| Datum | Frist | Auftraggeber | Titel | Typ | Volumen (gesch./vergeben) | CPV | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| ▶ | 2026-05-05 22:00:00+00:00 | 2026-06-09 10:01 | Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe | 6#0040/E21 Evaluierung des Verfahrens der fahrplanbasierten Infrastrukturentwicklung auf Grundlage des Zielfahrplans Deutschlandtakt | cn-standard
open |
218.500 € | 79419000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-06-09 10:01 Harvested
2026-06-09 17:37
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-06 00:00
→
Angebotsfrist
2026-06-09 10:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Auftragsgegenstand ist eine rückblickende Bewertung des Prozesses der Erstellung des Zielfahrplans Deutschlandtakt sowie seiner Fortschreibung, die die Stärken und Schwächen des Prozesses aufzeigt – auch mit Blick auf die zusätzlichen Infrastrukturableitungen sowie Handlungsempfehlungen zur Optimierung des Prozesses. Dabei werden Effizienz, Belastbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Planungs- und Beteiligungsprozesses und der Ergebnisse untersucht. Im Ergebnis sollen Optimierungspotenziale für den Planungsprozess für die Weiterentwicklung des Zielfahrplans Deutschlandtakt aufgezeigt und Handlungsempfehlungen zur Prozessoptimierung insbesondere für die regelmäßige Fortschreibung des Zielfahrplans gegeben werden. Ziel ist, Erfahrungen aus der Vergangenheit hinsichtlich der Erstellung des Zielfahrplans Deutschlandtakt sowie seiner Fortschreibung in die zukünftige Gestaltung der Schieneninfrastrukturplanung im Rahmen der verkehrsträgerübergreifenden Bundesverkehrswegeplanung einfließen zu lassen. Mit den Erkenntnissen aus der Evaluierung kann eine im Hinblick auf Effektivität und Effizienz ausgewogene Planungslogik entwickelt werden, die eine gleichberechtigte Planung aller Verkehrsarten auf der Schiene vorsieht. Somit lässt sich die Frage beantworten, ob und wie die fahrplanbasierte Infrastrukturentwicklung weiterhin in der Bundesverkehrswegeplanung für die Schiene Anwendung finden soll. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-21 22:00:00+00:00 | 2026-06-09 10:01 | Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe | 6#0018/StB14 - Fachgutachten zur „Weiterentwicklung der Berichterstattung im Controllingsystem Bundesfernstraßen (CSBF)“ | cn-standard
open |
— | 63000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-06-09 10:01 Harvested
2026-06-12 08:45
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-22 00:00
→
Angebotsfrist
2026-06-09 10:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Erstellung eines Fachgutachtens zur Weiterentwicklung der Berichterstattung im CSBF, einschließlich KPI-System, Analysen und Umsetzungsgrundlagen für eine konsistente, steuerungsorientierte Berichts- und Dashboardlogik. Die Leistung gliedert sich in Arbeitspakete (AP) und umfasst insbesondere: - AP 1 Bestandsaufnahme & Strukturierung der vorhandenen CSBF-Berichte/Datenbasis (Standard- und Sonderberichte, Regelberichte), inkl. Berichtskatalog und Einordnung (2016–2025). - AP 2 KPI-System für das Auftragswesen im Bundesfernstraßenbau auf CSBF-Basis (Definitionen, Ableitungslogik, Anwendungsregeln). - AP 3 Vertiefende Status-quo-Analyse und Bearbeitung weiterführender Fragestellungen auf Basis von CSBF-Auswertungen. - AP 4 Abgrenzung/Vergleichbarkeit mit geeigneten Vergleichssektoren zur Einordnung von Besonderheiten und Übertragbarkeit von Steuerungsansätzen. - AP 5 Berichtssystematik & Dashboards (Systematik, Frequenz, Zielgruppenbezug, Prototypen/Beispielumsetzungen in gängigen BI-Tools) sowie Präsentationsformate. - AP 6–AP 8 (gemäß Leistungsbeschreibung) als Ergänzungen zur Datenqualität, Ergebnisaufbereitung und Wissenstransfer/Implementierungsunterstützung. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-21 22:00:00+00:00 | 2026-06-18 10:01 | Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe | 6#0018/StB14 - Fachgutachten zur „Weiterentwicklung der Berichterstattung im Controllingsystem Bundesfernstraßen (CSBF)“ | cn-standard
open |
— | 63000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-06-18 10:01 Harvested
2026-06-09 08:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-22 00:00
→
Angebotsfrist
2026-06-18 10:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Erstellung eines Fachgutachtens zur Weiterentwicklung der Berichterstattung im CSBF, einschließlich KPI-System, Analysen und Umsetzungsgrundlagen für eine konsistente, steuerungsorientierte Berichts- und Dashboardlogik. Die Leistung gliedert sich in Arbeitspakete (AP) und umfasst insbesondere: - AP 1 Bestandsaufnahme & Strukturierung der vorhandenen CSBF-Berichte/Datenbasis (Standard- und Sonderberichte, Regelberichte), inkl. Berichtskatalog und Einordnung (2016–2025). - AP 2 KPI-System für das Auftragswesen im Bundesfernstraßenbau auf CSBF-Basis (Definitionen, Ableitungslogik, Anwendungsregeln). - AP 3 Vertiefende Status-quo-Analyse und Bearbeitung weiterführender Fragestellungen auf Basis von CSBF-Auswertungen. - AP 4 Abgrenzung/Vergleichbarkeit mit geeigneten Vergleichssektoren zur Einordnung von Besonderheiten und Übertragbarkeit von Steuerungsansätzen. - AP 5 Berichtssystematik & Dashboards (Systematik, Frequenz, Zielgruppenbezug, Prototypen/Beispielumsetzungen in gängigen BI-Tools) sowie Präsentationsformate. - AP 6–AP 8 (gemäß Leistungsbeschreibung) als Ergänzungen zur Datenqualität, Ergebnisaufbereitung und Wissenstransfer/Implementierungsunterstützung. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-31 22:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe | 2545/G20-Rahmenvertrag zur Projektorganisation, Stakeholderbeteiligung und kommunikativen Begleitung der Transformationsprozesse im Verkehrssektor | can-standard
open |
— | 79421000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 08:52
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-01 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-03-02 00:00
Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist die konzeptionelle und kommunikative Begleitung der Projektentwicklung und -organisation zur Transformation im Verkehrssektor. Insbesondere umfasst dies die Konzeption, Organisation und Durchführung von flankierenden Veranstaltungs-, Austausch- und Beteiligungsformaten für das BMV, einschließlich Beteiligungselementen zu Transformationsprozessen und zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor. Die Aufgaben umfassen u. a.: - Identifikation strategisch relevanter Handlungsfelder, bei denen Transformationsprozesse im Verkehrssektor durch Beteiligungsformate besonders zielführend flankiert werden können. - Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Sicherstellung und Erhöhung der Sichtbarkeit und gezielte Beteiligung im Hinblick auf Transformationsprozesse im Ver-kehrssektor. - Ausgestaltung eines wohl abgestimmten Portfolios an Veranstaltungs-, Austausch- und Beteiligungsformaten unter Nutzung von Synergien. - Konzeptionierung, Vorbereitung, Organisation und operative Durchführung (u. a. Einladungsmanagement, Moderation, Dokumentation, Catering, ggf. Raummiete) von Ver-anstaltungsformaten und strukturierten Dialogprozessen. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt in Absprache mit dem AG. - Einbindung der Fachakteure und Interessensgruppen aus Politik, Unternehmen, Wissenschaft, Verbänden und der Zivilgesellschaft sowie der für die jeweiligen Themen zuständigen Ressorts und ggfls. der Länder bzw. Kommunen. - Gezielte Förderung des Informationsaustausches zwischen den beteiligten Akteuren, z.B. auf Grundlage von Best Practices, Pilotprojekten und Transfer von Innovationen. - Nachbereitung von Veranstaltungen und Dialogprozessen (z. B. Erstellung von Berichten, Handlungsempfehlungen, Kurzpapieren) in enger Abstimmung mit dem AG. - Dokumentation, strukturierte Zusammenfassung und Visualisierung relevanter Themen, z.B. durch professionelle Aufbereitung von komplexen Fachinformationen (z.B. Info-Grafiken). - Erstellung von Entwürfen z.B. für Broschüren, Flyern, Veranstaltungsprogramme und Informationsmaterialien. Bei der Erstellung von Schriftstücken beachtet der AN die An-forderungen an die Barrierefreiheit. - Der Druck von Broschüren und Flyern erfolgt grundsätzlich in der hausinternen Druckerei des BMV. Der AN übernimmt hierfür die Druckvorbereitung. Koordinierung und Druckabnahme mit der BMV-Druckerei erfolgt in diesen Fällen durch das BMV. - Leistungen in Abstimmung mit dem AG zur internen Kommunikation (z.B. Ergebniskommunikation an Veranstaltungsteilnehmende). - Leistungen in Abstimmung mit dem AG zur begleitenden Kommunikation, inkl. Erstellung von Inhalten für die BMV-Homepage (die Einstellung der Inhalte erfolgt über die BMV-Internetredaktion) sowie inkl. Erstellung von Entwürfen für Broschüren, Flyer, etc. (Koordinierung mit der BMV-Druckerei erfolgt in diesen Fällen durch das BMV). - Bereitstellung von zielgruppengerechten Inhalten für Social-Media-Kanäle des BMV (Twitter/X, Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Youtube, Bluesky und Mastodon). Einzelheiten werden im Rahmen der Einzelabrufe konkretisiert. *** Weitere Informationen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-24 23:00:00+00:00 | 2026-04-28 10:01 | Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe | 6#0017/G14 Unterstützung des BMV im europäischen CEF-Forschungsprojekt eF-TI4Live | cn-standard
open |
— | 63000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-04-28 10:01 Harvested
2026-06-09 09:27
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-25 00:00
→
Angebotsfrist
2026-04-28 10:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Projekt „eFTI4LIVE“ begleitet die operative Umsetzung der EU-VO zu digitalen Frachtbeförderungsinformationen über das Startdatum am 01.07.2027 hinaus. Es soll im Vorfeld der Implementierung unterstützende Analysen erarbeitet werden sowie in der Implementierungsphase begleitende Analysen erarbeitet werden. Deutschland engagiert sich als starker Partner in der Mitte Europas in diesem Projekt und soll so die gesamteuropäische Umsetzung aktiv unterstützen. ****Hierzu müssen zahlreiche, von der IT-Entwicklung abgegrenzte, Forschungsfragen bearbeitet werden bzw. zum Teil aus dem Vorgängerprojekt eFTI4EU weiterentwickelt werden. Hierzu gehören nationale Umsetzungspläne und Strategien für die Liveschaltung der Digitalsysteme im Juli 2027, z.B. eine standardisierte Vorgehensweise und Planung des Anschlusses der betroffenen Behörden (auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene), Definition und Beschreibung von Best-Practices, Erarbeitung einer Strategie für Datensicherheit, Sicherung der Datenmodell-Integrität. Außerdem müssen die ersten Überlegungen zur Governance (aus eFTI4EU), weiterentwickelt und in ein funktionierendes europaweites Governance-System mit geeigneten Strukturen und Prozessen überführt werden.***** Da das Projekt eFTI4LIVE die Einführung und Inkraftsetzung von eFTI über den 09.07.2027 hinaus begleitet, können im Rahmen des Forschungskontextes auch erforderliche Verbesserungen des Gesamtsystems forschungsseitig europäisch begleitet und Analysen erstellt werden mit Blick auf die Anpassung der europäischen Rechtsakte (IT-Entwicklungsprobleme sind nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung).**** Um deutsche Belange nicht nur als allgemeine Forderungen, sondern spezifisch einzubringen und um wissensbasierte Entscheidungen treffen zu können, im europäischen Kontext sowie national, basierend auf IT-fachlichem Hintergrund, benötigt das BMV unterstützende Fachexpertise. Die Teilnahme deutscher Experten an den fachlichen Arbeitsgruppen im eFTI4LIVE Projekt ist erforderlich, zum Teil deren Management, Leitung und Vorbereitung von Inhalten sowie müssen darüber hinaus nationale Analysen und Folgenabschätzungen sichergestellt werden. Zudem wird in dem Forschungsprojekt eFTI4LIVE die eFTI-Erweiterung auf weitere Verkehrsträger analysiert (Schiene, Wasserstraße), ein für BMV wichtiges Anliegen, welches im Forschungsprojekt eFTI4EU nicht intensiv betrachtet werden konnte aufgrund der unerwarteten Komplexität der eFTI-Thematik. Zudem sind im Vorfeld der Einführung von eFTI, Konferenzen und Workshops erforderlich zur Information von und zur Diskussion mit Stakeholdern. Diese werden von BMV organisiert und zum Teil auch inhaltlich begleitet, jedoch ist für spezielle Fachfragen die Aufbereitung dieser und die Teilnahme von Experten mit IT-Fachhintergrund erforderlich.**** Im Rahmen des Forschungsprojekts werden Berichte (sog. „Deliverables“) erarbeitet, die die Ergebnisse der Arbeitsgruppen (sog. Task-groups) und Analysen und Diskussionen zusammenfassen, in der Folge durch die Abkürzung „D“ gekennzeichnet). Es sollen entsprechenden Beiträge erarbeitet, verfasst und Positionen in den Arbeitsgruppen (sog. Task-Groups) vertreten und abgestimmt werden (soweit nicht BMV). **** Übergabe des Modellberichts an die Arbeitsgruppe Governance in eFTI4LIVE ist für Ende April 2026 vorgesehen. Diese und die projektübergreifende Arbeitsgruppe CTG Governance (Austausch Sachstand zwischen den Projekten eFTI4EU, eFTI4All und eFTI4Live) werden beide von Deutschland (BMV) geleitet, hier ist entsprechende Unterstützung erforderlich, inhaltlich und organisatorisch.***** Die Arbeit im Forschungsprojekt eFTI4LIVE erfolgt ausschließlich in englischer Sprache. Analysen und Sachstandsberichte für das BMV werden in deutscher Sprache erstellt. Das Projekt dauert bis 30.06.2029.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-22 23:00:00+00:00 | 2026-05-05 10:01 | Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe | 6#0013-G14-Evaluation der Förderung der Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und die Binnenwasserstraße im Kombinierten Verkehr und weiteren multimodalen Transportketten | cn-standard
open |
— | 79419000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-05-05 10:01 Harvested
2026-06-09 09:28
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-23 00:00
→
Angebotsfrist
2026-05-05 10:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Kombinierte Verkehr (KV) ist ein wesentlicher Faktor für die Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf das Binnenschiff und auf die Schiene. Er trägt damit zur Einsparung von Treibhausgasemissionen und zur Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaziele bei. Seine Bedeutung wird der aktuellen Verkehrsprognose 2040 zufolge künftig noch weiter zunehmen. Erforderlich ist ein gut ausgebautes, flächendeckendes Netz an bi- und trimodalen Umschlaganlagen für den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern Straße, Schiene und Binnenwasserstraße, das auch ausreichende Kapazitäten für den künftigen Bedarf aufweist. Durch den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern entstehen beim Transport von Gütern im Kombinierten Verkehr gegenüber unimodalen Gütertransporten zusätzliche Kosten. Daher fördert der Bund den Kombinierten Verkehr. Dies erfolgt über Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Seit Ende 2022 erfolgt die Förderung auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022 (https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/foerderrichtlinie-von-umschlaganlagen-des-kombinierten-verkehrs.pdf?__blob=publicationFile). Diese Förderrichtlinie gilt bis 31.12.2026. Eine Verlängerung um ein Jahr ist geplant. Bereits seit 1998 galten kontinuierlich Förderrichtlinien des Bundes, auf deren Grundlage die Förderung des Neu- und Ausbaus von KV-Umschlaganlagen privater Unternehmen erfolgte. So erfolgte zuvor im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 30.09.2022 auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen. Die Durchführung der Förderung (Prüfung von Förderanträgen, Bewilligung der Förderung, Prüfung der Verwendung) haben das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) übernommen. Entsprechend den Haushaltsvorschriften zum Zuwendungsrecht ist die laufende Förderung einer Erfolgskontrolle zu unterziehen. Diese Erfolgskontrolle umfasst die Evaluierung der bewilligten Vorhaben (AP 1) sowie eine Zielerreichungskontrolle, eine Wirkungskontrolle und eine Wirtschaftlichkeitskontrolle der bisherigen Förderung (AP 2). Darüber hinaus ist für die Planung einer möglichen neuen Förderung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. In diesem Rahmen sollen zusätzlich Möglichkeiten erörtert und geprüft werden, ob und wie – unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – die Förderung für private KV-Umschlaganlagen verbessert, ggf. um neue Fördergegenstände ergänzt und auf andere multimodale Umschlaganlagen ausgeweitet werden kann (AP 3). Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie eine betriebliche Förderung im Sinne einer Anschubfinanzierung von KV-Verkehren und anderen multimodalen Verkehren möglich ist (AP 4). Bei AP 3 und 4 ist insbesondere zu beachten, dass Erweiterungen von Förderungen oder neue Fördergegenstände im Zeichen knapper werdender Haushaltsmittel eines klaren Wirtschaftlichkeitsnachweises im Hinblick auf das Ziel der damit zu erreichenden CO2-Einsparung bedürfen. Überförderungen, die ggf. auch durch die Kombination einer KV-spezifischen Förderung mit anderen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes auftreten können, sind in jedem Falle zu vermeiden. Im Sinne des im Koalitionsvertrags festgehaltenen Ziels des Bürokratierückbaus sollen außerdem Förderungen missbrauchssicher so ausgestaltet sein, dass sie für die beantragenden Unternehmen wie für die bewilligenden Behörden möglichst geringen bürokratischen Aufwand verursachen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-22 23:00:00+00:00 | 2026-05-20 10:01 | Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe | 6#0013-G14-Evaluation der Förderung der Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und die Binnenwasserstraße im Kombinierten Verkehr und weiteren multimodalen Transportketten | cn-standard
open |
— | 79419000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-05-20 10:01 Harvested
2026-06-09 17:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-23 00:00
→
Angebotsfrist
2026-05-20 10:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Kombinierte Verkehr (KV) ist ein wesentlicher Faktor für die Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf das Binnenschiff und auf die Schiene. Er trägt damit zur Einsparung von Treibhausgasemissionen und zur Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaziele bei. Seine Bedeutung wird der aktuellen Verkehrsprognose 2040 zufolge künftig noch weiter zunehmen. Erforderlich ist ein gut ausgebautes, flächendeckendes Netz an bi- und trimodalen Umschlaganlagen für den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern Straße, Schiene und Binnenwasserstraße, das auch ausreichende Kapazitäten für den künftigen Bedarf aufweist. Durch den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern entstehen beim Transport von Gütern im Kombinierten Verkehr gegenüber unimodalen Gütertransporten zusätzliche Kosten. Daher fördert der Bund den Kombinierten Verkehr. Dies erfolgt über Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Seit Ende 2022 erfolgt die Förderung auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022 (https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/foerderrichtlinie-von-umschlaganlagen-des-kombinierten-verkehrs.pdf?__blob=publicationFile). Diese Förderrichtlinie gilt bis 31.12.2026. Eine Verlängerung um ein Jahr ist geplant. Bereits seit 1998 galten kontinuierlich Förderrichtlinien des Bundes, auf deren Grundlage die Förderung des Neu- und Ausbaus von KV-Umschlaganlagen privater Unternehmen erfolgte. So erfolgte zuvor im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 30.09.2022 auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen. Die Durchführung der Förderung (Prüfung von Förderanträgen, Bewilligung der Förderung, Prüfung der Verwendung) haben das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) übernommen. Entsprechend den Haushaltsvorschriften zum Zuwendungsrecht ist die laufende Förderung einer Erfolgskontrolle zu unterziehen. Diese Erfolgskontrolle umfasst die Evaluierung der bewilligten Vorhaben (AP 1) sowie eine Zielerreichungskontrolle, eine Wirkungskontrolle und eine Wirtschaftlichkeitskontrolle der bisherigen Förderung (AP 2). Darüber hinaus ist für die Planung einer möglichen neuen Förderung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. In diesem Rahmen sollen zusätzlich Möglichkeiten erörtert und geprüft werden, ob und wie – unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – die Förderung für private KV-Umschlaganlagen verbessert, ggf. um neue Fördergegenstände ergänzt und auf andere multimodale Umschlaganlagen ausgeweitet werden kann (AP 3). Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie eine betriebliche Förderung im Sinne einer Anschubfinanzierung von KV-Verkehren und anderen multimodalen Verkehren möglich ist (AP 4). Bei AP 3 und 4 ist insbesondere zu beachten, dass Erweiterungen von Förderungen oder neue Fördergegenstände im Zeichen knapper werdender Haushaltsmittel eines klaren Wirtschaftlichkeitsnachweises im Hinblick auf das Ziel der damit zu erreichenden CO2-Einsparung bedürfen. Überförderungen, die ggf. auch durch die Kombination einer KV-spezifischen Förderung mit anderen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes auftreten können, sind in jedem Falle zu vermeiden. Im Sinne des im Koalitionsvertrags festgehaltenen Ziels des Bürokratierückbaus sollen außerdem Förderungen missbrauchssicher so ausgestaltet sein, dass sie für die beantragenden Unternehmen wie für die bewilligenden Behörden möglichst geringen bürokratischen Aufwand verursachen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-22 23:00:00+00:00 | 2026-05-05 10:01 | Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe | 6#0013-G14-Evaluation der Förderung der Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und die Binnenwasserstraße im Kombinierten Verkehr und weiteren multimodalen Transportketten | cn-standard
open |
— | 79419000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-05-05 10:01 Harvested
2026-06-12 08:46
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-23 00:00
→
Angebotsfrist
2026-05-05 10:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Kombinierte Verkehr (KV) ist ein wesentlicher Faktor für die Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf das Binnenschiff und auf die Schiene. Er trägt damit zur Einsparung von Treibhausgasemissionen und zur Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaziele bei. Seine Bedeutung wird der aktuellen Verkehrsprognose 2040 zufolge künftig noch weiter zunehmen. Erforderlich ist ein gut ausgebautes, flächendeckendes Netz an bi- und trimodalen Umschlaganlagen für den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern Straße, Schiene und Binnenwasserstraße, das auch ausreichende Kapazitäten für den künftigen Bedarf aufweist. Durch den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern entstehen beim Transport von Gütern im Kombinierten Verkehr gegenüber unimodalen Gütertransporten zusätzliche Kosten. Daher fördert der Bund den Kombinierten Verkehr. Dies erfolgt über Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Seit Ende 2022 erfolgt die Förderung auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022 (https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/foerderrichtlinie-von-umschlaganlagen-des-kombinierten-verkehrs.pdf?__blob=publicationFile). Diese Förderrichtlinie gilt bis 31.12.2026. Eine Verlängerung um ein Jahr ist geplant. Bereits seit 1998 galten kontinuierlich Förderrichtlinien des Bundes, auf deren Grundlage die Förderung des Neu- und Ausbaus von KV-Umschlaganlagen privater Unternehmen erfolgte. So erfolgte zuvor im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 30.09.2022 auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen. Die Durchführung der Förderung (Prüfung von Förderanträgen, Bewilligung der Förderung, Prüfung der Verwendung) haben das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) übernommen. Entsprechend den Haushaltsvorschriften zum Zuwendungsrecht ist die laufende Förderung einer Erfolgskontrolle zu unterziehen. Diese Erfolgskontrolle umfasst die Evaluierung der bewilligten Vorhaben (AP 1) sowie eine Zielerreichungskontrolle, eine Wirkungskontrolle und eine Wirtschaftlichkeitskontrolle der bisherigen Förderung (AP 2). Darüber hinaus ist für die Planung einer möglichen neuen Förderung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. In diesem Rahmen sollen zusätzlich Möglichkeiten erörtert und geprüft werden, ob und wie – unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – die Förderung für private KV-Umschlaganlagen verbessert, ggf. um neue Fördergegenstände ergänzt und auf andere multimodale Umschlaganlagen ausgeweitet werden kann (AP 3). Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie eine betriebliche Förderung im Sinne einer Anschubfinanzierung von KV-Verkehren und anderen multimodalen Verkehren möglich ist (AP 4). Bei AP 3 und 4 ist insbesondere zu beachten, dass Erweiterungen von Förderungen oder neue Fördergegenstände im Zeichen knapper werdender Haushaltsmittel eines klaren Wirtschaftlichkeitsnachweises im Hinblick auf das Ziel der damit zu erreichenden CO2-Einsparung bedürfen. Überförderungen, die ggf. auch durch die Kombination einer KV-spezifischen Förderung mit anderen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes auftreten können, sind in jedem Falle zu vermeiden. Im Sinne des im Koalitionsvertrags festgehaltenen Ziels des Bürokratierückbaus sollen außerdem Förderungen missbrauchssicher so ausgestaltet sein, dass sie für die beantragenden Unternehmen wie für die bewilligenden Behörden möglichst geringen bürokratischen Aufwand verursachen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-22 23:00:00+00:00 | 2026-05-05 10:01 | Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe | 6#0013-G14-Evaluation der Förderung der Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und die Binnenwasserstraße im Kombinierten Verkehr und weiteren multimodalen Transportketten | cn-standard
open |
— | 79419000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-05-05 10:01 Harvested
2026-06-09 17:41
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-23 00:00
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Angebotsfrist
2026-05-05 10:01
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Zuschlagsentscheid
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Vertragsschluss
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Beschreibung
Der Kombinierte Verkehr (KV) ist ein wesentlicher Faktor für die Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf das Binnenschiff und auf die Schiene. Er trägt damit zur Einsparung von Treibhausgasemissionen und zur Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaziele bei. Seine Bedeutung wird der aktuellen Verkehrsprognose 2040 zufolge künftig noch weiter zunehmen. Erforderlich ist ein gut ausgebautes, flächendeckendes Netz an bi- und trimodalen Umschlaganlagen für den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern Straße, Schiene und Binnenwasserstraße, das auch ausreichende Kapazitäten für den künftigen Bedarf aufweist. Durch den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern entstehen beim Transport von Gütern im Kombinierten Verkehr gegenüber unimodalen Gütertransporten zusätzliche Kosten. Daher fördert der Bund den Kombinierten Verkehr. Dies erfolgt über Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Seit Ende 2022 erfolgt die Förderung auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022 (https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/foerderrichtlinie-von-umschlaganlagen-des-kombinierten-verkehrs.pdf?__blob=publicationFile). Diese Förderrichtlinie gilt bis 31.12.2026. Eine Verlängerung um ein Jahr ist geplant. Bereits seit 1998 galten kontinuierlich Förderrichtlinien des Bundes, auf deren Grundlage die Förderung des Neu- und Ausbaus von KV-Umschlaganlagen privater Unternehmen erfolgte. So erfolgte zuvor im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 30.09.2022 auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen. Die Durchführung der Förderung (Prüfung von Förderanträgen, Bewilligung der Förderung, Prüfung der Verwendung) haben das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) übernommen. Entsprechend den Haushaltsvorschriften zum Zuwendungsrecht ist die laufende Förderung einer Erfolgskontrolle zu unterziehen. Diese Erfolgskontrolle umfasst die Evaluierung der bewilligten Vorhaben (AP 1) sowie eine Zielerreichungskontrolle, eine Wirkungskontrolle und eine Wirtschaftlichkeitskontrolle der bisherigen Förderung (AP 2). Darüber hinaus ist für die Planung einer möglichen neuen Förderung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. In diesem Rahmen sollen zusätzlich Möglichkeiten erörtert und geprüft werden, ob und wie – unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – die Förderung für private KV-Umschlaganlagen verbessert, ggf. um neue Fördergegenstände ergänzt und auf andere multimodale Umschlaganlagen ausgeweitet werden kann (AP 3). Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie eine betriebliche Förderung im Sinne einer Anschubfinanzierung von KV-Verkehren und anderen multimodalen Verkehren möglich ist (AP 4). Bei AP 3 und 4 ist insbesondere zu beachten, dass Erweiterungen von Förderungen oder neue Fördergegenstände im Zeichen knapper werdender Haushaltsmittel eines klaren Wirtschaftlichkeitsnachweises im Hinblick auf das Ziel der damit zu erreichenden CO2-Einsparung bedürfen. Überförderungen, die ggf. auch durch die Kombination einer KV-spezifischen Förderung mit anderen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes auftreten können, sind in jedem Falle zu vermeiden. Im Sinne des im Koalitionsvertrags festgehaltenen Ziels des Bürokratierückbaus sollen außerdem Förderungen missbrauchssicher so ausgestaltet sein, dass sie für die beantragenden Unternehmen wie für die bewilligenden Behörden möglichst geringen bürokratischen Aufwand verursachen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-05 23:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe → Zuschlag: DIW Econ GmbH |
2#0063/LF10 Gutachten zum volkswirtschaftlichen Wert der Luftverkehrskonnektivität | can-standard
open |
1 € | 63730000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 08:53
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-06 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2026-01-02 00:00
→
Vertragsschluss
2026-01-20 00:00
Tage bis Zuschlag:
-63
Beschreibung
Ziel der zu beauftragenden Untersuchung ist es, den Einfluss der Luftverkehrskonnektivität auf die deutsche Volkswirtschaft zu analysieren und anhand geeigneter volkswirtschaftlicher Kennzahlen darzustellen. Neben direkten, indirekten und induzierten Nachfrageeffekten (z. B. durch luftfahrtbezogenen Tourismus) sollen insbesondere katalytische Effekte (z.B. durch ausgelöstes Produktivität-, Investitions- und Innovationswachstum) sowie fiskalische Effekte untersucht werden. Aufbauend auf diesen Untersuchungsergebnissen sollen konkrete Maßnahmen identifiziert werden, die sowohl die Konnektivität verbessern als auch die Wirtschaftsleistung steigern. Dabei ist auch zu analysieren, in welchem Umfang eine verbesserte Konnektivität ursächlich zur Erhöhung der Wirtschaftsleistung beiträgt. **** Erstellung eines Gutachtens zum volkswirtschaftlichen Wert der Konnektivität im Luftverkehr in Deutschland auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse im Umfang von ca. 30 Seiten mit Kernaussagen in einer Executive Summary (Umfang max. 4 Seiten). Die Executive Summary ist zusätzlich in englischer Sprache anzufertigen. Das Gutachten soll sowohl Hausleitung und dem Fachbereich im BMV als auch einem breiteren luftverkehrspolitisch interessierten Adressatenkreis zugänglich sein. Weiterführende Darstellungen, zugrundeliegende Berechnungen und methodische Erläuterungen sind als Anlagen beizufügen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-02-15 23:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe | 6#0009-G21-Projektträgerschaft und Projektmanagement im Bereich nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne (Sustainable Urban Mobility Plans, SUMPs) im Rahmen des Nationalen SUMP-Unterstützungsprogramm „nachhaltig.mobil.planen.“ inkl. Beleihung | cn-standard
open |
— | 66161000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:00
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-16 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
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Beschreibung
Durch Art. 41 VERORDNUNG (EU) 2024/1679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 , kurz TEN-V VO, sind u. a. - die städtischen Knoten in Europa zur Annahme und Überwachung eines Plans für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP) bis zum 31. Dezember 2027 und - die europäischen Mitgliedstaaten zur Aufstellung eines nationalen SUMP-Programmes zur Unterstützung der städtischen Knoten bei der Umsetzung der oben genannten Verpflichtung bis 19. Juli 2025 verpflichtet. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) ist bereits im Jahr 2023 der Verpflichtung nachgekommen und hat das nationale SUMP-Unterstützungsprogramm „nachhaltig.mobil.planen.“ aufgestellt sowie ein dazugehöriges Internetportal www.nachhaltig-mobil-planen.de eingerichtet. Zentrales Element des nationalen SUMP-Unterstützungsprogramms ist, die im Jahr 2023 neu aufgesetzte Bundesförderung. Damit schafft das BMV einen finanziellen Anreiz für alle Kommunen, insbesondere für städtische Knoten, für die Fortschreibung und Erstellung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach dem europäischen Vorbild der sog. SUMPs sowie für prozessbegleitende Maßnahmen. Mittels zwei Förderaufrufen in den Jahren 2023 und 2024 werden bereits 49 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von rund 13 Mio. Euro gefördert. Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, ist die administrative und fachliche Begleitung der Förderrichtlinie und deren Förderaufrufe erforderlich. Diese bezieht sich insbesondere auf Einhaltung und Erfüllung EU-beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Projektträger als Auftragnehmer (AN) unterstützt das BMV als Auftraggeber (AG) in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung und Antragsentscheidung nachzuprüfen. Korruptionspräventive Organisationsmaßnahmen sind zu implementieren. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-28 23:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe | 6#0005-WS21 - Rahmenvereinbarung für Projektträgerleistungen in den Bereichen Innovative Hafentechnologien, Digitale Testfelder in Häfen und Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt | cn-standard
open |
— | 66161000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:05
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-29 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung der Förderverfahren in den Bereichen Innovative Hafentechnologien, Digitale Testfelder in Häfen und Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) in Form einer Rahmenvereinbarung. Für die administrative und wissenschaftlich-technische Unterstützung der Förderverfahren wurde 2020 ein gemeinsamer Projektträger bis 06/2026 verpflichtet. Nach Ablauf des bestehenden Vertrages müssen noch weitere notwendige Unterstützungsleistungen zu diesen Förderrichtlinien erbracht werden, so sind z. B. noch Projektbegleitungen, Verwendungsnachweisprüfungen und die Überwachung der Zweckbindungen zu leisten. Daher ist beabsichtigt, die Projektträgerschaft, ab dem 01.04.2026 erneut an einen Auftragnehmer (AN) für die drei Förderrichtlinien zu vergeben. Gleichzeitig ist, unter dem Vorbehalt der Bereitstellung verfügbarer Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen, die Fortsetzung bzw. Neuauflage und Weiterentwicklung der drei Förderprogramme vorgesehen. Aus Gründen der Synergie, soll auch die Betreuung der neuen Förderrichtlinien durch einen gemeinsamen Projektträger erfolgen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-20 23:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe → Zuschlag: Lärmkontor GmbH |
2556/StB13-Evaluierung 16. BImSchV – Gutachterliche Untersuchung der, durch eine mögliche Absenkung der derzeit gültigen Immissionsgrenzwerte (IGW) bedingten Kosteneffekte im Bereich der Bundesfernstraßen | can-standard
open |
78.478 € | 71311210 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:09
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-21 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-01-16 00:00
Beschreibung
Das BMV beabsichtigt, ergänzend zum oben genannten Forschungsvorhaben die Vergabe einer gutachterlichen Leistung mit dem Ziel, die potenziellen Auswirkungen einer Änderung der bestehenden IGW auf Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen und die damit verbundenen Kosten darzustellen. Die Darstellung soll beispielhaft anhand fiktiver Straßenbaumaßnahmen erfolgen. Anschließend sind die Ergebnisse auf ausgesuchte Bedarfsplanprojekte zu projizieren.
Organisationen
Lose
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