| Datum | Frist | Auftraggeber | Titel | Typ | Volumen (gesch./vergeben) | CPV | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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| ▶ | 2026-06-03 22:00:00+00:00 | — | Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Neuordnung des Parkens in Bremen: Projektsteuerung gemäß AHO | cn-standard
neg-w-call |
— | 71541000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-09 08:26
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-06-04 00:00
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Angebotsfrist
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Zuschlagsentscheid
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Vertragsschluss
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Beschreibung
Die Straßenräume insbesondere in den innenstadtnahen Stadtteilen Bremens sind durch parkende Fahrzeuge hoch belastet. Vielfach wird nicht regelkonform geparkt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 6. Juni 2024 und in der anschließenden Urteilsbegründung vom 26. September 2024 (Urteil des 3. Senats vom 6. Juni 2024 - BVerwG 3 C 5.23) ein ganzheitliches, konzeptionelles Vorgehen zum stufenweisen Ordnen des Parkens unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich bestätigt. Die Stadt Bremen hat auf der Grundlage des Bundesverwaltungsgerichtsurteils ein "Konzept zum Umgang mit Gehwegparken" entwickelt. Das Parken soll in den Straßenräumen Bremens gemäß den in der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts formulierten Kriterien in ihren Nutzungsanforderungen sowie ihm Rahmen der bestehenden städtebaulichen Bedarfe neu geregelt werden. Dabei wird das Parken nicht nur in den im Prozess streitgegenständlich gewesenen Straßen neu geregelt, sondern auch in allen anderen Straßen, in denen verbotswidrig auf Gehwegen geparkt wird.
Organisationen
Lose
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