| Datum | Frist | Auftraggeber | Titel | Typ | Volumen (gesch./vergeben) | CPV | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| ▶ | 2026-02-11 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Software-Entwicklungsleistungen für die DAK-Gesundheit - Los 9 | can-standard
open |
— | 72000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:01
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2025-12-20 00:00
Beschreibung
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen und der damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen benötigt die DAK-Gesundheit externe Unterstützung zur Sicherstellung der Entwicklung von innovativen Lösungen. Angesichts der volatilen politischen Rahmenbedingungen sowie des strukturellen Fachkräftemangels im IT-Sektor müssen die Fachbereiche der DAK-Gesundheit auf qualitativ hochwertige Partner zurückgreifen, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden.
Organisationen
Lose
|
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| ▶ | 2026-02-11 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Software-Entwicklungsleistungen für die DAK-Gesundheit - Los 2 | can-standard
open |
— | 72000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:01
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2025-12-20 00:00
Beschreibung
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen und der damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen benötigt die DAK-Gesundheit externe Unterstützung zur Sicherstellung der Entwicklung von innovativen Lösungen. Angesichts der volatilen politischen Rahmenbedingungen sowie des strukturellen Fachkräftemangels im IT-Sektor müssen die Fachbereiche der DAK-Gesundheit auf qualitativ hochwertige Partner zurückgreifen, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden.
Organisationen
Lose
|
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| ▶ | 2026-02-11 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Verhandlungsworkshops - Hier: Vertrags- / Vergütungs- und Rabattverhandlungen | can-standard
neg-wo-call |
— | 80522000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-wo-call Harvested
2026-06-12 09:01
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines spezialisierten Anbieters für Workshops in konfliktbehafteten, komplexen und schwierigen Verhandlungssituationen.
Organisationen
Lose
|
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| ▶ | 2026-02-11 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Software-Entwicklungsleistungen für die DAK-Gesundheit - Los 10 | can-standard
open |
— | 72000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:01
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2025-12-20 00:00
Beschreibung
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen und der damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen benötigt die DAK-Gesundheit externe Unterstützung zur Sicherstellung der Entwicklung von innovativen Lösungen. Angesichts der volatilen politischen Rahmenbedingungen sowie des strukturellen Fachkräftemangels im IT-Sektor müssen die Fachbereiche der DAK-Gesundheit auf qualitativ hochwertige Partner zurückgreifen, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-02-11 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Software-Entwicklungsleistungen für die DAK-Gesundheit - Los 8 | can-standard
open |
— | 72000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:01
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2025-12-20 00:00
Beschreibung
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen und der damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen benötigt die DAK-Gesundheit externe Unterstützung zur Sicherstellung der Entwicklung von innovativen Lösungen. Angesichts der volatilen politischen Rahmenbedingungen sowie des strukturellen Fachkräftemangels im IT-Sektor müssen die Fachbereiche der DAK-Gesundheit auf qualitativ hochwertige Partner zurückgreifen, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden.
Organisationen
Lose
|
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| ▶ | 2026-02-11 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Software-Entwicklungsleistungen für die DAK-Gesundheit - Los 1 | can-standard
open |
— | 72000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:01
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2025-12-20 00:00
Beschreibung
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen und der damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen benötigt die DAK-Gesundheit externe Unterstützung zur Sicherstellung der Entwicklung von innovativen Lösungen. Angesichts der volatilen politischen Rahmenbedingungen sowie des strukturellen Fachkräftemangels im IT-Sektor müssen die Fachbereiche der DAK-Gesundheit auf qualitativ hochwertige Partner zurückgreifen, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden.
Organisationen
Lose
|
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| ▶ | 2026-02-11 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Software-Entwicklungsleistungen für die DAK-Gesundheit - Los 4 | can-standard
open |
— | 72000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:01
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2025-12-20 00:00
Beschreibung
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen und der damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen benötigt die DAK-Gesundheit externe Unterstützung zur Sicherstellung der Entwicklung von innovativen Lösungen. Angesichts der volatilen politischen Rahmenbedingungen sowie des strukturellen Fachkräftemangels im IT-Sektor müssen die Fachbereiche der DAK-Gesundheit auf qualitativ hochwertige Partner zurückgreifen, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden.
Organisationen
Lose
|
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| ▶ | 2026-02-10 23:00:00+00:00 | 2027-02-21 23:59 | AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. / BARMER / BIG direkt gesund handelnd als Landesverband (§ 207 Abs. 4a SGB V) bestehend aus den Krankenkassen der Innungskrankenkassen: IKK classic, IKK - Die Innovationskasse, IKK Südwest, BIG direkt gesund, IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund plus / BKK Landesverband Mitte / DAK-Gesundheit / Handelskrankenkasse (hkk) / HEK - Hanseatische Krankenkasse / Kaufmännische Krankenkasse - KKH / KNAPPSCHAFT Regionaldirektion Cottbus-Berlin und Nord (Hamburg) vertreten durch die Hauptverwaltung in Bochum, handeln als Landesverband (§ 212 Abs. 3 SGB V) / Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, handelnd als Landesverband (§ 36 KVLG 1989) / Techniker Krankenkasse | Open-House-Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V für die KV-Region Berlin | cn-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2027-02-21 23:59 Harvested
2026-06-12 09:01
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-11 00:00
→
Angebotsfrist
2027-02-21 23:59
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Open House Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V für die KV-Region Berlin.
Organisationen
Lose
|
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| ▶ | 2026-02-10 23:00:00+00:00 | 2027-02-21 23:59 | AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. / BARMER / BKK-Landesverband NORDWEST / DAK-Gesundheit / Handelskrankenkasse (hkk) / HEK - Hanseatische Krankenkasse / IKK - Die Innovationskasse handelnd als Landesverband (§ 207 Abs. 4a SGB V) für die Vertragsregion M-V, bestehend aus den KK der IKK`en: IKK classic, IKK - Die Innovationskasse, IKK Südwest, BIG direkt gesund, IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund plus / Kaufmännische Krankenkasse - KKH / KNAPPSCHAFT Regionaldirektion Cottbus-Berlin und Nord (Hamburg) vertreten durch die Hauptverwaltung in Bochum, handeln als Landesverband (§ 212 Abs. 3 SGB V) / Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, handelnd als Landesverband (§ 36 KVLG 1989) / Techniker Krankenkasse | Open-House-Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V für die KV-Region Mecklenburg-Vorpommern | cn-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2027-02-21 23:59 Harvested
2026-06-12 09:01
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-11 00:00
→
Angebotsfrist
2027-02-21 23:59
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Open House Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V für die KV-Region Mecklenburg-Vorpommern.
Organisationen
Lose
|
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| ▶ | 2026-02-10 23:00:00+00:00 | 2027-02-21 23:59 | AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. / BARMER / BKK Landesverband Mitte / DAK-Gesundheit / Handelskrankenkasse (hkk) / HEK - Hanseatische Krankenkasse / IKK - Brandenburg und Berlin handelnd als Landesverband (§ 207 Abs. 4a SGB V) bestehend aus den Krankenkassen der Innungskrankenkassen: IKK classic, IKK - Die Innovationskasse, IKK Südwest, BIG direkt gesund, IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund plus / Kaufmännische Krankenkasse - KKH / KNAPPSCHAFT Regionaldirektion Cottbus-Berlin und Nord (Hamburg) vertreten durch die Hauptverwaltung in Bochum, handeln als Landesverband (§ 212 Abs. 3 SGB V) / Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, handelnd als Landesverband (§ 36 KVLG 1989) / Techniker Krankenkasse | Open-House-Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V für die KV-Region Brandenburg | cn-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2027-02-21 23:59 Harvested
2026-06-12 09:01
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-11 00:00
→
Angebotsfrist
2027-02-21 23:59
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Open House Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V für die KV-Region Brandenburg.
Organisationen
Lose
|
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| ▶ | 2026-02-04 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Markterkundung Ausschreibungsplattform Fahrkosten | pin-only | — | 72260000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
planning Rechtsgrundlage
32014L0024 Harvested
2026-06-12 09:03
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-05 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Markterkundung zur Beschaffung einer Ausschreibungsplattform Fahrkosten
Organisationen
Lose
|
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| ▶ | 2026-01-28 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Teriparatid, ATC H05AA02 für die Zeit 01.02.2024 - 31.01.2026 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:06
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-29 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2024-02-01 00:00
→
Vertragsschluss
2024-02-01 00:00
Tage bis Zuschlag:
-728
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Teriparatid, ATC H05AA02, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.02.2024 in Kraft und endet am 31.01.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
|
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| ▶ | 2026-01-27 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Betahistin, ATC N07CA01 für die Zeit 01.02.2024 - 31.01.2026 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:06
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Betahistin, ATC N07CA01 , beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.02.2024 in Kraft und endet am 31.01.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
|
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| ▶ | 2026-01-27 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Follitropin alfa, ATC G03GA05 für die Zeit 01.02.2024 - 31.01.2026 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:06
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2024-02-01 00:00
→
Vertragsschluss
2024-02-01 00:00
Tage bis Zuschlag:
-727
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Follitropin alfa, ATC G03GA05, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.02.2024 in Kraft und endet am 31.01.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
|
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| ▶ | 2026-01-27 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Amlodipin + Bisoprolol, ATC C07FB07 für die Zeit 01.02.2024 - 31.01.2026 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:06
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Amlodipin + Bisoprolol, ATC C07FB07, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.02.2024 in Kraft und endet am 31.01.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
|
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| ▶ | 2026-01-27 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Everolimus, ATC L04AA18 für die Zeit 01.02.2024 - 31.01.2026 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:06
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Everolimus, ATC L04AA18, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.02.2024 in Kraft und endet am 31.01.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-27 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Brimonidin + Timolol, ATC S01ED69 für die Zeit 01.02.2024 - 31.01.2026 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:06
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Brimonidin + Timolol, ATC S01ED69, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.02.2024 in Kraft und endet am 31.01.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
|
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| ▶ | 2026-01-27 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Adapalen + Benzoylperoxid, ATC D10AD23 für die Zeit 01.02.2024 - 31.01.2026 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:06
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2024-02-01 00:00
→
Vertragsschluss
2024-02-01 00:00
Tage bis Zuschlag:
-727
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Adapalen + Benzoylperoxid, ATC D10AD23, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.02.2024 in Kraft und endet am 31.01.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-27 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Amlodipin + HCT + Ramipril, ATC C09BX03 für die Zeit 01.02.2024 - 31.01.2026 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:06
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Amlodipin + HCT + Ramipril, ATC C09BX03, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.02.2024 in Kraft und endet am 31.01.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-27 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Prednisolon, ATC S01BA04 für die Zeit 01.02.2024 - 31.01.2026 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:06
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Prednisolon, ATC S01BA04, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.02.2024 in Kraft und endet am 31.01.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-27 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Apremilast, ATC L04AA32 für die Zeit 01.01.2025 - 31.12.2026 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:06
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2025-01-01 00:00
→
Vertragsschluss
2025-01-01 00:00
Tage bis Zuschlag:
-392
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Apremilast, ATC L04AA32, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.01.2025 in Kraft und endet am 31.12.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-27 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Brimonidin (ausschließlich EDP), ATC S01EA05 für die Zeit 01.02.2024 - 31.01.2026 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:06
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Brimonidin (ausschließlich EDP), ATC S01EA05, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.02.2024 in Kraft und endet am 31.01.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-22 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Bundesweite Ausstattung aller Standorte mit Waschraumhygieneartikeln und entsprechendem Verbrauchsmaterial | can-standard
open |
354.935 € | 33700000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:08
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-23 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-01-23 00:00
Beschreibung
Art und Umfang der Leistung können der als Vergabeunterlage bereitgestellten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-21 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Technische Umsetzung und Durchführung von Online-Vorträgen | can-standard
open |
— | 72212510 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:08
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-22 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-01-12 00:00
Beschreibung
Die DAK-Gesundheit beabsichtigt, Online-Voträge zu unterschiedlichen Themen zu halten und sucht einen Vertragspartner, der die technische Umsetzung und Durchführung von Online-Vorträgen für die DAK-Gesundheit übernimmt.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-18 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Teriflunomid, ATC L04AK02 für die Zeit 01.10.2025 - 31.12.2025 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate) | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:09
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-19 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2025-10-01 00:00
→
Vertragsschluss
2025-10-01 00:00
Tage bis Zuschlag:
-110
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Teriflunomid, ATC L04AK02, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.10.2025 in Kraft und endet am 31.12.2025 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-18 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Pomalidomid, ATC L04AX06 für die Zeit 01.08.2024 - 31.07.2026 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:09
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-19 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2024-08-01 00:00
→
Vertragsschluss
2024-08-01 00:00
Tage bis Zuschlag:
-536
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Pomalidomid, ATC L04AX06, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.08.2024 in Kraft und endet am 31.07.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-14 23:00:00+00:00 | 2029-01-05 12:01 | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Liraglutid, ATC A10BJ02 für die Zeit 01.03.2026 - 29.02.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate) | cn-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2029-01-05 12:01 Harvested
2026-06-12 09:10
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-15 00:00
→
Angebotsfrist
2029-01-05 12:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Liraglutid, ATC A10BJ02, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.03.2026 in Kraft und endet am 29.02.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-14 23:00:00+00:00 | 2029-01-05 12:01 | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum WS Ezetimib + Atorvastatin (ausschl. Packungsgröße 90 Stück) f. d. Z. 01.03.2026 - 29.02.2028 (zzgl. V-Option 1x12 Mon) | cn-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2029-01-05 12:01 Harvested
2026-06-12 09:10
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-15 00:00
→
Angebotsfrist
2029-01-05 12:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Ezetimib + Atorvastatin (ausschließlich Packungsgröße 90 Stück), ATC C10BA05, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.03.2026 in Kraft und endet am 29.02.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-14 23:00:00+00:00 | 2029-01-05 12:01 | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Estradiol + Dienogest, ATC G03AB08 für die Zeit 01.03.2026 - 29.02.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Mon) | cn-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2029-01-05 12:01 Harvested
2026-06-12 09:10
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-15 00:00
→
Angebotsfrist
2029-01-05 12:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Estradiol + Dienogest, ATC G03AB08, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.03.2026 in Kraft und endet am 29.02.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-14 23:00:00+00:00 | 2029-01-05 12:01 | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Meropenem, ATC J01DH02 für die Zeit 01.03.2026 - 29.02.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate) | cn-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2029-01-05 12:01 Harvested
2026-06-12 09:11
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-15 00:00
→
Angebotsfrist
2029-01-05 12:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Meropenem, ATC J01DH02, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.03.2026 in Kraft und endet am 29.02.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-14 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Firmenfitness | cn-standard
open |
— | 85000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:10
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-15 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Firmenfitness
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-14 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Beschaffung von Hochleistungs-Digitaldrucksystemen inkl. Full-Service-Wartungsvertrag am Standort Hamburg | cn-standard
open |
— | 30232100 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:10
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-15 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Art und Umfang der Leistung können der als Vergabeunterlage bereitgestellten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-14 23:00:00+00:00 | 2029-01-05 12:01 | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Kaliumiodid, ATC H03CA01 für die Zeit 01.03.2026 - 29.02.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate) | cn-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2029-01-05 12:01 Harvested
2026-06-12 09:11
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-15 00:00
→
Angebotsfrist
2029-01-05 12:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Kaliumiodid, ATC H03CA01, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.03.2026 in Kraft und endet am 29.02.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
|
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| ▶ | 2026-01-14 23:00:00+00:00 | 2029-01-05 12:01 | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Pegfilgrastim, ATC L03AA13 für die Zeit 01.03.2026 - 29.02.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate) | cn-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2029-01-05 12:01 Harvested
2026-06-12 09:11
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-15 00:00
→
Angebotsfrist
2029-01-05 12:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Pegfilgrastim, ATC L03AA13, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.03.2026 in Kraft und endet am 29.02.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-14 23:00:00+00:00 | 2029-01-05 12:01 | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Budesonid, ATC A07EA06 für die Zeit 01.03.2026 - 29.02.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate) | cn-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2029-01-05 12:01 Harvested
2026-06-12 09:11
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-15 00:00
→
Angebotsfrist
2029-01-05 12:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Budesonid, ATC A07EA06, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.03.2026 in Kraft und endet am 29.02.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-14 23:00:00+00:00 | 2029-01-05 12:01 | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Isosorbidmononitrat, ATC C01DA14 für die Zeit 01.03.2026 - 29.02.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate) | cn-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2029-01-05 12:01 Harvested
2026-06-12 09:11
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-15 00:00
→
Angebotsfrist
2029-01-05 12:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Isosorbidmononitrat, ATC C01DA14, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.03.2026 in Kraft und endet am 29.02.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-14 23:00:00+00:00 | 2029-01-05 12:01 | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Metronidazol, ATC D06BX01 für die Zeit 01.03.2026 - 29.02.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate) | cn-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2029-01-05 12:01 Harvested
2026-06-12 09:11
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-15 00:00
→
Angebotsfrist
2029-01-05 12:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Metronidazol, ATC D06BX01, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.03.2026 in Kraft und endet am 29.02.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-12 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Formoterol + Beclometason (ausschließlich Dafo. DOS), ATC R03AK08 für die Zeit 01.01.2024 - 31.12.2025 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:11
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-13 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2024-01-01 00:00
→
Vertragsschluss
2024-01-01 00:00
Tage bis Zuschlag:
-743
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Formoterol + Beclometason (ausschließlich Darreichungsform DOS), ATC R03AK08 beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.01.2024 in Kraft und endet am 31.12.2025. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-11 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Buserelin, ATC L02AE01 für die Zeit 01.01.2024 - 31.12.2025 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:12
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2024-01-01 00:00
→
Vertragsschluss
2024-01-01 00:00
Tage bis Zuschlag:
-742
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Buserelin, ATC L02AE01, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.01.2024 in Kraft und endet am 31.12.2025. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-11 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Bosutinib, ATC L01EA04 für die Zeit 01.10.2024 - 30.09.2026 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:12
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2024-10-01 00:00
→
Vertragsschluss
2024-10-01 00:00
Tage bis Zuschlag:
-468
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Bosutinib, ATC L01EA04, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.10.2024 in Kraft und endet am 30.09.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-11 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Insulin lispro, ATC A10AB04, A10AD04 f. d. Zeit 01.01.24 - 31.12.24 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate) | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:12
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2024-01-01 00:00
→
Vertragsschluss
2024-01-01 00:00
Tage bis Zuschlag:
-742
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Insulin lispro, ATC A10AB04, A10AD04, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.01.2024 in Kraft und endet am 31.12.2024 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-11 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit / HEK-Hanseatische Ersatzkasse / hkk - Handelskrankenkasse / KKH - Kaufmännische Krankenkasse / TK-Techniker Krankenkasse | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Tildrakizumab, ATC L04AC17 für die Zeit 01.01.2024 - 31.12.2025 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:12
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2024-01-01 00:00
→
Vertragsschluss
2024-01-01 00:00
Tage bis Zuschlag:
-742
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Tildrakizumab, ATC L04AC17, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Für o.g. Wirkstoff beabsichtigt die ARGE Tildrakizumab mit möglichst allen, zumindest allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrahmenrabattverträge abzuschließen. Folgende Krankenkassen gehören der ARGE Tildrakizumab an: - DAK-Gesundheit - Techniker Krankenkasse - Kaufmännische Krankenkasse - HEK - Hanseatische Krankenkasse - Hkk - Handelskrankenkasse zusammen im Folgenden "Krankenkassen" genannt. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.01.2024 in Kraft und endet am 31.12.2025. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-11 23:00:00+00:00 | — | BARMER / DAK-Gesundheit / HEK-Hanseatische Ersatzkasse / hkk - Handelskrankenkasse / KKH - Kaufmännische Krankenkasse / TK-Techniker Krankenkasse | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Dimethylfumarat, ATC D05BX01 für die Zeit 01.01.2024 - 31.12.2025 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:12
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2024-01-01 00:00
→
Vertragsschluss
2024-01-01 00:00
Tage bis Zuschlag:
-742
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Dimethylfumarat, ATC D05BX01, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Für o.g. Wirkstoff beabsichtigt die ARGE Dimethylfumarat mit möglichst allen, zumindest allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrahmenrabattverträge abzuschließen. Folgende Krankenkassen gehören der ARGE Dimethylfumarat an: - DAK-Gesundheit - Techniker Krankenkasse - Kaufmännische Krankenkasse - HEK - Hanseatische Krankenkasse - Hkk - Handelskrankenkasse - BARMER zusammen im Folgenden "Krankenkassen" genannt. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.01.2024 in Kraft und endet am 31.12.2025. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-11 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Paliperidon (ausschließlich 3-Monats-Depot), ATC N05AX13 für die Zeit 01.01.2024 - 31.12.2025 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:12
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2024-01-01 00:00
→
Vertragsschluss
2024-01-01 00:00
Tage bis Zuschlag:
-742
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Paliperidon (ausschließlich 3-Monats-Depot), ATC N05AX13, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.01.2024 in Kraft und endet am 31.12.2025. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-11 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Maraviroc, ATC J05AX09 für die Zeit 01.01.2024 - 31.12.2025 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:12
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2024-01-01 00:00
→
Vertragsschluss
2024-01-01 00:00
Tage bis Zuschlag:
-742
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Maraviroc, ATC J05AX09, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.01.2024 in Kraft und endet am 31.12.2025. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-11 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Peginterferon beta-1a, ATC L03AB13 für die Zeit 01.05.2025 - 30.04.2027 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:12
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2025-05-01 00:00
→
Vertragsschluss
2025-05-01 00:00
Tage bis Zuschlag:
-256
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Peginterferon beta-1a, ATC L03AB13, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.05.2025 in Kraft und endet am 30.04.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-11 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Formoterol + Beclometason (ausschließl. Dafo. IHP, INH), ATC R03AK08 für die Zeit 01.01.2024 - 31.12.2025 | can-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:12
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2024-01-01 00:00
→
Vertragsschluss
2024-01-01 00:00
Tage bis Zuschlag:
-742
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Formoterol + Beclometason (ausschließlich Darreichungsformen IHP, INH), ATC R03AK08 , beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.01.2024 in Kraft und endet am 31.12.2025. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-08 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Markterkundung "Projekt für mehr Patientensicherheit durch Elterncoaching und -empowerment" | pin-only | — | 80561000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
planning Rechtsgrundlage
32014L0024 Harvested
2026-06-12 09:12
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-09 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Es wird eine Markterkundung zur Vorbereitung einer möglichen Vergabe eines Dienstleistungsauftrags durchgeführt. Beabsichtigt ist die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags zur Konzeption, Entwicklung, Umsetzung und Evaluation evidenzbasierter Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit von Kindern im Krankenhaussetting durch gezieltes Empowerment von Eltern und Begleitpersonen ("Speak-Up"-Ansatz).
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-07 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Zentrale + Akademie: Rahmenvertrag Maler- und Lackierarbeiten | cn-standard
open |
— | 45432200 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:13
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-08 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Art und Umfang der Leistung können der als Vergabeunterlage bereitgestellten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-07 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Markt-, Meinungs- und Sozialforschung durch repräsentative Bevölkerungsbefragungen | can-standard
open |
— | 79310000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:13
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-08 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2025-11-21 00:00
Beschreibung
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Unternehmen, das Markt-, Meinungs- und Sozialforschung als Dienstleistung anbietet sowie deren Auswertung und Aufarbeitung für eine Laufzeit von maximal vier Jahren.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-01 23:00:00+00:00 | — | DAK-Gesundheit | Cloud-Betrieb des Cloud Center of Excellence (CCoE) | cn-standard
neg-w-call |
— | 72000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-12 09:15
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-02 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die DAK-Gesundheit beabsichtigt, ein Cloud Center of Excellence (CCoE) mit einem strategischen Vertragspartner zu etablieren. Ziel ist die Nutzung von Cloud-Komponenten zur flexibleren und schnelleren Umsetzung neuer Anforderungen, Anwendungen, Apps und Schnittstellen im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung. Das CCoE soll sich dediziert mit Cloudsystemen, deren Nutzung sowie der Weiterentwicklung und dem Betrieb einer hybriden Integrationsplattform befassen. Diese Plattform verbindet bestehende und zukünftige On-Premises-Infrastrukturen und -Anwendungen mit Cloud-Infrastrukturen und -Diensten der DAK-Gesundheit. Der Auftrag umfasst den Cloud-Betrieb des CCoE unter Berücksichtigung höchster Anforderungen an Verfügbarkeit, Informationssicherheit und Datenschutz, um die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der GKV auch zukünftig sicherzustellen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2025-08-13 22:00:00+00:00 | 2026-04-30 23:59 | DAK-Gesundheit (DAK-G) / HEK - Hanseatische Krankenkasse / Kaufmännische Krankenkasse (KKH) / Techniker Krankenkasse | Open-House-Biologika-Rabattverträge 2025-23 - Etanercept | cn-standard
open |
— | 33600000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-04-30 23:59 Harvested
2026-06-09 09:29
Zeitlinie
Veröffentlichung
2025-08-14 00:00
→
Angebotsfrist
2026-04-30 23:59
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Etanercept zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.10.2025. Der Vertrag endet spätestens am 30.09.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Organisationen
Lose
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