| Datum | Frist | Auftraggeber | Titel | Typ | Volumen (gesch./vergeben) | CPV | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ▶ | 2026-06-16 22:00:00+00:00 | — | Breitband Main-Kinzig GmbH | Materiallieferungen zum Ausbau eines Telekommunikationsnetzes / Glasfasernetz von Gebäuden im Main-Kinzig-Kreis (FTTH) in 2 Losen | can-standard
open |
64.740 € | 32562000, 32571000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-20 09:33
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-06-17 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2026-06-16 00:00
Beschreibung
Der Main-Kinzig-Kreis (MKK) ist der größte Landkreis Hessens und reicht von Maintal im Westen an Frankfurt grenzend bis etwa 100 Kilometer weiter nach Sinntal im Osten. Von Norden nach Süden erstreckt sich der Kreis über ca. 50 Kilometer Länge. Der Main-Kinzig-Kreis hatte 2012 entschieden, selbst den notwendigen Aufbau des Glasfasernetzes zur Realisierung von Breitbandinternet voranzutreiben. Auf Basis des Ausgangs der Markterkundung, einer Machbarkeitsstudie, der Next-Generation-Access-Novelle der EU (NGA-Ausbau) und der Bundesrahmenregelung Leerrohre wurde ein eigengetriebener Ausbau der passiven Infrastruktur durchgeführt. Das Projekt wurde durch die 100 % kreiseigene Breitband Main-Kinzig GmbH, die am 03.05.2012 gegründet wurde, umgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Erstellung und Vermietung von Kommunikationsnetzen für die Versorgung mit Breitband-Internet. Es werden von der Gesellschaft keine aktiven Telekommunikationsdienste angeboten. Durch die Erschließung der Kabelverzweiger der Deutschen Telekom von 2013 bis Mitte 2015 über seine Tochter, die Breitband Main-Kinzig GmbH, ist der MKK gut mit Bandbreiten von ca. 30 Mbit/s bis 50 Mbit/s versorgt. Von 2016 bis Anfang 2020 wurden zusätzlich noch weiße Flecken (Höfe, Weiler, sowie alle Schulen, Rathäuser und Liegenschaften des Kreises) mittels FTTH ausgebaut (Nachverdichtung). Seit 2022 sind zudem ca. 150 kommunale Gewerbegebiete im Main-Kinzig-Kreis mit Hilfe von Fördermitteln mit Glasfaser erschlossen worden (Gigabit, FTTH bis ins Gebäude). Anfang 2021 wurde entschieden, dass nun sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden können (dürfen) (Gigabit; FTTH-Migration). Die Maßnahme basiert auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (Gigabit-Richtlinie), der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Förderrichtlinie) nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013. Speziell auf das darin enthaltene Materialkonzept wird hier bereits verwiesen. Dazu erfolgte im Januar 2022 eine Vergabeverfahren mit dem Ziel, diverse Tiefbauunternehmen als Rahmenvertragspartner zu beauftragen. Bis dato sind an diese Rahmenvertragspartner Ausbauvolumina vergeben, die bis Mitte 2027 abgearbeitet werden müssen. Des Weiteren wurden Anfang Juni 2025 weitere Generalunternehmen mit weiteren Volumina für den FTTH-Ausbau (Bauleistung) beauftragt. Die wesentlichen Materialien für den Breitband-Ausbau werden den beauftragten Bauunternehmen von der Breitband Main-Kinzig GmbH beigestellt. Hierzu wurde bereits am 21.12.2021 eine Ausschreibung diesbezüglich veröffentlicht und am 28.03.2022 an diverse Lieferanten vergeben. Da die beauftragten Kontingente zum Teil erschöpft sind, wird ein Teil des Materials mit dieser Ausschreibung neu ausgeschrieben. Ein Abruf der neu beauftragten Kontingente (diese Ausschreibung) erfolgt aber erst, wenn die alten Kontingente (bestehender Rahmenvertrag) mit den aktuellen Lieferanten vollständig abgerufen sind. Zum notwendigen Ausbau der passiven Infrastruktur werden mit dieser Ausschreibung zwei (2) Lose für die Materiallieferungen des NGA-Netzes ausgeschrieben: - Los-Nr. 1: Bezeichnung: Glasfaserkabel (LWL) - Los-Nr. 2: Bezeichnung: Kabelschächte P2 (140/80) Ziel dieser Ausschreibung ist es, qualifizierte Lieferanten (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit der Materiallieferung für den Ausbau des Main-Kinzig-Kreises mittels FTTH zu beauftragen. Der Lieferprozess und die von dem Auftragnehmer zu liefernden Materialien gemäß Spezifikation für das Netz sollen in enger Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH erfolgen. Sämtliche vom Bieter angebotenen Materialien müssen dem Materialkonzept des Bundes entsprechen, sofern diese im Materialkonzept aufgeführt sind: „Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus“. Es ist, auch während den späteren Lieferungen, die jeweils aktuelle Version zu Grunde zu legen. Diese ist aktuell Stand August 2024 die Version 5.0.2.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-05-03 22:00:00+00:00 | — | Breitband Main-Kinzig GmbH | Planung und Errichtung eines Mobilfunkturmes im Main-Kinzig-Kreis - Standort: Biebergemünd-Breitenborn A.B. | can-standard
open |
344.657 € | 45232340 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 17:38
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-04 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
2026-04-30 00:00
→
Vertragsschluss
2026-04-30 00:00
Tage bis Zuschlag:
-4
Beschreibung
Die Breitband Main-Kinzig beabsichtigt, einen Einzelauftrag für die schlüsselfertige Errichtung eines Mobilfunkmastes am Standort Biebergemünd-Breitenborn Amt Bieber (Gemarkung 885, Flur 4, Flurstück 35/0) zu vergeben. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Generalunternehmerleistungen, die sämtliche Planungs-, Genehmigungs- und Bauleistungen umfassen, die für die vollständige Realisierung des Mobilfunkmastes erforderlich sind. Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH sowie dem von der Breitband Main-Kinzig beauftragten Planungsbüro Athanus Partners GmbH. Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Materialbeschaffung sowie die bauliche Umsetzung inklusive Fundamentierung und Mastmontage. Die Breitband Main-Kinzig erhält für die Errichtung des Mobilfunkmastes eine Förderung des Landes Hessen. Die Vorgaben des Zuwendungsbescheids, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist, sind von dem Bieter zwingend zu beachten. Im Rahmen der Projektvorbereitung und -durchführung sind verschiedene Abstimmungen mit dem Land Hessen, der Breitband Main-Kinzig GmbH, der betroffenen Kommune sowie weiteren Beteiligten erforderlich. Dazu zählen unter anderem die Standortbegehung mit der Kommune, die Sicherung des Standortes durch die Breitband Main-Kinzig GmbH sowie die naturschutz- und wasserschutzrechtliche Vorprüfung durch die zuständigen Behörden. Der Auftragnehmer ist für die Beantragung der entsprechenden Genehmigungen verantwortlich. Darüber hinaus hat das Land Hessen mit drei Mobilfunknetzbetreibern (Mobile Network Operators, MNO) eine Absichtserklärung (Letter of Intent, LoI) zur Anmietung des Mastes geschlossen. Der Mast muss zusätzliche Kapazitäten für mindestens einen weiteren MNO über den LoI hinaus, also mindestens vier MNOs, vorsehen. Die Antennen und aktive Technik für die MNO ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Strom- und Glasfaseranbindung wird durch die Breitband Main-Kinzig GmbH vorbereitet (Tiefbau und Trassenverlegung vom Bestandsnetz bis zum Übergabepunkt des Mastes) und ist im Übrigen Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Der vorgesehene Standort, der im Außenbereich liegt, wurde durch das Land Hessen, den TÜV-Rheinland, die Kommune Biebergemünd sowie der Breitband Main-Kinzig GmbH begangen, festgelegt, hinsichtlich seiner Eignung für die Verwendung des Standorts geprüft und als geeignet eingestuft. Der Auftragnehmer hat die Gründung unter Berücksichtigung der bekannten und zu erwartenden Bodenverhältnisse zu planen und geeignete Fundamentierungsmaßnahmen vorzusehen. Dem Auftragnehmer obliegt es in diesem Zusammenhang auch, die Bodenverhältnisse vor Auftragsausführung in dem für die Genehmigungserteilung erforderlichen Umfang auf geeignete Weise zu untersuchen. Nachweisbare unerwartete Abweichungen der Bodenverhältnisse oder Kontaminationen sind gemäß den vertraglichen Regelungen zu behandeln. Vor Angebotsabgabe ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich eigenständig ein Bild vom Standort zu machen. Dies umfasst insbesondere die Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, der Zuwegung zur Baustelle, der logistischen Rahmenbedingungen sowie der Möglichkeiten zur Baustelleneinrichtung. Etwaige notwendige Maßnahmen zur Ertüchtigung der Zuwegung oder zur Einrichtung der Baustelle sind eigenverantwortlich zu prüfen und in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Zudem sind auch die Wartungsleistungen für die passive Infrastruktur für insgesamt sieben Jahre (Hinweis: Zeitraum entspricht der Zweckbindungsfrist gegenüber dem Fördergeber) zu erbringen. Die Pauschale für jährlichen Wartungsleistungen sind im Preisblatt anzugeben, wobei für die Wertung der Gesamtbetrag für die Wartungsleistungen während der Zweckbindungsfrist maßgeblich sind (sechs Jahre, erste Wartung 1 Jahr nach Inbetriebnahme). Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-04-27 22:00:00+00:00 | — | Breitband Main-Kinzig GmbH | Materiallieferungen zum Ausbau eines Telekommunikationsnetzes / Glasfasernetz von Gebäuden im Main-Kinzig-Kreis (FTTH) | cn-standard
open |
— | 32562300, 32571000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-09 17:40
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-04-28 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Main-Kinzig-Kreis (MKK) ist der größte Landkreis Hessens und reicht von Maintal im Westen an Frankfurt grenzend bis etwa 100 Kilometer weiter nach Sinntal im Osten. Von Norden nach Süden erstreckt sich der Kreis über ca. 50 Kilometer Länge. Der Main-Kinzig-Kreis hatte 2012 entschieden, selbst den notwendigen Aufbau des Glasfasernetzes zur Realisierung von Breitbandinternet voranzutreiben. Auf Basis des Ausgangs der Markterkundung, einer Machbarkeitsstudie, der Next-Generation-Access-Novelle der EU (NGA-Ausbau) und der Bundesrahmenregelung Leerrohre wurde ein eigengetriebener Ausbau der passiven Infrastruktur durchgeführt. Das Projekt wurde durch die 100% kreiseigene Breitband Main-Kinzig GmbH, die am 03.05.2012 gegründet wurde, umgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Erstellung und Vermietung von Kommunikationsnetzen für die Versorgung mit Breitband-Internet. Es werden von der Gesellschaft keine aktiven Telekommunikationsdienste angeboten. Durch die Erschließung der Kabelverzweiger der Deutschen Telekom von 2013 bis Mitte 2015 über seine Tochter, die Breitband Main-Kinzig GmbH, ist der MKK gut mit Bandbreiten von ca. 30 Mbit/s bis 50 Mbit/s versorgt. Von 2016 bis Anfang 2020 wurden zusätzlich noch weiße Flecken (Höfe, Weiler, sowie alle Schulen, Rathäuser und Liegenschaften des Kreises) mittels FTTH ausgebaut (Nachverdichtung). Seit 2022 sind zudem ca. 150 kommunale Gewerbegebiete im Main-Kinzig-Kreis mit Hilfe von Fördermitteln mit Glasfaser erschlossen worden (Gigabit, FTTH bis ins Gebäude). Anfang 2021 wurde entschieden, dass nun sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden können (dürfen) (Gigabit; FTTH-Migration). Die Maßnahme basiert auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (Gigabit-Richtlinie), der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Förderrichtlinie) nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013. Speziell auf das darin enthaltene Materialkonzept wird hier bereits verwiesen. Dazu erfolgte im Januar 2022 eine Vergabeverfahren mit dem Ziel, diverse Tiefbauunternehmen als Rahmenvertragspartner zu beauftragen. Bis dato sind an diese Rahmenvertragspartner Ausbauvolumina vergeben, die bis Mitte 2027 abgearbeitet werden müssen. Des Weiteren wurden Anfang Juni 2025 weitere Generalunternehmen mit weiteren Volumina für den FTTH-Ausbau (Bauleistung) beauftragt. Die wesentlichen Materialien für den Breitband-Ausbau werden den beauftragten Bauunternehmen von der Breitband Main-Kinzig GmbH beigestellt. Hierzu wurde bereits am 21.12.2021 eine Ausschreibung diesbezüglich veröffentlicht und am 28.03.2022 an diverse Lieferanten vergeben. Da die beauftragten Kontingente zum Teil erschöpft sind, wird ein Teil des Materials mit dieser Ausschreibung neu ausgeschrieben. Ein Abruf der neu beauftragten Kontingente (diese Ausschreibung) erfolgt aber erst, wenn die alten Kontingente (bestehender Rahmenvertrag) mit den aktuellen Lieferanten vollständig abgerufen sind. Zum notwendigen Ausbau der passiven Infrastruktur werden mit dieser Ausschreibung zwei (2) Lose für die Materiallieferungen des NGA-Netzes ausgeschrieben: Los-Nr. 1: Bezeichnung: Glasfaserkabel (LWL) Los-Nr. 2: Bezeichnung: Kabelschächte P2 (140/80) Ziel dieser Ausschreibung ist es, qualifizierte Lieferanten (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit der Materiallieferung für den Ausbau des Main-Kinzig-Kreises mittels FTTH zu beauftragen. Der Lieferprozess und die von dem Auftragnehmer zu liefernden Materialien gemäß Spezifikation für das Netz sollen in enger Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH erfolgen. Sämtliche vom Bieter angebotenen Materialien müssen dem Materialkonzept des Bundes entsprechen, sofern diese im Materialkonzept aufgeführt sind: „Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus“. Es ist, auch während den späteren Lieferungen, die jeweils aktuelle Version zu Grunde zu legen. Diese ist aktuell Stand August 2024 die Version 5.0.2.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-02-12 23:00:00+00:00 | 2026-03-18 10:00 | Breitband Main-Kinzig GmbH | Planung und Errichtung eines Mobilfunkturmes im Main-Kinzig-Kreis. Standort: Biebergemünd-Breitenborn Amt Bieber | cn-standard
open |
— | 45232340 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-03-18 10:00 Harvested
2026-06-12 09:00
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-13 00:00
→
Angebotsfrist
2026-03-18 10:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Die Breitband Main-Kinzig beabsichtigt, einen Einzelauftrag für die schlüsselfertige Errichtung eines Mobilfunkmastes am Standort Biebergemünd-Breitenborn Amt Bieber (Gemarkung 885, Flur 4, Flurstück 35/0) zu vergeben. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Generalunternehmerleistungen, die sämtliche Planungs-, Genehmigungs- und Bauleistungen umfassen, die für die vollständige Realisierung des Mobilfunkmastes erforderlich sind.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-01-01 23:00:00+00:00 | — | Breitband Main-Kinzig GmbH | Breitband Main-Kinzig GmbH - Planung und Errichtung eines Mobilfunkturmes im Main-Kinzig-Kreis - Standort: Flörsbachtal-Mosborn | can-standard
open |
— | 45232340 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
result Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Harvested
2026-06-12 09:15
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-01-02 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
2025-12-05 00:00
Beschreibung
Planung und Errichtung eines Mobilfunkturmes im Main-Kinzig-Kreis - Standort: Flörsbachtal-Mosborn
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||