| Datum | Frist | Auftraggeber | Titel | Typ | Volumen (gesch./vergeben) | CPV | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ▶ | 2026-06-09 22:00:00+00:00 | — | Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin | Fachplanung Elektrotechnische Anlagen | cn-standard
neg-w-call |
— | 71321000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-12 08:44
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-06-10 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Grundstück liegt im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin, im Ortsteil Lichterfelde auf dem Flurstück 4395 (16,549 m²), Flur 1, Gemarkung Lichterfelde. Die Grundschule wird südlich von der Haydnstraße und westlich von der Undinestraße begrenzt. Auf dem Schulgrundstück befinden sich neben dem Hauptgebäude eine Dreifeldsporthalle, eine Garage und ein Betriebsraum. Gegenstand ist die vollständige Fachplanung für die Erneuerung/den Einbau der Aufzugsanlage. Um alle Geschosse barrierefrei erreichen zu können, soll ein Aufzug neben dem südlichen Treppenhauskern nachgerüstet werden. Die Planung und spätere Vergabe der Aufzugsanlage erfolgt typenoffen und produktneutral. Flur- und Türbreiten entsprechen Mindestens den Anforderungen der DIN 18040-1, Schwellen werden vermieden. Im 1. Obergeschoss befindet sich ein Sanitär- und Pflegeraum, mindestens ein barrierefreies WC befindet sich im Erdgeschoss. Es wird von einem vollständigen Rückbau aller technischen Anlagen bis zum Übergabepunkt Hausanschluss ausgegangen. Die Wärmeversorgung über den bestehenden Fernwärmeanschluss soll voraussichtlich beibehalten werden. Die Beheizung der Räume soll über Heizkörper im Brüstungsbereich erfolgen. Auf dem Dach des Schulgebäudes ist eine Photovoltaikanlage zur Teilabdeckung des Strombedarfs vorgesehen. Die Planungsleistung ELT umfasst die vollständige technische Vorhaltung. Dies beinhaltet die Dimensionierung von Leitungswegen und Platzreserven in der Hauptverteilung sowie die technische und formelle Abstimmung der Schnittstellen mit den Stadtwerken des geplanten Pachtmodells. Im weiteren Planungsverlauf ist auf eine hocheffiziente Gebäudetechnik zu achten. Das Lüftungskonzept des Gebäudes wird im weiteren Planungsverlauf geprüft. Sollten mechanische Lüftungsanlagen zum Einsatz kommen, gehört die energetische und infrastrukturelle Erschließung zum Leistungsumfang der ELT-Planung. Ebenso sind die erforderlichen Sicherheitsbeleuchtungs-, Brandmelde- und Alarmierungssysteme sowie eine zukunftsfähige IT-Infrastruktur (LAN/WAN/WLAN) bedarfsgerecht und nach Abstimmung mit den Behörden und Fachkonzepten mit zu planen. Die Auflagen des Prüfvermerkes zur technischen Ausrüstung - SenStadt VI MI 3 vom 08.08.2024 (siehe Anlage) sind zu beachten und den weiteren Planungen zugrunde zu legen. Zusätzlich hat die Planung unter Beachtung des jeweils gültigen „Leitfadens für die Sanierung von Schulen“ sowie des „Leitfadens für den Neubau von Schulen“ des Landes Berlin zu erfolgen (insbesondere hinsichtlich der technischen Zielausstattung). Leistungsumfang sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 53/55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zur HOAI für die Anlagengruppen: - ALG 4: Elektrische Anlagen - ALG 5: Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen - ALG 6: Förderanlagen
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-05-11 22:00:00+00:00 | — | Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin | Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär | cn-standard
neg-w-call |
— | 71321000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-09 17:35
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-05-12 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Grundstück liegt im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin, im Ortsteil Lichterfelde auf dem Flurstück 4395 (16,549 m²), Flur 1, Gemarkung Lichterfelde. Die Grundschule wird südlich von der Haydnstraße und westlich von der Undinestraße begrenzt. Auf dem Schulgrundstück befinden sich neben dem Hauptgebäude eine Dreifeldsport-halle, eine Garage und ein Betriebsraum. Gegenstand der Aufgabenstellung ist die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Schulstandortes der Grundschule an der Bäke. Die Maßnahme umfasst: - die Sanierung des bestehenden Schulgebäudes im laufenden Betrieb mit Aufsto-ckung um ein weiteres Geschoss - die Sanierung der Sporthalle - die Errichtung von zwei Containeranlagen als Interimsmaßnahme Für die Gesamtmaßnahme liegt ein Bedarfsprogramm vor, welches von der Senatsver-waltung schul– und baufachlich geprüft wurde. Das geprüfte Bedarfsprogramm ist ver-bindliche Vorgabe für die Aufstellung der weiteren Planungsunterlagen. Im Rahmen der Sanierung und Aufstockung der Schule ist die Errichtung von zwei Containern für die Schulnutzung mit á 3 Geschossen als Interimsbauten notwendig. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt abschnittsweise und unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebs. Für das Bauvorhaben ist eine verpflichtende Zertifizierung nach dem Leitfaden Nachhal-tiges Bauen (LNB) mit dem Ziel BNB Silber (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) vorgegeben. Grundlage hierfür sind die BNB-Zielvereinbarung aus dem Bedarfsprogramm sowie die Regelungen der Berliner Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU). Im Rahmen der Planung ist ein ökologisches Gesamtkonzept mit den VPU aufzustellen und umzusetzen, welches die Anforderungen des GEG, der EPBD-Richtlinie sowie des ökologischen Bauens (gemäß LNB) vollumfänglich erfüllt. Hierzu sind alle erforderlichen Nachweise und Dokumentationen für die Zertifizierung zu erbringen. Dies umfasst u.a. die Konzeption der Energieversorgung (Einsatz erneuerbarer Energien, Lüftung, Kühlung, sommerlicher Wärmeschutz) sowie der Niederschlagswasser-bewirtschaftung. Zudem sind detaillierte Aussagen zur Umweltverträglichkeit der TGA-Materialien sowie deren Recycelbarkeit und Wiederverwendung zu treffen. Die spezifi-schen Beurteilungen für das Schulgebäude und die Sporthalle aus dem Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie sind dabei zwingend zu berücksichtigen.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-03-26 23:00:00+00:00 | 2026-04-27 11:00 | Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin | Baustelleneinrichtung, Neubau Sporthalle, 2. BA | cn-standard
open |
— | 45113000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-04-27 11:00 Harvested
2026-06-09 09:25
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-27 00:00
→
Angebotsfrist
2026-04-27 11:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat in einem 1. Bauabschnitt einen Erweiterungsbau für das Arndt-Gymnasium Dahlem in der Königin-Luise-Straße 80-84 in 14195 Berlin (Steglitz-Zehlendorf) errichtet. Im Rahmen des 2. Bauabschnittes wird nun auf einer Teilfläche des trapezförmigen Grundstückes des Arndt-Gymansiums der Neubau einer 2-Feld-Sporthalle umgesetzt. Angaben zum Grundstück: - Gemarkung: Dahlem - Flur 17 - Flurstück 21 - Gesamtfläche: 20.230 m² Das Grundstück weist von Süden nach Norden einen Höhenunterschied von ca. 1,45 m auf (Höhenkoordinaten der Freiflächen liegen zwischen 53,10 m NHN im Nordosten und 51,65 m NHN im Südwesten); es befindet sich im Eigentum des Landes Berlin und ist dem Fachvermögen des Schulamtes zugeordnet. Die Teilfläche, auf der der Neubeu der Sporthalle entstehen soll, ist derzeit als Sportfläche, bzw. als Frei- und Pausenfläche genutzt. In Vorbereitung dieser Neubaumaßnahme wurde ein in den 70er Jahren errichteter Anbau ("Münterbau") abgebrochen und somit eine ausreichend große Freifläche auf dem Grundstück für die Baustelleneinrichtung geschaffen. Diese für die Baustelleneinrichtung vorgesehene Fläche ist ebenso wie das Baufeld des Neubaus selbst über die Bitterstraße erreichbar. Außer der Gehwegüberfahrt wird für die Baumaßnahme daher öffentliches Straßenland nicht in Anspruch genommen. Die im Leistungsverzeichnis detailliert beschriebene Ausführungsleistung beinhaltet folgende Teil- leistungen: 1. Bauzaun / Bautor - Bauzaun / Bautor liefern, aufbauen und unterhalten - Bauzaun entsprechend der im BE-Plan dargestellten Bauphasen umsetzen und ergänzen 2. Schutz von Bestandsbäumen durch Einzel- und Sammelschutzzäune 3. Bauschild inkl. Tragkonstruktion 4. Container - Sanitär-Container aufstellen, anschließen und vorhalten / betreiben 5. Bauwasseranschluss herstellen und vorhalten / betreiben 6. Baustromanschluss inkl. Straßenüberbrückung herstellen und vorhalten / betreiben 7. Baubeleuchtung montieren, anschließen und vorhalten / betreiben
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-03-05 23:00:00+00:00 | 2026-04-08 11:00 | Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin | Rohbauarbeiten, Neubau Sporthalle, 2. BA | cn-standard
open |
— | 45210000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-04-08 11:00 Harvested
2026-06-12 08:53
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-03-06 00:00
→
Angebotsfrist
2026-04-08 11:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat in einem 1. Bauabschnitt einen Erweiterungsbau für das Arndt-Gymnasium Dahlem in der Königin-Luise-Straße 80-84 in 14195 Berlin (Steglitz-Zehlendorf) errichtet. Im Rahmen des 2. Bauabschnittes wird nun auf einer Teilfläche des trapezförmigen Grundstückes des Arndt-Gymansiums der Neubau einer 2-Feld-Sporthalle umgesetzt. Angaben zum Grundstück: - Gemarkung: Dahlem - Flur 17 - Flurstück 21 - Gesamtfläche: 20.230 m² Das Grundstück weist von Süden nach Norden einen Höhenunterschied von ca. 1,45 m auf (Höhenkoordinaten der Freiflächen liegen zwischen 53,10 m NHN im Nordosten und 51,65 m NHN im Südwesten); es befindet sich im Eigentum des Landes Berlin und ist dem Fachvermögen des Schulamtes zugeordnet. Die Teilfläche, auf der der Neubeu der Sporthalle entstehen soll, ist derzeit als Sportfläche, bzw. als Frei- und Pausenfläche genutzt. In Vorbereitung dieser Neubaumaßnahme wurde ein in den 70er Jahren errichteter Anbau ("Münterbau") abgebrochen und somit eine ausreichend große Freifläche auf dem Grundstück für die Baustelleneinrichtung geschaffen. Diese für die Baustelleneinrichtung vorgesehene Fläche ist ebenso wie das Baufeld des Neubaus selbst über die Bitterstraße erreichbar. Außer der Gehwegüberfahrt wird für die Baumaßnahme daher öffentliches Straßenland nicht in Anspruch genommen. Der geplante Neubau der 2-Feld-Sporthalle gliedert sich in den eigentlichen Sporthallentrakt, der parallel zur Bitterstraße angeordnet ist. Der flache Gebäudeteil, der die Umkleide- und Nebenräume aufnimmt, ist zum Schuhof orientiert, so dass auch die Erschließung des Neubaus unmittelbar vom Inneren des Schulgeländes erfolgt. Ungeachtet dessen soll die neue Sporthalle nach Fertigstellung auch für Vereinssport zur Verfügung stehen. Die Platzierung des Baukörpers im Grundstück erfolgte unter Berücksichtigung der nachzuweisenden Abstandsflächen und unter der Prämisse des maximalen Schutzes des Baumbestandes. Angaben zum Neubau der Sporthalle: - Abmessung ca. 46,65 x 36,32 m - Höhe: ca. 9,26 m (Sporthalle) bzw. 4,39 m (Sozialtrakt) Bauweise: Die Sporthalle wird in Massivbauweise (Stahlbeton-/ Mauerwerk-Mischbauweise) errichtet. Das Sporthallendach wird als Satteldach ausgebildet und besteht aus Spannbeton-Bindern mit einer Dacheindeckung aus Stahltrapezprofilen (T150.1). Es handelt sich um ein Warmdach mit einer extensiven Dachbegrünung. Die Dachdecke des Sozialtrakts besteht aus einer Stahlbetondecke. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Das Gebäude weist keine inneren Brandwände auf; eine Nutzung als Versammlungsstätte ist nicht beabsichtigt. Belichtung der Sporthalle über Oberlichtbänder aus Profilglas, Teilbarkeit mittels Trennvorhang in zwei separat nutzbare Sporthallen-Teile.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-02-25 23:00:00+00:00 | 2026-04-02 11:30 | Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin | Tragwerksplanung | cn-standard
open |
— | 71327000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-04-02 11:30 Harvested
2026-06-12 08:56
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-26 00:00
→
Angebotsfrist
2026-04-02 11:30
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Abbruch und Neubau Umkleidegebäude
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-02-25 23:00:00+00:00 | 2026-04-02 12:00 | Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin | Tragwerksplanung | cn-standard
open |
— | 71327000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-04-02 12:00 Harvested
2026-06-12 08:56
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-26 00:00
→
Angebotsfrist
2026-04-02 12:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Auf dem Gelände der Mühlenstraße 70 befindet sich eine Gymnastikhalle, eine Rollschuhbahn und ein Sportplatz. Die Gymnastikhalle in der Mühlenstraße dient der Nutzung der Öffentlichkeit. Die am Standort vorhandenen bestehenden Baulichkeiten entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und sind verbraucht. Die Sportanlage wird seit Jahrzehnten regelmäßig Wochentags von einer breiten Öffentlichkeit genutzt. Am Wochenende teilweise auch für den Vereinspunktspielbetrieb. Diese Sportanlage ist im Ortsteil Lankwitz ein wichtiger Bestandteil für den Schul-, Freizeit-, Senioren-, Kindergarten- und Vereinssport und muss daher in seiner bestehenden Form erhalten bleiben. Eine Ausweitung des bestehenden Sportangebotes ist nicht vorgesehen. Die auf dem Grundstück stehende Gymnastikhalle ist baufällig und soll deshalb abgerissen werden. Ein Ersatzneubau wird an gleicher Stelle errichtet, die Grundfläche vergrößert sich durch die Nutzungsanforderungen allerdings gegenüber dem Altbestand. Auf dem Grundstück befinden sich weiterhin ein Sportplatz sowie eine Rollschuhbahn. Die Gymnastikhalle wird annähernd niveaugleich mit dem angrenzenden Sportplatz errichtet. Der eingeschossige, barrierefreie Neubau ist so gestaltet, dass er hinsichtlich seiner Proportionen möglichst kleinteilig in der Parklandschaft in Erscheinung tritt. Die Ausrichtung erfolgt so, dass die Zugänge zum Gebäude von der Wohnbebauung abgewandt sind, um die Geräuschemissionen auf die Nachbarbebauung möglichst gering zu halten. Die Erschließung der Halle und aller Umkleiden erfolgt über den Hauptzugang von Südosten aus. Ein weiterer Zugang ist in Richtung des Sportplatzes vorgesehen. Von hier ist ein Umkleidetrakt mit zwei Kabinen direkt von außen für die separate Nutzung für den Außensport zugänglich. Die Gymnastikhalle dient dem Schul-, Freizeit-, Senioren-, Kindergarten- und Vereinssport. Als Nutzung der Halle ist Gymnastik im weitesten Sinne geplant, Ballsport ist nicht vorgesehen. Aus der Nutzung resultiert eine lichte Raumhöhe der Halle von 5,00 m. An die Halle schließt ein Geräteraum an, der mit einem Schwingtor von der Halle abgetrennt ist. Der Raum für die Außensportgeräte hat einen Außenzugang, ebenso die Technikräume. Der Betrieb der Halle wird für die Zeit der Arbeiten eingestellt. Die vorhandene Entwurfsplanung von 2015 wird derzeit überarbeitet. Sollten sich dabei grundlegende Änderungen an der Tragkonstruktion ergeben, ist auch eine Überarbeitung der statischen Vorplanung notwendig um die LP 4-6 fortzuführen. Für Planungsleistungen zum Abriss und Neubau einer Gymnastikhalle in der Mühlenstraße 70, 12249 Berlin wird ein geeignetes Planungsbüro gesucht. Der genaue Leistungsumfang kann den als Anlage beigefügten Projektinformationen, wie einer genauen Projektbeschreibung, Entwurfsplänen, Gutachten und Voruntersuchungen entnommen werden. Folgende bauvorbereitenden Gutachten und Untersuchungen wurden bereits durchgeführt: - Baugrundgutachten - Schadstoffuntersuchung - Statische Vorplanung Alle Gutachten sind als Anlage der Ausschreibung beigefügt.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-02-25 23:00:00+00:00 | 2026-04-02 11:30 | Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin | Tragwerksplanung | cn-standard
open |
— | 71327000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-04-02 11:30 Harvested
2026-06-12 08:56
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-26 00:00
→
Angebotsfrist
2026-04-02 11:30
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, SEFM, Hochbauservice plant den Abbruch und Neubau eines Umkleidegebäudes auf dem Ernst-Reuter-Sportfeld, Onkel-Tom-Str. 40, 14169 Berlin. Die Baustelle befindet sich am nordwestlichen Ende des Sportfeldes und grenzt an die Zinnowwald-Schule. Das eingeschossige, schadstoffbelastete Bestandsgebäude wird zurückgebaut und es entsteht ein zweigeschossiger Neubau der Gebäudeklasse 3 auf ca. 800m² BGF in nachhaltiger Bauweise (Modulbauweise, Verwendung überwiegend nachhaltiger Baustoffe). Die Ausführung des Flachdachs als Gründach ist möglich. Der Neubau muss in Abhängigkeit vom Energieerzeuger ggf. die Mindestanforderungen nach GEG an die thermische Gebäudehülle übertreffen. Durch den TGA-Planer sind die Varianten wie nachfolgend zu untersuchen: Die Warmwasserbereitung (Trinkwasser- und Heizwärmebedarf) soll vorzugsweise über regenerative Energieträger erfolgen. Hierzu wird von der Fachplanung TGA eine Variantenuntersuchung zwischen Luft-Wasser-Wärmepumpe mit und ohne Unterstützung durch PV, Solarthermie bzw. PVT sowie die ausschließlich saisonale Nutzung (April bis Oktober) des Gebäudes untersucht werden. Durch die Nutzungsart wird von einem hohen Warmwasserverbrauch ausgegangen. Die Beheizung soll überwiegend über Flächenheizung mit niedrigen Vorlauftemperaturen hergestellt werden. Für die Dusch- und Umkleidebereiche soll eine Lüftungsanlage vorgesehen werden. Flächen für die Energieerzeugung sollen dem Gebäude gegenüberliegend zwischen zwei Sportfeldern auf einer mit zu errichtenden Tribünenüberdachung angeordnet werden, sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Die regenerativen Erträge sind dann im Energieausweis entsprechend zu berücksichtigen. Planungsziel ist es, ein integratives Gesamtkonzept aus baukonstruktiven Planungsinhalten (Nachhaltigkeit und Rezyklierbarkeit der Baukonstruktion, des Ausbaus und der Fassade, Glasflächenanteil, außen liegende Sonnenschutzkonstruktionen, Ausrichtung des Gebäudes in Bezug auf die Sonneneinstrahlung, Lüftungsmöglichkeiten, …) und Fachplanungsinhalten der technischen Ausrüstung (Lüftungstechnik, Raumluftkonditionierung, Elektrotechnik und Steuerung, Heizungstechnik mit regenerativen Energieträgern, …) zu erhalten. Technische Anlagen und Baukonstruktion werden so optimal aufeinander abgestimmt. Die Belange des Naturschutzes sind zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat im Leistungsbild Tragwerksplanung sämtliche Grundleistungen der HOAI zu erbringen. Grundlage der Planungen ist die Ausführung eines modularen Holzbaus mit Tragwerksteilen im konstruktiven Holzbau. Geplant ist ein hoher Vorfertigungsgrad, um die Bauzeit auf dem Baufeld möglichst kurz zu halten. Als Schwerpunkte in der Tragwerksplanung werden AG-seitig die Erfüllung der Anforderungen an den Brandschutz in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Brandschutzplaner sowie die Planung der offenen Verkehrsflächen im 1. OG (Laubengang) sowie die Einbindung der Treppen im konstruktiven Holzbau angesehen. Die optional vorgesehen besonderen Leistungen betreffen die Heißbemessung sowie die Mitbearbeitung der Anschlussstatik.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-02-23 23:00:00+00:00 | 2026-04-02 11:00 | Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin | Aufzugsbau - Innenhof - inkl. Schachtgerüst | cn-standard
open |
— | 45313100 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-04-02 11:00 Harvested
2026-06-12 08:57
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-24 00:00
→
Angebotsfrist
2026-04-02 11:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Es handelt sich um einen nachträglich vorgesetzten Über-Eck-Aufzug in einem Stahl-Glasschacht an zwei denkmalgeschützte Gebäudeflügel des Beethoven-Gymnasiums in Berlin-Steglitz (Ortsteil Lankwitz), Barbarastr. 9, 12249 Berlin. Die Aufzugsanlage mit Schacht sind Teil der Hauptmaßnahme „Beethovenschule, Bauabschnitt 02: Sanierung Altbauflügel. Ein Teil der Maßnahmen, die Abdichtungsarbeiten im Innenhof der Schule, sollen bereits durchgeführt werden. Die geplante Aufzugsanlage liegt im Innenhof, sodaß die erforderliche Fundamentunterfangung, die Gründung und die Stahlbetonwände bis zum EG zuerst gebaut werden. Die Planungssicherheit für die Kubatur der Gründungsarbeiten bedingt die frühzeitige Beauftragung der Aufzugsanlage. Die Maßnahme „Förderanlagen" umfasst: - Baustelleneinrichtung - Personenaufzugsanlage - inkl. Planung, Wartung und RWA - Schachtgerüst aus Stahl-Glas mit eingehausten Zugangspodesten Außenliegender Personenaufzug als Übereck-Konstruktion inklusive Schachtgerüst im Innenhof des Beethoven-Gymnasiums. Die Ausschreibung beinhaltet auch die Instandhaltung der Anlage. - Übereck-Konstruktion (2 Türen; einseitig öffnend) - 6 Haltestellen (Förderhöhe: 10,88 m) - Nennlast 1000 kg (13 Personen) - maschinenraumlose Seilaufzugsanlage - selbsttragendes, freistehendes, transparent verglastes Schachtgerüst (Stahl-Glas-Schachtgerüst inkl. Podeste, Verglasung und Dach) auf bauchseits errichteter StB-Konstruktion (UG) Zur Sicherung der Planungs- und Ausführungskoordination wird die Aufzugsanlage frühzeitig ausgeschrieben, da die Gründungs- und Abdichtungsarbeiten im Innenhof bereits erfolgen. Hierzu zählen Unterfangung, Fundamentierung und die Herstellung der Schachtwände bis Unterkante Erdgeschoss. Die Montage des Stahl-Glasschachtes und der Aufzugsanlage erfolgt nach Herstellung der Fassadendurchbrüche. Unmittelbar nach Auftragserteilung (voraussichtlich im April / Mai 2026) ist mit der Werk- und Montageplanung ohne Verzögerung zu beginnen. Besondere Priorität hat dabei die statische und konstruktive Dimensionierung sämtlicher Bauteile, die an das bauseits zu errichtende Fundament anschließen. Die entsprechenden Bemessungs- und Anschlussdaten sind dem Bauherrn schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, um die abschließende Fundamentplanung sowie die fristgerechte Umsetzung der Stahlbetonarbeiten im 2. Quartal 2026 sicherzustellen. Die Montage der Aufzugsanlage erfolgt voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2028. Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb des Bestandsgebäudes. Lediglich der Eingangsflügel und Teile des Innenhofes werden gesperrt sein. Daher ist während sämtlicher Arbeiten besondere Rücksicht auf die Nutzer des Gebäudes zu nehmen. Einschränkungen durch Lärm, Staub- und Schmutzentwicklung sowie durch Ver- und Entsorgungsverkehr sind auf ein unvermeidbares Minimum zu reduzieren, um einen weitgehend ungestörten Schul- und Verwaltungsbetrieb sicherzustellen. Die Arbeiten müssen in enger Absprache mit dem Nutzer und der Bauleitung erfolgen.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-02-15 23:00:00+00:00 | — | Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin | Tragwerksplanung | cn-standard
neg-w-call |
— | 71240000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-12 09:00
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-16 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Das Grundstück liegt im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin, im Ortsteil Lichterfelde auf dem Flurstück 4395 (16,549 m²), Flur 1, Gemarkung Lichterfelde. Die Grundschule wird südlich von der Haydnstraße und westlich von der Undinestraße begrenzt. Auf dem Schulgrundstück befinden sich neben dem Hauptgebäude eine Dreifeldsporthalle, eine Garage und ein Betriebsraum. Gegenstand der Aufgabenstellung ist die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Schulstandortes der Grundschule an der Bäke. Die Maßnahme umfasst: - die Sanierung des bestehenden Schulgebäudes im laufenden Betrieb mit Aufstockung um ein weiteres Geschoss - die Sanierung der Sporthalle - die Errichtung von zwei Containeranlagen als Interimsmaßnahme Die Außenanlagen sollen in Teilen neuangeordnet werden. Beide Gebäude sind mit Schadstoffen belastet. Für das Schulgebäude sowie die Sporthalle liegt ein Schadstoffgutachten vor. Gemäß Schadstoffgutachten müssen die Schadstoffe fachgerecht zurückgebaut und entsorgt werden. Beide Gebäude sollen bis auf das bestehende Tragwerk zurückgebaut werden. Zur Umsetzung ist für die Seite 2 von 14 Schadstoffsanierung und den Rückbau ein individuell zugeschnittenes Rückbaukonzept zu notwendig bzw. dass mit der BP- Unterlage eingereichte Konzept entsprechend zu prüfen und anzupassen. Das Rückbaukonzept soll in enger Abstimmung mit dem Schadstoffgutachter so-wie weiteren Projektbeteiligten (u.a. SiGeko, Objektplanung) erfolgen und die einzelnen Rück-bauschritte, erforderliche Abfang- und Sicherungsmaßnahmen geplant werden. Im Rahmen der Sanierung und Aufstockung der Schule ist die Errichtung von zwei Containern für die Schulnutzung mit 3 Geschossen als Interimsbauten notwendig. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt abschnittsweise und unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebs. Eine detaillierte zeitliche Koordination der einzelnen Bauabschnitte ist erfor-derlich, um den Schulbetriebs möglichst wenig zu beeinträchtigen und gleichzeitig einen rei-bungslosen Bauablauf sicherzustellen. Für das Bauvorhaben ist eine Zertifizierung nach dem Leitfaden Nachhaltiges Bauen (LNB) auf der Grundlage des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) Seite 3 von 14 vorgesehen. Eine BNB-Zielvereinbarung mit dem Ziel Silber liegt mit dem Bedarfsprogramm vor und ist zu beachten. Ein ökologisches Gesamtkonzept ist mit den VPU aufzustellen.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-02-08 23:00:00+00:00 | 2026-03-11 11:00 | Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin | Reinigung von Sportstätten | cn-standard
open |
— | 90911200, 90911300 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-03-11 11:00 Harvested
2026-06-12 09:02
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-09 00:00
→
Angebotsfrist
2026-03-11 11:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Ausführung von Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten sowie bedarfsgerechte Son-dereinigungsarbeiten für Sportstätten des Bezirks Steglitz-Zehlendorf von Berlin. Zu den Leistungen der Unterhaltsreinigung gehören die Bodenreinigung, die Oberflä-chenreinigung des bezirkseigenen Inventars, die Sanitärreinigung, sowie die Bestückung mit Verbrauchsmaterial, die Glasreinigung (teilweise) sowie die Abfallentsorgung. Binnen des ersten vollen Vertragsmonats ist in Absprache mit dem Auftraggeber und den Sportplatz-/Hallenwarten, für jedes Objekt ein Reinigungsplan zu erstellen, als Ar-beitsanweisung an die operativen Reinigungskräfte. Der genaue Turnus für die Reinigungsarbeiten in den jeweiligen Raumgruppen ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Soweit nicht gesondert beauftragt, findet in den ersten zwei Wochen der Sommerferien sowie in den Weihnachtsferien, an unterrichtsfreien Tagen und unterrichtsfreien Feierta-gen - gemäß Schulferienkalender des Landes Berlin, in seiner jeweils geltenden Fas-sung- keine Unterhaltsreinigung statt. Die Grundreinigung umfasst die intensive, tiefgehende Reinigung und Pflege aller rele-vanten Bereiche und Anlagen des Sportstandortes, die über die regelmäßige Unter-haltsreinigung hinausgeht und ist einmal jährlich durchzuführen. Die durchzuführende Grundreinigung hat nach den Regeln des Gebäudereiniger-Handwerks und der „Empfehlungen zur Grundreinigung und Beschichtung von Bodenbe-lägen; GGGR-Merkblatt GB.01“ der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. zu erfolgen. Sonderreinigungen umfassen Reinigungsarbeiten, die über die regulären, regelmäßig durchzuführenden Reinigungsaufgaben hinausgehen und werden erforderlich, wenn es zu Umständen oder besonderen Anlässen kommt (z.B. nach großen Veranstaltungen oder Wettkämpfen in den Sportstätten), die im normalen Reinigungsplan nicht abgedeckt sind. Sonderreinigungen werden vom Auftraggeber, insbesondere durch das Sportamt, ge-sondert schriftlich beauftragt. Bei den anzuwendenden Reinigungsmethoden ist eine Schmutzverschleppung durch Einhaltung des im Gebäudereiniger-Handwerk bewährten Vierfarbsystem zu verhindern. Jeder Reinigungsbereich erhält seine eigene Farbe, in der alle Eimer, Lappen und Wischtücher gehalten sein müssen. Nachstehend aufgeführte Farbgebung ist hierbei anzuwenden. Die verwendeten Arbeitsmittel und -verfahren müssen dem anerkannten Stand des deut-schen Gebäudereiniger-Handwerks entsprechen. Die Pflege und Werterhaltung der zu rei-nigenden Objekte ist zu gewährleisten. Alle für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Arbeitsmittel (Maschinen und Geräte sowie Reinigungs- und Pflegematerialien, Müllsäcke, auch Desinfektionsmittel und Arbeits-schutzkleidung) stellt der Auftragnehmer. Es sind Reinigungsmittel zu verwenden, die den Umweltkriterien der EU-Umweltzeichen blauer Engel oder EU Ecolabel in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, als Arbeitsmittel möglichst Blindenwaren von anerkannten Blindenwerkstätten zu beziehen. Die Grund- und Unterhaltsreinigung der Fußböden sind durch die Verwendung von geeigneten Pflegemitteln und Emulsionen so auszuführen, dass im Sinne der jeweiligen Normen und in der jeweils geltenden Fassung in allen Reinigungsbereichen angemessene Trittsicherheit stets gewährleistet ist. Die zu erbringende Glas- und Rahmenreinigung hat einmal jährlich nach Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber und den Verantwortlichen der Sportstätten zu erfol-gen. Sind keine anderweitigen Termine abgestimmt, ist die Ausführung im Zeitraum 01.03. bis 31.10. eines jeden Vertragsjahres während der Schulferien vorgesehen. Darüber hinaus ist bei der Personalplanung zu berücksichtigen, dass die Ausführung der Arbeiten innerhalb von zwei zusammenhängenden Wochen sicherzustellen ist. Es wird auf die Regeln des Gebäudereiniger-Handwerks sowie die RAL Gütegemein-schaft Gebäudereinigung e.V., insbesondere Merkblatt GZ902 verwiesen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Absprache mit der Sportanlagenverwaltung und den Sportplatz- und Hallenwarten, für jedes Sportobjekt einen Zeitplan zu er-stellen, in dem die Fenster-, Glas und Rahmenreinigung durchgeführt wird. Die Glasreinigung umfasst die Reinigung von Verglasungen ein-, zwei- oder mehrseitig. Glasflächen sind: Fensterscheiben aus Glas oder Kunststoffen, Waben- und Glasbausteine, Dachverglasungen und Dachfenster Lichtkuppeln, Glaswände, Glas-türen und Türen mit Glaselementen, Oberlichter sowie Glas-Vordächer., Rahmen und zugehörige Elemente sind: Fensterrahmen, Fensterhölzer, Fensterbänke, Falze, Beschläge. Die Glas- und Rahmenreinigungsflächen sowie zugehörige Falze und Beschläge sind staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei zu reinigen.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-02-08 23:00:00+00:00 | 2026-03-17 11:00 | Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin | Reinigung von Sportstätten | cn-standard
open |
— | 90911200, 90911300 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
open Angebotsfrist
2026-03-17 11:00 Harvested
2026-06-09 09:34
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-09 00:00
→
Angebotsfrist
2026-03-17 11:00
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Ausführung von Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten sowie bedarfsgerechte Son-dereinigungsarbeiten für Sportstätten des Bezirks Steglitz-Zehlendorf von Berlin. Zu den Leistungen der Unterhaltsreinigung gehören die Bodenreinigung, die Oberflä-chenreinigung des bezirkseigenen Inventars, die Sanitärreinigung, sowie die Bestückung mit Verbrauchsmaterial, die Glasreinigung (teilweise) sowie die Abfallentsorgung. Binnen des ersten vollen Vertragsmonats ist in Absprache mit dem Auftraggeber und den Sportplatz-/Hallenwarten, für jedes Objekt ein Reinigungsplan zu erstellen, als Ar-beitsanweisung an die operativen Reinigungskräfte. Der genaue Turnus für die Reinigungsarbeiten in den jeweiligen Raumgruppen ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Soweit nicht gesondert beauftragt, findet in den ersten zwei Wochen der Sommerferien sowie in den Weihnachtsferien, an unterrichtsfreien Tagen und unterrichtsfreien Feierta-gen - gemäß Schulferienkalender des Landes Berlin, in seiner jeweils geltenden Fas-sung- keine Unterhaltsreinigung statt. Die Grundreinigung umfasst die intensive, tiefgehende Reinigung und Pflege aller rele-vanten Bereiche und Anlagen des Sportstandortes, die über die regelmäßige Unter-haltsreinigung hinausgeht und ist einmal jährlich durchzuführen. Die durchzuführende Grundreinigung hat nach den Regeln des Gebäudereiniger-Handwerks und der „Empfehlungen zur Grundreinigung und Beschichtung von Bodenbe-lägen; GGGR-Merkblatt GB.01“ der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. zu erfolgen. Sonderreinigungen umfassen Reinigungsarbeiten, die über die regulären, regelmäßig durchzuführenden Reinigungsaufgaben hinausgehen und werden erforderlich, wenn es zu Umständen oder besonderen Anlässen kommt (z.B. nach großen Veranstaltungen oder Wettkämpfen in den Sportstätten), die im normalen Reinigungsplan nicht abgedeckt sind. Sonderreinigungen werden vom Auftraggeber, insbesondere durch das Sportamt, ge-sondert schriftlich beauftragt. Bei den anzuwendenden Reinigungsmethoden ist eine Schmutzverschleppung durch Einhaltung des im Gebäudereiniger-Handwerk bewährten Vierfarbsystem zu verhindern. Jeder Reinigungsbereich erhält seine eigene Farbe, in der alle Eimer, Lappen und Wischtücher gehalten sein müssen. Nachstehend aufgeführte Farbgebung ist hierbei anzuwenden. Die verwendeten Arbeitsmittel und -verfahren müssen dem anerkannten Stand des deut-schen Gebäudereiniger-Handwerks entsprechen. Die Pflege und Werterhaltung der zu rei-nigenden Objekte ist zu gewährleisten. Alle für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Arbeitsmittel (Maschinen und Geräte sowie Reinigungs- und Pflegematerialien, Müllsäcke, auch Desinfektionsmittel und Arbeits-schutzkleidung) stellt der Auftragnehmer. Es sind Reinigungsmittel zu verwenden, die den Umweltkriterien der EU-Umweltzeichen blauer Engel oder EU Ecolabel in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, als Arbeitsmittel möglichst Blindenwaren von anerkannten Blindenwerkstätten zu beziehen. Die Grund- und Unterhaltsreinigung der Fußböden sind durch die Verwendung von geeigneten Pflegemitteln und Emulsionen so auszuführen, dass im Sinne der jeweiligen Normen und in der jeweils geltenden Fassung in allen Reinigungsbereichen angemessene Trittsicherheit stets gewährleistet ist. Die zu erbringende Glas- und Rahmenreinigung hat einmal jährlich nach Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber und den Verantwortlichen der Sportstätten zu erfol-gen. Sind keine anderweitigen Termine abgestimmt, ist die Ausführung im Zeitraum 01.03. bis 31.10. eines jeden Vertragsjahres während der Schulferien vorgesehen. Darüber hinaus ist bei der Personalplanung zu berücksichtigen, dass die Ausführung der Arbeiten innerhalb von zwei zusammenhängenden Wochen sicherzustellen ist. Es wird auf die Regeln des Gebäudereiniger-Handwerks sowie die RAL Gütegemein-schaft Gebäudereinigung e.V., insbesondere Merkblatt GZ902 verwiesen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Absprache mit der Sportanlagenverwaltung und den Sportplatz- und Hallenwarten, für jedes Sportobjekt einen Zeitplan zu er-stellen, in dem die Fenster-, Glas und Rahmenreinigung durchgeführt wird. Die Glasreinigung umfasst die Reinigung von Verglasungen ein-, zwei- oder mehrseitig. Glasflächen sind: Fensterscheiben aus Glas oder Kunststoffen, Waben- und Glasbausteine, Dachverglasungen und Dachfenster Lichtkuppeln, Glaswände, Glas-türen und Türen mit Glaselementen, Oberlichter sowie Glas-Vordächer., Rahmen und zugehörige Elemente sind: Fensterrahmen, Fensterhölzer, Fensterbänke, Falze, Beschläge. Die Glas- und Rahmenreinigungsflächen sowie zugehörige Falze und Beschläge sind staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei zu reinigen.
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-02-03 23:00:00+00:00 | — | Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin | Rahmenvereinbarung HLS - Planung mechanischer und versorgungstechnischer Anlagen | cn-standard
neg-w-call |
— | 71321000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-12 09:04
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-04 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Rahmenvereinbarung für kurzfristige sowie dringend erforderliche Leistungserbringung von Fachplanern im Bereich der Versorgungstechnik - HLS
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ▶ | 2026-02-03 23:00:00+00:00 | — | Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin | Rahmenvereinbarung ELT - Planung Technische Ausrüstung Elektro- und Sicherheitstechnik | pin-cfc-standard
neg-w-call |
— | 71321000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Form-Typ
competition Rechtsgrundlage
32014L0024 Verfahrensart
neg-w-call Harvested
2026-06-12 09:04
Zeitlinie
Veröffentlichung
2026-02-04 00:00
→
Angebotsfrist
—
→
Zuschlagsentscheid
—
→
Vertragsschluss
—
Beschreibung
Rahmenvereinbarung für kurzfristige sowie dringend erforderliche Leistungserbringung von Fachplanern im Bereich der Versorgungstechnik - ELT
Organisationen
Lose
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||