „Datenmodell“ im Kontext von Energiebilanzen zu nennen. Der Liefer- und Leistungsumfang umfasst die nachfolgenden Leistungsinhalte: A) Daten-Modellerstellung Frühschätzung Energiebilanz Sachsen-Anhalt - Erstellung eines Modells zur Frühschätzung der Energiebilanz Sachsen-Anhalt (inkl. Satellitenbilanz) - Grundlage sind die jeweils mit Zeitverzug vorliegende Energiebilanz des statistischen Landesamtes, sowie weitere, maßgeblich öffentlich verfügbare Daten sowie Daten, die der Auftraggeber zusätzlich bereitstellen kann (z.B. Informationen aus Emissionsschutzberichten, ggf. Schornsteinfegerdaten [nach PLZ], Gebäudedaten etc.) - Bewertung mit Emissionsfaktoren zur Abschätzung von Emissionen. - Das Strukturgerüst der relevanten bundeslandbezogenen Bilanzen (LAK) soll Grundlage sein. Das Modell sollte darauf abzielen, möglichst bis Mai des jeweiligen Folgejahres aussagekräftige Informationen für das Vorjahr sowie Grundlagendaten für Indikatoren zu liefern, die ansonsten nur mit deutlichem Zeitverzug vorliegen (siehe Anlage). - Es können Erweiterungen als optionale Bausteine mit angeboten werden, die dauerhaft verbesserte Aussagen in regionaler oder zeitlicher Perspektive ermöglichen (z.B. zur Regionalisierung der wärmebezogenen Indikatoren b, f, siehe Anlage oder auch zu Prognosen). - Einbindung von Parametern und Schätzalgorithmen (für das Jahr 2023) - Das Modell soll offen für Erweiterungen sein (modularer Aufbau, z.B. zur Ergänzung von nicht-energiebedingten Emissionen). B) Plausibilisierung und Testläufe - Anwendung des Modells zur Lieferung von Ergebnissen für das Bilanzjahr 2023 - Plausibilisierung (auch anhand weiterer Grundlagendaten) und Dokumentation Prognoseschritte / Schätzalgorithmen / Integration Parameter / manuelle Eingriffe - Übergabe des Modells/der Modelldaten an den Auftraggeber. Erstellung einer erklärenden Präsentation/Kurzbericht für die Ergebnisse der Testläufe Modellergebnisse sollten erstmals im Mai möglich werden C) Beratungen und Einarbeitung - Nach der Vergabe hat das erläuternde Gespräch (Anlaufberatung) zur Vorgehensweise, zum Ablaufplan und zur Datenübernahme beim Auftraggeber (AG) zu erfolgen (Dauer ca. 2 Stunden). - Modellzusammenhänge und Annahmen sind in mindestens einem Termin (einer im Jahr 2024) mit einem Beirat aus Vertretern und Vertreterinnen der Landesenergieagentur, des Landesamtes für Umweltschutz und des Umwelt- und Energieministeriums zu erörtern. - In einem weiteren Termin sind MitarbeiterInnen des LAU in das Modell und dessen Zusammenhänge einzuarbeiten. Dabei ist von einem vergleichsweise guten Wissensstand zu den Zusammenhängen länderspezifischer Bilanzen auszugehen. Sämtliche Daten, das Modell und die anzufertigende Dokumentation sind dem Auftraggeber in einem geeigneten Format zu übergeben. Das Modell ist unter Berücksichtigung der technischer Standardausstattung des Auftraggebers (MS Office) zu entwickeln und die zugrundeliegenden Algorithmen für den Auftraggeber erschließbar zu halten. Die Modellanwendung soll das Landesamt für Umweltschutz dauerhaft in die Lage versetzen, Berichtsinhalte zum Klimaschutzmonitoring-Bericht zu erstellen. Grundsätzlich sollte es eine auch ausblickend hohe Praktikabilität für die Veränderungen von Algorithmen und ein leichtes Einpflegen neuer Daten aufweisen. Die ermittelten Daten und Modellgrundlagen sind vollständig und ohne Zurückhaltung von Duplikaten dem AG zum Auftragsende auf digital zu übergeben. Eine anderweitige Verwendung, Abgabe oder Bekanntgabe an Dritte ist nicht statthaft. Die Forderungen des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes sind einzuhalten.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2024-09-22 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt → Zuschlag: Umwelttechnik MCZ GmbH Hohe Str. 8 61231 Bad Nauheim |
Lieferung von Fidas 200E bzw. APDA-372E Feinstaubmessgeräten mit variabler Probenahme | can-standard
de-comp-wo-call |
— | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-comp-wo-call Harvested
2026-06-12 08:48
Zeitlinie
Veröffentlichung
2024-09-23 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
1. Leistungsbeschreibung Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Messtechnik zur Überwachung der Luftqualität zu erneuern. Hierfür werden fünf Messgeräte, vom Typ Fidas 200E beziehungsweise das bau-gleiche APDA-372E, für die kontinuierliche, optische Messung der Feinstaubkonzentration für PM2.5 und PM10 mit variabler Probenahme in der Umgebungsluft benötigt. Die Geräte müssen nach DIN EN 15267 zertifiziert und nach DIN EN 16450:2017 eignungsgeprüft sein. 1.1. Leistungszeitraum Alle Leistungen sind vollständig bis zum 29.11.2024 zu erbringen und an den Auftraggeber zu übergeben. Kann ein Bieter nicht bis Fristende liefern, ist er auszuschließen. Wenn eine vor-fristige Lieferung möglich ist, so ist diese vom Auftraggeber ausdrücklich erwünscht. 1.2. Prüfung und Abnahme Nach Lieferung der Messgeräte und Schulung der Mitarbeiter bedingt sich der Auftraggeber eine Prüffrist von 10 Werktagen aus, in der er prüft, ob die Geräte den Anforderungen des Auf-traggebers und den im Angebot angegebenen Eigenschaften entsprechen. Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, informiert der Auftraggeber unverzüglich den Auftragnehmer und setzt ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Eine Abnahme erfolgt nur bei Mängel-freiheit und muss bis spätestens zum Ende der KW 50-2024 erfolgen. Die Rechnungslegung erfolgt gem. BGB nach Erfüllung der Leistung und Abnahme innerhalb eines Monats an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Wallonerberg 6-7, 39104 Magdeburg bzw. bei Skontogewährung innerhalb der Skontofrist. 1.3. Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beginnt nach Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber und be-trägt 2 Jahre. Für die Fristwahrung der Mängelrüge ist der Absendetag (Poststempel) maßge-bend. 1.4. Erfüllungsort Erfüllungsort für alle Leistungen ist die Außenstelle Magdeburg des Landesamtes für Umwelt-schutz Sachsen-Anhalt, Wallonerberg 6-7, 39104 Magdeburg. 2. Leistungsumfang und technische Anforderungen Es sind fünf Messgeräte zur Bestimmung der Feinstaubkonzentration in der Umgebungsluft zu liefern. Die Messgeräte müssen folgende Anforderungen erfüllen: 1. Die anzubietenden Geräte müssen vom Typ Fidas 200E bzw. APDA-372E (baugleich) sein. 2. Der Aerosolsensor und das Probenahmerohr müssen flexibel platzierbar sein, um be-reits vorhandene Dachdurchführungen verwenden zu können. 3. Die Länge des Aerosolprobenahmerohrs soll 1,5 m betragen. 4. Das Gerät muss parallel zur Staubmessung eine Wetterstation vom Typ WS 300 der Fa. Lufft für die Erfassung von Luftdruck, Lufttemperatur und Luftfeuchte enthalten. Zu liefernde Dokumentation und Zubehör: a) Zu jedem Analysator ist eine gedruckte Bedienungsanleitung in deutscher Sprache zu liefern. b) Weiterhin sind mindestens 3 umfassende, gedruckte Wartungs- und Serviceanleitun-gen in deutscher Sprache zu liefern, in den alle Wartungs- und Justierungsarbeiten de-tailliert beschrieben sind. c) Zusätzlich sind die Bedien-, Wartungs- und Serviceanleitungen als pdf-Dateien zu lie-fern. d) Sollte für die Justierung von internen Sensoren (z.B. Druck-, Temperatur- und Durch-flusssensoren) oder von Geräteparametern (z.B. Mittelungszeiten, Filterfunktionen, etc.) eine spezielle Software notwendig sein, so ist diese ebenfalls, einschließlich einer zugehörigen Anleitung, möglichst in deutscher Sprache (im Ausnahmefall in Englisch), zu liefern. Der Auftragnehmer sollte über eine kompetente technische Serviceabteilung in Deutschland verfügen. Ein Deutsch sprechender Ansprechpartner für technische Fragen zu den Messgerä-ten ist zu benennen. Mit dem Angebot ist eine Preisliste für alle, entsprechend der Wartungsanleitung inner-halb von 2 Jahren zu ersetzenden Ersatz- und Verschleißteile abzugeben. Der Anbieter garantiert diese Preise für mindestens ein Jahr nach Auftragserteilung. Der Aufraggeber behält sich vor, im Rahmen der Auftragserteilung auch Ersatzeile aus dieser Liste zu den angegebe-nen Preisen zu bestellen. 3. Optionen Optional ist dem Angebot der Preis für fünf, zum angebotenen Gerät passenden, Dachdurch-führungen, bestehend aus Dachflansch und Kabeldurchführung aus Edelstahl, beizufügen. Die Dach- und Kabeldurchführung ist hierbei mittels eines Dachdurchgangs zu realisieren. Der Aufraggeber behält sich vor, im Rahmen der Auftragserteilung diese zu den angegebenen Preisen zu bestellen. 4. Vergabebedingungen Die Leistung wird an nur einen Bieter vergeben, der jedoch Unterauftragnehmer einbeziehen kann. Fällt, aus welchen Gründen auch immer, ein Unterauftragnehmer aus, bleibt der Auf-tragnehmer für die Erbringung der kompletten Leistung verpflichtet. Ein verbindlicher Liefertermin bei Auftragserteilung ist zu nennen. Der späteste verbindliche Liefertermin, wie unter Punkt 1.1 genannt, ist jedoch zu beachten und zu garantieren. 4.1. Vergabeunterlagen Das Angebot hat zu enthalten: - Das ausgefüllte und unterschriebene Angebotsschreiben (Anlage 03) - Preisblatt (Anlage 04) - Preisliste für alle, entsprechend der Wartungsanleitung innerhalb von 2 Jahren zu er-setzenden Ersatz- und Verschleißteile Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2024-09-15 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt → Zuschlag: Los 1 - Moore - Berit Glowka, Halle-Saale Los 2 - Grünland - Prof. Hellriegel-Institut, Bernburg |
Erstellung von Fachbeiträgen für die Biotop- und Lebensraumtypenkartierung in Sachsen-Anhalt | can-standard
de-comp-wo-call |
— | 50000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-comp-wo-call Harvested
2026-06-09 08:44
Zeitlinie
Veröffentlichung
2024-09-16 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die methodischen Grundlagen der Biotop- und Lebensraumtypkartierung in Sachsen-Anhalt sollen aktualisiert und eine neue Kartieranleitung erstellt werden. Diese soll künftig der Fachstandard für die Kartierung und Bewertung naturschutzfachlich wertvoller Objekte, insbesondere gesetzlich geschützter Biotope und Landschaftselemente für den Biotopverbund in Sachsen Anhalt sein. Dazu ist eine Analyse der in Sachsen-Anhalt vorkommenden Biotoptypen durchzuführen, diese in ihrer landesspezifischen Ausprägung zu beschreiben und daraus praktikable Kartiereinheiten abzuleiten. Die bisher verwendeten Fachgrundlagen der Biotopkartierung in Sachsen-Anhalt sind zu berücksichtigen sowie fortzuschreiben und zu ergänzen. Bundes- und europaweite Vorgaben sind einzubeziehen. Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Erstellung eines Entwurfs von Teilen der Kartieranleitung für ausgewählte ökologische Biotopgruppen einschließlich einer stichprobenhaften Prüfung im Gelände.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2024-05-30 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt → Zuschlag: Vectronic Aerospace GmbH, Car-Scheele-Str. 12, 12489 Berlin |
GPS Sender für Wölfe mit Iridium Kommunikation | can-standard
de-comp-wo-call |
— | 50000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-comp-wo-call Harvested
2026-06-12 08:48
Zeitlinie
Veröffentlichung
2024-05-31 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Vorhaben dient dem Fang und der Besenderung von 4-8 Wölfen. Es soll mindestens ein Tier aus jedem Territorium gefangen werden Colbitz-Letzlinger Heide, Gardelegen, Haldensleben, Tangerhütte, ausschließlich auf den Liegenschaften der Bundesforst. Bei erfolgreichem Fang von mindestens einem Tier pro Territorium können die Fangversuche vorzeitig abgebrochen werden (Kostenersparnis). Dies dient zur Erfassung von Aktivitäten der besenderten Tiere, die Abgrenzung der Territorien untereinander, die Ermittlung der Wanderkorridore angesichts der ASP-Zaun-Begrenzung auf dem TÜP Altmark und die Raumnutzung angesichts der militärischen Nutzung auf dem TÜP (Ausweichverhalten oder ähnliches). Des Weiteren die ggf. vorkommenden Nutztierriss im Umfeld des TÜP und das Aufsuchen von Nutztierhaltungen im Umkreis des TÜP zur Überprüfung ob gezielte und/oder zufällige Bewegungen zugrunde liegen. 2. Leistungsumfang Es werden 8 Senderhalsbänder benötigt um die Wölfe zu besendern. 3. Technische Spezifikation Ortungssystem: GPS-/GLONASS-Satellitenortungssystem für präzise Positionsbestimmung. Datenübertragung: GSM/GPRS-Modul zur Datenübertragung in Echtzeit oder gespeicherten Intervallen. Speicherkapazität: Interner Speicher zur Sicherung von Positionsdaten bei fehlender Mobilfunkabdeckung. Gewicht: Leichtes Design, angepasst an die physiologischen Bedürfnisse von Wölfen (ca. 500 g). Batterielaufzeit: Langzeitbatterie mit einer Lebensdauer von bis zu 2 Jahren, abhängig von der Sendehäufigkeit. Robustheit: Wasser- und stoßfestes Gehäuse für den Einsatz unter extremen Umweltbedingungen. Aktivitätssensoren: Integrierte Sensoren zur Erfassung von Aktivitätsmustern und Körpertemperatur und auslösen eines Mortalitätsalarm bei Inaktivität.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2024-05-30 22:00:00+00:00 | — | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt → Zuschlag: GICON GmbH, Leipzig |
SAMSON - Technologieeinführung | can-standard
de-comp-wo-call |
— | 50000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-comp-wo-call Harvested
2026-06-09 08:44
Zeitlinie
Veröffentlichung
2024-05-31 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Einleitung SAMSON (Abkürzung für Sachsen-Anhalts Management-SOftware für Natura 2000) ist eine in den Jahren 2008-2010 mit hohem Aufwand entwickelte Online-Anwendung zur Verwaltung von Management-Maßnahmen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie der EU und weiterer Naturschutz-Belange. Das für die Entwicklung erarbeitete Fachliche Feinkonzept hat weiter Bestand. Die bei der Entwicklung verwendete Technologie Silverlight von Microsoft wird seit 2022 nicht mehr unterstützt, womit der Weiterbetrieb von SAMSON gefährdet ist. Inhalt der Leistung Auf der Grundlage des 2023 erstellten Realisierungskonzeptes und basierend auf dem bereits entwickelten Prototypen ist SAMSON soweit fertigzustellen, dass die Dateneingabe im Produktivsystem fortgesetzt werden kann. 1. Der Prototyp ist in eine produktiv nutzbare Anwendung zu überführen, wobei der Schwerpunkt auf den Kernmodulen GIS, Managementpläne und Maßnahmen liegt. 2. Der bisherige vorhandene Datenbestand zu Managementplänen und Maßnahmen ist in das neue System zu überführen. 3. Das neue System (SAMSON, basierend auf HTML5) ist produktiv zu schalten, um eine nahtlose Fortsetzung der Dateneingabe zu ermöglichen. 4. Das Realisierungskonzept ist im Verlauf der weiteren Entwicklung anzupassen. Basistechnologien Die bisher verwendeten Standard-Softwareprodukte DBMS Oracle und ESRI ArcGIS Enterprise sind weiter auf der Basis der vorhandenen Landeslizenzen zu nutzen, es sollte jeweils eine aktuelle, in Wartung befindliche Version verwendet werden. Die prototypische Webanwendung auf Basis von HTML5 ist in ein Produktionssystem zu überführen. Als Entwicklungswerkzeuge können aktuelle Versionen von ASP.NET und JavaScript verwendet werden, für die Anbindung von ArcGIS insbesondere das JavaScript API von ESRI. Ziel der Entwicklung Im Ergebnis der Leistung soll eine funktionsfähige Webanwendung auf Basis von HTML5 entstehen, die die bisherigen Daten zu Managementplänen und Maßnahmen beinhaltet und eine nahtlose Fortführung der Dateneingabe ermöglicht. Zuschlagskriterium Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Leistungszeitraum Beginn: 01.07.2024 Ende: 30.11.2024 Rechnungslegung Die Rechnungslegung erfolgt nach Erfüllung der Leistung nach Abnahme, spätester Termin für den Rechnungseingang ist der 06.12.2024. Rechnungsanschrift: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale).
Organisationen
Lose
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