| Datum | Frist | Auftraggeber | Titel | Typ | Volumen (gesch./vergeben) | CPV | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| ▶ | 2026-03-17 23:00:00+00:00 | — | Kreisverwaltung Altenkirchen | DGUV Vorschrift 3_ortsveränderliche elektrische Geräteprüfung | cn-standard
de-open |
— | 71630000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vol Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-09 09:30
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-18 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Umfang der vorliegenden Ausschreibung umfasst die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Kleingeräte inklusive Dokumentation und Kennzeichnung defekter Geräte. DGUV Vorschrift 3_ortsveränderliche elektrische Geräteprüfung
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-02-01 23:00:00+00:00 | — | Kreisverwaltung Altenkirchen | FvS_Gym_NaWi-Räume_Labortechnik | cn-standard
de-open |
— | 45214200 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-vob Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-12 09:05
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-02 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die Leistung der vorliegenden Ausschreibung umfasst die Erneuerung der Labortechnik in vier naturwissenschaftlichen Räumen an dem Freiherr-vom-Stein Gymnasium in Betzdorf. FvS_Gym_NaWi-Räume_Labortechnik
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-21 23:00:00+00:00 | — | Kreisverwaltung Altenkirchen | Vergabe des Netzbetriebes der Breitbandversorgung II | cn-standard | — | 64214400 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0023 Harvested
2026-06-12 09:08
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-22 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Landkreis Altenkirchen wird derzeit durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau von Netzbetreibern teilweise mit Breitbandnetzen und Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s ausgebaut. Darüber hinaus erhält der Landkreis für Teilgebiete der Versorgungslücken Fördermittel durch die Gigabitrichtlinie 2.0 und hat den Bau, Betrieb und Versorgung mit Endkundendiensten nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell vergeben. Der eigenwirtschaftliche und der geförderte Ausbau sind nicht flächendeckend und es verbleiben im Anschluss weiterhin Versorgungslücken. Der Landkreis Altenkirchen nimmt die Aufgabe der Breitbandversorgung für den gesamten Kreis mit Ausnahme der Alt-Verbandsgemeinde Betzdorf wahr und beabsichtigt, Teile dieser Lücken zu schließen und mit diesem Verfahren Bau und Betrieb eines FTTH-Netzes innerhalb des verfahrensgegenständlichen Versorgungsgebietes einschließlich der Erbringung von Endkundendienstleistungen auf der Basis einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziff. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu vergeben. Der Ausbau soll in Anknüpfung an die jeweiligen Zuwendungsbescheide in einem Los (siehe dazu nachstehend unter III. - Los) mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und der Kommunen realisiert werden. Grundlage dafür ist insbesondere die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - vom 31.03.2023 in der Fassung zweite Änderung vom 13.01.2025 sowie die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024. Die Förderbescheide des Bundes und des Landes liegen dem Auftraggeber bereits vor. Der Bieter ist verpflichtet, den Inhalt sämtlicher Zuwendungsbescheide anzuerkennen und die sich aus den Zuwendungsbescheiden ergebenden Anforderungen zu beachten sowie diese an seine Nachunternehmer weiterzugeben. Die Nachunternehmer sind verpflichtet, ihre Nachunternehmer entsprechend weiter zu verpflichten. Die Zuwendungsbescheide sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Ausführung der Leistungen soll gekoppelt an den in dem Gebiet etwaig bereits aufgenommenen eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbau erfolgen, um Synergien zu nutzen. Der vorgesehene Fertigstellungstermin liegt im Dezember 2029, der von den Bietern bei der Angebotskalkulation zugrunde zu legen ist. Ausgehend davon, kann der Bieter auch einen nach seiner Einschätzung abweichenden Termin von den Vergabeunterlagen angeben, der nur verbindlich ist, wenn eine Verlängerung gegenüber dem Fördermittelgeber erzielt werden kann. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollen marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im entsprechenden Projektgebiet zur Verfügung stehen. Eigene Netze sollen, soweit vorhanden, von dem späteren Konzessionsnehmer ebenso für die Planung und Errichtung des Netzes eingebracht und genutzt werden, wie bereits vorhandene öffentliche Infrastruktur oder von Dritten anzumieten Netzteile (soweit wirtschaftlich sinnvoll). Der Konzessionsnehmer übernimmt folgende Rechte und Verpflichtungen: (1) Errichtung der entsprechenden Breitbandinfrastruktur (2) Installation der aktiven Komponenten (3) Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes (4) Betrieb des Gigabit-Netzes über die Dauer der Zweckbindung (5) Bereitstellung entsprechender Dienstleistung und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) gegenüber den Endkunden sowie interessierten Drittanbietern zu marktüblichen und/oder normativ vorgegebenen Konditionen. Die Leistungen sind in jedem Los spätestens sechs Monate vor dem Ende des in dem jeweiligen Zuwendungsbescheid/Änderungsbescheid angegebenen Bewilligungszeitraums abzuschließen. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-21 23:00:00+00:00 | — | Kreisverwaltung Altenkirchen | Vergabe des Netzbetriebes der Breitbandversorgung II | cn-standard | — | 64214400 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0023 Harvested
2026-06-12 09:06
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-22 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Landkreis Altenkirchen wird derzeit durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau von Netzbetreibern teilweise mit Breitbandnetzen und Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s ausgebaut. Darüber hinaus erhält der Landkreis für Teilgebiete der Versorgungslücken Fördermittel durch die Gigabitrichtlinie 2.0 und hat den Bau, Betrieb und Versorgung mit Endkundendiensten nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell vergeben. Der eigenwirtschaftliche und der geförderte Ausbau sind nicht flächendeckend und es verbleiben im Anschluss weiterhin Versorgungslücken. Der Landkreis Altenkirchen nimmt die Aufgabe der Breitbandversorgung für den gesamten Kreis mit Ausnahme der Alt-Verbandsgemeinde Betzdorf wahr und beabsichtigt, Teile dieser Lücken zu schließen und mit diesem Verfahren Bau und Betrieb eines FTTH-Netzes innerhalb des verfahrensgegenständlichen Versorgungsgebietes einschließlich der Erbringung von Endkundendienstleistungen auf der Basis einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziff. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu vergeben. Der Ausbau soll in Anknüpfung an die jeweiligen Zuwendungsbescheide in einem Los (siehe dazu nachstehend unter III. - Los) mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und der Kommunen realisiert werden. Grundlage dafür ist insbesondere die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - vom 31.03.2023 in der Fassung zweite Änderung vom 13.01.2025 sowie die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024. Die Förderbescheide des Bundes und des Landes liegen dem Auftraggeber bereits vor. Der Bieter ist verpflichtet, den Inhalt sämtlicher Zuwendungsbescheide anzuerkennen und die sich aus den Zuwendungsbescheiden ergebenden Anforderungen zu beachten sowie diese an seine Nachunternehmer weiterzugeben. Die Nachunternehmer sind verpflichtet, ihre Nachunternehmer entsprechend weiter zu verpflichten. Die Zuwendungsbescheide sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Ausführung der Leistungen soll gekoppelt an den in dem Gebiet etwaig bereits aufgenommenen eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbau erfolgen, um Synergien zu nutzen. Der vorgesehene Fertigstellungstermin liegt im Dezember 2029, der von den Bietern bei der Angebotskalkulation zugrunde zu legen ist. Ausgehend davon, kann der Bieter auch einen nach seiner Einschätzung abweichenden Termin von den Vergabeunterlagen angeben, der nur verbindlich ist, wenn eine Verlängerung gegenüber dem Fördermittelgeber erzielt werden kann. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollen marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im entsprechenden Projektgebiet zur Verfügung stehen. Eigene Netze sollen, soweit vorhanden, von dem späteren Konzessionsnehmer ebenso für die Planung und Errichtung des Netzes eingebracht und genutzt werden, wie bereits vorhandene öffentliche Infrastruktur oder von Dritten anzumieten Netzteile (soweit wirtschaftlich sinnvoll). Der Konzessionsnehmer übernimmt folgende Rechte und Verpflichtungen: (1) Errichtung der entsprechenden Breitbandinfrastruktur (2) Installation der aktiven Komponenten (3) Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes (4) Betrieb des Gigabit-Netzes über die Dauer der Zweckbindung (5) Bereitstellung entsprechender Dienstleistung und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) gegenüber den Endkunden sowie interessierten Drittanbietern zu marktüblichen und/oder normativ vorgegebenen Konditionen. Die Leistungen sind in jedem Los spätestens sechs Monate vor dem Ende des in dem jeweiligen Zuwendungsbescheid/Änderungsbescheid angegebenen Bewilligungszeitraums abzuschließen. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-18 23:00:00+00:00 | — | Kreisverwaltung Altenkirchen | Vergabe des Netzbetriebes der Breitbandversorgung | can-standard | — | 64210000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0023 Harvested
2026-06-12 09:09
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-19 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2025-11-18 00:00
Beschreibung
Der Landkreis Altenkirchen wird derzeit durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau von Netzbetreibern teilweise mit Breitbandnetzen und Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s ausgebaut. Der eigenwirtschaftliche Ausbau ist nicht flächendeckend und es verbleiben im Anschluss Versorgungslücken. Der Landkreis Altenkirchen nimmt die Aufgabe der Breitbandversorgung für den gesamten Kreis mit Ausnahme der Alt-Verbandsgemeinde Betzdorf wahr und beabsichtigt, Teile dieser Lücken zu schließen und den Bau und Betrieb eines FTTH-Netzes innerhalb des verfahrensgegenständlichen Versorgungsgebietes einschließlich der Erbringung von Endkundendienstleistungen auf der Basis einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziff. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. Der Ausbau soll in Anknüpfung an die jeweiligen Zuwendungsbescheide in insgesamt 3 Losen mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und der Kommunen realisiert werden. Grundlage dafür ist insbesondere die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - vom 31.03.2023 in der Fassung vom 13.01.2025 sowie die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024. Die Förderbescheide des Bundes und des Landes liegen dem Auftraggeber bereits vor. Der Bieter ist verpflichtet, den Inhalt sämtlicher Zuwendungsbescheide anzuerkennen und die sich aus den Zuwendungsbescheiden ergebenden Anforderungen zu beachten sowie diese an seine Nachunternehmer weiterzugeben. Die Nachunternehmer sind verpflichtet, ihre Nachunternehmer entsprechend weiter zu verpflichten. Die Zuwendungsbescheide sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Ausführung der Leistungen soll gekoppelt an den in dem Gebiet etwaig bereits aufgenommenen eigenwirtschaftlichen Ausbau erfolgen, um Synergien zu nutzen. Der vorgesehene Fertigstellungstermin liegt im Dezember 2028, der von den Bietern bei der Angebotskalkulation zugrunde zu legen ist. Ausgehend davon, kann der Bieter auch einen nach seiner Einschätzung abweichenden Termin in den Vergabeunterlagen angeben, der nur verbindlich ist, wenn eine Verlängerung gegenüber dem Fördermittelgeber erzielt werden kann. Es wird ein einheitlicher Zeitpunkt in allen Losen angestrebt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollen marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im entsprechenden Projektgebiet zur Verfügung stehen. Eigene Netze sollen, soweit vorhanden, von dem späteren Konzessionsnehmer ebenso für die Planung und Errichtung des Netzes eingebracht und genutzt werden, wie bereits vorhandene öffentliche Infrastruktur oder von Dritten anzumieten Netzteile (soweit wirtschaftlich sinnvoll). Der Konzessionsnehmer übernimmt folgende Rechte und Verpflichtungen: (1) Errichtung der entsprechenden Breitbandinfrastruktur (2) Installation der aktiven Komponenten (3) Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes (4) Betrieb des Gigabit-Netzes über die Dauer der Zweckbindung (5) Bereitstellung entsprechender Dienstleistung und Angebote (Telefonie, Internet, Mehr-wertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) gegenüber den Endkunden sowie interessierten Drittanbietern zu marktüblichen und/oder normativ vorgegebenen Konditionen. Die Leistungen sind in jedem Los spätestens sechs Monate vor dem Ende des in dem jeweiligen Zuwendungsbescheid/Änderungsbescheid angegebenen Bewilligungszeitraums abzuschließen. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Organisationen
Lose
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