| Datum | Frist | Auftraggeber | Titel | Typ | Volumen (gesch./vergeben) | CPV | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| ▶ | 2026-06-14 22:00:00+00:00 | 2026-07-16 10:01 | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Machbarkeitsstudie: Rahmenbedingungen für den Schutz des Welterbes vor den Folgen des Klimawandels verbessern | cn-standard
open |
— | 90712000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-07-16 10:01 Harvested
2026-06-16 04:00
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-06-15 00:00
→
Angebotsfrist
2026-07-16 10:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Deutschland ist verantwortlich für den Erhalt des außergewöhnlichen universellen Wertes von derzeit (2026) 55 UNESCO-Welterbestätten (52 Kulturerbestätten und 3 Naturerbestätten) sowie acht Geoparks. Die UNESCO und ihre Beratergremien werten Klimawandelfolgen als höchste Gefährdung für den langfristigen Erhalt des Kultur- und des Naturerbes. Die materiellen Schäden durch akute und schleichende Klimawandelfolgen steigern nicht nur die Kosten des Erhalts, viele Verluste und Schäden sind monetär auch nicht zu kompensieren und gefährden den außeror-dentlichen, universellen Wert des Welterbes. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) koordiniert federführend die Klimaanpassungsstrategie des Bundes. Der Schutz der UNESCO Welterbestätten und der UNESCO Geoparks in Deutschland ist als ressortübergreifendes Ziel angelegt, wobei die Bundesländer und die jeweils zuständigen Stellen vor Ort die Verantwortung für die Umsetzung tragen. Das Bundeskabinett hat 2024 Ziele, Unterziele und Maßnahmen für das Handlungsfeld „Schutz des Welterbes“ in der Klimaanpassungsstrategie beschlossen. Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS 2024) gibt es für ressortübergreifende Handlungsfelder ein Cluster „Übergreifendes“, welches gemeinsame Ziele der Ressorts enthält. Das BMUKN führt die Aktivitäten des Bundesministeriums für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung (BMWSB), des Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) sowie des Auswärtigen Amtes (AA) zusammen und steuert die Zielerreichung. Dabei trägt jedes Ressort im Rahmen seiner Zuständigkeiten eigenverantwortliche Maßnahmen bei, die in der Summe die Zielerreichung gewährleisten. Für den Schutz des Welterbes vor den Folgen des Klimawandels ist als Ziel Ü-4 im Cluster „Übergreifendes“ in der Klimaanpassungsstrategie des Bundes Folgendes verankert: „Der Bund zeigt einen nationalen Rahmen mit Indikatoren und Maßnahmen auf entsprechend der internationalen Grundsatzdokumente und Aktionspläne und im Einklang mit den Verpflichtungen der Welterbekonvention, damit die UNESCO-Welterbestätten in Deutschland bis 2030 Klimaschutzmaßnahmen und/oder Klimaanpassungskonzepte oder -pläne (zum Beispiel als Teil ihrer Managementpläne, Pläne für das Katastrophenrisikomanagement und Rahmenkonzepte) entwickeln können.“ Das Ziel wird durch drei Unterziele und Maßnahmen konkretisiert. Die Unterziele lauten wie folgt: (Ü-4-1) Informations- und Datenmanagement verstetigen (Ü-4.2) Unterstützung der Maßnahmen zur Klimaanpassung der Welterbestätten im Rahmen verfügbarer Ressourcen. (Ü-4.3) Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen Welterbestätten im Rahmen verfügbarer Ressourcen. Für das das Ziel Ü 4 und seine Unterziele (Ü-4.1, Ü 4-2 und -Ü-4.3) sind zudem weitere Unterstützungsmaßnahmen formuliert. Für ein koordiniertes Vorgehen der Ressorts sind nun im Nachgang zu dem Kabinettsbeschluss 2024 der Sachstand und die Fortschritte bei der Zielerreichung zu bestimmen. Entsprechend der Maßnahmen zu den Unterzielen sind u.a. institutionelle Vorschläge, wie der Aufbau einer Koordinierungsstelle oder die Vernetzung auf Machbarkeit und Anknüpfungsmöglichkeiten einzuschätzen. Diesbezüglich beabsichtigt das BMUKN eine Studie in Auftrag zu geben.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-06-11 22:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit → Zuschlag: Syspons GmbH, Oliver Scheller |
Evaluierung der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) und Impulse zur Weiterentwicklung | can-standard
open |
209.752 € | 79419000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-15 03:57
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-31 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-06-02 00:00
Beschreibung
Die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) wurde 2017 auf Beschluss des Deutschen Bundestages unter Federführung des Bundesumweltministeriums ins Leben gerufen. Das übergreifende Ziel der EUKI ist die Unterstützung des Übergangs zu klimaneutralen Volkswirtschaften in Europa bis spätestens 2050 insbesondere auf lokaler / regionaler Ebene u.a. durch transnationales Lernen und Zusammenarbeit. Die EUKI soll dem klimapolitischen Dialog zwischen Deutschland u. den anderen EU-Mitgliedsstaaten u. -Beitrittsländern, dem Kapazitätsaufbau, dem Wissens- u. Erfahrungsaustausch im Bereich des Klimaschutzes zwischen staatl. u. nichtstaatl. Akteuren aus Deutschland u. anderen EU-Mitgliedsstaaten bzw. -Beitrittsländern sowie dem besseren Verständnis der deutschen Klimapolitik im europ. Ausland dienen. Die Struktur der EUKI umfasst zwei zentrale Förderstränge: • Ausschreiben u. Förderung von Vorhaben entsprechend den inhaltlichen Prioritäten des Ministeriums, auch im Hinblick auf bilaterale Kooperationen u. auf Basis von Initiativanträgen (sog. „BMUKN-Strang“). • jährlichen Ideenwettbewerbe ermöglichen die Auswahl u. Finanzierung von geeigneten, grenzüberschreitenden Projekten von Kommunen, der Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie gemeinwohlorientierten Unternehmen in den Zielländern (Mittel-, Ost- und Südeuropa, den baltischen Staaten und dem Westbalkan). Die Förderung von Projekten erfolgt im Rahmen von Finanzierungsverträgen zwischen der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit u. den Fördernehmenden in Anlehnung an die Bundeshaushaltsordnung. Die Förderquote einzelner Projekte kann bis zu 95 % betragen u. erfolgt nicht-rückzahlbar. Die Projektorganisationen werden auch um eine Einschätzung des THG-Minderungspotenzials und/oder zur Erhöhung von CO2-Einbindungen gebeten. Es handelt sich dabei i.d.R. um indirekte Effekte der Umsetzung nicht-investiver und nicht-technischer Projekte, weshalb eine präzise Berechnung nicht für jedes Projekt möglich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Projekte auf strukturelle, organisatorische o. verhaltensbezogene Veränderungen abzielen, um die Voraussetzungen für die Transformationsprozesse zu schaffen. Auch für die direkt vom BMUKN finanzierten Vorhaben werden Wirkungen vor allem projektbezogen bewertet. Die nachhaltige Wirkung einzelner Projekte hängt z.T. auch von externen, nicht-steuerbaren Faktoren ab. Eine Schärfung der Zielstruktur, die Entwicklung eines Wirkungsmonitorings auf Programmebene u. die stärkere Sichtbarmachung erzielter Ergebnisse würden dazu beitragen, die übergreifenden Beiträge der EUKI noch klarer erkennbar zu machen. Das Evaluationsvorhaben bietet die Möglichkeit, Weiterentwicklungen u. die Anpassung des Ziel- und Indikatorensystem insbesondere auch auf Programmebene anzustoßen u. die bisherige Organisation u. Durchführung der Förderstränge zu überprüfen. Es soll umfassend eine evidenzbasierte Einschätzung des EUKI-Programms, seiner Elemente, der Organisationsstruktur sowie zum Programmmanagement erarbeitet werden. Auf der Grundlage der Evaluation sind schließlich konkrete Vorschläge zur Reformierung u. ggf. Weiterentwicklung der Programm-, Ziel- und Förderstruktur, einschließlich des Monitoring- und Indikatorensystems zu erarbeiten. Dabei sollte u.a. auch auf die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes (BRH) in seinen Bemerkungsbeiträgen vom 10.12.2025 eingegangen werden: - Keine übergreifende Strategie, keine nachhaltige Gesamtwirkung auf Programmebene - Keine Fortführung der Projekte - Keine Übertragbarkeit positiver Ergebnisse - Keine Verknüpfung zu EU-Förderungen - Kaum längerfristige Kontakte - Zudem wird insbesondere für den BMUKN-Strang ein Bedarf an Beratung für eine Konkretisierung des Zielsystems gesehen. Auf Grundlage dieser Evaluation soll auf Forderung des BRH entschieden werden, die EUKI reformiert fortzuführen oder ggf. einzustellen (vgl. Beschluss RPA vom 27.2.).
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-06-09 22:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | REFOPLAN-Vorhaben „Rahmenvereinbarung „Ad-hoc-Expertisen zur Ausgestaltung von EU-Kreislaufwirtschaftsrecht in anderen Mitgliedstaaten““ | cn-standard
de-open |
— | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-11 03:57
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-06-10 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Vorhaben soll die auf der EU-Ebene stattfindenden Diskussionen zur Fortentwicklung des EU-Kreislaufwirtschaftsrechts begleiten. In den Diskussionen neuer oder im Rahmen der Überarbeitung bestehender EU-Regelungen stellen sich oftmals Fragen, die Spielräume und Ausgestaltungsmöglichkeiten betreffen. Häufig werden Spielräume von den Mitgliedstaaten unterschiedlich genutzt. Um die Ansätze und Ausgestaltung von Vorgaben, die in anderen Mitgliedstaaten verwendet werden, möglichst schnell einordnen und bewerten zu können, soll mit dem Vorhaben ein Überblick über die Ausgestaltung von Kreislaufwirtschaftsrecht in anderen europäischen Mitgliedstaaten zur Umsetzung von EU-Vorgaben bzw. im Hinblick auf zentrale Fragestellungen und Herausforderungen des Kreislaufwirtschaftsrecht auf EU-Ebene geschaffen werden, um etablierte und gut eingeführte Instrumente in die Betrachtungen zur Weiterentwicklung der Anforderungen aufnehmen zu können. Auch ausgewählte interdisziplinäre Aspekte mit Einfluss auf die Kreislaufwirtschaft sollen dabei berücksichtigt werden. Das Vorhaben dient dazu, einen schnellen Überblick über bestehende Regelungen zu erhalten und unterstützt die Fortentwicklung dieser.Das Ziel der Maßnahme ist die Erstellung einer Reihe von Kurzstudien und wissenschaftlichen Analysen zu verschiedenen Aspekten des EU-Kreislaufwirtschaftsrechts, die in einem Abschlussbericht gebündelt und veröffentlicht werden. Der Zweck der Maßnahme besteht darin, durch die Erstellung von Kurzstudien die rechtliche und organisatorische Ausgestaltung in verschiedenen Mitgliedstaaten zu untersuchen und als direkten Input für Deutschland zu nutzen. Die Maßnahme soll flexibel auf die aktuellen Bedürfnisse und Herausforderungen im Bereich des Kreislaufwirtschaftsrechts reagieren, indem der Umfang der einzelnen Kurzstudien je nach Bedarf anpassbar ist. Das Vorhaben unterstützt das Ressort bei der Argumentation zur Durchsetzung neuer Ideen zur rechtlichen Ausgestaltung und Fortentwicklung zentraler Elemente des EU-Kreislaufwirtschaftsrechts anhand best-practise-Beispielen der Ausgestaltung unionsrechtlicher Spielräume. Juristische Expertise mit der erforderlichen besonderen fachlichen Expertise dient dem Interesse der Rechtssicherheit. Im Wesentlichen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Formular 03.01) sind folgende Leistungen zu erbringen: - Unterstützung des BMUKN durch die kurzfristige Erstellung von Kurzstudien über die Umsetzung des EU-Rechts in anderen Mitgliedstaaten und wissenschaftlichen Analysen zur nationalen Ausgestaltung von zentralen Fragestellungen und Herausforderungen des Kreislaufwirtschaftsrechts in EU-Mitgliedstaaten, - Analyse und Bewertung verschiedener ausgewählter interdisziplinärer Aspekte mit Einfluss auf die Kreislaufwirtschaft in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, wie z.B. wirtschaftliche Faktoren, territoriale Rahmenbedingungen, Stoffströme und Behandlungskapazitäten sowie institutionelle und politische Strukturen. - barrierefreier Abschlussbericht bestehend aus den erarbeiteten Kurzstudien (es gelten die ABFE des BMUKN).
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-31 22:00:00+00:00 | 2026-07-08 10:01 | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Beratungszentrum „Zentrum KlimaAnpassung“ | cn-standard
open |
— | 85312300 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-07-08 10:01 Harvested
2026-06-09 08:28
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-06-01 00:00
→
Angebotsfrist
2026-07-08 10:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das ZKA hat sich seit seiner Gründung 2021 als zentrale Beratungs- und Informationsstelle für Kommunen u. Träger sozialer Einrichtungen bei allen Fragen rund um die Anpassung an die Folgen des Klimawandels etabliert. Es erleichtert Kommunen u. sozialen Einrichtungen den Einstieg in das Themenfeld Klimaanpassung u. trägt so zur Entwicklung u. Umsetzung einer breit angelegten, vorsorgenden Klimaanpassung in ganz Deutschland bei. Kommunen, die in der Klimaanpassung weiter fortgeschritten sind, können mit Hilfe des ZKA ihre Anstrengungen weiter intensivieren u. ihre Ergebnisse verstetigen u. verbreiten. Damit unterstützt das ZKA die Bundesregierung dabei, Kommunen u. soziale Einrichtungen in Deutschland insgesamt klimafest zu machen. Dies ist das übergeordnete Ziel u. Kernaufgabe des ZKA. In seiner aktuellen Form bietet das ZKA eine Vielzahl von Beratungsleistungen, Informations- u. Vernetzungsangeboten an. Diese reichen von Beratungen zur Umsetzung in allen Phasen der Klimaanpassung, zu Fördermöglichkeiten sowie zu weiteren Belangen der Zielgruppen über kontinuierliche Wissenserstellung, -aufbereitung und zielgerichtete Wissensvermittlung mit einem Fokus auf anwendbares Handlungswissen bis zur Vernetzung u. zum Austausch der Akteure auf allen Ebenen zum Transfer von Wissen, Erfahrungen u. guten Beispielen. Damit erfüllt das ZKA einerseits eine Lotsenfunktion für Entscheidungsträger*innen u. hat sich andererseits auch als Multiplikator für neue Ansätze in der Klimaanpassung etabliert – neue, innovative Möglichkeiten der Klimaanpassung werden in Beratungsformaten präsentiert u. finden so ihre Verbreitung. Mit der Zunahme an Extremwetterereignissen u. spürbaren graduellen Veränderungen wie z. B. Temperaturveränderungen steigt das Bewusstsein in Kommunen u. sozialen Einrichtungen für die Handlungsnotwendigkeit. Zugleich erfordert der oben dargestellte strategische Rahmen des Bundes eine zunehmende Auseinandersetzung mit den Folgen des Klimawandels, um eine möglichst flächendeckende Vorsorge zu gewährleisten. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Fortführung u. Verstetigung der erfolgreichen Arbeit des ZKA sowie die zielgerichtete u. effiziente Weiterentwicklung seines Angebots. Dabei sollen Lernerfahrungen berücksichtigt u. bestehende Arbeitspakete weiterentwickelt werden. Einerseits mit Blick auf perspektivisch wichtige Themen in den nächsten Jahren, wie die Finanzierung oder soziale Aspekte der Klimaanpassung. Andererseits auch mit Blick auf die zunehmende Heterogenität der Zielgruppen. So gibt es eine zunehmende Zahl erfahrener Klimaanpassungsmanager*innen in Deutschland, ebenso wie soziale Träger, die bereits umfassende Erfahrungen mit der Klimaanpassung ihrer Mitgliedseinrichtungen sammeln konnten. Gleichzeitig gibt es weiterhin eine große Menge an Kommunen u. sozialen Einrichtungen, die sich erstmalig mit Klimaanpassung befassen u. einen niedrigschwelligen Einstieg in den Themenkomplex suchen. Darüber hinaus sind mit der Weiterentwicklung auch Erweiterungen der Aufgaben des ZKA verbunden, insbesondere zu Klimaanpassung in der Europäischen Union (EU) sowie zu den Zielgruppen der strukturschwachen Regionen, der Lokalpolitik u. der kommunalen Unternehmen. Zur Umsetzung der Weiterentwicklung soll zu Beginn des Auftrags zunächst ein Konzept entwickelt werden. Dieses Weiterentwicklungskonzept soll querschnittlich bei der Fortschreibung, Aktualisierung u. Entwicklung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Arbeitspakete (Projektmanagement, Wissensmanagement, Beratungsangebot, Informationsangebot u. Wissensvermittlung, Fortbildungsangebote u. Mentoring, Vernetzung u. Erfahrungsaustausch, Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung des BMUKN, Konzept zur Weiterentwicklung des Leistungsangebotes) berücksichtigt werden u. seine Umsetzung in den bestehenden Formaten erfolgen. Die Weiterentwicklungen stellen lediglich eine Ergänzung u. Erweiterung der bisherigen Angebote dar, aber keine Veränderung des bisherigen Schwerpunkts.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-28 22:00:00+00:00 | 2026-07-23 10:01 | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Videobeiträgen und Livestreams | cn-standard
open |
600.000 € | 92111200 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-07-23 10:01 Harvested
2026-06-09 08:38
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-29 00:00
→
Angebotsfrist
2026-07-23 10:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit seinen Standorten in Bonn und Berlin verfolgt mit seiner Öffentlichkeitsarbeit das Ziel, das gesamte Themenspektrum des Ministeriums einer breiten Öffentlichkeit sowie der Presse aktuell und zielgruppengerecht zu präsentieren und entsprechende Informationen zugänglich zu machen. Um die Attraktivität des Internetauftritts und der Social-Media-Kanäle des Hauses weiter zu steigern und die Vielfalt von Kommunikationskanälen zeitgemäß zu nutzen, sollen Videobeiträge und Livestreams eingesetzt werden. Die Videobeiträge und Livestreams sollen vorrangig auf den Social-Media-Kanälen sowie den Internetseiten des BMUKN veröffentlicht werden, um aktuelle politische Themen niedrigschwellig und anschaulich zu vermitteln und der interessierten Öffentlichkeit die digitale Live-Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen oder mit der Hausleitung über digitale Live-Formate direkt ins Gespräch zu kommen. Einzelne Aufnahmen werden auch an Kooperationspartner*innen der Auftraggeberin (AG’in) oder Interessierte zur freien Verwendung, Weiterverarbeitung, Veröffentlichung sowie für öffentliche und nichtöffentliche Vorführungen weitergegeben.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-25 22:00:00+00:00 | 2026-03-24 10:01 | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit → Zuschlag: Dussmann Service Deutschland GmbH |
Bewachungsdienstleistungen im BMUKN (Bonn) | can-standard
open |
3.302.093 € | 79713000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-03-24 10:01 Harvested
2026-06-09 08:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-09 00:00
→
Angebotsfrist
2026-03-24 10:01
→
Zuschlagsentscheid
2026-04-17 00:00
→
Vertragsschluss
2026-04-28 00:00
Tage bis Zuschlag:
67
Beschreibung
Die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), beabsichtigt, die mit dem Pforten- und Bewachungsdienst ihres Dienstgebäudes in Bonn verbundenen Dienstleistungen neu zu vergeben. Das Dienstgebäude in Bonn hat die Adresse: Robert-Schuman-Platz 3 in 53175 Bonn. Weitere Behörden, die in der Liegenschaft zurzeit untergebracht sind, sind das Streitkräfteamt der Bundeswehr (SKA), die Zukunft- Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, das Europäische Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (ECMWF), das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), die Museumsstiftung, die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) sowie die Strahlenschutzkommission (SSK). Die Federführung der Liegenschaftsverwaltung liegt beim BMUKN.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-20 22:00:00+00:00 | 2026-06-25 10:01 | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Wissenschaftlichen (Ad hoc) Analysen über die Umsetzung der EU-Verordnung zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor | cn-standard
open |
237.368 € | 73000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-06-25 10:01 Harvested
2026-06-09 08:42
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-21 00:00
→
Angebotsfrist
2026-06-25 10:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
In 08/2024 ist die Methan-VO in Kraft getreten, die Methanemissionen fossiler Ressourcen (Gas, Öl, thermische u. metallurgische Kohle) reguliert. Sie ist ein Bestandteil des Fit for 55-Klimapakets des European Green Deal. Gemäß der Verordnung müssen innerhalb der EU Betreiber von (aktiven und inaktiven) Förderstätten fossiler Energieträger (Erdgas, Öl, Kohle), Unternehmen im Bereich der Erdgasinfrastruktur (Fernleitung, Verteilnetze, Speicher, LNG-Anlagen) Methanquellen (u.a. aus stillgelegten Kohlebergwerken, Transportinfrastruktur und Bohrlöchern) berichten u. Emissionen messen (Methanberichterstattung), überwachen u. Leckagen beheben. Auch Bestandsverzeichnisse aller inaktiven Bohrlöcher (Art. 18 VO) u. Kohlebergwerke (Art. 25 VO) müssen erstellt u. Emissionsminderungspläne vorgelegt werden. Routinemäßiges Abblasen u. Abfackeln wird verboten. Die Mess- und Berichterstattungsregelungen für die Öl- und Gasindustrie bauen bis zur Verabschiedung eines verbindl. Industriestandards auf dem Oil & Gas Methane Partnership (OGMP) 2.0-Standard des VN-Umweltprogramms auf (UNEP). Ein wichtiger Bestandteil der Methan-VO ist die Regulierung von Importen fossiler Energieträger. Seit 2025 gelten jährl. Berichtspflichten für Importeure zu Produktionsbedingungen in Drittstaaten an nat. Behörden; ab 01.01.2027 folgt eine Nachweispflicht, dass für neue Verträge gleichwertige Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfungsmaßnahmen (Monitoring von Emissionen, Reporting, Verification, sog. MRV) auf Produzentenebene gelten (MRV-Äquivalenzerfordernis). Ab 2028 müssen Importeure Methanintensitäten berichten. Schließlich gilt für Verträge, die ab 08/2030 geschlossen werden, dass die Öl-, Gas- und Kohleimporte einen noch von der EU-Kommission (KOM) festzulegenden Höchstwert bei den Methanemissionen bei der Produktion einhalten müssen. Wenngleich die Methan-VO seit Inkrafttreten in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, sind zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung notwendig. So müssen gem. Art. 33 die Mitgliedstaaten Sanktionen zur Ahndung von Verstößen gegen die VO festlegen (Meldung an KOM bis 5.8.2025). Dies wird – u. a. zusammen mit der Regelung von Zuständigkeiten der national. Behörden – in einem Umsetzungsgesetz festgelegt werden. In der gegenwärtigen ersten Phase der Umsetzung sind zahlreiche ökonomische, rechtl. u. techn. Fragen zu klären. Aufgrund der hohen potentiellen Klimaschutzwirkung der Methan-VO sieht BMUKN – wie auch die EU-Kommission - Handlungsbedarf diese effektiv umzusetzen u. dabei pragmatische und bürokratiearme Lösungswege zu skizzieren. Dabei gibt es in einigen Handlungsfeldern der Methan-VO bei der Umsetzung Forschungs- und Beratungsbedarf: • Methoden u. Verfahren für den Herkunftsnachweis für in die EU importierte fossile Energieträger (Erdgas, Erdöl, Kohle), insbesondere Umsetzung von sog. Trace-and-Claim und Book-and-Claim-Systemen (insb. auch unter Berücksichtigung der speziellen Herausforderungen für Importe aus den USA) • Rechtl. Fragestellungen, z. B. Vorbehalt der Energieversorgungssicherheit; Verteilung der Vollzugszuständigkeiten, Integrierung von Berichterstattungsregime der Methan-VO in die Systematik der techn. Selbstverwaltung der Gasverteilung- und Fernleitungsinfrastruktur, Häufigkeit u. Umfang der Inspektionen nach Art. 6 Methan-VO • Berechnung von THG-Emissionswirkung der Verordnung sowie von einzelnen Regelungsbestandteilen • Berechnung von Vermeidungskosten auf staatl. (inkl. öffentliche Unternehmen) und privatwirtschaftl.Seite • Beratung zu Methanintensitätshöchstwerten • Analysen zu Öl- und Gasmärkten, insbes. Versorgungssicherheitsaspekte • Auswertung von Vorschlägen der Europäischen Kommission (KOM) (inklusive Weiterentwicklung der VO), insbes. von Entwürfen von Tertiärrechtsakten, KOM-Empfehlungen, KOM-Guidelines (KOM-Initiativen). Neben selbständig zu erbringenden wissenschaftl.-techn. Auswertungen aktueller Entwicklungen sollen kurzfristig polit. Fragestellungen wissenschaftl. flankiert werden.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-18 22:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Rahmenvereinbarung zur rechtlichen Unterstützung des Justiziariats des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | cn-standard
de-open |
— | 79100000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-09 08:44
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-19 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die Leistung dient der Unterstützung des Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit. Nach Bedarf sind von der/dem Auftragnehmer*in (AN) auf Anforderung der Auftraggeberin (AG'in) juristische Unterstützungsleistungen in verschiedenen Rechtsgebieten zu erbringen. Diese können sich insbesondere beziehen auf: - Fragen des allgemeinen Zivilrechts, - Fragen des Urheberrechts und des Presserechts - Fragen des Verwaltungs- und Verfassungsrechts, - Fragen des Strafrechts. Als Unterstützungsleistungen in den vorgenannten Rechtsgebieten kommen unter anderem in Betracht: - Bearbeitung rechtlicher Einzelfragen, aber auch grundlegender Fragestellungen, insbesondere in Form von gutachterlichen Stellungnahmen, - Beratung zu rechtlichen Fragestellungen, - Erstellung von Entwürfen für Schriftsätze und sonstigen Schreiben oder von Formulierungsvorschlägen, - Prüfung von Verträgen, Schadenersatzansprüchen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-12 22:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Fortbildungen zum Thema „Politisches Framing“ | cn-standard
de-open |
— | 79633000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-09 17:35
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-13 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die Beschäftigten des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) stehen vor besonderen Herausforderungen bei der Umsetzung der deut-schen Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitspolitik. Durch den integrativen Ansatz der Nachhaltigkeitspolitik müssen komplexe Themenfelder auf zentrale Anliegen reduziert und kommunikativ vermittelt werden. Darüber hinaus erfordert die Einbeziehung von ökologischen Anliegen in verschiedene Themenbereiche einen politischen Diskurs, der durch entsprechende Narrative vorbereitet und begleitet werden muss. Zudem sind nationale und internationale Klimaschutzmaßnahmen von politischen Ausrichtungen und Interessen abhängig, was ihre Wahrnehmung und Kommunikation erschwert und sie oft als wirtschaftliche Bremse oder persönliche Einschränkung dargestellt werden lässt. Um sich konstruktiv und zielgerichtet in den politischen und gesellschaftlichen Diskurs einbringen zu können und auf die ambitionierten Ziele der Umwelt- und Klimapolitik hinzuarbeiten, ist ein Grundverständnis von politischem Framing unabdingbar. 2. Zweck und Ziel der Fortbildungen Die Fortbildungen richten sich vorrangig an Beschäftigte des höheren Dienstes sowie an weitere interessierte Beschäftigte des BMUKN als Auftraggeberin (AG‘in). Die Fortbildungen sollen von einer wissenschaftlich basierten Grundhaltung geprägt sein. Sie sollen ein umfassendes Wissen zum Thema Politisches Framing vermitteln. Neben der Vermittlung von Wissen sollen die Teilnehmenden auch praxistaugliche Tipps und Hilfestellungen für ihre tägliche Arbeit erhalten. Die Teilnehmenden sollen unter Berücksichtigung der o. g. Ausgangssituation und ihrer Herausforderungen: - Ein Verständnis vom Zusammenhang von Sprache und Denken, Einstellungen und Handeln entwickeln. - Das Werteverständnis und die Wirkung von politischer Sprache verstehen. - Die Definition, Grundlagen und wichtigsten Regeln des politischen Framings und Reframings erlernen. - Ein Verständnis von politischem Framing aufbauen, insbesondere in Abgrenzung zu Faktenvermittlung und Manipulation. - Die Relevanz politischen Framings in der Umwelt- und Klimapolitik erkennen. - Eine Routine im Einsatz von Bildsprache für (abstrakte) politische Inhalte entwickeln. - Die Übersetzung komplexer Sachverhalte in politische Botschaften und Narrativen erproben. - Kommunikationsregeln für unmittelbare Verständlichkeit erlernen. - Ihr Bewusstsein für zutreffende und kontraproduktive Sprachbilder für politische Werte weiterentwickeln. - Die Bedeutung von empathischem und werteorientiertem Formulieren für politische Reden, Statements, Interviews und Kommentare kennenlernen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-11 22:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | REFOPLAN-Vorhaben „Elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft. Weiterentwicklung der elektronischen Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft auf Basis des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.“ | cn-standard
de-open |
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-09 17:35
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
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Beschreibung
Der Bund und somit auch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht zuständige BMUKN, trägt im Rahmen der Rechtsetzung die Verantwortung dafür, dass die aus den Regelungen hervorgehenden Verwaltungsverfahren digital abgebildet werden können bzw. von den Ländern in elektronischen Verfahren umgesetzt werden können. Dies erfordert die Einarbeitung, Prüfung und Begleitung der entsprechenden Umsetzungskonzepte bereits parallel zu den Rechtsetzungsverfahren einerseits, aber auch die Begleitung bestehender Anwendungen andererseits. Die Fortentwicklung der elektronischen Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft und speziell im Rahmen des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens im Zusammenhang mit der BMU-Schnittstelle ist nach § 18 Absatz 1 Satz 2 NachwV eine aus dem Recht hervorgehende Aufgabe des BMUKN. Die ständige Anpassung und Fortentwicklung der BMU-Schnittstelle stellt den reibungslosen Ablauf des elektronischen Abfallnachweisverfahrens sicher. Das Vorhaben unterstützt das Ressort bei der Weiterentwicklung elektronischer Kommunikationsverfahren in der Kreislaufwirtschaft und den dort vorhandenen Verwaltungsverfahren. Im Wesentlichen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Formular 03.01) sind folgende Leistungen zu erbringen: - Erstellung von informationstechnischen Umsetzungskonzepten - Insbesondere zum Elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) - Erstellung von Bewertungen der Sicherheit der Kommunikationssysteme - Erstellung von Stellungnahmen in Fragen zur IT-Sicherheit - Erstellung von Vermerken oder Machbarkeitsstudien - Teilnahme an Bund/Länder-Sitzungen
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-05-05 22:00:00+00:00 | 2026-06-18 10:01 | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | ClimaHost – 3. alpenweiter Wettbewerb – Klimaschutz und Energieeffizienz in Hotellerie und Tourismusunterkünften | cn-standard
open |
210.000 € | 79952000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-06-18 10:01 Harvested
2026-06-09 17:37
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-06 00:00
→
Angebotsfrist
2026-06-18 10:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Klima- und die Biodiversitätskrisen sind zu den größten Herausforderungen unserer Zeit geworden. Die Temperaturen in den Alpen steigen fast doppelt so schnell wie im Rest der nördlichen Hemisphäre. Die Folgen wirken sich bereits heute spürbar auf die alpine Umwelt aus: zunehmendes Risiko von Naturgefahren, Rückgang der Lebensräume einheimischer Tier- und Pflanzenarten oder Veränderungen im Wasserhaushalt prägen die Region. Zum Schutz der Alpen trat 1995 die Alpenkonvention als völkerrechtl. verbindl. Vertragswerk in Kraft. Zur Verwirklichung der in der Alpenkonvention geforderten ganzheitl. Politik haben die Vertragsparteien 9 Protokolle beschlossen, darunter das Protokoll Tourismus. Als Instrument zur Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle legt das 4. Mehrjährige Arbeitsprogramm (MAP) 2023–2030 der Alpenkonferenz auch eine Vision für die Alpen als Modellregion für nachhaltiges Leben fest. Es zielt darauf ab, gemeinsame Aktivitäten in ausgewählten Schwerpunktbereichen der Zusammenarbeit zu fördern. Es gilt über die üblichen 6 Jahre hinaus bis 2030 und deckt sich mit wichtigen nationalen und internationalen Klima-, Biodiversitäts- und Entwicklungszielen, wie den Klimazielen für 2030 der EU, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der UN. Der aktuelle Rahmen für die Zusammenarbeit innerhalb der Alpenkonvention bis 2030 basiert auf drei Themenschwerpunkten, die sich gegenseitig bedingen und beeinflussen: Biodiversität und Ökosysteme, Klimawandel sowie Lebensqualität. Alle 3 Schwerpunkte sind auch mit den Wirkungen des Tourismus verknüpft. Die Herausforderungen, die im Mittelpunkt der vorangegangenen 3 MAP der Alpenkonferenz standen, wie die Abhängigkeit vom Tourismus und die Entwicklung hin zu nachhaltigen Tourismusformen, sind weiterhin sehr aktuell. Mit weit über 100 Mio. Besuchern p.a. trägt der Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor im Alpenraum erhebl. zum Wohlstand der Bevölkerung bei. Angesichts dieser enormen wirtschaftl. Bedeutung, trifft der Klimawandel die Region besonders hart. Viele Hotels richten ihr Angebot auf saisonabhängige Aktivitäten aus und sind somit von klimatischen Bedingungen abhängig. Gleichzeitig tragen sie durch den eigenen Energieverbrauch auch selbst zur globalen Erwärmung bei. Dabei könnten viele Hotels Energie effizienter nutzen und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Es gilt daher, nachhaltige Tourismusangebote zu entwickeln, bei denen das Erleben und das Bewahren dieses einzigartigen Natur- und Kulturraums im Vordergrund stehen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass sich bereits viele Betriebe ihrer Rolle bewusst sind und innovative Ansätze zum betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz umgesetzt haben. Dieses Engagement soll sichtbar gemacht werden. Orientiert an den alpenweiten „ClimaHost“ Wettbewerben 2018/19 und 2021/22 soll hierfür ein 3. internat. Klimaschutzwettbewerb durchgeführt werden, der sich an Beherbergungsbetriebe aus dem Alpenraum richtet, die innovative und ganzheitliche Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen umsetzen. Neben Maßnahmen wie energetische Modernisierungen oder der Einsatz innovativer Technologien, sollen z.B. auch eine nachhaltige Beschaffung oder die Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Gästen für Klimaschutzbelange berücksichtigt werden. Wichtig ist ein stimmiges Gesamtkonzept, der Innovationsgehalt der Maßnahmen sowie die Übertragbarkeit auf andere Betriebe des Alpenraums. Ausgezeichnet werden sollen vorbildliche Betriebe, die sich für die Vereinbarkeit von touristischen Angeboten und Klimaschutz engagieren. Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbestrebungen im Alpentourismus gezielt zu fördern, gute Beispiele über den gesamten Alpenraum bekannt zu machen und innovative Betriebe bei ihrem Engagement zu unterstützen. Die Ergebnisse sollen andere Unternehmen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen anregen und einen Nachahmungseffekt auslösen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-27 22:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Abwicklung des Förderprogramms „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“ | cn-standard
de-open |
— | 75130000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-09 17:41
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
I. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beabsichtigt, einen Projektträger für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 31.01.2028 mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung des Förderprogramms „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“ zu beauftragen. Mit dem Projekt zur „Förderung von als gemeinnützig anerkannten Reparatur-Initiativen und Selbsthilfewerkstätten“ hat das BMUKN über die gemeinnützige Stiftung anstiftung, Stiftung bürgerlichen Rechts, als Erstzuwendungsempfänger seit Ende 2024 gemeinnützige Reparatur-Initiativen mit einem Förderbetrag von jeweils bis zu 3.000 Euro als Letztzuwendungsempfänger gefördert. Die Förderung war insbesondere auf investive Maßnahmen ausgerichtet, es konnten aber auch darüberhinausgehende Ausgaben gefördert werden, etwa für Qualifizierungsmaßnahmen, Renovierungen oder Veranstaltungen. Der Antragszeitraum ist bereits beendet. Das Projekt endet im Jahr 2026. Insgesamt konnten 710 von ca. 800 als Vereine eingetragene Einrichtungen mit knapp 2 Mio. Euro und einer durchschnittlichen Fördersumme von über 2.700 Euro gefördert werden. Das Projekt wird als sehr erfolgreich bewertet. Die Erwartung von 600 Anträgen wurde deutlich übertroffen. Das BMUKN hat daher entschieden, die Förderung schnell und prioritär auch auf Reparaturinitiativen auszuweiten, die nicht den Organisationsgrad eines eingetragenen Vereins erreichen. II. Zweck und Ziel der Maßnahme Das neue Projekt soll den noch nicht geförderten ehrenamtlichen Reparaturinitiativen die Möglichkeit zur Förderung bieten. Von den verbliebenen etwa 1.200 noch nicht geförderten Reparaturinitiativen werden nach Schätzungen etwas mehr als die Hälfte eine Förderung beantragen. Damit würden etwa weitere 600 bis 700 Reparaturinitiativen eine einmalige Förderung in Höhe von 3.000 Euro beantragen. Hierfür soll ein Förderaufruf bis Mitte 2026 durchgeführt werden. Der Schwerpunkt der Leistung liegt im Jahr 2026. Für das Förderprogramm und die Bewilligung von Projekten stehen in den Haushaltsjahren 2026 bis 2027 Finanzmittel in Höhe von 2,1 Mio. Euro an Ausgaben zur Verfügung. III. Leistungsumfang: Die Leistung dient der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner ressortspezifischen Aufgabenwahrnehmung. Für alle Arbeitsschritte hat die/der Auftragnehmer*in (AN) eine enge Abstimmung mit dem BMUKN als Auftraggeberin (AG‘in) vorzusehen. Aufgaben der/des AN sind die fachliche und administrative Unterstützung der AG‘in bei der Umsetzung des Förderprogramms „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“ sowie zusätzliche Unterstützungsleistungen, die sich sowohl unmittelbar aus der spezifischen Projektförderung ergeben, als auch mittelbar mit der Förderung zusammenhängen. Die/Der AN handelt dabei gegenüber Dritten im Namen und für Rechnung der AG’in und tritt gegenüber Dritten in jeder Hinsicht (z. B. im Schriftverkehr, persönlich auf Veranstaltungen, in der Internetpräsenz etc.) als AN der AG‘in auf. Die Förderungen sind im Jahr 2026 zu bewilligen und auszuzahlen. Es ist beabsichtigt bei Vorliegen der Voraussetzungen, die/den AN als Treuhänder*in gem. § 44 Abs. 3 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung von Bundesmitteln zu beauftragen. Eine treuhänderische Mittelverwaltung richtet sich nach den als Anlage „tMV auftragnehmende Person“ beigefügten Regelungen, die unverändert Bestandteil des Auftrages werden. Zur Administration, Konzeption und Umsetzung des Förderprogramms sollen die im Folgenden genannten Leistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen), getrennt nach Projektträgeraufgaben im engeren Sinne und Programmmanagementaufgaben erbracht und abgerechnet werden. Projektträgeraufgaben im engeren Sinne - Vorbereitung des Projekts - Betreuung in der Antragsphase - Betreuung der laufenden Projekte - Betreuung nach Abschluss der Projektlaufzeit - Projektübergreifende Tätigkeiten Programmmanagementaufgaben - Konzept, Fördervoraussetzungen und Projektinhalte - Programmadministration und -steuerung - Erstellung von Formularen und Dokumenten - Kommunikation - Sonstige Unterstützungsleistungen Der Personalaufwand für das Vorhaben wird von der AG'in wie folgt geschätzt (unverbindlich): - 148 Personentage (1 PT entspricht verrechenbarer Arbeitsleistung einer Arbeitskraft 8 h pro Tag) über die feste Vertragslaufzeit bis 31.01.2028; - 11 Personentage für die optionale Vertragsverlängerung bis 31.07.2028; - Die sonstigen Unterstützungsleistungen gem. Nr. 3.2.5 der Leistungsbeschreibung sind im Aufwand inkludiert. IV. Leistungszeitraum, Leistungsort und Standortanforderungen Die Leistung ist vom Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 31.01.2028 zu erbringen. Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, einmal um sechs Monate zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich am Sitz der/des AN. Dort hat die/der AN für die Leistungserbringung folgende Voraussetzungen zu schaffen und deren Einhaltung während der gesamten Vertragsdauer sicher zu stellen: - zeitgemäße technische Büroausstattung, - Unterbringung der Mitarbeiter*innen derart, dass eine reibungslose Kommunikation und kontinuierliche Leistungserbringung sichergestellt wird (E-Mail-Kontaktadresse, etc.), - Ergreifung von Maßnahmen zur ausreichenden Sicherheit, die dem Vertraulichkeits-grad der Aufgabe gerecht werden (z. B. kein freier Zugang zu den Räumen und dem Bürobereich der/des AN, geschlossene Registratur, einschlägige Zertifizierungen, IT-Sicherheit, Datenschutzstandards etc.), - professionelle Standards in Bezug auf die Leistungserbringung (dies gilt insbesondere in Bezug auf die Prüfprozesse und Qualitätssicherung, das Vertragsmanagement, das Berichtswesen und die Entscheidungsvorbereitung), - Sicherstellung der notwendigen technischen Anbindung und IT-Ausstattung
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-27 22:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Abwicklung des Förderprogramms „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“ | cn-standard
de-open |
— | 75130000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
change Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-09 17:34
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
I. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beabsichtigt, einen Projektträger für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 31.01.2028 mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung des Förderprogramms „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“ zu beauftragen. Mit dem Projekt zur „Förderung von als gemeinnützig anerkannten Reparatur-Initiativen und Selbsthilfewerkstätten“ hat das BMUKN über die gemeinnützige Stiftung anstiftung, Stiftung bürgerlichen Rechts, als Erstzuwendungsempfänger seit Ende 2024 gemeinnützige Reparatur-Initiativen mit einem Förderbetrag von jeweils bis zu 3.000 Euro als Letztzuwendungsempfänger gefördert. Die Förderung war insbesondere auf investive Maßnahmen ausgerichtet, es konnten aber auch darüberhinausgehende Ausgaben gefördert werden, etwa für Qualifizierungsmaßnahmen, Renovierungen oder Veranstaltungen. Der Antragszeitraum ist bereits beendet. Das Projekt endet im Jahr 2026. Insgesamt konnten 710 von ca. 800 als Vereine eingetragene Einrichtungen mit knapp 2 Mio. Euro und einer durchschnittlichen Fördersumme von über 2.700 Euro gefördert werden. Das Projekt wird als sehr erfolgreich bewertet. Die Erwartung von 600 Anträgen wurde deutlich übertroffen. Das BMUKN hat daher entschieden, die Förderung schnell und prioritär auch auf Reparaturinitiativen auszuweiten, die nicht den Organisationsgrad eines eingetragenen Vereins erreichen. II. Zweck und Ziel der Maßnahme Das neue Projekt soll den noch nicht geförderten ehrenamtlichen Reparaturinitiativen die Möglichkeit zur Förderung bieten. Von den verbliebenen etwa 1.200 noch nicht geförderten Reparaturinitiativen werden nach Schätzungen etwas mehr als die Hälfte eine Förderung beantragen. Damit würden etwa weitere 600 bis 700 Reparaturinitiativen eine einmalige Förderung in Höhe von 3.000 Euro beantragen. Hierfür soll ein Förderaufruf bis Mitte 2026 durchgeführt werden. Der Schwerpunkt der Leistung liegt im Jahr 2026. Für das Förderprogramm und die Bewilligung von Projekten stehen in den Haushaltsjahren 2026 bis 2027 Finanzmittel in Höhe von 2,1 Mio. Euro an Ausgaben zur Verfügung. III. Leistungsumfang: Die Leistung dient der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner ressortspezifischen Aufgabenwahrnehmung. Für alle Arbeitsschritte hat die/der Auftragnehmer*in (AN) eine enge Abstimmung mit dem BMUKN als Auftraggeberin (AG‘in) vorzusehen. Aufgaben der/des AN sind die fachliche und administrative Unterstützung der AG‘in bei der Umsetzung des Förderprogramms „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“ sowie zusätzliche Unterstützungsleistungen, die sich sowohl unmittelbar aus der spezifischen Projektförderung ergeben, als auch mittelbar mit der Förderung zusammenhängen. Die/Der AN handelt dabei gegenüber Dritten im Namen und für Rechnung der AG’in und tritt gegenüber Dritten in jeder Hinsicht (z. B. im Schriftverkehr, persönlich auf Veranstaltungen, in der Internetpräsenz etc.) als AN der AG‘in auf. Die Förderungen sind im Jahr 2026 zu bewilligen und auszuzahlen. Es ist beabsichtigt bei Vorliegen der Voraussetzungen, die/den AN als Treuhänder*in gem. § 44 Abs. 3 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung von Bundesmitteln zu beauftragen. Eine treuhänderische Mittelverwaltung richtet sich nach den als Anlage „tMV auftragnehmende Person“ beigefügten Regelungen, die unverändert Bestandteil des Auftrages werden. Zur Administration, Konzeption und Umsetzung des Förderprogramms sollen die im Folgenden genannten Leistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen), getrennt nach Projektträgeraufgaben im engeren Sinne und Programmmanagementaufgaben erbracht und abgerechnet werden. Projektträgeraufgaben im engeren Sinne - Vorbereitung des Projekts - Betreuung in der Antragsphase - Betreuung der laufenden Projekte - Betreuung nach Abschluss der Projektlaufzeit - Projektübergreifende Tätigkeiten Programmmanagementaufgaben - Konzept, Fördervoraussetzungen und Projektinhalte - Programmadministration und -steuerung - Erstellung von Formularen und Dokumenten - Kommunikation - Sonstige Unterstützungsleistungen Der Personalaufwand für das Vorhaben wird von der AG'in wie folgt geschätzt (unverbindlich): - 148 Personentage (1 PT entspricht verrechenbarer Arbeitsleistung einer Arbeitskraft 8 h pro Tag) über die feste Vertragslaufzeit bis 31.01.2028; - 11 Personentage für die optionale Vertragsverlängerung bis 31.07.2028; - Die sonstigen Unterstützungsleistungen gem. Nr. 3.2.5 der Leistungsbeschreibung sind im Aufwand inkludiert. IV. Leistungszeitraum, Leistungsort und Standortanforderungen Die Leistung ist vom Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 31.01.2028 zu erbringen. Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, einmal um sechs Monate zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich am Sitz der/des AN. Dort hat die/der AN für die Leistungserbringung folgende Voraussetzungen zu schaffen und deren Einhaltung während der gesamten Vertragsdauer sicher zu stellen: - zeitgemäße technische Büroausstattung, - Unterbringung der Mitarbeiter*innen derart, dass eine reibungslose Kommunikation und kontinuierliche Leistungserbringung sichergestellt wird (E-Mail-Kontaktadresse, etc.), - Ergreifung von Maßnahmen zur ausreichenden Sicherheit, die dem Vertraulichkeits-grad der Aufgabe gerecht werden (z. B. kein freier Zugang zu den Räumen und dem Bürobereich der/des AN, geschlossene Registratur, einschlägige Zertifizierungen, IT-Sicherheit, Datenschutzstandards etc.), - professionelle Standards in Bezug auf die Leistungserbringung (dies gilt insbesondere in Bezug auf die Prüfprozesse und Qualitätssicherung, das Vertragsmanagement, das Berichtswesen und die Entscheidungsvorbereitung), - Sicherstellung der notwendigen technischen Anbindung und IT-Ausstattung
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-22 22:00:00+00:00 | 2026-06-11 10:01 | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Juristische Begleitung der Umsetzung des neuen EU-Klimaziels und Fortentwicklung Klimaschutzrecht | cn-standard
open |
— | 73000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-06-11 10:01 Harvested
2026-06-09 08:42
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-23 00:00
→
Angebotsfrist
2026-06-11 10:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Vorhaben soll das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bei der Aufarbeitung von rechtlichen Fragestellungen im Bereich des Klimaschutz-, Umwelt- und Energierechts unterstützen. Dies umfasst die Klärung von rechtlichen Fragen in den Bereichen Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) sowie die Berücksichtigung und Bearbeitung von europarechtlichen einschließlich beihilferechtlichen und von verfassungsrechtlichen Fragestellungen. Hierzu zählen auch mögliche Querverbindungen zum EU-Klimasozialfonds. Das Vorhaben umfasst auch die Bewertung von Vorschlägen für Klimaschutzrechtsnormen und Klimaschutzmaßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene. Dabei soll ihre Konsistenz mit dem bestehenden nationalen und europäischen Rechtsrahmen und insbesondere dem gesetzlich festgelegten Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 analysiert werden. In etwa einem Viertel der Fälle ist neben der Klärung von Rechtsfragen auch eine wirtschaftliche, soziale oder rechtstatsächliche Wirkungsanalyse erforderlich. In etwa 10 % der Fälle sollen im Einzelfall auch wesentliche juristische, ökonomische und soziale Vorfragen für eine mögliche Weiterentwicklung von Klimaschutzrechtsnormen oder Klimaschutzmaßnahmen ausgearbeitet werden können, soweit dies aus Rechtsgründen oder auf Grundlage rechtstatsächlicher Wirkungen notwendig ist. Das Vorhaben soll das BMUKN bei der Vorbereitung von relevanten Dossiers auf EU-Ebene und Vorfragen zu deren Umsetzung auf nationaler Ebene sowie der Fortentwicklung des nationalen Rechtsrahmens unterstützen. Ziel ist es, rechtliche sowie rechtstatsächliche, ökonomische und soziale Vorfragen aufzubereiten und mit empirischen Daten und juristischen Analysen zu unterlegen, um die Grundlagen für eine effektive und nachhaltige Klimaschutzpolitik zu verbessern.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-22 22:00:00+00:00 | 2026-06-02 10:01 | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Weiterentwicklung des EU-Klimaschutzrahmens für die Zeit nach 2030 sowie Umsetzung des EU-Klimarahmens für die Zeit bis 2030 | cn-standard
open |
396.226 € | 73000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-06-02 10:01 Harvested
2026-06-12 08:45
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-23 00:00
→
Angebotsfrist
2026-06-02 10:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die Europäische Union ist ein zentraler Akteur im globalen Klimaschutz. Mit der Einigung auf ein Klimaziel für 2040 hat die EU eine wichtige Hürde bei der weiteren Gestaltung des Weges zu Klimaneutralität genommen. Es werden in den kommenden Jahren intensive Diskussionen über den EU-Klimaschutzrahmen zur Umsetzung dieses Ziels folgen. Eine zentrale Voraussetzung für die Erreichbarkeit des neuen 2040-Klimaziels ist dabei die Umsetzung des aktuellen Klimaschutzrahmens für 2030 – insb. des sog. Fit for 55-Pakets. Die bevorstehenden Debatten fallen in eine Zeit großer Unsicherheiten, insbesondere mit Blick auf die Geopolitik und wirtschaftliche Herausforderungen. Die Entwicklung des neuen EU-Klimaschutzrahmens sollte vor dem Hintergrund eines tiefgehenden Verständnisses europäischer Klimapolitik, ihrer Auswirkungen auf Deutschland und sowie auf die anderen Mitgliedstaaten erfolgen. Die vorgesehene begrenzte Nutzung internationaler Gutschriften stellt eine regulatorische Neuerung dar, bei der Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden dürfen. Die künftige Rolle nationaler Ziele in den Sektoren Verkehr, Gebäude sowie Landnutzung ist aktuell offen. Technische und natürliche Senken werden neben der Emissionsminderung eine wichtige Rolle spielen. All diese Fragen werden im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen eine Rolle spielen, in denen sich die Bundesregierung möglichst frühzeitig positionieren muss. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) ist in der Bundesregierung federführend für zentrale Teile des EU-Klimarahmens. Sowohl bei der Entwicklung des 2040-Rahmens als auch bei der andauernden Umsetzung des 2030-Ziels bestehen für das BMUKN umfangreiche und zum Teil kurzfristige Untersuchungs-bedarfe. Die wissenschaftlichen Analysen sollen dabei einen Beitrag zum Diskurs über EU-Klimapolitik leisten, den Wissensaustausch im Bereich des Klimaschutzes in der EU stärken und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft in der EU voranbringen. Es müssen aktuelle und teils komplexe Datensätze genutzt und juristische sowie politische und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und Argumentationen berücksichtigt werden. Dies ist die Voraussetzung, um u.a. das Zusammenspiel der klimapolitischen Instrumente auf EU-Ebene besser zu verstehen und etwaige Lücken der europäischen Klimaschutzpolitik zu identifizieren. Im Einzelnen betrifft dies folgende Themen: • Umsetzung der Bestimmungen zu internationalen Gutschriften im EU-Klimagesetz und die Einbindung in den EU-Klimarahmen, • Nationale Klimaschutzziele, insb. im Rahmen einer möglichen Weiterentwicklung der EU-Klimaschutzverordnung (ESR) und der LULUCF-VO sowie in Verknüpfung mit der Governance-VO, • Regulierung für natürliche und technische Senken, u.a. im Rahmen einer möglichen Weiterentwicklung der LULUCF-Verordnung, • Ausgestaltung und Auswirkungen von für den Klimaschutz zentralen europäischen energiepolitischen Strategien und Maßnahmen, • Sozialer Ausgleich, Solidarität und Zusammenhalt in der EU-Klimapolitik, • Ad-hoc-Unterstützung zu weiteren Themen und Instrumenten der EU-Klimapolitik so-wie von EU-Maßnahmen mit hoher Klimaschutzrelevanz. Vor diesem Hintergrund sollen insbesondere wissenschaftliche Analysen und Bewertungen zu EU-relevanten klima- und energiepolitischen Themen und Vorschlägen einschließlich der Be-rücksichtigung ökonomischer oder juristischer Bezüge erarbeitet werden. Die konkreten Fragestellungen ergeben sich dabei aus den (tages-)aktuellen klima- und ener-giepolitischen Entwicklungen und Debatten und werden von der AG‘in während der Vertragslaufzeit des Vorhabens in Absprache mit der AN`in festgelegt. Es wird auch begrüßt, wenn die AN`in selbstständig passende Themenvorschläge macht, die untersucht werden könnten. Inhaltliche Schwerpunkte sind dabei der EU-Klimaschutzrahmen nach 2030, die Umsetzung des Fit for 55-Pakets und die Umsetzung des Paris-Abkommens in der EU.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-22 22:00:00+00:00 | 2026-05-28 10:01 | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Juristische Begleitung der Umsetzung des neuen EU-Klimaziels und Fortentwicklung Klimaschutzrecht | cn-standard
open |
— | 73000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-05-28 10:01 Harvested
2026-06-12 08:45
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-23 00:00
→
Angebotsfrist
2026-05-28 10:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Vorhaben soll das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bei der Aufarbeitung von rechtlichen Fragestellungen im Bereich des Klimaschutz-, Umwelt- und Energierechts unterstützen. Dies umfasst die Klärung von rechtlichen Fragen in den Bereichen Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) sowie die Berücksichtigung und Bearbeitung von europarechtlichen einschließlich beihilferechtlichen und von verfassungsrechtlichen Fragestellungen. Hierzu zählen auch mögliche Querverbindungen zum EU-Klimasozialfonds. Das Vorhaben umfasst auch die Bewertung von Vorschlägen für Klimaschutzrechtsnormen und Klimaschutzmaßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene. Dabei soll ihre Konsistenz mit dem bestehenden nationalen und europäischen Rechtsrahmen und insbesondere dem gesetzlich festgelegten Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 analysiert werden. In etwa einem Viertel der Fälle ist neben der Klärung von Rechtsfragen auch eine wirtschaftliche, soziale oder rechtstatsächliche Wirkungsanalyse erforderlich. In etwa 10 % der Fälle sollen im Einzelfall auch wesentliche juristische, ökonomische und soziale Vorfragen für eine mögliche Weiterentwicklung von Klimaschutzrechtsnormen oder Klimaschutzmaßnahmen ausgearbeitet werden können, soweit dies aus Rechtsgründen oder auf Grundlage rechtstatsächlicher Wirkungen notwendig ist. Das Vorhaben soll das BMUKN bei der Vorbereitung von relevanten Dossiers auf EU-Ebene und Vorfragen zu deren Umsetzung auf nationaler Ebene sowie der Fortentwicklung des nationalen Rechtsrahmens unterstützen. Ziel ist es, rechtliche sowie rechtstatsächliche, ökonomische und soziale Vorfragen aufzubereiten und mit empirischen Daten und juristischen Analysen zu unterlegen, um die Grundlagen für eine effektive und nachhaltige Klimaschutzpolitik zu verbessern.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-20 22:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Lieferung Session Boarder Controller (SBC) - Firewall für neue TK-Anlage - | cn-standard
de-open |
— | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-12 08:46
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-21 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die bestehende Telekommunikationsinfrastruktur des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) soll modernisiert und an aktuelle technische, organisatorische und sicherheitsrelevante Anforderungen angepasst werden. Im Zuge der Einführung einer Innovaphone-Telefonanlage wird ein Session-Border-Controller benötigt, der die Anbindung an SIP-Trunk sowie ggf. vorhandene ISDN- oder analoge Leitungen sicherstellt. Der Session-Border-Controller muss eine zuverlässige, ausfallsichere und interoperable Verbindung zwischen dem Netzbetreiber, der Innovaphone-PBX und weiteren internen Kommunikationskomponenten gewährleisten. Der Audiocodes Mediant 500 wird als technische Lösung vorgesehen, da er die erforderlichen Funktionen hinsichtlich Signalisierung, Medienverarbeitung, Sicherheitsmechanismen und Verwaltungsfunktionen erfüllt. Die zu vergebende Leistung umfasst nach Maßgabe der Nr. 3 der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen): Lieferung von 8 Stück Audiocodes Mediant 500 Enterprise Session Border Controller (ESBC)mit 2 Active/Standby pairs of GE einschließlich aller benötigten Lizenzen: 3.1 Redundanzpaar 1 - Bonn Redundante Ausführung 120 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.1.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.1.2 24 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.1.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.1.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.1.2 und 3.1.3. 3.1.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. 3.2 Redundanzpaar 2 - Bonn Redundante Ausführung 90 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.2.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.2.2 18 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.2.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.2.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.2.2 und 3.2.3. 3.2.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. 3.3 Redundanzpaar 3 - Berlin Redundante Ausführung 90 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.3.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.3.2 18 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.3.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.3.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.3.2 und 3.3.3. 3.3.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. 3.4 Redundanzpaar 4 - Berlin Redundante Ausführung 30 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.4.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.4.2 6 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.4.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.4.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.4.2 und 3.4.3. 3.4.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. Die angebotene Hardware muss den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe einschlägigen geltenden bzw. jeweils zur Anwendung kommenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, insbesondere den europäischen Normen (EN), DIN-Normen, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen und eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Die Lieferung hat frei Verwendungsstelle für die Hardware zu erfolgen, inklusive Vertragen. Die Aufteilung der Hardware-Lieferung auf die Standorte des BMUKN in Bonn und Berlin ergibt sich aus Nr. 3 der Leistungsbeschreibung. Lieferorte sind Stresemannstr. 128-130 (Anfahrt über Erna-Berger-Str.) in 10117 Berlin und im Robert-Schuman-Platz 3 (Anfahrt über Heinrich von Stephan-Str.), 53175 Bonn. Der Lieferort ist ebenerdig zu erreichen. Die Lieferung der Lizenzen erfolgt per Mail.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-04-16 22:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit → Zuschlag: Öko-Institut Consult GmbH |
Rahmenvertrag: Wissenschaftliche Unterstützung zu Klimaschutzmaßnahmen und relevanten klimapolitischen Fragestellungen | can-standard
open |
3.445.752 € | 75131000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 08:47
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2026-03-31 00:00
→
Vertragsschluss
2026-04-16 00:00
Tage bis Zuschlag:
62
Beschreibung
Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) hat die BReg sich rechtlich verbindliche Klimaziele gesetzt. Die im KSG vorgegebenen Jahresemissionsgesamtmengen (JEGM) als auch die Jahresemissionsmengen für die Sektoren sind maßgeblich für die Entwicklung von neuen Klimaschutzmaßnahmen. Gemäß § 9 des KSG ist die BReg verpflichtet, spätestens zwölf Monate nach Beginn einer Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm zu beschließen. Zudem prüft die BReg nach jeder Fortschreibung des Klimaschutzplans, ob ein neues Klimaschutzprogramm beschlossen werden soll. Darüber hinaus muss die BReg bei einer Nichteinhaltung der JEGM 2021-2030 nach zwei Jahren in Folge Maßnahmen beschließen, die die Einhaltung der JEGM gewährleisten. Im KSG ist vorgesehen, dass alle Ressorts Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen als Beitrag zu dem Klimaschutzprogramm oder im Falle eines Nachsteuerungserfordernis nach §8 KSG vorlegen, die in ihrer Minderungswirkung quantifiziert sind und deren soziale, wirtschaftl. und ökologische Folgewirkungen abgeschätzt wurden. Die Maßnahmen sollen sowohl in den jeweiligen Sektoren als auch sektorübergreifend zur Erreichung der im KSG definierten Maßstäbe führen. Das BMUKN als das für Klimaschutz übergreifend zuständige Ressort bringt in den Prozess des Klimaschutzprogramms aber auch bei Auslösung einer Nachsteuerung eigene Maßnahmenvorschläge ein und muss darüber hinaus Vorschläge anderer Ressorts prüfen. Zudem müssen Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen sowohl aus dem wirtschaftl. als auch zivilgesellschaftl. Raum bewertet werden. Auch solche Beiträge müssen kontinuierlich auf ihre Klimaschutzwirkung hin analysiert werden. Das BMUKN wird in vielen Fällen gefordert sein, wissenschaftl. fundiert Stellung zu beziehen und Vorschläge zu machen, wie berechtigte Anliegen aus dem gesellschaftl. Raum aufgegriffen werden können. Auch im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzprogrammen oder klimapolit. Beschlüssen der BReg können sich kurzfristige Beratungsbedarfe hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung von Maßnahmen, deren Wirksamkeit bzw. etwaiger sozioökonomischer Folgewirkungen ergeben. Die Einhaltung der gesetzl. Klimaziele bringt eine Vielzahl an Herausforderungen und Fragen mit sich, die eine sozio-ökonomische Analyse und Bewertung erfordern. Denn zusätzl. zu sozialen und ökologischen Folgen sowie rechtl. oder administrativen Aspekten nehmen ökonomische Grundsatzfragen zum Klimaschutz in einer zunehmend dekarbonisierten Volkswirtschaft an Relevanz zu und rücken verstärkt in den Fokus der Debatte über zusätzl. Klimaschutzmaßnahmen. Darüber hinaus sind in den kommenden Jahren in vielen Bereichen konkrete Vorschläge der Europäischen Kommission zur weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des europäischen Rahmens für die Klima- und Energiepolitik zu erwarten, die zum Teil in dt. Recht umgesetzt werden müssen. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die verschiedenen Ressorts in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich (bspw. In den Sektoren Energie, Gebäude oder Verkehr) Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens vorlegen. In diesen Fällen muss die BReg kurzfristig in der Lage sein, die Auswirkungen der Vorschläge der sektorverantwortlichen Ressorts oder der Europäischen Kommission auf die dt. Klimapolitik und die Konsistenz der Vorschläge mit den Klimazielen zu prüfen und ggf. Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Weiterhin wird die Klimaschutzpolitik der BReg auch zukünftig von intensiven öffentl. Diskussionen begleitet werden. Bei der Erarbeitung und Bewertung von Maßnahmenvorschlägen sowie bei der Beratung zu aktuellen klimapolitischen Fragestellungen wird das BMUKN für absehbare Zeit auf kurzfristige fachliche Unterstützung durch externen Sachverstand angewiesen sein. Weiterhin erfolgt die Erstellung von Bewertungspapieren und wissenschaftl. Analysen zu Maßnahmenvorschlägen und Folgenabschätzungen anderer Ressorts und weiterer Akteure sowie die Erstellung von Kurzstudien zu aktuellen Themen der klima- und energiepolitischen Debatte.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-30 22:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Evaluierung der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) und Impulse zur Weiterentwicklung | cn-standard
open |
209.752 € | 79419000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 08:52
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-31 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) wurde 2017 auf Beschluss des Deutschen Bundestages unter Federführung des Bundesumweltministeriums ins Leben gerufen. Das übergreifende Ziel der EUKI ist die Unterstützung des Übergangs zu klimaneutralen Volkswirtschaften in Europa bis spätestens 2050 insbesondere auf lokaler / regionaler Ebene u.a. durch transnationales Lernen und Zusammenarbeit. Die EUKI soll dem klimapolitischen Dialog zwischen Deutschland u. den anderen EU-Mitgliedsstaaten u. -Beitrittsländern, dem Kapazitätsaufbau, dem Wissens- u. Erfahrungsaustausch im Bereich des Klimaschutzes zwischen staatl. u. nichtstaatl. Akteuren aus Deutschland u. anderen EU-Mitgliedsstaaten bzw. -Beitrittsländern sowie dem besseren Verständnis der deutschen Klimapolitik im europ. Ausland dienen. Die Struktur der EUKI umfasst zwei zentrale Förderstränge: • Ausschreiben u. Förderung von Vorhaben entsprechend den inhaltlichen Prioritäten des Ministeriums, auch im Hinblick auf bilaterale Kooperationen u. auf Basis von Initiativanträgen (sog. „BMUKN-Strang“). • jährlichen Ideenwettbewerbe ermöglichen die Auswahl u. Finanzierung von geeigneten, grenzüberschreitenden Projekten von Kommunen, der Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie gemeinwohlorientierten Unternehmen in den Zielländern (Mittel-, Ost- und Südeuropa, den baltischen Staaten und dem Westbalkan). Die Förderung von Projekten erfolgt im Rahmen von Finanzierungsverträgen zwischen der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit u. den Fördernehmenden in Anlehnung an die Bundeshaushaltsordnung. Die Förderquote einzelner Projekte kann bis zu 95 % betragen u. erfolgt nicht-rückzahlbar. Die Projektorganisationen werden auch um eine Einschätzung des THG-Minderungspotenzials und/oder zur Erhöhung von CO2-Einbindungen gebeten. Es handelt sich dabei i.d.R. um indirekte Effekte der Umsetzung nicht-investiver und nicht-technischer Projekte, weshalb eine präzise Berechnung nicht für jedes Projekt möglich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Projekte auf strukturelle, organisatorische o. verhaltensbezogene Veränderungen abzielen, um die Voraussetzungen für die Transformationsprozesse zu schaffen. Auch für die direkt vom BMUKN finanzierten Vorhaben werden Wirkungen vor allem projektbezogen bewertet. Die nachhaltige Wirkung einzelner Projekte hängt z.T. auch von externen, nicht-steuerbaren Faktoren ab. Eine Schärfung der Zielstruktur, die Entwicklung eines Wirkungsmonitorings auf Programmebene u. die stärkere Sichtbarmachung erzielter Ergebnisse würden dazu beitragen, die übergreifenden Beiträge der EUKI noch klarer erkennbar zu machen. Das Evaluationsvorhaben bietet die Möglichkeit, Weiterentwicklungen u. die Anpassung des Ziel- und Indikatorensystem insbesondere auch auf Programmebene anzustoßen u. die bisherige Organisation u. Durchführung der Förderstränge zu überprüfen. Es soll umfassend eine evidenzbasierte Einschätzung des EUKI-Programms, seiner Elemente, der Organisationsstruktur sowie zum Programmmanagement erarbeitet werden. Auf der Grundlage der Evaluation sind schließlich konkrete Vorschläge zur Reformierung u. ggf. Weiterentwicklung der Programm-, Ziel- und Förderstruktur, einschließlich des Monitoring- und Indikatorensystems zu erarbeiten. Dabei sollte u.a. auch auf die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes (BRH) in seinen Bemerkungsbeiträgen vom 10.12.2025 eingegangen werden: - Keine übergreifende Strategie, keine nachhaltige Gesamtwirkung auf Programmebene - Keine Fortführung der Projekte - Keine Übertragbarkeit positiver Ergebnisse - Keine Verknüpfung zu EU-Förderungen - Kaum längerfristige Kontakte - Zudem wird insbesondere für den BMUKN-Strang ein Bedarf an Beratung für eine Konkretisierung des Zielsystems gesehen. Auf Grundlage dieser Evaluation soll auf Forderung des BRH entschieden werden, die EUKI reformiert fortzuführen oder ggf. einzustellen (vgl. Beschluss RPA vom 27.2.).
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-19 23:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Rahmenvereinbarung zur rechtlichen Unterstützung im Zusammenhang mit Beschaffungsverfahren des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | cn-standard
de-open |
— | 79100000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
change Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-09 17:41
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-20 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Nach Bedarf sind von der/dem Auftragnehmer*in (AN) auf Anforderung der Auftraggeberin (AG’in) juristische Unterstützungsleistungen insb. auf dem Gebiet des Vergaberechts mit dem Schwerpunkt nachhaltiger Beschaffung zu erbringen. Erwartet werden insbesondere: - die Stellungnahme zu rechtlichen Grundsatz- und Einzelfallfragen, - die rechtliche Prüfung von Formularen und Verfahren sowie ggfs. die Erarbeitung praxistauglicher Formulierungs- und Verfahrensvorschläge, - die rechtliche Prüfung und Auswertung von Vergabeunterlagen im Einzelfall, - die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der AG’in in Vergabeangelegenheiten. Sofern Stellungnahmen oder sonstige Schreiben erstellt werden, sind sie vorab der AG’in zur Prüfung und Freigabe zuzuleiten. Die Vorlage der Ergebnisse erfolgt grundsätzlich in Textform innerhalb jeweils vorab vereinbarter Fristen. Sollte die Vorlage nicht innerhalb dieser Frist lieferbar sein, so ist dies der AG’in unverzüglich unter Bekanntgabe der Gründe mitzuteilen und der genaue Zeitpunkt der Nachlieferung anzugeben.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-19 23:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Rahmenvereinbarung zur rechtlichen Unterstützung im Zusammenhang mit Beschaffungsverfahren des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | cn-standard
de-open |
— | 79100000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-09 09:30
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-20 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Nach Bedarf sind von der/dem Auftragnehmer*in (AN) auf Anforderung der Auftraggeberin (AG’in) juristische Unterstützungsleistungen insb. auf dem Gebiet des Vergaberechts mit dem Schwerpunkt nachhaltiger Beschaffung zu erbringen. Erwartet werden insbesondere: - die Stellungnahme zu rechtlichen Grundsatz- und Einzelfallfragen, - die rechtliche Prüfung von Formularen und Verfahren sowie ggfs. die Erarbeitung praxistauglicher Formulierungs- und Verfahrensvorschläge, - die rechtliche Prüfung und Auswertung von Vergabeunterlagen im Einzelfall, - die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der AG’in in Vergabeangelegenheiten. Sofern Stellungnahmen oder sonstige Schreiben erstellt werden, sind sie vorab der AG’in zur Prüfung und Freigabe zuzuleiten. Die Vorlage der Ergebnisse erfolgt grundsätzlich in Textform innerhalb jeweils vorab vereinbarter Fristen. Sollte die Vorlage nicht innerhalb dieser Frist lieferbar sein, so ist dies der AG’in unverzüglich unter Bekanntgabe der Gründe mitzuteilen und der genaue Zeitpunkt der Nachlieferung anzugeben.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-19 23:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Rahmenvereinbarung zur rechtlichen Unterstützung im Zusammenhang mit Beschaffungsverfahren des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | cn-standard
de-open |
— | 79100000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
change Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-12 08:50
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-20 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Nach Bedarf sind von der/dem Auftragnehmer*in (AN) auf Anforderung der Auftraggeberin (AG’in) juristische Unterstützungsleistungen insb. auf dem Gebiet des Vergaberechts mit dem Schwerpunkt nachhaltiger Beschaffung zu erbringen. Erwartet werden insbesondere: - die Stellungnahme zu rechtlichen Grundsatz- und Einzelfallfragen, - die rechtliche Prüfung von Formularen und Verfahren sowie ggfs. die Erarbeitung praxistauglicher Formulierungs- und Verfahrensvorschläge, - die rechtliche Prüfung und Auswertung von Vergabeunterlagen im Einzelfall, - die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der AG’in in Vergabeangelegenheiten. Sofern Stellungnahmen oder sonstige Schreiben erstellt werden, sind sie vorab der AG’in zur Prüfung und Freigabe zuzuleiten. Die Vorlage der Ergebnisse erfolgt grundsätzlich in Textform innerhalb jeweils vorab vereinbarter Fristen. Sollte die Vorlage nicht innerhalb dieser Frist lieferbar sein, so ist dies der AG’in unverzüglich unter Bekanntgabe der Gründe mitzuteilen und der genaue Zeitpunkt der Nachlieferung anzugeben.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-18 23:00:00+00:00 | 2026-05-07 10:01 | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Übernahme der vollständigen Betriebsverantwortung für den MKT-Betrieb des BMUKN als externer Generalunternehmer -GU MKT - | cn-standard
open |
— | 72000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-05-07 10:01 Harvested
2026-06-09 09:29
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-19 00:00
→
Angebotsfrist
2026-05-07 10:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (nachfolgend BMUKN genannt) plant einen externen Dienstleister als Generalunternehmer*in (GU) mit der Betreuung der Medien- Konferenz- und Veranstaltungstechnik (nachfolgend MKT genannt) zu beauftragen. Ziel der Ausschreibung ist die einheitliche und effiziente Betreuung der MKT an allen Liegenschaften des BMUKN in Bonn und Berlin. Neben der klassischen Veranstaltungstechnik mit der Bedienung von Licht-, Beschallungs- und Präsentationstechnik, nehmen Videokonferenzen als kombinierte AV- und IT-Anwendung einen immer größeren Anteil der MKT-Anforderungen im BMUKN ein. Bei hybriden Großveranstaltungen kommt das gesamte moderne medientechnische Spektrum zum Tragen, wobei nicht nur in diesem Zusammenhang Wert auf eine ansprechende Ästhetik der Resultate gelegt wird. In Hinblick auf Nachhaltigkeit und effizienten Betrieb sind ebenfalls elektrotechnische Kapazitäten zur Wartung und Reparatur von Geräten vorgesehen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-03-04 23:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit → Zuschlag: VDI Technologiezentrum GmbH |
Projektträgerschaft „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen und kommunalen Einrichtungen, für zirkuläre Geschäftsmodelle sowie Start-Ups der Kreislaufwirtschaft – DigiRess Circular“ | can-social
open |
2.990.135 € | 75130000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 08:54
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-05 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2026-02-02 00:00
→
Vertragsschluss
2026-02-13 00:00
Tage bis Zuschlag:
-31
Beschreibung
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (AG‘in) beabsichtigt, einen Projektträger für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis 31.12.2029 mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung des Förderprogramms „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen und kommunalen Einrichtungen, für zirkuläre Geschäftsmodelle sowie Start-Ups der Kreislaufwirt-schaft – DigiRess Circular“ zu beauftragen. Das neue Förderprogramm „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen und kommunalen Einrichtungen, für zirkuläre Geschäftsmodelle sowie Start-Ups der Kreislaufwirtschaft – DigiRess Circular“ knüpft an das erfolgreiche Förderprogramm DigiRess I an, wird aber in Richtung Circular Economy weiterentwickelt.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-02-08 23:00:00+00:00 | 2026-03-24 10:01 | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Bewachungsdienstleistungen im BMUKN (Bonn) | cn-standard
open |
— | 79713000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-03-24 10:01 Harvested
2026-06-12 09:02
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-09 00:00
→
Angebotsfrist
2026-03-24 10:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), beabsichtigt, die mit dem Pforten- und Bewachungsdienst ihres Dienstgebäudes in Bonn verbundenen Dienstleistungen neu zu vergeben. Das Dienstgebäude in Bonn hat die Adresse: Robert-Schuman-Platz 3 in 53175 Bonn. Weitere Behörden, die in der Liegenschaft zurzeit untergebracht sind, sind das Streitkräfteamt der Bundeswehr (SKA), die Zukunft- Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, das Europäische Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (ECMWF), das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), die Museumsstiftung, die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) sowie die Strahlenschutzkommission (SSK). Die Federführung der Liegenschaftsverwaltung liegt beim BMUKN.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-02-08 23:00:00+00:00 | 2026-03-24 10:01 | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Bewachungsdienstleistungen im BMUKN (Bonn) | cn-standard
open |
— | 79713000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-03-24 10:01 Harvested
2026-06-12 08:57
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-09 00:00
→
Angebotsfrist
2026-03-24 10:01
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), beabsichtigt, die mit dem Pforten- und Bewachungsdienst ihres Dienstgebäudes in Bonn verbundenen Dienstleistungen neu zu vergeben. Das Dienstgebäude in Bonn hat die Adresse: Robert-Schuman-Platz 3 in 53175 Bonn. Weitere Behörden, die in der Liegenschaft zurzeit untergebracht sind, sind das Streitkräfteamt der Bundeswehr (SKA), die Zukunft- Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, das Europäische Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (ECMWF), das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), die Museumsstiftung, die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) sowie die Strahlenschutzkommission (SSK). Die Federführung der Liegenschaftsverwaltung liegt beim BMUKN.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-02-03 23:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Rechtliche Unterstützung zur Ausgestaltung und Sicherstellung des langfristigen Betriebs einer Industrieanlage zur vorsorglichen Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee | cn-standard
de-open |
— | 79100000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
change Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-12 08:57
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-04 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Aufgrund des (weltweiten) Pilotcharakters der systematischen Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See stellen sich auch eine Vielzahl rechtlicher, insbesondere zulassungs- und genehmigungsrechtlicher Fragen für den Betrieb der Anlage in den deutschen inneren Gewässern, den Küstenmeeren sowie der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Dies zeigte sich bereits im Rahmen der zuvor referenzierten Pilotierungen zur Erkundung und Bergung der Munitionsaltlasten in der Ostsee vor den Küsten Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns. Für das Vorhaben sind eine Vielzahl bundes- und landesrechtlicher Rahmenbedingungen zu beachten, darunter naturschutzrechtliche, gewässer- und immissionsschutzrechtliche, wasserstraßenrechtliche, arbeitsschutzrechtliche, gefahrenabwehr- und sprengstoffrechtliche sowie strom- und schifffahrtspolizeiliche Regelungen, aber auch potenzielle kommunale Sonderregelungen. Darüber hinaus bestehen ggf. europa- oder völkerrechtliche Bezüge. Um den langfristigen Betrieb der Munitionsentsorgungsanlage zu gewährleisten, ist es deshalb erforderlich, bereits frühzeitig im Entwicklungsstadium (sog. Definitionsphase) der Anlage, eine umfangreiche Übersicht über alle relevanten Vorschriften zu erhalten und ein Konzept zu entwickeln, das deren Einhaltung über den gesamten Betriebsprozess ausgehend von der Erkundung, über die Bergung bis hin zur Entsorgung langfristig sicherstellt. Es soll vermieden werden, dass im Zuge der Zulassung sowie der Genehmigung des Betriebs der Anlage, wegen potentieller Mängel des formalen Zulassungsverfahrens bzw. der Genehmigungsverfahren, ggf. auch wegen mangelnder Kompatibilität von Bundes- und Landesvorgaben, ansonsten vermeidbare Verzögerungen und/oder sogar Haftungstatbestände für das BMUKN entstehen. Des Weiteren bedarf es zum Schutz von Mensch und Umwelt zukünftig eines sicheren Rechtsrahmens für die vorsorgliche Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten zB aus Umweltschutzgründen. Als Grundlage hierfür bedarf es eines Rechtsgutachtens, das ggf. bestehende Regelungslücken/-widersprüche identifiziert und Vorschläge zur Fortentwicklung des bestehenden bzw. Schaffung eines adäquaten Rechtsrahmens für die vorsorgliche Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See formuliert. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist deshalb: 1) die Erstellung des „Gesamtkonzepts Zulassung und Genehmigung“ und daraus die Entwicklung von Zulassungs- und Genehmigungsplänen für den langfristigen Betrieb der Munitionsentsorgungsanlage; 2) die Erstellung eines Rechtsgutachtens zum Rechtsrahmen für die vorsorgliche Bergung und Entsorgung von Munitions-altlasten in der Nord- und Ostsee, einschließlich der Identifi-kation ggf. bestehender Regelungslücken und/oder -widersprüchen sowie die Entwicklung konkreter (ausformulierter) Vorschläge für gesetzliche Änderungen oder Neuregelungen auf Bundes- und/oder Landesebene und 3) die rechtliche Begleitung und Beratung des BMUKN bei der Umsetzung der Zulassungs- und Genehmigungspläne, insbesondere einzelner, noch zu bestimmender darin vorgesehener Verfahrensabschnitte und Genehmigungsverfahren für den Betrieb der Anlage (optional).
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-02-03 23:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Rechtliche Unterstützung zur Ausgestaltung und Sicherstellung des langfristigen Betriebs einer Industrieanlage zur vorsorglichen Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee | cn-standard
de-open |
— | 79100000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-12 09:04
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-04 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Aufgrund des (weltweiten) Pilotcharakters der systematischen Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See stellen sich auch eine Vielzahl rechtlicher, insbesondere zulassungs- und genehmigungsrechtlicher Fragen für den Betrieb der Anlage in den deutschen inneren Gewässern, den Küstenmeeren sowie der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Dies zeigte sich bereits im Rahmen der zuvor referenzierten Pilotierungen zur Erkundung und Bergung der Munitionsaltlasten in der Ostsee vor den Küsten Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns. Für das Vorhaben sind eine Vielzahl bundes- und landesrechtlicher Rahmenbedingungen zu beachten, darunter naturschutzrechtliche, gewässer- und immissionsschutzrechtliche, wasserstraßenrechtliche, arbeitsschutzrechtliche, gefahrenabwehr- und sprengstoffrechtliche sowie strom- und schifffahrtspolizeiliche Regelungen, aber auch potenzielle kommunale Sonderregelungen. Darüber hinaus bestehen ggf. europa- oder völkerrechtliche Bezüge. Um den langfristigen Betrieb der Munitionsentsorgungsanlage zu gewährleisten, ist es deshalb erforderlich, bereits frühzeitig im Entwicklungsstadium (sog. Definitionsphase) der Anlage, eine umfangreiche Übersicht über alle relevanten Vorschriften zu erhalten und ein Konzept zu entwickeln, das deren Einhaltung über den gesamten Betriebsprozess ausgehend von der Erkundung, über die Bergung bis hin zur Entsorgung langfristig sicherstellt. Es soll vermieden werden, dass im Zuge der Zulassung sowie der Genehmigung des Betriebs der Anlage, wegen potentieller Mängel des formalen Zulassungsverfahrens bzw. der Genehmigungsverfahren, ggf. auch wegen mangelnder Kompatibilität von Bundes- und Landesvorgaben, ansonsten vermeidbare Verzögerungen und/oder sogar Haftungstatbestände für das BMUKN entstehen. Des Weiteren bedarf es zum Schutz von Mensch und Umwelt zukünftig eines sicheren Rechtsrahmens für die vorsorgliche Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten zB aus Umweltschutzgründen. Als Grundlage hierfür bedarf es eines Rechtsgutachtens, das ggf. bestehende Regelungslücken/-widersprüche identifiziert und Vorschläge zur Fortentwicklung des bestehenden bzw. Schaffung eines adäquaten Rechtsrahmens für die vorsorgliche Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See formuliert. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist deshalb: 1) die Erstellung des „Gesamtkonzepts Zulassung und Genehmigung“ und daraus die Entwicklung von Zulassungs- und Genehmigungsplänen für den langfristigen Betrieb der Munitionsentsorgungsanlage; 2) die Erstellung eines Rechtsgutachtens zum Rechtsrahmen für die vorsorgliche Bergung und Entsorgung von Munitions-altlasten in der Nord- und Ostsee, einschließlich der Identifi-kation ggf. bestehender Regelungslücken und/oder -widersprüchen sowie die Entwicklung konkreter (ausformulierter) Vorschläge für gesetzliche Änderungen oder Neuregelungen auf Bundes- und/oder Landesebene und 3) die rechtliche Begleitung und Beratung des BMUKN bei der Umsetzung der Zulassungs- und Genehmigungspläne, insbesondere einzelner, noch zu bestimmender darin vorgesehener Verfahrensabschnitte und Genehmigungsverfahren für den Betrieb der Anlage (optional).
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-27 23:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Rahmenvertrag: Wissenschaftliche Unterstützung zu Klimaschutzmaßnahmen und relevanten klimapoliti-schen Fragestellungen | cn-standard
open |
3.445.752 € | 75131000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:07
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) hat die BReg sich rechtlich verbindliche Klimaziele gesetzt. Die im KSG vorgegebenen Jahresemissionsgesamtmengen (JEGM) als auch die Jahresemissionsmengen für die Sektoren sind maßgeblich für die Entwicklung von neuen Klimaschutzmaßnahmen. Gemäß § 9 des KSG ist die BReg verpflichtet, spätestens zwölf Monate nach Beginn einer Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm zu beschließen. Zudem prüft die BReg nach jeder Fortschreibung des Klimaschutzplans, ob ein neues Klimaschutzprogramm beschlossen werden soll. Darüber hinaus muss die BReg bei einer Nichteinhaltung der JEGM 2021-2030 nach zwei Jahren in Folge Maßnahmen beschließen, die die Einhaltung der JEGM gewährleisten. Im KSG ist vorgesehen, dass alle Ressorts Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen als Beitrag zu dem Klimaschutzprogramm oder im Falle eines Nachsteuerungserfordernis nach §8 KSG vorlegen, die in ihrer Minderungswirkung quantifiziert sind und deren soziale, wirtschaftl. und ökologische Folgewirkungen abgeschätzt wurden. Die Maßnahmen sollen sowohl in den jeweiligen Sektoren als auch sektorübergreifend zur Erreichung der im KSG definierten Maßstäbe führen. Das BMUKN als das für Klimaschutz übergreifend zuständige Ressort bringt in den Prozess des Klimaschutzprogramms aber auch bei Auslösung einer Nachsteuerung eigene Maßnahmenvorschläge ein und muss darüber hinaus Vorschläge anderer Ressorts prüfen. Zudem müssen Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen sowohl aus dem wirtschaftl. als auch zivilgesellschaftl. Raum bewertet werden. Auch solche Beiträge müssen kontinuierlich auf ihre Klimaschutzwirkung hin analysiert werden. Das BMUKN wird in vielen Fällen gefordert sein, wissenschaftl. fundiert Stellung zu beziehen und Vorschläge zu machen, wie berechtigte Anliegen aus dem gesellschaftl. Raum aufgegriffen werden können. Auch im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzprogrammen oder klimapolit. Beschlüssen der BReg können sich kurzfristige Beratungsbedarfe hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung von Maßnahmen, deren Wirksamkeit bzw. etwaiger sozioökonomischer Folgewirkungen ergeben. Die Einhaltung der gesetzl. Klimaziele bringt eine Vielzahl an Herausforderungen und Fragen mit sich, die eine sozio-ökonomische Analyse und Bewertung erfordern. Denn zusätzl. zu sozialen und ökologischen Folgen sowie rechtl. oder administrativen Aspekten nehmen ökonomische Grundsatzfragen zum Klimaschutz in einer zunehmend dekarbonisierten Volkswirtschaft an Relevanz zu und rücken verstärkt in den Fokus der Debatte über zusätzl. Klimaschutzmaßnahmen. Darüber hinaus sind in den kommenden Jahren in vielen Bereichen konkrete Vorschläge der Europäischen Kommission zur weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des europäischen Rahmens für die Klima- und Energiepolitik zu erwarten, die zum Teil in dt. Recht umgesetzt werden müssen. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die verschiedenen Ressorts in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich (bspw. In den Sektoren Energie, Gebäude oder Verkehr) Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens vorlegen. In diesen Fällen muss die BReg kurzfristig in der Lage sein, die Auswirkungen der Vorschläge der sektorverantwortlichen Ressorts oder der Europäischen Kommission auf die dt. Klimapolitik und die Konsistenz der Vorschläge mit den Klimazielen zu prüfen und ggf. Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Weiterhin wird die Klimaschutzpolitik der BReg auch zukünftig von intensiven öffentl. Diskussionen begleitet werden. Bei der Erarbeitung und Bewertung von Maßnahmenvorschlägen sowie bei der Beratung zu aktuellen klimapolitischen Fragestellungen wird das BMUKN für absehbare Zeit auf kurzfristige fachliche Unterstützung durch externen Sachverstand angewiesen sein. Weiterhin erfolgt die Erstellung von Bewertungspapieren und wissenschaftl. Analysen zu Maßnahmenvorschlägen und Folgenabschätzungen anderer Ressorts und weiterer Akteure sowie die Erstellung von Kurzstudien zu aktuellen Themen der klima- und energiepolitischen Debatte.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-14 23:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Beauftragung eines externen Generalunternehmers mit der Übernahme der vollständigen Betriebsverantwortung für den IT-Betrieb des BMUKN | cn-standard
neg-w-call |
— | 72000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-12 09:10
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-15 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (nachfolgend BMUKN bzw. AG‘in) plant, einen externen Dienstleister mit der Übernahme der vollständigen Betriebsverantwortung für den IT-Betrieb des BMUKN, insbesondere der zentralen Infrastruktur in den Bereichen Client- und Server-Rechnersysteme, Storage- und Backupsysteme, Netzwerk, Systemsoftware und systemnahe Software, Software der Bürokommunikation, Anwendungen, mobile Geräte sowie Administration und Service Desk als externen Generalunternehmer zu beauftragen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-14 23:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Beauftragung eines externen Generalunternehmers mit der Übernahme der vollständigen Betriebsverantwortung für den IT-Betrieb des BMUKN | cn-standard
neg-w-call |
— | 72000000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-12 09:00
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-15 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (nachfolgend BMUKN bzw. AG‘in) plant, einen externen Dienstleister mit der Übernahme der vollständigen Betriebsverantwortung für den IT-Betrieb des BMUKN, insbesondere der zentralen Infrastruktur in den Bereichen Client- und Server-Rechnersysteme, Storage- und Backupsysteme, Netzwerk, Systemsoftware und systemnahe Software, Software der Bürokommunikation, Anwendungen, mobile Geräte sowie Administration und Service Desk als externen Generalunternehmer zu beauftragen.
Organisationen
Lose
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| ▶ | 2026-01-13 23:00:00+00:00 | — | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Dialogforum Nachhaltiger Sport - Fachtagungen und wissenschaftliche Begleitung | cn-standard
de-open |
— | 75110000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
de-uvgo Verfahrensart
de-open Harvested
2026-06-12 09:11
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-14 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Vorhaben dient überwiegend dem Aufsetzen und Durchführen eines Dialogforums „Nachhaltiger Sport 2027“; zudem sollen für die Dauer der Berufungsperiode der Beirat und seine Geschäftsstelle wissenschaftlich bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms unterstützt werden. Das Dialogforum wird aktuelle Fragestellungen im Bereich „Umwelt und Sport“ im Rahmen der Ressortzuständigkeit des BMUKN vertiefen. Bei der eintägigen Veranstaltung sollen Fachleute aus Sport, Klima-, Natur- und Umweltschutz, der Stadtentwicklung, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft in einem wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch eine inhaltliche Vertiefung der im Positionspapier „Nachhaltiger Sport 2030“ dargestellten aktuellen Handlungsfelder bzw. weiterer durch den Beirat „Umwelt und Sport“ empfohlener Fragestellungen im Themenfeld „Umwelt und Sport“ erarbeiten und konkrete Handlungsansätze entwickeln. Das Dialogforum wird gemeinsam vom BMUKN und den Mitgliedern des Beirats „Umwelt und Sport“ gestaltet. Es dient als Forum, um den Stand der Beratungen des Beirats in einer breiteren Fachöffentlichkeit zur Diskussion zu stellen, und damit als ein wichtiger Reflektionsraum für die weitere Arbeit im Beirat sowie der Beratung der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode.
Organisationen
Lose
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